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Document COM:2008:507:FIN

Mitteilung der Kommission an den Rat über ein Verhandlungsmandat zur Ermächtigung der Kommission, ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) auszuhandeln - Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Verhandlungsmandat zur Ermächtigung der Kommission, ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) auszuhandeln

/* KOM/2008/0507 endg. */

52008DC0507

Mitteilung der Kommission an den Rat über ein Verhandlungsmandat zur Ermächtigung der Kommission, ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) auszuhandeln /* KOM/2008/0507 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 4.8.2008

KOM(2008) 507 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

über ein Verhandlungsmandat zur Ermächtigung der Kommission, ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) auszuhandeln

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über ein Verhandlungsmandat zur Ermächtigung der Kommission, ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) auszuhandeln

(von der Kommission vorgelegt)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

über ein Verhandlungsmandat zur Ermächtigung der Kommission, ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) auszuhandeln

Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und das Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) arbeiten seit 1982 im Hinblick auf die Verbesserung und den Ausbau der Methoden und Technologien für die Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial zusammen.

1995 wurde in das Abkommen die Verpflichtung beider Vertragspartner zur Koordinierung ihrer jeweiligen Tätigkeiten zur Unterstützung von Drittländern aufgenommen. Hauptziel war damals die Sicherstellung der bestmöglichen Zusammenarbeit zwischen dem Unterstützungsprogramm für Russland und die anderen Länder der ehemaligen Sowjetunion, das von der Gemeinsamen Forschungsstelle im Rahmen des Programms TACIS durchgeführt wurde, und ähnlicher Programme des USDOE.

Die Entwicklung des Programms TACIS und der Erfolg dieser Zusammenarbeit veranlasste beide Partner, ihre Zusammenarbeit auf zahlreiche Gebiete auszudehnen, die über die nukleare Sicherheitsüberwachung hinausgingen und auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Forschung, Entwicklung und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherheit generell umfassten. Nach Ansicht der Kommission erfordert diese Erweiterung des Gegenstandsbereichs einen angemessenen rechtlichen Rahmen.

Die Bedeutung von Sicherheitsfragen im weiteren Sinne und die Stärkung der transatlantischen Zusammenarbeit ergeben einen besonders günstiges politisches Umfeld für eine solche erweiterte Zusammenarbeit.

Eine entsprechende Zusammenarbeit existiert bereits im Rahmen des Internationalen Forums „Generation IV“ (GIF). Diese soll im Rahmen der bilateralen Beziehungen Euratom /USA verstärkt werden.

Daher wird der Rat ersucht,

- die Kommission zu ermächtigen, im Einklang mit Artikel 101 Absatz 2 Euratom-Vertrag Verhandlungen mit dem USDOE über eine Erweiterung des Abkommens aus dem Jahre 1995 aufzunehmen und zu führen, um Forschung, Entwicklung und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherheit in dieses Abkommen aufzunehmen, das durch das neue Abkommen ersetzt werden soll;

- den im Anhang beigefügten Entwurf eines Verhandlungsmandats anzunehmen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über ein Verhandlungsmandat zur Ermächtigung der Kommission, ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) auszuhandeln

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 6. Januar 1995 wurde zwischen Euratom und dem USDOE ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial unterzeichnet.

(2) Dieses Abkommen sollte dahingehend geändert werden, dass sämtliche Aspekte der Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit dadurch erfasst werden.

(3) Die Kommission sollte ermächtigt werden, ein Abkommen auszuhandeln, das das Abkommen aus dem Jahr 1995 ersetzt -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die Kommission wird hiermit ermächtigt, unter Einhaltung des diesem Beschluss im Anhang beigefügten Mandats ein Abkommen über Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE) auszuhandeln. Durch dieses Abkommen wird das am 6. Januar 1995 unterzeichnete Abkommen geändert und ersetzt.

Brüssel, den

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Entwurf eines Mandats zur Aushandlung eines Abkommens über die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit zwischen Euratom und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USDOE)

1. Gegenstand

Ziel der Verhandlungen ist die Änderung des Abkommens aus dem Jahr 1995, das sich auf die Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial beschränkte, insbesondere die Erweiterung von dessen Gegenstandsbereich auf Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit generell. Dieses Abkommen wird gemäß Artikel 101 Absatz 2 Euratom-Vertrag geschlossen. Durch das Abkommen wird das am 6. Januar 1995 unterzeichnete Abkommen geändert und ersetzt.

2. Bereich der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens betrifft Forschung, Entwicklung und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherheit. Besondere Aufmerksamkeit wird der Ausbildung sowie der Koordinierung der Programme gelten, die beide Vertragspartner zur Unterstützung von Drittländern durchführen.

3. Durchführungsmodalitäten

Die Durchführungsmodalitäten des Abkommens über Forschung und Entwicklung im Bereich der Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial aus dem Jahr 1995 werden übernommen, jedoch auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen angepasst.

4. Beziehungen zu den Mitgliedstaaten

Grundsätzlich wird die Kommission eine enge Koordinierung mit den in der Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherheit aktiven Mitgliedstaaten sicherstellen. Darüber hinaus könnte jeder Mitgliedstaat, der dies wünscht, mit der Durchführung dieses Abkommens entsprechend den folgenden Modalitäten assoziiert werden:

- Jeder Mitgliedstaat oder jede Einrichtung im Zuständigkeitsbereich eines Mitgliedstaates, der/die mit dem USDOE auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherheit zusammenarbeiten möchte, kann im Einvernehmen mit der Kommission dieses Abkommen hierfür nutzen, soweit die Durchführungsmodalitäten eingehalten werden.

- Die im Rahmen dieses Abkommens durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen werden nach Modalitäten, die von Fall zu Fall festgelegt werden, jedem Mitgliedstaat und jeder Einrichtung im Zuständigkeitsbereich eines Mitgliedstaates offen stehen, der/die einen begründeten Antrag an die Kommission stellt.

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