EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52017DC0295

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds

COM/2017/0295 final

Brüssel, den 7.6.2017

COM(2017) 295 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds


Einführung

Die EU ist mit wachsender Instabilität und mit Konflikten in ihrer Nachbarschaft konfrontiert; gleichzeitig entstehen neue Bedrohungen für ihre Sicherheit. Daran dürfte sich in absehbarer Zukunft nichts ändern. Da diese Herausforderungen eine derartige Dimension erreicht haben, dass sie kein einzelner Mitgliedstaat allein bewältigen kann, erwarten die Bürgerinnen und Bürger zunehmend von Europa, dass es ihren Schutz innerhalb und außerhalb seiner Grenzen gewährleistet.

Für die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist in erster Linie Europa verantwortlich. Diese Erkenntnis hat die Mitgliedstaaten veranlasst, wieder in ihre Verteidigung zu investieren. Die derzeit 28 Mitgliedstaaten geben 1,34 % ihres BIP für die Verteidigung aus (1,32 % sind es in der EU-27), wobei dies zweifellos noch nicht ausreicht.

Europa muss seine strategische Autonomie verbessern, wenn es für die Bedrohungen von morgen gewappnet sein und seine Bürgerinnen und Bürger schützen will. Dafür bedarf es der Entwicklung von Schlüsseltechnologien in kritischen Bereichen und des Ausbaus der strategischen Fähigkeiten, um sich die Technologieführerschaft zu sichern. Nur durch eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen können wir den Erwartungen der EU-Bürger gerecht werden. Indem die Europäische Union die Zusammenarbeit fördert, kann sie dazu beitragen, dass die Ergebnisse und die Qualität der Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten optimiert werden.

Aus diesem Grund hat Präsident Juncker die Verteidigungspolitik in seinen politischen Leitlinien zu einem Handlungsschwerpunkt erklärt. 2016 schuf die Europäische Union die Grundlagen für eine gestärkte europäische Verteidigungspolitik. Die Kommission hat im Rahmen eines umfassenden Verteidigungspakets zur Umsetzung der Globalen EU-Strategie für Sicherheit und Verteidigung den Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich (EDAP) 1 verabschiedet.

Dieser Aktionsplan enthält die Maßnahmen, die für eine Vertiefung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie erforderlich sind. Darin wird auch die Schaffung eines Europäischen Verteidigungsfonds vorgeschlagen. Er soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Zusammenarbeit zur Regel zu machen und wichtige Fähigkeiten für die strategische Verteidigung zu erwerben. Der Europäische Rat begrüßte sowohl diese Initiative als auch die Absicht der Kommission, im ersten Halbjahr 2017 Vorschläge für die Einrichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds zu unterbreiten. 2

Jetzt ist die Zeit gekommen, diesen Auftrag auszuführen. Uns bleibt nicht mehr viel Zeit. Die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds muss vorrangig umgesetzt werden.

Die Arbeiten zur Vorbereitung des Forschungsfensters des Europäischen Verteidigungsfonds schreiten gut voran. Die Kommission legt heute einen Legislativvorschlag für ein europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich vor. Ein intensiver Dialog mit allen Interessenträgern, vor allem mit den Mitgliedstaaten, ist in diesen Vorschlag eingeflossen. Zudem wurde eng mit der Hohen Vertreterin und der EDA zusammengearbeitet. Darüber hinaus werden in dieser Mitteilung Instrumente für eine Förderung der gemeinsamen Anschaffung von Verteidigungsfähigkeiten durch die Mitgliedstaaten vorgelegt. Weitere Maßnahmen werden in den darauffolgenden Phasen zur Einrichtung des Fonds ergriffen.

Der Europäische Verteidigungsfonds muss zu einem Schlüsselfaktor für die Zukunft der europäischen Verteidigung werden. Bei der Prüfung der unterschiedlichen Szenarien für eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion, die im Reflexionspapier über die Zukunft der europäischen Verteidigung 3 dargelegt sind, wird sich die Union auf Zielvorgaben einigen, zu deren Umsetzung der Fonds beitragen wird.

1.Wozu brauchen wir einen Europäischen Verteidigungsfonds?

Mehrere Initiativen der vergangenen Jahre konnten nichts daran ändern, dass die europäischen Verteidigungswirtschaft in ihrer Breite davon geprägt ist, dass Umfang und Qualität der Investitionen in die Entwicklung und Beschaffung künftiger Fähigkeiten unzureichend waren. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist ungenügend: Über 80 % der Beschaffung und über 90 % der Forschungs- und Technologie-Tätigkeiten sind auf nationaler Ebene angesiedelt. Der Grad der Fragmentierung ist – mit 178 verschiedenen Waffensystemen in Europa gegenüber 30 in den USA – nach wie vor hoch. Eine nicht ausreichend koordinierte Verteidigungsplanung führt dazu, dass Steuergelder ineffizient eingesetzt werden, unnötige Doppelarbeit geleistet wird und die Einsatzfähigkeit der Verteidigungskräfte suboptimal ist. Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen enorme Unterschiede bei der Höhe der Verteidigungsausgaben. Um gemeinsame Verteidigungsfähigkeiten aufbauen zu können, bedarf es einer stärkeren Solidarität, unter anderem durch Einbeziehung des EU-Haushalts.

Die EU-Ebene (Kommission, Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und Europäische Verteidigungsagentur (EDA)) kann die Mitgliedstaaten bei der koordinierten Planung und gemeinsamen Entwicklung künftiger Fähigkeiten stark unterstützen. Folgenden Schritten wird besondere Bedeutung zukommen:

-Systematische Ermittlung der Prioritäten für die europäischen Verteidigungsfähigkeiten, ausgehend von den neu definierten Zielvorgaben der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung. Diese Zielvorgaben beruhten auf der Globalen Strategie der EU und wurden vom Europäischen Rat gebilligt 4 . Der 2018 zur Überprüfung anstehende Plan zur Fähigkeitenentwicklung wird die wichtigste Referenz auf EU-Ebene darstellen. Sofern sinnvoll, werden auch regionale und internationale Kooperationsinitiativen, die einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Prioritäten leisten, mit berücksichtigt.

-Mehr Transparenz und stärkere politische Führung bei der nationalen Fähigkeitenplanung. Die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung wird einer besseren Koordinierung der nationalen Verteidigungsplanung und einer vertieften europäischen Verteidigungszusammenarbeit förderlich sein.

-Gemeinsame Finanzierungsmechanismen, wie sie mit dem Europäischen Verteidigungsfonds geplant sind, sollten eine strukturelle Verlagerung hin zu einer engeren Verteidigungszusammenarbeit bewirken.

Für koordinierte Investitionsentscheidungen ist eine gemeinsame Festlegung des Bedarfs und der Prioritäten notwendig. Sie verbleiben in den Händen der Mitgliedstaaten. Einige dieser Prioritäten wurden bereits ermittelt, darunter ferngesteuerte Flugsysteme (Drohnen), Luftbetankung, Satellitenkommunikation und Cyberabwehr. 5 Diese Prioritäten wurden durch die Globale Strategie der EU bekräftigt, mit der zusätzlich prioritäre Fähigkeitsbereiche aufgezeigt wurden, in denen Europa investieren und die kollaborative Entwicklung verstärken muss; dazu gehören Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung, autonomer Zugang zum Weltraum, dauerhafte Erdbeobachtung sowie maritime Sicherheit.

Von der Forschung über die Entwicklung von Prototypen bis zur Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten ist eine stärkere Koordinierung der Investitionen zwischen den Mitgliedstaaten über den gesamten industriellen Zyklus hinweg entscheidend. Dies würde dazu beitragen, die Effizienz der nationalen Verteidigungsausgaben zu steigern, die Innovationskraft durch Größenvorteile zu maximieren, das Risiko von Doppelarbeit zu verringern, die Interoperabilität zwischen den Streitkräften zu unterstützen und die Normung auf dem Gebiet der Ausrüstungen stärker voranzutreiben. Zudem ließe sich damit eine Teilung der Risiken und Kosten erreichen.

Daher sollen vom Europäischen Verteidigungsfonds auf jeder Stufe des industriellen Zyklus die erforderlichen Anreize gesetzt werden. Der wichtigste Maßstab für seinen Erfolg wird daher eine deutliche Erhöhung des Anteils kooperativer Verteidigungsprojekte an den gesamten Verteidigungsausgaben 6 sein. Der Fonds muss die Entwicklung der technologischen Kompetenzen unterstützen und Anreize für den Aufbau integrierter und wettbewerbsorientierter grenzübergreifender Lieferketten setzen. Etwaige Komplementaritäten mit zivilen Zwecken und entsprechende europäische zivile Förderprogramme werden während des gesamten Programmplanungs- und -umsetzungszyklus geprüft werden. Auf diese Weise wird für den effizientesten Einsatz und die Komplementarität der europäischen Ressourcen in Forschung, Innovation und Einführung sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich gesorgt. Besondere Bedeutung wird der Komplementarität mit den anderen Bereichen der EU-Sicherheitspolitik, einschließlich der Cybersicherheit, zukommen.

2.Was ist der Europäische Verteidigungsfonds?

Der Europäische Verteidigungsfonds besteht aus zwei rechtlich getrennten aber sich ergänzenden Fenstern (siehe Abbildung 1). Beide werden schrittweise eingeführt. Koordiniert werden diese Fenster von einem Koordinierungsausschuss, in dem die Kommission, die Hohe Vertreterin, die Mitgliedstaaten, die Europäische Verteidigungsagentur und gegebenenfalls die Industrie vertreten sind. Die Unterstützung aus dem EU-Haushalt wird auf die betreffende Phase des industriellen Zyklus abgestimmt.

Die einzelnen, im Rahmen des Forschungs- und des Fähigkeitenfensters entwickelten Programme und Instrumente werden inklusiv angelegt sein und Empfängern aus allen Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen stehen. Es kommt entscheidend darauf an, dass die verfügbaren Instrumente allen Unternehmen – ungeachtet ihrer Größe und ihres Standorts in der Union – zugutekommen können. Vor allem die KMU als Taktgeber der Innovation in Europa und wichtige Glieder in den Lieferketten sollten davon profitieren.

Abbildung 1: Der Europäische Verteidigungsfonds

Mit dem Forschungsfenster wird bereits begonnen, kooperative Forschungsvorhaben für innovative Verteidigungsprodukte und -technologien auf EU-Ebene zu fördern. Die ersten Schritte für den Aufbau des künftigen Programms wurden mit dem Start sowohl des Pilotprojekts als auch der vorbereitenden Maßnahme mit einer voraussichtlichen Dotierung in Höhe von insgesamt 90 Mio. EUR über drei Jahre bereits gemacht. 7 Bei der Finanzierung der Projekte, die auch im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit entwickelte Projekte umfassen können, werden die von den Mitgliedstaaten innerhalb der EU vereinbarten Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeit berücksichtigt. Das Fenster wird über ein eigenes EU-Programm im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vollständig aus EU-Mitteln finanziert. Es werden Mittel in Höhe von etwa 500 Mio. EUR pro Jahr dafür veranschlagt. Der Vorschlag für dieses Programm für Verteidigungsforschung wird im Laufe des Jahres 2018 vorgelegt werden, damit es bis zum 1. Januar 2021 operativ ist. Das künftige Verteidigungsforschungsprogramm wird mit einer maßgeschneiderten Lenkungsstruktur den Besonderheiten des Verteidigungssektors Rechnung tragen. In ihre Konzeption werden die Erfahrungen einfließen, die durch das Pilotprojekt, die vorbereitende Maßnahmen und die Lenkungsstrukturen von Horizont 2020 gewonnen wurden.

Das Fähigkeitenfenster, für das mittelfristig ein Referenzbetrag von jährlich 5 Mrd. EUR angestrebt werden sollte, wird die gemeinsame Entwicklung und die gemeinsame Beschaffung wichtiger Verteidigungsfähigkeiten unterstützen. Dabei werden die von den Mitgliedstaaten innerhalb der EU vereinbarten Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeit berücksichtigt. Die Beiträge zum Fähigkeitenfenster werden zwar hauptsächlich aus den Mitgliedstaaten stammen, durch die EU-Mittel wird aber die Verteidigungszusammenarbeit vorangetrieben, indem das Risiko in den frühen Phasen des industriellen Entwicklungszyklus reduziert wird. Durch solche, aus dem Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich bereitgestellten Beiträge wird die europäische Verteidigungsindustrie wettbewerbsfähiger werden. Sie werden Finanzmittel aus den Mitgliedstaaten zur Unterstützung der europäischen Verteidigungsindustrie mobilisieren, sodass Entwicklungskooperationsprojekte in Angriff genommen und ausgeführt werden können. Da für die weitere Entwicklung und Beschaffung des fertigen Produkts oder der fertigen Technologie eine gemeinsame Finanzierungszusage der Mitgliedstaaten erforderlich ist, werden die EU-Mittel und -Investitionen in tragfähige Projekte in prioritären Bereichen gelenkt. Ein flexibles Finanzinstrumentarium wird mit einem breiten Spektrum an Optionen dem unterschiedlichen Bedarf der Mitgliedstaaten Rechnung tragen, wenn kooperative Entwicklungsprogramme nach der Prototyp-Phase sowie gemeinsame Beschaffungsvorgänge auf den Weg gebracht werden.

Abbildung 2: Die Lenkung des Europäischen Verteidigungsfonds bis 2020  



3.    Aufbau des Forschungsfensters des Fonds: Forschung im Bereich     Verteidigungsprodukte und -technologien fördern

Forschung im Verteidigungsbereich ist von entscheidender Bedeutung für die künftige Entwicklung wichtiger Fähigkeiten und die Schließung technologischer Lücken, damit Europa aufkommenden und künftigen Bedrohungen seiner Sicherheit entgegentreten kann. Sie hilft ferner bei der Entwicklung wichtiger technologischer Erfahrung und Kompetenz.

Die Kommission wird EU-Mittel mobilisieren, um die nationalen verteidigungspolitischen Forschungsprogramme zu unterstützen und zu ergänzen. Der Schwerpunkt wird auf gemeinsamen Maßnahmen in Forschung und technologischer Entwicklung im Verteidigungsbereich und auf der Förderung der Zusammenarbeit zwischen FuT-Akteuren in ganz Europa liegen. Dabei werden die von den Mitgliedstaaten innerhalb der EU vereinbarten Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeit berücksichtigt. Es wird ein zweistufiger Ansatz verfolgt: Die ursprüngliche Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung wird zu einem umfangreicheren EU-Verteidigungsforschungsprogramm im Rahmen des nächsten MFR führen.

a.Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung

Der Finanzierungsbeschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung wurde am 11. April verabschiedet. 8 Zusammen mit dem Pilotprojekt ist dies das erste Mal, dass FuT-Maßnahmen im Verteidigungsbereich durch Mittel aus dem EU-Haushalt unterstützt werden.

Für das Jahr 2017 wurden Mittel in Höhe von 25 Mio. EUR vereinbart. Die Kommission hat eine Mittelausstattung in Höhe von 40 Mio. EUR für 2018 und 25 Mio. EUR für 2019 (insgesamt 90 Mio. EUR) vorgeschlagen. Die Vorbereitende Maßnahme zielt auf Forschungsbereiche 9 ab, die entscheidend für die Weiterentwicklung wesentlicher Verteidigungssysteme sind. Ausgehend von den durch die Mitgliedstaaten – unter anderem durch die EDA – gesetzten Prioritäten handelt es sich hierbei um eine Technologiedemonstration in der Verteidigungsforschung und eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen kritische Verteidigungstechnologien, künftige und sich abzeichnende disruptive Technologien, Normung und Interoperabilität. Die strategische technologische Vorausschau wird ebenfalls finanziert.

Die EDA verwaltet gemäß der am 31. Mai unterzeichneten Übertragungsvereinbarung die Durchführung der jährlichen Arbeitsprogramme der Vorbereitenden Maßnahme im Namen der Kommission. Sie verfügt über wertvolles Fachwissen und Erfahrungen mit der Organisation und Verwaltung von Forschungsprojekten im Bereich der Verteidigung. Darüber hinaus hat die EDA die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Festlegung von Forschungsthemen unterstützt und wird bei der Verwertung der Forschungsergebnisse mitarbeiten.

Bei der Durchführung der Vorbereitenden Maßnahme wird die Kommission von einer Gruppe von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und von einer beratenden Gruppe aus Experten aus Industrie, Forschungs- und Technologieorganisationen, Hochschulen, der EDA und des Europäischen Auswärtigen Diensts unterstützt.

Die Einzelheiten der Durchführung wurden in enger Absprache mit den Mitgliedstaaten und der Verteidigungsindustrie ausgearbeitet, um die Besonderheiten der Verteidigungsforschung zu berücksichtigen. Die Unterstützung durch die EU erfolgt in erster Linie in Form von Finanzhilfen. Die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden noch heute veröffentlicht. Vorschläge werden nach ihrer Qualität und ihrer Wirkung sowie der Qualität und Effizienz der Durchführung bewertet. Sie werden von einer Gruppe von Sachverständigen für ethische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verteidigung in Bezug auf ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte überprüft.

Die ersten Finanzhilfevereinbarungen sollen bis Ende 2017 unterzeichnet sein. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Durchführung der Vorbereitenden Maßnahme auf jährlicher Basis überprüfen.

Erreichte Etappenziele:

-    Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die 25 Mio. EUR für die Vorbereitende Maßnahme für das Jahr 2017;

-    Annahme des Finanzierungsbeschlusses über die Einleitung der vorbereitenden    Maßnahme;

-    Einigung über das Arbeitsprogramm und die Teilnahmebedingungen (in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und den Muster-Finanzhilfevereinbarungen berücksichtigt);

-    Unterzeichnung der Übertragungsvereinbarung mit der EDA;

-    Veröffentlichung der ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die Aufforderungen konzentrieren sich in erster Linie auf einen Technologiedemonstrator für unbemannte Systeme im Marineumfeld und den Schutz der eigenen Kräfte sowie Soldatensysteme.

Nächste Schritte:

-    Unterzeichnung der ersten Finanzhilfevereinbarungen – Dezember 2017;

-    Sicherung der Haushaltsmittel für die Jahre 2018 und 2019. Insgesamt sollten im Zeitraum 2017-2029 90 Mio. EUR erreicht werden.

b.Aufbau eines speziellen Verteidigungsforschungsprogramms der EU

Sie ist zwar ein wesentlicher erster Schritt, doch wird die Vorbereitende Maßnahme zeitlich befristet und in ihrem Umfang begrenzt bleiben. Ihr Ziel besteht darin, den Zusatznutzen EU-finanzierter FuT im Verteidigungsbereich zu demonstrieren und den Weg zu einem speziellen Verteidigungsforschungsprogramm der EU im nächsten MFR (nach 2020) zu ebnen. Dieser Übergang wird durch eine breit angelegte Konsultation mit allen Interessenträgern, einschließlich der Organe der EU, flankiert werden. Zur Unterstützung dieses Dialogs wird die Kommission auch die Meinung der im Rahmen der Vorbereitenden Maßnahme eingerichteten Sachverständigengruppe zu den zentralen Elementen des künftigen Verteidigungsforschungsprogramms einholen.

Das künftige Verteidigungsforschungsprogramm wird sich auf gezielte Forschungsmaßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Verteidigungsprodukten und innovativen Technologien konzentrieren. Es sollte auf Fähigkeiten und auf kritische Verteidigungstechnologien sowie Forschung im Bereich orientierende und disruptive Forschung ausgerichtet sein, die das Potenzial zur Stärkung der technologischen Führungsposition der europäischen Verteidigungsindustrie hat. Die Mitgliedstaaten werden mithilfe der EDA die Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeit und die FuT ermitteln. Die Kommission wird diese im künftigen Verteidigungsforschungsprogramm berücksichtigen. Die Auswahl der Projekte wird mithilfe von Sachverständigen anhand festgelegter Kriterien wie hervorragende Qualität und Wirkung erfolgen; in der Regel wird auf eine länderübergreifende Zusammenarbeit geachtet. Das künftige Programm sollte für eine rege Beteiligung der verschiedenen Akteure, einschließlich der KMU, sorgen.

Die konkrete Beziehung zum Nachfolger von „Horizont 2020“ muss noch festgelegt werden. Die Finanzierung eines Forschungsprogramms für den Verteidigungsbereich sollte vom zivilen Forschungsprogramm getrennt sein und sich nicht darauf auswirken.

Um den Erwartungen der Öffentlichkeit und den ehrgeizigen Zielen Rechnung zu tragen, muss das künftige Forschungsprogramm im Verteidigungsbereich mit ambitionierten Mitteln ausgestattet sein. Im Europäischen Verteidigungs-Aktionsplan gab die Kommission einen Referenzbetrag in Höhe von 500 Mio. EUR pro Jahr an. Dadurch würde die EU zu einem der größten Investoren in Verteidigungsforschung und -technologie in Europa und zum ersten Investor in kooperative Forschung im Verteidigungsbereich.

Die Erfahrungen mit der Verwaltung des Pilotprojekts und der Vorbereitenden Maßnahme werden bei dem Folgeprogramm als Leitlinien für die künftige Rolle der EDA und die allgemeine Lenkung des künftigen Programms dienen. Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Strukturen und Fachkenntnisse werden verschiedene Optionen zur Einbeziehung der Interessenträger in die Vorbereitung und Durchführung des Programms in Betracht gezogen.

Nächste Schritte: 

-    Fortsetzung des Dialogs mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Rat, der EDA, der Industrie, den FuT-Organisationen und anderen interessierten Parteien bei der Ausarbeitung des Programms;

-    Annahme des Vorschlags und der zugehörigen Folgenabschätzung im Jahr 2018 mit Blick auf den nächsten MFR.

3.Aufbau des Fähigkeitenfensters des Fonds: Die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung wichtiger Verteidigungsfähigkeiten fördern

Die wirtschaftlichen Argumente für die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung sind gewichtig, doch die Herausforderungen sind ebenfalls groß. Kooperative Entwicklungs- und Beschaffungsprogramme erfordern eine gemeinsame Bewertung von Bedrohungen und Bedürfnissen sowie eine funktionierende Partnerschaft zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten und Industrie. Für gemeinsame Investitionen – ob in der Phase der Entwicklung oder der Beschaffung – ist auch eine gewisse Synchronisierung der nationalen Verteidigungsplanungs- und Haushaltszyklen erforderlich. Die hohen Vorlaufkosten und langen Projektfristen können von wichtigen Investitionsentscheidungen abschrecken.

Einige Verteidigungsentwicklungsvorhaben von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung wichtiger künftiger Fähigkeiten sind nicht vorangeschritten, obwohl die ersten Phasen der FuT bereits finanziert waren. Es ist daher besonders wichtig, die Kluft zwischen Forschung und Entwicklung zu schließen, also dafür zu sorgen, dass die Forschungsergebnisse zu den benötigten Fähigkeiten weiterentwickelt werden. In dieser Phase des Zyklus bestehen große technische und finanzielle Risiken, die einzelne Mitgliedstaaten möglicherweise nicht auf sich nehmen wollen oder können. Insbesondere die Entwicklung und Erprobung von Prototypen bringt hohe Vorlaufkosten mit sich, während die technologischen Risiken in diesem Stadium hoch bleiben. In Kooperationsprogrammen sind diese Herausforderungen leichter zu bewältigen; deshalb führen diese häufig zur erfolgreichen Entwicklung der hochmodernen Fähigkeiten, die heute in den Streitkräften der Mitgliedstaaten angewendet werden.

Die europäische Zusammenarbeit bei der Flugkörpertechnologie ist dafür ein hervorragendes Beispiel: Investitionen wie die Marschflugkörper Storm Shadow / SCALP oder die Luft-Luft-Lenkflugkörper Meteor und IRIS-T zeigen, dass durch Kooperationsprogramme erheblich zu Größenvorteilen, Standardisierung und Interoperabilität beigetragen werden kann.

Die Meteor-Rakete, die 2016 von der schwedischen Luftwaffe in Dienst gestellt wurde, gilt als eine der leistungsfähigsten Luft-Luft-Raketen für große Entfernungen. Sie wurde für die Bedürfnisse von sechs Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien und Schweden) entwickelt und wird zur Ausstattung von mindestens drei europäischen Plattformen 10 dienen.

Projekte wie der Eurofighter Typhoon belegen auch, dass europäische Kooperationsprogramme im Verteidigungsbereich zu breiterem wirtschaftlichen Nutzen führen können. In einer Studie zum Typhoon-Programm 11 wird geschätzt, dass dieses zum Schutz von etwa 100 000 Arbeitsplätzen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten beitrug, wobei der Anteil hoch qualifizierter Arbeitnehmer groß war. Es führte zu wichtigen technologischen Vorteilen und Ablegern sowie zu Kompetenzen, die sich leicht auf andere Sektoren übertragen lassen; unter anderem trug es sogar zur Einführung moderner
Geschäftspraktiken in der Industrie bei.

Die Auswirkungen des Fähigkeitenfensters auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie:

-    Die Ermittlung vorrangiger strategischer Fähigkeiten insbesondere durch den Plan zur Fähigkeitenentwicklung sollte – kombiniert mit einer mehrjährigen Finanzierungsregelung – die Industrie zu Investitionen in Innovationen ermutigen.

-    Das Fähigkeitenfenster sollte politische Entscheidungen über die Einleitung von Kooperationsprogrammen erleichtern, deren Durchführung beschleunigen und Innovationen in den Lieferketten der europäischen Verteidigungswirtschaft fördern.

-    Das Fähigkeitenfenster sollte die Bündelung der Nachfrage begünstigen und schließlich zu gemeinsamen Industrieunternehmen und einer potenziellen Konsolidierung der europäischen Industrielandschaft führen.

-    Das Fähigkeitenfenster sollte die gemeinsame Beschaffung fördern. Dadurch würde die europäische Verteidigungsindustrie Größenvorteile erzielen, was ihre globale Wettbewerbsfähigkeit stärken würde.

a.Die gemeinsame Entwicklung durch das europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich voranbringen

Die treibende Kraft hinter dem Fähigkeitenfenster werden die Mitgliedstaaten und ihre Bedürfnisse und Ressourcen sein, die EU kann jedoch nationale Finanzierungen ergänzen und Anreize für gemeinsame Entwicklungsprojekte geben. Der heutige Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. In dem Vorschlag sind Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR für zwei Jahre vorgesehen, davon 245 Mio. EUR für 2019 und 255 Mio. EUR für 2020.

Durch das europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich wird ein Teil der Entwicklungskosten kofinanziert. Ein im Rahmen des Programms gewährter Betrag von 500 Mio. EUR könnte damit in der zweijährigen Phase der Entwicklung gemeinsamer Verteidigungsfähigkeiten zu erheblichen Gesamtinvestitionen von mindestens 2,5 Mrd. EUR führen.

Das europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich wird die Industrie in der Phase der Entwicklung gemeinsamer Investitionen in hochmoderne Produkte und Technologien fördern. Mit dem Programm könnte auch die Übernahme kommerzieller Innovationen aus Bereichen wie künstliche Intelligenz, Massendaten (Big Data), Cyberabwehr, Robotik und Hochleistungsrechner in künftige Verteidigungsprojekte unterstützt werden.

Die von den Begünstigten des Programms entwickelten Kooperationsprojekte müssen zur Einhaltung der Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU beitragen, insbesondere zu den von den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene (mithilfe des Plans zur Fähigkeitenentwicklung) vereinbarten Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeit. Auch eine regionale oder multilaterale Zusammenarbeit, die den strategischen Prioritäten der EU entspricht, ist zu berücksichtigen. Sie sollten dem Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Verteidigungsindustrie verpflichtet sein und dazu beitragen, die ehrgeizigen Vorgaben der Globalen Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der EU hinsichtlich Krisenbewältigung und Schutz in Europa einzuhalten.

Im Programm ist vorgesehen, das Forschungsfenster durch Fördermaßnahmen zu forschungsnachgelagerten Tätigkeiten zu ergänzen, die auf gemeinsamen technischen Anforderungen beruhen. Es wird der Industrie durch Maßnahmen zur Unterstützung der Festlegung gemeinsamer technischer Anforderungen, Durchführbarkeitsstudien und der Entwicklung und Erprobung von Prototypen helfen, gemeinsame Entwicklungsprojekte auf den Weg zu bringen oder bestehende zu optimieren. Es kann auch genutzt werden, um angesichts EU-weiter industrieller und technologischer Herausforderungen und Wettbewerben von der europäischen Vielfalt bei Technologie und industrieller Basis zu profitieren. Es sollte innovative KMU fördern und deren Integration in die europäischen Lieferketten erleichtern. Es sollte ferner die Fragmentierung verringern, die Größenvorteile und die grenzüberschreitende Nutzung verhindern kann. Die finanzielle Unterstützung kann insbesondere durch Beihilfen oder Finanzierungsinstrumente erfolgen. Das Programm wird nur einen Teil der Entwicklungskosten abdecken.

Das Programm gilt zunächst für die Jahre 2019-2020. Nur Projekte mit mindestens drei Unternehmen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten sind förderfähig. Die Kooperationsprojekte können von einem Projektmanager geleitet werden, der von den Mitgliedstaaten ausgewählt wird, die das Projekt kofinanzieren. Das Programm wird verschiedene Arten von Projekten umfassen. Es sollte sowohl großen als auch kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Verteidigungssektor zugutekommen und für die angemessene Berücksichtigung verschiedener Unternehmen und Mitgliedstaaten sorgen. Damit wird es die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen verstärken und zur Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Verteidigungsindustrie beitragen. Deshalb wird ein Teil des Gesamthaushalts Projekten zur Förderung der grenzüberschreitenden Teilnahme von KMU zugutekommen.

Im Rahmen des nächsten MFR wird ein umfangreicheres Programm aufgelegt werden, das auf den zuvor gemachten Erfahrungen aufbauen wird. Im künftigen Programm kann möglicherweise eine größere Bandbreite von Projekten berücksichtigt werden als im derzeitigen, da dieses nach Umfang und Dauer begrenzt ist.

Was die Lenkung betrifft, ist die Kommission für die Durchführung des Programms als Ganzes zuständig, sie kann aber bestimmte Aufgaben einer Durchführungsstelle übertragen. Der EDA wird eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung der Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeit sowie der Harmonisierung der technischen Anforderungen zufallen. Sie wird als Beobachter an dem Programmausschuss (Vertreter der Mitgliedstaaten) sowie an einer beratenden Gruppe aus Vertretern der Industrie und anderen Sachverständigen aus der Verteidigungsbranche teilnehmen. Ferner wird der Europäische Auswärtige Dienst nach den geltenden Vorschriften an dem Programm, auch an der Arbeit des Programmausschusses, beteiligt sein. Der Programmausschuss wird eine Stellungnahme an die Kommission über das jährliche Arbeitsprogramm und die Vergabe von Finanzmitteln für ausgewählte Kooperationsmaßnahmen abgeben.

Das Programm sorgt für Synergieeffekte mit der Fähigkeitensäule der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO). Die PESCO ist eines der wichtigsten Instrumente des Vertrages über die Europäische Union, mit dem sichergestellt werden soll, dass die EU ihren Zielen bei Sicherheit und Verteidigung gerecht wird, dass ihre Einsatzfähigkeit verbessert wird und dass es bei der Entwicklung der Fähigkeiten zu stärkerer Zusammenarbeit und mehr Effizienz kommt. Im Rahmen der PESCO entwickelte Projekte würden für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten sorgen und unmittelbar zur Erreichung der Programmziele beitragen, wodurch mit höheren Finanzierungssätzen für solche Projekte zu rechnen ist.

Da das Programm jedoch auf ein größeres Projektspektrum abzielt, ist die Beteiligung an der PESCO keine Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des Programms. Andere Projekte, die zur Entwicklung von gemeinsam vereinbarten Fähigkeitsprioritäten beitragen, darunter auch Projekte im Rahmen der EDA oder Projekte für regionale Zusammenarbeit im Einklang mit den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU kommen für die Förderung ebenfalls in Frage.

Nächste Schritte:

-    Diskussionen mit den Mitgliedstaaten über den Beginn der Vorbereitung möglicher Projektlinien, die im Zuge des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützt werden könnten

-    Eine zügige Überprüfung und Annahme durch die Mitgesetzgeber. Um dies zu erreichen, wird eine nachdrückliche Unterstützung durch das Europäische Parlament und den Rat erforderlich sein. Die Kommission wird deshalb das europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich als eine der gesetzgeberischen Prioritäten vorschlagen, die von den drei Organen vorrangig behandelt werden sollten. Bei einer Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Anfang 2018 könnte das erste Projekt 2019 finanziert werden

-    Vorbereitung eines ehrgeizigeren Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (einschließlich Folgenabschätzung) mit einem Referenzbetrag in Höhe von 1 Mrd. EUR pro Jahr mit dem Ziel, erhebliche jährliche Gesamtinvestitionen in gemeinsame Fähigkeiten in Europa zu ermöglichen

b.Das Ziel für die Zukunft: Den Weg zur gemeinsamen Beschaffung von Fähigkeiten ebnen

Die Entwicklung und der Erwerb von Verteidigungsfähigkeiten sind untrennbar miteinander verbunden, besonders hinsichtlich der Finanzierung. Um von der Unterstützung im Rahmen des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich profitieren zu können, muss die Industrie nachweisen, dass sich die Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Finanzierung der Weiterentwicklung einer förderfähigen Maßnahme verpflichtet haben, und das Endprodukt oder die Technologie koordiniert beschaffen, gegebenenfalls auch durch gemeinsame Beschaffung. Ein solches Engagement würde auch gewährleisten, dass Beiträge aus dem EU-Haushalt nur für Projekte gewährt werden, bei denen zum einen erwartungsgemäß davon ausgegangen werden kann, dass die Entwicklung in eine Beschaffung mündet und bei denen zum anderen in einer Weise zusammengearbeitet wird, die die Investitionen optimiert und für Synergien sorgt.

Die Beschaffung verbleibt im Wesentlichen in den Händen der Mitgliedstaaten. Daher müssen weitere Anreize für mehr gemeinsame Beschaffungen von Verteidigungsprodukten untersucht werden, denn diese hat Vorteile hinsichtlich Interoperabilität, Skaleneffekten, der Unterstützung einer lebensfähigen europäischen industriellen Basis, Lebenszykluseinsparungen bei der Instandhaltung, logistischer Unterstützung sowie Schulungseinrichtungen und Kommandostruktur. Solche Anreize könnten auch Lösungen für die multinationale Ausrüstung und gemeinsames Eigentum erleichtern, die sich vor allem für Fähigkeiten eignen können, die nicht ständig genutzt werden (z. B. strategische Transportkapazitäten).

Finanzinstrumentarium

Zwar kann der EU-Haushalt zwangsläufig bei der Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten nur eine begrenzte Rolle spielen, doch kann die Kommission die Mitgliedstaaten in vielerlei Hinsicht unterstützen, insbesondere durch Hilfe bei der Anwendung der am besten geeigneten und kostensparenden finanziellen Regelungen für die gemeinsame Anschaffung von Verteidigungsfähigkeiten. Derzeit werden gemeinsame Beschaffungsvorhaben meistens auf Ad-hoc-Basis von den beteiligten Mitgliedstaaten ausgehandelt und umgesetzt. Wissen und bewährte Verfahren zu möglichen finanziellen Regelungen werden nicht zum Nutzen aller Mitgliedstaaten systematisch aufgezeichnet, standardisiert und geteilt. Darüber hinaus verfügen die Mitgliedstaaten zwar auf nationaler Ebene über umfangreiches Wissen und große Kompetenz bei der Durchführung nationaler Verteidigungsbeschaffung, doch gibt es, was Fachwissen und Instrumenten für gemeinsame Projekte betrifft, Lücken. Informationen und Instrumente für optimale Finanzierungsregelungen stehen nicht auf einer einzigen „Plattform“ bereit. Jedes Projekt der gemeinsamen Entwicklung und Beschaffung hat ganz besondere Merkmale und Erfordernisse, deshalb wäre ein Universalansatz nicht angemessen. Allerdings gibt es eine Reihe von Herausforderungen, die bei Kooperationsprojekten immer wieder auftreten, und daher wäre es sinnvoll, über ein fertiges Instrumentarium zu verfügen, sowie über das auf Anfrage verfügbare Fachwissen, wie dieses im jeweiligen Kontext eines bestimmten Projekts eingesetzt werden kann. Die Kommission hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einige der häufigsten Herausforderungen sowie mögliche diesbezügliche Lösungen ermittelt.

·Eine erste Herausforderung ist die Nutzung von Synergien und die Synchronisierung von Haushaltsausgaben. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten kann zu Synergie- und Skaleneffekten führen, doch die Nutzung solcher Synergien wird oft durch die unzureichende zeitliche Abstimmung bei der Planung von Haushaltsbeiträgen behindert, was wiederum dazu führen kann, dass Haushaltsmittel für Kooperationsvorhaben erst mit Verzögerung zur Verfügung stehen. Eine mögliche Lösung besteht hier in der Bündelung der nationalen Mittel zur Finanzierung bestimmter Kooperationsvorhaben. 12 So würde für das nötige Maß an Haushaltskoordinierung und -synchronisierung über längere Zeiträume hinweg gesorgt und vermieden, dass in einem bestimmten Jahr keine Mittel zur Verfügung stehen.

·Eine zweite Herausforderung besteht in einer gerechten Teilung der Risiken und Kosten: Die Kosten für die Entwicklung von Fähigkeiten mögen anfänglich auf die (potenziell kleine) Zahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten beschränkt sein, obwohl anschließend auch andere von dem Projekt profitieren könnten (z. B. Beschaffung von Serienausrüstungen). Es ist möglich, Verfahren zu entwickeln, damit diese Mitgliedstaaten von anderen an der Fähigkeitsbeschaffung teilnehmenden Mitgliedstaaten durch einen zu schaffenden Kostendeckungsmechanismus „entschädigt“ werden. Dazu können auch projektbezogene Finanzierungsvehikel eingerichtet werden. Falls gerechtfertigt, könnten diese Vehikel auch für eine projektbezogene Ausgabe von Kapitalinstrumenten (Schuld- oder Beteiligungsinstrumente) herangezogen werden, um eine flexiblere Struktur zu schaffen und sicherzustellen, dass Ressourcen, wenn sie gebraucht werden, vollständig zur Verfügung stehen.

·Eine dritte Herausforderung besteht in der Vermeidung von Finanzierungsengpässen in der Lieferkette: Die Fähigkeitsentwicklung wird von verschiedenen Teilen der Lieferkette der Verteidigungsindustrie durchgeführt – von großen, als Hauptauftragnehmer fungierenden Systemlieferanten, aber auch von KMU und mittelgroßen Unternehmen, welche oft als Unterauftragnehmer tätig sind. Letztere können auf Schwierigkeiten beim Zugang zur notwendigen Finanzierung stoßen. Um hier Abhilfe zu schaffen, könnten genau zugeschnittene Finanzierungsinstrumente wie Garantien genutzt werden, um Darlehen an (Unter-)auftragnehmer abzusichern.

·Außerdem können eine zusätzliche Optimierung und ein zusätzlicher Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten erreicht werden, wenn hinsichtlich der Fähigkeiten alternative Formen des endgültigen Eigentums ausgelotet werden (z. B. gemeinschaftliches Eigentum oder Leasingstrukturen).

Die oben genannten Instrumente werden zusammengenommen einen Teil des Finanzinstrumentariums des Europäischen Verteidigungsfonds bilden. Dieses wird dem Mitgliedstaaten bei der Überwindung von finanziellen Herausforderungen bei gemeinsamer Entwicklung und Beschaffung auf vielfältige Weise helfen. Das Finanzinstrumentarium, dessen Nutzung für die Mitgliedstaaten freiwillig ist, wird insbesondere standardisierte und vordefinierte Finanzinstrumente bieten, die die Mitgliedstaaten flexibel anwenden können, um in der Prototypphase gemeinsam die Projekte zu finanzieren, die aus dem EU-Haushalt gefördert werden; es ist aber nicht darauf beschränkt.

Kurzfristig wird ein Ad-hoc-Ausschuss mit Vertretung der Mitgliedstaaten eingerichtet, um gebrauchsfertige standardisierte Instrumente zu entwickeln, die es ermöglichen werden, die einzelnen Instrumente des Finanzinstrumentariums rasch anzuwenden, wenn die Mitgliedstaaten sich für ihren Einsatz entscheiden. Dazu könnten unter anderem standardisierte Formulare, Entwürfe von Vertragseckdaten (Term Sheets), Standardinstrumente zur Einrichtung projektbezogener Finanzierungsvehikel oder Vorlagen für nötige Rahmenvereinbarungen gehören. Der Ad-hoc-Ausschuss wird sich aus Vertretern der Verteidigungs- und der Finanz- bzw. Wirtschaftsministerien, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der EDA 13 und anderen wichtigen Interessenträgern zusammensetzen. Bestehende Strukturen, Mechanismen und Erfahrungen der Mitgliedstaaten aus der gemeinsamen Finanzierung von Verteidigungsprojekten werden so weit wie möglich genutzt, um auf bewährte Praktiken zurückzugreifen und Doppelarbeit zu vermeiden. Die Kommission wird diese Arbeiten unterstützen, auf ihre Erfahrungen mit ähnlichen Instrumenten in anderen Politikbereichen zurückgreifen und dabei helfen, diese Instrumente an den Verteidigungskontext anzupassen.

Die Kommission wird außerdem eine interne Taskforce aufstellen, die den Mitgliedstaaten auf Anfrage bei der Anwendung des Finanzinstrumentariums für bestimmte gemeinsame Beschaffungsprojekte helfen wird. So wird sie beispielsweise zu den Vorzügen verschiedener Arten von Finanzierungsinstrumenten für projektbezogene Finanzierungsvehikel wie Risikokapitalfinanzierungen im Vorfeld und Brückenfinanzierungen durch Ausgabe von Kapitalinstrumenten beraten. Außerdem wird die Taskforce eine zentrale Anlaufstelle sein, die auf Erfahrungen der Kommission mit anderen Bereichen, die für gemeinsame Beschaffungsprojekte relevant sind, zurückgreifen kann – z. B. die Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts und des Vergaberechts der EU im Bereich der Rüstungsbeschaffung oder die statistische Behandlung in den öffentlichen Finanzen. Damit wäre die interne Taskforce der zentrale Ansprechpartner für Bereiche, in denen die Kommission über Fachwissen verfügt, und würde Mitgliedstaaten, die gemeinsame Beschaffungsprojekte starten möchten, beratende, administrative und gegebenenfalls auch finanzielle Dienste bereitstellen. 14 Dadurch kann die Kommission als vertrauenswürdiger Partner der Mitgliedstaaten bei gemeinsamen Projekten zur Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten auftreten.

Mit Blick auf die Zukunft wird ebenfalls geprüft, welchen Nutzen die Einrichtung einer über den spezifischen Projektkontext hinausgehenden ständigen Finanzierungsstruktur hätte. Je nach ihrer Ausgestaltung und ihrem finanziellen Profil könnte solch eine permanente Struktur zusätzliche finanzielle Anreize für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Beschaffung von Fähigkeiten bieten, einschließlich ihrer Behandlung im fiskalischen Gesamtrahmen. 15 Je nachdem, wie eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) in der Zukunft letztlich ausgestaltet wird, und unter Berücksichtigung ihres integrativen Charakters, wird auch die Möglichkeit erwogen, Hauptelemente des Finanzinstrumentariums mit der PESCO zusammenzubringen.

Nächste Schritte:

-    Einrichtung eines Ad-hoc-Ausschusses mit Vertretern der Mitgliedstaaten und wichtigen Interessenträgern mit dem Ziel der Entwicklung erster standardisierter Instrumente, die Teil des Finanzinstrumentariums werden könnten;

-    Einrichtung einer internen Taskforce der Kommission, die als zentraler Ansprechpartner zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei bestimmten gemeinsamen Beschaffungsprojekten agiert. Sie sollte sich u. a. mit dem Einsatz des Finanzinstrumentariums sowie mit Beratungs-, finanziellen und administrativen Dienstleistungen befassen.

-    Weitere Prüfung der möglichen Einrichtung einer ständigen finanziellen Struktur über den Projektkontext hinaus, um zusätzliche finanzielle Anreize für die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten zu bieten.

4.Förderung integrierter europäischer Lieferketten und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

Während die Fähigkeitsentwicklung normalerweise vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, trägt die Industrie oft einen erheblichen Teil des Risikos. Dies stellt eine besondere Herausforderung für kleinere Anbieter dar: Sie müssen häufig ihre Produktionskapazität an das veränderlichen Kundeninteresse anpassen und regelmäßig modernisieren, dabei aber an der Spitze der Innovationskurve bleiben. Diese Akteure sind ein wichtiger Bestandteil der Lieferkette der Verteidigungswirtschaft, und die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, können den Erfolg der Entwicklungsprogramme beeinträchtigen. Solche Herausforderungen können sich in der Entwicklungsphase aber auch im Anschluss daran während der Beschaffung ergeben.

Die Fähigkeitsentwicklung wird nicht nur von großen, als Hauptauftragnehmer fungierenden Systemlieferanten durchgeführt, sondern auch von KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung (Midcap-Unternehmen), welche oft als Unterauftragnehmer tätig sind. In vielen Fällen wird daher eine ganze Kette miteinander verbundener Unternehmen an dem Prozess beteiligt sein. Hat ein Glied der Kette Probleme, die Mittel für die notwendigen Investitionen aufzubringen oder ausreichend Betriebskapital zu beschaffen, könnte dies die Gesamtkosten der Entwicklung und/oder die Grenzkosten der Produktion in die Höhe treiben. Es könnte auch zu Verzögerungen bei der Fähigkeitsentwicklung bzw. der Beschaffung führen.

Zugleich gehen aufgrund der neuen technologischen Herausforderungen im Verteidigungssektor (von künstlicher Intelligenz bis hin zur Robotisierung) entsprechende Innovationen oft auf Start-up-Unternehmen zurück, die möglicherweise nicht schwerpunktmäßig im Bereich der Verteidigung tätig sind. Geeignete Finanzierungsinstrumente wie Risiko- oder Beteiligungskapital könnten dazu beitragen, dass Europa konkurrenzfähige und für seine Sicherheit und strategische Autonomie entscheidende Technologien entwickeln kann.

Zur Ausschöpfung des Potenzials von KMU und kleineren Unterauftragnehmern werden alle Instrumente des Europäischen Verteidigungsfonds sowohl im Forschungs- als auch im Fähigkeitenfenster mobilisiert werden. Das Pilotprojekt wird ebenso wie das zukünftige Verteidigungsforschungsprogramm der EU für eine breite Palette teilnehmender Akteure, darunter auch KMU, attraktiv sein. Durch das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich wird sichergestellt, dass ein Teil des Gesamthaushalts Projekten zugutekommt, mit denen die grenzüberschreitende Teilnahme von KMU ermöglicht werden soll. Auf diese Weise werden durch das Programm KMU verstärkt in die europäischen Lieferketten einbezogen.

Trotz großer Bemühungen zur Förderung des grenzüberschreitenden Marktzugangs für KMU und Unterlieferanten sowie zur Erleichterung ihrer Integration in bestehende oder neu geschaffene Lieferketten besteht weiterer Handlungsbedarf auf europäischer und nationaler Ebene. Zu den notwendigen Maßnahmen zur Unterstützung des grenzüberschreitenden Marktzugangs gehören unter anderem

·die Verringerung der Fragmentierung und ein verbessertes Funktionieren des Binnenmarktes im Verteidigungssektor,

·die Unterstützung durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds oder zentral verwaltete EU-Programme,

·eine weitere Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln der Europäischen Investitionsbank, des Europäischen Investitionsfonds und anderer Akteure, darunter auch nationaler Förderbanken, die ihre Darlehenspolitik mit einem besonderem Schwerpunkt auf Innovation mithilfe von Instrumenten wie Beteiligungs- und Risikokapital verfolgen, und

·die Unterstützung der Entwicklung regionaler Cluster über das europäische Netz von Verteidigungsregionen (European Network of Defence-related Regions) 16 .

Finanzinstrumente zur Unterstützung von KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung

In dem von der Kommission vorgeschlagenen Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich ist die Möglichkeit vorgesehen, KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung durch Finanzinstrumente dabei zu unterstützen, die Lücke zwischen Forschung und Entwicklung zu schließen. Diese Finanzinstrumente könnten zusammen mit der EIB-Gruppe (u. a. mithilfe des EIF für innovative KMU und Start-up-Unternehmen) oder sonstigen maßgeblichen Partnern eingesetzt werden.

Als Beitrag zur Nutzung neuer Möglichkeiten zugunsten verschiedener Teile der Lieferkette unterstützt die EIB-Gruppe entsprechend ihren internen Beschränkungen bereits jetzt Investitionen im Bereich Sicherheit und Verteidigung, insbesondere auf drei Gebieten: i) Forschung, Entwicklung und Innovation für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck einschließlich Cybersicherheit und Impfstoffe, soweit diese Investitionen durch ihre Vermarktung in Form von zivilen Anwendungen begründet werden können; ii) Schutz physischer Infrastrukturen, etwa Überwachung und Zugangskontrolle in den Bereichen Energie, Verkehr und Städtebau; und iii) Telekommunikation und Informationsinfrastruktur, einschließlich Breitbandnetze (fest, mobil und satellitengestützt), Datenzentren und Computersysteme. Der Europäische Investitionsfonds hat vor Kurzem Vereinbarungen auf dem Gebiet des Risikokapitals ausgearbeitet, um im Bereich Sicherheit und Verteidigung tätige Start-up-Unternehmen zu unterstützen. Die EIB wird ihren Beitrag zur Sicherheits- und Verteidigungsagenda der EU weiter ausbauen. In einem ersten Schritt wird die Unterstützung für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck erhöht und die Finanzierung von Katastrophenschutzmaßnahmen aufgestockt, zu denen der Ausbau der physischen Infrastruktur sowie der Infrastruktur für die Cyber- und die biologische Abwehr zählen. Gleichzeitig , werden zusätzlich Investitionen zur Unterstützung von Sicherheits- und Verteidigungstätigkeiten gefördert. In einem zweiten Schritt wird die Bank im Hinblick auf die erforderlichen Änderungen an ihrer Geschäftspolitik eine solide Sorgfaltspflichtregelung entwickeln und damit unionsweit die Investitionstätigkeit im Sicherheitsbereich besser zu fördern.

In den Bereichen, in denen für bestimmte Verteidigungstätigkeiten aufgrund von Beschränkungen bei der Kreditvergabe Finanzmittel möglicherweise immer noch nur begrenzt verfügbar sind, wird näher untersucht, wie nationale oder regionale Förderbanken den KMU in der Lieferkette mithilfe einschlägiger Finanzinstrumente einen verbesserten Zugang zu den notwendigen Finanzmitteln verschaffen könnten. Eine Reihe dieser Förderbanken ist bereits in der Lage, im Kontext der nationalen Verteidigung durchgeführte Projekte aktiv zu unterstützen, und tut dies auch. Beispiele für geförderte Projekte reichen von öffentlich-privaten-Partnerschaftsstrukturen für militärische Dienste bis hin zu militärischen Fähigkeiten wie gepanzerten Fahrzeugen. Die Kommission wird der Frage nachgehen, wie einschlägige Finanzinstrumente im nächsten MFR am besten eingesetzt werden können.

Nutzung der Strukturfonds und intelligente Spezialisierung

Die EU-Finanzierungsprogramme, insbesondere die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, können bei der Förderung integrierter Lieferketten ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Wie im Europäischen Verteidigungs-Aktionsplan dargelegt, bemüht sich die Kommission um die Förderung der von den Strukturfonds angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten. Diese können, solange sie einen Beitrag zu den Zielen des jeweiligen Fonds leisten, von den Mitgliedstaaten genutzt werden, um

i) produktive Investitionsvorhaben zu kofinanzieren und

ii) die Modernisierung der Lieferketten der Verteidigungswirtschaft zu unterstützen.

Die Verteidigungsindustrie kann einen Beitrag zu den in den europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegten Zielen leisten und etwa die wirtschaftliche Entwicklung auf regionaler Ebene als Multiplikator für hohe Investitionen in Kompetenzen, Arbeitsplätze und die technologische und wirtschaftliche Entwicklung fördern.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kann Investitionen für KMU, die in der Verteidigungswirtschaft tätig oder mit ihr verbunden sind, unterstützen, solange sie das in einer Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union bestehende übergeordnete Ziel verfolgen, den Förderungsumfang des ERFE einhalten und zu den bestehenden thematischen Zielen 17 beitragen.

Beispielsweise kommen Investitionen in verteidigungsbezogene Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur Entwicklung und Nutzung neuer Technologien, insbesondere solche im Zusammenhang mit intelligenter Spezialisierung, für eine EFRE-Finanzierung in Frage, wenn die Investition vorranging darauf abzielt, zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhang der Union beizutragen.

Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der KMU im Verteidigungssektor

Die Kommission wird Folgemaßnahmen zu dem am 30. November 2016 veröffentlichten Bericht der Sachverständigengruppe zum grenzübergreifenden Zugang von KMU zu Verteidigungs- und Sicherheitsaufträgen treffen. Sie wird an die Mitgliedstaaten und ihre Vergabebehörden gerichtete Empfehlungen verabschieden, um KMU und Unterlieferanten unter anderem auf folgenden Gebieten zu unterstützen:

·Konkrete Maßnahmen zu den Möglichkeiten der Vergabebehörden, den grenzüberschreitenden Zugang zu Ausschreibungsverfahren im Verteidigungsbereich und die Teilnahme von KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung an solchen Ausschreibungen zu erleichtern. Solche Maßnahmen könnten unter anderem die frühzeitige Information über langfristige Pläne und Prioritäten, die Vorankündigung der Vergabe, eine Konzeption von Vergabeverfahren, die Unternehmen aus anderen Ländern und KMU die Teilnahme erleichtern soll, sowie Schulungen für Lieferanten und Anbieter umfassen;

·industriepolitische Maßnahmen wie die Entwicklung von Finanzierungsmodellen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von in der Verteidigungswirtschaft tätigen KMU. Hierzu zählen die Bereitstellung von Informationen über KMU und ihre Kapazitäten, die Förderung der Entwicklung von Clustern in der Verteidigungswirtschaft, der Aufbau von Kompetenzen und die Unterstützung und Durchführung von Forschungs- und Technologieprojekten, bei denen die Einbindung von KMU gefördert wird.

Diese Empfehlungen werden voraussichtlich bis Ende 2017 verabschiedet, und die Gespräche mit den Mitgliedstaaten wurden bereits aufgenommen. Anknüpfend an die Empfehlungen werden Hand in Hand mit der Industrie die bewährten Verfahren innerhalb der gesamten Lieferkette konzipiert, die die Unternehmen wettbewerbsfähig machen und der Entwicklung optimaler Produkte dienen sollen. Gleichzeitig werden Unterlieferanten in ganz Europa unabhängig von ihrem Standort Chancen eröffnet. Die Kommission rechnet mit einer aktiven Beteiligung der Industrie, insbesondere der Hauptauftragnehmer, an diesem Prozess.

Nächste Schritte:

   Ein Teil der im Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich vorgesehenen Mittel wird Projekten zugutekommen, mit denen die grenzüberschreitenden Teilnahme von KMU ermöglicht werden soll.

   Bei der Vorbereitung der Vorschläge im Rahmen des nächsten MFR werden die grenzüberschreitende Teilnahme von KMU und dafür bestimmte Finanzinstrumente berücksichtigt.

   Die EIB-Gruppe wird ihre Unterstützung für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck kurzfristig ausbauen, die Finanzierung von Katastrophenschutzmaßnahmen aufstocken und die Förderung auf Investitionen zur Unterstützung von Sicherheits- und Verteidigungstätigkeiten ausweiten. In einem zweiten Schritt wird die Bank im Hinblick auf die erforderlichen Änderungen an ihrer Geschäftspolitik eine solide Sorgfaltspflichtregelung entwickeln und damit unionsweit die Investitionstätigkeit im Sicherheitsbereich besser zu fördern.

   In den Bereichen, in denen für bestimmte Verteidigungstätigkeiten aufgrund von Beschränkungen bei der Kreditvergabe Finanzmittel möglicherweise immer noch nur begrenzt verfügbar sind, wird im Kontext des nächsten MFR untersucht, wie nationale oder regionale Förderbanken den KMU in der Lieferkette mithilfe einschlägiger Finanzinstrumente einen verbesserten Zugang zu den notwendigen Finanzmitteln verschaffen könnten.

   Sensibilisierung für die Möglichkeiten, die die Finanzierungsprogramme der EU sowie nationale oder regionale Förderbanken bereits bieten.

   In Zusammenarbeit mit der Industrie werden bewährte Verfahren aus der gesamten Lieferkette konzipiert.

Fazit

Der Europäische Verteidigungsfonds zeigt bereits erste Ergebnisse.

Die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung ist angelaufen; im Rahmen des Forschungsfensters werden dabei im Zeitraum von drei Jahren schätzungsweise 90 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag für ein Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich kommen bis zum Jahr 2020 500 EUR im Fähigkeitenfenster hinzu. Damit wird ein Investitionspotenzial von insgesamt 2,5 Mrd. EUR bis 2019 erschlossen.

Außerdem führt die Kommission einige Finanzinstrumente ein, die rasch Kooperationsprojekte zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen sollten. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten bei konkreten gemeinsamen Beschaffungsvorhaben zu unterstützen.

Die Kommission leistet ihren Teil. Jetzt sollten das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag vorrangig annehmen. Die Mitgliedstaaten sollten 2018 das Spektrum der Projekte, die zuallererst zu fördern sind, festlegen und vorbereiten.

Diese Vorschläge und Maßnahmen stehen für ein Kurswechsel, der zu einer engeren Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich in Europa führen soll. Er wird im bevorstehenden MFR (für die Zeit nach 2020) konsolidiert, und die Hälfte der gemeinsamen Verteidigungsprojekte in Europa wird somit durch den Europäischen Verteidigungsfonds abgedeckt sein.

Mit diesen Vorschlägen trägt die Kommission dazu bei, dass eine Europäische Union entsteht, die Schutz und Verteidigung bietet. Ein ambitionierter Europäischer Verteidigungsfonds kommt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie zugute. Er ist der Motor für die Entwicklung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion.



ANHANG

Unterstützung der Verteidigungszusammenarbeit durch das Finanzinstrumentarium

Die Kommission nimmt beim Finanzinstrumentarium eine aktive Rolle ein. Sie wird einen Ad-hoc-Ausschuss einrichten, in dem die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Interessenträger vertreten sind und der das Finanzinstrumentarium so weit wie möglich standardisieren soll, damit die Instrumente im jeweiligen Kontext eines bestimmten Projekts rasch eingesetzt werden können. Außerdem wird die Kommission eine Taskforce ins Leben rufen, die den Mitgliedstaaten bei Bedarf bei der Anwendung des Finanzinstrumentariums für bestimmte gemeinsame Beschaffungsprojekte zur Seite stehen wird. Die Kommission leistet also einen konkreten Beitrag zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung gemeinsamer Beschaffungsvorhaben.

Standardisierung des Finanzinstrumentariums

Bei den Arbeiten zur Standardisierung des Finanzinstrumentariums sind bestehende Verfahrensweisen, Konzepte und Beispiele aus dem nationalen, multinationalen und internationalen Kontext zu berücksichtigen. Zur Vermeidung von Doppelarbeit sollten bestehende Strukturen und Mechanismen optimal mit dem Finanzinstrumentarium verknüpft werden, aber zugleich für verschiedene Optionen für den zum Einsatz kommenden Rahmen offenbleiben.

Bündelung der Haushaltsmittel

Beim einfachsten Verfahren der Bündelung bringen die Mitgliedstaaten, die sich zur Mitarbeit an einem Verteidigungsprojekt entschließen, Mittel in bestimmter Höhe in den nationalen Teil (z. B. ein Bankkonto) des festgelegten Bündelungsmechanismus ein. Diese Mittel könnten dann genutzt werden, um bestimmte gemeinsame Projekte mit einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten kollektiv zu finanzieren. Einige Beispiele für diese Bündelung im Bereich Verteidigung, die das hiermit verbundene Potenzial erkennen lassen, bestehen bereits oder werden gerade entwickelt. Vor allem die Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) verfügt über einen einfachen Bündelungsmechanismus; die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) wiederum richtet derzeit einen Kooperativen Finanzierungsmechanismus 18 ein, eine Art Bündelungsmechanismus, der unter anderem den Austausch „rückzahlbarer Vorschüsse“ zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht. Die Kommission wird ihre Arbeiten fortsetzen, insbesondere um weiter auszuloten und zu prüfen, in welchem Maße die bestehenden Mechanismen mit dem komplexeren Finanzinstrumentarium verknüpft werden.

Kostendeckungsmechanismus über eine Finanzierungs-Zweckgesellschaft

Die Kostendeckung würde eine Art „Quasi-Einkünfte“ erzeugen, die an die ursprünglichen Investitionsempfänger zurückfließen (d. h. an die Mitgliedstaaten, die in die Entwicklung von Fähigkeiten investiert haben). Wenn diese in einer Zweckgesellschaft gebündelt werden, würde die Cash-Flow-Struktur der eines Projektfinanzierungskontexts entsprechen. Für eine derartige Zweckgesellschaft kommen zwei verschiedene Finanzierungsstrukturen in Frage: i) eine Beteiligungsfinanzierung, bei der jeder an der Entwicklung beteiligte Mitgliedstaat den gleichen Pauschalbetrag in die Zweckgesellschaft einzahlt, damit die Entwicklungskosten gedeckt sind; dies entspräche einer Kapitalbeteiligung an der Zweckgesellschaft; oder ii) eine Brückenfinanzierung, bei der die an der Entwicklung beteiligten Mitgliedstaaten auch beschließen könnten, einen Teil der Entwicklungskosten durch die Ausgabe von Kapitalmarktinstrumenten (z. B. Projektanleihen) zu finanzieren; damit sie ihre direkte Kapitalbeteiligung an der Zweckgesellschaft verringern. Die Kommission wird sich näher mit den verschiedenen institutionellen, finanziellen und rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Einführung solcher Strukturen befassen, unter anderem mit der Einrichtung projektbezogener Finanzierungsvehikel. Hierbei verfolgt sie das Ziel, ihre Nutzung durch Standardisierungsmaßnahmen und den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu vereinfachen.

Garantien für an Zulieferer gerichtete projektbezogene Finanzierungen

Darlehen an (Unter-)Auftragnehmer könnten mittels Garantien abgesichert werden. Eine Möglichkeit hierfür bestünde darin, dass die an einem Beschaffungsvorhaben beteiligten Mitgliedstaaten ein Finanzierungsvehikel (z. B. eine Zweckgesellschaft) schaffen, ihre Beiträge bündeln und somit einen Garantiefonds einrichten. Eine Alternative zur Vorfinanzierung eines solchen Garantiefonds wäre, dass die beteiligten Mitgliedstaaten Übergarantien leisten, um eine ausreichende Bonität sicherzustellen. Die Kommission wird ihre Arbeiten hierzu fortsetzen, um insbesondere Optionen einer stärker institutionalisierten Zusammenarbeit mit öffentlichen Finanzinstituten wie Förderbanken in Bezug auf die Anwendung von Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Garantien zu prüfen.

Andere mögliche Instrumente

Beispiele für gemeinschaftliches Eigentum im Verteidigungssektor gibt es bereits im Kontext der NATO (z. B. die Multinationale Mehrzweck-Tank- und Transportflotte und die Strategische Lufttransportfähigkeit). Die bisherigen Erfahrungen könnten eine brauchbare Grundlage für die weitere Entwicklung der Elemente des Finanzinstrumentariums bilden, das den Mitgliedstaaten, die gemeinschaftliches Eigentum anstreben, helfen könnte. Darüber hinaus könnten Leasingvereinbarungen einen weiteren möglicherweise nützlichen Bestandteil des Finanzinstrumentariums bilden. Vor allem das Leasing durch die Mitgliedstaaten vom privaten Sektor und/oder einem Unternehmen im Kollektivbesitz wäre eine mögliche Form des Leasings. Auch Leasing von einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland kommt in Betracht, insbesondere wenn diese Länder in einer bestimmten Verteidigungsfähigkeit spezialisiert sind und/oder über freie Kapazitäten verfügen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die EU (z. B. die Kommission oder eine Agentur) Fähigkeiten (z. B. Güter mit doppeltem Verwendungszweck) vom privaten Sektor least (sofern die Verträge dies zulassen).

Projektbezogene Unterstützung bei der Anwendung des Finanzinstrumentariums

Die Kommission wird eine interne Taskforce einrichten, die bereit ist, die Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Finanzinstrumentariums zu unterstützen. Sie wird in der Lage sein, konkrete Hilfe anzubieten und Beiträge zu den Projekten zu leisten. Beispiele für die Formen der Unterstützung, für die diese interne Taskforce infrage kommt, sind nachstehend zusammengefasst:

(1)

     COM(2016) 950.

(2)

     Siehe Nummer 12 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 15. Dezember 2016.

(3)

     Siehe Reflexionspapier über die Zukunft der europäischen Verteidigung, COM(2017) 315.

(4)

     Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016 und Schlussfolgerungen des Rates vom 14. November 2016 zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung.

(5)

     Siehe Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 20. Dezember 2013.

(6)

     Gegenwärtig liegt der Anteil der kollaborativen Projekte an der europäischen Beschaffung von Verteidigungsprodukten bei rund 22,1 %. 90 % dieser kollaborativen Projekte mit einem Investitionsvolumen von 5,1 Mrd. EUR haben einen europäischen Träger.

(7)

     C(2017) 2262.

(8)

     COM(2017) 2262.

(9)

     Die Maßnahmen betreffen Technologiecluster autonomer Plattformen, C4ISR (C4ISR: Command, Control, Communications, Computers, Intelligence, Surveillance and Reconnaissance – Gefechtsfeldinformationssystem), die Wirkung und den Schutz der eigenen Truppe und Soldatensysteme.

(10)

     Eurofighter Typhoon, Dassault Rafale und Saab Gripen. Die Rakete soll ferner in die Lockheed F-35 Lightning II integriert werden.

(11)

     Hartley, The industrial and economic benefits of Eurofighter Typhoon, University of York, York, 2008.

(12)

     Als Beispiel für einen Bündelungsmechanismus kann der Kooperative Finanzierungsmechanismus der EDA genannt werden, dessen Einrichtung am 18. Mai 2017 vom EDA-Lenkungsausschuss auf Ministerebene zugestimmt wurde. Die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über eine Programmvereinbarung werden demnächst aufgenommen.

(13)

     Insbesondere wird auf die Erfahrungen der EDA mit der Einrichtung des Kooperativen Finanzierungsmechanismus umfassend zurückgegriffen werden.

(14)

     Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch die Kommission, z. B. Finanzdienstleistungen, ein Auftrag im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union erforderlich wäre.

(15)

   Nach dem Europäischen Verteidigungs-Aktionsplan gilt: „Die nationalen Kapitalbeiträge zum „Fähigkeitenfenster“ werden als „einmalige Maßnahmen“ im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts betrachtet und belasten somit nicht die strukturellen Konsolidierungsanstrengungen, die von den Mitgliedstaaten erwartet werden.„ “Das gleiche gilt für Garantien, soweit sie sich auf das Defizit und/oder den Schuldenstand auswirken.“

(16)

      https://www.endr.eu/  

(17)

     Gemäß der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 1301/2013.

(18)

     Am 18. Mai 2017 nahm der EDA-Lenkungsausschuss den Kooperativen Finanzierungsmechanismus als EDA-Ad-hoc-Programm der Kategorie A an. Mit den Mitgliedstaaten werden demnächst Verhandlungen über eine Programmvereinbarung aufgenommen, die in den nächsten Monaten abgeschlossen werden dürften.

Top