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Document 52007DC0474

Mitteilung der Kommission - Wettbewerbsfähige europäische Regionen durch Forschung und Innovation - Ein Beitrag zu mehr Wachstum sowie zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Beschäftigungslage {SEC(2007)1045}

/* KOM/2007/0474 endg. */

52007DC0474

Mitteilung der Kommission - Wettbewerbsfähige europäische Regionen durch Forschung und Innovation - Ein Beitrag zu mehr Wachstum sowie zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Beschäftigungslage {SEC(2007)1045} /* KOM/2007/0474 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 16.8.2007

KOM(2007) 474 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

WETTBEWERBSFÄHIGE EUROPÄISCHE REGIONEN DURCH FORSCHUNG UND INNOVATION

Ein Beitrag zu mehr Wachstum sowie zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Beschäftigungslage {SEC(2007)1045}

MITTEILUNG DER KOMMISSION

WETTBEWERBSFÄHIGE EUROPÄISCHE REGIONEN DURCH FORSCHUNG UND INNOVATION

Ein Beitrag zu mehr Wachstum sowie zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Beschäftigungslage

1. EINLEITUNG

Im Mittelpunkt der Realisierung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung steht die Bemühung, die wissensbasierte Wirtschaft insbesondere mittels Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation zu fördern. Auf Gemeinschaftsebene verfügt die Europäische Union über drei unterstützende Schlüsselinstrumente, und zwar die Kohäsionspolitik, die über den Strukturfonds und den Kohäsionsfonds finanziert wird; das Rahmenprogramm im Bereich der Forschung sowie das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. In dieser Mitteilung sollen mögliche Synergieeffekte bei der konzeptuellen Gestaltung der Finanzierungsinstrumente für die europäische Forschungs-, Innovations- und Kohäsionspolitik aufgezeigt werden. Um die Wirksamkeit dieser drei Instrumente zu steigern, sollten diese konzeptuellen Synergieeffekte nunmehr durch konkrete Maßnahmen nationaler und regionaler Behörden und regionaler Handlungsträger in entsprechende Handlungssynergieeffekte umgesetzt werden. Die Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation und soll die Mitgliedstaaten und die Regionen dazu anregen, die politischen Strategien und Instrumente der EU in den Bereichen Forschung, Innovation und Kohäsion effizienter zu nutzen.

Forschung und Innovation sind von entscheidender Bedeutung für die Lösung wichtiger Probleme der Europäischen Union und für die Wahrung eines EU-Modells, das auf wirtschaftlichem Wachstum, sozialer Verantwortung und nachhaltiger Entwicklung fußt. Wir müssen die Produktivität erhöhen, die Beschäftigungsquoten steigern und uns auf nützlichere wirtschaftliche Tätigkeiten konzentrieren. Unsere Arbeitskräfte müssen qualifizierter und flexibler werden. Investitionen in Humankapital sind deshalb von entscheidender Bedeutung, will man die Forschungs- und Innovationsbemühungen steigern.

Forschung und Innovation bieten auch Möglichkeiten zur Abkehr von einer nicht nachhaltigen Ressourcenverwendung (einschließlich Energieverbrauch) sowie zur Bewältigung des Klimawandels und der mit der demografischen Entwicklung einhergehenden Herausforderungen. In einer offenen globalen Wirtschaft hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von ihrer Fähigkeit ab, hochwertige Erzeugnisse und Dienstleistungen zu produzieren. Die Verlagerung auf ein innovationsgestütztes Wachstum steht daher im Mittelpunkt der erneuerten Lissabon-Agenda, der Antwort der EU auf die Globalisierung.

Innovation lässt sich am wirksamsten auf regionaler Ebene fördern, da die physische Nähe der Handlungstragenden des öffentlichen und des privaten Sektors etwaigen Partnerschaften förderlich ist. Die Bildung regionaler Zuordnungseinheiten ist oftmals der Schlüssel zur erfolgreichen Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Region hängt entscheidend von der Fähigkeit der regionalen Entscheidungsträger und Unternehmer ab, Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen so zu nutzen, dass ein nachhaltiger Wettbewerbsvorteil entsteht. Die Fähigkeit, Wissen und Technologien zu absorbieren und zu entwickeln, ist allerdings in den europäischen Regionen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dies schränkt ihre Wachstumsaussichten ein und dürfte die beträchtlichen Unterschiede in punkto Wohlstand in der EU noch verstärken, die sich nach den jüngsten Erweiterungen noch vergrößert haben.

Die neuen Herausforderungen, denen sich die EU zu stellen hat, werden immer komplexer. Sie erfordern daher eine strukturierte und strategische Kombination von gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Politik.

Vor dem Hintergrund der Lissabon-Agenda verfolgt die Forschungs-, Innovations- und Kohäsionspolitik der Gemeinschaft folgende gemeinsame oder ergänzende politische Prioritäten:

- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums durch Ausbau der FuE-Kapazitäten, durch Förderung europäischer Spitzenleistungen und durch Abbau struktureller Ungleichheiten;

- Verbesserung der Leistung in den Bereichen FuE und Innovation, d.h. Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Arbeitsplatzschaffung durch Förderung eines gesunden Wirtschaftsklimas, durch Vereinfachung des Zugangs zu Risikokapital, durch Förderung der Entwicklung von Innovationsclustern, durch Stärkung des Humankapitals, durch Unterstützung des Technologietransfers (insbesondere von Hochschulen und Forschungszentren zu KMU und zwischen KMU) und durch Unterstützung öffentlicher FuE- und Bildungseinrichtungen bei der Kontaktaufnahme zur örtlichen Unternehmensgemeinschaft wie z.B. durch Netzwerk-Tätigkeiten;

- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und Regionen, insbesondere durch Förderung des Unternehmergeistes und Unterstützung der KMU, einschließlich der Schaffung eines Geschäftsnetzwerks;

- Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der erweiterten Europäischen Union zwecks Förderung der harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft;

- Förderung nationaler, regionaler und interregionaler Innovationsstrategien,

- Förderung von Innovation und Innovationsclustern.

2. WAHRUNG DER UNTERSCHIEDE UNTER BEWERKSTELLIGUNG VON SYNERGIEEFFEKTEN

UM ÜBERLEGUNGEN ÜBER MÖGLICHE größere Synergieeffekte zwischen den Politiken anstellen zu können, gilt es, sich zunächst die unterschiedlichen Ausgangspunkte und die Besonderheiten der Forschungspolitik, der Innovationspolitik und der Kohäsionspolitik der EU vor Augen zu führen. All drei politischen Bereiche tragen auf ihre Weise zu dem gemeinsamen Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum bei: Die Forschungspolitik der EU legt den Schwerpunkt auf die Förderung internationaler Spitzenleistungen, die Innovationspolitik hingegen auf die Nutzung von Wissen für wirtschaftliche Zwecke und für neue Lösungen zur Deckung gesellschaftlicher Bedürfnisse und sozialer Innovationen, einschließlich durch prozessuale und organisatorische Innovationen, die sich auf Strukturen, Prozesse und Verbindungen zwischen Organisationen auswirken. Die Kohäsionspolitik wiederum legt verstärktes Gewicht auf die Förderung regionaler Spitzenleistungen. Im laufenden Programmierungszeitraum ist sie eine wichtige Investitionsquelle im Hinblick auf die Unterstützung der Lissabon-Strategie in Bereichen wie Forschung, Entwicklung und Innovation geworden. Dies gilt sowohl für die am wenigsten entwickelten Regionen, wo es überhaupt erst Möglichkeiten für derartige Tätigkeiten zu schaffen gilt, und in den etwas weiter entwickelten Regionen, wo es diese Möglichkeiten auszubauen gilt. Für die Kohäsionspolitik-Programme der Jahre 2007-2013 sind die Mitgliedstaaten gehalten, zwischen 60% und 75% der Mittel vorzumerken, die für Investitionen im Rahmen des Lissabon-Programms zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation[1]. Der Anwendungsbereich für Synergien mit den Forschungs- und Innovationspolitiken ist deshalb größer als jemals zuvor.

Bei den Bemühungen um eine verstärkte Koordination zwischen diesen drei Politikbereichen ist den folgenden Tatsachen Rechnung zu tragen:

1. Für jeden der drei Politikbereiche besteht eine unterschiedliche Rechtsgrundlage im Rahmen des EU-Vertrags. Zwar ist allen drei Bereichen das allgemeine Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum gemein, doch die Einzelziele sind nach Maßgabe des Vertrags festzulegen.

2. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Rechtsgrundlagen im Rahmen des Vertrags stellen die Forschungs- und Innovationsinstrumente auf spezifische Themenbereiche ab, wohingegen die kohäsionspolitischen Instrumente auf spezifische geografische Bereiche abzielen. Die erstgenannten Instrumente dienen mithin einer thematischen Spezialisierung, während die Zweitgenannten einen integrierten Ansatz zu fördern versuchen.

3. Unterschiede bestehen auch bei den Durchführungsmethoden. Im Rahmen des 7. Rahmenprogramms werden im Wesentlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen nach wettbewerblichen Kriterien auf europäischer Ebene durchgeführt. Bei der Bewertung der Vorschläge wird die Kommission durch unabhängige Experten unterstützt. und die Projektauswahl erfolgt nach Maßgabe der Spitzenleistungsfähigkeit. Das Wettbewerbs- und Innovationsrahmenprogramm greift auch auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf europäischer Ebene für die IKT- und die "Intelligente Energie"-Komponenten zurück, wohingegen die anderen Finanzinstrumente auf der Grundlage einer offenen Aufforderung zur Interessenbekundung funktionieren, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und von der Kommission geprüft wird. Die kohäsionspolitischen Programme hingegen werden gemeinsam von der EU und den Mitgliedstaaten in einem System der vielschichtigen "Governance" verwaltet und durchgeführt. Zwar wird auch dabei häufig auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen nach wettbewerblichen Kriterien zurückgegriffen, doch die betreffenden Maßnahmen beschränken sich in der Regel auf eine Region (wenngleich es auch bestimmte kohäsionspolitische Programme gibt, die sich auf einzelne Mitgliedstaaten oder Gruppen von Regionen beziehen). Grundlage für die Auswahl sind daher in erster Linie regionale Partnerschaften. Aufgrund dieser Unterschiede können die direkten Begünstigten ebenfalls variieren.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission im Rahmen der konzeptuellen Gestaltung ihrer Politik für den Zeitraum 2007-2013 geprüft, wie sich die drei Politikbereiche am sinnvollsten ergänzen könnten und wie ihre fünf Instrumente - das 7. Forschungsrahmenprogramm, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie die kohäsionspolitischen Instrumente (Strukturfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds)[2] und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – miteinander verbunden werden können. Die Instrumente eignen sich nun besser für eine koordinierte Nutzung (Näheres siehe in Anhang I), was auch durch die Tatsache erleichtert wird, dass ihr zeitlicher Rahmen nun derselbe ist (2007-2013).

Mit dem 7. Rahmenprogramm wurde eine Reihe von spezifischen Initiativen eingeführt, durch die die Möglichkeiten von Wirtschaftsteilnehmern in wirtschaftlich schwächeren Regionen zur Teilnahme an Kooperationsvorhaben verbessert werden sollen, wenngleich es nicht für angebracht gehalten wurde, Auswahlkriterien vorzuschlagen, die die regionale Dimension eines Projekts widerspiegeln, oder die Bezuschussungsquote vom Entwicklungsstadium einer Region abhängig zu machen. Zudem besteht einerseits die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik keine spezifischen Mindestbeiträge für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation oder für einen sonstigen Sektor festlegt, doch andererseits werden in den einschlägigen Verordnungen und den strategischen Leitlinien zum Kohäsionsbereich klare Impulse für den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten in den Regionen gegeben, wenn dort vorgesehen wird, dass produktive Investitionen bezuschusst und Initiierungsstrategien für FuE sowie auf örtlichen Vorteilen aufbauende Innovationen unterstützt werden können. Indikativ dafür ist, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik Mittel in Höhe von rund 45 Mrd. € für die Finanzierung von Investitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation, einschließlich der Investitionen in Humankapital, vorgesehen haben. Dabei handelt es sich um mehr als das Dreifache des Betrags, der im Zeitraum 2000-2006 in diese Bereiche investiert wurde.

Wie in den gemeinschaftlichen strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik hervorgehoben wird, liegt der Schlüssel zu einer kohärenten Unterstützungsstrategie für die Bereiche, Forschung, technologische Entwicklung und Innovation bei den Mitgliedstaaten und den Regionen. Diese allein ermitteln den Investitionsbedarf und entwickeln den Projektbestand. Zwar ist es im Rahmen einer soliden Verwaltung öffentlicher Mittel nach Artikel 54 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates nicht zulässig, Finanzmittel aus zwei unterschiedlichen Gemeinschaftsquellen zur Deckung ein- und derselben förderfähigen Kosten miteinander zu kombinieren, aber es ist durchaus möglich, Strukturfondsmittel, ELER-Mittel und andere EU-Finanzhilfen für unterschiedliche Aspekte oder Phasen beispielsweise eines Projekts oder Programms für Forschung und Innovation zu verwenden, sofern der betreffende Aspekt bzw. die betreffende Phase die Förderkriterien der betreffenden Finanzierungsquelle erfüllt.

Gleichzeitig sollten die möglichen Synergieeffekte nicht einfach auf sich ergänzende Projektfinanzierungen reduziert werden. Ebenfalls wichtig ist der Auf- und Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten. Der durch Gemeinschaftsinstrumente geförderte Wissensaustausch stellt überdies einen wichtigen Synergieeffekt dar. Darüber hinaus können sämtliche relevante Gemeinschaftsinstrumente Innovationen im sozialen Bereich unterstützen. Auch bieten die drei Instrumente umfassende Möglichkeiten (einschließlich Prognosemöglichkeiten) für den Austausch von Forschungs- und Innovationsfachwissen zwischen EU-Regionen. Zudem wird durch den Austausch von bewährten Praktiken im Rahmen von zwischen Regionen gebildeten Partnerschaften ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit in den Bereichen Forschung und Innovation in der gesamten EU geleistet. Im Rahmen der Kohäsionspolitik werden die Regionen, die die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ praktizieren, sowie die Anpassung innovativer Maßnahmen und transnationaler Programme der operationellen Programme des ESF diesbezüglich eine wichtige Rolle spielen, wohingegen Programme wie "Wissensorientierte Regionen", "Erschließung des Forschungspotenzials" und "ERA-NET" im Mittelpunkt des 7. Rahmenprogramms stehen. Ferner bietet das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) weitere Möglichkeiten für den Austausch von Wissen und guter Praktiken, insbesondere im Bereich der Innovation.

3. GRÖSSERE SYNERGIEEFFEKTE DER FORSCHUNGS-, INNOVATIONS- UND KOHÄSIONSPOLITIK

Die Notwendigkeit größerer Synergieeffekte in den Bereichen Forschung, Wettbewerbsfähig-keit und Regionalpolitik wurde bereits auf den jüngsten Tagungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“[3] wiederholt. Mehrere beratende Gruppen und sonstige Teilnehmer haben sich mit diesem Thema befasst, eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Beteiligten auf nationaler Ebene gefordert[4] und Empfehlungen zu folgenden Aspekten abgegeben:

4. der Nutzen, der den nationalen und regionalen Behörden durch die Entwicklung einer spezifischen Strategie für einen koordinierten Rückgriff auf das Rahmenprogramm und die Kohäsionspolitikprogramme im Rahmen ihrer Strategie für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation entstehen kann;

5. die Notwendigkeit, die von der Kohäsionspolitik und vom Rahmenprogramm gebotenen Möglichkeiten für eine bessere Ausrichtung der Strategien in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Innovation durch Austauschmaßnahmen und Vernetzung zu nutzen;

6. Vorschläge für wirksame Synergieeffekte in den Schlüsselbereichen Verstärkung und Weiterentwicklung der Kapazitäten für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Förderung von Spitzenleistungen, angemessene Berücksichtigung der KMU-Dimension, Aufbau von Kooperationen auf europäischer und internationaler Ebene und bessere wirtschaftliche Nutzung der in FuE erzielten Ergebnisse;

7. die Notwendigkeit einer besseren Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den nationalen und regionalen Stellen, die die betreffenden Rahmenprogramme, das CIP und die Kohäsionspolitik bereitstellen, sowie der Notwendigkeit einer besseren Information der Empfänger;

8. der Rückgriff auf Maßnahmen, die im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ des 7. Forschungsrahmenprogramms gefördert werden können, um die Konzipierung oder Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des betreffenden Kohäsionspolitikprogramms der teilnehmenden Regionen zu unterstützen sowie der Rückgriff auf Kohäsionspolitikprogramme zwecks Schaffung der Voraussetzungen für die spätere Teilnahme an den Rahmenprogrammen;

9. die Notwendigkeit größerer Synergieeffekte in Bezug auf die Kohäsionspolitik und das 7. Forschungsrahmenprogramm für Forschungsinfrastrukturen sowie die Bedeutung einer sinnvollen Einbindung „neuer“ Mitgliedstaaten in den Europäischen Fahrplan für Forschungsinfrastrukturen.

4. FAZIT

Die EU verfügt über einander ergänzende politische Strategien zur Unterstützung von Forschung, Innovation und Unternehmertum in den Regionen Europas und den Mitgliedstaaten. Das EU-Modell einer nachhaltigen Entwicklung kann nur beibehalten werden, wenn es gelingt, die Grundlagen für Spitzenleistungen auf dem Gebiet der europäischen Forschung und Innovation zu schaffen. Die Kohäsionspolitik kann alle Regionen dabei unterstützen, Forschungs- und Innovationskapazitäten aufzubauen, Innovationen im sozialen Bereich zu stimulieren und zu unterstützen und im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Regionen und den Mitgliedstaaten bewährte Praktiken auszutauschen. Sobald die regionalen Beteiligten dann in ausreichendem Maße fähig sind, erfolgreich an Europäischen Rahmenprogrammen teilzunehmen, können diese Fähigkeiten im Rahmen der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung sowie für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation durch den fortgesetzten Austausch von bewährten Praktiken, durch Förderung länderübergreifender Konzepte und durch Zusammenführung aller Beteiligten im Rahmen konkreter Problemlösungsinitiativen weiter ausgebaut werden. Der Strukturfonds könnte wiederum einen Bedarf unterstützen, der zuvor mittels des Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation und mittels der CIP-Instrumente ermittelt wurde.

Die Gemeinschaft hat dafür gesorgt, dass durch das Zusammenspiel der Instrumente für Wachstum und Beschäftigung Synergieeffekte entstehen können. Diese konzeptuellen Synergieeffekte sollten nunmehr durch konkrete Maßnahmen nationaler und regionaler Behörden und sonstiger Handlungsträger in entsprechende Handlungssynergieeffekte umgesetzt werden. Die Verantwortung für die Erreichung der ehrgeizigen Ziele, die in Bezug auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der EU auf den Gebieten Forschung und Innovation angestrebt werden, liegt bei den Mitgliedstaaten. Auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik verfügt die Gemeinschaft diesbezüglich über eine wichtige Investitionsquelle und die Fortschritte, die die Mitgliedstaaten beim Einsatz dieser Politik zur Förderung von Forschung und Innovation in der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 erzielen, sind ermutigend. Nichtsdestoweniger ist die Kommission davon überzeugt, dass auf nationaler und auf regionaler Ebene noch mehr für eine bessere Information über diese Instrumente und für deren effiziente Nutzung getan werden kann.

10. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Vorkehrungen für eine koordinierte Vorbereitung und Nutzung von Gemeinschaftsinstrumenten zur Unterstützung von FTE, Innovation und Kohäsion auf nationaler und auf regionaler Ebene zu verbessern und in die Berichte über die Umsetzung der nationalen Reformprogramme Informationen darüber aufzunehmen, wie diese Vorkehrungen dazu beitragen, die wichtigsten Herausforderungen der Länder in Angriff zu nehmen. Die Möglichkeiten für eine koordinierte Nutzung sollten im Hinblick auf die Entwicklung von Strategien und operativen Verfahren sowie für die unterschiedlichen Aspekte und Phasen von Forschungs- und Innovationsvorhaben ausgelotet werden. Auch sollten Systeme geschaffen werden, die das Bewusstsein derjenigen Stellen, die an der Umsetzung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und der kohäsionspolitischen Programme auf nationaler und regionaler Ebene beteiligt sind, in Bezug auf die Möglichkeiten stärken, die die drei Gemeinschaftsinstrumente bieten, die Verwendung dieser Instrumente stimulieren sowie Informationen und beste Praktiken über die Nutzung der Synergien zwischen den Instrumenten austauschen und potenziellen Empfängern Informationen über die drei Instrumente zur Verfügung stellen.

11. Die Kommission wird bis spätestens Ende 2007 einen praktischen Leitfaden über Finanzierungsmöglichkeiten für Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die mit Hilfe von EU-Finanzhilfen Forschungs- und Innovationstätigkeiten durchführen möchten, erstellen. Darin wird auch der Frage nachgegangen werden, wie auf nationaler und auf regionaler Ebene Verfahren eingeführt werden können, die den koordinierten Zugriff auf die verschiedenen Instrumente erleichtern und wie die Bestimmungen von Artikel 54 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates ordnungsgemäß umgesetzt werden können, um Finanzmittel aus zwei unterschiedlichen Gemeinschaftsquellen zur Deckung förderfähiger Kosten zu nutzen.

12. Die Kommission wird im Frühjahr 2009 einen Bericht über die Fortschritte vorlegen, die auf nationaler und auf regionaler Ebene in Bezug auf den koordinierten Rückgriff auf die Gemeinschaftsinstrumente erzielt wurden, und darin auch Beispiele für bewährte Praktiken auf nationaler und auf regionaler Ebene nennen.

13. Um eine komplementäre Finanzierung im Rahmen gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Instrumente zu erleichtern, wird die Kommission die nationalen bzw. regionalen Behörden regelmäßig über auf ihrem Hoheitsgebiet ansässige Organisationen informieren, die Finanzhilfen aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm und dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation erhalten haben. Derartige Informationen werden über die bestehenden "Governance"-Strukturen für jedes dieser Instrumente übermittelt.

Im Rahmen des Follow-up zu den in dieser Mitteilung angekündigten Maßnahmen wird die Kommission regelmäßig Zusammenkünfte für Vertreter der für die Bereiche Forschung, Innovation und regionale Entwicklung zuständigen Stellen und der für den Bereich „Wettbewerbsfähige europäische Regionen“ zuständigen Kommissionsdienststellen veranstalten, um diese bei den einschlägigen Maßnahmen zu unterstützen und zu beraten.

[1] Das 60%-Ziel gilt für die am wenigsten entwickelten (Konvergenz-)Regionen, wohingegen das 75%-Ziel für die anderen (Wettbewerbs-)Regionen gilt. Die Ziele sind für die EU-15-Länder verbindlich und für die EU-12-Länder fakultativ. Die Kommission wird in vollem Umfang über die Programme der Mitgliedstaaten in ihrer Mitteilung "Realisierung der Lissabon-Agenda in den Regionen- Innovations- und Kohäsionspolitik für die Jahre 2007-2013"im Herbst 2007 berichten.

[2] Da das andere kohäsionspolitische Instrument, der Kohäsionsfonds, nicht direkt mit den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Innovation verbunden ist, wird hier nicht näher auf dieses eingegangen.

[3] Am 25 Juni 2007 nahm der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" Schlussfolgerungen zu "einer effizienteren Unterstützung von Forschung und Innovation: Koordinierung der Verwendung des Forschungsrahmenprogramms und der Strukturfonds" an U.a. werden in diesen Schlussfolgerungen die Bedeutung der Entwicklung der Strategien auf dem Gebiet von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie der Ausbau der "Governance" und die Entwicklung von Spitzenleistungen in den zuvor genannten Bereichen hervorgehoben.

[4] Der Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung ( CREST ) hat Leitlinien für eine besser koordinierte Nutzung des Rahmenprogramms und der Strukturfonds zur Unterstützung von FuE angenommen, der Europäische Forschungsbeirat ( EURAB ) hat Empfehlungen zur Belebung des europäischen Wissensdreiecks (Forschung, Bildung und Innovation) durch die Strukturfonds abgegeben, und das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen ( ESFRI ) hat mehr Synergieeffekte durch Forschungsinfrastrukturen gefordert und wird Anfang 2008 eine Analyse der regionalen Aspekte paneuropäischer Forschungsinfrastrukturen erstellen. Der ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat unlängst eine Studie in Auftrag gegeben, die den Titel "Synergien zwischen dem 7. FTE-Rahmenprogramm, dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und den Strukturfonds" trägt. Darin werden stärkere Synergien zwischen diesen drei Programmen gefordert, um sowohl Lücken als auch Überschneidungen zu vermeiden.

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