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Document 52015AE1246

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme (COM(2015) 46 final)

OJ C 268, 14.8.2015, p. 40–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 268/40


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

(COM(2015) 46 final)

(2015/C 268/07)

Hauptberichterstatter:

Pavel TRANTINA

Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen am 12. bzw. am 23. Februar 2015, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 164 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds hinsichtlich einer Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme

(COM(2015) 46 final).

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft am 17. Februar 2015 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 506. Plenartagung am 18./19. März 2015 (Sitzung vom 18. März 2015) Herrn TRANTINA zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 213 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 6 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission, den ersten Vorschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative — YEI) deutlich zu erhöhen, als einen Schritt in die richtige Richtung, der den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit, die oftmals großen Haushaltszwängen unterliegen, künftig eine wirksame Umsetzung dieser Initiative ermöglichen sollte.

1.2.

Ungeachtet seiner wiederholt zum Ausdruck gebrachten Vorbehalte gegenüber den Beträgen und der Art und Weise der Finanzierung der YEI und der Jugendgarantie (1) stimmt der EWSA mit der Kommission darin überein, dass die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gemäß dem vorgelegten Vorschlag geändert werden muss.

1.3.

Der EWSA ist überzeugt, dass diese Initiative die Mitgliedstaaten dazu veranlassen dürfte, der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in ihren nationalen Haushalten Priorität einzuräumen. Bürokratische Verfahren dürfen weder die wirksame Bereitstellung der für die YEI vorgesehenen sechs Milliarden Euro verhindern noch etwaige andere Initiativen zur wirkungsvollen Bekämpfung der aktuellen Jugendarbeitslosigkeit verzögern.

1.4.

Der EWSA sieht in der YEI die Chance, in den Mitgliedstaaten künftig neue Wege im Arbeitsbereich zu beschreiten — die öffentlichen Arbeitsverwaltungen müssen proaktiver handeln, es müssen stärkere Synergien zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und den Akteuren des Arbeitsmarkts geschaffen werden, und junge Menschen müssen angemessen und zeitnah über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden.

1.5.

Der EWSA spricht sich nachdrücklich dafür aus, die organisierte Zivilgesellschaft als Partner in die Konzipierung und Überwachung der nationalen YEI-Programme einzubinden. Der EWSA weist auf sein langjähriges Engagement im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit hin. Er ist der festen Überzeugung, dass die Einbeziehung der Sozialpartner in eine Wachstumsstrategie, Arbeitsmarktreformen, Bildungsprogramme und Reformen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sowie die Einbindung der Jugendorganisationen in die Umsetzung der Jugendgarantie die Zustimmung breiter Teile der Bevölkerung und damit den sozialen Frieden sichert (2).

1.6.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der YEI und insbesondere der Jugendgarantie aufmerksam zu beobachten. Dabei sollte sie sich nicht nur auf eine quantitative Analyse, sondern auch auf stärker qualitätsorientierte Indikatoren stützen.

1.7.

Um die Umsetzung von Maßnahmen zum lebenslangen Lernen zu unterstützen und letztlich einen ganzheitlichen Bildungsansatz zu erreichen, muss stärker in die allgemeine und berufliche Bildung investiert werden. Bei Praktika und Ausbildungssystemen muss die Qualität im Mittelpunkt stehen. Praktika sollten sich auf Lernziele stützen und bevorzugt Bestandteil von Lehrplänen sein; sie sollten kein Ersatz für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sein.

1.8.

Der EWSA ist überzeugt, dass die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung eines soliden EU-Haushalts spielen müssen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zu stimulieren.

2.   Hintergrund

2.1.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde 2013 vom Europäischen Rat vorgeschlagen und für den Zeitraum 2014-2020 mit Haushaltsmitteln in Höhe von sechs Milliarden Euro ausgestattet. Unterstützt werden soll damit insbesondere die Eingliederung in den Arbeitsmarkt von jungen Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden und in EU-Regionen leben, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 bei über 25 % lag.

2.2.

Die im Rahmen der YEI bereitgestellten Mittel sollen also genutzt werden, um die im Jugendbeschäftigungspaket aus dem Jahr 2012 geplanten Maßnahmen zu verstärken und zu beschleunigen. Die Mittel sind vor allem dafür gedacht, dass die EU-Mitgliedstaaten in den förderfähigen Regionen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Jugendgarantie ergreifen, die der Rat Beschäftigung und Sozialpolitik im Jahr 2013 ausgesprochen hat.

2.3.

Im Dezember 2014 lag die Jugendarbeitslosigkeit in der EU28 bei 21,4 % und bei 23 % im Euroraum (3), wobei sie in einigen Ländern mit über 40 und sogar über 50 % nach wie vor inakzeptabel hoch ist. Auch wenn die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen langsam zurückgeht, liegt sie noch immer deutlich höher als vor der Krise — für die jungen Menschen ist die Krise noch nicht vorbei. Mehr als die Hälfte der jungen Europäerinnen und Europäer ist der Meinung, dass junge Menschen in ihrem Heimatland durch die Krise an den gesellschaftlichen Rand gedrängt und vom wirtschaftlichen und sozialen Leben ausgeschlossen werden (4).

2.4.

Ein Jahr nach dem Erlass der ESF-Verordnung und der Annahme der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen lässt sich sagen, dass die Ergebnisse nicht den ursprünglichen Erwartungen entsprechen. Das Vorziehen der Mittelbindungen für die YEI als solches und die anderen spezifischen Maßnahmen im Rahmen der YEI haben nicht zur erwarteten raschen Mobilisierung der Mittel aus der YEI geführt. Als Hauptgründe hierfür wurden unter anderem Folgende ermittelt: die laufenden Verhandlungen über die betreffenden operationellen Programme und die Einführung der jeweiligen Umsetzungsmodalitäten in den Mitgliedstaaten, die begrenzten Kapazitäten der Behörden für die rasche Ausschreibung von Projekten und die zügige Bearbeitung von Angeboten sowie eine mangelnde Vorfinanzierung für die Einleitung der nötigen Maßnahmen.

2.5.

Mit dem vorliegenden Vorschlag sollen dieses und weitere Probleme gelöst werden. Vorgesehen ist darin zudem eine Erhöhung des aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der YEI im Jahr 2015 bereitgestellten ersten Vorschusses auf etwa 1 Mrd. EUR. Das bereits vereinbarte allgemeine Finanzierungsprofil der nationalen Mittelzuweisungen wird dadurch nicht verändert; es wird lediglich vorgeschlagen, die im EU-Haushalt bereits für die YEI festgelegten Mittelzuweisungen zeitlich vorzuziehen. Somit ermöglicht der vorliegende Vorschlag den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität beim Zugriff auf diese Mittel sowie deren gezieltere Mobilisierung.

3.   Besondere Bemerkungen

3.1.   YEI und das Recht junger Menschen auf gute Chancen

3.1.1.

Über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanzierte Maßnahmen sollten auf einer auf Rechte gestützten Herangehensweise an die Themen Jugend und Beschäftigung basieren; insbesondere in schweren Krisenzeiten dürfen bei der Qualität der Arbeitsplätze für junge Menschen keine Abstriche gemacht werden. YEI-Projekte sollten zur Förderung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen. Es gibt immer mehr Belege dafür, dass junge Menschen sich in einigen Mitgliedstaaten nicht aus freien Stücken für befristete Beschäftigungsverhältnisse und Teilzeitbeschäftigungen entscheiden, sondern dazu gezwungen sind.

3.1.2.

Praktika und Lehrlingsausbildungsprogramme sollen im Rahmen der YEI weiter ausgeweitet werden. Es gilt, die Hochwertigkeit von Praktika sicherzustellen. Diese sollten jungen Menschen wertvolle und nützliche Berufserfahrungen liefern. Sie sollten sich auf Lernziele stützen und bevorzugt Bestandteil von Lehrplänen sein, und sie sollten den Übergang von der Ausbildungsphase ins Arbeitsleben erleichtern und kein Ersatz für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sein. Unternehmen sollten dazu ermuntert werden, Praktikantinnen und Praktikanten nach einem Praktikum zu übernehmen.

3.2.   Der Grundsatz der Partnerschaft

3.2.1.

Der EWSA weist nachdrücklich darauf hin, dass operationelle Programme (einschließlich der über den ESF finanzierten Programme, die somit auch die YEI finanzieren) auf „partnerschaftsfreundliche“ Aktionen und Maßnahmen ausgerichtet sein sollten. Gleichbehandlung und Pluralismus in Partnerschaften, gezielte Partnerschaften für gezielte Programme und ein verstärkter Kapazitätsaufbau sollten dabei wichtige Leitlinien sein (5). Der EWSA hält Begleitausschüsse für ein gutes Partnerschaftsinstrument, an dem auch die organisierte Zivilgesellschaft beteiligt ist und das genutzt werden sollte, um die Umsetzung der YEI in den Mitgliedstaaten angemessen zu erörtern und zu überwachen.

3.2.2.

Die Jugendarbeitslosigkeit kann nur über einen wirklich bereichsübergreifenden Ansatz und den Aufbau wirksamer Partnerschaften mit Unternehmen, dem Jugendsektor, Organisationen der Zivilgesellschaft, öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Bildungsanbietern sowie mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gesenkt werden.

3.2.3.

Um den äußerst unterschiedlich gelagerten Ursachen des Problems der Jugendarbeitslosigkeit gerecht zu werden, um zur Konzeption von Dienstleistungen beizutragen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, um die jungen Menschen und hier insbesondere die am stärksten benachteiligten und arbeitsmarktfernsten besser zu erreichen, sollten junge Menschen und Jugendorganisationen an der Konzeption, Überwachung und gegebenenfalls der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt werden, die über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene finanziert werden.

3.2.4.

Jugendorganisationen und Jugendvertreter könnten auch die Kommunikation erleichtern: Sie können an der Ermittlung junger Begünstigter der Maßnahmen im Rahmen der YEI, der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der Information junger Menschen über die bestehenden Möglichkeiten mitwirken.

3.3.   Die Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei der Umsetzung der YEI

3.3.1.

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die ein frühzeitiges Eingreifen zur Unterstützung junger Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt fördern, haben positive Auswirkungen auf ihre gesamte Berufslaufbahn. Jedoch ist es auch sehr schwierig für junge Menschen, nach ersten Erfahrungen längerfristig Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen, daher sollten junge Menschen langfristig durch Berufsberatungsdienste begleitet werden.

3.3.2.

Damit die Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und insbesondere die Jugendgarantie wirksam sein können, muss gleichzeitig auch die Verwaltungskapazität der öffentlichen Arbeitsverwaltungen aufgestockt werden. Es reicht nicht, den bestehenden Systemen, die nicht erfolgreich waren, einfach einen anderen Namen zu geben. Eine faire und inklusive Jugendgarantie sollte einen raschen Übergang von der Schule ins Berufsleben ermöglichen, und das über eine maßgeschneiderte Berufsorientierung, die allen jungen Menschen hochwertige Angebote bietet.

3.4.   Das Erfordernis von Kohärenz

3.4.1.

Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollten nicht nur Sofortmaßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit sein, sondern auch auf eine mittel- bis langfristige Senkung der Jugendarbeitslosigkeit abzielen, was langfristige gezielte Investitionen erfordert.

3.4.2.

Kürzungen bei den Jugend- und Sozialdiensten widersprechen dem Geist der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und schwächen das Potenzial der Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

3.4.3.

Um den unterschiedlichen Bedürfnissen aller jungen Menschen gerecht zu werden — insbesondere der am stärksten benachteiligten —, sollten die über die YEI finanzierten Projekte Teil eines kohärenten Gesamtpakets an Maßnahmen sein, das verschiedene Unterstützungsmechanismen umfasst. Der Zugang zu Sozialsystemen sollte für junge Menschen gewährleistet und atypische Beschäftigungsverhältnisse sollten reguliert werden, um die Unsicherheit, die durch solche Arbeitsverhältnisse entstehen kann, auszugleichen. Außerdem muss der Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des Alters, des Geschlechts, eines Migrationshintergrunds oder anderer Ursachen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

3.4.4.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollte die Mitgliedstaaten nicht davon abhalten, zur Finanzierung umfassenderer Projekte für junge Menschen, insbesondere in Bezug auf Armut und soziale Inklusion, auf den Europäischen Sozialfonds zurückzugreifen. Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, die Verwendung der Mittel des Europäischen Sozialfonds für Projekte im Zusammenhang mit jungen Menschen zu überwachen.

3.5.   Von der Schule in den Beruf und vom Beruf in die Schule

3.5.1.

Angesichts des voraussichtlichen raschen Wandels des Arbeitsmarktes werden umfangreiche Investitionen in Bildung und Ausbildung heute dringender denn je benötigt. Ausbildungspolitische Maßnahmen sollten nicht nur als Mittel gesehen werden, den Bedarf des Arbeitsmarkts zu decken, sondern sollten auch Kompetenzen anerkennen, die im Wege einer informellen Ausbildung erworben wurden; sie sollten die Umsetzung von Maßnahmen zum lebenslangen Lernen unterstützen und letztlich Teil eines ganzheitlichen Bildungsansatzes sein.

3.5.2.

Der Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben kann ferner durch intelligente duale Systeme erleichtert werden, die eine schulische mit einer betrieblichen Komponente kombinieren und jungen Menschen die Gelegenheit bieten, parallel zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung erste Berufserfahrungen zu sammeln.

3.5.3.

Die Entwicklung von unternehmerischer Kompetenz und von Querschnittskompetenzen kann junge Menschen dabei unterstützen, sich als aktive und innovative Bürgerinnen und Bürger zu engagieren. Auch unternehmerische Initiative muss für junge Menschen als gangbarer Weg in die Beschäftigung angesehen werden. Mit entsprechenden Maßnahmen müssen die Hindernisse beseitigt werden, die jungen Menschen bei der Gründung eines eigenen Unternehmens im Wege stehen, wie etwa der fehlende Zugang zu Krediten, das Fehlen eines Mindestmaßes an sozialem Schutz für junge Unternehmer sowie die mangelnde Unterstützung durch Bildungs- und staatliche Strukturen.

3.5.4.

Auch soziales Unternehmertum sollte gefördert werden, aufgrund seiner Fähigkeit, Arbeitsplätze zu schaffen und zur gesellschaftlichen Entwicklung beizutragen, ökologische Nachhaltigkeit zu fördern und Sozialkapital zu erzeugen.

3.6.   Qualitätsüberwachung

3.6.1.

Der EWSA fordert die Kommission auf, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der YEI und insbesondere der Jugendgarantie, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2014 bezüglich der Qualität der Angebote, der mangelnden aktiven Bemühungen um NEET, der Verwaltungskapazität der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Mangels an wirksamer Interaktion mit allen einschlägigen Partnern ermittelt wurden, genau zu überwachen.

3.6.2.

Dabei sollte sie sich nicht nur auf eine quantitative Analyse, sondern auch auf stärker auf Qualität ausgerichtete Indikatoren stützen. Auf diese Weise könnten nicht nur die Maßnahmen, die nicht wirksam dabei waren, junge Menschen in Arbeit zu bringen, sondern auch die Gründe für das Scheitern derartiger Maßnahmen ermittelt werden.

3.6.3.

Der EWSA begrüßt den Indikatorrahmen des Beschäftigungsausschusses für die Überwachung der Jugendgarantie. Diese Indikatoren sind sehr ehrgeizig angesetzt und mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand für die nationalen Behörden verbunden. Die Mitgliedstaaten werden dafür zuständig sein, dass die Daten wirkungsvoll und effizient erhoben werden.

3.7.   Ausweitung der YEI

3.7.1.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen lässt den Mitgliedstaaten die Option, die Maßnahmen auf junge Menschen bis zum Alter von 30 Jahren auszuweiten. Die Mitgliedstaaten sollten diese Option bei der Überwachung und Bewertung der YEI in ihrem Land berücksichtigen.

3.8.   Schaffung von Arbeitsplätzen

3.8.1.

Beschäftigungsfördernde makroökonomische Maßnahmen sind erforderlich, um Investitionen und Wachstum zu steigern. Durch öffentliche Investitionen in die Infrastruktur und den sozialen Schutz können zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, während Investitionen in bestimmte, innovative Sektoren, wie zum Beispiel in die „grüne“ Wirtschaft und die IKT-Branche, für die Nachhaltigkeit eines solchen Wachstums sowie für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze für junge Menschen sorgen können. Jugendfreundliche finanzpolitische Maßnahmen insbesondere zur Förderung solch gezielter nachfrageorientierter Maßnahmen müssen Teil eines breiter angelegten Ansatzes zum Ausgleich der krisenbedingten Auswirkungen auf die Jugend sein.

Brüssel, den 18. März 2015

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  ABl. C 271 vom 19.9.2013, S. 101.

(2)  ABl. C 424 vom 26.11.2014, S. 1.

(3)  Eurostat-Daten zur Jugendarbeitslosigkeit.

(4)  Europäisches Parlament (2014), Flash Eurobarometer des Europäischen Parlaments: Die Jugend Europas im Jahr 2014.

(5)  ABl. C 44 vom 15.2.2013, S. 23.


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