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Document 52012PC0123
Proposal for a COUNCIL DECISION concerning the renewal of the Agreement for scientific and technological cooperation between the European Community and the Federative Republic of Brazil
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
/* COM/2012/0123 final - 2012/0059 (NLE) */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien /* COM/2012/0123 final - 2012/0059 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. Am 7. August 2007 trat
das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WuT) zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien in Kraft.
Artikel XII Absatz 2 des Abkommens lautet: „Das Abkommen wird
zunächst für fünf Jahre geschlossen und kann im Einvernehmen beider
Vertragsparteien nach einer Bewertung im vorletzten Jahr jedes
Fünfjahreszeitraums verlängert werden.“ 2. Es liegt im Interesse der
Europäischen Union, dieses Abkommen zu verlängern, um die Zusammenarbeit mit
Brasilien in wissenschaftlich-technischen Bereichen, die für beide Seiten
Vorrang besitzen, auch in Zukunft zu erleichtern, was für beide
Vertragsparteien Vorteile bringen wird. 3. Beide Vertragsparteien
bestätigten anlässlich der fünften Sitzung des gemeinsamen Lenkungsausschuss
EU-Brasilien am 22. November 2011 in Brasilien ihre Absicht, das Abkommen
zu verlängern. 4. Der Inhalt des verlängerten
Abkommens wird mit dem Inhalt des derzeit geltenden Abkommens identisch sein. 5. In Anbetracht des
Vorstehenden ersucht die Kommission den Rat, - nach Zustimmung des Europäischen Parlaments im Namen der Union
die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen
Republik Brasilien um weitere fünf Jahre zu genehmigen und - den Präsidenten des Rates zu ermächtigen,
die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), der Regierung der
Föderativen Republik Brasilien zu notifizieren, dass die Union ihre für das
Inkrafttreten des verlängerten Abkommens erforderlichen internen Verfahren
abgeschlossen hat. 2012/0059 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Verlängerung des Abkommens über
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 in Verbindung mit
Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[1], nach Zustimmung des Europäischen Parlaments[2], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Beschluss 2005/781/EG[3] vom 6. Juni 2005 billigte
der Rat den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien. (2) Artikel XII
Absatz 2 des Abkommens lautet: „Das Abkommen wird zunächst für fünf Jahre
geschlossen und kann im Einvernehmen beider Vertragsparteien nach einer Bewertung
im vorletzten Jahr jedes Fünfjahreszeitraums verlängert werden.“ (3) Anlässlich der fünften
Sitzung des gemeinsamen Lenkungsausschuss EU-Brasilien am 22. November
2011 in Brasilien bestätigten beide Vertragsparteien ihr Interesse an einer
Verlängerung des genannten Abkommens um weitere fünf Jahre. (4) Der Inhalt des verlängerten
Abkommens wird mit dem Inhalt des Abkommens, dessen Geltungsdauer am
6. August 2012 abläuft, identisch sein. (5) Die Verlängerung des
Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien sollte im
Namen der Europäischen Union genehmigt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Verlängerung des Abkommens über die
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien um weitere fünf Jahre wird
im Namen der Europäischen Union genehmigt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die
Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union gemäß
Artikel XII Absatz 2 des Abkommens der Regierung der Föderativen
Republik Brasilien zu notifizieren, dass die Union ihre für das Inkrafttreten
des verlängerten Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat,
und teilt Brasilien im Namen der Union Folgendes mit: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von
Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der
Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden; von
diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und
übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf „die
Europäische Gemeinschaft“ im Wortlaut des Abkommens, soweit angemessen, als
Bezugnahmen auf „die Europäische Union“ gelesen werden." Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme
in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereiche
in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziele
1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring
und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES
VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit
dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Einnahmen FINANZBOGEN
ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des
Vorschlags/der Initiative Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die
Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien. 1.2. Politikbereiche in der
ABM/ABB-Struktur[4] Politische Strategie und Koordinierung
der Generaldirektionen General DEVCO, RTD, JRC, EAC, ENER, ENTR, INFSO und
MOVE. 1.3. Art des Vorschlags/der
Initiative ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine
vorbereitende Maßnahme[5].
þ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme. 1.4. Ziele 1.4.1. Mit dem Vorschlag/der
Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission Die
vorliegende Initiative wird es beiden Vertragsparteien ermöglichen, ihre
Zusammenarbeit auf wissenschaftlichen und technologischen Gebieten von
gemeinsamem Interesse zu verbessern und zu vertiefen. 1.4.2. Einzelziele und
ABM/ABB-Tätigkeiten Einzelziel Nr. 1 Dieser Beschluss sollte es sowohl Brasilien
als auch der Europäischen Union ermöglichen, durch Erweiterung des Umfangs und
des Gegenstandsbereichs der gegenwärtigen Kooperation die Zusammenarbeit zu
erweitern und eine strategische Partnerschaft aufzubauen; dabei sollen die
zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen angegangen, der gegenseitige
Zugang zu Programmen und Fördermitteln unterstützt und, soweit sinnvoll, die
regionale Kooperation ausgebaut werden. 1.4.3. Erwartete Ergebnisse und
Auswirkungen Bitte geben Sie an,
wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken
dürfte. Dieser
Beschluss dürfte es Brasilien und der Europäischen Union ermöglichen,
gegenseitig vom wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zu profitieren,
den sie durch die Forschungszusammenarbeit bei ihren jeweiligen
Forschungsprogrammen erzielen. Er wird Grundlage sein für den Austausch von
Fachkenntnissen und den Wissenstransfer zugunsten der Wissenschaftler, der
Industrie und des Bürgers. Die
Verlängerung des Abkommens wird eine intensivere Zusammenarbeit ermöglichen. 1.4.4. Leistungs- und
Erfolgsindikatoren Bitte geben Sie an,
anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative
verfolgen lässt. Sämtliche
Maßnahmen im Rahmen des Abkommens werden regelmäßig von den Kommissionsdienststellen
überprüft. Dazu gehört auch eine Bewertung durch die EU. Diese Bewertung muss
Folgendes enthalten: a)
Leistungsindikatoren – Anzahl der Vorschläge Brasiliens pro spezifischem
Programm im Vergleich zur Anzahl der für eine Finanzierung im Rahmen des Programms
ausgewählten Vorschläge; b)
Datenerfassung – anhand von Daten der spezifischen Programme des
Rahmenprogramms (und der Angaben Brasiliens in dem im Abkommen vorgesehenen
gemeinsamen Lenkungsausschuss). 1.5. Begründung des Vorschlags/der
Initiative 1.5.1. Kurz- oder langfristig zu
deckender Bedarf Dieser
Beschluss wird es den beiden Vertragsparteien ermöglichen, ihre Zusammenarbeit
auf wissenschaftlichen und technologischen Gebieten von gemeinsamem Interesse
fortzuführen, zu verbessern und zu vertiefen. 1.5.2. Mehrwert durch die
Intervention der EU Das
Abkommen stützt sich auf den Grundsatz des beiderseitigen Nutzens, der
gegenseitigen Einräumung eines Zugangs zu den Programmen und Tätigkeiten der
jeweils anderen Vertragspartei im Themenbereich des Abkommens, der
Nichtdiskriminierung, des wirksamen Schutzes geistigen Eigentums und der
gerechten Teilung von Rechten des geistigen Eigentums. Die Verlängerung des
Abkommens wird zu erweiterten wissenschaftlichen Kenntnissen führen, was
Absatzmöglichkeiten eröffnen wird. 1.5.3. Aus früheren ähnlichen
Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse Ausgehend
von den bislang im Bereich der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit
gewonnenen Erfahrungen wird es als für beide Seiten von Vorteil angesehen, durch
die Verlängerung des bestehenden Abkommens um weitere fünf Jahre die
Zusammenarbeit mit Brasilien fortzuführen. 1.5.4. Kohärenz mit anderen
Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Die
Verlängerung des Abkommens mit Brasilien steht voll und ganz in Einklang mit
der Öffnung der EU-Rahmenprogramme für eine weltweite Beteiligung. 1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer
finanziellen Auswirkungen þ Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer –
þ Geltungsdauer: 7.8.2012 bis 6.8.2017 –
þ Finanzielle Auswirkungen: von 2012 bis 2017 ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis
[Jahr], –
Vollbetrieb wird angeschlossen. 1.7. Vorgeschlagene Methoden der
Mittelverwaltung[6] þ Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission ¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
¨ Exekutivagenturen –
¨ von den Europäischen Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[7] –
¨ nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche
Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des
Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte
Verwaltung ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten) Falls mehrere Methoden
der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu
erläutern. Bemerkungen 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und
Berichterstattung Bitte geben Sie an,
wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Die
Beteiligung Brasiliens am Rahmenprogramm wird in regelmäßigen Abständen auf
Sitzungen des nach Artikel 6 des Abkommens eingesetzten gemeinsamen
Lenkungsausschusses überprüft. 2.2. Verwaltungs- und
Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte Risiken Sitzungen
und bilaterale Kontakte finden in regelmäßigen Abständen statt, so dass ein
systematischer Austausch von Informationen und eine Kontrolle möglich sind. Im
Kontrollsystem wurden keine Risiken ermittelt. 2.2.2. Vorgesehene Kontrollen 2.3. Prävention von Betrug und
Unregelmäßigkeiten Sind
bei der Durchführung des Rahmenprogramms externe Auftragnehmer einzusetzen bzw.
werden Dritte finanziell unterstützt, nimmt die Kommission gegebenenfalls
Rechnungsprüfungen vor, insbesondere wenn sie begründete Zweifel an der
Echtheit der ausgeführten oder im Tätigkeitsbericht beschriebenen Arbeiten hat. Die
Rechnungsprüfungen der Union werden entweder von ihrem eigenen Personal oder
von Rechnungsprüfern durchgeführt, die nach dem Recht der überprüften Partei
zugelassen sind. Die Prüfer werden von der Union frei gewählt, wobei mögliche
Interessenkonflikte, auf die die überprüfte Partei u. U. hingewiesen hat, zu
vermeiden sind. Ferner stellt die Kommission bei den Forschungstätigkeiten den
Schutz der finanziellen Interessen der Union sicher, indem sie wirksame
Kontrollen vornimmt und bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten angemessene und
abschreckende Maßnahmen ergreift bzw. Sanktionen verhängt. Hierzu
werden Bestimmungen über Kontrollen, Maßnahmen und Sanktionen im Sinne der
Verordnungen Nr. 2988/95, 2185/96 und 1073/99 in alle Verträge
aufgenommen, die bei der Durchführung des Rahmenprogramms verwendet werden. Die
Verträge müssen insbesondere folgende Punkte enthalten: -
besondere Vertragsklauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der EU durch
Prüfungen und Kontrollen im Zusammenhang mit den ausgeführten Arbeiten; -
Durchführung administrativer Kontrollen im Rahmen der Betrugsbekämpfung gemäß
den Verordnungen Nr. 2185/96, Nr. 1073/99 und Nr. 1074/99; -
verwaltungsrechtliche Sanktionen bei allen vorsätzlich oder fahrlässig
verursachten Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Verträge gemäß der
Rahmenverordnung Nr. 2988/95 (einschließlich der Aufstellung schwarzer
Listen); -
den Hinweis darauf, dass etwaige Einziehungsanordnungen bei Unregelmäßigkeiten
oder Betrug vollstreckbare Titel gemäß Artikel 299 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union sind. Ein
internes Überwachungsprogramm für wissenschaftliche und finanzielle Aspekte
wird zusätzlich und routinemäßig vom zuständigen Personal der GD Forschung
und Innovation durchgeführt. Eine Innenrevision wird vom Referat „Interne
Revision“ der GD Forschung und Innovation vorgenommen. Der Europäische
Rechnungshof unternimmt Prüfungen vor Ort. 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES
VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en) des
mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) · Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer [Bezeichnung……………………] || GM/NGM[8] || von EFTA-Ländern[9] || von Bewerberländern[10] || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung 1a || 08 01 05 || NGM || JA || JA || NEIN || NEIN · Neu zu schaffende Haushaltslinien In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens
und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer [Bezeichnung…………………] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerberländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung || [XX.YY.YY.YY] || || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die Ausgaben 3.2.1. Übersicht in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 1a || [Teilrubrik 1a –Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung] GD: <…….> || || || Jahr 2012[11] || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1) || || || || || || || || Zahlungen || (2) || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1a) || || || || || || || || Zahlungen || (2a) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[12] || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || 08 01 05 || (3) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT für die GD RTD || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || || 0,660 Zahlungen || =2+2a +3 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || || 0,660 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || || 0,660 Mittel INSGESAMT der RUBRIK <1a.> des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || || 0,660 Zahlungen || =5+ 6 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || || 0,660 Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken
betrifft: Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || || || || || || || || Zahlungen || =5+ 6 || || || || || || || || Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltungsausgaben in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT GD: <…….> || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungs-ausgaben || || || || || || || || GD <….> INSGESAMT || Mittel || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || || || || || || || || in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr N[13] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || || || || || || || || Zahlungen || || || || || || || || 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die operativen Mittel –
þ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel
benötigt. –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen
Mittel benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT ERGEBNISSE Art der Ergebnisse[14] || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl insgesamt || Gesamt-kosten EINZELZIEL Nr. 1[15] || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || || EINZELZIEL Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || || GESAMTKOSTEN || || || || || || || || || || || || || || || || 3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel
benötigt. –
X Für den
Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR
(3 Dezimalstellen) || Jahr 2012[16] || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || || INSGESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungs-ausgaben || || || || || || || || Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Außerhalb der RUBRIK 5[17] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || 0,064 || 0,064 || 0,064 || 0,064 || 0,064 || 0,064 || || 0,384 Sonstige Verwaltungs-ausgaben || 0,046 || 0,046 || 0,046 || 0,046 || 0,046 || 0,046 || || 0,276 Zwischensumme der Mittel outside HEADING 5 of the multiannual financial framework || || || || || || || || INSGESAMT || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || 0,110 || || 0,660 3.2.3.2. Geschätzter
Personalbedarf –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
þ Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt: Schätzung in ganzzahligen Werten (oder mit
höchstens einer Dezimalstelle) || || Jahr 2012 || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || || || || || || || || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || || || 08 01 05 01 (indirekte Forschung) || 0,5 || 0,5 || 0,5 || 0,5 || 0,5 || 0,5 || || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten =FTE)[18] || || XX 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || || || || || || || || XX 01 02 02 (AC, AL, JED, INT und ANS in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 04 yy[19] || - am Sitz[20] || || || || || || || || - in den Delegationen || || || || || || || || XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || || || || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || || || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || || || INSGESAMT || 0,5 || 0,5 || 0,5 || 0,5 || 0,5 || 0,5 || XX steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich Der Personalbedarf wird
durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für
Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden. Beschreibung der
auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Vorbereitung und Management der in Artikel VI des Abkommens vorgesehenen Sitzungen des gemeinsamen Ausschusses und der für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Dienstreisen sowie regelmäßige Bewertung des Abkommens. Externes Personal || 3.2.4. Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen –
þ Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen
Finanzrahmen vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der
betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter
Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens[21]. Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der
einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge. 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
þ Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte
vor. –
Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende
Kofinanzierung vor: Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Insgesamt Geldgeber / kofinanzierende Organisation || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || || 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen –
þ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar ¨ auf die Eigenmittel ¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[22] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …………. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. [1] ABl. [2] ABl. [3] ABl. L 295 vom 6. Juni 2005, S. 38. [4] ABM: Activity Based Management ( maßnahmenbezogenes
Management) – ABB: Activity Based Budgeting (maßnahmenbezogene Budgetierung). [5] Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6
Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung. [6] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [7] Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der
Haushaltsordnung. [8] GM=Getrennte Mittel / NGM=Nicht getrennte Mittel. [9] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [10] Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle
Bewerberländer des Westbalkans. [11] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [12] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [13] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [14] Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und
Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute
Straßenkilometer…). [15] Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben. [16] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [17] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [18] AC= Vertragsbediensteter, INT= Leiharbeitskraft
(„Interimaire“), JED= Junger Sachverständiger in Delegationen, AL= örtlich
Bediensteter, ANS= Abgeordneter Nationaler Sacherverständiger. [19] Teilobergrenze für aus den operativen Mitteln finanziertes
externes Personal (vormalige BA-Linien). [20] Insbesondere Strukturfonds, Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und
Europäischer Fischereifonds (EFF). [21] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung. [22] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.