EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document COM:2004:596:FIN
Proposal for a Council Decision on the signature, on behalf of the European Community and its Member States, of a Protocol to the Agreement between the European Community and its Member States, of the one part and the Swiss Confederation, of the other, on the free movement of Persons, regarding the participation, as contracting parties, of the Czech Republic, the Republic of Estonia, the Republic of Cyprus, the Republic of Latvia, the Republic of Lithuania the Republic of Hungary, the Republic of Malta, the Republic of Poland, the Republic of Slovenia and the Slovak Republic, pursuant to their accession to the European Union # Proposal for a Council Decision on the conclusion, on behalf of the European Community and its Member States, of a Protocol to the Agreement between the European Community and its Member States, of the one part and the Swiss Confederation, of the other, on the free movement of Persons, regarding the participation, as contracting parties, of the Czech Republic, the Republic of Estonia, the Republic of Cyprus, the Republic of Latvia, the Republic of Lithuania the Republic of Hungary, the Republic of Malta, the Republic of Poland, the Republic of Slovenia and the Slovak Republic, pursuant to their accession to the European Union
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung eines Protokolls im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten betreffend das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluss eines Protokolls im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten betreffend das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung eines Protokolls im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten betreffend das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluss eines Protokolls im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten betreffend das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
/* KOM/2004/0596 endg. */ /* KOM/2004/0596 endg. - CNS 2004/0201 */
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung eines Protokolls im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten betreffend das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union /* KOM/2004/0596 endg. */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung eines Protokolls im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten betreffend das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit trat am 1. Juni 2002 in Kraft. Das Abkommen muss geändert werden, damit die neuen Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden können. Nachdem die Kommission am 5. Mai 2003 ihre Genehmigung erteilt hatte, wurden mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft Verhandlungen über ein Protokoll zur Anpassung des Abkommens geführt. Die Verhandlungen wurden auf dem Gipfeltreffen EU-Schweiz am 19. Mai 2004 in den wichtigsten Punkten abgeschlossen. Das Protokoll zur Anpassung des Abkommens sieht besondere Übergangszeiträume für in bestimmten Sektoren tätige Arbeitnehmer und Dienstleistungserbringer vor, die Staatsangehörigen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik sind. Diese Übergangszeiträume enden spätestens am 30. April 2011. Darüber hinaus werden mit dem Protokoll Anpassungen hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien sowie technische Anpassungen eingeführt, die vor allem die Anhänge II (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) und III (Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen) betreffen. Was die Gemeinschaft als Vertragspartei des Protokolls betrifft, so sind die Rechtsgrundlagen für die vorgeschlagenen Ratsbeschlüsse dieselben wie beim ursprünglichen Abkommen. Was die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten anbelangt, so legt die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte einen Entwurf des Protokolls zur Unterzeichnung und zum Abschluss durch den Rat vor. Der Rat wird ersucht, den beigefügten Vorschlag für Beschlüsse über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit anzunehmen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung eines Protokolls im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten betreffend das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2, gestützt auf den Beitrittsvertrag vom 16. April 2003, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3, gestützt auf den die dem Beitrittsvertrag beigefügte Beitrittsakte, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission [1], [1] ABl. C [...] vom [...], S. [...]. in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nachdem die Kommission am 5. Mai 2003 ihre Genehmigung erteilt hatte, wurden Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein Protokoll zur Anpassung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union abgeschlossen. (2) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte hat die Kommission dem Rat einen Entwurf des Protokolls vorgelegt. (3) Das Abkommen, das am ... 2004 paraphiert wurde, sollte unterzeichnet werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten das Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union zu unterzeichnen. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident