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Document 52010PC0786

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates zum Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen

/* KOM/2010/0786 endg. - COD 2009/0059 */

52010PC0786

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates zum Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen /* KOM/2010/0786 endg. - COD 2009/0059 */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 13.12.2010

KOM(2010) 786 endgültig

2009/0059 (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates zum Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen

2009/0059 (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend den Standpunkt des Rates zum Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen

1. HINTERGRUND

Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument KOM(2009) 197 endg./2 – (2009)/0258 COD): | Übermittlung: 21. April 2009 Berichtigung: 30. November 2009 Änderung: 1. Dezember 2009 (Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) |

Standpunkt des Europäischen Parlaments in erster Lesung: | 21. Oktober 2010 |

Übermittlung des geänderten Vorschlags: | […]. |

Festlegung des Standpunkts des Rates: | 10. Dezember 2010 |

2. GEGENSTAND DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION

Die Kommission hat diesen Vorschlag im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Finanzierungsinstrumente für auswärtige Maßnahmen[1] vorgelegt, um eine Rechtslücke zu schließen, durch die der EU bislang eine Finanzierung von nicht als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) geltenden Maßnahmen in 46 ihrer Partnerländer weltweit nicht möglich ist.

Dies darauf zurückzuführen, dass Maßnahmen, die nicht die vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) festgelegten Kriterien für die Anerkennung als öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen, gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) nicht förderfähig sind. Es gibt keine andere Rechtsgrundlage, die die Finanzierung von nicht als öffentliche Entwicklungshilfe geltenden Maßnahmen in Entwicklungsländern, die unter die DCI-Verordnung fallen, gestatten würde.

Folglich mussten bestimmte Maßnahmen außerhalb des DCI im Rahmen von vorbereitenden Maßnahmen finanziert werden, die speziell zu diesem Zweck vom Europäischen Parlament im Haushalt eingeführt wurden (Austausch mit China und Indien im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Wissenschaftsbereich, Zusammenarbeit mit Ländern mit mittlerem Einkommen in Asien und Lateinamerika). Diese vorbereitenden Maßnahmen liefen 2009 aus. Zu diesem Zeitpunkt wurde zwischen der Kommission und den Vorsitzenden der zuständigen EP-Ausschüsse vereinbart, dass die Teilnahme europäischer Studenten und Lehrkräfte im Rahmen der Erasmus-Mundus-Komponente „Externe Zusammenarbeit” nur bis Ende 2009 im Rahmen des DCI finanziert wird. Durch die Schließung der Rechtslücke würde auch gewährleistet, dass einige Energieprojekte und Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, die nicht für ODA in Betracht kommen (z. B. in Zentralasien und in Irak/Iran), finanziert werden können.

Die vorgeschlagene Änderung ist zeitlich – auf die Jahre 2010-2013 – sowie inhaltlich und haushaltstechnisch beschränkt. Sie greift künftigen Vorschlägen, die für die neue Generation von Finanzierungsinstrumenten für auswärtige Maßnahmen während der Geltungsdauer des nächsten Finanzrahmens vorgelegt werden, nicht vor.

3. ANMERKUNGEN ZUM STANDPUNKT DES RATES

3.1. Allgemeine Anmerkungen zum Standpunkt des Rates in erster Lesung

Die Kommission kann sich dem Standpunkt des Rates anschließen, der das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen zwischen den drei Organen ist. Er steht im Einklang mit den wesentlichen Zielen des ursprünglichen Vorschlags der Kommission und dem Konzept, das ihm zugrunde liegt.

Von Parlament, Rat und Kommission war zunächst ein Kompromissvorschlag ausgehandelt worden, um die Zustimmung des Parlaments in erster Lesung, die ursprünglich für Juni 2010 vorgesehen war, zu erhalten. Zu diesem Zweck fanden am 13. April und 5. Mai Triloge statt. Allerdings konnte weder im Juni noch im Juli aufgrund der nachstehend aufgeführten spezifischen Aspekte entsprechendes Einvernehmen erzielt werden

3.2. Hauptaspekte des vom Rat vertretenen Standpunktes

Der Standpunkt des Rates enthält folgende zentrale Feststellungen:

- Es liegt im Interesse der Union, die Beziehungen zu den betreffenden Entwicklungsländern im Wirtschafts-, Handels-, Hochschul-, Geschäfts- und Wissenschaftsbereich weiter zu vertiefen; solche Maßnahmen stellen – obwohl sie im Interesse der EU liegen – keine öffentliche Entwicklungshilfe dar.

- Die Finanzierung im Rahmen dieses Instruments unterstützt Maßnahmen, die grundsätzlich nicht den ODA-Kriterien genügen.

3.3. Spezifische Aspekte (Änderungen des Parlaments, denen der Rat nicht zustimmen kann):

- Delegierte Rechtsakte (Artikel 290 AEUV): Die Änderungen des Parlaments in erster Lesung zielen darauf ab, dass dieses Verfahren bei der Annahme von mehrjährigen Strategiepapieren durch die Kommission Anwendung findet. Trotz langer und intensiver Verhandlungen (insbesondere der Triloge vom 2. Februar, 23. März und 20. Oktober) war es nicht möglich, in dieser Frage eine Einigung zu erzielen. Der Rat hat diesen Änderungen in seinen Standpunkten in erster Lesung nicht zugestimmt. Die Kommission ist bereit, sich weiter darum zu bemühen, die Standpunkte der Organe einander anzunähern und Wege zu finden, um den wichtigen Anliegen, die den Änderungen des Parlaments zugrunde liegen, Rechnung zu tragen, indem sie insbesondere sicherstellt, dass das Parlament die Formulierung der Strategien für die auswärtige Zusammenarbeit und die ordnungsgemäße Anwendung der Finanzierungsinstrumente für die Außenhilfe angemessen überwachen kann.

- Artikel 16 betreffend den Referenzbetrag. Das Parlament hat eine Abänderung an diesem Artikel angenommen, der der Rat in seiner ersten Lesung nicht zustimmte, da er dem von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Wortlaut den Vorzug gab. Die Kommission unterstützt den Standpunkt des Rates, da er dem in jedem Finanzierungsinstrument enthaltenen Standardtext über den Referenzbetrag entspricht. Um jedoch ein Einvernehmen zu erleichtern und Bedenken der anderen Organe auszuräumen, ist die Kommission bereit, die beigefügte Erklärung abzugeben.

4. SCHLUSSFOLGERUNG

Der Standpunkt des Rates stellt einen ausgehandelten Kompromissvorschlag dar, der den Wünschen und Änderungen des Parlaments aus der ersten Lesung weitgehend Rechnung trägt. Die Kommission kann daher dem Standpunkt des Rates in erster Lesung zustimmen.

Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern – KOM(2009) 197 endgültig

Erklärung der Kommission zu Artikel 16

Gegentand dieser Verordnung ist die Unterstützung verschiedener nicht als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) geltender Maßnahmen in Ländern, die in den Anwendungsbereich der Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI-Verordnung Nr. 1905/2006) fallen Die Verordnung soll eine spezifische Lösung für diesen Fall darstellen.

Die Kommission bekräftigt, dass die Ausmerzung der Armut, unter anderem durch die Verfolgung der Millenniumsentwicklungsziele, das vorrangige Ziel ihrer Entwicklungszusammenarbeit ist und bleibt.

Sie weist darauf hin, dass der in Artikel 16 festgelegte Referenzbetrag für die in Anhang II aufgeführten Länder zulasten eigens dafür bestimmter Haushaltslinien finanziert wird, die für Maßnahmen außerhalb der öffentlichen Entwicklungshilfe vorgesehen sind.

Die Kommission bekräftigt außerdem ihre Absicht, den in Artikel 38 der DCI-Verordnung Nr. 1905/2006 festgelegten Referenzbetrag für den Zeitraum 2007-2013 sowie die in derselben Verordnung verankerten Bestimmungen über die Erfüllung der ODA-Kriterien einzuhalten. Die Kommission weist auch darauf hin, dass der Referenzbetrag gemäß der aktuellen Finanzplanung 2013 ausläuft.

Aus diesem Grund will die Kommission Hauhaltspläne vorschlagen, die eine Erhöhung der Entwicklungshilfe für Asien und Lateinamerika im Rahmen der DCI-Verordnung Nr. 1905/2006 für den Zeitraum bis 2013 gewährleisten, ohne dass sich dies auf die derzeit im Rahmen des DCI veranschlagten ODA-Beträge und den EU-Haushalt im Allgemeinen auswirken wird.

[1] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung der Finanzierungsinstrumente für auswärtige Maßnahmen, KOM(2009) 196 endg. vom 21.4.2009.

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