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Document 52006DC0214

Mitteilung der Kommission - Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens {SEK(2006) 595} {SEK(2006) 596} {SEK(2006) 598}

/* KOM/2006/0214 endg. */

52006DC0214

Mitteilung der Kommission - Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens {SEK(2006) 595} {SEK(2006) 596} {SEK(2006) 598} /* KOM/2006/0214 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 16.5.2006

KOM(2006) 214 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens

{SEK(2006) 595} {SEK(2006) 596} {SEK(2006) 598}

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens

1. EINLEITUNG

Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird die fünfte Erweiterung der EU abgeschlossen, die im Mai 2004 mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten, hauptsächlich aus Mitteleuropa, begann. Diese Erweiterungsrunde hat zu Frieden, Wohlstand und Stabilität in ganz Europa beigetragen.

Die Bedingungen für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens wurden in einem Beitrittsvertrag festgelegt, der im April 2005 von den 25 Mitgliedstaaten und den beiden Ländern unterzeichnet wurde. Bulgarien, Rumänien und 14 Mitgliedstaaten haben diesen Vertrag bereits ratifiziert. Er sieht vor, dass Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 beitreten, sofern der Rat nicht auf Empfehlung der Kommission beschließt, den Beitritt eines Landes oder beider Länder auf den 1. Januar 2008 zu verschieben.

Die Kommission setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass beide Länder ihre letzten Beitrittsvorbereitungen erfolgreich abschließen können. Zu diesem Zweck hat sie die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens aufmerksam überwacht und die Länder in ihren Reformbemühungen gezielt unterstützt.

Beide Länder sind für die erfolgreiche Umwandlung ihrer politischen und wirtschaftlichen Systeme in funktionierende Demokratien und Marktwirtschaften zu loben. Der Bericht der Kommission vom Oktober 2005 bestätigte, dass Bulgarien und Rumänien den politischen Kriterien für die Mitgliedschaft gerecht wurden, und zeigte auf, dass sie bei der Erfüllung der wirtschaftlichen und besitzstandsbezogenen Kriterien kontinuierliche Fortschritte erzielt hatten. Allerdings nannte er auch einige weiter verbesserungsbedürftige Bereiche.

Die Kommission wird Bulgarien und Rumänien bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt weiter unterstützen. Sollten bis zum Beitritt jedoch noch Mängel vorhanden sein, wird die Kommission als Hüterin der Verträge die notwendigen Maßnahmen ergreifen. So wird sie möglicherweise Schutz- oder andere Maßnahmen für den Binnenmarkt − einschließlich der Lebensmittelsicherheit und des Bereichs Justiz, Freiheit und Sicherheit − sowie für die Verwaltung von EU-Mitteln anwenden.

Der vorliegende Bericht schließt an die Feststellungen des Berichts vom Oktober 2005 an. Er stützt sich auf die eingehende Beurteilung, die in den begleitenden Monitoring-Berichten für jedes Land enthalten ist. Die Kommission hat den vorliegenden Bericht erstellt, um

- in den Bereichen, die zuvor als verbesserungsbedürftig genannt wurden, die Entwicklungen und den Stand der Vorbereitungen beider Länder bis Ende April 2006 zu bewerten;

- zu prüfen, welche Maßnahmen zur Behebung möglicher bis zum Beitritt fortbestehender Mängel erforderlich sind;

- Schlussfolgerungen zum Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens zu ziehen.

2. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE

2.1. Bulgarien

Politische Kriterien

Bulgarien erfüllt die politischen Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft.

Seit dem Bericht vom Oktober 2005 wurden auf einigen Gebieten Fortschritte erzielt, darunter die Reform des Justizwesens. Die neue Strafprozessordnung und ein Rechtsrahmen für Prozesskostenhilfe traten in Kraft. Durch Verfassungsänderungen erhielt die Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit für die Durchführung von Ermittlungen. Es wurden Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes verabschiedet.

Bulgarien hat einige Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergriffen. Es wurde ein Verhaltenskodex für die Exekutive angenommen. Ferner wurde eine Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2006-2008 verabschiedet. Durch Verfassungsänderungen wurde der Umfang der Immunität von Parlamentsabgeordneten verringert. Der Generalstaatsanwalt legte Anträge auf Aufhebung der Immunität von zehn Parlamentsmitgliedern vor. Fünf davon verzichteten freiwillig auf ihre Immunität; die Immunität eines sechsten wurde durch eine Abstimmung im Parlament aufgehoben. Die übrigen Fälle werden noch geprüft. Dies führte dazu, dass Ermittlungen gegen Korruptionsfälle auf höchster Ebene eingeleitet werden konnten.

Bulgarien hat Fortschritte im Bereich der öffentlichen Verwaltung erzielt, insbesondere durch die Verabschiedung von Änderungen der Gesetze über die öffentliche Verwaltung und deren Bedienstete sowie eines neuen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Was Misshandlungen im Polizeigewahrsam betrifft, so ging die Zahl der Vorfälle etwas zurück, und die Bedingungen in bestimmten Haftanstalten besserten sich. Es wurden politische Initiativen zugunsten von Behinderten und des Systems der psychischen Gesundheitsfürsorge ergriffen. Die soziale Unterstützung Behinderter wurde verstärkt.

In bestimmten Bereichen besteht jedoch noch Handlungsbedarf. Die Verantwortlichkeit, Transparenz und Effizienz im Justizsystem bedürfen der Fortentwicklung. Es sind weitere Bemühungen erforderlich, wenn erreicht werden soll, dass Fälle landesweit systematisch nach dem Zufallsprinzip zugewiesen werden. Zur Bewertung der Leistung der Richterschaft müssen objektivere, transparentere Mechanismen eingeführt werden. Jeglicher Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz ist auszuräumen. In den vorgerichtlichen Verfahren kam es zu Engpässen, die durch Verfahrensvorschriften und untaugliche Ermittler bedingt waren. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gab es nur wenige greifbare Ergebnisse.

Die Strukturen zur Koordinierung und Umsetzung der Korruptionsbekämpfungspolitik müssen gestärkt werden, wenn sie ihre Rolle wirksam ausüben sollen. Anklageerhebung, Strafverfolgung, Verurteilungen und abschreckende Urteile sind bei der Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene immer noch die Ausnahme. Bulgarien muss Ergebnisse in diesem Bereich nachweisen.

Die Strategie zur Dezentralisierung der Verwaltung wurde noch nicht angenommen. Bulgarien ist immer noch ein Transitland und in geringerem Maße auch ein Ursprungs- und Bestimmungsland für Menschenhandel. Nach wie vor gibt es Fälle von Misshandlungen Inhaftierter. Die Lebensbedingungen in zahlreichen Heimen für Kinder und geistig Behinderte müssen durch die Umsetzung politischer Initiativen verbessert werden, und es müssen alternative Versorgungssysteme geschaffen werden. Die soziale Integration der Roma-Minderheit erfordert noch erhebliche Bemühungen. Es sind weitere Anstrengungen zur Bekämpfung sämtlicher Formen der Intoleranz erforderlich, insbesondere durch die uneingeschränkte Anwendung der vorhandenen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung jeder Form von Rassismus, Diskriminierung oder Ausländerfeindlichkeit.

Wirtschaftliche Kriterien

Bulgarien verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Die Fortsetzung der laufenden Reformen dürfte das Land auf kurze Sicht in die Lage versetzen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Bulgarien hat seine makroökonomische Stabilität weitgehend gewahrt und die Strukturreformen vorangetrieben.

Die Fortschritte wurden seit dem Bericht vom Oktober 2005 fortgesetzt. Es wurden sinnvolle Maßnahmen zur Begrenzung des Außenhandelsdefizits ergriffen. Der Privatisierungsprozess sowie die Liberalisierung und die Umstrukturierung der Versorgungsbetriebe sind weit fortgeschritten. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Senkung der Lohnnebenkosten kam Bulgarien weiter voran.

Das Leistungsbilanzdefizit stieg jedoch, was die Weiterverfolgung einer umsichtigen Finanz- und Lohnpolitik erfordert. Für eine Vertiefung der Strukturreformen ist es notwendig, dass das Funktionieren des Justizsystems verbessert und die Vorschriftenlast für die Unternehmen weiter abgebaut wird. Die arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen müssen flexibler gestaltet werden.

Aus den Beitrittsverhandlungen resultierende Verpflichtungen und Anforderungen

Bulgarien hat ein beträchtliches Maß an Rechtsangleichung an den Besitzstand erreicht.

In den Schlussfolgerungen des Berichts vom Oktober 2005 hieß es, Bulgarien werde bis zum Beitritt in einer großen Anzahl von Bereichen zur Anwendung des Besitzstands in der Lage sein. In einer Reihe weiterer Bereiche wurden verstärkte Anstrengungen gefordert und in 16 Bereichen wurde auf das Bestehen ernster Besorgnis hingewiesen.

Seither wurden weitere Fortschritte erzielt. Bulgarien dürfte in den folgenden zusätzlichen Bereichen bis zum Beitritt zur Anwendung des Besitzstands in der Lage sein, wenn die Fortschritte mit unvermindertem Tempo fortgesetzt werden: öffentliches Auftragswesen, gegenseitige Anerkennung von technischen Spezifikationen für gewerbliche Erzeugnisse; Dienstleistungsfreiheit im nichtfinanziellen Sektor, größter Teil der Gemeinsamen Marktorganisationen, Luftfahrt, Verbrauchsteuern, Durchführungsstrukturen im Steuerbereich, Liberalisierung der Postdienste, regionalpolitische Vorschriften, chemische Erzeugnisse und genetisch veränderte Organismen, Lärmschutzvorschriften, Visumpolitik und Vorbereitungen im Zollwesen.

Fortschritte wurden auch in einer Reihe von Bereichen verbucht, die nicht länger Anlass zu ernster Besorgnis bieten, jedoch noch verstärkte Bemühungen um den Abschluss der Vorbereitungen erfordern: Versicherungswesen, Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, Zahlstelle für die Landwirtschaft, Gemeinsame Marktorganisation für Milch, Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, Veterinärkontrollstellen an den Grenzen, Tierschutz, Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen, veterinärrechtliche Aspekte der öffentlichen Gesundheit, institutionelle Strukturen und Finanzverwaltungsstrukturen im Bereich der Regionalpolitik sowie Vorbereitungen auf Schengen und die Verwaltung der künftigen Außengrenzen der EU.

Verstärkte Bemühungen sind außerdem in folgenden Bereichen erforderlich: gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, Schutz personenbezogener Daten, Vorschriften über die Geldwäschebekämpfung, Handelsmechanismen im Agrarbereich, Gemeinsame Marktorganisationen für Wein und Alkohol und für Rindfleisch, veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften, meiste Teile des Fischereiwesens, Seeverkehr, Mehrwertsteuer, Vorschriften über direkte Steuern, Arbeitsrecht, sozialer Dialog, soziale Integration, Antidiskriminierungspolitik, Europäischer Sozialfonds, öffentliche Gesundheit, Liberalisierung des Energiemarkts, Kernenergie und nukleare Sicherheit, insbesondere die Verpflichtungen hinsichtlich der frühen Schliessung und anschliessenden Stilllegung der Reaktoren des Kozloduy Kernkraftwerkes, Umstruk-turierung der Stahlindustrie, elektronische Kommunikation, Programmplanungs-, Überwachungs- und Beschaffungskapazitäten im Bereich der Regionalpolitik, horizontale Umweltvorschriften, Wasserqualität, integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Abfallwirtschaft; Verbraucherschutz, Asyl, Zusammenarbeit der Justizbehörden, Drogenbekämpfung, Schutz der finanziellen Interessen der EU und Übersetzung des Besitzstands ins Bulgarische.

Ernste Besorgnis besteht noch in sechs Bereichen, in denen folglich dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen:

- Einführung eines Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) in der Landwirtschaft (Kapitel 7 des Besitzstands),

- Errichtung von Tierkörpersammelstellen und -beseitigungsanlagen im Einklang mit dem Besitzstand des Bereichs TSE und tierische Nebenerzeugnisse (Kapitel 7 des Besitzstands),

- deutlichere Belege für Ergebnisse bei den Ermittlungen gegen Netze der organisierten Kriminalität und bei deren strafrechtlicher Verfolgung (Kapitel 24 des Besitzstands),

- wirksamere und effizientere Anwendung der Gesetze über die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung (Kapitel 24 des Besitzstands),

- Verschärfung der Durchsetzung der Geldwäschebekämpfungsvorschriften (Kapitel 24 des Besitzstands),

- Verschärfung der finanziellen Kontrolle für die künftige Verwendung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds (Kapitel 28 des Besitzstands).

2.2. Rumänien

Politische Kriterien

Rumänien erfüllt die politischen Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft.

Seit dem Bericht vom Oktober 2005 wurden auf einigen Gebieten Fortschritte erzielt. Im Zuge der Reform des Justizwesens wurden wichtige Maßnahmen ergriffen. Infolge der Justizreformen von 2005 wurden Durchführungsbestimmungen betreffend die verschiedenen Gerichtsabteilungen und -kammern angenommen. Die Zuweisung von Fällen an Richter nach dem Zufallsprinzip wird im ganzen Land weiter praktiziert und hat die Unparteilichkeit des Justizsystems gestärkt. Die Generaldirektion für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung – der paramilitärische Sicherheitsdienst des Justizministeriums – wurde abgeschafft. Die Ressourcen des Justizsystems wurden erhöht, darunter auch die des Obersten Richterrats. Die Arbeitsbedingungen in den Gerichten haben sich verbessert.

Rumänien hat Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielt, indem tragfähige Strukturen eingeführt und Untersuchungen in einer beträchtlichen Anzahl von Korruptionsfällen auf höchster Ebene eingeleitet wurden. Infolge dieser Untersuchungen wurden vier hochrangige Persönlichkeiten verurteilt.

Was die Reform der öffentlichen Verwaltung anbelangt, so wurde das Gesetz über den öffentlichen Dienst geändert und es wurden Vorschriften über die Dezentralisierung erlassen. Einige Fortschritte wurden bei der Bekämpfung des Menschenhandels sowie bei der Reform der Betreuungssysteme für Behinderte und psychisch Kranke erzielt. Rumänien hat beim Kinderschutz beachtliche Fortschritte erzielt, so dass sich die Situation insgesamt erheblich verbessert hat. Fortschritte wurden auch bei der Rückgabe von Eigentum verzeichnet.

Allerdings müssen noch einige Probleme gelöst werden. Was das Justizsystem anbelangt, so müssen die Strafprozessordnungen noch weiter gestrafft werden. Der Oberste Richterrat sollte sich noch stärker mit der Förderung einer einheitlichen Gesetzesauslegung und der Überprüfung der Qualität von Gerichtsurteilen befassen. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen die verfügbaren Mittel besser nutzen.

Bei der Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene muss Rumänien seine Anstrengungen fortsetzen, damit die bereits erzielten Fortschritte in der Korruptionsbekämpfung konsolidiert und ausgebaut werden. Auf die vom Justizministerium und von der Direktion für Korruptionsbekämpfung durchgeführten Reformen müssen nachhaltige Bemühungen aller anderen staatlichen Einrichtungen folgen, um für die Unumkehrbarkeit der erreichten Fortschritte zu sorgen.

Was die öffentliche Verwaltung betrifft, so hat die Regierung weiterhin sehr häufig auf Notverordnungen zurückgegriffen, wodurch das Parlament übergangen wird. Die Überarbeitung der Besoldungsgruppen ist aus berufsethischer Sicht nach wie vor von besonderer Bedeutung. Rumänien ist immer noch ein Transitland für den Menschenhandel und im geringeren Maße auch Ursprungs- und Bestimmungsland. Misshandlungen im Polizeigewahrsam werden nur selten weiterverfolgt, und einige Haftanstalten leiden unter Überbelegung und schlechten Haft- und Hygienebedingungen. Die Bedingungen in psychiatrischen Einrichtungen sind verbesserungsbedürftig. Die nationale Strategie für Menschen mit Behinderungen und andere politische Initiativen müssen nun umgesetzt werden. In Bezug auf die soziale Integration der Roma-Minderheit sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Die Diskussion über den Entwurf eines Gesetzes für Minderheiten im Parlament sollte genau verfolgt werden. Weiterer Bemühungen bedarf es auch bei der Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und sämtlicher Formen der Intoleranz.

Wirtschaftliche Kriterien

Rumänien verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Die konsequente Durchführung seines Strukturreformprogramms dürfte Rumänien in die Lage versetzen, die wirtschaftlichen Kriterien auf kurze Sicht zu erfüllen. Das Land hat seine makroökonomische Stabilität weitgehend gewahrt und die Strukturreformen vorangetrieben.

Die Fortschritte wurden seit dem Bericht vom Oktober 2005 fortgesetzt. Es wurde eine effizientere Finanz-, Geld- und Lohnpolitik verfolgt. Die Einhaltung der Steuervorschriften, die Durchsetzung der Finanzdisziplin gegenüber den Unternehmen und das Insolvenzrecht wurden verbessert. Die Umstrukturierung in den Sektoren Energie, Bergbau und Verkehr wurde fortgesetzt.

Allerdings muss die Reform der Ausgabenpolitik vorangetrieben werden, und das Steueraufkommen sollte gestärkt werden. Die Vertiefung der Strukturreformen erfordert vor allem die weitere Umstrukturierung des Energie-, Bergbau- und Verkehrssektors sowie Fortschritte bei der Umsetzung des Privatisierungsprogramms. Es werden nach wie vor neue Zahlungsrückstände angehäuft und das Insolvenzrecht weist immer noch Mängel auf.

Aus den Beitrittsverhandlungen resultierende Verpflichtungen und Anforderungen

Rumänien hat ein beträchtliches Maß an Rechtsangleichung an den Besitzstand erreicht.

In den Schlussfolgerungen des Berichts vom Oktober 2005 hieß es, Rumänien werde bis zum Beitritt in einer großen Anzahl von Bereichen zur Anwendung des Besitzstands in der Lage sein. In einer Reihe weiterer Bereiche wurden verstärkte Anstrengungen gefordert und in 14 Bereichen wurde auf das Bestehen ernster Besorgnis hingewiesen.

Seither wurden weitere Fortschritte erzielt. Rumänien dürfte in den folgenden zusätzlichen Bereichen bis zum Beitritt zur Anwendung des Besitzstands in der Lage sein, wenn die Fortschritte mit unvermindertem Tempo fortgesetzt werden: öffentliches Auftragswesen; Schutz personenbezogener Daten; Tierschutz; Bestandsbewirtschaftung, Flottenmanagement, Kontrolle und Marktpolitik im Fischereiwesen; regionalpolitische Vorschriften; Visumpolitik; Vorbereitungen im Zollwesen und Schutz der finanziellen Interessen der EU.

Fortschritte wurden auch in einer Reihe von Bereichen verbucht, die nicht länger Anlass zu ernster Besorgnis bieten, jedoch noch verstärkte Bemühungen um den Abschluss der Vorbereitungen erfordern: Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, Veterinärkontrollstellen an den Grenzen sowie Tierkennzeichnung und –registrierung, Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen und veterinärrechtliche Aspekte der öffentlichen Gesundheit, institutionelle Strukturen und Finanzverwaltungsstrukturen im Bereich der Regionalpolitik, integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Vorbereitungen auf Schengen und die Verwaltung der künftigen Außengrenzen der EU sowie Betrugs- und Korruptionsbekämpfung.

Verstärkte Bemühungen sind außerdem in folgenden Bereichen erforderlich: horizontale Maßnahmen und Verfahren für Industrieerzeugnisse, Produktanforderungen im Rahmen des alten Konzepts einschliesslich der Produktion und der Vermarktung von GMOs; Rechte der EU-Bürger; Dienstleistungsfreiheit im nichtfinanziellen Sektor, Kapitalanforderungen für Banken und Investmentfonds, Kraftfahrzeugversicherung, Bekämpfung der Geldwäsche, Umsetzung der Programme für die Kontrolle staatlicher Beihilfen und die Umstrukturierung der Stahlindustrie, größter Teil der Gemeinsamen Marktorganisationen, Qualitätspolitik, Handelsmechanismen im Agrarbereich, Tierzucht, Tierernährung, Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, Strukturmaßnahmen in der Fischerei, Mehrwertsteuer, direkte Steuern, Arbeitsrecht, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sozialer Dialog, soziale Integration, Gleichstellung von Frauen und Männern, Europäischer Sozialfonds, öffentliche Gesundheit, Gemeinschaftsprogramm „Jugend“, audiovisuelle Medien, Überwachung der Regionalpolitik, horizontale Umweltvorschriften, Naturschutz, Abfallwirtschaft, Wasserqualität, polizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, justizielle Zusammenarbeit, Drogenbekämpfung, interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen, externe Prüfung und Kontrolle von strukturpolitischen Ausgaben und Übersetzung des Besitzstands ins Rumänische.

Ernste Besorgnis besteht noch in vier Bereichen, in denen folglich dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen:

- Akkreditierung uneingeschränkt funktionsfähiger Zahlstellen für die Abwicklung von Direktzahlungen an Landwirte und Wirtschaftsbeteiligte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik - aufbauend auf den bisherigen Fortschritten - (Kapitel 7 des Besitzstands),

- Einführung eines adäquaten Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) in der Landwirtschaft - aufbauend auf den bisherigen Fortschritten - (Kapitel 7 des Besitzstands),

- Errichtung von Tierkörpersammelstellen und -beseitigungsanlagen im Einklang mit dem Besitzstand des Bereichs TSE und tierische Nebenerzeugnisse (Kapitel 7 des Besitzstands),

- IT-Systeme in der Steuerverwaltung, die für die Interoperabilität mit den Systemen der übrigen EU geeignet sind, um eine ordnungsgemäße Erhebung der Mehrwertsteuer im gesamten Binnenmarkt zu ermöglichen (Kapitel 10 des Besitzstands).

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND SONSTIGE MAßNAHMEN

Es obliegt den Behörden der beiden Länder, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der in diesem Bericht genannten verbleibenden Schwachstellen zu ergreifen, damit sie bis zum Beitritt in der Lage sind, ihre aus dem Besitzstand resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen. Dies betrifft vor allem die Bereiche, die Anlass zu ernster Besorgnis bieten, jedoch auch die Bereiche, in denen dem vorliegenden Bericht zufolge verstärkte Bemühungen unternommen werden müssen.

Bleibt dies aus, so sieht sich die Kommission als Hüterin der Verträge veranlasst, die erforderlichen Vorsorge- oder Abhilfemaßnahmen zu treffen, um das Funktionieren der EU-Politik zu gewährleisten.

In diesem Teil werden die Schutzmaßnahmen und anderen Maßnahmen beschrieben, die angewandt werden könnten, wenn auf bestimmte Mängel bis zum Beitritt nicht in angemessener Weise eingegangen wird. Die Maßnahmen lassen sich grob in drei Bereiche untergliedern: Binnenmarkt, Justizwesen und Korruptionsbekämpfung sowie Auszahlung von EU-Mitteln.

3.1. Binnenmarkt

Der Besitzstand selbst und der Beitrittsvertrag sehen eine Reihe von Schutzmaßnahmen für den Fall vor, dass Bulgarien oder Rumänien bis zum Beitritt nicht in der Lage sind, alle ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Schutzmaßnahmen des Beitrittsvertrags können bis zu drei Jahre nach dem Beitritt in Anspruch genommen werden. Weitere Instrumente, wie das Vertragsverletzungsverfahren und die Durchsetzungsmechanismen für die Wettbewerbsregeln, können ebenfalls angewandt werden.

Dieser Abschnitt erstreckt sich sowohl auf die vier Grundfreiheiten, als auch auf die Politik der EU in den Bereichen Wettbewerb, Energie, Verkehr, Umwelt, Telekommunikation, Steuern, Landwirtschaft sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz, soweit sie grenzübergreifende Wirkungen haben.

Was transmissible spongiforme Enzephalopathien betrifft, so erfordert der Besitzstand funktionsfähige Tierkörpersammelstellen und -beseitigungsanlagen, um sicherzustellen, dass kein spezifiziertes Risikomaterial in die Futtermittelkette zurückgelangt. Bulgarien und Rumänien müssen solche Stellen noch errichten. Geschieht dies bis zum Beitritt nicht, wird die Kommission auf der Grundlage des Besitzstands eine Entscheidung erlassen, um zu verhindern, dass zur Beseitigung vorgesehene tierische Erzeugnisse nicht in die Futtermittelkette zurückgelangen.

Der Rechtsrahmen der EU für die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern erfordert EDV-gestützte Systeme, die mit den Datensystemen der EG zusammengeschaltet werden. Rumänien muss seine Vorbereitungen beschleunigen, um zu gewährleisten, dass seine IT-Systeme bis zum Beitritt voll funktionsfähig und zur Zusammenschaltung bereit sind. Andernfalls ist die Abschaffung der Steuergrenzen ab dem Beitritt nicht möglich, und die Kommission wird dann Maßnahmen gemäß Artikel 37 der Beitrittsakte ergreifen, damit die Steuerkontrollen an den Binnengrenzen zwischen Rumänien und der übrigen EU fortgesetzt werden.

3.2. Justiz, Freiheit und Sicherheit

Justizwesen und Korruptionsbekämpfung

Der Beitrittsvertrag sieht die Anwendung von Schutzmaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ab dem Beitritt vor, falls Bulgarien oder Rumänien nicht in der Lage sein sollten, ihre Verpflichtungen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit zu erfüllen.

Sollte die Reform des Justizsystems in einem der Länder bis zum Beitritt nicht weit genug fortgeschritten sein oder die Bekämpfung der Korruption im Justizwesen noch nicht zu greifbaren Ergebnissen geführt haben, so würde die Kommission gemäß Artikel 38 der Beitrittsakte einen Mechanismus für die weitere Überwachung in diesem Bereich einführen.

Dieser Mechanismus würde bis zu drei Jahre lang angewandt und in seinem Rahmen wäre ein Jahresbericht an die Kommission über die Fortschritte bei den Reformen im Justizwesen und in den zugehörigen Vollzugsbehörden sowie bei den sie betreffenden Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu erstellen. Die Entscheidung über die Einführung des Mechanismus würde Fortschrittsindikatoren beinhalten, die auf die im jeweiligen Land ermittelten spezifischen Schwachstellen zugeschnitten wären.

Die Kommission würde dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die im Rahmen des Mechanismus erzielten Ergebnisse Bericht erstatten. Sollte ein Land es versäumen, Mängel in geeigneter Weise zu beheben, so würde die Kommission Schutzmaßnahmen erlassen, mit denen die Verpflichtungen der derzeitigen Mitgliedstaaten zur automatischen Anerkennung von Gerichtsurteilen oder zur Vollstreckung von Haftbefehlen der Gerichte oder Staatsanwälte dieses Landes ausgesetzt würden.

Grundrechte

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit überwacht den Schutz und die Integration von Minderheiten in den Mitgliedstaaten. Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird ihr Zuständigkeitsbereich oder der ihrer Nachfolgeeinrichtung auf diese Länder ausgedehnt.

3.3. Auszahlung von EU-Mitteln

Die Auszahlung der EU-Mittel berührt die Existenz der Bürger und Wirtschaftsbeteiligten in den neuen Mitgliedstaaten sowie das allgemeine Gleichgewicht der finanziellen Transfers zwischen diesen Ländern und dem Gemeinschaftshaushalt.

Ein Mitgliedstaat muss die erforderlichen Garantien für die ordnungsgemäße Ausgabe der EU-Gelder im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung bieten; dies betrifft die Gemeinsame Agrarpolitik sowie die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds. Jegliche Schwachstelle auf diesem Gebiet kann die Auszahlung von Mitteln verzögern oder dazu führen, dass die Kommission Finanzkorrekturen oder die Wiedereinziehung der Mittel fordert.

In der Landwirtschaft sind akkreditierte Zahlstellen und ein angemessenes integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) für die Abwicklung von Direktzahlungen an Landwirte und Wirtschaftsbeteiligte erforderlich. Im Rumänien sind die Zahlstellen weder uneingeschränkt funktionsfähig noch akkreditiert. Ein adäquates InVeKoS fehlt sowohl in Bulgarien als auch in Rumänien. Wird hier keine Abhilfe geschaffen, so kann die Kommission zusätzlich zu den bestehenden Mechanismen Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 37 der Beitrittsakte treffen, um die Zahlungen an Bulgarien und Rumänien einzubehalten.

Die Durchführung der strukturpolitischen Maßnahmen der EU erfordert wirksame Programmplanungs- und Überwachungsstrukturen und Finanzverwaltungs- und –kontrollsysteme, auch im Bereich der Beschaffung. Bulgarien muss sich besser auf die Kontrolle der strukturpolitischen Ausgaben vorbereiten. Geschieht dies nicht, so verzögert sich die Freigabe der Zahlungen durch die Kommission.

4. SCHLUSSFOLGERUNG

Bulgarien und Rumänien sind bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt weiter vorangekommen. In vielen Bereichen halten die Länder ihre Verpflichtungen im Allgemeinen ein oder sind bei der Erfüllung der Anforderungen des Rechtsbestandes innerhalb des Zeitplans. In einer Reihe von Bereichen besteht jedoch noch Handlungsbedarf. In einigen dieser Bereiche sind verstärkte Anstrengungen nötig und in manchen Fällen sind sofortige Maßnahmen erforderlich.

Der Beitrittsvertrag sieht vor, dass Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 beitreten, sofern der Rat nicht auf Empfehlung der Kommission beschließt, den Beitritt eines Landes oder beider Länder auf 2008 zu verschieben. Diesen Beschluss fasst der Rat

- mit qualifizierter Mehrheit, sollten im Falle Rumäniens gravierende Defizite bei der Erfüllung einer oder mehrerer spezifischer in Anhang IX der Beitrittsakte aufgeführter Verpflichtungen und Anforderungen festgestellt wurden, oder

- einstimmig, sollte es angesichts des Stands der Vorbereitungen auf die Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bulgarien oder Rumänien eindeutige Anhaltspunkte dafür geben, dass eines der beiden Länder in einer Reihe wichtiger Bereiche offenkundig nicht in der Lage sein wird, die mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Anforderungen bis zum 1. Januar 2007 zu erfüllen.

In Anbetracht der in den Monitoring-Berichten bewerteten und in der vorliegenden Mitteilung zusammengefassten Fortschritte Bulgariens und Rumäniens ist die Kommission der Auffassung, dass beide Länder bis zum 1. Januar 2007 für die EU-Mitgliedschaft vorbereitet sein sollten, vorausgesetzt, sie gehen noch eine Reihe ungelöster Probleme an.

Ein unparteiisches, unabhängiges und wirksames Justizwesen, das über die notwendigen Ressourcen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität verfügt, ist als Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft von überragender Bedeutung. In dieser Hinsicht

- muss Bulgarien den eindeutigen Nachweis für Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung - insbesondere auf hoher Ebene - vor allem in Form von Ermittlungen und darauf beruhenden Gerichtsverfahren erbringen;

- muss Rumänien - aufbauend auf den bereits erzielten Fortschritten - seine Bemühungen fortsetzen und weitere Ergebnisse bei der Bekämpfung von Korruption insbesondere in Form weiterer Ermittlungen und darauf beruhender Gerichtsverfahren nachweisen;

- muss Bulgarien das Gerichtswesen weiter reformieren, um vor allem seine Transparenz, Effizienz und Unparteilichkeit zu stärken und jeden Zweifel über seine Unabhängigkeit zu beseitigen;

- muss Rumänien – aufbauend auf den bereits erzielten Fortschritten – die laufenden Justizreformen konsolidieren und die Transparenz, Effizienz und Unparteilichkeit des Gerichtswesens stärken.

Darüber hinaus muss Bulgarien

- einen deutlichen Nachweis für Ergebnisse bei den Ermittlungen gegen Netze der organisierten Kriminalität und bei deren strafrechtlicher Verfolgung erbringen, die Gesetze zur Bekämpfung von Betrug und Korruption wirksamer und effizienter anwenden, die Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche verstärken, ein voll funktionsfähiges integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem im Agrarbereich einrichten, die notwendigen Anlagen zur Tierkörpersammlung, -behandlung und -beseitigung im Einklang mit dem Besitzstand betreffend TSE und tierische Nebenprodukte aufbauen und die Finanzkontrolle für die künftige Verwendung von Mitteln der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds verbessern.

Darüber hinaus muss Rumänien

- Zahlstellen für die Abwicklung von Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik akkreditieren, ein voll funktionsfähiges integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem im Agrarbereich einrichten, die notwendigen Anlagen zur Tierkörpersammlung, -behandlung und -beseitigung im Einklang mit dem Besitzstand betreffend TSE und tierische Nebenprodukte aufbauen und die Interoperabilität der in der Steuerverwaltung eingesetzten IT-Systeme mit denen der anderen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten, um damit eine ordnungsgemäße Erhebung der Mehrwertsteuer im gesamten Binnenmarkt zu ermöglichen.

Die Kommission wird spätestens Anfang Oktober über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens bei der Behebung der noch bestehenden Defizite berichten. Auf dieser Grundlage wird die Kommission erwägen, ob das für den 1. Januar 2007 vorgesehene Datum für den Beitritt zur Europäischen Union beibehalten werden kann. Dieser Bericht wird auch Hinweise auf Bereiche enthalten, in denen nach dem Beitritt möglicherweise Schutz- oder sonstige Abhilfemaßnahmen notwendig sind.

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