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Document 52001DC0231

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe

/* KOM/2001/0231 endg. */

52001DC0231

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe /* KOM/2001/0231 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe

EINLEITUNG

Die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen [1] und der Europäischen Union haben sich im Laufe der Zeit zu einem umfangreichen und mannigfaltigen Netz der Zusammenarbeit und der Kontakte entwickelt. Sie sind eng und komplex, decken derzeit praktisch alle Bereiche der auswärtigen Beziehungen der Europäischen Union ab und umfassen das gesamte Aktionsgebiet der VN-Charta vom Frieden über die Sicherheit und die Menschenrechte bis zu den sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten einschließlich der Entwicklung und humanitären Hilfe sowie der Handelspolitik.

[1] In dieser Mitteilung sind unter dem Begriff "Vereinte Nationen" die in Anhang I aufgeführten UN-Organisationen, -Fonds und -Programme zu verstehen. Ausgeschlossen von dieser Definition sind der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und die WTO.

Die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen gehört zu den bedeutendsten Prioritäten der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. In der Erklärung der Vereinten Nationen zur Jahrtausendwende [2] wurde die globale Rolle der Vereinten Nationen bekräftigt und die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft herausgestellt, sie zu einem effizienteren Instrument für die Umsetzung zahlreicher Prioritäten zu machen, zu denen auch der Kampf um eine nachhaltige Entwicklung gehört. Nach den kürzlichen Treffen zwischen dem Generalsekretär Annan und Präsident Prodi ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Beziehungen mit den Vereinten Nationen intensiviert und die Effizienz und Kohärenz der Zusammenarbeit verbessert werden sollten.

[2] A/res/55/2 vom 8. September 2000.

Die Kommission ist überzeugt, dass eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe ein erster Schritt in Richtung auf eine effizientere Partnerschaft sein könnte. In den letzten Jahren hat sich auf globaler Ebene ein Konsens über die grundlegenden Ziele und Strategien der Entwicklungszusammenarbeit herausgebildet, der es der internationalen Gemeinschaft ermöglicht, sich aktiv an der Debatte über die Möglichkeiten einer kohärenteren Aktion zwischen den einzelnen Organisationen und Gebern zu beteiligen. Nach Ansicht der Kommission können die Qualität und die Auswirkungen der Politik und der Aktivitäten der EG im Bereich Entwicklung und humanitäre Hilfe dadurch verbessert werden, dass klar festgelegt wird, welche Rolle die Gemeinschaft im Rahmen der Vereinten Nationen spielen soll, was sie von dieser Organisation erwartet und was sie zu dem multilateralen System beizutragen bereit ist. Dieser positive Beitrag kann allerdings nur dann erreicht werden, wenn andererseits die Kommission klarstellt, was sie von den Partnern im VN System erwartet.

Die neue Strategie für eine intensivere Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen stützt sich auf die derzeit durchgeführte Überarbeitung der von der Kommission im Bereich ihrer außenpolitischen Maßnahmen angewandten Methoden (Stärkung des Programmierungsprozesses, Dekonzentration und Dezentralisierung, ergebnisorientiertes Konzept) und setzt eine verstärkte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission voraus, insbesondere in internationalen Foren und den Partnerländern. Ihr liegt das Konzept einer größeren Komplementarität sowohl zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten als auch zwischen der Gemeinschaft und den Vereinten Nationen zugrunde.

Die Hauptziele der vorgeschlagenen Strategie bestehen darin, die Beteiligung der EG an dem vorgelagerten politischen Dialog zu verstärken und eine transparentere, finanziell vorhersehbare und leichter zu überprüfende Partnerschaft mit ausgewählten UN-Organisationen, -Fonds und -Programmen aufzubauen. Diese Einrichtungen sollen entsprechend ihrer Fähigkeit ausgewählt werden, die von der EG angestrebten Ziele zu verwirklichen und einen zuverlässigen und effizienten Beitrag zu der Bereitstellung von Soforthilfe für die Opfer humanitärer Krisensituationen, wie in der Verordnung über humanitäre Hilfe festgelegt [3], und der Umsetzung der in der Erklärung des Rates und der Kommission vom 10. November 2000 "Die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft" festgelegten Prioritäten der Gemeinschaft im Bereich Entwicklung zu leisten.

[3] Verordnung des Rates (EG) No 1257/96, vom 20. Juni 1996.

In diesem Dokument werden keine Fragen behandelt, die die Sicherheit und den Erhalt des Friedens betreffen, obgleich sie mit den Problemen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe eng verbunden sind. Die Kommission beabsichtigt, in einer späteren Mitteilung auf die Fragen der allgemeinen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen sowie einer engeren Zusammenarbeit bei der Konfliktverhütung und dem Krisenmanagement zurückzukommen und dabei die Schlussfolgerungen der derzeitigen Überlegungen über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Vereinten Nationen in Entwicklungs- und humanitären Fragen zu berücksichtigen.

1. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DEN VEREINTEN NATIONEN: HINTERGRUND

Die Aktivitäten der Vereinten Nationen betreffen zahlreiche Sektoren und Themen. Die globale Rolle, die dieser Organisation im Bereich des Friedens und der Sicherheit zuerkannt wird, hat dazu geführt, dass ihr von der internationalen Gemeinschaft komplexe Zuständigkeiten übertragen wurden: umfassende Mandate, wie das der UNMIK in Kosovo und der UNTAET in Osttimor, die humanitäre und Sicherheitsaspekte wie auch die Rehabilitation und Entwicklung einschließen.

Die Bereitstellung humanitärer Hilfe für Opfer von Konflikten und Naturkatastrophen wie auch die Unterstützung der Bemühungen der Bevölkerung, zu einer nachhaltigen Entwicklung zu gelangen, gehören ebenfalls zu den zentralen Aufgaben und Aktivitäten der Vereinten Nationen. Andere Bereiche, die auch im Mittelpunkt ihres Mandats stehen, wie wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, Frieden und Sicherheit sowie die Menschenrechte, wirken sich aufgrund ihres sektorübergreifenden Charakters vor allem auf die Entwicklungspolitik und die humanitäre Hilfe aus. Im Laufe der Zeit haben die Vereinten Nationen ein bedeutendes Netz von Organisationen, Fonds und Programmen geschaffen, die einen einzigartigen Rahmen bilden, um den globalen Herausforderungen zu begegnen. Somit verfügen sie über eine bedeutende internationale Legitimität und unbestreitbare wenn auch ungleiche operationelle Fähigkeiten.

Unterentwicklung und Armut in ihren vielfachen Aspekten sind die Wurzel zahlreicher Konflikte, die globale Zuständigkeiten erfordern. Das gemeinsame Angehen von Mängeln bei der Entwicklung sowie von humanitären Krisensituationen macht es daher wichtig, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen zu verbessern. Hier handelt es sich um Bereiche, in denen die Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft eine lange Tradition haben und gut etabliert sind und in denen die Vereinten Nationen als Forum für politische Diskussionen und Erbringer technischer Hilfe über ein spezifisches Mandat, wichtige Kapazitäten und Potentiale (Fachkenntnisse, Know-how, Informations- und Datensysteme) und einen hohen Grad an Glaubwürdigkeit - insbesondere bei den Entwicklungsländern - als Forum für Politikdiskussionen und - in vielen Fällen - als Anbieter technischer Hilfe verfügen. Die Möglichkeit, mit Hilfe der Koordinierung und Komplementarität bedeutende Synergieeffekte und gegenseitige Vorteile zu erzielen, hat die EG veranlasst, den Schwerpunkt dieser ersten Mitteilung über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen auf die Entwicklung und humanitäre Fragen zu legen.

Die Europäische Gemeinschaft teilt mit ihren Mitgliedstaaten die Verantwortung, sich aktiv an den Arbeiten der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Ergebnisse der wichtigen internationalen Treffen zu beteiligen. Die bedeutenden globalen Konferenzen der 90er Jahre, wie Rio (nachhaltige Entwicklung), Peking (Rolle der Frauen), Kairo (Bevölkerung), Kopenhagen (soziale Entwicklung), Rom (Welternährungsgipfel) und Istanbul (Habitat) haben dazu beigetragen, eine Reihe internationaler Entwicklungsziele festzulegen, die in der von dem Millenniumsgipfel im September 2000 angenommenen Erklärung zur Jahrtausendwende erneut bestätigt wurden. Der , Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung , der im Jahre 2002 in Johannesburg, Südafrika abgehalten wird, wird eine weitere Gelegenheit bieten die International Entwicklungsagenda weiterzuentwickeln.

Im Bereich der Entwicklung und der humanitären Hilfe arbeitet die Europäische Gemeinschaft mit den Vereinten Nationen auf zwei wichtigen Ebenen zusammen:

- auf politischer/Entscheidungsebene (die Rolle der Gemeinschaft in den Beschlussorganen der Einrichtungen der Vereinten Nationen und den normativen VN-Foren über Fragen im sozialen, wirtschaftlichen, humanitären und Entwicklungsbereich) sowie

- auf operationeller Ebene (die Koordinierung, Unterstützung und Zusammenarbeit der Gemeinschaft im Zusammenhang mit den von einer gegebenen VN-Organisation auf Landes- oder regionaler Ebene durchgeführten Projekten und Aktivitäten im Bereich der Entwicklung und der humanitären Hilfe).

Auf politischer/Entscheidungsebene werden die Auswirkungen, Effizienz und Sichtbarkeit der Aktivitäten der Gemeinschaft durch vier Behinderungen beeinträchtigt:

- den schwachen Status der Gemeinschaft in den meisten VN-Organisationen (mit Ausnahme der FAO, in der sie den Status eines Vollmitglieds besitzt, und dem WEP, in dem ihr der Status eines "privilegierten Beobachters" zukommt), der die Möglichkeiten der Kommission einschränkt, bei den leitenden Organen einen direkten Beitrag zu den zu treffenden Maßnahmen einzubringen;

- die geringe Koordinierung der Europäischen Union bei den die Vereinten Nationen betreffenden politischen und operationellen Fragen im Bereich Entwicklung und humanitäre Hilfe, die im Gegensatz zu der strengen Koordinierung der Europäischen Union bei den Angelegenheiten steht, die die Generalversammlung betreffen;

- den fehlenden Beitrag der Gemeinschaft zu dem allgemeinen Haushalt der Organisationen der Vereinten Nationen. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinschaft normalerweise bei der Aufstellung von allgemeinen politischen Orientierungen, Arbeitsplänen und Haushalten eine sehr beschränkte Rolle spielt. Trotz ihrer bedeutenden Beiträge zu Projekten in vielen Bereichen und der von ihr unternommenen Bemühungen im Zusammenhang mit spezifischen Problemen ist ihr direkter Einfluss auf die organisationellen Strukturen und die Planung sehr begrenzt;

- den Mangel an angemessenen Personal-Mitteln, die es der Kommission ermöglichen würden, ihre Präsenz in den VN-Organen sicherzustellen und die dort festgelegten Orientierungen und Entscheidungen zu überwachen.

Selbst wenn der formale Status der Gemeinschaft als Beobachter ihre Möglichkeiten einschränkt, sich Gehör zu verschaffen, so steht ihr in dieser Hinsicht doch ein gewisser Spielraum zur Verfügung. Je operationeller und konkreter die Diskussion wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass die Kommission tatsächlich eine aktive Rolle spielen kann.

Die offensichtlichen Beschränkungen im Bereich der Humanressourcen sowie die langen und komplexen Debatten in den UN-Foren setzen einer regelmäßigen aktiven Beteiligung der Kommissionsdienststellen sowie der Delegationen bei der Formulierung der Politiken gewisse Grenzen. Wenn auch informelle politische Dialoge und die Koordinierung mit den Partnern dazu beigetragen haben, die Auswirkungen der bestehenden Behinderungen zu mildern, so bilden sie keinen Ersatz für eine echte Beteiligung in den offizielleren Foren.

Auf operationeller Ebene ist die Gemeinschaft ein bedeutender Geber: Von 1997 bis 1999 beliefen sich ihre Beiträge an von UN-Organisationen ausgeführten Aktivitäten auf insgesamt 1.061 Millionen EUR (durchschnittlich 354 Millionen EUR pro Jahr). Zu den Hauptbegünstigten gehören: WEP (578 Millionen EUR) UNHCR (197 Millionen EUR), UNDP (118 Millionen EUR), FAO (55 Millionen EUR) und UNICEF (54 Millionen EUR). Von diesem Gesamtbetrag in Höhe von 1.061 Millionen EUR wurden 347 Millionen über ECHO verwaltet, der Rest von anderen Kommissionsdiensten (im wesentlichen von der GD ENTW und der GD RELEX). 1999 war die EG einer der bedeutendsten Geber für spezialisierte Organisationen, Fonds und Programme, wie das WEP (2) und UNHCR (3).

Die EG arbeitet mit den Vereinten Nationen zusammen und nutzt die vorhandenen Kapazitäten der einzelnen Organe des VN-Systems zur Durchführung von Projekten und Programmen. Viele VN-Organisationen, -Fonds und -Programme verfügen über beachtliche Reserven an beruflichen Fachkenntnissen und Know-how sowie über breit angelegte Informations- und Datensysteme, auf die die Kommissionsdienststellen zurückgreifen können, um ihre Ziele im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe zu verwirklichen. Die Perspektive, einen direkten Beitrag zum Erhalt, zum Aufbau und/oder zur Ausweitung dieser Aktiva zu leisten, wird es von der Kommission erfordern, ihre Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen zu intensivieren.

Die operationelle Zusammenarbeit der EG mit den VN-Organisationen, -Fonds und -Programmen kommt derzeit durch den Abschluss einer Reihe von Finanzierungsvereinbarungen auf Fall-zu-Fall Basis zum Ausdruck. Bislang haben zahlreiche Faktoren das Zustandekommen einer programmorientierten langfristigen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Vereinten Nationen behindert und ein alternatives Konzept dieser von-Fall-zu-Fall-Finanzierung begünstigt, wie z.B.:

- das Fehlen klarer politischer/operationeller Leitlinien für die Definition eines Gesamtkonzepts der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und einer allgemeinen Evaluierung dieser Zusammenarbeit;

- die ungenügende Analyse des spezifischen Charakters und des Mandats der VN-Organisationen, die eine besondere institutionelle Herangehensweise erfordern;

- starke Einschränkungen durch derzeitige Bestimmungen der Haushaltsordnung;

- die Schwierigkeiten, eine Vereinbarung über u.a. die Prinzipien der Rechnungslegung, Kontrolle, Rechnungsprüfung und der Beschaffung zu erzielen, die vor allem auf verfahrenstechnische Inkompatibilitäten zurückzuführen sind, die sich aus unterschiedlichen Verwaltungskulturen ergeben;

- ungenügende Berichterstattung über die Umsetzung sowohl inhaltlich als auch zeitlich durch UN Einheiten;

- die Komplexität und unzureichende inter-institutionelle Koordinierung der Vereinten Nationen (Generalsekretariat und Organisationen, Fonds und Programme mit einem unterschiedlichen Grad an Autonomie und überlappenden Mandaten).

- negative Wahrnehmung der Leistung der VN in vielen Fällen;

- Identifikation einiger Unzulänglichkeiten in der Ausführung humanitärer Operationen in einigen Krisen in Verbindung mit VN Sicherheitsvorschriften;

- fehlende Sichtbarkeit der Gemeinschaftsfinanzierung in von den VN ausgeführten Operationen.

Dieser partielle Ansatz der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen hat auch eine sehr unklare Situation geschaffen, da die Beiträge der EG zu einigen Organen der Vereinten Nationen von einem Jahr zum anderen weitgehend variieren, wodurch eine systematische, thematische, vorhersehbare und operationelle Stabilität der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen ausgeschlossen wird. Diese Probleme haben zur Zurückhaltung der Kommission beigetragen, systematischer mit den VN-Fonds, -Programmen und -Organisationen bei der Finanzierung und Durchführung von Projekten zusammenzuarbeiten, was wiederum zu gewissen Diskrepanzen zwischen den von der Europäischen Union vertretenen politischen Standpunkten bezüglich der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen als solche und den tatsächlich von der Kommission durchgeführten Aktivitäten führt.

Aus der Analyse ergibt sich eindeutig, dass es keiner der beiden Parteien gelungen ist, einen maximalen Nutzen aus der bestehenden Zusammenarbeit zu ziehen. Der Grund dafür ist u.a. in einer ungenügenden internen Koordinierung auf beiden Seiten, unterschiedlichen administrativen Kulturen sowie institutionellen und rechtlichen Behinderungen zu suchen.

2. Laufende BEMÜHUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES RAHMENS DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DEN VEREINTEN NATIONEN

Die Kommission setzt sich energisch dafür ein, ein günstigeres allgemeines Umfeld zu schaffen, das zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Vereinten Nationen führt. Ein ähnlicher Einsatz ist selbstverständlich auch seitens der VN nötig, wenn fassbare Ergebnisse erzielt werden sollen. Die Kommission hat ihrerseits bereits entsprechende Anstrengungen unternommen uns ist bereit weiter zu gehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfuellt sind. Unter den verschiedenen zur Verwirklichung dieses Ziels vorgesehenen Maßnahmen sind folgende herauszustellen:

- derzeit bilden die Länderstrategiepapiere die wichtigsten Instrumente für die Ausrichtung, Verwaltung und Überprüfung der EG-Hilfsprogramme. Da sie einen Zeitraum von mehreren Jahren abdecken, sind eine größere Vorhersehbarkeit und Kohärenz bei der Programmierung der Gemeinschaft sichergestellt. Anlässlich der Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere wird die Kommission die Zweckmäßigkeit einer Zusammenarbeit mit den VN-Organisationen wie auch den Institutionen von Bretton Woods und anderen Gebern prüfen. Dem Programmierungsprozess kommt somit eine kritische Bedeutung zu, da in seinem Verlauf alle Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit mit den VN-Partnern genutzt werden, um eine möglichst effektive Antwort der Gemeinschaft auf die festgestellten Bedürfnisse der Partnerländer zu gewährleisten;

- im Zusammenhang mit der derzeitigen Revision der Haushaltsordnung würde der Vorschlag der Kommission eine größere Flexibilität bei der Finanzierung der VN-Aktivitäten ermöglichen, einschließlich durch Programmfinanzierung, wo es angebracht scheint [4]. Der Vorschlag zur Revision der Haushaltsordnung ( Art 53 und 149) [5] würde es der Kommission ermöglichen - unter Berücksichtigung international anerkannter Regeln - die Äquivalenz der Revisions- und Buchführungsverfahren sowohl als auch Beschaffungsrichtlinien von Internationalen Organisationen, mit ihren eigenen Regeln anzuerkennen. Die Änderungen würden es der Kommission ermöglichen, größere gemeinsam mit einer gegebenen VN-Organisation festgelegte Programme zu finanzieren und zusammen mit anderen Gebern derartige von einer VN-Organisation verwalteten Programme zu kofinanzieren.

[4] Programmfinanzierung im Sinne der Identifikation bestimmter Ziele und Prioritäten, die in einem ergebnisorientierten Ansatz zu verfolgen sind.

[5] Vorschlag für eine Verordnung des rates über die Haushalts ordnung, anwendbar auf den allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften, COM(2000) 461 final vom 17.10.2001

- Ein Rahmenabkommen zwischen der Gemeinschaft und den Vereinten Nationen über die Prinzipien der Finanzierung bzw. Kofinanzierung der von den Vereinten Nationen verwalteten Programme und Projekte wurde über einen im August 1999 vereinbarten Briefwechsel unterzeichnet und durch einen zweiten Briefwechsel (Oktober 2000) vervollständigt und auf den letzten Stand gebracht. Es bietet pragmatische Lösungen für zahlreiche zwischen den beiden Systemen bestehenden verfahrenstechnischen Schwierigkeiten und soll bis August 2001 erneut überprüft werden. In der Folge hat die Kommission eine "Mustervereinbarung über die Gewährung von Zuschüssen mit internationalen Organisationen" (Dezember) ausgearbeitet, in der die in dem Abkommen enthaltenen Klauseln und Prinzipien in vertragliche und operationelle Bedingungen umgesetzt werden. Diese Mustervereinbarung wurde auf informeller Basis mit einer Reihe in Brüssel vertretener UN-Organisationen diskutiert, und wird heute verbreitet für gemeinschaftsfinanzierten und von VN Organen umgesetzten Operationen angewendet. Es hat zur Zufriedenheit verschiedener VN Organe die Vorbereitung und den Abschluss spezifischer Beihilfeabkommen für die betroffenen Operationen bereits weitgehend vereinfacht und beschleunigt;

- im Zusammenhang mit den Neuverhandlungen des Rahmenabkommens wird es der Ansatz der Kommission ermöglichen, auf einer globalen Basis Gemeinschaftsmittel den VN-Organisationen, -Fonds und -Programmen zur Verfügung zu stellen und dass die Gemeinschaft ein ergebnisorientiertes statt ein sich auf die Einsatzmittel stützendes Konzept anwendet, vorausgesetzt, dass die Vereinten Nationen der Kommission in den Planungs- und Verwaltungsorganen ihrer Organisationen sowie ihren externen Überprüfungsmechanismen eine gewisse Form einer ständigen Vertretung zubilligen. Dieser Ansatz wurde ebenfalls vom Europäischen Rechnungshof unterstützt, der vorgeschlagen hat die Beziehungen zwischen der EG und den Vereinten Nationen auf eine globale Basis zu stellen. Dadurch wäre es der Kommission möglich, eine ausreichende Übersicht über die von ihr unterstützten Programme zu erhalten, ohne die operationelle Autonomie und das multilaterale Mandat der Vereinten Nationen zu beeinträchtigen. In einem größeren Zusammenhang hat die Kommission, in der Zwischenzeit, ihrerseits bedeutende Fortschritte gemacht, indem sie sich in co-finanzierten Operationen auf das Ergebnis der gesamten Operation konzentriert und somit auf Eingaben basierende Haushaltspläne für die Budgets der Operationen aufgegeben hat. Allerdings sollte dies nicht zielgerichtete Finanzierung im Sinne einer Identifikation bestimmter in einem ergebnisorientierten Ansatz zu erreichender Ziele und Prioritäten ausschließen;

- im Dezember 1994 erfolgte eine Vereinbarung über die Anwendung der EG-"Kontrollklausel", die zunächst ein Jahr galt und anschließend verlängert wurde. Der Frage der Überprüfung kommt selbstverständlich große Bedeutung zu, die sich noch verstärken dürfte, wenn die Kommission das programmorientierte Konzept zur Finanzierung der VN-Aktivitäten umsetzt, die in dieser Mitteilung befürwortet werden. Nachdem praktische Probleme auftraten, nahm die EG 1997 eine erste Reihe von Leitlinien für die Anwendung dieser Klausel an (ohne dass eine negative Reaktion der VN erfolgte), revidierte sie (1999) und forderte die Vereinten Nationen auf, diese Angelegenheit zur Diskussion zu stellen. Wenn auch in bestimmten Fällen (UNHCR, WEP) kürzlich den EG-Kontrolleuren ein angemessener Zugang gewährt wurde, so hatten die Vereinten Nationen jedoch von Juni 2000 bis März 2001, als die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, keine Folgemaßnahmen in dieser Angelegenheit eingeleitet. Die Kommission hofft ihrerseits mit den Vereinten Nationen eine Vereinbarung zu schließen, die der entspricht, die sie mit der Weltbank in dieser Angelegenheit gerade abschließt. Zur gleichen Zeit wurde den VN vermittelt, dass die Kommission bereit ist ihren Beitrag für VN Partner, die keine akzeptable Leistung erbringen, zu reduzieren oder sogar einzufrieren. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung hat Kontakte mit den Diensten für Betrugsbekämpfung und -ermittlung einiger VN Organe gehabt. Diese Kontakte, die im Zusammenhang mit der zweiten Konferenz von Ermittlern in VN und multilateralen Finanzinstitutionen im Juni 2000 stattfanden, haben eine Grundlage für eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich Betrugsvereitelung und -verfolgung geschaffen;

Die Kommission hat bereits Diskussionen mit dem VN-Sekretariat wie auch mit einigen spezialisierten VN-Organisationen über die Revision der bestehenden Vereinbarungen eingeleitet. Im Rahmen anwendbarer Gemeinschaftsregeln hat die Kommission begonnen, und wird im Laufe der Gespräche weiterhin:

- die spezifische Art der VN anzuerkennen und ihren Verfahren zu folgen, die den Anforderungen der anderen Geber entsprechen, vorausgesetzt, dass sie nicht den Anforderungen der Gemeinschaftsregeln, wie der Überprüfung und der ordnungsgemäßen Berichterstattung;

- ein mehr ergebnisorientiertes Konzept zu begünstigen als eins, das sich auf die Einsatzmittel konzentriert (wie beispielsweise eine Vereinfachung bei der Definition der förderfähigen Aufwendungen, ausdrückliche Vorschriften, die vorsehen, dass für die Verträge klar definierte Ziele festzulegen sind, deren Verwirklichung durch eine angemessene Berichterstattung nachgewiesen werden kann; Abschlusszahlungen und Finanzierung neuer Operationen erfolgen nur bei ordnungsgemäßer Durchführung;

- unter den oben dargelegten Voraussetzungen den Weg für eine fortlaufende Finanzierung größerer gemeinsam mit einer gegebenen VN-Organisation festgelegter Programme freizumachen. Diese Programme könnten entweder ein weitgefasstes geographisches Gebiet in einem bestimmten Sektor oder einen gesamten Sektor ohne geographische Begrenzung abdecken; außerdem wäre eine Kofinanzierung großer von einer VN-Organisation verwalteter Projekte/Programme gemeinsam mit zahlreichen anderen Gebern möglich.

3. ANPASSUNG der Kernkompetenzen von VN Organisationen, Fonds und Programmen an EG Prioritäten

In der Erklärung vom November 2000 über die "Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft" stellten der Rat und die Kommission die Bedeutung der Koordinierung und Komplementarität für die Gewährleistung einer effektiveren und effizienteren Entwicklungszusammenarbeit der EG heraus. Sie forderten eine intensivere Koordinierung innerhalb der Union mit einem verstärkten gegenseitigen Informationsaustausch (Punkt 30) und einen verbesserten Dialog mit den anderen Gebern "insbesondere mit den (...) Organisationen der Vereinten Nationen" (Punkt 32). Außerdem betonten sie die Notwendigkeit einer größeren Kohärenz bei den Erklärungen der Union ("... soweit möglich ist in den internationalen Foren mit einer Stimme zu sprechen, um ihrer Entwicklungspolitik Geltung zu verschaffen und einen größeren Einfluss beim Erreichen eines internationalen Konsens auf diesem Gebiet zu erlangen") (Punkt 33). Sie brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass die in diesem Kontext durchgeführten Maßnahmen die Sichtbarkeit der europäischen Hilfe verstärken und zur Verwirklichung ihrer Ziele beitragen werden (Punkt 34). Im Zusammenhang mit der Komplementarität bestätigten der Rat und die Kommission erneut die Bedeutung der Beziehungen zu den Organisationen der Vereinten Nationen (und anderen Gebern) und forderten die Geldgeber auf, ihre Erfahrungen und Analysen auszutauschen, insbesondere dann, wenn sektorbezogene Strategien (Punkt 36) als Grundlage für einen vom komparativen Vorteil ausgehenden Ansatz herangezogen werden.

Die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen wird von zwei wichtigen Prinzipien geleitet:

- Arbeitsteilung zwischen den Gebern und Mehrwert/komparativer Vorteil der VN-Aktivitäten sowie

- Neuausrichtung der Entwicklungsaktivitäten der Gemeinschaft auf eine Reihe von Bereichen, die wegen ihres Zusammenhangs mit der Armutsbekämpfung und dem Mehrwert für die Gemeinschaft ausgewählt werden.

Die Kommission ist davon überzeugt, dass ein verstärkter Dialog und der Aufbau einer strategischen Partnerschaft mit ausgewählten VN-Partnern die Effizienz ihrer Entwicklungs- und humanitären Hilfe wie auch die Qualität der UN-Leistungen, gemessen an vorher vereinbarten Zielvorgaben, verbessern werden. Sie geht davon aus, dass dies ebenfalls zu einer effizienten Koordinierung unter den Gebern wie auch mit der VN-Entwicklungsgruppe führt und die Komplementarität mit den Aktivitäten der Mitgliedstaaten und letztendlich auch die allgemeinen Bemühungen zur Verwirklichung der internationalen Entwicklungsziele verstärkt.

Als ersten Schritt zur Schaffung der Voraussetzungen für eine effizientere Partnerschaft beabsichtigt die Kommission eine Analyse der Mandate und Kapazitäten der Partner in den Vereinten Nationen durchzuführen und den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen, um festzustellen, wie deren Basiskapazitäten mit den Prioritäten der EG-Politik in Einklang gebracht werden können. Auf der Grundlage dieser Analyse sollen ausgewählte Partner der Vereinten Nationen aufgefordert werden, die Finanzierung thematischer Programme durch die Gemeinschaft zu prüfen. Die Zusammenarbeit mit anderen Organen wird auf einer Ad-hoc-Basis nach Maßgabe ihrer Wettbewerbsfähigkeit für ein spezifisches Projekt fortgesetzt.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, das Kooperationspotential der ausgewählten VN-Partner eindeutig zu definieren.

Soweit Aktivitätsbereiche betroffen sind und ohne der Dynamik der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Vereinten Nationen oder dem Entwicklungsprozess der betreffenden Länder vorzugreifen, wird die Zusammenarbeit sicher unter anderem mit den Partnern erfolgen, die bei den Aktivitäten in einem oder mehr der sechs in der oben genannten Erklärung des Rates und der Kommission herausgestellten Bereichen komparative Vorteile aufweisen

* Handel und Entwicklung,

* regionale Integration und Zusammenarbeit,

* makroökonomische Politik und Förderung des Sozialsektors

* Verkehr,

* Ernährungssicherheit und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums

* Stärkung institutioneller Kapazitäten

* Horizontale (sektorübergreifende) und andere Aspekte.

* Die Wahl der möglichen VN-Partner sollte sich auf eine gründliche Analyse stützen, der u. a. folgende Kriterien zugrunde liegen:

- die Übereinstimmung des spezifischen Mandats der Organisation mit den Zielen und Prioritäten der Gemeinschaft;

- die Übereinstimmung zwischen der Bewertung der Bedürfnisse und den spezifischen Prioritäten, wie sie auf nationaler Ebene von der Gemeinschaft und der VN-Einrichtung ermittelt wurden;

- interne Erfahrungen, operationelle Kapazitäten und Leistungen der VN-Partner im Zusammenhang mit ihren besonderen komparativen Vorteilen;

- Ergebnisse im Bereich des allgemeinen Managements, der Effektivität, der Effizienz und der Rechenschaftspflicht wie auch Qualität der über die effektiven Ergebnisse ihrer Aktivitäten bereitgestellten Informationen.

Eine erste Bestandsaufnahme der UN-Einrichtungen für Entwicklung und humanitäre Hilfe ist in der in Anhang II enthaltenen Planungsübersicht wiedergegeben. Die dort enthaltenen Informationen betreffen nur Fragen im Zusammenhang mit der vergangenen und derzeitigen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und einigen VN-Organisationen, -Programmen und -Fonds. Sie geben die zahlreichen politischen Diskussionen, an denen die Kommissionsdienststellen im Rahmen der Vereinten Nationen teilnehmen, nicht angemessen wieder.

Geht man von den Ergebnissen dieser Analyse aus, kommt man zu dem Schluss, dass ein differenziertes Konzept erforderlich ist, das die Besonderheiten im Bereich der Entwicklung und der humanitären Hilfe berücksichtigt, wie auch andere Fragen, die bei der Ausarbeitung eines Konzepts für ein Land oder eine Region relevant sind, z. B. die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit bei der Aufstellung von Strategien zur Konfliktverhütung, die mit Bemühungen auf dem Gebiet der Entwicklung einhergehen.

Im Bereich der humanitären Hilfe könnte die Kommission einen Mehrwert schaffen, insbesondere indem es seine Zusammenarbeit mit bestimmten VN-Einrichtungen nicht zuletzt auf politischer Ebene verstärkt. In einer Mitteilung an den Rat und das Parlament über "die Evaluierung und Zukunft der humanitären Maßnahmen der Gemeinschaft" (KOM(1999)468 endg. vom 26. November 1999) gibt die Kommission ihre Absicht bekannt, "... ihre Partnerschaft mit den wichtigsten multilateralen Organisationen wie Vereinte Nationen und Rotes Kreuz weiter auszubauen, indem sie denen, die interessiert sind, zusätzlich zur Bereitstellung von Finanzmitteln für ihre operationellen Maßnahmen programmierte Unterstützung für Aktivitäten gegenseitigen Interesses zukommen lassen wird ...".

Auf der Grundlage dieser Verpflichtung hat ECHO im Jahr 2000 einen Dialog über die strategische Programmierung mit den wichtigsten Partnern aufgenommen, zu denen zunächst das UNHCR und das WEP im Rahmen der Vereinten Nationen gehörten. Mit diesem Dialog soll erreicht werden, dass gemeinsame Bereiche der Zusammenarbeit ermittelt werden, in denen die "geographischen" oder "thematischen" Strategien zusammenfallen, und somit eine bessere vorhersehbare aber auch herausforderndere Partnerschaft aufzubauen. Diese Partnerschaft sollte eine gewisse von den VN-Partnern gewünschte finanzielle Vorhersehbarkeit sicherstellen und ihnen gleichzeitig dabei behilflich zu sein, denjenigen bessere Leistungen zu bieten, die sie benötigen (und eine bessere Überwachung der Verwendung der Mittel zu ermöglichen). ,

Eine derartige Koordinierung der konsolidierten Aufrufe der VN mit den Kommissions-Strategien würde eine weit engere interinstitutionelle Konsultation erfordern als dies gegenwärtig der Fall ist, und die Kommunikation auf allen Ebenen, angefangen bei der ersten Phase der strategischen Programmierung, verstärken. Insbesondere scheint es bei der Aufstellung dieser konsolidierten Aufrufe erforderlich, die Koordinierung vor Ort auch durch eine größere Beteiligung der NRO zu verstärken, Maßnahmen zum Schutz der humanitären Helfer einzuschließen, erneute Anstrengungen zu unternehmen, um die zwischen der Hilfe und der Entwicklung bestehende Lücke zu schließen, und zu versuchen, die Krisen globaler und strategischer anzugehen (mit dem letztlichen Ziel, dass die konsolidierten Aufrufe für bestimmte Länder zu einer echten gemeinsamen strategischen Programmierung führen) [6].

[6] die zum Beispiel die strategischen Rahmen der Vereinten Nationen einschließen.

Das angestrebte Ziel sollte darin bestehen, dass sich die von ECHO finanzierten von der VN durchgeführten Maßnahmen auf die Aktivitäten konzentrieren, bei denen die VN entweder gute Erfahrungen nachweisen kann oder effektiv bei der Bereitstellung spezifischer humanitärer Hilfe einen komparativen Vorteil bietet .

Im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit ist die Kommission der Ansicht, dass die Auswahl "strategischer VN-Partner", deren Mandate den Prioritäten der Gemeinschaft entsprechen, sowie für diese Partner verstärkt Programm- und Pool-Finanzierung bereitzustellen, die Effizienz der Zusammenarbeit wesentlich verbessern wird. In diesen Fällen sollte die Kommission echte Partnerschaften zur Festlegung der Strategie und der Koprogrammierung anstreben. Sobald ein angemessenes günstiges Umfeld geschaffen ist, könnte die Kommission mit den ausgewählten VN-Partnern einen strategischen Dialog einleiten, der eine ausreichende Konvergenz der Meinungen über die Ziele und Verwaltungspraktiken sicherstellen soll, damit diesen Partnern vorhersehbare EG-Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Eine von der Kommission durchzuführende umfassende Analyse soll dazu dienen, festzustellen, ob die Zusammenarbeit mit bestimmten VN Organen sowohl im politischen als auch im operationellen Bereich gestärkt werden könnte oder ob in anderen Fällen sich die Zusammenarbeit mit VN-Einrichtungen vorrangig auf den politischen Bereich konzentrieren sollte.

Die folgenden Beispiele - ohne jegliche Vorwegnahme politischer Entscheidungen - illustrieren mögliche Bereiche, in denen strategische Partner ausgemacht werden könnten. Die Konzentration des UNDP auf eine verantwortungsbewusste Staatsführung als politische Priorität könnte eine gute Grundlage für eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Programmierung schaffen, indem die beträchtlichen finanziellen Ressourcen der Gemeinschaft mit dem Fachwissen und den Humanressourcen der UNDP insbesondere vor Ort zusammengebracht werden. Bezüglich der Zusammenarbeit mit IFAD sollten Schuldenerlassprogramme, Strategien zur Armutsbekämpfung und Kleinstfinanzierungen als Instrumente zur Unterstützung der Armutsbekämpfung und der Entwicklung und die Nahrungsmittelversorgung der Haushalte als Entwicklungsinstrument näher geprüft werden. Außerdem wäre es angebracht, die Zusammenarbeit mit neuen und innovativen Strukturen wie UNAIDS ebenfalls zu verstärken. Beim Dialog mit im wesentlichen normativ und politisch ausgerichteten Organen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, wie UNCTAD, IAA und UNIDO, ist der Schwerpunkt auf die Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft sowie auf die Arbeitsnormen zu legen. Bei der Zusammenarbeit namentlich mit UNCTAD sollten andere politische Instrumente ergänzt und die Einbeziehung des Handels in die Entwicklungspolitik unterstützt werden sowie gegebenenfalls handelsbezogene technische Hilfe sowie Entwicklung von Handelskapazitäten bereitgestellt werden. Außerdem sollten die Entwicklungsaspekte der multilateralen Handelspolitik der Gemeinschaft berücksichtigt werden, zu denen auch die Bereitstellung technischer Hilfe beim Handel mit der WTO und die Zusammenarbeit der WTO und UNCTAD im Rahmen des IHZ gehören. Die operationellen Aktivitäten sind streng an die im Rahmen des Dialogs festgelegten Leitlinien auszurichten. Bei den weiteren Aktivitäten im Rahmen der regionalen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist eine mögliche Beteiligung von Organen wie UNCTAD, FAO und IAA gebührend in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus sollten weitere Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit anderen normativ und politisch orientierten Organisationen wie ITU, IMO und UNEP genutzt werden. Diese Zusammenarbeit könnte in den mit der Entwicklung zusammenhängenden Bereichen wie Verkehr, Informationsgesellschaft sowie Telekommunikation und Umwelt einen Mehrwert erbringen.

Wenn auch der Vorteil einer vorhersehbaren Finanzierung für beide Seiten offensichtlich ist, muss jedoch betont werden, dass diese Vorhersehbarkeit keine Garantie für eine Gemeinschaftsfinanzierung in einer gewissen Höhe bedeutet. Sie macht es eher erforderlich, dass die EG ihre Prioritäten eindeutig festlegt und eine größere Kohärenz mit anderen Gemeinschaftspolitiken sicherstellt, so dass die VN-Organisationen, -Fonds und -Programme in der Lage sind, EG Prioritäten besser einzubeziehen, wenn Projekte beschlossen werden, und besser darüber unterrichtet sind, welche Mittel zur Verfügung stehen. Werden die Länderstrategiepapiere als Grundlage herangezogen, schließt dies die Anwendung eines auf mehrere Jahre ausgerichteten Programmierungskonzepts ein.

In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass die Kommission nicht beabsichtigt, in diesem Stadium Beiträge zu den Aktivitäten (zum Haushalt) der Organisationen, Programme und Fonds vorzuschlagen. Wie vorstehend ausgeführt, stützt sich die in der Mitteilung des Rates und der Kommission dargelegte Entwicklungspolitik auf eine Analyse des Mehrwerts der Gemeinschaft gegenüber den Mitgliedstaaten. Dieses Prinzip gilt auch für die Beziehungen der Gemeinschaft mit den Vereinten Nationen. Eine angemessene Finanzierung der Haushalte dieser VN-Organisationen fällt weiterhin unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, und es würde kein Mehrwert geschaffen, wenn die EG sie übernähme und die ihr von den Mitgliedstaaten übermittelten Ressourcen an die VN-Organisationen als Grundbeitrag weiterleiten würde.

4. EMPFEHLUNGEN

Wenn die Kommission die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Änderungen in die Tat umsetzen soll, ist es erforderlich, die laufenden Reformvorhaben der EG und der VN weiter fortzuführen. Ziel dieser Mitteilung ist eine bessere Verbindung zwischen den auf globaler Ebene eingegangenen politischen Verpflichtungen, der Entwicklung politischer Strategien sowie der Programmierung, Vorbereitung und Umsetzung der Projektaktivitäten sicherzustellen. In diesem Zusammenhang spielt die volle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten eine bedeutende Rolle. Nachstehend werden die von der Kommission, den Mitgliedstaaten der EU und den Vereinten Nationen zu treffenden konkreten Maßnahmen aufgeführt, die erforderlich sind, um die in dieser Mitteilung festgelegten Ziele zu erreichen.

a) Politik - geschlossenes Auftreten, wenn immer dies möglich ist

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich eindeutig, dass die Möglichkeit der Gemeinschaft, einen konkreten deutlich wahrnehmbaren Beitrag zu den politischen Debatten in den zahlreichen globalen Foren der Vereinten Nationen zu leisten, von einem koordinierten und kohärenten Konzept der EU abhängt. Dieses Konzept sollte die Rolle der Gemeinschaft bei globalen Diskussionen auf politischer Ebene, eine verstärkte Koordinierung im politischen Bereich und einen intensiveren Dialog mit den einschlägigen Partnern des Systems einschließen und außerdem dazu führen, dass die Aktivitäten und Programme vor Ort koordiniert werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Politiken und Aktivitäten der Gemeinschaft kohärent sind und die in den globalen Foren unterbreiteten Vorschläge gegebenenfalls durch entsprechende Finanzmittel unterstützt werden.

Die von der Kommission zu treffenden konkreten Maßnahmen schließen folgendes ein:

- verstärkte Bemühungen, um die prioritären Politiken der Gemeinschaft im Rahmen der Vereinten Nationen darzulegen, zu erklären und zu programmieren;

- verstärkte Präsenz der Gemeinschaft und bedeutendere Beiträge zu den einzelnen leitenden Organen der VN-Organisationen sowie zu den politischen und rechtlichen Einrichtungen der Vereinten Nationen und aktivere Beteiligung an den politischen Debatten dieser Foren;

- Bereitstellung der personellen Ressourcen - insbesondere in den EG-Delegationen an den einschlägigen Sitzen der Vereinten Nationen -, die durch die angestrebte volle und aktive Beteiligung der Gemeinschaft an den Arbeiten der VN-Einrichtungen und eine verstärkte Zusammenarbeit vor Ort erforderlich werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele ist eine intensivere Koordinierung innerhalb der Union und eine größere Kohärenz der von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten in den internationalen Foren vertretenen Position nötig, die ebenfalls in Artikel 180 (1) des EG Vertrages gefordert wird. Die vorliegende Mitteilung stellt einen ersten Schritt in diesem Zusammenhang dar. Gleichzeitig wäre es wichtig, bessere Kohärenz zwischen den in Hauptstädten, Brüssel und Internationalen Foren erarbeiteten Positionen sicherzustellen. Um die Glaubwürdigkeit und den Einfluss der Union im Bereich der Entwicklung und der humanitären Hilfe zu verstärken, sollte daher die vorgelagerte politische Koordinierung im Rat und in den Mitgliedstaaten verbessert und dafür gesorgt werden, dass die Vereinten Nationen eine verstärkte Beteiligung der Kommission an den Arbeiten ihrer Einrichtungen unterstützen.

b) Operationelle Ebene - Anpassung der Mandate und Ermittlung der Bereiche von gemeinsamem Interesse

Hier sollte das Ziel angestrebt werden, den Vereinten Nationen gegenüber aktiver aufzutreten. Die Kommission wird das Schwergewicht von der Fall-zu-Fall-Finanzierung auf die Programmfinanzierung verlagern. Um diesen Wechsel zu vollziehen, könnten solche Komponenten der UN-Programme ausgewählt werden, die den Interventionsstrategien der EG entsprechen, und/oder klare allgemeine politische Leitlinien für die Zusammenarbeit mit spezifischen Einrichtungen aufgestellt werden. Dies sollte auf sektorbezogener Ebene erfolgen.

Darüber hinaus wird die Kommission erwägen, Finanzierung für VN-Fonds und -Programme bereitzustellen, die es diesen ermöglichen soll, sich auf die Stärkung und Konsolidierung solcher Basiskompetenzen zu konzentrieren, die für die Gemeinschaft von besonderem Interesse sind.

Die konkreten von der Kommission durchzuführenden Maßnahmen schließen folgendes ein:

- Analyse der Mandate, Stärken und Schwächen der Partner in den Vereinten Nationen, um festzustellen, ob ihre wesentlichen Kapazitäten den Prioritäten der EG-Politik entsprechen, wobei auf diese Weise gleichzeitig die "strategischen VN-Partner" ermittelt werden und daher Erwägung einer Unterstützung der Basiskapazitäten der "strategischen UN-Partner" und Ausweitung der Programmfinanzierung zugunsten dieser Einrichtungen;

- Stärkung des Dialogs mit den "strategischen VN-Partnern" über die Programmierung und die Politikformulierung (unter anderem besonders durch die Teilnahme an Aktivitäten der leitenden Organe als aktiver Beobachter und an den einschlägigen Treffen der Gebergruppen);

- Sicherstellung einer angemessenen Aufteilung der Programmfinanzierung und Poolfinanzierung auf die in den Länderstrategiepapieren dargelegten Strategien, Integration der Finanzierungsmittel in sich über mehrere Jahre erstreckende Haushaltsprozesse, um die Vorhersehbarkeit und Stabilität sicherzustellen und Integration der Umsetzung dieser Leitlinien in den Prozess der verstärkten Koordinierung und Komplementarität mit den EU-Mitgliedstaaten, anderen Gebern und multilateralen Stellen;

- Aufstellung klarer allgemeiner politischer Leitlinien für die Zusammenarbeit mit spezifischen VN-Einrichtungen;

- Verbesserung der im Rahmenabkommen enthaltenen allgemeinen operationellen Leitlinien für die Zusammenarbeit mit VN-Organen und Anregung der VN-Organe, sich an diese zu halten;

- Unterstützung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung bei der Schaffung engerer operationeller Verbindungen zwischen demselben und VN Partnern, um Betrug der Gemeinschaftsfinanzierung betrifft vorzubeugen und aufzudecken, sowie Sicherstellung angebrachter Weiterverfolgung von Betrugsfällen;

- Fortsetzung der Projektfinanzierung von VN-Partnern, soweit angemessen.

Der Beitrag der Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Effizienz der operationellen Zusammenarbeit der EG/VN im Bereich der Entwicklung und der humanitären Hilfe ist unerlässlich: ihre Unterstützung spielt bei der Schaffung eines angemessenen rechtlichen und finanziellen Umfelds eine zentrale Rolle (insbesondere durch ihre Verpflichtung, eine flexiblere Haushaltsordnung aufzustellen), wie auch ihre Entschlossenheit, den Informationsaustausch über die Politiken und ihre Umsetzung innerhalb der Union zu verbessern.

Schließlich wird dieses neue Konzept der Kommission nur dann zum Erfolg führen, wenn die Institution auf die aktive Mitarbeit der Vereinten Nationen zählen kann. Effektiv ist eine Verbesserung der politischen und operationellen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Vereinten Nationen im Bereich der Entwicklung und der humanitären Hilfe von der Stärkung der internen Koordinierung innerhalb der Vereinten Nationen abhängig sowie der Konzentration auf ihre thematischen Stärken unter Berücksichtigung des laufenden Reformprozesses und ihrer Bereitschaft zu Verhandlungen über den Rahmen der rechtlichen und finanziellen Zusammenarbeit. Dies macht es dringend erforderlich, dass die Vereinten Nationen einen kürzlich mit der Kommission wieder aufgenommen konstruktiven Dialog über die Revision des Rahmenabkommens eingehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und der Kontrollklausel.

ANHANG 1

1. Sekretariat der Vereinten Nationen und Statutäre Einrichtungen

- Sekretariat der Vereinten Nationen (VN) - New York, USA;

- Generalversammlung der Vereinten Nationen (VNGA) sowie die entsprechenden Ausschüsse - New York, USA;

- Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) - New York, USA und Genf, Schweiz, sowie die technischen Kommissionen;

- Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG) - Genf, Schweiz;

- Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Amt des UNHCR - Genf, Schweiz;

- Büro der Vereinten Nationen in Nairobi (UNON) - Nairobi, Kenia;

- Büro der Vereinten Nationen in Wien (UNOV) - Wien Österreich;

- Büro für Weltraumangelegenheiten (OOSA) - Wien, Österreich;

- VN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) - Wien, Österreich;

- Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS) - New York, USA;

- Wirtschaftskommission für Afrika (ECA) - Addis Abeba, Äthiopien;

- Wirtschaftskommission für Europa (ECE) - Genf, Schweiz;

- Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) - Santiago, Chile;

- Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik (ESCAP) - Bangkok, Thailand;

- Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien (ESCWA) - Beirut, Libanon.

2. Fonds und Programme

- Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) - New York, USA;

- Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) - Genf, Schweiz;

- Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) - New York, USA;

- Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) - New York, USA;

- Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) - Bonn, Deutschland;

- Umweltprogramm der VN (UNEP) - Nairobi, Kenia;

- Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) - New York, USA;

- Internationales Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen (UNDCP) - Wien, Österreich;

- Welternährungsprogramm (WEP) - Rom, Italien;

- Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinafluechtlinge im Nahen Osten (UNRWA) - Gaza, Gazastreifen & Amman, Jordanien;

- Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (UNCHS (Habitat)) - Nairobi, Kenia;

- Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Amt des UNHCR - Genf, Schweiz;

- Universität der Vereinten Nationen (UNU) - Tokio, Japan;

- Internationales Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau (INSTRAW) - Santo Domingo, Dominikanische Republik;

- Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) - Genf, Schweiz;

- Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (UNITAR) - Genf, Schweiz;

- Internationales Institut für Altersforschung (INIA) - Valetta, Malta;

- Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung (UNRISD) - Genf, Schweiz;

- Interregionales Institut der Vereinten Nationen für Strafrechts- und Justizforschung (UNICRI) - Rom, Italien;

- Internationales Handelszentrum (UNCTAD/WTO) - Genf, Schweiz.

3. Fachorganisationen

- Internationale Arbeitsorganisation (IAO) - Genf, Schweiz;

- Internationales Ausbildungszentrum (IAO/ITC) - Turin, Italien;

- Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) - Rom, Italien;

- Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) - Paris, Frankreich;

- Internationales Bildungsbüro (IBE) - Genf, Schweiz;

- Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) - Montreal, Kanada;

- Weltgesundheitsorganisation (WHO) - Genf, Schweiz;

- Weltpostverein (UPU) - Bern, Schweiz;

- Internationale Fernmeldeunion (ITU) - Genf, Schweiz;

- Weltorganisation für Meteorologie (WOM) - Genf, Schweiz;

- Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) - London, VK;

- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) - Genf, Schweiz;

- Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) - Rom, Italien;

- Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) - Wien, Österreich;

- Internationales Zentrum für Wissenschaft und Spitzentechnologie (ICS) - Triest, Italien.

4. Unabhängige Organisationen

- Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) - Wien, Österreich;

- Welt-Tourismusorganisation - Madrid, Spanien.

ANHANG 2

Vorläufige Bestandsaufnahme vergangener und aktueller Zusammenarbeit mit UN Humanitären und Entwicklungs-Organen

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(1)-: Keine daten verfügbar

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