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Document 52007DC0416

Bericht der Kommission an den Rat - Bericht 2001–2005 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens nach der Entscheidung 2004/291/EG der Kommission

/* KOM/2007/0416 endg. */

52007DC0416

Bericht der Kommission an den Rat - Bericht 2001–2005 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens nach der Entscheidung 2004/291/EG der Kommission /* KOM/2007/0416 endg. */


DE

Brüssel, den 31.7.2007

KOM(2007) 416 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Bericht 2001–2005 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche

Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens

nach der Entscheidung 2004/291/EG der Kommission

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Bericht 2001–2005 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche

Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens

nach der Entscheidung 2004/291/EG der Kommission

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung (...)3

1.1. Hintergrund (...)3

1.2. Allgemeine Grundlagen (...)3

1.3. Die Teilregionen (...)4

1.4. Verwaltung und Kontrollen (...)5

2. Anwendung der Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete 2001-2005 (...)5

2.1. Entscheidungen der Kommission (...)5

2.2. In Schweden gewährte Beihilfen (...)5

2.3. Gemeinschaftsbeihilfen (...)6

2.4. Geförderte Produktionsmengen (...)6

3. Entwicklung der Agrarwirtschaft in den nördlichen Fördergebieten (...)7

3.1. Mit Beihilfen geförderte Mengen (...)7

3.2. Entwicklung der wichtigsten Produktionszweige in den Teilregionen (...)7

3.3. Entwicklung der Flächennutzung und der Struktur landwirtschaftlicher Betriebe (...)8

3.4. Sozioökonomische Auswirkungen (...)9

3.5. Umweltauswirkungen (...)10

3.6. Auswirkungen auf die Nahrungsmittelkette (...)10

4. Schlussfolgerung (...)11

1. Einleitung

1.1. Hintergrund

Nach Artikel 142 der Akte über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union genehmigt die Kommission Schweden die Gewährung langfristiger nationaler Beihilfen, um die landwirtschaftliche Tätigkeit in den nördlichen Gebieten zu erhalten. Diese Beihilfen für die nördlichen Gebiete werden vor allem gewährt, um die traditionelle, an die klimatischen Bedingungen angepasste Primärproduktion und Verarbeitung zu erhalten, die Strukturen für die Produktion, Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte zu verbessern, den Absatz solcher Produkte zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass die Umwelt geschützt und die Landschaft erhalten wird.

Diese Beihilfenregelung gilt für Regionen nördlich des 62. Breitengrades und einige südlich daran angrenzende Gebiete mit vergleichbaren klimatischen Bedingungen, durch die eine landwirtschaftliche Tätigkeit in besonderem Maße erschwert wird. Folgende Faktoren wurden bei der Festlegung dieser Gebiete berücksichtigt: geringe Bevölkerungsdichte (höchstens 10 Einwohner/km2), Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) an der Gesamtfläche (weniger als 10 %) und Anteil der für die menschliche Ernährung bestimmten Ackerkulturen an der LF. Zurzeit umfasst das betreffende Gebiet 355 017 Hektar LF [1]; das sind 11 % der gesamten schwedischen LF.

Die Kommission muss dem Rat ein Jahr nach dem Beitritt und anschließend alle fünf Jahre einen Bericht über die erteilten Genehmigungen und die Ergebnisse der aufgrund solcher Genehmigungen nach Artikel 143 gewährten Beihilfen übermitteln. Die ersten Berichte wurden 1996 und 2002 vorgelegt.

Dieser Bericht beruht auf Angaben der schwedischen Behörden. Er enthält keine Aufschlüsse darüber, ob die Ziele der Regelung erreicht wurden. Die Kommission hat eine gesonderte Studie in Auftrag gegeben, um diesen Punkt zu klären.

1.2. Allgemeine Grundlagen

Die Beihilfe für die nördlichen Gebiete ist nach Regionen gestaffelt und wird auf der Grundlage von Produktionseinheiten gewährt. Dabei sind die durch die gemeinsamen Marktorganisationen auferlegten Beschränkungen zu berücksichtigen. Die Beschränkung der genehmigten Produktionsmengen wird auf nationaler Ebene berechnet; die regionalen Mengen werden festgelegt, um genaueren Aufschluss zu geben. Die Beihilfe darf nicht an die künftige Produktion gebunden sein, und sie darf nicht zu einer Produktionssteigerung oder einer Erhöhung der Summe der Fördermittel im Vergleich zu der während eines Referenzzeitraums gewährten Beihilfe führen.

Die Beihilfe für die nördlichen Gebiete erhalten landwirtschaftliche Erzeuger für Kuhmilch, Schweine, Ziegen, Ferkel, Eier, Beeren und Gemüse. Außerdem wird Unterstützung für den Transport von Kuhmilch von der Produktionsstätte zur Sammelstelle oder zum Erstverarbeitungsbetrieb gewährt. Die Höhe der Beihilfen richtet sich entweder nach der Zahl der Tiere oder nach der Fläche (Hektar), die Höhe der Beihilfen für Milcherzeugung und Milchtransport nach den gelieferten und gesammelten Milchmengen (kg).

Grundlage für die Berechnung der Beihilfebeträge und der Produktionsmengen war die schwedische Statistik der Kuhmilcherzeugung und der Beeren- und Gemüseproduktion 1994. Die Überlegung war, dass in diesem Zeitraum noch keine Auswirkungen des bevorstehenden Beitritts zu verzeichnen waren, dass dieses Jahr aber die Situation in Schweden nach der Reform des Agrarsektors Anfang der 1990er Jahre wiedergab. Dies war auch das erste Jahr, in dem Beihilfen für Beeren und Gemüse gewährt wurden. Für die anderen Produktionszweige wurde 1993 als Referenzzeitraum zugrunde gelegt. Beihilfeberechtigt sind Erzeuger (oder deren Ehepartner) zwischen 18 und 65 Jahren, die über mindestens 3 Hektar Ackerland oder mindestens 0,5 Hektar Gemüsefläche verfügen.

1.3. Die Teilregionen

Für die Anwendung der agrarpolitischen Beihilfen und Programme ist Schweden in Teilregionen gegliedert. Das nördliche Gebiet in Schweden umfasst die vier Teilregionen 1, 2a, 2b und 3 (Abb. 1). Diese Teilregionen spiegeln die naturbedingten Erschwernisse und die jeweiligen Produktionsbedingungen wider.

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Abbildung 1 – Landwirtschaftliche Fördergebiete (in den Teilregionen 1 bis 3 werden Beihilfen für die nördlichen Gebiete gewährt.)

1.4. Verwaltung und Kontrollen

Die nationalen Beihilfen für Milch, Schweine und Eier werden vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) verwaltet, kontrolliert und gewährt. Ob die Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen, wird im Rahmen des Zahlungssystems der GAP geprüft. Dazu wird das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem INVEKOS mit den entsprechenden Sanktionen angewandt. Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) koordiniert die von der Provinzialverwaltung (Länsstyrelsen) vorgenommenen Überprüfungen. Überprüft werden mindestens 10 % der Anträge auf Beihilfen für tierische Erzeugung und mindestens 5 % der flächenbezogenen Beihilfen. Bei den Kontrollen aufgetretene Unregelmäßigkeiten sind vor allem auf die begrenzte Gesamtzahl der überprüften Antragsteller zurückzuführen, die Zweifel an der statistischen Aussagekraft der Befunde weckt.

Schweden muss der Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Auswirkungen der gewährten Beihilfen und insbesondere über die Entwicklung der Produktion und der Produktionsmittel, für die die Beihilfe gewährt wird, über die wirtschaftliche Entwicklung in den betreffenden Regionen sowie die Einflüsse auf den Umweltschutz vorlegen. Auf der Grundlage dieses Berichts und anderer verfügbarer Informationen prüft die Kommission, ob die Anwendung mit den relevanten Bestimmungen vereinbar ist.

2. Anwendung der Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete 2001-2005

2.1. Entscheidungen der Kommission

Die schwedische Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete wurde mit der Entscheidung der Kommission 96/228/EG vom 28. Februar 1996 erlassen, die seitdem dreimal geändert worden ist.

In den ersten Berichtszeiträumen wurden durch die Änderung 97/557/EG einige sachliche Korrekturen vorgenommen, ferner wurde die Gewährung von Beihilfe für Milch auf der Erzeugerebene zusätzlich zu der Gesamtmenge an Milch nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 gestattet, und die Beihilfe für Schweinefleisch wurde leicht angehoben (ein Ergebnis genauerer Daten).

Mit der Änderung 2000/411/EG wurde ein Teil der Beihilfe für Milch auf die Beihilfe für den Milchtransport übertragen. Damit wurde die gesamte Milchbeihilfe reduziert und gleichzeitig strikte Haushaltsneutralität gewahrt. Die Referenzmengen für Mastschweine, Sauen und Legehennen wurden zu vergleichenden Referenzmengen und Ergebnissen zusammengefasst.

Mit der Entscheidung 2004/291/EG, die rückwirkend zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, wurde der gesamte Referenzbetrag auf 318,67 Mio. SEK angehoben. Die Beihilfe für Ferkel wurde in allen Beihilfegebieten, die Beihilfe für Milch und Ziegen im Gebiet 1 angehoben. Die Referenzmengen für die Produktion in Kilogramm oder Stück Vieh wurden aufgehoben. Seitdem gilt nur noch ein Referenzwert in Mio. SEK pro Jahr für die schwedische Entscheidung.

2.2. In Schweden gewährte Beihilfen

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die 2001 und 2005 gezahlten Beihilfen für nördliche Gebiete gegenüber dem Referenzniveau. Bei Ablauf des Referenzzeitraums waren 92 % der genehmigten Beihilfen ausgezahlt worden. In allen Sektoren lagen die gewährten Beträge unter der zulässigen Obergrenze. Eine Ausnahme bilden die Beihilfen für die Eiererzeugung, die 2003, 2004 und 2005 die Obergrenze überschritten haben. Ursache dafür sind die 2002 erhöhten Beihilfebeträge. Diese Überschreitung geht jedoch zurück und betrug 2005 nur noch 10 % (Tabelle 1).

Tabelle 1 - Beihilfen für die nördlichen Gebiete 2001-2005

Produkt | 2001 gewährte Beihilfen insgesamt in Mio. SEK | 2005 gewährte Beihilfen insgesamt in Mio. SEK | Zulässige Beihilfe für die nördlichen Gebiete 2005 in Mio. SEK |

Milch* | 265,29 | 256,97 | 275,87 |

Mastschweine | 11,96 | 12,63 | 14,17 |

Sauen | 1,43 | 1,85 | 4,40 |

Legehennen | 1,80 | 2,64 | 2,40 |

Ziegen | 0,99 | 0,96 | 1,20 |

Kuhmilchtransport | 17,48 | 16,51 | 18,60 |

Beeren und Gemüse | 1,05 | 1,25 | 2,03 |

GESAMT | 300,00 | 292,81 | 318,67 |

* Einschließlich Direktverkaufsquote |

2.3. Gemeinschaftsbeihilfen

Die Landwirtschaft in den Gebieten, die unter die Beihilferegelung fallen, erhält außerdem Fördermittel durch Instrumente, die von der EU finanziert werden, beispielsweise die beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Von der Maßnahme der zweiten Säule ist die Förderung für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen von besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft der Fördergebiete. Dieser Beihilfenbetrag ist von 2001 bis 2005 um 10 % gestiegen (Tabelle 2).

Tabelle 2 – Beihilfen für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen 2001 und 2005

Jahr | Ausgleichszahlung, für benachteiligte Gebiete in Mio. SEK | Agrarumweltzahlungen in Mio. SEK | Gesamt in Mio. SEK |

2001 | 292,66 | 372,32 | 664,98 |

2005 | 305,88 | 428,2 | 734,08 |

2.4. Geförderte Produktionsmengen

Die produzierten Milchmengen sind zurückgegangen, was sich auch auf den Umfang der Transportbeihilfen ausgewirkt hat. Die Produktion von Ziegen sowie von Sauen und Ferkeln entwickelt sich in gleicher Weise. Die Produktion von Mastschweinen und Legehennen ist seit 2002 langsam angestiegen. Die geförderte Anbaufläche für Obst und Beeren ist ebenfalls gewachsen und damit auch die Produktion dieser Früchte. Sie liegt aber immer noch weit unter dem Referenzniveau.

Tabelle 3a - Gesamtmengen 2001 und 2005

Produkt | Anzahl Tiere/ha, für die Beihilfe gewährt wurde, 2001 | Anzahl Tiere/ha, für die Beihilfe gewährt wurde, 2005 | Referenzmengen 2005 |

Milch (t)* | 458 670 | 437 496 | k. A. |

Mastschweine | 97 940 | 99 691 | k. A. |

Sauen | 3 706 | 3 235 | k. A. |

Legehennen | 208 256 | 243 522 | k. A. |

Schweine, Sauen und Hennen in GVE insgesamt | 13 100 | 13 472 | 16 532 |

Ziegen | 2 299 | 2 090 | 2 577 |

Beeren und Gemüse | 387 | 445 | 750 |

Tabelle 3b - Gezahlte Transportbeihilfen 2001 und 2005

Produkt | Gezahlte Transportbeihilfe 2001 in Mio. SEK | Gezahlte Transportbeihilfe 2005 in Mio. SEK | Referenzmengen 2005 |

Transportbeihilfe für Kuhmilch | 17,48 | 16,51 | 18,60 |

3. Entwicklung der Agrarwirtschaft in den nördlichen Fördergebieten

Die Ergebnisse stützen sich auf Angaben der schwedischen Behörden nach Artikel 143 Absatz 2 der Beitrittsakte.

3.1. Mit Beihilfen geförderte Mengen

Bis 2004 ging die gesamte Produktionsmenge im Fördergebiet zurück, um danach wieder anzusteigen. Die Milcherzeugung blieb unverändert, die Produktion von Mastschweinen und von Obst und Beeren stieg an. Insgesamt ging das Produktionsvolumen 2005 gegenüber dem Vorjahr zurück, was vor allem auf einen Rückgang der Milcherzeugung zurückzuführen war.

3.2. Entwicklung der wichtigsten Produktionszweige in den Teilregionen

Milch

Milch ist das wichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis in den nördlichen Gebieten Schwedens mit einem Anteil von 70 % am landwirtschaftlichen Produktionswert der Region. Tabelle 4 zeigt die Entwicklung der Milchproduktion (t) in den Teilregionen. Insgesamt geht die Produktion leicht zurück, weil insbesondere kleinere Erzeuger die Produktion aufgeben. Der Anteil der Beihilfeflächen an der gesamten schwedischen Milcherzeugung beträgt 14 %. Ein Flächenausgleich, der ab 1. Januar 2005 wirksam wurde, hat die Flächenverteilung in einer Reihe von Kommunen verändert, die dadurch aus dem Bereich 2b in den Bereich 2a übergegangen sind. Das hat wiederum dazu geführt, dass das Referenzniveau im Beihilfegebiet 2a im Jahr 2005 um 7 Mio. SEK überschritten wurde, was 2,6 % der Milchproduktion in dem Beihilfegebiet entspricht. Diese Neuzuweisung von Gebieten erklärt die Produktionsschwankungen in den Gebieten 2a und 2b (Tabelle 4).

Der Rückgang der Milchproduktion war sehr viel geringer als der Rückgang der Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe. Darin spiegelt sich die Strukturanpassung wider, die sich in dem Zeitraum sowohl in der Region als auch in Schweden insgesamt vollzogen hat. Im Berichtszeitraum ist die Anzahl der Milchbetriebe von 2 225 auf 1 662 zurückgegangen. Das ist ein Minus von 25 %. In Schweden insgesamt hat die Zahl der Milchbetriebe um 28 % abgenommen. Gemessen an der durchschnittlichen Anzahl der Kühe pro Betrieb entwickelt sich die Betriebsgröße landesweit schneller als in der Region. Die Produktivitätsstatistiken sind unvollständig, doch es ist wohl davon auszugehen, dass die Produktivität in diesem Sektor in der Beihilferegion trotz gestiegener Effizienz rückläufig ist.

Tabelle 4 - Anteil der Teilregionen an der Milcherzeugung (t) 1996 und 2001-2005

Beihilfefläche/Jahr | 1996 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | Veränderung 2001-2005 (%) |

1 | 53930 | 47 179 | 45 427 | 43 817 | 43 253 | 41 703 | – 12 % |

2a | 209498 | 216 639 | 217 719 | 218 592 | 220 676 | 230 181 | + 6 % |

2b | 118 970 | 116 050 | 116 926 | 114 797 | 114 299 | 90 596 | – 22 % |

3 | 88 458 | 78 802 | 75 136 | 72 828 | 71 862 | 69 017 | – 12 % |

1–3 | 470 856 | 458 670 | 455 208 | 450 065 | 450 091 | 431 496 | – 6 % |

Schweden | 3 258 000 | 3 290 000 | 3 226 000 | 3 206 000 | 3 229 000 | 3 163 000 | – 4 % |

Mastschweine und Sauen

Nach Milchvieh und Rindern sind Mastschweine und Ferkel die dritte wichtige Produktionslinie in Nordschweden. Auf Mastschweine entfällt der zweithöchste Beihilfeanteil im Rahmen der Regelung. Im Vergleich zum übrigen Schweden ist das Produktionsniveau trotzdem gering. Die Sauen in den Beihilfegebieten machen nur wenig mehr als 3 % des gesamten schwedischen Sauenbestandes im Zeitraum 1995 bis 2004 aus. Die Zahl der Mastschweinbetriebe, die Beihilfen erhalten, ist von 121 in 2001 auf 101 in 2005 zurückgegangen. Die Produktion hat sich jedoch leicht erhöht, was auf eine Strukturveränderung hinweist. Die Produktion von Sauen und Ferkeln ist rückläufig; das betrifft sowohl die Zahl der Betriebe als auch die Zahl der Tiere.

Wenn man sich die einzelnen Teilregionen ansieht, ist die Zahl der Mastschweine und Sauen im Fördergebiet 3 erheblich zurückgegangen. Dagegen ist die Zahl der Schweine in den Fördergebieten 1 und 2 im gleichen Zeitraum angestiegen. Insgesamt hat sich die Gesamtproduktion in der Beihilferegion kaum verändert (Tabelle 5).

Tabelle 5 - Mastschweine und Sauen, für die Beihilfen gezahlt werden, 2001-2005

Beihilfefläche/Jahr | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | Veränderung 2001-2005 (%) |

1 | 883 | 613 | 614 | 1 087 | 1 390 | + 57 % |

2 | 82 593 | 77 431 | 73 119 | 83 054 | 86 378 | + 4 % |

3 | 18 170 | 18 122 | 15 137 | 14 646 | 15 158 | – 17 % |

1–3 | 101 646 | 96 166 | 88 870 | 98 787 | 102 926 | + 1 % |

3.3. Entwicklung der Flächennutzung und der Struktur landwirtschaftlicher Betriebe

Die Agrarlandschaft in Nordschweden besteht vorwiegend aus kleinen Höfen, auf denen hauptsächlich Tiere gehalten werden. Wie im übrigen Land auch vollzieht sich ein kontinuierlicher Strukturwandel mit einer Reduzierung der Betriebe vor allem im Milchsektor. Diese Größenanpassung verläuft im Fördergebiet langsamer als im übrigen Land. In ganz Schweden bestanden 2004 noch 71 % der landwirtschaftlichen Betriebe des Jahres 1995. Im Fördergebiet ist der Anteil der verbliebenen Betriebe geringer: zwischen 47 % im Fördergebiet 1 und 63 % im Fördergebiet 3. Etwa ein Fünftel der Betriebe liegen in den Fördergebieten.

Durch die Entfernungen zwischen den Feldern erhöhen sich die innerbetrieblichen Transportkosten. Wegen der natürlichen Gegebenheiten ist es nicht möglich, Felder zusammenzulegen und große zusammenhängende Flächen zu schaffen. Die Felder sind klein. Gleichzeitig ist der Anteil landwirtschaftlicher Fläche an der Gesamtfläche relativ gering.

Der zahlenmäßige Rückgang der Betriebe kehrte sich nach der GAP-Reform 2005 um. In der Folge nahmen sowohl die Zahl der Betriebe als auch die Flächen wieder zu. Ein echter Strukturwandel im Agrarsektor ist jedoch nicht festzustellen. Die zahlenmäßigen Veränderungen sind auf eine veränderte Definition der landwirtschaftlichen Betriebe zurückzuführen, deren Flächen unter die neuen Regelungen für Förderfähigkeit fallen.

Tabelle 6 - Anzahl der Betriebe in den Teilregionen und in Schweden insgesamt

Fläche/Jahr | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | Veränderung 2001-2004 (%) | Veränderung 2001-2005 (%) |

1 | 1661 | 1537 | 1400 | 1374 | 2106 | – 17 | + 26 |

2a | 4856 | 4462 | 4093 | 4010 | 5179 | – 17 | + 7 |

2b | 3498 | 3180 | 2883 | 2786 | 3726 | – 20 | + 7 |

3 | 3330 | 3133 | 2886 | 2810 | 3661 | – 16 | + 10 |

1–3 | 13345 | 12312 | 11262 | 10980 | 14672 | – 18 | + 10 |

Schweden | 74195 | 70914 | 66780 | 65801 | 74863 | – 11 | + 1 |

Ein Zehntel der schwedischen Agrarfläche liegt in den Fördergebieten 1-3. Die Agrarfläche hat sich nicht so stark verringert wie die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe. Das lässt darauf schließen, dass die verbliebenen Betriebe größer geworden sind. In der Förderregion wurden von 1995 bis 2004 zwischen 6 und 15 % der landwirtschaftlichen Fläche stillgelegt. Ein Vergleich mit 2005 ist nicht hilfreich, da in dem Jahr die Auswirkungen der GAP-Reform zum Tragen kamen.

In den nördlichen Regionen sind sowohl die Arbeitskosten als auch die Gebäudekosten in der Landwirtschaft generell höher, was vor allem durch den höheren Arbeitsaufwand pro Milchkuh bedingt ist. Einer der Gründe für den höheren Arbeitsaufwand ist, dass die Bestände kleiner und die Betriebseinrichtung und die klimatischen Bedingungen ungünstiger sind. Das führt wiederum zu geringeren Ernteerträgen und höherer Arbeitsintensität in der betriebsinternen Futterproduktion.

3.4. Sozioökonomische Auswirkungen

In Schweden insgesamt und in den Fördergebieten ist die Zahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen stark rückläufig. Zwischen den Teilregionen des Fördergebietes bestehen nur geringe Unterschiede. Außerhalb der Landwirtschaft verläuft die Entwicklung in den nördlichen Gebieten etwas schlechter. Das Bevölkerungswachstum in den nördlichen Gebieten ist sehr viel geringer als im übrigen Land. Im Zeitraum 1995-2004 nahm die Bevölkerung Schwedens um 4 % zu, während sie in den Fördergebieten im gleichen Zeitraum um 5 % zurückging (Tabelle 7).

Die schwedische Wirtschaftsgeografie ist sehr heterogen. Die Wachstumsmuster der stärksten und schwächsten Kommunen unterscheiden sich beträchtlich. Der geringe Bevölkerungszuwachs und niedrige Durchschnittslöhne schwächen die Kaufkraft im Innern Nordschwedens. Dadurch werden Handel und Dienstleistungen gebremst, die im Allgemeinen von nahen Märkten abhängig sind. In manchen Gegenden, z. B. in einigen Gebirgsregionen, kann dies durch eine hohe Zahl von Besuchern und Touristen ausgeglichen werden.

Tabelle 7 - Landschaftsveränderungen in den Fördergebieten 1-3 und im übrigen Schweden

Variablen | Fördergebiete 1-3 | Übriges Schweden |

Veränderung der Bevölkerungszahl 1995-2005 | –5% | 4% |

Veränderung der Anzahl Erwerbstätiger 1995-2004 | 1% | 10% |

Veränderung der Anzahl Erwerbstätiger in Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei 1995-2003 | –19% | –20% |

Veränderung des Bruttoregionalprodukts 1995-2003 | 8% | 29% |

3.5. Umweltauswirkungen

Die Veränderungen der Landschaft, ausgedrückt in Veränderung der Anbaufläche in den letzten Jahren, dürfte die am ehesten greifbare Umweltveränderung sein und die größte Bedeutung für die Menschen in den nördlichen Fördergebieten haben. Im Zeitraum 1999-2003 hat sich die Weidefläche in den Fördergebieten 1-3 um 13 % verringert.

Die landwirtschaftliche Praxis in den Fördergebieten ist durch eine weniger intensive Produktion gekennzeichnet. Hauptsächlich finden sich hier Wiesen und Weiden. In Verbindung mit der geografischen Lage trägt dies zu weniger negativen Umweltauswirkungen bei als landwirtschaftliche Tätigkeiten in anderen Regionen Schwedens. Hauptsächlich gibt es Weideland, das normalerweise mit weniger Düngemitteln und Pestiziden auskommt. Infolge der klimatischen Bedingungen verringert sich auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Ein relativ hoher Anteil, nämlich 32,6 % der gesamten Anbaufläche, wird mit ökologischen Methoden bewirtschaftet.

Es ist davon auszugehen, dass der Trend zu weniger und größeren Einheiten, der auch in der Förderregion festzustellen ist, nicht unbedingt der Umwelt zugute kommt. Moderne Milcherzeugungssysteme, die eher in größeren Betrieben zum Einsatz kommen, benötigen meist weniger Weideland. Weiden sind jedoch ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt und der offenen Landschaft.

3.6. Auswirkungen auf die Nahrungsmittelkette

Das Hauptproblem des schwedischen Agrarmarktes sind die durch große Entfernungen und relativ kleine Märkte in dünn besiedelten Regionen bedingten hohen Transportkosten. Das gilt vor allem für die Gebiete im Norden. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, wurde die Zahl der Schlachthöfe und Molkereien in der Förderregion verringert und die Produktion konzentriert. Die Anzahl der Pflanzen für die Nahrungsmittelindustrie nimmt immer weiter ab. Dadurch sind die Entfernungen zwischen Betrieben und Pflanzenbeständen und somit auch die Transportkosten gestiegen.

4. Schlussfolgerung

Der Bericht gibt einen Überblick über die gewährten Genehmigungen und die erzielten Ergebnisse. Er stützt sich auf Angaben der schwedischen Behörden nach Artikel 143 Absatz 2 der Beitrittsakte. Nach diesem Bericht ist vor allem Folgendes festzustellen:

(1) In den meisten Bereichen, die Beihilfen für nördliche Gebiete erhalten, wurden die gesamten zulässigen Produktionsmengen oder Beihilfegrenzen im Berichtszeitraum nicht überschritten. Einzige Ausnahme ist die Eierproduktion (Legehennen), wo sowohl die Produktionsmengen als auch die Beihilfegrenzen 2003, 2004 und 2005 überschritten wurden.

(2) Im Großen und Ganzen weicht die strukturelle Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors nicht von der Entwicklung der schwedischen Landwirtschaft insgesamt ab.

(3) Die von dem Mitgliedstaat durchgeführten Kontrollen weisen ein paar Unregelmäßigkeiten auf. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur stichprobenartig kontrolliert wird, was die Zuverlässigkeit der statistischen Befunde mindert. Die angeforderten Berichte wurden gemäß den Bestimmungen der Beitrittsakte an die Kommission übermittelt.

(4) Ziel der Regelung zur Gewährung von Beihilfen in den nördlichen Gebieten ist der Erhalt landwirtschaftlicher Erzeugung in der Region. Es ist schwer zu beurteilen, ob die Beihilfe für nördliche Gebiete dieses Ziel erreicht hat, da es auch andere Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft gibt, die ebenfalls für diese Region gelten. Die Regelung, die Zahlungen und die Einzelbeträge sowie die Festlegung der Teilregionen sind seit der Einführung nicht mehr überprüft worden. Deshalb hat die Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, um sich ein genaueres Bild dieser Regelung und der Effektivität, Effizienz und Relevanz ihrer Anwendung im Zeitraum 1995-2005 zu verschaffen. Dabei sollen auch die Reformen der gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Studie werden im Herbst 2007 vorliegen. Auf dieser Grundlage soll die Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete weiterentwickelt werden.

Auf der Grundlage der von den schwedischen Behörden vorgelegten Angaben geht die Kommission davon aus, dass die schwedischen Behörden die Entscheidung 2000/411/EG der Kommission und die Entscheidung 2004/291/EG der Kommission über Beihilfen für die nördlichen Gebiete vorschriftsmäßig anwenden.

[1] Dass sich die Fläche gegenüber dem letzten Bericht verringert hat, ist auf eine geänderte Definition der LF zurückzuführen. Nur Betriebe mit mehr als 2 ha sind in die LF einbezogen.

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