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Document 52002DC0105

Bericht 1996-2000 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens nach der Entscheidung 96/228/EG der Kommission präsentiert von der Kommission an den Rat nach Artikel 143 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Österreich, des Königreichs Schweden und der Republik Finnland zur Europäischen Union

/* KOM/2002/0105 endg. */

52002DC0105

Bericht 1996-2000 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens nach der Entscheidung 96/228/EG der Kommission präsentiert von der Kommission an den Rat nach Artikel 143 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Österreich, des Königreichs Schweden und der Republik Finnland zur Europäischen Union /* KOM/2002/0105 endg. */


Bericht 1996-2000 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens nach der Entscheidung 96/228/EG der Kommission präsentiert von der Kommission an den Rat nach Artikel 143 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Österreich, des Königreichs Schweden und der Republik Finnland zur Europäischen Union

INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Referenzzeitraum

1.3. Methode zur Berechnung der Beihilfen für die nördlichen Gebiete

1.4. Beurteilung

1.5. Das einzelstaatliche Beihilfenprogramm Schwedens

1.6. Verwaltung und Kontrollen

2. ANWENDUNG DER BEIHILFENREGELUNG WÄHREND DES ZEITRAUMS 1996-2000

2.1. Milcherzeugung

2.1.1. Anlieferungsmilch

2.1.2. Transportbeihilfe

2.1.3. Direktverkauf

2.2. Schweine

2.3. Sauen/Ferkel

2.4. Eierproduktion

2.5. Beihilfefähige Schweine-, Sauen- und Legehennenbestände

2.6. Ziegen

2.7. Beeren- und Gemüseproduktion

2.8. Gezahlte einzelstaatliche und kofinanzierte Gesamtbeihilfe, 1996-2000

3. DIE ENTWICKLUNG NORDSCHWEDENS - AUSWIRKUNGEN DER BEIHILFE

3.1. Entwicklung der Produktion und der Rentabilität

3.1.1. Milcherzeugung

3.1.2. Schweineproduktion

3.1.3. Eierproduktion

3.2. Struktureller Wandel

3.2.1. Anzahl der Betriebe

3.2.2. Der Arbeitsbedarf in den verschiedenen Sektoren

3.3. Umweltbeihilfe für die Erhaltung der offenen Agrarlandschaft

3.4. Allgemeine Auswirkungen

4. SCHLUSSFOLGERUNG

1. EINLEITUNG

1.1. Allgemeines

Nach Artikel 142 der Akte über den Beitritt der Republik Österreich, des Königreichs Schweden und der Republik Finnland zur Europäischen Union gestattet die Kommission Schweden die Gewährung langfristiger einzelstaatlicher Beihilfen, die der Erhaltung der herkömmlichen Landwirtschaft in besonderen, von der Kommission bestimmten Regionen dienen. Diese Regionen umfassen die landwirtschaftlichen Gebiete, die nördlich des 62. Breitengrades gelegen sind, sowie einige angrenzende Gebiete mit vergleichbaren klimatischen Bedingungen, welche die landwirtschaftliche Tätigkeit in besonderem Maße erschweren.

Bei der Bestimmung der Gebiete sind nachstehende Faktoren berücksichtigt worden: geringe Bevölkerungsdichte (maximal 10 Einwohner/km2), Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) an der Gesamtfläche (weniger als 10 %) und der flächenmäßige Anteil der für die menschliche Ernährung bestimmten Ackerkulturen an der LF. Das betreffende Gebiet umfasst insgesamt 509 442 Hektar LF, was 14 % der gesamten LF Schwedens im Jahr 1994 entspricht.

Die betreffenden nördlichen Regionen umfassen die Gebiete 1, 2A, 2B und 3 der vor dem Beitritt geltenden schwedischen Beihilfenregelung für die nördlichen Landesteile (siehe Abbildung 1). Die zuvor bestehende Unterteilung in die vier Regionen bzw. Teilgebiete ist für die Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete nach Artikel 142 der Beitrittsakte beibehalten worden.

Die langfristige Beihilfe ist nach Fläche gestaffelt und wird auf der Grundlage von Produktionsfaktoren (Stück Vieh oder Hektar) gewährt, wobei die Beschränkungen zu berücksichtigen sind, die durch die gemeinsamen Marktorganisationen auferlegt werden. Die Beihilfe darf nicht an die künftige Produktion gebunden sein, zu einer Erhöhung der Produktion (mengenmäßige Beschränkung) oder zu einer Erhöhung der Summe der Fördermittel (finanzielle Beschränkung) im Vergleich zu der Beihilfe führen, die während eines Referenzzeitraums gewährt wurde. Die Produktionsmenge wird hierbei als Gesamtmenge angesetzt, regionale Obergrenzen werden aus Gründen der Klarheit festgelegt.

Diese Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete wurde mit der Entscheidung 96/228/EG der Kommission [1] vom 28. Februar 1996 erlassen, die seither zweimal geändert wurde. Mit der ersten Änderung (Entscheidung 97/557/EG der Kommission [2]) wurden einige sachliche Korrekturen vorgenommen, ferner wurde die Gewährung von Beihilfe für Milch auf der Erzeugerebene zusätzlich zu der Gesamtmenge an Milch nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates [3] gestattet, und die Beihilfe für Schweinefleisch wurde leicht angehoben (als Ergebnis genauerer Daten). Mit der zweiten Änderung (Entscheidung 2000/411/EG der Kommission [4]) wurde ein Teil der Beihilfe für Milch an die Beihilfe für den Milchtransport übertragen (völlig haushaltsneutral), die Frist für die jährliche Übermittlung von Informationen wurde von April auf Juni verschoben, und es wurde bei der Berechnung der beihilfefähigen Großvieheinheiten ein bestimmtes Maß an Flexibilität zwischen dem Schweinefleisch- und dem Eiersektor geschaffen.

[1] ABl. L 76 vom 26.03.1996, S.29.

[2] ABl. L 230 vom 21.8.1997, S.13.

[3] ABl. L 405 vom 31.12.1992, S.1.

[4] ABl. L 155 vom 28.6.2000, S.60.

1.2. Referenzzeitraum

Als Voraussetzung für die Gewährung der einzelstaatlichen Beihilfen gilt, dass die landwirtschaftliche Produktion im Vergleich zum Zeitraum vor dem Beitritt nicht erhöht werden darf. Hinzu kommt, dass auch die Gesamtbeihilfe nicht höher sein darf als vor dem Beitritt. Auf der Grundlage der vorhandenen nationalen Statistiken wurde das Jahr 1994 als Referenzzeitraum für die Erzeugung von Kuhmilch sowie von Beeren und Gemüse ausgewählt, und zwar sowohl im Hinblick auf die Mengen als auch auf die Beihilfesätze. Es wurde davon ausgegangen, dass jener Zeitraum nicht von den Auswirkungen des bevorstehenden Beitritts beeinflusst worden, gleichzeitig jedoch für die Lage nach der Reform des schwedischen Agrarsektors repräsentativ war. Zudem wurde in jenem Jahr zum ersten Mal eine Beihilfe für Beeren und Gemüse gewährt. Hingegen wurde als Referenzzeitraum für die anderen Produktionszweige das Jahr 1993 ausgewählt.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Abbildung 1: Fördergebiete

1.3. Methode zur Berechnung der Beihilfen für die nördlichen Gebiete

Zur Einschätzung der Höhe der Einzelbeihilfe sowie der Höhe der Gesamtbeihilfe je Erzeugnis, für das eine einzelstaatliche Beihilfe gewährt wurde, wurde die regionale Gesamtbeihilfe im Referenzzeitraum mit der Höhe der Beihilfe nach dem Beitritt verglichen, wobei unter ,Beihilfe" in letzterem Sinne nicht nur die einzelstaatlichen Beihilfen, sondern auch die kofinanzierten Ausgleichszulagen und die Beihilfe für Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft zu verstehen sind.

Die einzelstaatlichen Beihilfen (mit Ausnahme der Beihilfe für Kuhmilch, für die ein Quotensystem gilt) werden auf der Grundlage der Produktionsfaktoren (Viehbestand oder Hektar) in den Fördergebieten und nicht auf der Grundlage der erzeugten Mengen berechnet.

1.4. Beurteilung

Um die Einhaltung der Beihilfenobergrenze zu garantieren und um zu vermeiden, dass die Produktionsbeihilfen bzw. die Gesamtbeihilfe die zulässigen Hoechstgrenzen überschreiten, sind in der Entscheidung der Kommission eine Reihe von Beschränkungen genannt, so die zulässige Anzahl der jeweils förderfähigen Einheiten und die Gesamtbeihilfe je Erzeugnis. Nach Artikel 4 der Entscheidung 96/228/EG hat Schweden im Falle einer Überschreitung der Referenzmengen für die Produktion im folgenden Jahr eine proportionale Kürzung der Beihilfen für die betreffenden Erzeugnisse vorzunehmen.

1.5. Das einzelstaatliche Beihilfenprogramm Schwedens

Grundlegende nationale Vorschriften über die einzelstaatlichen Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in Nordschweden sind in einer entsprechenden schwedischen Verordnung (1996:93) [5] zu finden. Nach dieser nationalen Verordnung kann eine Beihilfe gewährt werden, um für die Landwirtschaft in nordschwedischen Gebieten bessere Voraussetzungen zu schaffen, da dort aufgrund der klimatischen und sonstigen Bedingungen die landwirtschaftliche Tätigkeit besonders erschwert wird. Aufgrund der schwierigen, natürlichen Bedingungen, die in jenen Gebieten dauerhaft vorherrschen, kommen diese für eine Gesamtstützung in Betracht, die über dem Hoechstbetrag liegt, der in derjenigen Ratsverordnung bestimmt ist, in der die Ausgleichszulagen für 1995 geregelt sind. Die Tatsache, dass die Gebiete dauerhaft benachteiligt sind, und zwar hauptsächlich aufgrund der schlechten Bodenqualität, struktureller Mängel und der kurzen Vegetationsperiode, führt zu geringen Erträgen und hohen Produktionskosten pro Einheit. Dies wiederum erschwert es den Landwirten in diesen Gebieten, mit ihrer Produktion ein angemessenes Einkommen zu erzielen, d. h. ein Einkommen, das vergleichbare Betriebe in anderen Regionen erwirtschaften.

[5] Verordnung SFS (1996:93) vom 22. Februar 1996 über die einzelstaatlichen Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in Nordschweden.

Nach der Entscheidung 96/228/EG ist die einzelstaatliche Beihilfe für Kuhmilch, Schweine, Ziegen, Ferkel, Eier sowie Beeren und Gemüse vorgesehen. In den meisten Fällen wird die Beihilfe nach den vorstehenden Regionen gestaffelt, um den früher dort herrschenden Bedingungen und der Schwere der natürlichen Nachteile Rechnung zu tragen.

Eine Beihilfe ist ferner für den Transport von Kuhmilch zwischen dem Ort der Erzeugung und der Sammelstelle (bzw. dem Erstverarbeitungsbetrieb) vorgesehen. Dies gilt als Beihilfe zur Förderung des Absatzes von Erzeugnissen im Sinne von Artikel 142 Absatz 3 der Beitrittsakte. Sie deckt einen Teil der Transportkosten zwischen dem Ort der Erzeugung und der zentralen Sammelstelle bzw. dem Erstverarbeitungsbetrieb ab.

Die einzelstaatliche Beihilfe für die tierische Erzeugung ist pro Tier vorgesehen, mit Ausnahme der Beihilfe für Kuhmilch, die pro Kilogramm gewährt wird. Die Transportbeihilfe für Milch wird ebenfalls pro Kilogramm gewährt, wobei der Betrag nach Fördergebieten gestaffelt ist. Was Legehennen betrifft, so ist die Beihilfe einmalig pro Henne vorgesehen, die eingestallt wird, um die Bestandsgröße zu halten.

Die schwedischen Behörden haben während des gesamten Zeitraums die maximal zulässigen Beihilfen je Einheit für alle Erzeugnisse gewährt; eine Ausnahme ist die Beihilfe für die Eierproduktion, die erst ab dem Jahr 1998 anzuwenden war (1 schwedische Krone [skr] entspricht in etwa 0,11 EUR).

Höhe der maximal zulässigen und tatsächlich gewährten Beihilfen in den einzelnen Fördergebieten (FG)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Um für eine einzelstaatliche Beihilfe in Frage zu kommen, muss ein Landwirt in den Fördergebieten 1-3 mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche (Acker- oder Weideland) bewirtschaften. Landwirten, die eine Rente im Rahmen einer staatlichen Ruhestands- oder Vorruhestandsregelung in voller Höhe beziehen, steht keine einzelstaatlichen Beihilfe zu. Eine Beihilfe wird außerdem nicht gezahlt, wenn der Betrag unter 500 skr liegt.

Jeder, der eine einzelstaatliche Beihilfe für Nutzvieh beantragt, muss auch finanziell hierfür verantwortlich sein. Ferner bestehen spezielle Auflagen für die verschiedenen Beihilfearten, die nachstehend unter der jeweiligen Beihilfe aufgeführt sind.

1.6. Verwaltung und Kontrollen

Einzelstaatliche Beihilfen für die Milch-, die Schweine- und die Eierproduktion werden vom Swedish Board of Agriculture verwaltet, bearbeitet und gewährt. Im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) [6] wird überprüft, ob die Beihilfebegünstigten die Beihilfeauflagen erfuellen. Die Stützung für die Eiererzeuger wird anhand von Kopien der Rechnungen über den Erwerb von Hennen kontrolliert, die eingestallt werden, um die Bestandsgröße zu halten. Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Qualifikationsfaktoren und der Frage, ob die Auflage, nach der mindestens drei Hektar Ackerland bewirtschaftet werden müssen, erfuellt ist, werden ebenfalls vorgenommen. Swedish Board of Agriculture kontrolliert ferner im Rahmen der Beihilfenregelung und der jeweiligen Marktordnung die Milchverarbeitungsbetriebe und Schlachthöfe.

[6] Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission.

Die einzelstaatlichen Beihilfen für die Produktion von Ferkeln, Ziegen, Beeren und Gemüse werden mittels eines kombinierten Formulars für flächenbezogene, Umwelt- und regionale Beihilfen beantragt. Der Antrag wird von der Verwaltungsstelle derjenigen Gebietskörperschaft geprüft, in welcher der Betrieb gelegen ist. Als Zahlstelle fungiert Swedish Board of Agriculture. Zu Kontrollzwecken wird das INVEKOS herangezogen. Swedish Board of Agriculture ist ferner für die Abstimmung der Kontrollen zuständig, die von den Verwaltungsstelle der Gebietskörperschaften vorgenommen werden.

Mindestens 10 % der Anträge auf tierbezogene Beihilfen und mindestens 5 % der Anträge auf flächenbezogene Beihilfen werden kontrolliert. Diese Prozentzahlen entsprechen dem Stichprobenverfahren des INVEKOS. Jedes Jahr werden 25 bis 30 Landwirte ausgewählt, bei denen flächenbezogene Kontrollen vorgenommen werden. In den letzten Jahren wurden annähernd 100 Hektar kontrolliert.

2. ANWENDUNG DER BEIHILFENREGELUNG WÄHREND DES ZEITRAUMS 1996-2000

Schweden hat die Kommission jährlich über die Auswirkungen der gewährten Beihilfen und über die wirtschaftliche Entwicklung in den betreffenden Regionen sowie über die Auswirkungen auf die Umwelt und den Erhalt der Landschaft zu unterrichten. Der folgende Bericht enthält Einzelheiten zu den in den Fördergebieten 1-3 während des Zeitraums von 1996 bis 2000 gewährten Beihilfen sowie Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung in jenen Gebieten.

Die in dem Bericht genannten Zahlen beruhen auf den Daten des Registers der landwirtschaftlichen Betriebe, mit Ausnahme der Zahlen über die Milcherzeugung und die Schweineproduktion; Letztere wurden anhand der statistischen Daten von Verbänden der Milchverarbeitungsbetriebe und der Schlachthöfe zusammengestellt. Weitere statistische Daten wurden den im Rahmen der Beihilfenregelung eingerichteten Datenbanken entnommen, die Angaben zu den Mengen und der Höhe der Beihilfebeträge sowie in einigen Fällen zum Viehbestand enthalten.

2.1. Milcherzeugung

2.1.1. Anlieferungsmilch

Um in Bezug auf die Milcherzeugung beihilfefähig zu sein, muss der Milcherzeuger nicht nur die allgemeinen Auflagen erfuellen, sondern außerdem noch mindestens zwei Milchkühe halten. Die einzelstaatliche Beihilfe für die Milcherzeugung wird für diejenige Milchmenge gewährt, die in den Milchverarbeitungsbetrieben angeliefert wird.

Im Jahr 2000 gab es in den nördlichen Regionen 2.407 landwirtschaftliche Betriebe mit dem Produktionsschwerpunkt ,Milcherzeugung", denen Fördermittel im Rahmen der Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete zugute kamen; diese Zahl entspricht 18,9 % der schwedischen Milchviehbetriebe. Ihre Produktion entspricht jedoch lediglich 14,8 % der gesamten Milcherzeugung in Schweden.

Tabelle 1: Milcherzeugung in den nationalen Fördergebieten (FG), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Jahre von 1996-2000 zeichneten sich durch die Tatsache aus, dass die Gesamtzahl der Betriebe mit dem Produktionsschwerpunkt ,Milcherzeugung" in den Fördergebieten 1-3 zurückging (Tabelle 1 und 2), zwar nur allmählich, jedoch etwas stärker als in Schweden insgesamt. Allerdings ist der Anteil der Milchviehbetriebe, denen Fördermittel im Rahmen der Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete zugute kamen, relativ stabil geblieben. Gleichzeitig verringerte sich die Anzahl der Milchkühe in diesen Gebieten, wenn auch dieser Rückgang etwas unter dem landesweiten Durchschnitt lag (Tabelle 3). Der Bestand an beihilfefähigen Milchkühe erreichte in keinem der Jahre die Referenzzahl.

Tabelle 2: Anzahl der Betriebe mit Milchkühen pro Fördergebiet (FG) sowie im gesamten Land, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 3: Anzahl der Milchkühe pro Fördergebiet (FG) sowie im gesamten Land, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: ACR (Agricultural Farm Register - Register landwirtschaftlicher Betriebe).

Infolge des Rückgangs der Anzahl der Betriebe und der Kühe einerseits sowie aufgrund der gegebenen Ertragsentwicklung andererseits ist das Produktionsvolumen relativ stabil geblieben (Tabelle 4). Allerdings lag die Gesamterzeugung pro Jahr in allen Gebieten außer dem Gebiet 2:a weit unter der Referenzmenge.

Tabelle 4: Milcherzeugung insgesamt (in Tonnen) pro Fördergebiet (FG), 1996-20001)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1) Einschließlich der Milch von Betrieben, denen keine Fördermittel im Rahmen der Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete zugute kamen.

Die in den verschiedenen Fördergebieten jeweils gezahlte Beihilfe lag unter der Referenzsatz je Jahr und Fördergebiet (Tabelle 5).

Tabelle 5: Gezahlte einzelstaatliche Beihilfe für die Milcherzeugung (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Verringerter Beihilfebetrag in Öre/kg, Januar-April.

Die Erzeugung von Ziegenmilch ist in Schweden relativ gering. Legt man einen durchschnittlichen Ertrag von 800 kg pro Jahr und Ziege zugrunde, so ergibt sich in den Jahren 1996-2000 eine Gesamtmenge von 1 800 Tonnen Milch (mit nur geringen Schwankungen). Die pro Ziege gezahlte einzelstaatliche Beihilfe ist in Abschnitt 2.6 angegeben.

2.1.2. Transportbeihilfe

Nach der Kommissionsentscheidung über die Regelung für einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens kann Beihilfe für den Transport von Milch gewährt werden. Sie wird für die Menge an Milch gewährt, die pro Fördergebiet gesammelt wird. Der Antrag auf Gewährung von Transportbeihilfe sollte dementsprechend auch Angaben zu der Milchmenge enthalten, die monatlich pro Fördergebiet gesammelt wird. Nach Zugang der Anträge werden die Zahlungen vom Swedish Board of Agriculture an die Milchverarbeitungsbetriebe überwiesen. Angaben zu der gezahlten Transportbeihilfe und der insgesamt für den Milchsektor gezahlten Beihilfe sind in den Tabellen 6 und 7 enthalten.

Tabelle 6: Gezahlte einzelstaatliche Beihilfe für den Milchtransport (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 7: Insgesamt gezahlte einzelstaatliche Beihilfe für die Milcherzeugung und den Milchtransport (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.1.3. Direktverkauf

Als die schwedische Verordnung (1996:93) über einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Schwedens in Kraft trat, erhielten auch Betriebe mit einer Quote für den Direktverkauf Anspruch auf einzelstaatliche Beihilfe.

Die Beihilfe wird für die Menge an Milch und Milcherzeugnissen gewährt, die während des Kontingentsjahres direkt ab Hof verkauft und dem Milchquotenreferat von Swedish Board of Agriculture gemeldet wird. Die Beihilfe wird nachträglich gezahlt, nämlich einmal pro Kontingentsjahr. Die betreffende Menge schwankte zwischen 199 000 - 307 000 kg, die insgesamt gezahlte Beihilfe zwischen 131 000 - 236 000 skr.

2.2. Schweine

Um beihilfefähig in Bezug auf die Schweineproduktion zu sein, müssen nicht nur die allgemeinen Auflagen erfuellt werden, sondern es ist ferner erforderlich, dass die Tiere, für die Beihilfe beantragt wird, während der letzten drei Monate vor dem Schlachten in ein und demselben Fördergebiet gehalten wurden (Qualifikationszeitraum). Zusätzlich muss das Fleisch einer Beschau nach dem nationalen Lebensmittelgesetz unterzogen worden sein, und es darf nicht verworfen worden sein. Die Beihilfe wird pro Stück zugunsten von Betrieben gewährt, die zwischen 40 und 2 500 Schweine halten.

Die Anzahl der Betriebe mit Schweineproduktion ist im Zeitraum 1996-2000 sowohl in den nördlichen Fördergebieten Schwedens als auch landesweit zurückgegangen. Die Schweineproduktion in den Fördergebieten 1-3 machte im gesamten Zeitraum 1996-2000 3 - 4 % der gesamten Schweineproduktion in Schweden aus (Tabelle 8 und 9).

Tabelle 8: Schweineproduktion in den Fördergebieten (FG) und im Land insgesamt, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 9: Anzahl der Schweinehaltungsbetriebe pro Fördergebiet (FG) und im gesamten Land, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: ACR.

Die Schweineproduktion insgesamt hat in jedem Jahr über der Referenzmenge gelegen; eine Ausnahme war das Jahr 2000, in dem die Produktion zum ersten Mal unter dieser lag (Tabelle 10). Die Schweineproduktion, für die Beihilfe gewährt wurde, lag jedoch in allen Gebieten aufgrund der Tatsache, dass die Produktion nicht in jedem Fall beihilfefähig ist, während des Zeitraums 1996-2000 unter der Referenzmenge.

Tabelle 10: Schweineproduktion insgesamt (in Tonnen) pro Fördergebiet (FG), 1996-20001)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1) Einschließlich der Produktion, die nicht beihilfefähig im Rahmen der Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete war.

Die insgesamt gezahlte Beihilfe lag in jedem Jahr des Zeitraums 1996-2000 unter dem Referenzsatz. Es kam jedoch vor, dass der Referenzsatz im Fördergebiet 1 überschritten wurde (1996-97) (Tabelle 11).

Tabelle 11: Insgesamt gezahlte Beihilfe für die Schweineproduktion (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.3. Sauen/Ferkel

Um beihilfefähig in Bezug auf die Ferkelproduktion zu sein, müssen nicht nur die allgemeinen Auflagen erfuellt werden, sondern es ist ferner erforderlich, dass pro Betrieb mindestens zwei Sauen gehalten werden. Es kann für höchstens 120 Sauen pro Betrieb Beihilfe gewährt werden. Zudem müssen die Tiere mindestens zwei Monate lang in dem Betrieb gehalten worden sein, gerechnet ab dem Folgetag desjenigen Tages, an dem der Antrag der Verwaltungsstelle der Gebietskörperschaft zuging (Qualifikationszeitraum).

Von der Gesamtzahl der Betriebe mit dem Schwerpunkt ,Ferkelproduktion" sind 4-6 % in den nördlichen Regionen gelegen (Tabelle 12). Wie bei den anderen Beihilfen auch ist die Anzahl der Betriebe mit Ferkelproduktion im Zeitraum 1996-2000 zurückgegangen, was zur Folge hatte, dass auch die gezahlte Beihilfe zurückgegangen ist. Infolgedessen ist eine große Lücke zwischen dem Referenzsatz und der tatsächlich gezahlten Beihilfe entstanden (Tabelle 13-14).

Tabelle 12: Ferkelproduktion 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 13: Gesamtzahl der Sauen pro Fördergebiet (FG) und landesweit, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: ACR.

Tabelle 14: Gezahlte Beihilfe für die Ferkelproduktion (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4. Eierproduktion

Zur Stützung der Eierproduktion in Nordschweden wird einzelstaatliche Beihilfe für den Erwerb von Legehennen gewährt, die zur Bestandserhaltung dienen und bei der Einstallung weniger als 25 Wochen alt sind. Beihilfe für die Eierproduktion wird Betrieben gewährt, die durch diesen Betriebszweig in wirtschaftliche Hinsicht und im Hinblick auf Arbeitsplätze förderwürdig sind. Daher sind Betriebe, die pro Jahr weniger als 1 000 Legehennen zum Zwecke der Bestandserhaltung einstallen, nicht beihilfefähig.

Von der Gesamtzahl der Betriebe mit dem Schwerpunkt ,Eierproduktion" sind 12 % in den nördlichen Regionen Schwedens gelegen. Die Anzahl der in jenen Regionen produzierten Eier (für die Beihilfe gewährt wird) entspricht 6,2 % der insgesamt in Schweden produzierten Eier. Die Gesamtzahl der Betriebe mit dem Schwerpunkt ,Eierproduktion" und die Anzahl der beihilfefähigen Betriebe in den Fördergebieten 1-3 ist im Zeitraum 1996-2000 zurückgegangen (Tabelle 15).

Tabelle 15: Anzahl der Eier produzierenden Betriebe sowie Produktion pro Fördergebiet und im gesamten Land, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der Umfang der Eierproduktion ist im Laufe der Jahre Schwankungen unterworfen, jedoch war kürzlich in den Fördergebieten 1-3 ein allgemeiner Rückgang zu verzeichnen. Im Fördergebiet 3 wurde die Referenzmenge in den letzten Jahren jedoch überschritten (Tabelle 16), obwohl die Gesamtproduktion unter der Referenzmenge lag.

Tabelle 16: Gezahlte Beihilfe für die Eierproduktion* in Tonnen (geschätzt), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zur Schätzung der Eierproduktion wird davon ausgegangen, dass 40 % der Hennen in Auslaufhaltung gehalten werden. Bei dieser Haltungsform legt eine Henne 20,5 kg Eier während einer Legeperiode (4-15 Monate), sodass sich die Jahresproduktion auf etwa 17 kg beläuft. Die entsprechende Zahl für Legehennen in Käfigbatterien beträgt 22 kg (18 kg/Jahr).

Der Referenzsatz für das Fördergebiet 3 gezahlte Beihilfe ist während des gesamten Zeitraums überschritten worden. Dies gilt auch für das Fördergebiet 1 im Jahr 1996 und das Fördergebiet 2 in den Jahren 1997 und 1998. Der Gesamtreferenzsatz wurde 1996 und 1997 überschritten. Da die Beihilfe pro Legehenne seit 1998 immer weiter verringert worden ist, lag der gezahlte Betrag seither unter dem Referenzsatz (Tabelle 17).

Tabelle 17: Insgesamt gezahlte Beihilfe für die Eierproduktion (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Da nur eine sehr geringe Zahl der Betriebe den Schwerpunkt ,Eierproduktion" hat, wirken sich relativ kleine Änderungen auch nur sehr geringfügig aus; daher wurde die Gesamtbeihilfe in den Jahren 1996-97 angehoben. Seither ist die insgesamt gewährte Beihilfe aufgrund des verringerten Beihilfesatzes je Einheit unter der zulässigen Obergrenze geblieben.

2.5. Beihilfefähige Schweine-, Sauen- und Legehennenbestände

Seit dem 1. Januar 1998 werden die mit Getreide gefütterten Nutzviehbestände (Schweine, Sauen und Legehennen), umgerechnet in Stück Vieh, addiert, um die Anzahl der beihilfefähigen Großvieheinheiten (GVU) miteinander zu vergleichen (Tabelle 18). Zu Vergleichszwecken sind ferner entsprechende Daten für die Jahre 1996-1997 angegeben.

Tabelle 18: Beihilfefähige Großvieheinheiten insgesamt, aufgeschlüsselt nach Sauen, Schweinen und Legehennen, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.6. Ziegen

Um beihilfefähig in Bezug auf die Ziegenproduktion zu sein, müssen pro Betrieb mindestens fünf Ziegen gehalten werden. Es sind nur weibliche Ziegen beihilfefähig, die abgelammt haben oder aber älter als ein Jahr sind. Zudem müssen die Tiere mindestens zwei Monate lang in dem Betrieb gehalten worden sein, gerechnet ab dem Folgetag desjenigen Tages, an dem der Antrag der Verwaltungsstelle der Gebietskörperschaft zuging (Qualifikationszeitraum).

Von der Gesamtzahl der Betriebe mit dem Schwerpunkt ,Ziegenmilcherzeugung" sind etwa 19 % in den Fördergebieten 1-3 gelegen. Die Gesamtzahl der Tiere in den Fördergebieten 1-3 ist im Zeitraum 1996-2000 unter der Referenzmenge geblieben. Die Anzahl der Tiere im Fördergebiet 2 hat in demselben Zeitraum allerdings geringfügig über der Referenzmenge pro Jahr gelegen (Tabelle 19).

Tabelle 19: Anzahl der Ziegen, für die Beihilfe gezahlt wurde, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Während des Zeitraums 1996-2000 wurde der Referenzsatz für die Beihilfe insgesamt nicht überschritten; hingegen war dies im Fördergebiet 2 regelmäßig der Fall, wenn auch die Überschreitung nur wenige Prozent betrug.

Tabelle 20: Gezahlte Beihilfe für die Ziegenproduktion (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.7. Beeren- und Gemüseproduktion

Um beihilfefähig in Bezug auf den Beeren- und Gemüseanbau zu sein, müssen nicht nur die allgemeinen Auflagen erfuellt werden, sondern es ist ferner erforderlich, dass mindestens 0,3 Hektar hiermit bewirtschaftet werden. Als Untergrenze für die Beihilfefähigkeit wurden 0,1 Hektar festgelegt.

Die Anzahl der Beeren und Gemüse produzierenden Betriebe in den Fördergebieten 1-3 ist im Zeitraum 1996-2000 zurückgegangen (Tabelle 21).

Tabelle 21: Beeren- und Gemüseproduktion in den Fördergebieten (FG), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Fläche, die zum Anbau von Beeren und Gemüse in den Fördergebieten 1-3 dient, ist im Zeitraum 1996-2000 zurückgegangen. Dies hatte zur Folge, dass die Anbaufläche immer geringer als die Referenzfläche wurde (Tabelle 22).

Tabelle 22: Zum Beeren- und Gemüseanbau dienende Fläche (in Hektar), für die Beihilfe gezahlt wurde, 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Auch der Anbau insgesamt ist in diesem Zeitraum zurückgegangen; er liegt inzwischen noch weiter unter der Referenzmenge (Tabelle 23).

Tabelle 23. Beeren- und Gemüseanbau in den Fördergebieten insgesamt* (in Tonnen, geschätzt), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zur Schätzung der Gesamtproduktion wird die Anzahl der Hektar mit dem Durchschnittsertrag pro Hektar multipliziert.

Wie zu erwarten war, ist auch hier die Beihilfe insgesamt noch weiter unter den Referenzsatz abgesunken (Tabelle 24).

Tabelle 24. Gezahlte Beihilfe für den Beeren- und Gemüseanbau (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.8. Gezahlte einzelstaatliche und kofinanzierte Gesamtbeihilfe, 1996-2000

Die im Förderzeitraum gezahlte einzelstaatlichen Gesamtbeihilfe lag weit unter dem Referenzsatz (Tabelle 25).

Tabelle 25: Gezahlte einzelstaatliche Gesamtbeihilfe (in Mio. skr), 1996-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

In der Analyse der Gesamtbeihilfe zugunsten der Landwirtschaft in Nordschweden werden auch die Auswirkungen der kofinanzierten Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete sowie die Umweltbeihilfe für den Erhalt der offenen Agrarlandschaft berücksichtigt. Sowohl die Ausgleichszulagen, die hauptsächlich für die Milcherzeugung und die Ziegenhaltung auf der Grundlage der Großvieheinheiten sowie für die Schweine- und Ferkelproduktion auf der Grundlage der zum Getreideanbau dienenden Flächen gezahlt wurden, als auch die Umweltbeihilfe für die Erhaltung der offenen Agrarlandschaft lagen im gesamten Zeitraum 1996-2000 unter dem Referenzsatz (Tabelle 26).

Tabelle 26: In den Fördergebieten 1-3 gezahlte Ausgleichszulagen und Beihilfen für Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft sowie sonstige gezahlte einzelstaatliche Beihilfen (in Mio. skr), 1996-2000

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1) Der Beihilfesatz für die Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft basiert auf der Gesamtbeihilfe pro Hektar und nicht allein auf dem als Anreiz dienenden Satz von 20 %.

3. DIE ENTWICKLUNG NORDSCHWEDENS - AUSWIRKUNGEN DER BEIHILFE

Nach Artikel 142 der Beitrittsakte ist Schweden die Gewährung einzelstaatlicher Beihilfen gestattet, die der Erhaltung der Landwirtschaft in den nördlichen Regionen dienen. Analysiert man die Rentabilität der einzelnen Betriebszweige, so zeigt sich, dass die Anzahl der Betriebe und die Änderungen, die sich bei dem Arbeitsbedarf für die verschiedenen Arten von Erzeugnissen ergeben, als Mittel zur Bewertung der Auswirkungen der einzelstaatlichen Beihilfen herangezogen werden können, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Produktion und der Produktionsmethoden, denen die Beihilfen zugute kommen.

3.1. Entwicklung der Produktion und der Rentabilität

3.1.1. Milcherzeugung

Die zuvor von Schweden vorgesehene Beihilfe zugunsten der tierischen Erzeugung in Nordschweden (frühere Fördergebiete 1-4) beruhte auf Berechnungen der Rentabilität der Milchviehbetriebe in den einzelnen Fördergebieten. Die Beihilfe wurde in Form einer gestaffelten Preisstützung gewährt. Bei Eintritt in die EU wurde diese Beihilfe durch zwei verschiedene flächenbezogene Beihilfen ersetzt, nämlich durch die Ausgleichszulagen und die Umweltbeihilfe für die Erhaltung der offenen Agrarlandschaft. Im Falle einiger Produktionszweige wurde diese Beihilfe zudem durch eine einzelstaatliche Beihilfe aufgestockt. Was die Milcherzeugung betrifft, so wurde diese einzelstaatliche Beihilfe an die Erzeugung gebunden und mengenmäßig begrenzt sowie nach Fördergebiet gestaffelt.

Die Anzahl der Milchviehbetriebe in den Fördergebieten 1-3 ist im Zeitraum 1996-2000 um etwa 25 % zurückgegangen, während der Rückgang landesweit im Durchschnitt 23 % betrug. Er war im Fördergebiet 1 am stärksten (-31%); dort sind die natürlichen Bedingungen am schlechtesten, und die Bevölkerungsdichte ist am niedrigsten. Auf der anderen Seite hat die durchschnittliche Größe der Herden in den Fördergebieten 1 und 2 um 30 % und im Fördergebiet 3 um 25 % zugenommen.

In seinem Bericht 2000:10 veröffentlichte der Swedish Board of Agriculture Informationen über die Entwicklung der Rentabilität einiger Produktionszweige bis zum Jahr 1999. Wir beschränken uns an dieser Stelle darauf, über den Produktionszweig ,Milcherzeugung" zu berichten, da er die Entwicklung der einzelstaatlichen Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in Nordschweden am stärksten geprägt hat.

Infolge von Änderungen, die sich bei den Erzeugerpreisen (für Milch und Rindfleisch), diversen Kosten, der Direktbeihilfe und den durchschnittlichen Erträgen ergeben haben, sowie als Resultat der Zunahme der Milchviehbestände hat sich die Rentabilität der Milcherzeugung in den nördlichsten Gebieten Schwedens im Zeitraum 1990-1999 verbessert. Die Tatsache, dass die Beihilfe für die Milcherzeugung in Nordschweden seit 1995 zum Teil in Form einer Beihilfe für Futtergetreide über die Zahlungen im Rahmen der GAP und die Ausgleichszulagen gewährt wurde, verstärkt dieses Bild noch. Sofern man den Anteil am Gewinn pro geschätzter Arbeitsstunde anstatt pro Milchkuh berechnet, liegt dieser außerhalb der Fördergebiete nämlich sogar noch höher als in diesen.

Die Auswirkungen der Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete auf das Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte lässt sich anhand von sektorspezifischen Modellberechnungen sowie auf der Grundlage einer Stichprobe von Milchviehbetrieben schätzen. Legt man als Modell einen durchschnittlichen Milchviehbetrieb zugrunde, in dem die Anzahl der Milchkühe im Förderzeitraum von 21 auf 25 aufgestockt wurde, so wird deutlich, dass die im Rahmen der Beihilfenregelung für die nördlichen Gebiete gezahlten Mittel 19 % des Bruttoeinkommens eines landwirtschaftlichen Haushaltes im Fördergebiet 1, 14 % im Fördergebiet 2a und 2 % im Fördergebiet 3 ausmachen (siehe nachstehende Abbildungen).

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3.1.2. Schweineproduktion

Ebenso wie im Falle der Milcherzeugung ist ein Teil der Gesamtbeihilfe zugunsten der Schweineproduktion in Form von Beihilfe für den Anbau von Futtergetreide (GAP + Ausgleichszulagen) vorgesehen; dies wurde bei der Festlegung des Beihilfesatzes für den Schweinesektor berücksichtigt. Man ging von der grundlegenden Annahme aus, dass die Schweinehaltungsbetriebe in Nordschweden zwei Drittel ihres Bedarfs an Getreide selbst erzeugen sollten. Betriebe, die einen erheblich geringeren Anteil hiervon selbst anbauen, werden folglich den durchschnittlichen Satz der Gesamtbeihilfe nicht erreichen, wohingegen Betriebe, die mehr Getreide auf ihren Flächen anbauen, hier etwas im Vorteil sind.

Im Laufe des Jahres 1998 ging der Preis für Schweinefleisch erheblich zurück, und auch während der ersten sechs Monate des Jahres 1999 war ein Preisrückgang zu verzeichnen. Seither hat sich der Preis jedoch wieder erholt. In den Jahren 1998 und 1999 ging auch die Schweineproduktion in den Fördergebieten 1-3 zurück. Trotz der Änderungen bei der Preisentwicklung setzte sich diese Tendenz im Jahr 2000 fort. Auch landesweit war der Schweinebestand insgesamt weiterhin rückläufig, und die Anzahl der Schweinehaltungsbetriebe verringerte sich. Der Rückgang des Schweinebestands in jenem Zeitraum war in Nordschweden mit 22 % etwas stärker als in den übrigen Landesteilen mit 15 %.

3.1.3. Eierproduktion

Der Eierpreis ging im Laufe des Jahres 1995 dramatisch zurück; diese Entwicklung setzte sich im Folgejahr fort. In den Jahren 1997 und 1998 erholte sich der Preis, und nach einem weiteren Rückgang im Jahr 1999 hatte man den Eindruck, dass er sich im Jahr 2000 auf einem Niveau stabilisierte, das mit demjenigen von 1997-1998 vergleichbar war. Legt man für das Jahr 1995 einen Index von 100 zugrunde, so ist dieses Niveau im Jahr 2000 nämlich auf 97,7 % zurückgegangen. Die Anzahl der Eier erzeugenden Betriebe hat sich in diesem Zeitraum um etwa 40 % verringert, und zwar sowohl in Nordschweden als auch im gesamten Land.

Im Eiersektor sind rasche strukturelle Änderungen zu verzeichnen, die sich auf die Erzeugung in ganz Schweden auswirken. In der letzten Hälfte der 1990-er Jahre verringerte sich in Schweden die Anzahl der Legehennen von annähernd 6 Millionen im Jahr 1996 auf etwa 5,7 Millionen im Jahr 2001.

3.2. Struktureller Wandel

3.2.1. Anzahl der Betriebe

Die Anzahl der Betriebe in den Fördergebieten 1-3 ging im Zeitraum 1996-2000 um fast 30 % zurück, wohingegen die Anzahl der Betriebe im gesamten Land in diesem Zeitrum um etwa 20 % abnahm (Tabelle 27).

Tabelle 27: Anzahl der Betriebe in den einzelnen Fördergebieten (FG) und im gesamten Land, 1994-2000

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Quelle: ACR.

In Nordschweden ist die Anzahl der Kleinbetriebe wesentlich höher als im übrigen Land. In den Fördergebieten hat ein Milchviehbetrieb einen durchschnittlichen Bestand von 25 Milchkühen, wohingegen es im übrigen Schweden 35 sind. Zahlreiche Kleinbetriebe, die nur begrenzte Möglichkeiten zur betrieblichen Expansion und zur Steigerung der Erträge hatten, stellten in jenem Zeitraum die Milcherzeugung ein. Sowohl die Arbeitskosten als auch die Gebäude- und Futterkosten liegen in der Regel umso höher, je weiter nördlich die Erzeugung stattfindet. Die höheren Arbeitskosten sind hauptsächlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass pro Milchkuh ein größerer Arbeitsaufwand betrieben werden muss. Der Hauptgründe hierfür sind darin zu suchen, dass die Bevorratung aus strukturellen Gründen geringer ist, dass die Beschaffenheit der Betriebe und die klimatischen Bedingungen schlechter sind, was wiederum zu geringeren Erträgen beim Anbau von Feldfrüchten führt, und dass die betriebseigenen Futtermittel nur mit großem Arbeitseinsatz erzeugt werden können.

3.2.2. Der Arbeitsbedarf in den verschiedenen Sektoren

Für jeden landwirtschaftlichen Betrieb wird durch Schätzung eine Standardarbeitszeit bestimmt; sie wird in die jährliche Strukturanalyse aufgenommen, mit dem Register der landwirtschaftlichen Betriebe verknüpft und überwiegend als Klassifizierungsvariable für die Agrarstatistik herangezogen. Anhand der Änderungen des geschätzten Arbeitsbedarfs pro Jahr erhält man ein Bild der wirtschaftlichen Entwicklung.

Im Land insgesamt lässt sich eine Tendenz hin zu einem Rückgang des Arbeitsbedarfs bei der Milcherzeugung und zu einem Anstieg des Arbeitsbedarfs bei der Fleischproduktion erkennen. Bezogen auf das gesamte Land entfallen weniger als 40 % des geschätzten Gesamtarbeitsbedarfs auf die Milcherzeugung, während es in den nördlichen Regionen immerhin noch mehr als 60 % sind. Ebenso hat sie der Anteil des Arbeitsbedarfs für den Anbau von Feldfrüchten im Verhältnis zum Gesamtarbeitsbedarf erhöht. Der Gesamtarbeitsbedarf ging in jenem Zeitraum um annähernd 5 % zurück.

Im Fördergebiet 1 stieg im Zeitraum 1996-2000 der Arbeitsbedarf für die Milcherzeugung als Anteil am Gesamtarbeitsbedarf leicht an. Der Anstieg des Anteils für die Fleischproduktion war sogar noch deutlicher. Insgesamt hat sich der geschätzte Arbeitsbedarf in jenem Zeitraum absolut betrachtet um fast ein Viertel verringert. Der größte Rückgang ist bei den Kleinbetrieben zu verzeichnen, was ein Anzeichen für einen raschen strukturellen Wandel ist.

Eine Änderung, die die Fördergebiete 2-3 gemeinsam betrifft, besteht darin, dass der Anteil des Arbeitsbedarfs für die Milcherzeugung abnimmt, wohingegen der Anteil des Arbeitsbedarfs für die Fleischproduktion zunimmt. Insgesamt beläuft sich die Abnahme des Arbeitsbedarfs im genannten Zeitraum relativ betrachtet auf 5 bis 10 %.

Der Gesamtarbeitsbedarf im Zeitraum 1996-2000 ging in allen Fördergebieten und auch landesweit zurück. Die Milcherzeugung ist in allen Fördergebieten der vorherrschende Produktionszweig. Ihr Anteil am Arbeitsbedarf ist jedoch von Nord nach Süd, d. h. von Fördergebiet 1 bis zum Fördergebiet 3, rückläufig. Sieht man einmal von dem Anbau von Futtergetreide ab, so ist die pflanzliche Erzeugung im Flachland Süd- und Mittelschwedens konzentriert, d. h. außerhalb der Fördergebiete. Auch die Schweineproduktion findet zum größten Teil außerhalb der Fördergebiete statt (ein Drittel aller Schweine werden in der Region Skåne [Schonen] gehalten). Der Anteil der Kleinbetriebe (Arbeitsbedarf < 400 Standardstunden) liegt in Nordschweden erheblich höher als im übrigen Land.

3.3. Umweltbeihilfe für die Erhaltung der offenen Agrarlandschaft

Nach Artikel 142 der Beitrittsakte besteht eine der Zielsetzungen der langfristigen Beihilfen für die nördlichen Gebiete darin, den Umweltschutz sowie die Erhaltung der Landschaft zu garantieren, die ein wichtiges Merkmal der Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Schweden ist. In den nördlich gelegenen Fördergebieten 1-3 hat die Umweltbeihilfe zugunsten von Landwirten, die zur Erhaltung der offenen Agrarlandschaft beitragen, einen erheblichen Teil der zuvor zugunsten der Landwirtschaft gewährten regionalen Beihilfen ersetzt.

Die Umweltbeihilfe für die Erhaltung der offenen Agrarlandschaft hat zum Ziel, die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in einer Weise zu fördern, die das Landschaftsbild erhält oder verbessert und die verhindert, dass extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden. In den nördlich gelegenen Fördergebieten 1-3 wird diese Umweltbeihilfe nur Landwirten gewährt, die Rinder, Schafe oder Ziegen halten und diese zur Erzeugung von Milch oder zur Produktion von Fleisch nutzen. Diese Milcherzeugung bzw. Fleischproduktion findet in extensiven Systemen in der gesamten Region statt.

Ebenso wie die Ausgleichszulagen bemisst sich die Umweltbeihilfe für die Erhaltung der offenen Agrarlandschaft in den im Norden gelegenen Fördergebieten 1-3 nach der Anzahl der Hektar an Wiesen und Weiden, die ein Betrieb hat. Es ist zudem erforderlich, sie an den Viehbestand zu knüpfen, um für eine Besatzdichte zu sorgen, die ausreicht, um zu verhindern, dass landwirtschaftliche Flächen zuwachsen. Im Zeitraum 1996-1998 war dort eine Mindestbesatzdichte von 1,25 Stück Vieh für die Beihilfefähigkeit vorgeschrieben. Seit 1999 ist diese Zahl gesenkt und eine Staffelung eingeführt worden. Die Beihilfe wird nun an die unterschiedlichen Produktionsbedingungen angepasst, die in den verschiedenen Fördergebieten herrschen. Pro beihilfefähigem Hektar können bis zu 2 050 skr gewährt werden.

Tabelle 28. Beihilfefähiger Mindestviehbesatz in Stück Vieh pro Hektar

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3.4. Allgemeine Auswirkungen

Will man die offene Agrarlandschaft bewahren, so ist es erforderlich, eine ausreichende Anzahl von Betrieben zu erhalten, die nachhaltig wirtschaften und ein im Großen und Ganzen ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit erzielen. Aufgrund der schlechten klimatischen Bedingungen in Nordschweden ist die Vegetationsperiode dort erheblich kürzer als im übrigen Land, und die Produktionskosten liegen erheblich höher. Indem die einzelstaatlichen Beihilfen dazu beitragen, das Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte in Nordschweden zu verbessern, wird auch die Möglichkeit geschaffen, langfristig die Produktion dort zu sichern. Die Region zeichnet sich dadurch aus, dass die dort angewendeten landwirtschaftlichen Produktionsmethoden auf einem geringen Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz beruhen. Die einzelstaatlichen Beihilfe sorgen daher zusammen mit den Ausgleichszulagen und der Umweltbeihilfe für die Erhaltung der offenen Agrarlandschaft für die Sicherung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion.

Da die Bevölkerungsdichte in der ohnehin schon dünn besiedelten Region weiterhin abnimmt und da viele Einwohner dort von der Landwirtschaft abhängig sind, ist die Lebensfähigkeit der Region möglicherweise gefährdet. Es ist daher erforderlich, dass in der Region weiterhin Landwirtschaft betrieben wird, um die wenig intensive Erzeugung sowie die offene, abwechslungsreiche Agrarlandschaft und die hiermit verbundene biologische Vielfalt zu bewahren. Die Landschaft in Nordschweden droht durch die Ausbreitung von Nadelhölzern zuzuwachsen. Eine offene Landschaft ist jedoch unerlässlich, will man Möglichkeiten für den Fremdenverkehr und sonstige Freizeitbeschäftigungen schaffen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit ist die Grundlage, auf der weitere Aktivitäten vorgesehen werden können, die sich kombinieren lassen und die sich gegenseitig ergänzen.

Die Beihilfen leisten ferner einen Beitrag dazu, dass die Produktion auch weiterhin in der Nähe der Verbraucher stattfinden kann und auf diese Weise der Transportbedarf begrenzt wird. Zudem bietet die Primärproduktion Möglichkeiten zur Schaffung einer Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie, was wiederum für Arbeitsplätze sorgt.

4. SCHLUSSFOLGERUNG

Dieser Bericht wurde auf der Grundlage der Informationen erstellt, die von den schwedischen Behörden nach Artikel 143 Absatz 2 der Beitrittsakte übermittelt wurden. Er zeigt Folgendes auf:

1) In den meisten Sektoren, für die im Rahmen der Beihilfenregelung zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Fördermittel gewährt wurden, wurden die zulässige Produktionsmenge sowie der zulässige Beihilfesatz im Zeitraum 1996-2000 nicht überschritten.

2) Die Summe der Fördermittel der Gemeinschaft (Ausgleichszulagen und Beihilfen für Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft) hat nicht die Höhe erreicht, die in Bezug auf die Beihilfe für die nördlichen Gebiete festgelegt wurde. Die Gesamthöhe der gewährten Beihilfe ist daher nicht gestiegen, wenn man sie mit der Lage vor dem Beitritt vergleicht.

3) Es wurden Kontrollen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der soliden Finanzverwaltung vorgenommen.

4) Die gewährten Beihilfen spielen eine wichtige Rolle für den Schutz der Umwelt und die Erhaltung der Landschaft; sie erfuellen somit die Zielsetzungen nach Artikel 142 Absatz 3 Unterabsatz 3 der Beitrittsakte.

Auf der Grundlage der von den schwedischen Behörden übermittelten Informationen ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Erstere die Vorschriften der Entscheidung 96/228/EG über Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebiete im Großen und Ganzen eingehalten haben.

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