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Document 52006DC0117

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung - Unternehmensübertragung - Kontinuität durch Neuanfang

/* KOM/2006/0117 endg. */

52006DC0117

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung - Unternehmensübertragung - Kontinuität durch Neuanfang /* KOM/2006/0117 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 14.03.2006

KOM(2006) 117 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung Unternehmensübertragung – Kontinuität durch Neuanfang

INHALT

1. Einleitung 2

1.1. Einem Drittel aller europäischen Unternehmen steht eine Übertragung bevor 2

1.2. Übertragungen befördern den Unternehmergeist 2

1.3. Nicht alle Unternehmen lassen sich übertragen … 2

1.4. … aber erfolgreiche Übertragungen bergen ein enormes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial 2

2. Umsetzung der Empfehlungen von 1994 durch die Mitgliedstaaten 2

2.1. Fortschritte nicht ausreichend 2

2.2. Es wird nicht genug zur Sensibilisierung für Unternehmensübertragungen getan 2

2.3. Das finanzielle Umfeld ist Unternehmensübertragungen häufig nicht förderlich 2

2.4. Keine gravierenden Probleme bei der Umstrukturierung eines Unternehmens zur Vorbereitung seiner Übertragung 2

2.5. Es ist einfacher geworden, ein Kleinunternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln 2

2.6. Der Fortbestand von Personengesellschaften kann durch Gesellschaftsvertrag gewährleistet werden 2

2.7. Die Erbschaftssteuer wurde in vielen Ländern gesenkt oder ganz abgeschafft 2

2.8. Kaum Steuerermäßigungen bei Veräußerung eines Unternehmens an Dritte 2

3. Empfehlungen für die künftige Arbeit 2

3.1. Unternehmensübertragungen und –gründungen verdienen gleiches politisches Augenmerk 2

3.2. Für die richtigen finanziellen Bedingungen sorgen 2

3.3. Sensibilisierungsmaßnahmen, Einbeziehung weicher Faktoren und Förderung von Mentoring 2

3.4. Transparente Börsen für Unternehmensübertragungen einrichten 2

3.5. Für eine übertragungsfreundliche Gestaltung der Steuersysteme sorgen 2

3.6. Geeignete Strukturen für eine breite Umsetzung der Empfehlungen schaffen 2

EINLEITUNG

Einem Drittel aller europäischen Unternehmen steht eine Übertragung bevor

Im Februar 2005 bekräftigte die Europäische Kommission ihr Engagement für die Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung[1] und im November 2005 brachte sie ein umfassendes politisches Rahmenprogramm für die KMU-Politik auf den Weg, in dem sie die Bedeutung von Unternehmensübertragungen ausdrücklich anerkannte[2].

Mit dem Altern der europäischen Bevölkerung nimmt auch das Potential für Unternehmensübertragungen zu. In den kommenden zehn Jahren wird sich ein Drittel aller Unternehmer in der EU - hauptsächlich Inhaber von Familienunternehmen - aus dem Geschäftsleben zurückziehen; davon können nach Schätzungen jedes Jahr bis zu 690 000 kleine und mittlere Unternehmen und 2,8 Mio. Arbeitsplätze betroffen sein.[3] Die Übertragung eines Unternehmens ist ein komplexer Vorgang, der leider allzu häufig scheitert, nicht etwa weil das Unternehmen selbst nicht überlebensfähig wäre, sondern weil in der Übertragungsphase Schwierigkeiten auftreten. Um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen für Unternehmensübertragungen verbessert werden.

Die Bedeutung von Unternehmensübertragungen wird auch durch Daten der Mitgliedstaaten unterstrichen. In Deutschland wird in den kommenden fünf Jahren mit rund 354 000 Unternehmensübertragungen gerechnet.[4] In Frankreich schätzt man das Transferpotential für die nächsten zehn Jahre auf 600 000 Unternehmen.[5] Für Italien ist ein Transferpotential von 40% aller Unternehmen vorherberechnet worden[6], und in Österreich werden es zwischen 2004 und 2013 nicht weniger als 23 % aller Unternehmen sein[7]. In Schweden steht im nächsten Jahrzehnt in 45 000 bis 50 000 Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, ein Generationswechsel bevor[8] und der Small Business Service des Vereinigten Königreichs hat festgestellt, dass bei einem Drittel aller KMU-Inhaber eine altersbedingte Übertragung zu scheitern droht[9]. Die Daten sind nicht hundertprozentig vergleichbar, aber alles deutet darauf hin, dass es sich bei Unternehmensübertragungen um eine Erscheinung von enormer Bedeutung für ganz Europa handelt.

Übertragungen befördern den Unternehmergeist

In der Vergangenheit wurden Unternehmen in der Regel ohne größere Probleme innerhalb der Familie übertragen. Familienunternehmen bewahren der Gesellschaft einen gewissen Unternehmergeist und dienen als natürlicher Nährboden für Jungunternehmer. Generell stellen Familienunternehmen durch ihre langfristige Ausrichtung einen wichtigen Stabilitätsfaktor für unsere Volkswirtschaften dar und sind Ursprung einer Vielzahl von Praktiken, die in echter sozialer Unternehmensverantwortung wurzeln.

Durch das bessere Bildungsangebot stehen der jungen Generation heute neben der Übernahme eines Familienunternehmens noch andere Möglichkeiten offen. Außerdem haben Eltern heutzutage weniger Kinder, so dass Unternehmer eine geringere Aussicht auf einen Nachfolger in der eigenen Familie haben, zumal der immer schärfere Wettbewerb auch höhere Management- und Unternehmerfähigkeiten voraussetzt. Vor diesem Hintergrund ist es besonders beunruhigend, dass Töchter häufig immer noch nicht als mögliche Nachfolgerinnen eines (in der Regel männlichen) Firmeninhabers in Betracht gezogen werden.[10]

Nicht alle Unternehmen lassen sich übertragen …

Es besteht kein Widerspruch zwischen einer gewissen Abgangsrate alter Firmen, die von neuen Unternehmen abgelöst werden, und einer expandierenden innovativen Wirtschaft. Nicht jedes Unternehmen lässt sich übertragen. Die Übertragung eines Unternehmens ist in schrumpfenden oder im Strukturwandel befindlichen Sektoren ein besonderes Problem. Besonders schwierig ist auch die Übertragung von kleineren Unternehmen und Firmen, in denen der Inhaber eine dominierende Rolle spielt.

Künftig werden zunehmend Übertragungen auf (familienfremde) Dritte zu beobachten sein. Einen Nachfolger außerhalb der Familie zu finden, ist allerdings nicht einfach. Die Altersgruppe mit der stärksten Gründungsaktivität wird in den kommenden Jahrzehnten immer kleiner werden. Außerdem wünscht sich weniger als die Hälfte aller Europäer als Unternehmer selbstständig zu sein, die Mehrheit arbeitet lieber in einem Beschäftigtenverhältnis. Und trotz der Vorteile, die die Übernahme eines Unternehmens bietet (vorhandene Produktionsstätten, Kundenbestand, eingeführter Name usw.), gründen selbst jene, die sich für eine Unternehmerlaufbahn interessieren, lieber ihre eigene Firma.

… aber erfolgreiche Übertragungen bergen ein großes Potential für Wachstum und Beschäftigung

Wenn Unternehmen nur deshalb scheitern, weil in der Übertragungsphase Probleme auftreten, wird unnötig wirtschaftliches Kapital wie z. B. Wissen, Kontakte und andere immaterielle Güter zerstört, Arbeitsplätze gehen verloren und das Wachstum wird geschwächt. Scheitert die Übertragung wettbewerbsfähiger Firmen, ist dies besonders schädlich für ohnehin schon strukturschwache Regionen oder für ländliche Gebiete, in denen der Wegfall eines einzelnen Unternehmens bereits die lokale Wirtschaftsstruktur zerstören kann.

Erfolgreiche Unternehmensübertragungen kommen der europäischen Wirtschaft hingegen direkt zugute. Bestehende Unternehmen bewahren durchschnittlich fünf Arbeitsplätze, während ein neu gegründetes Unternehmen im Schnitt nur zwei Arbeitsplätze schafft.[11] Zudem liegt die Erfolgsquote von Firmenübertragungen über der von Gründungen.

Diese Mitteilung erinnert die Mitgliedstaaten daran, wie wichtig es ist, angemessene Bedingungen für die Übertragung von Unternehmen zu schaffen. Sie berichtet über frühere und aktuelle Initiativen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten und stellt einige vorbildliche Verfahren vor. Darüber hinaus enthält diese Mitteilung Schlussfolgerungen darüber, was von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission noch zu tun ist, damit in Zukunft mehr Unternehmen erfolgreich an neue Inhaber übertragen werden können.

Umsetzung der Empfehlung EN VON 1994 DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN

Fortschritte nicht ausreichend

Die Europäische Kommission identifizierte in ihrer Mitteilung vom Juli 1994 vier bei Unternehmensübertragungen typische Problemstellungen: 1) Gewährleistung des Fortbestands von Personengesellschaften und Einzelunternehmen, 2) Vorbereitung einer Übertragung durch die Wahl der geeignetsten Rechtsform, 3) Förderung von Übertragungen an familienfremde Dritte und 4) Unterstützung von familieninternen Übertragungen durch geeignete steuerliche Maßnahmen.[12] Im Dezember 1994 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung über die Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen [13], in der sie die Mitgliedstaaten zu folgenden Maßnahmen aufforderte:

- Förderung von Sensibilisierungs-, Informations- und Ausbildungsinitiativen, mit denen erreicht werden sollte, dass Unternehmer die Übergabe ihres Unternehmens rechtzeitig vorbereiten,

- Schaffung eines finanziellen Umfelds, das erfolgreichen Übertragungen förderlich ist,

- Schaffung der rechtlichen Möglichkeit, ein Unternehmen in Vorbereitung auf seine Übertragung umzuwandeln,

- rechtliche Verankerung des Prinzips des Fortbestands von Personengesellschaften und Einzelunternehmen im Fall des Todes eines der Gesellschafter bzw. des Inhabers,

- Förderung des Fortbestands von Unternehmen durch eine angemessene steuerliche Behandlung von Erbschaft und Schenkung,

- Erleichterung der Übernahme eines Unternehmens durch familienfremde Dritte durch geeignete Steuervergünstigungen.

1998 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten in einer zweiten Mitteilung auf, sich verstärkt um rechtliche und verwaltungstechnische Vereinfachung, wirksame Steuervergünstigungen und einfacheren Zugang zu finanzieller Unterstützung bei der Übernahme eines Unternehmens zu bemühen.[14] Im Jahr 2000 stellte eine Gruppe von Sachverständigen, die von den Mitgliedstaaten benannt worden waren, fest, dass nicht einmal die Hälfte der Empfehlungen von 1994 zu konkreten Maßnahmen geführt hatte. Die Gruppe empfahl, verstärkt auf die Schaffung von Börsen für familienexterne Übertragungen hinzuarbeiten, bessere Ausbildungsinstrumente zu entwickeln und mehr Forschung zu übertragungsrelevanten Fragestellungen zu betreiben.[15] 2002/2003 wurde die mangelhafte Umsetzung der Empfehlungen in einem weiteren Projekt erneut konstatiert, wobei zudem betont wurde, dass Unternehmensübertragungen das gleiche politische Augenmerk gebührt wie Unternehmensgründungen; es wurde empfohlen, die familienexterne Nachfolge zu erleichtern, und auch nach einer intensiveren Unterstützung für die frühzeitige Vorbereitung einer Übertragung verlangt.[16]

Auch heute besteht noch Verbesserungsbedarf: Wie aus der Tabelle im Anhang hervorgeht, wurden nur in 55 % aller in den Empfehlungen von 1994 genannten Bereiche Maßnahmen ergriffen (alte Mitgliedstaaten 60 %, neue Mitgliedstaaten 45 %; jeder Spalte in der Tabelle entspricht einer Empfehlung von 1994). In den neuen Mitgliedstaaten scheint es effizientere Lösungen beim Gesellschaftsrecht zu geben, möglicherweise, weil es in vielen dieser Länder erst vor kurzem entstanden ist und sich an guten Beispielen orientieren konnte. In den alten Mitgliedstaaten wiederum bestehen im Vergleich mehr Fördermaßnahmen, sie engagieren sich stärker bei der Sensibilisierung und bieten bessere Voraussetzungen für die Veräußerung an Arbeitnehmer.[17]

Es wird nicht genug zur Sensibilisierung für Unternehmensübertragungen getan

Die Vorbereitung für eine Übertragung ist komplex und zeitaufwändig und wird zudem oft hinausgeschoben, weil die dringenden Erfordernisse des Geschäftsalltags Vorrang haben. Besonders Unternehmer der ersten Generation schieben die Planung ihrer Übergabe häufig vor sich her, weil sie befürchten, dass sie ihren sozialen Status und ihre Stellung in der Familie verlieren, wenn sie die Kontrolle über das Geschäft abgeben.

Etwa die Hälfte der EU-Länder hat Sensibilisierungsmaßnahmen eingeführt oder Einrichtungen gegründet, die Informations- und Bildungsaufgaben für die Unternehmensübertragung wahrnehmen (s. Tabelle, Spalte 2). Dies reicht allerdings angesichts der enormen Bedeutung dieses Bereichs nicht aus. Solche Maßnahmen sind allerdings dann besonders wirkungsvoll, wenn sie auf Einzelunternehmen abgestellt sind, wie es in den Niederlanden und in Österreich der Fall ist, wo die Handelskammern Schreiben an Unternehmensinhaber ab einem gewissen Alter verschicken, in denen sie betonen, wie wichtig eine rechtzeitige Vorbereitung der Übertragung ist.

Genauso ist es erforderlich, potenzielle neue Unternehmer dafür zu sensibilisieren, dass es in vielen Fällen eine gute Alternative ist, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen, anstatt selbst ein neues zu gründen.

Das finanzielle Umfeld ist Unternehmensübertragungen häufig nicht förderlich

Für die Übertragung bedarf es generell größerer Finanzmittel als für die Gründung eines Unternehmens, da der Kaufpreis nicht nur die materiellen und finanziellen Vermögenswerte, sondern auch die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, den geschäftlichen Ruf, künftige Ertragsaussichten usw. einschließt. Auf Neugründungen ausgerichtete Finanzierungsmöglichkeiten reichen daher nicht immer zur Finanzierung einer Übertragung.

Wird ein Kleinunternehmen an eine Privatperson oder ein anderes Kleinunternehmen übertragen, bestehen meist keine größeren Sicherheiten, und die übertragungsbedingten Schulden werden häufig einzig aus den Barmitteln des Unternehmens getilgt. Eine eingehende Bewertung der Unternehmenslage ist daher erforderlich, was relativ hohe Transaktionskosten entstehen lässt. Besonders bei Kleinunternehmen werden die Kosten und Risiken gemessen am Finanzierungsumfang von den Banken häufig als ungünstig bewertet.

Für mittlere Unternehmen besteht die geeignete Finanzierungslösung oft aus einer Kombination von Beteiligungskapital, Hybrid- oder Mezzaninkapital und Fremdkapital, wobei die Interessen der beteiligten Parteien und die Tilgungskapazität des Unternehmens zu berücksichtigen sind. Manchmal gelingt es nicht rechtzeitig, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, um einem lebensfähigen Unternehmen das Überleben zu sichern. Die Kommission hat mit dem neuen Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation vorgeschlagen, die direkte Bereitstellung von Quasi-Beteiligungskapital (Mezzaninfinanzierung) und von Bürgschaften zur Teilung des Risikos solcher Transaktionen zu fördern. Ferner unterstützt die Kommission mit ihrer Initiative JEREMIE ( Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises ) die für Kohäsionsmaßnahmen zuständigen Behörden dabei, finanzierungstechnische Lücken zu schließen.

In Belgien und Luxemburg werden zinsgünstige Darlehen bereitgestellt, um Übertragungen zu erleichtern, in Dänemark , Frankreich und Österreich gibt es Darlehensbürgschaften zur Senkung der Risikoprämie. In Irland werden für Investitionen, einschließlich Unternehmensübertragungen, Steuervergünstigungen gewährt. Zu den indirekten Maßnahmen gehören Beratungsdienste und Datenbanken, die von Finanzinstituten betrieben werden und dabei helfen, den Wert eines Unternehmens besser einzuschätzen. In weniger als der Hälfte aller EU-25-Länder wird eine direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung speziell zur Förderung von Unternehmensübertragungen gewährt (s. Tabelle, Spalte 3). Maßgeschneiderte Maßnahmen sind selten anzutreffen. In der Regel können allerdings Beihilfen für Unternehmensgründungen auch zur Finanzierung von Übertragungen verwendet werden.

Keine gravierenden Probleme bei der Umstrukturierung eines Unternehmens zur Vorbereitung seiner Übertragung

Besonders bei kleineren Firmen besteht eine enge Verbindung zwischen dem Unternehmen und seinem Inhaber, so dass sie vor der Übertragung eine Umstrukturierung durchlaufen müssen. Der (die) Nachfolger ist (sind) vielleicht auch der Ansicht, dass ein Wechsel der Rechtsform erforderlich ist, um neuen Entscheidungsverfahren oder einer neuen Anzahl von Inhabern/Geschäftsführern gerecht zu werden. Ein großes Hindernis für eine erfolgreiche Übertragung besteht dann, wenn ein Unternehmen zum Wechsel seiner Rechtsform aufgelöst werden muss.

In der überwiegenden Mehrheit aller EU-Länder bestehen Maßnahmen, die einen Wechsel der Rechtsform und insbesondere die Inkorporierung einer Firma gestatten (s. Tabelle, Spalte 4). Diese Bestimmungen über einen Wechsel der Rechtsform wurden entweder ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben oder leiten sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ab.

Wenn ein Unternehmen eine neue Rechtsform annimmt, kann dies zu steuerlichen Belastungen führen (z. B. Kapitalgewinnsteuer, Körperschaftssteuer) oder die Zahlung von Eintragungs- oder Stempelgebühren erfordern. Nach der Richtlinie 90/434/EWG („Fusionsrichtlinie“) kann zwar die Besteuerung des Wertzuwachses aufgeschoben werden; das gilt allerdings nur für die grenzüberschreitende Umstrukturierung und nicht für reine Binnenumstrukturierungen oder für die Umwandlung eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft. Außerdem ist die Steuerermäßigung an bestimmte Auflagen geknüpft, d. h. das übertragene Aktivvermögen muss einer Betriebsstätte im Mitgliedstaat der einbringenden Gesellschaft zugerechnet werden. Und schließlich erfasst diese Richtlinie nicht die indirekten Abgaben wie Stempelgebühren für die Übertragung von unbeweglichem Vermögen. Diese Gebühren wurden in der Studie von 2001 zur Unternehmensbesteuerung[18] als großes Hindernis für Umstrukturierungen genannt, weil sie sich auf bis zu 10 % des Werts unbeweglichen Vermögens summieren können. Aus relativ vielen Ländern werden Bestimmungen gemeldet, durch die derartige Belastungen bei einer Unternehmensübertragung gemildert werden (s. Tabelle, Spalte 5).

Es ist einfacher geworden, ein Kleinunternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft bietet mehrere Vorteile bei einer Unternehmensübertragung. Eine Aktiengesellschaft ist vom Eigentümer rechtlich unabhängig und besteht bei seinem Tod weiter. Ihr Aufbau erleichtert es zudem, die Aktien je nach Erbteil unter den Erben aufzuteilen, und gestattet auch den Rückkauf von Aktien, um die Entscheidungsgewalt zu bündeln und Erben auszuzahlen, die nicht am Unternehmen interessiert sind.

Für Kleinunternehmen können sich die strengen gesetzlichen Anforderungen, die an die Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft gestellt werden, als zu aufwändig erweisen (z. B. die erforderliche Mindestzahl von Gesellschaftern, hohes Mindestgrundkapital, das Erfordernis eines Aufsichtsrates, die Formalitäten zur Einberufung der Hauptversammlung und die Auflagen bei Führung, Prüfung und Offenlegung der Finanzausweise). Aus vierzehn EU-Mitgliedstaaten werden besondere Erleichterungen für kleine Aktiengesellschaften gemeldet (s. Tabelle, Spalte 6).

Seit der Kommissionsempfehlung hat es deutliche Verbesserungen gegeben, und ist es in den meisten Ländern inzwischen möglich, dass sich ein Kleinunternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder gar als Aktiengesellschaft mit nur einem (oder maximal zwei Gesellschaftern) konstituiert. In manchen Ländern wurden eigens für besonders kleine Unternehmen und für Unternehmen ohne öffentlich gehandelte Aktien Vereinfachungen beispielsweise bei der Rechnungslegung eingeführt (s. Tabelle, Spalte 7).

Der Fortbestand von Personengesellschaften kann durch Gesellschaftsvertrag gewährleistet werden

Personengesellschaften werden generell beim Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, aber es ist in der Regel auch möglich, durch einen geeigneten Gesellschaftsvertrag, der auch Vorrang vor einem davon abweichenden Wunsch eines einzelnen Gesellschafters hat, für ihren Fortbestand zu sorgen (s. Tabelle, Spalte 8).

Treten mehrere Erben eine Unternehmensnachfolge an, können je nach Interessenlage die Meinungen darüber auseinander gehen, ob das Unternehmen fortgeführt oder aufgelöst werden soll. In Lettland und Österreich müssen sich nicht zwingend alle Erben einstimmig für den Fortbestand eines Unternehmens entscheiden, doch selbst in den wenigen Ländern, in denen eine Mehrheitsentscheidung ausreicht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Normalerweise hat das Recht des einzelnen Erben in den Rechtssystemen Vorrang vor dem Fortbestand eines Unternehmens (s. Tabelle, Spalte 9).

Eine Möglichkeit, den Fortbestand des Unternehmens bei Tod des Eigentümers zu gewährleisten, sind Nachfolgeverträge. Obwohl sich solche Verträge in einigen Ländern bewährt haben, sind sie in relativ vielen anderen Ländern immer noch nicht gestattet; nur aus Spanien, Frankreich, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich und Finnland wurde mitgeteilt, dass solche Verträge geschlossen werden können.

Die Erbschaftssteuer wurde in vielen Ländern gesenkt oder ganz abgeschafft

Werden Unternehmen durch Erbschaftssteuern Barmittel und Vermögenswerte entzogen, ist nicht auszuschließen, dass das zunächst generierte Steueraufkommen langfristig durch Steuermindereinnahmen aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen mehr als aufgewogen wird. Estland, Italien, Zypern, die Slowakei und Schweden haben deshalb die Erbschaftssteuer abgeschafft. In Spanien, Irland und Finnland kann die Steuerbemessungsgrundlage verringert werden, wenn das übertragene Unternehmen über mehrere Jahre hinweg als laufender Betrieb weitergeführt wird. Im Vereinigten Königreich ist die Übertragung von Betriebsvermögen völlig steuerfrei. In anderen Ländern werden Steuerfreibeträge oder andere Steuerermäßigungen gewährt. In 21 Ländern gibt es entweder gar keine Erbschaftssteuer bei Unternehmensübertragungen mehr oder es wird eine Vorzugsbehandlung zur Senkung der Steuerlast gewährt (s. Tabelle, Spalte 10).

Ein Abfluss des Betriebsvermögens lässt sich nicht nur durch Steuersenkungen verhindern, sondern auch durch eine Stundung der Erbschaftssteuer bzw. durch Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum. Derartige Möglichkeiten wurden von 18 Ländern gemeldet (s. Tabelle, Spalte 11).

Kaum Steuerermäßigungen bei Veräußerung eines Unternehmens an Dritte

Damit die Übertragung an einen Dritten nicht unattraktiv wird, muss in den Steuersystemen berücksichtigt werden, dass der steuerbare Verkaufserlös eine Wertsteigerung über einen langen Zeitraum hinweg darstellt. In weniger als der Hälfte aller Länder wurden Lösungen eingeführt, um eine übertriebene Progression der persönlichen Einkommenssteuer auf solche Erlöse zu vermeiden (s. Tabelle, Spalte 12), so z. B. Steuerbefreiungen (bis zu einer gewissen Obergrenze) in Frankreich und in Irland , ermäßigte Steuersätze ( Belgien, Deutschland, Österreich ) oder eine degressive Steuerermäßigung (der so genannte taper relief ) im Vereinigten Königreich . Für diese Bestimmungen gelten häufig besondere Voraussetzungen (Mindestalter des Verkäufers, steuerliche Sonderbehandlung kann nur einmal in Anspruch genommen werden).

Bei der Übertragung eines Unternehmens durch Veräußerung können steuerpflichtige Rücklagen aufgedeckt werden. Nur wenige Länder sehen spezielle Steuerermäßigungen für jene Fälle vor, in denen der Verkaufserlös in ein anderes Unternehmen reinvestiert wird. Früher bestehende Ermäßigungen wurden zum Teil sogar wieder abgeschafft (s. Tabelle, Spalte 13). In der ‚Fusionsrichtlinie’ ist zwar vorgesehen, dass Rücklagen übernommen werden können, doch gilt die Richtlinie nur für grenzüberschreitende Umstrukturierungen (s. oben). Außerdem sind nach der Richtlinie beispielsweise Übertragungen ausgeschlossen, bei denen mehr als 10 % des Kaufpreises mit Barmitteln beglichen werden.

Lässt sich kein Nachfolger innerhalb der Familie finden, kann häufig eine Übertragung an Arbeitnehmer den Fortbestand des Unternehmens sicherstellen. Allerdings fördern nur wenige Mitgliedstaaten solche Übertragungen durch besondere Ermäßigungen der Körperschafts- bzw. Einkommenssteuer (s. Tabelle, Spalte 14). Dort, wo solche Maßnahmen bestehen, sind sie eher auf die allgemeine Förderung der Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern abgestellt, als auf die Unterstützung von Unternehmensübertragungen.

Empfehlungen für die künftige Arbeit

Die folgenden Empfehlungen wiederholen die des Jahres 1994 in den Bereichen, wo Fortschritte noch unzureichend sind, zum anderen reflektieren sie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds, die in den letzten zehn Jahren eingetreten sind.

Unternehmensübertragungen und –gründungen verdienen gleiche s politisches Augenmerk

Da übertragene Unternehmen im Schnitt eine höhere Erfolgsquote haben und mehr Arbeitsplätze schaffen als neu gegründete, sollte die Unternehmensnachfolge bzw. der Kauf eines bestehenden Unternehmens umfassend als Alternative zur Unternehmensgründung gefördert werden. Jede Fördermaßnahme für Unternehmensgründungen sollte daraufhin überprüft werden, ob sie sich auch für Übertragungen eignet. Es mag zwar heute in manchen Ländern als dringlicher erscheinen, die Gründungsaktivität stärker zu fördern, aber auch die richtigen Rahmenbedingungen für die Fortführung bestehender Unternehmen sind ein wichtiger Faktor für die unternehmerische Initiative.

Für die richtigen finanziellen Bedingungen sorgen

Die Förderung der Unternehmensnachfolge kann insbesondere durch die Finanzierung von Unternehmensübertragungen erfolgen. Für Unternehmensgründungen gedachte Fazilitäten, Darlehen und Bürgschaften sollten auch bei der Übernahme bestehender Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Die Größenordnung dieser Instrumente sollte berücksichtigen, dass Unternehmensübertragungen häufig finanzierungsintensiver sind als Neugründungen.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Übertragungen an Dritte sollten die Bürgschaften für Beteiligungs- oder Quasi-Beteiligungskapital für KMU auch Investitionen lokaler und regionaler Fonds sichern, die Startkapital oder Kapital in der Startphase bereitstellen sowie Mezzanin-Finanzierungsfonds, um die besonderen Schwierigkeiten zu beheben, mit denen KMU aufgrund ihrer finanziellen Struktur bzw. aufgrund einer Übertragung konfrontiert werden (siehe Artikel 18 Absatz 2 des vorgeschlagenen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert wird).

Sensibilisierungsmaßnahmen, Einbeziehung weicher Faktoren und Förderung von Mentoring

Viele gescheiterte Übertragungen hätten verhindert werden können, wenn sie frühzeitig geplant worden wären und man den Rat von Fachleuten eingeholt hätte. Die Mitgliedstaaten sollten (z. B. über die Handelskammern) Maßnahmen fördern oder durchführen, um Unternehmensinhaber dafür zu sensibilisieren, dass eine rechtzeitige Vorbereitung vonnöten ist. Sie sollten insbesondere eine direkte Vorgehensweise wählen und beispielsweise Unternehmensinhaber ab einem gewissen Alter persönlich anschreiben. Ferner sollten wichtige Ansprechpartner von Kleinunternehmen (wie Steuerberater, Rechnungsprüfer, Banken usw.) in diese Sensibilisierungskampagnen einbezogen werden.

Für Gründer ist es psychologisch besonders schwer, die Leitung ihres Geschäfts abzugeben und die von ihrem Nachfolger vorgenommenen Veränderungen mit anzusehen. Die Begleitung und Betreuung des Übertragungsprozesses durch neutrale und sachkundige Dritte („Mentoring“) kann dazu beitragen, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Die Mitgliedstaaten sollten Mentoring-Programme aktiv fördern und unterstützen, die z. B. von Handels- und Handwerkskammern oder ähnlichen Einrichtungen angeboten werden.

Auf Initiative des Europäischen Parlaments wird die Kommission den Start eines Pilotprojekts „Kompetenzvermittlung durch Betreuung in den KMU“ ins Auge fassen und Grundsätze eines europäischen Schulungs- und Mentoring-Programms festlegen, das den Transfer von Wissen und Kernkompetenzen, die für die Übertragung von Unternehmen entscheidend sind, einbezieht.[19]

Transparente Börsen für Unternehmensübertragungen einrichten

Um Übertragungen an Dritte zu erleichtern, sollte die Zusammenführung möglicher Käufer und Verkäufer durch die Einrichtung und den Ausbau neutraler Dienste für alle Beteiligten gefördert werden. Solche Dienste müssen mehr tun, als nur Datenbanken für zur Übertragung anstehende Unternehmen anzulegen; sie müssen auch ein umfassendes Vermittlungsangebot beinhalten, mit dem sie partnerschaftlich geprägte, geordnete und gut strukturierte Übertragungen gewährleisten.

Im Rahmen des MAP-Projekts 2004 „Förderung von transparenten Börsen für Unternehmensübertragungen“ werden vorbildliche Verfahren bei bestehenden Käufer-Verkäufer-Vermittlungssystemen für die Übertragung von KMU an Dritte untersucht. So gibt es in Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich von den Handelskammern oder ähnlichen neutralen Einrichtungen betriebene Börsen.

Für eine übertragungsfreundliche Gestaltung der Steuersysteme sorgen

In einer Reihe von Ländern wurden die Erbschafts- und Schenkungssteuer geändert, um Übertragungen innerhalb der Familie zu erleichtern. Bei den Steuerarten, die Folgen für Übertragungen an Dritte haben, d. h. persönliche Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalgewinnsteuer, sind offenbar nur wenige Länder den Empfehlungen von 1994 gefolgt; manchmal wurden sogar Maßnahmen wieder rückgängig gemacht. Es wird empfohlen, den Erlös aus der Veräußerung eines Unternehmens (teilweise) von der Einkommenssteuer zu befreien, sofern der Eigentümer das Ruhestandsalter erreicht, und auch spezielle Steuerermäßigungen für Gewinne zu gewähren, die in ein anderes Unternehmen reinvestiert werden oder zur Finanzierung des Ruhestands des Firmeninhabers dienen.

Die Veräußerung von Unternehmen an Arbeitnehmer sollte noch stärker gefördert werden. Einige Länder haben gute Erfahrungen mit Steuerbefreiungen für Investitionen von Arbeitnehmern in ihre eigenen Unternehmen (z. B. steuerbegünstigte Sparpläne, Kapitalbeteiligungspläne und Optionspläne) gemacht.

Geeignete Strukturen für eine breite Umsetzung der Empfehlungen schaffen

Die Mitgliedstaaten und ihre nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die Einrichtungen zur Unternehmensförderung haben es in der Hand, die Voraussetzungen für erfolgreiche Unternehmensübertragungen zu schaffen. Neben der Novellierung von Gesetzen und Vorschriften kommt dem Aufbau einer Förderinfrastruktur, mit der die vielen tausend Unternehmen in ganz Europa, denen in den kommenden Jahren eine Übertragung bevorsteht, erreicht werden können, besondere Bedeutung zu. Dies beinhaltet die Verbreitung von Informationen bei Verwaltungs- und Förderstellen, die Schulung von Ausbildern, die Entwicklung von Lehrmaterial und Toolkits und zahlreiche weitere damit zusammenhängende Aktivitäten.

Umsetzung der Empfehlungen von 1994[20]

Ø | Empfehlung nicht umgesetzt | - | keine Angaben |

+ | Empfehlung erst kürzlich umgesetzt | Ø ! | Umsetzung der Empfehlung wieder rückgängig gemacht |

[1] Europäische Kommission, 2005: „Zusammenarbeit für Wachstum und Beschäftigung. Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“, Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates, KOM(2005) 24.

[2] Europäische Kommission, 2005: „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft. Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“, KOM(2005) 551.

[3] Hochrechnung aus dem Bericht des BEST-Projekts zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen, 2002.

[4] Institut für Mittelstandsforschung, Bonn 2005.

[5] Vilain, 2004: La transmission des PME artisanales, commerciales, industrielles et de services, avis et rapport du conseil économique et social.

[6] Europäisches Seminar über Unternehmensübertragungen, Wien, 23. und 24. September 2002, Abschlussbericht.

[7] Mandl, 2004: Business transfer and successions in Austria, Proceedings of the 27th Institute for Small Business Affairs National Conference.

[8] Generationsskiften I företag – Problemanalys av vilka effekter förväntas av kommande generationsskiften företag, 2004.

[9] Passing the baton – encouraging successful business transfer – Evidence and key stakeholder opinion, 2004.

[10] Keese, D., 2002: Geschlechtsspezifische Nachfolgeprobleme in kleinen und mittleren Unternehmen, in: Wirtschaftspsychologie, Band 4, S. 34-38.

[11] Bericht des BEST-Projekts zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen, Mai 2002.

[12] Mitteilung der Kommission zur Unternehmensübertragung. Maßnahmen zugunsten von KMU, ABl. C 204 vom 23.7.1994, S. 1-23.

[13] Empfehlung der Kommission zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen, ABl. L 385 vom 31.12.1994, S. 14-17.

[14] Mitteilung der Kommission zur Übertragung kleiner und mittlerer Unternehmen, ABl. C 93 vom 28.3.1998, S. 2-21.

[15] Bericht des BEST-Projekts zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen, Mai 2002.

[16] Europäische Kommission: Abschlussbericht des MAP-Projekts 2002, August 2003.

[17] Diese Bewertungen sind natürlich mit einiger Vorsicht zu interpretieren, weil sich die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen nicht vergleichen lässt.

[18] „Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt“, SEC(2001) 1681.

[19] EP-Haushaltslinie 02 02 03 03, Pilotprojekt im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[20] Die Tabelle zeigt lediglich, in welchen Bereichen von den Mitgliedstaaten Maßnahmen gemeldet wurden, sie enthält keine Bewertung dieser Maßnahmen.

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