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Document 52007PC0656

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG

/* KOM/2007/0656 endg. */

52007PC0656

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG /* KOM/2007/0659 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 6.11.2007

KOM(2007) 656 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki hat der Europäische Rat die „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten“ gebilligt, mit der die Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten eingeführt wurden.

Am 30. Januar 2006 hat der Rat auf Vorschlag der Kommission vom 9. November 2005 eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft mit Albanien angenommen. Die Partnerschaften umfassen kurz- und mittelfristige Prioritäten. Von den Ländern wird erwartet, dass sie die kurzfristigen Prioritäten innerhalb von ein bis zwei Jahren umsetzen.

Die Kommission hält es daher für angebracht, einen Vorschlag für eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft mit Albanien vorzulegen. Diese neue Fassung der Europäischen Partnerschaft stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004. und berücksichtigt die in dem Fortschrittsbericht 2007 zusammengefassten neuen Entwicklungen. In dieser Partnerschaft werden die kurz- und mittelfristigen Prioritäten für die Vorbereitungen Albaniens auf die weitere Einbindung in die Europäische Union aufgeführt.

Von den zuständigen Behörden wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen erarbeiten, die Albanien zur Umsetzung der Prioritäten dieser Europäischen Partnerschaft ergreifen will. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung der Prioritäten regelmäßig überprüfen.

Die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft bilden die Grundlage für die Programmierung der Finanzhilfe, die weiterhin im Rahmen der einschlägigen Finanzierungsinstrumente, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA), von der Gemeinschaft bereitgestellt wird.

Der vorgeschlagene Ratsbeschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. Auf dieser Grundlage ersucht die Kommission den Rat, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses[1]in der geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer gebilligt.

(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.

(3) Der Rat hat am 30 Januar 2006 die zweite Europäische Partnerschaft mit Albanien beschlossen[2].

(4) Die Mitteilung der Kommission - Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 - sieht für Ende 2007 eine Aktualisierung der Partnerschaften vor.

(5) Am 12. Juni 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)[3] angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer angepasst wurde.

(6) Es ist daher angezeigt, eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft anzunehmen, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen Albaniens auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für die künftigen Maßnahmen gesetzt werden.

(7) Zur Vorbereitung der weiteren Integration in die Europäische Union wird von den zuständigen Behörden Albaniens erwartet, dass sie einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen für die Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erarbeiten.

(8) Der Beschluss 2006/54/EG muss daher aufgehoben werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.

Artikel 3

Der Beschluss 2006/54/EG wird aufgehoben.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG : EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT MIT ALBANIEN 2007

1. E INLEITUNG

DER EUROPÄISCHE RAT HAT DIE EINFÜHRUNG DER EUROPÄISCHEN PARTNERSCHAFTEN ALS INSTRUMENT ZUR VERWIRKLICHUNG DER EUROPÄISCHEN PERSPEKTIVE DER WESTLICHEN BALKANSTAATEN GEBILLIGT. MIT DIESEM VORSCHLAG FÜR EINE ÜBERARBEITETE PARTNERSCHAFT SOLL DIE ERSTE PARTNERSCHAFT anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über Albanien aktualisiert werden. Darin werden neue Prioritäten festgelegt und weiterhin gültige Prioritäten übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von Albanien wird erwartet, dass das Land einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft ausarbeitet. Die Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.

2. GRUNDSÄTZE

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die Prioritäten, die für Albanien ermittelt wurden, betreffen seine Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

3. P RIORITÄTEN

DIE IN DIESER EUROPÄISCHEN PARTNERSCHAFT GENANNTEN PRIORITÄTEN WURDEN SO AUSGEWÄHLT, DASS VON ALBANIEN AUCH TATSÄCHLIC h erwartet werden kann, dass es diese in den kommenden Jahren ganz oder zu einem großen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollen, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollen. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.

Was die Festsetzung neuer Prioritäten anbetrifft, so kommen mit Sicherheit weitere Aufgaben auf Albanien zu, die im Rahmen einer künftigen Partnerschaft, auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte des Landes, zu Prioritäten erklärt werden können.

Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn aufgelistet sind, wobei die Reihenfolge keine Rangordnung darstellt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten

Hauptprioritäten

- Stärkung der Verwaltungskapazität zur Vorbereitung der Erfüllung der im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und im Interimsabkommen verankerten Verpflichtungen.

- Förderung eines konstruktiven Dialogs zwischen den politischen Parteien sowie mit den Betroffenen über die Durchführung der Reformen.

- Förderung der Unabhängigkeit und Transparenz des Justizsystems, u.a durch die Stärkung des verfassungsmäßigen Schutzes der Richter, die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten durch Auswahlverfahren, die Einrichtung eines leistungsorientierten Systems für die Beurteilung von Staatsanwälten und die Festlegung objektiver Regeln für die Fallzuweisung an Richter.

- Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie 2007-2013 und der Empfehlungen aus dem Bericht der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) des Europarats; konsequente Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Korruptionsfällen innerhalb des Polizei- und des Justizapparats.

- Umsetzung der vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte abgegebenen Empfehlungen für die Durchführung von Wahlen, insbesondere durch Verbesserung der Wählerlisten und Änderung des Wahlgesetzes im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, rechtzeitig vor den nächsten Parlamentswahlen.

- Weitere Stärkung der Governance im öffentlichen Sektor durch die Förderung von Qualität und Unparteilichkeit des öffentlichen Dienstes und die Stärkung der Abteilung für öffentliche Verwaltung.

- Abschluss der Entflechtung des staatlichen Elektrizitätsunternehmens KESH und Privatisierung seines Vertriebsarms. Stabilisierung der finanziellen Lage von KESH durch eine effizientere Gebührenerhebung und Anhebung der Preise auf ein kostendeckendes Niveau sowie Ausbau der Kapazitäten für die Stromerzeugung und die Vernetzung

- Erzielung weiterer konkreter Ergebnisse bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, insbesondere durch nachrichtendienstlich unterstützte Polizeiarbeit und die Gewährleistung einer effizienten strafrechtlichen Verfolgung.

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Regierung

- Rechtzeitige Annahme der Nationalen Strategie für Entwicklung und Integration, damit diese bei dem Haushaltsverfahren 2008/9 berücksichtigt werden kann, wobei den Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Europäische Integration Rechnung getragen werden muss; Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Beginn der Umsetzung.

- Vollständige und wirksame Nutzung des Integrierten Planungssystems um engere Verbindungen zwischen politischen Zielen und der Haushaltsplanung und –durchführung zu schaffen.

- Bessere Koordinierung der auf Integration in die EU ausgerichteten Maßnahmen auf allen Ebenen der Regierung durch eine umfassendere und konsistentere Konsultation der Ministerien, einschließlich der der für die einschlägigen Rechtsvorschriften zuständigen Stellen und EU-Sachverständigen.

- Gewährleistung einer angemessenen Ausstattung und Bereitstellung entsprechend geschulter Mitarbeiter für das Ministerium für Europäische Integration und die für EU-Integration zuständigen Stellen der Fachministerien.

- Gewährleistung einer ausreichenden Koordinierung der Verbesserung von Personenstandsregister und Adressenverzeichnis mit der Einführung des elektronischen Personalausweises und des biometrischen Reisepasses.

Öffentliche Verwaltung

- Gewährleistung der Durchsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und der einschlägigen Vorschriften in der öffentlichen Verwaltung.

- Gewährleistung der Einhaltung dieser Vorschriften bei die Ernennung, Versetzung und Entlassung von Bediensteten, um einen rechenschaftspflichtigen und effizienten öffentlicher Dienst mit entsprechenden Kriterien für die berufliche Laufbahnentwicklung aufzubauen.

Justizsystem

- Abschluss, Annahme und Umsetzung des Gesetzes über die Justizreform und Verbesserung der Infrastruktur in diesem Bereich.

- Verbesserung der Koordinierung zwischen Staatsanwälten und der Polizei, insbesondere durch den Einsatz des Fallbearbeitungssystems.

- Sicherstellung der erforderlichen Rechtsvorschriften und Ressourcen für einen glaubhaften Zeugenschutz.

Korruptionsbekämpfung

- Harmonisierung des Rechtsrahmens mit dem Übereinkommen des Europarats gegen Korruption

- Ausbau der institutionellen Kapazitäten zur Ermittlung in Korruptionsfällen und zur Verfolgung der Täter.

- Umsetzung der Rechtsvorschriften über Bestechung mit gebührender Berücksichtigung der interinstitutionellen Koordinierung.

- Stärkung der Verfahren zur Durchsetzung des Gesetzes über die Vermögensangabe.

- Klarere Formulierung der Vorschriften über die Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Ausübung öffentlicher Ämter.

- Klarere Formulierung der Vorschriften für den öffentlichen Zugang zu Informationen, im Einklang mit den internationalen Standards.

- Reduzierung der Zahl der Amtsträger, die Immunität genießen, und Gewährung der Immunität nur, wenn es wirklich angebracht ist.

Menschenrechte und Minderheitenschutz

Einhaltung der internationalen Menschenrechtsvorschriften

- Gewährleistung, dass alle für den Rechtsvollzug zuständigen Organe ihre Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich in vollem Umfang kennen und sie im Einklang mit dem Verhaltenskodex für den Strafvollzug und den von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, erfüllen.

Bürgerliche und politische Rechte

- Angemessene Strafverfolgung von Angehörigen der Vollzugsorgane, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben.

- Gewährleistung der Einhaltung einschlägiger internationaler Übereinkünfte bei der Errichtung und dem Betrieb neuer Strafanstalten.

- Angleichung des albanischen Gesetzes gegen Verleumdung an die EU-Standards und Anwendung dieser Rechtsvorschriften.

- Beschleunigung des Erlasses von Rechtsvorschriften zur Gewährleistung transparenter Eigentumsverhältnisse bei den Medien.

- Vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften für die Printmedien und die Unabhängigkeit der Journalisten sowie Koordinierung neuer Rechtsvorschriften über die Meinungsfreiheit und Ausarbeitung umfassender Rechtsvorschriften für elektronische Medien im Einklang mit den EU-Standards.

Soziale und wirtschaftliche Rechte

- Weitere Maßnahmen zur Vermeidung häuslicher Gewalt.

- Weitere Maßnahmen gegen Kinderarbeit.

- Aufbau gemeinwesenbasierter Dienste und Hilfe für Hilfebedürftige, auch im Bereich der geistigen Gesundheit.

- Beschleunigung der Erstregistrierung von Eigentumsrechten und der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen, sowie Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Entschädigungsverfahren und deren Koordination mit der Initiative zur Klärung von Eigentumsfragen.

Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz

- Weitere Erfüllung der im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten verankerten Verpflichtungen, insbesondere mit dem Ziel, die Verwendung von Minderheitensprachen bei Kontakten mit den Behörden und die Ausschilderung der traditionellen Ortsnamen zu fördern und den Unterricht in den Minderheitensprachen auszuweiten.

- Umsetzung der Nationalen Strategie für die Roma, als Teil der Regierungsstrategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, und Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel dafür.

- Förderung der Geburtenregistrierung, insbesondere bei den Angehörigen der Roma-Minderheit.

- Bereitstellung zuverlässiger Daten über Minderheitengruppen in Albanien.

Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

- Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und der Thessaloniki-Verpflichtungen in Bezug auf die regionale Zusammenarbeit und gute nachbarschaftliche Beziehungen, u.a. durch Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen und die wirksame Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA).

- Abschluss und wirksame Umsetzung von Abkommen mit den Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels und des Schmuggels, Zusammenarbeit im Justizbereich, Grenzverwaltung, Rückübernahme, Umweltschutz, Verkehr und Energie.

Wirtschaftliche Kriterien

- Fortsetzung einer auf Stabilität ausgerichteten Finanzpolitik, die auf die Konsolidierung des Haushalts, eine niedrige Inflationsrate und eine tragfähige Zahlungsbilanzposition ausgerichtet ist.

- Fortsetzung der Finanzreform mit dem Ziel die Steuerverwaltung und die Kapazitäten für das Schuldenmanagement zu stärken.

- Fortsetzung einer Währungspolitik, die darauf abzielt, Preisstabilität zu erreichen und zu erhalten, um die Inflationserwartungen zu dämpfen und auf einem angemessenen Niveau zu stabilisieren.

- Vollständige Einrichtung der Zentralstelle für Kreditinformation, um das rasch wachsende Kreditportfolio im Bankensystem abzusichern.

- Einschränkung der Schattenwirtschaft durch effiziente und diskriminierungsfreie Durchsetzung des Steuerrechts und durch intensivere Bekämpfung von Steuerbetrug..

Europäische Standards

Binnenmarkt

Freier Warenverkehr

- Weitere Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten für das Konzept der Normung und Zertifizierung und seine Bedeutung im internationalen Handel.

- Annahme und Beginn der Umsetzung der nationalen Marktüberwachungsstrategie für Industrieerzeugnisse und Nahrungsmittel.

- Annahme neuer Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz, die mit dem Besitzstand im Einklang stehen. Ausbau der Abteilung für Verbraucherschutz.

Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht

- klare Unterscheidung zwischen vorübergehender und dauernder Bereitstellung von Dienstleistungen und Erfüllung der Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens

- Stärkung des Regelungsrahmens für die Aufsicht über den Nichtbankensektor und Ausbau der Kapazität der Finanzaufsichtsbehörde.

Freier Kapitalverkehr

- Genehmigung des Immobilienerwerbs durch Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten in den durch die besonderen Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen festgelegten Grenzen.

Zoll und Steuern

- Weitere Angleichung der Zollvorschriften und -verfahren an den EU-Besitzstand, insbesondere Gewährleistung, dass die Regeln und Verfahren in Bezug auf Transit, Zolllager, Zollwert, physische Kontrollen und Risikomanagement den EG-Standards angeglichen werden. Gewährleistung der fristgerechten Aktualisierung des nationalen Zolltarifs anhand der neuesten Kombinierten Nomenklatur.

- Vollständige Einführung des EDV-Systems für die Zollanmeldungen und die Bearbeitung von Zolldaten in allen Zollämtern.

- Weitere Angleichung der Steuerbestimmungen, insbesondere der Verbrauchsteuervorschriften an den EU-Besitzstand und Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, wobei gewährleistet werden muss, dass neue steuerliche Maßnahmen diesen Grundsätzen entsprechen.

- Ausbau der Kapazitäten der Steuerverwaltung, insbesondere im Bereich Kontrollen und Audit, um eine wirksamere Durchsetzung der Steuervorschriften zu sichern und die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

- Abschluss der Computerisierung der Zollämter.

Wettbewerb

- Stärkung der Wettbewerbskontrolle durch die Verbesserung des bestehenden Kartellrechts und die Angleichung an den Besitzstand.

- Ausbau der Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörde, sowie Bereitstellung von qualifiziertem Personal und Schulungsmaßnahmen.

- Annahme von Durchführungsbestimmungen für staatliche Beihilfen.

- Weitere Aktualisierung des Inventars der staatlichen Beihilfen.

Öffentliches Auftragswesen

- Durchsetzung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen und vollständige Angleichung an die EG-Standards, insbesondere im Versorgungssektor und in Bezug auf Rechtsbehelfe.

- Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität des Amts für das öffentliche Auftragswesen und der für die öffentliche Auftragsvergabe zuständigen Stellen in den Fachministerien sowie der zuständigen Gerichte. Gewährleistung der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Vergehen in diesem Bereich.

Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

- Ausarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans für weitere Rechtsanpassungen und die Stärkung der Rechte an geistigem Eigentum.

- Stärkung der Verwaltungskapazität für den Schutz dieser Rechte. .

- Intensivere Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

- Weitere Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten, der Vollzugsorgane und der Justiz für die Rechte an geistigem Eigentum.

- Verbesserung der Rechtsvorschriften im Bereich des gewerblichen Eigentums.

Beschäftigungs- und Sozialpolitik

- Verbesserung der Sozialschutzsysteme und Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung.

- Stärkung des Staatlichen Ausschusses für Chancengleichheit und vollständige Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes.

- Annahme von Maßnahmen zur Erzielung höherer Schulbesuchsquoten im Sekundärbereich und der Kinder in ländlichen Gebieten, insbesondere Mädchen, sowie bei berufsbildenden Schulen.

- Entwicklung adäquater Verwaltungsstrukturen und –kapazitäten für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz.

Bildung und Forschung

- Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Verwaltung des Bildungswesens, der Lehrerausbildung und der Bildungsinfrastruktur

- Umsetzung des neuen Gesetzes über Hochschulbildung. Verstärkte Anstrengungen für eine umfassendere Teilnahme am Programm Tempus.

WTO-Angelegenheiten

- Stärkung der Verwaltungskapazität der Abteilung des Wirtschaftsministeriums für Beziehungen zur WTO und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Politikbereiche

Industrie und KMU

- Beschleunigung der Umsetzung der Europäischen Charta für KMU.

- Weitere Umsetzung des Aktionsplans für die Beseitigung administrativer Hindernisse für Unternehmen und Investitionen, Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen, nichtdiskriminierenden Anwendung der unternehmensbezogenen Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren. Abbau obsoleter und ineffizienter Rechtsvorschriften durch einen „Guillotine-Mechanismus“.

- Stärkung der politikorientierten Forschung zur Förderung der Innovationstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinunternehmen und Durchführung von Förderprogrammen.

Landwirtschaft und Fischerei

- Annahme eines neuen Lebensmittelgesetzes im Einklang mit den EU-Standards, Stärkung des Lebensmittelsicherheitssystems und der entsprechenden Kontrollsysteme.

- Ausbau der Laborkapazitäten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärdienste und Pflanzenschutz..

- Verbesserung der Lebensmittelsicherheits- Pflanzenschutz- und Veterinärvorschriften und Beginn ihrer Umsetzung.

- Verbesserung des Systems für die Kennzeichnung von Rindern und die Registrierung ihrer Verbringung und Beginn der Einführung eines solchen Kennzeichnungs- und Registrierungssystems für Schweine, Schafe und Ziegen.

Umwelt

- Stärkung der Verwaltungskapazität und der Koordinierung auf nationaler und lokaler Ebene.

- Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung .

- Annahme einer Strategie zur weiteren Angleichung der Umweltvorschriften an den Besitzstand der EU und zur ordnungsgemäßen Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere bezüglich ihrer Durchsetzung, insbesondere in Bezug auf die Durchsetzung..

- Weitere Maßnahmen, um gegen die ökologischen Gefahrenherde auf der Sharra-Abfalldeponie für feste Abfälle und im Erdölförderungsgebiet Patos-Marinez vorzugehen.

- Weitere Entwicklung und Umsetzung der Nationalen Strategie für die Wasserver- und -entsorgung und der Strategie für Wasserver- und -entsorgung im ländlichen Raum sowie Entwicklung und Beginn der Umsetzung einer Strategie für die schrittweise Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich.

- Umsetzung der internationalen Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes, denen Albanien beigetreten ist..

Verkehr

- Umsetzung des Nationalen Verkehrsentwicklungsplans einschließlich der Planung und Haushaltserstellung für die Instandhaltung der Sachwerte im Verkehrsbereich; Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie für den Verkehrssektor, einschließlich des Eisenbahnsektors.

- Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Aufbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa.

- Verbesserung der Straßensicherheit u.a. durch die Rechtsangleichung an den Besitzstand der EU in den Bereichen: Gewichte und Abmessungen, technische Überwachung, Kontrolle der Verkehrssicherheit, Führerscheine, Fahrtenschreiber und Kfz-Zulassungspapiere.

- Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Bautätigkeit entlang neuer Straßen insbesondere von gefährlichen, privat errichteten Zugangsstraßen..

- Vorbereitung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen für einen offenen Zugang zur Infrastruktur des Schienennetzes sowie Annahme und Umsetzung eines Geschäftsplans für den Schienenverkehr.

- Erfüllung der Verpflichtungen, die Albanien in der ersten Übergangsphase des Abkommens über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrraum eingegangen, einschließlich der Umsetzung der einschlägigen Luftverkehrsvorschriften.

- Umsetzung des Aktionsplans zur Beseitigung der in der Zivilluftfahrtbehörde aufgetretenen Mängel bei der Sicherheitskontrolle der nationalen Fluggesellschaften.

- Verbesserungen im Bereich Seeverkehrsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der im Rahmen der Pariser Vereinbarung festgehaltenen albanischen Schiffe.

Energie

- Annahme und Umsetzung der überarbeiteten Nationalen Energiestrategie.

- Erfüllung der im Vertrag über die Energiegemeinschaft verankerten Verpflichtungen in Bezug auf die Bereiche Gas und Strom.

Informationsgesellschaft und Medien

- Gewährleistung der Übereinstimmung der Rechtsvorschriften für elektronische Kommunikation mit dem EU-Besitzstand und ihrer Durchsetzung; Maßnahmen zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen Marktes für elektronische Kommunikationsnetze und -dienstleistungen

- Stärkung von Kompetenz und Kapazität der Regulierungsbehörde für Telekommunikation.

- Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften an das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen und die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

- Ausbau der Verwaltungskapazität des Nationalen Rundfunk- und Fernsehrats und Annahme der Strategie für die Entwicklung des Rundfunksektors und eines aktualisierten Nationalen Plans für analoge und digitale Radio- und Fernsehfrequenzen.

Finanzkontrolle

- Überprüfung des Strategiepapiers für interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und des Aktionsplans sowie klare Definition der internen Auditfunktionen in Abgrenzung zu anderen Kontroll- und Inspektionsfunktionen. Aufbau eines angemessenen Inspektionsdienstes für die Betrugsbekämpfung

- Gewährleistung der Übereinstimmung des Gesetzes über das interne Audit und des Entwurfs der Haushaltsordnung mit den international anerkannten Standards.

- Stärkung der Unabhängigkeit der obersten Rechnungsprüfungsbehörde.

Statistik

- Stärkung der Kapazitäten des Statistikamtes

Recht, Freiheit und Sicherheit

Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

- Ausstellung von Reisedokumenten im Einklang mit internationalen Standards und Einrichtung eines zentralen IT-Netzwerkes zur Visa-Verwaltung.

- Änderungen des Ausländergesetzes zur Angleichung der Visa-Rechtsvorschriften an die EU-Standards.

- Umsetzung einer Strategie und eines Aktionsplans für die integrierte Grenzverwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Grenzschutzbehörden an den Landesgrenzen.

- Gewährleistung der Übereinstimmung der Grenzverwaltung mit den EU-Standards an allen Grenzübergangsstellen, insbesondere in den Häfen Durres und Vlora.

- Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EG und Albanien sowie Verhandlungen über entsprechende Rückübernahmeabkommen mit Ländern, aus denen Migranten über Albanien in die EU einreisen.

- Bereitstellung ausreichender Verwaltungs- und Finanzkapazitäten zur Umsetzung der Rechtsvorschriften über Asyl und Migration sowie entsprechender nationaler Strategien und Aktionspläne.

Geldwäsche

- Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur wirksameren Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere was die Vorbeugung, die Verurteilung von Straftätern sowie die Einziehung, Beschlagnahme und das Einfrieren der entsprechenden Erträge anbetrifft.

- Erweiterung der Kapazität der Meldestelle für Verdachtsanzeigen, der Staatsanwaltschaft und der für die Wirtschaftskriminalität zuständigen Polizeieinheit durch die Gewährleistung entsprechender finanzieller und IT-Ressourcen sowie Verbesserung der dienstübergreifenden Zusammenarbeit.

- Angleichung des Geldwäschebekämpfungsgesetzes an die EU-Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" und des Moneyval-Ausschusses des Europarats.

- Stärkung der Kapazitäten des Amtes für die Verwaltung von beschlagnahmten oder konfiszierten Vermögensgegenständen.

- Weitere Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Länder.

- Gewährleistung einer korrekten Durchsetzung der Meldepflicht und Überprüfung der Berichtsschwellen für Transaktionen.

- Ergreifung wirksamerer Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung des Bargeldumlaufs in der Wirtschaft.

Drogen

- Umsetzung der Nationalen Drogenbekämpfungsstrategie sowie des entsprechenden Aktionsplans und der Empfehlungen der Mini-Dublin-Gruppe.

- Bessere Ausbildung, Ausstattung und Verwaltungskontinuität für die in der Drogenbekämpfung tätigen Polizeibeamten; weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer effizienteren Koordinierung der Drogenbekämpfung im Inland sowie mit den Partnern in anderen Ländern.

- Identifizierung und Verfolgung aller für Korruption im Zusammenhang mit Drogenhandel verantwortlichen Personen auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung.

- Gewährleistung größerer Transparenz bei den Zahlen zu Beschlagnahmen sowie Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Vernichtung beschlagnahmter Drogenbestände.

- Umsetzung einer ausgewogenen Gesamtstrategie zur Verringerung der Drogennachfrage u. durch Suchtprävention, Behandlung und Rehabilitation von Drogenabhängigen

Polizei

- Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung der Dienstgradvorschriften des neuen Gesetzes über die Staatspolizei.

- Stärkung der Managementkapazitäten innerhalb der albanischen Staatspolizei.

- Stärkung der Polizeiabteilung für innere Angelegenheiten sowie Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verfolgung von straffälligen Polizeibeamten.

- Erstellung und Anwendung eines konsolidierten Verfahrenshandbuchs für alle Kriminalpolizisten.

- Umsetzung der Strategie für Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bürgern

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

- Weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen, an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus beteiligten staatlichen Einrichtungen, insbesondere zwischen den Justizbehörden und der Polizei.

- Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Einrichtung eines kohärenten und koordinierten Systems zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung.

- Erweiterter Einsatz spezieller Ermittlungstechniken, des Abhörens von Telefongesprächen und der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse.

- Ergreifung dringend erforderlicher konkreter Maßnahmen zur Gewährleistung des Zeugenschutzes.

- Stärkung der Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene bei der Bekämpfung des Menschenhandels und personelle Aufstockung der zuständigen Polizeieinheit.

- Maßnahmen zur Bereitstellung besserer Ausrüstung und Ausbildung für die im Bereich der Terrorismusabwehr tätigen Analysten und Ermittler.

Schutz personenbezogener Daten

- Angleichung des geltenden Gesetzes über den Schutz von personenbezogenen Daten an den EU-Besitzstand und da Übereinkommen des Europarats über den Schutz personenbezogener Daten.

- Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz mit ausreichenden Befugnissen gegenüber dem öffentlichen und dem privaten Sektor und ausreichenden finanziellen Mitteln und Personal.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Staatsführung

- Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Überwachung der Nationalen Strategie für Entwicklung und Integration.

Öffentliche Verwaltung

- Gewährleistung eine ausreichenden Schulung und Ausstattung der Verwaltungsbereiche, die für die Anwendung der SAA-Bestimmungen zuständig sind, sowie jener, die an der Durchführung der EG-Finanzhilfe beteiligt sind, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen können.

- Einführung ergebnisorientierter Managementverfahren und Schulungen für öffentliche Bedienstete.

- Konzeption und Umsetzung eines Gehaltschemas für den öffentlichen Dienst, das eine korrekte Haushaltsplanung und eine motivierende Laufbahnentwicklung ermöglicht.

- Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Reformen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

Justizsystem

- Gewährleistung der Strafverfolgung schwerer Straftaten, insbesondere der organisierten Kriminalität, unter besonderer Berücksichtigung der Mechanismen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

- Durchsetzung der Bestimmungen über den Zeugenschutz.

- Gewährleistung einer kontinuierlichen und angemessenen Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, u. a. in den Bereichen Menschenrechte, Ethik, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie SAA-spezifische Fragen.

- Gewährleistung einer nachhaltigen finanziellen Basis der Richterakademie.

- Überprüfung der Funktion und der Qualifikationen gerichtlich eingesetzter Verwalter und deren schrittweise Übernahme in den öffentlichen Dienst, bei gleicher Entlohnung wie Bedienstete der Ministerien.

Korruptionsbekämpfung

- Umsetzung der von Albanien ratifizierten Übereinkommen des Europarats gegen Korruption (Strafrecht und Zivilrecht) und der einschlägigen UN-Übereinkommen.

- Erzielung spürbarer Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen und in allen Bereichen, indem die einschlägigen Bestimmungen durchgesetzt werden.

Menschenrechte und Minderheitenschutz

Einhaltung der internationalen Menschenrechtsvorschriften

- Gewährleistung einer angemessenen Behandlung von Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen im Einklang mit den internationalen Standards.

- Gewährleistung der Achtung der menschlichen Würde und persönlichen Sicherheit in den Gefängnissen sowie den psychiatrischen Einrichtungen im Einklang mit den internationalen Übereinkommen.

Bürgerliche und politische Rechte

- Verbesserung der Jugendstrafrechtspflege.

- Gewährleistung der Einhaltung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

- Annahme eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes und Gewährleistung angemessener institutionelle Unterstützung für die Opfer, auch durch die bereits bestehenden Menschenrechtsinstitutionen.

- Anwendung der Vorschriften über die Rückgabe von bzw. Entschädigung für Eigentum, das unter dem Kommunismus konfisziert worden war.

- Vollendung der Katastererstellung.

- Sicherstellung vorschriftsgemäßer Eigentumsübertragungen und der ordnungsgemäßen Funktionsweise aller beteiligten Stellen (Notariate, Eigentumsregister usw.).

- Durchsetzung der Rechtsvorschriften für Print- und elektronische Medien unter Berücksichtigung der EU-Standards.

- Sicherstellung, der fairen und nichtdiskriminierenden Vergabe von Fernsehfrequenzen im Einklang mit dem nationalen Plan und der uneingeschränkten Einhaltung der Vorschriften durch die Sendeanstalten.

- Stärkung der Neutralität der staatlichen Fernsehgesellschaft..

- Förderung der aktiven Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft am Entscheidungsfindungsprozess der Regierung sowie einer stetigen qualitativen Verbesserung des Journalismus.

Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

- Förderung des regionalen Dialogs, der Stabilität, der guten nachbarschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit.

- Abschluss des Abkommens mit den USA über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Gerichtshof gemäß den vom Rat der Europäischen Union im September 2002 beschlossenen Leitprinzipien.

Wirtschaftliche Kriterien

- Verringerung der Lohnsteuer und Stärkung der Anreizstrukturen und der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, um die Erwerbsbeteiligung und die Beschäftigungsquoten zu erhöhen und gleichzeitig die Steuereinnahmen durch eine breitere Steuerbemessungsgrundlage und wirksamere Durchsetzung der Steuervorschriften zu sichern und so schrittweise und durch angemessene Maßnahmen eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu erreichen.

- Verbesserung des Bildungssystems, um gezielt den auf dem Arbeitsmarkt bestehenden Bedarf zu decken, die Beschäftigung und das langfristige Wirtschaftswachstum zu stärken.

- Modernisierung der Infrastruktur des Landes, insbesondere der Energie- und Verkehrsinfrastruktur, um langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

- Beschleunigung der Privatisierung von staatlichen Unternehmen, um das unternehmerische Handeln zu stärken und quasi-fiskalische Verluste zu verringern.

- Verbesserung des Geschäftsumfelds um ausländische Direktinvestitionen in neue Vorhaben zu fördern.

- Schaffung effizienter Verfahren für die Aufdeckung, Behandlung und Weiterverfolgung von (mutmaßlichen) Betrugsfällen und sonstigen Unregelmäßigkeiten, die nationale und von internationaler Seite bereitgestellte Mittel betreffen.

Europäische Standards

Binnenmarkt

Freier Warenverkehr

- Bereitstellung der für die Anwendung der betreffenden SAA-Bestimmungen erforderlichen Verwaltungskapazitäten.

- Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Normen and verstärkte Bemühungen um eine Vollmitgliedschaft in europäischen Normungsorganisationen.

- Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen und dem Gesamtkonzept sowie der Richtlinien nach dem alten Konzept.

- Vollständige Einrichtung eines Marktüberwachungssystems.

- Gewährleistung eines besseren Funktionierens der für die Normung, Akkreditierung und Zertifizierung sowie der für Messwesen und Kalibrierung zuständigen Stellen unter Berücksichtigung vorbildlicher EG-Verfahren.

- Gewährleistung der Mitgliedschaft Albaniens in der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung.

Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht

- Annahme von Rechtsvorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, Maßnahmen zur Koordinierung der Dienste für soziale Sicherheit.

- Gewährleistung einer fairen und unparteiischen Umsetzung der Rechtsvorschriften über das Niederlassungsrecht.

Freier Kapitalverkehr

- Fortschritte bei der Erfüllung der von Albanien im Rahmen der WTO und der SAA eingegangen Verpflichtungen bezüglich der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs, einschließlich der Gewährleistung der Gleichbehandlung von EU- und albanischen Staatsangehörigen bei Portfolio-Investitionen und Finanzkrediten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Zoll und Steuern

- Gewährleistung der weiteren Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften im Bereich Zoll und Steuern an den Besitzstand der EU sowie weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung der Zoll- und Steuervorschriften sowie für die Bekämpfung der Korruption, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Steuerhinterziehung.

- Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs mit den Mitgliedstaaten der EU zur leichteren Durchsetzung der Maßnahmen gegen Steuerumgehung und -hinterziehung.

Wettbewerb

- Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften in den Bereichen Kartellrecht und Kontrolle staatlicher Beihilfen.

- Vollständige Angleichung der staatlichen Beihilferegelungen an die EU-Wettbewerbsvorschriften gemäß dem Interimsabkommen.

Öffentliches Auftragswesen

- Gewährleistung der Angleichung des albanischen Rechtsrahmens an den Besitzstand der EU.

- Schaffung voll einsatzfähiger Strukturen für das öffentliche Auftragswesen, Gewährleistung der strengen Einhaltung der Vergabeverfahren nach dem albanischen Recht und den SAA-Bestimmungen.

Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

- Vollständige Umsetzung der von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen im Bereich der Rechte an geistigem, kommerziellem und gewerblichem Eigentum.

- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentums und bessere Ergebnisse bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

- Schaffung ausreichender Verwaltungskapazitäten zur Erfüllung der SAA-Anforderungen in diesem Bereich.

Beschäftigungs- und Sozialpolitik

- Förderung der Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt und ihrer Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess.

- Integration von Beschäftigungs- und Berufsbildungsstrategien in die Sozial-, Bildungs-, Steuer-, Unternehmens- und Regionalpolitik. Inangriffnahme der Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Gesundheitsbereich insbesondere, der internationalen Gesundheitsvorschriften.

- Fortschritte bei der Angleichung der Qualitätsstandards für die Transfusion von Blut und Blutbestandteilen an die EU-Vorschriften.

- Beginn der Umsetzung der nationalen Strategie für das Gesundheitssystem 2007-2013.

Bildung und Forschung

- Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität der Bildung zur Schaffung eines modernen Berufsbildungssystems; Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung.

Politikbereiche

Industrie und KMU

- Durchsetzung des verbesserten Handelsrechts.

- Ausrichtung der Strategie zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft an den aktuellen Entwicklungen in diesem Sektor.

- Weiterentwicklung spezieller Strukturen für die Unternehmensförderung (z. B. Gründerzentren und Cluster) sowie Prüfung der Möglichkeiten für den Aufbau eines Unternehmens-/Technologieparks.

- Beginn der Planung und Anwendung einer integrierten Forschungspolitik sowie weitere Entwicklung von Maßnahmen zur Ankurbelung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationstätigkeit kleinerer Unternehmen.

- Einführung von Standards zum Thema Offenlegung und Finanzberichte im Einklang mit entsprechenden EU-Standards sowie Gewährleistung ihrer wirksamen Umsetzung.

- Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

Landwirtschaft und Fischerei

- Entwicklung von Strategien für Bodennutzung, Grundstücksmarkt, ländliche Entwicklung und Diversifizierung der Tätigkeiten landwirtschaftlicher Betriebe sowie Förderung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft.

- Herbeiführung deutlicher Verbesserungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und der Pflanzenschutz- und Veterinärkontrollen im Einklang mit den EG-Anforderungen.

- Prüfung der Übereinstimmung der agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe mit den EU-Anforderungen, Vorbereitung eines Programms für die Modernisierung dieser Betriebe und Beginn der Programmumsetzung.

- Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der heimischen Pflanzenerzeugung, insbesondere für Produkte, für die spezifische EU-Anforderungen gelten, sowie Bereitstellung analytischer Kapazitäten im Pflanzenschutzbereich.

- Maßnahmen zur Gewährleistung einer weiteren Angleichung der albanischen Fischereipolitik an die EU-Standards, insbesondere in den Bereichen Umgang mit Ressourcen, Inspektion und Kontrollen sowie Markt- und Strukturpolitik

Umwelt

- Erstellung eines vollständigen Inventars aller ökologischen Gefahrenherde und Fortsetzung der Maßnahmen zur Beseitigung der bereits ermittelten Gefahrenherde.

- Reduzierung der Verschmutzung durch die Raffinerie Balsh insbesondere der Einleitung von Öl in den Fluss Gjanica und Bekämpfung der Wasserverschmutzung im Allgemeinen.

- Verbesserung der Umweltüberwachung und Verhängung ausreichend abschreckender Sanktionen gegen Verschmutzter.

- Weitere Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene.

Verkehr

- Weitere Umsetzung des albanischen Verkehrsentwicklungsplans.

- Abschluss der notwendigen institutionellen Reformen zur Verbesserung der Vermögensverwaltung im Verkehrssektor, der Festsetzung von Investitionsprioritäten, der Politikgestaltung sowie der Beteiligung des privaten Sektors.

- Erzielung deutlicher Fortschritte bei der Rehabilitation der Häfen Durrës and Vlorë sowie Konsolidierung des Hafenbetriebs.

- Erzielung besserer Ergebnisse im Bereich der Straßensicherheit (einschließlich der Einführung des digitalen Tachographen) und Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen zur weiteren Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf den Marktzugang (Beschäftigung) und die Sozialvorschriften.

- Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa.

- Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen im Schienenverkehrssektor, einschließlich Aufbau der für Regulierung und Sicherheit zuständigen Stellen.

- Erfüllung der in der zweiten Phase des Abkommens über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen.

- Erzielung ausreichender Ergebnisse bei der Verbesserung der Seeverkehrsicherheit, auch in Bezug auf die Stellen für die Hafenstaatkontrolle und ein leistungsfähiges Schiffsregister, wie in der Pariser Vereinbarung festgelegt.

Energie

- Weitere Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung von Aktionsplänen für den Elektrizitäts- und Gassektor und weitere Fortschritte bei der Umsetzung der albanischen Energiestrategie.

- Fristgerechte Durchführung der verschiedenen Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur für die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom.

- Weitere Umsetzung der einschlägigen energiepolitischen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsfähigen regionalen Energiemarktes.

- Konsequentere Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes.

Informationsgesellschaft und Medien

- Weitere Übernahme und Anwendung des neuen EU-Rahmens für elektronische Kommunikation.

- Fortsetzung des Angleichungsprozesses im Hinblick auf das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen sowie die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

Finanzkontrolle

- Entwicklung und Umsetzung von Grundsätzen einer dezentralen Rechenschaftspflicht der Verwaltung sowie eines funktionell unabhängigen internen Audits in Übereinstimmung mit internationalen Standards und vorbildlichen EU-Verfahren.

- Entwicklung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft.

- Gewährleistung der Übereinstimmung des Gesetzes über das externe Audit mit den Leitlinien für die Organisation der obersten Rechnungsprüfungsbehörde.

- Weitere Stärkung der Kapazitäten für das externe Audits, das Management der Finanzkontrolle und das interne Audit.

Statistik

- Verbesserung der landwirtschaftlichen Statistiken und makroökonomischen Statistiken, Entwicklung der Sozialstatistiken, einschließlich der Bildungs- und Gesundheitsstatistiken sowie Fortschritte bei der Umsetzung aller europäischen Klassifikationen einschließlich der Klassifikation der statistischen Regionen.

Recht, Freiheit und Sicherheit

Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

- Gewährleistung einer vollständigen Übereinstimmung aller albanischen Reisedokumente mit internationalen Standards.

- Umsetzung aller von Albanien im Bereich der Grenzverwaltung eingegangenen internationalen Verpflichtungen.

- Durchsetzung der Asylgesetzgebung und Einführung eines echten Asylsystems im Einklang mit internationalen Standards, einschließlich der Aufnahme von Asylsuchenden..

- Umsetzung der albanischen Nationalen Migrationsstrategie und des Nationalen Aktionsplans für Asyl.

- Gewährleistung, dass Albanien in der Lage ist, die SAA-Anforderungen für EU-Bürger, die in Albanien arbeiten und/oder leben, zu erfüllen.

- Nach und nach Abschluss, Ratifizierung und Umsetzung aller wichtigen internationalen Übereinkommen im Bereich der Migration.

Geldwäsche

- Verstärkte Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzverbrechen einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung.

- Erzielung greifbarer Ergebnisse bei der Bekämpfung der Geldwäsche innerhalb und außerhalb des Finanzsektors.

Drogen

- Deutliche Verbesserung der Ergebnisse bei der Bekämpfung des Drogenhandels, insbesondere bei synthetischen Drogen, Heroin und Kokain.

Polizei

- Weitere Angleichung der Polizeidienste an die europäischen Standards, vor allem durch angemessene Schulung und Ausrüstung.

- Erzielung nennenswerter Ergebnisse bei der Bekämpfung der Kriminalität, der Korruption und sonstigen kriminellen Verhaltens innerhalb der Polizei.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

- Weiterer Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

- Weitere spürbare Fortschritte in Bezug auf die relative und absolute Zahl sowie die Qualität der strafrechtlichen Verfolgungen von Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und illegalem Handel sowie hinsichtlich der Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten.

- Vollständige Übernahme in nationales Recht und Umsetzung der von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen und Protokolle zur Terrorismusbekämpfung.

Schutz personenbezogener Daten

- Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle und Durchsetzung der nationalen Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten.

4. P ROGRAMMIERUNG

DIE GEMEINSCHAFTSHILFE IM RAHMEN DES STABILISIERUNGS- UND ASSOZIIERUNGSPROZESSES FÜR DIE WESTLICHEN BALKANLÄNDER WIRD über die bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates (IPA), und im Falle der vor 2007 angenommenen Programme im Rahmen der Verordnung Nr. 2666/2000 vom 5. Dezember 2000 (CARDS)[4] bereitgestellt. Die Finanzierungsvereinbarungen bilden die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der konkrete Programme. Folglich wird der vorliegende Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben.

Albanien kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

5. B EDINGUNGEN

DIE GEMEINSCHAFTSHILFE FÜR DIE WESTLICHEN BALKANLÄNDER WIRD VON FORTSCHRITTEN BEI DER ERFÜLLUNG DER KRITERIEN VON KOPENHAGEN SOWIE BEI DER UMSETZUNG DER IN DER EUROPÄISCHEN PARTNERSCHAFT FESTGELEGTEN PRIORITÄTEN ABHÄNGIG GEMACHT. DIE NICHTEINHALTUNG DIESER BEDINGUNGEN KÖNNTE DAZU FÜHREN, DASS DER RAT GEEIGNETE MAßNAHMEN AUF DER GRUNDLAGE DES ARTIKELS 21 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1085/2006 DES RATES ODER IM FALLE DER VOR 2007 ANGENOMMENEN PROGRAMME AUF DER GRUNDLAGE VON ARTIKEL 5 DER VERORDNUNG (EG) NR. 2666/2000 ERGREIFT. FÜR DIE GEMEINSCHAFTSHILFE GELTEN FERNER DIE VOM RAT IN SEINEN SCHLUSSFOLGERUNGEN VOM 29. APRIL 1997 FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN, INSBESONDERE WAS DIE VERPFLICHTUNG DER EMPFÄNGERLÄNDER ANBELANGT, DEMOKRATISCHE, WIRTSCHAFTLICHE UND INSTITUTIONELLE REFORMEN DURCHZUFÜHREN. IN DIE EINZELNEN JAHRESPROGRAMME WURDEN außerdem besondere Bedingungen aufgenommen Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit Albanien geschlossen wird..

6. MONITORING

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Berichte, überprüft.

[1] ABl. L 86 vom 24.3.2004, Seite 1 Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7).

[2] Beschluss 2006/54/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/519/EG (ABl. L 35 vom 7.2.2006. S. 32).

[3] ABl. L 210 vom 31.7.2006, Seite 82.

[4] ABl. L 306 vom 7.12.2000, S.1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 2112/2005 (AB. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).

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