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Document 52013DC0319
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL concerning a consultation on Fishing Opportunities for 2014
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2014
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2014
/* COM/2013/0319 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2014 /* COM/2013/0319 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2014 1. Einleitung In diesem Dokument ist dargelegt, wie die
Europäische Kommission zunächst beabsichtigt, die zulässigen Gesamtfangmengen
(TAC) und den Fischereiaufwand in europäischen Gewässern und für europäische
Fischer für das Jahr 2014 festzusetzen. Die Mitgliedstaaten und die
Regionalbeiräte sind aufgerufen, der Kommission ihre Standpunkte zur weiteren
Beratung zu unterbreiten, bevor eine endgültige Entscheidung über die Vorschläge
der Kommission getroffen wird. Der Zustand der Fischbestände im europäischen
Atlantik und den angrenzenden Gewässern entwickelt sich weiterhin positiv. Es
werden mehr Bestände innerhalb des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) befischt.
Zudem liegen auch mehr Kenntnisse über den Zustand der Bestände im Mittelmeer
und im Schwarzen Meer vor. Überfischung sollte weiterhin abgebaut werden.
Die wichtigsten Instrumente hierfür sind Anpassungen bei den Fangmöglichkeiten
und Anpassungen der zulässigen Konstruktion der Fanggeräte, um deren
Selektivität zu verbessern. Ausgehend von der erwarteten Verabschiedung der
Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, die auf einem Vorschlag der Kommission
beruht[1],
wird davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge ab
2014 schrittweise für die einzelnen Fischereien gelten wird. Auch dadurch
sollte sich der Erhaltungszustand der Fischbestände verbessern. Ein Ende der Überfischung bedeutet eine
erhebliche Verringerung der Gefahr von Insolvenzen in der kommerziellen
Fischerei, rentablere Fischereiflotten, die Senkung der CO2-Emissionen
und des Kraftstoffverbrauchs sowie die Gewährleistung einer gleichmäßigeren und
verlässlicheren Versorgung der Verbraucher mit Fisch. Gleichzeitig werden
dadurch auch die Auswirkungen auf die Meeresumwelt und auf gefährdete Arten wie
Delphine und Korallen verringert. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, gemäß
der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie[2]
bis 2020 einen guten Umweltzustand zu erreichen. Ein Ende der Überfischung ist auch Teil der
Lösung zur Beendigung der Rückwurfpraxis, da mehr Fische die Chance haben, eine
vermarktbare Größe zu erreichen; dadurch wird es für die Fischer viel
einfacher, ausreichend große und keine kleinen Fische zu fangen. Angesichts der Vorteile der MSY-Fischerei
sollten alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um diesen Zustand
schnellstmöglich zu erreichen. Die Kommission beabsichtigt, im Hinblick auf die
Erreichung des MSY-Niveaus mit geringem Risiko der Bestandsdezimierung den wissenschaftlichen
Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und des
Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF)
zu folgen. Damit beruhen die Vorschläge für Fangmöglichkeiten auf der gleichen
Grundlage wie in den Fischwirtschaftsjahren 2011 - 2013. Liegen zu bestimmten Fischbeständen nur
unvollständige biologische Informationen vor und ist keine quantifizierte
Schätzung des MSY-Niveaus möglich, wird sich die Kommission auf Bewertungen und
qualitative Gutachten der genannten wissenschaftlichen Einrichtungen stützen
und unter transparenter und systematischer Anwendung des Vorsorgeprinzips die
verfügbaren Informationen als Grundlage für ihre Vorschläge nutzen. Für einige
Bestände wird keine Änderung der TAC vorgeschlagen, solange es keine neuen
Erkenntnisse gibt, dass eine Anpassung nötig ist. 2. Bestandslage Aktuelle Informationen zur Bestandslage in den
europäischen Gewässern des Atlantiks (Anhang Ia) zeigen eine deutliche
Zunahme der Bestände, für die wissenschaftliche Gutachten über die sicheren
biologischen Grenzen vorliegen (Tabelle 1). Hier ist ein Anstieg von
35 % im Jahr 2012 auf 50 % für 2013 zu verzeichnen. Die Zahl der
Bestände, für die eine umfassende Bewertung vorliegt, stieg schrittweise von 29
im Jahr 2007 auf 46 im Jahr 2013 und zeigt eine verbesserte, den
Gutachten zugrunde liegende wissenschaftliche Datenlage (Tabelle 5).
Dadurch, dass der ICES in Fällen, in denen nur begrenzte Daten verfügbar waren,
eine neue Methodik eingeführt hat, konnte die Zahl der Bestände, für die eine
quantitative Bewertung vorlag, von 47 auf 77 erhöht werden. Der Zustand der Bestände verbessert sich
kontinuierlich (Tabelle 2). Die Zahl der überfischten Bestände
(d. h. die derzeitige fischereiliche Sterblichkeit liegt über dem Wert,
der den höchstmöglichen Dauerertrag garantiert) ist von 47 % im
vergangenen Jahr auf 39 % in diesem Jahr zurückgegangen. Für weitere Bestände wird die Empfehlung
ausgesprochen, die Fänge auf das niedrigstmögliche Niveau zu senken (Tabelle 3).
Dabei handelt es sich um Kabeljau und Seezunge in der Irischen See, Hering in
der Keltischen See, Garnelen (Pandalus) in der nördlichen Nordsee und
Wittling westlich von Schottland. Stintdorsch gehört 2013 nicht mehr in diese
Kategorie. Seit 2011 werden die TAC für sechs Bestände
von einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzt[3]. Dies wird gemacht, wenn lediglich ein Mitgliedstaat
an der betreffenden Fischerei interessiert ist, wobei Vorkehrungen zur
Sicherstellung einer guten Bewirtschaftung getroffen werden. Es gibt Anlass zu Besorgnis, dass die
Mitgliedstaaten nicht in der Lage waren, ihren Berichtspflichten umfassend
nachzukommen. Meist war dies auf fehlende technische Mittel für eine
vollständige Bewertung des Zustands der betreffenden Bestände und für die
Festlegung präziser MSY-Ziele für diese Ressourcen zurückzuführen. Es lässt sich nur schwer beurteilen, inwieweit die
beschlossenen TAC bezüglich der Nachhaltigkeit mit der Gemeinsamen
Fischereipolitik im Einklang stehen. Die
Kommission wird dieser Frage im Laufe des Jahres 2013 weiter nachgehen. Auf dem Ratstreffen vom Dezember 2012
verständigten sich Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Schweden und das
Vereinigte Königreich darauf, dass die Verringerung der fischereilichen
Sterblichkeit bei Kabeljaubeständen weiterhin eine Priorität darstellen muss
und dass die Mitgliedstaaten 2013 Maßnahmen zur Reduzierung der Rückwürfe und
zur Vermeidung von Kabeljaufängen erarbeiten und Pläne zur Vermeidung des Fangs
von Kabeljau im Jahr 2013 einführen würden. Die aktuellen Kenntnisse über den Zustand der
Fischbestände werden nachfolgend für die einzelnen Meeresregionen beschrieben[4]. Pelagische Bestände im Nordostatlantik: Die meisten Heringsbestände
(Nordsee, westlich von Schottland, westliche Ostsee, Bottnische See, Irische
See und Keltische See) sowie die Bestände von Ostseesprotten werden inzwischen
auf MSY-Niveau befischt. Außer für Hering in
der Bottnischen See wurden für 2013 TAC auf MSY-Niveau festgesetzt. Bei einigen anderen pelagischen Beständen hat sich
die Lage verschlechtert: Westlicher Stöcker
und Hering nordwestlich von Irland, im Golf von Riga und im Hauptbecken der
Ostsee sind überfischt. Bei Makrelen ist die Lage besonders
besorgniserregend. Die Europäische Union
versucht weiterhin, Island und die Färöer dazu zu bewegen, sich bei der
nachhaltigen Bewirtschaftung der Makrelenbestände Norwegen und der EU
anzuschließen. Hier gab es keine Fortschritte. Die von der EU, Norwegen, den Färöern und Island
2013 insgesamt festgesetzten TAC lagen erneut 36 % über den
wissenschaftlichen Empfehlungen (ohne Berücksichtigung der russischen Fänge). Der Bestand wird immer noch außerhalb
nachhaltiger Grenzen befischt und wird im kommenden Jahr weiter dezimiert
werden. Im Rahmen des ICES wird weiterhin an
der Bewertung des Zustands des Makrelenbestands gearbeitet. Nordsee, Skagerrak und Kattegat: Seelachs, Scholle,
Schellfisch und Hering werden auf MSY-Niveau befischt; Gleiches gilt für
Kaisergranat im Skagerrak und auf dem Fladengrund. Alle anderen Bestände,
einschließlich Seezunge, sind entweder überfischt oder es liegen keine
ausreichenden Informationen vor, um ihren Zustand zu bewerten. Ernsthafte Bedenken bestehen weiterhin bei
Kabeljau in der Nordsee. Trotz der jüngsten Bestandsvergrößerungen und der
Abnahme der fischereilichen Sterblichkeit liegt die Bestandsgröße nahe am
unteren Grenzwert für die Biomasse und beträgt weniger als die Hälfte des
Vorsorgewerts. Die Rückwurfraten sind rückläufig, betragen aber immer noch rund
25 % der Anlandungen. Die fischereiliche Sterblichkeit liegt deutlich über
dem MSY-Niveau und zunehmend über dem in der langfristigen Planung vorgesehenen
Wert. Die bislang getroffenen Maßnahmen sind nicht ausreichend. Hier muss noch
mehr getan werden. Der Kabeljaubestand im Kattegat hat ein extrem niedriges
Niveau erreicht, und es bedarf weiterer Maßnahmen wie Fangverbotszonen, um
diesen Bestand zu schützen. Auch die Rückwürfe von Scholle und Wittling
sind mit rund 40 % bzw. 56 % der Fänge immer noch sehr hoch. Allerdings wurden 2013 im Skagerrak infolge
der Vereinbarung mit Norwegen, ein Rückwurfverbot zu erlassen, neue Fanggeräte
mit verbesserter Selektivität eingeführt. An weiteren Verbesserungen der
Selektivität in der Nordsee wird derzeit gearbeitet. Ostsee: Sprotte,
Dorsch in der östlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee sowie in der
Bottnischen See werden im Einklang mit dem MSY-Niveau befischt. 2012 wurde auf
einem regionalen Forum der nationalen Fischereidirektionen („BALTFISH“) über
die TAC in der Ostsee verhandelt. Es wurde eine sehr verantwortungsvolle
Einigung über die Festsetzung der TAC für das Jahr 2013 im Einklang mit
den wissenschaftlichen Gutachten erzielt, und die Kommission konnte sich mit
dem Rat auf die von BALTFISH vereinbarten TAC einigen. Dies ist ein hervorragendes
Beispiel für die Umsetzung eines regionalen Ansatzes, den die Mitgliedstaaten
auch in anderen Gebieten verfolgen sollten. Die Mitgliedstaaten haben sich auch auf die
Umsetzung des Rückwurfverbots verständigt. Neue Selektivitätsmaßnahmen in der
Kabeljaufischerei werden derzeit von Wissenschaftlern in Zusammenarbeit mit dem
Regionalen Beirat für die Ostsee ausgearbeitet. Dadurch soll ein reibungsloser
Übergang zur Umsetzung des Rückwurfverbots erreicht werden. Westlich von Schottland, Irische See und
Keltische See: Weißfisch
(Kabeljau, Schellfisch und Wittling) in der Irischen See und westlich von
Schottland geben weiterhin Anlass zur Sorge. Für
Kabeljau und Wittling westlich von Schottland und in der Irischen See wurde
empfohlen, die Fänge auf das niedrigste Niveau zu senken. Die Verbesserungen beim Schellfischbestand westlich
von Schottland erwiesen sich als zu positiv angesetzt.
In der Keltischen See gibt das Jungfischaufkommen Anlass zur Sorge, und
in den Bewertungen wird nach wie vor die Notwendigkeit selektiver Maßnahmen
betont. Die MSY-Empfehlung für Schellfisch in
der Keltischen See sieht eine Reduzierung der Fänge um 55 % vor. Bei Weißfisch sind die Rückwurfraten nach wie vor
sehr hoch und gefährden die Überlebensfähigkeit dieser Bestände. Auf dem Ratstreffen vom Dezember 2012
verpflichteten sich das Vereinigte Königreich und die Kommission, sich
gemeinsam mit anderen westlich von Schottland Fischfang betreibenden
Mitgliedstaaten für eine Verringerung von Beifängen und die Vermeidung von
Rückwürfen einzusetzen. Für die Keltische See
vereinbarten die Kommission, Frankreich, Irland und das Vereinigte Königreich,
2013 die Maßnahmen zum Einsatz von selektivem Fanggerät zu überprüfen und nach
Diskussion mit den Interessenträgern zu ermitteln, welche Verbesserungen
erforderlich sind. Ausgehend von den
Schlussfolgerungen werden sich die Mitgliedstaaten auf weitere
Selektivitätsmaßnahmen verständigen, um die Rückwürfe in der gemischten
Weißfischfischerei bis Ende 2013 zu verringern. Von 18 Beständen, für die MSY-Bewertungen
vorgenommen werden konnten, wurden zehn im Jahr 2011 auf MSY-Niveau
befischt. Bei zwölf dieser Bestände lautete
die Empfehlung häufig, die Fänge deutlich zu verringern. Für acht Bestände wurde eine Erhöhung empfohlen. Bei Kaisergranat konnte aufgrund der
verbesserten Datenlage für alle bis auf eine funktionale Einheit eine
MSY-Schätzung vorgenommen werden. Durch die
verbesserten Daten konnte die Schonzeit im Bereich der Porcupine Bank verkürzt
werden. In der Keltischen See, in der Irischen See und
westlich von Schottland wurden Maßnahmen ergriffen, um Rückwürfe zu vermeiden
und die Kabeljausterblichkeit zu verringern. Sie
wurden vielfach erst im Oktober umgesetzt, so dass sich ihre Wirksamkeit erst
noch erweisen muss. Die Maßnahmen stützten
sich auf von der Wirtschaft gelieferte Daten. Der Regionalbeirat für die nordwestlichen
Gewässer (NWWRAC) hat seine „Initiative zur Behebung des Datenmangels“
fortgesetzt und die dritte Jahrestagung der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem
ICES abgehalten, um zu versuchen, die Lücke bei den wissenschaftlichen
Erkenntnissen über bestimmte Bestände in der Keltischen See zu schließen. Dies hat sich als nützlich erwiesen, und es wurde
vorgeschlagen, 2013 für die Irische See zurückliegende Daten zusammenzutragen. Für den Golf von Biscaya und die
ibero-atlantischen Gewässer stehen nur wenige Bewertungen zur Verfügung. Südlicher Seehecht ist aufgrund des hohen
Jungfischaufkommens im Überfluss vorhanden, doch der Bestand ist immer noch
überfischt und die Nachhaltigkeit dieses Bestands langfristig bedroht. Die Systeme zur Fang- und Aufwandserfassung der
Mitgliedstaaten am Atlantik wurden 2012 von der Kommission geprüft, und es
wurden Folgemaßnahmen beschlossen. Mit der
Umsetzung von Korrekturmaßnahmen in den Jahren 2012 und 2013 werden
Fortschritte erzielt und somit die Kontrollsysteme der betreffenden
Mitgliedstaaten verbessert. Für Kaisergranat
in der Kantabrischen See besteht nach wie vor die Empfehlung eines Fangstopps. Bei Seehecht werden die Rückwürfe auf etwa 6 %
der Gesamtfänge geschätzt. Im Mittelmeer sind Anzahl und Qualität
der Bestandsbewertungen zwar immer noch geografisch unausgewogen und
unregelmäßig, verzeichnen jedoch im Laufe der Zeit eine erhebliche
Verbesserung. 85 von 113 Beständen
(d. h. 75 %), die für die EU von Interesse sind, waren den
Untersuchungen der Jahre 2010-2012 zufolge überfischt.
Bei sieben der zehn nachhaltig bewirtschafteten Bestände handelt es sich
um kleine pelagische Arten. Da mit diesen
Abschätzungen erst kürzlich begonnen wurde und nicht alle Bestände jedes Jahr
bewertet werden, können diese Daten nicht dazu herangezogen werden, die
Entwicklung der Bestandslage zu beurteilen. Im Schwarzen Meer hat sich die Lage
verschlechtert. Sprotten weisen keinen guten
Zustand auf und werden derzeit überfischt, und die Sterblichkeit von Steinbutt
hat offensichtlich einen historischen Höchststand erreicht. Dieser Bestand wird nicht nachhaltig
bewirtschaftet. Obwohl diese
Bestandsabschätzungen durch den Mangel an fischereiunabhängigen Daten nicht
verlässlich sind, empfehlen Wissenschaftler, für diesen Bestand einen
internationalen Bewirtschaftungsplan zu erstellen. In
jedem Fall sollten die TAC 2014 auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten
und in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsparteien der Allgemeinen Kommission
für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) festgesetzt werden. 3. Wirtschaftliche Analyse Für 2011 deutet einiges darauf hin, dass die
EU-Fischereiflotte insgesamt, insbesondere aufgrund besserer Marktpreise,
rentabel war. Allerdings ist die Wirtschaftsleistung in vielen Flottensegmenten
schlecht, vor allem im Bereich der Grundfischarten. Aus STECF-Daten geht
hervor, dass rund 45 % aller EU-Flottensegmente im Jahr 2011 Verluste
machten. Die Analyse legt zwei Gründe für diese schwache
Wirtschaftsleistung nahe. Trotz
der Verbesserung bei vielen Fischbeständen führt der weiterhin schlechte
Zustand einiger wichtiger Bestände zu Fangrückgängen, und die mit der Fischerei
verbundenen Kosten – insbesondere die Treibstoffkosten – fielen höher aus als
erwartet. Die
Kraftstoffpreise sind 2011 weiter gestiegen, wodurch die Rentabilität der
Flotte, insbesondere für treibstoffintensive Fanggeräte wie Baumkurren,
Grundschleppnetze und pelagische Schleppnetze, zurückging. In gewissem Maße
ließen sich diese Belastungen durch treibstoffsparendere Antriebe sowie
Änderungen des Fangverhaltens und des Fanggeräts ausgleichen. Im Vergleich zu
2010 ging der Gesamtkraftstoffverbrauch der EU-Flotte um 5 % zurück.
Wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen, so konnten die Flotten erhebliche
Kraftstoffeinsparungen erzielen. Allerdings trägt angesichts steigender Kosten
der schrittweise Abbau der Überfischung eindeutig am stärksten zu
wirtschaftlicher Effizienz und Stabilität bei. Die jüngsten Zahlen aus dem Jahr 2011
zeigen, dass in der EU etwa 130 000 Fischer beschäftigt waren; dies
ist ein Rückgang um etwa 5 % im Vergleich zu 2010. Griechenland und Zypern
sind in dieser Analyse nicht enthalten, da sie keine Daten vorgelegt haben. In
dem Sektor besteht weiterhin ein Abwärtstrend bei der Beschäftigung. Gemäß den von den Mitgliedstaaten bis
8. Mai 2013 vorgelegten Angaben werden diese Feststellungen unter
anderem durch nachstehende Daten und Indikatoren gestützt: Das
Einkommen aus der Fischerei stieg von rund 6,5 Mrd. EUR im
Jahr 2010 auf 7,1 Mrd. EUR im Jahr 2011 und der Nettogewinn
von 324 Mio. EUR im Jahr 2010 auf 457 Mio. EUR im
Jahr 2011. Einkünfte
aus Anlandungen erhöhten sich 2011 um 10 %. Der Wert der Anlandungen stieg
um 7,5 %, während die angelandete Menge um 7,6 % zurückging. Der
Preisanstieg trug mehr zur erhöhten Rentabilität bei als die angelandete Menge.
Die Menge der Anlandungen ging zwar zurück, doch bei bestimmten Beständen, im
Wesentlichen pelagischen Arten, war ein Anstieg zu verzeichnen. Obwohl
2011 die Leistungsfähigkeit der EU-Flotte insgesamt mit einem Anstieg der
Nettogewinne um etwa 40 % zunahm, erhöhte sich die Zahl der
Flottensegmente, die Verluste machten. Rund 45 % der EU-Flotte
verzeichneten 2011 Verluste, während es im Jahr 2010 noch 42 % waren.
Dies deutet darauf hin, dass die Kluft zwischen rentablen und unrentablen
Flotten größer geworden ist. Die
Energiekosten stiegen 2011 um etwa 21 % im Vergleich zu 2010. 4. Politische Ausrichtung 4.1. Entwicklungen bei
wissenschaftlichen Gutachten für Bestände mit unzureichender Datenlage In früheren Ausgaben dieser Mitteilung wurde
der Besorgnis wegen fehlender wissenschaftlicher Gutachten für zahlreiche
Bestände Ausdruck verliehen. Daraufhin führte der ICES 2012 eine neue Methode
für Gutachten ein, bei der alle verfügbaren Informationen einbezogen werden.
Liegen lediglich unvollständige Daten vor (und ist keine quantitative Bewertung
möglich), so werden neue Verfahren genutzt, um aus den verfügbaren Daten
Rückschlüsse über die Bestandslage zu ziehen. Informationen wie frühere Fänge,
Tendenzen bei den Erhebungen, biologische Informationen über Wachstum und Reife
können nun kombiniert und zur Abgabe einer Empfehlung hinsichtlich des
MSY-Niveaus oder der Vorsorgekriterien genutzt werden. Dies ist nicht so exakt
wie analytische Bewertungen, kann bei kleinen, wirtschaftlich eher
unbedeutenden oder erst seit kurzem bewirtschafteten Beständen jedoch annehmbar
sein. 2012 hat der ICES für 48 solche Bestände Gutachten vorgelegt. In diese Kategorie fallen derzeit auch einige
wertvolle und wichtige Bestände, insbesondere Seeteufel. Hierbei bedarf es
weiterer Verbesserungen bei der Datenerhebung und ‑analyse. Die
Kommission wird mit der Einführung einer neuen Regelung anstelle der „Rahmenregelung
für die Datenerhebung“[5]
weiterhin solche Verbesserungen anstreben. Im Falle eines anhaltenden
Datenmangels muss der Vorsorgeansatz gestärkt werden. 4.2. Verpflichtung zur Anlandung
aller Fänge Es wird davon ausgegangen, dass die Reform der
Gemeinsamen Fischereipolitik 2013 verabschiedet und die Verpflichtung zur
Anlandung aller Fänge am 1. Januar 2015 für folgende Fischereien in
Kraft treten wird: kleine
pelagische Fische (Makrele, Hering, Stöcker, Blauer Wittling, Eberfisch,
Sardelle, Glasauge, Sardine, Sprotte); große
pelagische Fische (Roter Thun, Schwertfisch, Weißer Thun, Großaugenthun, Blauer
und Weißer Marlin); industrielle
Zwecke, z. B. Fischerei auf Lodde, Sandaal und Stintdorsch; Lachs
in der Ostsee; hierbei wird davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur
Anlandung aller Fänge bereits am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. 2013 bittet die Kommission den ICES, den STECF
und die GFCM um Vorbereitung der Bewertung, welche Mengen dieser Bestände
zurückgeworfen wurden, um erforderlichenfalls die entsprechenden Fangmöglichkeiten
anpassen zu können. Dies kann – je nach Umfang
der bisherigen Rückwürfe – zu TAC-Erhöhungen führen. Es
gilt der Grundsatz, dass die gesamte Entnahmemenge, einschließlich Fisch, der
bislang zurückgeworfen worden wäre, die Umsetzung der GFP-Ziele, insbesondere
das Erreichen des Fmsy, nicht gefährden darf. Vor dieser Bewertung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,
den genannten beratenden Einrichtungen aktuelle Daten vorzulegen. Die zuständigen Regionalbeiräte werden ebenfalls
konsultiert. Es ist entscheidend, dass die
Rückwurfdaten einer wissenschaftlichen Prüfung durch diese Stellen unterzogen
werden, bevor sie zur TAC-Anpassung herangezogen werden. Die Kommission wird bei ihren künftigen
Vorschlägen für die Fangmöglichkeiten für diese Arten die wissenschaftlichen
Gutachten hinsichtlich der Auswirkungen auf den angemessenen Umfang der
Fangmöglichkeiten und der Schätzungen der Rückwürfe berücksichtigen. Wie bereits erwähnt, dürfen solche Anpassungen der
Verwirklichung der Erhaltungsziele der GFP, insbesondere dem Ziel, die Bestände
auf MSY-Niveau zu bringen und in der Folge auf diesem Niveau zu halten, nicht
zuwiderlaufen. 4.3. Fischereiaufwand Neben der Festsetzung von TAC wurde bisher
auch der Fischereiaufwand gesteuert (Begrenzung der Zeit auf See für
Fischereifahrzeuge), um Rückwürfe und illegale Fänge zu verringern. Fischereiaufwandsbeschränkungen sind eine wichtige
Bestandserhaltungsmaßnahme, die im Rahmen mehrerer langfristiger Pläne
Anwendung findet (z. B. für Kabeljau in Nord- und Ostsee, Scholle und
Seezunge in der Nordsee, Seezunge im westlichen Ärmelkanal, Südlichen Seehecht
und Kaisergranat (siehe Anhang II)). Anhang II lässt beim Fischereiaufwand
zwischen 2003 bzw. 2004 und 2010 generell, wenn auch etwas unregelmäßig, eine
rückläufige Tendenz erkennen. Die stärksten Rückgänge des Fischereiaufwands
waren in der westlichen Ostsee, in der Nordsee, im Kattegat, in der Irischen
See und westlich von Schottland zu verzeichnen, während der Rückgang im
westlichen Ärmelkanal etwas geringer ausfiel; dort blieb der Fischereiaufwand
über die letzten drei Jahre konstant. In den
ibero-atlantischen Gewässern war bis 2009 nur ein geringer Rückgang
festzustellen. Für 2010 und die Folgejahre
liegen keine Daten vor. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, vollständige
Aufwandsdaten zu übermitteln, um einen besseren Überblick über die Entwicklung
des Fischereiaufwands zu bekommen, insbesondere im Rahmen der Aufwandsregelung
für Südlichen Seehecht und im Einklang mit mehreren Verordnungen über Fangmöglichkeiten. In der mittleren Ostsee scheint der
Fischereiaufwand seit 2009 zuzunehmen. Der
Fischereiaufwand der Baumkurrentrawler im westlichen Ärmelkanal stieg von 2010
auf 2011 ebenfalls an. In der Irischen See und
im westlichen Ärmelkanal blieb der Fischereiaufwand 2011 im Vergleich zu 2010
nahezu unverändert, westlich von Schottland ging er jedoch deutlich zurück. Im Gegensatz zu der Entwicklung in anderen
Gebieten gibt es bislang keinerlei Nachweis, dass die Maßnahmen zur Reduzierung
des Fischereiaufwands in den ibero-atlantischen Gewässern Wirkung zeigen. 5. Bewirtschaftung über
Mehrjahrespläne Die Umsetzung von langfristigen Plänen hat
entscheidend zu der verbesserten Bestandslage seit Mitte der 2000er Jahre
beigetragen. Bestehende Pläne müssen auch weiterhin auf der Grundlage
wissenschaftlicher Gutachten umgesetzt werden, um größere Stabilität für die
Industrie und gesündere Fischbestände zu erreichen. Die Kommission arbeitet daran, die bestehenden
Pläne für einzelne Bestände durch umfassende Bewirtschaftungspläne für mehrere
Bestände zu ersetzen. Beim ersten
ausgearbeiteten Vorschlag handelt es sich um einen Mehrartenplan für die
Ostsee, in dem auch biologische Wechselwirkungen wie Räuber-Beute-Beziehungen
und Konkurrenzkampf berücksichtigt werden. Ebenfalls
in Arbeit ist ein Plan für gemischte Fischereien in der Nordsee, in dem
technische Wechselwirkungen berücksichtigt sind, d. h. die Art und Weise,
wie mit verschiedenen Flotten und Fanggeräten Fänge unterschiedlicher
Zusammensetzung getätigt werden. Zudem wurde
eine Studie über die Fischereien in der Keltischen See in Auftrag gegeben. Solche Ansätze müssen weiterentwickelt werden, um
den Forderungen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu entsprechen, nach der
das Ökosystem als Ganzes – und nicht einzelne Bestände – bewirtschaftet werden
soll, um einen guten Umweltzustand zu erreichen. Die vorgeschlagenen Pläne für Sardellen im
Golf von Biskaya, Lachs in der Ostsee und die westlichen Stöckerbestände wurden
von der Kommission zwischen 2009 und 2011 verabschiedet und werden derzeit im
Parlament und im Rat diskutiert. Im Mittelmeerraum werden weitere Anstrengungen
unternommen, um die Zahl der Bestände, für die wissenschaftliche Gutachten
vorliegen, zu erhöhen und langfristige internationale Pläne zu erarbeiten. Nach der Mittelmeerverordnung[6] sollten die EU-Mitgliedstaaten
auf nationaler Ebene Mehrjahrespläne verabschieden. Bei
der Umsetzung dieser Verpflichtung, die sorgfältig überwacht wird, gab es
erhebliche Verzögerungen, zuletzt wurden jedoch Fortschritte erzielt. Um den Prozess weiter zu beschleunigen, hat die
Kommission Vorverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleitet; die
erforderlichen Maßnahmen bei Vertragsverletzung werden 2013 weiter
ausgearbeitet. Diese Maßnahmen werden auf der
Ebene der GFCM ergriffen, um den Bewirtschaftungsrahmen auf subregionaler Ebene
zu verbessern. Sie dürften dazu beitragen, die
Beschlussfassung für die Annahme internationaler Mehrjahrespläne zu
erleichtern. Als ein Ergebnis wird davon
ausgegangen, dass auf der 37. Sitzung der GFCM ein Vorschlag zur
Erstellung eines internationalen Bewirtschaftungsplanes für kleine pelagische
Bestände in der Adria vorgelegt wird. Auch im
Schwarzen Meer werden derzeit die ersten Schritte zur Erstellung eines
internationalen Bewirtschaftungsplans für Steinbutt unternommen. 6. Vorgehensweise für
TAC-Vorschläge 6.1. Grundsätze für die
Festsetzung von TAC Gibt es gültige langfristige Pläne zur
Regelung der TAC und Aufwandsbeschränkungen, so müssen diese eingehalten
werden. Die Kommission wird auch TAC bzw.
Aufwandsbeschränkungen vorschlagen, die mit den Vorschlägen der Kommission für
langfristige Pläne im Einklang stehen. Werden
von den Regionalbeiräten erarbeitete Pläne von ICES und STECF als mit den
MSY-Standards vereinbar eingestuft, so werden solche Pläne ebenfalls berücksichtigt. Wenn jedoch die Wiederauffüllungsziele von Plänen
erreicht wurden und diese die Festsetzung der jährlichen Fangmöglichkeiten
nicht mehr vorsehen, wird die Kommission ihre Vorschläge auf der Grundlage der
wissenschaftlichen Gutachten zum Erreichen des MSY-Niveaus bei der
fischereilichen Sterblichkeit bis 2015 machen. TAC und andere Maßnahmen, die mit Drittländern
vereinbart wurden, müssen umgesetzt werden. Werden wissenschaftliche Gutachten auf der
Grundlage von umfassenden Daten und quantitativen Analysen und Prognosen gemäß
dem „MSY-Konzept“ des ICES vorgelegt, sollten die TAC nach Maßgabe dieser
Gutachten festgesetzt werden. Wenn solche
Gutachten zur Verfügung stehen, sollten sie unmittelbar herangezogen werden, um
die Höhe der Quoten oder des Fischereiaufwands festzusetzen, damit das
MSY-Niveau bis 2015 erreicht wird. Kann die
TAC aufgrund wissenschaftlicher Gutachten in einer Höhe festgesetzt werden, mit
der das MSY-Niveau ohne bzw. mit geringer TAC-Kürzung vor 2015 erreicht werden
kann, wird die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Bei Abgabe wissenschaftlicher Empfehlungen auf
der Grundlage von qualitativen Analysen der verfügbaren Informationen (auch
wenn diese unvollständig sind oder sich teilweise auf die Meinung von
Sachverständigen stützen) sollten diese als Grundlage für die Festsetzung der
TAC dienen. Spezifische diesbezügliche Fragen
sind in Abschnitt 6.2 erläutert. Liegen keinerlei wissenschaftliche Gutachten
vor, ist systematisch und in zuvor festgelegter, transparenter Weise nach dem
Vorsorgeprinzip zu verfahren (siehe Mitteilung KOM (2000) 1 endgültig). 6.2. Verfahren für ausgewählte
Bestände mit unzureichender Datenlage In einer gemeinsamen mit dem Rat im Dezember
2012 abgegebenen Erklärung stellte die Kommission klar, dass sie (sofern
angesichts künftiger wissenschaftlicher Gutachten möglich) für die in
Anhang III aufgeführten Bestände die TAC auf dem für 2013 festgesetzten
Niveau belassen möchte. Dabei handelt es sich um Bestände, über deren Zustand
nur begrenzte Daten vorliegen und die wirtschaftlich eher unbedeutend sind,
d. h. die nur als Beifang oder unter geringer Quotenausschöpfung gefangen
werden. 7. Tiefseearten Die TAC für Tiefseearten für 2014 wurden
bereits festgesetzt[7];
hier sind keine Änderungen vorgesehen. 8. Zeitplan Der vorläufige Zeitplan stellt sich gemäß
nachstehender Tabelle dar. Gemäß der üblichen
Praxis wird die Kommission dem Rat für kurzlebige Arten zum jeweils geeigneten
Zeitpunkt des Jahres separate Vorschläge zu den Fangmöglichkeiten unterbreiten.
Verordnung über die Fangmöglichkeiten || Gutachten verfügbar || Vorschlag der Kommission || Mögliche Annahme durch den Rat Bestände im Atlantik, in der Nordsee, der Antarktis und anderen Gebieten || Juli bis Dezember || Oktober || Dezember Ostsee || Anfang Juni || Mitte September || Oktober Schwarzes Meer || Ende Oktober || November || Dezember ANHANG Ia – Zusammenfassung wissenschaftlicher
Gutachten über Bestände im Nordostatlantik und angrenzenden Gewässern Tabelle 2: Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung || Anzahl der Bestände || 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || 2013 Befischungsrate im Verhältnis zum höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) bekannt || || || 34 || 23 || 32 || 33 || 35 || 39 || 35 || 38 || 41 Bestand ist überfischt || || || 32 || 21 || 30 || 29 || 30 || 28 || 22 || 18 || 16 Befischungsrate entspricht dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) || || || 2 || 2 || 2 || 4 || 5 || 11 || 13 || 20 || 25 Anteil der überfischten Bestände (in %) || || || 94% || 91% || 94% || 88% || 86% || 72% || 63% || 47% || 39% ANHANG Ib – Zusammenfassung von Gutachten über
Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung der Bestände an Grundfischarten und der kleinen pelagischen Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer || Anz. || % || || || || || || Bestände nach Kriterien eingestuft (Referenzwert festgelegt) || 85 || 75 || || Andere, aufgrund unzureichender Daten unberücksichtigte Bestände (Referenzwert noch nicht festgelegt) || 28 || 25 || Berücksichtigte Bestände (aus insgesamt 27 Arten) || 113 || 100 || || Eingestufte Bestände: || || || || Bestand ist überfischt (oberhalb Fmsy oder Ersatzwert) || 75 || 88 || Befischung des Bestands entspricht Fmsy oder Ersatzwert oder liegt darunter || 10 || 12 || Bestände insgesamt || 85 || 100 || || || || || || ANHANG II – Steuerung des
Fischereiaufwands über Mehrjahrespläne, Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF
(Angaben von der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Verfügung gestellt) Schaubild 1: Regulierter Fischereiaufwand
in der westlichen Ostsee Schaubild 2: Regulierter Fischereiaufwand
in der mittleren Ostsee Schaubild 3: Regulierter Fischereiaufwand
im Kattegat Schaubild 4: Regulierter
Fischereiaufwand in der Nordsee, im Skagerrak und im östlichen Ärmelkanal. Schaubild 5: Regulierter Fischereiaufwand
in der Irischen See Schaubild 6: Regulierter
Fischereiaufwand westlich von Schottland Schaubild 7: Regulierter Fischereiaufwand
im westlichen Ärmelkanal Schaubild 8: Regulierter Fischereiaufwand
in den ibero-atlantischen Gewässern
Spanien hat für 2010 und 2011 keine Daten vorgelegt, deshalb sind nur die Werte
bis einschließlich 2009 dargestellt. ANHANG III – Bestände, für die die TAC
gegenüber 2013 unverändert beibehalten werden sollen, sofern sich der Zustand
dieser Bestände nicht wesentlich ändert. Gebräuchliche Bezeichnung || TAC-Gebiet Blauleng || EU und internationale Gewässer der Gebiete II und IV Blauleng || EU und internationale Gewässer des Gebiets III Kabeljau || VIb (Rockall-Untereinheit) Gemeine Seezunge || VI, Vb, internationale Gewässer der Gebiete XII und XIV Gemeine Seezunge || VIIbc Hering || VIIef Goldlachs || EU- und internationale Gewässer der Gebiete I und II Goldlachs || EU- und internationale Gewässer der Gebiete III und IV Leng || EU- und internationale Gewässer der Gebiete I und II Leng || EU- und internationale Gewässer des Gebiets V Scholle || Vb (EU-Gewässer), VI, XII, XIV Scholle || VIIbc Scholle || VIII, IX, X und CECAF 34.1.1 Pollack || Vb (EU-Gewässer), VI, XII und XIV Pollack || IX, X, CECAF 34.1.1 (EU) Seelachs || VII, VIII, IX, X, CECAF 34.1.1 (EG) Seezunge || VIIIcde, IX, X, CECAF (EU) Sprotte || VIIde Lumb || IIIa und EU 22-23 Lumb || EU I, II, XIV Lumb || IV (EU-Gewässer) [1] KOM(2011) 425 endg. [2] Richtlinie 2008/56/EG, ABl. L 164 vom 25.6.2008,
S. 19. [3] 1 Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 39/2013
des Rates, ABl. L 23 vom 25.1.2013. [4] Eine
Tabelle mit europäischen Fangquoten und entsprechenden Einordnungen nach dem
Ampelsystem ist abzurufen unter http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/publications. Eine vollständige Analyse der Bestandslage findet sich unter www.ices.dk und https://stecf.jrc.ec.europa.eu. [5] Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates,
ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 1-12. [6] Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates, ABl. L 196
vom 28.7.2011, S. 42. [7] Verordnung (EU) Nr. 1262/2012 des Rates, ABl. L 356 vom 22.12.2012, S. 22-33.