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Document 52000DC0826

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Anwendung der Richtlinie des Rates 95/57/EG über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus

/* KOM/2000/0826 endg. */

52000DC0826

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Anwendung der Richtlinie des Rates 95/57/EG über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus /* KOM/2000/0826 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Anwendung der Richtlinie des Rates 95/57/EG über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

I. Einleitung

II. Umsetzung der Richtlinie des Rates

2.1. Entwicklung eines Informationssystems für Tourismusstatistiken

2.2. Datenerhebung und -verarbeitung

2.3. Verbreitung der Ergebnisse

2.4. Methodisches Follow-up

2.5. Rechtsrahmen

III. FORTSCHRITTE NACH DEN EINZELNEN ERHEBUNGSBEREICHEN DER RICHTLINIE

3.1. Kapazität der Beherbergungsbetriebe: örtliche Einheiten auf dem Staatsgebiet

3.2. Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben: Reiseverkehr im Inland und aus dem Ausland (Einreiseverkehr)

3.3 Touristische Nachfrage: Reiseverkehr im Inland und ins Ausland (Tagesausfluege sind ausgeschlossen)

IV. Gesamtbewertung

V. Ausblick

Anlage 1. Rechtsrahmen

Anlage 2. übersicht nach land und nach erhebungsbereich der richtlinie

Anlage 3. Finanzieller beitrg für die mitgliedstaaten

Vorwort

1. Thema dieses Berichts ist die Umsetzung der Richtlinie 95/57/EG [1] des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Toursimus.

[1] ABl. L 291 vom 6.12.1995, S. 32.

2. In Kapitel II sind die Maßnahmen zusammengefaßt, die während des Zeitraums 1996-1999 in bezug auf die Entwicklung eines Informationssystems, die Datenerhebung, das methodische Follow-up und den Rechtsrahmen durchgeführt wurden. Der Tabelle in Anlage 1 sind ergänzende Angaben zum Rechtsrahmen zu entnehmen.

3. In Kapitel III werden die Fortschritte beschrieben, welche die Mitgliedstaaten in den einzelnen Erhebungsbereichen erzielt haben. Die Bereiche sind in der Reihenfolge der Richtlinie angegeben. Die Entwicklungen während des Zeitraums 1996-1999 sind dabei berücksichtigt. Durch die Übersichtstabelle in Anlage 2 werden die Informationen dieses Kapitels ergänzt.

4. Kapitel IV enthält allgemeine Überlegungen zur Gesamtbewertung der Umsetzung der Richtlinie. Obwohl das Ergebnis der Bewertung positiv ausfällt, werden einige Probleme analysiert und erörtert. Es handelt sich insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der Konsolidierung der bei der Umsetzung der Richtlinie erzielten Fortschritte, mit Verzögerungen bei der Übermittlung der Daten einiger Mitgliedstaaten an Eurostat und mit Verzögerungen bei der umfassenden Beurteilung von Qualität und Zuverlässigkeit der Ergebnisse.

5. In Kapitel V wird die weitere Entwicklung skizziert. Es wird empfohlen, die Umsetzung der Richtlinie weiterzuführen und dabei besonderes Gewicht auf die Prüfung von Qualität, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten zu legen. Außerdem sollte eine regelmäßige Datenübermittlung angestrebt und die Ergebnisse weiter verbreitet werden.

I. EINLEITUNG

Mit der Entscheidung des Rates 90/665/EWG vom 17. Dezember 1990 [2] wurden die Arbeiten zur Fremdenverkehrsstatistik auf Gemeinschaftsebene eingeleitet. Dabei wurden vier Hauptmaßnahmen festgelegt: die Untersuchung und Bewertung des langfristigen Bedarfs der wichtigsten Nutzer an Tourismusstatistiken; die Erhebung und Verbreitung bereits verfügbarer Tourismusdaten; die Analyse der in den Mitgliedstaaten und in internationalen Organisationen verwendeten Systeme und die Ausarbeitung eines methodischen Bezugs rahmens für die Zusammenstellung gemeinschaftlicher Tourismusstatistiken. Die Arbeiten der Kommission zur Weiterentwicklung der Tourismusstatistiken erfolgten auf der Grundlagedes Beschluss des Rates 92/421/EWG vom 13. Juli 1992 [3] über einen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des Tourismus.

[2] ABl. L 358 vom 21.12.1990, S. 89.

[3] ABl. L 231 vom 13.08.1992, S. 26.

Aufgrund des Bedarfs der privaten und öffentlichen Nutzer an kurzfristig verfügbaren, zuverlässigen und vergleichbaren Statistiken über Angebot und Nachfrage im Fremdenverkehrsbereich auf Gemeinschaftsebene (siehe Ergebnisse der Umsetzung der Entscheidung 90/665/EWG) wurde die Richtlinie des Rates 95/57/EG vom 23. November 1995 über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus ausgearbeitet. Ziel dieser Richtlinie ist es, ein Informationssystem für Tourismusstatistiken auf Gemein schaftsebene einzurichten. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten die Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Übermittlung harmonisierter, gemeinschaftlicher, statisti scher Daten über Angebot und Nachfrage im Tourismusbereich durchführen. In der Richtlinie ist festgelegt, daß die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um das gemeinschaftliche Informationssystem einsatzbereit zu machen. Dazu werden ihre nationalen statistischen Systeme im Tourismusbereich an die im Anhang der Richtlinie enthaltenen technischen Anforderungen angepaßt.

Während einer Anfangsphase leistete die Gemeinschaft einen finanziellen Beitrag zu den Kosten, die den Mitgliedstaaten aufgrund der Anpassung ihrer nationalen Systeme an die Richtlinie entstanden. Die Leistung dieses Beitrags war zeitlich begrenzt. Er war dazu bestimmt, das Experimentieren mit bzw. die Anwendung von Erhebungsmethoden und Systemen zu erleichtern, die den Anforderungen der Richtlinie in bezug auf statistische Daten entsprechen. Nach Ablauf der für den finanziellen Beitrag festgesetzten Frist sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, der Kommission regelmäßig die angeforderten Daten zu übermitteln, und zwar innerhalb der in der Richtlinie festgesetzten Fristen und unter Anwendung der festgelegten Methoden und Systeme.

Artikel 8 der Richtlinie 95/57/EG des Rates sieht vor, daß die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß einen Bericht über die Erfahrungen vorlegt, die während der gemäß dieser Richtlinie durchgeführten Arbeiten innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Datenerhebung gesammelt wurden. Die Datenerhebung wurde 1997 eingeleitet (für den ersten Beobachtungszeitraum 1996) und mittlerweile drei Jahre lang durchgeführt. Mit dem Bericht wird dieser Bestimmung entsprochen. Er vermittelt einen Überblick über die Fortschritte, die bei den verschiedenen Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten erzielt wurden, und enthält eine erste Bewertung der Ergebnisse sowie Vorschläge zur weiteren Umsetzung.

II. Umsetzung der Richtlinie des Rates

Im Rahmen der Richtlinie führten die Mitgliedstaaten und die Kommission (Eurostat) verschiedene Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung, Aufbereitung und Verbreitung des neuen Datensatzes durch. Die entsprechenden Arbeiten von Eurostat betrafen insbesondere die Konzeption und die Anwendung eines neuen Informationssystems auf Gemeinschaftsebene, die regelmäßige Datenerhebung anhand standardisierter Fragebogen, die Aggregation und Verbreitung von EU-Gesamtzahlen, die Verfolgung der methodischen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten, die Ermöglichung eines Erfahrungsaustauschs, der zu vergleichbaren Statistiken führt, und schließlich die Festlegung von Durchführungs bestimmungen in einem Rechtsakt, um eine angemessene Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die während des Zeitraums 1996-1999 durchgeführten Maßnahmen sind im folgenden aufgeführt. Der Tabelle in Anlage 1 sind ergänzende Angaben zum Rechtsrahmen zu entnehmen.

2.1. Entwicklung eines Informationssystems für Tourismusstatistiken

Zu den ersten Maßnahmen Eurostats zählte die Konzeption und Einrichtung eines neuen Informationssystems für Tourismusstatistiken, das dem Inhalt und der Struktur der Richtlinie entspricht. Auf der Grundlage von Access wurde ein Instrument entwickelt, das die Speicherung, Verarbeitung und Berechnung von Daten und eine problemlose Übertragung in Excel-Tabellen ermöglicht. Das System ist seit Ende 1997 einsatzbereit.

Das für die Produktions-Datenbank für Tourismusstatistiken "TOUR" ausgearbeitete Klassifizierungsschema stimmt voll und ganz mit der Richtlinie überein. Es ist in acht Hauptbereiche untergliedert: Erhebungsstaatsgebiet (nationale und regionale Ebene), Indikator (Variablen), Messung (Währung, %), Einheit (Einheit, Tausend, Millionen), Aktivität (Art des Betriebs), Zweck (Urlaub, Geschäftsreise), T-Info (verschiedene Aufgliederungen, z. B. nach Geschlecht, Alter, Verkehrsmittel) und Partner (Herkunfts-/Be stimmungsland).

Das Informationssystem bietet ferner die Möglichkeit, Statistiken zu speichern, die mit dem Tourismus im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise die Zahlungsbilanz (Posten "Reise verkehr" und "Transport von Reisenden"), Statistiken über die Beschäftigung in Hotels und Restaurants sowie Wirtschaftsstatistiken [4] Derzeit enthält die "TOUR"-Datenbank 49 verschie dene Tabellen mit über 400.000 Einträgen. Davon sind 29 spezifische Richtlinien-Tabellen, auf die rund 350.000 Einträge entfallen. Die Zeitreihen reichen von 1980 bis zur Gegenwart; die Datenverfügbarkeit hat ab 1996 und insbesondere während des Jahres 1997, als die neuen Richtlinien-Tabellen eingeführt wurden, deutlich zugenommen.

[4] Die Datenerhebung erfolgt im Rahmen folgender Rechtsgrundlagen:Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik (ABl. L 14 vom 17.1.1997, S.1); Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken (ABl. L 162 vom 5.6.1998, S.1); Verordnung (EWG) Nr. 3711/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Durchführung einer jährlichen Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (ABl. L 351 vom 20.12.1991, S.1); Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (ABl. L 77 vom 14.03.1998, p.3).

2.2. Datenerhebung und -verarbeitung

Parallel zur Einrichtung eines Informationssystems für Tourismusstatistiken wurde die regelmäßige Datenerhebung unter Berücksichtigung der in der Richtlinie (Artikel 7) festgelegten Übermittlungsfristen eingeführt. Nach diesem Artikel sind die vorläufigen monatlichen und vierteljährlichen Daten der Mitgliedstaaten spätestens drei Monate nach Ablauf des Beobachtungszeitraums an Eurostat zu übermitteln, die endgültigen Ergebnisse spätestens zwölf Monate nach diesem Zeitpunkt. Bei den jahresbezogenen Daten sind die vorläufigen Ergebnisse spätestens sechs Monate nach Ablauf des Beobachtungszeitraums an Eurostat zu übermitteln, die endgültigen Ergebnisse spätestens zwölf Monate nach diesem Zeitpunkt.

Um die Datenübermittlung zwischen den Mitgliedstaaten und Eurostat zu vereinfachen, wurden 29 Standard-Übermittlungstabellen ausgearbeitet, die der Struktur der Richtlinie entsprechen. In diesen Tabellen sind Zeilen und Spalten vorgegeben, in welche die Daten einzutragen sind. Dies ermöglicht eine effiziente, automatische Verarbeitung der Daten durch das Eurostat-Informationssystem.

Auf der Grundlage der standardisierten Übermittlungstabellen wurden elektronische Fragebogen (Excel-Format) erstellt und an die Mitgliedstaaten versandt, die sie zur Übermittlung ihrer Daten an Eurostat verwenden sollten. Eurostat entwickelte ein spezielles Programm (TADI - Tourism Automatic Data Input), anhand dessen die ausgefuellten Fragebogen der Datenlieferanten in das "TOUR"-Informationssystem für Tourismusstatistiken automatisch übertragen werden können. Die meisten Dateien werden elektronisch übermittelt, und zwar entweder über das Eurostat-Übermittlungsinstrument "STADIUM", mit dem die erhaltenden Dateien problemlos identifiziert werden können, oder per E-Mail.

Die Datenverarbeitung erfolgt in mehreren Phasen. Zuerst wird eine allgemeine Validierung vorgenommen, bei der insbesondere die Formatierung kontrolliert wird. Danach wird eine eingehendere Validierung durchgeführt, bei der Inhalt, Aufgliederung und Gesamtwerte kontrolliert und Vergleiche mit vorhergehenden Reihen vorgenommen werden. Da diese Phase in ihrer derzeitigen Form sehr zeitaufwendig ist, soll sie in größerem Umfang automatisiert werden, damit die Plausibilitätskontrolle, die Kontrolle mit Vergleichstabellen und sonstige Kontrollen rascher und effizienter durchgeführt werden können. Abschließend werden verschiedene Berechnungen vorgenommen (z. B. EU-Aggregate, Umrechnung in Euro, Berechnung verschiedener Verhältniszahlen). Während der gesamten Datenverarbeitung stehen Eurostat und die Datenlieferanten in den Mitgliedstaaten in regelmäßigem Kontakt.

Eurostat hat 1999 ein Verfahren eingeführt, mit dem die Einhaltung der Fristen für die Datenübermittlung überwacht wird. Damit können nach Land und nach Übermittlungstabelle die aktuellsten verfügbaren Daten und etwaige Lücken in den Zeitreihen festgestellt werden; beantragte Abweichungen von der Richtlinie werden dabei berücksichtigt. Zur Zeit wird dieses Verfahren manuell durchgeführt, was sehr zeitaufwendig ist und eine regelmäßige Aktualisierung in kurzen Abständen erschwert. Es dürfte jedoch in Kürze automatisiert werden und kann dann in regelmäßigeren Abständen aktualisiert werden.

2.3. Verbreitung der Ergebnisse

Die im Rahmen der Richtlinie erhobenen Daten wurden seit 1997 regelmäßig verbreitet. In der Broschüre "Tourism in Europe - Key figures" wurden jährlich (Mai oder Juni) Daten aus den vorhergehenden drei Jahren über die Kapazität der Beherbergungsbetriebe, die Belegung der Schlafgelegenheiten, die Zahl der inländischen und nichtinländischen Gäste, die Reiseverkehrseinnahmen und -ausgaben veröffentlicht. [5] Als weitere Veröffentlichung ist die im Februar 1999 erschienene Ausgabe von "Statistik kurzgefaßt" zum Thema Tourismus zu nennen, welche die neuesten Tourismustrends für 1997 und 1998 enthält. [6] Ferner werden Tourismusstatistiken regelmäßig in sonstigen, allgemeineren Eurostat-Veröffentlichungen wie beispielsweise im "Statistischen Jahrbuch", in "Europa in Zahlen", "Eurostatistik" und im "Monatlichen Panorama der europäischen Unternehmen" verwendet.

[5] "Tourism in Europe - Key figures 1997-1998", (1999), Eurostat. "Tourism in Europe - Key figures 1996-1997", (1998), Eurostat "Tourism in Europe - Key figures 1995-1996", (1997), Eurostat.

[6] "Anstieg der Einreiseverkehrsströme in Europa", (1999), Statistik kurzgefaßt, Eurostat.

Der Bereich Tourismus in der Eurostat-Referenzdatenbank "New Cronos" wurde 1998 vollständig umstrukturiert und dem Inhalt und der Struktur der Richtlinie angepaßt. Dadurch wurde einem breiten Spektrum von Nutzern über das Vertriebsnetz der Eurostat-Datenshops Zugang zu den Daten verschafft. Die Datenlieferanten in den Mitgliedstaaten und den Europäischen Institutionen haben freien Zugang zu dieser Datenbank.

Das geplante Programm zur regelmäßigen Verbreitung von Tourismusstatistiken beinhaltet eine jährliche Ausgabe des "Jahrbuchs Tourismusstatistik" (CD-ROM) und von "Tourism in Europe - Trends", einer analyseorientierten Veröffentlichung über Angebot und Nachfrage im Tourismus während der vier vorhergehenden Jahre. Für die Verbreitung wurden einige fehlende Daten geschätzt. Um diese Schätzungen regelmäßig vorzunehmen und damit rechtzeitige Aktualisierungen zu gewährleisten, sind jedoch weitergehende Arbeiten erforderlich.

2.4. Methodisches Follow-up

Nach der Annahme der Richtlinie vereinbarte die Eurostat-Arbeitsgruppe "Tourismus statistik", einen Zwischenbericht über die methodischen Entwicklungen zu erstellen, die bei der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten festzustellen waren. Der Zwischenbericht sollte regelmäßig aktualisiert werden, Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen und als Grundlage für die Überwachung der Umsetzung der Richtline dienen. Mit dem Zwischenbericht wird also ein doppeltes Ziel verfolgt: zum einen sollen damit die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie über Tourismusstatistiken überwacht werden, zum anderen sollen die Kenntnisse und der Erfahrungsaustausch über Methoden zur Datenerhebung und bestehenden Systemen für Tourismusstatistiken zwischen den Mitgliedstaaten sowie die entsprechenden optimalen Methoden verbessert werden.

Der Zwischenbericht wird in Übereinstimmung mit Artikel 8 der Richtlinie erstellt. Dort ist festgelegt, daß die Mitgliedstaaten der Kommission auf Anfrage alle Informationen liefern, die zur Bewertung der Qualität, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der statistischen Informationen notwendig sind, und die Kommission im Detail über alle nachfolgenden methodischen Änderungen unterrichten. Die Mitgliedstaaten lieferten Eurostat die Informationen zur Vorbereitung des Zwischenberichts anhand von ausgefuellten Fragebogen über bestehende Datenerhebungssysteme in den EWR-Ländern und anhand der Berichte der Mitgliedstaaten über ihre vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Gemein schaftsfinanzierung. Der Bericht wurde regelmäßig aktualisiert und die Mitgliedstaaten wurden gebeten, die Angaben zu überprüfen, zu ändern und zu ergänzen.

1996 wurde ein Handbuch über die Anwendung der methodischen Eurostat-Leitlinien für Tourismusstatistiken ausgearbeitet. [7] Es enthält Grundkonzepte, Leitlinien für die Datenerhebung und Erhebungsmodelle, die mit der Richtlinie übereinstimmen. [8] 1998 wurden im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen der Richtlinie die Variablen definiert. Darüber hinaus wurden für methodische Themenbereiche, in denen die Umsetzung der Richtlinie als besonders kompliziert erachtet wird, wie beispielsweise die Erhebung von Daten zum Geschäftsreiseverkehr, technische Handbücher ausgearbeitet. Eurostat hat ferner ein technisches Handbuch zur harmonisierten Erhebung von Daten über Privatunterkünfte erstellt, da diese in vielen Mitgliedstaaten einen beträchtlichen Anteil des Unterkunftsangebots ausmachen. Um den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie weiterhin zu unterstützen, wurde 1999 ein Workshop zum Thema Methodik veranstaltet. Er bot die Möglichkeit, allgemeine Schwierigkeiten festzustellen, die bei der Umsetzung der Richtlinie auftreten, und Vorschläge für konkrete Maßnahmen vorzulegen, mit denen die Umsetzung weiter vorangetrieben werden kann.

[7] "Anwendung der methodischen Leitlinien von Eurostat auf grundlegende Fremdenverkehrs- und Reise statistiken", (1996), Arbeitsunterlage, Eurostat.

[8] Das Handbuch entspricht der 1998 von der Europäischen Kommission veröffentlichten "Community Methodology on Tourism Statistics"/Gemeinschaftsmethodik für Tourismusstatistik, mit der ein umfassender methodischer Rahmen für die Erhebung von Daten über den Tourismus aufgestellt wird.

2.5. Rechtsrahmen

Was die Durchführungsverfahren anbelangt, so wurden folgende Maßnahmen im Wege des Verfahrens des Ausschusses für das Statistische Programm (Artikel 11 und 12 der Richtlinie) beschlossen und durchgeführt: Festlegung der auf die Erhebungsmerkmale anzuwendenden Definitionen (Artikel 3), Festlegung der detaillierten Regelung für die Datenübermittlungsverfahren (Artikel 7) und der den Mitgliedstaaten einzuräumenden Abweichungen (Artikel 10). [9]

[9] Entscheidung 1999/35/EG: der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungs vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus (ABl. L 9 vom 15.1.1999, S. 23).

Weitere Durchführungsverfahren, die im Wege des Ausschußverfahrens zu beschließen sind, betreffen die Genauigkeitsanforderungen und die harmonisierte Verarbeitung systematischer Fehler (Artikel 4), die Aufbereitung der Daten (Artikel 6) und die Verbreitung der Ergebnisse (Artikel 9). (Siehe auch Anlage 1).

III. FORTSCHRITTE NACH DEN EINZELNEN ERHEBUNGSBEREICHEN DER RICHTLINIE

Zur Umsetzung der Richtlinie wurden aufgrund von Verträgen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission finanzielle Beträge geleistet. Für die nationalen statistischen Systeme in den EWR-Ländern bedeutete die Umsetzung verschiedene Anpassungen, Änderungen und Auswirkungen unterschiedlichster Art auf die Methodik. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung entwickelten die EWR-Länder nationale Tourismusstatistiken, um die Erhebung von Daten und deren Übermittlung an Eurostat zu gewährleisten und erforderlichenfalls zu konsolidieren. Neben den direkten Auswirkungen der finanziellen Beiträge waren in vielen Ländern auch insofern indirekte Auswirkungen zu verzeichnen, als die Bereitstellung eigener Mittel für die Konsolidierung des nationalen statistischen Systems angeregt wurde, und zwar insbesondere für die regelmäßige Durchführung von Datenerhebungen. So wurden beispielsweise bestehende Erhebungen erweitert, neue Erhebungen eingeleitet (falls erforderlich), Definitionen und Methoden harmonisiert und sonstige Änderungen vorgenommen, um den Anforderungen der Richtlinie zu genügen.

3.1. Kapazität der Beherbergungsbetriebe: örtliche Einheiten auf dem Staatsgebiet

3.1.1 Ausweitung des Erfassungsbereichs der bestehenden Verzeichnisse für Beherbergungsbetriebe

Um die Qualität ihrer Statistiken zu verbessern, haben viele Länder den Erfassungsbereich ihrer bestehenden Verzeichnisse für Beherbergungsbetriebe erweitert.

Belgien erstellte ein Inventar der verschiedenen Unterkunftsarten und verknüpfte sein Unterkunftsverzeichnis mit anderen administrativen Quellen, insbesondere mit dem allgemeinen Unternehmensregister. Dadurch wurde es möglich, die Beherbergungsbetriebe auf der NUTS-III-Ebene gründlicher zu erfassen und detailliertere Daten zu gewinnen.

Frankreich erweiterte das Verzeichnis der klassifizierten Hotels und erstellte eine vollständige Liste der in Kategorie 0 eingestuften Hotels.

In den Niederlanden wurde das bestehende Verzeichnis ergänzt und aktualisiert und ein weiteres Verzeichnis wurde erstellt, um entsprechend den Anforderungen der Richtlinie alle Beher bergungsbetriebe zu erfassen.

Irland erstellte ein neues Unterkunftsverzeichnis, in dem alle Einheiten zusammengefaßt sind, die entweder nur im Unternehmensregister des zentralen statistischen Amtes oder nur beim Irischen Fremdenverkehrsamt erfaßt waren. In der Vergangenheit war lediglich das Verzeichnis des Fremdenverkehrsamtes verfügbar, das lediglich die registrierten Beher bergungsbetriebe enthielt.

In Österreich wurde ebenfalls ein Satellitenregister für Beherbergungsbetriebe eingeführt, das mit dem allgemeinen Unternehmensregister verknüpft ist.

Auch Italien richtete auf der Grundlage des bestehenden Unterkunftsverzeichnisses ein Satellitenregister für den Tourismus ein und verknüpfte es mit dem allgemeinen Unternehmensregister (ASIA).

Im Vereinigten Königreich wurden die bestehenden Unterkunftsverzeichnisse der regionalen Fremdenverkehrsämter dahingehend verbessert, daß sie nun auch Daten für die NUTS-III-Ebene enthalten. Außerdem werden Kontrollen und Ex-post-Gegenkontrollen mit dem allgemeinen Unternehmensregister des nationalen statistischen Amtes durchgeführt.

Island ergänzte und aktualisierte das vorhandene Unterkunftsverzeichnis. Insbesondere wurde ein Verzeichnis der sonstigen Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Schlafsack-Unterkünfte, Jugendherbergen, private Unterkünfte und Berghütten erstellt.

In Norwegen wurde das bestehende Verzeichnis der Hotels und ähnlicher Betriebe verbessert.

3.1.2 Erstellung neuer Verzeichnisse für die verschiedenen Beherbergungsbetriebe

Um alle in der Richtlinie genannten Arten von Beherbergungsbetrieben zu erfassen, mußte eine Reihe von Ländern völlig neue Verzeichnisse für bestimmte Beherbergungsbetriebe erstellen.

Dies gilt vor allem für Spanien und Portugal, die ein Verzeichnis der Ferienwohnungen/Ferienhäuser einrichten mußten.

In Irland wurde ein Verzeichnis der nicht-registrierten "Bed & Breakfast"-Betriebe erstellt.

Frankreich stellte ein Verzeichnis der nicht-klassifizierten Hotels zusammen.

3.1.3 Überprüfung der Definitionen und der Klassifizierung der Beherbergungsbetriebe

In vielen Ländern wurden im Hinblick auf eine Übereinstimmung mit der Richtlinie die bestehende Klassifizierung der Beherbergungsbetriebe, die Struktur der Datenbank und die Erhebungen überarbeitet.

Dies gilt vor allem für Österreich. Vermietete Häuser und Wohnungen (Ferienhäuser, -wohnungen), die den Hotels und ähnlichen Betrieben zugeordnet waren, wurden unter sonstige Beherbergungsbetriebe eingestuft.

Um der Richtlinie zu entsprechen, wurde in Island die Klassifizierung der Beherbergungsbetriebe vollständig überarbeitet und geändert, was auch eine umfassende Revision und Umstrukturierung der isländischen Datenbank für Beherbergungsbetriebe zur Folge hatte. Ferner wurden vorhandene Daten gemäß der Klassifizierung der Richtlinie überarbeitet.

Italien überarbeitete die Klassifizierung der Beherbergungsbetriebe und erstellte ein Inventar der in den Regionen und Provinzen vorhandenen Betriebsarten. Neue Arten von Betrieben wie beispielsweise "Bed & Breakfast" oder die Unterkunft auf dem Bauernhof werden nun gemäß den Eurostat-Leitlinien gesondert aufgeführt.

Auch in Norwegen wurden die Trennlinien zwischen den verschiedenen Arten von Beherber gungsbetrieben sorgfältig geprüft, um die norwegische Klassifizierung in Einklang mit der Richtlinie zu bringen.

3.2. Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben: Reiseverkehr im Inland und aus dem Ausland (Einreiseverkehr)

3.2.1 Anpassung und Erweiterung bestehender Erhebungen

Anpassung der geographischen Aufgliederung für Nichtinländer

In vielen Ländern wurden die Fragebogen zur Belegung der Beherbergungsbetriebe überarbeitet und ergänzt, damit alle in der geographischen Aufgliederung für Nichtinländer aufgeführten Länder erfaßt werden. Dies gilt für Österreich, Dänemark, Spanien, Griechenland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Island, Norwegen und Schweden.

Erhebung von Daten für neue Variablen

Viele Länder haben ihre bisherige Erhebung angepaßt, um mit ihrem Fragebogen zusätzliche Daten zu erheben.

In Dänemark wurde die bestehende dänische Hotelerhebung dahingehend erweitert, daß ab Januar 1996 auch Daten über die Netto-Belegung der Schlafgelegenheiten erhoben wurden. Hinsichtlich der Ankünfte auf Campingplätzen wurde mit der Dänischen Campingplatz-Vereinigung vereinbart, daß die Vereinigung verläßliche Schätzungen für diese Variable liefert. In vielen Ländern wurde bei der Einführung von neuen Variablen mit den betreffenden Berufsvereinigungen zusammengearbeitet. Griechenland, Finnland und Spanien haben ihre bestehenden Hotelerhebungen erweitert und erheben nun auch Daten zur Brutto-Belegung der Schlafgelegenheiten.

In Luxemburg wurde ab 1998 die Datenerhebung erweitert. Sie umfaßt nun auch die Anzahl der Schlafgelegenheiten sowie die Netto- und Brutto-Belegung der Schlafgelegenheiten.

Die Niederlande haben ein System entwickelt, mit dem die Ankünfte und Übernachtungen auf Stellplätzen geschätzt werden können, die längerfristig oder auf Dauer vermietet sind.

Im Vereinigten Königreich, in dem Daten zur Belegung von Beherbergungsbetrieben nach dem nachfrageorientierten Ansatz erhoben werden, wurde die Variable "Ankünfte" in die bestehende Erhebung aufgenommen.

Island hat die Variable "Ankünfte" ebenfalls seit 1995 in den bestehenden Fragebogen zur Belegung der Beherbergungsbetriebe aufgenommen. In Liechtenstein wurde im Januar 1997 die Erhebung von Daten über die Anzahl von Schlafgelegenheiten auf Campingplätzen eingeführt.

3.2.2 Entwicklung neuer Erhebungen, Entwurf neuer Fragebogen

Um alle Arten von Beherbergungsbetrieben zu erfassen, die in der Richtlinie aufgeführt sind, mußten in einigen Ländern völlig neue Erhebungen entwickelt und neue Fragebogen ausgearbeitet werden.

Portugal und Spanien haben neue Erhebungen über Ferienhäuser/-wohnungen eingeleitet.

In Frankreich wurde eine neue Erhebung entwickelt, mit der Daten über die Belegung der 0-Sterne-Hotels erhoben werden. Zu diesem Zweck wurde auch ein Fragebogen ausgearbeitet.

Griechenland hat die bestehenden Erhebungen und Fragebogen zur Belegung der Beherbergungsbetriebe überarbeitet und erweitert, um allen Datenanforderungen für diesen Erhebungsbereich der Richtlinie nachzukommen.

In Irland wurde im Januar 1997 eine neue Stichprobenerhebung über die Belegung der Beherbergungsbetriebe eingeführt und ein entsprechender Fragebogen ausgearbeitet. Als Grundlage diente das neue Unterkunftsverzeichnis des zentralen statistischen Amtes.

In Italien wurde die bestehende monatliche Erhebung über die Belegung der Beherbergungsbetriebe umstrukturiert und vereinfacht, um den Beantwortungsaufwand der für den Tourismus zuständigen lokalen Behörden einzuschränken und die Datenübermittlung an ISTAT erheblich zu beschleunigen. Die neue Erhebung wurde erstmals im Januar 1997 durchgeführt.

In Schweden wurde eine neue Erhebung über die Belegung von Ferienhäusern/-wohnungen entwickelt.

Im Vereinigten Königreich wurde eine Belegungserhebung entwickelt. Im Zuge der entsprechenden Arbeiten wurden die unterschiedlichen Belegungserhebungen der nationalen und regionalen Fremdenverkehrsämter harmonisiert und erweitert.

In Island wurde die monatliche Erhebung über die Belegung der Beherbergungsbetriebe umstrukturiert, um die regionale Aufgliederung auf die NUTS-II-Ebene auszudehnen.

3.2.3 Verarbeitung, Qualität und Aktualität der Daten

Um den in der Richtlinie enthaltenen Anforderungen an die Datenqualität nachzukommen und die Übermittlungsfristen einzuhalten, wurden in vielen Ländern technische und methodische Verbesserungen eingeführt.

Technische Verbesserungen

In Italien wurden die bestehenden Verfahren zur Erfassung und Verarbeitung von Daten (z. B. automatische Fehlerkontrolle) abgeändert bzw. verbessert. Darüber hinaus wurde der Beantwortungsaufwand durch eine Vereinfachung der Datenerhebungsverfahren reduziert. ISTAT erhält die Mikrodaten der Gebietskörperschaften inzwischen per E-Mail bzw. über andere telematische Instrumente. Diese Maßnahme ist Teil des Eurostat-Projekts SERT (Statistiques d'Entreprises et Reseaux Telematiques), das darauf abzielt, daß die Daten für die Kapitel A und B des Anhangs der Richtlinie über ein telematisches Netz von den Beherbergungsbetrieben an die Gebietskörperschaften und anschließend an ISTAT übermittelt werden. Um Daten an die regionalen Institutionen und Hotelbetriebe zu senden bzw. sie von dort zu empfangen, verwendete ISTAT die RDRMES-Norm.

Für die Verwaltung der Daten über nicht-klassifizierte Hotels wurde in Frankreich ein Computerprogramm entwickelt, das die Möglichkeit bietet, die Stichprobe der Hotels festzulegen, bei denen die Erhebung durchgeführt werden soll, die erhaltenen Daten zu verarbeiten und aufzubereiten, die Belegungsraten zu berechnen und für Betriebe, die nicht geantwortet haben bzw. bei denen keine Erhebung durchgeführt wurde, Schätzungen zu liefern.

Irland entwickelte völlig neue Datenbank-Programme, mit denen die umfangreichen Datensätze gespeichert, verwaltet und kontrolliert werden können, die für das neue Unterkunftsverzeichnis, die neue Erhebung für die Unterkunftsstatistik und die neue Haushaltserhebung über die Nachfrage im Tourismusbereich erhoben werden.

In den Niederlanden wurde ein Programm zur elektronischen Datenerhebung entwickelt (Fragebogen auf Diskette, der von den Befragten auszufuellen ist).

Schweden verbesserte ebenfalls die Datenverarbeitungsverfahren verbessert. So wurde ein neues Programm entwickelt, mit dem die Imputation von Daten für Schätzungen im Falle von Auskunftsverweigerungen verbessert werden kann. Darüber hinaus wurde ein elektronischer Fragebogen zur Erhebung von Daten der Schwedischen Campingplatz-Vereinigung eingeführt.

In Norwegen wurde ein neues Computersystem für Datenverarbeitung und Qualitätskontrolle und verschiedene Verfahren zur Imputation fehlender Daten bei Auskunftsverweigerung entwickelt.

Methodische Verbesserungen

In Italien wurde ein neues System zur Schätzung vorläufiger Daten eingeführt; dazu zählt insbesondere eine Methode zur Imputation fehlender Daten (Methode des Unternehmens durchschnittlicher Größe).

Frankreich traf Maßnahmen, um die Stichprobengröße optimaler festzulegen, die Genauigkeit der Ergebnisse durch eine genauere Definiton der Schichtungskriterien zu verbessern und die Periodizität der Erhebung von Daten für die Variable zu ändern (monatlich/vierteljährlich).

Die Niederlande haben zur Beschleunigung des gesamten Datenverarbeitungsvorgangs ihre Erhebungsmethode umgestellt von einer Gesamterhebung, bei der erst ab einem bestimmten Schwellenwert erhoben wird, auf den Ansatz einer geschichteten Stichprobe mit nachfolgender Extrapolation, unter Anwendung fortgeschrittener Imputationsmethoden.

3.3 Touristische Nachfrage: Reiseverkehr im Inland und ins Ausland (Tagesausfluege sind ausgeschlossen)

3.3.1 Anpassung und Erweiterung bestehender Erhebungen zur touristischen Nachfrage

Um den Anforderungen der Richtlinie nachzukommen, haben die Länder, sofern dies möglich war, ihre Systeme ausgebaut und ihre bisherigen Erhebungen angepaßt. Im allgemeinen bedeutete dies, daß die Erhebungen häufiger durchgeführt, die Fragebogen auf die Variablen der Richtlinie erweitert und in einigen Fällen die Stichproben vergrößert wurden.

In Österreich wurde in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Erhebung (Mikrozensus - Reisegewohnheiten der Österreicher) zur jährlichen touristischen Nachfrage durchgeführt (zuvor erfolgte sie nur alle drei Jahre) und der Fragebogen erweitert.

In Spanien resultierte aus der Anpassung und Überarbeitung der bestehenden Erhebung 'Vacaciones de los espanoles' eine neue Erhebung mit der Bezeichnung 'FAMILITUR'. Die entsprechenden Arbeiten umfaßten Änderungen des Fragebogens und methodische Veränderungen.

In Frankreich fiel das Ergebnis einer Analyse der Haushaltspanel-Erhebung über die "Reisegewohnheiten der Franzosen" für die meisten der in der Richtlinie festgelegten Daten, außer für die Daten über die Ausgaben im Tourismusbereich, positiv aus. Die Stichprobe umfaßt monatlich 20 000 Befragungen per Post (der Stichprobenumfang wurde vor kurzem verdoppelt). Während eines Versuchszeitraums wurden Fragen zu den Ausgaben im Tourismusbereich in die bestehende Erhebung aufgenommen, wobei jedoch davon ausgegangen wurde, daß auf diese Weise keine zufriedenstellenden Ergebnisse zu erzielen sind. Im Anschluß daran wurde in Frankreich eine spezielle Erhebung für die Ausgaben im Tourismusbereich ausgearbeitet.

Italien paßte die bestehende Stichprobenerhebung "Urlaub der Italiener" (Durchführung alle drei Jahre) den Anforderungen der Richtlinie an. Die "Urlaubserhebung 1996" wurde in Verbindung mit der jährlichen "Mehrzweck"-Erhebung durchgeführt. Dabei wurden Daten über Freizeitreisen von mindestens vier aufeinanderfolgenden Übernachtungen erhoben. In Italien wurde außerdem geprüft, ob es möglich ist, Daten über die Ausgaben im Tourismusbereich im Rahmen der monatlichen Erhebung über den Verbrauch der privaten Haushalte zu erheben.

In den Niederlanden wurde seit 1980 eine "Kontinuierliche Urlaubserhebung" vorgenommen. Diese Erhebung wurde überarbeitet und dahingehend erweitert, daß nun auch Daten über Geschäftsreisen erhoben werden. Die überarbeitete Erhebung wurde zum ersten Mal im März 1996 versandt. Portugal hatte in der Vergangenheit eine jährliche Erhebung zum "Urlaub der Portugiesen" durchgeführt. Diese Erhebung wurde grundlegend überarbeitet. So wurden der Erfassungsbereich und die Periodizität geändert und es wurden entsprechend der Richtlinie neue Variablen eingeführt. 1996 wurde eine Piloterhebung vorgenommen, und 1997 wurde eine regelmäßige vierteljährliche Erhebung eingeführt.

In Finnland wurde seit 1991 eine regelmäßige Urlaubserhebung durchgeführt. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, wurde die Periodizität der Erhebung angepaßt. Außerdem wurde der Fragebogen überarbeitet und dahingehend erweitert, daß viele Variablen zum Reiseverkehr ins Ausland und zum Reiseverkehr im Inland mit Übernachtungen in Privatunterkünften (Besuche bei Verwandten und Freunden) und zu Geschäftsreisen erfaßt werden, die ursprünglich nicht berücksichtigt wurden. Die Überarbeitung der Daten der "Finnischen Reiseverkehrserhebung" wurde 1995-1997 vorgenommen; die vierteljährliche Erhebung wurde 1996 eingeführt. Wegen einer Änderung des Erhebungsmodells der Arbeitskräfte erhebung (aufgrund der EU-Verordnung), in deren Rahmen die Möglichkeit eingeschränkt wurde, die gleiche Grundgesamtheit für weitere Erhebungen zu verwenden, wird die Datenerhebung der "Finnischen Reiseverkehrserhebung" ab 2000 mit einem neuen Erhebungsmodell durchgeführt.

In Schweden wurden mehrere Studien über methodische Fragen durchgeführt, um die von der Schwedischen Tourismusbehörde durchgeführte Erhebung zur touristischen Nachfrage zu erweitern und den Anforderungen der Richtlinie anzupassen.

Im Vereinigten Königreich wurden an der bestehenden "Reiseverkehrserhebung des Vereinigten Königreichs" (mit der Daten zum Reiseverkehr im Inland erfaßt werden) eine Reihe von Anpassungen vorgenommen. Insbesondere waren zur Erfassung der Daten über Urlaubsreisen mit mindestens vier Übernachtungen Erweiterungen und Änderungen der Fragebogen erforderlich. Im Januar 1997 wurden Pilotarbeiten zur Erfassung von Daten für das Jahr 1996 vorgenommen. Die International Passenger Survey (IPS) liefert Daten über den Reiseverkehr ins Ausland. Nachdem zunächst geprüft worden war, ob die Erhebung den Datenanforderungen der Richtlinie entspricht, wurde 1997/1998 eine Piloterhebung über Ausgaben durchgeführt, in deren Rahmen eine Unterstichprobe der Befragten sehr ausführliche Fragen zu ihren Ausgaben beantwortete. Weitere Arbeiten zur Verbesserung des IPS befaßten sich mit kleinen Untergruppen; um deren Verhalten besser erfassen zu können, soll diesen Gruppen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

3.3.2 Entwicklung neuer Erhebungen

In einigen Ländern waren in der Vergangenheit keine Erhebungen zum Reiseverkehr im Inland und ins Ausland durchgeführt worden. Dies gilt insbesondere für Griechenland, Luxemburg, Irland und Island.

Griechenland führte die erste jährliche Erhebung über Urlaubsreisen der griechischen Inländer von mindestens vier aufeinanderfolgenden Übernachtungen im Dezember 1995 durch. 1997 wurde die erste vierteljährliche Erhebung zur Erfassung von Daten über Urlaubs- und Geschäftsreisen von einer oder mehr aufeinanderfolgenden Übernachtungen vorgenommen.

In Luxemburg erfolgte die erste Piloterhebung während des ersten Halbjahres 1996. Mit dieser Piloterhebung wurden Freizeitreisen für das Jahr 1995 erfaßt. Aufgrund der dabei gesammelten Erfahrungen wurden die Erhebungsmethode und die Periodizität der regelmäßigen Erhebung verbessert. Nach einer ersten Vorerhebung im November 1996 wurde die regelmäßige vierteljährliche Erhebung zum Ende des ersten Quartals 1997 eingeführt.

In Irland wurde 1997 die erste vierteljährliche Erhebung unter der Bezeichnung "Nationale Haushaltserhebung" ausgearbeitet, mit der auch der Reiseverkehr im Inland und ins Ausland erfaßt wird.

Island führte 1996 die erste "Reiseverkehrserhebung" durch.

In anderen Ländern konnten mit den Instrumenten der bestehenden Systeme die in der Richtlinie geforderten Daten nicht erhoben werden, deshalb mußten neue Erhebungen entwickelt werden.

So wurde beispielsweise in Belgien eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der vorhandenen Daten über die touristische Nachfrage durchgeführt. Da die meisten Daten nicht harmonisiert waren, hielt es das statistische Amt für erforderlich, 1996 eine neue Erhebung über die jährliche touristische Nachfrage (mindestens vier aufeinanderfolgende Übernachtungen) zu organsieren.

In Dänemark, in dem zuvor nur sehr wenige jährliche Erhebungen über den Reiseverkehr im Inland und ins Ausland durchgeführt worden sind, wurde beschlossen, eine völlig neue vierteljährliche Erhebung zu entwickeln. Diese Erhebung wurde im Januar 1996 eingeführt. Sie erfaßt sowohl längere Reisen als auch Kurzreisen (vierteljährlich und jährlich).

In Deutschland wurden in der Vergangenheit jährliche Erhebungen über die Urlaubsreisen der Inländer durchgeführt, allerdings nur bis 1990. Um der Richtlinie zu entsprechen wurde deshalb 1997 eine völlig neue vierteljährliche Erhebung eingeführt, mit der alle Datenmerkmale zur touristischen Nachfrage (vierteljährlich und jährlich) erfaßt werden.

Norwegen führte 1997 seine erste vierteljährliche "Reiseverkehrserhebung" im Rahmen der allgemeinen "Omnibus"-Erhebung durch.

In einigen Ländern mußten für die Erhebung vierteljährlicher Daten über Urlaubs- und Geschäftsreisen von einer oder mehr aufeinanderfolgenden Übernachtungen neue Erhebungen ausgearbeitet werden.

So wurde beispielsweise in Österreich im Dezember 1995 zunächst eine Piloterhebung über Reisen aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen eingeführt. Danach wurde 1997 die erste regelmäßige vierteljährliche Erhebung über Urlaubs- und Geschäftsreisen von einer oder mehr aufeinanderfolgenden Übernachtungen vorgenommen.

Belgien und Italien führten 1997 ebenfalls eine Piloterhebung über Urlaubs- und Geschäftsreisen von einer oder mehr aufeinanderfolgenden Übernachtungen ein.

IV. Gesamtbewertung

Die Maßnahmen und Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie haben sich inzwischen als sehr effizient erwiesen und sind weit fortgeschritten; die Bedingungen, unter denen sie durchgeführt werden, können als relativ zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Verfügbarkeit und Aktualität der Daten wurden seit der Annahme der Richtlinie beträchtlich verbessert. Da gemeinsame Definitionen angewandt wurden, können die Daten besser verglichen werden.

Dennoch ist es zu früh, um endgültige Schlußfolgerungen aus der Umsetzung der Richtlinie zu ziehen, da die Übergangszeit für die vierteljährliche Datenerhebung noch nicht abgelaufen ist. Im Laufe des Jahres 1996 wurden Pilotarbeiten durchgeführt und 1997 wurde mit der jetzigen regelmäßigen Datenerhebung begonnen. Viele Länder beantragten während der Übergangszeit jedoch Abweichungen von der Richtlinie.

Da den Mitgliedstaaten in der Anfangsphase der Umsetzung Gemeinschaftsmittel zur Verfügung standen, konnten sie eine Reihe von Anpassungen an ihren Systemen für Tourismusstatistiken vornehmen und die Richtlinie schneller umsetzen, als dies ohne die Mittel der Fall gewesen wäre.

Durch die Umsetzung der Tourismus-Richtlinie wurde es möglich bzw. sollte es möglich werden, das System der Tourismusstatistiken auf den Bedarf der Nutzer auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene auszurichten.

Folgende Überlegungen, die künftige Entscheidungen eventuell beeinflussen könnten, sind jedoch zu berücksichtigen:

- Es wurde festgestellt, daß es bei der Übermittlung der Daten der Mitgliedstaaten an Eurostat zu einigen Verzögerungen kam. Dadurch wird eine rasche Verbreitung der Daten an die Nutzer erschwert.

- Es wurden Verzögerungen bei der Prüfung und Sicherung der Qualität, der Zuverlässigkeit und der Vergleichbarkeit der Daten festgestellt. Die Anwendung der Definitionen und Klassifizierungen müssen eingehender geprüft werden. Da die personellen und finanziellen Ressourcen, die für eine detaillierte Bewertung der Ergebnisse der Mitgliedstaaten erforderlich sind, nicht zur Verfügung stehen, konnte die Bewertung bislang nicht abgeschlossen werden.

V. Ausblick

Für das gemeinschaftliche System für Tourismusstatistiken stehen in den kommenden Jahren große Herausforderungen an. Dazu zählen die Erweiterung, eine Differenzierung des Bedarfs an Tourismusstatistiken (Beschäftigung im Tourismus, Stellenwert des Tourismus in der Wirtschaft, Tourismus-Satellitenkonten, Messung der Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen etc.), Einbeziehung von Umweltaspekten in mit dem Tourismus verknüpfte Politikbereiche (nachhaltige Entwicklung des Tourismus), Berücksichtigung der Bedeutung des Tourismus bei der ländlichen und regionalen Entwicklung, technische Entwicklung neuer Instrumente für die Datenerhebung etc. Daher wäre es angemessen, auf Gemeinschaftsebene ein Informationssystem für Tourismusstatistiken sicherzustellen, zu erhalten und wenn möglich auch weiterzuentwickeln. Dadurch könnte die Entwicklung von Tourismusstatistiken, die dem Bedarf der Nutzer entsprechen, erleichtert werden.

Künftige Maßnahmen sollten schwerpunktmäßig ausgerichtet sein auf die weitere Umsetzung und Konsolidierung der Richtlinie, auf die Prüfung von Qualität, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten, die Anwendung von Definitionen und Klassifizierungen, Vergleiche zwischen verschiedenen Datenquellen, Arbeiten zu spiegelgleichen Tourismusstatistiken und eine Verbesserung der Aktualität und Verbreitung der Ergebnisse. Darüber hinaus sollten auch Verknüpfungen mit anderen Statistiken geprüft werden wie beispielsweise Statistiken zu Beschäftigung, Personenverkehr, Zahlungsbilanz, Unternehmen, Preise und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, um bestehende Datenquellen effizienter zu nutzen. Außerdem könnten Arbeiten zur Anwendung von Tourismus-Satellitenkonten in Erwägung gezogen werden, mit deren Hilfe die Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft und die Beschäftigung gemessen werden könnte. Die Richtlinie könnte dabei als wichtige Informationsquelle dienen.

Überlegungen zu künftigen Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie und etwaigen Erweiterungen des Rechtsakts sollten mit der Politik der Kommission in bezug auf das Beschäftigungspotential der Tourismuswirtschaft abgestimmt und koordiniert werden; diese Politik wurde mit dem Bericht der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung [10] eingeleitet. Darin weist die Gruppe auf die Bedeutung aussagekräftiger Informationen hin und vertritt die Auffassung, daß "zur Sicherung aktueller, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen die Notwendigkeit besteht, die vorhandenen Instrumente der Europäischen Gemeinschaft - wie z. B. das Eurobarometer - weiter zu entwickeln. Dabei ist eine Verbes serung im Hinblick auf die Bedürfnisse der touristischen Unternehmen anzustreben. Dazu gehört die Sicherung von Synergien bei sich ergänzenden Maßnahmen durch öffentliche und private Kooperationen".

[10] "Wertungen und Empfehlungen der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung", Europäische Kommission - GD XXIII, Oktober 1998.

Die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 28. April 1999 mit dem Titel "Das Beschäftigungspotential der Tourismuswirtschaft" [11] geht auf den Bericht der High Level Group und die Forderung der Ministerrats zurück, den Zusammenhang zwischen Tourismus und Beschäftigung in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken [12]. In der Mitteilung wird betont, daß für den europäischen Tourismus eine "wissensorientierte" Strategie erforderlich sei, "durch die Tourismusunternehmen, staatliche Stellen und andere Betroffene veranlaßt werden sollen, die vorhandenen Informationen besser zu nutzen, Know-how zu erwerben und zu vertiefen, neue Verfahren zu entwickeln und aus beispielhaften Lösungen zu lernen".

[11] ABl. C 178 vom 23.6.1999, S. 3.

[12] Tagung des Rates "Fremdenverkehr" am 26. November 1997.

Zu den vier Bereichen, die in den Schlußfolgerungen des Rates zu Fremdenverkehr und Beschäftigung vom 21.6.1999 hervorgehoben werden, zählt die Förderung des Informations austauschs und der Informationsverbreitung, und zwar insbesondere durch neue Technologien. Als Follow-up zu den Schlußfolgerungen des Rates wurden vier Arbeits gruppen eingesetzt; eine davon befaßt sich mit dem Bereich Information. Diese Arbeitsgruppe soll den Informationsbedarf feststellen und den Zugang zu Informationen ermöglichen. Statistiken werden von der Arbeitsgruppe als eines der wichtigsten Informationsmittel betrachtet. Die Arbeiten dieser Gruppe sollen zu der Diskussion über den anspruchsvolleren Bedarf der Nutzer an Tourismusstatistiken weitere Gesichtspunkte beitragen.

Anlage 1. Rechtsrahmen

Angenommen:

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Vorgesehen:

Jahr // Inhalt (Artikel in Klammern bezieht sich auf die Richtlinie)

2001 // Anhang 1: Genauigkeitsanforderungen und harmonisierte Verarbeitung systematischer Fehler (Artikel 4)

Anhang 2: Aufbereitung der Daten (Artikel 6)

Anhang 3: Verbreitung der Ergebnisse (Artikel 9)

Anlage 2. übersicht nach land und nach erhebungsbereich der richtlinie

In den folgenden Tabellen sind nach Erhebungsbereich der Richtlinie und nach Land die wichtigsten statistischen Instrumente aufgeführt (Erhebung, Verzeichnis), die entwickelt oder eingeführt wurden, um den Anforderungen des Rechtsakts nachzukommen (zweite Spalte). Den anderen Spalten ist die Verfügbarkeit und die Aktualität der Daten (Stand: 20.3.2000) zu entnehmen, die die Mitgliedstaaten anhand der Datentabellen an Eurostat übermittelt haben. Im folgenden werden die für die Verfügbarkeit und Aktualität der Daten eingesetzten Zeichen erklärt.

Datenverfügbarkeit

0: keine Daten (es wurde keine Tabelle übermittelt)

1: geringe Verfügbarkeit (weniger als 30% der Tabellen)

2: mittlere Verfügbarkeit (30-60% der Tabellen)

3: gute Verfügbarkeit (60-80% der Tabellen

4: ausgezeichnete Verfügbarkeit (über 80% der Tabellen)

Datenaktualität

Verzögerung nach Beobachtungszzeitraum

monatlich/vierteljährlich/jährlich

1: schwach 8+/3+/2+

2: mittel 4-7/2/1

3: gut 0-3/0-1/0

Kapazität der Beherbergungsbetriebe: örtliche Einheiten auf dem Staatsgebiet

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>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkung:

(*): Erhebung existierte bereits vor Annahme der Richtlinie.

---: Keine Änderungen.

Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben: Reiseverkehr im Inland und aus dem Ausland (Einreiseverkehr)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkung:

(*): Erhebung existierte bereits vor Annahme der Richtlinie.

---: Keine Änderungen.

Touristische Nachfrage: Reiseverkehr im Inland und ins Ausland (Tagesausfluege sind ausgeschlossen)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkung:

(*): Erhebung existierte bereits vor Annahme der Richtlinie.

---: Keine Änderungen.

Anlage 3. Finanzieller beitrg für die mitgliedstaaten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(*) Nur ein Vertrag.

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