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Document 52011PC0646

Gemeinsamer Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

/* KOM/2011/0646 endgültig - 2011/0279 (NLE) */

52011PC0646

Gemeinsamer Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) /* KOM/2011/0646 endgültig - 2011/0279 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 des Rates über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)[1] werden die Vermögenswerte bestimmter Personen eingefroren, um das Mandat des ICTY zu unterstützen. Damit wird der Beschluss 2010/603/GASP des Rates umgesetzt.

(1) Am …. September 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/…/GASP des Rates erlassen, mit dem der Beschluss 2010/603/GASP des Rates aufgehoben wird.

(2) Die Kommission schlägt daher dem Rat vor, die Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 des Rates mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

2011/0279 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES RATES

zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2011/[…]/GASP des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2010/603/GASP des Rates betreffend weitere Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)[2],

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 des Rates vom 11. Oktober 2004 über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)[3] werden die Vermögenswerte bestimmter Personen eingefroren, um das Mandat des ICTY zu unterstützen. Damit wird der Beschluss 2010/603/GASP des Rates[4] umgesetzt.

(2) Am …. September 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/…/GASP des Rates erlassen, mit dem der Beschluss 2010/603/GASP des Rates aufgehoben wird.

(3) Es ist daher zweckmäßig, die Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 des Rates mit sofortiger Wirkung aufzuheben –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 1763/2004 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident                                                                        […]

[1]               ABl. L 315 vom 14.10.2004, S. 14.

[2]               ABl. L … vom ….9.2011, S. ….

[3]               ABl. L 315 vom 14.10.2004, S. 14.

[4]               ABl. L 265 vom 8.10.2010, S. 15.

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