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Document 52013DC0319

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2014

/* COM/2013/0319 final */

52013DC0319

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2014 /* COM/2013/0319 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2014

1.           Einleitung

In diesem Dokument ist dargelegt, wie die Europäische Kommission zunächst beabsichtigt, die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und den Fischereiaufwand in europäischen Gewäs­sern und für europäische Fischer für das Jahr 2014 festzusetzen. Die Mitgliedstaaten und die Regionalbeiräte sind aufgerufen, der Kommission ihre Standpunkte zur weiteren Beratung zu unterbreiten, bevor eine endgültige Entscheidung über die Vorschläge der Kommission getroffen wird.

Der Zustand der Fischbestände im europäischen Atlantik und den angrenzenden Gewässern entwickelt sich weiterhin positiv. Es werden mehr Bestände innerhalb des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) befischt. Zudem liegen auch mehr Kenntnisse über den Zustand der Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer vor.

Überfischung sollte weiterhin abgebaut werden. Die wichtigsten Instrumente hierfür sind Anpassungen bei den Fangmöglichkeiten und Anpassungen der zulässigen Konstruktion der Fanggeräte, um deren Selektivität zu verbessern. Ausgehend von der erwarteten Verabschie­dung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, die auf einem Vorschlag der Kommis­sion beruht[1], wird davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge ab 2014 schrittweise für die einzelnen Fischereien gelten wird. Auch dadurch sollte sich der Erhaltungszustand der Fischbestände verbessern.

Ein Ende der Überfischung bedeutet eine erhebliche Verringerung der Gefahr von Insolven­zen in der kommerziellen Fischerei, rentablere Fischereiflotten, die Senkung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs sowie die Gewährleistung einer gleichmäßigeren und verlässlicheren Versorgung der Verbraucher mit Fisch. Gleichzeitig werden dadurch auch die Auswirkungen auf die Meeresumwelt und auf gefährdete Arten wie Delphine und Korallen verringert. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie[2] bis 2020 einen guten Umweltzustand zu erreichen.

Ein Ende der Überfischung ist auch Teil der Lösung zur Beendigung der Rückwurfpraxis, da mehr Fische die Chance haben, eine vermarktbare Größe zu erreichen; dadurch wird es für die Fischer viel einfacher, ausreichend große und keine kleinen Fische zu fangen.

Angesichts der Vorteile der MSY-Fischerei sollten alle erdenklichen Anstrengungen unter­nommen werden, um diesen Zustand schnellstmöglich zu erreichen. Die Kommission beabsichtigt, im Hinblick auf die Erreichung des MSY-Niveaus mit geringem Risiko der Bestandsdezimierung den wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) zu folgen. Damit beruhen die Vorschläge für Fangmöglichkeiten auf der gleichen Grundlage wie in den Fischwirtschaftsjahren 2011 - 2013.

Liegen zu bestimmten Fischbeständen nur unvollständige biologische Informationen vor und ist keine quantifizierte Schätzung des MSY-Niveaus möglich, wird sich die Kommission auf Bewertungen und qualitative Gutachten der genannten wissenschaftlichen Einrichtungen stützen und unter transparenter und systematischer Anwendung des Vorsorgeprinzips die verfügbaren Informationen als Grundlage für ihre Vorschläge nutzen. Für einige Bestände wird keine Änderung der TAC vorgeschlagen, solange es keine neuen Erkenntnisse gibt, dass eine Anpassung nötig ist.

2.           Bestandslage

Aktuelle Informationen zur Bestandslage in den europäischen Gewässern des Atlantiks (Anhang Ia) zeigen eine deutliche Zunahme der Bestände, für die wissenschaftliche Gutach­ten über die sicheren biologischen Grenzen vorliegen (Tabelle 1). Hier ist ein Anstieg von 35 % im Jahr 2012 auf 50 % für 2013 zu verzeichnen. Die Zahl der Bestände, für die eine umfassende Bewertung vorliegt, stieg schrittweise von 29 im Jahr 2007 auf 46 im Jahr 2013 und zeigt eine verbesserte, den Gutachten zugrunde liegende wissenschaftliche Datenlage (Tabelle 5). Dadurch, dass der ICES in Fällen, in denen nur begrenzte Daten verfügbar waren, eine neue Methodik eingeführt hat, konnte die Zahl der Bestände, für die eine quantitative Bewertung vorlag, von 47 auf 77 erhöht werden.

Der Zustand der Bestände verbessert sich kontinuierlich (Tabelle 2). Die Zahl der überfisch­ten Bestände (d. h. die derzeitige fischereiliche Sterblichkeit liegt über dem Wert, der den höchstmöglichen Dauerertrag garantiert) ist von 47 % im vergangenen Jahr auf 39 % in diesem Jahr zurückgegangen.

Für weitere Bestände wird die Empfehlung ausgesprochen, die Fänge auf das niedrigst­mögliche Niveau zu senken (Tabelle 3). Dabei handelt es sich um Kabeljau und Seezunge in der Irischen See, Hering in der Keltischen See, Garnelen (Pandalus) in der nördlichen Nordsee und Wittling westlich von Schottland. Stintdorsch gehört 2013 nicht mehr in diese Kategorie.

Seit 2011 werden die TAC für sechs Bestände von einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzt[3]. Dies wird gemacht, wenn lediglich ein Mitgliedstaat an der betreffenden Fischerei interessiert ist, wobei Vorkehrungen zur Sicherstellung einer guten Bewirtschaftung getroffen werden. Es gibt Anlass zu Besorgnis, dass die Mitgliedstaaten nicht in der Lage waren, ihren Berichts­pflichten umfassend nachzukommen. Meist war dies auf fehlende technische Mittel für eine vollständige Bewertung des Zustands der betreffenden Bestände und für die Festlegung präziser MSY-Ziele für diese Ressourcen zurückzuführen. Es lässt sich nur schwer beurteilen, inwieweit die beschlossenen TAC bezüglich der Nachhaltigkeit mit der Gemeinsamen Fischereipolitik im Einklang stehen. Die Kommission wird dieser Frage im Laufe des Jahres 2013 weiter nachgehen.

Auf dem Ratstreffen vom Dezember 2012 verständigten sich Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich darauf, dass die Verringerung der fischereilichen Sterblichkeit bei Kabeljaubeständen weiterhin eine Priorität darstellen muss und dass die Mitgliedstaaten 2013 Maßnahmen zur Reduzierung der Rückwürfe und zur Vermeidung von Kabeljaufängen erarbeiten und Pläne zur Vermeidung des Fangs von Kabeljau im Jahr 2013 einführen würden.

Die aktuellen Kenntnisse über den Zustand der Fischbestände werden nachfolgend für die einzelnen Meeresregionen beschrieben[4].

Pelagische Bestände im Nordostatlantik: Die meisten Heringsbestände (Nordsee, westlich von Schottland, westliche Ostsee, Bottnische See, Irische See und Keltische See) sowie die Bestände von Ostseesprotten werden inzwischen auf MSY-Niveau befischt. Außer für Hering in der Bottnischen See wurden für 2013 TAC auf MSY-Niveau festgesetzt. Bei einigen anderen pelagischen Beständen hat sich die Lage verschlechtert: Westlicher Stöcker und Hering nordwestlich von Irland, im Golf von Riga und im Hauptbecken der Ostsee sind überfischt.

Bei Makrelen ist die Lage besonders besorgniserregend. Die Europäische Union versucht weiterhin, Island und die Färöer dazu zu bewegen, sich bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Makrelenbestände Norwegen und der EU anzuschließen. Hier gab es keine Fortschritte. Die von der EU, Norwegen, den Färöern und Island 2013 insgesamt festgesetzten TAC lagen erneut 36 % über den wissenschaftlichen Empfehlungen (ohne Berücksichtigung der russischen Fänge). Der Bestand wird immer noch außerhalb nachhaltiger Grenzen befischt und wird im kommenden Jahr weiter dezimiert werden. Im Rahmen des ICES wird weiterhin an der Bewertung des Zustands des Makrelenbestands gearbeitet.

Nordsee, Skagerrak und Kattegat: Seelachs, Scholle, Schellfisch und Hering werden auf MSY-Niveau befischt; Gleiches gilt für Kaisergranat im Skagerrak und auf dem Fladengrund. Alle anderen Bestände, einschließlich Seezunge, sind entweder überfischt oder es liegen keine ausreichenden Informationen vor, um ihren Zustand zu bewerten.

Ernsthafte Bedenken bestehen weiterhin bei Kabeljau in der Nordsee. Trotz der jüngsten Bestandsvergrößerungen und der Abnahme der fischereilichen Sterblichkeit liegt die Bestandsgröße nahe am unteren Grenzwert für die Biomasse und beträgt weniger als die Hälfte des Vorsorgewerts. Die Rückwurfraten sind rückläufig, betragen aber immer noch rund 25 % der Anlandungen. Die fischereiliche Sterblichkeit liegt deutlich über dem MSY-Niveau und zunehmend über dem in der langfristigen Planung vorgesehenen Wert. Die bislang getrof­fenen Maßnahmen sind nicht ausreichend. Hier muss noch mehr getan werden. Der Kabeljaubestand im Kattegat hat ein extrem niedriges Niveau erreicht, und es bedarf weiterer Maßnahmen wie Fangverbotszonen, um diesen Bestand zu schützen.

Auch die Rückwürfe von Scholle und Wittling sind mit rund 40 % bzw. 56 % der Fänge immer noch sehr hoch.

Allerdings wurden 2013 im Skagerrak infolge der Vereinbarung mit Norwegen, ein Rück­wurfverbot zu erlassen, neue Fanggeräte mit verbesserter Selektivität eingeführt. An weiteren Verbesserungen der Selektivität in der Nordsee wird derzeit gearbeitet.

Ostsee: Sprotte, Dorsch in der östlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee sowie in der Bottnischen See werden im Einklang mit dem MSY-Niveau befischt. 2012 wurde auf einem regionalen Forum der nationalen Fischereidirektionen („BALTFISH“) über die TAC in der Ostsee verhandelt. Es wurde eine sehr verantwortungsvolle Einigung über die Festsetzung der TAC für das Jahr 2013 im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten erzielt, und die Kommission konnte sich mit dem Rat auf die von BALTFISH vereinbarten TAC einigen. Dies ist ein hervorragendes Beispiel für die Umsetzung eines regionalen Ansatzes, den die Mitgliedstaaten auch in anderen Gebieten verfolgen sollten.

Die Mitgliedstaaten haben sich auch auf die Umsetzung des Rückwurfverbots verständigt. Neue Selektivitätsmaßnahmen in der Kabeljaufischerei werden derzeit von Wissenschaftlern in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Beirat für die Ostsee ausgearbeitet. Dadurch soll ein reibungsloser Übergang zur Umsetzung des Rückwurfverbots erreicht werden.

Westlich von Schottland, Irische See und Keltische See: Weißfisch (Kabeljau, Schellfisch und Wittling) in der Irischen See und westlich von Schottland geben weiterhin Anlass zur Sorge. Für Kabeljau und Wittling westlich von Schottland und in der Irischen See wurde empfohlen, die Fänge auf das niedrigste Niveau zu senken. Die Verbesserungen beim Schellfischbestand westlich von Schottland erwiesen sich als zu positiv angesetzt. In der Keltischen See gibt das Jungfischaufkommen Anlass zur Sorge, und in den Bewertungen wird nach wie vor die Notwendigkeit selektiver Maßnahmen betont. Die MSY-Empfehlung für Schellfisch in der Keltischen See sieht eine Reduzierung der Fänge um 55 % vor. Bei Weiß­fisch sind die Rückwurfraten nach wie vor sehr hoch und gefährden die Überlebensfähigkeit dieser Bestände. Auf dem Ratstreffen vom Dezember 2012 verpflichteten sich das Vereinigte Königreich und die Kommission, sich gemeinsam mit anderen westlich von Schottland Fischfang betreibenden Mitgliedstaaten für eine Verringerung von Beifängen und die Vermei­dung von Rückwürfen einzusetzen. Für die Keltische See vereinbarten die Kommission, Frankreich, Irland und das Vereinigte Königreich, 2013 die Maßnahmen zum Einsatz von selektivem Fanggerät zu überprüfen und nach Diskussion mit den Interessenträgern zu ermitteln, welche Verbesserungen erforderlich sind. Ausgehend von den Schlussfolgerungen werden sich die Mitgliedstaaten auf weitere Selektivitätsmaßnahmen verständigen, um die Rückwürfe in der gemischten Weißfischfischerei bis Ende 2013 zu verringern.

Von 18 Beständen, für die MSY-Bewertungen vorgenommen werden konnten, wurden zehn im Jahr 2011 auf MSY-Niveau befischt. Bei zwölf dieser Bestände lautete die Empfehlung häufig, die Fänge deutlich zu verringern. Für acht Bestände wurde eine Erhöhung empfohlen.

Bei Kaisergranat konnte aufgrund der verbesserten Datenlage für alle bis auf eine funktionale Einheit eine MSY-Schätzung vorgenommen werden. Durch die verbesserten Daten konnte die Schonzeit im Bereich der Porcupine Bank verkürzt werden.

In der Keltischen See, in der Irischen See und westlich von Schottland wurden Maßnahmen ergriffen, um Rückwürfe zu vermeiden und die Kabeljausterblichkeit zu verringern. Sie wurden vielfach erst im Oktober umgesetzt, so dass sich ihre Wirksamkeit erst noch erweisen muss. Die Maßnahmen stützten sich auf von der Wirtschaft gelieferte Daten.

Der Regionalbeirat für die nordwestlichen Gewässer (NWWRAC) hat seine „Initiative zur Behebung des Datenmangels“ fortgesetzt und die dritte Jahrestagung der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem ICES abgehalten, um zu versuchen, die Lücke bei den wissen­schaftlichen Erkenntnissen über bestimmte Bestände in der Keltischen See zu schließen. Dies hat sich als nützlich erwiesen, und es wurde vorgeschlagen, 2013 für die Irische See zurückliegende Daten zusammenzutragen.

Für den Golf von Biscaya und die ibero-atlantischen Gewässer stehen nur wenige Bewer­tungen zur Verfügung. Südlicher Seehecht ist aufgrund des hohen Jungfischaufkommens im Überfluss vorhanden, doch der Bestand ist immer noch überfischt und die Nachhaltigkeit dieses Bestands langfristig bedroht. Die Systeme zur Fang- und Aufwandserfassung der Mitgliedstaaten am Atlantik wurden 2012 von der Kommission geprüft, und es wurden Folgemaßnahmen beschlossen. Mit der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen in den Jahren 2012 und 2013 werden Fortschritte erzielt und somit die Kontrollsysteme der betreffenden Mitgliedstaaten verbessert. Für Kaisergranat in der Kantabrischen See besteht nach wie vor die Empfehlung eines Fangstopps. Bei Seehecht werden die Rückwürfe auf etwa 6 % der Gesamtfänge geschätzt.

Im Mittelmeer sind Anzahl und Qualität der Bestandsbewertungen zwar immer noch geografisch unausgewogen und unregelmäßig, verzeichnen jedoch im Laufe der Zeit eine erhebliche Verbesserung. 85 von 113 Beständen (d. h. 75 %), die für die EU von Interesse sind, waren den Untersuchungen der Jahre 2010-2012 zufolge überfischt. Bei sieben der zehn nachhaltig bewirtschafteten Bestände handelt es sich um kleine pelagische Arten. Da mit diesen Abschätzungen erst kürzlich begonnen wurde und nicht alle Bestände jedes Jahr bewertet werden, können diese Daten nicht dazu herangezogen werden, die Entwicklung der Bestandslage zu beurteilen.

Im Schwarzen Meer hat sich die Lage verschlechtert. Sprotten weisen keinen guten Zustand auf und werden derzeit überfischt, und die Sterblichkeit von Steinbutt hat offensichtlich einen historischen Höchststand erreicht. Dieser Bestand wird nicht nachhaltig bewirtschaftet. Obwohl diese Bestandsabschätzungen durch den Mangel an fischereiunabhängigen Daten nicht verlässlich sind, empfehlen Wissenschaftler, für diesen Bestand einen internationalen Bewirtschaftungsplan zu erstellen. In jedem Fall sollten die TAC 2014 auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten und in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsparteien der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) festgesetzt werden.

3.           Wirtschaftliche Analyse

Für 2011 deutet einiges darauf hin, dass die EU-Fischereiflotte insgesamt, insbesondere aufgrund besserer Marktpreise, rentabel war. Allerdings ist die Wirtschaftsleistung in vielen Flottensegmenten schlecht, vor allem im Bereich der Grundfischarten. Aus STECF-Daten geht hervor, dass rund 45 % aller EU-Flottensegmente im Jahr 2011 Verluste machten.

Die Analyse legt zwei Gründe für diese schwache Wirtschaftsleistung nahe.

Trotz der Verbesserung bei vielen Fischbeständen führt der weiterhin schlechte Zustand einiger wichtiger Bestände zu Fangrückgängen, und die mit der Fischerei verbundenen Kosten – insbesondere die Treibstoffkosten – fielen höher aus als erwartet.

Die Kraftstoffpreise sind 2011 weiter gestiegen, wodurch die Rentabilität der Flotte, insbesondere für treibstoffintensive Fanggeräte wie Baumkurren, Grundschleppnetze und pelagische Schleppnetze, zurückging. In gewissem Maße ließen sich diese Belastungen durch treibstoffsparendere Antriebe sowie Änderungen des Fangverhaltens und des Fanggeräts ausgleichen. Im Vergleich zu 2010 ging der Gesamtkraftstoffverbrauch der EU-Flotte um 5 % zurück. Wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen, so konnten die Flotten erheb­liche Kraftstoffeinsparungen erzielen. Allerdings trägt angesichts steigender Kosten der schrittweise Abbau der Überfischung eindeutig am stärksten zu wirtschaftlicher Effizienz und Stabilität bei.

Die jüngsten Zahlen aus dem Jahr 2011 zeigen, dass in der EU etwa 130 000 Fischer beschäftigt waren; dies ist ein Rückgang um etwa 5 % im Vergleich zu 2010. Griechenland und Zypern sind in dieser Analyse nicht enthalten, da sie keine Daten vorgelegt haben. In dem Sektor besteht weiterhin ein Abwärtstrend bei der Beschäftigung.

Gemäß den von den Mitgliedstaaten bis 8. Mai 2013 vorgelegten Angaben werden diese Feststellungen unter anderem durch nachstehende Daten und Indikatoren gestützt:

Das Einkommen aus der Fischerei stieg von rund 6,5 Mrd. EUR im Jahr 2010 auf 7,1 Mrd. EUR im Jahr 2011 und der Nettogewinn von 324 Mio. EUR im Jahr 2010 auf 457 Mio. EUR im Jahr 2011.

Einkünfte aus Anlandungen erhöhten sich 2011 um 10 %. Der Wert der Anlandungen stieg um 7,5 %, während die angelandete Menge um 7,6 % zurückging. Der Preisanstieg trug mehr zur erhöhten Rentabilität bei als die angelandete Menge. Die Menge der Anlandungen ging zwar zurück, doch bei bestimmten Beständen, im Wesentlichen pelagischen Arten, war ein Anstieg zu verzeichnen.

Obwohl 2011 die Leistungsfähigkeit der EU-Flotte insgesamt mit einem Anstieg der Nettogewinne um etwa 40 % zunahm, erhöhte sich die Zahl der Flottensegmente, die Verluste machten. Rund 45 % der EU-Flotte verzeichneten 2011 Verluste, während es im Jahr 2010 noch 42 % waren. Dies deutet darauf hin, dass die Kluft zwischen rentablen und unrentablen Flotten größer geworden ist.

Die Energiekosten stiegen 2011 um etwa 21 % im Vergleich zu 2010.

4.           Politische Ausrichtung

4.1.        Entwicklungen bei wissenschaftlichen Gutachten für Bestände mit unzureichender Datenlage

In früheren Ausgaben dieser Mitteilung wurde der Besorgnis wegen fehlender wissenschaftlicher Gutachten für zahlreiche Bestände Ausdruck verliehen. Daraufhin führte der ICES 2012 eine neue Methode für Gutachten ein, bei der alle verfügbaren Informationen einbezogen werden. Liegen lediglich unvollständige Daten vor (und ist keine quantitative Bewertung möglich), so werden neue Verfahren genutzt, um aus den verfügbaren Daten Rückschlüsse über die Bestandslage zu ziehen. Informationen wie frühere Fänge, Tendenzen bei den Erhebungen, biologische Informationen über Wachstum und Reife können nun kombiniert und zur Abgabe einer Empfehlung hinsichtlich des MSY-Niveaus oder der Vorsorgekriterien genutzt werden. Dies ist nicht so exakt wie analytische Bewertungen, kann bei kleinen, wirtschaftlich eher unbedeutenden oder erst seit kurzem bewirtschafteten Beständen jedoch annehmbar sein. 2012 hat der ICES für 48 solche Bestände Gutachten vorgelegt.

In diese Kategorie fallen derzeit auch einige wertvolle und wichtige Bestände, insbesondere Seeteufel. Hierbei bedarf es weiterer Verbesserungen bei der Datenerhebung und ‑analyse. Die Kommission wird mit der Einführung einer neuen Regelung anstelle der „Rahmen­regelung für die Datenerhebung“[5] weiterhin solche Verbesserungen anstreben. Im Falle eines anhaltenden Datenmangels muss der Vorsorgeansatz gestärkt werden.

4.2.        Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge

Es wird davon ausgegangen, dass die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik 2013 verabschiedet und die Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge am 1. Januar 2015 für folgende Fischereien in Kraft treten wird:

kleine pelagische Fische (Makrele, Hering, Stöcker, Blauer Wittling, Eberfisch, Sardelle, Glasauge, Sardine, Sprotte);

große pelagische Fische (Roter Thun, Schwertfisch, Weißer Thun, Großaugenthun, Blauer und Weißer Marlin);

industrielle Zwecke, z. B. Fischerei auf Lodde, Sandaal und Stintdorsch;

Lachs in der Ostsee; hierbei wird davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge bereits am 1. Januar 2014 in Kraft tritt.

2013 bittet die Kommission den ICES, den STECF und die GFCM um Vorbereitung der Bewertung, welche Mengen dieser Bestände zurückgeworfen wurden, um erforderlichenfalls die entsprechenden Fangmöglichkeiten anpassen zu können. Dies kann – je nach Umfang der bisherigen Rückwürfe – zu TAC-Erhöhungen führen. Es gilt der Grundsatz, dass die gesamte Entnahme­menge, einschließlich Fisch, der bislang zurückgeworfen worden wäre, die Umsetzung der GFP-Ziele, insbesondere das Erreichen des Fmsy, nicht gefährden darf. Vor dieser Bewertung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den genannten beratenden Einrichtungen aktuelle Daten vorzulegen. Die zuständigen Regionalbeiräte werden ebenfalls konsultiert. Es ist entscheidend, dass die Rückwurfdaten einer wissenschaftlichen Prüfung durch diese Stellen unterzogen werden, bevor sie zur TAC-Anpassung herangezogen werden.

Die Kommission wird bei ihren künftigen Vorschlägen für die Fangmöglichkeiten für diese Arten die wissenschaftlichen Gutachten hinsichtlich der Auswirkungen auf den angemessenen Umfang der Fangmöglichkeiten und der Schätzungen der Rückwürfe berücksichtigen. Wie bereits erwähnt, dürfen solche Anpassungen der Verwirklichung der Erhaltungsziele der GFP, insbesondere dem Ziel, die Bestände auf MSY-Niveau zu bringen und in der Folge auf diesem Niveau zu halten, nicht zuwiderlaufen.

4.3.        Fischereiaufwand

Neben der Festsetzung von TAC wurde bisher auch der Fischereiaufwand gesteuert (Begren­zung der Zeit auf See für Fischereifahrzeuge), um Rückwürfe und illegale Fänge zu verrin­gern. Fischereiaufwandsbeschränkungen sind eine wichtige Bestandserhaltungsmaßnahme, die im Rahmen mehrerer langfristiger Pläne Anwendung findet (z. B. für Kabeljau in Nord- und Ostsee, Scholle und Seezunge in der Nordsee, Seezunge im westlichen Ärmelkanal, Südlichen Seehecht und Kaisergranat (siehe Anhang II)).

Anhang II lässt beim Fischereiaufwand zwischen 2003 bzw. 2004 und 2010 generell, wenn auch etwas unregelmäßig, eine rückläufige Tendenz erkennen.

Die stärksten Rückgänge des Fischereiaufwands waren in der westlichen Ostsee, in der Nordsee, im Kattegat, in der Irischen See und westlich von Schottland zu verzeichnen, während der Rückgang im westlichen Ärmelkanal etwas geringer ausfiel; dort blieb der Fischereiaufwand über die letzten drei Jahre konstant. In den ibero-atlantischen Gewässern war bis 2009 nur ein geringer Rückgang festzustellen. Für 2010 und die Folgejahre liegen keine Daten vor. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, vollständige Aufwandsdaten zu übermitteln, um einen besseren Überblick über die Entwicklung des Fischereiaufwands zu bekommen, insbesondere im Rahmen der Aufwandsregelung für Südlichen Seehecht und im Einklang mit mehreren Verordnungen über Fangmöglichkeiten. In der mittleren Ostsee scheint der Fischereiaufwand seit 2009 zuzunehmen. Der Fischereiaufwand der Baumkurren­trawler im westlichen Ärmelkanal stieg von 2010 auf 2011 ebenfalls an. In der Irischen See und im westlichen Ärmelkanal blieb der Fischereiaufwand 2011 im Vergleich zu 2010 nahezu unverändert, westlich von Schottland ging er jedoch deutlich zurück.

Im Gegensatz zu der Entwicklung in anderen Gebieten gibt es bislang keinerlei Nachweis, dass die Maßnahmen zur Reduzierung des Fischereiaufwands in den ibero-atlantischen Gewässern Wirkung zeigen.

5.           Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne

Die Umsetzung von langfristigen Plänen hat entscheidend zu der verbesserten Bestandslage seit Mitte der 2000er Jahre beigetragen. Bestehende Pläne müssen auch weiterhin auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten umgesetzt werden, um größere Stabilität für die Industrie und gesündere Fischbestände zu erreichen.

Die Kommission arbeitet daran, die bestehenden Pläne für einzelne Bestände durch umfassen­de Bewirtschaftungspläne für mehrere Bestände zu ersetzen. Beim ersten ausgearbeiteten Vorschlag handelt es sich um einen Mehrartenplan für die Ostsee, in dem auch biologische Wechselwirkungen wie Räuber-Beute-Beziehungen und Konkurrenzkampf berücksichtigt werden. Ebenfalls in Arbeit ist ein Plan für gemischte Fischereien in der Nordsee, in dem technische Wechselwirkungen berücksichtigt sind, d. h. die Art und Weise, wie mit verschiedenen Flotten und Fanggeräten Fänge unterschiedlicher Zusammensetzung getätigt werden. Zudem wurde eine Studie über die Fischereien in der Keltischen See in Auftrag gegeben. Solche Ansätze müssen weiterentwickelt werden, um den Forderungen der Meeres­strategie-Rahmenrichtlinie zu entsprechen, nach der das Ökosystem als Ganzes – und nicht einzelne Bestände – bewirtschaftet werden soll, um einen guten Umweltzustand zu erreichen.

Die vorgeschlagenen Pläne für Sardellen im Golf von Biskaya, Lachs in der Ostsee und die westlichen Stöckerbestände wurden von der Kommission zwischen 2009 und 2011 verab­schiedet und werden derzeit im Parlament und im Rat diskutiert.

Im Mittelmeerraum werden weitere Anstrengungen unternommen, um die Zahl der Bestände, für die wissenschaftliche Gutachten vorliegen, zu erhöhen und langfristige internationale Pläne zu erarbeiten. Nach der Mittelmeerverordnung[6] sollten die EU-Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Mehrjahrespläne verabschieden. Bei der Umsetzung dieser Verpflichtung, die sorgfältig überwacht wird, gab es erhebliche Verzögerungen, zuletzt wurden jedoch Fortschritte erzielt. Um den Prozess weiter zu beschleunigen, hat die Kommission Vorver­fahren gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleitet; die erforderlichen Maßnahmen bei Vertragsverletzung werden 2013 weiter ausgearbeitet. Diese Maßnahmen werden auf der Ebene der GFCM ergriffen, um den Bewirtschaftungsrahmen auf subregionaler Ebene zu verbessern. Sie dürften dazu beitragen, die Beschlussfassung für die Annahme internationaler Mehrjahrespläne zu erleichtern. Als ein Ergebnis wird davon ausgegangen, dass auf der 37. Sitzung der GFCM ein Vorschlag zur Erstellung eines internationalen Bewirtschaftungs­planes für kleine pelagische Bestände in der Adria vorgelegt wird. Auch im Schwarzen Meer werden derzeit die ersten Schritte zur Erstellung eines internationalen Bewirtschaftungsplans für Steinbutt unternommen.

6.           Vorgehensweise für TAC-Vorschläge

6.1.        Grundsätze für die Festsetzung von TAC

Gibt es gültige langfristige Pläne zur Regelung der TAC und Aufwandsbeschränkungen, so müssen diese eingehalten werden. Die Kommission wird auch TAC bzw. Aufwandsbeschrän­kungen vorschlagen, die mit den Vorschlägen der Kommission für langfristige Pläne im Einklang stehen. Werden von den Regionalbeiräten erarbeitete Pläne von ICES und STECF als mit den MSY-Standards vereinbar eingestuft, so werden solche Pläne ebenfalls berück­sichtigt. Wenn jedoch die Wiederauffüllungsziele von Plänen erreicht wurden und diese die Festsetzung der jährlichen Fangmöglichkeiten nicht mehr vorsehen, wird die Kommission ihre Vorschläge auf der Grundlage der wissenschaftlichen Gutachten zum Erreichen des MSY-Niveaus bei der fischereilichen Sterblichkeit bis 2015 machen.

TAC und andere Maßnahmen, die mit Drittländern vereinbart wurden, müssen umgesetzt werden.

Werden wissenschaftliche Gutachten auf der Grundlage von umfassenden Daten und quantitativen Analysen und Prognosen gemäß dem „MSY-Konzept“ des ICES vorgelegt, sollten die TAC nach Maßgabe dieser Gutachten festgesetzt werden. Wenn solche Gutachten zur Verfügung stehen, sollten sie unmittelbar herangezogen werden, um die Höhe der Quoten oder des Fischereiaufwands festzusetzen, damit das MSY-Niveau bis 2015 erreicht wird. Kann die TAC aufgrund wissenschaftlicher Gutachten in einer Höhe festgesetzt werden, mit der das MSY-Niveau ohne bzw. mit geringer TAC-Kürzung vor 2015 erreicht werden kann, wird die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Bei Abgabe wissenschaftlicher Empfehlungen auf der Grundlage von qualitativen Analysen der verfügbaren Informationen (auch wenn diese unvollständig sind oder sich teilweise auf die Meinung von Sachverständigen stützen) sollten diese als Grundlage für die Festsetzung der TAC dienen. Spezifische diesbezügliche Fragen sind in Abschnitt 6.2 erläutert.

Liegen keinerlei wissenschaftliche Gutachten vor, ist systematisch und in zuvor festgelegter, transparenter Weise nach dem Vorsorgeprinzip zu verfahren (siehe Mitteilung KOM (2000) 1 endgültig).

6.2.        Verfahren für ausgewählte Bestände mit unzureichender Datenlage

In einer gemeinsamen mit dem Rat im Dezember 2012 abgegebenen Erklärung stellte die Kommission klar, dass sie (sofern angesichts künftiger wissenschaftlicher Gutachten möglich) für die in Anhang III aufgeführten Bestände die TAC auf dem für 2013 festgesetzten Niveau belassen möchte. Dabei handelt es sich um Bestände, über deren Zustand nur begrenzte Daten vorliegen und die wirtschaftlich eher unbedeutend sind, d. h. die nur als Beifang oder unter geringer Quotenausschöpfung gefangen werden.

7.           Tiefseearten

Die TAC für Tiefseearten für 2014 wurden bereits festgesetzt[7]; hier sind keine Änderungen vorgesehen.

8.           Zeitplan

Der vorläufige Zeitplan stellt sich gemäß nachstehender Tabelle dar. Gemäß der üblichen Praxis wird die Kommission dem Rat für kurzlebige Arten zum jeweils geeigneten Zeitpunkt des Jahres separate Vorschläge zu den Fangmöglichkeiten unterbreiten.

Verordnung über die Fang­möglichkeiten || Gutach­ten ver­fügbar || Vorschlag der Kommission || Mögliche Annahme durch den Rat

Bestände im Atlantik, in der Nordsee, der Antarktis und anderen Ge­bieten || Juli bis Dezember || Oktober || Dezember

Ostsee || Anfang Juni || Mitte September || Oktober

Schwarzes Meer || Ende Oktober || November || Dezember

ANHANG Ia – Zusammenfassung wissenschaftlicher Gutachten über Bestände im Nordostatlantik und angrenzenden Gewässern

Tabelle 2: Wissen­schaftliche Gutach­ten zur Über­fischung || Anzahl der Bestände

|| 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || 2013

Befischungsrate im Verhältnis zum höchst­möglichen Dauerertrag (MSY) bekannt || || || 34 || 23 || 32 || 33 || 35 || 39 || 35 || 38 || 41

Bestand ist überfischt || || || 32 || 21 || 30 || 29 || 30 || 28 || 22 || 18 || 16

Befischungsrate ent­spricht dem höchst­möglichen Dauer­ertrag (MSY) || || || 2 || 2 || 2 || 4 || 5 || 11 || 13 || 20 || 25

Anteil der überfisch­ten Bestände (in %) || || || 94% || 91% || 94% || 88% || 86% || 72% || 63% || 47% || 39%

ANHANG Ib – Zusammenfassung von Gutachten über Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer

Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung der Bestände an Grund­fischarten und der kleinen pelagischen Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer || Anz. || % || ||

|| || || ||

Bestände nach Kriterien eingestuft (Referenzwert festgelegt) || 85 || 75 || ||

Andere, aufgrund unzureichender Daten unberücksichtigte Bestände  (Referenzwert noch nicht festgelegt) || 28 || 25 ||

Berücksichtigte Bestände (aus insgesamt 27 Arten) || 113 || 100 || ||

Eingestufte Bestände: || || || ||

Bestand ist überfischt (oberhalb Fmsy oder Ersatzwert) || 75 || 88 ||

Befischung des Bestands entspricht Fmsy oder Ersatzwert oder liegt darunter || 10 || 12 ||

Bestände insgesamt || 85 || 100 || ||

|| || || ||

ANHANG II – Steuerung des Fischereiaufwands über Mehrjahrespläne, Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF (Angaben von der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Verfügung gestellt)

Schaubild 1: Regulierter Fischereiaufwand in der westlichen Ostsee

Schaubild 2: Regulierter Fischereiaufwand in der mittleren Ostsee

Schaubild 3: Regulierter Fischereiaufwand im Kattegat

Schaubild 4: Regulierter Fischereiaufwand in der Nordsee, im Skagerrak und im östlichen Ärmelkanal.

Schaubild 5: Regulierter Fischereiaufwand in der Irischen See

Schaubild 6: Regulierter Fischereiaufwand westlich von Schottland

Schaubild 7: Regulierter Fischereiaufwand im westlichen Ärmelkanal

Schaubild 8: Regulierter Fischereiaufwand in den ibero-atlantischen Gewässern Spanien hat für 2010 und 2011 keine Daten vorgelegt, deshalb sind nur die Werte bis einschließlich 2009 dargestellt.

ANHANG III – Bestände, für die die TAC gegenüber 2013 unverändert beibehalten werden sollen, sofern sich der Zustand dieser Bestände nicht wesentlich ändert.

Gebräuchliche Bezeichnung || TAC-Gebiet

Blauleng || EU und internationale Gewässer der Gebiete II und IV

Blauleng || EU und internationale Gewässer des Gebiets III

Kabeljau || VIb (Rockall-Untereinheit)

Gemeine Seezunge || VI, Vb, internationale Gewässer der Gebiete XII und XIV

Gemeine Seezunge || VIIbc

Hering || VIIef

Goldlachs || EU- und internationale Gewässer der Gebiete I und II

Goldlachs || EU- und internationale Gewässer der Gebiete III und IV

Leng || EU- und internationale Gewässer der Gebiete I und II

Leng || EU- und internationale Gewässer des Gebiets V

Scholle || Vb (EU-Gewässer), VI, XII, XIV

Scholle || VIIbc

Scholle || VIII, IX, X und CECAF 34.1.1

Pollack || Vb (EU-Gewässer), VI, XII und XIV

Pollack || IX, X, CECAF 34.1.1 (EU)

Seelachs || VII, VIII, IX, X, CECAF 34.1.1 (EG)

Seezunge || VIIIcde, IX, X, CECAF (EU)

Sprotte || VIIde

Lumb || IIIa und EU 22-23

Lumb || EU I, II, XIV

Lumb || IV (EU-Gewässer)

[1]               KOM(2011) 425 endg.

[2]               Richtlinie 2008/56/EG, ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19.

[3]               1 Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 39/2013 des Rates, ABl. L 23 vom 25.1.2013.

[4]               Eine Tabelle mit europäischen Fangquoten und entsprechenden Einordnungen nach dem Ampelsystem ist abzurufen unter http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/publications. Eine vollständige Analyse der Bestandslage findet sich unter www.ices.dk und https://stecf.jrc.ec.europa.eu.

[5]               Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates, ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 1-12.

[6]               Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates, ABl. L 196 vom 28.7.2011, S. 42.

[7]               Verordnung (EU) Nr. 1262/2012 des Rates, ABl. L 356 vom 22.12.2012, S. 22-33.

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