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Document 52011DC0366

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Erneuerung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Office of Science and Technology Policy der Vereinigten Staaten von Amerika über die Task-Force für Biotechnologieforschung

/* KOM/2011/0366 endg. */

52011DC0366

/* KOM/2011/0366 endg. */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Erneuerung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Office of Science and Technology Policy der Vereinigten Staaten von Amerika über die Task-Force für Biotechnologieforschung


Mit der Mitteilung SEK(90)1661 endg. vom 6. September 1990 unterrichtete die Kommission den Rat von ihrer Absicht, die genannte Vereinbarung zu unterzeichnen. Am 7. September 1990 unterzeichneten der damalige Vizepräsident der Kommission, Filippo M. Pandolfi, und der Wissenschaftsberater von Präsident George H. W. Bush, Dr. David Allan Bromley, dieses Dokument, mit dem die Task-Force für einen Zeitraum von fünf Jahren eingerichtet wird. Seitdem wurde diese Vereinbarung dreimal (1996, 2001 und 2006) erneuert.

Die Vereinbarung über die Task-Force betrifft verschiedene Formen des Informationsaustauschs und der Konzertierung zu wissenschaftlichen Aspekten der Biotechnologie. Im Laufe der Zeit hat die Task-Force maßgeblich dazu beigetragen, ein breites Spektrum neuer Felder der Wissenschaft, wie Systembiologie, Meeresgenomik, Anwendungen der Biotechnologie auf nachhaltige Energien und synthetische Biologie, zu erschließen. Sie hat sich darüber hinaus mit wichtigen gesellschaftlichen Anliegen (z. B. neue Infektionskrankheiten, Ernährung, Fettleibigkeit, Biotechnologie für die Beseitigung von Umweltverschmutzung sowie Bioethik, die Rolle der Frau in der Wissenschaft und das Image von Biotechnologie in der Öffentlichkeit) befasst.

Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Task-Force fand im Juni 2010 eine vom spanischen Ratsvorsitz veranstaltete Konferenz auf hohem Niveau zum Thema „Biotechnologieforschung für eine komplexe Welt“ statt. Eine gemeinsame Veröffentlichung[1] der Europäischen Kommission und der US-Regierung unterstreicht die Rolle der europäisch-amerikanischen Task-Force, die Forscher von beiden Seiten des Atlantiks zusammenführt, um heute den Bedarf der Forschung von morgen zu antizipieren.

Die transatlantische Zusammenarbeit in diesem einmaligen Gremium wird in nächster Zukunft nicht weniger wichtig sein, und die Arbeit der Task-Force für Biotechnologieforschung könnte noch mehr an Bedeutung gewinnen. Die Task-Force hat einen strategischen Plan zu den Bereichen aufgestellt, in denen sie in den kommenden fünf Jahren Ergebnisse vorweisen will. Der Plan umfasst eine Reihe konzertierter Tätigkeiten in wichtigen Wissenschaftsbereichen wie synthetische Biologie, Meeresgenomik, Umweltbiotechnologie, Tiergesundheit, nachhaltige biobasierte Produkte und Pflanzenbiotechnologie sowie Bioinformatik.

Aus diesen Gründen beabsichtigt die Kommission, die Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Office of Science and Technology Policy der Vereinigten Staaten von Amerika ein viertes Mal zu verlängern.

Die Kommission wird das Europäische Parlament und den Rat über die Erneuerung der Vereinbarung sowie über die auf der Grundlage dieser Vereinbarung künftig durchgeführten Arbeiten unterrichten.

ANHANG

DURCHFÜHRUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION UND DEM OFFICE OF SCIENCE AND TECHNOLOGY POLICY DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA

ÜBER DIE TASK-FORCE EU-USA FÜR BIOTECHNOLOGIE

Das Office of Science and Technology Policy der Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Kommission (im Folgenden „die Parteien“ genannt) haben

in Einklang mit dem am 5. Dezember 1997 in Washington unterzeichneten Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in seiner erweiterten und geänderten Fassung (im Folgenden „das Abkommen“ genannt) und

gestützt auf die am 7. September 1990 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über eine Task-Force EG-USA für Biotechnologieforschung, die 1996, 2001 und 2006 verlängert wurde, (im Folgenden „die Vereinbarung genannt“),

Folgendes vereinbart:

Zweck

Diese Durchführungsvereinbarung dient als Verlängerung der Vereinbarung und wird als Durchführungsvereinbarung gemäß Artikel 5 des Abkommens geschlossen. Diese Durchführungsvereinbarung steht mit den Bestimmungen des Abkommens in Einklang.

Mit der Task-Force EU-USA für Biotechnologieforschung soll das gegenseitige Verständnis biotechnologischer Forschungstätigkeiten und –programme verbessert werden. Hierbei wird die Task-Force weiterhin ein Instrument des Informationsaustauschs und der Konzertierung im Zusammenhang mit den wissenschaftlichen Aspekten der Biotechnologie und der Forschung in anderen Disziplinen sein, die die biotechnologische Entwicklung unterstützen.

Aufgaben

Im Rahmen der Task-Force EU-USA für Biotechnologieforschung soll/sollen

- biotechnologische Forschungs- und Entwicklungsprogramme und solche in benachbarten Forschungsbereichen geprüft werden,

- Kommunikation und Zusammenarbeit in der Biotechnologieforschung erleichtert werden,

- gemeinsame Symposien, Wokshops und sonstige Veranstaltungen zum Austausch nicht vertraulicher Informationen zu biotechnologischen Forschungsthemen mit hoher Priorität und von gemeinsamem Interesse organisiert werden,

- gemeinsam mögliche Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über die Biotechnologie geprüft werden,

- der Forschungsbedarf ermittelt und festgelegt werden, um eine sichere Entwicklung der Biotechnologie zu unterstützen,

- gezielt programmatische und operationelle Fragen behandelt werden, die sich auf die Entwicklung der Biotechnologieforschung auswirken und

- dem Lenkungsausschuss für Biotechnologie (BSC) der Europäischen Kommission und dem National Science and Technology Council (NSTC) der Vereinigten Staaten Übersichten, Analysen, Gutachten und Vorschläge geliefert werden.

Struktur

Die EU stellt im Rahmen der Task-Force eine(n) Vorsitzende(n) und Vertreter der jeweiligen Kommissionsdienststellen.

Die USA sind mit ausgewählten Mitarbeitern der Regierungsbehörden vertreten, die ein Interesse an der Biotechnologieforschung haben. Die entsprechenden Ernennungen, u. a. der/des Vorsitzenden der amerikanischen Seite, werden vom Direktor des Office of Science and Technology Policy vorgenommen.

Der Vorsitz der Task-Force wird im jährlichen Wechsel von der EU und den USA ausgeübt.

Die Mitgliedschaft in Unterausschüssen und Arbeitsgruppen der Task-Force ist nicht ausschließlich den ständigen Vertretern vorbehalten. Die Vorsitzenden beider Seiten können hierüber dem Bedarf entsprechend entscheiden.

Die Tätigkeiten der Task-Force werden von einem Exekutivsekretär der Europäischen Kommission und einem Exekutivsekretär der Vereinigten Staaten koordiniert, die von den jeweiligen Vorsitzenden ernannt werden. Die Vorsitzenden können von den Generaldirektionen und Behörden, die in der Task-Force vertreten sind, gegebenenfalls personelle Unterstützung anfordern.

Aufgaben des Vorsitzes:

Der Vorsitz hat folgende Aufgaben:

- Erstellung eines jährlichen Arbeitsplans mit den zu erörternden Themen, den für den Austausch bestimmten Informationen und den vorzusehenden gemeinsamen Tätigkeiten,

- regelmäßige Sitzungen der Task-Force (mindestens einmal jährlich),

- Genehmigung der Einsetzung von Unterausschüssen und Arbeitsgruppen, soweit erforderlich, sowie der Fortsetzung bzw. Einstellung ihrer Arbeit, entsprechend den Zielen des jährlichen Arbeitsplans und

- im Anschluss an jede Task-Force-Sitzung, Erstellung und Vorlage eines Berichts für den BSC und das OSTP.

Finanzierung

Jede Partei trägt die Kosten der Teilnahme ihrer jeweiligen Vertreter an allen Sitzungen und Tätigkeiten der Task-Force.

Sonstige Bestimmungen

Die Task-Force behandelt weder vertrauliche Geschäftsinformationen noch schafft sie im Rahmen ihrer Tätigkeit geistiges Eigentum.

Schnittstelle zum Privatsektor

Es steht im Ermessen der Vorsitzenden, für die Task-Force ad hoc Gutachten von nicht Regierungsbehörden angehörenden Einzelpersonen einzuholen. Auf Initiative der Vorsitzenden können diese an Sitzungen und anderen Tätigkeiten der Task-Force teilnehmen.

Unterlagen

Die Tagesordnungen und Berichte über die Task-Force-Sitzungen werden von den Exekutivsekretären erstellt und an die Mitglieder der Task-Force (sowie auf Anfrage an Interessierte, soweit von den Vorsitzenden genehmigt) weitergeleitet. Die Protokolle der Workshops und wissenschaftlichen Tagungen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Geltungsdauer

Diese Durchführungsvereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Sie gilt so lange, wie das Abkommen in Kraft ist, oder bis eine Partei ihre Teilnahme an dieser Vereinbarung beendet. Beabsichtigt eine Partei, ihre Teilnahme an dieser Vereinbarung zu beenden, so unterrichtet sie die andere Partei 90 Tage im Voraus über ihre Absicht.

FÜR DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION FÜR DAS OFFICE OF SCIENCE AND TECHNOLOGY POLICY

DER VEREINIGTEN STAATEN

VON AMERIKA:

Datum: Datum:

[1] The US-EC Task Force on Biotechnology Research 1990-2010: Biotechnology Research for a Complex World.

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