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Document 52014XG0612(01)
Fifteenth Progress Report on the implementation of the EU Strategy to Combat Illicit Accumulation and Trafficking of SALW and their Ammunition — (2013/I)
Fünfzehnter Zwischenbericht über die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit — (2013/I)
Fünfzehnter Zwischenbericht über die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit — (2013/I)
OJ C 178, 12.6.2014, p. 2–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 178/2 |
Fünfzehnter Zwischenbericht über die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit — (2013/I)
2014/C 178/02
I. EINFÜHRUNG
Dieser fünfzehnte Zwischenbericht über die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit erstreckt sich auf die Tätigkeiten der EU im ersten Halbjahr 2013 (vom 1. Januar 2013 bis zum 30. Juni 2013). Er wurde von der für Massenvernichtungswaffen, konventionelle Waffen und Weltraumfragen zuständigen Abteilung des EAD in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Dienststellen des EAD und der Europäischen Kommission erstellt. Im Berichtszeitraum wurde die Problematik der Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition von der Europäischen Union in allen multilateralen Gremien und in ihrem politischen Dialog mit Drittländern im Rahmen der einschlägigen internationalen Instrumente, wie z. B. dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten („VN-Aktionsprogramm“), auch weiterhin verstärkt zur Sprache gebracht. Insbesondere hat die EU aktiv an der diplomatischen Abschlusskonferenz der Vereinten Nationen zum Vertrag über den Waffenhandel (ATT) (18. bis 28. März 2013 in New York) teilgenommen und begrüßt, dass der ATT am 2. April 2013 von der VN-Generalversammlung angenommen wurde. Die Europäische Union hat zudem im Berichtszeitraum die Durchführung eines breiten Spektrums von Projekten zur Bekämpfung und Verhütung der übermäßigen Anhäufung von SALW und der dazugehörigen Munition sowie des illegalen Handels damit fortgeführt und mit der Ausarbeitung neuer Initiativen begonnen, die in den nächsten Monaten noch weiter ausgestaltet werden müssen.
II. DURCHFÜHRUNG DES IN DER SALW-STRATEGIE DER EU ENTHALTENEN AKTIONSPLANS
II.1. Wirksamer Multilateralismus zur Entwicklung globaler, regionaler und nationaler Mechanismen gegen das Angebot und die destabilisierende Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition
a) Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen von 2001 zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten
Im Rahmen des Beschlusses des Rates zur Unterstützung der Tätigkeiten des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) hinsichtlich der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms (Beschluss 2011/428/GASP des Rates vom 18. Juli 2011) wurde gemeinsam mit dem Sekretariat der Arabischen Liga am 11. Juni 2013./11. Juni 2013 in Kairo eine regionale Tagung zur Umsetzung des VN-Aktionsprogramms für die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga veranstaltet.
Dies war die erste regionale Tagung zur Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, die nach der Überprüfungskonferenz von 2012 durchgeführt wurde, auf der alle VN-Mitgliedstaaten einvernehmlich ein Abschlussdokument vereinbart haben, durch das die uneingeschränkte und wirksame Umsetzung des VN-Aktionsprogramms in der Zukunft vorangebracht werden soll. Die Erörterung der Ergebnisse der Überprüfungskonferenz nahm einen wesentlichen Teil der Tagung in Kairo in Anspruch. Einige Mitgliedstaaten der Arabischen Liga bekundeten außerdem großes Interesse an Schulungen im Bereich der Verwaltung von Munitionsbeständen und begrüßten die Übersetzung der Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG) in die arabische Sprache, die im Rahmen der Durchführung des Ratsbeschlusses erstellt wurde. Die VN-SaferGuard-IATG-Software, die ebenfalls im Rahmen der EU-Unterstützung der Tätigkeiten des UNODA entwickelt wurde, um den Experten vor Ort eine präzise und wirksame Methode für die Umsetzung der IATG-Sicherheitsstandards für Munition an die Hand zu geben, wurde von den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga ebenfalls positiv aufgenommen (siehe http://www.un.org/disarmament/un-saferguard/).
Im ersten Halbjahr 2013 wurde mit der Bereitstellung von Maschinen zur Waffenkennzeichnung in drei afrikanischen Ländern ein weiterer wichtiger Schritt im Hinblick auf die Umsetzung des Beschlusses 2011/428/GASP des Rates unternommen. Auf der Grundlage umfassender Konsultationen hatten die zuständigen Behörden von Burkina Faso, Togo und signifikanterweise auch Mali, um diese Kennzeichnungsmaschinen nachgesucht. In Mali erfolgt derzeit (mit Unterstützung durch Frankreich) eine Konsolidierung der Streitkräfte; zudem wird davon ausgegangen, dass das Land in den nächsten Monaten eine umfangreiche Beschaffungsinitiative einleiten wird. Die Reformanstrengungen Malis wären gut mit einem Waffenmarkierungsprogramm vereinbar. UNODA arbeitet mit den drei Ländern bei der Formalisierung der Bereitstellung der Markierungsmaschinen zusammen; dies wird in den nächsten Monaten einer der Handlungsschwerpunkte bei der Durchführung des Ratsbeschlusses sein. Angesichts der erfolgreichen Fertigstellung der VN-SaferGuard-IATG und der zugehörigen Durchführungssoftware wird zudem im November 2013 die Auftaktsitzung des Ausschusses für die technische Prüfung im Rahmen des VN-SaferGuard-Programms veranstaltet, um die Programmdurchführung weiter voranzutreiben.
b) Vertrag über den Waffenhandel
Die EU begrüßt nachdrücklich, dass der Vertrags über den Waffenhandel (ATT) erfolgreich verabschiedet worden ist, und ist der festen Überzeugung, dass eine umfassende und wirksame Umsetzung des ATT erheblich dazu beitragen kann, für mehr Verantwortungsbewusstsein und Transparenz bei legalen internationale Waffentransfers zu sorgen und den illegalen Waffenhandel einzudämmen. Die EU beabsichtigt, die Universalisierung und die uneingeschränkte Umsetzung des Vertrags zu unterstützen.
Die Aufnahme der SALW in die ATT-Vorschriften war ein wichtiger Schritt. Durch eine eingehendere Kontrolle legaler internationaler SALW-Transfers anhand etwa von robusteren Endverwenderkontrollen und Endverwenderzusicherungen sowie durch Umlenkungshemmnisse ließe sich das Risiko, dass SALW in den illegalen Handel gelangen, weiter verringern. Der ATT ergänzt andere einschlägige VN-Instrumente wie das VN-Aktionsprogramm und das VN-Feuerwaffenprotokoll.
Die EU nahm gemäß ihrem VN-Beobachterstatus aktiv an der diplomatischen Abschlusskonferenz der Vereinten Nationen über den ATT teil, die vom 18. bis 28. März 2013 in New York stattfand. Aufgrund des fehlenden Konsens und der Ablehnung durch lediglich drei VN-Mitgliedstaaten (Syrien, Demokratische Volksrepublik Korea und Iran) wurde der von der Konferenz ausgearbeitet Vertragsentwurf an die Generalversammlung verwiesen, die ihn am 2. April im Wege der Abstimmung annahm. Alle EU-Mitgliedstaaten haben den Vertrag über den Waffenhandel unterzeichnet, seitdem dieser am 3. Juni 2013 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, und der Ratifizierungsprozess entsprechend den einschlägigen EU- und nationalen Verfahrensvorschriften ist nunmehr im Gange.
Nachdem das Ende der Geltungsdauer des Beschlusses 2010/336/GASP des Rates vom 14. Juni 2010, durch den der ATT-Prozess durch die Veranstaltung einer Reihe regionaler Seminare in der ganzen Welt unterstützt wurde, erreicht war, wurde am 22. Januar 2013 der Beschluss 2013/43/GASP der Rates erlassen, um die Maßnahmen der EU zur Unterstützung des ATT fortzusetzen. In Genf wurden zwei Seminare veranstaltet (im März bzw. Juni 2013), bei denen die wichtigsten Interessenträger zusammenkamen und die der Vorbereitung der diplomatischen Konferenz vom März bzw. der Vornahme einer Bewertung künftiger Probleme bei der Umsetzung dienten.
c) Umsetzung des Zusatzprotokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen sowie den unerlaubten Handel damit zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC)
Am 22. März wurde der Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Feuerwaffen-Protokoll) angenommen, und es ist davon auszugehen, dass der Rat diesen Beschluss mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments noch vor Ende 2013 erlassen wird. Mit diesem Gesetzgebungsvorschlag soll der Prozess der Umsetzung der Vorschriften des Feuerwaffen-Protokolls in das EU-Recht abgeschlossen werden. Der Abschluss des Feuerwaffen-Protokolls durch die EU steht noch aus und stellte eine internationale Verpflichtung für die EU dar.
In der ersten Jahreshälfte 2013 wurde im Rahmen der langfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments (IfS) ein Dreijahresprojekt (März 2011 bis Februar 2014) fortgeführt, das darauf abzielt, dem grenzüberschreitenden illegalen Handel mit Feuerwaffen vorzubeugen und entgegenzuwirken; hierzu soll auf die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls hingewirkt werden. Das Projekt erfasst geografisch Westafrika (Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Mali, Mauretanien, Senegal und Togo), Südamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay und Uruguay) und die Karibik (Jamaika). Entsprechend dem gesetzten Ziel, in Lateinamerika, der Karibik und Westafrika auf die Ratifizierung und Umsetzung des Feuerwaffen-Protokolls hinzuwirken, wurde weiterhin gezielte technische Unterstützung bei der Harmonisierung von Rechtsvorschriften und beim Aufbau von Kapazitäten für die SALW-Kontrolle geleistet. Die Aufklärung über die SALW-Problematik ist ebenfalls Teil des Projekts, um eine größere Mitwirkung und Kontrolle seitens der Zivilgesellschaft in diesem Bereich zu erreichen. Zu den weiteren vorgesehenen Maßnahmen zählt eine Studie über den überregionalen illegalen Handel mit Schusswaffen, die den Partnerländern als Faktengrundlage für die Politikgestaltung dienen wird. Für die Projektdurchführung sorgt das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC).
Im Rahmen der langfristigen IfS-Komponente unterstützt die EU darüber hinaus Interpol weiterhin finanziell bei der Entwicklung und Inbetriebnahme einer Datenbank für das Aufspüren und die Rückverfolgung verlorener, gestohlener, illegal gehandelter bzw. geschmuggelter Schusswaffen (iARMS) über das System Interpol I24/7, um den regionalen und überregionalen Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen zu erleichtern. Der Pilotbetrieb (2011-2012) erfolgte schwerpunktmäßig ebenfalls in Ländern in Westafrika (Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Mali, Mauretanien, Senegal und Togo), Südamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay sowie Uruguay) und der Karibik (Jamaika) und darüber hinaus auch in einigen europäischen Ländern (Tschechische Republik, Kroatien, Portugal und Spanien). Die Laufzeit des Vertrags für die zweite Phase der langfristigen IfS-Unterstützung für das iARMS-System von Interpol begann im Januar 2013 (2013-2014). In der zweiten Phase sollen die Systemfunktionen verbessert und das iARMS-System für alle 190 Interpol-Mitglieder freigeschaltet werden. Kapazitätsaufbau, Schulungsmaßnahmen und kriminalpolizeiliche Erkenntnisgewinnung im Bereich der Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen sind ebenfalls Teil des Projekts.
Um dem von der EU in Bezug auf Feuerwaffen verfolgten Ansatz noch mehr Wirkung zu verleihen, arbeitet die Kommission (GD Inneres) derzeit eine Mitteilung aus, die im Oktober 2013 vorliegen soll, um Bereiche zu ermitteln, in denen weitere gesetzgeberische und operative Maßnahmen erforderlich sind. Die Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der bestehenden EU-Maßnahmen zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen aus Sicht der Strafverfolgung enthalten, und es wird erläutert werden, wie die Kommission die künftigen Schritte auf diesem Gebiet sieht. Die Kommission ist darüber hinaus dabei, ein einschlägiges „Feuerwaffenpaket 2015“ zu entwerfen, das Gesetzgebungsvorschläge erstens zu Verfahren zur Deaktivierung und Kennzeichnung von Feuerwaffen und zweitens zur Angleichung strafrechtlicher Sanktionen für den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen enthalten könnte.
Im März 2013 wurde zudem ein Beschluss der Kommission zur Einsetzung einer Sachverständigengruppe der Kommission für den illegalen Handel mit Feuerwaffen angenommen; das erste Treffen dieser Gruppe ist Ende 2013 geplant. Die Gruppe soll sich aus Sachverständigen aus der Bereich der internen Sicherheit zusammensetzen, einschließlich Herstellern von Feuerwaffen sowie Forschern und anderen Personen, die nach Ansicht der Kommission wertvolle Sachkenntnis bieten, die der Kommission bei der Erstellung etwaiger Gesetzgebungsvorschläge und Politikinitiativen zur Verbesserung der Maßnahmen gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zum Schutz der inneren Sicherheit helfen kann.
Der Rat hat außerdem das strategische Ziel, Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen zu verringern, zu einer der Prioritäten des Politikzyklus 2014-2017 im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung erklärt. Für die EU ist es wichtig, eine führende Rolle bei der Unterstützung internationaler Standards zu übernehmen, indem sie das hartnäckige Dauerproblem des illegalen Handels mit Feuerwaffen in Angriff nimmt. Die Entscheidung, die Feuerwaffen-Problematik in den kommenden Politikzyklus aufzunehmen, bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, um Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten und Europol auf den Weg zu bringen.
Und schließlich ist eine Eurobarometer-Umfrage in Vorbereitung, um auszuloten, wie die Rolle der EU bei der Bekämpfung der mit Feuerwaffen verbundenen Risiken wahrgenommen wird; dabei soll eine breitere Gruppe von Interessensträgern, so unter anderem Opferorganisationen und andere Organisationen der Zivilgesellschaft, angesprochen werden.
d) Ausfuhrkontrollen
Die „Outreach“-Maßnahmen im Bereich der Waffenausfuhrkontrolle wurden durch den Erlass des Beschlusses 2012/711/GASP des Rates, in dem eine neue Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von Drittländern, darunter Regionalseminare, Studienaufenthalte, Personalaustausch und individuelle Unterstützung, vorgesehen sind, weiter fortgeführt. Im Rahmen der Durchführung des Ratsbeschlusses, mit der Anfang 2013 begonnen wurde, erfolgte im März 2013 eine rechtliche Überprüfung des Entwurfs eines Ausfuhrkontrollgesetzes für Montenegro; im Juni 2013 wurde ein an südosteuropäische Länder gerichtetes regionales Seminar zum Thema Endverwenderkontrolle in Skopje veranstaltet, und ebenfalls im Juni war Schweden Gastgeber eines Studienaufenthalts für Beamte aus Georgien, Aserbaidschan und Belarus.
Im ersten Halbjahr 2013 fanden politische Dialoge mit Norwegen und der Ukraine zu Fragen der Waffenausfuhrkontrolle statt.
II.2. Kleinwaffen und leichte Waffen im Rahmen des politischen Dialogs mit Drittländern und der Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen, SALW-Klauseln
Die Problematik der SALW stand bei einer Reihe von Treffen im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs der EU mit Drittländern und der Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen auf der Tagesordnung. Treffen im Rahmen des politischen Dialogs über Fragen der Nichtverbreitung, Abrüstung und der Rüstungskontrolle wurden auf Arbeitsgruppenebene mit Russland (Moskau, 4. März 2013) und der Ukraine (Brüssel, 15. Mai 2013) abgehalten. Darüber hinaus hat der kürzlich ernannte Hauptberater und Sonderbeauftragte für Nichtverbreitung und Abrüstung am Rande wichtiger Veranstaltungen eine Reihe informeller Konsultationen mit verschiedenen Akteuren abgehalten; bei diesen Veranstaltungen handelte es sich unter anderem um die ATT-Konferenz im März 2013 in New York (mit Beteiligung Algeriens, Brasiliens, Ägyptens, Indiens, der NATO, Nigerias, Mexikos, Pakistans, der Vereinigten Staaten, Venezuelas, des UNODA, Vietnams, Indonesiens, Kasachstans, Perus, Russlands, Singapurs, Südafrikas und Thailands), die zweite Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses im April/Mai 2013 in Genf (mit Beteiligung Ägyptens, der Arabischen Liga, Südafrikas und Perus) sowie die dritte Konferenz zur Überprüfung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) im April 2013 in Den Haag (mit Beteiligung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) und der Vereinigten Staaten).
Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2008 über die Aufnahme einer SALW-Komponente in Übereinkünfte der EU mit Drittstaaten wird derzeit mit Afghanistan, Australien, Brunei, Japan, Kanada, Kasachstan, Malaysia, dem Mercosur, Neuseeland und Singapur über die Aufnahme einer solchen Komponente in ihre jeweiligen Übereinkünfte mit der EU verhandelt.
II.3. Spezifische Projekthilfe der EU für Drittländer und regionale Organisationen
a) Westliche Balkanstaaten
I. |
Am 1. April 2013 lief ein Folgeprogramm an, um mit Hilfe der kurzfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments (IfS) weiterhin die Sicherheit, die Gefahrenabwehr und die Entwicklungsperspektiven für Einzelpersonen und lokale Gemeinschaften, die durch unfallbedingte Explosionen in den Munitionsdepots in Bosnien und Herzegowina in Mitleidenschaft gezogen würden, zu verbessern. Im Mittelpunkt des Programms steht einerseits hochgefährliche instabile Munition, die aufgrund ihres schlechten Zustands zur Vernichtung freigegeben wird, und andererseits die Verbesserung der Sicherheitsstandards der Munitionsdepots. Letzterer Teil des Programms wird in Partnerschaft mit der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina umgesetzt. Im Rahmen des Programms wird auch Hilfestellung gegeben, um die Munitionsinspektions- und -verifizierungsinstrumente der Regierung von Bosnien und Herzegowina zu verbessern und innerhalb der Verwaltung die rechtlichen und administrativen Kenntnisse und empfehlenswerten Verfahren auszuweiten. |
II. |
Entsprechend der in der Erklärung von Tirana enthaltenen Verpflichtung zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in den Westlichen Balkanstaaten hat der Leiter der EU-Delegation/EU-Sonderbeauftragte in Bosnien und Herzegowina bei der Organisation und Durchführung der Ministerkonferenz zu dem Thema „Rüstungskontrolle im Kontext der EU-Erweiterung“, die am 18./19. Juni 2013 stattfand, eng mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) zusammengearbeitet. Zielgruppe der Konferenz waren sowohl hochrangige Vertreter der bosnisch-herzegowinischen Behörden, die auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle tätig sind, als auch Vertreter von mit diesem Thema befassten internationalen Organisationen. Die wirksame Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und das Einziehen illegaler Waffen im gesamten Hoheitsgebiet Bosnien und Herzegowinas waren zwei der Hauptthemen der Konferenz. Der Leiter der EU-Delegation/EU-Sonderbeauftrage in Bosnien und Herzegowina stand mit Europol in Verbindung, um Europol hinsichtlich der bei der Konferenz gehaltenen Vorträge über die Auswirkungen von Waffen, die im Wege des illegalen Handels aus den westlichen Balkanstaaten in die EU gelangen, zu unterstützen. Der Leiter der EU-Delegation/EU-Sonderbeauftragte führte außerdem den Vorsitz in der Arbeitsgruppe zum illegalen Waffenhandel und stellte der Gruppe die wichtigsten diesbezüglichen Anforderungen und Standards der EU vor. Die Behörden Bosnien und Herzegowinas wurden ersucht, die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und der Richtlinie 2008/51/EG zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG zu Begriffsbestimmungen, Kategorisierung und Kennzeichnungssystem in nationales Recht ebenso wie eine vertiefte Zusammenarbeit im Bereich des illegalen Waffenhandels zu prüfen. Die Konferenzteilnehmer kamen zu dem Schluss, dass eine engere Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, ein besserer Austausch von Informationen und Erkenntnissen und eine weitere Angleichung des rechtlichen Rahmens an internationale Standards und EU-Standards erforderlich ist, um den illegalen Waffenhandel bekämpfen zu können. Es wurde zudem festgestellt, dass in Bosnien und Herzegowina landesweit eine zeitlich koordinierte Kampagne zur Einziehung illegaler Waffen nach den internationalen Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen durchgeführt werden sollte. |
III. |
Die EU erwägt gegenwärtig außerdem, ihre bisherige Unterstützung für die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) fortzusetzen, um die von dem illegalen Handel mit SALW in Südosteuropa ausgehende Bedrohung noch weiter einzudämmen. Aufbauend auf der erfolgreichen Umsetzung des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates könnte bei einem etwaigen Folgeprojekt der Anwendungsbereich erweitert werden, um die Republik Moldau und das Kosovo (1) einzubeziehen und gleichzeitig den Aspekt der regionalen Zusammenarbeit zu stärken, da es sich hierbei um das wirksamste Mittel handelt, um langfristige und nachhaltige Auswirkungen zu gewährleisten. |
IV. |
Schließlich beteiligte sich EUFOR Althea weiterhin an den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, die Frage überschüssiger Bestände an konventioneller Munition im Besitz des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina anzugehen. |
b) OSZE-Raum
Im Rahmen des Beschlusses 2012/662/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der übermäßigen Anhäufung dieser Waffen im Raum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wurden während des Berichtszeitraums die folgenden Aktivitäten durchgeführt:
Vom 24. bis 26. April 2013 fand in Wien eine an Experten gerichtete Schulung über die Durchsetzung der Kontrolle von SALW-bezogenen Vermittlungstätigkeiten statt, an der Vertreter aus zwölf südost- und osteuropäischen Ländern und dem Kaukasus teilnahmen. Im Mittelpunkt dieser Schulung standen Ermittlungs- und Strafverfolgungstechniken. Die Schulung wurde von der OSZE gemeinsam mit Experten aus dem Vereinigten Königreich veranstaltet und wurde auch unter der Beteiligung von Vertretern von UNODA, UNODC und des US Export Control and Related Border Security Programme durchgeführt. Den Teilnehmern wurden Rechtsvorschriften, Ermittlungsmethoden und -techniken sowie Methoden und Techniken der Strafverfolgung näher gebracht, außerdem wurden zwei Fallstudien durchgeführt. Unter anderem wurde bei der Schulung deutlich gemacht, dass in einigen Ländern die bestehenden Rechtsvorschriften zu Vermittlungstätigkeiten insbesondere im Hinblick auf das Strafrecht verbessert werden müssen. Gegenwärtig werden etwaige weitere Maßnahmen zu diesem Themenkreis geprüft.
Nachdem einigen OSZE-Teilnehmerstaaten vom 28. bis 30. Mai 2013 in Minsk ein elektronisches System zur Registrierung von SALW und Munition vorgestellt worden war, ist nun eine sechsmonatige Testphase angelaufen, bei der die Verteidigungsministerien von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, Kirgisistan, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Tadschikistan aktiv mitwirken. Den Ministerien wurden Test-Laptops, auf denen die Software installiert ist, und Benutzerhandbücher übergeben. Einige andere OSZE-Teilnehmerstaaten bekundeten Interesse an näheren Informationen über die Software im Hinblick auf eine spätere Mitwirkung bei dem Projekt. Die Software wird zudem ins Englische, Serbokroatische und Moldauische übersetzt.
Bei den im Rahmen des Ratsbeschlusses durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf die Verbesserung der physischen Sicherung von SALW-Lagerbeständen und die Vernichtung von SALW in Belarus und Kirgisistan lag der Schwerpunkt auf der Ausarbeitung des erforderlichen rechtlichen Rahmens und einer ersten Planung der weiteren konkreten Durchführungsschritte.
c) Afrika
I. |
Im ersten Halbjahr 2013 wurde der Beschluss 2012/121/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit EU-China-Afrika im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle weiter umgesetzt. Bis dato hat das Projekt zu greifbaren Ergebnissen geführt, da eine erhöhte Sensibilisierung und eine Intensivierung des Dialogs zwischen Vertreter von Zivilgesellschaft, Industrie und Regierungen aus China, der EU und afrikanischen Staaten über die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und ihrer übermäßigen Anhäufung in Afrika, und insbesondere im östlichen Afrika, bewirkt werden konnte. Bislang haben mehr als dreißig bilaterale Treffen in Afrika, China und den EU-Mitgliedstaaten sowie drei Sitzungen der Expertengruppe Afrika-China-EU für konventionelle Waffen (im Folgenden „die Expertengruppe“) stattgefunden, ferner wurde eine Informationsreise in den Südsudan unternommen, und am 2./3. Juli 2013 wurde in Nairobi eine Regionalkonferenz zum Thema Bekämpfung illegaler SALW und dazugehöriger Munition im östlichen Afrika veranstaltet. Letztere fand unter der Ägide der Expertengruppe statt, Gastgeber waren das African Peace Forum und Saferworld in Zusammenarbeit mit der kenianischen nationalen Schaltstelle für Kleinwaffen (KNFP) und dem Regionalzentrum für Kleinwaffen in der Region der Großen Seen, am Horn von Afrika und in den angrenzenden Staaten (RECSA), was die laufende Unterstützung des RECSA aus dem IfS wirkungsvoll ergänzte (siehe Abschnitt II). Bei allen Tätigkeiten war ein verstärktes Engagement von chinesischer Seite, auch von hochrangigen Militärexperten, zu verzeichnen. In Zeitungsartikeln wird neuerdings die Problematik der illegalen SALW in Afrika thematisiert, und es werden Vorschläge gemacht, was China zur Eindämmung dieses Problems unternehmen sollte. Das Seminar in Nairobi löste auch eine umfangreiche Medienberichterstattung in China aus. Zudem wird durch die Übersetzung des relevanten Materials dazu beigetragen, dass sich das Bewusstsein und der Kenntnisstand in Bezug auf die SALW-Problematik in Afrika verbessert haben, gleichzeitig werden Möglichkeiten für einen Dialog und Diskussionen zwischen Akademikern, Experten von Reflexionsgruppen und Studenten über eine verantwortungsvolle Kontrolle von SALW-Transfers eröffnet. Zwischen den Mitgliedern der Expertengruppe hat sich eine positive Dynamik der Zusammenarbeit entwickelt; sie treten gemeinsam in Politikdialoge ein, führen Konsultationen mit Beamten und Vertretern der Zivilgesellschaft und begleiten Erkundungsmissionen vor Ort. Die Mitglieder der Expertengruppe verfügen über vielfältige umfangreiche Fachkenntnisse und Netzwerke, auf die im Rahmen des Projekts zurückgegriffen wird, um die Projektziele verwirklichen zu können. Unter anderem zählen hierzu das chinesische Militär, das chinesische Außenministerium, das niederländische Militär, die Entwaffnungsmissionen der Vereinten Nationen, die bei Waffenembargos eingesetzten Ermittlungsgruppen der VN, das südsudanesische Militär, das südsudanesische Büro für Kleinwaffen, die ugandische Polizei, die ugandische nationale Schaltstelle für SALW, das kenianische Außenministerium, das Regionalzentrum für Kleinwaffen (RECSA) in Nairobi sowie verschiedene von Regierungsstellen und Nichtregierungsstellen durchgeführte SALW-Projekte; zudem bestehen zahlreiche Verbindungen zu Diplomaten, Beamten und Vertretern der Zivilgesellschaft in Europa, China und Afrika. Die im Rahmen des Projekts durchgeführten Politikdialoge und Sensibilisierungsmaßnahmen haben außerdem entscheidend dazu beigetragen, dass die SALW-Problematik wieder auf der Tagesordnung des China-Afrika-Kooperationsforums (FOCAC) steht. Auf der fünften FOCAC-Ministertagung hat China sich verpflichtet, die afrikanischen Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Handels und des illegalen Umlaufs von Kleinwaffen und leichten Waffen zu unterstützen (Nummer 2.6, fünfte FOCAC-Ministerkonferenz, Aktionsplan von Beijing 2013-2015). |
II. |
Die EU hat im Rahmen der langfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments die Durchführung eines Projektes fortgesetzt, mit dem über das Regionalzentrum für Kleinwaffen und leichte Waffen (RECSA) mit Sitz in Nairobi die Bekämpfung der unerlaubten Anhäufung von Feuerwaffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit in Afrika unterstützt werden soll. Durch dieses Projekt wird ein Beitrag zur Umsetzung der friedens- und sicherheitspolitischen Komponente der gemeinsamen Strategie EU-Afrika geleistet. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Stärkung der Institutionen in den Zielländern und des RECSA, die Förderung einer wirksamen SALW-Kontrolle (Kennzeichnung, Registrierung, Bestandsverwaltung und Vernichtung von Waffen) sowie die Erfassung von Informationen über SALW. Die Unterstützung des RECSA lief im Juni 2013 aus, nachdem die Studie über den Stand der Umsetzung der regionalen und internationalen SALW-Verpflichtungen der Länder südlich der Sahara abgeschlossen war. Im Dezember 2012 wurde eine zweite Phase der Unterstützung für das RECSA vereinbart, die im Juli 2013 nach Abschluss der ersten Phase des Projekts begann. |
III. |
Der Rat hat am 24. Juni 2013 den Beschluss 2013/320/GASP erlassen, in dessen Rahmen die EU bis zu 5 Mio. EUR bereitstellt, um die libyschen Behörden bei der gewaltigen Aufgabe zu unterstützen, die enormen Bestände an konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition zu sichern. Die EU bietet diese Unterstützung an, um den zuständigen Behörden in Libyen dabei zu helfen, die weitere unkontrollierte Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition zu stoppen, durch die die Unsicherheit in Libyen, in seinen Nachbarländern und in der weiteren Region befeuert wird. Diese Unterstützung ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Unterstützung des Prozesses des Übergangs zur Demokratie, zu dauerhaftem Frieden und nachhaltiger Sicherheit in Libyen. Der Ratsbeschluss ergänzt die Bemühungen der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Libyen, kurzfristig die libyschen Kapazitäten zur Verbesserung des Schutzes der Land-, See- und Luftgrenzen Libyens auszubauen und langfristig eine umfassendere Strategie für ein integriertes Grenzmanagement zu erarbeiten. |
IV. |
Zusätzlich wird die Zivilbevölkerung in Libyen seit September 2012 im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von DCA (DanChurchAid) und DRC (Danish Refugee Council), das über die kurzfristige Komponente des Stabilitätsinstruments finanziert wird, über die Risiken von SALW aufgeklärt. Es soll dazu beizutragen, die Zahl von Unfällen mit SALW zu senken und die SALW-Präsenz in der Öffentlichkeit zurückzudrängen. DCA setzt sich außerdem bei den lokalen Behörden für Maßnahmen zur Sicherung von SALW ein, um auf diese Weise einen Beitrag zur Verhütung bewaffneter Gewalt zu leisten. Bislang wurden für das Innen- und das Verteidigungsministerium elf Schulungen zur Räumung von Minen und Blindgängern durchgeführt. Im Raum Tripolis wurde eine Fläche von 96 800 m2 von Minen und Blindgängern geräumt. Für das Gebiet südlich von Sabha wurde eine Vereinbarung zur Ausbildung von Suchpersonal im Hinblick auf die Beseitigung von Explosivstoffen unterzeichnet, und 2 452 Personen (Angehörige von Migrantengemeinschaften, Feuerwehren und Schulen) wurden über die Risiken von Minen/Blindgängern aufgeklärt. |
V. |
In afrikanischen Staaten werden zwei weitere Projekte fortgeführt, die über die kurzfristige Komponente des Stabilitätsinstruments finanziert werden, nämlich (1) die Unterstützung der Regierung des Südsudan im Bereich der Rüstungskontrolle, insbesondere in Form des Kapazitätsaufbaus zwecks friedlicher Reduzierung der Zahl unkontrollierter SALW in zivilen Händen in Südsudan, und (2) die Unterstützung der Regierung des Niger bei der wirksamen Umsetzung ihrer Verpflichtungen aufgrund des SALW-Übereinkommens der Ecowas und des VN-Aktionsprogramms. Beide Projekte werden vom UNDP durchgeführt. |
d) Zentralamerika
I. |
Die EU hat ferner die Durchführung eines Projekts fortgesetzt, mit dem das Programm zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen in Zentralamerika (CASAC) unterstützt wird. Das Projekt, das zuvor vom UNDP durchgeführt wurde, ist mit Hilfe der langfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments im September 2012 in die zweite Unterstützungsphase eingetreten; für die Durchführung sorgt die Kommission für Sicherheit des Zentralamerikanischen Integrationssystems (SICA). Mit dem Beitrag des EU-Projekts zur CASAC-Initiative wird darauf abgezielt, eine Basis für eine regionale Struktur und eine langfristige regionale Strategie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in Zentralamerika sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu schaffen. Das Projekt wird in Zentralamerika und benachbarten Ländern, einschließlich der Karibik, durchgeführt (mit besonderem Schwerpunkt auf Belize, Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica und Panama). Zu den Hauptaktivitäten zählen regionale und nationale Aufklärungskampagnen und Konferenzen, der Ausbau der nationalen Koordinierungsmechanismen und Registrierungssysteme, grenzüberschreitende Vorhaben und diverse Schulungsmaßnahmen. |
II. |
Gleichzeitig arbeitet die EU derzeit darüber hinaus an einem möglichen Ratsbeschluss, mit dem weitere zusätzliche Maßnahmen der SALW-Kontrolle in Zentralamerika unterstützt werden sollen; konkret geht es um die GASP-Ziele in Bezug auf notwendige Arbeiten, die gemeinsam vom Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UN-LiREC) und CASAC durchgeführt werden sollen, um die Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit in der Region erfolgreich zu bekämpfen. |
III. |
Über die kurzfristige Komponente des Stabilitätsinstruments wird auch das Instituto de Enseñanza para el Desarrollo Sostenible (IEPADES) bei der Umsetzung des SALW-bezogenen Teils der sicherheitspolitischen Strategie für Zentralamerika unterstützt, insbesondere wird die Zivilgesellschaft bei der Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität im Zusammenhang mit kleinen Waffen und leichten Waffen und bewaffneter Gewalt unterstützt. |
(1) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.