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Document 52008PC0833
Proposal for a decision of the European Parliament and of the Council on the Mobilisation of the Flexibility Instrument
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments
/* KOM/2008/0833 endg. */
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments /* KOM/2008/0833 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 2.12.2008 KOM(2008) 833 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 [1] sieht die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben vor, die innerhalb der Obergrenzen einer oder mehrerer Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können. Im Rahmen des Haushaltsplans 2009 werden Mittel für zusätzliche Ausgaben, die über die Obergrenzen der Rubrik 4 hinausgehen, benötigt. Daher wird vorgeschlagen, das Fexibilitätsinstrument gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung zu mobilisieren. Folgender Betrag sollte bereitgestellt werden: - 420 Mio. EUR für die Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern. Die beiden Teile der Haushaltsbehörde werden daran erinnert, dass der Beschluss nicht nach der Veröffentlichung des Haushaltsplans 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden darf. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5, auf Vorschlag der Kommission[3], in Erwägung dessen, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde im Zuge der Konzertierung vom 21. November 2008 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument zu mobilisieren, um die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Mittel über die Obergrenzen der Rubrik 4 hinaus um 420 Mio. EUR für die Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern aufzustocken – BESCHLIESSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (nachstehend „Haushaltsplan 2009“) wird das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 420 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen. Dieser Betrag wird zur Aufstockung der in Rubrik 4 veranschlagten Mittel für die Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern bereitgestellt. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14. 6. 2006, S. 1. [2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [3] ABl. […]