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Document 52005PC0553

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien {SEK(2005) 1421}

/* KOM/2005/0553 endg. */

52005PC0553

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien {SEK(2005) 1421} /* KOM/2005/0553 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 9.11.2005

KOM(2005) 553 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien

(von der Kommission vorgelegt) {SEK(2005) 1421}

BEGRÜNDUNG

Auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki hat der Europäische Rat seine Entschlossenheit bekräftigt, sich mit Nachdruck für die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten einzusetzen. Er billigte die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2003 zu den westlichen Balkanstaaten einschließlich des Anhangs „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration“, mit der die Partnerschaften als Instrument der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses eingeführt werden.

Anfang 2004 hat die Kommission erstmals eine Europäische Partnerschaft für Albanien vorgeschlagen. Am 14. Juni 2004 wurde sie vom Rat beschlossen. Die Kommission hält es für angebracht, die erste Partnerschaft aufgrund der Ergebnisse ihres Albanienberichts von 2005 auf den neuesten Stand zu bringen.

Diese neue Europäische Partnerschaft stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004. In ihr werden die kurz- und mittelfristigen Prioritäten für die Vorbereitungen Albaniens auf die weitere Einbindung in die Europäische Union aufgelistet. Von Albanien wird im Gegenzug ein Plan mit genauen Angaben darüber erwartet, zu welchen Terminen und mit welchen Maßnahmen es die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft im Einzelnen umzusetzen gedenkt. Die Fortschritte bei der Umsetzung der Prioritäten werden von der Kommission regelmäßig überprüft, vor allem in den Fortschrittsberichten und mittels der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses eingerichteten Strukturen.

Die in der Europäischen Partnerschaft formulierten Prioritäten sollten bei der Programmierung der Finanzhilfe zugrunde gelegt werden, die die Gemeinschaft im Wege der einschlägigen Finanzierungsinstrumente fortsetzen wird, namentlich der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 vom 5. Dezember 2000 (CARDS).

Der vorgeschlagene Beschluss des Rates hat keine finanziellen Auswirkungen. Auf dieser Grundlage ersucht die Kommission den Rat, den beiliegenden Entwurf für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses[1], insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat billigte die Einführung der Europäischen Partnerschaften als Instrument der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses.

(2) Gemäß Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen.

(3) Der Rat beschloss am 14. Juni 2004 eine erste Europäische Partnerschaft mit Albanien[2]. Diese Partnerschaft soll nach den Erkenntnissen aus dem Fortschrittsbericht 2005 über Albaniens Vorbereitungen auf eine weitere Integration in die Europäische Union aktualisiert werden, um neue Prioritäten für künftige Tätigkeiten zu setzen.

(4) Gemäß Verordnung (EG) Nr. 533/2004 erfolgt das Follow-up zu den Europäischen Partnerschaften im Rahmen der für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingerichteten Mechanismen.

(5) Zur Vorbereitung seiner weiteren Integration in die Europäische Union wird von Albanien erwartet, dass es einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen erarbeitet, mit denen es die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft umzusetzen gedenkt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen und anhand der von der Kommission vorgelegten Fortschrittsberichte überprüft.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident […]

ANHANG

EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT 2005 MIT ALBANIEN

1. EINLEITUNG

Der Europäische Rat billigte die Einführung der Europäischen Partnerschaften als Instrument der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses.

Die erste Europäische Partnerschaft mit Albanien wurde vom Rat am 14. Juni 2004 beschlossen (Beschluss 2004/519/EG des Rates[3]). Diese erste Partnerschaft soll nach den Erkenntnissen aus dem Fortschrittsbericht 2005 der Kommission über Albanien aktualisiert werden. In der zweiten Europäischen Partnerschaft werden neue Prioritäten gesetzt. Diese neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Die Europäische Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.

Von Albanien wird erwartet, dass es einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen erarbeitet, mit denen es die Prioritäten umzusetzen gedenkt.

2. GRUNDSÄTZE

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs.

Die Hauptprioritäten, die für Albanien ermittelt wurden, betreffen seine Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

3. PRIORITÄTEN

Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von dem Land auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in wenigen Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten beziehen sich sowohl auf die Gesetzgebung als auch auf die Anwendung der Vorschriften.

Mit Rücksicht auf die beträchtlichen Kosten, die die Erfüllung aller Vorgaben der EU verursachen würde, und auf die Komplexität dieser Vorgaben in einigen Bereichen, deckt diese Partnerschaft in dieser Phase nicht alle wichtigen Aufgaben ab. Weitere Partnerschaften werden je nach den Fortschritten des Landes zusätzliche Prioritäten beinhalten.

Die wichtigsten der kurzfristigen Prioritäten werden zu Beginn des Abschnitts 3.1 zusammengefasst. Die Reihenfolge dieser Hauptprioritäten ist nicht als Reihung nach Wichtigkeit zu verstehen.

3.1. Kurzfristige Prioritäten

Hauptprioritäten

- Erzielung besserer konkreter Ergebnisse im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, insbesondere durch vollständige Anwendung der neuen Gesetze gegen die organisierte Kriminalität und durch raschere Durchführung der aktionsorientierten Maßnahmen gegen die organisierte Kriminalität.

- Durchführung und Aktualisierung des Aktionsplans 2004-2005 gegen Korruption und Umsetzung der Empfehlungen aus den Berichten der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) des Europarats.

- Anwendung der vorhandenen Rechtsvorschriften über Entschädigungen für bzw. die Rückgabe von Immobilien. Insbesondere raschere Erstregistrierung von Eigentumsrechten und raschere Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen sowie Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Entschädigungsstrategien und -mechanismen.

- Förderung der Medienfreiheit, insbesondere durch rasche Annahme geeigneter Rechtsvorschriften für die Presse und durch Verbesserung der Bestimmungen für elektronische Medien unter Einbeziehung der EU-Standards.

- Weitere Stärkung der Regierungsführung im öffentlichen Sektor, insbesondere bei der Verwaltung, Planung und Durchführung öffentlicher Investitionen.

Politische Anforderungen

DEMOKRATIE UND RECHTSSTAATLICHKEIT

Regierungsführung

- Gewährleistung der Setzung politischer Schwerpunkte und des Engagements der Institutionen sowie Förderung eines konstruktiven Konsenses über die Durchführung der Reformen, die erforderlich sind, um im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess Fortschritte zu erzielen.

Wahlen

- Ordnungsgemäße und rechtzeitige Vorbereitung der Lokalwahlen 2006, unverzügliche Umsetzung der von der OSZE/BDIMR nach den Parlamentswahlen 2005 abgegebenen Empfehlungen, insbesondere durch Verbesserung der Wählerlisten.

Öffentliche Verwaltung

- Gewährleistung der Anwendung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst bei Ernennungen von Bediensteten und bei der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung.

- Gewährleistung, dass die Einstellung, Versetzung und Entlassung von öffentlichen Bediensteten gemäß den bestehenden Vorschriften erfolgt.

- Gewährleistung der Durchsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und Verbesserung seiner Funktionsweise.

- Gewährleistung, dass das Ministerium für europäische Integration über angemessene Räumlichkeiten und Ausrüstungen sowie geschultes Personal verfügt, und Verbesserung der Koordinierung zwischen diesem den anderen Ministerien.

- Vollständige und wirksame Nutzung des Integrierten Planungssystems.

Justiz

- Erhöhung der Transparenz der Straf- und Zivilverfahren.

- Sicherstellung, dass die Richter und Staatsanwälte durch auf Wettbewerb angelegte Prüfungen ernannt werden.

- Stärkung des Status der Richter, ihrer Unabhängigkeit und ihres verfassungsmäßigen Schutzes.

- Festlegung objektiver Regeln für die transparente Zuteilung von Fällen an Richter.

- Einrichtung eines transparenten und leistungsorientierten Systems für die Beurteilung von Staatsanwälten.

- Verbesserung der Koordinierung zwischen Staatsanwälten und der Polizei.

- Gewährleistung, dass bei der Errichtung und dem Betrieb neuer Strafanstalten die einschlägigen internationalen Übereinkünfte eingehalten werden.

- Sicherstellung der erforderlichen Ressourcen für einen glaubhaften Zeugenschutz.

- Kontinuierliche Verbesserung der Umsetzung von Gerichtsurteilen.

Korruptionsbekämpfung

- Annahme der erforderlichen Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des albanischen Rechtsrahmens mit den von Albanien ratifizierten Übereinkommen des Europarats gegen Korruption (Strafrecht und Zivilrecht) sowie den einschlägigen UN-Übereinkommen.

- Verbesserung der Rechtsvorschriften über Bestechung und Umsetzung derselben unter gebührender Einbeziehung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien.

- Gewährleistung der Durchsetzung des Gesetzes über die Vermögensangabe.

- Ausbau der institutionellen Kapazitäten zur Ermittlung in Korruptionsfällen und zur Verfolgung der Täter.

- Gewährleistung, dass sich die der Staatsanwaltschaft Tirana unterstehende Sondereinheit (die für Finanzkriminalität im Allgemeinen zuständig ist) auch mit Korruptionsfällen befasst.

- Reduzierung der Zahl der Amtsträger, die Immunität genießen, und Gewährung der Immunität nur wenn es wirklich angebracht ist.

MENSCHENRECHTE UND MINDERHEITENSCHUTZ

Einhaltung der internationalen Vorschriften über Menschenrechte

- Gewährleistung, dass alle für den Rechtsvollzug zuständigen Organe ihre Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich in vollem Umfang kennen und sie im Einklang mit den von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen erfüllen, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention.

- Angemessene Strafverfolgung von Angehörigen der Vollzugsorgane, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben.

- Gewährleistung, dass das albanische Strafgesetzbuch mit dem UN- Übereinkommen zur Verhütung von Folter übereinstimmt.

- Umsetzung des Gesamtplans 2004 zur Verbesserung der Haftbedingungen für Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge.

- Gewährleistung der strikten Einhaltung des Verhaltenskodexes für den Strafvollzug.

Bürgerliche und politische Rechte

- Angleichung der albanischen Verleumdungsbestimmungen an die EU-Standards und Anwendung dieser Bestimmungen.

- Beschleunigung des Erlasses von Rechtsvorschriften zur Gewährleistung transparenter Eigentumsverhältnisse bei den Medien.

- Verbesserung des Managements des Nationalen Rundfunk- und Fernsehrats und Fertigstellung des Nationalen Plans für die Radio- und Fernsehfrequenzen.

- Förderung der Unabhängigkeit und Professionalität von Journalisten

- Sicherstellung, dass die Bestimmungen, die den Verkauf von Staatseigentum verbieten, bevor eine Rückgabe vorgenommen werden kann, strikt angewandt werden.

Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz

- Verbesserung des Rechtsrahmens für Minderheiten, so dass er den Vorgaben des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten entspricht, und Gewährleistung seiner Umsetzung im gesamten albanischen Staatsgebiet.

- Durchführung der Nationalen Strategie für die Roma als Teil der Regierungsstrategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Bereitstellung genauer Daten über die Größe der Minderheitengruppen in Albanien.

REGIONALE ZUSAMMENARBEIT UND INTERNATIONALE VERPFLICHTUNGEN

- Erfüllung der Anforderungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und der Thessaloniki-Verpflichtungen in Bezug auf die regionale Zusammenarbeit und gute nachbarschaftliche Beziehungen.

- Gewährleistung der Umsetzung aller regionalen Freihandelsabkommen.

- Abschluss und wirksame Umsetzung von Abkommen mit den Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen Handel, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels und des Schmuggels, Zusammenarbeit im Justizbereich, Grenzverwaltung, Rückübernahme, Umweltschutz, Verkehr und Energie.

Wirtschaftliche Anforderungen

- Aufrechterhaltung der makroökonomischen Stabilität durch Beschleunigung von Finanzreformen im Haushaltswesen, insbesondere in Bezug auf das Haushaltsverfahren, die Verwaltung der Ausgaben und eine Reform der Vergütungen im öffentlichen Sektor.

- Verbesserung der Haushaltsverfahren durch engere Verbindungen zwischen politischen Zielen und der Haushaltsplanung und -durchführung.

- Verminderung der Schattenwirtschaft durch effiziente und diskriminierungsfreie Durchsetzung des Steuerrechts und durch intensivere Bekämpfung von Steuerbetrug.

- Einleitung von Schritten zur erfolgreichen Privatisierung von Albtelecom.

- Verbesserung makroökonomischer Statistiken und des Erfassungsbereichs des Unternehmensregisters.

- Umsetzung der Nationalen Strategie für soziale und wirtschaftliche Entwicklung unter Sicherstellung einer engen Koordinierung mit dem aktualisierten Aktionsplan für die Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft.

- Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sozialschutzsysteme und Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung.

Europäische Standards

BINNENMARKT

Freier Warenverkehr

- Ausbau der Verwaltungskapazitäten des WTO-Sekretariats und der Agentur für die Exportförderung.

- Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten für das Konzept der Normung und Zertifizierung und seine Bedeutung im internationalen Handel.

- Konzeption einer nationalen Marktüberwachungsstrategie und Ausbau der Abteilung für Verbraucherschutz.

- Sicherstellung, dass die Akkreditierungsabteilung über eine angemessene physische Infrastruktur und geschultes Personal verfügt, und Annahme eines umfassenden Arbeitsplans für Albaniens künftige Mitgliedschaft in der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung (EA).

Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht

- Änderung des derzeit geltenden Niederlassungsrechts, um die völlige Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen sicherzustellen, klare Unterscheidung zwischen vorübergehender und dauernder Bereitstellung von Dienstleistungen sowie Erfüllung der SAA-Vorgaben.

- Sicherstellung der Verhältnismäßigkeit in der Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen.

- Stärkung des Rechtsrahmens und der Aufsicht im Bank- und Versicherungssektor, einschließlich der Schaffung von unabhängigen und personell entsprechend ausgestatteten Aufsichtsbehörden.

Freier Kapitalverkehr

- Stärkung der Aufsicht und Kontrolle im Finanzsektor.

- Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Bargeld in der Wirtschaft.

Zölle und Steuern

- Weitere Angleichung der Zollvorschriften und –verfahren an den EU-Besitzstand, insbesondere Gewährleistung, dass die Regeln und Verfahren in Bezug auf Durchfuhr, Zolllager, Zollwert, physische Kontrollen und Risikomanagement den EG-Standards und gegebenenfalls auch den internationalen Übereinkünften angeglichen werden.

- Vollständige Einführung des Systems ASYCUDA für die Bearbeitung von Zollanmeldungen in allen Zollämtern.

- Ergreifung aller für die korrekte Anwendung der Ursprungsregeln erforderlichen Schritte.

- Weitere Angleichung der Steuerbestimmungen an den EU-Besitzstand und Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, unter Sicherstellung, dass neue steuerliche Maßnahmen diesen Grundsätzen entsprechen.

- Vollendung der Computerisierung der Zollämter.

Wettbewerb

- Verbesserung des bestehenden Wettbewerbrechts mit dem Ziel, die Wettbewerbsüberwachung zu stärken.

- Aufstockung der Haushaltsmittel und des Personals der Wettbewerbsbehörde.

- Erlass von Durchführungsbestimmungen für staatliche Beihilfen.

- Einrichtung einer unabhängig operierenden Behörde für staatliche Beihilfen.

- Sicherstellung von Fortschritten bei der Fertigstellung eines umfassenden Inventars der staatlichen Beihilfen.

Öffentliches Auftragswesen

- Durchsetzung der aktuellen Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen und Arbeit an seiner Angleichung an die EG-Standards.

- Gewährleistung einer strikten Anwendung der Ausschreibungsverfahren.

- Stärkung des Amts für das öffentliche Auftragswesen und der für die öffentliche Auftragsvergabe zuständigen Stellen in den Ministerien.

- Gewährleistung der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Vergehen im Beschaffungswesen.

Rechte an geistigem Eigentum

- Erhöhung der Verwaltungskapazitäten für den Schutz des geistigen Eigentums, einschließlich der Einrichtung eines albanischen Urheberschutzbüros.

- Annahme neuer Rechtsvorschriften im Bereich gewerbliches Eigentum.

- Weitere Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten, der Vollzugsorgane und der Justiz für die Rechte an geistigem Eigentum.

- Strengere Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

SEKTORALE POLITIK

Industrie und KMU

- Verbesserung der finanziellen Tragfähigkeit der KMU-Agentur und Durchführung des nationalen KMU-Schulungsprogramms.

- Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

- Umsetzung des Aktionsplans für die Beseitigung administrativer Investitionshindernisse und Sicherstellung, dass die unternehmensbezogenen Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren ohne Ermessensspielraum oder Diskriminierung ordnungsgemäß angewandt werden.

- Verbilligung und Vereinfachung der Registrierung von Unternehmen und Ermöglichung der Registrierung im gesamten Land.

- Verbesserung der Verfahren zur Erlangung von Zulassungen, Genehmigungen und Bescheinigungen.

- Reform des Vorsteuersystems mit Blick auf Erleichterungen für neu gegründete Unternehmen.

- Durchführung des Aktionsplans vom April 2005 zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft.

- Einführung von Verfahren zur Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen geplanter Rechtsakte.

- Verbesserungen des Handelsrechts.

- Einrichtung des Kreditbürgschaftsfonds und Gewährleistung eines professionellen und unabhängigen Managements desselben.

- Erlass des Gesetzes über elektronische Unterschriften.

Landwirtschaft und Fischerei

- Stärkung des Lebensmittelsicherheitsystems und verwandter Kontrollsysteme.

- Klarstellung der Zuständigkeiten und personelle Aufstockung der Veterinärdienste.

- Modernisierung der Labors des Veterinärforschungsinstituts.

- Verbesserung der Pflanzenschutz- und Veterinärkontrollen im Einklang mit den EG-Erfordernissen, insbesondere bei Erzeugnissen mit hohem Exportpotential.

- Intensivierung der Bemühungen um die Angleichung der Veterinär- und Pflanzenschutzvorschriften an den EU-Besitzstand und Ausrichtung des Systems für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern auf die Anforderungen der EU.

- Intensivierung der Erhebung und Bearbeitung landwirtschaftlicher Statistiken nach den Standards und Methoden der EU.

Umwelt

- Stärkung der Verwaltungskapazität und der Koordinierung auf nationaler und lokaler Ebene.

- Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung .

- Annahme einer Strategie zur weiteren Angleichung der Umweltrechtsvorschriften an den Besitzstand der EU und zur korrekten Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere bezüglich ihrer Durchsetzung.

- Maßnahmen in Bezug auf die ökologischen Gefahrenherde: die Sharra-Abfalldeponie für feste Abfälle und das Erdölförderungsgebiet Patos-Marinez.

- Weitere Entwicklung und Umsetzung der Nationalen Strategie für die Wasserver- und -entsorgung und der Strategie für Wasserver- und -entsorgung im ländlichen Raum sowie Entwicklung und Beginn der Umsetzung einer Strategie für die schrittweise Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich.

- Umsetzung der internationalen, von Albanien ratifizierten Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes.

Verkehrspolitik

- Umsetzung des Nationalen Verkehrsentwicklungsplans einschließlich der Planung und Haushaltserstellung für die Instandhaltung der Sachwerte im Verkehrsbereich.

- Umsetzung des Programms für Straßensicherheit sowie Verbesserung der Straßensicherheit durch Beginn der Angleichung albanischer Rechtsvorschriften an den Besitzstand der EU in folgenden Bereichen: Gewichte und Abmessungen, technische Überwachung, Kontrolle der Verkehrssicherheit, Führerscheine und Kfz-Zulassungspapiere.

- Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Bautätigkeit entlang neuer Straßen sowie unsicherer Zufahrten zu Nationalstraßen.

- Beginn der notwendigen Reformen im Eisenbahnsektor.

- Systematische Anwendung von Vergabeverfahren bei Großinvestitionen.

- Gewährleistung der Angleichung des albanischen Luftfahrtgesetzes an den Besitzstand der EU im Hinblick auf den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum (ECAA – European Common Aviation Area).

- Verbesserungen im Bereich Seeverkehrsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der im Rahmen der Pariser Vereinbarung festgehaltenen albanischen Schiffe.

Energie

- Weitere Umsetzung des überarbeiteten Aktionsplans zur Umsetzung der Nationalen Energiestrategie.

- Beginn der Umsetzung der im Rahmen der Verträge über die Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen.

Informationsgesellschaft und Medien

- Gewährleistung der Berücksichtigung von EU-Richtlinien in den Rechtsvorschriften im Bereich elektronische Kommunikation sowie deren Umsetzung.

- Stärkung der Rolle und Kapazität der Regulierungsbehörde für Telekommunikation, Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit sowie Errichtung eines verbesserten Rechtsmittelsystems.

- Einleitung von Maßnahmen zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen Marktes für elektronische Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienstleistungen.

- Beginn des Angleichungsprozesses im Hinblick auf das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen sowie die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

- Stärkung der Verwaltungskapazität des Nationalen Rundfunk- und Fernsehrats sowie Vollendung des Nationalen Plans für Rundfunk und Fernsehen.

Finanzkontrolle

- Weitere Entwicklung des Strategiepapiers für interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen sowie klare Definition der Inspektionsfunktionen in Abgrenzung zu anderen Kontroll- und internen Auditfunktionen.

- Stärkung der operativen Kapazität der obersten Rechnungsprüfungsbehörde und Gewährleistung ihrer funktionellen und finanziellen Unabhängigkeit.

RECHT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

- Ausstellung von Reisedokumenten im Einklang mit internationalen Normen und Einrichtung eines zentralen IT-Netzwerkes zur Visa-Verwaltung.

- Änderungen des Ausländergesetzes zur Angleichung der Visa-Rechtsvorschriften an die EU-Standards.

- Umsetzung der auf der Konferenz von Ohrid von Albanien eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf Grenzsicherheit und -verwaltung, insbesondere die Entwicklung einer Strategie für die integrierte Grenzverwaltung im Einklang mit den Leitlinien der EU.

- Verstärkter Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der illegalen Migration.

- Gewährleistung der Übereinstimmung der Grenzverwaltung am internationalen Flughafen von Tirana und in den Häfen von Durrës und Vlorë mit den internationalen Standards.

- Förderung einer dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Grenzschutzbehörden an den Landesgrenzen.

- Gewährleistung der Unterzeichnung und Umsetzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer vom Jahre 1977.

- Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EG und Albanien sowie Verhandlungen über entsprechende Rückübernahmeabkommen mit Ländern, aus denen Migranten über Albanien in die EU einreisen.

- Schaffung ausreichender Verwaltungs- und Finanzkapazitäten zur Umsetzung der Rechtsvorschriften über Asyl und Migration, insbesondere die Umsetzung entsprechender nationaler Strategien und Aktionspläne.

Geldwäsche

- Dringende Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche im Hinblick auf Verurteilungen sowie Einziehung, Beschlagnahme und Einfrieren der entsprechenden Erträge.

- Erweiterung der Kapazität der Meldestelle für Geldwäscherei, der Staatsanwaltschaft und der für die Wirtschaftskriminalität zuständigen Polizeieinheit durch die Gewährleistung entsprechender finanzieller und IT-Ressourcen sowie Verbesserung der Zusammenarbeit auf der Arbeitsebene.

- Gewährleistung der Übereinstimmung des geltenden Geldwäschebekämpfungsgesetzes mit den EU-Rechtsvorschriften.

- Weitere Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Länder, insbesondere durch eine aktivere Nutzung des Netzwerkes regionaler Meldestellen für Geldwäscherei.

- Gewährleistung einer korrekten Durchsetzung der Meldepflicht und Überprüfung der Berichtsschwellen für Transaktionen.

Drogen

- Umsetzung der Nationalen Drogenbekämpfungsstrategie sowie des entsprechenden Aktionsplans.

- Bessere Ausbildung, Ausstattung und Verwaltungskontinuität für die in der Bekämpfung des Drogenhandels tätigen Polizeibeamten.

- Identifizierung und Verfolgung aller für Korruption im Zusammenhang mit Drogenhandel verantwortlichen Personen auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung.

- Maßnahmen zur Gewährleistung einer besseren Koordinierung der Drogenbekämpfung im Inland sowie mit Partnern in anderen Ländern.

- Gewährleistung größerer Transparenz bei den Zahlen zu Beschlagnahmen sowie Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Vernichtung beschlagnahmter Drogenbestände.

Polizei

- Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Gesetzes über die Dienstgrade.

- Weitere Verbesserung der Verwaltung der albanischen Staatspolizei und Gewährleistung einer selbständigen Verwaltung eigener Ressourcen.

- Stärkung der Polizeiabteilung für innere Angelegenheiten sowie Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verfolgung der straffälligen Polizeibeamten.

- Intensivierung der Anstrengungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens mit Europol.

- Erstellung eines konsolidierten Verfahrenshandbuchs für alle Kriminalpolizisten.

- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bürgern.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

- Präzisere Definition der jeweiligen Verantwortungsbereiche der verschiedenen, an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus beteiligten staatlichen Einrichtungen und Einleiten von Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit, insbesondere zwischen den Justizbehörden und der Polizei.

- Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Einrichtung eines kohärenten und koordinierten Systems zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung.

- Erweiterter Einsatz spezieller Ermittlungstechniken, des Abhörens von Telefongesprächen und der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse.

- Ergreifung konkreter dringender Maßnahmen zur Gewährleistung des Zeugenschutzes.

- Maßnahmen zur Bereitstellung besserer Ausrüstung und Ausbildung für die im Bereich der Terrorismusabwehr tätigen Analysten und Ermittler.

- Weitere Maßnahmen zur Angleichung der Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen von Tirana an die internationalen Standards.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Anforderungen

DEMOKRATIE UND RECHTSSTAATLICHKEIT

Wahlen

- Frühzeitige Vorbereitung der nächsten Parlamentswahlen.

Öffentliche Verwaltung

- Gewährleistung, dass diejenigen Verwaltungsstrukturen, die für die Anwendung der SAA-Bestimmungen zuständig sein werden, sowie diejenigen, die an der Durchführung der EG-Finanzhilfe beteiligt sind, ausreichend geschult und ausgestattet sind, um diese Aufgaben ausführen zu können.

- Einführung ergebnisorientierter Managementverfahren und Schulungen für öffentliche Bedienstete.

- Konzeption und Umsetzung eines Gehaltschemas des öffentlichen Dienstes, das eine korrekte Haushaltsplanung und eine motivierende Laufbahnentwicklung ermöglicht.

Justiz

- Gewährleistung der Strafverfolgung schwerer Straftaten, insbesondere der organisierten Kriminalität, mit besonderem Augenmerk auf den Mechanismen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

- Gewährleistung einer laufenden angemessenen Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, u. a. in den Bereichen Menschenrechte, Ethik, Handelssachen und SAA-spezifische Fragen.

- Überprüfung der Funktion und der Qualifikationen gerichtlich eingesetzter Verwalter und deren schrittweise Übernahme in den öffentlichen Dienst, bei gleicher Entlohnung wie Bedienstete der Ministerien.

- Gewährleistung einer nachhaltigen finanziellen Basis der Verwaltungsakademie.

- Durchsetzung der Bestimmungen über den Zeugenschutz.

Korruptionsbekämpfung

- Umsetzung der von Albanien ratifizierten Übereinkommen des Europarats gegen Korruption (Strafrecht und Zivilrecht) und der einschlägigen UN-Übereinkommen.

- Erzielung bedeutender Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen und in allen Bereichen, indem die entsprechenden Bestimmungen durchgesetzt werden.

MENSCHENRECHTE UND MINDERHEITENSCHUTZ

Einhaltung der internationalen Vorschriften über Menschenrechte

- Gewährleistung, dass Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge nach den internationalen Standards behandelt werden.

- Gewährleistung, dass in den Gefängnissen und als solchen genutzten Einrichtungen sowie den psychiatrischen Einrichtungen die menschliche Würde und persönliche Sicherheit im Einklang mit den internationalen Übereinkommen gewährleistet ist.

Bürgerliche und politische Rechte

- Verbesserung der Jugendstrafrechtspflege.

- Gewährleistung, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe eingehalten wird.

- Anwendung der Vorschriften über die Rückgabe von bzw. Entschädigung für Land, das unter dem Kommunismus konfisziert worden war.

- Vollendung der Katastererstellung.

- Sicherstellung vorschriftsgemäßer Eigentumsübertragungen und der ordnungsgemäßen Funktionsweise aller beteiligten Stellen (Notariate, Eigentumsregister usw.).

Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

- Durchsetzung neuer Rechtsvorschriften für Print- und elektronische Medien unter Berücksichtigung der EU-Standards.

- Sicherstellung, dass die Fernsehfrequenzen im Einklang mit den Nationalen Plan fair und ohne Diskriminierung vergeben werden und die Sendeanstalten die Vorschriften uneingeschränkt einhalten.

- Erhöhung der Neutralität der staatlichen Fernsehgesellschaft.

- Förderung der stetigen Verbesserung der Qualität des Journalismus.

- Förderung der aktiven Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft am Entscheidungsfindungsprozess der Regierung.

REGIONALE ANGELEGENHEITEN

- Förderung des regionalen Dialogs, der Stabilität, der guten nachbarschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit.

Wirtschaftliche Anforderungen

- Aufrechterhaltung nachhaltiger makroökonomischer Politiken, Fortsetzung der budgetären Anpassung und Konsolidierung und insbesondere Stärkung der Nachhaltigkeit des Handels-/Leistungsbilanzdefizits durch die Stärkung der Export-Wettbewerbsfähigkeit.

- Fortsetzung einer sorgsam ausgewogenen Währungs- und Wechselkurspolitik.

- Weitere Stärkung des externen Audits, der Finanzkontrolle und der Innenrevision.

- Schaffung effizienter Verfahren für die Aufdeckung, Behandlung und Weiterverfolgung von (mutmaßlichen) Betrugsfällen und sonstigen Unregelmäßigkeiten, die nationale und von internationaler Seite bereitgestellte Mittel betreffen.

- Fortsetzung der Privatisierung, insbesondere im Finanz- und Energiesektor.

- Gewährleistung, dass die Bestimmungen über die Flächenplanung und –nutzung eingehalten werden.

- Ausarbeitung und Verabschiedung von Rechtsvorschriften für die Grundstücks- und Immobilienbesteuerung.

Europäische Standards

BINNENMARKT

Freier Warenverkehr

- Bereitstellung der für die Anwendung der betreffenden SAA-Bestimmungen erforderlichen Verwaltungskapazitäten.

- Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Normen and verstärkte Bemühungen um eine Vollmitgliedschaft in den europäischen Normungsgremien CEN, CENELEC und ETSI.

- Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen, alten und nach dem Gesamtkonzept.

- Vollständige Einrichtung eines im EU-Rechtsbestand zum freien Warenverkehr geforderten Marktüberwachungssystems.

- Gewährleistung eines besseren Funktionierens der für die Normung, Akkreditierung und Zertifizierung sowie der für Messwesen und Kalibrierung zuständigen Stellen unter Berücksichtigung vorbildlicher EG-Verfahren.

- Gewährleistung der Mitgliedschaft Albaniens in der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung (EA - European Co-operation for Accreditation ).

Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht

- Gewährleistung einer fairen und unparteiischen Umsetzung der Rechtsvorschriften über das Niederlassungsrecht.

Freier Kapitalverkehr

- Gewährleistung eines Fortschritts bezüglich der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs im Hinblick auf die für Albanien von der WTO für 2010 gesetzte Frist.

Zoll und Steuern

- Gewährleistung einer fortgesetzten Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften im Bereich Zoll und Steuern an den Besitzstand der EU sowie weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung der Zollrechtsvorschriften sowie für die Bekämpfung der Korruption, der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie der Steuerflucht.

- Erhöhung der Transparenz sowie Verbesserung des Informationsaustauschs mit den Mitgliedstaaten der EU zur leichteren Durchsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung oder -flucht.

Wettbewerb

- Einheitliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Hinblick auf Kartellbildung und staatliche Beihilfen.

Öffentliches Beschaffungswesen

- Gewährleistung der Angleichung des albanischen Rechtsrahmens an den Besitzstand der EU.

- Schaffung voll einsatzfähiger Strukturen für das öffentliche Auftragswesen, Gewährleistung der strengen Einhaltung der Vergabeverfahren nach dem albanischen Recht und den SAA-Bestimmungen.

Rechtsvorschriften zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte

- Vollständige Umsetzung der von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen im Bereich der Rechte an geistigem, kommerziellem und gewerblichem Eigentum.

- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums und bessere Ergebnisse bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

- Schaffung ausreichender Verwaltungskapazitäten zur Erfüllung der SAA-Anforderungen in diesem Bereich.

- Einrichtung regionaler Ämter für Urheberrecht.

Statistik

- Entwicklung der Unternehmens- und Sozialstatistiken, einschließlich der Arbeitsmarktstatistik sowie Fortschritte bei der Umsetzung aller europäischen Klassifikationen einschließlich der Klassifikation der statistischen Regionen.

SEKTORALE POLITIK

Industrie und KMU

- Durchsetzung gesetzlicher Verbesserungen des Handelsrechts.

- Gewährleistung einer guten Ausbildung von Richtern im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.

- Gewährleistung, dass die Strategie zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft mit den aktuellen Entwicklungen des Sektors Schritt hält.

- Weiterentwicklung spezialisierter Förderungsstrukturen für Unternehmen (z. B. Gründerzentren und Cluster) sowie Prüfung der Machbarkeit eines Unternehmens-/Technologieparks.

- Beginn der Planung und Anwendung einer integrierten Forschungspolitik sowie weitere Entwicklung von Maßnahmen zur Ankurbelung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationstätigkeit kleinerer Unternehmen.

- Einführung von Standards zum Thema Offenlegung und Finanzberichte im Einklang mit entsprechenden EU-Standards sowie ihre tatsächliche Umsetzung.

Landwirtschaft und Fischerei

- Maßnahmen zur Gewährleistung einer weiteren Angleichung der albanischen Fischereipolitik an die EU-Standards, insbesondere in den Bereichen Umgang mit Ressourcen, Inspektion und Kontrollen sowie Markt- und Strukturpolitik.

- Entwicklung von Strategien für Bodennutzung, Grundstückmarkt, ländliche Entwicklung und Diversifizierung der Tätigkeiten im Betrieb sowie Förderung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft.

- Herbeiführung deutlicher Verbesserungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und der Pflanzenschutz- und Veterinärkontrollen im Einklang mit den EG-Anforderungen.

- Vorbereitung eines Programms zur Modernisierung der lebensmittelverarbeitenden Einrichtungen im Hinblick auf die Erfüllung der EU-Anforderungen.

- Einleitung von Maßnahmen zur Kennzeichnung von Schafs- und Ziegenherden und zur Registrierung ihrer Migrationsrouten.

- Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der heimischen Pflanzenerzeugung, insbesondere für Produkte, für die spezifische EU-Anforderungen gelten, sowie Bereitstellung analytischer Kapazitäten im Pflanzenschutzbereich.

Umwelt

- Fortsetzung der Anstrengungen zur Beseitigung der besonderen Umweltgefahrenherde.

- Reduzierung der Verschmutzung durch die Raffinerie Balsh einschließlich der Einleitung von Öl in den Fluss Gjanica und Bekämpfung der Wasserverschmutzung im Allgemeinen.

- Verbesserung der Umweltüberwachung und Verhängung ausreichend abschreckender Sanktionen gegen Verschmutzer.

- Weitere Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene.

Verkehrspolitik

- Weitere Umsetzung des albanischen Verkehrsentwicklungsplans einschließlich der Anstrengungen zur Vollendung des Ost-West-Korridors sowie der Nord-Süd-Achse.

- Abschluss der notwendigen institutionellen Reformen zur Verbesserung der Vermögensverwaltung im Verkehrssektor, Festsetzung von Investitionsprioritäten, Politikgestaltung sowie Beteiligung des privaten Sektors.

- Erzielung deutlicher Fortschritte bei der Rehabilitation der Häfen Durrës and Vlorë sowie Konsolidierung der Hafenaktivitäten.

- Erzielung wirkungsvollerer Ergebnisse im Bereich der Straßensicherheit und Ergreifung zusätzlicher Verbesserungsmaßnahmen.

- Umsetzung der Absichtserklärung zum südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetz einschließlich der Einrichtung von Verkehrsbeobachtungsstellen.

Energie

- Weiterhin Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung von Aktionsplänen für den Elektrizitätssektor und weitere Fortschritte bei der Umsetzung der albanischen Energiestrategie.

- Fristgerechte Durchführung der verschiedenen Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur für die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom.

- Weitere Umsetzung der einschlägigen energiepolitischen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsfähigen regionalen Energiemarktes.

Informationsgesellschaft und Medien

- Weitere Übernahme und Anwendung des neuen EU-Rahmens für elektronische Kommunikation.

- Fortsetzung des Angleichungsprozesses im Hinblick auf das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen sowie die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

Finanzkontrolle

- Entwicklung und Umsetzung von Grundsätzen einer dezentralen Rechenschaftspflicht der Verwaltung sowie eines funktionell unabhängigen internen Audits in Übereinstimmung mit internationalen Standards und vorbildlichen EU-Verfahren.

- Entwicklung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft.

RECHT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

- Gewährleistung einer vollständigen Übereinstimmung aller albanischen Reisedokumente mit internationalen Standards.

- Umsetzung der Strategie für eine integrierte Grenzverwaltung und aller von Albanien im Bereich der Grenzverwaltung eingegangenen internationalen Verpflichtungen.

- Gewährleistung der Übereinstimmung der Grenzverwaltung am internationalen Flughafen von Tirana und in den Häfen von Durrës und Vlorë mit den internationalen Standards.

- Durchsetzung der Asylgesetzgebung und Einführung eines echten Asylsystems im Einklang mit den internationalen Standards.

- Umsetzung der albanischen Nationalen Migrationsstrategie und des Nationalen Aktionsplans für Asyl.

- Gewährleistung, dass Albanien in der Lage ist, die SAA-Anforderungen für EG-Bürger, die in Albanien arbeiten und/oder leben, zu erfüllen.

- Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit allen Ländern der Region und mit denjenigen Ländern, aus denen Migranten über Albanien in die EU einreisen.

- Nach und nach Abschluss, Ratifizierung und Umsetzung aller wichtigen internationalen Übereinkommen im Bereich der Migration.

Geldwäsche

- Verstärkte Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzverbrechen einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung.

- Einrichtung einer interministeriellen Stelle für die Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten.

- Erlangung greifbarer Ergebnisse bei der Bekämpfung der Geldwäsche innerhalb und außerhalb des Finanzsektors.

Drogen

- Weitere Umsetzung der Nationalen Drogenbekämpfungsstrategie sowie des entsprechenden Aktionsplans.

- Deutliche Verbesserung der Ergebnisse bei der Bekämpfung des Drogenhandels, insbesondere bei synthetischen Drogen, Heroin und Kokain.

Polizei

- Weitere Angleichung der Polizeidienste an die europäischen Standards, vor allem durch angemessene Schulung und Ausrüstung.

- Schaffung eines funktionierenden Systems für eine ordnungsgemäße Fallbearbeitung.

- Erzielung nennenswerter Ergebnisse bei der Bekämpfung der Kriminalität, der Korruption und sonstigen kriminellen Verhaltens innerhalb der Polizei.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

- Weiterer Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

- Erzielung bedeutender Ergebnisse hinsichtlich der relativen und der absoluten Zahl und der Qualität der strafrechtlichen Verfolgungen von Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und illegalem Handel sowie hinsichtlich der Beschlagnahme der Erträge aus Straftaten.

- Vollständige Übernahme und Umsetzung in nationales Recht der von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen und Protokolle zur Terrorismusbekämpfung.

4. PROGRAMMIERUNG

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die vorhandenen Finanzinstrumente bereitgestellt, insbesondere auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates[4]. Folglich wird der vorliegende Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Albanien kommt für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

5. BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen sowie bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000[5] ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999 festgelegt hat, vor allem was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen.

6. MONITORING

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.

[1] ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1.

[2] Beschluss 2004/519/EG des Rates vom 14. Juni 2004 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien (ABl. L 223 vom 24.6.2004, S. 20).

[3] ABl. L 223 vom 24.6.2004, S. 20.

[4] ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1.

[5] Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates:

"1. Die Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze, der Menschenrechte, der Rechte der Minderheiten und der Grundfreiheiten ist ein wesentliches Element für die Durchführung dieser Verordnung sowie eine Voraussetzung für die Gewährung der Gemeinschaftshilfe. Bei Nichteinhaltung dieser Grundsätze kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen beschließen.

2. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen."

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