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Document 52003PC0142

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien

/* KOM/2003/0142 endg. */

52003PC0142

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien /* KOM/2003/0142 endg. */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen.

Die erste Beitrittspartnerschaft für Bulgarien wurde im März 1998 beschlossen. In Einklang mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates [1] und unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in Bulgarien wurde sie erstmals im Dezember 1999 und dann ein weiteres Mal im Januar 2002 [2] aktualisiert. In ihrer Mitteilung über den Fahrplan für Bulgarien [3] erklärte die Kommission, dass sie für Bulgarien eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft vorschlagen werde, die den Ergebnissen des Regelmäßigen Berichts 2002 und des Fahrplans Rechnung trage. In dieser Mitteilung wurde ferner angekündigt, dass die im Fahrplan genannten kurz- und mittelfristigen Ziele im nächsten Jahr in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wieder aufgegriffen würde und die Beitrittspartnerschaft weiterhin die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe bilden würde. Die Prioritäten der Hilfe würden sich jedoch auch nach dem Fahrplan, dem Regelmäßigen Bericht und dem überarbeiteten Nationalen Entwicklungsplan, der nach den Strukturfondsbestimmungen von Bulgarien zu erstellen ist, richten. Die Beitrittspartnerschaft werde den Fahrplan ergänzen und gemeinsam mit ihm die wichtigsten Leitlinien für die Vorbereitungen Bulgariens auf den Beitritt zur EU darstellen.

[1] ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

[2] Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien (ABl. L 44 vom 14.2.2002, S. 1 - 11).

[3] KOM(2002) 624 endg.

Der beiliegende Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Auf dieser Grundlage ersucht die Kommission den Rat, den beiliegenden Beschluss anzunehmen.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften [4], insbesondere auf Artikel 2,

[4] ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Der Europäische Rat von Kopenhagen erklärte, dass entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel und je nach den weiteren Fortschritten, die bei der Erfuellung der Beitrittskriterien zu verzeichnen sein werden, das Ziel darin bestehe, Bulgarien bis 2007 als Mitglied der Europäischen Union aufzunehmen. Er billigte die Mitteilung der Kommission über den Fahrplan für Bulgarien [5], darunter auch die vorgeschlagenen erheblich verstärkten Heranführungshilfen, und erklärte, dass die umfangreichen Finanzmittel, die gewährt werden sollen, flexibel genutzt werden und auf die festgestellten Prioritäten gerichtet sein sollten, einschließlich in Schlüsselbereichen wie Justiz und Inneres. Zusätzliche Hilfestellungen bei den Vorbereitungen auf den Beitritt würden diese Länder durch die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften erhalten, die ihnen im nächsten Jahr unterbreitet würden.

[5] KOM(2002) 624 endg.

(3) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen.

(4) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(5) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(6) Der Regelmäßige Bericht 2002 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen von Bulgarien auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Handlungsbereiche.

(7) Bulgarien muss sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates auf der Grundlage regelmäßiger Berichte der Kommission an den Rat geprüft.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

1. Einleitung

Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen.

Die erste Beitrittspartnerschaft für Bulgarien wurde im März 1998 beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates wurde die Beitrittspartnerschaft unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in Bulgarien erstmals im Dezember 1999 und dann ein weiteres Mal im Januar 2002 [6] aktualisiert. In ihrer Mitteilung über den Fahrplan für Bulgarien erklärte die Kommission, dass sie für Bulgarien eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft [7] vorschlagen werde, die den Ergebnissen des Regelmäßigen Berichts 2002 und des Fahrplans Rechnung trage. In dieser Mitteilung wurde ferner angekündigt, dass die im Fahrplan genannten kurz- und mittelfristigen Ziele im nächsten Jahr in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wieder aufgegriffen würden und die Beitrittspartnerschaft weiterhin die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe bilden würd. Die Prioritäten der Hilfe würden sich jedoch auch nach dem Fahrplan, dem Regelmäßigen Bericht und dem überarbeiteten Nationalen Entwicklungsplan, der nach den Strukturfondsbestimmungen von Bulgarien zu erstellen ist, richten. Die Beitrittspartnerschaft werde den Fahrplan ergänzen und gemeinsam mit ihm die wichtigsten Leitlinien für die Vorbereitungen Bulgariens auf den Beitritt zur EU darstellen.

[6] Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien (ABl. L 44 vom 14.2.2002, S. 1 - 11).

[7] KOM(2002) 624 endg.

2. Ziele

Ziel der Beitrittspartnerschaft ist es, die im Regelmäßigen Bericht 2002 der Kommission über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt und im Fahrplan ausgewiesenen Handlungsprioritäten, die verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung Bulgariens bei der Umsetzung der prioritären Maßnahmen einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden, in einem einzigen Gesamtrahmen darzulegen. Die Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Dazu gehören unter anderem das Haushaltsüberwachungsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das wirtschaftliche Heranführungsprogramm, die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die nationalen Entwicklungspläne, die Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine staatliche Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Anwendung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind verschiedener Art und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und eingesetzt und können im Rahmen der Heranführungshilfe gefördert werden. Sie sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, stehen jedoch im Hinblick auf die Prioritäten mit ihr im Einklang.

3. Grundsätze

Für jedes Bewerberland wurden die prioritären Bereiche im Hinblick auf seine Fähigkeit, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen, ausgewählt:

- institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten;

- eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen.

Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung in Madrid im Jahr 1995 hervor, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach dem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können. In Luxemburg wies er 1997 mit Nachdruck darauf hin, dass die Umsetzung des Besitzstands der Union in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist, denn es muss auch gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht tatsächlich angewandt wird. Auf seiner Tagung in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 betonte der Europäische Rat, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. Der Europäische Rat unterstrich auf seiner Tagung in Kopenhagen (2002) erneut die Bedeutung der Justiz- und Verwaltungsreform, die Bulgarien bei den gesamten Beitrittsvorbereitungen weiter voranbringen wird.

4. Prioritäten

Die Regelmäßigen Berichte der Kommission haben die bereits erzielten Fortschritte herausgestellt, zugleich aber deutlich gemacht, welch großer Anstrengungen es seitens der Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch bedarf. Im Regelmäßigen Bericht 2002 wurde festgestellt, dass Bulgarien nach wie vor die politischen Kriterien erfuellt und es eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Das Land ist jedoch noch nicht in der Lage, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Bulgarien erfuellt die den Besitzstand betreffenden Kriterien noch nicht in jeder Hinsicht. Um seine Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen, muss Bulgarien seine Anstrengungen weiter auf die Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands konzentrieren. Außerdem muss es die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz fortsetzen, damit Verwaltung und Justiz für diese Aufgabe über ausreichende Kapazitäten verfügen.

Der Fahrplan für Bulgarien, der den Zeitraum bis zum Beitritt abdeckt, zeigt die wichtigsten Schritte auf, die Bulgarien unternehmen muss, um für die Mitgliedschaft bereit zu sein. Der Fahrplan basiert auf den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und auf den Erfordernissen im Hinblick auf die Erfuellung der in Kopenhagen und Madrid festgelegten Beitrittskriterien. Mit dem Fahrplan soll Bulgarien in seinen Bemühungen um Erfuellung der restlichen Beitrittskriterien unterstützt werden, indem die noch zu bewältigenden Aufgaben ermittelt werden und die finanzielle Hilfe aufgestockt wird. Im Mittelpunkt steht hierbei die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, die die Voraussetzung für die Umsetzung des Besitzstands und die Durchführung der Wirtschaftsreform ist. Für die Kapitel, die den Besitzstand betreffen, enthält der Fahrplan Kriterien, anhand deren Bulgariens Fortschritte beurteilt werden können. Dies gilt sowohl für die Rechtsangleichung als auch für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung.

Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft ergänzt den Fahrplan und beide zusammen bilden die wichtigsten Leitlinien für die Vorbereitungen Bulgariens auf den Beitritt zur Europäischen Union. Die Beitrittspartnerschaft greift die im Fahrplan genannten kurz- und mittelfristigen Ziele wieder auf und weist diejenigen Ziele als prioritär aus, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Bulgarien sie in den nächsten zwei Jahren (2003 - 2004) erreichen bzw. ihnen erheblich näher kommen kann. Diese in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen Ziele wurden gemeinsam mit dem betroffenen Land festgelegt. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung. Dabei wurden Bereiche, in denen ein besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend gekennzeichnet.

Wichtig ist ferner, dass Bulgarien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich der Rechtsangleichung und der Umsetzung des Besitzstands eingegangen ist. Es sei daran erinnert, dass es mit der Übernahme des Besitzstands in innerstaatliches Recht allein nicht getan ist. Es muss ebenfalls sichergestellt werden, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen nachstehend genannten Bereichen muss eine glaubwürdige und effektive Um- und Durchsetzung des Besitzstands gewährleist sein.

Ausgehend von der Analyse im Regelmäßigen Bericht 2002 der Kommission und dem Fahrplan wurden für Bulgarien folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aufgeführt [8].

[8] Es handelt sich hierbei um dieselbe Gliederung wie im Regelmäßigen Bericht 2002 und im Fahrplan.

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Öffentliche Verwaltung

- Ausarbeitung einer umfassenden Reformstrategie (einschließlich eines Aktionsplans) bis 2003: Diese Strategie sollte sowohl die weitere Unterstützung des Institutionenaufbaus in Bereichen, die unmittelbar für die Umsetzung des Besitzstands und die Verwaltung der EG-Mittel von Bedeutung sind, als auch die Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung insgesamt beinhalten.

- Maßnahmen zur Anwendung transparenter Verfahren bei der Einstellung und Beförderung von Bediensteten sowie zur Verbesserung der Personalverwaltung; Maßnahmen, die gewährleisten, dass qualifiziertes Personal vorhanden ist, mit dem die Kontinuität der Reformen sichergestellt werden kann; Erhöhung des Anteils des Personals mit Beamtenstatus und Schutz des Personals vor ungerechtfertigter Kündigung (unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis).

- Verbesserung der Rechtsgrundlagen (durch Vereinfachung und klarere Regelungen) für die Entscheidungsfindung sowie der Verfahren in der Verwaltung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten; weitere Maßnahmen zur Gewährleistung von Verantwortlichkeit, Offenheit und Transparenz des öffentlichen Dienstes.

- Stärkung der Verwaltungsstrukturen, um sicherzustellen, dass Bulgarien in der Lage ist, EG-Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen und eine korrekte Buchführung zu gewährleisten.

- Stärkung der Kapazitäten zur strategischen Planung, Analyse und Bewertung der Politiken an der Regierungsspitze und in den Fachministerien.

- Bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ist stärker darauf zu achten, wie dies, unter anderem in der Justiz, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unter Berücksichtigung der Verhältnisse in Bulgarien um- und durchgesetzt werden kann.

- Qualitative Verbesserung der Konsultation mit den betroffenen Parteien im Vorfeld neuer Rechtsvorschriften (z. B. mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern, der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor).

Justiz

- Fortsetzung der Justizreform:

- Fortsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Strategie zur Reform des bulgarischen Justizwesens und des Aktionsplans sowie Erlass von Durchführungsvorschriften, die der Praxis in der EU angeglichen sind.

- Überprüfung der Struktur des bulgarischen Justizsystems im Hinblick auf eine Angleichung an bewährte Praktiken in der EU (einschließlich einer Überprüfung der Organisation der Ermittlungsphase).

- Überprüfung des Grades der Immunität von Justizangehörigen, um die Vereinbarkeit mit bewährten Praktiken in der EU sicherzustellen.

- Maßnahmen zur Verbesserung der Gerichtsverfahren, insbesondere zur Vermeidung unverhältnismäßig langer Verfahren und zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Umsetzung der Grundrechte in strafrechtlichen Prozessen (z. B. Gewährung von Prozesskostenhilfe).

- Sicherstellung, dass für die Justiz entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

- Klare Trennung der Funktionen des Obersten Justizrats und des Justizministeriums, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.

- Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Obersten Justizrats, um zu gewährleisten, dass er in Bezug auf die strategische Entscheidungsfindung und die fachliche Verwaltung des Gerichtswesens seine Aufgaben angemessen wahrnehmen kann.

- Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der Gerichte durch mehr Managementschulungen für Gerichtspräsidenten, die Entwicklung einer effizienten administrativen Unterstützung sowohl auf zentraler wie auch lokaler Ebene sowie durch die Einführung eines transparenten Fallzuteilungssystems.

- Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen in den Gerichten und in der Staatsanwaltschaft.

- Schaffung eines offeneren, faireren und transparenteren Systems für die Einstellung, Beurteilung und Beförderung, das die in der Justiz erbrachten Leistungen zugrunde legt.

- Verbesserung der Professionalität in der bulgarischen Justiz durch die Bereitstellung entsprechender staatlicher Mittel für das Nationale Justizinstitut, damit dieses qualitativ hochwertige Ausbildungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte und Verwaltungspersonal entwickeln kann.

- Modernisierung der Managementmethoden in der Staatsanwaltschaft, um eine transparentere und effizientere Bearbeitung der Rechtssachen zu ermöglichen.

Korruptionsbekämpfung

- weitere Durchführung der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung und des Aktionsplans.

- Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Rechtsgrundlagen für die Korruptionsbekämpfung um- und durchgesetzt werden; Einführung des Begriffs der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen in das bulgarische Strafrecht; Ratifizierung des Zivilrechtsübereinkommens des Europarats über Korruption.

Menschenrechte und Minderheitenschutz

- Annahme und wirksame Umsetzung umfassender Antidiskriminierungsgesetze, mit denen eine Übernahme der Gemeinschaftsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung gewährleistet ist [9].

[9] Siehe auch das Kapitel "Beschäftigung und Sozialpolitik".

- Vollständige Umstrukturierung und Modernisierung der Polizei, Fortsetzung der Bemühungen, dass Polizisten in allen Umständen die grundlegenden Menschenrechte wahren; Förderung des Zusammenwirkens von Polizei und Bürgern (Ansatz des "community policing"), um die Beziehungen zu den Bürgern und insbesondere zu Minderheiten zu verbessern.

- Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels (einschließlich Prävention und Maßnahmen zur sozialen Eingliederung).

- Weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Orte der Untersuchungshaft und insbesondere Polizeireviere die im Bericht des Europaratsausschusses zur Verhütung von Folter genannten grundlegenden Kriterien erfuellen.

- Gewährleistung und Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel, um Zugang zu Justiz und Rechtsbeistand zu gewährleisten.

- Reform der Kinderfürsorge, um insbesondere durch die Entwicklung alternativer Fürsorgedienste für Kinder und Familien die Zahl der Kinder, die in Heimen untergebracht werden, systematisch zu senken; Maßnahmen zur Gewährleistung der uneingeschränkten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen, um für den nötigen Schutz gegen eine willkürliche Einweisung in psychiatrische Einrichtungen zu sorgen sowie Verbesserung der Lebensbedingungen in diesen Einrichtungen; Annahme und Durchführung einer Strategie und eines Aktionsplans (mit einem entsprechenden Finanzrahmen) für die Reform des Systems der psychiatrischen Betreuung.

- Konkrete Maßnahmen zur Durchführung des Roma-Rahmenprogramms mit besonderem Schwerpunkt auf der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Unterstützung, einer deutlichen Stärkung der für Minderheiten zuständigen Regierungsstelle sowie der Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsfürsorge, Wohnraum, Bildung und sozialer Sicherheit. Ausarbeitung eines konkreten Aktionsplans und eines Finanzrahmens für das Roma-Rahmenprogramm, um dessen Umsetzung zu verbessern.

Wirtschaftliche Kriterien

Der über die letzten Jahre erreichte hohe Grad an gesamtwirtschaftlicher Stabilität sollte aufrechterhalten werden, und die Reformprogramme zur Beseitigung der noch bestehenden Schwierigkeiten müssen fortgesetzt werden.

- In folgenden Bereichen sind weitere Anstrengungen erforderlich:

- das Privatisierungsprogramm;

- Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, vor allem in Bezug auf die Zahl der Neugründungen;

- Durchführung des Programms zur Verringerung und Vereinfachung der Lizenzerteilungsverfahren;

- Reform der Zoll- und Steuerverwaltung;

- Wirksamkeit der Insolvenzverfahren;

- Entwicklung der Finanzintermediation und des Nichtbankensektors;

- Durchsetzung der Eigentumsrechte;

- Zahl der Verkäufe und Preise landwirtschaftlicher Grundstücke;

- Umfang und Qualität der öffentlichen Investitionen, einschließlich für Infrastruktur, Bildung, Umwelt und Gesundheit;

- Abbau der staatlichen Beihilfen, vor allem im Energie- und Verkehrssektor.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Freier Warenverkehr

- Einleitung der erforderlichen horizontalen Maßnahmen und Verfahren.

- Übernahme von 80 % der europäischen Normen einschließlich der vollständigen Übernahme der harmonisierten Normen im Bereich der Richtlinien nach dem neuen Konzept.

- Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich der Normung sowie Unterstützung für den Ausbau von Konformitätsbewertungsstellen und Labors.

- Gewährleistung, dass sämtliche Richtlinien nach dem neuen und dem alten Konzept vollständig übernommen wurden und die Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht voll und ganz im Einklang stehen.

- Stärkung der Verwaltungskapazität in den Bereichen chemische Stoffe und Kraftfahrzeuge;

- Umsetzung des Besitzstands in Bezug auf chemische Stoffe, Kraftfahrzeuge, Holz, Waffenkontrolle und Rückgabe von Kulturgütern.

- Vollständige Übereinstimung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand für Humanarzneimittel sowie für Tierarzneimittel einschließlich der erforderlichen Genehmigungen für das Inverkehrbringen dieser Arzneimittel.

- Änderung des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit.

- Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittel.

- Allmähliche Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand über Lebensmittel.

- Schaffung der notwendigen Verwaltungskapazität, Entwicklung eines nationalen Schulungsprogramms für Inspektoren und Lebensmittelhersteller, Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Anwendung der HACCP-Prinzipien (hazard analysis of critical control points), Zulassung und Modernisierung der Laboratorien.

- Weitere Fortschritte in den nicht harmonisierten Bereichen; Einbettung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in die einschlägigen Produktvorschriften.

- Abschluss der Überprüfung sämtlicher Rechtsvorschriften im nicht harmonisierten Bereich auf ihre Vereinbarkeit mit den Artikeln 28 bis 30 des EG-Vertrags und Beseitigung der Bestimmungen, die gegen die Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages verstoßen.

- Weitere Maßnahmen zur Anpassung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen und zur Sicherstellung einer wirksamen Durchsetzung dieser Vorschriften.

- Schaffung einer staatlichen Agentur für das öffentliche Auftragswesen.

- Ermittlung der verfassungsrechtlichen Änderungen, die für die Übernahme der Vorschriften über das Rechtsmittelsystem erforderlich sind.

- Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen einschließlich der Streichung der Inländerpräferenzklausel, um eine vollständige Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu gewährleisten.

Freizügigkeit

- Fortsetzung der legislativen Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweisen und Diplome und Schaffung der notwendigen Verwaltungsstrukturen.

- Vorbereitungen für die Überarbeitung der bulgarischen Verfassung, um sicherzustellen, dass sie in Bezug auf das Wahlrecht mit dem Besitzstand vereinbar ist und besondere Bestimmungen über die Wahl des Europäischen Parlaments enthält.

- Weitere Angleichung des bulgarischen Rechts an die Gemeinschaftsvorschriften im Hinblick auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und geforderte Sprachkenntnisse sowie Chancengleichheit für Wanderarbeitnehmer.

- Fortsetzung der vorbereitenden Arbeiten für die Teilnahme am EURES-Netzwerk.

- Vorbereitende Maßnahmen zur Erfuellung der finanziellen und verwaltungstechnischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.

Freier Dienstleistungsverkehr

- Fortsetzung der Bemühungen zur Gewährleistung des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs.

- Weitere Änderung des Ausländergesetzes, um mit dem Besitzstand unvereinbare Regelungen zu beseitigen.

- Änderung des Anwaltsgesetzes, des Glücksspielgesetzes und des Gesetzes über Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

- Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen an den gemeinschaftlichen Besitzstand sowie an die neuen Richtlinien oder Verordnungen, die im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen verabschiedet wurden; weitere Maßnahmen zur Stärkung und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Finanzaufsichtsbehörden.

- Weitere Umsetzung des Besitzstands im Versicherungswesen, insbesondere sollte damit begonnen werden, bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Entschädigungen schrittweise an die in der EU geltenden Mindestbeträge anzugleichen.

- Vollständige Anpassung des Datenschutzgesetzes an den Besitzstand und Ausbau der für die Umsetzung erforderlichen Verwaltungskapazität.

- Vollständige Übernahme des Besitzstands in Bezug auf den beschränkten Zugang zu Daten und die technischen Normen.

Freier Kapitalverkehr

- Vollständige Übernahme des den Kapitalverkehr betreffenden Besitzstands in allen Bereichen, in denen Übergangsfristen gewährt wurden.

- Annahme aller erforderlichen Änderungen des Devisengesetzes und unmittelbar danach Verabschiedung der Verordnungen bezüglich der Umsetzung dieses Gesetzes.

- In den Finanzinstituten Entwicklung von Programmen zur Bekämpfung der Geldwäsche.

- Schon weit vor dem Beitritt ist gemäß der Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (91/308/EWG) für eine uneingeschränkte Zusammenarbeit aller einschlägigen Berufsgruppen, insbesondere aller Kredit- und Finanzinstitute, mit den für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständigen Behörden zu sorgen.

- Stärkung der Verwaltungskapazität des finanzkriminalpolizeilichen Büros.

- Weitere Schritte zur abschließenden Angleichung der Gesetze über Zahlungssysteme.

- Weitere Schritte zur abschließenden Angleichung der Gesetze über Geldwäsche.

Gesellschaftsrecht

- Vollständige Anpassung der Rechtsvorschriften über den Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum an den gemeinschaftlichen Besitzstand und Verbesserung der Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften; Intensivierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie vor allem durch eine Verstärkung der Grenzkontrollen, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Zoll, Polizei und Justiz bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum und sowie die Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung des in den Vollzugsorganen tätigen Personals (einschließlich der Richter und Staatsanwälte).

- Weitere Fortschritte bei der Angleichung des gesellschaftsrechtlichen Besitzstands sowie der Rechtsvorschriften über die Rechnungslegung und Fortführung der Maßnahmen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechtsvorschriften.

Wettbewerbspolitik

- Vervollständigung des Kartellrechts, Fortsetzung der Schulungen sowie der Bemühungen um eine effektive Um- und Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften.

- Gewährleistung, dass das Kartellrecht vollständig dem Besitzstand entspricht, einschließlich der jüngsten Gruppenfreistellungen.

- Gewährleistung einer abschreckenderen Sanktionspolitik und gezielte Bemühungen zur Vermeidung gravierender Wettbewerbsverzerrungen.

- Verstärkte Sensibilisierung vor allem der Unternehmen und der Justiz für die einschlägigen Regeln.

- Vervollständigung der Rahmengesetzgebung für staatliche Beihilfen.

- Einbringung weiterer Änderungen in Bezug auf die materiellen Durchführungsvorschriften.

- Vorlage einer dem Besitzstand entsprechenden Fördergebietskarte, die im Rahmen der Mechanismen des Europa-Abkommens gemeinsam mit der Gemeinschaft angenommen werden soll.

- Verbesserung der Sachkompetenz und der Qualität der Beihilfeentscheidungen sowie der Transparenz der staatlichen Beihilfen.

- Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität (z. B. durch Ausbildung und bessere Ressourcen) sowie eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs und der Abteilung für staatliche Beihilfen im Finanzministerium.

- Verbesserung der Transparenz der staatlichen Beihilfen, indem gewährleistet wird, dass im Beihilfeverzeichnis und in den Jahresberichten alle Beihilfen enthalten sind.

- Verstärkte Sensibilisierung vor allem der Beihilfen gewährenden Stellen, der Unternehmen und der Justiz für die einschlägigen Regeln.

- Prüfung aller geltenden Regelungen, nach denen in Bulgarien Beihilfen gewährt werden, um sie an den Besitzstand anzupassen, sowie Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dem Besitzstand durch Vorabkontrollen aller neuen Beihilfemaßnahmen.

- Aufstellung eines allgemeinen Umstrukturierungsplans zusammen mit individuellen Umstrukturierungsplänen für den Stahlsektor.

Landwirtschaft

- Weiterer Ausbau der Kapazitäten der Landwirtschaftsbehörden zur praktischen Anwendung und Durchsetzung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere der Zahlstelle und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems;

- Weitere Steigerung der Effizienz bei der Umsetzung von SAPARD

- Horizontale Bereiche: weitere Modernisierung der Verwaltungsstrukturen in Bereichen wie Qualitätspolitik, ökologische Erzeugung und Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB).

- Weitere Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) für alle einschlägigen Erzeugnisse, u. a. Einrichtung einer Weinbaukartei und Förderung zugelassener Weinbrennereien, Ausbau der Kapazitäten der Interventionsstellen und Aufbau von Branchenverbänden.

- Modernisierung der Verwaltungsstrukturen, die für die Konzipierung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Bewertung der durch die Gemeinschaft finanzierten Programme für die ländliche Entwicklung und für die Strategie der EU für die Forstwirtschaft erforderlich sind.

- Fortsetzung der Arbeiten am nationalen Grund- und Eigentumskataster, um die Situation auf dem Grundstücksmarkt zu verbessern.

- Abschluss der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Angleichung, um eine umfassende und wirksame Anwendung der Binnenmarktkontrollsysteme und Abwicklung der Einfuhren aus Drittländern zu gewährleisten; weitere Umsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit (einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen).

- Fortsetzung der Bemühungen zur Einrichtung einer nationalen Rinderdatenbank, damit diese Ende 2003 vollständig einsetzbar ist.

- Fortsetzung der Modernisierung von lebensmittelverarbeitenden Einrichtungen (einschließlich der Modernisierung alter Schlachthöfe).

- Angemessene Ausstattung des Nationalen Veterinärdienstes (NVD) sowie Einrichtung eines NVD-Programms für Einrichtungen, damit diese die in der EU geltenden Anforderungen bis Ende 2004 vollständig erfuellen.

- Weiterführung der Modernisierung bzw. des Aufbaus aller geplanten veterinärpolizeilichen Grenzkontrollposten (einschließlich Ausbildung des Personals im Hinblick auf Verfahren, die erforderlich sind, um die Gemeinschaftsvorschriften zu erfuellen).

- Fortsetzung der Ausbildung der Amtstierärzte.

- Weiterführung der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für die Tierbeförderung im Hinblick auf die Schaffung eines Systems, dass dem gemeinschaftlichen Besitzstand über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren vollständig entspricht.

- Weitere Übernahme und Umsetzung des Besitzstands über tierische Abfälle.

Fischerei

- Gewährleistung entsprechender Organisationsstrukturen, angemessener institutioneller Ressourcen und geeigneter Ausrüstung zur Inspektion und Kontrolle Markt- und Strukturpolitik auf zentraler und regionaler Ebene.

- Vollendung des Fangflottenregisters in voller Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen Auflagen.

- Entwicklung eines zuverlässigen Systems der Fischereistatistik.

- Umsetzung der jüngsten Rechtsvorschriften über die Aufgaben der wichtigsten Verwaltungsstrukturen.

- Personelle Aufstockung der Fischereiabteilung im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.

- Ausbau der Kontrolltätigkeit, indem mehr Gewicht auf die Ausbildung von Fischereiinspektoren, die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung und die Erhöhung der Anzahl der Inspektoren zur Überwachung der Seefischerei gelegt wird.

- Vorbereitungen zur Durchführung der Bestimmungen für die Bestandsbewirtschaftung und Kontrolle.

Verkehrspolitik

- weitere Rechtsangleichung und Umsetzung im Bereich Straßenverkehr, insbesondere in Bezug auf die Anpassung der Fahrzeugflotte an die technischen und sicherheitsspezifischen Anforderungen (Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer), die Sozialgesetze, die Einführung und schrittweise Erhöhung der Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit in Verbindung mit der Zulassung zum Beruf, den Transport gefährlicher Güter und die Anpassung der Kraftfahrzeugsteuer und der Straßenbenutzungsgebühren an den Besitzstand.

- Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich Straßenverkehr, vor allem in Verbindung mit der Beförderung gefährlicher Güter, in Bezug auf die sozialen Vorschriften (vor allem Lenk- und Ruhezeiten), den Marktzugang, den Zugang zum Beruf und Straßenkontrollen.

- Fortsetzung der Rechtsangleichung, der Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie der Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Bereich Schienenverkehr (u. a. Stärkung der Aufsichtsbehörden und der benannten Stelle, Gewährleistung der Unabhängigkeit der für die Eisenbahninfrastruktur zuständigen Verwaltung, Einführung von Eisenbahninfrastrukturgebühren und finanzielle Stabilisierung des größten Betreibers) im Hinblick auf die Durchführung des überarbeiteten Schienenverkehrsbesitzstands; Gewährleistung einer vollständigen Übernahme und Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über Interoperabilität.

- Gewährleistung, dass die Verwaltungen über die nötigen Kapazitäten verfügen, um die beträchtlichen Investitionen vorzubereiten, die für die Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich sind, um dann später Mittel der EU-Strukturfonds in Anspruch nehmen zu können; Umsetzung des Zeitplans für die Modernisierung und Auslegung des Straßennetzes, damit es den in der EG geltenden Achslaststandards genügt.

- Abschluss des vollständigen Beitritts zu den JAA (Joint Aviation Authorities) und Fortsetzung der Rechtsangleichung und Umsetzung der Durchführungsvorschriften zu den JAR-Vorschriften (Joint Aviation Requirements), Umsetzung einer schrittweisen Einführung der Verordnungen des "dritten Luftverkehrspakets", Harmonisierung der Erfordernisse und Verwaltungsverfahren im Luftverkehr sowie Verbesserung der Qualifikationen des in der Luftverkehrsverwaltung tätigen Personals.

- Abschluss der Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf die Sicherheit und auf nicht sicherheitsrelevante Bereiche; Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr, vor allem Verbesserung der Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden, zunächst als Flaggenstaat und dann auch als Hafenstaat, sowie Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit; Stärkung der bulgarischen Schifffahrtsbehörde; weitere Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr durch das Gesetz über die Handelsschifffahrt und entsprechende Durchführungsvorschriften; weitere Verbesserung der Seeverkehrssicherheit der bulgarischen Flotte im Rahmen der Pariser Vereinbarung durch Verabschiedung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Steuern

- Entwicklung einer modernen Strategie für den Umgang der Steuerverwaltung mit den Unternehmen sowie damit verbundener weiterer Strategien (z. B. für Betriebsprüfungen); Schaffung einer zentralen Einkommensteuerbehörde.

- Fortsetzung der Angleichung der MwSt- und Verbrauchsteuervorschriften.

Statistik

- Stärkung der Verwaltungskapazität durch gezielte Maßnahmen der Personalentwicklung in der Statistikverwaltung sowie der IT-Kapazität, vor allem in den regionalen Ämtern.

- Weitere Verbesserung der Regionalstatistiken, damit die Regionalstatistiken, die regionalen Datenbanken und das Siedlungsregister den Anforderungen der Gemeinschaftsvorschriften entsprechen.

- Weitere Verbesserung der Qualität und des Deckungsgrads der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Konjunkturstatistiken sowie des Unternehmensregisters.

- Durchführung einer Landwirtschaftszählung im Jahr 2003 entsprechend der Eurostat-Methode.

- Aufnahme der Arbeiten zur Vorbereitung des Intrastat-Systems.

Beschäftigung und Sozialpolitik

- Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich Arbeitsrecht, insbesondere durch Änderung des Arbeitsgesetzbuches und des Beschäftigungsförderungsgesetzes und der einschlägigen Durchführungsvorschriften; Stärkung der entsprechenden Strukturen zur Verwaltung und Durchsetzung der Vorschriften (einschließlich arbeitsrechtlicher Aufsichtsbehörden) sowie Einrichtung eines unabhängigen Garantiefonds für Angestellte im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers.

- Übernahme und Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Um- und Durchsetzung des Besitzstands.

- Verabschiedung der einschlägigen Gesetze zur Übernahme des Besitzstands zur Diskriminierungsbekämpfung; Einrichtung einer Stelle zur Förderung der Chancengleichheit aller Personen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft.

- Abschluss der Umsetzung des Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Ausbau der erforderlichen Umsetzungskapazitäten (insbesondere in der Arbeitsaufsichtsbehörde); Untersuchung der finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinien für den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz; Abschaffung des Ausgleichssystems für schlechte Arbeitsbedingungen.

- Umsetzung des verabschiedeten Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung unter Berücksichtigung der überarbeiteten europäischen Leitlinien und der Prioritäten, Verpflichtungen und Empfehlungen im Rahmen der gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten (JAP);Ausbau der Kapazitäten der nationalen Beschäftigungsagentur, damit sie aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und Beschäftigungsprogramme umsetzen und ihre regionalen und lokalen Strukturen stärken kann.

- Weitere Angleichung des Rechtsrahmens und Entwicklung der Verwaltungskapazitäten für den Besitzstand über öffentliche Gesundheit einschließlich des Besitzstands im Bereich der Bekämpfung des Tabakkonsums; Fortsetzung der Maßnahmen zur Schaffung eines den Gemeinschaftsvorschriften entsprechenden Systems zur Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten sowie eines Systems zur Gesundheitsberichterstattung und -aufklärung, das die EU-Standards erfuellt.

- Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten, um den Zugang zum Gesundheitswesen und dessen Qualität zu gewährleisten und somit auch die erforderlichen Investitionen in das Gesundheitswesen zu optimieren und den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern.

- Weitere Unterstützung der Bemühungen der Sozialpartner um den Kapazitätsausbau, insbesondere im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Konzipierung und Durchführung der gemeinschaftlichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik einschließlich des Europäischen Sozialfonds; Förderung des autonomen sozialen Dialogs vor allem auf Unternehmens- und Sektorebene, um mehr Arbeitskräfte einzubeziehen; Vorbereitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, einschließlich der Sammlung von Daten, mit Blick auf eine künftige Beteiligung an der europäischen Strategie der sozialen Eingliederung.

- Beginn der Ausarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, einschließlich der Sammlung von Daten, mit Blick auf eine künftige Beteiligung an der europäischen Strategie der sozialen Eingliederung.

Energie

- Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf den im Besitzstand vorgesehenen allmählichen Aufbau von Ölpflichtvorräten; Stärkung und entsprechende Ausstattung der für die Verwaltung dieser Vorräte zuständigen staatlichen Agentur; Bereitstellung der für den Aufbau dieser Ölpflichtvorräte erforderlichen Finanzmittel.

- Umsetzung der neuen Energiestrategie mit besonderem Schwerpunkt auf der Notwendigkeit eines proaktiven Konzepts zur Reduzierung der Energieintensität der bulgarischen Wirtschaft in allen Phasen des Energiekreislaufs, mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu verbessern sowie Energieeinsparungen und die Verwendung erneuerbarer Energieträger zu fördern; Sicherstellung der Übernahme des Besitzstands im Bereich Energieeffizienz (Kennzeichnung und Standards für die Mindesteffizienz von elektrischen Geräten).

- Annahme neuer Rahmenvorschriften und Beginn mit der Umsetzung des Zeitplans zur Festlegung der Bedingungen für eine vollständige Umsetzung des Binnenmarkts für Strom und Erdgas sowie für die allmähliche Öffnung des Strom- und Erdgasmarktes, Analyse langfristiger Verträge und Vereinbarungen über die Lieferung von Strom unter Berücksichtigung etwaiger verlorener Investitionen im Elektrizitätssektor entsprechend den derzeitigen Gemeinschaftsvorschriften; Beseitigung der restlichen Preisverzerrungen im Energiesektor, insbesondere bei Strom- und Heizungstarifen für private Haushalte; weitere Stärkung der Rolle und der Verwaltungskapazitäten der staatlichen Energieregulierungskommission bei der Durchsetzung dieser Vorschriften (insbesondere im Hinblick auf ihre finanzielle Unabhängigkeit); Vorbereitung auf eine weitere Öffnung und Liberalisierung des Energiemarktes im Hinblick auf den bevorstehenden neuen gemeinschaftlichen Besitzstand für den Binnenmarkt.

- Fortführung der Maßnahmen zur Umstrukturierung (und Privatisierung) des Energiesektors, einschließlich des Aktionsplans zur Umstrukturierung des Sektors der festen Brennstoffe.

- Weitere Umsetzung der Empfehlungen des 2001 veröffentlichten Berichts des Rates über die "Nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung" sowie des nachfolgenden Berichts vom Juni 2002 über die diesbezügliche Peer-Review unter gebührender Berücksichtigung der in diesen Dokumenten formulierten Prioritäten (einschließlich der Stärkung der Kapazitäten und der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für den Nuklearbereich); Vorbereitungen für die Umsetzung der von Bulgarien eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf die frühzeitige Abschaltung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Kosloduj; Voranbringen der Vorbereitungen für die frühe Abschaltung der Kernkraftwerks und Beginn vorbereitender Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen, sozialen, finanziellen, technischen und ökologischen Folgen der Abschaltung.

- Weitere Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit in den Blöcken 5 und 6 des Kernkraftwerks Kosloduj und Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit während der Stilllegungsphasen der Blöcke 1 bis 4.

- Verbesserung der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Annahme eines Strategieplans für Sicherheit und die effektive Wiederaufbereitung nukleare Brennstoffe.

Kleine und mittlere Unternehmen

- Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

Wissenschaft und Forschung

- Stärkung der forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen, um einen größeren Nutzen aus der Assoziierung mit den relevanten Rahmenprogrammen der Gemeinschaft, einschließlich des 6. Rahmenprogramms (2002-2006), zu ziehen.

Allgemeine und berufliche Bildung

- Vorbereitung der vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern bis zum Beitritt.

Telekommunikation und Informationstechnologien

- Abschluss der Übernahme der EU-Telekommunikationsvorschriften und effektive Umsetzung, insbesondere Förderung des Wettebewerbs auf dem Telekommunikationssektor und Anwendung jener Aspekte der Telekommunikationsgesetze, die für Betreiber mit einer erheblichen Marktmacht gelten.

- Ausbau der Kapazität der Regulierungsbehörde, insbesondere ihre Fähigkeit zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands; Stärkung ihrer finanziellen Unabhängigkeit.

- In Vorbereitung auf einen völlig offenen Telekommunikationsmarkt sollte unter anderem beim etablierten Betreiber ein kommerziellerer Ansatz entwickelt werden.

- Vorbereitung der Übernahme und Umsetzung der neuen Gemeinschaftsvorschriften bis zum Beitritt; Stärkung der Kapazitäten der Regulierungsbehörde, um den neuen Verantwortungsbereichen Rechnung zu tragen.

- Stärkung des Regulierungsrahmen für die Postdienste; Erlass und Durchführung weiterer Rechtsvorschriften, um die volle Vereinbarkeit mit dem einschlägigen Besitzstand zu erreichen (einschließlich der neuen 2. Richtlinie und insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung eines finanziell existenzfähigen Universaldienstes mit entsprechender Dienstleistungsqualität); Fortsetzung der Arbeiten zur Gewährleistung einer angemessenen Lizenzvergabe und zur Schaffung der erforderlichen Genehmigungsverfahren.

- Einführung einer klaren Preispolitik für Postdienste, die unmittelbar nach der vollständigen Liberalisierung des Marktes für Postdienste im Jahr 2003 gilt.

Kultur und audiovisuelle Medien

- Stärkung der Verwaltungskapazitäten der nationalen Aufsichtsbehörde für den Bereich Rundfunk- und Fernsehen.

- Schaffung der Voraussetzungen für eine vorhersehbare, transparente und wirksame Umsetzung des neuen ordnungsrechtlichen Rahmens im audiovisuellen Bereich.

Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

- Weitere Umsetzung der nationalen Strategie zur Vorbereitung auf die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds; Fortführung der Maßnahmen zur Schaffung des Rechtsrahmens, der zur Durchführung des Besitzstands im Zusammenhang mit diesem Kapitel erforderlich ist.

- Weitere Differenzierung der Vorkehrungen für eine bessere Abstimmung zwischen den Ministerien sowie genauere Festlegung der Aufgaben der auf nationaler und regionaler Ebene mit der Vorbereitung und Umsetzung der Struktur- und Kohäsionsfondsförderung befassten Stellen.

- Annahme weiterer Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass die von den Strukturfonds und vom Kohäsionsfonds finanzierten Maßnahmen mit den Politiken und Rechtsvorschriften der Gemeinschaft (einschließlich der Bestimmungen über Wettbewerb, öffentliche Auftragsvergabe, Umweltschutz und die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen und zur Förderung ihrer Gleichbehandlung) einschließlich vereinbar sind.

- Ausarbeitung eines Rahmengesetzes, das eine mehrjährige Haushaltsprogrammplanung erlaubt, so dass die nationale Kofinanzierung der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds bereitgestellt werden kann und die nötige Flexibilität für eine finanzielle Anpassung gewährleistet ist.

- Erhöhung der Verwaltungskapazität der zuständigen Stellen in den als Verwaltungsbehörde oder als Zahlstelle benannten Ministerien auf das für eine wirksame und korrekte Durchführung der Strukturfonds-Förderung erforderliche Niveau (im Hinblick auf Einstellung, Laufbahnprofile und Ausbildung).

- Intensivierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Nationalen Entwicklungsplans (NEP); Bulgarien muss sich ernsthaft um eine Stärkung seiner strategischen Fähigkeiten und operativen Kapazitäten zur Verbesserung und Durchführung des Nationalen Entwicklungsplans bemühen, damit dieser zu einem umfassenden nationalen Planungsinstrument wird (stärkere Einbeziehung des NEP in den nationalen Haushalts- und Entscheidungsfindungsrahmen).

- Weitere Vorkehrungen zur Schaffung der Kapazitäten, um vorrangige Entwicklungsziele und -projekte auf nationaler und regionaler Ebene zu erörtern, zu planen und auszuwählen, die von den verschiedenen Strukturfonds, EFRE, ESF, EAGFL, finanziert werden sollen.

- Abschließende Vorbereitungen für die erweiterte Dezentralisierung (EDIS).

- Weitere Vorbereitungen im Hinblick auf die Erfuellung der Gemeinschaftsanforderungen an die Begleitung und Bewertung der Strukturfonds, insbesondere an die Ex-ante-Bewertung und die Sammlung und Verarbeitung der relevanten statistischen Daten und Indikatoren.

- Schaffung eines allgemeinen rechtlichen und institutionellen Rahmens für finanzielle Kontrollmaßnahmen und Audits.

- Weitere Fortschritte bei der Einführung passender Systeme und Verfahren für die Finanzverwaltung und -kontrolle, vor allem in Bezug auf die Struktur der Verwaltungs- und Zahlstellen, um die spezifischen Anforderungen der Strukturfondsvorschriften zu erfuellen; insbesondere ist auf eine geeignete Aufgabentrennung innerhalb der gesamten Durchführungsstruktur zu achten.

Umweltschutz

- Aktualisierung der Gesamtbewertung der Lage im Umweltbereich zur Ermittlung des Handlungsbedarfs (auch in Bezug auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands).

- Weitere Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands einschließlich der sekundären Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Umweltverträglichkeitsprüfung, Zugang zu Informationen, Abfallwirtschaft, Bekämpfung der Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und Risikomanagement, Naturschutz, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen sowie nukleare Sicherheit und Strahlenschutz; Gewährleistung einer umfassenden Konsultation aller betroffenen Akteure (andere Ministerien, Unternehmen und NRO).

- Aufstellung von Umsetzungsplänen mit entsprechenden Finanzierungsstrategien, in denen die Schritte aufgezeigt werden, die notwendig sind, um mittel- bis langfristig eine vollständige Umsetzung zu gewährleisten; dabei sind die vorhandenen Ressourcen und der Ausbau der Institutionen zu berücksichtigen und die Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln und insbesondere die Aspekte Luftqualität, Abfallentsorgung, Wasserqualität, industrielle Emissionskontrolle und Risikomanagement zu beachten; einen Schwerpunkt bilden die Finanzplanung sowie die Erschließung und Bereitstellung von Finanzmitteln für die umfangreichen Investitionen, die notwendig sind, um die Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

- Weitere Durchführung des Besitzstands mit besonderem Schwerpunkt auf dem Zugang zu Informationen, Luftqualität, Abfallentsorgung, Wasserqualität, Naturschutz, industrieller Emissionskontrolle und Risikomanagement sowie nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz; Gewährleistung, dass der Besitzstand im Umweltbereich, insbesondere die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der Vorbereitung von großen Infrastrukturprojekten ordnungsgemäß angewandt wird.

- Sicherstellung und Ausbau der für die vollständige Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungskapazität, vor allem durch den weiteren Ausbau der regionalen Aufsichtsbehörden, der Kommunalverwaltungen und anderer öffentlicher Stellen auf lokaler Ebene, mit besonderem Schwerpunkt auf Wasserqualität, industrieller Emissionskontrolle und Risikomanagement sowie Abfallentsorgung; Personalaufstockung im Ministerium und anderen Behörden; Durchführung angemessener Schulungsprogramme und Erstellung von Personalentwicklungsplänen.

- Weitere Berücksichtigung von Umweltschutzanforderungen bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen in allen anderen Politikbereichen (einschließlich des Energiesektors), um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern; Verbesserung der Abstimmung zwischen den Ministerien in Umweltfragen.

Verbraucher- und Gesundheitsschutz

- Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand, insbesondere bei bestimmten Aspekten des Verkaufs von Verbrauchsgütern und der zugehörigen Garantien, bei Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, Teilzeitnutzung, Verbraucherkrediten, Fernverkauf, vergleichender Werbung und Produkthaftung.

- Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der Rechtsvorschriften, insbesondere durch Schaffung eines effizienten Marktüberwachungsmechanismus.

- Weitere Förderung der Kapazitäten von Verbraucherorganisationen, damit sie beim Verbraucherschutz eine aktive Rolle spielen können.

- Umfassendere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen auch in anderen Politikbereichen.

Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

- Verabschiedung und Durchführung des neuen Gesetzes über die Grenzsicherheit und der sekundären Rechtsvorschriften sowie einer Strategie für die integrierte Grenzverwaltung für alle Grenzen Bulgariens unter besonderer Berücksichtigung der schrittweisen Modernisierung der Grenzinfrastruktur und -ausrüstung, der notwendigen Ausbildungsmaßnahmen für die Bediensteten von Grenzschutz und Zoll (insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Risikoanalysemethoden und den Ausbau der Ermittlungsfunktion innerhalb der Zollverwaltung) sowie der Koordination und der Zusammenarbeit der Behörden in der Praxis; Entwicklung eines Seeüberwachungssystems.

- Weitere Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung des Schengen-Aktionsplans sowie Fortsetzung der Vorbereitungen für eine vollständige Teilnahme an SIS II durch Entwicklung nationaler Datenbanken und Register.

- Weitere Angleichung an die Positiv- und Negativliste der EU für Visazwecke; Fortsetzung des Ausbaus der Verwaltungskapazität der zentralen Visumstelle und weitere Ausstattung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit Geräten für die Erkennung gefälschter und nachgeahmter Dokumente.

- Anpassung des geltenden Asyl- und Flüchtlingsgesetzes an den entsprechenden Besitzstand, insbesondere die Artikel 13 und 16; Ausbau der Kapazitäten der Aufnahmezentren für Flüchtlinge und Asylsuchende; weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der staatlichen Flüchtlingsagentur; Beschleunigung der Prüfverfahren und Verbesserung der Integrationsbedingungen für Flüchtlinge sowie Schaffung der Infrastruktur, mit der zum Zeitpunkt des Beitritts die vollständige Umsetzung der Eurodac- und Dublin II-Verordnungen gewährleistet werden kann.

- Fortsetzung der Bemühungen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung über und aus Bulgarien und insbesondere der Schleuserkriminalität (Schlepperorganisationen, die insbesondere die illegale Einreise von Frauen und Kindern in EU-Mitgliedstaaten organisieren); Entwicklung von Schutzprogrammen für die Opfer des Menschenhandels; Verabschiedung eines neuen Einwanderungsgesetzes, das dem derzeitigen Besitzstand entspricht; Einsetzung einer nationalen Stelle für dessen Umsetzung und Koordinierung.

- Verbesserung der Bekämpfung der Bestechung in für den Rechtsvollzug zuständigen Stellen durch i) die Verabschiedung und Umsetzung eines Ehrenkodexes für richterliche Beamte, ii) die Entwicklung eines Bestechungsverhütungsprogramms sowie eines Ehrenkodexes für Beamte des Innenministeriums, insbesondere der Verkehr- und Grenzpolizei sowie iii) die Bereitstellung spezieller Ausbildungen und besonderer Ausrüstung einschließlich eines Informationssystems für Beamte, die unmittelbar in der Korruptionsbekämpfung tätig sind.

- Weitere Maßnahmen zur vollständigen Übernahme des EU-Besitzstands im Bereich des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (PIF-Konvention und die dazugehörigen Protokolle); Sicherstellung, dass es keine Überschneidung der Aufgaben der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen (PIFCA) und der im Innenministerium eingerichteten Betrugsbekämpfungsstelle gibt.

- Vollständige Übernahme des EU-Besitzstands im Bereich des strafrechtlichen Schutzes des Euros gegen Fälschung.

- Durchführung der Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung verschiedener Formen der grenzüberschreitenden oder organisierten Kriminalität (z. B. Drogen- und Menschenhandel) sowie der Strategie für die Koordination und praktische Zusammenarbeit der verschiedenen Vollzugsorgane.

- Annahme eines Aktionsplans zur Durchführung der nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung (einschließlich eines realistischen Budgets); Stärkung der Verwaltungskapazität und der Koordinierungsmöglichkeiten des Nationalen Drogenrats; i) Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle; ii) weiterer Ausbau des Drogeninformationssystems; iii) Verabschiedung der erforderlichen Rechtsgrundlage für die nationale Drogeninformationsstelle; iv) Verbesserung der Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten durch die Entsendung von Verbindungsbeamten in die Mitgliedstaaten sowie in andere für die Drogenbekämpfung wichtige Länder.

- Ausbau der Kapazitäten des finanzkriminalpolizeilichen Büros zur Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften sowie Verbesserung seiner Zusammenarbeit mit anderen Vollzugsorganen, die im Bereich der Geldwäschebekämpfung tätig sind.

- Vorbereitung weiterer Maßnahmen, um die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zu gewährleisten, vor allem im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.

- Vorbereitung der Änderungen der Rechtsvorschriften, die für den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und dessen Umsetzung erforderlich sind, sowie Einleitung der notwendigen Schritte, um bis zum Beitritt die volle Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und insbesondere die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse über den Europäischen Haftbefehl und über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln zu gewährleisten.

Zollunion [10]

[10] Auf die Erhebung der Eigenmittel wird ebenfalls im Kapitel "Finanz- und Haushaltsbestimmungen" eingegangen.

- Weitere Rechtsangleichung an den zollrechtlichen Besitzstand der Gemeinschaft.

- Weitere Änderungen der zollrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Bestimmungen über Freizonen und der Annahme der Vorschriften über die Aussetzung von Zöllen und über Zollkontingente.

- Schaffung der Voraussetzungen für die Anwendung des TARIC (gemeinschaftseinheitlicher Zolltarif) und Einbeziehung von Maßnahmen, die sich auf den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum beziehen.

- Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand über die Kontrolle von Kulturgütern.

- Beitritt zum Übereinkommen von Istanbul über die vorübergehende Wareneinfuhr.

- Stärkung der operationellen und administrativen Kapazitäten der Zollverwaltung, insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie und Humanressourcen.

- Verbesserung des Personalmanagements im Zollbereich und der Stabilität und des fachkundigen Verhaltens des Personal- und Führungsbestand sowie Erhöhung des Anteils des Zollaufsichtspersonals mit Beamtenstatus.

- Entwicklung und Durchführung der Phase 1 des bulgarischen Versandverfahrens als nationales Modul des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens; Fortsetzung der Vorbereitungen für das sichere CCN-/CSI-Systems (Common Communication Network/Common System Interface).

- Modernisierung der Zolllabors sowie der Infrastrukturen und Ausrüstung in den Zollabfertigungsstellen.

- Bessere Anwendung der Risikoanalysemethode und Ausbau der nachträglichen Kontrollen.

- Weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden der angrenzenden und anderer Länder.

- Umsetzung der Strategie für die Rationalisierung der Aktivitäten des bulgarischen Zolls an den Grenzen.

- Vorbereitung der Anwendung von zollrechtlichen Maßnahmen und Bestimmungen, die allerdings erst zum Beitritt eingeführt werden.

Außenbeziehungen

- Analyse aller internationalen Verträge und Abkommen und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen, um alle Verträge und Abkommen, die nicht mit dem Besitzstand vereinbar sind, rechtzeitig zu beenden oder neu auszuhandeln.

Finanzkontrolle

- Durchführung des Gesetzes über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen sowie weitere Änderungen der Rechtsvorschriften, um das Strategiepapier und den operativen Plan für die zuständige Stelle umzusetzen.

- Entsendung interner Prüfer in die verbleibenden Ministerien.

- Ausarbeitung weiterer Handbücher über die verschiedenen Aspekte der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen und über Prüfpfade.

- Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen zuständigen Stellen.

- Besetzung der Leitung der für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen zuständigen Stelle nach professionellen Kriterien und Gewährleistung der funktionalen Unabhängigkeit der Leitung gemäß den eingegangenen Verpflichtungen.

- Ausbau der externen Rechnungsprüfungsfunktionen, vor allem im Bereich der System- und Leistungsprüfungen und Erweiterung des Ausbildungsangebots.

- Annahme und Umsetzung der Bestimmungen für Finanzmanagement und -kontrolle des nationalen Anweisungsbefugten (NAO) sowie etwaiger Interaktion mit dem Parlament.

- Annahme und Umsetzung eines Regelwerks für die Rechnungsprüfung von EU-Mitteln und EU-Programmen, eines Ehrenkodexes und geänderter allgemeiner Standards.

- Endgültige Fertigstellung eines verbindlichen Handbuchs für die externe Rechnungsprüfung.

- Weiterer Ausbau der Kapazitäten des Nationalfonds, der zentralen Finanzierungs- und Vergabestelle (CFCU) und der anderen mit der Durchführung der Heranführungshilfe befassten Stellen zur Vorbereitung auf die erweiterte Dezentralisierung der Durchführung von PHARE und ISPA.

- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Bestimmungen für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen von PHARE, SAPARD und ISPA.

- Einrichtung einer ordnungsgemäß arbeitenden und funktionell unabhängigen Betrugsbekämpfungsstelle, die für die Koordinierung aller rechtlichen, administrativen und operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zuständig ist.

- Gewährleistung einer effektiven Zusammenarbeit dieser Stelle mit OLAF.

- Vorbereitende Maßnahmen für die Umsetzung des EU-Besitzstands im Bereich des strafrechtlichen Schutzes des Euros gegen Fälschung.

Finanz- und Haushaltsbestimmungen [11]

[11] Einige der bei den Verhandlungen über Kapitel 29 vereinbarten Maßnahmen überschneiden sich mit Maßnahmen, die bereits in anderen Kapiteln beschrieben wurden; sie wurden deshalb nicht noch einmal aufgenommen.

- Weiterentwicklung des einheitlichen Rechnungsführungssystems, des Finanzmanagement-Informationssystems und des Systems für die elektronische Veranlagung der Haushaltsmittel sowie kontinuierlicher Ausbau des Verfahrens für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans.

- Einführung eines Rechnungsführungssystems.

- Schaffung eines Informationssystems für Finanzmanagement.

- Ausarbeitung von Standards und Hinweisen zur Anwendung des Kontenplans.

- Verbesserung der Kontenverwaltung.

- Fortsetzung des Aufbaus einer personell und materiell angemessen ausgestatteten Koordinierungsstelle für den Bereich der Eigenmittel.

- Fortsetzung der Bemühungen, die Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen den in der Gemeinschaft allgemein üblichen Standards anzupassen.

- Erstellung der Angaben zum Bruttosozialprodukt gemäß den EU-Bestimmungen.

- Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl der extrabudgetären Konten.

- Gezielte Vorkehrungen für eine mehrjährige Haushaltsprogrammierung.

- Weiterentwicklung der makroökonomischen Prognose.

- Entwicklung wirksamer Verfahren zur Bewertung und Begleitung von Projekten und Programmen.

- Angleichung des Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an das ESVG 95 und Gewährleistung einer größeren Vollständigkeit.

- Erste Maßnahmen zum Aufbau der technischen und administrativen Kapazität zur operativen Bewirtschaftung der Eigenmittel sowie zur ordnungsgemäßen Erhebung und rechtzeitigen Weiterleitung der Eigenmittel an den Gemeinschaftshaushalt. Fortführung der Maßnahmen bezüglich der Erfassung der herkömmlichen Eigenmittel, damit diese bis zum Beitritt etabliert ist.

- Vorbereitende Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Verpflichtungen in Bezug auf die Erhebung und Kontrolle der Eigenmittel der EU sowie die Verwaltung der zollrechtlichen Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (z. B. Kontrolle der Ausfuhrerstattungen) zum Zeitpunkt des Beitritts umgesetzt werden.

- Maßnahmen zur Vorbereitung der organisatorischen Aspekte und der erforderlichen Verwaltungskapazität zur Erhebung der Zuckerabgaben.

- Verstärkte Bemühungen um die Entwicklung wirksamer Instrumente zur Bekämpfung von MwSt- und Zollbetrug.

5. Programmierung

Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für Bulgarien zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben PHARE auch das Instrument SAPARD für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Bulgarien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Im gleichen Zeitraum wird Bulgarien eine umfassende finanzielle Unterstützung der EU für die Stilllegung von Kernkraftwerken und die nukleare Sicherheit erhalten. Außerdem stehen Bulgarien Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Mehrländerprogramme und der horizontalen Programme offen, die direkt den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffen. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern.

6. Konditionalität

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass Bulgarien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

7. Monitoring

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft und des Fahrplans wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die gemäß dem Europa-Abkommen eingesetzten Unterausschüsse ermöglichen es, die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften sowie die Fortschritte bei der Angleichung, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu überprüfen. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft sowie spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/99 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - PHARE, ISPA und SAPARD - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert.

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