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Document 52005DC0051

Mitteilung der Kommission an den Rat - Leistungsprüfung des EEF und Vorschlag zur Freigabe der unter Vorbehalt stehenden Restmittel aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds

/* KOM/2005/0051 endg. */

52005DC0051

Mitteilung der Kommission an den Rat - Leistungsprüfung des EEF und Vorschlag zur Freigabe der unter Vorbehalt stehenden Restmittel aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds /* KOM/2005/0051 endg. */


Brüssel, den 17.2.2005

KOM(2005) 51 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

Leistungsprüfung des EEF und Vorschlag zur Freigabe der unter Vorbehalt stehenden Restmittel aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Mobilisierung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Millionen EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR aus dem 9. EEF als zweite Tranche für die AKP-EU-Wasserfazilität

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Freigabe und Verwendung von 18 Millionen EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR aus dem 9. EEF zur Finanzierung des Nationalen Richtprogramms für Timor-Leste im Zeitraum 2006-2007

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Freigabe und Verwendung der verbleibenden 482 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die Zusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat zu einem Beschluss über die Verwendung der Reserve des Finanzrahmens für die langfristige Entwicklung sowie von Mitteln aus der Investitionsfazilität des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung der EU-Energieinitiative und für die Beiträge zur Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement, zur Anpassung an die neuen Gemeinschaftsbestimmungen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz, zur Stärkung der Afrikanischen Union und zur Fast-Track-Initiative ‚Bildung für alle’

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat zu einem Beschluss über die Verwendung des Finanzrahmens für die langfristige Entwicklung sowie von Mitteln aus der Investitionsfazilität des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die zweite Mittelzuweisung zugunsten der AKP-EU-Wasserfazilität

(von der Kommission vorgelegt){SEK(2005) 242}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

Leistungsprüfung des EEF und Vorschlag zur Freigabe der unter Vorbehalt stehenden Restmittel aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds

Einführung

Während der ersten fünf Jahre des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, das seit dem 1. März 2000 gilt und den Zeitraum von der Ratifizierung bis Ende 2007 abdeckt, beläuft sich die finanzielle Unterstützung der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) auf 13,5 Mrd. EUR. Davon werden 1 Mrd. EUR auf der Grundlage einer Überprüfung des Mittelbindungs- und Auszahlungsstands freigegeben.[1]

Diese Mitteilung bestätigt, dass sich die Leistungsdaten – gemessen am Mittelbindungs- und Auszahlungsstand – seit den im Jahr 2000 von der Kommission in die Wege geleiteten Reformen verbessert haben[2] und dass sich dieser positive Trend bis zu der 2004 durchgeführten Halbzeitüberprüfung verstärkt hat. Die Schlussfolgerung dieser Mitteilung lautet, dass die Mittel aus dem 9. EEF, einschließlich der aus früheren EEF übertragenen Restmittel, bis Ende 2007 vollständig gebunden sein werden, ohne dass die Gemeinschaft auch nur die Möglichkeit hätte, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und neue internationale Initiativen aufzugreifen. Die Mitteilung empfiehlt daher die Genehmigung der drei beigefügten Beschlussentwürfe über (i) die Freigabe der zweiten Tranche von 250 Mio. EUR der Wasserfazilität, (ii) die Freigabe von 18 Mio. EUR zur Finanzierung des nationalen Richtprogramms von Timor-Leste, sobald das Land 2005 Vollmitglied der AKP-Gruppe wird, und (iii) die Freigabe des unter Vorbehalt stehenden Restbetrags von 482 Mio. EUR, sowie die Genehmigung zweier weiterer Beschlussentwürfe über die Übertragung der freigegebenen Mittel auf das regionale Kooperations- und Integrationsinstrument zwecks AKP-interner Finanzierung der zweiten Tranche der Wasserfazilität und der AKP-internen Verwendung eines Teils des unter Vorbehalt stehenden Restbetrags von 482 Mio. EUR.

Finanzielle Leistungsdaten des EEF

Die EEF-Leistungsdaten waren 2003 besser als jemals zuvor. Der hohe Stand der Mittelbindungen ist zwar zum Teil darauf zurückzuführen, dass 2003 das erste Durchführungsjahr des 9. EEF war, aber auch der Auszahlungsstand war signifikant höher als jemals zuvor. Diese positive Entwicklung ist nicht nur auf einmalige Maßnahmen zurückzuführen, sondern wurde bereits in den vorangegangenen Jahren verzeichnet und wird durch die vorläufigen Zahlen für 2004 bestätigt (Einzelheiten siehe Anhang 1). Diese ermutigenden Ergebnisse wurden trotz des Umstandes erzielt, dass die Zusammenarbeit in einer Reihe von AKP-Ländern durch politische Ungewissheiten bzw. Krisen und/oder die Nachwirkungen von Naturkatastrophen beeinträchtigt wurde.

[pic]Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Mittelbindungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Ende 2004 vorgenommen werden, und der Aufhebung der Mittelbindungen bei laufenden Programmen, die in den letzten fünf Jahren durchschnittlich bei etwa 330 Mio. EUR lagen, müssen 2005-2007 jährlich etwa 3,445 Mrd. EUR gebunden werden, um die nicht zugewiesenen Restmittel des konsolidierten 9. EEF aufzunehmen. Im Vergleich dazu lag das durchschnittliche Niveau der Mittelbindungen in den letzten beiden Jahren (2003-2004) bei 3,656 Mrd. EUR.

Halbzeitüberprüfung 2004

2004 wurden in allen AKP-Staaten, für die ein Länderstrategiepapier, die Grundlage der EEF-Programmierung unterzeichnet wurde, Halbzeitüberprüfungen durchgeführt.[3] Das Cotonou-Abkommen sieht ausdrücklich vor, dass aufgrund dieser Halbzeitüberprüfungen strategische Änderungen (Änderung der Schwerpunktbereiche der Länderstrategien) und/oder eine Anpassung der Länderzuweisungen (nach oben oder nach unten oder zwischen programmierbaren Mitteln und Richtmitteln für unvorhergesehene Ausgaben).

Die Entscheidung über eine mögliche Anpassung der Länderzuweisungen erfolgte anhand zweier Hauptkriterien in Verbindung mit „besonderen Erwägungen“:

- Bewertung der finanziellen Leistung des betreffenden Landes in Bezug auf die Durchführung der Gemeinschaftshilfe – als Indikator dienen dabei der durchschnittliche Mittelbindungs-, Auftrags- und Auszahlungsstand in früheren Jahren sowie die Anzahl der für die Aufnahme der Restmittel theoretisch erforderlichen Jahre.

- Bewertung der Leistung des betreffenden Landes in den Schwerpunktbereichen (und ggf. Unterstützung in makroökonomischer Hinsicht).

- Besondere Erwägungen: Bewertung der Fortschritte des Landes in Bezug auf institutionelle Reformen und Verringerung der Armut sowie der spezifischen Gegebenheiten, die die Bedürfnisse des Landes, seine Verwundbarkeit und seine Leistung seit Beginn der Programmierung im Rahmen der Länderstrategien beeinflussen – hierzu zählen Folgen früherer Konflikte, Durchführungsprobleme auf Landesebene (z.B. Stand der Zuständigkeitsübertragung, vorübergehende Personalprobleme in der Vertretung und/oder dem Amt des nationalen Anweisungsbefugten) usw.

Die Halbzeitüberprüfung orientierte sich an der Herstellung eines globalen finanziellen Gleichgewichts.[4] Die dem EEF-Ausschuss im Herbst 2004 unterbreiteten Finanzierungsvorschläge, über die die Kommission im Dezember abschließend beraten soll, können wie folgt zusammengefasst werden:

- Bei 17 Ländern wird keine Änderung des Finanzrahmens vorgeschlagen.

- Bei 13 Ländern wird eine Umschichtung zwischen dem Finanzrahmen für programmierbare Mittel und dem für unvorhergesehene Ausgaben vorgeschlagen, wobei der Gesamtbetrag unverändert bleibt. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um eine Umschichtung von dem nicht ausgeschöpften Finanzrahmen für unvorhergesehene Ausgaben auf denjenigen für programmierbare Mittel, der insgesamt um 226 Mio. EUR wächst (davon 62 % zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder).

- Bei 17 Ländern wird eine Netto-Anhebung der Zuweisungen vorgeschlagen (was in vielen Fällen mit einer Mittelumschichtung verbunden ist) – diese Steigerung beläuft sich per Saldo auf 766 Mio. EUR (Anhebung der Zuweisungen für programmierbare Mittel um 989 Mio. EUR und Kürzung der Zuweisungen für unvorhergesehene Ausgaben um 223 Mio. EUR), die zu 97 % den am wenigsten entwickelten Ländern zugute kommen.

- Bei 15 Ländern wird eine Netto-Kürzung der Gesamtzuweisungen vorgeschlagen (wobei in zwei Fällen der Finanzrahmen A betroffen ist) – diese Kürzung beläuft sich per Saldo auf 432 Mio. EUR (bei einer Netto-Anhebung der programmierbaren Mittel um nur 33 Mio. EUR), die zu 84 % die am wenigsten entwickelten Länder betrifft.

Insgesamt bedeutet dies eine Netto-Anhebung der programmierbaren Mittel um 17,6 % bzw. 1,248 Mrd. EUR, die weit überwiegend (zu 91 %) den am wenigsten entwickelten Ländern mit hoher Aufnahmekapazität, aber befriedigenden wirtschaftlichen und politischen Leistungsdaten zufließen. Diese Umschichtungen von zu hoch angesetzten, nicht genutzten Zuweisungen für unvorhergesehene Ausgaben und von Ländern mit schlechten Leistungsdaten akzentuiert die Konzentration auf die Armutsproblematik und erhöht die Gesamtaufnahmekapazität des 9. EEF, wodurch wiederum der positive Trend bei Mittelbindungen und Auszahlungen verstärkt wird.

Voranschlag 2004-2007

Der jüngste Voranschlag der EEF-Mittelbindungen und –Zahlungen wurde parallel zu der Leistungsprüfung vorgenommen und dem Rat im Oktober 2004 mitgeteilt.[5] Er beruht auf der Konsolidierung der einzelnen noch in der Durchführungsphase befindlichen nationalen und regionalen Richtprogramme und der Intra-AKP-Maßnahmen, die im September und Oktober auf der Grundlage der von den Dienststellen der Delegationen und der Zentrale erstellten Daten sorgfältig geprüft wurden. Der Voranschlag steht in Einklang mit dem vom Rat im November 2003 genehmigten und stützt die Auffassung, dass der 9. EEF einschließlich der Restbeträge aus allen früheren EEF und der ersten Tranche der Wasserfazilität in Höhe von 250 Mio. EUR, die aus der unter Vorbehalt stehenden Milliarde finanziert wird, bis Ende 2007, d.h. der Laufzeit des 9. EEF, vollständig gebunden sein wird (Einzelheiten siehe Tabelle in Anhang 2). Die Abschlussbewertung im Jahr 2006 wird die Korrektur der Voranschläge und eine abschließende Neuzuweisung der Mittel ermöglichen, wodurch sich die Aussichten auf eine vollständige Bindung der übrigen Mittel bis Ende 2007 weiter verbessern.

Die einzige Möglichkeit der Gemeinschaft, ihren internationalen Verpflichtungen gegenüber den AKP-Staaten und in Bezug auf einige nicht erfüllte Verpflichtungen nachzukommen, die sich unmittelbar aus dem Abkommen von Cotonou ergeben, liegt nunmehr also in der Freigabe der Restmittel aus der der unter Vorbehalt stehenden Milliarde.

Vorschläge für die Verwendung der unter Vorbehalt stehenden Rest MITTEL

AUF DER GRUNDLAGE DER SCHLUSSFOLGERUNGEN DER MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER EU-WASSERFAZILITÄT UND EINER VORAB-LEISTUNGSPRÜFUNG DES EEF BESCHLOSS DER RAT AM 22. MÄRZ 2004, VON DER UNTER VORBEHALT STEHENDEN MILLIARDE 500 MIO. EUR ZUR UNTERSTÜTZUNG DER EUROPÄISCHEN WASSERINITIATIVE FÜR DIE AKP-LÄNDER VORZUSEHEN. [6] Der Rat vereinbarte ferner, dass die Hälfte dieses Betrags unverzüglich freigegeben werden könnte und dass im März 2005 eine Entscheidung über die Mobilisierung der zweiten Tranche von 250 Mio. EUR und die Verwendung der restlichen 500 Mio. EUR im Lichte der Ergebnisse der 2004 durchzuführenden Halbzeitüberprüfung der Länderstrategien und einer detaillierteren EEF-Leistungsprüfung getroffen werden sollte. Der AKP-EG-Ministerrat genehmigte diese Vorgehensweise auf seiner Tagung in Gaborone vom 6. Mai 2004.[7]

Nach der Halbzeitüberprüfung 2004 erfolgten auf der Grundlage von Leistungsdaten Mittelumschichtungen zwischen AKP-Ländern, ohne dass zusätzliche Mittel erforderlich waren. Die Endüberprüfung wird sich noch stärker auf die Aufnahmekapazität der Empfängerländer konzentrieren, und es ist nicht damit zu rechnen, dass über die aus dem Finanzrahmen für unvorhergesehene Ausgaben oder aus programmierbaren Zuweisungen für Länder mit schlechten Leistungsdaten stammenden Mittel hinaus weitere Gelder notwendig sind. Die Durchführung der Investitionsfazilität liegt etwas hinter dem Plan zurück, weshalb es hierfür keiner weiteren Mittel bedarf.

Daher wird vorgeschlagen, einen überproportionalen Anteil an den unter Vorbehalt stehenden Mitteln zu verwenden, um einigen noch nicht erfüllten internationalen AKP-EU-Verpflichtungen nachzukommen.

Wasserfazilität

Die Durchführungsmodalitäten der Wasserfazilität wurden in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten sorgfältig ausgearbeitet. Daraufhin wurde dem EEF-Ausschuss ein Finanzierungsvorschlag über 247 Mio. EUR unterbreitet, zu dem der Ausschuss in seiner Sitzung vom November 2004 eine befürwortende Stellungnahme abgab. Nach einer sehr positiven Erörterung in der Oktober-Sitzung des EEF-Ausschusses erging ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, allerdings unter Vorbehalt.[8] Aufgrund des von allen betroffenen Seiten in verschiedenen internationalen Gremien bekundeten Interesses wächst die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Aufruf auf ein sehr positives Echo stößt, bevor er Anfang 2005 nach Eingang der Vorschläge bestätigt wird. Es wird erwartet, dass der Gesamtbetrag der eingereichten finanzierbaren Projektvorschläge die Ausschreibungssumme weit übersteigt, was eine unverzügliche Freigabe der zweiten Tranche der Wasserfazilität voll und ganz rechtfertigt. Durch eine solche frühzeitige Freigabe könnte auch der zweite Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, der auf den Erfahrungen mit dem ersten aufbaut, rasch, d.h. noch 2005, ergehen.

Dieser Mitteilung sind daher zwei Entwürfe für vom Rat anzunehmende Beschlüsse beigefügt: Der eine sieht die Freigabe einer Tranche von 250 Mio. EUR aus den unter Vorbehalt stehenden Mitteln des 9. EEF vor, während der andere die Übertragung der freigegebenen Mittel auf das Instrument für regionale Zusammenarbeit und Integration vorsieht, damit die zweite Tranche der Wasserfazilität aus dem Finanzrahmen für Intra-AKP-Maßnahmen finanziert werden kann.

Restbeträge der unter Vorbehalt stehenden Mittel

Für die Verwendung der übrigen 500 Mio. EUR der unter Vorbehalt stehenden Milliarde hat die Kommission eine sehr strenge Auswahl von Vorschlägen vorgenommen und diese nach Vorrangigkeit geordnet. Dabei wurden die Verpflichtungen aus dem Cotonou-Abkommen und die international noch nicht erfüllten AKP-EU-Zusagen zugrunde gelegt und Dringlichkeit, Armutsbekämpfung, Konzentration der Hilfe sowie Aufnahmekapazität berücksichtigt. Ein Vorschlag der AKP Gruppe, eine AKP-EU Katastrophenfazilität zu schaffen, um die AKP Länder in der Katastrophenvorsorge und -vermeidung und im Krisenmanagement zu unterstützen, wurde nicht aufgenommen, da die existierenden Instrumente der Kommission bereits erlauben, auf solchen Situationen zu reagieren. Das AKP Sekretariat und die Kommission haben jedoch Schritte eingeleitet, um zu prüfen, wie die existierenden Mechanismen weiter verbessert werden können, und um komplementäre Massnahmen zur Verstärkung der AKP-EU Zusammenarbeit und der Solidarität zwischen den AKP Ländern im Falle von Naturkatastrophen zu prüfen.

Verpflichtungen aus dem Cotonou-Abkommen

1. ZUE und TZL

Im 9. EEF wurden 90 Mio. EUR bzw. 70 Mio. EUR aus dem Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung für die Finanzierung der Haushalte des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) und des Zentrums für die Entwicklung der Landwirtschaft (TZL) reserviert. Diese Beträge sollten den Finanzbedarf dieser beiden gemeinsamen AKP-EG-Einrichtungen während der fünfjährigen Geltungsdauer des ersten Finanzprotokolls (2000-2005) decken. Aufgrund der ausreichenden Aufnahmekapazität beider Einrichtungen und mangels Restmitteln aus früheren EEF werden für beide Einrichtungen Ende 2005 keine Mittel mehr vorhanden sein. Gestützt auf die geltenden ZUE- und TZL-Modalitäten wird der jährliche Mittelbedarf dieser Einrichtungen auf 18 bzw. 14 Mio. EUR veranschlagt. Daher wird vorgeschlagen, im Einklang mit den Anhängen I und III des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens aus der Zuweisung, die von der unter Vorbehalt stehenden Milliarde für den Finanzrahmen für langfristige Entwicklung freigegeben wird, 64 Mio. EUR bereitzustellen, um den Betrieb des ZUE und des TZL in den Jahren 2006-2007 zu finanzieren.

2. Timor-Leste

2003 stimmte der AKP-EG-Ministerrat dem Beitritt von Timor-Leste zum Cotonou-Abkommen zu.[9] Während die Entwicklungshilfe für Timor-Leste vorerst aus dem EG-Haushalt finanziert wird, ist eine Finanzierung über 2005 hinaus nicht vorgesehen, da Timor-Leste dann das Cotonou-Abkommen ratifiziert haben dürfte und eine solche Finanzierung der geltenden ALA-Verordnung zuwiderliefe, wonach ALA-Mittel nicht zugunsten von AKP-Ländern verwendet werden dürfen. Gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 und 94 Absatz 1 des Cotonou-Abkommens hat die Kommission daher vorgeschlagen, den 9. EEF um 18 Mio. EUR aufzustocken, was dem anteiligen Betrag entspricht, der auf Timor-Leste entfallen wäre, wenn die üblichen Kriterien des 9. EEF für die Zuweisung von Hilfen angewandt worden wären.

Der Vorschlag fand bei den Mitgliedstaaten keine ungeteilte Zustimmung, der Rat äußerte aber seine Bereitschaft, die Verwendung der unter Vorbehalt stehenden Milliarde zur Deckung des Bedarfs für Timor-Leste wohlwollend in Betracht zu ziehen, da derzeit im Rahmen des 9. EEF keine Mittel ohne Zweckbindung verfügbar sind.[10] Daher wird vorgeschlagen, 18 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden Milliarde aus dem 9. EEF freizugeben und innerhalb des Finanzrahmens für langfristige Entwicklung für die Finanzierung des Nationalen Richtprogramms für Timor-Leste im Zeitraum 2006-2007 bereitzustellen.

Internationale Verpflichtungen

1. Energiefazilität

Derzeit verfügen über 80 % der Bevölkerung im Afrika südlich der Sahara nur in beschränktem Maße Zugang zu modernen Energien. Die soziale und wirtschaftliche Entwicklung armer Gemeinschaften wird dadurch be- oder sogar verhindert, dass Holz und andere Arten von Biomasse in einer nicht an Nachhaltigkeitsaspekten orientierten Weise als Energiequelle genutzt werden. Im Bewusstsein der Bedeutung eines besseren Energiezugangs für die Armen lancierte die EU 2002 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von Johannesburg die EU-Initiative „Armutsminderung und nachhaltige Entwicklung durch Energie“ (EU-Energieinitiative). Diese Initiative zielt darauf ab, durch die Bereitstellung angemessener, nachhaltiger und umweltfreundlicher Energiedienstleistungen für die Armen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beizutragen.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission kürzlich einen Vorschlag zur Aufstockung der Energiefazilität in den AKP-Ländern um 250 Mio. EUR beschlossen.[11] Die Modalitäten der Einrichtung dieser Energiefazilität werden nach dem Muster der für die Wasserfazilität geltenden Modalitäten und ebenfalls unter aktiver Beteiligung der Mitgliedstaaten und anderer Betroffener ausgearbeitet. In den Schlussfolgerungen der Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament wird angeregt, diese Initiative aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde zu finanzieren.

In Anbetracht der durch die EU-Energieinitiative geweckten hohen Erwartungen, des entscheidenden Beitrags der Energie zur Verwirklichung des Milleniums-Entwicklungsziele und der ausschlaggebenden Bedeutung des Zugangs der Armen zu einer preiswerten und umweltfreundlichen Energieversorgung wird daher vorgeschlagen, für die vorgeschlagene AKP-EU-Energiefazilität einen Richtbetrag von bis zu 250 Mio. EUR aus den restlichen Vorbehaltsmitteln vorzusehen und den Gesamtbetrag auf den einschlägigen Intra-AKP-Finanzrahmen zu übertragen.

2. Rohstoffpreisrisikomanagement

Nach dem jüngsten dramatischen Preisverfall bei auf dem Weltmarkt gehandelten Agrarrohstoffen und angesichts der Tatsache, dass Beschäftigung und Einkommen sehr vieler armer Menschen davon abhängen, dass diese Rohstoffe konkurrenzfähig sind, hat die internationale Gemeinschaft besondere Aufmerksamkeit für dieses Problem gefordert, auch bei den multilateralen Verhandlungen im Rahmen der WTO und bei der Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Regionen. Dieser Herausforderung begegnete der Rat im April 2004 durch die Annahme eines von der Kommission ausgearbeiteten EU-Aktionsplans, der auch einen Vorschlag zur Förderung des Zugangs der Erzeuger zur Versicherung gegen Rohstoffpreisrisiken und zur Handelsfinanzierung umfasst.[12]

Diese Initiative soll die technische Unterstützung durch die Weltbank und das von der Kommission vorgesehene einschlägige Programm zum Aufbau von Kapazitäten[13] durch eine internationale Finanzierungsfazilität zur Unterstützung der AKP-Länder beim Zugang zu marktbasierten Instrumenten für das Rohstoffpreisrisikomanagement im Wege einer befristeten Kofinanzierung der Prämien ergänzen. Dies wird zur Minderung der Anfälligkeit der AKP-Empfängerländer für Preisschocks bei Rohstoffen (sowohl aufgrund der Preisfluktuation als auch aufgrund von Naturkatastrophen) sowie zur Konzipierung und weiteren Entwicklung von Instrumenten für das Rohstoffpreisrisikomanagement beitragen. Gestaltung und Durchführungsmodalitäten des Programms werden unter Aufsicht eines gemeinsamen EU-AKP-Ausschusses für Agrarrohstoffe erfolgen.

Es wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von bis zu 25 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde als Beitrag zu der Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement vorzusehen, wie dies in Artikel 68 Absatz 5 des Cotonou-Abkommens ausdrücklich vorgesehen ist, und den Betrag auf den einschlägigen Intra-AKP-Finanzrahmen zu übertragen.

3. Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften

Auf EU-Ebene wird im Januar 2006 eine neue Verordnung über Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts in Kraft treten.[14] Diese neue Verordnung verlangt, dass Drittländer ausführliche Angaben über die allgemeine Struktur und Verwaltung ihrer Kontrollsysteme in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittelrecht, Gesundheits- und Pflanzenschutz vorlegen und ausreichende Garantien dafür bieten, dass die für den EU-Markt bestimmten Produkte die Sicherheitsstandards der EU erfüllen. Um den Zugang zu den EU-Märkten aufrecht zu erhalten und diese neuen Verordnungen einhalten zu können, müssen die AKP-Staaten umfassende Investitionen tätigen.

Artikel 12 des Cotonou-Abkommens über die Konsistenz der Gemeinschaftspolitik bestimmt, dass in derartigen Fällen auf Ersuchen der AKP-Länder Konsultationen durchgeführt werden, um ihren Besorgnissen hinsichtlich der Auswirkungen der Maßnahmen Rechnung tragen zu können. Eine erste Untersuchung der Auswirkungen der neuen Verordnung unter Aufsicht einer dienststellenübergreifenden Gruppe für Gesundheits- und Pflanzenschutzfragen im Zusammenhang mit Entwicklungsländern gelangte zu dem Schluss, dass die AKP-Staaten möglicherweise bis zu 300 Mio. EUR benötigen, um ihre Kapazitäten zur Erfüllung der neuen EU-Anforderungen zu stärken. Mit Unterstützung des AKP-Generalsekretariats wurde eine eingehendere Untersuchung der Auswirkungen eingeleitet, aber mit einem Betrag von zunächst 30 bis 40 Mio. EUR wäre es möglich, die dringendsten Fragen bis zur nächsten Mittelprogrammierung anzugehen.

Daher wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von 30 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde als Beitrag zu der ersten Phase eines Programms zum Aufbau von Kapazitäten bereitzustellen, das die AKP-Staaten bei der Anpassung an die neuen EU-Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften unterstützen soll, und den gesamten Betrag auf den einschlägigen Intra-AKP-Finanzrahmen zu übertragen.

4. Afrikanische Union

Angesichts der wachsenden Bedeutung der Afrikanischen Union (AU) bei Friedenserhaltung und Vorbeugung gegen Konflikte, der Förderung der regionalen Integration und gutem Regieren sowie der positiven Aufnahme der Mitteilung der Kommission über einen verstärkten Dialog zwischen der EU und Afrika[15] erscheint es angebracht, den AU-Einrichtungen nunmehr eine mehr strategisch orientierte Unterstützung zukommen zu lassen und einen zusätzlichen Betrag für das panafrikanische Unterstützungsprogramm im Rahmen des „Vision and Mission of the African Union and Strategic Plan for 2004-2007“ vorzusehen, den die afrikanischen Staats- und Regierungsschefs bei ihrem Gipfeltreffen vom Juli 2004 in Addis Abeba beschlossen haben. Dieses Programm zielt u.a. darauf ab, Wirksamkeit und Arbeitsfähigkeit der AU-Einrichtungen zu verbessern, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an diesen Einrichtungen auszubauen und ihre Einbeziehung bei panafrikanischen Problemen zu stärken.

Es wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von bis zu 50 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde für die Unterstützung des panafrikanischen Unterstützungsprogramms vorzusehen und den Betrag auf den einschlägigen Intra-AKP-Finanzrahmen zu übertragen.

5. Fast Track-Initiative „Bildung für alle“

Bei der Fast Track-Initiative (FTI) „Bildung für alle“ handelt es sich um eine Mitte 2002 begonnene globale Partnerschaft zur Unterstützung armer Länder im Hinblick auf das Milleniums-Entwicklungsziel, bis 2015 allen Kindern eine vollständige Primärschulbildung zu vermitteln. Diese Initiative stellt eines der ersten Instrumente zur Umsetzung des „Monterrey-Konsens“ über Partnerschaften zwischen Gebern und Entwicklungsländern zur Steigerung der Wirksamkeit der öffentlichen Entwicklungshilfe dar. In erster Linie stützt sich die FTI auf bestehende Finanzierungsmechanismen in Partnerländern. Allerdings wurden im Rahmen der FTI-Partnerschaft auch zwei neue Fazilitäten geschaffen: Zum einen ein so genannter „FTI Catalytic Fund“, der Ländern, die für einschlägige Leistungen nicht genügend inländische Mittel mobilisieren können, befristet dabei hilft, etwa zusätzliche langfristige Unterstützung zu erhalten, und zum anderen eine Fazilität zur FTI-Programmvorbereitung, um Ländern mit unzureichenden internen Kapazitäten bei der Bildungsplanung zu helfen.

Da es nicht möglich war, die FTI im Wege der Halbzeitüberprüfung 2004 systematisch zu unterstützen, wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von 63 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde für diese Initiative vorzusehen und den Betrag auf den einschlägigen Intra-AKP-Finanzrahmen zu übertragen.

Schlussfolgerung

Dieser Mitteilung sind drei weitere Entwürfe für vom Rat anzunehmende Beschlüsse beigefügt, die auf die Freigabe der restlichen unter Vorbehalt stehenden Mittel des 9. EEF in Höhe von insgesamt 500 Mio. EUR abzielen. Ein Beschlussvorschlag zielt darauf ab, 18 Mio. EUR dem Finanzrahmen für langfristige Entwicklung zuzuweisen, um die aus dem Cotonou-Abkommen erwachsenden Verpflichtungen in Bezug auf Timor-Leste zu erfüllen. Die beiden anderen Beschlussvorschläge zielen auf Folgendes ab: Zum einen auf die Freigabe des Restbetrags von 482 Mio. EUR für zusätzliche Unterstützung der ZUE und der TZL bis Ende 2007, für die Einleitung der neuen EU-Energie-Fazilität, als Beitrag zum Rohstoffpreisrisikomanagement, zur Einleitung der ersten Phase eines umfassenden Programms zur Unterstützung der AKP beim Aufbau von Kapazitäten im Bereich des Gesundheits- und Pflanzenschutzes im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der neuen Lebensmittel- und Futtermittelrechtsverordnungen, zur Unterstützung der Afrikanischen Union beim Aufbau eines panafrikanischen Programms zur Unterstützung der AU und der Initiative „Bildung für alle-FTI“; zum anderen auf die Übertragung der freigegebenen Mittel bis zu einer Höhe von 416 Mio. EUR auf das Instrument für regionale Kooperation und Entwicklung, um die genannten Maßnahmen aus dem Intra-AKP-Finanzrahmen finanzieren zu können, wobei die Unterstützung der ZUE und der TZL allerdings aus Mitteln zur langfristigen Entwicklung finanziert wird.

ANNEX 1

EDF financial performance

The performance of the EDF in 2003 has been the best ever. The high level of the commitments (€4 127 million) can be partially explained by the fact that 2003 was the first year of the implementation of the 9th EDF. However, it is important to note that the level of disbursements was also much higher than ever before. This positive evolution was not only due to non-recurrent, one-shot operations, but was already noticed in previous years and is being confirmed by the provisional figures for 2004. These encouraging results have been achieved despite the fact that, in a number of ACP countries, cooperation was hampered by political uncertainty or crises and/or the after-effects of natural disasters.

[pic]

1.1 Commitments

In 2003, the Commission committed an amount of €3 761 million. In addition, the EIB, which manages in an entirely autonomous way the funds of the 9th EDF for the new Investment Facility, committed €366 million. This brings total commitments in 2003 to €4 127 million. In the past, only one year recorded a figure of the same order of magnitude, namely 2000 with total commitments of €4 007 million (of which roughly € 1 000 million for debt reduction).

The level of the EDF commitments has traditionally shown a cyclical pattern, with high levels of commitments in the first years, followed by a levelling off. The historic level of commitments in 2003, even after deduction of the special contributions to the HIPC debt reduction initiative and the Global Health Fund for the fight against AIDS, Tuberculosis and Malaria, could therefore partially be explained by the fact that it was the beginning of a new commitment cycle, following the entry into force of the Cotonou agreement.

Based on the figures available at mid-October 2004 and the pipeline of projects and programmes subject to appraisal, the level of regular commitments will initially fall back in 2004, only to pick up again in 2005 and then decrease gradually from 2006[16] onwards.

This dip in the 2004 figure may be explained to a certain extent as a repercussion of the huge effort made in 2003, shifting attention from programming to implementation issues, but it may also be a reflection of the major staff redeployment resulting from the final stage of the devolution exercise[17].

The programming pipeline, assessed in a series of regional seminars in early 2004, re-examined during the mid-term review process and permanently updated until the end of October 2004 by EuropeAid, in consultation with the Delegations, confirms that the level of commitments will pick up again sharply in 2005.

Based on the most recent figures, the EIB had also to review downwards its 2004 forecasts for the implementation of the Investment Facility (down to €335million from an initial estimate of €500million), but maintains its initial forecasts for 2005, based on the existing portfolio of contacts.

EDF Commitments

in million € |

2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 |

TOTAL managed by COM | 4 007 | 1 921 | 2 115 | 3 761 | 2 850 | 3 500 |

of which |

A. Special operations |

- STABEX | 373 |

- HIPC | 1 029 | 60 | 460 |

- Global Health Fund GFATM | 170 |

- Peace Facility | 250 |

- Water facility | 3 | 247 |

Subtotal | 1 402 | 60 | 630 | 253 | 247 |

GRAND TOTAL COM + EIB | 4 007 | 1 921 | 2 115 | 4 127 | 3 185 | 4 055 |

(1) 9th EDF instruments managed by the EIB (Investment facility and interest subsidies).

As can be seen from the table on the financial situation under point 1.4, the Intra-ACP reserves have seen the highest increase relative to the initial allocation, due to pressing international commitments and the rapid disbursement mechanisms often attached to these initiatives. The table below shows that the high commitment level of intra-ACP funds can be partially explained by their use for the funding of special initiatives in 2003 and 2004 (HIPC debt reduction, Peace Facility, Global Health Fund), but the present pipeline of programmes under instruction confirms that most of the balances will be committed by the end of 2005.

By the end of 2005, the first instalment of the Water initiative, decided by the Council in April 2004, is also expected to be fully committed. Opting for extensive consultation with the member states and interested non-State actors, the commitments were slightly delayed, but an international call for proposals has now been launched. This will allow solid information on the amounts and location of eligible projects to be obtained by February 2005[18].

Intra-ACP allocations and commitments

in million €

Allocation (*) | Committed 2004 (**) | Share | Forecasts 2005 | Cumul. share |

1. | Social sectors | 342,333 | 230,000 | 67,19% | 105,000 | 97,86% |

- health sector | 229,000 | 50,000 |

- education sector | 1,000 | 55,000 |

- primary education | 20,000 |

- higher education and research | 1,000 | 35,000 |

2. | Methodological support and capacity building | 163,900 | 50,000 | 30,51% | 95,150 | 88,56% |

- trade and regional integration | 50,000 | 12,350 |

- research capacity - sustainable development | 0,000 | 50,700 |

- renewable energy | 0,000 | 7,100 |

- migration | 0,000 | 25,000 |

3. | Natural resources | 366,840 | 12,340 | 3,36% | 327,835 | 92,73% |

- pesticides, epizooties, SPS | 5,000 | 7,500 |

- water facility | 3,000 | 247,000 |

- multilateral environmental agreements | 3,000 | 30,000 |

- fisheries | 0,000 | 31,500 |

- feasibility studies and research | 1,340 | 11,835 |

4. | Private sector support + ICT | 138,050 | 61,095 | 44,26% | 76,955 | 100,00% |

- private sector support - competitiveness | 60,650 | 3,955 |

- agricultural commodities - cotton | 0,000 | 45,000 |

- ICT | 0,445 | 28,000 |

5. | Peace building | 285,000 | 275,000 | 96,49% | 10,000 | 100,00% |

6. | Miscellaneous | 100,413 | 48,084 | 47,89% | 47,329 | 95,02% |

- ACP secretariat | 21,800 | 9,000 |

- technical cooperation facility | 19,000 | 10,000 |

- strategic partnership UN | 0,000 | 10,000 |

- culture | 0,000 | 7,000 |

- other ACP support, training, information activities | 7,284 | 11,329 |

7. | Debt reduction (HIPC) | 460,000 | 460,000 | 100,00% | 0,000 | 100,00% |

TOTAL | 1 856,536 | 1 136,519 | 61,22% | 662,269 | 96,89% |

(*) Includes €170million approved by the Council and to be endorsed by the ACP before the end of 2004 - COM(2004)208. |

(**) Of which €759,2 million was committed in 2003 |

1.2 Disbursements

The Commission disbursed €2 427 million in 2003. This amount includes some special operations such as the transfer of €191 million to a special account for Sudan under the Stabex instrument, a further contribution to HIPC of €209 million and the contribution of €170 million to the Global Fund against Aids, Tuberculosis and Malaria, the latter two being funded from the intra-ACP reserves[19]. The EIB disbursed €4 million under the Investment Facility, which brought total disbursements for both institutions to €2 431 million.

While the level of disbursements in 2003 is a record for the EDF (14 % higher than the level of expenditure reached in 2001, which had been the highest in the history of the EDF), the forecasts for 2004 and 2005 are even higher, again based on a prudent assessment of the ongoing projects and programmes and new projects in the pipeline[20].

Even when factoring in the impact of some €270 million of payments carried over from 2003 due to treasury constraints, the underlying regular payments are on the increase. By mid-October, payments by the Commission reached €1 812 million (including €117 million paid but not yet validated in the accounting system), 73% of the annual objective and significantly higher than at the same period in 2003 and 2002. In combination with improved contracting, this confirms the structural nature of the improved disbursement performance.

As result of the lower-than-expected commitments under the Investment Facility, the payment forecasts for EIB-managed funds also had to be revised downwards, from €168 million in the May 2004 forecasts to €90million.

EDF Payments

in million € |

2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 |

TOTAL managed by COM | 1 640 | 2 124 | 1 902 | 2 427 | 2 475 | 2 760 |

of which |

A. Special operations |

- STABEX | 82 | 353 | 2 | 191 |

- HIPC | 356 | 350 | 180 | 209 | 100 | 200 |

- Global Health Fund GFATM | 170 |

- Peace Facility | 22 | 61 |

- Water Facility | 57 |

Subtotal | 439 | 703 | 182 | 570 | 122 | 318 |

GRAND TOTAL COM + EIB | 1 640 | 2 124 | 1 902 | 2 431 | 2 565 | 2 995 |

(1) 9th EDF instruments managed by the EIB (Investment facility and interest subsidies).

1.3 The RAL (“Reste à Liquider”)

The global stock of outstanding (unpaid) commitments has grown considerably from €8 385 million at the start of 2003 to €9 410 million (+12%) at the end of that year. This is due to the very high level of commitments in 2003 following the entry into force of the Cotonou Agreement and the beginning of the new commitment cycle (9th EDF). However, thanks to the high level of disbursements, the coefficient that expresses the number of years necessary to absorb the RAL was reduced from 4.41 (end 2002) to 3.88 (end 2003). This positive trend started in 2000 when, at its worst, the period needed to absorb the RAL was over five years.

The lower gross commitment rate in 2004, combined with a normal level of decommitments on older programmes and a further increase in disbursements, will lead to a stabilization or even a slight decrease of the RAL in absolute terms by the end of 2004, and a further decrease in the number of years required to absorb it.

Although the higher commitment rate in 2005 may lead to a slight absolute increase of the RAL in 2005, the RAL will be stabilizing at the 2004 level by the end of 2007, with a significant decrease in 2007, compensating for the temporary increase in 2005. Considering the increased disbursement rate, the RAL absorption rate will fall below 3.5 years.

1.4 Financial situation at the end of 2004

The state of implementation of EDF-resources for ACP countries is shown in the table below.

Since the entry into force of the Cotonou Agreement, a total amount of €2 607million was transferred from the old EDFs to the 9th EDF[21]. Most of these resources were transferred to national indicative programmes, but in relative terms the intra-ACP co-operation registered the highest increase.

With the partial release of some of the conditional billion for the launch of the EU Water Facility, the total amount of funding available under the consolidated 9th EDF to date is €15 367 million[22].

Available EDF resources for the ACP

(**) This figure anticipates the reallocation proposal COM(2004)208 approved by Council, for which ACP endorsement is expected in December. |

(***) The difference between the transfer from the previous EDFs and the changes to the 9th EDF is interest on non-transferred STABEX funds. |

The total amount available for commitments for the last quarter of 2004 and the three following years is, excluding the balances of the conditional billion, €10 512 million net, of which €8 773 million is for grants managed by the Commission, with the balance being managed by the EIB. Taking into consideration the commitments pending and the additional commitments expected with a high probability in the last quarter of 2004, by the end of the year only €9 345 million or, on average, €3 115 million per year will remain uncommitted over the remaining period for committing the 9th EDF. Considering the decommitments on ongoing programmes, which averaged +/- €320-340 million over the last five years[23], the gross level of yearly commitments required to absorb the unallocated balances of the consolidated 9th EDF is approximately €3 445 million, of which indicatively €2 945 million concerning Commission-managed funds and €550 million for EIB-managed funds.

In relative terms, most commitments have been made so far in the intra-ACP reserves, reflecting the flexibility of the EDF to respond to new international initiatives. In 2005, the biggest effort is expected for the national indicative programmes as a result of the mid-term-reviews of country strategy papers and from the regional indicative programmes, where 2004 was primarily used in various regions to prepare detailed feasibility studies.

The long-term development reserves are primarily earmarked to cover the financial gap in implementation costs in 2006-2007 resulting from devolution[24]; as the prime objective of devolution has been to improve performance in the delivery of Community assistance, the Commission received a mandate from the Council to negotiate a revision of the Cotonou Agreement in order to allow the funding of these additional devolution expenses out of the EDF[25].

ANNEX 2

Forecast of commitments and payments under the 9th EDF

Years 2006-2009

Million €

|2003* |2004e |2005e |2006f |2007f |2008f |2009f |2003-‘07 | |Commitments on available funds

of which

- on previous EDFs

- decommitments

- 9th EDF, net** |

4.127

574

365

3.188 |

3.185

340

2.865 |

4.055

340

3.735 |

3 500

320

3.180 |

2 750

320

2.430 |

- |

- |

17.617

574

1.685

15.358 | |Payments |2.431 |2.565 |2.995 |3 400 |3 100 |2 900 |2 650 | | |(*): the 2003 commitment figure includes €574 million from previous EDFs, committed before 01 April 2004 (at which moment all balances, €2 608 million to date, have been transferred to the 9th EDF)

(**): the difference of 8.7 M€ from the table on available EDF resources under point 1.4 represents not yet allocated accrued interest on non-transferred STABEX funds

(e) : estimate, based on a detailed screening of the EDF project pipeline

(f) : forecast

BEGRÜNDUNG

Mit Nummer 2 des Finanzprotokolls, das dem am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommen als Anhang 1 beigefügt ist, wird ein mit 13,5 Mrd. EUR ausgestatteter 9. EEF für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean errichtet. Wie in der Erklärung der EU über das Finanzprotokoll (Erklärung XVIII in der Schlussakte zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) vorgesehen, wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Der Restbetrag von 1 Mrd. EUR ist auf der Grundlage einer Prüfung der Leistung des EEF freizugeben, bei der der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand beurteilt wird. Im Einklang mit der Erklärung XVIII im Anhang des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sowie mit Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens zwischen den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ist diese Leistungsprüfung im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission durchzuführen.

Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine „EU-Wasserfazilität“ für die AKP-Staaten einzuführen, dafür 500 Mio. EUR von dem in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten unter Vorbehalt stehenden Betrag von 1 Mrd. EUR bereitzustellen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand von Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Staaten vollständig gebunden werden können und dass angesichts der bis dahin gezeigten Leistungen eine erste Tranche von der unter Vorbehalt stehenden Milliarde freigegeben werden konnte.

Der Rat muss bis März 2005 anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Tranche von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für zu vereinbarende Zwecke fassen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Mobilisierung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Millionen EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR aus dem 9. EEF als zweite Tranche für die AKP-EU-Wasserfazilität

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 zweiter Unterabsatz,

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen,

gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren[26],

gestützt auf das am 18. September 2000 unterzeichnete Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2 (Internes Abkommen)[27],

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens sowie der Erklärung der EU über das Finanzprotokoll (Erklärung XVIII in der Schlussakte zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR für AKP-Staaten aus dem 9. EEF bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR freigegeben.

(2) Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens kann ein Betrag von 1 Mrd. EUR erst dann freigegeben werden, wenn der Rat im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission eine Leistungsprüfung vorgenommen hat. Nach Nummer 7 des Finanzprotokolls und der Erklärung XVIII handelt es sich bei dieser Leistungsprüfung um eine Prüfung des Stands der getätigten Mittelbindungen und Auszahlungen.

(3) Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine Wasserfazilität für die AKP-Staaten einzuführen, dafür 500 Mio. EUR von dem in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten unter Vorbehalt stehenden Betrag von 1 Mrd. EUR in Betracht zu ziehen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand von Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Staaten vollständig gebunden werden können.

(4) Die erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR wurde freigegeben und im Einklang mit Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Internen Abkommens wie folgt aufgeteilt: 185 Mio. EUR für den Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung; 24 Mio. EUR für den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration und 41 Mio. EUR für die Investitionsfazilität.

(5) In demselben Beschluss legte der Rat fest, dass er anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF bis März 2005 einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für zu vereinbarende Zwecke fassen werde -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anbetracht der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF stimmt der Rat der Mobilisierung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität zugunsten der AKP-Staaten zu.

Artikel 2

Die zweite Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR wird wie folgt freigegeben und aufgeteilt:

185 Mio. EUR für den Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung, der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Internen Abkommens sowie in Nummer 3 a des Finanzprotokolls genannt ist;

24 Mio. EUR für den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration, der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Internen Abkommens sowie in Nummer 3 b des Finanzprotokolls genannt ist;

41 Mio. EUR für die Investitionsfazilität, die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Internen Abkommens sowie in Nummer 3 c des Finanzprotokolls genannt ist.

Artikel 3

Der AKP-Ministerrat wird von diesem Beschluss unterrichtet.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

BEGRÜNDUNG

Mit Nummer 2 des Finanzprotokolls, das dem am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommen als Anhang 1 beigefügt ist, wird ein mit 13,5 Mrd. EUR ausgestatteter 9. EEF für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean errichtet. Wie in der Erklärung der EU über das Finanzprotokoll (Erklärung XVIII in der Schlussakte zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) vorgesehen, wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Der Restbetrag von 1 Mrd. EUR ist auf der Grundlage einer Prüfung der Leistung des EEF freizugeben, bei der der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand beurteilt wird. Im Einklang mit der Erklärung XVIII im Anhang des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sowie mit Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens zwischen den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ist diese Leistungsprüfung im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission durchzuführen.

Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine „EU-Wasserfazilität“ für die AKP-Staaten einzuführen, dafür 500 Mio. EUR von dem gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden Betrag von 1 Mrd. EUR in Betracht zu ziehen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand von Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Staaten vollständig gebunden werden können und dass angesichts der bis dahin gezeigten Leistungen eine erste Tranche von der unter Vorbehalt stehenden Milliarde freigegeben werden konnte.

Der Rat muss bis März 2005 anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Tranche von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für zu vereinbarende Zwecke fassen.

Im Jahr 2003 stimmte der AKP-EG-Ministerrat dem Beitritt von Timor-Leste zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen zu. Während die Entwicklungshilfe für Timor-Leste vorerst aus dem EG-Haushalt finanziert wird, ist eine Finanzierung über 2005 hinaus nicht vorgesehen, da Timor-Leste dann das Cotonou-Abkommen ratifizieren dürfte und dies der geltenden ALA-Verordnung zuwiderliefe, wonach ALA-Mittel nicht zugunsten von AKP-Staaten verwendet werden dürfen.

Daher hat die Kommission gestützt auf die Artikel 62 Absatz 2 und 94 Absatz 1 des Cotonou-Abkommens vorgeschlagen, den 9. EEF um 18 Mio. EUR aufzustocken, was dem anteiligen Betrag entspricht, der auf Timor-Leste entfallen wäre, wenn die üblichen Kriterien des 9. EEF für die Zuweisung von Hilfen angewandt worden wären.

Während der Beratungen in der Gruppe „AKP” des Ministerrats kamen die Mitgliedstaaten nicht zu einem einstimmigen Standpunkt zu diesem Vorschlag, doch der Rat brachte seine Bereitschaft zum Ausdruck, die Verwendung der unter Vorbehalt stehenden Milliarde für die Deckung des Bedarfs von Timor-Leste wohlwollend in Betracht zu ziehen, da derzeit im Rahmen des 9. EEF keine Mittel ohne Zweckbindung verfügbar sind.[28]

Daher wird vorgeschlagen, 18 Millionen EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR aus dem 9. EEF freizugeben und innerhalb des Finanzrahmens für langfristige Entwicklung für die Finanzierung des Nationalen Richtprogramms für Timor-Leste im Zeitraum 2006-2007 bereitzustellen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Freigabe und Verwendung von 18 Millionen EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR aus dem 9. EEF zur Finanzierung des Nationalen Richtprogramms für Timor-Leste im Zeitraum 2006-2007

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 zweiter Unterabsatz,

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen,

gestützt auf Artikel 1 des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren,

gestützt auf das am 18. September 2000 unterzeichnete Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere auf Artikel 1 Absatz 5 und Artikel 2 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens sowie der Erklärung der EU über das Finanzprotokoll (Erklärung XVIII in der Schlussakte zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR für AKP-Staaten aus dem 9. EEF bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR freigegeben.

(2) Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens kann ein Betrag von 1 Mrd. EUR erst dann freigegeben werden, wenn der Rat im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission eine Leistungsprüfung vorgenommen hat. Nach Nummer 7 des Finanzprotokolls und der Erklärung XVIII handelt es sich bei dieser Leistungsprüfung um eine Prüfung des Stands der getätigten Mittelbindungen und Auszahlungen.

(3) Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine Wasserfazilität für die AKP-Staaten einzuführen, dafür 500 Mio. EUR von dem in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten unter Vorbehalt stehenden Betrag von 1 Mrd. EUR in Betracht zu ziehen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand von Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Staaten vollständig gebunden werden können.

(4) In demselben Beschluss legte der Rat fest, dass er vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF bis März 2005 einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für zu vereinbarende Zwecke fassen werde.

(5) Mit dem Beschluss Nr. 1/2003 des AKP-EG-Ministerrats vom 16. Mai 2003 wurde der Beitritt von Timor-Leste zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genehmigt. Gemäß diesem Beschluss konnte Timor-Leste nicht unmittelbar die Finanzmittel des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in Anspruch nehmen, sondern kam im Rahmen einer vorübergehend geltenden Sonderregelung lediglich in den Genuss der Mittel für die regionale Zusammenarbeit. Der Beschluss ließ die Tatsache unberücksichtigt, dass Timor-Leste nach der Ratifizierung des Cotonou-Abkommens die ihm bis dahin im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 443/92 des Rates (ALA-Verordnung) gewährte Entwicklungshilfe nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Während die Entwicklungshilfe für Timor-Leste bis 2005 aus ALA-Mitteln finanziert wird, wird eine weitere Finanzierung aus ALA-Mitteln nicht mehr möglich sein, sobald Timor-Leste im Laufe des Jahres 2005 das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ratifiziert hat.

(6) Daher schlug die Kommission gestützt auf die Artikel 62 Absatz 2 und 94 Absatz 1 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens vor[29], den 9. EEF um 18 Mio. EUR aufzustocken, was dem anteiligen Betrag entspricht, der auf Timor-Leste entfallen wäre, wenn die üblichen Kriterien des 9. EEF für die Zuweisung von Hilfen angewandt worden wären.

(7) Während der Beratungen in der Gruppe „AKP” des Ministerrats kamen die Mitgliedstaaten offenbar nicht zu einem einstimmigen Standpunkt zu diesem Vorschlag, doch der Rat brachte seine Bereitschaft zum Ausdruck, die Verwendung der unter Vorbehalt stehenden Milliarde für die Deckung des Bedarfs von Timor-Leste wohlwollend in Betracht zu ziehen, da derzeit im Rahmen des 9. EEF keine Mittel ohne Zweckbindung verfügbar sind[30].

(8) Daher wird vorgeschlagen, 18 Millionen EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR aus dem 9. EEF freizugeben und innerhalb des Finanzrahmens für langfristige Entwicklung für die Finanzierung des Nationalen Richtprogramms für Timor-Leste im Zeitraum 2006-2007 bereitzustellen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anbetracht der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF stimmt der Rat der Freigabe und Verwendung von 18 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung des Nationalen Richtprogramms für Timor-Leste im Zeitraum 2006-2007 zu.

Artikel 2

Der Betrag von 18 Mio. EUR wird freigegeben und für den Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung gebunden, der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Internen Abkommens sowie in Nummer 3 a des Finanzprotokolls genannt ist.

Artikel 3

Der AKP-Ministerrat wird von diesem Beschluss unterrichtet.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

BEGRÜNDUNG

Gemäß Nummer 2 des Finanzprotokolls, das dem am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommen als Anhang 1 beigefügt ist, beträgt die finanzielle Hilfe der Gemeinschaft aus dem 9. EEF für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean insgesamt 13,5 Mrd. EUR. Wie in der Erklärung der EU über das Finanzprotokoll (Erklärung XVIII in der Schlussakte zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) vorgesehen, wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Der Restbetrag von 1 Mrd. EUR ist auf der Grundlage einer Prüfung der Leistung des EEF freizugeben, bei der der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand beurteilt wird. Im Einklang mit der Erklärung XVIII im Anhang des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sowie mit Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens zwischen den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ist diese Leistungsprüfung im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission durchzuführen.

Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine „EU-Wasserfazilität“ für die AKP-Staaten einzuführen, dafür 500 Mio. EUR von dem gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden Betrag von 1 Mrd. EUR in Betracht zu ziehen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand von Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Staaten vollständig gebunden werden können und dass angesichts der bis dahin gezeigten Leistungen eine erste Tranche von der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR freigegeben werden konnte.

Der Rat muss bis März 2005 anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Tranche von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für noch zu vereinbarende Zwecke fassen.

Für einen Betrag von 482 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR wurden die Vorschläge auf der Grundlage der aus dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen resultierenden Verpflichtungen sowie der bisher nicht erfüllten gemeinsamen Zusagen der AKP und der EG auf internationaler Ebene ausgewählt, wobei der Dringlichkeit, dem Schwerpunkt Armutsbekämpfung, der Konzentration der Hilfe und den Aufnahmekapazitäten grundsätzlich Rechnung getragen wurde.

Daher wird vorgeschlagen, die 482 Mio. EUR freizugeben und die Mittel für die Erfüllung der aus dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen resultierenden Verpflichtungen sowie für Beiträge zu internationalen Initiativen und Verpflichtungen zuzuweisen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Freigabe und Verwendung der verbleibenden 482 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die Zusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 zweiter Unterabsatz,

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen,

gestützt auf Artikel 1 des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren,

gestützt auf das am 18. September 2000 unterzeichnete Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2 (Internes Abkommen),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens sowie der Erklärung der EU über das Finanzprotokoll (Erklärung XVIII in der Schlussakte zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR für AKP-Staaten aus dem 9. EEF bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR freigegeben.

(2) Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens kann ein Betrag von 1 Mrd. EUR erst dann freigegeben werden, wenn der Rat im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission eine Leistungsprüfung vorgenommen hat. Nach Nummer 7 des Finanzprotokolls und der Erklärung XVIII handelt es sich bei dieser Leistungsprüfung um eine Prüfung des Stands der getätigten Mittelbindungen und Auszahlungen.

(3) Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine Wasserfazilität für die AKP-Staaten einzuführen, dafür 500 Mio. EUR von dem in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten unter Vorbehalt stehenden Betrag von 1 Mrd. EUR in Betracht zu ziehen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand von Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Staaten vollständig gebunden werden können.

(4) In demselben Beschluss legte der Rat fest, dass er vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF bis März 2005 einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für zu vereinbarende Zwecke fassen werde.

(5) Der 9. EEF, einschließlich der Restmittel aus den früheren EEF, wird bis Ende 2007 vollständig gebunden sein, ohne der Gemeinschaft jedoch zu ermöglichen, ihren internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen und auf neue internationale Initiativen zu reagieren.

(6) Für einen Betrag von 482 Mio. EUR wurden die Vorschläge auf der Grundlage der aus dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen resultierenden Verpflichtungen sowie der bisher nicht erfüllten gemeinsamen Zusagen der AKP und der EG auf internationaler Ebene ausgewählt, wobei der Dringlichkeit, dem Schwerpunkt Armutsbekämpfung, der Konzentration der Hilfe und den Aufnahmekapazitäten grundsätzlich Rechnung getragen wurde.

(7) Gestützt auf die geltenden Modalitäten des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) und des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (TZL) wird der jährliche Bedarf an Haushaltsmitteln auf 18 Mio. EUR bzw. 14 Mio. EUR veranschlagt. Daher wird vorgeschlagen, im Einklang mit den Anhängen I und III des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens 64 Mio. EUR aus der Zuweisung, die von der unter Vorbehalt stehenden Milliarde EUR für den Finanzrahmen für langfristige Entwicklung freigegeben wird, bereitzustellen, um den Betrieb des ZUE und des TZL in den Jahren 2006-2007 zu finanzieren.

(8) In der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die künftige Entwicklung der EU-Energieinitiative und die Modalitäten für die Einrichtung einer Energiefazilität zugunsten der AKP-Länder (KOM (2004) 711 vom 28. Oktober 2004) wurde vorgeschlagen, 250 Mio. EUR für diese Initiative zu mobilisieren. In den Schlussfolgerungen der Mitteilung wird angeregt, dass diese neue Initiative aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde finanziert wird. Angesichts der hohen Erwartungen, die durch die Einleitung der EU-Energieinitiative hervorgerufen wurden, des entscheidenden Beitrags der Energie zur Verwirklichung des Milleniums-Entwicklungsziele und der ausschlaggebenden Bedeutung des Zugangs der Armen zu einer kostenwirksamen und umweltfreundlichen Energieversorgung wird vorgeschlagen, dass die geplante AKP-EU-Energiefazilität mit einem Richtbetrag von 250 Mio. EUR aus den unter Vorbehalt stehenden Restmitteln finanziert wird und dass dieser Betrag zu dem genannten Zweck vollständig auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation übertragen wird.

(9) Der Rat nahm im April 2004 einen von der Kommission ausgearbeiteten Aktionsplan der EU an, der einen Vorschlag zur Förderung des Zugangs der Erzeuger zur Versicherung gegen Rohstoffpreisrisiken und zur Handelsfinanzierung beinhaltet[31]. Ziel des Kommissionsbeitrags zu dieser Initiative ist die Ergänzung der technischen Hilfe der Weltbank für die Errichtung einer Finanzierungsfazilität zur Unterstützung der AKP-Staaten beim Zugang zu marktgestützten Instrumenten für das internationale Rohstoffpreisrisikomanagement durch die vorübergehende Mitfinanzierung ihrer Prämien. Dies wird zur Verringerung der Anfälligkeit der begünstigten AKP-Staaten für Rohstoffpreisschocks und zur Konzipierung und weiteren Entwicklung marktgestützter Instrumente für das Rohstoffpreisrisikomanagement beitragen. Es wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von bis zu 25 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde zu binden, um im Einklang mit Artikel 68 Absatz 5 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zur Finanzierungsfazilität für das internationale Rohstoffpreisrisikomanagement beizutragen, und den gesamten Betrag zu diesem Zweck auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation zu übertragen.

(10) Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz[32], die 2006 in Kraft tritt, verlangt, dass Drittländer ausführliche Angaben über die allgemeine Struktur und Verwaltung ihrer Kontrollsysteme in den Bereichen Futtermittel und Lebensmittel sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz vorlegen und ausreichende Garantien dafür liefern, dass die für den EU-Markt bestimmten Produkte die Sicherheitsstandards der EU erfüllen. Um den Zugang zu den EU-Märkten aufrecht zu erhalten und diese neuen Verordnungen einhalten zu können, müssen die AKP-Staaten umfassende Investitionen tätigen. Nach Artikel 12 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens über die Konsistenz der Gemeinschaftspolitik werden in solchen Fällen auf Ersuchen der AKP-Staaten Konsultationen abgehalten, damit ihren Besorgnissen hinsichtlich der Auswirkungen der Maßnahmen Rechnung getragen werden kann. Es wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von 30 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde zu binden, um zur ersten Phase eines Kapazitätsaufbauprogramms beizutragen, das die AKP-Staaten bei der Anpassung an die neuen Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften der EU unterstützt, und den gesamten Betrag zu diesem Zweck auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation zu übertragen.

(11) Angesichts der wachsenden Bedeutung der Afrikanischen Union (AU) bei der Friedenserhaltung und Konfliktprävention sowie der Förderung der regionalen Integration und der verantwortungsvollen Regierungsführung und angesichts der positiven Aufnahme der Mitteilung über einen verstärkten EU-Afrika-Dialog[33] durch den Rat scheint es angebracht, zu einer stärker strategisch ausgerichteten Unterstützung für die AU-Institutionen überzugehen und einen zusätzlichen Betrag für ein gesamtafrikanisches Unterstützungsprogramm im Rahmen des Dokuments „Vision and Mission of the African Union and Strategic Plan for 2004-2007“ zurückzustellen, das im Juli 2004 auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Addis Abeba angenommen wurde. Um zu einem gesamtafrikanischen Unterstützungsprogramm beizutragen, wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von bis zu 50 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde bereitzustellen und diesen Betrag zu dem genannten Zweck auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation zu übertragen.

(12) Die „Fast-Track“-Initiative „Bildung für alle“ (FTI) ist eine Mitte 2002 eingeleitete globale Partnerschaft, die Niedrigeinkommensländern dabei helfen soll, die Millenniums-Entwicklungsziele im Bereich der Bildung, d.h. die Gewährleistung einer vollständigen Primarbildung für alle Kinder, bis 2015 zu erreichen. Es handelt sich um eines der ersten Instrumente zur Umsetzung des Konsenses von Monterrey über wirksame Partnerschaften zwischen Gebern und Entwicklungsländern zwecks Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Entwicklungshilfe. Die FTI wird in erster Linie über vorhandene Finanzierungsmechanismen der Partnerländer abgewickelt. Da es sich als unmöglich erwiesen hat, systematische Unterstützung für die FTI im Rahmen der nationalen Halbzeitüberprüfungen 2004 zu leisten, wird vorgeschlagen, für die Fast-Track-Initiative einen Richtbetrag von 63 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden Milliarde bereitzustellen und diesen Betrag zu dem genannten Zweck auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation zu übertragen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anbetracht der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF stimmt der Rat der Freigabe und Verwendung von 482 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die Zusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean zu.

Artikel 2

Die Mittelzuweisung von 482 Mio. EUR wird wie folgt freigegeben und aufgeteilt:

1. 352 Mio. EUR für den Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung, der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Internen Abkommens sowie in Nummer 3 a des Finanzprotokolls genannt ist;

2. 48 Mio. EUR für den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration, der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Internen Abkommens sowie in Nummer 3 b des Finanzprotokolls genannt ist;

3. 82 Mio. EUR für die Investitionsfazilität, die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Internen Abkommens sowie in Nummer 3 c des Finanzprotokolls genannt ist.

Artikel 3

64 Mio. EUR aus dem Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung, der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a ii) iii) des Internen Abkommens sowie in Nummer 3 a i) ii) des Finanzprotokolls genannt ist, werden für die Finanzierung des Haushalts des Zentrums für Unternehmensentwicklung und des Haushalts des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (TZL) bereitgestellt.

Artikel 4

Die verbleibenden 418 Mio. EUR werden zur Finanzierung folgender Maßnahmen beitragen:

bis zu 250 Mio. EUR für die EU-Energieinitiative;

bis zu 25 Mio. EUR für den Beitrag zur Finanzierungsfazilität für das internationale Rohstoffpreisrisikomanagement zugunsten der AKP-Staaten;

ein Richtbetrag von 30 Mio. EUR für die Unterstützung der AKP-Staaten bei der Anpassung an die neuen Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften der EU;

bis zu 50 Mio. EUR zur Unterstützung der Afrikanischen Union bei der Wahrnehmung ihres gesamtafrikanischen Mandats;

ein Richtbetrag von 63 Mio. EUR als Beitrag zur Fast-Track-Initiative „Bildung für alle“.

Artikel 5

Der AKP-Ministerrat wird von diesem Beschluss unterrichtet.

Artikel 6

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

BEGRÜNDUNG

Gemäß Nummer 2 des Finanzprotokolls, das dem am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommen als Anhang 1 beigefügt ist, umfasst die Finanzhilfe der Gemeinschaft einen Gesamtbetrag von bis zu 13,5 Mrd. EUR aus dem 9. EEF für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. Wie in der Erklärung der EU über das Finanzprotokoll (Erklärung XVIII in der Schlussakte zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) vorgesehen, wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Gemäß dem Internen Abkommen wird der Restbetrag von 1 Mrd. EUR auf der Grundlage einer Prüfung der Leistung des EEF, bei der der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand beurteilt wird, freigegeben und auf die Finanzrahmen für langfristige Entwicklung, regionale Zusammenarbeit und Integration sowie die Investitionsfazilität aufgeteilt. Im Einklang mit der Erklärung XVIII im Anhang des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sowie mit Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens zwischen den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ist diese Leistungsprüfung auf Vorschlag der Kommission 2004 durchzuführen.

Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine EU-Wasserfazilität für die AKP-Länder einzuführen, dafür 500 Mio. EUR des in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten unter Vorbehalt stehenden Betrags von 1 Mrd. EUR bereitzustellen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Länder vollständig gebunden werden können und dass angesichts der bisherigen Leistungen eine erste Zuweisung aus den Mitteln der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR freigegeben werden kann.

Der Rat hat bis März 2005 anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Tranche von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR aus den Mitteln der gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für noch zu vereinbarende Zwecke zu fassen.

Für 482 Mio. EUR der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR wurden Vorschläge auf der Grundlage der aus dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen erwachsenden Verpflichtungen und der bislang nicht erfüllten gemeinsamen Verpflichtungen der AKP-Staaten und der EG auf internationaler Ebene ausgewählt, wobei den Grundsätzen der Dringlichkeit und der Armutsbekämpfung, der Konzentration der Hilfe und des Absorptionsvermögens Rechnung getragen wurde.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, dass der Rat den beigefügten Beschluss über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat hinsichtlich der Übertragung von 288 Mio. EUR aus der Reserve des Finanzrahmens des 9. EEF für die langfristige Entwicklung sowie von 82 Mio. EUR aus der Investitionsfazilität des 9. EEF auf die Zuweisung für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten zur Finanzierung dieser Initiativen genehmigt. Mit der Erhöhung der Mittelzuweisung für regionale Zusammenarbeit und Integration auf 48 Mio. EUR ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 418 Mio. EUR.

64 Mio. EUR aus dem Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung sind entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffern ii) und iii) des Internen Abkommens sowie Nummer 3 Buchstabe a) Ziffern i) und ii) des Finanzprotokolls für die Finanzierung des Haushalts des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) und des Zentrums für landwirtschaftliche Entwicklung (TZL) bestimmt.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat zu einem Beschluss über die Verwendung der Reserve des Finanzrahmens für die langfristige Entwicklung sowie von Mitteln aus der Investitionsfazilität des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung der EU-Energieinitiative und für die Beiträge zur Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement, zur Anpassung an die neuen Gemeinschaftsbestimmungen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz, zur Stärkung der Afrikanischen Union und zur Fast-Track-Initiative ‚Bildung für alle’

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Kommission[34],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens kann ein Betrag von 1 Mrd. EUR erst dann freigegeben und auf den Finanzrahmen für die langfristige Entwicklung, den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration sowie die Investitionsfazilität aufgeteilt werden, wenn der Rat im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission eine Leistungsüberprüfung vorgenommen hat. Nach Nummer 7 des Finanzprotokolls und der Erklärung XVIII handelt es sich bei dieser Leistungsprüfung um eine Prüfung des Stands der getätigten Mittelbindungen und Auszahlungen.

(2) Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine Wasserfazilität für die AKP-Länder einzuführen, dafür 500 Mio. EUR des in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten unter Vorbehalt stehenden Betrags von 1 Mrd. EUR bereitzustellen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Länder vollständig gebunden werden können.

(2) In demselben Beschluss legte der Rat fest, dass er anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm bis Ende 2004 vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF bis März 2005 über die Mobilisierung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR für die AKP-EU-Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR für noch zu vereinbarende Zwecke beschließen werde.

(3) Für den Gesamtbetrag von 482 Mio. EUR wurden Vorschläge auf der Grundlage der aus dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen erwachsenden Verpflichtungen und der bislang nicht erfüllten gemeinsamen Verpflichtungen der AKP-Staaten und der EG auf internationaler Ebene ausgewählt, wobei den Grundsätzen der Dringlichkeit und der Armutsbekämpfung, der Konzentration der Hilfe und des Absorptionsvermögens Rechnung getragen wurde.

(4) Von letztgenanntem Betrag sind 64 Mio. EUR aus dem Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffern ii) und iii) des Internen Abkommens sowie Nummer 3 Buchstabe a) Ziffern i) und ii) des Finanzprotokolls für die Finanzierung des Haushalts des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) und des Zentrums für landwirtschaftliche Entwicklung (TZL) bestimmt. Die dann noch verbleibenden 418 Mio. EUR sind für die AKP-interne Finanzierung der EU-Energieinitiative, für eine Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement, für die Anpassung an die neuen Gemeinschaftsbestimmungen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz, für die Stärkung der Afrikanischen Union und für die Fast-Track-Initiative ‚Bildung für alle’ vorgesehen.

(5) Gemäß Artikel 15 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wurde ein AKP-EG-Ministerrat eingerichtet, der befugt ist, im Rahmen dieses Abkommens Beschlüsse zu fassen; gemäß Nummer 8 des Anhangs I kann der Ministerrat bei Ausschöpfung eines der im Abkommen vorgesehenen Finanzinstrumente geeignete Maßnahmen treffen.

(6) Die im 9. EEF vorgesehenen Mittel für die regionale Zusammenarbeit und Integration sind erschöpft. Daher sollte ein Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat festgelegt werden, damit der Ministerrat über einen Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung der EU-Energieinitiative, zu einer Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement, zur Anpassung an die neuen Gemeinschaftsbestimmungen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz, zur Stärkung der Afrikanischen Union und zur Fast-Track-Initiative ‚Bildung für alle’ aus der Reserve des Finanzrahmens für die langfristige Entwicklung und aus der Investitionsfazilität des 9. EEF beschließen kann –

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die Gemeinschaft wird gestützt auf den beigefügten Entwurf eines Beschlusses des AKP-EG-Ministerrats den folgenden Standpunkt zur Verwendung der Reserve des Finanzrahmens für die langfristige Entwicklung sowie von Mitteln aus der Investitionsfazilität des 9. EEF für die Finanzierung der EU-Energieinitiative und für die Beiträge zur Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement, zur Anpassung an die neuen Gemeinschaftsbestimmungen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz, zur Stärkung der Afrikanischen Union und zur Fast-Track-Initiative ‚Bildung für alle’ im AKP-EG-Ministerrat vertreten.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

Entwurf

BESCHLUSS DES AKP-EG-MINISTERRATES

über die Verwendung der Reserve des Finanzrahmens für die langfristige Entwicklung sowie von Mitteln aus der Investitionsfazilität des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung der EU-Energieinitiative und für die Beiträge zur Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement, zur Anpassung an die neuen Gemeinschaftsbestimmungen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz, zur Stärkung der Afrikanischen Union und zur Fast-Track-Initiative ‚Bildung für alle’

DER AKP-EG-MINISTERRAT –

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere Anhang I Nummer 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Auf seiner 2527. Tagung vom 22. März 2004 wurde im EU-Ministerrat vereinbart, eine Wasserfazilität für AKP-Länder einzurichten und dafür 500 Mio. EUR der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR im Rahmen des 9. EEF bereitzustellen. Darüber hinaus wurde vereinbart, unverzüglich eine erste Zuweisung von 250 Mio. EUR aus den Mitteln der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR freizugeben und bis spätestens März 2005 anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der vom Rat bis Ende 2004 vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Tranche von 250 Mio. EUR und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für noch zu vereinbarende Zwecke zu fassen.

(2) Um die Unterstützung der Finanzierung der EU-Energieinitiative und die Beiträge zur Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement, zur Anpassung an die neuen Gemeinschaftsbestimmungen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz, zur Stärkung der Afrikanischen Union und zur Fast-Track-Initiative ‚Bildung für alle’ zu gewährleisten, sollten für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten Mittel in einer Gesamthöhe von 418 Mio. EUR bereitgestellt werden; hierfür können die vom EU-Ministerrat freigegebenen Finanzmittel herangezogen werden. Der Finanzrahmen für die regionale Zusammenarbeit und Integration gemäß Nummer 3 Buchstabe b) des Anhangs I zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ist jedoch erschöpft. Deshalb müssen die nötigen Mittel aus nicht zugewiesenen Mitteln des Finanzrahmens des 9. EEF für die langfristige Entwicklung und aus der Investitionsfazilität des 9. EEF, auf die in Nummer 3 Buchstaben b) und c) des Finanzprotokolls Bezug genommen wird, übertragen werden.

(3) Gemäß Artikel 15 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wurde ein AKP-EG-Ministerrat eingerichtet, der befugt ist, im Rahmen dieses Abkommens Beschlüsse zu fassen –

BESCHLIESST:

Artikel 1

Ein Betrag von 370 Mio. EUR, der sich aus 288 Mio. EUR aus der Reserve des Finanzrahmens des 9. EEF für die langfristige Entwicklung und 82 Mio. EUR aus der Investitionsfazilität des 9. EEF zusammensetzt, wird auf die für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten vorgesehene Mittelausstattung des Finanzrahmens für regionale Zusammenarbeit und Integration übertragen und für die Einrichtung der AKP-EU-Wasserfazilität verwendet. Zusammen mit einem für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten bereits verfügbaren Betrag in Höhe von 48 Mio. EUR wird somit ein Gesamtbetrag von 418 Mio. EUR für die Finanzierung der EU-Energieinitiative und für die Beiträge zur Finanzierungsfazilität für internationales Rohstoffpreisrisikomanagement, zur Anpassung an die neuen Gemeinschaftsbestimmungen in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz, zur Stärkung der Afrikanischen Union und zur Fast-Track-Initiative ‚Bildung für alle’ bereitstehen.

Artikel 2

Der AKP-Ministerrat ersucht die Kommission im Einklang mit Artikel 13 Absatz 2 des Anhangs IV zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen um die Finanzierung der Programme und Richtbeträge gemäß Artikel 1 aus der Unterstützung für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des AKP-EG-Ministerrates

Der Präsident

BEGRÜNDUNG

Mit Nummer 2 des Finanzprotokolls, das dem am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommen als Anhang 1 beigefügt ist, wird ein mit 13,5 Mrd. EUR ausgestatteter 9. EEF für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean errichtet. Wie in der Erklärung der EU über das Finanzprotokoll (Erklärung XVIII in der Schlussakte zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) vorgesehen, wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Gemäß dem Internen Abkommen wird der Restbetrag von 1 Mrd. EUR auf der Grundlage einer Prüfung der Leistung des EEF, bei der der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand beurteilt wird, freigegeben und auf den Finanzrahmen für langfristige Entwicklung, den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration und die Investitionsfazilität aufgeteilt. Im Einklang mit der Erklärung XVIII im Anhang des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sowie mit Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens zwischen den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ist diese Leistungsprüfung im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission durchzuführen.

Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine „EU-Wasserfazilität“ für die AKP-Staaten einzuführen, dafür 500 Mio. EUR von dem in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten unter Vorbehalt stehenden Betrag von 1 Mrd. EUR bereitzustellen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand von Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Staaten vollständig gebunden werden können und dass angesichts der bis dahin gezeigten Leistungen eine erste Tranche von der unter Vorbehalt stehenden Milliarde freigegeben werden konnte.

Der Rat muss bis März 2005 anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Tranche von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für zu vereinbarende Zwecke fassen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, dass der Rat den beigefügten Beschluss über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat hinsichtlich der Übertragung von 185 Mio. EUR aus der Reserve (nicht zugewiesene Mittel) des Finanzrahmens des 9. EEF für langfristige Entwicklung sowie von 41 Mio. EUR aus der Investitionsfazilität des 9. EEF auf die Zuweisung für die Intra-AKP-Kooperation zur Verwendung für die zweite Mittelzuweisung zugunsten der AKP-EU-Wasserfazilität annimmt. Gemeinsam mit der oben erwähnten Erhöhung der Zuweisung für die Intra-AKP-Kooperation um 24 Mio. EUR ergibt dies einen Gesamtbetrag von 250 Mio. EUR für die zweite Mittelzuweisung zugunsten der Wasserfazilität.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat zu einem Beschluss über die Verwendung des Finanzrahmens für die langfristige Entwicklung sowie von Mitteln aus der Investitionsfazilität des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die zweite Mittelzuweisung zugunsten der AKP-EU-Wasserfazilität

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 zweiter Unterabsatz,

auf Vorschlag der Kommission[35],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens kann ein Betrag von 1 Mrd. EUR erst dann freigegeben und auf den Finanzrahmen für die langfristige Entwicklung, den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration und die Investitionsfazilität aufgeteilt werden, wenn der Rat im Jahr 2004 auf Vorschlag der Kommission eine Leistungsüberprüfung vorgenommen hat. Nach Nummer 7 des Finanzprotokolls und der Erklärung XVIII handelt es sich bei dieser Leistungsprüfung um eine Prüfung des Stands der getätigten Mittelbindungen und Auszahlungen.

(2) Am 22. März 2004 wurde im Rat vereinbart, eine Wasserfazilität für die AKP-Staaten einzuführen, dafür 500 Mio. EUR von dem in Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens genannten unter Vorbehalt stehenden Betrag von 1 Mrd. EUR in Betracht zu ziehen und eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR freizugeben. Grundlage für diesen Beschluss war, dass der Mittelbindungs- und Auszahlungsstand von Ende 2003 in Verbindung mit den von der Kommission vorgelegten Prognosen für den Zeitraum 2004-2007 darauf hindeutete, dass die Mittel des 9. EEF für AKP-Staaten vollständig gebunden werden können.

(3) Die erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR wurde freigegeben und im Einklang mit Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Internen Abkommens wie folgt aufgeteilt: 185 Mio. EUR für den Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung; 24 Mio. EUR für den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration und 41 Mio. EUR für die Investitionsfazilität.

(4) In demselben Beschluss legte der Rat fest, dass er anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm Ende 2004 vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF bis März 2005 über die Mobilisierung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR für die AKP-EU-Wasserfazilität beschließen werde.

(5) Gemäß Artikel 15 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wurde ein AKP-EG-Ministerrat eingerichtet, der befugt ist, im Rahmen dieses Abkommens Beschlüsse zu fassen; gemäß Nummer 8 des Anhangs I kann der Ministerrat geeignete Maßnahmen treffen, wenn die für die Finanzinstrumente des Abkommens vorgesehenen Mittel erschöpft sind.

(6) Der Finanzrahmen des 9. EEF für regionale Zusammenarbeit und Integration ist erschöpft. Daher sollte der von der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat zu vertretende Standpunkt festgelegt werden, damit der Ministerrat über einen Beitrag der Gemeinschaft zur Errichtung einer AKP-EU-Wasserfazilität aus der Reserve für den Finanzrahmen für langfristige Entwicklung und aus der Investitionsfazilität des 9. EEF beschließen kann -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die Gemeinschaft wird gestützt auf den beigefügten Entwurf eines Beschlusses des AKP-EG-Ministerrats den nachstehenden Standpunkt zur Verwendung der Reserve des Finanzrahmens des 9. EEF für langfristige Entwicklung sowie von Mitteln aus der Investitionsfazilität des 9. EEF für die zweite Mittelzuweisung zugunsten der AKP-EU-Wasserfazilität im AKP-EG-Ministerrat vertreten.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ENTWURF

BESCHLUSS DES AKP-EG-MINISTERRATS

über die Verwendung der Reserve des Finanzrahmens für langfristige Entwicklung sowie von Mitteln aus der Investitionsfazilität des 9. Europäischen Entwicklungsfonds für die zweite Mittelzuweisung zugunsten der AKP-EU-Wasserfazilität

DER AKP-EG-MINISTERRAT -

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere Anhang I Nummer 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Auf der 2527. Tagung des EU-Ministerrats vom 22. März 2004 wurde vereinbart, eine Wasserfazilität für AKP-Staaten einzurichten und dafür einen Betrag von 500 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR im Rahmen des 9. EEF bereitzustellen. Darüber hinaus wurde beschlossen, unverzüglich eine erste Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR freizugeben und bis spätestens März 2005 anhand der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der vom Rat Ende 2004 vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Tranche von 250 Mio. EUR und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Internen Abkommens unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR zu fassen. Die zweite Mittelzuweisung von 250 Mio. EUR wird wie folgt auf die in Nummer 3 des Finanzprotokolls des 9. EEF genannten Finanzrahmen aufgeteilt: 185 Mio. EUR für den Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung, 24 Mio. EUR für den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration und 41 Mio. EUR für die Investitionsfazilität.

(2) Um eine Unterstützung für die Durchführung der EU-Wasserinitiative in den AKP-Staaten zu gewährleisten, sollten der Intra-AKP-Kooperation insgesamt 250 Mio. EUR zugewiesen werden, die aus den vom EU-Ministerrat freigegebenen Mitteln zur Verfügung gestellt werden können. Allerdings ist der Finanzrahmen für die regionale Zusammenarbeit und Integration, der in Nummer 3 b des Anhangs I zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genannt ist, erschöpft. Die erforderlichen Ressourcen müssen daher aus nicht zugewiesenen Mitteln aus dem Finanzrahmen des 9. EEF für langfristige Entwicklung und aus der Investitionsfazilität des EEF übertragen werden, die in Nummer 3 b und c des Finanzprotokolls genannt sind.

(3) Gemäß Artikel 15 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wurde ein AKP-EG-Ministerrat eingerichtet, der befugt ist, im Rahmen dieses Abkommens Beschlüsse zu fassen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Ein Betrag von 226 Mio. EUR, der sich aus 185 Mio. EUR aus der Reserve des Finanzrahmens des 9. EEF für langfristige Entwicklung und 41 Mio. EUR aus der Investitionsfazilität des 9. EEF zusammensetzt, wird auf die im Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration vorgesehene Zuweisung für die Intra-AKP-Kooperation übertragen und für die Errichtung einer AKP-EU-Wasserfazilität verwendet. Zusammen mit den bereits vorhandenen 24 Mio. EUR für die Intra-AKP-Kooperation steht damit ein Gesamtbetrag von 250 Mio. EUR für die zweite Tranche zugunsten der AKP-EU-Wasserfazilität zur Verfügung.

Artikel 2

Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Anhangs IV zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ersucht der AKP-Ministerrat die Kommission, die Unterstützung der AKP-EU-Wasserfazilität mit den in den Artikel 1 genannten Beträgen für die Intra-AKP-Kooperation zu finanzieren.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des AKP-EG-Ministerrats

Der Präsident

[1] AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, unterzeichnet am 23. Juni 2000 in Cotonou (Finanzprotokoll Anhang I Absatz 7 und Erklärung XVIII zum Finanzprotokoll). Dem internen Abkommen (ABl. L 317 vom 15.12.2000) zufolge nimmt der Rat diese Leistungsprüfung 2004 auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission vor.

[2] Das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SEK (2005)242 enthält eine qualitative Bewertung dieser Reformen und illustriert, dass die Leistungssteigerung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht struktureller Art ist.

[3] Bei neun Ländern war zu Beginn der Halbzeitüberprüfung noch kein Länderstrategiepapier unterzeichnet: Elfenbeinküste, Äquatorialguinea, Guinea, Haiti, Liberia, Somalia, Sudan, Togo und Simbabwe. Fünf kleine Länder im pazifischen Raum wurden keiner Halbzeitüberprüfung unterzogen, weil sie dem Cotonou-Abkommen neu beigetreten sind und erst seit kurzem EEF-Mittel erhalten: Marshall-Inseln, Mikronesien, Nauru, Niue und Palau.

[4] Ein finanzielles Gleichgewicht wird durch die Berücksichtigung von Anpassungen der Finanzrahmen für diejenigen Länder erreicht, bei denen der Betrag aus dem 9. EEF nicht oder zu spät notifiziert wurde, d.h. die 242,6 Mio. EUR aufgrund des Beschlusses C (2003) 2471 betreffend Haiti, Liberia und Togo sowie eine vom EEF-Ausschuss im September 2004 genehmigte Nettokürzung um 96,8 Mio. EUR bei Ländern, für die noch kein Länderstrategieprogramm unterzeichnet wurde.

[5] KOM (2004) 763 vom 19.11.2004.

[6] Beschluss 2004/289/EG des Rates vom 22.3.2004.

[7] Beschluss 1/2004 des AKP-EG-Ministerrats vom 6. Mai 2004 über die Verwendung der Reserve aus dem Finanzrahmen für die langfristige Entwicklung und der Mittel aus der Investitionsfazilität des 9. EEF für die Schaffung einer AKP-EU-Wasserfazilität.

[8] 3 Mio. EUR wurden bereits im Rahmen der AKP-internen Fazilität für technische Zusammenarbeit für Information, Kommunikation und Bewertung gebunden.

[9] Beschluss Nr. 1/2003 des AKP-EG-Ministerrates vom 16. Mai 2003.

[10] Ratsdokument 13890/04 vom 4. November 2004 über das Ergebnis der Beratungen der AKP-Arbeitsgruppe vom 26. Oktober 2004.

[11] KOM (2004) 711 vom 28. Oktober 2004 über die künftige Entwicklung der EU-Energieinitiative und die Modalitäten für die Einrichtung einer Energiefazilität zugunsten der AKP-Länder

[12] KOM (2004) 89 vom 12. Februar 2004 über Agrarrohstoffproduktionsketten, Abhängigkeit vom Agrarrohstoffhandel und Armut - Vorschlag für einen Aktionsplan der EG. Siehe auch KOM (2004) 87 vom 12. Februar 2004 über einen Vorschlag für eine EU-Afrika-Partnerschaft zur Förderung der Entwicklung des Baumwollsektors.

[13] KOM (2004) 208 vom 29. März 2004 über die Inanspruchnahme der Reserve des für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung bestimmten Finanzrahmens des 9. EEF sieht bereits 45 Mio. EUR zur Unterstützung des AKP-EU-Aktionsplans für Agrarrohstoffe vor.

[14] Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zur Ergänzung der bestehenden allgemeinen Lebensmittelrechtsverordnung (EG) Nr. 178/2002.

[15] KOM (2003) 316 vom 23. Juni 2003 über den EU-Afrika-Dialog und Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 21. Juli 2003.

[16] COM(2004)763 of 19 November 2004 on the European Development Fund (EDF), Estimate of decisions, payments and contributions to be paid by the member States for 2004 and 2005 and forecast of decisions and payments for the period 2006 to 2009. After the forecasts were finalized, it appeared that the EDF Committee may delay the approval of some large budget support, road and rehabilitation programmes beyond 2004 due to political and economic governance issues. Total commitments in 2004 may therefore be overestimated by up to €250 million. This uncertainty can be explained by the seasonal factor which still survives in a lesser form despite the various reforms initiated in recent years, whereby a large stock of commitments are being prepared in the first half of the year, “waiting” for decision after summer break, with a high volume of commitment decisions taken in the last quarter of the year (the commitment rate at the end of August 2004 was over 45% of the year objective, against on average of less than 25% in the previous years). Small delays in the decision making process may then result in a commitment being carried over to the next year.

[17] ACP related implementation support staff in EuropeAid decreased with one third in 2004; this was more than compensated by a reinforcement of the Delegations in the context of devolution but the exceptionally high staff turnover rate during this transitional period affected the normal implementation of the project cycle.

[18] ACP related implementation support staff in EuropeAid decreased with one third in 2004; this was more than compensated by a reinforcement of the Delegations in the context of devolution but the exceptionally high staff turnover rate during this transitional period affected the normal implementation of the project cycle.

[19] At the 386th EDF Committee of 25 October 2004, the member States have congratulated the Commission for this inclusive approach; proposals for an amount exceeding € 500 million are expected by February 2005.

[20] The STABEX funds are not a payment in the strict accounting sense. However, it is included in order to be coherent with past presentations. This transfer should in principle be one of the last made on this instrument.

[21] COM(2004)763 of 19 November 2004. In 2004 for the first time effective disbursements closely followed the disbursement forecasts made by the Commission – see COM(2004)647 of 08 October 2004 on a Proposal fixing the financial contribution to the EDF (third instalment for 2004) -, leading to treasury problems for member States that had not budgeted the forecasted amounts.

[22] The negative transfer for the CDE and the CTA reflect the need for transitional measures under the 8th EDF in order to ensure the continuity of their activities prior to the delayed ratification of the Cotonou Agreement.

[23] To this amount should be added 105 M€ of special assistance to the Democratic Republic of Congo, Council Decision of 21 July 2003.

[24] With a peak of €365million in 2003, resulting from the continued effort to reduce the abnormal RAL (i.e. RAL which stayed unchanged on specific projects or programmes for several years).

[25] C(2003)1181 of 02 April 2003 on Financing of deconcentration in the ACP zone 2006/2007.

[26] Under the long term development instrument, there also remained an unallocated reserve of 242,6 M€ constituted from reduced unnotified national indicative programmes for countries under article 96 - Commission Decision C(2003)2471. However, this amount is being mobilised to equilibrate the national midterm review process and therefore is not included in the long term development reserves but under the NIP line.

[27] ABl. L 317 vom 15.12.2000.

[28] ABl. L 317 vom 15.12.2000.

[29] Ratsdokument 13890/04 vom 4. November 2004 über die Ergebnisse der Beratungen der Gruppe „AKP“ vom 26. Oktober 2004.

[30] KOM(2004) 610 vom 27. September 2004: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Anpassung der Finanzmittel des 9. Europäischen Entwicklungsfonds infolge des Beitritts der Demokratischen Republik Timor-Leste zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen.

[31] Ratsdokument 13890/04 vom 4. November 2004 über die Ergebnisse der Beratungen der Gruppe „AKP“ vom 26. Oktober 2004.

[32] KOM(2004) 89 vom 12. Februar 2004 über Agrarrohstoffproduktionsketten, Abhängigkeit vom Agrarrohstoffhandel und Armut - Vorschlag für einen Aktionsplan der EG.

[33] Diese Verordnung ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit.

[34] KOM(2003) 316 vom 23. Juni 2003 über den EU-Afrika-Dialog und Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 21. Juli 2003.

[35] ABl. C vom , S. .

[36] ABl. C vom , S. .

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