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Document 52013DC0279
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Action Plan for a Maritime Strategy in the Atlantic area Delivering smart, sustainable and inclusive growth
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den Atlantik Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den Atlantik Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums
/* COM/2013/0279 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den Atlantik Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums /* COM/2013/0279 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für eine Meeresstrategie für den
Atlantik Schaffung eines intelligenten,
nachhaltigen und integrativen Wachstums (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung Der marine und der maritime Sektor, die gemeinsam
die „blaue Wirtschaft“ bilden, haben das Potenzial für die Bereitstellung von
7 Mio. Arbeitsplätzen in Europa bis 2020. Dieser Arbeitsplätze werden
nicht nur in neuen Wirtschaftszweigen wie z. B. Offshore-Technologien für
erneuerbare Energien geschaffen, sondern auch durch die Wiederbelebung
traditioneller maritimer Industrien. Der atlantische Raum kann einen
erheblichen Beitrag zu diesem „blauen Wachstum“ leisten. Gleichzeitig muss aber
auch die ökologische und ökonomische Stabilität von Europas größtem und
bedeutendstem Ökosystem für künftige Generationen gesichert werden. Dieser Aktionsplan enthält daher Prioritäten für
Forschung und Investition, um die blaue Wirtschaft im Atlantikraum
voranzubringen. Die fünf Mitgliedstaaten am Atlantik[1] und ihre Regionen können sich
auf den Aktionsplan stützen, um in den Küstengebieten nachhaltiges und
integratives Wachstum zu schaffen. Der Aktionsplan baut auf der Strategie der
Kommission für den atlantischen Raum[2]
auf und ist das Ergebnis von Konsultationen, die im Rahmen des Atlantik-Forums
durchgeführt wurden. Das Forum hat es den Mitgliedstaaten, dem Europäischen
Parlament, den regionalen und lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und der
Industrie ermöglicht, sich an der Entwicklung des Aktionsplans zu beteiligen
und zu erwägen, wie Herausforderungen wie der Wachstumsförderung, der
Verringerung des CO2-Ausstoßes im Atlantikraum, der Gewährleistung
einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Meeresressourcen, der Festlegung
wirksamer Reaktionsmaßnahmen bei Bedrohungen und Notfällen und der Umsetzung
eines ökosystemorientierten Konzepts im Atlantik begegnet werden kann. Das
Forum berücksichtigte ferner Beiträge von Interessenträgern aus einer Reihe von
Workshops und einem Online-Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen sowie von den
Mitgliedstaaten und regionalen Behörden übermittelte Beiträge. Die Zeitplanung des Aktionsplans fügt sich bestens
in die Entwicklung des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) für den
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)[3] ein. Die thematischen Ziele des
GSR haben große Bedeutung für die Strategie für den Atlantikraum, insbesondere –
Förderung des Übergangs zu einer Wirtschaft mit
geringem CO2-Ausstoß; –
Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten
durch allgemeine und berufliche Bildung sowie die Annäherung von Industrie und
Forschung; –
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU), z. B. in Bereichen wie Tourismus, Fischerei
und Aquakultur, in denen KMU in der EU am meisten vertreten sind. Der Aktionsplan soll einen starken Impuls für die
Regionen und den Privatsektor geben. Sie sollten beginnen zu erwägen, in
welchen Bereichen sie zusammenarbeiten könnten – auch grenzübergreifend – um
die vereinbarten Prioritäten umzusetzen. Die gemeinsame Ausarbeitung des
Aktionsplan mit den fünf Mitgliedstaaten am Atlantik hat Interessenträger,
darunter auch Regionen, Hafenstädte und Privatsektor, angeregt zu überlegen,
wie sie das Wachstum der blauen Wirtschaft fördern und einen Beitrag zu einer
nachhaltigen Entwicklung im Atlantikraum leisten könnten. Dies dürfte auch dazu
beitragen, Investitionen anzuziehen, die blaue Wirtschaft für den Privatsektor
attraktiver zu machen und so zur Wiederbelebung der Küstenregionen im
Atlantikraum beitragen. Damit die blaue Wirtschaft im Atlantikraum ihr
Potenzial erreichen kann, muss die erfolgreiche Durchführung des Aktionsplans
durch eine Kombination von Maßnahmen in drei Bereichen gestützt werden, und
zwar durch gezielte Investitionen, den Ausbau der Forschungskapazitäten und
höhere Qualifikationen: –
Investitionen:
Investitionen müssen auf Innovation, technologische Fähigkeiten und Strategien
zur intelligenten Spezialisierung ausgerichtet sein, wobei KMU besonders
wichtig sind. Die wirksame Nutzung des Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds (ESIF) in diesen Bereichen ist von entscheidender Bedeutung,
um die übergeordneten Ziele Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu
erreichen. Investitionen in die Infrastruktur können ebenfalls erforderlich
sein. Beispielsweise spielen Schiffstechnologie und die marine Infrastruktur
wie Häfen und Jachthäfen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der blauen
Wirtschaft. Das Atlantik-Forum hat ihr Potenzial für neue Dienstleistungen,
z. B. für den zunehmenden Kreuzfahrttourismus, sowie als Montage- und
Wartungsstandorte für neue Offshore-Anlagen erkannt. Die EU hat diesen Prozess
bereits beträchtlich finanziell unterstützt, u. a. durch die ergänzende
Darlehensfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank. Der ESIF wird in
Zukunft eine größere Kohärenz zwischen den EU-Förderinstrumenten ermöglichen;
dennoch werden die Finanzierung von Infrastrukturen oder Investitionen in den
Tourismus weiterhin weitgehend aus dem privaten Sektor kommen müssen; –
Forschung: Für die Governance der Meere, die nachhaltige Nutzung und
Bewirtschaftung der Meeresressourcen, die Sicherheit auf See, den Schutz der
Meeresumwelt (einschließlich der Ausweisung von Meeresschutzgebieten an den
Küsten und auf Hoher See) sind nicht nur Daten und ein Verständnis der
Funktions- und Interaktionsweise von Ökosystemen erforderlich, sondern auch die
Fähigkeit, Modelle, Prognosen und Vorhersagen zu erstellen. Dieser Ansatz
erleichtert die Bewertung und Minderung von Risiken. Außerdem werden
Investitionen gefördert und die Betriebskosten verringert. Aus diesem Grund
sind die Beobachtung und Kartierung der Meere sowie Meeresvorhersagen
wesentlich für das nachhaltige Wachstum der wirtschaftlichen Aktivität im
atlantischen Raum und für die Förderung unseres Verständnisses der Abläufe im
Atlantik, die eine wichtige Rolle für die Entwicklung unseres Klimas spielen.
Die weitreichende Bereitstellung dieser Informationen ist von entscheidender
Bedeutung. Es gibt immer mehr Belege dafür, dass der Zugang zu Informationen
des öffentlichen Sektors einen wichtigen Impuls für Innovationen geben kann; –
höhere Qualifikationen: Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften
für bestimmte Sektoren der maritimen Industrie muss sowohl durch
Qualifizierungsmaßnahmen für vorhandene Arbeitskräfte als auch die Gewinnung
junger Menschen für den Sektor bewältigt werden, wenn die blaue Wirtschaft ihr
Potenzial erreichen soll. Dies gilt insbesondere für neu entstehende Bereiche,
wie z. B. erneuerbare Energien, aber auch für eher traditionellen Sektoren
wie Schiffbau, Fischerei, Aquakultur und die Verarbeitung von Fisch und
Meeresfrüchten; in diesen Bereichen sind Innovation, Spezialisierung und
Anpassung an neue Technologien erforderlich, um im Wettbewerb auf dem Weltmarkt
zu bestehen. 2. Aktionsplan Aus Gesprächen mit den Mitgliedstaaten und
Feedback aus dem Atlantik-Forum ist der folgende Aktionsplan entstanden, der
bis 2020 umgesetzt werden sollte. Die Aktionsbereiche sind auf die Bewältigung
der Herausforderungen der Strategie für den Atlantikraum und auf intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet. Dieser
Aktionsplan erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er umfasst eine Reihe
empfohlener Aktionsbereiche für Forschung und Investitionen zur Bewältigung der
gemeinsamen Herausforderungen. Von den betroffenen Mitgliedstaaten wird sowohl
individuell als auch gemeinsam bereits viel getan, um die Meeresforschung und
die maritime Wirtschaft voranzubringen. Dieser Aktionsplan zeigt daher auf, in
welchen Bereichen noch Spielraum für weitere Zusammenarbeit besteht. Durch die
Arbeit an diesen Prioritäten können Innovation gefördert, ein Beitrag zum Schutz
und zur Verbesserung der Meeres- und Küstenumwelt im atlantischen Raum
geleistet, die Konnektivität verbessert und Synergien für ein integratives und
nachhaltiges Modell für die regionale Entwicklung geschaffen werden. Dieser Aktionsplan lädt die Privatwirtschaft,
Forscher, regionale und nationale öffentliche Stellen und anderen Akteure dazu
ein, Projekte mit Ausrichtung auf diese Prioritäten zu entwerfen. Priorität 1: Förderung von
Unternehmergeist und Innovation Spezifische Ziele dieser Priorität sind
u. a.: –
Wissensaustausch zwischen Hochschulen,
Unternehmen und Forschungseinrichtungen Ausbau der Kapazitäten des Atlantikraums für
Innovation durch Forschung und Technologie durch Förderung von (a)
Vernetzung und kooperativer Forschung zwischen
Forschungszentren, Hochschulen und Unternehmen in den Mitgliedstaaten; (b)
Transfer von Wissen und Erkenntnissen sowie
Kompetenzen zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschung, auch im Rahmen von
regionalen, nationalen und grenzübergreifenden maritimen Clustern und Technologieplattformen. –
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und
Innovationskapazitäten der maritimen Wirtschaft im atlantischen Raum Verbesserung von Kompetenzen in
traditionellen Branchen wie dem Schiffbau, der Aquakultur und der Fischerei
sowie in neuen Zweigen der blauen Wirtschaft im atlantischen Raum durch (a)
Einführung von Maßnahmen zur allgemeinen und
beruflichen Bildung, einschließlich grenzübergreifender Programme und
gegenseitiger Anerkennung der nationalen Bildungs- und Fortbildungsprogramme; (b)
Sensibilisierung für maritime Berufe, junge
Menschen für maritime Kultur und Karrieremöglichkeiten begeistern und
Beseitigung anderer Hindernisse, die junge Menschen von der Wahl eines
maritimen Berufs abhalten[4],
z. B. durch Segelkurse, fortgeschrittene Technologiekurse und andere
gemeinsame Initiativen im atlantischen Raum. –
Unterstützung bei der Anpassung und
Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten durch Förderung des
Potenzials des Atlantikraums Unterstützung der Reform der Gemeinsamen
Fischereipolitik und Wiederbelebung der Aquakultur in der EU durch (a)
Entwicklung verbesserter Mehrarten-Modellierung,
Fanggeräte und damit verbundener Techniken und Technologien, um den CO2-Fußabdruck,
Schäden am Meeresbodens und Beifänge zu minimieren; (b)
Austausch von Informationen über Instrumente, die
das Verständnis sozioökonomischer und ökologischer Auswirkungen von
Bewirtschaftungsmaßnahmen der Verantwortlichen in der Fischerei verbessern; (c)
Durchführung von Forschungsarbeiten zur Förderung
von Wachstum, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und ökologischer
Nachhaltigkeit der Aquakultur (einschließlich Offshore-Aquakultur) und der
Fähigkeit der Industrie, auf Markterfordernisse zu reagieren; (d)
Verbesserung der Marktposition von Fischerei- und
Aquakulturerzeugnissen aus der EU durch bessere Verarbeitung, Kennzeichnung,
Rückverfolgbarkeit und Zertifizierung. Priorität 2: Schutz, Sicherung und
Entwicklung des Potenzials der Meeres- und Küstenumwelt im atlantischen Raum Spezifische Ziele dieser Priorität sind
u. a.: –
Verbesserung der Sicherheit und der
Gefahrenabwehr auf See Stärkung der Sicherheit von Seeleuten
Küstenanwohnern, Eigentum und Ökosystemen durch (a)
gegebenenfalls Bewertung und Ausweitung bestehender
Warnsysteme, Berichterstattungs- und Reaktionsmechanismen für invasive und
schädliche Arten von Meereslebewesen und Förderung des Austauschs bewährter
Verfahren für den Umgang mit solchen Bedrohungen; (b)
Unterstützung von Initiativen der Mitgliedstaaten
im atlantischen Raum, einschließlich Risikoanalysen, koordinierter Reaktionsmechanismen
und Investitionen in moderne Ausrüstung, die angemessen zur Verbesserung der
gemeinsamen Bereitschaft für und Reaktionsfähigkeit auf Bedrohungen auf See,
Naturkatastrophen, Unfälle auf See, Meeresverschmutzungen durch Ölleckagen und
gefährliche Stoffe sowie illegalen Handel beitragen[5]; (c)
Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer
Technologien zur Verbesserung der Überwachung von Schiffen sowie der Sicherheit
und Gefahrenabwehr in Häfen und in der Schifffahrt durch bessere Integration
von Satellitendaten und Daten von Überwachungseinrichtungen in der Luft, auf
See oder an Land sowie innovative lokale Instrumente zur Verbesserung der
Lageerkennung im maritimen Bereich; (d)
Beitrag zu regionalen Informationsdiensten für
Meeresbecken im Rahmen des gemeinsamen Informationsraums (Common Information
Sharing Environment – CISE) auf der Grundlage von vereinbarten EU-weit
geltenden Standards und Erfahrungen der Mitgliedstaaten im Rahmen von
Pilotprojekten. –
Erforschung und Schutz der Meere und
Küstengebiete Entwicklung von Beobachtungs- und
Vorhersagemöglichkeiten für den Atlantik in Europa auf Grundlage
bestehender Strukturen, Plattformen und Mechanismen, um die Umsetzung der
EU-Maßnahmen zu unterstützen, Kosten für Industrie, Behörden und
Forschungseinrichtungen zu senken, Innovation anzuregen und Unsicherheiten im
Hinblick auf das Verhalten des Atlantischen Ozeans und die Auswirkungen des
Klimawandels zu verringern durch (a)
Verwendung bestehender Systeme und Mechanismen zur
Entwicklung und Fortführung eines nachhaltigen integrierten Programms für die
Überwachung und Beobachtung der Küsten, des Meeresbodens und der Wassersäule in
den Gewässern der EU-Mitgliedstaaten, Regionen in äußerster Randlage und der
überseeischen Länder und Gebiete von der Küste zur Tiefsee; (b)
Entwicklung neuer Instrumente und Plattformen für
die Beobachtung der Meere und Überwachung der Ökosysteme (einschließlich
Kartierung des Meeresbodens), mit denen die Zahl der automatisch messbaren
Parameter erhöht, die Kosten der Beobachtung gesenkt und die Verbreitung der
Daten an die Nutzer beschleunigt werden; (c)
Mitwirkung an einer wirksamen Verwaltung,
Katalogisierung und Verbreitung interoperabler Meeresdaten und einer Karte des
Meeresbodens mit Mehrfachauflösung durch Beiträge zu einem europäischen maritimen
Beobachtungs- und Datennetzwerk; (d)
Aufbau eines Netzes von ozeanografischen
Vorhersagesystemen für Küstengebiete (einschließlich Risikobewertungen), das
auf dem Kopernikus-Meeresdienst aufbaut. Beitrag zur Entwicklung von Instrumenten und
Strategien zur Bewältigung von Problemen in Verbindung mit dem globalen
Klimawandel, einschließlich Klimaschutz- und Anpassungsstrategien durch (a)
Unterstützung einer Bewertung des CO2-Fußabdrucks
der blauen Wirtschaft im atlantischen Raum; (b)
Schaffung einer Plattform für den Austausch
bewährter Verfahren für Emissionsminderung und Energieeffizienz; (c)
Entwicklung von Kooperationspartnerschaften zur
Bestimmung und Überwachung der Auswirkungen des globalen Klimawandels auf
Tätigkeiten auf See, marine Ökosysteme und Küstengemeinden im Atlantikraum,
einschließlich der Entwicklung besserer Vorhersage- und
Risikobewertungsmöglichkeiten. Unterstützung des Meeresumweltschutzes und der
Bemühungen um einen „guten Umweltzustand“ der atlantischen Gewässer bis
2020[6] durch (a)
fortgesetzte Stützung auf nationale Pläne,
OSPAR-Verfahren und Natura-2000-Gebiete, um zur Entwicklung eines kohärenten
Netzes geschützter Meeresgebiete für Europas Atlantikküste beizutragen durch
Einigung auf bewährte Verfahren und gemeinsame Bewertungsverfahren, die auch für
Makaronesien und die Regionen in äußerster Randlage in der Karibik von Nutzen
sein könnten; (b)
Förderung weiterer Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten, u. a. im Rahmen von OSPAR, z. B. bei koordinierten
und integrierten Überwachungsprogrammen und gemeinsame Maßnahmen zur
Wiederherstellung von Ökosystemen. Bewertung des gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Werts und der Funktionsweise der Ökosysteme und der
biologischen Vielfalt im Atlantikraum zur Unterstützung der
Entscheidungsprozesse. Beitrag zur maritimen Raumordnung und zum
integrierten Küstenzonenmanagement der Mitgliedstaaten, beispielsweise
durch den Austausch bewährter Verfahren und Erleichterung der
grenzübergreifenden Koordinierung. –
nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen Entwicklung eines besseren Verständnisses der
technischen Durchführbarkeit, wirtschaftlichen Vertretbarkeit und ökologischen
Auswirkungen der Mineralienförderung im Atlantik sowie Entwicklung und
Erprobung innovativer Gewinnungstechnologien. Schaffung der Grundlagen für eine nachhaltige
europäische Meeresbiotechnologie-Industrie mit hoher Wertschöpfung durch (a)
Erforschung des Meeresbodens und Bewertung seiner
genetischen Zusammensetzung, Artenvielfalt und des Potenzials, Material für die
Biotechnologie-Industrie zu liefern, unter Berücksichtigung des geltenden
Völkerrechts und der Notwendigkeit, die Meeresumwelt zu schützen; (b)
Stärkung der Verbindungen zwischen Forschung und
Industrie im Atlantikraum zur Entwicklung von Biobanken und zur Bestimmung von
Märkten für innovative marine Bioprodukte (Biomedizin, Gewebezüchtung,
Arzneimittel, industriell hergestellte Enzyme) sowie Bündelung der Forschung
über die industriellen Verfahren für ihre Herstellung. –
Nutzung des Potenzials der Meeres- und
Küstenumwelt im atlantischen Raum für die Erzeugung erneuerbarer Energien Erwägung von Möglichkeiten zum schnelleren Einsatz
nachhaltiger erneuerbarer Offshore-Energie durch (a)
Förderung der Bewertung und Kartierung des
Potenzials des europäischen Atlantik als Energiequelle und Bestimmung von Wegen
zur Minderung der Auswirkungen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung von
Anlagen auf Umwelt und Schiffsnavigation im Rahmen der regionalen Strategien
zur intelligenten Spezialisierung im Bereich erneuerbare Offshore-Energie; (b)
Mitwirkung an einem europäischen
Stromübertragungsnetz, das es ermöglicht, die unterschiedlichen Belastungen
zwischen den nationalen Systemen auszugleichen, und das bessere Verbindungen
zwischen Offshore- und Onshore-Energie zulässt; (c)
Förderung von Forschung, Entwicklung und
Demonstration von Technologien für den Bau und die Instandhaltung von Anlagen
zur Erzeugung erneuerbarer Energie aus Offshore-Wind, Wellen, Gezeiten und
Biomasse, einschließlich Integration von Entsalzungsanlagen und
Mehrzweck-Offshore-Plattformen; (d)
Förderung der Nutzung besonderer geologischer,
ozeanografischer und meteorologischer Bedingungen der atlantischen Regionen in
äußerster Randlage, um diesen zu helfen, energiewirtschaftliche Unabhängigkeit
und die Ziele für die Verringerung von CO2-Emissionen zu erreichen. Priorität 3: Verbesserung von Zugang und
Anbindung Spezifische Ziele dieser Priorität sind
u. a.: –
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Häfen Erleichterung der Entwicklung von Häfen als
Drehkreuze der blauen Wirtschaft durch (a)
Erleichterung des Ausbaus von Infrastrukturen zur
Verbesserung der Anbindung an das Hinterland, Förderung des intermodalen
Verkehrs und des schnellen Schiffsumschlags durch Maßnahmen wie die
Bereitstellung einer landseitigen Stromversorgung, Ausstattung der Häfen mit
Tankstellen für Flüssigerdgas und Beseitigung von Verwaltungsengpässen; (b)
Möglichkeiten für Häfen zur Diversifizierung durch
die Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten wie die Instandhaltung von
Offshore-Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder Tourismus; (c)
Analyse und Förderung von Hafennetzen und
Kurzstreckenseeverkehr zwischen europäischen Häfen innerhalb der Inselgruppen
und zur Küste Afrikas durch Initiativen wie Meeresautobahnen, um den Seeverkehr
zu erhöhen. Priorität 4: Schaffung eines integrativen
und nachhaltigen Modells für die regionale Entwicklung Spezifische Ziele dieser Priorität sind
u. a.: –
Förderung einer besseren Kenntnis der
gesellschaftlichen Herausforderungen im Atlantikraum Austausch bewährter Verfahren zur Verbesserung der
Gesundheit, sozialen Eingliederung und des Wohlergehens der Küstenanwohner und
Entwicklung angemessener und geeigneter sozioökonomischer Indikatoren für die
Meeresregion, um Entwicklungstrends der blauen Wirtschaft zu messen, zu
vergleichen und zu verfolgen. –
Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes im
Atlantikraum Bekämpfung der Saisonabhängigkeit und Verbesserung
der Aussichten für KMU durch Diversifizierung der Produkte im Meeres- und
Küstentourismus und Entwicklung von Nischenmärkten durch Investitionen in (a)
Wassersport, Jachthäfen und nautische
Freizeitaktivitäten; (b)
Hafendienste, einschließlich derjenigen für
Kreuzfahrtpassagiere; (c)
Ermittlung und Förderung von Kultur- und
Naturattraktionen der Atlantikküste wie der handwerklichen Fischerei, der
ortstypischen Küche und des maritimen Erbes; (d)
Schutz und Wiederherstellung touristischer
Attraktionen, einschließlich Küstenattraktionen und unter Wasser liegende
kulturell und geschichtlich relevante Stätten von archäologischem, ökologischem
oder historischem Wert[7].
3. UMSETZUNG 3.1. Finanzierungskanäle Der zeitliche Ablauf dieses Aktionsplans wird es
den Mitgliedstaaten ermöglichen, den in ihren Partnerschaftsvereinbarungen mit
der Kommission festgelegten Prioritäten, die vor Ende des Jahres 2013
ausgehandelt werden sollen, Rechnung zu tragen. –
Die Partnerschaftsvereinbarungen 2014-2020 für den
ESIF stellen einen wichtigen Finanzierungskanal dar, den die Mitgliedstaaten
gegebenenfalls zur Umsetzung der Prioritäten des Aktionsplans nutzen können.
Die Partnerschaftsvereinbarungen sollten bei der Festlegung von prioritären
Bereichen für die Zusammenarbeit die Strategien für die relevanten
Meeresgebiete berücksichtigen, wie z. B. die Strategie für den Atlantik.
Sie bieten eine Möglichkeit, die wichtigsten Entwicklungsziele und ‑möglichkeiten
der blauen Wirtschaft in den Mitgliedstaaten am Atlantik und ihren
Küstenregionen zu bestimmen. Sie ermöglichen außerdem den Mitgliedstaaten dafür
zur sorgen, dass eine Koordinierung zwischen ESIF und anderen
Finanzierungsquellen stattfindet. Den nationalen Behörden in den
Mitgliedstaaten, die für die Aushandlung der Partnerschaftsvereinbarungen
verantwortlich sind, sowie die für die Erstellung operationeller Programme
zuständigen Stellen spielen somit bei der Umsetzung des Aktionsplans in den
kommenden Monaten eine wichtige Rolle. Der Aktionsplan kann je nach den
Erfordernissen des Programmbereichs auch eine Quelle der Inspiration für die
Verfasser von operationellen Programmen auf nationaler und regionaler Ebene
sein. –
Des Weiteren wird der Aktionsplan als Richtschnur
für die Kommission selbst bei der Ausführung direkt verwalteter Mittel,
einschließlich „Horizont 2020“, LIFE+, COSME und der direkt verwalteten
Teile des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, dienen. Das Programm
Horizont 2020 wird in der Tat eine wichtige Stützung für die Umsetzung des
Aktionsplans darstellen; das „blaue Wachstum“ ist bereits als einer der
Schwerpunktbereiche für Forschung in den kommenden Jahren in das Programm
aufgenommen. Mit dem Programm kann die Agenda für blaues Wachstum unterstützt
werden, wenn es um die Prüfung und bestmögliche Nutzung des Potenzials der
Vielfalt des Lebens in den Meeren, den nachhaltigen Abbau der Ressourcen der
Tiefsee und die Entwicklung neuer Technologien für die Meeresbeobachtung geht. Dies
wird helfen, die marine und maritime Wirtschaft anzukurbeln und die
Meeresumwelt zu stärken, indem die Übertragung von Forschungsergebnissen und
Innovation in die Wirtschaft beschleunigt wird. –
Gezielte öffentliche Investitionen können und
sollten private Investitionen und unternehmerische Initiativen anregen. Die
Mitgliedstaaten können möglicherweise auch mit dem Privatsektor in Kontakt
treten, um größeres Engagement und zusätzliche Mittel zu prüfen. –
Darüber hinaus steht die EIB-Gruppe[8] bereit, um Finanzierungsinstrumente
und Fachwissen zur Unterstützung geeigneter Projekte zu mobilisieren und die im
Aktionsplan genannten Prioritäten zu fördern. Die EIB kann auch in Form von
Darlehen, Mischfinanzierungen[9]
und fachlicher Beratung Unterstützung sowohl für den öffentlichen als auch den
privaten Sektor gewähren. Sie bietet eine breite Palette von
Finanzierungsinstrumenten, angefangen bei Investitionskrediten sowohl für die
direkte als auch die indirekte Finanzierung bis hin zu Beteiligungsfonds durch
den EIF, um Aktivitäten verschiedenen Ausmaßes zu unterstützen. Im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin und der
Tatsache, dass die Behörden im Atlantikraum einer Reihe von
Entwicklungsprioritäten berücksichtigen müssen, sollte betont werden, dass das
Verfahren zur Umsetzung des Aktionsplans freigestellt bleibt; es sollte jedoch
im Einklang mit den im Rahmen der Partnerschaftsabkommen der fünf betroffenen
Mitgliedstaaten festgelegten Prioritäten stehen. Alle bei den zuständigen
Behörden im Rahmen des Aktionsplans eingereichten Projekte müssen den Kriterien
in den einschlägigen Finanzierungsregeln entsprechen. Im Rahmen der gemeinsamen
Verwaltung der EU-Mittel wird die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme
eines spezifischen Projekts von der zuständigen Verwaltungsbehörde getroffen. 3.2. Intelligente Zusammenarbeit Im Aktionsplan werden Bereiche bestimmt, in denen
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden sowie
EU-Institutionen erforderlich ist, um die Herausforderung eines nachhaltigen
Wachstums zu bewältigen. Aber diese gemeinsame Arbeit ist natürlich nicht der
einzige Weg für die Umsetzung des Aktionsplans. Auch spezifische Maßnahmen und
Projekte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene können dabei eine
wichtige Rolle spielen. Gegebenenfalls sollte die Zusammenarbeit zwischen
verschiedenen länderspezifischen Programmen gefördert werden. Eine gezielte Zusammenarbeit kann eine Reihe von
zusätzlichen Nutzen bringen, nicht zuletzt den Austausch von Informationen,
Kostenteilung, den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren sowie die
Entwicklung von Konzepten für weitere Bereiche der Zusammenarbeit. Genauer
gesagt, können Mitgliedstaaten und Regionen mit Unterstützung aus verschiedenen
Finanzierungsquellen zusammenarbeiten, um gemeinsame Projekte oder andere
Ansätze zu entwickeln. Das Programm „Horizont 2020“ sowie andere
EU-Programme und Finanzierungsinstrumente können die Zusammenarbeit in der
Forschung unterstützen, indem sie von Konsortien aus öffentlichen und privaten Einrichtungen
vorgeschlagene Projekte unterstützen. Diese Projekte können beispielsweise
unterschiedliche Lösungen für gemeinsame Probleme untersuchen oder die Leistung
verschiedener Technologien vergleichen. Frankreich, Irland, Portugal, Spanien
und das Vereinigten Königreich beteiligen sich bereits an einer Reihe von
gemeinsamen Projekten, Forschungsnetzen, Technologieplattformen und einer
gemeinsamen Planungsinitiative für den gesunden Zustand der Meere und Ozeane.
Diese Mechanismen bieten den Mitgliedstaaten Möglichkeiten für die
Zusammenarbeit, die durch das Horizont-2020-Programm verstärkt werden können.
Des Weiteren könnte eine innereuropäische Koordinierung und Zusammenarbeit das
Fundament für eine verstärkte transatlantische Forschungszusammenarbeit bilden. Gemeinsame Projekte und Maßnahmen sind nicht nur
auf die Forschung beschränkt. Die Europäische territoriale Zusammenarbeit
(beispielsweise im Rahmen des Programms für den atlantischen Raum), wird aus
dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden und
ist ein Mechanismus, über den benachbarte Regionen und Städten aus
unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und durch Projekte
voneinander lernen sollen, in denen Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zur
Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen untersucht werden. Das Programm
„Erasmus für alle“ wird Möglichkeiten für Partnerschaften im Bereich der
allgemeinen und beruflichen Bildung bieten. Die Zusammenarbeit kann auch Kooperationsmaßnahmen
für den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken umfassen.
Initiativen wie Kopernikus[10]
oder „Meereskenntnisse 2020“[11]
können hierfür den Rahmen bieten. Beispielsweise kann das Verständnis, wie
benachbarte Länder oder Regionen mit ähnlichen ozeanografischen oder meteorologischen
Verhältnissen die Küstenerosion bekämpfen, dazu beitragen, die betriebliche
Effizienz zu erhöhen. Das Wissen, was andernorts funktioniert hat und was
nicht, kann verhindern, dass es zweimal zum gleichen Fehler kommt. Bewährte
Verfahren können im Rahmen von Workshops, durch den Austausch von Personal oder
in Internetforen untereinander weitergegeben werden. 3.3. Unterstützung Damit der Aktionsplan erfolgreich auf nationaler
und regionaler Ebene umgesetzt wird, könnten durch einen angemessenen Umsetzungsmechanismus
das Engagement der nationalen, regionalen und lokalen Akteure gestärkt und die
Fortschritte überwacht werden. Das Atlantik-Forum hat lehrreiche Erkenntnisse
hinsichtlich der Organisation des Dialogs und der Koordinierung gebracht. Um die
Umsetzung voranzubringen, ist es wichtig, dass der Dialog mit den
Mitgliedstaaten und Regionen, einschließlich dem Privatsektor, fortgeführt
wird. Die Umsetzung des Aktionsplans wird nicht nur vom öffentlichen Sektor
abhängen, sondern auch davon, inwieweit der Privatsektor sich beteiligt. Jeder Umsetzungsmechanismus sollte einfach und eng
fokussiert sein. Des Weiteren sollte er auf bewährte Verfahren zurückgreifen,
die in anderen Strategien für Meeresgebiete erfolgreich waren. Der Mechanismus
sollte –
eine politische Verpflichtung und Überwachung
beinhalten; –
auf den Aktionsplan und dessen Ziele aufmerksam
machen; –
die Beteiligung des Privatsektors fördern; –
eine Evaluierung und Bewertung der Fortschritte
umfassen. Er könnte auch –
Akteuren und potenziellen Projektträgern als
Leitfaden dienen; –
Zusammenarbeit im gesamten Atlantikraum
ermöglichen; –
Verbindungen zu Verwaltungsbehörden der
EU-Finanzierungsprogramme herstellen; –
mögliche Partner zusammenzuführen, um Projekte zu
entwickeln, die den Prioritäten des Aktionsplans entsprechen; –
potenzielle Finanzierungsquellen für Projekte
sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene identifizieren. Der Umsetzungsmechanismus für den Aktionsplan
sollte in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den Beteiligten vor Ende 2013 festgelegt
werden. Um die Vernetzung und den Austausch bewährter Praktiken bei der
Entwicklung und Durchführung der Projekte zusätzlich zu fördern, kann die
Kommission Konferenzen für die Akteure im atlantischen Raum organisieren. 4. Bestandsaufnahme der Fortschritte Um die Dynamik über den Zeitraum 2014-2020 hinweg
zu erhalten, ist es wichtig zu verstehen, wie die Umsetzung des Aktionsplans
zur Verwirklichung der übergeordneten Ziele der EU für Beschäftigung, Wachstum
und Nachhaltigkeit beiträgt. Wir wollen beispielsweise nachvollziehen können,
ob es uns tatsächlich gelungen ist, eine Vorhersage der großen Risiken und
Änderungen in Bezug auf die Dynamik des Nordatlantikkreislaufs zu ermöglichen,
in welchem Umfang die wichtigen Gebiete des atlantischen Meeresbodens kartiert
worden sind, ob der Aktionsplan die Entwicklung einer Reihe neuer und
innovativer Produkte und Dienstleistungen gefördert und das Betriebsumfeld
sowie das Risikomanagement für die Offshore-Industrie verbessert hat. Außerdem
möchten wir wissen, inwieweit ein integratives Wachstum erreicht, dem
Qualifikationsbedarf Rechnung getragen und ein ökosystemgestütztes
Bewirtschaftungskonzept im Atlantikraum umgesetzt wurde. Und dann möchten wir
in der Lage sein, daraus auf andere Meeresgebiete anwendbare Lehren zu ziehen. Die Überwachung der Fortschritte sollte nicht zu
neuen Anforderungen in Bezug auf die Berichterstattung führen. Stattdessen
würden vorliegende Basisinformationen verwendet, um sich ein Bild davon zu
machen, wie sich der atlantische Raum infolge der Umsetzung des Aktionsplans
und sonstiger Faktoren verändert. Die Kommission wird gemeinsam mit den fünf
Mitgliedstaaten am Atlantik rasch beginnen, eine Methodik für die Erstellung
dieser Bestandsaufnahme zu bestimmen und vereinbaren. Im Zuge von Innovation und technologischem
Fortschritt muss der Aktionsplan unter Umständen angepasst und weiterentwickelt
werden. Die Kommission wird die Umsetzung des Aktionsplans genau beobachten,
Lehren daraus ziehen und die erzielten Fortschritte bewerten. Sie wird bis Ende
2017 eine Halbzeitbewertung der Umsetzung des Aktionsplans ausarbeiten. Eine
unabhängige Bewertung einer Stichprobe abgeschlossener Projekte wird ebenfalls
in diese Überprüfung einfließen, die mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren
diskutiert werden wird. 5. Internationalisierung der
Atlantikstrategie Der Atlantische Ozean ist nicht auf Europa
begrenzt. Er ist eine gemeinsame Ressource und ein einheitliches System, das
Europa mit Afrika und Amerika verbindet. Alle Küstenstaaten haben ein
gemeinsames Interesse und die gemeinsame Verantwortung, eine gute Governance
der Meere sicherzustellen, , u. a. im Rahmen des SRÜ der Vereinten
Nationen[12],
der IMO[13]
und der Internationalen Meeresbodenbehörde. Der wirtschaftliche Wert des Atlantischen Ozeans
ist enorm für die Länder entlang seiner Küsten. Die Kommission ist der
Auffassung, dass der Aktionsplan im Laufe der Zeit ein solides Fundament für
die Zusammenarbeit mit anderen Nationen schaffen könnte. Das Potenzial für
gemeinsame Arbeiten zum Beispiel in der Meeresforschung und –beobachtung ist
ganz eindeutig. Es gibt bereits die Aussicht auf ein echtes Engagement der USA
und Kanadas für die Schaffung eines transatlantischen Forschungsbündnisses, um
unser gemeinsames Verständnis des atlantischen Ökosystems und seines Potenzial
zur Unterstützung der blauen Wirtschaft zu vertiefen. Nach einer
Bestandsaufnahme und der Einigung auf die vielversprechendsten Bereiche für die
Zusammenarbeit würde die Entwicklung dieses transatlantischen Forschungsbündnisses
schrittweise erfolgen. Es ist möglich, dass weitere atlantische Nationen
ebenfalls bereit wären, ihr Engagement in der Forschung oder anderen
Problembereichen zu erörtern. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten
gemeinsam überlegen, welche Schritte unternommen werden können, um die
internationalen Partner an der schrittweisen Entwicklung der Atlantik-Strategie
zu beteiligen. 6. Schlussfolgerung Die Kommission ersucht das Europäische Parlament
und den Rat, den Aktionsplan und die in dieser Mitteilung erläuterte
Ausrichtung zu billigen. [1] Frankreich, Irland, Portugal, Spanien und das Vereinigte
Königreich, [2] KOM(2011) 782 vom 21. November 2011. [3] Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Meeres- und
Fischereifonds (EMFF). [4] Eine Reihe von Empfehlungen zu diesem Thema wurden der
Kommission am 9. Juni 2011 von der Task Force für Beschäftigung und
Wettbewerbsfähigkeit im Seeverkehr vorgelegt. [5] Bestehende Initiativen umfassen das Operationszentrum
für den Kampf gegen den Drogenhandel im Atlantik (Maritime Analysis and
Operations Centre Narcotics – MAOC-N)) und des europäische
Grenzüberwachungssystems (European Border Surveillance System – EUROSUR),
koordiniert durch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an
den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (Frontex). [6] Gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG). [7] Gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Grundsätze der
UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser (UNESCO Convention on
the Protection of the Underwater Cultural Heritage) aus dem Jahr 2001. [8] Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäischer
Investitionsfonds (EIF). [9] Mischfinanzierung: EIB-Darlehen zur Ergänzung der
Zuschüsse von der EU oder aus anderen öffentlichen Quellen. [10] Kopernikus, ehemals die Globale Umwelt- und
Sicherheitsüberwachung (GMES), ist ein europäisches Satellitensystem zur
Überwachung der Erde (http://copernicus.eu). [11] Meereskenntnisse 2020 ist ein EU-Projekt, das
Meeresdaten aus verschiedenen Quellen vereint, um die Industrie, öffentliche
Behörden und Forscher dabei zu unterstützen, geeignete Daten zu finden und
diese effektiver für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu
nutzen und unser Verständnis des Verhaltens der Meere zu erweitern (http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/policy/marine_knowledge_2020/index_de.htm). [12] Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. [13] Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation.