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Document 52014SC0018
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT Accompanying the document Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council concerning the establishment and operation of a market stability reserve for the Union greenhouse gas emission trading scheme and amending Directive 2003/87/EC
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG
/* SWD/2014/018 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG /* SWD/2014/018 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zum Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung
einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG 1. Problemstellung Zu Beginn des dritten Handelszeitraums
(2013-2020) war das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) durch einen Überschuss
von rund 2 Milliarden Zertifikaten gekennzeichnet.[1] Dieser Überschuss wird
in den kommenden Jahren voraussichtlich auf mehr als 2,6 Milliarden
Zertifikate bis zum Jahr 2020 ansteigen, und dann nur langsam bis 2028 auf rund
2,1 Milliarden zurückgehen (Referenzszenario[2]). Das derzeitige Ungleichgewicht im EU-EHS wurde
in erster Linie von der Wirtschaftskrise und dem starken Zustrom
internationaler Gutschriften am Ende der Phase 2 aufgrund der für die
Phase 3 eingeführten Beschränkungen für die Nutzung bestimmter Gutschriften
hervorgerufen. Es besteht ein Missverhältnis zwischen dem äußerst starr
festgelegten Versteigerungsangebot an Emissionszertifikaten und der flexiblen
Nachfrage, die von Wirtschaftszyklen, Preisen für fossile Brennstoffe und
flankierenden Emissionsreduktionsmaßnahmen beeinflusst wird. In einem auf einer Obergrenze und auf
Zertifikatehandel („Cap and Trade“) basierenden System wie dem EU-EHS
garantiert zwar die Obergrenze, die die Gesamtemissionen in einem gegebenen
Zeitraum limitiert, dass das vereinbarte Umweltziel erreicht wird, doch auch
das als Gesamtkosten ausgedrückte Ziel der Kosteneffizienz ist von zentraler
Bedeutung. Der enorme Überschuss ist problematisch, da er voraussichtlich
bewirken wird, dass in der EU Kapital und Investitionen in Technologien mit
hohem CO2-Ausstoß gebunden sein werden („carbon lock-in“). Dadurch
wird die dynamische Effizienz des marktbasierten Ergebnisses verringert, so
dass mittel- und langfristig die Gesamtkosten für die Aufgaben des
Klimaschutzes steigen. Als kurzfristige Maßnahme zur Verringerung der
Auswirkungen dieses Problems angesichts der Tatsache, dass durch den Übergang
zur Phase 3 und die damit verbundene Änderung der Bestimmungen zusätzlich
vorübergehende Ungleichgewichte entstehen, hat die Kommission vorgeschlagen, zu
Beginn der Phase 3 die Versteigerung von 900 Millionen Zertifikaten
auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (Back-loading). Im Ausschuss
für Klimaänderung haben die Mitgliedstaaten im Rahmen des Ausschussverfahrens
das Back-loading befürwortet. Diese Maßnahme wird zwar derzeit noch vom
Europäischen Parlament und vom Rat geprüft, in dieser Folgenabschätzung aber
wird sie als Fakt betrachtet. Mit Back-loading und den in dieser
Folgenabschätzung betrachteten Maßnahmen werden komplementäre Ziele verfolgt. Im Bericht über die Lage des CO2-Marktes
in der EU im Jahr 2012 (CO2-Marktbericht)[3] wird allerdings bereits
darauf hingewiesen, dass beim Back-loading 2019 und 2020 der Überschuss
erneut anfällt und somit der durchschnittliche Umfang des strukturellen Überschusses
von mehr als 1,8 Milliarden Zertifikaten in der Phase 3, der 2020 mit
2,6 Milliarden Zertifikaten einen Höchststand erreichen wird (siehe Abbildung 1), nicht beeinflusst wird. Die
vorliegende Folgenabschätzung stellt diesen strukturellen Überschuss
(bzw. die nachhaltigen Lösungen für seinen Abbau) in den Mittelpunkt der
Betrachtungen. Abbildung 1: Historisches und projiziertes Profil von Angebot
und Nachfrage bis 2028 mit Back-loading 2. Ziel Das operative Ziel besteht darin, auf kurze
und auf längere Sicht die intertemporale Effizienz[4] auf dem CO2-Markt
unter Marktbedingungen sicherzustellen, die von Versteigerungen in großem
Maßstab geprägt sind, und dabei die Notwendigkeit der Einfachheit und
Vorhersehbarkeit zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass der strukturelle
Überschuss abgebaut werden muss, der im Kontext des Politikrahmens bis 2030
(Änderung des linearen Reduktionsfaktors, begrenzte Nutzung von internationalen
Gutschriften, Ausweitung des Anwendungsbereichs) voraussichtlich nach 2020 auch
dann weiter bestehen wird, wenn andere mögliche Maßnahmen getroffen werden. Es
bedeutet auch, dass mit Blick auf einschneidende Ereignisse, die das
Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage erheblich stören können, die
Resilienz des EU-EHS gestärkt werden muss. 3. Optionen Im November 2012 erstellte die Kommission
im CO2-Marktbericht eine nicht erschöpfende Liste mit sechs Optionen
für strukturelle Maßnahmen. In der Folgenabschätzung zum Rahmen für die
Klima-und Energiepolitik bis 2030 werden die Folgen derjenigen Optionen
allgemein bewertet, die realistisch gesehen das Gleichgewicht zwischen Angebot
und Nachfrage auf kurze Sicht nicht wiederherstellen können, sondern lediglich
in Verbindung mit diesem Politikrahmen Wirkung zeigen können (frühzeitige
Änderung des linearen Reduktionsfaktors, Ausweitung des Anwendungsbereichs des
EU-EHS auf andere Sektoren und Beschränkung des Zugangs zu internationalen
Gutschriften). Aufgrund der Reaktionen von Interessenträgern wurde die Option
einer höheren Zielvorgabe aus den Betrachtungen der Folgenabschätzung bis 2030
ausgeklammert. Während der Konsultation der Öffentlichkeit zu den strukturellen
Maßnahmen kristallisierte sich im Laufe der Diskussionen eine weitere Option
heraus, nämlich die Einrichtung eines Reservemechanismus, der das
Auktionsangebot an Emissionszertifikaten flexibler machen soll. Tabelle 1: Vergleich der
Optionen aus dem Bericht über den CO2-Markt || Standpunkte der Interessenträger* || Potenzielle Wirksamkeit bei der Verbesserung des Funktionierens des EU-CO2-Marktes in der Phase 3 a) Anhebung des Reduktionsziels der EU auf 30 % im Jahre 2020 || Sehr geringe Zustimmung || In dieser Folgenabschätzung nicht betrachtet Wäre mit einer Verringerung des Auktionsangebots in der Phase 3 um 1,4 Mrd. Zertifikate einhergegangen. Dies hätte kurzfristig das Marktfunktionieren verbessern können. Tatsächlich kommen die Referenzprognosen für die Emissionen im Jahr 2020 den bei einem Reduktionsziel von 30 % erwarteten Werten bereits sehr nahe. Das bedeutet, dass – auch wenn die EU möglicherweise nicht bereit ist, ihre Zielvorgabe auf 30 % anzuheben – die Emissionen in der EU durch die vollständige Verwirklichung anderer beschlossener Zielvorgaben auf das Niveau gesenkt werden können, das den Anstrengungen entspricht, die erforderlich gewesen wären, um die Zielvorgabe auf 30 % anzuheben. b) Stilllegung von Zertifikaten in der Phase 3 || Mittlere Zustimmung || Die frühe Stilllegung von Zertifikaten könnte eine Knappheit bewirken und das Marktfunktionieren kurzfristig verbessern. c) Vorzeitige Änderung des jährlichen linearen Reduktionsfaktors || Mittlere Zustimmung || Begrenztes Potenzial zur kurzfristigen Verbesserung des Marktfunktionierens Könnte sich jedoch mittel- und langfristig positiv auswirken. d) Ausweitung des Anwendungsbereichs des EU-EHS auf andere Sektoren || Geringe Unterstützung (für die Phase 3) || Geringes Potenzial zur kurzfristigen Verbesserung des Marktfunktionierens Die Einschätzung der Verwaltungsprobleme und das Potenzial zur Verbesserung des Marktfunktionierens ab der Phase 4 müssen weiter untersucht werden. Allerdings potenziell andere Vorteile z. B. in Form von technologieneutralen sektorübergreifenden Anreizen. e) Beschränkung des Zugangs zu internationalen Gutschriften || Geringe Unterstützung (für die Phase 3) || Sehr geringes Potenzial zur hinreichenden Verbesserung des Marktfunktionierens auf kurze Sicht Durch die insgesamt abgegebenen internationalen Gutschriften wurde die bis 2020 zulässige Menge bereits zu mehr als zwei Dritteln ausgeschöpft. f) Diskretionäre Preisregulierungsmechanismen || Sehr geringe Unterstützung für einen preisbasierten Mechanismus || In dieser Folgenabschätzung nicht betrachtet Das EU-EHS ist mengen-, nicht preisbasiert. Zusätzliche Option || Mittlere Unterstützung für einen Mechanismus, der bei der Beseitigung des Marktungleichgewichts das (Auktions-) Angebot in den Mittelpunkt stellt. || Potenzial zur kurzfristigen Verbesserung des Marktfunktionierens Der hilfreichste und einfachste Mechanismus dürfte eine Reserve für Zertifikate sein. Die Folgenabschätzung konzentriert sich
entsprechend auf die drei Optionen (und mehrere Unteroptionen), die
realistischerweise durchführbar sind und die das ordnungsgemäße Funktionieren
des EU-EHS bereits kurzfristig wiederherstellen könnten. ·
Option 1: Stilllegung von Zertifikaten in der
Phase 3; ·
Option 2: flexibleres Auktionsangebot durch
eine Marktstabilitätsreserve (zusätzliche Option auf der Grundlage einer
Variante der Option des diskretionären Preisregulierungsmechanismus aus dem CO2-Marktbericht). ·
Option 3: Kombination einer
Marktstabilitätsreserve mit der Stilllegung von Zertifikaten in der
Phase 3. 3.1. Unteroptionen der endgültigen
Stilllegung Für die Zwecke dieser Folgenabschätzung und im
Lichte des derzeitigen Überschusses und der erwarteten Entwicklung wird die
Stilllegung auf maximal 1400 Millionen Zertifikate begrenzt. Selbstverständlich sind auch andere Mengen
stillgelegter Zertifikate denkbar. Als Sensitivitätsanalyse wird eine andere
Unteroption mit einer Menge von lediglich 500 Millionen Zertifikaten
geprüft (Option 1b). 3.2. Unteroptionen der
Marktstabilitätsreserve Eine Marktstabilitätsreserve würde im Prinzip
wie folgt funktionieren: ·
In die Reserve werden Zertifikate eingestellt, die
von künftigen Auktionsmengen abgezogen werden, um die von einem hohen
vorübergehenden Überschuss im EU-EHS verursachte Marktinstabilität abzumildern; ·
aus der Reserve werden Zertifikate freigegeben und
den künftigen Auktionsmengen zugefügt, um die von einem hohen vorübergehenden
Defizit im EU-EHS verursachte Marktinstabilität abzumildern. Eine Marktstabilitätsreserve als
regelgesteuerter Mechanismus würde lediglich den Zeitplan für die Versteigerung
von Zertifikatmengen ändern. Sie würde weder den Umfang noch den Zeitplan der
kostenlosen Zuteilung beeinflussen. Darüber hinaus würde sie sich nicht auf die
Obergrenze auswirken und keine Änderung des Ambitionsniveaus der Umweltziele
nach sich ziehen. Auf der Grundlage einer ersten Bewertung der
verschiedenen Ausgestaltungsaspekte werden mehrere Unteroptionen, die sich auf
die entscheidenden Faktoren für die Einstellung von Zertifikaten in die Reserve
oder deren Freigabe daraus (Auslösungsfaktoren) und den Umfang der Anpassung
beziehen, darauf untersucht, wie sie das Marktungleichgewicht beeinflussen.
Andere Kombinationen von Faktoren sind ebenfalls denkbar. Tabelle2: Unteroptionen der Marktstabilitätsreserve Beschreibung || Option || Auslösungsfaktor || Anpassungsmenge Enge relative Spanne & ungedeckelt || 2a || Gesamtüberschuss überschreitet die Spanne von 40-50 % über der Obergrenze || Abstand zur Spanne/ungedeckelt Enge relative Spanne & gedeckelt || 2b || Gesamtüberschuss überschreitet die Spanne von 40-50 % über der Obergrenze || Deckelung auf 100 Millionen Zertifikaten Breite absolute Spanne & ungedeckelt || 2c || Gesamtüberschuss überschreitet die Spanne von 400-1000 Millionen Zertifikaten || Abstand zur Spanne/ungedeckelt Breite absolute Spanne & gedeckelt || 2d || Gesamtüberschuss überschreitet die Spanne von 400-1000 Millionen Zertifikaten || 10 % des Gesamtüberschusses/ Tranche von 100 Mio. Zertifikaten Jährliche Änderung & ungedeckelt || 2e || Jährliche Änderung des Überschusses >100 Mio. Zertifikate || Ungedeckelt/über 100 Millionen Zertifikate hinausgehende Änderung des Überschusses Jährliche Änderung & gedeckelt || 2f || Jährliche Änderung des Überschusses >100 Mio. Zertifikate || 50 % der über 100 Mio. Zertifikate hinausgehenden Änderung des Überschusses BIP || 2g || BIP-Wachstumsprognose von mehr als 2-3 % || Tranchen von 200 Millionen Zertifikaten Die meisten Unteroptionen stellen
Auslösungsfaktoren in den Mittelpunkt, für die der Überschuss maßgeblich ist
(überschussbasiert). Sie haben den großen Vorteil, den Auswirkungen
flankierender Maßnahmen (auf den Gebieten erneuerbare Energien und
Energieeffizienz) Rechnung tragen zu können. Da die Interessenträger den
Standpunkt vertreten, das EU-EHS müsse ein mengenbasiertes Instrument bleiben,
bei dem der CO2-Preis nicht von politischen Entscheidungsträgern
festgesetzt sondern vom Markt gebildet wird, sind preisbasierte
Auslösungsfaktoren kein Thema dieser Folgenabschätzung. Der erste Satz von Unteroptionen befasst sich
mit überschussbasierten Auslösungsfaktoren (Optionen 2a bis 2f), wobei entweder
der Gesamtüberschuss oder die Änderung des Überschusses maßgeblich ist. Der
Mechanismus würde darauf abzielen, den Überschuss innerhalb eines vorgegebenen
Zielbereichs (Spanne) zu halten. Da die Meinungen zu den optimalen Werten für
die Auslösungsfaktoren noch nicht einhellig sind, werden verschiedene Werte für
die Spanne des Überschusses so gewählt, dass eine Sensitivitätsanalyse für die
Auswirkungen verschiedener Werte und Breiten der Spanne durchgeführt werden
kann. In der Regel werden zwei Varianten geprüft: bei der einen gibt es eine
Art Schutzmechanismus (entweder in Form einer Deckelung des Anpassungsumfangs
oder einer als Prozentsatz des Gesamtüberschusses festgelegten Anpassung), der
übermäßige Fluktuationen des Auktionsangebots vermeiden soll, und bei der
anderen sind die Anpassungen nicht gedeckelt. Bei einer Option wird eine Reserve mit einem
externen Auslösungsfaktor betrachtet, der auf Indikatoren, speziell auf den
Prognosen für das BIP-Wachstum beruht, die in den EU-Wirtschaftsprognosen vom
Herbst veröffentlicht werden (indikatorbasierter Auslösungsfaktor). Da die
Spanne nicht direkt in Emissionszertifikaten ausgedrückt ist, ist bei externen
indikatorbasierten Auslösungsfaktoren in jedem Fall ein Zusatzschritt nötig, um
die Zertifikatmenge zu bestimmen, die in die Reserve eingestellt bzw. aus
dieser freigegeben wird. Angesichts der Schwierigkeit, die Einheit des
BIP-Wachstums exakt in eine Anzahl von Zertifikaten umzurechnen, wird der
externe indikatorbasierte Auslösungsfaktor nur in Kombination mit vorab
festgelegten Anpassungsmengen von 200 Millionen Zertifikaten untersucht. 3.3. Unteroption einer Kombination
aus Marktstabilitätsreserve und endgültiger Stilllegung Der Vergleichbarkeit halber wird dem Teil
„endgültige Stilllegung“ dieselbe Menge zugrunde gelegt wie Option 1b (500 Millionen
Zertifikate). Der Ausgestaltung des Teils „Marktstabilitätsreserve“ liegt die
Hauptoption zugrunde, die sich aus der ersten Bewertung der verschiedenen
Unteroptionen der Marktstabilitätsreserve ergeben hat, d. h. eine
Unteroption ohne breite absolute Spanne und mit einer jährlichen Anpassung des
Überschusses, bei der die in die Reserve einzustellenden Zertifikate als
Prozentsatz des Gesamtüberschusses festgelegt sind. 4. Untersuchung der Folgen 4.1. Marktgleichgewicht Es wird geprüft, ob die Optionen der
endgültigen Stilllegung und der Marktstabilitätsreserve das derzeitige Problem
des enormen Marktungleichgewichts beheben. Im Falle der Marktstabilitätsreserve
wird außerdem anhand von Daten aus der Phase 2 (2008-2012) untersucht, ob
die einzelnen Optionen das Problem verhindert hätten, wenn sie bereits in der
Phase 2 angewandt worden wären. Endgültige
Stilllegung: ·
Bei der umfangreichen endgültigen Stilllegung
(Option 1a) wird erwartet, dass sie das Marktungleichgewicht früh
verringert, ohne dass der Überschuss später in der Phase 3 erneut anfällt.
Dies dürfte dem Ziel der intertemporalen Effizienz eher entsprechen als die
Basisoption 0. ·
Eine Verringerung der Menge der endgültigen
Stilllegung auf 500 Millionen Zertifikate (Option 1b) würde die Stabilisierungswirkung
der Maßnahme entsprechend schwächen und bewirken, dass der Überschuss später in
der Phase 3 erneut anfällt und somit die intertemporale Effizienz in
geringerem Maße verbessert wird als bei einer umfangreichen Stilllegung. Marktstabilitätsreserve ·
Die verschiedenen Unteroptionen eignen sich in
unterschiedlichem Maße dazu zu verhindern, dass ein großer Überschuss aufläuft,
bzw. diesen zu beseitigen, nachdem er bereits entstanden ist (siehe Error! Reference source not found.). Die
einzelnen Unteroptionen hätten das Problem in unterschiedlichem Maße
verhindert. Alle Unteroptionen scheinen jedoch geeignet zu sein, das Problem zu
beseitigen, wenn auch unterschiedlich schnell. ·
Überschussbasierte Auslösungsfaktoren sind
effizienter als BIP-basierte, wenn es darum geht, auf Nachfrageänderungen zu
reagieren, die nicht nur auf makroökonomische Veränderungen, sondern auch auf
andere Faktoren zurückgehen, die die Nachfrage beeinflussen können, wie die
Auswirkungen flankierender Maßnahmen. Sie erfassen auch angebotsseitige
Faktoren besser, wie Veränderungen beim Zustrom von internationalen
Gutschriften. ·
Der Vergleich verschiedener überschussbasierter
Auslösungsfaktoren zeigt, dass auf den Gesamtüberschuss gestützte Faktoren voraussichtlich
dann bessere Ergebnisse erzielen als auf jährliche Veränderungen gestützte
Faktoren, wenn das Marktgleichgewicht bereits durch Back-loading
verbessert wurde. Während Auslösungsfaktoren, die auf Änderungen des
Gleichgewichts beruhen, möglicherweise ein Marktungleichgewicht wirksamer
vermeiden, bewirken sie keinen weiteren Abbau des Überschusses, wenn sich der
Markt nicht mehr im Gleichgewicht befindet. ·
Überschussbasierte Auslösungsfaktoren mit einer
absoluten Spanne schneiden beim Aspekt der Einfachheit besser ab. Darüber
hinaus könnte eine relative Spanne, die parallel zur sinkenden Obergrenze enger
wird, schlechte Ergebnisse erzielen, wenn der Absicherungsbedarf zunimmt. ·
Eine breitere Spanne führt voraussichtlich zu
weniger umfangreichen und weniger häufigen Anpassungen sowie zu geringeren
Fluktuationen der Auktionsmengen. Im Gegensatz dazu dürfte eine engere Spanne
mehr Interventionen in beide Richtungen bewirken, d. h. nachdem
Zertifikate bei mehreren Anpassungen in die Marktstabilitätsreserve eingestellt
wurden, werden sie kurz danach wieder freigegeben. ·
Anpassungen, die durch eine als Zahl ausgedrückte
Menge oder durch einen Prozentsatz des Gesamtüberschusses gedeckelt wurden,
schneiden beim Aspekt der Vorhersehbarkeit besser ab. Sie schaffen außerdem
mehr Kontinuität für die Versteigerungen und bewirken, dass Änderungen sowohl
des Überschusses als auch der Marktstabilitätsreserve nur in kleinen Schritten
erfolgen. Ungedeckelte Anpassungen hingegen schneiden beim Aspekt der
Flexibilität besser ab, wenn es darum geht, hohe, rapide Fluktuationen des
Marktgleichgewichts aufzufangen, und stellen allgemein das Marktgleichgewicht
schneller wieder her. In Situationen mit einem hohen Überschuss allerdings, wie
sie am Ende der Phase 3 auf dem Markt zu erwarten sind, können sie dazu
führen, dass über mehrere Jahre hinweg kein Auktionsangebot auf den Markt
gelangt. Abbildung 2: Entwicklung des Überschusses bei verschiedenen
Unteroptionen der endgültigen Stilllegung und der Marktstabilitätsreserve bei
Umsetzung in der Phase 4 Des einfacheren Vergleichs halber werden nicht
alle Optionen der Marktstabilitätsreserve weiter geprüft. Auf der Grundlage
verschiedener Kriterien wird vorgeschlagen, die Option 2d (mengenbasierte
Auslösungsfaktoren, breite absolute Überschussspanne von 400 bis
1000 Millionen Zertifikaten und jährliche Anpassung, bei der Zertifikate
in Höhe von 10 % des Gesamtüberschusses in eine Reserve eingestellt
werden) als Hauptoption für die Marktstabilitätsreserve heranzuziehen, die in
Bezug auf ihre nicht das Markgleichgewicht betreffenden Auswirkungen
eingehender untersucht und mit den Optionen der endgültigen Stilllegung
verglichen werden soll. Diese Option hat den großen Vorteil der Einfachheit.
Bei ihr gelingt es zwar möglicherweise nicht, das Marktungleichgewicht in der
Phase 3 vollständig zu beseitigen, doch wird eine Verbesserung der Lage zu
Beginn der Phase 4 eingeleitet. In der Option Kombination aus einer
Marktstabilitätsreserve und endgültiger Stilllegung bildet diese
Unteroption den Teil „Marktstabilitätsreserve“. ·
Bei dieser Option fällt zwar der Überschuss am Ende
der Phase 3 erneut an, doch ist er kleiner als bei der Basisoption 0.
Außerdem wird bei dieser Option der Überschuss auch in der Phase 4 schrittweise
abgebaut. Dies dürfte dem Ziel der intertemporalen Effizienz eher entsprechen
als die Basisoption 0. 4.2. Potenzielle Auswirkung auf die Bildung des CO2-Preises In einer Situation ohne Back-loading
und strukturelle Maßnahmen wird im Referenzszenario der Folgenabschätzung zum
Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 von einem CO2-Preis
von 5 EUR im Jahr 2015 und 10 EUR im Jahr 2020 ausgegangen, während
für den Zertifikateüberschuss ein weiterer Anstieg bis auf mehr als
2,5 Milliarden Zertifikate im Jahr 2020 und erst danach ein langsamer
Abbau prognostiziert wird. Mit dem Back-loading von 900 Millionen
Zertifikaten (Basisoption 0) in der Phase 3 dürften die Preise im Prinzip
nicht wesentlich über den dort projizierten Wert steigen, solange der
verbleibende Überschuss in dem betreffenden Zeitraum groß genug ist. Eine umfangreiche Stilllegung (Option 1a)
würde sich zumindest ähnlich auf den CO2-Preis auswirken wie das Back-loading
in den ersten Jahren der Phase 3, allerdings ohne Preisanstieg ab 2019.
Würde eine endgültige Stilllegung den prognostizierten Überschuss nur in
geringem Umfang (um 500 Millionen Zertifikate (Option 1b))
verringern, wären die Preisauswirkungen voraussichtlich entsprechend gering. Die Preise können anziehen, wenn eine Marktstabilitätsreserve
aufgebaut wird. Sobald sie eingerichtet wurde und der Markt sein Gleichgewicht
gefunden hat, dürften die Preise aufgrund der rückläufigen mittel- und
langfristigen Obergrenze stärkeren Auftrieb finden. Wenn Zertifikate aus der
Reserve freigegeben werden, können die Preise relativ gesehen sinken. Eine
Reserve, die den Überschuss auf ein Maß zurückführt, das dem reibungslosen
Funktionieren des CO2-Marktes förderlich ist, würde so den
schrittweisen Übergang zu weniger Emissionen auch dann unterstützen, wenn im
Zusammenhang mit dem Politikrahmen bis 2030 ein höheres Ambitionsniveau für das
EU-EHS beschlossen wird. Dies dürfte das Risiko unzureichender Investitionen in
CO2-arme Technologien, was mittel- und langfristig kostspieliger
wäre, kurzfristig verringern. In welcher Größenordnung eine
Marktstabilitätsreserve die Preise pro Jahr beeinflussen würde, kann aus
mehreren Gründen nicht detailliert bewertet werden.[5] Gegen Ende der Phase 3 ist wegen der
kombinierten Wirkung der Marktstabilitätsreserve und der endgültigen
Stilllegung von 500 Millionen Zertifikaten mit einem relativen
Preisanstieg zu rechnen. Dies dürfte somit hilfreicher sein, als es die
endgültige Stilllegung derselben Menge für sich genommen wäre (Option 1b).
Es dürfte auch eine stärkere Wirkung zeitigen, als eine vergleichbare
Marktstabilitätsreserve für sich genommen gehabt hätte (z. B. Option 2d).
Die Option hätte allerdings noch immer zur Folge, dass am Ende der Phase 3
erneut ein gewisser Überschuss anfällt; ihre Preiswirkung wäre somit geringer
als die der umfangreichen endgültigen Stilllegung (Option 1a). 4.3. Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit Wenn das EU-EHS nicht kurzfristig gestärkt
wird, würde sich dies langfristig auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirken.
Das nicht repräsentative, schwache CO2-Preissignal, das in der
letzten Zeit vom EU-EHS ausgeht und das möglicherweise bis weit in die
Phase 4 hinein auf recht niedrigem Niveau bleibt, wirkt sich negativ auf
die Investitionen in CO2-arme Technologien und auf die Innovation
auf diesem Gebiet aus Es würde zudem eine uneinheitliche Energie- und
Klimapolitik in der EU und einen zunehmend fragmentierten Binnenmarkt bewirken.
Je stärker das CO2-Preissignal auf kurze Sicht ist, desto geringer
dürften diese negativen Auswirkungen sein. Was mögliche kurzfristige direkte Kosten für
die energieintensiven Wirtschaftszweige anbelangt, die dem Risiko der
Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, so sei festgestellt,
dass die überprüften Emissionsdaten der Phase 2 gegenüber den von den
Industriesektoren (ohne Stromerzeugung) gemeldeten Emissionen einen
Gesamtüberschuss kostenloser Zertifikate von mehr als 34 % (rund
895 Millionen Zertifikate) ausweisen.[6]
Diese Schätzung gilt für die Industrie als Ganzes, und es gibt
selbstverständlich Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren und Anlagen.
Wenn die Emissionen der Phase 3 mit denen der Phase 2 vergleichbar
sind (ausgenommen 2008), dann führt die fortlaufende kostenlose Zuteilung
angesichts des bestehenden Überschusses aus Phase 2 voraussichtlich zu
einem weiteren Überschuss in der Phase 3. Sofern Emissionen in vergleichbaren Mengen wie
2005 oder 2008 freigesetzt würden, würde die fortlaufende kostenlose Zuteilung
zusätzlich zu dem bestehenden Überschuss nicht ausreichen, um den Gesamtbedarf
der Industrie zu decken, die ihren Bedarf zum Teil dadurch decken müsste, dass
sie zusätzliche Zertifikate am Markt erwirbt. In diesem Fall könnten in der
Phase 3 die Kosten der Industrie für den Erwerb von Zertifikaten aufgrund
einer strukturellen Maßnahme steigen. Im Zusammenhang mit möglichen kurzfristigen,
durch das EU-EHS verursachten Steigerungen der Stromkosten (indirekte Kosten)
kann ein Anstieg des CO2-Preises um 1 EUR durchschnittlich
einen Anstieg des derzeit von der Industrie gezahlten Preises um 0,8 %
bewirken.[7]
Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen ist die erwartete geringere
Kostenweitergabe in den Mitgliedstaaten, die von der Ausnahme Gebrauch machen,
nach der sie zur Modernisierung der Stromerzeugung übergangsweise Zertifikate
kostenlos zuteilen können, oder die aufgrund eines stabilen CO2-Preises
abnehmende Bedeutung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen bei der
Festsetzung der Strompreise. 4.4. Soziale Folgen Ein Anstieg des CO2-Preises um
1 EUR könnte für die privaten Haushalte im Durchschnitt einen Anstieg der
derzeitigen Strompreise um 0,5 % bedeuten.[8]
Die Maßnahmen zur Verminderung des CO2-Ausstoßes führen auch zum
Rückgang der Emissionen von PM2.5, SO2 und NOx.
Durch ein stabileres CO2-Preissignal kann der CO2-Markt
die Gesundheit des Menschen positiv durch eine Verbesserung der Luftqualität
beeinflussen, die auf kurze Sicht durch Anreize zum Umstieg von Kohle auf Gas
und auf mittlere bis lange Sicht durch negative Anreize für die Finanzierung
neuer kohlebetriebener Anlagen erreicht wird. Bei den Versteigerungen werden
möglicherweise höhere Einkünfte erzielt, die zur Abfederung der negativen
sozialen Folgen eingesetzt werden können. Der Folgenabschätzung zum
Politikrahmen bis 2030 zufolge kann durch Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes
bis 2030 ein Beschäftigungszuwachs um 0,2 % (Schaffung von 430 000
Netto-Arbeitsplätzen) erreicht werden, wenn die Auktionseinkünfte in den
Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden und die Erhebung eines Preises für CO2-Emissionen
auf alle Sektoren ausgedehnt wird. Je stärker das CO2-Preissignal
beeinflusst wird, desto höher dürften die hier genannten Auswirkungen sein. 4.5. Umweltauswirkungen Die Umweltauswirkung des EU-EHS in Form der
Emissionen, die in den EHS-Sektoren in einem bestimmen Zeitraum anfallen, wird
durch die Obergrenze bestimmt. Da die Optionen, die eine endgültige Stilllegung
vorsehen (1a, 1b, 3a und 3b), mit einer Änderung der Obergrenze für die
Phase 3 verbunden wären, ist ihre Umweltwirkung in Form von
Emissionsreduktionen günstiger als bei Optionen, die eine
Marktstabilitätsreserve vorsehen, [1] „Überschuss“ ist definiert als die Differenz zwischen
der Gesamtmenge der für die Einhaltung der Vorschriften am Ende eines
bestimmten Jahres verfügbaren Zertifikate und der Gesamtmenge der Zertifikate,
die tatsächlich bis zu dem betreffenden Jahr für die Einhaltung der
Emissionsvorschriften genutzt wurden. [2] Das Referenzszenario beruht auf der Prämisse, dass die
derzeitigen politischen Maßnahmen vollständig durchgeführt werden,
einschließlich der Verwirklichung der Zielvorgaben für 2020 auf den Gebieten
erneuerbare Energien und der Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie der
Umsetzung der Richtlinie über Energieeffizienz. Die Prämissen des Basisszenarios
sind lediglich die bereits umgesetzten politischen Maßnahmen; hier wird nicht
angenommen, dass alle Zielvorgaben, beispielsweise für erneuerbare Energien, in
allen Mitgliedstaaten erreicht werden. Im Basisszenario wird von einem
anhaltenden Überschuss im Jahr 2020 von 2 Milliarden Zertifikaten
ausgegangen. [3] COM(2012) 652 endg. [4] Im Zusammenhang mit CO2-Märkten bezieht sich
dieser Begriff auf das optimale Gleichgewicht zwischen dem CO2-Preissignal
und den heute und künftig notwendigen Investitionen in CO2-arme
Technologien. [5] Weitere Informationen sind unter Ziffer 4.1. der
Folgenabschätzung zum Back-loading zu finden:
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/cap/auctioning/docs/swd_2012_xx2_en.pdf [6] Ein Teil dieses Überschusses wurde möglicherweise
bereits von den Unternehmen verkauft; in diesem Fall wäre der Wert dieser
Zertifikate für die Unternehmen nicht verloren, hätte nun jedoch die Form von
Geld angenommen. Die Daten betreffen alle im Transaktionsprotokoll der
Europäischen Union (EUTL) geführten ortsfesten Anlagen, deren Tätigkeitscode
nicht „Verbrennung“ ist. [7] 0,4 % bis 1,7 % je nach Mitgliedstaat. Auf
Basis eines einfachen Durchschnitts der Steigerungen in den EU-Mitgliedstaaten,
daher kein gewichteter Durchschnitt. [8] 0,2 % bis 1,3 % je nach Mitgliedstaat. Auf
Basis eines einfachen Durchschnitts der Steigerungen in den EU-Mitgliedstaaten,
daher kein gewichteter Durchschnitt.