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Document 52005DC0274

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Evaluierung der Kooperationsprogramme zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung sowie zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

/* KOM/2005/0274 endg. */

52005DC0274

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Evaluierung der Kooperationsprogramme zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung sowie zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung /* KOM/2005/0274 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 27.6.2005

KOM(2005) 274 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Evaluierung der Kooperationsprogramme zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung sowie zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Evaluierung der Kooperationsprogramme zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung sowie zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung

1. EINFÜHRUNG

Diese Mitteilung wurde erstellt nach Maßgabe des Artikels 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika, unterzeichnet am 18. Dezember 2001[1], bzw. nach Maßgabe des Artikels 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada, unterzeichnet am 19. Dezember 2000[2].

Der vorliegende Bericht, der abschließende Evaluierungsbericht sowie Hintergrundinformationen über das Programm werden der Öffentlichkeit im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung gestellt: http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm

2. DIE KOOPERATIONSPROGRAMME

2.1 Zweck

Das übergreifende Ziel der beiden Programme ist die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten bzw. Kanadas, einschließlich umfassenderer Kenntnisse ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen[3], und die Verbesserung der Entwicklung der Humanressourcen in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten bzw. in Kanada.

2.2. Interventionsinstrumente

Das wichtigste Instrument sind die dreijährigen Durchführungsprojekte von Zusammenschlüssen , die den Studierenden die Möglichkeit bieten sollen, mit einer Kombination von innovativen Lehrplänen und Studien- bzw. Ausbildungsaufenthalten im Ausland ihrem Studium bzw. ihrer Ausbildung eine internationale kulturelle Dimension hinzuzufügen.

Das EG/US-Programm beinhaltet auch Förderungen für einjährige Vorbereitungsprojekte von Zusammenschlüssen sowie ergänzende Aktivitäten mit einer Dauer von einem oder zwei Jahren vor. Vorbereitungsprojekte sollen Einrichtungen, die nur über geringe oder gar keine internationale Erfahrung verfügen, die Möglichkeit zur Planung und Entwicklung eines Durchführungsprojekts bieten. Ergänzende Aktivitäten können entweder allein oder im Zusammenhang mit einem dreijährigen Durchführungsprojekt eines Zusammenschlusses durchgeführt werden und sollen die Möglichkeit zu internationaler Kooperation im fächerübergreifenden Bereich oder bei schwierigen Fragen wie Qualitätsnormen, Anerkennung von Leistungsnachweisen und Akkreditierung bieten.

Jedem Zusammenschluss müssen insgesamt mindestens sechs Partner angehören, nämlich mindestens drei europäische Hochschulen oder Berufsbildungseinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mindestens drei kanadische Partner (EG/Kanada-Programm) oder drei US-Partner (EG/US-Programm).

Das EG/US-Programm unterstützt außerdem die Fulbright/EU-Stipendien , die über ein Studienjahr oder ein Semester eine Förderung für Forschungs-, Dozenten- oder Studientätigkeiten über EU-Themen oder die Beziehungen zwischen den USA und der EU an einer akkreditierten Einrichtung in den USA oder in der EU gewähren.

Weitere Einzelheiten zu den genannten Instrumenten sind zu finden in den Anhängen der Abkommen[4] und in den Leitlinien[5], die den Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beigefügt sind.

2.3. Finanzierung und Ergebnisse

Die Europäische Kommission stellt Gelder unmittelbar für die Partner aus der Europäischen Union bereit. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung Kanadas stellen Gelder unmittelbar für die Partner aus ihren jeweiligen Ländern bereit. Einzelheiten zu den in der aktuellen Finanzierungsrunde für jede Art von Interventionsinstrument erhältlichen Fördermitteln sind zu finden auf der Website der einzelnen Programme[6].

Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage einer Gesamtabgleichung der Mittel zwischen den Parteien des jeweiligen Abkommens. Das Jahresbudget der Europäischen Union für das Programm EU/Kanada beträgt etwa 0,7 Millionen Euro, das Jahresbudget für das Programm EU/USA etwa 1,7 Millionen Euro.

EG/US-Programm (ohne Fulbright/EU) |

Jahr | EU-Mittel (in Mio. €) Haushaltslinie 15 02 03 (vormals B7-830) | US-Mittel (in Mio. US$) | Zahl der Projekte | Zahl der an Projekten beteiligten Einrichtungen aus der EU* | Zahl der an Projekten beteiligten Einrichtungen aus den USA* |

2001 | 1,5 | 2,0 | 13 | 33 | 38 |

2002 | 1,6 | 2,2 | 13 | 40 | 40 |

2003 | 1,6 | 2,1 | 12 | 40 | 37 |

2004 | 1,9 | 2,3 | 13 | 41 | 39 |

Insgesamt | 6,6 | 8,6 | 51 | 154 | 154 |

EG/Kanada-Programm |

Jahr | EU-Mittel (in Mio. €) Haushaltslinie 15 02 03 (vormals B7-830) | Kanada-Mittel (in Mio. CAN$) | Zahl der Projekte | Zahl der an Projekten beteiligten Einrichtungen aus der EU* | Zahl der an Projekten beteiligten Einrichtungen aus Kanada* |

2001 | 0,7 | 1,2 | 6 | 23 | 25 |

2002 | 0,7 | 1,2 | 6 | 21 | 26 |

2003 | 0,8 | 1,2 | 6 | 19 | 19 |

2004 | 0,8 | 1,2 | 6 | 21 | 19 |

Insgesamt | 3,0 | 4,8 | 24 | 84 | 89 |

* Einige Einrichtungen sind ggf. an mehr als einem Projekt beteiligt.

Fulbright/EU-Stipendien |

Jahr | Höhe des Stipendiums | Zahl der Stipendiaten |

2001 | 60.000 | 9 |

2002/2003 | 129.000 | 11 |

2004 | 100.000 | 8 |

Insgesamt | 289.000 | 28 |

3. EVALUIERUNG

Nach einer im April 2004 veröffentlichten Ausschreibung[7] erging der Auftrag für die Zwischenevaluierung der Kooperationsprogramme im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zwischen der Europäischen Union und Kanada und zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika im September 2004 an das Unternehmen Ecorys NEI (Niederlande). Die Evaluierungsarbeiten liefen im Oktober 2004 an und erstreckten sich über einen Zeitraum von fünf Monaten bis Ende Februar 2005. Die Kommission erhielt die endgültige Fassung des Evaluierungsberichts am 4. März 2005.

Zur Methodik: Die Experten sammelten die Daten für ihre Evaluierung mittels Dokumentenrecherche und Sekundärforschung (Programmdokumentation, Anträge, Berichte und Datenbanken), Erhebungen und Befragungen in der Europäischen Union, in den USA und in Kanada, sowie mittels „Focus groups“ und Fallstudien.

4. EVALUIERUNGSERGEBNISSE

Die externe Evaluierung kommt zu dem Schluss, dass die Programme ein leistungsfähiges Instrument zur Bildung langfristiger transatlantischer Partnerschaften in Hochschulbildung und Berufsbildung darstellen. Das Evaluierungsteam merkte an, dass nahezu alle Projekte erfolgreich einen Studentenaustausch auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Lehrpläne etablieren konnten. Die Programme haben den beteiligten Einrichtungen, Fachbereichen und Studenten einen starken Impuls gegeben, langfristige Beziehungen zu US-amerikanischen und kanadischen Partnern aufzubauen, und haben die interkulturellen Kenntnisse und Qualifikationen der Teilnehmer auf allen Ebenen deutlich verbessert. Das Team kam zu dem Schluss, dass die Programme ein großes ungenutztes Potenzial besitzen, das sich nur bei deutlicher Steigerung der Mittelausstattung wirklich ausschöpfen lässt. Die Kommission ist ebenfalls der Ansicht, dass Möglichkeiten zur verstärkten Nutzung des Potenzials dieser Programme bestehen.

4.1. Interventionslogik

Das Evaluierungsteam stellte fest, dass die Programme in ihrer derzeitigen Form kohärent sind und zufriedenstellend funktionieren, und dass im Allgemeinen alle Annahmen, auf denen die Interventionslogik der Programme basiert, fundiert sind. Ihrer Ansicht nach ergänzen die Programme andere einschlägige Maßnahmen. Externe Faktoren scheinen in den letzten Jahren keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Programme gehabt zu haben, mit Ausnahme des negativen Effekts der Ereignisse vom 11. September 2001 auf die Bereitschaft der US-Studenten, im Ausland zu studieren. Die Kommission teilt in diesem Punkt die Ansicht des Evaluierungsteams.

4.2. Relevanz

Nach Ansicht des Teams sind die Programme auch weiterhin relevant für die Ziele einer Stärkung der transatlantischen Kooperation und der Verbesserung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme in der Europäischen Union. Die offiziellen Ziele werden von den Projektpartnern, teilnehmenden Studenten und anderen Interessengruppen weitgehend unterstützt, insbesondere die Ziele, „das gegenseitige Verständnis zu stärken“ und „die Qualität der Entwicklung der Humanressourcen zu verbessern“. Das Team schloss, dass die Programme umfangreiche Möglichkeiten für lebenslanges Lernen bieten, auch wenn die begrenzte Mittelausstattung die umfassende Nutzung des Potenzials einschränkt. Andererseits fanden die Bewerter, dass nicht allen offiziellen Zielen von den teilnehmenden Einrichtungen die gleiche Bedeutung beigemessen wird.

4.3. Wirksamkeit

Das Team stellte fest, dass die Ergebnisse und Wirkungen der Programme umfassend vereinbar sind mit den Zielen. Andererseits befand es die Größe der Programme für unzureichend, um eine systematische Wirkung zu erzielen. Auch wiesen die Bewerter darauf hin, dass die Programmverwaltung durch die Europäische Kommission als „bürokratisch“ empfunden wird.

Die Programme trugen zur Qualitätssteigerung der Bildungsmaßnahmen bei, die die Studenten und Berufsbildungsteilnehmer absolvierten, und verbesserten deutlich das interkulturelle Verständnis zwischen den Teilnehmern auf allen Ebenen. Die meisten am Austausch teilnehmenden Studenten und Hochschulmitarbeiter teilen ihre persönlichen Erfahrungen mit Freunden und Verwandten im Heimatland und fördern dadurch das interkulturelle transatlantische Verständnis auf breiterer Basis. Die Programme haben für die teilnehmenden Studenten die Möglichkeiten erweitert, in einer internationalen Umgebung zu arbeiten. Das Team kam zu dem Schluss, dass die Beteiligung der Studenten am transatlantischen Austausch ihre internationalen Karrierechancen verbessert.

Die finanzielle Förderung der an den Programmen beteiligten Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen hat der Schaffung und Vertiefung transatlantischer Kontakte einen sehr starken Impuls verliehen.

4.4. Effizienz

Die Kosten-Nutzen-Relation der Programme wird als positiv bewertet, insbesondere angesichts der sehr hohen Kosten für Vorbereitung und Organisation einer transatlantischen Partnerschaft mit Einrichtungen aus mehreren Mitgliedstaaten. Das Team befand, dass die Haushaltsmittel pro Projekt ausreichend für die geplanten Aktivitäten scheinen. Effizienzsteigerungen ließen sich erzielen durch eine bessere Trennung von Finanzhilfen für vorbereitende Maßnahmen und solchen für Durchführungsprojekte sowie durch eine Finanzierung der Studenten- und Mitarbeitermobilität nur für solche Projekte, die bereits bei der Entwicklung eines Kooperationsrahmens weiter fortgeschritten und institutionell solide abgesichert sind, über ein funktionstüchtiges Netz verfügen oder eine Vereinbarung über die Anerkennung von Studienleistungen sowie über die Auswahl von Studenten und über Vorbereitungsmaßnahmen vorweisen können.

Das Evaluierungsteam betonte auch die Notwendigkeit für die Kommission, die Ergebnisse der Projekte auf einer besser strukturierten Basis zu vergleichen und die Einführung eines Software-/Internet-basierten Überwachungssystems anzuregen.

Die Kommission stimmt dieser Einschätzung teilweise zu. Größere Effizienz ließe sich erreichen durch eine Steigerung der Standards auf Anwendungsebene und durch Finanzierung von Projekten, die zum Zeitpunkt der Auswahl nachweisen können, dass sie bereits eine fortgeschrittene Phase der Kooperation erreicht haben. Es gibt wenig Anzeichen dafür, dass die Finanzierung vorbereitender Maßnahmen die Qualität von Projekten verbessert. Hinsichtlich des Internet-basierten Überwachungssystems ist die Kommission der Ansicht, dass die Größenordnung der Programme die Einführung eines solchen Instruments nicht rechtfertigt. Dies ließe sich nur als Teil von Entwicklungen vorsehen, die für andere Gemeinschaftsprogramme im Bereich Bildung und Berufsbildung im Gange sind.

4.5. Nutzen und Nachhaltigkeit

Das Evaluierungsteam kommt zu dem Schluss, dass das Programm substanziellen und potenziell nachhaltigen Nutzen für die beteiligten Einzelpersonen und Einrichtungen erbracht hat. Die Pläne der derzeitigen Projektpartner und die Ergebnisse früherer Projekte deuten darauf hin, dass die Projekte weitgehend nachhaltig sind, auch wenn nicht alle Aktivitäten in gleicher Weise fortgesetzt werden. Ein Mangel an alternativen Finanzierungsquellen nach Ablauf des Projekts ist ein Hemmnis für die fortgesetzte Studentenmobilität.

Die Programme berücksichtigen den Grundsatz der Subsidiarität angemessen. Es besteht bereits eine Reihe bilateraler Vereinbarungen zwischen Universitäten auf beiden Seiten des Atlantik. Die Programme steuern jedoch eine multilaterale EU-Dimension bei, die bilateralen Vereinbarungen fehlt. Zudem bringt die Verwaltung der Programme auf EU-Ebene Skalenvorteile.

4.6. Fulbright/EU-Stipendien

Die Fulbright/EU-Stipendien bilden ein kleines, aber wichtiges Element des gesamten EG/US-Programms. Das Evaluierungsteam kommt zu dem Schluss, dass das Finanzhilfesystem eine wichtige Rolle bei der Stärkung der politischen und kulturellen Bande zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika spielt. Die meisten Teilnehmer aus der EU kommen von Einrichtungen, die sich mit Fragen der europäischen Integration befassen. Andererseits, so das Evaluierungsteam, ist das Fulbright/EU-Stipendienprogramm bei den nationalen Hochschuleinrichtungen relativ unbekannt. Stipendiaten des Fulbright/EU-Programms scheinen mit den gebotenen Chancen und der erhaltenen Unterstützung zufrieden.

5. EMPFEHLUNGEN

Die Empfehlungen des Evaluierungsteams (in Kursivschrift) sind nachstehend wiedergegeben, zusammen mit den Stellungnahmen der Kommission.

5.1. Interventionslogik

1. Da die Gleichwertigkeit der Ziele noch nicht generell anerkannt ist, empfehlen wir eine Festlegung von Prioritäten für die sechs offiziellen Ziele der Programme (unter Berücksichtigung der Einzelziele der Programme). Besondere Berücksichtigung sollte der Neuformulierung oder Streichung des Ziels bezüglich e-Learning und Fernunterricht gewidmet werden.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.

5.2. Relevanz

2. Die Teilnahme kanadischer Studenten ist derzeit beschränkt auf Studierende und Graduierte bis zum Alter von 30 Jahren. Angesichts des Konzepts des lebenslangen Lernens sollte diese Alterseinschränkung gelockert werden. Dementsprechend empfehlen die Bewerter eine Prüfung des Alterskriteriums des Kanada-Programms.

Das Alterskriterium ist durch kanadische Bestimmungen vorgegeben.

3. Außerdem empfehlen wir eine Ausweitung des Programms auf Post-Graduierte, da auch hier ein Austauschbedarf besteht.

Diese Ausweitung würde die Wirksamkeit der Programme mindern, da die bereits knappen Mittel für den Austausch von Studierenden und Graduierten noch weiter reduziert würden.

5.3. Wirksamkeit

4. a) Um die Projektplanung besser auf den tatsächlichen Projektzeitraum anzupassen, empfehlen wir die Ausweitung der Möglichkeit für einjährige Vorbereitungsprojekte, vorzugsweise als Bestandteil der Projekte von Zusammenschlüssen. b) Außerdem empfehlen wir dem Programm-Management, seine Position zu „kostenfreien“ Projektverlängerungen schnellstmöglich darzulegen. c) Schließlich sollte die Möglichkeit geprüft werden, erfolgreichen Projekten die Beantragung einer Anschlussfinanzierung zu erlauben.

Angesichts der bisherigen Erfahrung stimmt die Kommission zu, dass eine mehrjährige Finanzierung für solche Projekte gewährt werden sollte, die einen soliden Kooperationsrahmen und einen eindeutigen institutionellen Rückhalt, ein funktionierendes Netz sowie eine Vereinbarung über die Anerkennung von Studienleistungen sowie über die Auswahl von Studenten und die entsprechenden Vorbereitungsverfahren nachweisen können. Dies lässt sich durch eine Verschärfung der Auswahl- und Gewährungskriterien erreichen.

5. Um den Wirkungsbereich der Programme (in Übereinstimmung mit ihrem Gesamtziel) auszuweiten, empfehlen wir eine substanzielle Steigerung der Mittelausstattung der Kooperationsprogramme.

Die Kommission nimmt diese Empfehlungen zur Kenntnis; deren Umsetzung müsste auf US-amerikanischer und kanadischer Seite eine vergleichbare Mittelbereitstellung gegenüberstehen.

6. Da viele Projekte mit vergleichbaren Problemen bei der Organisation ihrer Aktivitäten konfrontiert sind, empfehlen wir die Verbreitung bewährter Verfahren an Antragsteller und Projektpartner, beispielsweise via Internet. Dabei sollten Informationen zu Themen wie Sprachunterricht und kulturelle Vorbereitung, Koordinierung von Bildungskonzepten, Strukturen und Zeitplänen der beteiligten Einrichtungen vorgelegt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der erfolgreichen Verbreitung und entsprechenden Folgemaßnahmen gelten.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.

7. a) Wir empfehlen eine Überarbeitung der administrativen Verfahren, um die administrative Belastung der Projektpartner weitgehend zu reduzieren. b) Außerdem glauben wir, dass ein Team von Projektmanagern die Wirksamkeit der Kommunikation mit den Projektpartnern steigern könnte. Eine mögliche Lösung wäre die Benennung von „Account Managern“, die für eine bestimmte Zahl von Projekten zuständig wären.

Die Projektverwaltung unterliegt den Bestimmungen der Haushaltsordnung. Die Kommission hat 2004 zusätzliches Personal für die Programme bereitgestellt.

5.4. Effizienz

8. a) Wir empfehlen die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die Verwaltung der Programme, etwa durch Benennung einer Exekutivagentur für die Programme. b) Außerdem empfehlen wir eine Anpassung des Zeitplans der Programmverfahren an das akademische bzw. das Schuljahr. c) Die Einrichtungen sollten spätestens sechs Monate vor dem Beginn des akademischen bzw. Schuljahres über die Entscheidung bezüglich ihres Vorschlags informiert werden, um die Effizienz der Projekte zu verbessern. Dementsprechend sollten die Projektauswahlverfahren ebenfalls sechs Monate früher anlaufen.

Der Rückgriff auf eine Exekutivagentur ist angesichts der politischen Bedeutung einer Kooperation zwischen den Partnerverwaltungen nicht angemessen. Zum Zeitplan: die Anregung, das Auswahlverfahren sechs Monate früher zu beginnen, wird geprüft werden.

9. Wir empfehlen eine Konzentration auf die umfassende Integration der vorbereitenden Projekte und der dreijährigen Projekte. Die Gewährung einer Finanzhilfe für ein vorbereitendes Projekt sollte die Chancen auf Gewährung einer Finanzhilfe für ein dreijähriges Projekt erhöhen. Damit werden die Einrichtungen ermutigt, vorbereitende Maßnahmen in ausreichender Zahl einzuleiten.

Es gibt keine Hinweise, dass Finanzhilfen für vorbereitende Maßnahmen die Qualität von Projekten gesteigert hätten.

10. Die derzeitige Überwachungsmethode erlaubt keinen effizienten Projektvergleich. Wir empfehlen eine Verfeinerung und Verstärkung des bestehenden Software-basierten Überwachungssystem, vorzugsweise via Internet. Die Überwachungssysteme in den USA und in Kanada sind gute Vorbilder, da sie den systematischen Vergleich von Projekten und den Austausch von Informationen über bewährte Verfahren erlauben. Auch die Verwendung von Fragebögen sollte bei der Überwachung in Betracht gezogen werden.

Die Kommission stimmt zu und prüft, wie diese Empfehlung am besten umgesetzt werden kann.

5.5. Nutzen und Nachhaltigkeit

11. Wir empfehlen, bestehende Kontakte bei der Auswahl der Projekte zu berücksichtigen. Diese Empfehlung sollte allerdings behutsam umgesetzt werden: sollten nur Projekte ausgewählt werden, die unter Beteiligung bereits bestehender Kontakte abgewickelt werden, so kann das die Zugänglichkeit der Programme einschränken und manche Einrichtungen von einem Antrag abzuhalten.

Zwar genießen neue Projekte und solche Einrichtungen, die noch keine Finanzhilfe aus dem Programm erhalten haben, Vorrang, andererseits sind auch Einrichtungen, die an zuvor finanzierten Projekten beteiligt waren, bei jeder neuen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in der Tat förderfähig.

12. Wir empfehlen die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in den Projektplan. Ein geeigneter Weg hierzu wäre die Forderung nach einem Nachhaltigkeitsplan, der in den Abschlussbericht aufzunehmen wäre. Der Nachhaltigkeitsplan sollte deutlich aufzeigen, welche Aktivitäten weitergeführt werden sollen, in welcher Weise und mit welchem voraussichtlichen Ressourcenbedarf.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.

13. Die Evaluierung zeigt, dass die Verfügbarkeit von Mobilitätsstipendien bei weitem der wichtigste Faktor zur Förderung der Nachhaltigkeit von Projekten ist. Wir empfehlen daher zusätzliche Finanzhilfen für die Studentenmobilität, die erfolgreichen Projekten helfen werden, den Studentenaustausch weiterzuführen.

Die meisten Projekte haben gezeigt, dass sie insofern nachhaltig sind, als die Kooperationsbeziehungen, die mit Hilfe der Programme aufgebaut wurden, auch nach Abschluss des jeweiligen Projekts aufrecht erhalten wurden. Dies bedeutet nicht notwendigerweise, dass die Aktivitäten in genau der gleichen Weise fortgesetzt wurden. So können beispielsweise Mobilitätsmaßnahmen aus Mangel an Finanzierung reduziert oder ganz eingestellt werden.

14. Wir empfehlen die Verbreitung bewährter Verfahren zur Frage zusätzlicher Finanzierung. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten, unter anderem Präsentationen anlässlich der jährlichen Konferenz, die Zusammenstellung eines Handbuchs oder eine Datenbank mit Beispielen, die über die Kommission bereitgestellt wird.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu. Die Kommission hat eine Durchführbarkeitsstudie zur Nachhaltigkeit internationaler Kooperationsprojekte im Bereich Hochschulen und Berufsbildung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie werden Ende 2005 vorliegen.

5.6. Fulbright/EU-Stipendien

15. Wenn die Kommission größere Vielfalt bei beruflichem und institutionellem Hintergrund anstrebt, sollte die Themenauswahl weniger streng sein und eine größere Bandbreite europäischer Hochschuleinrichtungen in Betracht gezogen werden. Wir empfehlen, die Öffentlichkeitswirkung des Fulbright/EU-Programms zu stärken, etwa durch Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen in akademischen Fachpublikationen.

Der Anwendungsbereich dieser Maßnahme ist im Anhang zum EG/US-Abkommen festgelegt. Die Anregung wird im Hinblick auf die mögliche Erneuerung des Abkommens in Betracht gezogen, so dass Fragen, die für die Beziehungen zwischen EU und USA von Bedeutung sind, umfassender behandelt werden können. Die Kommission erkennt die Notwendigkeit an, das Fulbright/EU-Programm stärker zu fördern.

16. Zum Zwecke der Überwachung und Evaluierung sollte die Fulbright-Kommission die Stipendiaten auffordern, detaillierter Aufschluss darüber zu geben, was sie während und nach ihrem Auslandsaufenthalt produziert haben. „Outputs“ (etwa Artikel, Bücher usw.), die auf der Teilnahme am Programm basieren, sollten in einer Datenbank aufgeführt werden.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.

17. Wir empfehlen die Einführung einer Mindestaufenthaltsdauer von sechs Monaten (ein Semester). Die Dividende scheint geringer zu sein, wenn Akademiker einen Auslandsaufenthalt von lediglich drei oder vier Monaten absolvieren.

Die Forderung nach einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Semester sollte als Priorität formuliert werden, nicht jedoch als Kriterium für die Förderfähigkeit.

18. Da potenzielle Stipendiaten offenbar generell keine Kenntnis vom Fulbright/EU-Programm haben, empfehlen wir, die Öffentlichkeitswirkung über die Alumni-Organisation zu verstärken.

Die Kommission erkennt den Wert dieser Empfehlung an.

19. Fulbright/EU-Stipendiaten sollten auch nach Ablauf des Aufenthalts Verbindung zu ihren Gastgebereinrichtungen halten. Eine Möglichkeit wäre die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Austausch von Akademikern (Post-Graduierten). Eine Verbindung mit dem aktuellen Plan für Mobilitätsstipendien im Rahmen des EU/US-Kooperationsprogramms sollte in Erwägung gezogen werden.

Der erste Teil der Empfehlung erscheint nützlich, allerdings glaubt die Kommission, dass dieses Kooperationsprogramm seinen spezifischen Charakter behalten und für Finanzhilfen an Einzelpersonen, nicht Einrichtungen vorbehalten bleiben sollte.

20. Auch wenn konkrete Anzeichen bestehen, dass die finanziellen Ressourcen für Stipendiaten nicht ausreichen könnten, um die Kosten für eine fachliche Tätigkeit im Ausland abzudecken, empfehlen wir eine Studie, in der bewertet werden sollte, ob die finanziellen Ressourcen für die Fulbright/EU-Stipendien ausreichen.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den US-Behörden die Angemessenheit der Fulbright/EU-Stipendien prüfen.

21. Angesichts des Erfolgs des Fulbright/EU-Programms empfehlen wir, die Mittelausstattung des Programms zu erhöhen, um die Zahl der jährlichen Austauschteilnehmer zu steigern. Diese Steigerung sollte einhergehen mit einer Gesamtausweitung des EU/US-Kooperationsprogramms.

Diese Empfehlungen könnten in einem künftigen Abkommen über ein EG/US-Programm berücksichtigt werden und setzen eine generelle deutliche Verstärkung des EG/US-Kooperationsprogramms voraus.

6. FAZIT

Die Zwischenevaluierung bestätigt die Relevanz des EG/US- und des EG/Kanada-Programms, die beide einen wesentlichen Impuls für die transatlantische Kooperation im Bereich Hochschulwesen und Berufsbildung gegeben haben. Das Evaluierungsteam kommt zu dem Schluss, dass die große Mehrzahl der Projekte die geplanten Aktivitäten zu Lehrplanentwicklung und Studentenmobilität erfolgreich umsetzen konnte und – wichtiger noch – dass die Programme jeweils langfristig institutionelle, fachliche und menschliche Beziehungen über den Atlantik hinweg schaffen konnten. Damit haben sie sowohl zu einem besseren gegenseitigen Verständnis als auch zur Qualität unserer Hochschul- und Berufsbildungssysteme beigetragen.

Das Evaluierungsteam hat eine Reihe von Anregungen vorgelegt, um bestimmte Aspekte der Programme zu verbessern, fand aber keine grundlegenden Mängel. Viele dieser Anregungen weisen eher in die Zukunft als auf die bestehenden Programme. Die Kommission ist zu einigen der Anregungen bereits tätig geworden und wird viele in der oben jeweils beschriebenen Weise berücksichtigen.

[1] Beschluss 2001/196/EG des Rates über den Abschluss des EG/US-Abkommens, veröffentlicht im Amtsblatt L 71 vom 13.3.2001.

[2] Beschluss 2001/197/EG des Rates über den Abschluss des EG/Kanada-Abkommens, veröffentlicht im Amtsblatt L 71 vom 13.3.2001.

[3] Für sämtliche Ziele siehe Artikel 3 der derzeit geltenden Abkommen.

[4] Siehe Fußnoten 1 und 2.

[5] Leitlinien für Kanada: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/eu-canada/call/guidecan_en.pdf

Leitlinien für USA: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/eu-usa/call/guideus_en.pdf

[6] Siehe den Abschnitt „How much financial support is available?“ unter:

Website EU/Kanada-Programm:http://europa.eu.int/comm/education/programmes/eu-canada/canada_en.html

Website EU/US-Programm:http://europa.eu.int/comm/education/programmes/eu-usa/usa_en.html

[7] Ausschreibung Nr. EAC/24/04, veröffentlicht im Amtsblatt 2004-S 77-065229 vom 20.4.2004.

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