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Document 52001DC0783

Bericht der Kommission über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahre 2000

/* KOM/2001/0783 endg. */

OJ C 37, 9.2.2002, p. 2–16 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001DC0783

Bericht der Kommission über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahre 2000 /* KOM/2001/0783 endg. */

Amtsblatt Nr. C 37 vom // S. 0002 - 0016


BERICHT DER KOMMISSION über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahre 2000

INHALTSVERZEICHNIS

(Jährlicher) Bericht der Kommission

über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahre 2000

(Bericht gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Beschlusses des Rates 1999/468/EG vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse [1])

[1] ABl. L 184, 17.7.1999, S. 23.

1. VORBEMERKUNG

1.1. Rechtsstatus und Aufgabe der ,Komitologie"-Ausschüsse

1.2. Stand der Durchführung des Beschlusses 1999/468/EG

1.3. Information und ,Überwachungsrecht" des Europäischen Parlaments

1.4. Befassung des Rates

1.5. Andere Fragen

2. HORIZONTALER ÜBERBLICK ÜBER DIE TÄTIGKEITEN

2.1. Zahl der Ausschüsse und Verfahrensarten

2.2. Zahl und Dauer (Tage) der Sitzungen

2.3. Anzahl der Konsultationen

3. DARSTELLUNG DER TÄTIGKEIT NACH POLITIKBEREICHEN

ANHANG

1. Transeuropäische Netze

2. Unternehmen

3. Beschäftigung und Soziales

4. Landwirtschaft

5. Energie

6. Verkehr

7. Umwelt

8. Forschung

9. Informationsgesellschaft

10. Fischerei

11. Binnenmarkt

12. Regionalpolitik

13. Steuern und Zollunion

14. Bildung und Kultur

15. Gesundheit und Verbraucherschutz

16. Justiz und Inneres

17. Außenbeziehungen

18. Handel

19. Entwicklung

20. Erweiterung

21. Humanitäre Hilfe (ECHO)

22. Statistik (EUROSTAT)

23. Haushalt

24. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

BERICHT DER KOMMISSION

über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahre 2000

1. VORBEMERKUNG

Der Rat hat in seinem Beschluss vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (1999/468/EG) - dem sogenannten ,Komitologie"-Beschluss - in Artikel 7 Absatz 4 vorgesehen, dass die Kommission vom Jahr 2000 an ,einen Jahresbericht über die Arbeit der Ausschüsse" veröffentlicht. Der vorliegende Bericht ist somit der erste in Erfuellung dieses Auftrags.

Der letzte Bericht der Kommission behandelte die ,Arbeitsweise der Ausschüsse im Jahre 1995". Er wurde in Form eines Vermerks verfasst, der auf Ersuchen des Europäischen Parlaments erarbeitet und diesem am 24. Juli 1996 übermittelt wurde (SEK(96)1498).

Der vorliegende ,Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse im Jahre 2000" orientiert sich hinsichtlich der Struktur an dem genannten Vermerk; er konzentriert sich auf die ,Komitologie"-Ausschüsse, die in der im Amtsblatt veröffentlichten Liste der Ausschüsse [2] aufgeführt sind. Zum anderen berücksichtigt er die Änderungen aufgrund der Umsetzung des Beschlusses 1999/468/EG des Rates. Außerdem enthält er eine Bewertung der Funktionsweise der Ausschussverfahren im Jahre 2000.

[2] ABl. C 225, 8.8.2000, S. 2.

1.1. Rechtsstatus und Aufgabe der ,Komitologie"-Ausschüsse

Die ,Komitologie"-Ausschüsse finden ihre Daseinsberichtigung in der Unterstützung der Kommission bei der Ausübung der Durchführungsbefugnisse, die ihr der Gesetzgeber, also Rat und Europäisches Parlament, übertragen haben. Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen und Expertengruppen sind die ,Komitologie"-Ausschüsse durch drei wesentliche Elemente gekennzeichnet:

Zum einen wurden sie vom Gesetzgeber (Rat und Europäisches Parlament) nach einem der zum Zeitpunkt der Verabschiedung des entsprechenden Rechtsakts gültigen ,legislativen" Verfahren eingesetzt, also nach dem Verfahren der Zusammenarbeit, dem Konsultationsverfahren oder, seit dem Vertrag von Maastricht, dem Mitentscheidungsverfahren. Die ,Komitologie"-Ausschüsse verfügen also über eine Rechtsgrundlage, die im sogenannten ,Basisrechtsakt" enthalten ist.

Zum Zweiten ist ihre Struktur und Arbeitsweise in mehrfacher Hinsicht einheitlich. In jedem der aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzten Ausschüsse führt der Vertreter der Kommission den Vorsitz; die Vertreter der Mitgliedstaaten sind die einzigen ,Mitglieder" des jeweiligen Ausschusses. Die Ausschüsse werden im Rahmen der im Basisrechtsakt vorgesehenen Verfahren in Übereinstimmung mit dem ,Komitologie"-Beschluss des Rates tätig.

Gemäß Artikel 9 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates wird der frühere ,Komitologie"-Beschluss 87/373/EWG vom 13. Juli 1987 [3] aufgehoben. Solange jedoch die Basisrechtsakte, die die Ausschussverfahren gemäß dem Beschluss 87/373/EWG festgelegt haben, nicht geändert werden, sind die entsprechenden Verfahren weiterhin anzuwenden.

[3] ABl. L 197, 18.7.1987, S. 33.

Zum Dritten üben die Ausschüsse ihre Beratungsfunktion zu Entwürfen für Durchführungsmaßnahmen aus, die die Kommission ihnen aufgrund von Bestimmungen des Basisrechtsakts vorzulegen hat, und sie werden im Rahmen der hierfür vorgesehenen Beratungs-, Verwaltungs- oder Regelungsverfahren tätig.

Gemäß Artikel 2 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates ist das Verwaltungsverfahren den Verwaltungsmaßnahmen wie etwa Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik oder der gemeinsamen Fischereipolitik oder zur Durchführung von Programmen mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt vorzubehalten (Artikel 2 Buchstabe a). Das Regelungsverfahren ist für Maßnahmen von allgemeiner Tragweite vorgesehen, mit denen wesentliche Bestimmungen von Basisrechtsakten angewandt werden sollen, wie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit oder Sicherheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen (Artikel 2 Buchstabe b). Das Beratungsverfahren wird in allen Fällen angewandt, in denen es als zweckmäßigstes Verfahren angesehen wird.

1.2. Stand der Durchführung des Beschlusses 1999/468/EG

In der Erklärung Nr. 2 zum Beschluss 1999/468/EG des Rates [4] haben Rat und Kommission darin überein gestimmt, dass die auf den Beschluss 87/373/EWG zurückgehenden Bestimmungen über die Ausschüsse zur Unterstützung der Kommission bei der Ausübung von Durchführungsbefugnissen unverzüglich angepasst werden sollten, um diese Bestimmungen gemäß den geeigneten Rechtsetzungsverfahren mit den Artikeln 3 bis 6 des Beschlusses 1999/468/EG in Einklang zu bringen.

[4] JO C 203 du 17.07.1999, p. 1.

Diese Anpassung, die etwa 300 Rechtsakte betrifft, ist derzeit im Gange, ein entsprechender Vorschlag wird bis Ende des Jahres vorgelegt.

Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG sieht im Übrigen verschiedene Maßnahmen vor, die die Transparenz der Arbeit der ,Komitologie"-Ausschüsse verbessern sollen.

Gemäß Absatz 4 des genannten Artikels veröffentlicht die Kommission eine Liste aller Ausschüsse, die die Kommission bei der Ausübung der ihr übertragenen Durchführungsbefugnisse unterstützen [5].

[5] Siehe Fußnote 1.

In Übereinstimmung mit Absatz 1 des genannten Artikels hat die Kommission am 31. Januar 2001 die Standardgeschäftsordnung [6] verabschiedet, auf deren Grundlage die bestehenden und neu eingesetzten Ausschüsse ihre Geschäftsordnung festlegen. Die Dienststellen der Kommission tragen dafür Sorge, dass die verabschiedeten Geschäftsordnungen außer in den die Arbeitsorganisation betreffenden Punkten (also etwa im Hinblick auf die Besonderheiten des jeweiligen Bereichs) nicht vom Standardmodell abweichen.

[6] ABl. C 38, 6.2.2001, S. 3. Nach verschiedenen von der Kommission noch zu billigenden Änderungen und einer sprachlichen Überprüfung wird die Standardgeschäftsordnung erneut im Amtsblatt veröffentlicht.

Außer dem vorliegenden jährlichen Bericht über die Arbeit der Ausschüsse sieht Artikel 7 Absatz 5 des Beschlusses 1999/468/EG vor, dass die Kommission im Jahre 2001 ein öffentlich zugängliches Verzeichnis erstellt, das die bibliographischen Hinweise der dem Europäischen Parlament übermittelten Dokumente enthält. Bei den entsprechenden Arbeiten wird die Kommission auch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten der Institutionen [7] berücksichtigen, die am 3. Dezember 2001 in Kraft getreten ist [8].

[7] ABl. L 145, 31.05.2001, S. 43.

[8] Die Evaluierung der Bedeutung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, die während des Jahres 2001 verabschiedet worden ist, wird Gegenstand des nächstfolgenden Berichts sein.

1.3. Information und ,Überwachungsrecht" des Europäischen Parlaments

Die Kommission ist verpflichtet, das Europäische Parlament über die Arbeit der Ausschüsse zu unterrichten und ihm alle Entwürfe für Durchführungsmaßnahmen auf der Grundlage eines nach dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags erlassenen Basisrechtsakts zu übermitteln, damit das Europäische Parlament sein ihm durch Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG übertragenes ,Überwachungsrecht" ausüben kann.

Das Europäische Parlament und die Kommission haben im Februar 2000 eine ,Vereinbarung über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses des Rates vom 28. Juni 1999" geschlossen, die die konkreten Modalitäten für die Ausübung der der Kommission auferlegten Verpflichtungen regeln soll [9].

[9] ABl. L 256, 10.10.2000, S. 19. Mit der Vereinbarung werden bestimmte vorangegangene Vereinbarungen außer Kraft gesetzt: Vereinbarung Plumb/Delors von 1988, Vereinbarung Samland/Williamson von 1996 und Modus Vivendi von 1994.

Die Vereinbarung sieht die Übermittlung der Dokumente auf elektronischem Wege vor. Im Verlaufe des Jahres wurde dieses Übermittlungsverfahren schrittweise verwirklicht. Die Dokumente werden von den einzelnen Dienststellen der Kommission zunächst an das Generalsekretariat übermittelt, das sie unverzüglich entweder per elektronischem Transfer oder über das System CIRCA einer zentralen Dienststelle des Europäischen Parlaments weiterleitet. Mit fortschreitendem Ausbau der elektronischen Übermittlung wurde der Versand der ,traditionellen" Papierfassungen immer mehr eingeschränkt. Mittlerweile werden praktisch alle Dokumente auf elektronischem Wege übermittelt.

Außer in dringenden Fällen sieht die Vereinbarung vor, dass das Europäische Parlament über eine Frist von einem Monat ab dem Eingang des endgültigen Entwurfs für Durchführungsmaßnahmen [10] verfügt, um gemäß Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG (im Plenum) eine Entschließung anzunehmen, falls es der Ansicht ist, dass ein Entwurf über die in dem Basisrechtsakt vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht [11].

[10] Die Entwürfe werden zunächst vor der Sitzung des Ausschusses übermittelt, anschließend ein zweites Mal nach dieser Sitzung, falls der Entwurf wesentliche Änderungen erfahren hat.

[11] Der Basisrechtsakt muss im Mitentscheidungsverfahren (Artikel 251 des Vertrags) zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament erlassen worden sein.

Im Laufe des Jahres 2000 hat das Europäische Parlament sein ,Überwachungsrecht" in einem einzigen Fall ausgeübt, und zwar zum Entwurf einer Entscheidung, mit der gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr [12] die Angemessenheit des von den Grundsätzen des ,sicheren Hafens" und der diesbezüglichen Häufig Gestellten Fragen (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, festgestellt werden sollte. Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2000, dem Generalsekretariat der Kommission am 11. Juli übermittelt, bezieht sich zwar ausdrücklich auf Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates, bringt aber Anmerkungen zum Inhalt des Entscheidungsentwurfs vor. Die Kommission hat ihren Entscheidungsentwurf im Lichte der Entschliessung des Europäischen Parlaments überprüft und festgestellt, dass sie ihre Kompetenzen nicht überschritten hatte. Folglich hat sie ihre Entscheidung am 26.7.2000 verabschiedet [13].

[12] ABl. L 281, 23.11.1995, S. 31.

[13] ABl. L 215, 25.8.2000, S. 7 und Berichtigung vom 25.04.2001, ABl. L 115, S. 14.

1.4. Befassung des Rates

Der Rat wurde im Jahre 2000 lediglich sechsmal befasst, bei insgesamt 2 838 Rechtsakten (wovon 1 786 in den Zuständigkeitsbereich der GD Landwirtschaft fallen). Die sechs Fälle stammen aus dem Zuständigkeitsbereich der GD Landwirtschaft (1 Fall [14]), der GD Umwelt (1 Fall) und der GD Gesundheit und Verbraucherschutz (4 Fälle). Die Befassung des Rates ist im ,Komitologie"-Beschluss vorgesehen, wenn die Kommission im Ausschuss nicht die notwendige Mehrheit erzielt hat. Der geringe Anteil (ungefähr 0,2 %) angesichts der Gesamtzahl der von der Kommission verabschiedeten Rechtsakte (Regelungs- und Verwaltungsverfahren) zeigt, dass die Vorschläge der Kommission, die den Ausschüssen vorgelegt werden, normalerweise die notwendige Mehrheit erhalten. Daraus lässt sich ablesen, dass die Arbeit der Ausschüsse in hohem Maße von Konsens geprägt ist.

[14] Das Fehlen einer Stellungnahme, das zu der Befassung des Rates geführt hatte, war 1999 festgestellt worden.

1.5. Andere Fragen

Im Bereich Außenbeziehungen erarbeitet die Kommission Vorschläge für Verordnungen des Rates zur Änderung der Ausgangsverordnung Asien/Lateinamerika [15] und verschiedener anderer spezifischer Rechtsakte, wobei es insbesondere um eine allgemeinere Einführung des Verwaltungsausschusses gemäß Artikel 4 des Beschlusses 1999/468/EG geht.

[15] Verordnung (EWG) Nr. 443/92 des Rates vom 25. Februar 1992 über die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der Entwicklungsländer Asiens und Lateinamerikas sowie über die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit diesen Ländern, ABl. L 52, 27.2.1992, S. 1.

Nach dem Bericht ,Lamfalussy" über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte hat die Kommission zwei Beschlüsse [16] verabschiedet, deren Ziel die Einsetzung zweier unterschiedlicher Ausschüsse ist, die den Entscheidungsprozess erleichtern sollen. Gemäß der einschlägigen Entschließung des Europäischen Rates von Stockholm im März 2001 [17] handelt es sich bei ersterem, dem ,Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden", der sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Wertpapierbehörden zusammensetzt, um ein beratendes Gremium, dass die Kommission bei der Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen unterstützen soll. Der zweite, der ,Europäische Wertpapierausschuss", setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Dieser Ausschuss soll zum einen die Kommission bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für Rechtsakte unterstützen, zum anderen aber auch ein Regelungsausschuss gemäß Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG werden.

[16] Beschluss der Kommission vom 6. Juni 2001 (ABl. L 191, 13.7.2001, S. 43) und Beschluss der Kommission vom 6. Juni 2001 (ABl. L 191, 13.7.2001, S. 45).

[17] Anhang 1 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes.

Der Europäische Rat von Lissabon hatte im März 2000 die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten ersucht, im Laufe des Jahres 2001 eine Strategie für weitere koordinierte Maßnahmen zur Vereinfachung des Regelungsrahmens festzulegen. In ihrem Zwischenbericht an den Europäischen Rat von Stockholm [18] spricht die Kommission die Möglichkeit einer verstärkten Nutzung der Delegierung von Durchführungsbefugnissen an, die ihr der Gesetzgeber überträgt, und zwar innerhalb des durch Artikel 202 des Vertrags festgelegten derzeitigen Rechtsrahmens.

[18] KOM(2001) 130 endg., S. 9.

Zukunftsorientierte Überlegungen sind demgegenüber im Rahmen des Weißbuchs ,Europäisches Regieren [19] zu finden. Dort schlägt die Kommission vor, die Bedingungen, unter denen sie Durchführungsmaßnahmen verabschiedet, sowie die Notwendigkeit der Beibehaltung der bestehenden Ausschüsse - und insbesondere der Verwaltungs- und Regelungsausschüsse [20] - zu überprüfen. Im übrigen beabsichtigt die Kommission, Überlegungen zur Möglichkeit einer Änderung von Artikel 202 des Vertrags einzuleiten, und zwar in dem Sinne, dass Rat und Europäisches Parlament ,auch bei der Überwachung der Art und Weise, in der die Kommission ihre Exekutivfunktion wahrnimmt, eine gleichberechtigte Rolle spielen" [21] sollen.

[19] KOM(2001) 428 endg.

[20] Siehe Weißbuch, S. 36.

[21] Ebenda.

2. HORIZONTALER ÜBERBLICK ÜBER DIE TÄTIGKEITEN

2.1. Zahl der Ausschüsse und Verfahrensarten

Um die Tätigkeiten der Ausschüsse umfassend beurteilen zu können, muss man sich zunächst einen Überblick über die Zahl der ,Komitologie"-Ausschüsse an einem präzisen Stichtag verschaffen. Hierbei ist es wichtig, von diesem Ausschusstyp die ,Beratenden Ausschüsse" und ,Sachverständigengruppen" zu unterscheiden, die die Kommission selbst einsetzt, da es bei letzteren stärker um die Vorbereitung und Umsetzung politischer Maßnahmen als um die Durchführung von Rechtsakten geht. Die letztgenannten Ausschüsse sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Die Zahl der ,Komitologie"-Ausschüsse wurde nach Tätigkeitsbereichen berechnet, und zwar auf der Grundlage der im Amtsblatt veröffentlichten Liste der Ausschüsse [22] (Tabelle I). Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2000. Danach wurden möglicherweise weitere Ausschüsse eingesetzt oder bestehende Ausschüsse aufgelöst.

[22] Siehe Fußnote 1.

TABELLE I - Gesamtzahl der Ausschüsse

Transeuropäische Netze (TEN) // 2

Unternehmen (ENTR) // 32

Beschäftigung und Soziales (EMPL) // 8

Landwirtschaft (AGRI) // 30

Energie (ENER) // 4

Verkehr (TRANS) // 23

Umwelt (ENV) // 41

Forschung (RTD) // 6

Informationsgesellschaft (INFSO) // 10

Fischerei (FISH) // 3

Binnenmarkt (MARKT) // 10

Regionalpolitik (REGIO) // 2

Steuern und Zollunion (TAXUD) // 9

Bildung und Kultur (EAC) // 6

Gesundheitswesen und Verbraucherschutz (SANCO) // 22

Justiz und Inneres (JAI) // 2

Außenbeziehungen (RELEX) // 7 [23]

[23] ( Der "Beratende Ausschuss für die Durchführung eines Programms besonderer Massnahmen und Aktionen durch die Kommission zur Verbesserung des Marktzugangs für Waren und grenzüberschreitende Dienstleistungen der Europäischen Union in Japan", der in der im Amtsblatt veröffentlichten Liste unter dem Abschnitt der GD Handel aufgeführt ist, wurde in der Verantwortung der GD Auswärtige Beziehungen einberufen.

Handel (TRADE) // 11

Entwicklung (DEV) // 5

Erweiterung (ELARG) // 2

Humanitäre Hilfe (ECHO) // 1

Statistik (ESTAT) // 6

Haushalt (BUDG) // 1

Betrugsbekämpfung (OLAF) // 1

INSGESAMT // 244

Die angegebenen Zahlen sind ein Hinweis auf die Arbeitsschwerpunkte in Bezug auf das Ausschusswesen in den verschiedenen Bereichen. Besonders viele Ausschüsse (mindestens etwa 20) sind in den Generaldirektionen Umwelt, Unternehmen, Landwirtschaft, Energie und Verkehr sowie Gesundheit und Verbraucherschutz zu finden. Mit 152 der insgesamt 244 Ausschüsse vereinen diese Generaldirektionen mehr als die Hälfte aller Ausschüsse auf sich.

Die Gesamtzahl lässt sich weiter nach den verschiedenen Verfahrensarten (Beratungsverfahren (Typ I), Verwaltungsverfahren (Typ II) und Regelungsverfahren (Typ III) sowie Verfahren bei Schutzmaßnahmen (Typ IV - Tabelle II)) aufschlüsseln. In den einzelnen Gruppen desselben Typs (I, II, III) sind die verschiedenen Varianten (IIa und IIb, IIIa und IIIb) gemäß dem ,Komitologie"-Beschluss von 1987 jeweils zusammengefasst. Die Gesamtzahl schließt auch alle entsprechenden Funktionen ein, sowohl die Verfahren nach dem ,Komitologie"-Beschluss von 1987 als auch die Verfahren nach dem neuen ,Komitologie"-Beschluss von 1999. Da einige Ausschüsse mehrere Funktionen erfuellen (also nach mehreren Verfahren der Typen I bis III bzw. dem Verfahren bei Schutzmaßnahmen arbeiten), wurden diese getrennt von den übrigen Ausschüssen aufgelistet, um ein wirklichkeitsgetreues Bild der anzuwendenden Verfahren zu bieten.

TABELLE II - Zahl der Ausschüsse nach Verfahren

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Tabelle II zeigt die Aufteilung nach Verfahrensarten. Die Gesamtzahlen ergeben, dass die relative Mehrheit der Ausschüsse (109 von 244) Regelungsausschüsse sind, weitaus weniger sind Verwaltungsausschüsse. Die horizontale Aufgliederung in den Bereichen ist einigermaßen ausgeglichen, mit wenigen Ausnahmen wie etwa der GD Umwelt (zahlreiche Regelungsausschüsse) und der GD Landwirtschaft (große Zahl an Verwaltungsausschüssen).

2.2. Zahl und Dauer (Tage) der Sitzungen

Die Zahl der Ausschüsse ist nicht der einzige Indikator für die Beurteilung der Aktivität in Bezug auf das Ausschusswesen. Die Zahl der Sitzungen im Jahre 2000 gibt Aufschluss über die Intensität der Ausschussarbeit (Tabelle III).

TABELLE III - Zahl der Sitzungen

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Den höchsten Wert weist hier die GD Landwirtschaft (mit 345 Sitzungen) auf, was sich durch die Verwaltung der verschiedenen Agrarmärkte erklärt, die häufige Sitzung erfordert; es folgt die GD Gesundheit und Verbraucherschutz (122 Sitzungen), die unter anderem für die Lebensmittelsicherheit zuständig ist, sowie die GD Steuern und Zollunion (110 Sitzungen), in der zollrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Warenaustausch mit Drittländern den Großteil der Arbeit ausmachen.

Ein zusätzlicher Indikator, der auch einen Überblick über die Zuweisung der Haushaltsmittel erlaubt, ist die Zahl der Tage, die die Sitzungen in Anspruch nehmen (Tabelle IV). Die Sitzungen werden üblicherweise in Halbtageseinheiten angesetzt, woraus sich die Zahlenangaben mit Komma erklären.

TABELLE IV - Zahl der Tage

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Die Zahlen in Tabelle IV entsprechend weitgehend denen der vorangegangenen Tabelle: eine große Zahl von Sitzungen ergibt naturgemäß eine große Zahl an Sitzungstagen. Daraus ist abzulesen, dass die Sitzungen normalerweise nicht über einen ganzen bzw. zwei (auf zwei aufeinanderfolgende Kalendertage verteilte) halbe Sitzungstage hinausgehen.

2.3. Anzahl der Konsultationen

Ein wichtiger Indikator für die Intensität der Ausschussarbeit ist die Zahl der Konsultationen, die die Dienststellen der Kommission auf die Tagesordnung eines Ausschusses setzen. Bei den Zahlen ist zu beachten, dass sie jegliche Art von Tagesordnungspunkt umfassen: förmliche Stellungnahmen, Meinungsaustausch zur Vorbereitung einer förmlichen Stellungnahme, einfache Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden (oder einer Delegation) usw. (Tabelle V). Die Gesamtzahl dieser Konsultationen beträgt 4 323.

TABELLE V - Zahl der Konsultationen

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Die große Zahl an Konsultationen bei der GD Landwirtschaft (1889), gefolgt von der GD Steuern und Zollunion (512) und der GD Gesundheit und Verbraucherschutz (449) ist ein neuerlicher Beweis für die Intensität der Arbeit in diesen Bereichen.

3. DARSTELLUNG DER TÄTIGKEIT NACH POLITIKBEREICHEN [24]

[24] Die Abschnitte sind entsprechend der Reihenfolge in der Liste der Ausschüsse angeordnet, die im Amtsblatt C 225 vom 8.8.2000, S. 1, veröffentlicht ist.

Ein nach Sektoren geordneter Überblick über die Tätigkeit der Ausschüsse muss die Stellungnahmen aller Ausschüsse in diesem Sektor erfassen. Dabei können die Stellungnahmen unterschiedlicher Art sein: Entwürfe von Rechtsakten (Richtlinien, Verordnungen), Entscheidungen im Hinblick auf eine spezifische rechtliche Situation (Einzelfall) oder zur Genehmigung von Projektfinanzierungen im Rahmen der zahlreichen Gemeinschaftsprogramme, oder selbst auch einfache Erklärungen zum Standpunkt (dies erklärt auch, warum die Gesamtzahl befürwortender Stellungnahmen in einem Bereich größer sein kann als die Zahl verabschiedeter Rechtsakte).

Im Falle befürwortender Stellungnahmen verabschiedet die Kommission in der Regel die Durchführungsmaßnahmen (verabschiedete Rechtsakte); im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens kann sie dies auch dann tun, wenn keine Stellungnahme vorliegt. Nur im Falle einer ablehnenden Stellungnahme wird die Sache an den Rat verwiesen, der als ,Berufungsinstanz" agiert und in diesem Fall die Entscheidungsbefugnis hat (Fall der Befassung des Rates); im Rahmen eines Regelungsverfahrens wird der Rat auch im Falle des Fehlens einer Stellungnahme befasst.

Abweichungen zwischen der Gesamtzahl der befürwortenden Stellungnahmen der Ausschüsse und der Zahl der von der Kommission verabschiedeten Rechtsakte in einem bestimmten Bereich können dadurch entstehen, dass die Stellungnahmen im Jahre 2000 vorgelegt, die entsprechenden Rechtsakte jedoch erst im darauffolgenden Jahr verabschiedet wurden.

Der Anhang gibt für die einzelnen Sektoren (gemäß der Aufteilung unter II) die jeweiligen Zahlen wieder.

ANHANG

Der Anhang bietet einen globalen Überblick - nach Sektoren - über das Ausschusswesen im Jahre 2000. Unter der Rubrik ,Verabschiedete Rechtsakte" sind alle von der Kommission verabschiedeten Rechtsakte erfasst, unabhängig von der jeweiligen Art des Akts.

Es ist anzumerken, dass in einigen Fällen die Ausschüsse zu Stellungnahmen in Bezug auf Dossiers aufgefordert werden, die erst nach einer bestimmten Frist Gegenstand eines Entwurfs für einen Rechtsakt werden (siehe auch Ziffer 3 im Bericht selbst). Entsprechend sind teilweise erhebliche Abweichungen zwischen der Gesamtzahl von Stellungnahmen und der Zahl der von der Kommission verabschiedeten Rechtsakte festzustellen.

1. Transeuropäische Netze

Der Sektor Transeuropäische Netze wird von der GD Energie und Verkehr verwaltet. Bei insgesamt 10 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 2 Ausschüsse für diesen Bereich im Rahmen des Regelungsverfahrens 9 befürwortende Stellungnahmen abgegeben, die Kommission hat insgesamt 8 Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

8 // -

2. Unternehmen

Bei insgesamt 269 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 32 Ausschüsse der GD Unternehmen im Rahmen der verschiedenen Verfahren 72 befürwortende Stellungnahmen abgegeben, die Kommission hat insgesamt 47 Rechtsakte verabschiedet.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

47 // -

3. Beschäftigung und Soziales

Bei insgesamt 44 zur Konsultation vorgelegten Dossiers haben die 8 Ausschüsse der GD Beschäftigung und Soziales im Rahmen des Beratungsverfahrens eine einzige Stellungnahme (befürwortend) vorgelegt, dementsprechend hat die Kommission einen Rechtsakt in diesem Bereich verabschiedet.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

1 // -

4. Landwirtschaft

Bei insgesamt 1 889 zur Konsultation vorgelegten Dossiers haben die 30 Ausschüsse der GD Landwirtschaft (von denen 26 Sitzungen abgehalten haben) 1 786 Stellungnahmen abgegeben, die Kommission hat entsprechend viele Rechtsakte verabschiedet. Die 123 Fälle, in denen keine Stellungnahme abgegeben wurde, betreffen Entwürfe der Kommission, die Gegenstand einer Stellungnahme hätten sein müssen, bei denen der entsprechende Ausschuss aufgrund einer fehlenden Mehrheit für oder gegen den Kommissionsentwurf aber nicht in der Lage war, eine solche abzugeben. Lediglich in einem Fall wurde der Rat befasst, und zwar zum Ausschuss für geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (O.A.P.). Der Rat hat die von der Kommission vorgesehene Maßnahme gebilligt [25].

[25] Verordnung (EG) Nr. 813/2000 des Rates vom 17. April 2000 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission zur Eintragung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß dem Verfahren nach Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 (Aceto balsamico tradizionale di Modena / Aceto balsamico tradizionale di Reggio Emilia), ABl. L 100, 20.4.2000, S. 1.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

1.786 // 1

5. Energie

Bei insgesamt 12 Dossiers zu verschiedenen Entwürfen von Durchführungsmaßnahmen, die Gegenstand einer Konsultation waren, haben die vier Ausschüsse für diesen Bereich 40 befürwortende Stellungnahmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens sowie eine ablehnende Stellungnahme vorgelegt. Über das gesamte Jahr hat die Kommission keinen Rechtsetzungsakt in diesem Bereich verabschiedet.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

- // -

6. Verkehr

Bei insgesamt 21 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 23 Ausschüsse für diesen Bereich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 14 befürwortende Stellungnahmen und eine ablehnende Stellungnahme abgegeben, die Kommission hat insgesamt 6 Rechtsakte verabschiedet.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

6 // -

7. Umwelt

Bei insgesamt 80 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 41 Ausschüsse der GD Umwelt im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 56 befürwortende Stellungnahmen abgegeben, die Kommission hat insgesamt 16 Rechtsakte verabschiedet. In zwei Fällen wurde eine ablehnende Stellungnahme vorgelegt, in einem Fall wurde der Rat befasst. Zum Vorschlag der Kommission über gefährliche Abfälle konnte im Rat nicht die notwendige Einstimmigkeit für eine Abänderung erzielt werden, der Vorschlag wurde schließlich von der Kommission am 22. Januar 2001 verabschiedet [26].

[26] Entscheidung der Kommission vom 22. Januar 2001 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle (2001/119/EG), ABl. L 47, 16.2.2001, S. 32.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

16 // 1

8. Forschung

Bei insgesamt 83 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 6 Ausschüsse der GD Forschung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 83 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat insgesamt 203 Rechtsakte in diesem Bereich verabschiedet, darunter die 83 Fälle, die Gegenstand von Stellungnahmen der Ausschüsse waren, sowie eine Reihe von Dossiers, die den Ausschüssen lediglich zur Information vorgelegt wurden (Projekte, bei denen der Finanzierungsbeitrag aus Gemeinschaftsmitteln unter dem für die Befassung des Ausschusses notwendigen Schwellenwert liegt).

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

203 // -

9. Informationsgesellschaft

Bei insgesamt 36 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 22 Ausschüsse der GD Informationsgesellschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 208 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich 31 Rechtsakte verabschiedet.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

31 // -

10. Fischerei

Bei insgesamt 41 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die drei Ausschüsse der GD Fischerei 18 befürwortende Stellungnahmen vorgelegt. Die Kommission hat in diesem Bereich insgesamt 27 Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

27 // -

11. Binnenmarkt

Bei insgesamt 8 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 10 Ausschüsse der GD Binnenmarkt im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 3 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. In allen drei Fällen hat die Kommission einen Rechtsakt verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

3 // -

12. Regionalpolitik

Bei insgesamt 87 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 2 Ausschüsse der GD Regionalpolitik im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 123 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich keinen Rechtsetzungsakt verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

- // -

13. Steuern und Zollunion

Bei insgesamt 512 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 9 Ausschüsse der GD Steuern und Zollunion 73 befürwortende Stellungnahmen vorgelegt (davon 15 im Rahmen des Verfahrens bei Schutzmaßnahmen, die zu den nachstehenden Zahlen hinzuzurechnen sind). Die Kommission hat in diesem Bereich 50 Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

50 // -

14. Bildung und Kultur

Bei insgesamt 92 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 6 Ausschüsse der GD Bildung und Kultur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 37 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich 34 Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

34 // -

15. Gesundheit und Verbraucherschutz

Bei insgesamt 449 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 22 Ausschüsse der GD Gesundheit und Verbraucherschutz 51 befürwortende Stellungnahmen vorgelegt. Die Kommission hat 231 Rechtsakte verabschiedet. In vier Fällen wurde der Rat befasst, ohne sich jedoch dazu zu äußern, und die Maßnahmen wurden schließlich von der Kommission verabschiedet (klassische Schweinepest in den Niederlanden und Risikomaterial/BSE) [27].

[27] Entscheidung der Kommission vom 25. Mai 2000 zur Festsetzung des Gesamtbetrags der Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Tilgung der Klassischen Schweinepest in den Niederlanden im Jahre 1997 (2000/362/EG), ABl. L 129, 30.5.2000, S. 33; Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2000 zur Regelung der Verwendung von bestimmtem Tiermaterial angesichts des Risikos der Übertragung von TSE-Erregern und zur Änderung der Entscheidung 94/474/EG (2000/418/EG), ABl. L 158, 30.6.2000, S. 76.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

231 // 4

16. Justiz und Inneres

Bei insgesamt 4 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 2 Ausschüsse der GD Justiz und Inneres insgesamt 7 Stellungnahmen vorgelegt. Die Kommission hat zwei Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

2 // -

17. Außenbeziehungen

Bei insgesamt 269 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 7 Ausschüsse der GD Außenbeziehungen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 212 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich 206 Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

206 // -

18. Handel

Bei insgesamt 135 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 11 Ausschüsse der GD Handel im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 39 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich 29 Rechtsakte verabschiedet.

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29 // -

19. Entwicklung

Bei insgesamt 19 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 5 Ausschüsse der GD Entwicklung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 20 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich 20 Rechtsakte verabschiedet [28].

[28] Der Ausschuss für den Europäischen Entwicklungsfonds hat im Verlaufe des Jahres 2000 insgesamt 175 Stellungnahmen im Rahmen obligatorischer Konsultationen außerhalb der ,Komitologie"-Verfahren vorgelegt.

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20 // -

20. Erweiterung

Bei insgesamt 121 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 2 Ausschüsse der GD Erweiterung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 100 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich 100 Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

100 // -

21. Humanitäre Hilfe (ECHO)

Bei insgesamt 28 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, hat der Ausschuss für humanitäre Hilfe im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 28 befürwortende Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich 28 Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

28 // -

22. Statistik (EUROSTAT)

Bei insgesamt 102 Dossiers, die zur Konsultation vorgelegt wurden, haben die 6 Ausschüsse der GD Eurostat im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 5, im Rahmen des Regelungsverfahrens 12 Stellungnahmen abgegeben. Die Kommission hat in diesem Bereich 12 Rechtsakte verabschiedet.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

12 // -

23. Haushalt

Der einzige Ausschuss der GD Haushalt - Eigenmittel - wurde zu 46 Dossiers konsultiert, hat jedoch keine formelle Stellungnahme abgegeben.

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24. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Die Tätigkeit des einzigen Ausschusses des Amtes für Betrugsbekämpfung konzentrierte sich auf die Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene.

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Von der Kommission verabschiedete Rechtsakte // Befassung des Rates

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