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Document 52001DC0300

Bericht der Kommission an den Rat über die Arbeit der Hochrangigen Lenkungsgruppe EU-Albanien zur Vorbereitung der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien

/* KOM/2001/0300 endg. */

52001DC0300

Bericht der Kommission an den Rat über die Arbeit der Hochrangigen Lenkungsgruppe EU-Albanien zur Vorbereitung der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien /* KOM/2001/0300 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Arbeit der Hochrangigen Lenkungsgruppe EU-Albanien zur Vorbereitung der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Arbeit der Hochrangigen Lenkungsgruppe EU-Albanien zur Vorbereitung der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien

A. Einleitung

1 Vorwort

2 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

3 Hintergrund: Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Albanien

B. Schlüsselfragen bei der Vorbereitung der Verhandlungen für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

1. Politische Kriterien

1.1 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

1.1.1 Das Parlament

1.1.2 Die Exekutive

1.1.3. Die Judikative

1.1.4 Die öffentliche Verwaltung

1.1.5 Korruption und organisierte Kriminalität

1.2 Menschenrechte und Minderheitenschutz

1.2.1 Bürgerliche, soziale, wirtschaftliche und politische Rechte

1.2.2 Minderheitenrechte und Minderheitenschutz

1.3 Allgemeine Bewertung

2 Wirtschaftliche Kriterien

2.1 Wirtschaftliche Lage und Nachhaltigkeit des Haushalts

2.2 Preis- und Handelsliberalisierung

2.3 Privatisierungsprozess

2.4 Sonstige einschlägige wirtschaftliche Entwicklungen

2.5 Allgemeine Bewertung

3. Fähigkeit zur Erfuellung der Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)

3.1 Politischer Dialog

3.2 Regionale Zusammenarbeit

3.3 Freier Warenverkehr:

3.3.1 Handel mit Industrieerzeugnissen

3.3.2 Handel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen

3.4 Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

3.4.1 Arbeitnehmerfreizügigkeit

3.4.2 Niederlassungsfreiheit

3.4.3 Dienstleistungsverkehr

3.4.4 Zahlungs- und Kapitalverkehr

3.5 Angleichung, Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften

3.5.1 Wettbewerb

3.5.2 Geistiges, gewerbliches und kommerzielles Eigentum

3.5.3 Öffentliches Auftragswesen

3.5.4 Normung und Konformitätsbewertung

3.5.5 Verbraucherschutz

3.5.6 Arbeitsschutz und Chancengleichheit

3.6 Justiz und Inneres

3.6.1 Stärkung von Institutionen und Festigung der Rechtsstaatlichkeit

3.6.2 Asylpolitik, Migration, Kontrolle der Außengrenzen, Visumpolitik

3.6.3 Bekämpfung der Geldwäsche

3.6.4 Verbrechensbekämpfung - Bekämpfung des illegalen Waffen-, Menschen- und Drogenhandels

3.6.5 Einsammlung und Vernichtung von Kleinwaffen

3.7 Zusammenarbeit in einzelnen Politikbereichen

3.7.1 Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschafts- und Geldpolitik und Statistik

3.7.2 Investitionsförderung und -schutz, industrielle Zusammenarbeit, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Tourismus

3.7.3 Landwirtschaft und Agroindustrie

3.7.4 Zölle und Steuern

Zölle

Steuern

3.7.5 Beschäftigung, Sozialpolitik, Bildung und Ausbildung, Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE)

Beschäftigung und Sozialpolitik

Allgemeine und berufliche Bildung, FTE

3.7.6 Kultur, audiovisuelle Medien, Telekommunikation und Postwesen, Informationsgesellschaft

Kultur und audiovisuelle Medien

Telekommunikation und Postdienste, Informationsgesellschaft

3.7.7 Verkehr

3.7.8 Energie, einschließlich Nuklearsicherheit

3.7.9 Umwelt

3.8 Finanzielle Zusammenarbeit

3.9 Allgemeine Bewertung

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Arbeit der Hochrangigen Lenkungsgruppe EU-Albanien zur Vorbereitung der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien

A. Einleitung

1. Vorwort

Dieser Bericht wurde aufgrund der Beschlüsse des Gipfeltreffens in Zagreb vom November 2000 zusammengestellt. Er enthält eine Bewertung der politischen und wirtschaftlichen Lage Albaniens und seiner Fähigkeit, die ihm aus einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) erwachsenden Verpflichtungen zu erfuellen. Ferner werden die seit der Durchführbarkeitsstudie der Kommission von 1999 erzielten Fortschritte überprüft.

2. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Zusammenfassung

Albanien ist eines der fünf am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU beteiligten Länder Südosteuropas. Dieser Prozess soll helfen, der Region erneut Stabilität zu bringen, indem die einzelnen Länder in die europäischen Strukturen integriert werden und ihnen die Perspektive einer künftigen EU-Mitgliedschaft geboten wird. Die EU hat die seit 1991 von Albanien unternommenen Reformanstrengungen aktiv unterstützt, und sie begrüßt es, dass die aufeinanderfolgenden albanischen Regierungen die europäische Integration als Priorität behandelt haben. Die Kommission legte 1999 eine Durchführbarkeitsstudie [1] vor, derzufolge Albanien trotz der erzielten Fortschritte noch nicht in der Lage war, weitreichende vertragliche Verpflichtungen mit der EU einzugehen. Der Rat teilte diese Ansicht der Kommission.

[1] KOM (1999) 599 endg.

In Anerkennung der Tatsache, dass Albanien eine europäische Perspektive braucht und die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft ein mächtiger Motor der Veränderung sein kann, der den internen Reform- und Entwicklungsprozess in Albanien unterstützt, wurde auf dem Gipfeltreffen im November 2000 in Zagreb die Einsetzung einer Hochrangigen Lenkungsgruppe EU-Albanien beschlossen. Diese wurde damit beauftragt, eine neue Bewertung der Fähigkeit Albaniens vorzunehmen, die ihm aus einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU erwachsenden Verpflichtungen zu erfuellen. Die Beurteilung und die Empfehlungen der Kommission in diesem Bericht tragen politischen, wirtschaftlichen und regionalen Faktoren Rechnung.

Albanien steht vor zahlreichen Herausforderungen. Noch vor zehn Jahren war es das ärmste und abgeschottetste Land Europas. Die ersten Anstrengungen zur Einführung der Demokratie und zum Aufbau einer Marktwirtschaft wurden durch die Gesetzlosigkeit und den wirtschaftlichen Kollaps infolge des Zusammenbruchs der Pyramidenanlagesysteme ernsthaft behindert.

Seit 1997 wurden große Anstrengungen unternommen, um Recht und Ordnung wiederherzustellen, die Wirtschaft und den Sozialsektor zu reformieren und Albanien gegenüber der Region und der EU zu öffnen. Im politischen Bereich wurde die Reform des Wahlsystems vorangetrieben, um sicherzustellen, dass Wahlen im Einklang mit den Standards der OSZE durchgeführt werden können. Das Parlament und das politische Leben funktionieren normal. In den jüngsten politischen Krisen in der Region hat Albanien seinen mäßigenden Einfluss geltend gemacht und zu einer Lösung der Differenzen mit friedlichen Mitteln aufgerufen. Das Rechtssystem wurde von Grund auf erneuert, und es werden ernsthafte Anstrengungen unternommen, die Rechtsvorschriften an EU-Standards anzugleichen. Der wirtschaftliche Niedergang wurde gestoppt: Im Jahr 2000 wuchs das BIP um 7,8 %, nachdem es 1999 um 8,0% und 1998 um 7,3% gewachsen war. Durch die Reform der Zoll- und Steuerverwaltung wurden bei der Sicherung der Staatseinnahmen bedeutende Fortschritte erzielt. Das albanische Handelssystem wurde modernisiert und liberalisiert, und im Jahr 2000 trat Albanien der WTO bei. Die Privatisierung der kleinen und mittleren Unternehmen kann jetzt als abgeschlossen betrachtet werden, während die Privatisierung der Großunternehmen - wenn auch mit einiger Verzögerung - vorankommt.

Trotz eindrucksvoller Fortschritte in den beiden letzten Jahren bleiben zahlreiche Probleme ungelöst, die es Albanien erschweren werden, seine Pflichten im Rahmen eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu erfuellen bzw. die von ihm eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Größte Problempunkte sind das Funktionieren der Justiz, die weit verbreitete Korruption und Schattenwirtschaft sowie die mangelnde Kapazität zur Umsetzung der Gesetze.

Ungeachtet der Reform des Rechtssystems bleibt das unzulängliche Funktionieren der Justiz nach wie vor ein großes Problem. Die Richter sind nicht ausreichend geschult, um die große Zahl der neuen Gesetze zu verwalten, die in den letzten Jahren erlassen wurden. Auf die Arbeit der Gerichte wird immer noch Einfluss genommen und die Korruption bleibt ein ernsthaftes Problem. Diese Situation wirkt sich nachteilig auf das Bild aus, das sich die Albaner von ihrem Staat machen, und behindert die volle Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte. Die uneinheitliche Anwendung der Gesetze und die schwierige Durchsetzung von Verträgen hemmen die wirtschaftliche Entwicklung und ausländische Investitionen. Weitere konkrete Schritte sind notwendig, um die demokratischen Institutionen zu festigen und eine verantwortliche Staatsführung, den Rechtsstaat und die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte zu stärken. Noch größere Anstrengungen werden erforderlich sein, damit Albanien der EU zusichern kann, dass es die ihm aus einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwachsenden rechtlichen Verpflichtungen wird erfuellen können.

Korruption und organisierte Kriminalität sind immer noch große Probleme. Ungeachtet eindrucksvoller Gesetzesänderungen und der Einrichtung verschiedener Durchsetzungsstrukturen ist der Staat für eine angemessene Durchsetzung der Gesetze noch unzureichend gerüstet. Selbst wenn man die Haushaltszwänge Albaniens berücksichtigt, wird im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität nicht genügend Personal eingesetzt. Das Sondergericht für schwere Kriminalität, das in Tirana eingerichtet werden sollte, existiert bisher nicht, und die Korruptionsüberwachungsstelle ist lediglich mit drei Personen besetzt.

Albanien ist sowohl Quellgebiet als auch Transitzentrum des Menschenhandels. Es bedarf größerer Entschlossenheit, dieses Problem anzugehen, wenn Albanien beweisen will, dass es für die politischen und humanen Werte der EU eintritt und in der Lage ist, seine Grenzen effektiv zu verwalten. Die illegale Einwanderung und der Waffenhandel sind weitere Bereiche, die bei der EU Besorgnis wecken und größerer Aufmerksamkeit bedürfen.

Auch wenn sich die Wirtschaft jetzt erholt, gilt es zu berücksichtigen, dass Albanien von einem niedrigen Ausgangswert ausgeht und dass es mit erheblichen Strukturschwächen zu kämpfen hat. Die Schattenwirtschaft ist immer noch viel zu groß, und sie bedroht die Lebensfähigkeit der offiziell registrierten Unternehmen, weil sie einen fairen Wettbewerb und Investitionen verhindert. Die jüngste Energiekrise machte die Notwendigkeit von Investitionen in die Infrastruktur und deren Modernisierung deutlich. Die Auswanderung ist ein wichtiges Phänomen mit einer zweifachen Wirkung in wirtschaftlicher Hinsicht - einerseits entzieht der Brain drain Albanien Arbeitskräfte, die zur Entwicklung beitragen könnten, andererseits tragen Überweisungen der Emigranten in bedeutender Weise zur albanischen Wirtschaft bei.

Die albanische Verwaltung ist nach wie vor extrem schwach. Die Einstellungen aufgrund öffentlicher Auswahlverfahren haben gerade erst begonnen, und es wird einige Zeit dauern, bis eine von politischen und finanziellen Einfluessen freie Kultur des öffentlichen Dienstes entsteht. In fast allen Bereichen, in denen Albanien Verpflichtungen im Rahmen eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens einzugehen hätte, fehlt es an Umsetzungskapazität. Die Ministerien und Regierungsbehörden verfügen weder über das erforderliche Personal noch über die erforderlichen Mittel, um die große Zahl der in der letzten Zeit erlassenen Rechtsvorschriften auch umzusetzen. In den meisten von der Hochrangigen Lenkungsgruppe EU-Albanien geprüften Bereichen ist die Gesetzeslage unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Entwicklungsstands Albaniens im Großen und Ganzen zufriedenstellend, die vorhandene Umsetzungskapazität aber unzureichend. Solange dies nicht geändert wird, bestehen die neuen Gesetze nur auf dem Papier.

Schlussfolgerungen

Die Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ist ein sowohl politischer wie auch technischer Vorgang. Diese Abkommen sind dafür konzipiert, die betreffenden Länder näher an die EU heranzuführen. Hierzu werden bestimmte Rechte und Pflichten sowie Mechanismen für eine engere Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse festgelegt. Dabei müssen die betreffenden Länder nicht nur beweisen, dass sie für die gemeinsamen Werte der EU eintreten, sondern auch, dass sie in der Lage sind, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfuellen.

Angesichts der in diesem Bericht beschriebenen gemischten Lage musste die Kommission verschiedene Elemente gegeneinander abwägen, um zu einer Schlussfolgerung zu gelangen. Für die Empfehlung der Aufnahme von Verhandlungen spricht, dass die von Albanien in den beiden letzten Jahren unternommenen substantiellen Anstrengungen anzuerkennen sind, dass Albanien in den derzeitigen Konflikten in der Region eine mäßigende Rolle spielt und dass es wünschenswert ist, die Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und Albanien zu demonstrieren, um Albanien eine konkrete europäische Perspektive aufzuzeigen. Dagegen ist die Kommission sehr besorgt über die weitgehend fehlende Kapazität Albaniens, seine eigenen Gesetze umzusetzen und seine internationalen Verpflichtungen zu erfuellen, sowie über die inadäquate Justiz und die vorherrschende Korruption. Die aufeinanderfolgenden Regierungen haben versucht, diese Schwachpunkte zu beheben, die struktureller Art und auf die frühere Isolation und das frühere Regierungssystem Albaniens zurückzuführen sind. Diese Schwierigkeiten zu überwinden wird jedoch Zeit, Geld und ein nachhaltiges Engagement erfordern.

Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren vertritt die Kommission die Auffassung, dass Albanien derzeit noch nicht in der Lage ist, die ihm aus einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen zu erfuellen. Wird das derzeitige Reformtempo jedoch beibehalten und der Stärkung der Verwaltungskapazität während der Verhandlungs- und Übergangszeit die erforderliche Priorität eingeräumt, könnten in den in diesem Bericht hervorgehobenen Bereichen jedoch beträchtliche Verbesserungen erzielt werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Aussicht auf eine Eröffnung der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der beste Weg ist, den Schwung der politischen und wirtschaftlichen Reform der letzten Zeit bewahren zu helfen und Albanien zu ermutigen, seinen konstruktiven und mäßigenden Einfluss in der Region fortzusetzen. Die Kommission hält es daher für empfehlenswert, ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien in Angriff zu nehmen, und sie wird zu gegebener Zeit eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Eröffnung von Verhandlungen vorlegen, die natürlich nur abgeschlossen werden können, nachdem alle relevanten Bedingungen erfuellt sind.

Albanien muss während der Verhandlungs- und Übergangszeit weiterhin laufend unterstützt werden, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung seiner Verwaltungskapazität. Die Regierung muss ihr Engagement zu Reformen in den in dem beigefügten Bericht genannten Bereichen bekräftigen und zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für Schlüsselbereiche bereitstellen. Die Kommission räumt ein, dass Albanien keine erhebliche Zunahme der Zahl der Staatsdiener verkraften kann. Im Rahmen der bestehenden Grenzen könnte jedoch mehr getan werden, um die Ressourcen gezielt in Schlüsselbereichen einzusetzen. Die Kommission wird der albanischen Regierung im Rahmen des neuen Programms CARDS, mit dem die Prioritäten des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses unterstützt werden, in einigen der in diesem Bericht genannten Bereichen technische und finanzielle Hilfe anbieten. Ferner wird sie die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer bilateralen Hilfsprogramme und die anderen Geber ersuchen, die Hilfe in die Schlüsselbereiche zu lenken.

3. Hintergrund: Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Albanien

Gegenwärtig beruhen die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Albanien auf einem nicht präferentiellen Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, das am 1. Dezember 1992 in Kraft getreten ist. Seit Oktober 1999 gewährt die Gemeinschaft Albanien auf autonomer Basis sehr großzügige Handelszugeständnisse. Danach genießen nahezu alle albanischen Exporte zollfreien Zugang zum Gemeinschaftsmarkt. Diese Handelszugeständnisse wurden durch weitere Handelspräferenzen, die Albanien im September 2000 eingeräumt wurden, noch verstärkt. Ferner erhielt Albanien seit 1991 - vor allem über das Programm PHARE - Gemeinschaftshilfen im Umfang von mehr als 1 Milliarde EUR [2].

[2] Die finanziellen Hilfen der Gemeinschaft beliefen sich im Zeitraum 1991-2000 auf 1 055 Mio. EUR.

Bereits 1995 ersuchte Albanien um die Aufnahme von Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen mit der EU. Im Juni 1995 bewertete die Kommission dann die Situation zu verschiedenen Themen wie freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, Niederlassung und Kapitalverkehr und kam zu dem Schluss, dass ein "herkömmliches" Europa-Abkommen nicht in Betracht kam. Auf seiner Tagung am 29./30. Januar 1996 forderte der Rat Allgemeine Angelegenheiten die Kommission auf, förmliche Vorschläge für ein neues Abkommen zum Ausbau der Beziehungen zu Albanien vorzulegen. Die Parlamentswahlen vom Mai 1996 beeinträchtigten jedoch die demokratische Entwicklung Albaniens und verzögerten den Ausbau der Beziehungen. Anfang 1997 folgte eine tiefe Staatskrise, die durch den Zusammenbruch der Pyramidenanlagesysteme verursacht wurde.

Im November 1999 legte die Kommission einen Bericht über die Möglichkeit der Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) vor, in dem sie zum dem Schluss gelangte, dass die Voraussetzungen für solche Verhandlungen noch nicht erfuellt sind. Die entsprechenden Voraussetzungen sind in dem Bericht aufgelistet.

Auf dem Gipfeltreffen im November 2000 in Zagreb wurde eine Hochrangige Lenkungsgruppe EU-Albanien (HLSG) eingesetzt, um die Kooperation zwischen der EU und Albanien voranzutreiben und die von Albanien zur Vorbereitung auf Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen durchzuführenden Reformen zu ermitteln und zu unterstützen. Die HLSG sollte den Fortschritt bewerten, die erforderlichen Reformmaßnahmen empfehlen, in allen in dem Bericht der Kommission von 1999 genannten Problembereichen Beratung erteilen und dem Rat bis Mitte 2001 Bericht erstatten.

Die HLSG ist dreimal in Tirana zusammengekommen (am 9. Februar, am 6. April und am 16./17. Mai). Die Diskussionen erstreckten sich dabei auf all diese Problembereiche und trugen wesentlich zur Vorbereitung dieses Berichts bei.

B. Schlüsselfragen bei der Vorbereitung der Verhandlungen für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen:

1. Politische Kriterien

1.1 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Die albanische Verfassung von 1998 garantiert die demokratischen Freiheiten, insbesondere politischen Pluralismus, Meinungs- und Religionsfreiheit. Auf der Grundlage der Verfassung unternimmt Albanien eine tiefgreifende Umgestaltung der Institutionen und des Rechtssystems. Unter Schirmherrschaft des 1999 zwischen Albanien, dem Europarat und der Europäische Kommission vereinbarten Gemeinsamen Aktionsplans wurden bei der Reform der Rechtsvorschriften und der Justiz Fortschritte erzielt. Im Februar 2000 ernannte das Parlament den ersten albanischen Ombudsmann. Im Jahr 2000 schaffte Albanien mit der Ratifikation des Protokolls Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten die Anwendung der Todesstrafe in Friedenszeiten ab. Seit April 2000 wurden verschiedene weitere Übereinkommen des Europarates ratifiziert (das Zivilrechts übereinkommen über Korruption, die Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus, über gegenseitige Hilfe in Strafsachen und über die Überstellung verurteilter Personen) bzw. unterzeichnet (Übereinkommen über Geldwäsche sowie Fahndung, Beschlagnahme und Einzug in Fällen in Tateinheit mit kriminellen Aktivitäten erworbener Gewinne).

1.1.1 Das Parlament

Das Parlament arbeitet im Allgemeinen zufriedenstellend, was auch damit zusammenhängt, dass sich seit Juli 1999 die Opposition wieder am normalen parlamentarischen Ablauf beteiligt.

Allerdings gestaltet sich das politische Leben in Albanien weiterhin in höchstem Maße konfliktreich. So wurden etwa die Kommunalwahlen im Oktober 2000 von der regierenden Partei gewonnen, doch die Ergebnisse von der Opposition unter dem Vorwurf eines großflächigen Wahlbetrugs heftig angefochten. Nach Aussagen der OSZE sind jedoch Wahlen in Albanien nie zuvor besser durchgeführt worden und trotz einiger Schwächen und Unregelmäßigkeiten sei die Wahl annehmbar verlaufen. Gründe dieser Schwächen lägen vor allem bei Fehlern in den Wählerverzeichnissen, diversen Bestimmungen des Wahlgesetzes, der Arbeitsweise des Zentralen Wahlausschusses (ZWA), dem Mangel an effizienten Verfahren zum Umgang mit Beschwerden im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren, der Festlegung der Wahlkreise und bei der fehlenden Effizienz in der Entscheidungsfindung vor Gericht.

Am 24. Juni 2001 sollen in Albanien Parlamentswahlen stattfinden. Für die Festigung der Demokratie ist es wichtig, dass die bei den Kommunalwahlen aufgetretenen Unzulänglich keiten rechtzeitig vor den Parlamentswahlen behoben werden. Die Regierung und die für die Organisation der Wahlen zuständigen Behörden (insbesondere der Zentrale Wahlausschuss) haben Schritte zur Behebung dieser Schwächen eingeleitet und es herrscht allgemein Einigkeit darüber, dass der ZWA seine Leistungsfähigkeit erheblich steigern konnte. So werden beispielsweise große Anstrengungen unternommen, um Wahlhelfer und die breite Öffentlichkeit für die Wahlen zu sensibilisieren. Das Problem der Wahlkreise scheint inzwischen gelöst, nachdem das albanische Parlament die vom Wahlgesetz geforderte Änderung der Wahlkreisgrenzen vorgenommen hat. Ferner wurden Maßnahmen zur Lösung des technisch schwierigen Problems der Erstellung ordentlicher Wählerverzeichnisse ergriffen. Im Zuge einer landesweiten multimedialen Informationskampagne werden die albanischen Bürger und die politischen Parteien aufgerufen, die vorläufigen Wähler verzeichnisse zu prüfen. Bis zum 1. Juni stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Korrektur der Verzeichnisse offen und jedermann, der zu Unrecht vom endgültigen Wählerverzeichnis ausgeschlossen wurde, kann auf gerichtliche Anordnung bis zum Vortag der Wahlen die Erlaubnis zur Stimmabgabe erhalten.

Trotz der in den letzten Monaten vorgenommenen Verbesserungen am Wahlsystem kommt es häufig zu Konfrontationen zwischen der Regierungskoalition und der Opposition. Die Opposition stellt die Unparteilichkeit der mit der Wahlvorbereitung betrauten Gremien (insbesondere des Zentralen Wahlausschusses, der in den Augen der Opposition weiterhin die Regierung begünstigt) ständig in Frage. Der Ablauf der kommenden Wahlen wird für die Demokratie in Albanien zu einer großen Reifeprüfung werden.

1.1.2 Die Exekutive

Seit der durch den Zusammenbruch des Pyramidensystems 1997 angefachten Krise hat die Regierung entschlossen versucht, das Land zu stabilisieren und den wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozess zu fördern. Die "euro-atlantische" Integration gehört zu den Hauptzielen der Regierungspolitik und es wurden große Anstrengungen unternommen, um eine Angleichung an das EU-Recht zu erreichen und die in der Durchführbarkeitsstudie 1999 festgestellten Schwächen zu beheben. Die Regierung arbeitet außerdem an der Verbesserung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung, der Reform der öffentlichen Verwaltung, einer besseren Verwaltung der Staatsfinanzen und der Bekämpfung der Korruption. Während die makroökonomischen Maßnahmen bei der Sanierung des Staatshaushalts, der Inflationskontrolle und der Einwerbung der Unterstützung der Finanz institutionen Wirkung zeitigten, sind weitere Anstrengungen nötig, um eine wirksame und kompetente öffentliche Verwaltung zu errichten, die frei von Korruption und in der Lage ist, die nationalen und die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft anzuwenden.

Außenpolitisch spielte Albanien in regionalen Fragen eine positive und konstruktive Rolle, insbesondere im Hinblick auf das Kosovo, Südserbien, die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Montenegro. Das Land beteiligt sich aktiv an einer breiten Palette regionaler Kooperationsmaßnahmen.

1.1.3 Die Judikative

In den vergangenen drei Jahren wurden in Albanien zahlreiche Gesetze und Regelungen zur Verbesserung der Funktionsweise des Rechtssystems verabschiedet. Jüngst hat das albanische Parlament neue wichtige Rechtsvorschriften verabschiedet, wie das Gesetz über den Obersten Gerichtshof, das Gesetz über die Organisation des Justizministeriums und das Gesetz über das Büro des Generalstaatsanwalts. Die Durchführung dieses Berges an Rechtsvorschriften bleibt jedoch weiterhin unzureichend, denn es fehlt an vielen entscheidenden Faktoren: Die grundlegende Infrastruktur und die wichtigsten Dienste sind allgemein unzureichend (verfallene Gebäude, unzulängliche Post- und Telefondienste, Stromausfälle). Die Gerichte verfügen nicht über die richtige Ausrüstung und geeignete Ablagesysteme und nur wenige Gerichtsverfahren werden aufgezeichnet, was die Ausübung der Justiz behindert. Die Gerichtsverfahren werden häufig unter unangemessenen Bedingungen durchgeführt.

Eine Richterschule wurde geschaffen, doch die Zahl ausgebildeter Richter bleibt niedrig. Bei rund 25 Absolventen pro Jahr (Richter und Staatsanwälte zusammengenommen) wird der Aufbau einer modernen, gut ausgebildeten Judikative lange dauern. Die albanische Regierung sollte diesen Prozess beschleunigen und für das Verwaltungspersonal (Hilfskräfte, Sekretärinnen, Archivare usw.) angemessene Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen schaffen.

Ein gravierendes Problem der albanischen Judikative stellt die Korruption dar. Die albanischen Behörden haben einige Schritte zur Bekämpfung dieses Problems unternommen. Das Strafgesetzbuch und die Straf- und Zivilverfahrensregeln wurden reformiert und ein Ethikgesetz für die Justiz verabschiedet. Von 1999 bis 2001 hat der Hohe Justizrat gegen 24 der landesweit rund 300 Richter Maßnahmen wegen Korruption oder unlauterem beruflichem Verhalten ergriffen. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Korruption in einer Institution zu beseitigen, die bei der Durchsetzung des Rechts eine so wichtige Rolle spielt.

Ein weiteres Kernproblem betrifft die mangelnde Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen in Albanien. Im Jahr 2000 wurden von 18 976 Entscheidungen lediglich 11 099 umgesetzt. Besonders schwierig gestaltete sich die Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen gegen staatliche Einrichtungen. Um dem zu begegnen, haben die albanischen Behörden zahlreiche legislative Maßnahmen ergriffen, das so genannte "Durchführungsbüro" umstrukturiert und eine besondere Haushaltslinie geschaffen, aus der eventuelle Verpflichtungen finanziert werden sollen, die aus Gerichtsentscheidungen erwachsen. Die meisten dieser Schritte sind jedoch jüngeren Datums und ihre Wirkung kann noch nicht richtig bewertet werden.

Das albanische Strafvollzugssystem umfasst sieben Haftanstalten und ein Gefängnishospital. Derzeit sitzen 1583 Personen ein, wobei diese Zahl in den letzten drei Jahren angestiegen ist. Die albanischen Behörden haben versucht, einen allgemein annehmbaren Rechtsrahmen für das Strafvollzugessystem zu schaffen. Doch bleibt der Zustand der albanischen Gefängnisse weiterhin desolat und die Überbelegung mit rund 200 Personen ist nach wie vor problematisch. In der derzeitigen Praxis der Untersuchungshaft werden die Häftlinge in den Polizeirevieren oft unter unangemessenen Bedingungen und über lange Zeiträume hinweg festgehalten. Dieser Zustand ist inakzeptabel und sollte dringend geändert werden.

1.1.4 Die öffentliche Verwaltung

Gegenwärtig wird in Albanien eine Reform der öffentlichen Verwaltung durchgeführt. Die primär- und sekundärrechtlichen Bestimmungen über den "Status der Bediensteten im öffentlichen Dienst" wurden im Jahr 2000 erlassen. Neue Einrichtungen wurden geschaffen, darunter der Ausschuss für den öffentlichen Dienst, der über fünf Mitglieder und ein Sekretariat mit 28 Angestellten verfügt, und das Generalsekretariat für öffentliche Verwaltung. Bestehende Einrichtungen wie das Ministerium für öffentliche Verwaltung wurden ebenfalls kürzlich ausgebaut. Neue Einstellungsverfahren laufen inzwischen und in Pilotprojekten wurde das Gehaltssystem für die öffentliche Verwaltung in Albanien getestet. Ferner wurde der Aufbau eines Ausbildungsinstituts für die öffentliche Verwaltung eingeleitet.

So begrüßenswert all diese Initiativen auch sind, wird es doch noch lange dauern, bis sie im Sinne eines effizienteren Dienstes, größerer Umsetzungskapazitäten usw. Ergebnisse zeitigen. Auch heute noch erweist sich die öffentliche Verwaltung in Albanien als schwach. Die Haushaltsmittel und die Humanressourcen reichen nicht aus, um das Personal zu motivieren und das Korruptionsrisiko niedrig zu halten. Die schwachen Umsetzungskapazitäten gestalten sich bereits für die Abwicklung der Hilfe der EU und anderer Geber problematisch und Albanien wird es schwer haben, die Verpflichtungen, die es im Rahmen eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens übernimmt, zu erfuellen, es sei denn, die Schlüssel bereiche der Verwaltung werden ausgebaut.

Albanien hat Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Ausgaben ergriffen, insbesondere durch die Ausarbeitung eines mittelfristigen Ausgabenrahmens. Allerdings müssen noch Durchführungs- und Überwachungsmechanismen eingerichtet werden. Die Finanzierungsregeln müssen ebenfalls weiterentwickelt werden.

Ein neues Gesetz steht zur Verabschiedung an, mit dem für eine solide interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen in Albanien gesorgt werden soll. Nach seiner Verabschiedung muss ein vollständiges Paket mit Durchführungsbestimmungen erarbeitet werden. Die Einrichtung einiger Schlüsselkomponenten der internen Finanzkontrolle wie die interne Rechnungs prüfung in allen Ausgabezentren, ex-ante Kontrollen usw. hängt von der Zustimmung zu diesem neuen Gesetz und dem erforderlichen Sekundärrecht ab. Wie auch in anderen Bereichen wurden hier erste Schritte unternommen, doch die vollständige Umsetzung bedarf noch einiger Zeit.

Was die externe Rechnungsprüfung betrifft, so scheint das Staatliche Albanische Rechnungsprüfungsinstitut personell recht gut ausgestattet zu sein (5 Abteilungen mit 105 Rechnungsprüfern) und zu funktionieren. Im Jahr 2000 hat das Institut 120 Rechnungsprüfungen durchgeführt und 394 Disziplinarmaßnahmen empfohlen. Ferner prüfte es 670 Ausschreibungen, bei denen erhebliche Mängel und Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Doch werden aus den Empfehlungen und Ergebnissen des Staatlichen Rechnungsprüfungsinstituts noch nicht die hinreichenden Konsequenzen gezogen. Zahlreiche Empfehlungen werden nicht umgesetzt und Unregelmäßigkeiten nicht systematisch verfolgt.

Zur Veröffentlichung und Verbreitung der Gesetze und Rechtsvorschriften wurde ein Zentrum für staatliche Veröffentlichungen eingerichtet. Leistet dieses Zentrum ordentliche Arbeit, gewinnen die Rechtsvorschriften an Transparenz und die Rechtsstaatlichkeit wird gestärkt.

1.1.5 Korruption und organisierte Kriminalität

Albanien hat beim Aufbau von Strukturen und eines Rahmens zur Korruptionsbekämpfung sowie bei der Einleitung eines Diskussionsprozesses über dieses heikle Problem Fortschritte erzielt. Es verfügt derzeit über die Instrumente zur Bekämpfung der für das Land charakteristischen Korruption, wenngleich weitere Anstrengungen erforderlich sind, um Durchführungsmechanismen zu schaffen und die Zusammenarbeit der jeweiligen Einrichtungen im Bereich der Rechtsdurchsetzung zu intensivieren. Im April 2000 trat ein reformierter Korruptionsbekämpfungsplan in Kraft und es wurde eine Überwachungsgruppe zur Korruptionsbekämpfung eingesetzt. Diese Gruppe ist einsatzfähig, obwohl sie nur drei Mitarbeiter hat, zu denen noch weitere drei hinzukommen sollen. Das Strafgesetzbuch und das Strafverfahrensgesetz wurden geändert, um Fragen im Zusammenhang mit Korruption besser angehen zu können.

Albanien hat zur Korruptionsbekämpfung folgenden Maßnahmen ergriffen: 70 Zollbeamte wurden zwischen 1998 und 2001 wegen Kollaboration mit Schmugglern verurteilt und 33 Fälle sind derzeit noch anhängig. Im Jahr 2000 wurden 156 Personen wegen Schmuggels angeklagt und es wurden Strafverfahren gegen Richter, Finanzbeamte und Beamte der Staatsbank eröffnet. Jedoch bleiben die Um- und Durchsetzungskapazitäten beschränkt, weil insbesondere die institutionellen Kapazitäten nicht ausreichen, um in Korruptionsfällen zu ermitteln und die Täter zu belangen, und außerdem die Zeugen nicht ausreichend geschützt sind. Darüber hinaus sollte es die albanische Regierung durch eine Änderung der Rechtsvorschriften ermöglichen, wirksame und abschreckende Sanktionen gegen Firmen, die Staatsbeamte bestechen, zu verhängen und private und staatliche Unternehmen systematischeren Kontrollen zu unterziehen.

Die organisierte Kriminalität ist in Albanien ein großes Problem. Illegaler Menschenhandel, insbesondere der Handel mit Frauen, Drogen, Waffen und anderen Waren soll weit verbreitet sein. Die Regierung hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um diese Probleme in den Griff zu bekommen, doch es könnte noch mehr geschehen, insbesondere durch die Einführung einer wirksamen Verwaltung und Kontrolle der Aussengrenzen Albaniens. Albanien sollte die Ressourcen an den bekannten kritischen Punkten konzentrieren, wie etwa an der Grenze zu Montenegro, über die bekanntlich der Frauenhandel abgewickelt wird.

1.2 Menschenrechte und Minderheitenschutz

Die albanische Verfassung garantiert die Achtung der Menschenrechte. Im September 2000 erfolgte mit der Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten ein wichtiger Schritt. Die albanischen Behörden haben ferner Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte (Rechtsvorschriften, Strukturen) ergriffen, doch bleibt deren Umsetzung dürftig. Insbesondere Richter und Staatsanwälte müssen besser in der Anwendung der Menschenrechtsbestimmungen geschult und die Vollzugsbehörden besser über ihre Pflicht der Achtung der Menschenrechte unterrichtet werden. Die Annäherung des albanischen Rechts und der Rechtspraxis an die Europäische Menschenrechtskonvention ist noch im Gange und Albanien soll, wie in der Konvention gefordert, dem Europarat am 15. Juni 2001 Bericht erstatten.

1.2.1 Bürgerliche, soziale, wirtschaftliche und politische Rechte

Im Allgemeinen ist die Zivilgesellschaft in Albanien noch immer schwach ausgeprägt, leidet unter Finanzmangel, ist zu wenig in der Lage, für ihre Interessen einzutreten und von Konkurrenzdenken geprägt, das die Akteure häufig spaltet. Außerhalb von Tirana ist ihr Organisationsgrad niedrig. Trotz einiger beschränkter Initiativen seitens der Regierung zu mehr Dialog gibt es wenig Berührungspunkte zwischen der Zivilgesellschaft und der Regierung. Positiv ist jedoch die Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften über NROs im Mai 2001 zu werten. In Albanien herrscht Meinungsfreiheit, doch müssen die Medien professioneller werden. Rundfunk und Fernsehen müssen unabhängiger werden. Die derzeit laufende Umwandlung des staatlichen Fernsehens und Rundfunks in unabhängige öffentliche Rundfunkanstalten muss zum Abschluss kommen. Im Allgemeinen berichtet das öffentliche Fernsehen in fairer Weise über den Standpunkt der Opposition. Allerdings lehnt die Opposition noch immer eine Teilnahme am Nationalen Rundfunk- und Fernsehrat ab, der 1999 gemäß dem albanischen Fernseh- und Rundfunkgesetz eingerichtet wurde. Die Erteilung von Sendegenehmigungen verläuft kontrovers und im weiteren Verlauf des Zuteilungs verfahrens ist verstärkt auf Fairness und Ausgewogenheit zu achten. Ausländer dürfen in Albanien uneingeschränkt Rundfunkeinrichtungen erwerben und in Tirana gibt es mehrere Fernsehsender in ausländischer Hand. Unter den albanischen Printmedien ist kein einziges ohne finanzielle Hilfe von außen überlebensfähig und die regionalen Zeitungen sind am Verschwinden. Diese finanziellen Schwierigkeiten stellen eine Bedrohung für die Unabhängigkeit der Medien dar.

Das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit wird allgemein geachtet. Versammlungen der Opposition verlaufen normalerweise ohne größere Zwischenfälle. Allerdings beklagt die Opposition häufig Einschüchterungsversuche seitens der Polizei.

Das Recht auf Berufung, ein faires Gerichtsverfahren und Schutz gegen willkürliche Verhaftung existiert auf dem Papier. In der Praxis kommt es dagegen zu häufigen Verstößen.

Es besteht eine rechtliche Eigentumsgarantie, die jedoch wegen ihrer ungenauen Definition häufig zu Streitigkeiten führt. Dies erweist sich als ernsthaftes Hindernis und steht der Schaffung eines funktionierenden Eigentumsmarkts, einschließlich eines Markts für Grundbesitz entgegen. Solange hier keine Maßnahmen ergriffen werden, wird der Mangel an Klarheit in Eigentumsfragen Investoren abschrecken und den Ausbau der Landwirtschaft verzögern.

Im August 2000 nahm das Büro des Ombudsmanns seine Arbeit auf und erreicht nach und nach seine volle Einsatzfähigkeit. Bedenkt man, dass die Tradition dieser Institution nicht in Albanien verankert ist, waren die Fortschritte des letzten Jahres erheblich. Bis zum 31. Dezember 2000 hatte der Ombudsmann 810 Beschwerden erhalten, von denen 601 abgeschlossen waren und 209 noch geprüft wurden. Die Beschwerden betrafen hauptsächlich Gerichtsentscheidungen, das Verhalten der Polizei und die mangelnde Durchsetzung von Gerichtsurteilen. In der Zukunft wird eine der wichtigsten Aufgaben darin bestehen, die Rolle des Ombudsmanns als aktiver Verfechter der Menschenrechte weiter zu fördern.

1.2.2 Minderheitenrechte und Minderheitenschutz

Die Minderheitenrechte in Albanien werden durch die Verfassung garantiert. In Albanien gibt es zwei anerkannte Minderheiten (die griechische und die slawisch-mazedonische) und drei "kulturelle Minderheiten" (die Montenegriner, die Vlach und die Roma). Im September 1999 ratifizierte Albanien das Übereinkommen des Europarats über den Schutz der nationalen Minderheiten. Die größte Minderheit in Albanien bilden die Griechen, die nach offiziellen Schätzungen rund 1,5 % der albanischen Bevölkerung ausmachen, d.h. etwa 50 000 Personen. Angaben der Vertreter dieser Minderheit zufolge liegen die Zahlen jedoch erheblich höher. Im Rahmen der jüngst abgeschlossenen Volkszählung 2001 wurde die Frage nach der ethnischen Herkunft nicht mehr gestellt, so dass die Regierung zu zusätzlichen Maßnahmen greifen muss, um sich ein genaues Bild der Größe der verschiedenen Minderheiten zu verschaffen. Sie hat sich verpflichtet, dem in den nächsten zwei Jahren nachzukommen. Die griechische Minderheit ist in einer Vereinigung namens Omonia organisiert und wird politisch durch die Partei der Menschenrechtsunion vertreten, die ihrerseits an der gegenwärtigen Regierungs koalition beteiligt ist und wie die anderen Parteien oder Vereinigungen normalen Zugang zu den Medien hat. Dennoch waren die Kommunalwahlen im Oktober 2000 von einigen Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung und einigen nationalistischen Tönen geprägt, was insbesondere im Gebiet Himara, wo die griechische Minderheit stark ist, zu Spannungen führten.

Aus der kommunistischen Ära kennt das albanische Recht noch immer das Konzept der "Minderheitenzonen". Danach wird die ethnische Herkunft geographisch und nicht personenbezogen definiert und die Ausübung von Minderheitenrechten auf die Minderheitenzonen beschränkt. Das ist mit den internationalen Übereinkommen, an die Albanien im Bereich der Minderheitenrechte gebunden ist, nicht vereinbar und Albanien sollte die erforderlichen Maßnahmen zu Abschaffung dieses Konzepts ergreifen, um sein Recht in Einklang mit den internationalen Standards zu bringen. Albanien sollte seinen Rechtsrahmen für Minderheiten vervollständigen (denn der derzeitige Rahmen besteht allein aus den Verfassungsgrundsätzen) und präzise statistische Angaben über den Umfang der in Albanien lebenden Minderheiten erheben.

Die Roma werden als kulturelle Minderheit behandelt und genießen im Zusammenhang mit diesem Status bestimmte Rechte. Allerdings bleibt die sozioökonomische Lage dieser Gemeinschaft nach wie vor deutlich unter einem akzeptablen Niveau und es bedarf konkreter Pläne zur ihrer Unterstützung. Die Regierung ist im Begriff, eine Strategie zu erarbeiten, die so bald wie möglich fertiggestellt und umgesetzt werden sollte.

1.3 Allgemeine Bewertung

Albanien hat bei der Reform seiner Rechtsvorschriften Fortschritte gemacht, um sich den politischen Kriterien der EU anzunähern. Es gibt eine demokratische Verfassung und auch demokratische Institutionen wurden geschaffen. Die grundlegenden Menschen- und Minderheitenrechte werden eingehalten, wenngleich weitere Verbesserungen erforderlich sind. Anhaltende Schwächen liegen im Bereich der Judikative, in der weit verbreiteten Korruption und der mangelnden Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. All diese Faktoren schmälern in der Praxis die Anwendung der demokratischen Grundsätze. Angesichts der fehlenden demokratischen Tradition in Albanien, was auch für die Medien gilt, führen diese Schwächen in der demokratischen Praxis zu starken Konflikten. Eine große Herausforderung für Albanien bleibt die Verankerung der Rechtsstaatlichkeit und in den folgenden Jahren sollte schwerpunktmäßig besonderer Wert auf die Rechtsdurch setzung gelegt werden.

2. Wirtschaftliche Kriterien

2.1 Wirtschaftliche Lage und Nachhaltigkeit des Haushalts

Auf die Krise von 1997, die zum Zusammenbruch der Wirtschaft in Albanien führte, folgten drei Jahre starken wirtschaftlichen Wachstums. Offiziellen Angaben zufolge lag der Anstieg des BIP an 2000 mit 7,8 % im Vergleich zum Vorjahr höher als die ursprünglichen Regierungs prognosen von 7 %, stand aber im Einklang mit den Wachstumsraten von 1999 (+ 8 %) und 1998 (+7,3 %). Der Bau- und der Dienstleistungssektor, insbesondere der Verkehrssektor, trugen am meisten zu diesem Anstieg bei. Trotz der Dürre, unter der Albanien wie die meisten Balkanstaaten litt, stieg die Agrarproduktion, die immer noch mehr als 50 % des BIP ausmacht, im Jahr 2000 um 3,5 %.

Wirtschaftspolitisch positive Entwicklungen waren im Jahr 2000 im Bereich der Steuerpolitik zu verzeichnen. Durch deutlich höhere Steuereinnahmen (26 % mehr als 1999), die im Wesentlichen einer höheren Effizienz der Steuer- und Zollverwaltungen zu verdanken waren, konnte das Haushaltsdefizit von 11,5 % des BIP 1999 auf 9,5 % des BIP 2000 verringert werden. Damit sank auch die Fremdfinanzierung des Defizits, die zuvor hauptsächlich über Darlehen oder Anleihen erfolgte, von 6 % des BIP auf 4,5 %. Darüber hinaus konnten die hohen Privatisierungserlöse (1,8 % des BIP für das gesamte Jahr) die öffentliche Kreditaufnahme drastisch verringern (3,3 % des BIP). Auf der Ausgabenseite erwies sich die Umsetzung des Haushalts 2000 als zufriedenstellend, wenngleich die Zusammenarbeit der Ministerien verbesserungsbedürftig blieb. Die Verabschiedung des mittelfristigen Ausgabenrahmens für 2001-2003 stellte eine erhebliche Verbesserung in der öffentlichen Ausgabenverwaltung dar. Nun muss Albanien die notwendigen Mechanismen zur Überwachung der ordentlichen Durchführung dieses Rahmens schaffen.

Die Währungspolitik bewegte sich weiter in den Bahnen der vom IWF-Programm gesteckten Anforderungen. Eine ziemlich restriktive Währungspolitik trug zusammen mit bedeutenden Produktivitätssteigerungen dazu bei, die Inflation unter Kontrolle zu halten. Wegen des Anstiegs der Ölpreise und der Energiekrise im letzten Quartal stieg die Inflation im Jahre 2000 am Jahresende auf 4 % (gegenüber - 0,1% 1999). In den ersten Monaten des Jahres 2001 nahm sie dagegen wieder leicht ab. Die Zentral bank hat kürzlich die direkte Kontrolle über die Kredite abgegeben, was zusammen mit der Erholung der Wirtschaft zu einem deutlichen Anstieg der von Banken an den Privatsektor vergebenen Kredite geführt hat. Die niedrige Inflation und ein sicheres Devisenpolster, die der Summe der Einfuhren von fünf Monaten entsprachen, trugen zur Wechselkursstabilität des Lek bei. Im Laufe des Jahres 2000 verlor der Lek leicht gegen den Dollar (143 Leks/USD im Dezember 2000, verglichen mit 138 Leks im Dezember 1999), blieb aber gegenüber dem Euro im Wesentlichen stabil. Dieser Trend wurde in den ersten Monaten des Jahres 2001 bestätigt (145 Leks/USD zu Mitte Mai).

Die Außenhandelsbilanz hat sich verbessert. Wie schon seit Beginn des Transformations prozesses glichen Überweisungen der im Ausland lebenden Albaner das weiterhin hohe Handelsdefizit teilweise aus. Erwartungen zufolge soll sich das laufende Handelsdefizit im Jahr 2000 auf 290 Mio. Euro beschränken, was etwa 7 % des BIP entspricht. Im Vergleich zu 1999 stellt dies einen Rückgang um 1 % dar. Der kürzlich verzeichnete erhebliche Anstieg der ausländischen Investitionen ist größtenteils auf die Privatisierungserlöse zurückzuführen, die insbesondere im Telekommunikationsbereich erzielt wurden.

Außerdem machte die Reform des Steuervereinnahmungssystems beachtliche Fortschritte, was zu dem oben erwähnten Anstieg der Steuereinnahmen geführt hat. Was die Zolleinnahmen betrifft, so galten die wichtigsten Maßnahmen personellen Veränderungen in den größten Zollstellen, einer besseren Überwachung der Warendurchfuhr und einer regelmäßigen Prüfung der Referenzpreise. Was die inländischen Steuern angeht, so führte die verbesserte Vereinnahmung zu einem deutlichen Anstieg der angemeldeten MwSt-Zahler und MwSt-zahlenden Kleinunternehmen. Außerdem ließ sich durch eine bessere Koordinierung zwischen den Steuer- und den Zollverwaltungen die Steuerflucht verringern. Deutliche Fortschritte wurden auch bei der Reform der Verwaltung der öffentlichen Ausgaben durch die Einführung eines Mittelfristigen Ausgabenrahmens (MTEF). Der MTEF wird regelmäßig (jährlich) angepasst. Er erfasst vier Schlüsselbereiche der Ausgaben: Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und soziale Absicherung.

Albanien ist ferner im Begriff, eine Strategie für Wachstum und Armutsbekämpfung (GPRS) zu formulieren, die dem Land einmal eine umfassende wirtschaftliche Entwicklungsstrategie bieten soll und ihren Schwerpunkt auf nachhaltiges Wachstum und Armutsverringerung legt.

Der für Albanien in den letzten drei Jahren charakteristische positive Wachstumstrend hätte durch die im letzten Quartal 2000 ausgebrochene Energiekrise gefährdet werden können. Eine Vertiefung der Krise wurde dank wärmeren Wetters und verstärkter Regenfälle abgewendet, aber eine strikte Umsetzung des im Dezember zwischen den albanischen Behörden und der Gebergemeinschaft vereinbarten Aktionsplans ist erforderlich, um die weiterhin bestehenden Risiken einer ernsten Krise zu minimieren. Ein Gebertreffen im April 2001 führte zu einer Freigabe von 95 Millionen Euro westlicher Geber. Trotzdem wird die Leistungsfähigkeit des Energiesektors eine große Bedrohung für die Entwicklung Albaniens in den nächsten Jahren bleiben.

2.2 Preis- und Handelsliberalisierung

Im September 2000 wurde Albanien offiziell Mitglied der WTO. Sollte sich der derzeitige Entwicklungstrend fortsetzten, dürfte Albanien in der Lage sein, seine Verpflichtungen im Rahmen der WTO rechtzeitig zu erfuellen. In Albanien bestehen keine mengenmäßigen Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen. Der Hoechstzollsatz wurde weiter gesenkt. Ab Januar 2001 wurde er auf 15 % festgesetzt, was gegenüber den 1999 (20 %) und 2000 (18 %) geltenden Sätzen eine bedeutende Senkung darstellt.

Die Preisfreigabe ist weitgehend abgeschlossen, außer im öffentlichen Verkehrswesen, bei den Bahn- und Posttarifen, der Stromversorgung und der Wasserversorgung auf dem Land. Der Kapitalverkehr wurde ebenfalls weitgehend liberalisiert.

2.3 Privatisierungsprozess

Albanien hat bei der Privatisierung Fortschritte gemacht, wenngleich sich die flächen eckende Privatisierung etwas verzögert hat. Im Zusammenhang mit der 1998 vom Parlament verabschiedeten Privatisierungsstrategie wurden alle kleinen und mittleren Unternehmen verkauft, abgewickelt oder im Einklang mit der Strategie verpachtet (die vier mittleren Unternehmen, die im Rahmen der Strategie noch zur Privatisierung anstanden, wurden im Laufe des Jahres 2000 verkauft). Die Privatisierung der kleinen und mittleren Unternehmen kann daher als abschlossen gelten.

Auch bei der Privatisierung der Großunternehmen in strategischen Sektoren (Telekommunikation, Stromversorgung, Bergbau, Petroleum und Wasserressourcen) wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere mit dem Verkauf des Albanischen Mobilfunk unternehmens (AMC) im Juni 2000. In diesem Zusammenhang wurde im Februar 2001 aufgrund einer internationalen Ausschreibung eine zweite Mobilfunklizenz erteilt. Die Privatisierung der Kupfer- und der Chromminen ist im Gange und soll - ebenso wie für Teile des Ölsektors (Servcom) - im Laufe des Jahres 2001 abgeschlossen werden. Die Privatisierung der größten albanischen Bank, der "Sparbank" wurde auf den Weg gebracht und soll vor Ende 2001 abgeschlossen sein. Die erfolgreiche Privatisierung dieser Bank wäre ein großer Schritt nach vorne im Privatisierungsprozess und käme mit Sicherheit dem gesamten Finanzsektor des Landes zugute. Ferner wurden erste Schritte zur Privatisierung der staatseigenen Versicherungsgesellschaft INSIG eingeleitet und die Privatisierung der Festnetztelefongesellschaft Albtelecom soll vor Ende 2001 beginnen.

2.4 Sonstige einschlägige wirtschaftliche Entwicklungen

Die Reform des Finanzsektors ist etwas weniger als erwartet fortgeschritten, besonders wegen Verzögerungen bei der Privatisierung der letzten beiden staatseigenen Banken. Während im Jahr 2000 die Nationale Wirtschaftsbank an eine türkische Bank veräußert wurde, verzögerte sich bei der Sparbank, der größten Bank des Landes, die Privatisierung etwas, soll nun aber vor Ende 2001 abgeschlossen sein (siehe oben). Die Regierung und die Bank von Albanien arbeiten weiter an der Verbesserung des Rahmens an Gesetzen, Regelungen und Aufsichtsbestimmungen für den Bankensektor. Bei der Bankaufsicht wurden einige Forschritte erzielt, wenngleich noch weitere Anstrengungen nötig sind. Die Zentralbank bemüht sich weiterhin intensiv um die Schaffung international anerkannter Buchführungs standards für Banken und der weiteren Verbesserung der Regeln für Anlagebe schränkungen und der Rückstellungsanforderungen.

Ausländische Direktinvestitionen in Albanien halten sich wegen dem relativ unsicheren Umfeld, der dürftigen Infrastruktur, der Schwerfälligkeit der Verwaltungsverfahren, der Korruption der öffentlichen Verwaltung und der Justiz und der relativ hohen Steuern in Grenzen. Allerdings belaufen sich die ausländischen Direktinvestitionen in Albanien - insbesondere aufgrund der erfolgreichen Privatisierungs maßnahmen - im Jahr 2000 auf schätzungsweise 102 Millionen Euro und liegen damit doppelt so hoch wie 1999. Nach albanischen Angaben wird für 2001 ein Betrag von 122 Millionen Euro erwartet, wobei hierfür ebenfalls mit hohen Beiträgen aus dem Privatisierungsprozess gerechnet wird.

Nach dem albanischen Gesetz über Auslandsinvestitionen dürfen alle Ausländer (natürliche und juristische Personen) ohne Erlaubnis oder Genehmigung verschiedene Wirtschafts aktivitäten in Albanien aufnehmen. Sie dürfen alle Devisen und mit ihrer Investition in Albanien zusammenhängende Dinge außer Landes bringen. Ferner genießen ausländische Investoren bei Streitigkeiten mit Albanern rechtlichen Schutz. Jedoch leidet auch dieses Gesetz an den derzeit in Albanien vorherrschenden Unzulänglichkeiten bei der ordentlichen Umsetzung und der Durchsetzung von Rechts vorschriften.

Die albanische Regierung plant weitere Maßnahmen zur Einwerbung von mehr Investitionen: Sie senkt die Steuern und wendet bestimmte Regelungen zugunsten exportorientierter Unternehmen an, deren Vereinbarkeit mit den EU-Wettbewerbsregeln allerdings noch zu prüfen ist. Den Behauptungen der albanischen Regierung zufolge wird kein Unternehmen steuerlich benachteiligt. Ein neues Investitionsförderungsamt, das als einzige Anlaufstelle fungieren soll, befindet sich in Planung, Laut den albanischen Behörden besteht zwischen den Unternehmen keine steuerliche Diskriminierung. Würden die öffentliche Verwaltung und die Justiz effizienter, Korruption und Betrug (einschließlich des Anteils der Schattenwirtschaft) weniger und die Infrastruktur des Landes verbessert, wäre dies ein positiver Beitrag zur Anhebung der ausländischen Direktinvestitionen in Albanien.

2.5 Allgemeine Bewertung

Im Hinblick auf die meisten wirtschaftsbezogenen Voraussetzungen, die der Durchführbar keits bericht 1999 identifiziert, hat Albanien insgesamt erhebliche Fortschritte gemacht. Albanien hat weiterhin eine solide Wirtschaftspolitik betrieben, die mit den Anforderungen des IWF in Einklang steht, hat im Hinblick auf den Abschluss des Privatisierungsprozesses Fortschritte erzielt, durch die Reform der Steuerverwaltung und des Zollwesens die Steuervereinnahmung effizienter gemacht, die öffentliche Finanzplanung verbessert und Ausgaben für öffentliche Investitionen in breitem Umfang in den allgemeinen Staatshaushalt integriert. Beschränkt blieben die Fortschritte jedoch bei der Errichtung eines funktionsfähigen Immobilienmarkts (einschließlich des Agrarlandmarkts) und der Umstrukturierung einiger entscheidender öffentlichen Einrichtungen und der Förderung einer soliden, kostendeckend arbeitenden Finanzverwaltung.

Trotz erheblicher Fortschritte bei der wirtschaftlichen Stabilisierung und den Struktur reformen leidet die Wirtschaft des Landes weiterhin unter strukturellen Schwächen. Zwar hat das BIP bereits 1998 wieder die Höhe vor dem Transformationsprozess erreicht, doch ist das BIP mit 1340 Euro pro Kopf immer noch das niedrigste in Europa. Der informelle Sektor, dessen Aktivitäten teilweise in die Berechnung der BIP-Zahlen eingehen, bleibt zu groß und bedroht die Existenz der offiziell registrierten Wirtschaftsaktivitäten. Der Staatshaushalt ist auch weiterhin in hohem Maße von ausländischer Finanzierung abhängig, deren Anteil an den Finanzressourcen in den kommenden Jahren sogar noch steigen soll. Der Finanzsektor bleibt schwach und erfuellt die Rolle eines Finanzdienstleisters, der zur Entwicklung des Privatsektors beitragen würde, nicht. Die ausländischen Direktinvestitionen reichen nicht aus, um der Wirtschaft in Gang zu bringen.

Albanien steht in den kommenden Jahren vor der großen Herausforderung, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sicherzustellen, die auch den ärmsten Bevölkerungsschichten zugute kommt. Zwar wird erwartungsgemäß weiterhin ausländische Hilfe in das Land fließen, nämlich vor allem zur Projektfinanzierung, mit der ein wichtiger Beitrag zum Wirtschafts wachstum und zum Ausbau der Infrastruktur geleistet wird, doch bedarf es zur Lösung wichtiger und schwieriger Fragen dringender Reformen. Der größte Reformbedarf besteht bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, weiteren Fortschritten bei der Steuerreform, der Reform der öffentlichen Ausgabenverwaltung, des Finanzsektors, einschließlich der Privatisierung der verbleibenden staatseigenen Bank, der Umstrukturierung und Privatisierung der Unternehmen in strategischen Sektoren (darunter die Stromgesellschaft KESH) und bei der Landreform.

Die Umsetzung dieser Reformen dürfte mittelfristig die finanzielle Nachhaltigkeit sicherstellen, ein wachstumsfreundliches Wirtschaftsumfeld mit einem leistungsfähigen Privatsektor als Zugpferd zu schaffen, und generell zur Aufrechterhaltung der makroökonomischen Stabilität beitragen.

3. Fähigkeit zur Erfuellung der Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA):

Dieser Abschnitt des Berichts ist den wichtigsten Komponenten eines künftigen SSA gewidmet (kursiv) und es wird bewertet, inwieweit Albanien zur Erfuellung dieser Verpflichtungen in der Lage ist. Die an anderer Stelle in diesem Bericht beschriebenen Schwächen (beim Justizwesen, den Verwaltungskapazitäten und den Human- und Finanz ressourcen) wirkt sich auf Albaniens Fähigkeit zur Umsetzung der Verpflichtun gen in allen in diesem Kapitel genannten Politikbereichen aus. Dieser Abschnitt konzentriert sich auf sektor- bzw. politikfeldspezifische Fragen und greift die allgemeineren Sachverhalte nicht mehr auf.

3.1 Politischer Dialog

Ziel des Dialogkapitels eines SAA wäre es, die Konvergenz der Außenpolitiken der EU und Albaniens zu erhöhen.

Die EU und Albanien haben ihre Positionen im Hinblick auf internationale und regionale Fragen bereits weitgehend aufeinander abgestimmt. Ein gutes Beispiel hierfür liefern die Positionen, die die albanische Regierung in sensiblen Fragen im Zusammenhang mit dem Kosovo, der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Südserbien und Montenegro eingenommen hat.

Albanien hat seine Fähigkeit zur Teilnahme am laufenden Dialog im Rahmen des Kooperations- und Handelsabkommens unter Beweis gestellt. Ein verstärkter politischer Dialog dürfte Albanien keine Schwierigkeiten bereiten und würde den Parteien helfen, ihre Anstrengungen zu koordinieren, um dem anspruchsvollen Ziel der Gewährleistung regionaler Stabilität gerecht zu werden.

3.2 Regionale Zusammenarbeit

Im Rahmen des SAA ginge Albanien die Verpflichtung ein, die regionale Zusammenarbeit aktiv zu fördern. Ferner wäre innerhalb von zwei Jahren nach dessen Unterzeichnung mit allen anderen Ländern, die SAA unterzeichnet haben, der Abschluss von Regionalpakten, einschließlich Freihandelsabkommen gefordert.

Albanien hat sich politisch weiter für die Verbesserung der Beziehung mit all seinen Nachbarn eingesetzt und beteiligt sich aktiv am Stabilitätspakt für Südosteuropa. Mit dieser Politik leistet es einen bedeutenden Beitrag zur Stabilität in der Region. Durch die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zur Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) wurde der politische Dialog wieder in Gang gebracht, wenngleich die Zusammenarbeit mit der BRJ in der Praxis beschränkt bleibt. Albanien hat seine Kontakte mit der Republik Montenegro intensiviert, um die kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres auszubauen. Der Dialog mit der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und mit der albanischen Minderheit in der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zeitigte im derzeit schwierigen Klima moderierende Wirkung. Ferner wurde die Zusammenarbeit mit den EU-Nachbarstaaten intensiviert,

Albanien hat mit Bulgarien, Kroatien, der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Griechenland, Italien, Rumänien, Slowenien und der Türkei bilaterale Abkommen über Wirtschaftszusammenarbeit und Handel geschlossen. Ferner hat es mit diesen Ländern Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen geschlossen. Die mit der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen sind in die Endphase eingetreten. Albanien geht davon aus, dass die Liberalisierung mit der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien schrittweise erfolgt, was vor allem auf die bestehenden Schwierigkeiten bei den albanischen und den mazedonischen Zolltarifen, der nach wie vor prekären albanischen Haushaltslage und die Existenz konkurrierender sensibler Waren zurückzuführen ist. Das heißt, mit dem Abbau wird für sensible Waren erst drei Jahre nach Abschluss des Freihandelabkommens begonnen, und er soll acht Jahre nach Unterzeichnung abgeschlossen werden.

Italien und Griechenland sind für Albanien nicht nur zu den wichtigsten Handelspartnern geworden, sondern stellen auch umfangreiche bilaterale Finanzhilfe zur Verfügung. Die meisten albanischen Einfuhren stammen aus der EU (77% im Jahr 2000) und in die EU gehen die meisten albanischen Ausfuhren (94 % im Jahr 2000). Gegenwärtig fällt die Handelsbilanz zugunsten der EU aus. Mit den nördlichen und östlichen Nachbarn unterhält Albanien auch weiterhin traditionell schwache Handelsbeziehungen.

Albanien hat sich politisch verpflichtet, zu Frieden und Stabilität in der Region sowie zum Aufbau gutnachbarschaftlicher Beziehungen beizutragen. Albanien dürfte problemlos an politischen Initiativen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit teilnehmen können. Das Land könnte jedoch Schwierigkeiten mit der Umsetzung einiger Verpflichtungen haben, die sich aus einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit ergeben, wie etwa ein schneller Abbau der Zölle im Rahmen der Freihandelsabkommen oder die ordentliche Anwendung der Zollverfahren (die albanischen Behörden haben einige Schwierigkeiten mit der Kontrolle der Ursprungszeugnisse vermeldet). Weitere Arbeit wird nötig sein, um über die Stärkung des Steuersystems mit höheren öffentlichen Einnahmen den Verlust der Zölle auszugleichen, der sich aus dem Abschluss der Freihandelsabkommen mit anderen SSA-Ländern ergibt.

3.3 Freier Warenverkehr

Die Gewährleistung freien Warenverkehrs ist eines der Hauptziele jedes durch die Gemeinschaft geschlossenen Assoziationsabkommens. Im Rahmen eines SSA hätte Albanien künftig innerhalb eines im Zuge der Verhandlungen festzulegenden Übergangszeitraums schrittweise eine Freihandelszone mit der Gemeinschaft zu errichten. Diese Freihandelszone muss mit Artikel XXIV des GATT 1994 und den einschlägigen WTO-Bestimmungen in Einklang stehen. Albanien müsste gegebenenfalls alle mengenmäßigen Beschränkungen abschaffen, die zollähnlich wirken und seine Zölle im Handel mit der EU nach und nach abbauen. Albanien müsste ferner die Kombinierte Nomenklatur zur Wareneinreihung anwenden und festlegen, von welchen Ausgangszollsätzen der schrittweise Abbau ausgehen soll.

Albanien wäre im Prinzip nicht in der Lage, im Handel mit der Gemeinschaft neue Zölle, Beschränkungen oder Maßnahmen mit derselben Wirkung einzuführen. Eventuell bereits angewandte Zölle oder Maßnahmen können für Waren aus der EU ab Beginn der SAA-Verhandlungen weder erhöht noch restriktiver gehandhabt werden. Albanien muss ferner alle inländischen Steuern bzw. Praktiken abschaffen, die für Waren aus der EU direkt oder indirekt diskriminierend wirken. Darüber hinaus sind Handelsvereinbarungen Albaniens mit Drittstaaten so zu treffen, dass von ihnen keine Diskriminierung für die EU ausgeht.

In den letzten Jahren hat Albanien erhebliche Fortschritte bei der Einführung eines liberalen und offenen Handelssystems erzielt. Im September 2000 erfolgte der Beitritt zur WTO, aus dem sich die Verpflichtung zur Handelsliberalisierung ergibt. Albanische Ausfuhren sind normalerweise keinen Beschränkungen unterworfen (außer Häute und Felle sowie Metallschrott, für die immer noch ein Ausfuhrverbot gilt). Zum Schutz des Waldes existieren außerdem Beschränkungen für Holz und Holzerzeugnisse. Auf bestimmte Waren gelten in Albanien noch immer höhere Zölle als in der Gemeinschaft. Die Einfuhrzölle dagegen werden schrittweise gesenkt. Der Zollhöchstsatz liegt nun bei 15 % (1999 lag er bei 20 % und 2000 bei 18 %). Albanien hat ferner mengenmäßige Beschränkungen oder Maßnahmen mit der gleichen Wirkung abgeschafft. Albanien weist ein großes Handelsdefizit mit der EU auf, in die 94 % der Ausfuhren gehen und aus der 77 % der Einfuhren kommen (Zahlen des Jahres 2000).

Albanien hat einen neuen Zollkodex verabschiedet, der im Wesentlichen mit dem der EU übereinstimmt. Seit 1998 wurden ständige Verbesserungen im Zollbereich vorgenommen, die sich in der Tat als Erfolgsgeschichte lesen. Trotz einer schrittweisen Senkung der Zölle sind die Zolleinnahmen gestiegen, weil die Zollverwaltung gestärkt wurde und effizienter arbeitet. Dennoch bleibt viel zu tun, um EU-Standards zu erreichen, insbesondere bei der Ausrüstung (Infrastruktur, Labors), den Humanressourcen (Schulung) und im IT-Bereich. Zwar hat sich die steuerliche Nachhaltigkeit in Albanien verbessert, weil mehr Steuern erhoben werden (gegenwärtig hält die MwSt den größten Anteil an den gesamten Zolleinnahmen, der von 36 % 1996 auf 58 % im Jahr 2000 gestiegen ist. Im Jahr 2000 machte die MwSt 31,6 % der gesamten Haushaltseinnahmen aus). Doch wird der Anteil der Zolleinnahmen am albanischen Gesamteinkommen insbesondere zu Beginn der Übergangszeit hoch bleiben.

Im Hinblick auf einen freien Warenverkehr dürfte Albanien in der Lage sein, einige der grundlegenden Anforderungen eines SSA zu erfuellen. Anscheinend gibt es keine mengen mäßigen Beschränkungen, die Kombinierte Nomenklatur ist bereits in Gebrauch, die Zölle werden schrittweise gesenkt, doch werden während der Übergangszeit noch erhebliche Fortschritte nötig sein. Insbesondere die Zollverfahren sind nach und nach zu verbessern, indem an den Grenzen besser kontrolliert wird, das Personal bessere Schulungen erhält und EU-kompatible Informationssysteme entwickelt werden. Albanien muss die Auswirkungen der Zoll senkungen in verschiedenen Wirtschaftssektoren prüfen, insbesondere in der Landwirtschaft, die 50 % des BIP erwirtschaftet. Wegen bestimmter sensibler Sektoren und des Anteils der Zölle am Gesamteinkommen (11 % im Jahr 2000) sollte der Zollabbau in Albanien schrittweise erfolgen, vielleicht durch beschränkte Senkungen zu Beginn der Übergangszeit und einen rascheren Abbau gegen Ende. Die EU sollte eine breitere Palette spezieller Maßnahmen erwägen für eine größere Anzahl sensibler Sektoren als in Mazedonien und Kroatien.

3.3.1 Handel mit Industrieerzeugnissen

Industrieerzeugnisse machen den Löwenanteil des Handels zwischen der EU und Albanien aus. Albanische Industrieerzeugnisse genießen zollfreien Zugang zur Gemeinschaft. Wegen dieser günstigen Handelsregelung kann Albanien seine Ausfuhren von "traditionellen" Erzeugnissen wie Schuhen und Textilien, aber auch von neuen Fertigerzeugnissen schrittweise steigern. Jedoch war Albanien bislang wegen Qualitätsunterschieden oder der Unfähigkeit, EU-Normen und -Standards einzuhalten, nicht in der Lage, die von der EU gewährten Handelsvorteile zu nutzen. Soweit möglich sollten wie etwa im Bereich der Qualitätsstandards mehr Ressourcen bereitgestellt werden, um die Ausfuhrkapazitäten zu erhöhen.

3.3.2 Handel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen

Die Landwirtschaft ist mit über 50 % des BIP ein äußerst wichtiger Wirtschaftsfaktor in Albanien. Der Sektor, einschließlich der Fischerei, verfügt über erhebliches Wachstums potenzial sowohl in der Produktion als auch im Handel. In der Praxis jedoch halten sich die albanischen Ausfuhren wegen Problemen bei Produktion und Qualität in Grenzen. Damit lässt sich erklären, warum Agrarerzeugnisse nur rund 10 % der gesamten albanischen Ausfuhren in die EU ausmachen, während ihr Anteil an den Einfuhren aus der EU bei 30 % liegt.

Die EU hat Albanien auf autonomer Basis für die meisten seiner Agrarerzeugnisse großzügige Handelszugeständnisse gemacht. Analog zu dem, was für Industrieerzeugnisse vorgeschlagen wurde, sollte Albanien während der Übergangszeit seine Zölle schrittweise abbauen, um ein Einnahmenniveau beizubehalten, das die Entwicklung des Agrarsektors möglich macht.

3.4 Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

3.4.1 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Voraussetzung für den Abschluss eines SAA wäre, dass die EU und Albanien die Nichtdiskriminierung hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Entlassung von Arbeitnehmern aus Albanien und der EU, die sich im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei rechtmäßig niederlassen, sicherstellen. Ehefrau und Kinder (mit rechtmäßigem Aufenthalt) eines in der EU oder Albanien rechtmäßig beschäftigten Arbeiters würden für die Dauer des genehmigten Aufenthalts des Arbeiters Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Außerdem müsste die EU einige Bestimmungen über die Abstimmung der sozialen Sicherungssysteme auf albanische Staatsbürger, die in der EU rechtmäßig beschäftigt sind, und auf ihre Familienangehörigen, die sich rechtmäßig mit ihnen in der EU aufhalten, anwenden. Bei bestimmten Bestimmungen müsste auch Albanien EU-Bürgern, die in Albanien rechtmäßig beschäftigt sind, und ihren bei ihnen wohnenden Familienangehörigen Gleichbehandlung garantieren.

Albanien müsste sicherstellen, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Arbeitnehmern aus der EU, die rechtmäßig in Albanien arbeiten, beachtet wird. Die Gemeinschaft wird Ähnliches im Hinblick auf Arbeitnehmer aus Albanien tun.

3.4.2 Niederlassungsfreiheit

Im Rahmen eines SAA wäre Albanien verpflichtet, EU-Unternehmen ein Niederlassungsrecht in Albanien einzuräumen. Diese Regelung würde auf Gegenseitigkeit beruhen. Den EU-Unternehmen, die sich in Albanien niederlassen, müsste entweder die Inländerbehandlung oder die Meistbegünstigung gewährt werden, je nachdem, welche Regelung am günstigsten ist. Während der Übergangszeit würde geprüft werden, ob das Niederlassungsrecht auf Staatsangehörige aus Albanien und den EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden, die sich als Selbständige niederlassen wollen. Unbeschadet der Bestimmungen des SAA hinsichtlich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern könnte eine besondere Niederlassungsregelung für "Schlüsselpersonal" in das Abkommen aufgenommen werden.

Zur Zeit verfolgt Albanien eine recht liberale Niederlassungspolitik, und Unternehmen aus der EU dürfen sich dort niederlassen. Die einschlägigen Verfahren sind jedoch nach wie vor umständlich, und es mangelt weiterhin an Rechtssicherheit. Dies hält Unternehmen aus dem Ausland davon ab, sich in Albanien niederzulassen und dort zu investieren. Hinzu kommt, dass der Kauf von Grund und Boden durch Ausländer immer noch Beschränkungen unterliegt. Auch wenn keine offene Diskriminierung festzustellen ist, könnte es notwendig sein, Maßnahmen zur Gewährleitung der Gleichbehandlung in diesem Bereich zu ergreifen. In Bezug auf die Frage der Inländerbehandlung oder Meistbegünstigung bei albanischen oder EU-Staatsangehörigen, die sich als Selbständige niederlassen wollen, werden wegen der starken Auswanderungstendenz in Albanien wohl eingehende Diskussionen erforderlich sein. Eine solche Regelung sollte erst am Ende der Übergangszeit eingeführt werden.

3.4.3 Dienstleistungsverkehr

Im Rahmen eines künftigen Abkommens wäre gemäß den einschlägigen WTO-Regeln, insbesondere Artikel V GATS, die schrittweise und auf Gegenseitigkeit beruhende Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs vorgesehen. Unternehmen, die sich nicht im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei niedergelassen haben, würde schrittweise das Recht eingeräumt werden, nach Maßgabe der GATS-Bestimmungen und unter Berücksichtigung der forschreitenden Rechtsangleichung in den verschiedenen Bereichen dort Dienstleistungen zu erbringen. Diese Liberalisierung, insbesondere im Bereich Finanzdienstleistungen, würde im Rahmen des Abkommens überwacht werden.

Albanien hat im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt zur WTO erhebliche Anstrengungen unternommen, um seine Wirtschaft für ausländische Unternehmen und Investoren zu öffnen. Diese Liberalisierung betrifft auch den Dienstleitungsbereich. Trotzdem bestehen vor allem im Finanzsektor noch viele Beschränkungen, auch wenn eine schrittweise Öffnung u.a. des Versicherungswesens geplant ist. Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts soll bis 2003 abgeschlossen sein. Die Liberalisierung der Verkehrsnetze wird aufgrund des schlechten allgemeinen Zustands dieses Sektors in Albanien und der Erfordernisse der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich wohl etwas länger dauern.

3.4.4 Zahlungs- und Kapitalverkehr

Albanien müsste sich im Rahmen eines SAA zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs, vor allem für Direktinvestitionen, verpflichten. Auch für den Schutz der Investoren im Hinblick auf die Liquidation und Rückführung von Investitionen und daraus resultierenden Gewinnen müsste gesorgt werden.

Seit dem Zusammenbruch der Pyramidengeschäfte im Jahre 1997 haben die albanischen Behörden Maßnahmen getroffen, um das Finanzsystem wieder aufzubauen. Die National Commercial Bank wurde bereits privatisiert, und die Privatisierung der Savings Bank, der größten Bank Albaniens, ist inzwischen eingeleitet worden. Nach und nach werden Gesetze zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs verabschiedet. Die albanische Zentralbank hat ihre geldpolitischen Instrumente verbessert und beabsichtigt, auf Mindestzinssätze und den Kreditrahmen zu verzichten, wobei gleichzeitig eine wirksamere Bankenaufsicht gewährleistet werden soll. Damit hat Albanien die Grundlage für die schrittweise Liberalisierung des Zahlungs- und Kapitalverkehrs geschaffen.

Der Investitionsschutz und die Möglichkeit der Rückführung von Investitionen und den daraus resultierenden Gewinnen sind in den albanischen Rechtvorschriften bereits vorgesehen.

3.5 Angleichung, Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften

Im Rahmen eines künftigen SAA wäre auch die schrittweise Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand vorgesehen. Soweit dies angesichts der dortigen Verhältnisse überhaupt möglich ist, sollte Albanien damit beginnen, die Übereinstimmung seiner Rechtsvorschriften mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere im Bereich Binnenmarkt, zu gewährleisten. Albanien wird verbindliche Fristen festlegen müssen für die Rechtsangleichung in Bereichen wie Wettbewerb, geistiges, gewerbliches und kommerzielles Eigentum, öffentliches Auftragswesen, Normung und Zertifizierung, Finanzdienstleistungen, Landverkehr, Unternehmensrecht, Rechnungslegung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Chancengleichheit.

Albanien ist seit 1992 darum bemüht, seine Rechtvorschriften dem gemeinschaftlichen Besitzstand schrittweise anzugleichen. Die Um- und Durchsetzung der Rechtvorschriften bliebt jedoch mangelhaft, vor allem aufgrund von Unzulänglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz. Im Rahmen eines künftigen SAA mit Albanien müsste daher das Schwergewicht nicht nur auf die schrittweise Angleichung der albanischen Rechtvorschriften, sondern auch auf deren Um- und Durchsetzung gelegt werden.

3.5.1 Wettbewerb

Albanien müsste sich im Rahmen eines SAA verpflichten, auf alle Maßnahmen zu verzichten, die den freien und fairen Wettbewerb einschränken könnten. Das Land müsste vor allem folgende Praktiken verbieten: i) alle Vereinbarungen und Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verzerren; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Albanien durch einzelne oder mehrere Unternehmen; iii) alle staatlichen Beihilfen, die den Wettbewerb verzerren bzw. zu verzerren drohen, indem bestimmte Unternehmen oder Produkte begünstigt werden. Albanien sollte sich verpflichten, die Transparenz der staatlichen Beihilfen dadurch zu gewährleisten, dass das Land der EG jährlich über Volumen und Aufteilung dieser Hilfen Bericht erstattet und auf Antrag Information über mögliche Hilfen zur Verfügung stellt.

In Albanien steckt die Entwicklung der Wettbewerbspolitik noch in den Anfängen, auch wenn die ersten grundlegenden Gesetze in diesem Bereich bereits 1995 verabschiedet wurden. Vor allem weil die Mittel, die diesem Bereich zugewiesen werden, ganz offensichtlich nicht ausreichen, bliebt die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften jedoch unzureichend. Obwohl gesetzlich vorgesehen, wurde bislang keine unabhängige Wettbewerbsbehörde errichtet. Wettbewerbsfragen fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Abteilung Wettbewerb des albanischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel. Diese Abteilung ist personell unterbesetzt: Von den nur drei dort beschäftigten Experten befassen sich zwei mit Wettbewerbsfragen und einer mit dem Verbraucherschutz. Folglich bleibt die Rechtsdurchsetzung äußerst mangelhaft.

Die albanischen Behörden sind mit den im Bereich der staatlichen Beihilfen üblichen Konzepten, Maßnahmen und Verfahren (Notifizierung, Überwachung, Berichterstattung) nicht vertraut. In diesem Bereich müssen noch ernsthaften Anstrengungen unternommen werden, damit Albanien die Verpflichtungen, die ihm aus einem SAA erwachsen würden, eingehen und umsetzen kann.

Angesichts der derzeitigen Lage in Albanien, einem Land, in dem die Schattenwirtschaft weiterhin eine wichtige Rolle spielt, ist kein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen im formellen und informellen Sektor möglich. Dies hat nachteilige Folgen für Unternehmen, die in Albanien investieren und dort nach Recht und Gesetz Geschäfte tätigen wollen. Albanien wird in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, damit das Land in die Lage versetzt wird, die einschlägigen Bestimmungen eines künftigen SAA voll anzuwenden.

3.5.2 Geistiges, gewerbliches und kommerzielles Eigentum

Vor Ablauf der Übergangsfrist müsste Albanien alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um den wirksamen Schutz von Rechten an geistigem, gewerblichem und kommerziellem Eigentum, einschließlich Schutzmaßnahmen gegen Fälschungen und Raubkopien, zu gewährleisten und damit ein ähnlich hohes Schutzniveau wie in der Gemeinschaft sicherzustellen. Das Land müsste zudem mehreren multilateralen Übereinkommen beitreten, bei denen die EU-Mitgliedstaaten bereits zu den Vertragsparteien zählen bzw. die in der Gemeinschaft in der Praxis Anwendung finden.

Albanien hat sich im Rahmen des bestehenden Kooperationsabkommens bereits dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um bei den Rechten an geistigem, gewerblichem und kommerziellen Eigentum ein ähnlich hohes Schutzniveau wie in der Gemeinschaft zu gewährleisten, und sich an die einschlägigen internationalen Übereinkommen zu halten. Es sind zweifelsohne Fortschritte festzustellen, insbesondere im Hinblick auf den durch den Gesetzgeber zu schaffenden Rechtsrahmen. Albanien, seit 1992 Mitglieder der World Intellectual Property Organisation (WIPO), hat bereits eine beträchtliche Anzahl internationaler Übereinkommen im Bereich des Urheberrechts (Überkommen von Bern, Rom und Genf, TRIPS) sowie die Pariser Verbundübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Handelsmarken unterzeichnet. Im Rahmen seines Beitritts zur WTO hat sich Albanien zur uneingeschränkten Umsetzung des TRIPS-Abkommens verpflichtet.

Albanien arbeitet bereits mit dem Europäischen Patentamt zusammen und wird das Europäische Patentübereinkommen voraussichtlich in Kürze ratifizieren. Das albanische Patentamt, in dessen drei Abteilungen insgesamt 10 Mitarbeiter beschäftigt sind, hat bisher 18.502 Handels- und Dienstleistungsmarken registriert. Die Zahl der Anträge steigt von Jahr zu Jahr.

Die Umsetzung der Rechtsvorschriften erweist sich jedoch als problematisch. Daher muss vor allem die Leistungsfähigkeit der Behörden, die direkt oder indirekt den Schutz von Rechten an geistigem, gewerblichem und kommerziellem Eigentum gewährleisten (albanisches Patentamt, die entsprechenden Abteilungen des für das Urheberrecht zuständigen Ministeriums, unabhängige Copyrightfirmen, Zollbehörden, Gerichtswesen), gestärkt werden. Die albanischen Behörden müssen für Fragen des Schutzes von geistigem Eigentum in stärkerem Maße sensibilisiert werden. Was die Rechtsdurchsetzung anbetrifft, so müssen die Gerichte vor allem durch die Bereitstellung von entsprechend ausgebildeten Richtern gestärkt werden, damit sie Fälle in diesem Bereich ordnungsgemäß behandeln können.

3.5.3 Öffentliches Auftragswesen

Im Rahmen eines SAA müsste Albanien gewährleisten, dass EU-Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie albanische Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können. Das Land muss daher seine Rechtsvorschriften in diesem Bereich dem gemeinschaftlichen Rechtsbestand schrittweise anpassen und die einschlägigen Behörden sowie das Gerichtswesen stärken, damit die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sachgemäß angewandt werden können.

Der Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen in Albanien wurde bereits 1996 geschaffen. Da er im Wesentlichen auf dem amerikanischen UNICITRAL-Gesetz beruht, ist allerdings die Vereinbarkeit des Auftragswesens mit den Rechtsvorschriften der EU nicht immer gewährleistet. An einer Neufassung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen wird zur Zeit gearbeitet. Dieses Gesetz soll der Notwendigkeit einer weiteren Angleichung an die Normen der EU Rechnung tragen und einige der im derzeitigen Rechtsrahmen festgestellten Mängel beheben. Nach dem noch gültigen Gesetz kommt der Public Procurement Agency (PPA) die Schlüsselrolle im öffentlichen Auftragswesen in Albanien zu. Doch verfügt diese Behörde weiterhin nicht über ausreichendes, gut ausgebildetes Personal (von den 9 Mitarbeitern verfügen nur 4 über Fachkenntnisse in diesem Bereich).

Die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im öffentlichen Auftragswesen bleibt problematisch. Der albanische Rechnungshof hat eine Vielzahl von Mängeln und Unregelmäßigkeit in diesem Bereich festgestellt (siehe Abschnitt B, 1.1.4 "Öffentliche Verwaltung"). Allzu oft wird vom Grundsatz der offenen Ausschreibung abgewichen (im Zeitraum Oktober 2000-März 2001 wurden bei 624 "nationalen" offenen Ausschreibungen und 12 "internationalen" Ausschreibungen insgesamt 715 beschränkten Ausschreibungen und 640 Aufforderungen zur Einreichung von Preisangeboten veröffentlicht. Über die direkte Auftragsvergabe gibt es keine Angaben). Zudem ist unklar, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt aus einer "nationalen offenen Ausschreibung" eine "internationale offene Ausschreibung" wird. Wegen mangelnder Ressourcen ist die PPA nicht in der Lage, die vielen Beschwerden (106 - Stand April 2001) fristgerecht zu bearbeiten.

Albanien steht daher vor der dringenden Notwendigkeit, die PPA zu stärken, die Transparenz des öffentlichen Auftragswesens zu erhöhen, die Gesetzgebung in diesem Bereich zu verbessern sowie die einschlägigen Regeln und Verfahren weiter zu präzisieren. Die dazu erforderlichen Maßnahmen muss Albanien so schnell wie möglich ergreifen, damit das Land im Hinblick auf die Rechtsangleichung den Verpflichtungen eines künftigen SAA nachkommen kann und damit Unternehmen aus der EU gleichberechtigten Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in Albanien erhalten.

3.5.4 Normung und Konformitätsbewertung

Zur Erfuellung eines SAA müsste Albanien seine Rechtsvorschriften schrittweise mit den technischen Regelwerken der Gemeinschaft sowie mit den europäischen Verfahren in den Bereichen Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung in Einklang bringen. Dazu müsste das Land vor allem i) die Anwendung der technischen Regelwerke und Konformitätsbewertungsverfahren der Gemeinschaft fördern, ii) ggf. europäische Konformitätsbewertungsprotokolle unterzeichnen,, iii) den Auf- und Ausbau einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur für die Bereiche Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung unterstützen und iv) seine Mitwirkung in den entsprechenden Fachorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI, EA, WELMEC, EUROMET usw.) intensivieren.

Bei der Übernahme von EG-Normen ist Albanien seit 1992 gut vorangekommen. Dabei hat sich das Programm PHARE PRAQ III als nützliches Instrument zur Unterstützung des Angleichungsprozesses erwiesen. Allem Anschein nach wurde die erforderliche Rechtsgrundlage im Bereich Normung und Zertifizierung inzwischen geschaffen. Zur Zeit wird der Bereich Akkreditierung von der für die Normung zuständigen Generaldirektion abgekoppelt. Während 1999 2% der albanischen Normen den Anforderungen einer europäischen Norm (EN) entsprachen, sind es heute 18%. Das erklärte Ziel der Behörden, diesen Anteil bis Ende 2002 auf 56% zu erhöhen, ist zwar ehrgeizig, doch nicht unrealistisch. Die Annahme von Normen gemäß den Richtlinien des neuen Konzepts ist nach Auskunft der albanischen Behörden ein weiteres vordringliches Ziel. Weil es jedoch an einem funktionsfähigen Marktüberwachungssystem und wirksamen Rechtsvorschriften im Bereich Produkthaftung noch fehlt, konnten die Richtlinien des neuen Konzepts bislang nicht wirksam umgesetzt werden.

Was den Bereich Zertifizierung anbetrifft, so verfügt Albanien derzeit über 35 akkreditierte Prüflaboratorien, von denen 10 auf privatwirtschaftlicher Basis betrieben werden. Die albanischen Behörden haben inzwischen ein nationales Qualitätsförderungsprogramm aufgelegt und beabsichtigen, eine albanische Gesellschaft für Qualitätsförderung zu gründen und künftig einen nationalen Qualitätspreis zu verleihen. Eine nationale Direktion für Messwesen und Eichung wurde zwar eingerichtet, doch bedarf das albanische Messsystem insgesamt einer weiteren Stärkung.

Auch wenn die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen wurde, bleibt noch viel Raum für Verbesserungen in diesem Bereich. In der Praxis spielt die Zertifizierung wegen mangelnden Interesses der Wirtschaftsakteure weiterhin nur eine marginale Rolle.

3.5.5 Verbraucherschutz

Ein wirksamer Verbraucherschutz ist für das reibungslose Funktionieren einer Markwirtschaft unerlässlich und setzt den Aufbau von Behörden voraus, die den Markt überwachen und die in diesem Berech geltenden Rechtsvorschriften durchsetzen. Um seinen Verpflichtungen im Rahmen eines SAA nachzukommen, müsste Albanien i) Strategien zum aktiven Verbraucherschutz entwickeln, die mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehen, ii) die Verbraucherschutzvorschriften an den gemeinschaftlichen Rechtsbestand angleichen und iii) den wirksamen Rechtsschutz der Verbraucher sicherstellen, um dadurch die Qualität der Verbrauchsgüter zu verbessern und die Einhaltung angemessener Sicherheitsnormen zu gewährleisten.

1997 wurde in Albanien ein Verbraucherschutzgesetz verabschiedet und damit der Rechtsrahmen für die Arbeit der Verbraucherverbände geschaffen. Darüber hinaus wurde in einem albanischen Ministerien eine für den Verbrauchschutz zuständige Dienststelle eingerichtet. Weil das Gesetz trotzdem nicht in vollem Umfang angewandt wird, bleibt der Verbraucherschutz in Albanien unzureichend. Der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft (NRO, Verbraucherverbände) am Verbraucherschutz sind enge Grenzen gesetzt, und die bestehenden staatlichen Einrichtungen sind nicht in der Lage, einen wirksamen Schutz der Verbraucher sicherzustellen. Ein Marktüberwachungssystem, das für die Gewährleistung einer angemessen Produktqualität und -sicherheit von zentraler Bedeutung wäre, muss erst noch aufgebaut werden.

3.5.6 Arbeitsschutz und Chancengleichheit

Im Rahmen eines SAA müsste Albanien seine Rechtsvorschriften über Arbeitsschutz (insbesondere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) und Chancengleichheit schrittweise mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang bringen.

Albanien verfügt zwar über grundlegende Arbeitsschutzbestimmungen, doch entsprechen sie bei weitem nicht dem EG-Standard und kommen nur in beschränktem Maße zur Anwendung. Was die Chancengleichheit anbetrifft, so hat Albanien das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert, jedoch bislang keinen Bericht über dessen Umsetzung vorgelegt. Wichtigste Einrichtung zur Förderung der Chancengleichheit ist das albanische Komitee für Frauen und Familie, das jedoch in seiner Arbeit vor großen organisatorischen und finanziellen Schwierigkeit steht. Die Unterstützung seitens der Regierung ist begrenzt.

In den Bereichen Arbeitsschutz und Chancengleichheit wird Albanien weitere Rechtsvorschriften und bewährte Verfahren entwickeln müssen, um eine allmähliche Angleichung an den Rechtsbestand der EG sicherzustellen, und dies auch im Hinblick auf die Rolle der Sozialpartner. Zusammenarbeit im Rahmen eines SAA könnte zu dieser Entwicklung beitragen.

3.6 Justiz und Inneres

Albanien hat in den im Realisierbarkeitsbericht 1999 genannten Bereichen Fortschritte erzielt. So wurde im Hinblick auf die albanische Polizei eine dem Gesetz über den öffentlichen Dienst entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen, die allerdings weiter entwickelt und vor allem angewandt werden muss. Die Polizei hat ihre Funktionsfähigkeit inzwischen verbessert, und es wird allgemein anerkannt, dass das Land die Krisensituation von 1997/1998 überwunden hat. In den Bereichen Ausbildung, langfristige Strategieplanung und Ausrüstung sind jedoch weitere Forschritte erforderlich. Im Hinblick auf die Einsammlung und Vernichtung von Waffen sind die Behörden zum Teil vorangekommen, doch bleibt vor allem in bestimmten Regionen des Landes noch viel zu tun.

3.6.1 Stärkung von Institutionen und Festigung der Rechtsstaatlichkeit

Im Bereich Justiz und Inneres müssten vor allem die Polizeibehörden und das Justizwesen auf allen Ebenen gestärkt werden. Hauptziele dabei sind Festigung der Rechtstaatlichkeit, verstärkte Unabhängigkeit und Effizienz der Gerichte sowie eine angemessene Ausbildung der Richter.

Albanien steckt nicht mehr in der Krisensituation, die 1997 und 1998 vor allem im Bereich innere Sicherheit und öffentliche Ordnung geherrscht hat. Das Land hat zweifellos Fortschritte gemacht, doch darf es in seinen Bemühungen nicht nachlassen. Was die Polizei angeht, so wurde eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen der Generaldirektion der Polizei und dem Ministerium für öffentliche Ordnung vorgenommen. Ferner wurde der Rechtsrahmen weiterentwickelt, der inzwischen recht umfassend zu sein scheint. Trotzdem muss dieser Rahmen der Vervollständigung halber noch um einige wichtige Elemente, wie z.B. die rechtlichen Mechanismen zur Umsetzung des Gesetzes über die Organisation und Funktionsweise der Kriminalpolizei, ergänzt werden. Die Regierung hat eine mittelfristige Strategie zur Reform der Polizei beschlossen. Im Rahmen dieser Strategie sollen durch eine Verkleinerung der Polizei die Effizienz erhöht und mehr Ressourcen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine Erhöhung der Gehälter bereitgestellt werden. Weitere Schwerpunkte der Reform sind Auswahl, Qualifikation und Ausbildung der Polizeibeamten. Die albanische Regierung hat ferner einen Plan zur Sensibilisierung der Polizeibeamten für Fragen der Menschenrechte angenommen. Dies ist zu begrüßen, da in den vergangenen Monaten Klagen über polizeiliches Fehlverhalten laut geworden sind. All diese Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit internationalen und EU-Stellen in Albanien getroffen.

Es hat den Anschein, dass die strukturellen Änderungen, die zur Umsetzung des Gesetzes über die Staatspolizei erforderlich sind, nun vorgenommen werden. Schwerpunkte dabei sind die Verstärkung der zivilen Kontrolle über die Polizei, die Beschränkung des Einflusses der Politik auf die Polizei und der Aufbau von Strukturen zur Verbesserung der inneren Sicherheit und vor allem zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Maßnahmen im Bereich Ausbildung werden fortgesetzt, doch sollte dabei das Schwergewicht stärker auf die "Ausbildung von Ausbildern", Sonderausbildung und die Fortbildung hochrangiger Polizeibeamter gelegt werden. Maßnahmen wurden ergriffen, um das Verhalten und das Image der Polizei zu verbessern und vor allem die Korruption innerhalb die Polizei zu bekämpfen. Diese Maßnahmen sollten verstärkt fortgesetzt werden. Erste Schritte werden unternommen, um die Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren (Polizei, Nachrichtendienste und Justiz) zu verbessern, doch sind auch auf diesem Gebiet verstärkte Anstrengungen erforderlich.

3.6.2 Asylpolitik, Migration, Kontrolle der Außengrenzen, Visumpolitik

Im Rahmen eines SAA müsste Albanien einen Rahmen für die Zusammenarbeit - auch auf regionaler Ebene - in den Bereichen Asylpolitik (Gesetzgebung, Verfahren), Migration (legale/illegale Einwanderung), Kontrolle der Außengrenzen und Visumpolitik schaffen. Ein grundlegendes Ziel der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Kontrolle der illegalen Einwanderung wäre die Aufnahme eine Rückübernahmeregelung.

Im Bereich Asylpolitik und Migration verfügt Albanien über einen recht umfassenden rechtlichen Rahmen, der den international anerkannten Normen entspricht. Wie in anderen Bereichen müssen jedoch auch hier die gesetzlichen Bestimmungen noch umgesetzt werden. Im August 2000 beschloss der Ministerrat zwar die Errichtung von Aufnahmezentren für in Gewahrsam genommene Ausländer, doch wurden seitdem keine näheren Einzelheiten über Art und Funktion dieser Zentren bekannt. Der Aufbau der im Bereich Asyl und Migration erforderlichen Strukturen geht nur langsam voran, auch wenn einige Vorarbeiten inzwischen festzustellen sind. In Zusammenarbeit mit UNHCR werden Teams zusammenstellt, die ein Gesamtkonzept entwickeln sollen. Als Übergangsmaßnahme bis zur Schaffung eines umfassenden Asylsystems erließ das albanische Ministerium für öffentliche Ordnung im Februar 2001 eine Verordnung, die die systematische Befragung der in Gewahrsam genommenen Personen vorsieht, um festzustellen, ob es sich dabei um Wirtschaftsmigranten, schutzbedürftige Flüchtlinge oder Opfer des Menschenhandels handelt. Doch wurde die Verordnung bisher nur teilweise umgesetzt - zwischen 15. Februar und 26. April wurden lediglich 17 Personen befragt.

Albanien hat mit Italien und der Schweiz Rückübernahmeabkommen geschlossen. Im April 2001 hat das Land ein bilaterales Rücknahmeabkommen mit Belgien unterzeichnet, das sich allerdings nicht auf Drittstaatsangehörige erstreckt. Auch zwischen Albanien und Griechenland besteht eine Rückübernahmeregelung, die jedoch nicht auf einem förmlichen Rückübernahmeabkommen, sondern auf einem Abkommen über polizeiliche Zusammenarbeit beruht. Insgesamt bieten die bestehenden und die geplanten Rückübernahmeabkommen eine Schutzregelung für Asylsuchende und Flüchtlinge, die der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 entspricht.

Vor allem im Norden des Landes muss die Grenzverwaltung und -kontrolle noch erheblich verbessert werden. Neben dem weiteren Ausbau der Grenzübergänge ist dabei die Entwicklung einer Strategie zur Kontrolle der Meeresgrenze und der grünen Grenze erforderlich. Der Schmuggel und der illegale Handel werden durch die mangelhafte Risikoanalyse und die weiterhin unzureichende Nachrichtenbeschaffung begünstigt. Es sollte eine integrierte Grenzverwaltungsstrategie entwickelt werden, die einerseits eine bessere Abstimmung zwischen den einzelnen an den Grenzen tätigen Polizeibehörden sicherstellt und andererseits ein Mittelweg zwischen wirksamer Kontrolle und Erleichterung des Grenzverkehrs steuert.

Im Rahmen seiner derzeitigen Visumpolitik bestimmt Albanien, welche Staatsangehörige bei der Ankunft der Visumspflicht unterliegen und welche nicht. Im Falle der Visumspflicht wird weiter unterschieden zwischen Ländern, deren Staatsangehörige bei der Ankunft in Albanien (Landgrenze, Häfen, Flughäfen) ein Visum erhalten können, und Länder, deren Staatsangehörige ein Visum bereits in voraus bei der albanischen Konsularvertretung im Ausland beantragen müssen. Die technischen Voraussetzungen, um ein System einzuführen, das denjenigen der EU-Mitgliedstaaten entspricht, fehlen. Albanien verfügt über 33 Konsularvertretungen im Ausland, die Visen erteilen. Die Konsularvertretungen unterrichten das Außenministerium über jedes erteilte Visum, das wiederum die Grenzbehörden davon in Kenntnis setzt. Da dies noch nicht elektronisch erfolgt, müsste ein spezielles EDV-gestütztes System schrittweise entwickelt werden.

3.6.3 Bekämpfung der Geldwäsche

Im Rahmen eines SAA müsste Albanien mit der Gemeinschaft zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass die albanischen Finanzsysteme zum Waschen von Erlösen aus Straftaten missbraucht werden. Diese Zusammenarbeit würde auch die administrative und technische Hilfe bei der Festlegung von Normen zur Bekämpfung der Geldwäsche umfassen, die denen der Gemeinschaft und anderer auf diesem Gebiet tätigen internationalen Organisation, insbesondere der Financial Action Task Force (FATF), entsprechen.

Albanien hat das Übereinkommen des Europarats über das Waschen, das Aufspüren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erlösen aus Straftaten unterzeichnet und verabschiedete vor kurzem ein Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche, das am 6. Dezember 2000 in Kraft trat. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen werden zur Zeit vorbereitet. Zudem wird eine Koordinierungsstelle im Finanzministerium eingerichtet. Sobald die Finanzpolizei voll einsatzfähig ist, wird sie für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Geldwäsche zuständig sein.

Auch wenn in Albanien die Eröffnung anonymer Konten verboten und die Kontrolle umfangreicher oder verdächtiger Kapitalbewegungen gesetzlich vorgesehen sind, ist Albanien noch nicht in der Lage, die Geldwäsche wirkungsvoll zu bekämpfen. Es wird notwendig sein, die vorhandenen Strukturen zu stärken und die Abstimmung zwischen den einzelnen Polizeibehörden, dem Finanzsektor und der Justiz erheblich zu verbessern. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in Albanien für den Straftatbestand der Geldwäsche bisher kein Strafmaß festgelegt wurde.

3.6.4 Verbrechensbekämpfung - Bekämpfung des illegalen Waffen-, Menschen- und Drogenhandels

Albanien sollte einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit der EG bei der Verbrechensbekämpfung und vor allem bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität schaffen. Die albanischen Behörden sollten dich dabei auf folgende Bereiche konzentrieren: Menschenhandel, Wirtschaftskriminalität (u.a. Korruption und illegale Geschäfte mit Industriemüll, radioaktivem Material und nachgeahmten Produkten), den illegalen Waffenhandel und Terrorismus. Darüber hinaus sollte Albanien die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die gesundheitlichen und sozialen Folgen der verschiedenen Formen des Drogenmissbrauchs zu bewältigen, die Abzweigung von chemischen Grundstoffen zu verhindern und die Strukturen zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels auf- bzw. auszubauen.

Albanien hat bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gewisse Fortschritte erzielt, doch müssen diese Anstrengungen in Zukunft verstärkt werden. Das Land hat eine Vielzahl internationaler Übereinkommen unterzeichnet, das Strafgesetzbuch überarbeitet und neue Gesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verabschiedet. Es wurden neue Strukturen geschaffen (z.B. Sondereinheiten zur Bekämpfung des illegalen Waffen-, Drogen- und Menschenhandels sowie eine aus Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern zusammengesetzte Einheit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität), die jedoch erst am Anfang ihrer Arbeit stehen und deren Handlungs- und Einsatzfähigkeit wegen Mangels an Personal und technischer Ausstattung derzeit noch fraglich ist.

Albanien hat Maßnahmen zur Eindämmung des Menschenhandels - einschließlich gezielter Aktionen gegen die Schmuggler - getroffen, doch muss das Land seine Bemühungen in diesem wichtigen Bereich verstärken. Vordringliche Aufgabe der albanischen Behörden wäre es, die Verpflichtungen, die Albanien in Bezug auf die im Rahmen des Stabilitätspaktes vorgesehene Task Force gegen den Menschenhandel eingegangen ist, zu erfuellen und für die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels zu sorgen. Dabei sollten die folgenden Maßnahmen im Mittelpunkt stehen: klare Unterscheidung zwischen Opfern und Schmugglern, verstärkte strafrechtliche Verfolgung von Schmugglern und organisierter Kriminalität, verstärkte Unterstützung der Opfer, Maßnahmen zum Schutz der Opfer und von potentiellen Zeugen, radikale Maßnahmen gegen Polizisten, die im Menschenhandel verwickelt sind, und Verbesserung der Grenzsicherung (Grenzübergänge, Meeresgrenze, grüne Grenze) insbesondere an bekannten "Brennpunkten". Auch die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich bedarf der Verbesserung.

Was den illegalen Drogenhandel anbetrifft, so ist Albanien in erster Linie ein Transitland. Man geht davon aus, dass Heroin zu einem Großteil über Albanien in die EU hineingeschmuggelt wird. Nach albanischen Angaben wurden im Jahr 2000 547 Fälle von Drogenhandel aufdeckt. Dabei wurden gegen 641 Personen Anklage erhoben und Drogen in erheblicher Menge beschlagnahmt. Doch bleibt noch viel zu tun. Dazu gehören vor allem die Stärkung der Grenzkontrollen auch an der blauen und grünen Grenze, eine verbesserte Abstimmung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit nach dem Muster der derzeitigen Zusammenarbeit mit Italien bei der Drogenbekämpfung.

3.6.5 Einsammlung und Vernichtung von Kleinwaffen

Die Einsammlung und Vernichtung von Kleinwaffen wurde inzwischen eingeleitet, doch verläuft dieser Prozess nur schleppend. Im vergangenen Jahr wurde im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Gesetzes über den illegalen Waffenbesitz die Einsammlung zwar intensiviert (bis zu 20.000 Kleinwaffen wurden eingesammelt), doch wurden die Behörden in den problematischsten Regionen wie Fier, Berat, Korça, Shkoder und Kukes bisher kaum aktiv.

Maßnahme wurden ergriffen, um die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Kommunalbehörden zu verbessern und die Öffentlichkeit für dieses Problem zu sensibilisieren. Erste positive Ergebnisse wurden gemeldet, doch scheint es noch zu früh, um den Erfolg dieser Initiativen einzuschätzen.

Bei der Waffenvernichtung ist die Lage unklar. Sicher ist, dass ein Teil der Waffen (100.000 der geschätzten 600.000 Kleinwaffen) mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft vernichtet wurde. Doch ansonsten findet keine systematische Waffenvernichtung statt. Einige der eingesammelten Kleinwaffen werden von der Polizei/Armee behalten. Andererseits erklären die albanischen Behörden, dass kein illegaler Waffenhandel im großen Stil festzustellen ist.

In schlechtem Zustand gelagerte Munition stellt ein weiteres Problem dar. Mit der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft wurden zwar Studien über die Realisierbarkeit verschiedener Lösungsansätze durchgeführt, doch wurden bislang keine konkrete Maßnahmen ergriffen, um dieses Problem zu bewältigen.

3.7 Zusammenarbeit in einzelnen Politikbereichen

Im Rahmen eines künftigen SAA müssten Albanien und die EU in einer ganzen Reihe von Politikbereichen eng zusammenarbeiten, damit die EU durch politische Beratung und Unterstützung die soziale und wirtschaftliche Entwicklung Albaniens fördern könnte. Diese Zusammenarbeit würde über die bilateralen Beziehungen EU/Albanien hinaus gehen und sich auch auf andere Länder der Region erstrecken, d.h. Maßnahmen, die die Zusammenarbeit zwischen Albanien und seinen Nachbarn und damit die regionale Stabilität fördern, würde besondere Bedeutung beigemessen werden.

3.7.1 Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschafts- und Geldpolitik und Statistik

Albanien sollte durch die Formulierung und Umsetzung einer marktorientierten Wirtschaftpolitik sowohl die wirtschaftlichen Reformen als auch die Integration des Landes in die europäischen Wirtschaftsstrukturen vorantreiben. Albanien sollte seine Fähigkeit zur Erstellung von Informationen über die nationale Wirtschaftsleistung und gesamtwirtschaftlichen Prognosen sowie zur Formulierung einer wirksamen Wirtschaftspolitik und zur Entwicklung von Instrumenten zu deren Umsetzung verbessern. Bei der Politikformulierung sollte das Land auch den Erfordernissen der Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb der EU gebührend Rechnung tragen. Ferner sollte Albanien ein effizientes und tragfähiges Statistiksystem aufbauen, das die Bereitstellung der zur Steuerung und Überwachung des wirtschaftlichen Reformprozesses erforderlichen aktuellen, verlässlichen, objektiven und genauen Daten gewährleistet.

Albanien ist bei der Formulierung seiner Wirtschaftspolitik voran gekommen. Wie die Wachstums- und Armutsminderungsstrategie und der mittelfristige Ausgaben-Rahmenplan 2001-2003 zeigen, ist Albanien dabei, seine Fähigkeiten in diesem Bereich zu verbessern. Bei einigen Wirtschaftsindikatoren ist jedoch weiterhin eine unzureichende Genauigkeit festzustellen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Schattenwirtschaft nach wie vor eine wichtige Rolle spielt und die Wirtschaftstatistik einer weiteren Verbesserung bedarf. Das albanische statistische Amt (INSTAT) nimmt bereits an den Programmen von EUROSTAT zur Harmonisierung der Statistiksysteme teil, doch müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit das albanische System auf EG-Niveau gebracht wird. Dazu gehören insbesondere i) Schaffung eines angemessen Rechtsrahmens, ii) Verbesserung der Methoden zur Berechnung der makroökonomischen Gesamtgrößen, iii) Aufbau eines Unternehmensregisters und iv) Abschluss der Volkszählung. Darüber hinaus sollte INSTAT spezielle Ausbildungsmethoden entwickeln und seine technische Ausstattung weiter verbessern.

Hauptziel der Zusammenarbeit in diesem Bereich sollte der Aufbau eines effizienteren Statistiksystems in Albanien sein, das auf einer angemessenen institutionellen Grundlage beruht, europäische Normen und Klassifikationen anwendet und in der Lage ist, Behörden und Unternehmen zuverlässige sozioökonomische Daten zur Verfügung zu stellen. Auch Methoden zur statistischen Erfassung der Schattenwirtschaft sollten entwickelt werden.

3.7.2 Investitionsförderung und -schutz, industrielle Zusammenarbeit, Klein- und Mittelunternehmen (KMU),Tourismus

Albanien sollte zur Revitalisierung von Wirtschaft und Industrie das Klima für in- und ausländische Investitionen verbessern. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines investitionsfördernden Rechtsrahmens, die Erleichterung des Kapitalverkehrs und die Schaffung von Investitionsmöglichkeiten. Darüber hinaus sollte Albanien die Modernisierung und Umstrukturierung der Industrie voran treiben, die KMU stärken und den Tourismus fördern.

Die Investitionstätigkeit in Albanien ist nach wie vor begrenzt. Der gesetzlich vorgesehene Investitionsschutz ist nicht überall wirksam. Um Investitionen zu fördern, sollten die albanischen Behörden gleichzeitig drei Ziele verfolgen: i) Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Schaffung eines besseren Unternehmensumfelds (einschließlich Fragen der Sicherheit und des Schutzes), ii) Ausarbeitung einer Strategie zur aktiven Investitionsförderung und iii) strategische und schrittweise Verbesserung der Infrastruktur.

Der sekundäre Sektor der albanischen Wirtschaft ist nur schwach ausgeprägt. Durch die industrielle Zusammenarbeit könnten der Umbau strategisch wichtiger Unternehmen und der Ausbau der industriellen Basis Albaniens wesentlich voran gebracht werden.

Fast alle Unternehmen in Albanien sind KMU - nur 0,2% der Unternehmen beschäftigen mehr als 100 Mitarbeiter. Der Zusammenarbeit in diesem Bereich kommt daher eine große Bedeutung zu. Ziel der Zusammenarbeit wäre in erster Linie die Stärkung des institutionellen Gefüges, die Schaffung eines verlässlichen rechtlichen und steuerlichen Rahmens, Verbesserung der Kreditsysteme für KMU und die Unterstützung von KMU in den wirtschaftlich schwächsten Regionen des Landes.

Der Tourismus könnte mittelfristig eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung Albaniens spielen. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich könnte zur Formulierung einer angemessenen Tourismuspolitik beitragen.

3.7.3 Landwirtschaft und Agroindustrie

Albanien sollte sich die Modernisierung und Umstrukturierung von Landwirtschaft und Agroindustrie zum Ziel setzen. Mögliche Schwerpunkte der Zusammenarbeit in diesem Bereich wären u.a. i) Entwicklung privater landwirtschaftlicher Betriebe und Vertriebsnetze sowie verbesserter Lager- und Vermarktungsmethoden, ii) Modernisierung der ländlichen Infrastruktur (Verkehr, Wasserversorgung, Telekommunikation), iii) Steigerung der Produktivität und der Qualität durch geeignete Methoden und Produkte, iv) Ausbildung und Kontrolle auf dem Gebiet des umweltschonenden Einsatzes von Produktionsmitteln, v) Entwicklung und Modernisierung der Verarbeitungsbetriebe und ihrer Vermarktungsmethoden, Förderung der industriellen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und des Austausches von Know-how sowie vi) Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit in Form von Hilfe bei der Ausbildung und der Durchführung von Kontrollen mit dem Ziel einer schrittweise Angleichung an die Normen der EG.

Die Landwirtschaft ist nach wie vor der bedeutendste Sektor der albanischen Wirtschaft und macht knapp über 50% des BIP des Landes aus. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt auf dem Land, wo die Landwirtschaft auch Hauptarbeitgeber ist. Obwohl einige Forschritte zu verzeichnen sind, haben sich die Verhältnisse in der albanischen Landwirtschaft nicht geändert, die nach wie vor durch rückständige Produktionssysteme, niedrige Erträge, viele kleine, unrentable Betriebe und schlechte Verkehrsinfrastruktur gekennzeichnet ist. Hinzu kommt, dass das Vakuum, das die Schließung der staatlichen Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe hinterlassen hat, noch nicht durch Privatunternehmen gefuellt werden konnte. Um die bäuerlichen Einkommen zu steigern, die Agrarexporte zu erhöhen und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen, sollte Albanien die Bodenreform (einschließlich Grundbesitzeintragung) abschließen, durch den Einsatz neuer Technologie die Agrarproduktion steigern, die tierärztlichen und pflanzengesundheitlichen Dienste verbessern, die Qualitätskontrolle und Lebensmittelsicherheit verschärfen, die Vermarktungskapazitäten ausbauen und die Bewässerungssysteme optimieren.

In diesem Bereich hat es bereits umfangreiche Zusammenarbeit und Hilfe gegeben, vor allem bei der Entwicklung des Katasters und der Kartierung sämtlicher Distrikte Albaniens, der Verbesserung der tierärztlichen Dienste und der Förderung der Fischerei. Diese Zusammenarbeit muss fortgesetzt werden, damit Albanien die oben genannte Probleme angehen und die Strukturen und Rechtsvorschriften im Bereich Landwirtschaft schrittweise an die der EG angleichen kann.

3.7.4 Zölle und Steuern

Zölle

Im Zollbereich müsste Albanien Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Angleichung an den Rechtsbestand der EG zu erreichen und die Umsetzung der im Rahmen eines SAA erforderlichen Liberalisierungsmaßnahmen sicherzustellen. Dabei müsste Albanien insbesondere ein effizientes Zollverwaltungssystem (einschließlich Untersuchungsmethoden) entwickeln, eine ausreichende grenzübergreifende Infrastruktur aufbauen, den Verbund der Durchfuhrsysteme der EU und Albaniens herstellen, die Steuereinziehung optimieren, die Kontrollen und Verfahren beim Güterverkehr vereinfachen sowie moderne Zollinformationssysteme einführen.

Die Unterstützung der EG in diesem Bereich hat zu konkreten Ergebnissen geführt. So wurde ein Zollgesetz, das dem EG-Standard entspricht, verabschiedet, und der neue Zollkodex, der seit Mai 1999 in Kraft ist, wird zur Zeit umgesetzt. Zur Durchsetzung des Zollrechts wurde eine aus mehreren Einheiten (u.a. Schmuggelbekämpfung, Nachrichtenbeschaffung und Ermittlungen) bestehende Sonderdirektion geschaffen, die bereits greifbare Ergebnisse erzielt hat. Die gestiegene Effizienz der albanischen Zollverwaltung hat dazu geführt, dass trotz der schrittweisen Senkung der Zollsätze die Zolleinnahmen insgesamt gestiegen sind (von 84 Millionen Euro 1999 auf 99 Millionen Euro 2000). Die Personalstrukturen und Einstellungsverfahren wurden inzwischen erheblich verbessert und könnten bei der Stärkung der öffentlichen Verwaltung insgesamt als Model dienen. Wichtige Elemente dieser Reform waren die Einführung der Personalbeurteilung, verstärkte Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und die Gewährung angemessener finanzieller Anreize. Bei der Zollkontrolle und der Schmuggelbekämpfung sind Fortschritte zu verzeichnen, doch sind weitere Maßnahmen notwendig. Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Ausstattung wurden zwar getroffen, doch ist dieser Prozess bei weitem nicht abgeschlossen. Ausbildungsprogramme werden durchgeführt. Albanien arbeitet im Zollbereich mit Drittstaaten (vor allem benachbarten Ländern) zusammen und strebt den Beitritt zu weiteren Zollübereinkommen an. Zwei Zoll-Labors sind inzwischen in Betrieb und ein drittes wird zur Zeit aufgebaut.

Auch wenn die Fortschritte im Zollbereich als ein besonderer Erfolg zu betrachten sind, muss Albanien seine Bemühungen fortsetzen, damit das Land auch auf diesem Gebiet dem EG-Standard entspricht. Dazu muss Albanien vor allem die Rechtsangleichung abschließen, die Grenzabfertigungsverfahren verbessern, die Zollinfrastruktur weiter ausbauen und die Umstellung der Zollverwaltung auf EDV fortsetzen.

Steuern

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Albanien in diesem Bereich sollte dazu beitragen, die Reform des albanischen Steuersystems und den Umbau der Steuerverwaltung abzuschließen und damit eine wirksame Steuereinziehung sicherzustellen. Auch die Bekämpfung des Steuerbetrugs sollte weiterhin zu den vordringlichen Ziele der albanischen Behörden zählen.

Im Steuerbereich sind zwar Fortschritte zu verzeichnen, doch bleibt auch hier noch viel zu tun. Im Jahr 2000 stiegen die Steuereinnahmen um ca. 26% im Vergleich zum Vorjahr und machten 15,3% des albanischen Bruttosozialprodukts aus. Dieser Anteil wird im Jahr 2001 voraussichtlich auf 15.6% ansteigen. Von den Gesamtsteuereinnahmen 2000 entfielen 31,6% auf die Mehrwertsteuer; im Jahre 2001 wird dieser Anteil voraussichtlich bei 32,4% liegen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Leistungsfähigkeit der albanischen Steuerverwaltung vor allem im Hinblick auf Ausbildung und EDV zu verbessern (8 Finanzämter, darunter auch das Finanzamt in Tirana, wurden auf EDV umgestellt), doch müssen weitere Schritte folgen.

Trotz einiger positiver Anzeichen (mehr registrierte Unternehmen, 42.000 registrierte Steuerzahler im Jahr 2000) darf Albanien in seinen Bemühungen um die Bekämpfung der massiven Schattenwirtschaft, die eine ernsthafte Bedrohung für die nachhaltige Entwicklung des Landes darstellt, nicht nachlassen. Da Steuerhinterziehung und Steuerbetrug noch weit verbreitet sind, sollte bei den registrierten Unternehmen die Kontrollen verschärft werden. Die Absicht der albanischen Behörden, auch landwirtschaftliche Aktivitäten (auf die Landwirtschaft entfallen über 50% des albanischen Bruttoinlandsprodukts) zu besteuern, ist zu begrüßen, weil ein solcher Schritt zur fiskalischen Nachhaltigkeit Albaniens beitragen würde. Mit einigen Drittstaaten hat Albanien bereits Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung geschlossen.

Trotz der jüngsten Fortschritte sind in der gesamten Steuerverwaltung, also auch in den Finanzämtern, weitere Verbesserungen erforderlich. Dazu gehört neben einer besseren Ausbildung der Steuerbeamten auch die Weiterentwicklung der IT-Systeme. Weitere Fortschritte sind unbedingt notwendig, damit Albanien seine Steuereinnahmen konsolidieren und seine vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines künftigen SAA erfuellen kann.

3.7.5 Beschäftigung, Sozialpolitik, Bildung und Ausbildung, Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE)

Beschäftigung und Sozialpolitik

Ziel der Zusammenarbeit im Beschäftigungsbereich sollte die Unterstützung Albaniens bei der Reform der Beschäftigungspolitik sein, wobei folgende Maßnahmen im Mittelpunkt stehen sollten: Verbesserung der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung, Förderung der lokalen Entwicklung und Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. ein funktionierender gesellschaftlicher Dialog auf allen Ebenen und ein Arbeitsrecht) bei der Umstrukturierung der Industrie. Im Bereich der sozialen Sicherheit müsste Albanien die sozialen Sicherungssysteme dem wirtschaftlichen Wandel und den neuen sozialen Anforderungen anpassen.

Mit einer geschätzten Bevölkerung von 3,0-3,4 Millionen (die Ergebnisse der vor kurzem durchgeführten Volkszählung sollen demnächst veröffentlicht werden) und einem Pro-Kopf-Einkommen von 1340 Euro gehört Albanien zu den ärmsten Ländern Europas. Ein Fünftel muss mit weniger als 1,2 Euro am Tag auskommen. Im Norden und in den ländlichen Gebieten des Landes leben 90% der Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Sowohl in den Städten als auch auf dem Land herrscht eine hohe Arbeitslosigkeit, auch wenn die offizielle Arbeitslosenquote bei nur knapp 20% liegt. Bei der Berechnung der offiziellen Arbeitslosenquote werden nämlich nur die Personen berücksichtigt, die sich als arbeitslos melden. Verhältnismäßig wenige tun dies allerdings, weil die Arbeitslosenunterstützung an strenge Bedingungen geknüpft ist. Die strenge Handhabung der Arbeitslosenunterstützung spiegelt sich im stetigen Rückgang der Staatsausgaben in diesem Bereich wider, der in den vergangenen 10 Jahren festzustellen war. Die Hilfe für bedürftige Familie ist nominell leicht gestiegen, doch real deutlich gesunken. Insgesamt sind die Sozialausgaben seit 1995 deutlich zurückgegangen, was wiederum auf eine Verschlechterung der sozialen Verhältnisse der armen Bevölkerungsschichten schließen lässt.

Die albanische Regierung will in Kürze eine Wachstums- und Armutsminderungsstrategie beschließen. Doch angesichts der gegenwärtigen Verhältnisse im Lande wird wohl noch einige Zeit vergehen, bis es Albanien gelingt, eine wesentliche Verbesserung der sozioökonomischen Lage herbeizuführen. Das durch Zusammenarbeit im Rahmen eines SAA bereitgestellte Fachwissen könnte Albanien jedoch dabei helfen, angemessene soziale Sicherungssysteme aufzubauen und eine wirksame Beschäftigungspolitik zu formulieren.

Allgemeine und berufliche Bildung, FTE

Ziel der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen, der beruflichen und der höheren Bildung wäre es, das Bildungs- und Ausbildungsniveau generell zu erhöhen und die Kooperation auf dem Gebiet der Jugendarbeit zu fördern. Im FTE-Bereich sollte vor allem durch gemeinsame FTE-Vorhaben und den Transfer von Technologien und Know-how das Forschungsumfeld in Albanien verbessert werden.

Am Beginn des politischen und wirtschaftlichen Übergangs war das allgemeine Bildungsniveau trotz einer hohen Alphabetisierungsquote niedrig und ist seitdem weiter gesunken. Der Anteil der Bildungsausgaben am BIP ist geringer geworden. Wegen der niedrigen Gehälter mangelt es bei den Lehrkräften an Motivation. Die Bildungsinfrastruktur und die Ausstattung der Schulen sind unzureichend, und immer mehr Schüler brechen die Schule ab. Auch in der Berufsbildung und der Lehrerausbildung ist eine Verschlechterung der Verhältnisse festzustellen. In Albanien sind die Aktivitäten im Bereich FTE vor allem wegen der unzureichenden Forschungsinfrastruktur und der mangelnden finanziellen Ressourcen begrenzt.

Das höhere Bildungssystem in Albanien steht bedeutenden Herausforderungen gegenüber. Darunter fallen die Reform von Abschlüssen und Curricula, die Stärkung der Verwaltung der höheren Bildungseinrichtungen Albaniens in strategischen Bereichen sowie Reformen hinsichtlich staatlichen Handelns, Verwaltung und Finanzen.

Albanien nimmt an den Aktivitäten der Europäischen Stiftung für Berufsbildung sowie am Fünften FTE-Rahmenprogramm teil und erhält Unterstützung durch die EG im Rahmen des TEMPUS-Programms zur Reform der höheren Bildung. Diese Zusammenarbeit in diesen Bereichen könnte im Rahmen eines künftigen SAA vertieft werden.

3.7.6 Kultur, audio-visuelle Medien, Telekommunikation und Postwesen, Informationsgesellschaft

Kultur und audio-visuelle Medien

Ein SAA könnte die kulturelle Zusammenarbeit, insbesondere mit den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern fördern, wobei das Oberziel die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Individuen, Gemeinschaften und Völkern wäre. Im Bereich der audio-visuellen Medien sollte Albanien sämtliche erforderlichen Schritte zur Förderung der europäischen audio-visuellen Industrie unternehmen und die Zusammenarbeit in den Bereichen Film und Fernsehen fördern. Außerdem muss es seine Politik und seine Rechtsvorschriften an die der EG angleichen, einschließlich der Bestimmungen über grenzübergreifende Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie über den Erwerb von Rechten des geistigen Eigentums an über Satellit oder Kabel ausgestrahlten Programmen und Sendungen.

Albanien muss die Regulierungsbehörden im audio-visuellen Bereich stärken und vor allem die notwendigen Maßnahmen für den Beitritt zum Übereinkommen des Europarats über grenzüberschreitendes Fernsehen und für die allmähliche Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand auf diesem Gebiet, insbesondere an die Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen", ergreifen. Bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Albanien sollte dieser Bereich einen Schwerpunkt bilden.

Telekommunikation und Postdienste, InformationsgesellschaftEin SAA könnte genutzt werden, um auch die Zusammenarbeit im Telekommunikations- und Postwesen zu intensivieren und die schrittweise Angleichung an den Besitzstand zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere i) die Ausgestaltung der rechtlichen und regulativen Aspekte der Telekommunikations- und Postdienste, ii) die schrittweise Liberalisierung des Sektors, iii) die Förderung eines investionsfreundlichen Umfelds zur Modernisierung des albanischen Telekommunikationsnetzes und seine Einbindung in die europäischen und internationalen Netze, iv) institutionelle Reformen, die einem liberalisierten Umfeld angemessen sind und v) die Förderung der Übernahme der europäischen Normen und Regulierungsansätze. Albanien sollte außerdem die schrittweise Entwicklung der Informationsgesellschaft anstreben, einschließlich einer Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Kommunikationsinfrastrukturen.

Albanien hat mit nur 3,65 festen Verbindungen auf 100 Einwohnern und weniger als einem Handybenutzer auf 100 Einwohnern das am wenigsten entwickelte Telekommunikationsnetz in Europa. Das niedrige Pro-Kopf-BIP erklärt dies nur teilweise; der Hauptgrund liegt in de seit vielen Jahren fehlenden Investitionen.

Die neuesten Entwicklungen der Regierungspolitik sind positiv. Albanien ist der WTO beigetreten und hat sich verpflichtet, den Sektor bis 1.1.2003 zu liberalisieren. Die Regierung hat außerdem den Wettbewerb im mobilen Sektor eingeführt und hat sich verpflichtet, als einen ersten Schritt zur Einführung des Wettbewerbs den jetzigen Festnetzbetreiber zu privatisieren. Die dringend notwendige Erweiterung und Modernisierung des Netzes und die Einführung neuer Dienste würde durch die Einführung eines gerechten, transparenten und wirksam angewandten Regulierungsrahmens und durch die Schaffung eines attraktiven Geschäftsumfeldes angeregt.

Auch das Postwesen bietet noch viel Raum für Verbesserungen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Albanien auf diesem Gebiet sollte das Schwergewicht auf die schrittweise Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand legen, einschließlich einer Unterstützung bei der Errichtung der notwendigen unabhängigen Regulierungsorgane für das Telekommunikations- und das Postwesen.

3.7.7 Verkehr

Auf dem Gebiet des Verkehrs könnte die Zusammenarbeit zur Umstrukturierung und Modernisierung des albanischen Verkehrssystems und zur Verbesserung damit zusammenhängender Infrastrukturen, zur Erleichterung des freien Personen- und Warenverkehrs, zur Erreichung von Standards, die mit denen der Gemeinschaft vergleichbar sind, zur Angleichung des albanischen Verkehrsrechts an das EG-Recht und zur schrittweisen Gewährung des gegenseitigen Zugangs zu den Verkehrsmärkten und -fazilitäten der EU und Albaniens beitragen.

Trotz gewisser Fortschritte sind die Verkehrsinfrastrukturen in Albanien weiterhin unzureichend. Es sind erhebliche Investitionen erforderlich, um sie auf ein Niveau zu bringen, das mit dem der EU vergleichbar ist (d.h. Straßen, Eisenbahn, Häfen Durres und Vlora sowie internationaler Flughafen Tirana). Albanien muss einen langfristigen Investitionsplan aufstellen, um die Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturen in geeigneter Weise anzugehen. In den kommenden Jahren muss das Land für diesen Bereich beträchtliche Finanzmittel aufbringen und kann nicht davon ausgehen, dass ein Großteil der Kosten von Gebern finanziert wird.

Die bisherigen Arbeiten im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen wurden durch erhebliche Verzögerungen beeinträchtigt, die vor allem auf Schwierigkeiten bei den für den Straßenbau erforderlichen Enteignungen, das Fehlen einer geeigneten langfristigen Verkehrsstrategie und die fehlende Städteplanung zurückzuführen sind. Die Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren, die an der Durchführung der Verkehrsinfrastrukturprojekte beteiligt sind, war teilweise ebenfalls unzureichend.

Die albanischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Verkehrs müssen überarbeitet werden, um eine schrittweise Angleichung an das EG-Recht sicherzustellen.

Die allmähliche Angleichung des albanischen Verkehrsrechts, die Aufstellung EG-konformer Verkehrspolitiken und -statistiken sowie die Verbesserung der albanischen Infrastrukturen in allen Verkehrsbereichen und in Verbindung mit denen der Nachbarstaaten könnten in die Zusammenarbeit zwischen der EU und Albanien auf diesem Gebiet einbezogen werden.

3.7.8 Energie, einschließlich Nuklearsicherheit

Die Zusammenarbeit zwischen Albanien und der Gemeinschaft im Energiebereich müsste den Grundsätzen der Marktwirtschaft und der Europäischen Energie-Charta Rechnung tragen. Die albanische Energiepolitik sollte mit Blick auf eine schrittweise Verflechtung mit den EG-Politiken und -Netzen gestaltet werden. Die Zusammenarbeit könnte sich insbesondere auf die Formulierung und Planung der Energiepolitik, die Modernisierung der Infrastrukturen, die Verbesserung und Diversifizierung der Versorgung, die Erschließung von Energieressourcen und erneuerbaren Energien und die Förderung von Energiesparen und Energieeffizienz konzentrieren. Soweit tunlich, könnte eine Zusammenarbeit im Bereich der Nuklearsicherheit sich auf die Verbesserung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen, auf Strahlenschutz einschließlich Beobachtung von Umweltstrahlungen, und Nuklearabfall, einschließlich Abfallverwaltung aus Uranbergbau, konzentrieren.

Der albanische Energiesektor ist nach wie vor schwach. Die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage wächst (die Nachfrage ist in den letzten 10 Jahren um 70% gestiegen). Es mangelt an strategischer Planung und Diversifizierungspolitik, und trotz des Zweijahresplans für die Umstrukturierung des Elektrizitätssektors, der angesichts der ernstlichen Schwierigkeiten im letzten Winter aufgestellt wurde, wurde noch keine generelle langfristige Energiestrategie verabschiedet.

Albanien ist inzwischen Netto-Importeur von Strom, was sich in seiner Handelsbilanz negativ niederschlägt. Der albanische Elektrizitätssektor bedarf einer tiefgreifenden Umstrukturierung, die erst vor kurzem mit Hilfe der italienischen Gesellschaft ENEL eingeleitet wurde. Die Stromversorgung ist zu stark von Regenfällen abhängig (da der größte Teil des Stroms im Land durch Wasserkraft erzeugt wird). Nahezu alle Wärmekraftwerke haben ihren Betrieb eingestellt und seit 1986 wurde kein neues Kraftwerk gebaut. Die Energieverbundnetze mit den Nachbarländern können die derzeitige Nachfrage nach Stromeinfuhren nicht decken und die Verteilungs- und technischen Verluste sind nach wie vor beträchtlich.

Der Erdölsektor muss ebenfalls umstrukturiert werden, um der gesteigerten Nachfrage gerecht zu werden; dies betrifft insbesondere die Rehabilitierung der Raffinerie Ballsh. Die Förderung von LPG als Heizstoff im Winter (statt Strom) durch steuerliche und andere Maßnahmen sollte fortgesetzt werden. Die Errichtung von Lagerkapazitäten in Albanien würde zu wettbewerbsfähigeren Preisen für LPG beitragen. Albanien ist das einzige europäische Land, das nicht an ein Erdgasnetz angeschlossen ist, weshalb die Möglichkeit eines Anschlusses geprüft werden sollte.

Albanien hat bereits Maßnahmen ergriffen, um seinen Energiesektor an die künftigen EU-Anforderungen anzupassen: Eine Regulierungsbehörde für den Energiesektor wurde errichtet und scheint funktionsfähig zu sein. Sie interveniert unmittelbar in Bereichen wie Energietarife. Albanien ist sich bewusst, dass die Bereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Energie getrennt werden müssen, und arbeitet Pläne für die praktische Umsetzung aus. Die Privatisierung kleiner Stromerzeugungsunternehmen soll in Kürze beginnen.

Die albanischen Behörden sollten der Umstrukturierung des Energiesektors weiterhin Priorität einräumen. Werden keine Fortschritte erzielt, so ist mit einer weiteren Verschlechterung des Systems zu rechnen, was äußerst gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit im Land hätte und damit die Umsetzung eines künftigen SAA beeinträchtigen würde.

3.7.9 Umwelt

Im Rahmen eines SAA könnte Albanien mit der EU intensiver bei der wichtigen Aufgabe der Bekämpfung der Umweltzerstörung zusammenarbeiten, insbesondere in den Bereichen Wasserqualität, Luftverschmutzung, Überwachung des Verschmutzungsgrades, Förderung der Energieeffizienz und der Sicherheit von Industrieanlagen, Einstufung und sichere Handhabung von Chemikalien, Städteplanung, Abfallwirtschaft und Schutz der Wälder sowie der Flora und Fauna.

Albanien hat einen grundlegenden Rechtsrahmen für den Umweltschutz eingeführt und einen Nationalen Umweltaktionsplan (NEAP) verabschiedet, der derzeit überarbeitet wird (die Vorlage der Neufassung wird für Herbst 2001 erwartet). Im Rahmen des NEAP wurde eine Reihe von sektoralen Strategien entwickelt (Wasser, Abfall, biologische Vielfalt, Schutz der Wälder). Ein überarbeiteter NEAP sollte Ziele entwickeln, die auf eine schrittweise Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand gerichtet sind. Die wichtigste für Umweltpolitik zuständige Einrichtung ist die Nationale Umweltagentur, die die Arbeit der Stellen koordiniert, die am Gesetzgebungs- sowie Um- und Durchsetzungsprozess beteiligt sind. Die Agentur verfügt über 70 Bedienstete und hat ihre Tätigkeit bereits aufgenommen, doch ihre Befugnisse bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften und der Gewährleistung ihrer Anwendung sind unzureichend. Albanien ermangelt die Fähigkeit, Umweltdaten zu beobachten und wirksam zu verwalten, welches für vernünftige politische Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung ist. So sollten die Überwachungs- und Kontrollsysteme gestrafft und die Strafen für Umweltvergehen verschärft werden. Darüber hinaus sollte der Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes auf staatliche Unternehmen ausgedehnt werden (die bisher nicht darunter fallen und daher nicht haften müssen).

Albanien arbeitet derzeit ein neues Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) aus, das mit dem EG-Recht im Einklang stehen dürfte. Die derzeitigen UVP-Vorschriften werden nicht immer eingehalten und die geltenden Verfahren ermöglichen kein wirksames Eingreifen der Nationalen Umweltagentur. Die Bemühungen Albaniens um die Errichtung eines Umweltfonds blieben bisher erfolglos, doch die Behörden planen, Ökosteuern (auf CO2 und Abfälle) zu erheben, die die Errichtung von Finanzierungsfazilitäten für Umweltzwecke erleichtern könnten. Rund 20 NRO sind im Umweltbereich tätig, hatten jedoch bisher und haben weiterhin nur begrenzten Einfluss auf die Gestaltung und Umsetzung der Umweltpolitik.

Umweltfragen standen nie sehr weit oben auf der politischen Agenda Albaniens, teilweise aufgrund der geringen Bedeutung von Umweltorganisationen in der albanischen Gesellschaft. Das Fehlen eines Umweltbewusstseins im Land trägt zu einer raschen Umweltzerstörung vor allem in städtischen Gebieten bei. Die meisten Festabfälle werden in Flüsse geworfen. In städtischen Gebieten herrscht generelle Wasserverschmutzung, da es keine Kläranlagen gibt, und die größeren albanischen Lagunen haben ebenfalls mit gravierender Verschmutzung zu kämpfen. Gefährliche Pestizide müssen noch entfernt werden. Die Bewaldungsdichte ist in den letzten 10 Jahren drastisch zurückgegangen, und die fehlende Städteplanung und Kontrolle von Unternehmen verursachen häufig zusätzliche Umweltprobleme. Außerdem stellt an Militärstützpunkten gelagerte instabile Munition ein ernstliches Problem dar.

Albanien hat mit Nachbarstaaten im Rahmen des Regionalen Umweltschutz-Wiederaufbauprogramms zusammengearbeitet. Es hat Protokolle über verschiedene umweltbezogene Themen mit der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Montenegro unterzeichnet. Ein Protokoll mit Griechenland ist in Vorbereitung.

Albanien muss seine Bemühungen um die Entwicklung und Umsetzung einer nachhaltigen Umweltpolitik dringend verstärken, um die wachsenden Umweltprobleme unter Kontrolle zu bringen. Die schrittweise Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche sollte ebenfalls eine Priorität werden.

3.8 Finanzielle Zusammenarbeit

Ein SAA mit Albanien sähe die Fortsetzung der finanziellen Hilfe der EU vor, um Albanien bei der Verwirklichung der Ziele des Abkommens zu unterstützen. Durch die finanzielle Zusammenarbeit könnten die demokratischen, wirtschaftlichen und institutionellen Reformen in Albanien im Einklang mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess unterstützt werden. Die Zusammenarbeit könnte sich auf die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Kooperationspolitik in verschiedenen unter das SAA fallenden Bereichen konzentrieren. Auch makrofinanzielle Hilfe könnte in besonderen, ausreichend begründeten Fällen eingesetzt werden. Albanien sollte die Fähigkeit entwickeln, die von der EU und anderen Gebern bereitgestellten Mittel zu koordinieren, um ihre optimale Nutzung zu gewährleisten.

Seit 1991 ist Albanien in den Genuss von Gemeinschaftshilfe in Höhe von insgesamt 1 055 Mio. EUR gekommen. Von 1991 bis 1993 wurden insgesamt 318 Mio. EUR als Sofort- und Nahrungsmittelhilfe bereitgestellt (198 Mio. EUR durch PHARE und 120 Mio. EUR durch EAGFL). Von 1994 bis 1996 wurden aus dem PHARE-Programm 190 Mio. EUR als Zuschüsse für die albanische Wirtschaftsreform gewährt. Nach der Krise im Jahr 1997 konzentrierte sich die EG-Hilfe auf eine geringere Anzahl von Prioritäten, wobei das Hauptgewicht auf die Wiederherstellung des Rechtsstaats (Polizei, Zoll, Justiz, öffentliche Verwaltung) und die Errichtung grundlegender Infrastrukturen (Verkehr, Wasserversorgung, kommunale Entwicklung gelegt wurde. 1999 wurde aus dem PHARE-Programm spezifische Budgethilfe bewilligt, um die mit der Aufnahme von Kosovo-Flüchtlingen verbundene Kostenbelastung zu verringern; außerdem wurde durch ECHO humanitäre Hilfe von 97 Mio. EUR bereitgestellt. Das CARDS-Programm 2001 (37,5 Mio. EUR) wird sich auf die Prioritäten des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses konzentrieren, wie Justiz und Inneres, kommunale Entwicklung und institutioneller Aufbau.

Die Ergebnisse der EU-Hilfe waren bisher recht unterschiedlich. Albanien hat keine ausreichenden Mittel für die Unterstützung der Durchführung bereitgestellt, was zu Verzögerungen geführt hat, wenngleich dies nicht der einzige Faktor war. Das Land muss sich ernsthaft mit diesem Problem befassen und erhebliche Anstrengungen unternehmen, um einen wirksameren Einsatz der Geberfinanzierungen sicherzustellen. Die derzeitigen Koordinierungskapazitäten sind unzureichend und zu stark von externer Unterstützung abhängig. Die Festlegung von Prioritäten wurde eingeleitet, sollte jedoch noch verstärkt werden. Die für die Durchführung und Weiterverfolgung von Projekten zuständigen Stellen sollten ausgebaut verstärkt werden. Albanien sollte die EU-Hilfe künftig vollauf in seine EU-Integrationsstrategie einbinden und mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Unterstützung im Rahmen von CARDS gezielt auf die SAA-Prioritäten des Landes abzustimmen.

Angesichts der derzeitigen Situation wäre es nützlich, in ein künftiges SAA geeignete Bedingungen hinsichtlich der fristgerechten und adäquaten Nutzung der von der EG bereitgestellten Finanzmittel aufzunehmen.

3.9 Allgemeine Bewertung

Die Anwendung eines künftigen SAA stellt eine Herausforderung für Albanien dar. Die zuständigen Verwaltungsstrukturen sind unzulänglich und von Korruption bedroht. Hauptgründe hierfür sind die Schwachpunkte bei einer Reihe staatlicher Einrichtungen (trotz der seit 1999 erzielten Fortschritte) und die unzureichende Infrastruktur und Ausrüstung. Die Mängel in der öffentlichen Verwaltung und im Justizwesen sowie die inadäquaten technischen und personellen Ressourcen drohen, Albanien in seiner Fähigkeit zur Um- und Durchsetzung jeglicher Abkommen, insbesondere eines relativ anspruchsvollen Abkommens wie dem SAA, einzuschränken. Während des Verhandlungs- und des Übergangszeitraums muss Albanien sich stetig um die Erweiterung seiner Durchführungskapazitäten bemühen. Kontinuierliche Anstrengungen werden auch erforderlich sein, um sicherzustellen, dass Schlüsselaspekte des Abkommens wie freier Warenverkehr, Niederlassungsrecht, Wettbewerb, Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen sowie Justiz und Inneres ordnungsgemäß umgesetzt werden. Durch das CARDS-Programm kann die EU Albanien bei dieser Aufgabe unterstützen.

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