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Document C2017/196/04

Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2017 — Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU

OJ C 196, 20.6.2017, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/4


Programm „HERCULE III“

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2017

Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU

(2017/C 196/04)

1.   Zielsetzung und Beschreibung

Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe a („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2017 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms zur Umsetzung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2017 (2), insbesondere auf Abschnitt 6.1.1, Maßnahmen 1-4 (Technische Unterstützung: Maßnahmen). Der Finanzierungsbeschluss für 2017 sieht vor, dass im Bereich der technischen Unterstützung eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt wird.

2.   Förderungswürdige Antragsteller

Diese Ankündigung richtet sich an nationale oder regionale Verwaltungsbehörden („Antragsteller“) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die sich für ein besseres europaweites Vorgehen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union einsetzen.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen nationale und regionale Verwaltungsbehörden aufgefordert werden, Vorschläge für Maßnahmen in einem der folgenden vier Bereiche einzureichen:

1.

Erwerb und Pflege von Untersuchungswerkzeugen und -methoden einschließlich fachlicher Schulungen über den Einsatz dieser Werkzeuge („Untersuchungswerkzeuge und -methoden“);

2.

Erwerb und Pflege von Geräten und Tieren für die Kontrolle von Containern, Lastkraftwagen, Eisenbahnwaggons und Fahrzeugen an den EU-Außengrenzen zwecks Aufdeckung geschmuggelter und gefälschter Waren („Aufdeckungsinstrumente“);

3.

Erwerb, Pflege und Zusammenschluss von Systemen zur Erkennung von Kfz-Kennzeichen (Automated Number Plate Recognition Systems, ANPRS) oder zur Erkennung von Containercodes. Für den Einsatz dieser Systeme notwendige fachliche Schulungen sind inbegriffen;

4.

Erwerb von Dienstleistungen zur Verbesserung der Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Analyse, Lagerung und Vernichtung von sichergestellten Zigaretten und von sichergestelltem Tabak („Analyse und Vernichtung sichergestellter Waren“).

Jeder Antragsteller darf im Rahmen dieser Aufforderung nur einen Antrag einreichen. Gegenstand jedes Antrags muss eine Maßnahme in nur einem der vier vorstehend genannten Bereiche sein. Anträge für eine Maßnahme in mehr als einem dieser Bereiche werden abgelehnt.

4.   Haushalt

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 9 150 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in den Unterlagen zu der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt. Das Budget für eine im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgeschlagene Maßnahme muss mindestens 100 000 EUR betragen.

Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

5.   Einreichung von Anträgen und Frist

Spätester Abgabetermin für Anträge ist Mittwoch, der 9. August 2017. Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm „Hercule III“ eingereicht werden:

https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/herc/index.html

6.   Weitere Informationen

Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können von dem in Abschnitt 5 genannten Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen werden:

http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de

Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind über das Teilnehmerprotal einzureichen.

Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form in dem vom Teilnehmerportal abrufbaren Leitfaden für Antragsteller und auf der Website der Kommission veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

(2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Finanzierung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2017 (C(2017) 1120 final vom 22. Februar 2017).


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