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Document 52012DC0326
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Slovakia’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on Slovakia’s stability programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Slowakei 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Slowakei 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0326 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Slowakei 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0326 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Slowakei
2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[4]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken
in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 nahm
der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm der Slowakei für 2011 an
und nahm Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Slowakei für
2011-2014. (4) Am 23. November 2011
nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020
verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am
14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[5]
an, in dem die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für
die eine eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. (6) Am 2. März 2012 ersuchte der
Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem,
die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in
ihren Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen und Nationalen Reformprogrammen
Berücksichtigung finden können. (7) Am 30. April 2012
übermittelte die Slowakei ihr Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012-2015
und ihr Nationales Reformprogramm 2012. Um Überschneidungen Rechnung zu
tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (8) Aufgrund der Bewertung des
Stabilitätsprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist
der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen in dem Programm
zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist, obwohl diese von
einem etwas höheren realen BIP-Wachstum für 2012 ausgehen. Es entspricht
weitgehend den Prognosen der Kommission vom Frühjahr 2012. Erklärtes Ziel der
im Programm umrissenen Haushaltsstrategie ist es, die langfristige
Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. Die hierfür
festgelegten Zwischenschritte sind eine strenge Ausführung des Haushalts 2012
und eine Senkung des Gesamtdefizits auf unter 3 % des BIP im Jahr 2013, was die
vom Rat festgesetzte Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits
darstellt. Die Erreichung des Ziels für das Gesamtdefizit im Jahr 2013 könnte
jedoch hinter den Erwartungen zurückbleiben. Im Programm wurde das
mittelfristige Haushaltsziel eines beinahe ausgeglichenen Haushalts in ein
strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP umgewandelt, mit dessen Erreichung
nicht innerhalb des Programmzeitraums gerechnet wird. Das neue mittelfristige
Haushaltsziel spiegelt in angemessener Weise die Anforderungen des Stabilitäts-
und Wachstumspakts wider. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen
Haushaltssaldo[6]
beläuft sich die durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum
2010-2013 auf 1,3 % des BIP, was deutlich über dem vom Rat empfohlenen
erforderlichen Wert liegt, wohingegen die restliche Konsolidierungsanstrengung
stark auf 2013 konzentriert ist. Das Ziel für 2013 ist mit Risiken behaftet, da
die vorgeschlagenen einnahmeseitigen Maßnahmen hinter den Zielen zurückbleiben
könnten; es könnte schwierig werden, alle kleineren Maßnahmen gleichzeitig
umzusetzen, und in der Slowakei sind die Defizitziele in der Vergangenheit
schon öfters im Nachhinein nach oben korrigiert worden. Außerdem könnten sich
weitere sektorübergreifende Ausgabeneinschnitte mittelfristig als unhaltbar
erweisen. In den Jahren 2014 und 2015 beläuft sich die durchschnittliche
Konsolidierungsanstrengung auf 0,3 % des BIP jährlich, was unter der geforderten
Anpassung von 0,5 % des BIP für die Länder liegt, die das mittelfristige
Haushaltsziel noch nicht erreicht haben. Gleichwohl entspricht laut dem
Programm die Zuwachsrate der öffentlichen Ausgaben unter Berücksichtigung der
diskretionären einnahmeseitigen Maßnahmen den Ausgabenrichtwerten des
Stabilitäts- und Wachstumspakts in den späteren Jahren des Programms. Die
Staatsverschuldung dürfte deutlich unter 60 % des BIP bleiben. Die Slowakei hat
zwar einen Rechtsakt zur Einrichtung eines Finanzrats erlassen, dieser ist
jedoch bislang noch nicht eingesetzt, und die Rechtsvorschriften für die
Ausgabenobergrenzen wurden noch nicht angenommen. (9) Angesichts des abnehmenden
Spielraums für eine weitere ausgabenseitige Konsolidierung und der
Notwendigkeit, die Fortsetzung der Konvergenz durch Ausgaben in
Schlüsselbereichen wie Bildungswesen, Innovation und Verkehrsinfrastruktur zu
unterstützen, besteht die Möglichkeit für Maßnahmen zur Ausweitung der
Steuerbemessungsgrundlage, zur Eindämmung von Steuerflucht und zur Verbesserung
der Einhaltung von Steuervorschriften, ohne dass hierdurch kurzfristige
Wachstumsaussichten geschmälert werden. Durch Behebung einer der größten
Mehrwertsteuerlücken in der EU ließen sich zusätzliche Einnahmen in erheblichem
Umfang erschließen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Steuern zu erhöhen, die
sich nur minimal auf das Wachstum auswirken, etwa durch Immobilien- oder
Umweltsteuern. Die effektive Besteuerung der Arbeitseinkommen ist je nach Art
der Beschäftigung unterschiedlich. Dies schafft einen Anreiz für die Umstellung
auf flexiblere Beschäftigungsverhältnisse, was sich sowohl kurz- als auch langfristig
nachteilig auf die öffentlichen Haushalte auswirkt. (10) Die Slowakei ist die
langfristige Nachhaltigkeit ihrer öffentlichen Finanzen nur teilweise
angegangen, da sie die geplanten Änderungen an der umlagefinanzierten Säule ihres
Rentensystems nicht vorgenommen hat. Es wurden andererseits Maßnahmen zur
Verbesserung der Tragfähigkeit der kapitalgedeckten Säule des Rentensystems
getroffen. Instabile rechtliche Rahmenbedingungen mit häufigen grundlegenden
Änderungen haben jedoch in der Vergangenheit erhebliche Anpassungskosten
verursacht und bei der kapitalgedeckten Säule zu Unsicherheiten geführt. (11) Es wurden keine nennenswerten
Schritte unternommen, um das Problem der Arbeitslosigkeit in der Slowakei zu
lösen. Es ist weiterhin erforderlich, die Wirksamkeit der aktiven
Arbeitsmarktpolitik zu verbessern und die Kapazität der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltung
zu erhöhen. Ferner sind Maßnahmen nötig, die die Teilnahme von älteren
Arbeitnehmern und Frauen am Arbeitsmarkt verstärken, insbesondere durch
Bereitstellung von Kinderbetreuungsmaßnahmen. Die Belastung der Arbeit durch
Steuern und andere obligatorische Abgaben ist für Geringverdiener weiterhin
recht hoch, und eine erhebliche Zahl von Arbeitssuchenden hat kaum Anreize, die
Sozialhilfe durch Einkünfte aus einer Beschäftigung mit niedrigem
Arbeitsentgelt zu ersetzen. (12) Es wurden nur begrenzte
Maßnahmen ergriffen, um die geringe Qualität der allgemeinen und beruflichen
Bildung zu verbessern. Zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit in der
Slowakei sollte der Jugendaktionsplan, einschließlich der Reform der
Berufsbildung und der Hochschulausbildung, in Übereinstimmung mit dem
Arbeitsergebnis des aus Vertretern der Slowakei und der Kommission
zusammengesetzten Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit, unverzüglich
angenommen und umgesetzt werden. Es wurde eine überarbeitete Strategie für
lebenslanges Lernen festgelegt. Besondere Anreize zur Erhöhung der
Teilnehmerzahlen wurden jedoch nicht geschaffen. (13) Randgruppen, einschließlich
Roma, sind vom Arbeitsmarkt und vom allgemeinen Bildungssystem weitgehend
ausgeschlossen, so dass ein großes Arbeitskräftepotenzial für die slowakische
Wirtschaft nicht ausreichend genutzt wird. Zur Behebung dieses Problems sollte
die Slowakei ihre Bemühungen um Verbesserung der Bildungsergebnisse von
Randgruppen verstärken und die Maßnahmen zur Wiedereingliederung von
Erwachsenen intensivieren. (14) Die Slowakei hat
die Transparenz sowohl der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe als
auch im Justizwesen deutlich verbessert, auch wenn ihre Gerichtsverfahren
weiterhin langwierig und kostenaufwändig bleiben. Die allgemeine Qualität und
Kapazität der öffentlichen Institutionen ist allerdings immer noch
unzureichend. Der öffentlichen Verwaltung fehlt ein strategisches Konzept, und
sie leidet unter einer hohen Fluktuation des Personals und unzureichendem
Kapazitätsaufbau, was sich als Hemmnis bei der Erarbeitung und Durchführung von
politischen Maßnahmen und der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
auswirkt. (15) Die Slowakei ist im Rahmen des
Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese
Verpflichtungen und die Durchführung der im Jahr 2011 unternommen Verpflichtungen
betreffen die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit, die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und die
Stärkung der finanziellen Stabilität. Die Kommission hat geprüft, inwiefern die
Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser
Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (16) Im Rahmen des „Europäischen
Semesters“ hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei eingehend
geprüft. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm
bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei, sondern auch die Übereinstimmung
mit den EU-Vorschriften und –Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf
EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische
Steuerung der Europäischen Union insgesamt zu stärken. Ihre Empfehlungen im
Rahmen des „Europäischen Semesters“ sind in die nachstehenden Empfehlungen 1
bis 7 eingeflossen. (17) Hiervon ausgehend hat der Rat
das Stabilitätsprogramm der Slowakei geprüft; die Empfehlung 1 spiegelt seine
Stellungnahme[7]
hierzu wider - EMPFIEHLT, dass die Slowakei im
Zeitraum 2012-2013 folgende Maßnahmen ergreift. Die Slowakei sollte 1. im Jahr 2012 weitere
Maßnahmen treffen und präzisieren, welche Maßnahmen im Jahr 2013 notwendig
sind, um das übermäßige Defizit in nachhaltiger Weise zu korrigieren und für
die strukturellen Anpassungsanstrengungen gemäß den Empfehlungen des Rates im
Rahmen des Defizitverfahrens sorgen; gezielte Ausgabensenkungen vornehmen und
gleichzeitig die wachstumsfördernden Ausgaben beibehalten und die Bemühungen
zur Verbesserung der Effizienz öffentlicher Ausgaben erhöhen; anschließend für
angemessene Strukturanpassungsbemühungen sorgen, um ausreichende Fortschritte
bei der Verwirklichung des mittelfristigen Haushaltsziels, einschließlich des
Richtwerts für die Ausgaben, zu erreichen; die Einrichtung des Finanzrats beschleunigen
und Vorschriften für Ausgabenobergrenzen erlassen; 2. die Einhaltung der
Steuervorschriften, insbesondere durch Steigerung der Effizienz der
MwSt-Erhebung, verbessern; die Verzerrungen bei der Besteuerung von
Arbeitnehmern zwischen den einzelnen Beschäftigungsformen, auch durch Begrenzung
der steuerlichen Abzüge, abbauen; die Besteuerung von Immobilien an deren
Marktwert koppeln; Umweltsteuern intensiver nutzen; 3. die umlagenfinanzierte Säule
des Rentensystems weiter anpassen, insbesondere durch Änderung des Indexierungsmechanismus;
das gesetzliche Rentenalter direkt an die Lebenserwartung koppeln und zur
Berücksichtigung des demografischen Wandels einen Nachhaltigkeitsfaktor in die
Rentenformel einbauen; Stabilität und Tragfähigkeit der kapitalgedeckten Säule
sicherstellen; 4. die Kapazität der öffentlichen
Arbeitsmarktverwaltungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Zielgenauigkeit,
Ausgestaltung und Bewertung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
erhöhen, um die Arbeitsvermittlung für junge Menschen, Langzeitarbeitslose,
ältere Arbeitssuchende und Frauen besser an den persönlichen Gegebenheiten
ausrichten; für die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen sorgen;
die Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener vermindern und das
Sozialleistungssystem anpassen; 5. den Jugendaktionsplan,
insbesondere in Bezug auf Qualität und Arbeitsmarktrelevanz von allgemeiner und
beruflicher Bildung, auch durch Einführung eines Lehrlingsausbildungssystems,
annehmen und umsetzen; die Qualität der Hochschulausbildung durch Stärkung von
Qualitätssicherung und Ergebnisorientierung verbessern; 6. aktive Maßnahmen ergreifen,
um den Zugang gefährdeter Gruppen, einschließlich Roma, zu Schulen und
Vorschulen und die Qualität dieser Einrichtungen zu verbessern; Erwachsene
durch aktivierende Maßnahmen und gezielte Arbeitsvermittlungsmaßnahmen, zweiten
Bildungsweg und kurze Berufsbildungsgänge wieder in den Arbeitsmarkt
eingliedern; 7. die Qualität des öffentlichen
Dienstes, auch durch besseres Personalmanagement, steigern; die Dauer von
Gerichtsverfahren weiter verkürzen und die Stellung des Amtes für öffentliche
Beschaffung als unabhängiger Stelle stärken. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2012)325 final. [3] P7_TA(2012) 0048 und P7_TA(2012)0047. [4] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [5] COM(2012) 68 final. [6] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik. [7] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97
des Rates.