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Document 52008PC0732
Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council on the mobilisation of the EU Solidarity Fund
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
/* KOM/2008/0732 endg. */
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union /* KOM/2008/0732 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 7.11.2008 KOM(2008) 732 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ermöglicht es, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Solidaritätsfonds der Europäischen Union bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von einer Milliarde Euro bei Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen, die für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus dem Fonds erfüllt sein müssen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates[2] detailliert aufgeführt. Auf der Grundlage des Antrags auf finanzielle Unterstützung aus dem Fonds, den Zypern wegen der im April 2008 herrschenden Dürre gestellt hat, wurde der Gesamtschaden wie folgt geschätzt: (in EUR) | Direktschaden | Schwellenwert | Betrag auf der Basis von 2,5% | Betrag auf der Basis von 6% | Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Finanzhilfe | Zypern/Dürre | 176 150 000 | 84 673 000 | 2 116 825 | 5 488 620 | 7 605 445 | Gesamtbetrag | 7 605 445 | Nach Prüfung dieses Antrags und unter Berücksichtigung der maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds und der Möglichkeit, innerhalb der Rubrik, in der ein Mehrbedarf entstanden ist, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, einen Gesamtbetrag von 7 605 445 EUR aus dem Fonds zu mobilisieren und diesen Betrag bei der Rubrik 3b des Finanzrahmens einzusetzen. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des Fonds beruft die Kommission gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des Fonds und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer entsprechenden politischen Ebene Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt eines der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist ein formeller Trilog einzuberufen. Die Kommission wird den Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) vorlegen, um nach Empfängerstaaten aufgeschlüsselte spezifische Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2008 einzusetzen, wie dies unter Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3], insbesondere auf Nummer 26 dieser Vereinbarung, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[4], auf Vorschlag der Kommission[5], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen. (2) Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von einer Milliarde Euro in Anspruch genommen werden. (3) In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt. (4) Zypern hat infolge der durch die Dürre verursachten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, damit der Betrag von 7 605 445 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am … Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1. [2] ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3. [3] ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1. [4] ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3. [5] ABl. C […] vom […], S. […].