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Document 52012DC0322
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on the Netherlands’ 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on the Netherlands’ stability programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Niederlande 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Niederlande für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Niederlande 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Niederlande für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0322 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Niederlande 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Niederlande für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0322 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Niederlande
2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm der Niederlande für die Jahre
2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010
nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren
Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen
ist, in denen Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010
nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[4]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken
in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011
nahm der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm der Niederlande
für 2011 an und nahm Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der
Niederlande für 2011-2014. (4) Am
23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten
Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h.
die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte
Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012
nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
den Warnmechanismus-Bericht[5]
an, in dem die Niederlande nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurden,
für die eine eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012
erklärte der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise
abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (6) Am 2. März 2012
ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden
Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig
mitzuteilen, dass sie in ihren Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen und
Nationalen Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (7) Am 27. April 2012
übermittelten die Niederlande ihr Stabilitätsprogramm für den
Zeitraum 2012-2015 und ihr Nationales Reformprogramm 2012. Um
Überschneidungen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig
bewertet. (8)(8) Auf der Grundlage der Bewertung des
Stabilitätsprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des
Rates vertritt Rat die Auffassung, dass das makroökonomische Szenario, das den
im Programm dargelegten Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, als optimistisch
anzusehen ist. Für 2013 wird im Stabilitätsprogramm, ohne die negativen
Auswirkungen auf das Wachstum infolge der zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen
zu berücksichtigen, ein Wirtschaftswachstum von 1¼ % prognostiziert,
wohingegen bei derselben Annahme einer unveränderten Politik nach der Prognose
der Kommission eine niedrigere Wachstumsrate von 0,7 % erwartet wird. Erklärtes
Ziel des Programms ist es, den Empfehlungen des Rates zur Korrektur des
übermäßigen Defizits nachzukommen und durch eine strukturelle
Konsolidierungsanstrengung, die mindestens 0,5 % pro Jahr betragen soll,
auf eine weitere Verbesserung der Haushaltslage in Richtung auf das
mittelfristige Haushaltsziel hinzuarbeiten. In dem Programm wird ein gesamtstaatliches
Defizit von 3 % des BIP für 2013 angestrebt und das zuvorige
mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von 0,5 % des BIP
bestätigt, womit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
angemessen entsprochen wird. Die jährliche Konsolidierungsanstrengung von
durchschnittlich 0,75 % des GDP im Zeitraum 2010-2013, wie sie sich aus dem
(neuberechneten) strukturellen Haushaltssaldo[6]
ergibt, stimmt mit der vom Rat empfohlenen strukturellen Anstrengung von
¾ % des GDP überein. Da das Programm keine Haushaltsziele über 2013
hinaus enthält, kann die Nachhaltigkeit der 2013 vorgenommenen Haushaltskorrektur
und der Fortschritt in Richtung auf das mittelfristige Ziel in den
nachfolgenden Jahren, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die
Ausgaben gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, nicht bewertet werden. Die
Haushaltsprognosen für den Programmzeitraum unterliegen Umsetzungsrisiken.
Diese sind nicht nur auf die neu angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen
beschränkt, sondern erstrecken sich auch auf die Umsetzung einiger der
Maßnahmen, auf die sich die noch amtierende Regierung bereits früher geeinigt
hat. Darüber hinaus sind die von der Regierung im April 2012
vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen und ihre Haushaltsauswirkungen nicht
hinreichend präzisiert und quantifiziert. Die Haushaltskonsolidierung beruhte
bisher hauptsächlich auf Ausgabenkürzungen, von denen auch wachstumsfördernde
Ausgaben betroffen sind. Laut dem Stabilitätsprogramm 2012 dürfte der
Schuldenstand im Jahr 2012 relativ deutlich auf 70,2 % des BIP und im
Jahr 2013 dann leicht auf 70,7 % des BIP weiter ansteigen, wobei die Auswirkungen
der zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt sind. Der Prognose
zufolge bleibt damit der Schuldenstand erheblich über dem Referenzwert von
60 %. Für 2014 und 2015 sind im Programm keine Schuldenstandsziele
festgelegt, so dass für die Zeit nach 2013 eine Bewertung der Einhaltung
des Richtwerts für die Schuldenverringerung gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt
nicht möglich ist. (9) Die Sozialpartner und die
niederländische Regierung haben im September 2011 eine umfassende Einigung
über eine Rentenreform erzielt, und die Regierung hat Pläne zur Anhebung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 66 Jahre bis 2019 und
67 Jahre bis 2024 ausgearbeitet. Anschließend wird das gesetzliche
Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt. Ein
entsprechender Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters soll durch
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen unterstützt werden. Gemäß der
Regierungsvereinbarung wird bei der Rentenreform für die zweite Säule des
Rentensystems eine angemessene und dauerhaft tragfähige generationeninterne
und -übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung angestrebt. In Bezug auf die
Langzeitpflege hat die niederländische Regierung ein Reformmodell vorgelegt.
Notwendig sind aber noch weitere konkrete Maßnahmen, um die finanzielle
Belastung infolge der Alterung der Gesellschaft in den Niederlanden zu
verringern. (10) Steuerliche Hemmnisse für
Zweitverdiener wurden abgebaut, allerdings noch nicht in hinreichendem Maße. Die
Beseitigung verbleibender Hemmnisse würde zu einer weiteren Erhöhung des
Arbeitskräfteangebots beitragen und für eine effizientere Allokation des
Humankapitals sorgen. Die Eingliederung gefährdeter Gruppen in den Arbeitsmarkt
sollte verbessert werden. (11) Auf dem Gebiet der Unternehmenspolitik
wurden die Agenden für die Spitzensektoren der Wirtschaft beschlossen und
sektorale „Innovationsverträge“ zwischen der Regierung und Industrievertretern
unterzeichnet. Die privatfinanzierte Forschung wird durch die Einführung der
RDA+-Steuerabzugsregelung stärker unterstützt, die Teil der Anreize zur noch
intensiveren Förderung von Innovation, privater FuE und engeren Verbindungen
zwischen Wissenschaft und Unternehmen ist. Die Schwerpunktsetzung bei den
„Spitzensektoren“ sollte jedoch weder auf Kosten der Grundlagenforschung gehen
noch innovative Unternehmen ausschließen, die nicht einem dieser
„Spitzensektoren“ angehören. (12) In den letzten vier
Jahrzehnten haben sich auf dem niederländischen Wohnungsmarkt strukturelle
Verzerrungen herausgebildet. Auf dem Eigentumsmarkt haben eine grundsätzliche
Angebotsknappheit sowie steuerliche Anreize für den Erwerb von Wohnungseigentum
(insbesondere die Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen, wodurch Haushalte mit
höherem Einkommen begünstigt werden) eine ineffiziente Kapitalallokation
bewirkt. Auf dem Vermietungsmarkt mit seinem ausgedehnten Sozialwohnungssegment
haben sozialpolitische Maßnahmen, wie die Deckelung von Miethöhe und -steigerungen,
zu einem sehr unflexiblen Mietwohnungsangebot geführt. Durch eine Änderung der
Steuerbegünstigung von Wohneigentum könnte ein Beitrag dazu geleistet werden,
die strukturellen Verzerrungen auf dem niederländischen Wohnungsmarkt zu
mindern. (13) Die Niederlande sind im Rahmen
des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese
Verpflichtungen und die Durchführung der 2011 übernommenen Verpflichtungen
erstrecken sich auf die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung der Finanzstabilität und die Erhöhung der
langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kommission hat
geprüft, inwiefern die Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die
Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (14) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Niederlande eingehend
analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm
bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in den Niederlanden, sondern auch
deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben
berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige
nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters
sind in die Empfehlungen 1 bis 5 eingeflossen. (15) Hiervon ausgehend hat der Rat
das Stabilitätsprogramm der Niederlande geprüft; die Empfehlung 1 spiegelt
seine Stellungnahme[7]
hierzu wider — EMPFIEHLT, dass die Niederlande im
Zeitraum 2012-2013 folgende Maßnahmen ergreifen. Die Niederlande sollten 1. den Fortschritt in Richtung
auf die fristgerechte und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits
sicherstellen; zu diesem Zweck, wie geplant, die Haushaltsstrategie
für 2012 vollständig umsetzen; die notwendigen Maßnahmen für die
Ausführung des Haushalts 2013 festlegen, damit die strukturelle
Konsolidierungsanstrengung entsprechend den Empfehlungen des Rates im Rahmen
des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gewährleistet ist; danach für eine
angemessene strukturelle Konsolidierungsanstrengung sorgen, um hinreichende
Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel, einschließlich
der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben, und ferner hinreichende
Fortschritte in Richtung auf die Einhaltung des Richtwerts für die
Schuldenverringerung zu machen, wobei die Ausgaben in unmittelbar
wachstumsrelevanten Bereichen, wie Forschung und Innovation sowie allgemeine und
berufliche Bildung, beizubehalten sind; zu diesem Zweck nach dem Antritt einer
neuen Regierung eine Aktualisierung des Stabilitätsprogramms 2012 mit
fundierten Zielen und Maßnahmen für den Zeitraum nach 2013 vorlegen; 2. Maßnahmen zur Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters, einschließlich von dessen Koppelung an die
Lebenserwartung, und unterstützende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergreifen
und zugleich die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
verbessern; die zweite Säule des Rentensystems entsprechend der Anhebung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters anpassen, wobei für eine angemessene
generationeninterne und -übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung zu sorgen
ist; die geplante Reform der Langzeitpflege umsetzen und diese angesichts der
Alterung der Bevölkerung durch weitere Maßnahmen ergänzen; 3. die Beteiligung am
Arbeitsmarkt, insbesondere von älteren Menschen, Frauen, Behinderten und
Migranten, erhöhen, indem u. a. steuerliche Hemmnisse für Zweitverdiener
weiter abgebaut, Arbeitsmarktübergänge erleichtert und allzu starre Regelungen
gelockert werden; 4. die Innovation, private
FuE-Investitionen und engere Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen
fördern sowie die industrielle Erneuerung durch Schaffung geeigneter Anreize im
Rahmen der Unternehmenspolitik unterstützen, wobei jedoch der Zugang zur
Förderung auch über die förmlich festgelegten Spitzensektoren hinaus
offenstehen und die Grundlagenforschung weiterhin gewährleistet sein sollte; 5. Schritte zur stufenweisen
Reform des Wohnungsmarktes einleiten, u.a. dergestalt, dass (i) die Steuerbegünstigung
von Wohneigentum geändert wird, besonders durch das Auslaufen der Abzugsfähigkeit
von Hypothekenzinsen und/oder durch das System der unterstellten Mieten, dass
(ii) auf dem Vermietungsmarkt ein stärker marktorientierter
Preisbildungsmechanismus ermöglicht wird und dass schließlich noch
(iii) die Mieten für Sozialwohnungen an das Haushaltseinkommen angepasst
werden. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2012) 322 final. [3] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [4] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom
26. April 2012. [5] COM(2012) 68 final. [6] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik. [7] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.