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Document 52016IP0251

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu technischen Lösungen für die nachhaltige Landwirtschaft in der EU (2015/2225(INI))

OJ C 86, 6.3.2018, p. 51–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/51


P8_TA(2016)0251

Technisch innovative Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu technischen Lösungen für die nachhaltige Landwirtschaft in der EU (2015/2225(INI))

(2018/C 086/06)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 11, 114 Absatz 3, 168 Absatz 1 und 191,

gestützt auf den Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (1),

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (2),

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (3),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (4),

gestützt auf die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (5),

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014–2020 (6),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 870/2004 des Rates vom 24. April 2004 über ein Gemeinschaftsprogramm zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 (7) und auf den Bericht der Kommission vom 28. November 2013 mit dem Titel „Genetische Ressourcen in der Landwirtschaft — von der Erhaltung bis zur nachhaltigen Nutzung“ (COM(2013)0838),

gestützt die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (8),

unter Hinweis auf die Absichtserklärung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank vom 14. Juli 2014 über die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung 2014-2020,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2014 zur Zukunft des Wirtschaftszweigs Gartenbau in Europa: Wachstumsstrategien (9),

unter Hinweis auf die Studie der Fachabteilung B (Struktur- und Kohäsionspolitik) — Landwirtschaft und ländliche Entwicklung — von 2014 mit dem Titel „Precision agriculture: An opportunity for EU farmers — potential support with the CAP 2014-2020“ (Präzisionslandwirtschaft: Eine Chance für EU-Landwirte — Möglichkeiten der Unterstützung im Rahmen der GAP 2014-2020),

unter Hinweis auf die Studie der Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen (STOA) von 2013 mit dem Titel „Technologische Optionen zur Ernährung von 10 Milliarden Menschen“,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Februar 2012 über die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (COM(2012)0079),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2012 mit dem Titel „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ (COM(2012)0060),

unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 16. Oktober 2015 über die Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe wissenschaftlicher Berater (C(2015)6946),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Mai 2015 mit dem Titel „Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung — Eine Agenda der EU“ (COM(2015)0215),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2015 zu Patenten und den Rechten von Pflanzenzüchtern (10),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0174/2016),

A.

in der Erwägung, dass unsere Gesellschaften vielfältigen Herausforderungen im Agrarbereich gegenüberstehen und ihrer Verantwortung gerecht werden müssen, und in der Erwägung, dass davon ausgegangen wird, dass im Jahr 2050 9,6 Milliarden Menschen auf der Erde leben werden, was bedeutet, dass die Weltbevölkerung bis dahin um 2,4 Milliarden Menschen zunehmen wird;

B.

in der Erwägung, dass im Schnitt mindestens ein Drittel der Lebensmittelproduktion — in manchen Bereichen sogar annähernd die Hälfte — vergeudet wird, und in der Erwägung, dass dieser vorhergesagte Bedarf unter anderem dadurch am besten gedeckt werden kann — ohne die knappen Ressourcen aufzubrauchen –, dass auf technische Lösungen zur Steigerung der Produktion, der Verbesserung der Vertriebswege und der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zurückgegriffen wird;

C.

in der Erwägung, dass es dringend geboten ist, mehr unbedenkliche, gesunde und nährstoffreiche Lebensmittel für die Bürger der EU und weltweit zu erzeugen, sodass Mangelernährung, Fettleibigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw. begegnet werden kann, und in der Erwägung, dass die hohen Qualitätsnormen der EU für Lebensmittel weltweit geschätzt werden;

D.

in der Erwägung, dass es zahlreiche Möglichkeiten der Landnutzung wie zum Beispiel die Urbanisierung, die Industrie, den Tourismus und die Freizeitwirtschaft gibt, die mit der Landwirtschaft konkurrieren;

E.

in der Erwägung, dass Agrarrohstoffe Wachstumsperspektiven im Bereich der grünen Chemie eröffnen;

F.

in der Erwägung, dass sich ein höheres Maß an Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft als immer wichtigeres Ziel für die Erzeuger abzeichnet, da einerseits die Kosten im Interesse des Ertrags eingedämmt werden müssen und andererseits der Übernutzung und der Schädigung der natürlichen Ressourcen (Böden, Wasser, Luft und biologische Vielfalt) Einhalt geboten werden muss; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft mit 70 % zum Frischwasserverbrauch weltweit beiträgt, und in der Erwägung, dass die mangelnde Verfügbarkeit von Wasser bereits jetzt in manchen Regionen der EU und weltweit ein gravierendes Problem für die landwirtschaftliche Produktion darstellt; in der Erwägung, dass der Verbrauch von Trinkwasser in der Landwirtschaft durch den wirksamen Einsatz moderner Bewässerungstechnik und den Anbau von Feldfrüchten, die an die klimatischen Bedingungen vor Ort angepasst sind, bedeutend verringert werden kann;

G.

in der Erwägung, dass Stickstoffdünger zwar hohe Erträge fördern, bei ihrer Herstellung jedoch etwa die Hälfte der von den landwirtschaftlichen Produktionssystemen verbrauchten Energie aus fossilen Energieträgern eingesetzt wird;

H.

in der Erwägung, dass der weltweite Energieverbrauch Schätzungen zufolge bis 2030 um 40 % steigen wird, und in der Erwägung, dass nun ernsthaft darüber nachgedacht werden muss, wie dieser Bedarf mithilfe einer größeren Energieeffizienz und eines sicheren Energiemix unter Einschluss erneuerbarer Energiequellen gedeckt werden kann; in der Erwägung, dass aus Forschungsergebnissen hervorgeht, dass mit kürzeren landwirtschaftlichen Nahrungsmittelketten der Energiebedarf gesenkt werden kann, was sich positiv auf die Kosten und die Umwelt auswirkt;

I.

in der Erwägung, dass weltweit jährlich bis zu 40 % der Ernteerträge aufgrund von Pflanzenschädlingen und -krankheiten verloren gehen, und in der Erwägung, dass davon ausgegangen wird, dass dieser Anteil in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird; in der Erwägung, dass Maßnahmen — unter anderem im Wege systemischer Ansätze und der Anpassung bestehender Produktionsmodelle — ergriffen werden müssen, damit dieser Anteil nicht noch weiter zunimmt, und in der Erwägung, dass der Klimawandel zu diesem Verlust beiträgt und dazu führt, dass aus ökologischer Sicht neuartige Pflanzenschädlinge und -krankheiten aufkommen;

J.

in der Erwägung, dass die Erderwärmung extreme Wetterereignisse verursacht, die Trockenheit oder Überschwemmungen zur Folge haben, die wiederum beträchtliche Schäden für die betroffenen Bevölkerungsgruppen nach sich ziehen und ihre Lebensmittelversorgung ernsthaft gefährden, und in der Erwägung, dass die Widerstandsfähigkeit biologisch und strukturell vielfältiger Agro-Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel dazu beitragen kann, dieses Risiko zu mindern;

K.

in der Erwägung, dass das genetische Pflanzenpotenzial der EU in den europäischen landwirtschaftlichen Betrieben nicht immer ausgeschöpft wird und die Erträge in den letzten Jahren konstant geblieben sind;

L.

in der Erwägung, dass die Vielfalt und die Qualität der pflanzengenetischen Ressourcen eine entscheidende Rolle für die Widerstandsfähigkeit und die Produktivität in der Landwirtschaft spielen und daher ein entscheidender Faktor für nachhaltige Landwirtschaft sowie für Ernährungssicherheit sind;

M.

in der Erwägung, dass die Schließung der „Ertragslücke“ eine besondere Herausforderung auf der Forschungsagenda für die nachhaltige Landwirtschaft darstellt;

N.

in der Erwägung, dass bei der Präzisionslandwirtschaft Automatisierung und andere Techniken zum Einsatz kommen, damit die Präzision und die Wirksamkeit der wichtigsten Methoden der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verbessert werden, wobei auf systembasierte Vorgehensweisen für die Erhebung und Analyse von Daten und die Optimierung des Zusammenspiels von Wetter, Boden, Wasser und Pflanzen zurückgegriffen wird, und in der Erwägung, dass mit der Präzisionslandwirtschaft letztendlich der Verbrauch von Pestiziden, Düngemitteln und Wasser verringert und gleichzeitig die Bodenfruchtbarkeit verbessert werden soll und die Erträge optimiert werden sollen;

O.

in der Erwägung, dass in der Bodenkunde aufgezeigt wird, dass gesunde und lebendige Böden Kulturpflanzen ernähren und schützen, da sie nützliche Arten beherbergen, die Kulturpflanzen im Austausch gegen Zucker, der in den Exsudaten der Pflanzenwurzeln enthalten ist, vor Erregern und Schädlingen schützen und mit Nährstoffen und Wasser versorgen; in der Erwägung, dass sich landwirtschaftliche Verfahren negativ auf die biologische, chemische und physikalische Beschaffenheit von Böden auswirken und somit Folgen wie zum Beispiel Erosion, die Schädigung der Bodenstrukturen und einen Verlust an Fruchtbarkeit zeitigen können;

P.

in der Erwägung, dass die Vorteile innovativer Technologien nicht auf eine Form der Landwirtschaft beschränkt sein sollten, sondern allen Formen der Landwirtschaft — der konventionellen und biologischen Landwirtschaft, der Viehzucht und dem Ackerbau, der kleinbäuerlichen und der großflächigen Landwirtschaft — zugutekommen müssen;

Q.

in der Erwägung, dass die Zahl der Pestizidwirkstoffe zwischen 1993 und 2009 um 70 % gesenkt wurde und zugleich häufiger Schädlinge in der Europäischen Union aufgetreten sind; in der Erwägung, dass die Zulassungsverfahren und die Kriterien für die Festlegung von Wirkstoffen und von neuen Substanzen, die eine Alternative zu Pflanzenschutzmitteln darstellen, für die EU-Landwirtschaft und die EU-Bürger immer schwerer zu begreifen sind; in der Erwägung, dass der Mangel an Wirkstoffen für weniger bedeutende Anwendungen dringend behoben werden muss;

R.

in der Erwägung, dass der Mangel an Lösungen für den Schutz von Sonderkulturen eine Gefahr für die Qualität, die Vielfalt und die nachhaltige Erzeugung von Nahrungsmittelpflanzen in der EU darstellt und unmittelbare Verluste in Höhe von schätzungsweise mehr als einer Milliarde Euro zur Folge hat, die unter anderem durch Produktionsausfälle und zusätzliche Kosten für Landwirte bedingt sind;

S.

in der Erwägung, dass kurzfristige Zyklen in den Finanzierungsprioritäten für Politik und Forschung den Kompetenzen, der Infrastruktur und der Innovation in der Landwirtschaft abträglich sein können, und in der Erwägung, dass vorrangig für die wirksame Weitergabe von Erkenntnissen aus der Forschung an die Landwirte und für Forschungsprogramme gesorgt werden sollte, die sich in erster Linie mit der Verbesserung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, der Senkung der Produktionskosten und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befassen;

Präzisionslandwirtschaft

1.

stellt fest, dass die Landwirtschaft stets auf neue Bewirtschaftungsmodelle und -verfahren, einschließlich neuer Techniken und Erzeugungsmethoden, zurückgegriffen hat, um die Erträge zu steigern und die Landwirtschaft selbst an neue und sich wandelnde Gegebenheiten anzupassen; betont, dass Ökosystemdienstleistungen wie zum Beispiel der Nährstoffkreislauf von entscheidender Bedeutung für die Landwirtschaft sind und dass manche Funktionen wie etwa die Bindung von Kohlenstoff über die Lebensmittelproduktion hinausgehen;

2.

ist der Überzeugung, dass Innovation das Potenzial innewohnt, einen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft in der EU zu leisten, und hält die Präzisionslandwirtschaft mit ihren Techniken für besonders wichtig dafür, dass der Fortschritt aufrechterhalten werden kann, weist aber auf die Schranken mit Blick auf ihre flächendeckende Einführung hin, die unter anderem durch die Zuverlässigkeit und die Handhabbarkeit dieser Technik, die begrenzten Kenntnisse über sie und ihre Anpassungsfähigkeit an sämtliche Betriebsarten und -größen bedingt sind;

3.

ist der Auffassung, dass die der Präzisionslandwirtschaft zugrundeliegenden Grundsätze bedeutende Vorteile für die Umwelt hervorbringen, das Einkommen der Landwirte erhöhen, den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen rationalisieren und die Ressourceneffizienz unter anderem mit Blick auf die Bewässerung beträchtlich erhöhen können; hält die Kommission deshalb dazu an, Maßnahmen zu fördern, mit denen die Entwicklung und die Anwendung von Methoden der Präzisionslandwirtschaft für alle Betriebsarten — unabhängig von ihrer Größe, ihrer Produktion und davon, ob sie Ackerbau und/oder Viehzucht betreiben — angeregt wird;

4.

hält es für dringend geboten, dass mit der Innovation im Bereich der Präzisionslandwirtschaft das Problem der „hohen Kosten“ bei der Entwicklung und dem Einsatz mancher Techniken der Präzisionslandwirtschaft gelöst wird und dass die Landwirte und die gesamte Versorgungskette aktiv in die Entwicklung dieser Techniken eingebunden werden, damit dafür gesorgt ist, dass die Betriebe eindeutigen Nutzen aus ihnen ziehen können und weniger anfällig werden;

5.

ist der Überzeugung, dass wirtschaftliche Entwicklung und nachhaltige Erzeugung sich nicht gegenseitig ausschließen und durch Innovationen verwirklicht werden können; betont, dass Innovationen in den Bereichen Technik und Verwaltung unterstützt werden müssen, indem für regulatorische Kohärenz, Klarheit und Raum für Unternehmertätigkeit gesorgt wird, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass Innovationen bei künftigen Überarbeitungen und Reformen einschlägiger Rechtsvorschriften ausdrücklich berücksichtigt werden; betont, dass die europäische Landwirtschaft in der Lage ist, hochwertige Produkte mit einem hohen Mehrwert zu erzeugen und gewinnbringende, wissensbasierte Lösungen hervorzubringen, sodass eine wachsende Weltbevölkerung mit steigenden Ansprüchen versorgt werden kann;

6.

fordert die Industrie, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, damit die Leistung und die Flexibilität der Robotertechnik und anderer Techniken der Präzisionslandwirtschaft verbessert werden, sodass die Forschungsgelder effektiv für die Landwirtschaft und den Gartenbau verwendet werden;

7.

fordert die Industrie außerdem auf, das Potenzial von Innovationen zu erkunden, um Präzisionslandwirtschaftslösungen zu entwickeln, die allen zugänglich sind, und so Menschen mit Behinderungen zu stärken, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und das Qualifikationsfundament sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum zu verbessern;

8.

begrüßt die Aufnahme der Robotertechnik in der Präzisionslandwirtschaft in das vor kurzem veröffentlichte Arbeitsprogramm Horizont 2020 für 2016-2017, bedauert jedoch, dass für die Vorschläge zu dieser Aufforderung kein mehrere Akteure umfassender Ansatz erforderlich ist, was dazu führen kann, dass Landwirte nicht in den Genuss innovativer Entwicklungen kommen; betont, dass die Präzisionslandwirtschaft den Ressourceneinsatz um mindestens 15 % senken kann; regt den Rückgriff auf eine Präzisionslandwirtschaft an, die neue Verfahren für die Bewirtschaftung des gesamten Betriebs bietet, wozu zum Beispiel mit Hilfe von GPS/GNSS-Technologie betriebene Maschinen und ferngesteuerte Flugsysteme (RPAS) gehören;

Big Data und Informationstechnik

9.

weist darauf hin, dass der Landwirtschaftssektor — wie alle anderen Wirtschaftsbranchen auch — einem Wandel unterliegt; betont, dass die moderne Landwirtschaft nur durch die Akzeptanz des wissenschaftlich-technischen Fortschritts möglich geworden ist und dass auch digitale Fortschritte eine Chance auf neue Entwicklungen im Agrarsektor bieten;

10.

betont, dass der Erhebung und der Analyse von umfangreichen integrierten Datensätzen das Potenzial innewohnt, die Innovation in der Landwirtschaft zu fördern, und dass sie insbesondere für die Planung und den Aufbau einer effizienten und nachhaltigen Lebensmittelkette, die den Landwirten, der Wirtschaft, den Verbrauchern und der Umwelt zugutekommen wird, sinnvoll sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse für die Einführung komplexer und fragmentierter IKT-Systeme abzubauen, indem sie Investitionen fördern und Ausbildungskosten übernehmen, und die erforderlichen Einrichtungen verstärkt der Landwirtschaft zugänglich zu machen;

11.

begrüßt die Fortschritte der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) bei der Entwicklung der Präzisionslandwirtschaft; ist der Auffassung, dass der Satellit Sentinel-2B der ESA, der Ende 2016 im Orbit stationiert werden wird, eine genauere Sicht auf die Bedeckung mit Anbauflächen und Wäldern ermöglichen kann, sodass die landwirtschaftlichen Strategien besser umgesetzt werden können, der Einsatz von Ressourcen rationalisiert und der optimale Zeitpunkt für die Ernte ermittelt werden kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz satellitengestützter Systeme zu fördern;

Boden-, Wasser- und Nährstoffmanagement

12.

erachtet Bodenverarmung als eine wesentliche Einschränkung für die landwirtschaftliche Erzeugung und fordert mehr Ehrgeiz und verstärkte Bemühungen, um — insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels — die Methoden des Boden- und des Wassermanagements zu verbessern; begrüßt die Entwicklung von Techniken des „Controlled Traffic Farming“ (CTF), mit denen die von Verdichtung verursachte Schädigung des Bodens vermindert wird, und begrüßt außerdem die aktuellen Bemühungen um die Integration hochauflösender Fernerkundungstechnologien in den biologischen Landbau; fordert die Kommission auf, den Nutzen dieser neuen Technologien für Umwelt und Produktion zu quantifizieren und dafür zu sorgen, dass Erkenntnisse, Wissen und Technologien weitergegeben werden;

13.

fordert, dass Landwirte in die Gestaltung, die Erprobung und die Verbreitung von Technologien zur Kartierung von Bodennährstoffen einbezogen werden, damit ein Beitrag zur Verbesserung der Wirksamkeit dieser Technologien geleistet wird;

14.

bedauert, dass Nährstoffe in der EU nur wenig wirksam eingesetzt werden, und betont, dass Maßnahmen erforderlich sind, um die Effizienz bei der Verwendung von Stickstoff (N), Phosphor (P) und Kalium (K) zu verbessern, sodass ihre Umweltauswirkungen verringert und die Lebensmittel- und die Energieerzeugung verbessert werden; fordert zielgerichtete Forschung (und ihre Anwendung), um die Überwachung der Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Technologien der variablen Ausbringung weiter zu optimieren;

15.

teilt die Ansicht, dass die Entwicklung neuer Techniken und innovativer landwirtschaftlicher Methoden einen großen Beitrag zu einem verminderten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Wasser leisten und außerdem der Bodenerosion Einhalt gebieten könnte;

Genetische Vielfalt

16.

vertritt die Ansicht, dass der im vergangenen Jahrhundert erlittene Verlust an genetischer Vielfalt die Ernährungs- und die Futtermittelsicherheit bedroht und die Strategien der EU für nachhaltige Landwirtschaft, den Schutz der biologischen Vielfalt und zur Eindämmung des Klimawandels untergräbt; ist der Auffassung, dass Monokulturen und die Nichteinhaltung der Fruchtfolge maßgeblich zu diesem Verlust beigetragen haben; vertritt die Ansicht, dass alle Pflanzensorten und Tierarten — darunter auch Landrassen bzw. -sorten und ihre in freier Natur lebenden bzw. vorkommenden und halbwilden Verwandten — sowie alte und neuartige Sorten und Arten eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung der genetischen Vielfalt, Zuchtprogramme und die Produktion von nährstoffreichen und gesunden Lebensmitteln in ausreichender Menge spielen;

17.

ist der Ansicht, dass Landwirte und Züchter mit den EU-Vorschriften in die Lage versetzt werden sollten, diese genetischen Ressourcen bestmöglich zu nutzen, um die biologische Vielfalt zu erhalten und Innovationen bei der Entwicklung neuer Sorten und Arten zu fördern; betont, dass die EU-Vorschriften stets darauf abzielen sollten, solche innovativen Prozesse nicht dadurch zu behindern, dass Züchter und Landwirte einem überflüssigen Verwaltungsaufwand unterworfen werden;

18.

hält einen verstärkten Dialog zwischen Genbanken, privater und öffentlicher Pflanzenforschung, Züchtern, Endnutzern und allen weiteren an der Erhaltung und der Nutzung der genetischen Ressourcen beteiligten Akteuren für erforderlich, damit die Anfälligkeit verringert wird und die Herausforderungen der nachhaltigen Landwirtschaft in ganz Europa bewältigt werden können;

19.

verweist auf die von der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) und der GD Forschung und Innovation (RTD) bereits geleistete Unterstützung der Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Ressourcen wie beispielsweise das Europäische Netzwerk für die Erhaltung von einheimischem Saatgut (European Native Seed Conservation Network, ENSCONET), fordert jedoch Nachfolgeprogramme, damit Maßnahmen — insbesondere der praktische Einsatz genetischer Ressourcen im Wege von Maßnahmen in den Betrieben — zur genetischen Erhaltung von Pflanzen- und Tierarten auch weiterhin unterstützt werden;

20.

hält es für geboten, die Erhaltung genetischer Ressourcen auf mehr Pflanzen- und Tierarten auszuweiten und mit den in die Forschung in diesem Bereich investierten Finanzmitteln technische Verbesserungen für Landwirtschaft und Gartenbau zu erzielen;

21.

fordert die Kommission auf, Vorschläge für die in Maßnahme 10 der „Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“ vorgesehene europäische Strategie für die Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft vorzulegen;

22.

weist darauf hin, dass Keimplasmasammlungen verantwortungsvoll eingesetzt werden müssen, damit die Merkmale für die Ressourceneffizienz, für die Resistenz gegen Schädlinge und Krankheiten und für andere für eine verbesserte Qualität und Widerstandsfähigkeit wichtige Faktoren ermittelt und beschrieben werden können; ist der Ansicht, dass das Augenmerk hierfür verstärkt auf die Phänotypisierung gerichtet werden muss, die bei vielen Pflanzenarten ein ausgeprägter Engpass ist;

23.

weist darauf hin, dass sich die genetische Vielfalt in der Landwirtschaft am wirksamsten aufrechterhalten lässt, indem sie in vivo genutzt wird; stellt fest, dass es sich bei zwei der drei für die offiziellen EU-Saatgutkataloge geltenden DUS-Kriterien (distinctness, uniformity and stability — Unterscheidbarkeit, Homogenität und Stabilität) — nämlich bei Homogenität und Stabilität — nicht um natürliche Merkmale genetisch vielfältiger Pflanzen handelt; weist darauf hin, dass die Anpassung an den Klimawandel an eine hohe genetische Variation geknüpft ist; nimmt die zunehmende Konzentration der Saatgutmärkte und die gleichzeitige Abnahme der Vielfalt bei den einzelnen Arten zur Kenntnis; fördert die Rolle betrieblicher Saatgutsysteme und des Saatgutaustauschs für die Stärkung von Landwirten und erkennt partizipative Zucht als langjährige Tradition der Innovation im ländlichen Raum an;

24.

weist darauf hin, dass die genetischen Ressourcen für die langfristige Ernährungssicherheit bewahrt und eingesetzt werden müssen und dass der genetische Grundstock der modernen Pflanzen- und Tierzuchtprogramme erweitert werden muss; räumt ein, dass es den Betrieben des Biolandbaus an neuen Sorten fehlt, die gegen Krankheiten und Schädlinge resistent sind und ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angebaut werden könnten; unterstützt das Konzept des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des gerechten Vorteilsausgleichs, fordert jedoch mit Nachdruck, dass das Nagoya-Protokoll im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 umgesetzt wird, damit die Züchter nicht durch die Komplexität und die Kosten des Einsatzes von in der Natur vorkommendem Material davon abgeschreckt werden, neue Merkmale wie die Resistenz gegen Schädlinge und Krankheiten, den Nährwert und die ökologische Widerstandsfähigkeit einzuführen; stellt fest, dass hierbei die ländlichen Gemeinschaften, die jahrelang Arten aufrechterhalten und gezüchtet haben, nicht in den Hintergrund gedrängt werden dürfen;

25.

hält es für dringend geboten, dass die Leistung lokaler Sorten erhalten und ausgebaut wird, da sie sich an die Gegebenheiten ihrer heimischen Umgebung anpassen können, und dass die Rechte der Landwirte, Pflanzen selbständig zu züchten und Saatgut verschiedener Sorten und Arten aufzubewahren und weiterzugeben, geachtet werden, damit die genetische Vielfalt in der europäischen Landwirtschaft bewahrt wird;

26.

weist darauf hin, dass geeignete Fruchtfolgen, die auch künftig für die Landwirte rentabel sind, gefördert werden müssen; hebt außerdem hervor, dass neben den genetischen Ressourcen auch eine Reihe geeigneter Instrumente zum Schutz eines großen Spektrums an Kulturpflanzen beibehalten werden muss; betont, dass die Vielfalt der Kulturpflanzen, die rentabel angebaut werden können, ohne solche Instrumente stark abnehmen wird;

Präzisionszucht

27.

hält anhaltende Fortschritte bei der innovativen Zucht durch die Anwendung sicherer und geprüfter Methoden für erforderlich, mit denen nicht nur die Zahl der gegen Schädlinge und Krankheiten resistenten Merkmale in Nutzpflanzen, sondern auch die Auswahl an Lebensmittelrohstoffen mit einem hohen Nährwert und gesundheitsfördernden Eigenschaften auf dem Markt vergrößert wird;

28.

erachtet es als wichtig, für eine dauerhafte Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von künftigen technischen Hilfsmitteln zu sorgen, mit denen die Zucht die anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen erfolgreich in Angriff nehmen kann;

29.

ist der Ansicht, dass es an der Zeit ist, dass die Kommission den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Neue Techniken“ veröffentlicht, deren wissenschaftlichen Erkenntnisse als Grundlage für unter anderem die Klärung des Rechtsstatus der derzeit geprüften Zuchtmethoden heranzieht und für ihre Überlegungen auf fundierte juristische Analysen zurückgreift;

30.

regt einen offenen und transparenten Dialog aller Interessenträger und der Öffentlichkeit über die verantwortungsvolle Entwicklung hochpräziser und innovativer Lösungen für Zuchtprogramme sowie über deren Risiken und Nutzen an; stellt fest, dass hierfür Bemühungen unternommen werden müssen, mit denen Landwirte und die breite Öffentlichkeit für diese neuen Techniken sensibilisiert und ihre diesbezüglichen Kenntnisse verbessert werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Verbraucher und Landwirte hinreichend über neue und aufkommende Zuchtmethoden aufgeklärt sind, damit eine offene und sachkundige öffentliche Debatte stattfinden kann;

31.

bekundet seine Besorgnis über die aktuelle Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) vom 25. März 2015 in den Rechtssachen G2/12 und G2/13;

Pflanzenschutzmittel (PSM)

32.

hält es für dringend geboten, die Umsetzung des Regulierungsrahmens für PSM zu überprüfen und ein schlüssiges, wirksames, berechenbares, risikobasiertes und wissenschaftlich gesichertes Bewertungs- und Zulassungsverfahren einzurichten; hält es für geboten, die Abhängigkeit der Landwirte von Pestiziden so weit wie möglich zu verringern, wobei darauf hinzuweisen ist, dass Lebens- und Futtermittel in einem wettbewerbsorientierten internationalen Umfeld erzeugt werden; hält es für unabdingbar, dass kostenwirksame, unbedenklich einzusetzende und umweltfreundliche PSM entwickelt werden;

33.

begrüßt die REFIT-Initiativen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2016, mit denen die EU verpflichtet wird, die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu bewerten; betont, dass der REFIT-Prozess nicht zu einer Herabsetzung der Lebensmittelsicherheits- und Umweltschutzstandards führen darf;

34.

fordert die Kommission auf, in ihren Bericht an das Parlament und den Rat Optionen für die Änderung und die Verbesserung der derzeitigen Rechtsvorschriften und insbesondere des Ablaufs der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen und des zonalen Bewertungsverfahrens aufzunehmen;

35.

weist auf die Bedenken hin, wonach das zonale Zulassungsverfahren nicht funktioniert, da weiterhin veraltete nationale Zulassungsmethoden verwendet werden, und fordert die Kommission auf, das Zulassungsverfahren zu harmonisieren, damit die gegenseitige Anerkennung von Erzeugnissen in den Mitgliedstaaten in den in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Zonen sichergestellt ist;

36.

begrüßt das aktuelle Netzwerk für integrierten Pflanzenschutz — Netzwerk des Europäischen Forschungsraums (IPM–ERA-NET) und die neue Plattform für die Abstimmung bei weniger bedeutenden Anwendungen, ist jedoch der Ansicht, dass die Plattform besser genutzt werden könnte, um Forschung und Innovation abzudecken, sodass dem Mangel an Lösungen für den Schutz von Kulturpflanzen bei weniger bedeutenden Anwendungen und Sonderkulturen begegnet werden könnte;

37.

hält es für dringend geboten, die Auswirkungen von Wirkstoffen im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft im Einklang mit dem EU-Recht transparent zu bewerten und die von dem Einsatz der Erzeugnisse ausgehenden Risiken und Gefahren umfassend zu beurteilen, und weist darauf hin, dass das Vorsorgeprinzip Anwendung finden sollte, wenn die Unwägbarkeiten zu groß sind, um die öffentliche Gesundheit oder gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen gewährleisten zu können;

38.

fordert die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (SANTE) auf, eindeutige Kriterien für die Bestimmung von risikoarmen Wirkstoffen für die Entwicklung und den Einsatz von risikoarmen Pestiziden festzulegen, wobei neu gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse zu erwägen sind und dafür zu sorgen ist, dass die Gesundheits- und Umweltschutzziele erreicht werden, und sicherzustellen, dass für die Kriterien, die für alle potenziellen risikoarmen Wirkstoffe herangezogen werden, Sicherheitsdaten vorhanden sind;

39.

ist der Auffassung, dass risikoarme Wirkstoffe — darunter auch nichtchemische Alternativen zu PSM wie zum Beispiel die biologische Bekämpfung — von den berichterstattenden Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorrangig beurteilt werden sollten, sodass ein Beitrag dazu geleistet wird, dass die Ziele der Richtlinie 2009/128/EG mit Blick auf den integrierten Pflanzenschutz und die nachhaltige Verwendung von Pestiziden insbesondere bei weniger bedeutenden Kulturen und Sonderkulturen verwirklicht werden;

40.

betont, dass Landwirte mehr Instrumente benötigen, um ihre Kulturpflanzen zu schützen und zu entscheiden, welche Maßnahmen sich am besten zum Schutz ihrer Kulturpflanzen eignen; regt deshalb — als Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes — einen vermehrten Rückgriff auf verschiedene Alternativen zu herkömmlichen Pestiziden einschließlich Biopestiziden an und fordert stärkere Bemühungen um die Entwicklung kostenwirksamerer Alternativen, indem die Feldforschung und bessere Nachweise mit Blick auf nichtchemische Alternativen, risikoarme Maßnahmen und umweltfreundlichere Pestizide unterstützt werden;

41.

stellt fest, dass bei der biologischen Bekämpfung Methoden zum Schutz der Kulturpflanzen zum Einsatz kommen, die auf lebenden Wirkstoffen oder natürlichen Substanzen beruhen, und dass diese Methoden den Einsatz herkömmlicher Pestizide senken und zu einer besseren Resistenz der Pflanzen beitragen könnten;

42.

fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan vorzulegen und eine Sachverständigengruppe einzusetzen, um auf ein nachhaltigeres Pflanzenschutzmanagement hinzuarbeiten; verweist auf das Potenzial eines Pflanzenschutzmanagements, das das Zusammenspiel zwischen den Bemühungen um die Pflanzenzucht, den natürlichen Schädlingsbekämpfungssystemen und dem Einsatz von Pestiziden verbessert;

43.

bedauert, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Umsetzung bzw. Bewertung der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes und der Richtlinie 2009/128/EG nur langsam vorankommen;

Ausbau von Fähigkeiten und Wissenstransfer

44.

weist darauf hin, dass die Entwicklung landwirtschaftlicher Technologien zahlreiche spezielle Fertigkeiten und Fachkenntnisse erfordert, die einen fachbereichsübergreifenden Ansatz beinhalten und unter anderem allgemeine Botanik, Tierzuchtlehre und Umwelttechnik, Physiologie und das Ingenieurwesen umfassen;

45.

bedauert den zunehmenden Fachkräftemangel bei vielen der genannten Berufsbilder und fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Konzipierung ihrer künftigen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums einschließlich der Europäischen Innovationspartnerschaften mit der Industrie, Forschungseinrichtungen und anderen einschlägigen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, sodass Möglichkeiten für die Unterstützung des Ausbaus von Fertigkeiten und des Wissenstransfers in diesen Bereichen — darunter Schulungen und Ausbildungen für junge Landwirte und Neueinsteiger — gefunden werden;

46.

fordert den Agrartechnik-Sektor auf, die Koordinierung und die Integration von Felddemonstrationen zu verbessern und vermehrt landwirtschaftliche Modellbetriebe zu nutzen, damit im Rahmen vorhandener oder neuer Programme, Initiativen oder Ressourcen bewährte Verfahren auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene ausgetauscht werden können;

47.

weist auf das Potenzial der Präzisionslandwirtschaft und der Einführung digitaler Technologien dafür hin, die Landwirtschaft attraktiver für junge Landwirte zu machen und neue Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum zu schaffen; ist der Ansicht, dass mit den Investitionen in die Entwicklung dieser Technologien der Generationenwechsel in der Landwirtschaft befördert werden kann;

Prioritäten bei Forschung und Finanzierung

48.

weist auf die langfristigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Landwirtschaft und dem nachhaltigen Gartenbau hin, fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen auf lange Sicht ausgelegten Investitionsplan mit einem in erster Linie sektorbezogenen Ansatz und einer dauerhaften Finanzierung für die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung auszuarbeiten, und ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Ausbildung von Fachkräften für nachhaltige Landwirtschaft zu verbessern und dafür zu sorgen, dass Fachwissen abgerufen werden kann;

49.

ist der Auffassung, dass dieser Plan kostenwirksame Lösungen umfassen und auf Kleinerzeuger, ländliche Gebiete, Gebiete in äußerster Randlage sowie Berggebiete anwendbar sein sollte; hebt hervor, dass Landwirte die wichtigsten Umweltmanager in Europa sind und dauerhaften Zugang zu Innovation und Forschung benötigen, damit sie Lebens- und Futtermittel sowie andere Erzeugnisse nachhaltig und kostenwirksamer produzieren können und dabei die Umwelt für künftige Generationen schützen und die biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen stärken;

50.

begrüßt die in den letzten Jahren bei der angewandten Forschung erzielten Fortschritte, fordert jedoch verstärkte Bemühungen, damit für die Weitergabe von Wissen an die Endnutzer gesorgt ist und Landwirte und andere Nutzer landwirtschaftlicher Techniken und Erzeugnisse — auch Kleinlandwirte — eingebunden werden;

51.

fordert, dass die in der zweiten Säule der GAP enthaltene Europäische Innovationspartnerschaft für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft gestärkt wird, sodass Partnerschaften innovativer Akteure einschließlich sämtlicher Landwirte und insbesondere von Kleinlandwirten weit weg von den europäischen Entscheidungszentren eingerichtet werden können;

52.

stellt fest, dass in den Mitgliedstaaten, in denen öffentlich-private Partnerschaften intelligent genutzt werden, der Anteil der angewandten Forschung höher ist und die Endnutzer stärker eingebunden sind;

53.

hält es insbesondere in Anbetracht dessen, dass Wasser und bestimmte grundlegende Düngemittelbestandteile wie Phosphat immer knapper werden, für dringend geboten, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Projekte konzipieren, die in erster Linie auf die Entwicklung von vermehrt ressourceneffizienten landwirtschaftlichen Methoden und Pflanzensorten und besonderen lokalen Sorten ausgerichtet sind, mit denen die Fruchtbarkeit des Bodens und der Nährstoffaustausch bewahrt und verbessert werden; fordert die Kommission auf, den Investitionen in die Kreislaufwirtschaft und in klimaschonende Bewirtschaftungsmethoden Vorrang einzuräumen, wozu auch angemessene finanzielle Anreize für die Forschung und die Anwendung durch Landwirte gehören; betont, dass die Vorzüge der Aquaponik, von geschlossenen Nährstoffkreisläufen, der Agrarökologie einschließlich der Agrarforstwirtschaft, der konservierenden Landwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft, von Faulschlamm, kurzen Futtermittelketten, der Weidehaltung und von Produktionsverfahren mit geringem Mitteleinsatz angemessen bewertet, verbreitet und gefördert werden sollten;

54.

hält es außerdem für dringend geboten, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten innovative Projekte für die Herstellung von Non-Food-Produkten (Bioökonomie, erneuerbare Energien usw.) und für die Bereitstellung von Dienstleistungen ausarbeiten, die auf die Entwicklung einer ressourceneffizienteren, autonomeren Agrarindustrie (bessere Nutzung von Wasser, Energie, Düngemitteln, Tierfutter usw.) abzielen;

55.

stellt fest, dass die Zahl der unabhängigen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Ausbildungs-, Schulungs- und Innovationszentren für die Landwirtschaft in großen Teilen der EU abgenommen hat bzw. dass diese Zentren die fachbereichsübergreifenden Ansätze in neuen Bereichen wie beispielsweise dem Agraringenieurwesen nicht angemessen berücksichtigen; weist darauf hin, dass die Qualifikationen der Landwirte in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor begrenzt sind, was den Zugang zu und die Anwendung von neuen Technologien erschwert, und fordert die Kommission daher auf, einen europäischen Investitionsplan für die technische oder höhere landwirtschaftliche Bildung und Ausbildung auszuarbeiten;

56.

begrüßt die unlängst ins Leben gerufene Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI), in deren Rahmen das Ziel verfolgt wird, Forschung und Praxis in der Landwirtschaft miteinander zu verbinden, und fordert die Kommission auf, eine aktive Rolle bei der Verbesserung der Koordinierung auf nationaler und länderübergreifender Ebene zu übernehmen, um eine gesonderte Innovationsagenda in Verbindung mit dem Programm Horizont 2020 voranzubringen und einen angemessenen Wissenstransfer an die Endnutzer zu gewährleisten;

57.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Öffentlichkeit den Wert der Landwirtschaft in der EU deutlicher zu machen und transeuropäische Zentren für Agrarinnovation einzurichten, die innovative neue Technologien, eine nachhaltige Landwirtschaft sowie Ernährungssicherheit und -hoheit vorstellen und einen angemessenen Zugang dazu bieten;

58.

betont, dass diese Zentren mit ihrer Tätigkeit nicht nur der nachhaltigen Landwirtschaft den Zugang zu neuen Technologien ermöglichen sollten, sondern auch der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums, indem sie innerhalb der Gemeinschaften, mit KMU des ländlichen Raums, Genossenschaften und Erzeugerorganisationen tätig werden; unterstreicht, dass sie transparent und gegenüber der breiten Öffentlichkeit und den Landwirten offen vorgehen und eine sektorübergreifende Vorgehensweise verfolgen sollten, bei der der Dialog zwischen Sektoren, die von der Innovation in unterschiedlicher Weise betroffen sein können, gefördert wird;

59.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass neben technischen und wissenschaftlichen Innovationen auch die traditionellen Techniken und Betriebe künftig noch ihre Position behaupten können, da sie als Quelle der kulturellen, ländlichen, historischen und touristischen Vielfalt einen wichtigen Vermögenswert darstellen und die Existenzgrundlage vieler kleiner europäischer Landwirte in ganz unterschiedlichen Regionen bilden;

60.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen der gemeinsamen Absichtserklärung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank über Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2014-2020 eingerichteten Finanzierungsinstrumente besser zu nutzen;

61.

hebt den mit diesen Instrumenten verbundenen Mehrwert hervor, der insbesondere in der Form von Hebeleffekten und Darlehensgarantien zum Ausdruck kommt, mit denen die Durchführung der Forschungsagenda für nachhaltige Land- und Forstwirtschaft und der gesellschaftlichen Herausforderung 2 des Programms Horizont 2020 gefördert werden soll; verweist insbesondere auf den Nutzen dieser Instrumente für die Verringerung des Investitionsbedarfs und der Risiken für die Landwirte, die kostspielige Techniken und Methoden der Präzisionslandwirtschaft anwenden möchten;

Europa als dauerhafter Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung und der Innovation

62.

stellt fest, dass ländliche Gebiete einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage und der Berggebiete am stärksten vom bereits eingetretenen und dem potenziellen Klimawandel betroffen sind, weshalb sie weniger attraktiv und anfälliger für die Überalterung der Bevölkerung und die Landflucht sind; weist darauf hin, dass es der Landwirtschaft ermöglicht werden muss, sich unter Rückgriff auf alle verfügbaren technischen Lösungen an die sich wandelnden Gegebenheiten anzupassen, damit die landwirtschaftlichen Flächen nachhaltiger genutzt werden;

63.

stellt fest, dass moderne Technologien in der Landwirtschaft und ein weiter gefasster Landnutzungssektor einen Beitrag dazu leisten können, dass diese Sektoren angemessen an den weltweiten Bemühungen um die Eindämmung des Klimawandels mitwirken; hält es in diesem Zusammenhang für geboten, die Definition des Begriffs der „produktiven Landwirtschaft“ zu erweitern und landwirtschaftliche Flächen, die öffentliche Güter in der Form von Klimaschutz und Kohlenstoffbindung erbringen — einschließlich des agrarökologischen Landbaus –, umfassend zu unterstützen und zu bewahren;

64.

erachtet es als unabdingbar, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gebieten wie Berggebieten und peripheren Randlagen der Union erhalten bleiben, und unterstützt alle Maßnahmen, um auch den meist klein strukturierten Betrieben in diesen Regionen einen Zugang zu hochwertiger Technologie zu gewährleisten, die auf ihre besonderenBedürfnisse zugeschnitten ist;

65.

ist der Ansicht, dass eine vernünftige Regulierung in der EU, die auf die Sicherheit und die Gesundheit der Verbraucher und auf den Umweltschutz ausgerichtet ist und auf unabhängigen und von Experten gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, den Agrarsektor der EU im Binnenmarkt und auf den Weltmärkten wettbewerbsfähig und attraktiv macht, und fordert, dass auch künftig an diesem Grundsatz festgehalten wird;

66.

weist insbesondere darauf hin, dass es mit den derzeitigen Bestimmungen in der EU teuer, langwierig und kommerziell und rechtlich riskant ist, neue Technologien und nachhaltige Erzeugnisse in Verkehr zu bringen; stellt fest, dass dies insbesondere für Gebiete in äußerster Randlage, abgelegene ländliche Gebiete, benachteiligte Gebiete und Berggebiete zutrifft;

67.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, sämtliche Merkmale der Gebiete in äußerster Randlage durch die Durchführung von Pilotprojekten im Bereich der technischen und wissenschaftlichen Innovation zu nutzen und zu stärken, die darauf abzielen, die natürlichen Nachteile dieser Gebiete und die aufgrund ihrer geringen Größe auftretenden Schwierigkeiten beim Zugang zu den und bei der Anwendung der neuesten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen einzudämmen;

68.

fordert die Kommission auf, ihren Regulierungsrahmen im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung zu verbessern, damit für termingerechte, wirksame und effiziente Beschlussfassungsverfahren gesorgt ist, womit zu der technologischen Entwicklung in der EU beigetragen werden könnte;

69.

fordert die Kommission auf, ihren neuen Mechanismus für wissenschaftliche Beratung (SAM) dafür einzusetzen, einen Regulierungsrahmen nachzujustieren, der sich bei der Abwägung von Risiken, Gefahren und Nutzen mit Blick auf die Genehmigung oder Nichtgenehmigung neuer Technologien, Erzeugnisse und Verfahren verstärkt an risikobasierten und unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert;

70.

nimmt die breite Unterstützung der Annahme des Innovationsgrundsatzes zur Kenntnis, mit dem die Legislativvorschläge der EU umfassend mit Blick auf ihre Auswirkungen auf Innovation bewertet werden müssten;

71.

fordert die Kommission auf, weiterreichende Maßnahmen im Bereich der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu ergreifen, um — unter anderem — den Informationsaustausch zu intensivieren und Entwicklungsmöglichkeiten zu ermitteln;

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o o

72.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.

(4)  ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.

(5)  ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71.

(6)  ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 44.

(7)  ABl. L 162 vom 30.4.2004, S. 18.

(8)  ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1.

(9)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0205.

(10)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0473.


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