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Document 52012DC0671
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL AND THE EUROPEAN PARLIAMENT Establishing appropriate relations between the EU and the European Space Agency
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Herstellung zweckdienlicher Verbindungen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Herstellung zweckdienlicher Verbindungen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation
/* COM/2012/0671 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Herstellung zweckdienlicher Verbindungen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation /* COM/2012/0671 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Herstellung zweckdienlicher Verbindungen
zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von
Lissabon wurde eine Zuständigkeit der Europäischen Union für
Raumfahrt-Angelegenheiten begründet, die aber nicht in die Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten eingreift. Die Raumfahrt ist zu einem Instrument zur Erreichung
der Ziele der EU und zu einer eigenständigen Politik der EU geworden. Artikel 189 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union fordert die EU auf, die zweckdienlichen
Verbindungen zur Europäischen Weltraumorganisation (ESA) herzustellen. Diese Mitteilung baut auf der Mitteilung von
April 2011[1]
„Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der
Bürgerinnen und Bürger“ auf, in der die Kommission erste Ideen zur
Fortentwicklung der Beziehungen zwischen EU und ESA vorgelegt hat. 1. Hintergrund Im vergangenen Jahrzehnt ist die Europäische Union
zu einem wichtigen Akteur in der Raumfahrt geworden. EGNOS und Galileo, GMES
und die Raumfahrtforschung gemäß dem 7. Forschungsrahmenprogramms sind wichtige
Orientierungspunkte in der europäischen Raumfahrt-Landschaft geworden. Die Vorschläge der Kommission in Bezug auf die
Raumfahrt für den Mehrjährigen Finanzrahmen beinhalten eine weiter zunehmende
Beteiligung der Europäischen Union in der Raumfahrt. Die wachsende Bedeutung der EU in der
Raumfahrt geht einher mit einer zunehmend engen Beziehung zu den
Mitgliedstaaten und der ESA, den beiden anderen maßgeblichen Akteuren der
Europäischen Raumfahrtpolitik. In diesem Zusammenhang hat die Kommission die
ESA mit der Wahrnehmung gewisser Zuständigkeiten bei der Ausführung bestimmter
Raumfahrt-Programme der EU betraut. Beim europäischen Globalen
Satellitennavigationssystem (GNSS) ist die ESA derzeit für die Konzeption, die
Entwicklung und die Beschaffung der Boden- und Weltraumsegmente verantwortlich,
wohingegen die Zuständigkeit für das Betriebsmanagement in Bezug auf die Systemnutzung
der Agentur für das Europäische GNSS (GSA) übertragen werden soll[2]. Eine engere Beziehung zur ESA
würde eine Weiterentwicklung der Aufgabenverteilung ermöglichen. Die ESA ist eine Organisation von Weltrang,
die für die Erfolge, die Europa in den vergangenen vier Jahrzehnten erreicht
hat, Anerkennung verdient. Dank der Aktivitäten der ESA und der Mitgliedstaaten
mittels ihrer nationalen Raumfahrtprogramme verfügt Europa heute über eine
starke technologische und industrielle Ausgangsposition und ist als
verlässlicher Partner in internationalen Programmen anerkannt. Die EU verlässt sich in hohem Maße auf die
technische Exzellenz der ESA und hat einen so großen Teil des
EU-Raumfahrtbudgets an die ESA übertragen, dass die EU inzwischen einer der
größten Beitragszahler der ESA ist. Freilich haben die Tatsachen, dass die
Raumfahrt nunmehr ein EU-Politikbereich ist, dass die Bedeutung der
EU-Raumfahrtprogramme wächst und dass die Europäische Union sich auf die
technische Fachkompetenz der ESA verlässt, noch nicht zu einer Fortentwicklung
der Verwaltungsstrukturen auf europäischer Ebene in der Raumfahrt geführt. In
Einklang mit Art. 189 fasst diese Mitteilung kurz- und langfristige
Möglichkeiten für die Beziehungen zwischen EU und ESA zusammen mit Blick auf
die Fortsetzung der effizienten Zusammenarbeit. Diese Mitteilung stellt erste
Ideen dar. Weitere Vorschläge müssen mit einer belastbaren Kosten-Nutzen-Analyse
und einer Folgenabschätzung begründet werden. 2. Strukturelle Hindernisse in den
derzeitigen EU-ESA-Beziehungen 2.1. Unterschiedliche Haushaltsregeln Für von der EU bereitgestellte Mittel erweist
sich die Mittelbewirtschaftung durch die ESA als zu schwierig, da die
Europäische Union und die ESA dafür unterschiedliche Regeln haben, die
innerhalb der ESA nebeneinander bestehen müssen. Die größten ESA-Programme
werden in erster Linie durch die Zeichnungen der Mitgliedstaaten finanziert. Die
Vergabe von Industrieaufträgen für diese Programme folgt dem Rückflussprinzip,
und die ESA-Haushaltsregeln sind in erster Linie darauf zugeschnitten, diesem
Prinzip Rechnung zu tragen. Bei der Durchführung von EU-Programmen ist die ESA
verpflichtet, EU-Regeln und das strenge Prinzip der Wirtschaftlichkeit der
EU-Haushaltsordnung[3]
zu beachten. Dies hat vor allem immer dann zu Schwierigkeiten geführt, wenn
Programme durch gemischte Fördermittel von ESA und EU finanziert wurden. 2.2. Asymmetrie bezüglich der
Mitgliedstaaten Derzeit sind 17 EU-Mitgliedstaaten Mitglieder
der ESA[4].
ESA-Mitgliedstaaten sind auch Norwegen und die Schweiz, die beide keine
EU-Mitgliedstaaten sind. Kanada hat ein bilaterales Kooperationsabkommen mit
der ESA. Indem die Zusammenarbeit zwischen der EU und der ESA verstärkt wird,
verleiht diese Asymmetrie in Verbindung mit einem Abstimmungsmodus, in dem
jeder Mitgliedstaat eine Stimme im ESA-Rat hat, denjenigen ESA-Mitgliedstaaten,
die kein EU-Mitglied sind, einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf
Angelegenheiten, Auswirkungen auf die EU haben können. Überdies erschwert diese
Asymmetrie, wie im Folgenden ausgeführt, die Gespräche insbesondere über Sicherheits-
und Verteidigungsfragen. 2.3. Asymmetrie in Fragen der
Sicherheit und Verteidigung Die Zuständigkeit der EU für Fragen der
Sicherheit und Verteidigung ist mit der Annahme des Vertrages von Lissabon und dem
Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes gewachsen. Weltraumgestützte
Fähigkeiten eignen sich sowohl für zivile als auch für Verteidigungszwecke. Um
einen Beitrag zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu leisten,
muss die EU immer engere Verbindungen und Synergien zwischen den zivilen und
den verteidigungsorientierten Bereichen der Raumfahrt herstellen. Die
Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der ESA ist für dieses
Unterfangen unverzichtbar. Allerdings werden die Beziehungen zwischen EU und
ESA dadurch eingeschränkt, dass die ESA Mitgliedstaaten hat, die keine EU-Mitgliedstaaten
sind, was generell ein offensichtliches Problem darstellt, das dann akut wird,
wenn Fragen der Sicherheit und Verteidigung anstehen. 2.4. Fehlen von Mechanismen zur
Koordinierung der Politik Es gibt keine Mechanismen, welche die
Beziehung und Koordinierung der ESA-Raumfahrt-Aktivitäten zur übergreifenden
Politikgestaltung der Europäischen Union sicherstellen. Selbst das weit
reichende Rahmenabkommen zwischen der EU und der ESA[5] aus dem Jahr 2004 sieht solche
Mechanismen nicht vor. Spezifische Mechanismen zur Koordinierung und
Zusammenarbeit müssen in zeitraubenden Verhandlungen auf Programmebene
abgestimmt werden. Es gibt jedoch keinen formellen Mechanismus auf politischer
Ebene, die die Übereinstimmung von ESA-Aktivitäten mit politischen Leitlinien
der EU sicherstellt. Dies ist vor allem im Bereich der internationalen
Beziehungen problematisch. 2.5. ESA trägt keine politische
Verantwortung Die Beziehungen zwischen der Union und der ESA
leiden außerdem von Unterschieden in der politischen Verantwortung. ESA hat
keine formelle Beziehung zum Europäischen Parlament, und so fehlt der ESA die
unmittelbare Rückbindung zu den Bürgern, die ansonsten in allen Bereichen der Politik
der Union gegeben ist. 3. Der Weg in die Zukunft Die EU kann für die politische Dimension (auch
auf internationaler Ebene) sowie die Legitimität sorgen und Verbindungen zu
anderen Politikbereichen herstellen. Dem Bedarf an verstärkter operationeller
Effizienz, Symmetrie in Angelegenheiten der Sicherheit und der Verteidigung,
politischer Koordinierung und Verantwortlichkeit kann auf lange Sicht nur durch
eine Annäherung der ESA an die Union begegnet werden. Die Kommission erachtet es für notwendig, ein
klares Datum für das Erreichen dieses langfristigen Ziels in einem Zeitraum zwischen
2020 und 2025 zu setzen. Außerdem könnte die Kommission in enger Zusammenarbeit
mit der ESA den Mitgliedstaaten vor Ablauf des Jahres 2013 mögliche Lösungen
für eine solche Annäherung vorlegen. Folgende Lösungen sollten in Betracht
gezogen werden: Eine verstärkte Zusammenarbeit mit der ESA unter den
derzeitigen Bedingungen, die Eingliederung der ESA als zwischenstaatliche
Organisation unter der Aufsicht der Union (die Europäische Verteidigungsagentur
könnte zu einem gewissen Grad als Vorbild dienen), oder die Umwandlung der ESA
in eine EU-Agentur (nach dem Vorbild existierender Regulierungsagenturen). Die
Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit der ESA eine genaue
Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Risikoanalyse der verschiedenen
Lösungsmöglichkeiten durchführen. Das Ziel ist, größtmögliche Synergieeffekte
zwischen den verschiedenen Akteuren zu erreichen, einschließlich der europäischen
GNSS Agentur (GSA). Mit diesen Lösungsmöglichkeiten würden
unverzichtbare und besondere Merkmale der ESA erhalten bleiben (zum Beispiel
die von den Mitgliedstaaten zu zeichnenden optionalen Programme) und
gleichzeitig Hauptmerkmale der EU auf die ESA übertragen – wie Entscheidungen mit
qualifizierter Mehrheit oder die Verantwortlichkeit gegenüber dem Europäischen
Parlament. In der Zwischenzeit ist es möglich, eine gut
funktionierende Zusammenarbeit zwischen der EU und der ESA sicherzustellen, die
dabei helfen kann, das langfristige Ziel der Annäherung zu erreichen. Die zwischen
der EU und der ESA geschlossenen Übertragungsvereinbarungen haben bereits zu
einer Annäherung der ESA an die EU beigetragen. Beispielhaft dafür ist die ESA-Direktion
für Navigation im Rahmen von Galileo. In ihrer Mitteilung[6] von April 2011 hat die
Kommission vorgeschlagen, dass die ESA ihre Entwicklung hin zu einer
Organisationsform fortsetzen sollte, die es ermöglicht, innerhalb einer
einzigen Struktur nebeneinander sowohl die militärischen und zivilen Programme
als auch einen zwischenstaatlichen und einen die Union betreffenden Bereich zu
integrieren. Sie sollte ihre Entwicklung hin zu Strukturen fortsetzen, die
ausschließlich dem Management der Unionsprogramme dienen. Ferner sollte eine
variable Geometrie es der Schweiz und Norwegen ermöglichen, an bestimmten
Programmen teilzunehmen, über die mit der EU Vereinbarungen geschlossen wurden. Aufbauend auf diesen ersten Ideen schlägt die
Kommission vor, dass die EU –
im Rat der Europäischen Union unter Nutzung der hierfür
geeigneten offenen Methode der Koordinierung darauf hinwirken könnte, die Kohärenz
innerhalb der EU und zwischen den Positionen der EU-Mitgliedstaaten in der ESA
sicherzustellen; –
sich bei der Konzeption und Entwicklung ihrer
Raumfahrt-Infrastruktur systematisch der ESA bedienen könnte wohingegen die
Aufgaben mit Bezug auf deren Nutzung von anderen Organisationen, z. B. der
GSA, ausführt werden; –
für ein einheitliches Konzept im Einklang mit der
EU-Haushaltsordnung sorgen könnte, um der ESA Zuständigkeiten für
EU-Raumfahrtprogramme zu übertragen, um die ESA auf ein Arbeiten innerhalb der
EU-Rahmens vorzubereiten sowie um Partnerschaften mit EU-Mitgliedstaaten herbeizuführen,
wenn dies sachgerecht ist. Die ESA könnte: –
die erforderlichen Organisationsanpassungen
(Haushalt und Beschlussfassung) vornehmen, um sicherzustellen, dass von der
Kommission auf die ESA übertragene Aufgaben innerhalb eines EU-ähnlichen
Umfelds ausgeführt werden (d.h. von einer eigenen Direktion, die für die
EU-Programme innerhalb der ESA zuständig ist); –
die erforderlichen Änderungen vornehmen, die der
Europäischen Kommission uneingeschränkten Zugang zu den maßgeblichen Gremien
der ESA (d.h. ESA-Rat und nachgeordnete Gremien) verschaffen, um der Kommission
die Möglichkeit zu geben, Beiträge einzubringen und die Koordinierung mit den
Politiken der EU unter Nutzung der bestehenden Verfahren der ESA
sicherzustellen. 4. Schlussfolgerung Die Kommission bittet den Rat und das
Europäische Parlament um Rückmeldung zu diesen Vorschlägen bezüglich der
Beziehung zwischen der EU und der ESA, mit dem langfristigen Ziel einer
Annäherung der ESA an die Rahmenbedingungen der EU. Auf dieser Basis könnte die
Kommission eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse der möglichen Optionen
bereitstellen. [1] KOM(2011)152 [2] KOM(2011)814 [3] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (ABl. L 248 vom
16.9.2002, S. 1), geändert durch Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1081/2010 (ABl. L
311 vom 26.11.2010, S. 9). [4] Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Portugal, Österreich, Rumänien, Schweden, Spanien, Tschechien. Polen steht kurz
davor, dass Ratifikationsverfahren zu beenden und das 20. ESA-Mitglied zu
werden. [5] ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 64. [6] KOM(2011)152