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Document 52017DC0654

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Umsetzng der Freihandelsabkommen 1. Januar 2016 - 31. Dezember 2016

COM/2017/0654 final

Brüssel, den9.11.2017

COM(2017) 654 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Umsetzng der Freihandelsabkommen

1. Januar 2016 - 31. Dezember 2016

{SWD(2017) 364 final}


1.Einleitung

1.1.Wirksamkeit, Transparenz und Zusammenarbeit

1.2.Aufbau des Berichts

2.Freihandelsabkommen der neuen Generation – Südkorea, Kolumbien/Peru, Zentralamerika

2.1.Handelsströme

2.2.Zollkontingente

2.3.Präferenznutzungsrate

2.4.Dienstleistungen und Investitionen

2.5.Mit der Umsetzung befasste Gremien

3.Vertiefte und umfassende Freihandelszonen – Ukraine, Moldau und Georgien

3.1.Handelsströme

3.2.Zollkontingente

3.3.Präferenznutzungsraten

3.4.Dienstleistungen und Investitionen

3.5.Mit der Umsetzung befasste Gremien

4.Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – afrikanische, karibische und pazifische Länder (AKP-Staaten)

4.1.Stand der Abkommen

4.2.Handelsströme

4.3.Investitionen

4.4.Unterstützung seitens der EU für die Umsetzung der WPA

4.5.Entwicklungshilfe

4.6.Institutionelle Aktivitäten

5.Freihandelsabkommen der ersten Generation

5.1.Handelsströme

5.2.Zollkontingente

5.3.Präferenznutzungsraten

5.4.Dienstleistungen und Investitionen

5.5.Mit der Umsetzung befasste Gremien

6.Schwerpunktthema: Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung

6.1.Aktivitäten im Rahmen von FHA der ersten Generation

6.2.Zwischenstaatliche Treffen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung

6.3.Sonstige Treffen

6.4.Aktueller Stand und verbleibende Herausforderungen

7.Ex-post-Bewertung der Auswirkungen der FHA – Chile und Mexiko

7.1.Chile

7.2.Mexiko

8.Vorbereitung einer wirksamen Umsetzung der FHA

9.Interessenträger besser informieren

10.Schlussfolgerung

10.1.Handelsströme

10.2.Zollkontingente

10.3.Präferenznutzungsraten

10.4.Dienstleistungen und Investitionen

10.5.Handel und nachhaltige Entwicklung

10.6.Offene Fragen

10.7.Rechtliche Durchsetzung

Anhang 1 – Anwendungsbereich des Berichts und verwendete Daten

Anhang 2 – Überblick über die in diesem Bericht behandelten FHA

Anhang 3 – Statistische Daten zur Präferenznutzung

Anhang 4 – Präferenznutzung bei Einfuhren in die EU

Anhang 5 – Präferenznutzung bei Ausfuhren aus der EU



1.Einleitung

1.1.Wirksamkeit, Transparenz und Zusammenarbeit

In letzter Zeit haben viele Menschen in Frage gestellt, ob man durch die Handelspolitik die Globalisierung meistern und die Menschen und Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU unterstützen kann. Daher besteht ein wesentliches Ziel der Kommission darin, aus den Freihandelsabkommen (FHA) der EU den größtmöglichen Nutzen zu ziehen.

Vor diesem Hintergrund wird in der Mitteilung „Handel für alle 1 betont, wie wichtig eine wirksame Umsetzung und Durchsetzung von FHA ist. In der Mitteilung hat sich die Kommission verpflichtet, einen jährlichen Bericht über die Umsetzung von FHA vorzulegen. Der vorliegende Bericht ist der erste dieser Reihe.

Der Hauptzweck des vorliegenden Berichts besteht darin, für Transparenz zu sorgen. In ihm werden sowohl die Fortschritte als auch Probleme und Schwachstellen aufgezeigt. Dadurch soll er die anderen Organe und Einrichtungen der EU, die Zivilgesellschaft und jeden mit einem Interesse im Bereich der EU-Handelspolitik in die Lage versetzen, zu hinterfragen und darüber zu diskutieren, wie die EU ihre FHA in der Praxis verwirklicht.

Zudem strebt die Kommission eine engere Zusammenarbeit mit den anderen Organen und Einrichtungen der EU, den EU-Mitgliedstaaten, Unternehmensverbänden und sonstigen Organisationen an, um weitere Ideen für eine wirksamere Gestaltung von FHA zusammenzutragen. Ferner sucht sie nach Wegen, die Unternehmen in der EU und in den Partnerländern dabei zu unterstützen, die FHA besser zu nutzen.

Bisher gibt es noch keinen umfassenden Überblick über die Umsetzung aller EU-FHA. Für einige von ihnen wird jedoch ein jährlicher Bericht erarbeitet. 2 Der vorliegende Bericht baut auf den bestehenden Vorgehensweisen auf. Er soll ein umfassendes Bild liefern und dazu dienen, die Tätigkeit der EU bei der Anwendung ihrer FHA weiter zu überwachen und diesbezügliche Informationen weiterzugeben.

1.2.Aufbau des Berichts

In diesem Bericht wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse zu den von der EU angewendeten FHA gegeben. Die EU-FHA werden unterteilt in:

·sogenannte Freihandelsabkommen der neuen Generation,

·Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen,

·Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA),

·sogenannte Freihandelsabkommen der ersten Generation.

Der Bericht enthält außerdem

·Erfahrungsberichte von Unternehmen, darunter insbesondere kleine Unternehmen, in denen die Vorteile der EU-FHA aufgezeigt werden;

·einen Abschnitt über die Umsetzung der Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung in den EU-FHA;

·eine Erläuterung zu den von der Kommission durchgeführten Ex-post-Bewertungen über die Auswirkungen der FHA;

·einen Abschnitt über die Vorbereitung der im Zusammenhang mit den neuen FHA anstehenden Umsetzungsarbeit.

Eine diesem Bericht beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält ausführlichere einzelne Jahresberichte zu den vertieften und umfassenden Freihandelszonen mit Georgien, Moldau und der Ukraine sowie Factsheets zu FHA der ersten Generation und WPA.

Die Kommission blickt der Erörterung der Schlussfolgerungen dieses Berichts erwartungsvoll entgegen und regt alle interessierten Parteien zur Beteiligung an.



2.Freihandelsabkommen der neuen Generation – Südkorea, Kolumbien/Peru, Zentralamerika

Als Freihandelsabkommen der neuen Generation werden für die Zwecke dieses Berichts FHA bezeichnet, die nach 2006 ausgehandelt wurden, als die Kommission in ihrer Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ 3 ihre Absicht bekundet hatte, mit ausgewählten Drittländern Verhandlungen über umfassende FHA einzuleiten. Von den angewendeten Abkommen gehören die FHA mit Südkorea, Kolumbien/Peru und Zentralamerika in diese Kategorie.

2.1.Handelsströme 

Wie die Entwicklungen des Handels zeigen, hat das FHA mit Südkorea der europäischen Exportwirtschaft große Erfolge beschert.

2.1.1.Südkorea

Die EU-Ausfuhren nach Südkorea (Korea) sind seit Beginn der Anwendung des FHA um 59,2 % gestiegen. 4 Das Handelsdefizit der EU, das im Jahr 2010 noch 11,6 Mrd. EUR betrug, hat sich in einen Handelsüberschuss von 3,1 Mrd. EUR im Jahr 2016 verwandelt.

Im Jahr 2016 sind die EU-Ausfuhren jedoch erstmalig seit der Anwendung des FHA gesunken, und zwar um 6,9 %. Insbesondere bei den EU-Ausfuhren an Maschinen und Geräten (um 8,2 %) sowie Beförderungsmitteln (um 6,4 %) waren Rückgänge zu verzeichnen. Auf diese beiden Wirtschaftszweige entfallen mehr als 50 % der EU-Ausfuhren nach Korea.

Die Einfuhren aus Korea sind insgesamt verhältnismäßig stabil geblieben. Im Jahr 2016 nahmen sie sich jedoch ebenfalls um 2,2 % ab. Auch bei den Einfuhren aus Korea gab es Rückgänge in den Bereichen Maschinen und Geräte und Beförderungsmittel, die bei 4,9 % lagen.

Ein Bereich von besonderem Interesse im Rahmen des FHA EU-Korea war die Kfz-Branche, in der sich die EU-Ausfuhren ebenfalls hervorragend entwickelt haben.

Die EU-Ausfuhren von Kraftfahrzeugen haben seit Beginn der Anwendung des FHA um 244 % zugenommen und machen 13 % der EU-Gesamtausfuhren nach Korea aus.

Die Kfz-Einfuhren aus Korea sind um 53 % gestiegen, was einem Anteil von 10 % der EU-Gesamteinfuhren aus Korea entspricht.

Im Jahr 2016 hingegen sind die EU-Ausfuhren an Kraftfahrzeugen um 7,5 % zurückgegangen (teilweise aufgrund des Dieselmotor-Skandals), die Einfuhren um 9 %.

Weitere Gründe für den Rückgang der EU-Gesamtausfuhren sind die Abnahme der Ölausfuhren des Vereinigten Königreichs (aufgrund des Endes der Iran-Sanktionen) und die Auslieferung von weniger Flugzeugen (mit mehr geplanten Auslieferungen in den nächsten Jahren).

Österreichischer Kletterausrüstungshersteller gelangt dank Ausfuhren an die Spitze

Durch die Abschaffung der Zölle hat das Handelsabkommen EU-Korea das Unternehmen AustriAlpin dabei unterstützt, seine Geschäftstätigkeiten auf Südkorea auszuweiten und seine Marktstellung auf den asiatischen und globalen Märkten zu festigen. Inzwischen führt der Kletterausrüstungshersteller vor allem dank der EU-Handelsabkommen etwa 80 % seiner Erzeugnisse aus.

Obwohl AustriAlpin weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt, erzielte das Unternehmen im Jahr 2015 einen Gesamtumsatz von 8,5 Mio. EUR, von denen 7,1 Mio. EUR auf Ausfuhren entfielen.

Französischer Naturkosmetikhersteller ist in Südkorea erfolgreich

Laboratoire Soniam stellt Pflanzenextrakte für die Kosmetikindustrie her. Das kleine Unternehmen profitierte von dem Handelsabkommen EU-Korea, da es seine Erzeugnisse aufgrund der gesenkten Zölle zu günstigeren Preisen anbieten konnte.

Soniam konnte – unterstützt durch eine Ecocert-Zertifizierung für Bioprodukte und das Prädikat „made in France“ – seine Ausfuhren nach Korea im Laufe des Jahres 2016 um 20 % steigern.

2.1.2.Kolumbien und Peru

Die EU ist Kolumbiens zweitgrößter und Perus drittgrößter Handelspartner. Seit Beginn der Anwendung der FHA ist der bilaterale Handel zwischen der EU und Kolumbien um 23,5 % zurückgegangen, zwischen der EU und Peru um 11 %. 5 Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Konjunkturabschwung in Lateinamerika und den Verfall der Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt zurückzuführen, wodurch die Ausfuhren beider Länder in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Die FHA hatten jedoch eine stabilisierende Wirkung: Der internationale Handel dieser beiden Länder insgesamt ist im gleichen Zeitraum stärker zurückgegangen (bei Kolumbien um etwa 36 %, bei Peru um etwa 18 %) als ihr Handel mit der EU. Es ist davon auszugehen, dass sich der Handel mit der EU ohne die FHA wahrscheinlich noch stärker verringert hätte.

Die EU-Ausfuhren nach Kolumbien nahmen im Laufe der ersten beiden Jahre der Anwendung des FHA um 18 % zu, gingen jedoch im Jahr 2016 aufgrund schleppender Nachfrage um 17 % zurück. Die EU-Einfuhren aus Kolumbien sind seit Beginn der Anwendung des FHA um 37,5 % gesunken.

Im Falle von Peru sind die EU-Ausfuhren gegenüber 2012 um 4 % gestiegen, während die Einfuhren bis Ende 2016 um ebenfalls 4 % zurückgegangen sind.

Ungeachtet der moderaten Gesamtentwicklung des Handels haben jedoch die EU-Ausfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf beide Märkte um 82 % (Ausfuhren nach Kolumbien) bzw. 73 % (Ausfuhren nach Peru) und damit ganz deutlich zugenommen. Gleiches gilt für die EU-Einfuhren aus den beiden Ländern mit einem Anstieg von 33 % im Falle von Kolumbien (45 % bei Kaffee) und 19 % im Falle von Peru (120 % bei Obst, 30 % bei Fisch und Meeresfrüchten und 226 % bei Kakao).

Im selben Zeitraum sind die Einfuhren an Roh- und Mineralstoffen aus diesen beiden Ländern gesunken.

Luxemburgisches Bier in kolumbianischen Lokalen

Das Handelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru ermöglichte es der luxemburgischen Brauerei „Brasserie Nationale“, die für ihre Biermarke Bofferding bekannt ist, mit Bierausfuhren nach Kolumbien zu beginnen, dessen Markt 100-mal größer ist als der in Luxemburg. Dank des Abkommens erledigt das Unternehmen alle Ausfuhranforderungen selbst, ohne beim Verschicken eines Containers nach Kolumbien jedes Mal auf Experten angewiesen zu sein oder mit Zwischenhändlern verhandeln zu müssen.

Das hohe Volumen der Exporte nach Kolumbien hat das Wachstum der Brauerei beflügelt, die inzwischen insgesamt 34 000 Hektoliter Bier pro Jahr ins Ausland verkauft.

Österreichischer Wein macht Eindruck in den Anden

Das Weingut Rainer Wess liegt in der Wachau (Österreich). Seit 2003 wird dort Wein hergestellt; 65 % der Erzeugnisse werden in mehr als 20 Länder ausgeführt.

Durch das Handelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru konnte das Unternehmen von niedrigeren Handelszöllen und einfacher zu erfüllenden Verwaltungsauflagen profitieren. Sein Wein erfreut sich in einigen der besten Restaurants der peruanischen Hauptstadt Lima wachsender Beliebtheit.

2.1.3.Zentralamerika

In Verbindung mit dem FHA EU-Zentralamerika 6 ist ein stetiges Wachstum des Handels zu verzeichnen. Die EU-Ausfuhren sind um 22 % gestiegen, die Einfuhren aus fünf zentralamerikanischen Ländern um 18,3 %.

Die einzige Ausnahme ist Costa Rica, das mit den negativen Folgen der Verlagerung seines früher wichtigsten Ausführers von IT-Komponenten nach Asien zu kämpfen hat. Infolgedessen gingen Costa Ricas Ausfuhren an Büro- und Telekommunikationsgeräten im Jahr 2015 um fast 94 % zurück. Im gleichen Jahr sanken die Ausfuhren des Landes in die EU um 40 %, was zur Folge hatte, dass auch die Gesamthandelsströme zwischen der EU und Zentralamerika um 0,78 % zurückgingen.

Die wichtigsten Bestimmungsländer der EU-Ausfuhren nach Zentralamerika sind Costa Rica (25 %), gefolgt von Panama (24 %) und Guatemala (22 %).

Belgische Kaffeerösterei geht Partnerschaften in aller Welt ein

Die belgische Kaffeerösterei OR wurde 2001 gegründet und hat seitdem mit der Überzeugung, dass die besten Kaffeebohnen direkt von den Bauern kommen, internationale Märkte erschlossen.

Durch die EU-Handelsabkommen mit Ländern in Zentral- und Südamerika ist es für europäische Unternehmen einfacher geworden, Kaffee aus dieser Region zu beziehen. Darüber hinaus profitiert auch die örtliche Bevölkerung von diesen Abkommen, da sie die Ausführer aus diesen Ländern in den Bereichen Arbeits- und Umweltschutz zur Einhaltung von EU-Normen verpflichten.

2.2.Zollkontingente

Auf die Einfuhren von Waren, für die Zollkontingente gelten, werden innerhalb der vereinbarten Mengen geringere Einfuhrzölle erhoben. Über diese Mengen hinaus ist der Einfuhrzoll höher.

2.2.1.Kolumbien und Peru

Die Zollkontingente für Zucker werden sowohl von Kolumbien als auch von Peru genutzt. Peru macht auch von den Kontingenten für Zuckermais und Knoblauch zunehmenden Gebrauch, während die Zollkontingente für andere Waren nur wenig genutzt werden.

Die EU hat insgesamt ihre im Abkommen vereinbarten Zollkontingente umfassend genutzt. Bei einigen Erzeugnissen ist die Nutzungsrate jedoch sehr niedrig. Bei Ausfuhren von Käse nach Kolumbien beispielsweise wurden nur 7,9 % des Gesamtkontingents ausgeschöpft, im Falle von Peru nur 4,3 %; bei der Ausfuhr von Süßwaren nach Kolumbien lag die Nutzungsrate bei lediglich 3,8 % des Gesamtkontingents.

2.2.2.Zentralamerika

Zentralamerika nahm nur seine Zollkontingente für Zucker und Rum in Anspruch, während die anderen Zollkontingente ungenutzt blieben.

Der EU wurden Zollkontingente für vier Erzeugnisse eingeräumt, die jedoch nur wenig genutzt werden. Von den Gesamtkontingenten wurden für geräucherten Schinken nur 26 %, für Milchpulver 14 %, für Käse 44 % und für verarbeitetes Schweinefleisch lediglich 4,9 % genutzt.

2.3.Präferenznutzungsrate 

Die Präferenznutzungsrate gibt darüber Aufschluss, in welchem Umfang die Unternehmen die Zollpräferenzen nutzen, die ihnen durch ein Freihandelsabkommens der EU gewährt werden.

Der Ausgangswert sind die Gesamteinfuhren aus einem Partnerland in die EU (oder umgekehrt), die für Präferenzzölle in Frage gekommen wären. Die Präferenznutzungsrate gibt an, bei welchem Anteil dieser Gesamteinfuhren der verringerte Zollsatz auch tatsächlich genutzt wurde. 7

Die Ermittlung der Zahl von EU-Ausführern, die in FHA vereinbarte Zollpräferenzen nutzen, liefert ein wichtiges Maß für die Wirksamkeit von FHA. 

2.3.1.Südkorea

Die Präferenznutzungsrate für EU-Ausfuhren nach Korea lag im Jahr 2016 mit 71 % so hoch wie nie zuvor. Dem stehen Werte von 68 % im Jahr 2015 und 65 % in den Jahren 2014 und 2013 gegenüber. Die Nutzung der Präferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse war höher als für Industrieerzeugnisse (86 % bzw. 64 %). Die höchsten allgemeinen Präferenznutzungsraten wurden bei Beförderungsmitteln sowie lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (93 %) festgestellt. Bei den EU-Ausfuhren von mineralischen Stoffen, Perlen und Edelsteinen, unedlen Metallen und Maschinen wurden die verringerten Zollsätze hingegen zu weniger als 50 % genutzt.

Die koreanischen Ausführer nutzten ihre Zollpräferenzen im Jahr 2016 für 87 % der in Frage kommenden Ausfuhren. Bei mineralischen Stoffen, Beförderungsmitteln sowie Kunststoff und Kautschuk lag die Präferenznutzungsrate bei über 90 %, für Holz hingegen bei 9 % und für Perlen bei 34 %. Von koreanischer Seite wurden die verringerten Zollsätze für Maschinen in weit höherem Maße in Anspruch genommen als bei EU-Ausfuhren nach Korea (mit Präferenznutzungsraten von 72 % bzw. 48 %).

2.3.2.Kolumbien und Peru

Aus kolumbianischen Statistiken geht hervor, dass sich die Präferenznutzungsrate für EU-Ausfuhren nach Kolumbien im Jahr 2016 auf 70,6 % belief (gegenüber 50,7 % im Jahr 2014). Für Peru liegen keine Daten vor.

Bei den Ausfuhren aus Kolumbien und Peru auf den EU-Markt wurden die Präferenzraten in mehr als 95 % der in Frage kommenden Fälle genutzt.

2.3.3.Zentralamerika

Im Falle von Zentralamerika lagen statistische Daten zu den EU-Ausfuhren nur für Costa Rica vor: Demnach wurden bei lediglich 16,6 % der in Frage kommenden EU-Ausfuhren nach Costa Rica die Vorteile des FHA in Anspruch genommen.

Bei den Ausfuhren aus Costa Rica in die EU lag die Rate bei 92 %.

2.4.Dienstleistungen und Investitionen 

2.4.1.Südkorea

Die EU-Ausfuhren von Dienstleistungen nach Korea haben seit Beginn der Anwendung des FHA um 49 % zugenommen, wenngleich im Jahr 2015 ein Rückgang der Exporte um 7 % zu verzeichnen war. Auch die Dienstleistungseinfuhren aus Korea haben sich um insgesamt 32 % erhöht, im Jahr 2015 um 7,3 %.

Die Investitionsbestände der EU in Korea sind seit Beginn der Anwendung des FHA um 32,8 % angewachsen, die koreanischen Bestände in der EU um 60 %. Die EU-Bestände in Korea (49,7 Mrd. EUR im Jahr 2015) sind etwa 2,5-mal höher als die koreanischen Bestände in der EU (20,9 Mrd. EUR im Jahr 2016).

2.4.2.Kolumbien und Peru

Bei den lateinamerikanischen Ländern sind Entwicklungen in kleinem Umfang zu beobachten. Die Dienstleistungsausfuhren der EU nach Kolumbien blieben stabil, die nach Peru erhöhten sich um 11 %. Die Dienstleistungseinfuhren aus Kolumbien stiegen um 3 %, die aus Peru verringerten sich um 6 %.

Die Investitionsbestände der EU nahmen in Kolumbien um 4 % und in Peru um 15 % zu. In beiden Ländern ist die EU der wichtigste ausländische Investor.

2.4.3.Zentralamerika

Das Gesamtvolumen des Dienstleistungshandels der EU mit Zentralamerika hat sich um 3 % verringert. Bei den Ausfuhren und Einfuhren gab es erhebliche Schwankungen zwischen den einzelnen zentralamerikanischen Ländern, aber im Falle von Costa Rica und Panama nahm der Handel mit Dienstleistungen in beide Richtungen zu.

Der größte Handelspartner der EU in dieser Region ist Panama (53 %), gefolgt von Costa Rica (21 %) und Guatemala (13 %).

2.5.Mit der Umsetzung befasste Gremien 

Bei Freihandelsabkommen der neuen Generation bilden die mit der Umsetzung befassten Gremien eine umfassende Struktur. Eine Reihe von Unterausschüssen und Arbeitsgruppen kommt jährlich zusammen und erstattet einem Handelsausschuss (bzw. einem Assoziationsausschuss im Fall von Zentralamerika) Bericht. Die Handelsausschüsse, die häufig auf Ministerebene tagen, nehmen eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen in allen Bereichen vor und erörtern die bei der Umsetzung festgestellten Probleme, um dafür Lösungen zu finden.

2.5.1.Südkorea

Die wichtigsten Fragen, die im Handelsausschuss EU-Korea für den Berichtszeitraum aufgeworfen wurden, betrafen Aspekte des Gesundheits- und Pflanzenschutzes, namentlich den Marktzugang für Rindfleisch und die Regionalisierung im Zusammenhang mit Schweinefleischausfuhren. Diesbezüglich besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf. Dagegen ist die gute Zusammenarbeit mit Korea in Fragen des Tierschutzes ein wegweisendes Beispiel. Die Erfahrungen mit Korea im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz verdeutlichen, wie wichtig es ist, in die Freihandelsabkommen klare und ausführliche Kapitel zu diesen Themen aufzunehmen.

Im Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum ist die Frage der Rechte der öffentlichen Wiedergabe noch immer ungeklärt. Dasselbe gilt für die Aufnahme neuer zu schützender geografischer Angaben in das FHA – ein Anliegen, mit dem sich die EU seit 2014 erfolglos befasst.

Der Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung wurde ebenfalls ausführlich diskutiert, wobei die Ratifizierung und Umsetzung von Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Schutz der Arbeitnehmerrechte in Korea im Mittelpunkt standen. Bedauerlicherweise haben diese Gespräche noch nicht zu einer Lösung der festgestellten Probleme geführt.

Das FHA enthält außerdem klare Bestimmungen zur Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens, damit der wirksame Marktzugang von EU-Unternehmen in Korea überwacht werden kann. Bislang hat Korea jedoch noch keine Unterlagen zu den öffentlichen Aufträgen vorgelegt, die an EU-Unternehmen vergeben wurden. Diese Frage soll in den nächsten Sitzungen der Arbeitsgruppe „Öffentliches Beschaffungswesen“ behandelt werden.

2.5.2.Kolumbien und Peru

Im Jahr 2016 hat Kolumbien große Fortschritte bei Problemen im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz (Umsetzung des auf Einheiten bezogenen Konzepts, Verfahren für die Aufstellung vorläufiger Listen) und im Hinblick auf die diskriminierende Regelung für Spirituosen (mit der Verabschiedung einer neuen Rechtsvorschrift, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist) erzielt. Der Wert der EU-Ausfuhren von Spirituosen nach Kolumbien lag im Jahr 2016 bei 43,7 Mio. EUR, was einem Anteil von 12 % der landwirtschaftlichen Gesamtausfuhren der EU nach Kolumbien entspricht. Auch Peru hat im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz Fortschritte erzielt, wobei jedoch noch weiterer Handlungsbedarf besteht.

Der Grundsatz der Regionalisierung wurde in das Kapitel zum Gesundheits- und Pflanzenschutz aufgenommen und sowohl von Kolumbien als auch von Peru auf ihre Einfuhren aus der EU angewendet.

Die Gespräche, die in Kolumbien auf subzentraler Ebene über den Zugang zum Markt für das öffentliche Beschaffungswesen geführt wurden, verliefen in die richtige Richtung.

In Peru bestehen nach wie vor Probleme wie die diskriminierende Behandlung von eingeführten Spirituosen sowie im Zusammenhang mit Rechten der öffentlichen Wiedergabe.

Die Durchsetzung der geografischen Angaben ist in beiden Ländern weiterhin problematisch. Auch die Frage der Direktlieferungen, bei denen die EU die FHA-Präferenzen für Sendungen, die während der Durchfuhr aufgeteilt werden, zurückbehalten will, ist weiterhin ungeklärt.

2.5.3.Zentralamerika

Im Fall von Zentralamerika betreffen die wichtigsten Fragen folgende Bereiche:

·Durchsetzung der geografischen Angaben (insbesondere in Guatemala und Honduras),

·öffentliches Beschaffungswesen (Panama),

·abgaberechtliche Diskriminierung von Bier (Costa Rica),

·Erfüllung von Zusagen im Hinblick auf eine stärkere regionale Integration im Zusammenhang mit bestimmten technischen Vorschriften.



3.Vertiefte und umfassende Freihandelszonen – Ukraine, Moldau und Georgien

Die Ukraine, die Republik Moldau (Moldau) und Georgien haben jeweils ein Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen. Diese Abkommen bilden die Grundlage dafür, dass zwischen der EU und diesen östlichen Partnern die politische Assoziierung vertieft wird und eine schrittweise wirtschaftliche Integration erfolgen kann.

Die vertieften und umfassenden Freihandelszonen schaffen als wirtschaftlichen Säule der Assoziierungsabkommen die Voraussetzungen für intensivere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Sie sehen eine umfassendere schrittweise Annäherung der Rechtsvorschriften der Partner an das Unionsrecht vor.

Der Zweck von vertieften und umfassenden Freihandelszonen besteht darin, neue Rahmenbedingungen und ein besseres Klima für den Handel und Investitionen mit diesen Partnern zu schaffen und die wirtschaftliche Umstrukturierung, Modernisierung und Diversifizierung der Volkswirtschaften in den betreffenden Ländern zu unterstützen. Angesichts des Zieles einer schrittweisen Integration in den EU-Binnenmarkt gehen die Handelsbestimmungen für vertiefte und umfassende Freihandelszonen über Freihandelsabkommen der neuen Generation hinaus und bilden eine besondere Art von Handelsabkommen.

Vertiefte und umfassende Freihandelszonen weisen zwei Hauptaspekte auf:

1) schrittweise gegenseitige Marktöffnung (Abschaffung/Absenkung von Zöllen und Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse) auf beiden Seiten mit einigen Asymmetrien zugunsten der östlichen Partner;

2) weitreichende Annäherung der Rechtsvorschriften an das Unionsrecht in handelsbezogenen Bereichen.

3.1.Handelsströme 

Die EU ist für alle drei Länder der größte Handelspartner, auf den 55 % (Moldau), 41 % (Ukraine) bzw. 30 % (Georgien) ihres Gesamthandels im Jahr 2016 entfielen. Mit allen drei Ländern hat die EU eine positive Handelsbilanz.

3.1.1.Ukraine

Im Jahr 2016 – dem ersten Jahr der Anwendung der vertieften und umfassenden Freihandelszone – war ein Anstieg sowohl der EU-Ausfuhren (17,6 %) in die Ukraine als auch der EU-Einfuhren (1,9 %) aus der Ukraine zu verzeichnen. 8 Dies ist größtenteils auf die Wiederbelebung der ukrainischen Wirtschaft zurückzuführen, die sich langsam von einer Rezession im Jahr 2015 erholt, als das BIP um 9,9 % geschrumpft war und sich die Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen von 8,2 Mrd. EUR im Jahr 2012 auf 3 Mrd. EUR im Jahr 2015 verringert hatten.

3.1.2.Moldau

Im Zeitraum 2014-2016 verzeichneten die EU-Ausfuhren nach Moldau aufgrund eines Rückgangs der Binnennachfrage, interner Probleme (Betrug im Bankensektor) und wirtschaftlicher Schwierigkeiten in der Region einen Rückgang um 13 %. Im gleichen Zeitraum gab es bei den EU-Einfuhren aus Moldau, darunter insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, aber auch Maschinen, Möbel und Bekleidung, einen Anstieg um 13,5 %.

3.1.3.Georgien

Die EU-Ausfuhren nach Georgien stiegen im Zeitraum 2014-2016 um 2,8 %, während die EU-Einfuhren aus diesem Land um 16,4 % abnahmen. Der Rückgang der Weltmarktpreise für Rohstoffe war einer der Hauptgründe für den sinkenden Wert der Ausfuhren aus Georgien, die vorwiegend Rohstoffe und Halbzeuge umfassen. Mengenmäßig blieb das Ausfuhrniveau dagegen stabil.

Auf den Gebieten der Geodäsie und Topografie nutzt die EU Drohnen und Nachverkaufsdienstleistungen aus der Ukraine

Das in Kiew ansässige Unternehmen Drone.ua stellt unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) für den europäischen Markt her. Das Unternehmen hat in Litauen das Joint Venture UAV.tools gegründet, über das seine Technologien in 15 europäischen Ländern verbreitet werden sollen. Demnächst wird es Niederlassungen in Moldau und im Vereinigten Königreich eröffnen.

Das Unternehmen exportiert nicht nur Luftfahrzeuge, sondern bietet auch technische Unterstützung, Schulungen und Datenverarbeitungsdienste an. In der Ukraine werden die Drohnen in der Landwirtschaft eingesetzt, während sie in der EU in der Regel in den Bereichen Geodäsie und Topografie genutzt werden.

Ukraine stärkt ihre Position in Europa im Bereich Tierernährung

Im Mai 2017 wurde das ukrainische Unternehmen Kormotech LLC in die Liste der 50 welt- und europaweit größten Tierfutterhersteller aufgenommen (auf der nur drei Unternehmen aus mittel- und osteuropäischen Ländern stehen).

Dank der Handelsbestimmungen für die vertiefte und umfassende Freihandelszone erobern die Produkte des Unternehmens (Katzen- und Hundefutter) seit zwei Jahren neue Märkte in der EU, da ihre Produktionsanlagen im Hinblick auf die Nahrungsmittelsicherheit und -qualität europäische Standards erfüllen. Kormotech LLC stellt jährlich 16 000 Tonnen Fertignassfutter und 30 000 Tonnen Fertigtrockenfutter her und exportiert seine Produkte in fünfzehn Länder.

3.2.Zollkontingente

Aufgrund der Nichteinhaltung von EU-Bestimmungen im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz wurden die Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse von keinem der drei Partner im Rahmen vertiefter und umfassender Freihandelszonen voll ausgeschöpft.

Die Ukraine nahm 11 der insgesamt 36 Zollkontingente voll in Anspruch.

Moldau nutzte die Zollkontingente für zwei der insgesamt sechs Produktgruppen.

Georgien machte keinen Gebrauch von dem einzigen Zollkontingent, das dem Land für frischen und gekühlten Knoblauch eingeräumt wurde.

3.3.Präferenznutzungsraten 

Angaben zu diesen Raten liegen nur für die Ausfuhren der östlichen Partner in die EU vor. Sie liegen mit etwa 80 % (Georgien) und 90 % (Ukraine und Moldau) sehr hoch.

3.4.Dienstleistungen und Investitionen 

Bei den Dienstleistungen verzeichnete Moldau in 2014-2015 bei den EU-Ausfuhren (3 %) und EU-Einfuhren (17 %) Anstiege, während die Zahlen für Georgien unverändert blieben.

Die Investitionsströme der EU aus und nach Moldau nahmen ebenfalls in beide Richtungen zu (EU-Investitionen in Moldau um 127 %, moldauische Investitionen in der EU um 67 %), blieben jedoch in absoluten Zahlen weiterhin sehr gering. Im Fall von Georgien blieben die Investitionsströme unverändert. 9

3.5.Mit der Umsetzung befasste Gremien 

Die Annäherung der Rechtsvorschriften ist ein wesentliches Element bei der Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszonen. Sie stand daher auch im Mittelpunkt der Zusammenkünfte der mit der Umsetzung befassten Gremien – die Assoziationsausschüsse in der Zusammensetzung „Handel“ und die vier thematischen Unterausschüsse in den Bereichen

·Zoll,

·geografische Angaben,

·gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie

·Handel und nachhaltige Entwicklung.

Im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz haben die EU und Moldau gemeinsam eine umfassende Strategie verabschiedet; die EU und Georgien einigten sich auf einen legislativen Fahrplan. Eine formale Annahme der Strategie im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz mit der Ukraine ist für die zweite Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Diese Dokumente werden feste Bestandteile der Assoziierungsabkommen/vertieften und umfassenden Freihandelszonen und dienen den Partnerländern in den kommenden Jahren als Orientierungshilfe für die Annäherung der Rechtsvorschriften und den Aufbau institutioneller Kapazitäten.

Ähnliche Reformpläne wurden für technische Vorschriften und Normen verabschiedet. In diesen beiden Bereichen müssen jedoch in allen drei Ländern die Verwaltungskapazitäten ausgebaut werden, damit die noch anstehenden Arbeiten durchgeführt und die Rechtsvorschriften wirksam um- und durchgesetzt werden können.

Für das öffentliche Beschaffungswesen wurden in allen Ländern umfassende Reformstrategien erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind Moldau und die Ukraine im Jahr 2016 auch dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation beigetreten.

Was Handelshemmnisse anbelangt, hat die Ukraine (zwischen Juli 2016 und Juli 2017) Ausfuhrzölle auf Metallschrott erhoben und wendet noch immer ein Ausfuhrverbot für Holz an, das mit den Handelsbestimmungen der vertieften und umfassenden Freihandelszone und dem WTO-Übereinkommen unvereinbar ist. Im Hinblick auf den Schutz von geografischen Angaben der EU in Georgien haben beide Seiten große Anstrengungen unternommen, um die Bezeichnungen, die mit geschützten geografischen Angaben der EU in Konflikt stehen, vom Markt zu nehmen. In Moldau bestehen Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz bestimmter geografischer Angaben der EU, darunter Prosecco, und mit nicht transparenten und diskriminierenden Maßnahmen, die sich nachteilig auf den Stromverteilungssektor auswirken. In den mit der Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone befassten Gremien und auf politischer Ebene wird derzeit beraten, wie diese Hemmnisse beseitigt werden können.

Die Annäherung der Rechtsvorschriften und der Aufbau institutioneller Kapazitäten werden dauerhafte Bemühungen seitens der Behörden in den Partnerländern und der EU erfordern. Sie sind die Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszonen und die Erleichterung des Handels zwischen der EU und ihren Partnerländern.

Die EU stellt finanzielle und technische Unterstützung für Reformen und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten in handelsbezogenen Bereichen in folgender Form bereit,:

·Beseitigung technischer Handelshindernisse (durch Anpassung der Infrastrukturen in den Bereichen Normung und Messwesen, des Konformitätsbewertungssystems (einschließlich Akkreditierung der Bewertungsstellen) und des Marktüberwachungssystems an EU-Standards),

·Einführung von Wettbewerbsvorschriften (auch für staatliche Beihilfen),

·Annäherung der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen an das EU-System (besonders beim Aufbau institutioneller Kapazitäten für die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit),

·Schutz und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums,

·Anpassung des öffentliches Beschaffungswesens mit dem Ziel der gegenseitigen Marktöffnung,

·Förderung von Herstellerorganisationen und Optimierung der Wertschöpfungskette,

·Entwicklung von KMU.

Im Hinblick auf den letztgenannten Punkt erhalten die drei Länder Mittel aus der Fazilität für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone (200 Mio. EUR für alle drei Länder).



4.Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – afrikanische, karibische und pazifische Länder (AKP-Staaten) 

Im Jahr 2016 erhöhte sich die Anzahl der angewendeten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf sieben; sie bestehen für 28 Länder, nämlich:

·Länder in den Teilregionen des karibischen und pazifischen Raumes und des östlichen und des südlichen Afrikas,

·Kamerun in Zentralafrika,

·die WPA-Gruppe der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC),

·Ghana und Côte d'Ivoire in Westafrika.

4.1.Stand der Abkommen

4.1.1.SADC

Ein Meilenstein wurde im Juni 2016 erreicht, als die EU ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit sechs Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) unterzeichnete, das seit Oktober 2016 vorläufig angewendet wird. Über die klassischen Handelsbestimmungen hinaus haben sich die teilnehmenden SADC-Länder (Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland und Mosambik) und die EU zu einer Partnerschaft bekannt, bei der eine nachhaltige Entwicklung, darunter die Einhaltung von Sozial- und Umweltschutzstandards, im Mittelpunkt steht.

Mit dem Abkommen wird die wirtschaftliche Integration der Region durch die Förderung engerer Beziehungen zwischen den sechs Staaten unmittelbar unterstützt. Im Jahr 2016 hatte nur Mosambik (das siebte SADC-Land) das Abkommen noch nicht ratifiziert und angewendet.

4.1.2.Westafrika

Die vorläufige Anwendung des WPA mit der westafrikanischen Region wird durch die ausstehende Unterzeichnung durch drei der insgesamt 16 Länder erschwert. Zwischenzeitlich haben zwei Länder der Region – Côte d'Ivoire und Ghana – ihre jeweiligen WPA unterzeichnet und ratifiziert. 10 Côte d'Ivoire begann im September 2016 mit der Anwendung seines WPA, und beim Abkommen mit Ghana erteilte das Europäische Parlament am 1. Dezember 2016 die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung.

4.1.3.Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC)

Hier steht noch die Unterzeichnung durch drei der insgesamt fünf Länder aus, bevor das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen und die vorläufige Anwendung beginnen kann.

4.2.Handelsströme 

Die Entwicklung des Handels im Zusammenhang mit den in diesem Bericht berücksichtigten angewendeten WPA (mit Partnerländern im karibischen (Cariforum) und pazifischen Raum und im östlichen und südlichen Afrika sowie in Kamerun) zeigt ein gemischtes Bild. Einige Länder, wie Kamerun und Fidschi, wenden die WPA noch nicht so lange an, dass eindeutige Schlussfolgerungen gezogen werden könnten. In anderen Ländern hingegen traten in den vergangenen Jahren in beide Richtungen Schwankungen beim Handel auf, die in einigen Fällen mit Schwankungen der Rohstoffpreise zusammenhängen, die die Ausfuhren der WPA-Partner beeinträchtigen.

In einigen Ländern, darunter insbesondere Madagaskar und die Dominikanische Republik, besteht bei den Ausfuhren in die EU ein anhaltender Aufwärtstrend.

In allen AKP-Regionen mit Ausnahme des karibischen Raums können die WPA-Partnerländer der EU eine positive Handelsbilanz mit der EU vorweisen.

In der karibischen Region sind die Ausfuhren in die EU seit 2013 mit einigen Ausnahmen rückläufig. Im Jahr 2016 kam es infolge der sinkenden Rohstoffpreise und deren Auswirkungen auf die Ausfuhren von Trinidad und Tobago zu einem Einbruch um 23 %.

4.3.Investitionen 

Die EU-Investitionen in den Gebieten der WPA-Partner haben zugenommen. Eine Ausnahme bilden die Cariforum-Staaten, in denen die EU-Investitionen unverändert geblieben sind. Die Investitionen der Cariforum-Staaten in der EU sind gestiegen.

Madagassische Textilerzeugnisse für Verbraucher in der EU

Für die verarbeitende Textil- und Bekleidungsindustrie Madagaskars war der Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) mit einem zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt und verbesserten Ursprungsregeln von Vorteil. Nach Beginn der Anwendung des WPA im Jahr 2012 haben die madagassischen Ausfuhren in die EU jedes Jahr um knapp 15 % zugenommen. Im Jahr 2015 waren Textilien und Bekleidung die wichtigsten Ausfuhrgüter des Landes, auf die mit einem Wert von 300 Mio. EUR fast ein Drittel der Gesamtausfuhren Madagaskars in die EU entfiel.

Das WPA kommt auch dem lokalen Textilunternehmen Epsilon zugute, das die Zahl seiner Beschäftigten von ursprünglich 100 auf 2000 erhöht hat. Es hat auch dazu beigetragen, dass sich die Lebensbedingungen der Mitarbeiter und ihrer Familien verbessert haben.

4.4.Unterstützung seitens der EU für die Umsetzung der WPA

Es gilt, Überwachungsmechanismen zu entwickeln, mit denen das Funktionieren und die Wirkung von WPA beobachtet werden können und sichergestellt wird, dass die Umsetzung der WPA durch die Entwicklungszusammenarbeit und handelsbezogene Hilfe unterstützt wird.

In mehreren WPA hat sich die EU in den Kapiteln über die Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet, mit den betreffenden Ländern vor allem durch die Bereitstellung finanzieller und technischer Hilfe zusammenzuarbeiten.

Im Rahmen von Gesprächen mit den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder, der Privatwirtschaft und Gruppen der Zivilgesellschaft hat die EU die Umsetzung der WPA im Einklang mit der Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit sowie mit der Handelshilfe koordiniert.

Gemeinsam haben sie nationale Pläne zur Umsetzung der WPA erarbeitet. Darin wird der Bedarf der einzelnen Länder in folgenden Bereichen ermittelt:

·Einhaltung, Verwaltung und Überwachung von WPA,

·Information der Öffentlichkeit über WPA,

·Förderung eines Geschäftsumfelds, in dem die Länder und Unternehmen die Vorteile der Abkommen vollständig ausschöpfen können.

Der letzte Punkt schließt die Durchsetzung der notwendigen Reformen ein, um

·Wachstum, wirtschaftliche Diversifizierung und lokale Wertschöpfung zu fördern,

·Investitionen ins Land zu holen,

·die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen.

Auf dieser Grundlage erhebt die EU den Bedarf und lotet die Verbindungen aus, die zwischen den verschiedenen möglichen Finanzierungsquellen bestehen. Dazu können Geldmittel aus folgenden Quellen zählen:

·verschiedene EU-Entwicklungshilfe-Instrumente auf nationaler, regionaler und AKP-interner Ebene,

·EU-Mitgliedstaaten,

·Europäische Investitionsbank,

·andere Entwicklungsfinanzierungsinstitute und sonstige mögliche Geldgebern.

Insgesamt betrachtet werden die nationalen Pläne zur Umsetzung der WPA dazu beitragen, die Reaktionen auf Umsetzungsprobleme und -chancen auf kohärente und wirkungsvollere Weise zu integrieren.

4.5.Entwicklungshilfe 

Für die verschiedenen Regionen und Länder, in denen WPA umgesetzt werden, wird neben EU-Mitteln aus anderen Quellen, die eher indirekt auf den Bedarf im Zusammenhang mit den WPA ausgerichtet sind, Entwicklungshilfe bereitgestellt.

Im karibischen Raum wurden dem regionalen Programm für Cariforum mehr als 100 Mio. EUR aus dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds zugewiesen, um die Verfahren der regionalen Zusammenarbeit und Integration zu verbessern.

Im pazifischen Raum wurden der regionale Handel, das geschäftliche Umfeld und die Beteiligung des Privatsektors ebenfalls als Prioritäten im regionalen Finanzrahmen von 50 Mio. EUR eingestuft.

In der Region des östlichen und südlichen Afrikas erhielt jedes der vier WPA-Länder eine Mittelzuweisung von 10 Mio. EUR aus dem Regionalprogramm für das östliche und südliche Afrika.

In Westafrika wurden Schritte eingeleitet, um für Ghana und Côte d'Ivoire Mittel aus dem regionalen Programm für die Wettbewerbsfähigkeit bereitzustellen. Dazu gehören spezielle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der WPA.

In Zentralafrika hat Kamerun eine Bewertung zum Einsatz der Mittel vorgenommen, die aus dem mit 211 Mio. EUR dotierten regionalen Finanzrahmen für regionale Integration bereitgestellt wurden.

In den AKP-Staaten generell hat die EU besondere Anstrengungen unternommen, um den Handel und Investitionen im Bereich der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft zu fördern, damit diese Länder von den WPA profitieren können.

4.6.Institutionelle Aktivitäten 

Im Rahmen der in diesem Bericht behandelten WPA gab es nennenswerte institutionelle Aktivitäten:

·Die mit der Umsetzung der WPA mit Cariforum, Kamerun und der Region des östlichen und südlichen Afrikas befassten Gremien (nicht aber das Gremium für den pazifischen Raum) hielten ihre jährlichen Sitzungen ab.

·Vertreter der Zivilgesellschaft kamen im Gemischten Beratenden Ausschuss des WPA Cariforum-EU zusammen (Brüssel, April 2016),

Nähere Informationen zu diesen Treffen sind in der Arbeitsunterlage enthalten, die diesem Bericht beigefügt ist.

5.Freihandelsabkommen der ersten Generation 

Freihandelsabkommen (FHA) der ersten Generation wurden von der EU vor der Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ der Kommission aus dem Jahr 2006 abgeschlossen. Diese FHA gelten in der Regel nur für den Handel mit Waren und selbst landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden oftmals erst nachträglich in ihren Anwendungsbereich aufgenommen.

Die in diese Kategorie fallenden FHA sind recht vielfältig und umfassen

·die Zollunion mit der Türkei,

·die FHA mit Island, Norwegen 11 und der Schweiz aus den 1970er Jahren,

·die FHA mit den Färöer-Inseln, Mexiko, Chile und Südafrika,

·die FHA mit den EU-Partnern im Mittelmeerraum 12 im Zusammenhang mit den Assoziierungsabkommen, die in den 1990er Jahren mit ihnen abgeschlossen wurden. 13

Die meisten dieser FHA sollen zu umfassenden FHA erweitert werden, die besser auf den komplexeren wirtschaftlichen Austausch, der heute zwischen der EU und ihren Partnern stattfindet, zugeschnitten sind. Verhandlungen zur Erweiterung von FHA sind bereits mit Mexiko im Gange und wurden auch mit Marokko und Tunesien eingeleitet. Zudem laufen Vorbereitungen für die Einleitung von Verhandlungen zur Modernisierung der Zollunion mit der Türkei und des FHA mit Chile, während das FHA mit Südafrika durch das WPA mit der SADC abgelöst worden ist.

Ausfuhren traditioneller italienischer Pasta nach Südafrika

Pasta Astorino, ein Familienunternehmen aus Kalabrien, stellt Teigwaren für den Verkauf in Italien und im Ausland her. Das Handelsabkommen EU-Südafrika trat im Jahr 2000 in Kraft und führte sowohl wertmäßig (43 %) als auch mengenmäßig (67 %) zu einem erheblichen Anstieg der Ausfuhren europäischer Teigwaren nach Südafrika.

Dank des Handelsabkommens EU-Südafrika weitete Pasta Astorino seine Geschäftstätigkeiten auf Südafrika aus und exportierte im Jahr 2015 eine Tonne Teigwaren dorthin. Auch die lokalen Zulieferer des Unternehmens haben von dem EU-Handelsabkommen profitiert.

5.1.Handelsströme 

Die Entwicklung des Handels verlief insgesamt positiv, da der Handel in allen Fällen während der Anwendung der Freihandelsabkommen in beide Richtungen zugenommen hat.

5.1.1.Schweiz

Die Schweiz ist der drittgrößte Handelspartner der EU und seit 2002 haben die EU-Ausfuhren und -Einfuhren um 96 % zugenommen.

5.1.2.Türkei

Die Türkei ist der fünftgrößte Handelspartner der EU. Seit Beginn der Anwendung haben die EU-Ausfuhren in die Türkei um 185 % zugenommen, die Einfuhren um 160 %. Seit 2014 sind die EU-Ausfuhren in die Türkei jedoch unverändert geblieben, während die Einfuhren weiterhin steigen. Dies hat zu einem Rückgang der EU-Handelsbilanz von 20 Mrd. EUR auf 10 Mrd. EUR geführt.

5.1.3.Chile

Die EU-Ausfuhren nach Chile sind seit 2002 um 170 % und damit mehr als dreimal so stark wie die EU-Einfuhren (50 %) gestiegen. Aufgrund der zahlreichen FHA, die Chile nach dem FHA EU-Chile mit anderen Handelspartnern geschlossen hat, verliert die EU jedoch nach und nach immer mehr Marktanteile in Chile an andere Handelspartner. 14

Österreichische Teigexporte nach Mexiko

Backaldrin ist ein Familienunternehmen in Asten, Oberösterreich, in dem Backzutaten hergestellt werden. Das Unternehmen ist Erfinder des aus einer Körnermischung gebackenen Kornspitz und führt seine Erzeugnisse in mehr als 100 Länder aus. Mithilfe des Handelsabkommens EU-Mexiko aus dem Jahr 2001 ist Backaldrin der Einstieg in den mexikanischen Markt gelungen.

Inzwischen führt Backaldrin 80 % seiner Erzeugnisse aus und dank des starken Auslandsgeschäfts werden laufend Investitionen getätigt und neue Arbeitsplätze geschaffen. Im Jahr 2013 eröffnete das Unternehmen ein Innovations- und Technologiezentrum und rechnet damit, dass in naher Zukunft 50 Arbeitsplätze für höher qualifizierte Arbeitskräfte entstehen.

5.1.4.Mittelmeerländer

Die Abkommen mit den Mittelmeerländern sehen die gegenseitige Liberalisierung des gesamten Handels mit Industriegütern und in unterschiedlichem Maße des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen vor.

Diese Abkommen enthalten in der Regel asymmetrische Elemente wie beispielsweise lange Übergangszeiträume und/oder eine weniger weitreichende Liberalisierung des Agrarhandels. Dies kommt den Partnern im Mittelmeerraum zugute und dient vorrangig dazu, die Region zu entwickeln und besser in den EU-Markt zu integrieren.

Für die meisten Partner in dieser Region ist die EU der wichtigste Handelspartner. Die Mittelmeerländer sind im Hinblick auf Ein- und Ausfuhren sehr stark von der EU abhängig.

Während der Handel auf beiden Seiten zugenommen hat, sind in den meisten Ländern die EU-Ausfuhren stärker gestiegen als die Einfuhren aus diesen Partnerländern in die EU. Eine Ausnahme bilden die Ausfuhren aus Marokko und Tunesien in die EU, die seit Inkrafttreten der Abkommen stärker zugenommen haben als die EU-Ausfuhren in ihren Markt. Die Länder, in denen die meisten Fortschritte bei strukturellen Reformen und der Diversifizierung erzielt wurden, wie Marokko, Tunesien und Israel, weisen vergleichsweise geringere und stabilere Handelsdefizite auf.

Auch Algerien ist ein Sonderfall, da 90 % seiner Ausfuhren in die EU mineralische Brennstoffe sind, was bis zum Jahr 2012 für jährliche Handelsüberschüsse gesorgt hat. Seit 2012 ist der Wert dieser Ausfuhren jedoch parallel zu dem Rückgang des weltweiten Ölpreises erheblich gesunken. Algerien verzeichnet seit 2015 ein Handelsdefizit mit der EU.

Mehr spanische Kekse für Algerien

Galletas Gullón ist ein führender europäischer Kekshersteller. Das Unternehmen exportiert seine Erzeugnisse in mehr als 100 Länder. Durch das im Jahr 2005 in Kraft getretene Handelsabkommen EU-Algerien wurden die Zollschranken gesenkt, die zuvor mit 30 % sehr hoch waren. Dadurch wurde für europäische Unternehmen wie Galletas Gullón die Ausfuhr ihrer Waren nach Algerien erleichtert.

Über die letzten fünf Jahre hinweg stiegen die Umsätze des Unternehmens in Algerien um 36 % und erreichten im Jahr 2015 einen Wert von 2 Mio. EUR. Die anhaltende Nachfrage hat dafür gesorgt, dass Galletas Gullón inzwischen der größte Ausführer von Keksen nach Algerien ist, was nach Ansicht des Unternehmens ohne das FHA nicht möglich gewesen wäre.

5.2.Zollkontingente 

Im Allgemeinen werden Zollkontingente nicht ausreichend oder nur für eine begrenzte Anzahl von Produkten genutzt. Eine Ausnahme ist Israel, das seine Zollkontingente meistens ausschöpft. Viele Mittelmeer-Partnerländer haben aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Standards der EU Probleme bei Ausfuhren auf den EU-Markt. In vielen Fällen ist das regulatorische Umfeld in den Partnerländern mit den EU-Anforderungen nicht vereinbar.

Die regionale Instabilität hat sich in vielen Mittelmeer-Partnerländern auf die Wirtschaft ausgewirkt. Zu den Schwierigkeiten dieser Länder gehören beispielsweise

·die Schließung der traditionellen Handelsrouten,

·die schwierige politische Lage,

·die hohe Anzahl an Flüchtlingen,

·Schwierigkeiten bei der Anziehung von Auslandsinvestitionen in unsicheren Zeiten.

Die Auswirkungen der syrischen Flüchtlingskrise sind in kleinen und labilen Volkswirtschaften wie Jordanien und Libanon besonders ausgeprägt. Die EU prüft derzeit Möglichkeiten, wie die wirtschaftliche Zusammenarbeit und handelsbezogene Hilfe ausgebaut werden könnte, damit die Mittelmeerländer mehr Nutzen aus der Handelsliberalisierung mit der EU ziehen. Die im Juli 2016 mit Jordanien angestoßene Initiative zur Vereinfachung der Ursprungsregeln, die mit der Beschäftigung syrischer Flüchtlinge in Zusammenhang stand, ist ein Beispiel für die Bereitschaft der EU, auf die besonderen Herausforderungen der Mittelmeer-Partnerländer zu reagieren.

5.3.Präferenznutzungsraten 

In Verbindung mit EU-Ausfuhren liegen diesbezügliche Informationen nicht für alle Länder vor. Den verfügbaren Daten zufolge sind die Raten für EU-Ausfuhren allerdings weit niedriger als für Einfuhren aus den FHA-Partnerländern in die EU. Bei den Partnern der FHA der ersten Generation schwanken die Präferenznutzungsraten zwischen 96 % (Einfuhren aus Tunesien und Ägypten) und 66 % (Einfuhren aus Norwegen), wobei der Durchschnitt bei 84 % liegt. Bei den EU-Ausfuhren variieren sie zwischen 74 % (Ausfuhren in den Libanon und nach Chile) und 23,5 % (Ausfuhren nach Tunesien) bei einem Durchschnittswert von 53 %.

5.4.Dienstleistungen und Investitionen 

Generell ist die EU in allen betreffenden Ländern entweder der größte oder einer der wichtigsten Partner in den Bereichen Dienstleistungshandel und Investitionen. In beiden Bereichen waren im Allgemeinen positive Entwicklungen zu verzeichnen. In den vergangenen Jahren haben sich die generellen Entwicklungen insbesondere im Mittelmeerraum negativ auf den Dienstleistungshandel und insbesondere den Tourismus in einigen Ländern ausgewirkt.

5.4.1.Chile

Dienstleistungen sind in der Regel nicht Gegenstand von FHA der ersten Generation; Mexiko und Chile bilden hier eine Ausnahme. Zwischen 2010 und 2015 stiegen die EU-Ausfuhren von Dienstleistungen nach Chile um 27 %, die Einfuhren um 29 %.

Was die Investitionen betrifft, so ist die EU der größte Investor in Chile. Allerdings sind die EU-Investitionen in den letzten Jahren zurückgegangen, was vermutlich auf die Bergbaukrise in Chile zurückzuführen ist.

5.4.2.Mexiko

Im Zeitraum 2010-2015 nahmen die EU-Ausfuhren von Dienstleistungen nach Mexiko um 54 %, die Einfuhren in die EU um 47 % zu.

Die durchschnittlichen jährlichen Investitionsströme aus der EU nach Mexiko haben sich seit Beginn der Anwendung des FHA verdreifacht.

5.5.Mit der Umsetzung befasste Gremien

Bei den FHA der ersten Generation ist die Struktur der mit der Umsetzung befassten Gremien nicht so komplex wie bei den jüngsten FHA, aber es ist ein jährliches Treffen zur Bestandsaufnahme vorgesehen, das in der Regel auch stattfindet.

Die bei diesen Treffen aufgeworfenen Fragen sind sehr vielfältig und tragen der besonderen Situation jedes Partnerlandes Rechnung. Folgende Themen kamen bei mehreren dieser Treffen wiederholt zur Sprache:

·aufwendige Zollverfahren,

·Beschränkungen des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,

·pharmazeutische Erzeugnisse,

·öffentliches Beschaffungswesen,

·Beschränkungen der ausländischen Direktinvestitionen.

Im Falle der Mittelmeerländer wurde auch über handelsbezogene Hilfe beraten, wobei die Annäherung der Rechtsvorschriften an die EU-Bestimmungen vor allem in den Bereichen der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, Normen und Konformitätsbewertungen den Schwerpunkt bildete.



6.Schwerpunktthema: Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung 

Die FHA der EU enthalten Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung, die die Einhaltung wichtiger internationaler Arbeits- und Umweltstandards und -instrumente, auch in Verbindung mit Holz und Fisch, ebenso vorsehen wie die Förderung einer nachhaltigen Erzeugung und der sozialen Verantwortung der Unternehmen.

Art und Umfang der Aktivitäten im Rahmen der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung unterscheiden sich zwischen den Partnern und hängen davon ab, wie lange diese Kapitel in Kraft sind.

Im Rahmen der Assoziierungsabkommen mit Georgien, Moldau und der Ukraine werden handelsbezogene Bestimmungen erst seit Kurzem angewendet. Ein großer Teil der Arbeiten im Jahr 2016 bestand daher darin, Institutionen, darunter Mechanismen der Zivilgesellschaft, aufzubauen und prioritäre Arbeitsbereiche festzulegen.

6.1.Aktivitäten im Rahmen von FHA der ersten Generation

Bei den schon länger etablierten Abkommen handelt es sich um die FHA mit Südkorea, Zentralamerika sowie Kolumbien und Peru. Im Folgenden sind einige Aktivitäten aufgeführt, die 2016 im Rahmen dieser drei Abkommen stattgefunden haben.

Eine vergleichende Studie zur Umsetzung des IAO-Übereinkommens Nr. 111 über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf in der EU und Korea wurde durchgeführt (dazu wurden Workshops in Seoul und Brüssel abgehalten).

Es sind Projekte mit der IAO in El Salvador und Guatemala im Gange, mit denen die Umsetzung der grundlegenden IAO-Übereinkommen insbesondere in Bezug auf die folgenden Aspekte verbessert werden soll:

·Vereinigungsfreiheit,

·Tarifverhandlungen und Nichtdiskriminierung,

·Kinderarbeit.

Mit Kolumbien hat ein fortlaufender Dialog über die Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) stattgefunden.

Insgesamt sind allmähliche Fortschritte bei der Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung zu verzeichnen. Dadurch wurde wertvolle Vorarbeit geleistet, die regelmäßige und gezielte Dialoge mit den EU-Handelspartnern über wichtige handelsbezogene Arbeits- und Umweltfragen sowie eine erste Bestimmung der Schwerpunkte und Chancen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung erleichtert hat.

6.2.Zwischenstaatliche Treffen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung

Im Berichtszeitraum fanden entsprechende Treffen mit Zentralamerika, Kolumbien und Peru, Korea, Georgien und Moldau statt.

Im Bereich Arbeit wurden im Jahr 2016 folgende Themen behandelt:

·Arbeitsaufsicht (Kolumbien, Peru, Honduras, Moldau, Georgien),

·Tarifverhandlungen (Kolumbien, Guatemala),

·gewaltsames Vorgehen gegen Gewerkschaften (Kolumbien),

·Vereinigungsfreiheit (El Salvador, Panama),

·Kinderarbeit (Kolumbien, El Salvador, Guatemala, Panama, Georgien),

·dreigliedrige Beratungen 15 (Georgien),

·Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Kolumbien, Peru, Moldau).

Im Bereich Umwelt wurden folgende Themen behandelt:

·CITES:

oGeorgien, Moldau,

oHandel mit Krokodil- und Kaimanhäuten aus Kolumbien,

oHolz der Gattung Dalbergia (Guatemala und Panama),

oHaie und Rochen (Panama),

·Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen des Übereinkommens von Paris:

oVerringerung der CO2-Emissionen der Industrie in Costa Rica,

oWiederherstellung von Ökosystemen, Aufforstung und Kampf gegen Abholzung (in El Salvador, Honduras, Nicaragua, Georgien),

oÜbereinkommen über die biologische Vielfalt, (insbesondere das Nagoya-Protokoll) – Panama und Moldau.

6.3.Sonstige Treffen

Parallel zu den zwischenstaatlichen Treffen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung wurden öffentliche Sitzungen mit Vertretern der Regierung und der Zivilgesellschaft, darunter Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, abgehalten. Zu jedem Abkommen fand ein Treffen der Gruppen der EU zur Konsultation der Zivilgesellschaft statt, bei dem über die Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung beraten wurde und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss das Sekretariat stellte.

6.4.Aktueller Stand und verbleibende Herausforderungen 

Allgemein sollen mit den Abkommen zweckmäßige Rahmenbedingungen für die Bewältigung von Problemen geschaffen werden, die sich aus dem Wechselspiel zwischen handelsbezogenen, sozialen und umweltspezifischen Zielen ergeben.

Das Potenzial der Arbeiten im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung muss jedoch noch besser ausgeschöpft werden. 16 Es müssen noch mehr Anstrengungen unternommen werden, um die arbeits- und umweltpolitischen Maßnahmen weiter zu verbessern und dabei die internationale Verpflichtungen einzuhalten und ein höheres Schutzniveau anzustreben.

Die Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung können nur erfüllt werden, wenn mit den Handelspartnern langfristig zusammengearbeitet wird und eine enge Koordinierung zwischen den verschiedenen Ebenen der Behörden erfolgt, die für politische Maßnahmen in Bereichen wie Arbeit und Umwelt zuständig sind. Von diesen Stellen wird nicht immer erkannt oder verstanden, wie diese Maßnahmen und der internationale Handel miteinander verknüpft sind. Die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, unter anderem mit Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ist ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses. Sie sollten eine zunehmend wichtige Rolle bei der Überwachung der Umsetzung übernehmen.

Im Verlauf des Jahres 2016 hat die Kommission darauf hingearbeitet, dass die FHA-Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wirksamer umgesetzt werden. Sie hat sich darum bemüht, die Zusammenarbeit mit Unternehmen und anderen einschlägigen Akteuren der Zivilgesellschaft ebenso wie die Koordinierung mit internationalen Organisationen, insbesondere mit der IAO, zu verbessern.

Die Kommission will die Kontroll- und Überwachungsstrukturen internationaler Gremien wie der IAO und die multilateralen Umweltübereinkommen, die bei der Bewertung der Umsetzungswirksamkeit im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung als Hauptinformationsquelle dienen, besser nutzen.

Darüber hinaus hat die Kommission Pilotuntersuchungen in Auftrag gegeben, mit denen in den beteiligten Ländern (Kolumbien, Georgien und Guatemala) unter anderem durch Konsultationen mit den Sozialpartnern geprüft werden soll, wie es derzeit um die rechtliche und praktische Umsetzung der wichtigsten Arbeitsstandards bestellt ist. Im Zeitraum 2018-2019 sollen diese Untersuchungen ausgeweitet werden.

Die Kommission hat einen Mechanismus eingeführt, durch den die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung mithilfe einer speziellen Sachverständigengruppe für diesen Bereich ausgebaut werden soll. Diese Gruppe tritt regelmäßig zusammen und sorgt dafür, dass ein Informationsaustausch und Koordinierungsarbeit stattfinden können. Die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung soll im Zeitraum 2017-2018 verstärkt werden.



7.Ex-post-Bewertung der Auswirkungen der FHA – Chile und Mexiko

In diesem Bericht wird der Stand der Umsetzung der FHA im Jahr 2016 dargestellt. Zu Vergleichszwecken werden auch Daten aus den Jahren davor berücksichtigt. Für eine gründliche Analyse der Auswirkungen von FHA werden Ex-post-Bewertungen vorgenommen. Bislang liegen Ex-post-Bewertungen für die FHA mit Chile und Mexiko vor. 17 Eine entsprechende Analyse zum FHA EU-Korea wird im Jahr 2017 abgeschlossen. Darüber hinaus läuft derzeit eine allgemeine Studie zu den Auswirkungen von FHA auf den Tierschutz.

7.1.Chile 

In der Studie zu Chile wurde der Schluss gezogen, dass sich die Zollsenkungen in erheblichem Maße auf die bilateralen Handelsströme ausgewirkt haben. In Simulationen wurde aufgezeigt, dass Chiles Ausfuhren in die EU im Jahr 2009 ohne das FHA um 20 % niedriger gewesen wären, während die EU-Ausfuhren nach Chile im Jahr 2010 um mindestens 40 % geringer ausgefallen wären.

Aus der Studie geht hervor, dass der Anteil der EU an Chiles Gesamthandel seit Inkrafttreten des Abkommens rückläufig ist, obwohl die bilateralen Handelsströme erheblich zugenommen haben. Dies deutet darauf hin, dass die Ausführer der EU angesichts der vielen FHA, die Chile mit anderen Partnern unterzeichnet hat, ohne ein FHA womöglich in erheblichem Maße aus dem chilenischen Markt verdrängt worden wären.

Im Bereich der Dienstleistungen gelangte die Studie zu dem Ergebnis, dass die Dienstleistungsausfuhren der EU nach Inkrafttreten des FHA stärker in jenen Wirtschaftszweigen zugenommen haben, in denen der Liberalisierungsgrad höher ist als gemäß der GATS-Verpflichtungen 18 im Rahmen der WTO. Auch bei Chiles Dienstleistungsausfuhren in die EU wurden in mehreren Wirtschaftszweigen, in denen die FHA-Verpflichtungen über die GATS-Verpflichtungen hinausgingen, verhältnismäßig gute Ergebnisse erzielt.

In der Ex-post-Folgenabschätzung wird auf gemischte, aber insgesamt eher geringfügige Auswirkungen auf natürliche Ressourcen und die Schädigung der Umwelt hingewiesen. Der vermehrte Einsatz von Düngemitteln und die gestiegenen Ausfuhren von Molybdän, Lachs, Meeresweichtieren und Holzerzeugnissen haben, wenn auch begrenzt, zu verschiedenen Formen der Luft- und Wasserverschmutzung beigetragen. Allerdings wurden diese Auswirkungen zu einem gewissen Grad durch die höheren Umweltanforderungen der EU ausgeglichen.

Ferner wurden in der Studie hauptsächlich die sozialen Auswirkungen in Chile bewertet, da der Schluss gezogen wurde, dass in der EU durch das FHA keine offensichtlichen Kosten für soziale Anpassungen entstanden sind.

In der chilenischen Agrarwirtschaft mussten kleine landwirtschaftliche Haushalte unter Umständen Verluste gegenüber größeren landwirtschaftlichen Betrieben hinnehmen. Insgesamt profitierten sie jedoch von dem Anstieg des landwirtschaftlichen Gesamteinkommens und der geringeren Ungleichheit beim Marktzugang der Landwirtschaft gegenüber anderen Wirtschaftszweigen, was jeweils dem FHA zu verdanken ist.

7.2.Mexiko 

Für Mexiko ergab die Analyse, dass der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Mexiko, insbesondere bei den nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen, nach Inkrafttreten des FHA erheblich zugenommen hat.

Was die landwirtschaftlichen Ausfuhren der EU betrifft, so werden in Mexiko immer noch hohe Zölle erhoben und es bestehen erhebliche Hindernisse auf dem Gebiet des Gesundheits- und Pflanzenschutzes.

Die Aus- und Einfuhren haben sich mehr als verdoppelt, wobei sich die Ausfuhren aus der EU nach Mexiko etwas schneller entwickelt haben als die mexikanischen Ausfuhren in die EU. Der Anteil der EU an den mexikanischen Ausfuhren lag im Jahr 1999 bei 3,8 % und im Jahr 2013 bei 4,9 %. Der Anteil Mexikos an den Ausfuhren der EU erhöhte sich von 0,5 % auf 0,7 %.

Prozentual ausgedrückt hat sich das BIP Mexikos aufgrund des FHA um schätzungsweise 0,34 % erhöht, das BIP der EU um schätzungsweise 0,01 %. Diese Asymmetrie ist auf die unterschiedliche Bedeutung der beiden Parteien als Handelspartner der jeweils anderen Partei zurückzuführen.

Bei den bilateralen Handelsströmen verzeichnen die EU-Ausfuhren nach Mexiko mit 19 % einen etwas höheren Anstieg als die mexikanischen Exporte in die EU, für die ein Anstieg von 15 % veranschlagt wird.

Beim Handel mit Dienstleistungen ist eine erhebliche Zunahme der bilateralen Handelsströme zu verzeichnen, die jedoch mit den Entwicklungen im Dienstleistungsverkehr insgesamt in Einklang steht.

Die Flüsse ausländischer Direktinvestitionen (ADI) zwischen den beiden Partnern weichen mit einem von Schwankungen geprägtem Muster nur wenig von den allgemeinen Entwicklungen bei den ADI-Flüssen ab.

Auf Beschäftigung, Menschenrechte, Veränderungen bei Armut und Ungleichheit hatte das FHA keinen nennenswerten Einfluss. Sofern es Veränderungen gab, waren diese sehr klein, aber positiv.

Deutliche Auswirkungen auf die Umwelt konnten in der Studie nicht aufgezeigt werden, und im Hinblick auf die Arbeitnehmerrechte, den Sozialschutz und den sozialen Dialog wurde keine eindeutige Verbindung zum FHA festgestellt.



8.Vorbereitung einer wirksamen Umsetzung der FHA

Aus den Erfahrungen mit den FHA EU-Korea und EU-Kolumbien/Peru in der Anfangsphase ihrer Anwendung hat die Kommission die Lehre gezogen, dass eine gründliche Vorbereitung für die reibungslose Umsetzung des Abkommens von großer Bedeutung ist. Bei zukünftigen Abkommen wird die Kommission daher nach dem Abschluss der Verhandlungen – parallel zu den notwendigen Schritten auf EU-Seite – einen Umsetzungsfahrplan ausarbeiten. Darin werden die legislativen und administrativen Maßnahmen aufgeführt, die von dem FHA-Partnerland zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Abkommen zu ergreifen sind.

Die Kommission wird mit den Partnerländern eine Vereinbarung über die Umsetzung dieser Fahrpläne schließen und die diesbezüglichen Fortschritte überprüfen, um die wirksame Anwendung der Abkommen sicherzustellen. Für die FHA mit Vietnam und Singapur hat die Kommission die Arbeiten an den Umsetzungsfahrplänen bereits aufgenommen. Im Falle der Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelten Länder schließen die Umsetzungsfahrpläne auch Maßnahmen ein, mit deren Hilfe diese Länder die aus EU-Handelsabkommen erwachsenden Chancen besser nutzen können, so wie es in der diesjährigen Überprüfung der EU-Strategie für Handelshilfe vorgesehen ist.

Eine besonders wichtige Rolle bei der Umsetzung der Freihandelsabkommen kommt den EU-Delegationen in den FHA-Partnerländern zu. Sie eignen sich am besten für die Beobachtung der inländischen Entwicklungen, die für die wirksame Anwendung eines FHA von Bedeutung sind. Sie haben enge Kontakte zu den Vertretern der Mitgliedstaaten, lokalen Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenträgern, mit denen sie Marktzugangsteams bilden, die die Beseitigung von Handelshindernissen begleiten. In den FHA-Partnerländern befassen sich die Marktzugangsteams vorrangig mit der Umsetzung des jeweiligen Abkommens. Eine weitere grundlegende Aufgabe der EU-Delegationen besteht darin, die Erfüllung der Umsetzungsfahrpläne zu verfolgen.

Darüber hinaus ist die Kommission bestrebt, andere Einrichtungen, die Mitgliedstaaten, Wirtschafts- und Nichtwirtschaftsorganisationen an den Vorbereitungsarbeiten für den tatsächlichen Beginn der Anwendung der FHA zu beteiligen.


9.Interessenträger besser informieren 

Die mangelnde Bekanntheit von FHA wurde als ein Hauptgrund dafür bestimmt, dass Unternehmen die FHA nicht nutzen. Daher bemüht sich die Kommission nun verstärkt um eine Schließung dieser Lücke:

·Über CETA 19 und das FHA mit Vietnam 20 wurde umfassendes Informationsmaterial erarbeitet;

·unter den Ausführern wurden Erfolgsbeispiele ermittelt und im Internet und in den Medien veröffentlicht; 21

·Pläne mit folgenden Zielsetzungen wurden vorgelegt:

overbessertes Angebot an Informationen über FHA in der Marktzugangsdatenbank 22 und

ooptimale Nutzung anderer bestehender Instrumente und Netzwerke der Kommission zur Verbreitung einschlägiger Informationen.

Neue digitale Werkzeuge zur Informationsbereitstellung für KMU werden im Zeitraum 2017-2018 eingeführt.

Neben der Kommission kommt auch den Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle dabei zu, an der Verbreitung von Informationen über FHA für ihre Interessenträger mitzuwirken. Dies trifft in besonderem Maße für KMU zu, für die Informationen oftmals in der Landessprache und in unterschiedlichen Regionen bereitzustellen sind.

Im Jahr 2016 nahm die Kommission mit den Mitgliedstaaten und mit Wirtschaftsvereinigungen unter anderem im Beratenden Ausschuss für den Marktzugang und im Ausschuss für Handelspolitik des Rates Gespräche darüber auf, wie die Zusammenarbeit bei der Umsetzung von FHA verbessert werden könnte. Eine besseres Informationsangebot auf zentraler und lokaler Ebene wurde als besonders wichtig angesehen.

Im Rahmen dieses Austauschs wurde auch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Botschaften der Mitgliedstaaten und den EU-Delegationen in den FHA-Partnerländern als wesentliches Element für eine wirksame Durchsetzung der FHA benannt.

Die Arbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament sowie Interessenträgern aus der Wirtschaft und anderen Bereichen wird auch im Jahr 2017 fortgesetzt, um beispielhafte Verfahrensweisen zu ermitteln.



10.Schlussfolgerung

Die EU hat eine große Bandbreite von FHA abgeschlossen, die im Hinblick auf ihren Anwendungsbereich und ihre Zielsetzungen sehr unterschiedlich sind.

Die Arbeiten an der Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelszonen müssen auf beiden Seiten intensiviert werden. Der Erfolg dieser Bemühungen ist eng an die Fortschritte gekoppelt, die

·im Fall der vertieften und umfassenden Freihandelszonen bei der Annäherung und beim Aufbau institutioneller Kapazitäten sowie

·im Fall der WPA beim Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung erzielt werden.

Die Mittelmeerländer sind trotz des langen Zeitraums, in dem die FHA bereits angewendet werden, nach wie vor mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn Exporte auf den EU-Markt getätigt werden. Durch die Entwicklungen, , darunter die Flüchtlingskrise, zu denen es in den letzten Jahren in den Ländern selbst gekommen ist, werden der Ausbau der Ausfuhrkapazitäten und die Diversifizierung der Wirtschaft, die diesen Partnern dabei helfen würden, aus den mit dem FTA verbundenen Chancen größeren Nutzen zu ziehen, zusätzlich erschwert.

10.1.Handelsströme 

Beim Warenhandel, insbesondere bei den EU-Ausfuhren, ist insgesamt ein Anstieg zu verzeichnen. Wo die EU-Ausfuhren rückläufig sind, ist dies offenbar vor allem auf äußere Faktoren, die die Wirtschaft des betreffenden Partnerlandes beeinträchtigen, und nicht auf Probleme beim Funktionieren des FHA als solches zurückzuführen.

Der beträchtliche Anstieg bei den EU-Ausfuhren an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit den FHA der neuen Generation ist sehr positiv zu beurteilen und übertrifft die Erwartungen. Wenn in diesen Wirtschaftsbereichen eine große Anzahl an EU-Unternehmen die Präferenzzölle der FHA nutzt, bedeutet dies, dass die FHA für diese Entwicklungen von grundlegender Bedeutung waren.

10.2.Zollkontingente 

Da die Zollkontingente allgemein noch immer wenig genutzt werden, gibt es mit allen Partnern in beide Richtungen noch unerschlossenes Potenzial für weitere Ausfuhren.

10.3.Präferenznutzungsraten 

Den verfügbaren Daten zufolge sind die Präferenznutzungsraten bei den EU-Unternehmen in der Regel deutlich niedriger als bei den Unternehmen der Partnerländer. Die Kommission hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und drei Hauptgründe für die geringe Nutzung der FHA ermittelt:

·mangelnde Bekanntheit der FHA,

·Schwierigkeiten, dabei die Regelungen für die einzelnen Erzeugnisse richtig zu verstehen;

·aufwendige Verfahren zur Beschaffung der Unterlagen, die für die Inanspruchnahme der Präferenzbehandlung erforderlich sind.

Die Kommission arbeitet gegenwärtig daran, die Informationslücken zu schließen. Sie verbessert die auf ihren Webseiten verfügbaren Informationen, unter anderem bestehende Instrumente wie die verbindlichen Vorabauskunft zum Ursprung einer Ware. Darüber hinaus arbeitet sie an der Entwicklung neuer Arten von digitalen Instrumenten und Orientierungshilfen, mit denen Informationen über FHA wirksamer verbreitet und die Unternehmen bei ihrer Nutzung unterstützt werden.

Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Unternehmerschaft können die Vorteile dieser Instrumente voll ausgeschöpft und möglichst viele Unternehmen erreicht werden.

Das Fehlen von Daten über die Präferenznutzungsraten im Rahmen der EU-Ausfuhren in einige Partnerländer ist ein Problem, das gemeinsam mit diesen Ländern vorrangig behandelt werden sollte. Zwar werden die zukünftigen FHA eine Bestimmung zum Datenaustausch enthalten, doch bei den bereits angewendeten FHA besteht das Problem auch weiterhin. Ohne diese Daten besteht keine Möglichkeit, die Nutzung der FHA oder die Auswirkungen der noch intensiveren Bemühungen, mit denen EU-Unternehmen ihre Nutzung erleichtert werden soll, zu überwachen. Mithilfe dieser Daten könnten zudem die Wirtschaftszweige mit niedrigen Präferenznutzungsraten ermittelt und gezielter unterstützt werden.

10.4.Dienstleistungen und Investitionen 

Obwohl Dienstleistungen und Investitionen in jedem FHA der neuen Generation und jedem Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen behandelt werden, ist ein Zusammenhang zwischen den FHA und Entwicklungen in diesen Bereichen nur schwer auszumachen. Es muss noch mehr Zeit vergehen, bevor sich die tatsächlichen Auswirkungen beurteilen lassen.

Im Falle der mit Chile und Mexiko bestehenden FTA entwickelt sich der Handel in eine positive Richtung.

10.5.Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung erfordert Bemühungen zur Einbindung der FHA-Partner, positive Entwicklungen sind diesbezüglich aber bereits zu beobachten.

Die nächste Aufgabe besteht darin, die Schwerpunkte für die weitere Arbeiten, die in den kommenden Jahren anstehen, festzulegen. Über die bloße Ratifizierung der zentralen internationalen Instrumente hinauszugehen und ihre wirksame rechtliche und praktische Umsetzung sicherzustellen, ist nach wie vor eine Herausforderung. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der IAO werden künftige Überwachungstätigkeiten unterstützt.

10.6.Offene Fragen 

Im Zusammenhang mit den folgenden offenen Fragen wurden Fortschritte erzielt:

·gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (Kolumbien, Peru, Moldau, Georgien, Ukraine),

·diskriminierende Regelung für Spirituosen (Kolumbien),

·technische Vorschriften und Normen (Ukraine, Georgien).

Dennoch bestehen in den folgenden Bereichen noch immer Probleme:

·gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen,

·Beschränkungen beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,

·Durchsetzung geografischer Angaben,

·öffentliches Beschaffungswesen.

Damit die Anstrengungen auf die Öffnung der Märkte konzentriert werden, verabschiedeten die EU und die Mitgliedstaaten im Jahr 2016 eine neue Strategie im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz, in der klare Zugangsschwerpunkte für 20 Handelspartner formuliert werden. Dabei handelt es sich um die Länder, mit denen die EU bereits FHA abgeschlossen hat oder entsprechende Verhandlungen führt. Um zukünftigen Problemen vorzubeugen, werden weitere Anstrengungen im Zuge laufender FHA-Verhandlungen unternommen. 23

Je länger ein FHA bereits angewendet wird, desto weniger sollte die EU anhaltende Verletzungen von FHA-Verpflichtungen tolerieren. Fünf Jahre nach Beginn der Anwendung des FHA EU-Korea

·kann die EU noch immer kein Rindfleisch ausführen,

·wird der Grundsatz der Regionalisierung von Korea noch immer nicht anerkannt,

·bemüht sich die EU noch immer darum, mit Korea, wie im Abkommen vorgesehen, an der Erweiterung der Liste der geschützten geografischen Angaben der EU zu arbeiten.

Im Falle von Peru ist auch nach drei Jahren der Anwendung das Problem der diskriminierenden Besteuerung von Spirituosen weiterhin ungelöst. Dem gegenüber stehen die Fortschritte, die mit Kolumbien in diesem Bereich erzielt wurden. Dieses Problem sollte vorrangig in Angriff genommen werden.

10.7.Rechtliche Durchsetzung

Der Streitbeilegungsmechanismus im Rahmen von FHA wurde bisher nicht angewendet, aber die EU beantragte die Einrichtung eines WTO-Panels zur Untersuchung der diskriminierenden Regelung für Spirituosen, die in Kolumbien angewendet wurde. Infolge dieses Antrags wurde in Kolumbien eine Rechtsvorschrift verabschiedet, die im Januar 2017 in Kraft trat und offenbar eine Lösung für die bestehenden Probleme herbeigeführt hat. Die Umsetzung dieser Rechtsvorschrift wird von der EU aufmerksam verfolgt.

Dieses Beispiel zeigt, wie die Einleitung rechtlicher Schritte in einigen Fällen zu schnellen Ergebnissen führen kann, ohne dass das vollständige Verfahren durchlaufen werden muss. Die Kommission muss die Anwendung rechtlicher Durchsetzungsmaßnahmen erwägen, und zwar insbesondere in Fällen, die von erheblicher wirtschaftlicher oder systemischer Bedeutung sind.



Anhang 1 – Anwendungsbereich des Berichts und verwendete Daten

Anwendungsbereich

Gegenstand des Berichts sind die nach 2006 verhandelten umfassenden FHA (FHA der neuen Generation) und die vor diesem Zeitpunkt geschlossenen älteren FHA, deren Anwendungsbereich in der Regel beschränkter ist (FHA der ersten Generation).

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) und vertiefte und umfassende Freihandelszonen werden aufgrund ihrer besonderen Ausrichtung – bei ersteren auf den Bereich Entwicklung, bei letzteren auf die Annäherung der Rechtsvorschriften – getrennt behandelt.

Die vollständige Liste ist in Anhang 2 enthalten.

Die Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wird ebenfalls in einem eigenen Abschnitt besprochen, der sich auf alle FHA mit diesbezüglichen Bestimmungen bezieht.

Verwendete Daten

Der Bericht bezieht sich auf die Situation im Jahr 2016 und auf die FHA, die Ende 2016 seit mindestens einem Jahr angewendet wurden. Es werden folgende Eurostat-Daten zugrunde gelegt:

·Daten von 2016 über den Warenhandel,

·Daten von 2015 über Dienstleistungen und Investitionen,

·Daten seit 2002 für FHA der ersten Generation, da harmonisierte Daten für die EU-28 ab diesem Zeitpunkt vorliegen.

Für das FHA mit Zentralamerika werden andere Datenquellen herangezogen, da zwischen den Eurostat-Statistiken und zentralamerikanischen Statistiken erhebliche Unterschiede bestehen. Der Bericht bezieht sich auf die Jahre 2015 und 2016 und stützt sich auf folgende Daten:

·EU-Einfuhren: im Oktober 2016 extrahierte Eurostat-Daten,

·EU-Ausfuhren: über diesen Zeitraum vorliegende zentralamerikanische Statistiken.



Anhang 2 – Überblick über die in diesem Bericht behandelten FHA

Freihandelsabkommen der neuen Generation

·EU-Korea: angewendet seit Juli 2011.

·EU-Kolumbien/Peru: angewendet seit März 2013 (Peru) bzw. August 2013 (Kolumbien).

·Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika: angewendet seit 2013. 24

Vertiefte und umfassende Freihandelszonen

·EU-Georgien: angewendet seit 1. September 2014, vollständig in Kraft getreten am 1. Juli 2016.

·EU-Moldau: angewendet seit 1. September 2014, vollständig in Kraft getreten am 1. Juli 2016.

·EU-Ukraine: angewendet seit 1. Januar 2016, vollständig in Kraft getreten am 1. September 2017.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

·EU-Cariforum (Antigua und Barbuda, Belize, Bahamas, Barbados, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago): angewendet seit 29. Dezember 2008.

·EU-Pazifik (Fidschi, Papua-Neuguinea): angewendet seit 28. Juli 2014 (Fidschi) bzw. 20. Dezember 2009 (Papua-Neuguinea).

·EU-Teilregion östliches und südliches Afrika (Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe): angewendet seit 14. Mai 2012.

·EU-Kamerun (Zentralafrika): angewendet seit 4. August 2014.

Freihandelsabkommen der ersten Generation

·Zollunion EU-Türkei: Assoziierungsabkommen 1963 unterzeichnet; Endphase der Zollunion am 1. Januar 1996 abgeschlossen.

·EU-Schweiz: angewendet seit 1972.

·EU-Norwegen: angewendet seit 1. Juli 1973.

·EU-Algerien: angewendet seit 1. September 2005.

·EU-Ägypten: angewendet seit 21. Dezember 2003.

·EU-Israel: angewendet seit 1996.

·EU-Jordanien: angewendet seit 1. Mai 2002.

·EU-Libanon: angewendet seit 1. März 2003.

·EU-Marokko: angewendet seit 1. März 2000.

·EU-Palästina: angewendet seit 1. Juli 1997.

·EU-Tunesien: angewendet seit 1. März 1998.

·Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EU-Südafrika: angewendet seit 1. Januar 2000.

·Globalabkommen EU-Mexiko: angewendet seit Oktober 2000.

·Assoziierungsabkommen EU-Chile: angewendet seit 1. Februar 2003.

·Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU-Serbien: angewendet seit 1. Juli 2008.



Anhang 3 – Statistische Daten zur Präferenznutzung

Die in diesem Bericht verwendeten statistischen Informationen zur Nutzung der in EU-FHA festgelegten Präferenzen durch Einführer beruhen auf den vom Einfuhrland erfassten Verwaltungsdaten.

Sie beziehen sich auf Einfuhren, für die eine geltende Präferenzregelung in Anspruch genommen wurde („genutzte Präferenzen“), als Anteil an den Gesamteinfuhren, die für Präferenzen in Frage gekommen wären („nutzbare Präferenzen“). Einfuhren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie potenziell für Präferenzen in Frage kommen, d. h. wenn der geltende Präferenzzoll niedriger ist als der üblicherweise angewendete Meistbegünstigungszollsatz.

1.Präferenznutzung bei Einfuhren der FHA-Partner in die EU

Die angewendete Zollregelung wird dem Einheitspapier (für die Zollanmeldung) entnommen. Darin gibt der Einführer an, nach welcher Regelung die Einfuhr erfolgen soll. Diese Angabe wird mit der Anspruchsberechtigung abgeglichen, die sich aus den TARIC-Zolldaten ergibt. Wo dies notwendig und möglich ist, werden Korrekturen vorgenommen, um Fehler zu beheben.

Der erhaltene Datensatz ist konsistent und ermöglicht einen Vergleich über Partnerländer, Jahre und meist auch Zolllinien hinweg. Da einige Fehler jedoch unerkannt bleiben (z. B. Bedingungen der „Endanwendung“), müssen die Ergebnisse auf einer tiefen Güterebene mit Vorsicht betrachtet werden.

Siehe Anhang 4.

2.Präferenznutzung bei Ausfuhren aus der EU in FHA-Partnerländer

Die statistischen Informationen zur Präferenznutzung bei Ausfuhren aus der EU in Drittländer beruhen auf den in jedem einzelnen Einfuhrdrittland erfassten Verwaltungsdaten. Diese statistischen Daten sind per Definition nicht harmonisiert und ein Vergleich zwischen den Partnerländern oder mit den EU-Einfuhren ist aufgrund der unterschiedlichen und häufig fragwürdigen Datenqualität riskant.

Bei den Daten sind Unstimmigkeiten festzustellen, wie etwa angegebene Präferenzimporte in Zolllinien, die unter keine Präferenzregelung fallen, oder große Abweichungen gegenüber den von Eurostat angegebenen Gesamtein- und -ausfuhren. In gewissem Umfang erfolgt eine Harmonisierung im Nachhinein dadurch, dass der Handel in Zolllinien, für die der Marktzugangsdatenbank der GD Handel zufolge keine Präferenzen bestehen (d. h. Meistbegünstigung = 0), ausgenommen wird.

Der für EU-Ausfuhren erhaltene Datensatz ist daher nur konsistent, wenn er für Vergleiche verwendet wird, die sich auf die Nutzung innerhalb eines bestimmten Landes im Zeitverlauf beziehen oder in gewissem Umfang über verschiedene Warenkategorien hinweg erfolgen. Der Datensatz sollte nicht dafür verwendet werden, die Nutzung über verschiedene Länder hinweg (einschließlich EU-Einfuhren) zu vergleichen.

Siehe Anhang 5.



Anhang 4 – Präferenznutzung bei Einfuhren in die EU

Ausfuhrland

2013

2014

2015

2016

Albanien

88 %

88 %

87 %

86 %

Algerien

95 %

94 %

97 %

95 %

Chile

93 %

94 %

95 %

95 %

Kolumbien

85 %

96 %

97 %

97 %

Costa Rica

89 %

96 %

96 %

97 %

Ägypten

96 %

96 %

95 %

96 %

El Salvador

80 %

91 %

82 %

74 %

Georgien

86 %

78 %

83 %

80 %

Guatemala

89 %

94 %

95 %

95 %

Honduras

84 %

93 %

91 %

92 %

Israel

89 %

89 %

89 %

90 %

Jordanien

76 %

79 %

79 %

68 %

Libanon

79 %

87 %

76 %

71 %

Mexiko

67 %

61 %

52 %

57 %

Moldau

89 %

89 %

91 %

88 %

Marokko

97 %

97 %

97 %

95 %

Nicaragua

90 %

96 %

94 %

94 %

Norwegen

74 %

72 %

71 %

66 %

Besetztes palästinensisches Gebiet

71 %

78 %

78 %

81 %

Panama

70 %

81 %

70 %

61 %

Peru

95 %

97 %

98 %

97 %

Serbien

92 %

94 %

93 %

90 %

Südafrika

91 %

91 %

85 %

79 %

Südkorea

82 %

84 %

85 %

87 %

Schweiz

92 %

91 %

86 %

83 %

Tunesien

95 %

95 %

95 %

96 %

Türkei

92 %

93 %

93 %

93 %

Ukraine

89 %

86 %

87 %

89 %

WPA Zentralafrika (Kamerun)

98 %

98 %

91 %

97 %

WPA östliches und südliches Afrika

96 %

96 %

97 %

97 %

WPA Cariforum

79 %

80 %

91 %

92 %

Zentralamerika 6

86 %

94 %

92 %

92 %



Anhang 5 – Präferenznutzung bei Ausfuhren aus der EU

Einfuhrland

2013

2014

2015

2016

Albanien

73 %

76 %

80 %

Chile

78 %

78 %

76 %

74 %

Kolumbien

56 %

63 %

71 %

Costa Rica

18 %

38 %

Ägypten

78 %

85 %

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

90 %

90 %

Israel

89 %

Kosovo

44 %

Libanon

49 %

74 %

74 %

Mexiko

68 %

Montenegro

86 %

86 %

85 %

85 %

Marokko

52 %

Nicaragua

0 %

12 %

22 %

Peru

42 %

Serbien

89 %

90 %

89 %

90 %

Südkorea

65 %

65 %

68 %

71 %

Schweiz

80 %

80 %

78 %

79 %

Türkei

95 %

(1)      Europäische Kommission, Mitteilung „Handel für alle: Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“, COM(2015) 497. Die in der Mitteilung getroffenen Aussagen wurden in dem Bericht der Kommission über die Umsetzung der handelspolitischen Strategie „Handel für alle“, COM(2017) 491, erneut bekräftigt.
(2)

     Für den Berichtszeitraum trifft dies auf die Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea (siehe jüngster Jahresbericht COM(2017) 614), Zentralamerika (siehe COM(2017) 160) und Kolumbien/Peru (siehe COM(2017) 585) zu.

(3)      Europäische Kommission, Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“, KOM (2006) 567.
(4)      Das FHA EU-Korea wird seit Juli 2011 angewendet.
(5)      Das FHA EU-Peru wird seit März 2013 angewendet, das FHA EU-Kolumbien seit August 2013.
(6)      Das FHA wird seit 1. August 2013 (Honduras, Nicaragua und Panama), 1. Oktober 2013 (Costa Rica und El Salvador) bzw. 1. Dezember 2013 ( Guatemala ) vorläufig angewendet und gilt damit für alle sechs Partner auf zentralamerikanischer Seite.
(7)      Eine ausführlichere Erläuterung wird in Anhang 3 gegeben.
(8)      Die vertiefte und umfassende Freihandelszone EU-Ukraine wurde seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet. Die vertieften und umfassenden Freihandelszonen mit Georgien und Moldau wurden seit dem 1. September 2014 vorläufig angewendet.
(9)      Zum Dienstleistungshandel EU-Ukraine liegen für den Zeitraum seit der Anwendung der Bestimmungen für die vertiefte und umfassende Freihandelszone keine Angaben vor.
(10)      In beiden WPA ist vorgesehen, dass sie die durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Westafrika-EU ersetzt werden, wenn dieses in Kraft ist.
(11)      Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das1992 mit Island und Norwegen abgeschlossen wurde, erleichterte den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Investitionen und Personen in diesem Raum. Es ist nicht Gegenstand dieses Berichts.
(12)      Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina und Tunesien.
(13)      Die vollständige Liste ist in Anhang 2 enthalten.
(14)      Um ihre Marktstellung in Chile zu sichern und zu stärken, prüft die EU gemeinsam mit Chile derzeit, ob Verhandlungen über die Modernisierung des bestehenden Abkommens möglich sind.
(15)      Beratungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern und staatlichen Stellen .
(16)      Die Kommission führt derzeit breit angelegte Gespräche mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und Interessenträgern, die darauf ausgerichtet sind, die in den EU-Abkommen vorgesehenen Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung wirkungsvoller um- und durchzusetzen. Am 11. Juli 2017 legte die Kommission ein Non-Paper vor, das als Grundlage für diese Debatte dient. Siehe: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2017/july/tradoc_155686.pdf
(17)      Die Bewertung des FHA mit Chile wurde im Jahr 2012 von ITAQA Sarl erarbeitet, die Bewertung des FHA mit Mexiko im Jahr 2016 von Ecorys. Die Abschlussberichte sind unter den folgenden Links öffentlich zugänglich:http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/august/tradoc_149881.pdf undhttp://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2017/august/tradoc_156011.pdf.
(18)      Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen.
(19)

  http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/index_de.htm

(20)      http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/june/tradoc_154622.pdf
(21)      http://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/in-focus/exporters-stories/
(22)      http://madb.europa.eu/madb/indexPubli.htm
(23)      Beispielsweise ist die Kommission nunmehr bemüht, in alle neuen FHA Bestimmungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Tierschutz und antimikrobielle Resistenz aufzunehmen. Dadurch soll für gleiche Ausgangsbedingungen bei den Produktionsstandards in der Landwirtschaft der EU und ihrer Handelspartner gesorgt werden.
(24)      Das FHA wird seit 1. August (Honduras, Nicaragua und Panama), 1. Oktober (Costa Rica und El Salvador) bzw. 1. Dezember (Guatemala) vorläufig angewendet.
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