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Document 52017M8536
Prior notification of a concentration (Case M.8536 — Atlantia/Abertis Infraestructuras) (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8536 — Atlantia/Abertis Infraestructuras) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8536 — Atlantia/Abertis Infraestructuras) (Text von Bedeutung für den EWR. )
OJ C 308, 16.9.2017, p. 19–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 308/19 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8536 — Atlantia/Abertis Infraestructuras)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 308/08)
1. |
Am 8. September 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Atlantia: Holdinggesellschaft, die hauptsächlich in den Bereichen Konzessionen für gebührenpflichtige Autobahnen und Flughafeninfrastruktur tätig ist, — Abertis: Muttergesellschaft einer in den Bereichen gebührenpflichtige Straßen und Telekommunikationsinfrastruktur aktiven Gruppe. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8536 — Atlantia/Abertis Infraestructuras Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).