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Document 52012DC0055
WHITE PAPER An Agenda for Adequate, Safe and Sustainable Pensions
WEISSBUCH Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten
WEISSBUCH Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten
/* COM/2012/055 final */
WEISSBUCH Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten /* COM/2012/055 final */
WEISSBUCH Eine Agenda für angemessene, sichere und
nachhaltige Pensionen und Renten (Text von Bedeutung für den EWR)
1.
Einleitung
Die
Bevölkerungsalterung bedeutet eine große Herausforderung für die Renten- und
Pensionssysteme in allen Mitgliedstaaten. Wenn Frauen und Männer angesichts der gestiegenen Lebenserwartung
nicht auch länger im Berufsleben bleiben und mehr für ihren Ruhestand ansparen,
können keine Renten und Pensionen in angemessener Höhe garantiert werden, da
die erforderliche Erhöhung der Ausgaben auf Dauer nicht finanzierbar wäre. Laut Prognose ist bis 2060 mit einer
Erhöhung der Lebenserwartung von 7,9 Jahren für Männer und 6,5 Jahren
für Frauen gegenüber 2010 zu rechnen. Und das Problem stellt sich nicht erst in ferner Zukunft, sondern
jetzt: Die Babyboom-Generation geht in den Ruhestand und Europas Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter beginnt zu schrumpfen. Die Bevölkerungsgruppe 60+ wächst jährlich um rund zwei Millionen
Menschen, das sind fast doppelt so viele wie in den späten 1990er und frühen 2000er
Jahren. Im Gegensatz dazu wird
in den nächsten Jahrzehnten die Zahl der Personen im besten Erwerbsalter (20-59 Jahre)
jedes Jahr sinken (Abbildung 1). Abbildung 1 Bevölkerungsentwicklung
auf Basis des vergangenen Jahres, EU-27, 1996-2061 Quelle: Europop 2010 und demo_pjangroup. Eine höhere Lebenserwartung in Kombination
mit dem Wechsel der Babyboom-Generation vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird
weitreichende wirtschaftliche und budgetäre Konsequenzen in der EU haben, da
das Potenzial für Wirtschaftswachstum sinkt und der Druck auf die öffentlichen
Finanzen steigt. Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise
verschlechtert diese Aussichten noch weiter. Geringes Wirtschaftswachstum, Budgetdefizite und Schuldenlasten,
instabile Finanzlage und geringe Beschäftigung haben es für alle Renten- und
Pensionssysteme schwieriger gemacht, ihre Renten- und Pensionsversprechen
einzuhalten. Sinkende
Beschäftigungszahlen und damit geringere Pensions- bzw. Rentenbeiträge wirken
sich nachteilig auf umlagefinanzierte Systeme aus. Kapitalgedeckte Systeme kämpfen mit sinkenden Vermögenswerten und
geringeren Erträgen. Daher sind dringender denn je umfassende
Strategien zur Anpassung der Pensions- und Rentensysteme an die veränderten
wirtschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen erforderlich. Die Herausforderungen sind zwar massiv,
können aber mit der richtigen Politik bewältigt werden.
Reformen der Pensions- und Rentensysteme sowie der
Ruhestandspraxis sind ein entscheidender Faktor für bessere Wachstumsaussichten
in Europa, und in einigen Ländern sind sie dringend notwendig, um im Rahmen der
aktuellen Maßnahmen das Vertrauen in die Staatsfinanzen wieder herzustellen. Die Mitgliedstaaten sind immer enger
wirtschaftlich und gesellschaftlich miteinander verflochten, weshalb die
Auswirkungen des Erfolgs oder Misserfolgs der nationalen Pensions- bzw.
Rentenpolitik und ‑reformen zunehmend auch jenseits der nationalen
Grenzen, vor allem innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion, spürbar
werden. Renten und Pensionen
entwickeln sich in der EU zunehmend zu einem Thema von gemeinsamem Interesse.
Das liegt daran, dass sie für den sozialen und wirtschaftlichen Erfolg Europas
von zentraler Bedeutung sind, und dass das Risiko grenzüberschreitender
Auswirkungen der jeweiligen nationalen Renten- und Pensionspolitik gestiegen
ist. Das reibungslose
Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion hängt ganz entscheidend vom
Erfolg der Pensions- und Rentenreformen in den Mitgliedstaaten ab. Der Erfolg
dieser Reformen wird auch mit den Ausschlag geben, ob die EU zwei der fünf
Ziele der Strategie Europa 2020 erreichen kann – Anhebung der
Beschäftigungsquote auf 75 % und Verringerung der Zahl der
armutsgefährdeten Personen um mindestens 20 Millionen. Im Weißbuch werden Überlegungen zu den
gemeinsamen Anliegen im Hinblick auf die Problematik unserer Pensions- und
Rentensysteme angestellt und es wird eine Agenda für langfristig angemessene
und finanzierbare Pensionen und Renten skizziert, die die Schaffung der
Rahmenbedingungen für eine lebenslange hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen und
Männern sowie verbesserte Möglichkeiten einer sicheren Zusatz-Altersvorsorge
vorsieht. Es enthält Vorschläge
für zukunftsorientierte politische Konzepte und Initiativen auf europäischer
Ebene, mit denen die EU nationale Politikverantwortliche in ihren Bemühungen
unterstützen kann, die notwendigen – vor allem die in den
Jahreswachstumsberichten 2011 und 2012 hervorgehobenen und in den
länderspezifischen Empfehlungen 2011 ausgeführten – Reformen in Angriff zu
nehmen. Das Weißbuch spiegelt auch die Ergebnisse
der breit angelegten Konsultation wider, die mit dem Grünbuch Angemessene,
nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme[1] eingeleitet
wurde. Hunderte
Stakeholder/innen sowie das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts-
und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen haben auf das Grünbuch
geantwortet und dargelegt, welche Erwartungen sie in eine umfassende und
koordinierte Behandlung von Pensions- und Rentenfragen auf EU-Ebene setzen.
2.
Die aktuellen Herausforderungen an die Altersvorsorge
Die langfristige Finanzierbarkeit und
Angemessenheit der Renten- und Pensionssysteme hängt davon ab, in welchem
Ausmaß sie sich auf Beiträge, Steuern und die private Vorsorge der Erwerbstätigen
stützen. Finanzierungsform,
Anspruchsvoraussetzungen und Arbeitsmarktbedingungen müssen so abgestimmt sein,
dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beiträgen und Ansprüchen, zwischen
der Anzahl der aktiv beschäftigten Beitragszahler/innen und der Anzahl der im
Ruhestand befindlichen Empfänger/innen erreicht werden kann.
2.1.
Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit der
Renten- und Pensionssysteme
Renten und Pensionen machen einen sehr
großen und steigenden Teil der öffentlichen Ausgaben aus: Derzeit sind es durchschnittlich mehr als 10 %
des BIP, bis 2060 könnte der Anteil in der EU insgesamt auf 12,5 %
ansteigen.[2] Gegenwärtig liegen die Ausgaben für
gesetzliche Pensionen und Renten zwischen 6 % des BIP in Irland und 15 %
in Italien. Die Situation in den einzelnen Ländern ist also sehr
unterschiedlich, obwohl sie vor ähnlichen demografischen Herausforderungen
stehen. In den vergangenen zehn Jahren hat es
beträchtliche Fortschritte bei der Reform der Renten- und Pensionssysteme
gegeben. Die Mehrheit der
Mitgliedstaaten hat ihre Systeme auf eine nachhaltigere Basis gestellt, sodass
sie die bevorstehenden demografischen Veränderungen bewältigen können. Erreicht wurde dies durch Reformen mit der
Zielsetzung, die Systemparameter mit langfristiger Finanzierbarkeit in Einklang
zu bringen, oder durch Strukturreformen, wie die Umstellung von
leistungsorientierten auf beitragsorientierte Modelle oder die Einrichtung
einer verpflichtenden kapitalgedeckten Säule. Trotzdem sind vielfach weitere Reformen
nötig. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Problematik des demografischen
Wandels verschärft und weitere Schwächen mancher Renten- und Pensionssysteme
klar aufgezeigt. Daher werden
in vielen Mitgliedstaaten weitere ausgabenseitige Anpassungen in Kombination
mit verstärkten Bemühungen, Erwerbsquote und Produktivität zu erhöhen,
unvermeidlich sein. Eine
glaubwürdige Fiskalstrategie muss in striktem Einklang mit dem Finanzrahmen des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes umgesetzt werden, wobei die Nettokosten der
Umsetzung einer Renten- und Pensionsreform entsprechend zu berücksichtigen
sind. Im Zusammenhang mit der
Alterungsproblematik hat der Europäische Rat in Stockholm 2001 eine
dreigliedrige Strategie festgelegt: (i) Abbau der Staatsschulden, (ii) Erhöhung der Beschäftigungsquote,
vor allem älterer Arbeitskräfte, und der Produktivität sowie (iii) Reform der
Systeme der sozialen Sicherheit. Diese dreigliedrige Strategie wurde vor Kurzem im Kontext der
Gesamtstrategie Europa 2020 erweitert und mit dem Grünbuch zu Pensionen
und Renten (2010) wurde die Diskussion über einen umfassenden Ansatz für die
Bereitstellung angemessener, nachhaltiger und sicherer Ruhestandseinkommen
eröffnet.
2.2.
Wahrung der Angemessenheit von Pensions- und
Rentenleistungen
Pensionen und Renten – überwiegend aus
staatlichen Systemen – stellen die wichtigste Einkommensquelle älterer
Europäerinnen und Europäer dar, die einen erheblichen und steigenden Anteil an
der EU-Bevölkerung (120 Millionen oder 24 %) ausmachen. Pensions- und Rentensysteme dienen in
erster Linie der Sicherung eines angemessenen Ruhestandseinkommens, das älteren
Menschen einen würdigen Lebensstandard und wirtschaftliche Unabhängigkeit
ermöglicht; darüber hinaus erfüllen Renten und Pensionen die Funktion
automatischer Stabilisatoren. Dieses
Ziel wird in der EU im Großen und Ganzen erreicht, obwohl maßgebliche Lücken
bestehen bleiben. Das Einkommen
von Menschen über 65 beträgt fast 94 % des Durchschnittseinkommens der
Gesamtbevölkerung[3]
und trotzdem liegen rund 22 % der Frauen über 75 Jahre unter der
Armutsgefährdungsgrenze[4]. Die jüngsten
staatlichen Pensions- und Rentenreformen haben tendenziell versucht den
Armutsschutz zu verbessern oder beizubehalten, trotzdem wir das Ergebnis der
meisten dieser Reformen eine in Zukunft geringere Ersatzrate (Rente bzw.
Pension bezogen auf das frühere Einkommen) sein (Abbildung 2). Abbildung 2: Projizierte Veränderung der Ersatzraten
gesetzlicher und zusätzlicher Renten- und Pensionssysteme zwischen 2008 und 2048
(in Prozentpunkten) Quelle: Untersuchung der Untergruppe Indikatoren (ISG) des Ausschusses für
Sozialschutz zu den theoretischen Ersatzraten 2008-2048. Diese erwartete geringere Ersatzrate beruht jedoch auf der Annahme,
dass sich das Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalter nicht ändert. Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit
könnte helfen, in der Zukunft Ersatzraten in derselben Höhe oder sogar darüber
zu gewährleisten. Abbildung 3
illustriert diesen Effekt. Verglichen werden die Bruttoersatzraten für
Personen, die derzeit nach 40 Berufsjahren im Alter von 65 Jahren in
Rente oder Pension gehen, mit Ersatzraten für Personen, die zukünftig später in
den Ruhestand wechseln (mit 67 Jahren, nach 42 Berufsjahren, wobei
alle anderen Parameter gleich bleiben) (Abbildung 3).
Abbildung 3:
Projizierte Auswirkung der verlängerten Lebensarbeitszeit auf die Ersatzraten
zwischen 2008 und 2048 Quelle: ISG Untersuchung zu den theoretischen Ersatzraten 2008-2048. Daneben kann auch die Zusatz-Altersvorsorge
eine angemessene zukünftige Ersatzrate sichern helfen.[5] Einige Länder haben Maßnahmen eingeführt, um ihre gesetzlichen,
umlagefinanzierten Systeme durch private kapitalgedeckte Systeme zu ergänzen.
Trotzdem gibt es in viele Mitgliedstaaten noch großen Spielraum für den
weiteren Ausbau der Angebote für die Zusatz-Altersvorsorge. Dazu wären allerdings kapitalgedeckte
private Renten- und Pensionsmodelle erforderlich, die sicherer und
kostengünstiger sind und sich leichter mit flexiblen Arbeitsmärkten und
Mobilität vereinbaren lassen. Die Krise hat jedoch deutlich gezeigt, dass
die kapitalgedeckten Pensions- und Rentensysteme in einigen Ländern dahingehend
verbessert werden müssen, dass sie Risiken abschwächen und Krisen auffangen
können. Und auch die Rezession
samt nachfolgender Verschlechterung der öffentlichen Finanzen hat Schwächen in
Struktur und Aufbau gesetzlicher kapitalgedeckter Renten- und Pensionssysteme
in verschiedenen Mitgliedstaaten offenbart.
2.3.
Anhebung der Erwerbsquote von Frauen und älteren
Arbeitskräften
Die Alterungsproblematik wird häufig anhand
der Verdoppelung der Alterslastquote (Verhältnis der Bevölkerung 65+ zur
Bevölkerung 15-64) von 26 % im Jahr 2010 auf 50 % im Jahr 2050
aufgezeigt. Der springende
Punkt ist jedoch die wirtschaftliche Abhängigkeitsrate, die wie folgt definiert
ist: Arbeitslose und Personen im Ruhestand als Prozentsatz der
Erwerbstätigen. Wenn Europa das Beschäftigungsziel der
Strategie Europa 2020 – eine Erwerbsquote von 75 % in der
Altersgruppe der 20-64-Jährigen – erreicht und im Zeitraum 2020-2050 weitere
Fortschritte erzielt werden, steigt die ökonomische Abhängigkeitsquote von
derzeit 65 % auf lediglich 79 % im Jahr 2050.[6] Viele Länder haben beträchtlichen Spielraum
bei der Verbesserung der zukünftigen Angemessenheit und Nachhaltigkeit ihrer
Pensions- und Rentensysteme, indem sie die Erwerbsquote steigern, und das nicht
nur in der Gruppe der Älteren, sondern auch in Gruppen mit geringeren
Erwerbsquoten wie Frauen, Migrantinnen und Migranten sowie junge Menschen. Wenn
sie das EU-Beschäftigungsziel erreichen oder zu den Ländern mit den besten
Werten aufschließen, könnten sie die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf
die BIP-Belastung durch Pensionen und Renten fast neutralisieren. Die Vorsorgesysteme beeinflussen die
Pensionierungs- bzw. Verrentungsmuster und somit auch das Angebot an
Arbeitskräften und die ökonomische Abhängigkeitsquote. Schlüsselparameter sind
das vorzeitige und das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter. Derzeit
verbringen die Menschen rund ein Drittel ihres Erwachsenenlebens im Ruhestand;
bei unveränderter Politik würde dieser Anteil entsprechend dem zukünftigen
Anstieg der Lebenserwartung zunehmen. Zudem führten im Jahr 2010 Möglichkeiten
für einen frühen Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt zu Erwerbsquoten von unter 50 %
bei älteren Arbeitskräften (55-64) in der EU. Diese
EU-aggregierte Zahl überdeckt große Unterschiede in den einzelnen
Mitgliedstaaten, für die der Wert zwischen 30,2% in Malta und 70,5% in Schweden
liegt (siehe Abbildung 4). Außerdem ist die Erwerbsquote älterer
Frauen (38,6%) deutlich geringer als jene von Männern (54,6%). Der Trend der letzten Jahrzehnte zum
vorzeitigen Ruhestand wurde jedoch umgekehrt. Die Erwerbsquote der Altersgruppe
55-64 ist in den EU-27 von 37,7% im Jahr 2001 auf 46,3 % im Jahr 2010
gestiegen. Darüber hinaus könnten in den Mitgliedstaaten bereits verabschiedete
Renten- und Pensionsreformen, die jedoch häufig erst schrittweise eingeführt
werden, die Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte noch deutlich erhöhen. Trotzdem
muss noch mehr getan werden. Die Erwerbsquote der Altersgruppe kurz vor dem
Ruhestandsalter ist noch immer zu niedrig und die Fortschritte sind zu gering.
Ein festgelegtes Ruhestandsalter bei gleichzeitig unkomplizierten Optionen für
einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt wird das Ungleichgewicht zwischen
Erwerbsjahren und Ruhestandsjahren vergrößern. Um das Wirtschaftswachstum
anzukurbeln und ein solides Fundament für langfristig finanzierbare und
angemessene Pensionen zu schaffen, müssen die Reformen der Pensions- und
Rentensysteme die Erwerbsbeteiligung erhöhen. Der Erfolg von Reformen, die auf die Erhöhung
des Renten- bzw. Pensionsalters abzielen (darunter das Auslaufen-Lassen von
Optionen für den vorzeitigen Ruhestand), setzt jedoch bessere Chancen für
ältere Frauen und Männer für den Verbleib am Arbeitsmarkt voraus. Dazu
zählen Anpassung von Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisation, Förderung des
lebenslangen Lernens, kostenwirksame Strategien zur Vereinbarkeit von Berufs-,
Privat- und Familienleben, Maßnahmen zur Förderung des gesunden Alterns sowie
gegen geschlechterspezifische Ungleichheiten und Altersdiskriminierung. Zudem
hängt die politische Akzeptanz derartiger Reformen davon ab, ob die Bevölkerung
sie für fair hält. Es muss also die Tatsache berücksichtigt werden, dass die
Fähigkeit zu arbeiten – und Arbeit zu finden – individuell sehr verschieden ist
und dass Arbeitskräfte, die schon früh ins Berufsleben eingestiegen sind, mit 60
oder 65 Jahren meist eine geringere Lebenserwartung haben und einen
schlechteren Gesundheitszustand aufweisen. Abbildung 4:
Erwerbsquoten für ältere Arbeitskräfte (55-64) in den EU-Mitgliedstaaten im
Jahr 2010 Quelle: ESTAT
2.4.
Rolle der Mitgliedstaaten und der EU im Renten- und
Pensionenkontext
Die oberste Verantwortung für die gemäß den
jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechende Gestaltung der Renten- und
Pensionssysteme liegt bei den Mitgliedstaaten. Der Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet die EU jedoch, die Tätigkeiten
der Mitgliedstaaten im Bereich des Sozialschutzes zu unterstützen und zu
ergänzen (Artikel 153) und bei der Festlegung und Durchführung ihrer
Politik einen angemessen Sozialschutz zu berücksichtigen (Artikel 9). Viele Kompetenzen und politischen Initiativen
der EU wirken sich auf die nationalen Pensions- und Rentensysteme sowie die
entsprechende nationale Politik aus. Bisher hat die EU typische Fragestellungen
zu Pensionen und Renten eher fragmentarisch behandelt, z. B. wie
Hindernisse in Bezug auf die Personenfreizügigkeit abgebaut werden, unter
welchen Bedingungen private Anbieter/innen im Bereich der Altersvorsorge den
Binnenmarkt nutzen, wie die Gleichstellung der Geschlechter gefördert und
Diskriminierung bekämpft werden können und wie die langfristige
Finanzierbarkeit begleitend kontrolliert werden kann. Angesichts der
Größenordnung und der eng miteinander verbundenen makroökonomischen, sozial-
und beschäftigungspolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Renten und
Pensionen ist ein ganzheitlicherer Ansatz notwendig. Die EU verfügt über eine breite Palette von Politikinstrumenten
zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, damit diese Renten und Pensionen in
angemessener Höhe und auf langfristig finanzierbarer Basis erreichen. Im
Grünbuch zu Pensionen und Renten (2010) hat die Kommission darauf hingewiesen,
dass Renten- und Pensionsfragen ganzheitlich betrachtet und Synergieeffekte
zwischen allen Politikbereichen optimiert werden müssen. Die Strategie
Europa 2020 und die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung auf
europäischer Ebene bieten einen solideren Rahmen für die kritische Überprüfung
der Renten- und Pensionssysteme. Damit wird anerkannt, dass Renten und
Pensionen, die eine zentrale Rolle für den Lebensunterhalt vieler
EU-Bürgerinnen und ‑Bürger spielen, auch einer der größten öffentlichen
Ausgabenposten und daher eine Frage von gemeinsamem Interesse für die
Mitgliedstaaten sind. Neben der engen Zusammenarbeit mit den Regierungen der
Mitgliedstaaten (insbesondere im Ausschuss für Sozialschutz, im Ausschuss für
Wirtschaftspolitik und im Beschäftigungsausschuss) gilt es auch, andere
nichtstaatliche Stakeholder in die Diskussion über die Frage einzubinden, wie
angemessene, langfristig finanzierbare und sichere Renten und Pensionen
erreicht werden können. Mit dem Weißbuch werden die Zuständigkeiten
der Mitgliedstaaten nicht angetastet. Es geht darum, die Politikinstrumente der
EU so anzupassen, dass sie die Renten- und Pensionsreformbemühungen in den
Mitgliedstaaten besser unterstützen. Im Weißbuch werden eine Reihe sich
gegenseitig verstärkender Initiativen vorgeschlagen, die von Rechtsvorschriften
über finanzielle Anreize bis zur Koordinierung der Politik und zum Monitoring
der Fortschritte bei gemeinsamen Zielen innerhalb des integrierten und
umfassenden Rahmens der Strategie Europa 2020 reichen.
3.
Die Notwendigkeit von Pensions- und Rentenreformen
Die Herausforderung für die Renten- und
Pensionspolitik besteht in der Einrichtung eines langfristig finanzierbaren
Systems, das dem eigentlichen Zweck derartiger Systeme gerecht wird, nämlich
Ruhestandseinkommen in angemessener Höhe zu bieten und älteren Menschen einen
würdigen Lebensstandard sowie finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen. In ihren Jahreswachstumsberichten 2011[7] und 2012[8] hat die Kommission Eckpunkte
für Renten- und Pensionsreformen herausgearbeitet, die zu einer
wachstumsfreundlichen Konsolidierung der Finanzen beitragen sowie angemessene
und langfristig finanzierbare Renten und Pensionen sichern sollen. In den
Jahreswachstumsberichten wurde betont, dass zur Erreichung dieser Ziele ein
ausgewogeneres Verhältnis zwischen Berufs- und Ruhestandsjahren erreicht und
die Zusatz-Altersvorsorge gefördert werden müssen. Im Detail empfahl die
Kommission: (a) das Ruhestandsalter an die
gestiegene Lebenserwartung zu koppeln; (b) den Zugang zu Frühpensions- bzw. ‑rentensystemen
und anderen frühzeitigen Ausstiegsmöglichkeiten einzuschränken; (c) die Verlängerung der
Lebensarbeitszeit durch besseren Zugang zu lebenslangem Lernen, Anpassung der
Arbeitsplätze an eine Belegschaft mit höherer Diversität, Ausbau von Beschäftigungschancen
für ältere Arbeitskräfte und Unterstützung des aktiven und gesunden Alterns zu
fördern; (d) das Ruhestandsalter für Frauen und
Männer anzugleichen und (e) den Ausbau der Zusatz-Altersvorsorge
zu fördern, um das Ruhestandseinkommen zu erhöhen. Wenn es gelingt, Renten- und Pensionsreformen
gemäß diesen Vorgaben umzusetzen, ist das ein Beitrag zu langfristig
finanzierbaren Pensions- und Rentensystemen, was wiederum den Mitgliedstaaten
hilft, ihren Bürgerinnen und Bürgern in einem deutlich ungünstigeren
demografischen Kontext ein angemessenes Alterseinkommen zu bieten. In mehreren Ländern wurden signifikante
Fortschritte bei der Reform der sozialen Sicherheit entsprechend den
Empfehlungen in den Jahreswachstumsberichten erreicht (zuletzt in CZ, EL, ES
und IT; jüngste Renten- und Pensionsreformen siehe Anhang 3). Trotzdem ist
mehr politisches Handeln gefragt, und zwar jetzt. Die notwendigen Elemente für
erfolgreiche Reformen im Sinne der Jahreswachstumsberichte werden im Folgenden
skizziert.
3.1.
Berufsjahre und Ruhestandsjahre in einem
ausgewogenen Verhältnis
3.1.1.
Koppelung des Ruhestandsalters an die steigende
Lebenserwartung
Die im Juli 2011 angenommenen
länderspezifischen Empfehlungen zu Renten und Pensionen konzentrieren sich
stark auf die Notwendigkeit, ältere Arbeitskräfte länger am Arbeitsmarkt zu
halten, vor allem dadurch, dass das Ruhestandsalter angehoben und an die
steigende Lebenserwartung gebunden wird. Zunächst würde ein höheres
tatsächliches Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalter die bereits
gestiegene Lebenserwartung teilweise kompensieren, die bei der Renten- und
Pensionsberechnung nicht einkalkuliert wird. Die Koppelung des Ruhestandsalters
an die Lebenserwartung könnte helfen, ein ausgewogenes Verhältnis von
Berufsjahren zu Ruhestandsjahren zu stabilisieren. Dies ist von zentraler
Bedeutung für die langfristige Finanzierbarkeit. Simulationen im Rahmen des
Nachhaltigkeitsberichtes (2009) der Kommission legen nahe, dass eine Anhebung
des Ruhestandsalters entsprechend der zukünftig höheren Lebenserwartung
Budgeteinsparungen von mehr als der Hälfte des projizierten Anstiegs bei den
Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren[9]
bewirken könnte. Einige Mitgliedstaaten versuchen, ein späteres
Renteneintritts- bzw. Pensionsantrittsalter zu erreichen, indem sie die Anzahl
der für eine Vollpension bzw. ‑rente erforderlichen Beitragsjahre
erhöhen, oder ihn an die höhere Lebenserwartung koppeln (z. B. CZ, EL, FR, IT).
Andere Länder koppeln die Höhe der Ruhestandsleistungen an den Anstieg der
Lebenserwartung (z. B. PT), während einige wenige die Leistungshöhe an die
finanzielle Ausgewogenheit des Renten- bzw. Pensionssystems knüpfen (z. B.
DE, SE), die wiederum von demografischen Veränderungen und Steigerungen bei der
Lebenserwartung abhängen wird. Die meisten Mitgliedstaaten bieten verschiedene
Möglichkeiten, durch den längeren Verbleib im Berufsleben eine höhere Pension
oder Rente zu erwerben. So können die Menschen den gesunkenen Wert der Rente
bzw. Pension zu einem bestimmten Ruhestandsalter ausgleichen und nach wie vor
eine Pension bzw. Rente in angemessener Höhe beziehen. Bei der Anhebung des tatsächlichen
Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters geht es nicht darum, die
Interessen der Jungen gegen die der Alten auszuspielen, sondern um das richtige
Verhältnis zwischen beiden. Wenn die Menschen ein paar der durch die gestiegene
Lebenserwartung gewonnenen Jahre weiter im Berufsleben bleiben, bedeutet das
nicht, dass ältere Menschen – zum Nutzen der jungen – um ihren wohlverdienten
Ruhestand gebracht werden. Es bedeutet auch nicht, dass ältere Arbeitskräfte
Jobs besetzt halten, die sonst für jüngere zur Verfügung stünden. Die
Mitgliedstaaten mit der höchsten Erwerbsquote für ältere Arbeitskräfte
verzeichnen zum Teil auch die niedrigsten Quoten bei der
Jugendarbeitslosigkeit. Langfristig ist die Anzahl der Arbeitsplätze keine
feste Größe, sondern hängt vor allem vom Angebot an qualifizierten
Arbeitskräften ab, was wiederum ein wichtiger Wachstumsmotor ist. Die
gestiegene Verfügbarkeit erfahrener, älterer Arbeitskräfte wird das
Wachstumspotenzial Europas erhöhen und dadurch mehr Chancen und bessere
Lebensbedingungen für Junge und Alte schaffen. Bessere Chancen für Menschen
jeden Alters lautet auch das Ziel des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und
der Solidarität zwischen den Generationen 2012.
3.1.2.
Einschränkung des Zugangs zu vorzeitigem Ruhestand
Bei Renten- und Pensionsreformen, die die
Menschen länger am Arbeitsmarkt halten sollen, ist auch darauf zu achten, dass
nicht gerechtfertigte Möglichkeiten eines vorzeitigen Ruhestandes, die für alle
Beschäftigten oder nur für bestimmte Berufe gelten können, abgeschafft werden. In manchen Mitgliedstaaten erlaubt das
staatliche Renten- bzw. Pensionssystem den Menschen mit vollen Beitragszeiten,
vor dem Regelalter in den Ruhestand zu treten (z. B. AT, BE und LU).
Renten- und Pensionsreformen sollten also nicht nur auf die Anhebung des
Ruhestandsalters abstellen, sondern, wo relevant, auf die Anzahl der
Beitragsjahre, die wiederum an die steigende Lebenserwartung angepasst sein
muss. Bei Berücksichtigung der Beitragszeiten (selbst dann, wenn die Anzahl der
vorgeschriebenen Jahre entsprechend der Lebenserwartung erhöht wird) können
Renten- und Pensionssysteme fair gegenüber Menschen sein, die schon früh ins Berufsleben
eingestiegen sind (meist ungelernte Arbeitskräfte mit häufig geringerer
Lebenserwartung und schlechterer Gesundheit). Die Mitgliedstaaten reformieren ihre Systeme
für den vorzeitigen Ruhestand in unterschiedlicher Weise. Arbeitgeber/innen
können verpflichtet werden, alle oder zumindest einen erheblichen Teil der
Kosten für vorzeitige Ruhestandsleistungen zu übernehmen. Arbeitskräften in
besonders anstrengenden oder gefährlichen Berufen können Alternativen zum
vorzeitigen Ruhestand angeboten werden, z. B. Arbeitsplatzmobilität. In
einigen Mitgliedstaaten werden die Anspruchsvoraussetzungen verschärft – zum
Beispiel durch das Hinaufsetzen des Anspruchsalters. Einige Länder senken auch
entweder die Höhe der Leistungen, die von Sondersystemen erbracht werden, oder
schaffen diese Systeme ganz ab. Wann immer vorzeitige Ruhestandsoptionen
abgebaut werden, ist es wichtig dafür zu sorgen, dass die betroffenen Personen
länger arbeiten oder, wenn das nicht möglich ist, entsprechende
Einkommenssicherheit genießen können.
3.1.3.
Förderung einer längeren Lebensarbeitszeit
Wenn man vorzeitige Ruhestandssysteme
auslaufen lässt und das Pensions- bzw. Rentenalter anhebt, sind in den
Bereichen Gesundheit, Arbeitsplatzgestaltung und Beschäftigung Begleitmaßnahmen
notwendig, damit die Menschen auch in der Lage sind, länger am Arbeitsmarkt zu
bleiben. Fehlen diese Begleitmaßnahmen, könnte die Wirkung auf die öffentlichen
Finanzen deutlich weniger positiv ausfallen, wenn nämlich eine Reform des
Ruhestandsalters dazu führt, dass eine steigende Zahl von Personen auf andere
Arten von Leistungen angewiesen ist (z. B. Arbeitslosen-,
Invaliditätsleistungen, Sozialhilfe). Andrerseits könnten sich für die
öffentlichen Finanzen auch Einsparungen ergeben, wenn ältere Arbeitskräfte nicht
in der Lage sind, bis zum Regelalter erwerbstätig zu bleiben, und deshalb ein
geringeres Ruhestandseinkommen beziehen. Dies würde jedoch das
Altersarmutsrisiko erhöhen.
Ein ehrlicher Dialog in den Mitgliedstaaten, an dem staatliche Stellen,
Sozialpartner und andere Stakeholder/innen teilnehmen, um Konsens über eine
Politik zu erzielen, mit der eine längere Lebensarbeitszeit ermöglicht und
gleichzeitig auch Solidarität mit jenen gewährleistet wird, die dazu nicht in
der Lage sind, wird die Voraussetzung für die Sicherung angemessener und
nachhaltiger Renten und Pensionen in der Zukunft sein. Es wird auch wichtig
sein zu erklären, dass bei steigender Lebenserwartung ein längeres Erwerbsleben
nicht bedeutet, dass die Menschen weniger Ruhestandjahre genießen werden.
Ein wichtiger Faktor ist auch der Gesundheitszustand der Menschen, die kurz vor
dem Ruhestandsalter stehen, denn davon hängt die Fähigkeit und Bereitschaft der
Menschen für einen weiteren Verbleib im Berufsleben ab, mit entsprechenden
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Investitionen in die Gesundheitsvorsorge,
die Förderung gesunden und aktiven Alterns und kostengünstigere
Gesundheitssysteme sind wichtig, um die Arbeitskräfte gesund und produktiv zu
erhalten sowie die Anzahl jener zu maximieren, die länger im Berufsleben
bleiben können. Dies wird wiederum dazu beitragen, die krankheitsbedingte
vorzeitige Verrentung bzw. Pensionierung zu reduzieren, die Erwerbsquote der
über 55-Jährigen zu erhöhen und etwas Druck von den Renten und Pensionen
wegzunehmen.
Weitere Maßnahmen betreffen u. a. die Überprüfung eines nicht
gerechtfertigten, zwingenden Renten- bzw. Pensionsalters, die Förderung von
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, den Zugang zu lebenslangem
Lernen, die Anpassung der Arbeitsplätze an die Bedürfnisse älterer
Arbeitskräfte und den Ausbau von Möglichkeiten für die flexible
Arbeitsorganisation, z. B. in der Form von Teilzeitbeschäftigung
kombiniert mit dem Bezug einer Teilpension bzw. ‑rente. Hier gibt es auch
Spielraum für die Entwicklung von „zweiten Karrieren“ und geeigneten
„Karriereende“-Arbeitsplätzen. Ebenfalls wichtig wird die Beseitigung von
Anreizen in Steuer- und Sozialleistungs- sowie Entlohnungssystemen sein, die
sich negativ auf die Beschäftigung und ein längeres Erwerbsleben von Frauen und
Männern auswirken. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Erwerbsquoten von Frauen
und Männern in der Altersgruppe 55-64 werden bei allen Initiativen zur
Verlängerung der Lebensarbeitszeit und für aktives Altern Genderaspekte
besonders zu berücksichtigen sein, u. a. in Form von Maßnahmen, die die
Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungspflichten verbessern und die
Beschäftigungs- und Einkommensschere zwischen den Geschlechtern verringern. Der
Europäische Sozialfonds (ESF) kann Politikverantwortliche, Arbeitgeber/innen
und Arbeitskräfte unterstützen, Hürden abzubauen, die Frauen benachteiligen und
einem längeren Erwerbsleben im Weg stehen, und die Fortschritte zu erzielen,
die zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte beiderlei
Geschlechts notwendig sind.
3.1.4.
Abbau der Pensions- bzw. Rentenschere zwischen den
Geschlechtern
Im Jahr 2009 hatten dreizehn Mitgliedstaaten
immer noch ein niedrigeres Renten- bzw. Pensionsalter für Frauen als für
Männer. Bis 2020 erfolgt jedoch aufgrund der derzeit geltenden
Rechtsvorschriften in 18 Mitgliedstaaten eine Angleichung des
Ruhestandsalters. In fünf Mitgliedstaaten wird diese Angleichung einen längeren
Zeitraum umfassen und in nur vier der 27 Mitgliedstaaten gibt es keine
Bestimmungen dafür (länderspezifische Einzelheiten siehe Anhang 3). Die
Angleichung des Ruhestandsalters für Frauen und Männer sollte unverzüglich
umgesetzt werden, da dies die Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte signifikant
erhöhen und das Einkommen von Frauen verbessern helfen könnte. Die Angleichung des Ruhestandsalters ist im
größeren Kontext geschlechterspezifischer Unterschiede bei Pensionen und Renten
zu betrachten, die sich aus Unterschieden zwischen Frauen und Männern in den
Bereichen Erwerbstätigkeit, Einkommen, Beiträgen sowie Berufsunterbrechungen
und Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten ergeben. Da diese
Unterschiede am Arbeitsmarkt weiterbestehen, erwerben Frauen geringere
Pensions- und Rentenansprüche. Die Frage der Angemessenheit und Nachhaltigkeit
von Renten und Pensionen kann deshalb nur mit einem Mix aus pensions-/renten-
und beschäftigungspolitischen Maßnahmen gelöst werden und das Ziel verfolgen,
geschlechterspezifische Unterschiede beim Ruhestandseinkommen abzubauen.
Notwendig sind wirksamere, nicht von spezifischen Geschlechterrollen ausgehende
Lösungsansätze, wie Betreuungsgutschriften, die sowohl Frauen als auch Männer
in Anspruch nehmen können und die Nachhaltigkeit der Renten- und
Pensionssysteme sichern, u. a. dadurch, dass die Rückkehr in den Beruf
erleichtert wird. Wenn Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern
durch bessere Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben abgebaut werden, kann
das auch langfristige, indirekt positive Auswirkungen auf die Pensions- und
Rentensysteme haben, weil es für die Menschen leichter wird, Kinder
großzuziehen, was wiederum die Geburtsraten erhöht und den langfristigen
Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter abschwächt.
3.2.
Ausbau der privaten Zusatz-Altersvorsorge
Der ergänzenden Altersvorsorge muss bei der
Sicherung der zukünftigen Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe eine
größere Rolle zukommen. Daher werden die Mitgliedstaaten Wege zur Verbesserung
des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, der Sicherheit und des gleichberechtigten
Zugangs zu Zusatz-Altersvorsorgesystemen finden müssen. Steuerliche und andere
finanzielle Anreize sowie Kollektivverhandlungen spielen hier eine wichtige
Rolle. Diese Instrumente werden in der EU auf sehr unterschiedliche Weise
eingesetzt, sodass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, voneinander zu lernen.
Wenn die Kluft zwischen den Geschlechtern nicht noch größer werden soll, weil
Frauen derzeit weniger Möglichkeiten haben, zusätzlich für ihr Alter
vorzusorgen als Männer, müssen Gleichstellungsaspekte behandelt werden. Die Krise hat gezeigt, wie anfällig
kapitalgedeckte Vorsorgemodelle gegenüber Finanzkrisen und
Wirtschaftsabschwüngen sind. Ebenso ist deutlich geworden, dass der
Regelungsrahmen und die Systemstruktur überprüft werden müssen, um die
Sicherheit privater Altersvorsorge zu verbessern. In diesem Bereich hat die EU
Gesetzgebungskompetenz und es gibt bereits zwei Instrumente: Die Richtlinie
über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers[10] und die Richtlinie über die
Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung (IORP)[11].
Die Konsultation im Rahmen des Grünbuchs hat bestätigt, dass der Binnenmarkt
ein zentrales Instrument für die Förderung einer angemessenen Höhe und der
langfristigen Finanzierbarkeit von Pensionen und Renten ist. Es besteht bislang
nicht genutztes Potenzial für weitere Effizienzgewinne durch Skalenerträge,
Risikodiversifizierung und Innovation. Die EU kann ihren Rahmen verstärken, um
die betriebliche Altersvorsorge innerhalb des gesamten Ruhestandssystems der
Mitgliedstaaten zu unterstützen und zur Verringerung der Ausgaben für Renten
und Pensionen beizutragen. Daher soll die IORP-Richtlinie – unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Arten von Trägern der betrieblichen
Altersvorsorge in den Mitgliedstaaten – überprüft werden mit dem Ziel, die
grenzüberschreitende Tätigkeit dieser Träger weiter zu erleichtern und ihre
Überwachung zu modernisieren. Zusätzlich muss die Qualität von nicht an die
Erwerbstätigkeit gebundenen Finanzprodukten für die individuelle Altersvorsorge
verbessert werden, wie Systeme der dritten Säule und andere Finanzprodukte zur
Ergänzung des Einkommens älterer Menschen. Zur Stärkung des Vertrauens von
Arbeitskräften und Investoren in die Finanzprodukte für die Altersvorsorge
braucht es bessere Informationen und mehr Schutz für Konsumentinnen und
Konsumenten. Eine höhere Abhängigkeit von
Zusatz-Vorsorgesystemen könnte dazu führen, dass Menschen, die in ein anderes
Land ziehen, einen erheblichen Teil ihrer Ruhestandsansprüche verlieren. Ihre
gesetzlichen Ansprüche aus der sozialen Sicherheit sind durch EU-Recht
(insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 883/2004[12]) garantiert, private Systeme
fallen jedoch nicht unter diese Verordnung. Daher muss mit entsprechenden
Maßnahmen – ohne nachteilige Auswirkungen auf das Gesamtangebot an Zusatzrenten
und ‑pensionen – verhindert werden, dass diese Zusatzsysteme die
berufliche Mobilität und die Arbeitsmarktflexibilität einschränken, die
unmittelbar zur Steigerung des Wirtschaftswachstums in der EU beitragen können. Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen
Mitgliedstaat arbeiten, müssen nicht nur jenseits der Grenzen erworbene Renten-
bzw. Pensionsansprüche behalten können, sie brauchen auch einen klaren
Überblick über ihre im Rahmen gesetzlicher und betrieblicher Vorsorgesysteme
erworbenen Ansprüche. Das ließe sich mit EU-weiten Pensions- und
Rentenaufzeichnungsdiensten erreichen, ähnlich jenen, die es in mehreren
Mitgliedstaaten bereits gibt. Aufzeichnungsdienste können die Bürger/innen
genau und aktuell über den Stand ihrer Renten- und Pensionsansprüche
informieren und ihnen ihr Ruhestandseinkommen aus gesetzlichen und
betrieblichen Vorsorgesystemen projizieren. Auf diese Weise lassen sich die
Vorteile einer längeren Lebensarbeitszeit und der zusätzlichen Altersvorsorge
aufzeigen, damit die Menschen auch im Ruhestand über ein angemessenes Einkommen
verfügen. Eine minimale Harmonisierung der wichtigsten Merkmale würde
ausreichen, um die nationalen Aufzeichnungsdienste zu einem EU-weiten System
zusammenzuschließen.
4.
Einführung von EU-Instrumenten
Die jeweilige nationale Renten- und
Pensionspolitik entwickelt sich zunehmend zu einer Frage von allgemeinem
Interesse. Als logische Folge gewinnt die Rolle der EU an Bedeutung, deren
Aufgabe es ist, die Mitgliedstaaten bei der Erreichung des Zieles angemessener
und langfristig finanzierbarer Pensionen und Renten zu unterstützen. Die EU kann eine Reihe von Politikinstrumenten
einsetzen, um angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten zu
fördern, obwohl die Hauptverantwortung für die Erreichung dieser Ziele auch
weiterhin ganz klar bei den Mitgliedstaaten liegt. Rechtsetzung: Die
EU hat keine Legislativbefugnisse was die Gestaltung von Renten- und
Pensionssystemen in den Mitgliedstaaten als solches betrifft, sie kann jedoch
Rechtsvorschriften zu Fragen erlassen, die das Funktionieren des Binnenmarktes
betreffen (Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Konsumentenschutz),
um Diskriminierung (insbesondere aufgrund des Geschlechts und des Alters) zu
verhindern und die Rechte von Arbeitskräften zu schützen. Eine Reihe von
Verordnungen und Richtlinien mit Auswirkungen auf die Renten- und
Pensionssysteme in den Mitgliedstaaten sind bereits in Kraft. Zusätzlich dazu
kann die EU „weiches Recht“, wie Vorgaben für die gute fachliche Praxis,
fördern. Finanzierung: Die
EU kann zur Erreichung bestimmter politischer Ziele im Zusammenhang mit Renten
und Pensionen auch Mittel mobilisieren. Das weitaus wichtigste Instrument dafür
ist der Europäische Sozialfonds, der zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
und der Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitskräfte eingesetzt werden kann.
Verschiedene kleinere Finanzinstrumente gibt es für Politikbereiche wie
Beschäftigung und Sozialpolitik (PROGRESS), öffentliche Gesundheit und
lebenslanges Lernen. Über diese Instrumente kann die Entwicklung einer besseren
Politik in den Mitgliedstaaten unterstützt werden, vor allem dadurch, dass sie
voneinander lernen. Koordinierung der Politik: Europa 2020 bringt eine stärkere Koordinierung der jeweiligen
nationalen Politik im Rahmen des europäischen Semesters mit sich, und zwar in
erster Linie in Form der länderspezifischen Empfehlungen. Unterstützt wird
dieser Prozess durch die Arbeit der politischen Ausschüsse wie EPC, SPC und
EMCO, die die spezifischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der
Angemessenheit der Renten- bzw. Pensionshöhe, der langfristigen
Finanzierbarkeit und der Förderung einer längeren Lebensarbeitszeit im
Einzelnen prüfen. Mit dem Weißbuch werden umfassende, auf
EU-Ebene zu ergreifende Initiativen zur Unterstützung der nationalen Renten-
und Pensionsreformen vorgelegt. Diese Initiativen beziehen sich auf die beiden
in den Jahreswachstumsberichten als wichtigste genannten Reformen: ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen Lebensarbeitszeit und Ruhestand und der Ausbau
der privaten Zusatz-Altersvorsorge. Das Weißbuch soll auch gewährleisten, dass
der mit dem Grünbuch eingeleitete Prozess in seiner Ganzheitlichkeit
fortgeführt wird, und zwar mittels verbesserter Koordinierungs- und
Monitoring-Instrumente. Die entsprechenden spezifischen Aktionen, zum Beispiele
zur Übertragbarkeit, zur Überprüfung der IORP-Richtlinie oder zu einer Reihe
von Maßnahmen, die es den Menschen ermöglichen sollen, länger am Arbeitsmarkt
zu bleiben, sind in Anhang 1 dargelegt. Das Weißbuch bietet somit eine
wichtige Grundlage für die fruchtbare Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten,
dem Europäischen Parlament und den Sozialpartnern.
5.
Fazit
Viele Renten- und Pensionssysteme in der Europäischen
Union müssen bis zu einem gewissen Grad angepasst werden, damit sie angemessene
Pensionshöhen auf nachhaltiger Basis bieten können. Die Kommission hat in ihrem
Jahreswachstumsbericht 2011 auf diese Problematik hingewiesen und für die
meisten Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen zu Renten und Pensionen
ausgearbeitet. Im Jahreswachstumsbericht 2012 hat die Kommission erneut die
Notwendigkeit umfassender Renten- und Pensionsreformen mit
arbeitsmarktpolitischen Begleitmaßnahmen betont, damit Frauen und Männern
länger erwerbstätig bleiben können. Zur Unterstützung dieser Empfehlungen legt
die Kommission mit dem Weißbuch eine Strategie für angemessene, nachhaltige und
sichere Pensionen und Renten für die nächsten Jahrzehnte vor. Die Herausforderungen,
vor allem im Zusammenhang mit demografischen Veränderungen und der
Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, sind zweifellos enorm, aber es gibt
auch gangbare Lösungswege. Die aktuelle Staatsschuldenkrise zeigt, wie
wichtig es für die Europäische Union als Ganzes ist, dass jeder einzelne
Mitgliedstaat die aktuellen Herausforderungen seines Ruhestandssystems
erfolgreich bewältigt. Deshalb müssen die Renten- und Pensionsreformen im
Rahmen der Strategie Europa 2020 auch weiterhin systematisch überprüft
werden. Wir brauchen einen stärker europäisch ausgerichteten Ansatz, angelehnt
an die wiederholten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, in denen eine
engere wirtschaftspolitische Koordinierung gefordert wird, um die
Herausforderungen in Bezug auf unsere Ruhestandssysteme zu meistern. Es ist
jetzt an der Zeit zu handeln und die im Weißbuch vorgeschlagenen Maßnahmen
entschlossen umzusetzen. Die Mitgliedstaaten, die Europäischen Institutionen
und alle Stakeholder/innen, vor allem die Sozialpartner, müssen gemeinsam und
im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle auf die Herausforderungen der
Bevölkerungsalterung reagieren. Die Ruhestandssysteme müssen durch die
Förderung des aktiven Alterns zum Wachstum in Europa beitragen, gleichzeitig
jedoch ein angemessenes und nachhaltiges Instrument sowie ein Kernstück des
europäischen Sozialmodells bleiben, um den Lebensstandard für ältere Menschen
in Europa aufrechtzuerhalten. ANHANG 1:
EU-Initiativen zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten
1.
Berufsjahre und Ruhestandsjahre in einem ausgewogenen Verhältnis
Um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen der
im Berufsleben und der im Ruhestand verbrachten Zeit zu erreichen, müssen die
Renten- und Pensionssysteme angepasst, das Ruhestandsalter angehoben und die
Anreize, länger erwerbstätig zu bleiben, verstärkt werden. In welchem Umfang
diese Maßnahmen tatsächlich zu einem höheren effektiven Renteneintritts- bzw.
Pensionsantrittsalter und einer höheren Erwerbsquote älterer Menschen führen,
hängt jedoch von Maßnahmen ab, die älteren Arbeitskräften den längeren Verbleib
am Arbeitsmarkt ermöglichen. (1)
Im Rahmen der Strategie Europa 2020 wird die
Kommission Ruhestands- sowie Arbeitsmarktreformen gemäß den
Jahreswachstumsberichten und den länderspezifischen Empfehlungen anregen und
mit systematischem Monitoring begleiten. Durch verschiedene Maßnahmen,
darunter die baldige Angleichung des Ruhestandsalters für Frauen und Männer, wo
dies noch nicht geschehen ist, und die Koppelung des Ruhestandsalters an die
steigende Lebenserwartung, soll eine spätere Inanspruchnahme der Rente bzw.
Pension erreicht werden. (2)
Die Kommission wird die Ausschüsse EMCO, EPC und
SPC bei der multilateralen Überwachung der Renten- und Pensionsreformen
unterstützen und den Mitgliedstaaten im Rahmen des Programms PROGRESS und des
zukünftigen Programms für sozialen Wandel und soziale Innovation finanzielle
Unterstützung bieten, um den Prozess des Voneinander-Lernens und der
Politikentwicklung zu ermöglichen. (3)
Die Kommission wird die zuständigen Ausschüsse
(z. B. SPC, Beratender Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und
Männern) ersuchen, in der Praxis bewährte Verfahren zur Verringerung der
geschlechterspezifischen Renten- und Pensionsschere zu ermitteln und zu
empfehlen (z. B. Förderung gleicher Bezahlung, Mindestansprüche für
Rente bzw. Pension, Betreuungsgutschriften, Splitting der Ruhestandsansprüche
im Scheidungsfall). (4)
Im Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der
Solidarität zwischen den Generationen 2012 wird die Kommission die Menschen
für die Vorteile und Möglichkeiten einer längeren Lebensarbeitszeit
sensibilisieren und die Verbreitung von in der Praxis bewährtem
Altersmanagement am Arbeitsplatz und am Arbeitsmarkt fördern. (5)
Im Rahmen der Strategie Europa 2020 wird die
Kommission die Koordinierung der Politik sowie gemeinsame Arbeiten an
Maßnahmen, die älteren Arbeitskräften, vor allem Frauen, die Möglichkeit geben
und sie ermutigen, länger am Arbeitsmarkt zu bleiben, noch intensiver
unterstützen. Gefördert werden sollen u. a. die gemeinsamen Arbeiten von
SPC und EMCO zu geschlechterspezifischen Hindernissen und Chancen für eine
längere Lebensarbeitszeit, der Ausbau von Karriereende-Arbeitsmärkten in den
Mitgliedstaaten und Projekte im Rahmen der europäischen
Innovationspartnerschaft zu aktivem und gesundem Altern. (6)
Im Rahmen des europäischen sozialen Dialogs wird
die Kommission die Sozialpartner auffordern, Wege für die Anpassung der
Arbeitsplatz- und Arbeitsmarktpraxis zu entwickeln, darunter
Karrieremanagement, vor allem für anstrengende Tätigkeiten, damit Frauen und
Männer länger erwerbstätig bleiben können. Fachliche Beratung auf EU-Ebene wird von der Europäischen Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und der Europäischen Agentur
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kommen. (7)
Ausgehend von ihrem Vorschlag für den Europäischen
Sozialfonds (ESF) im Programmzeitraum 2014-2020 wird die Kommission die
Mitgliedstaaten ermutigen, den ESF für die Förderung des aktiven und
gesunden Alterns zu nutzen, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs-
und Privatleben, und wird mit systematischem Monitoring prüfen, ob die
ESF-Programme den entsprechenden, in den länderspezifischen Empfehlungen
festgestellten Reformbedarf wirksam unterstützen. (8)
Die Kommission wird die Sozialpartner zur Frage
konsultieren, wie ein nicht gerechtfertigtes, zwingendes Ruhestandsalter
im Rahmen von Kollektivvereinbarungen und nationalem Recht überarbeitet werden
könnte.
2.
Ausbau der privaten Zusatz-Altersvorsorge
Wenn die private ergänzende Altersvorsorge eine
größere Rolle spielen soll, geht es vor allem darum, den Zugang zu und das
Kosten-Nutzen-Verhältnis von Zusatzsystemen zu verbessern. In vielen
Mitgliedstaaten sind die Möglichkeiten, im Rahmen von betrieblichen
Vorsorgemodellen und Angeboten der dritten Säule eine zusätzliche
Altersvorsorge abzuschließen, unterentwickelt und es fehlt an Kostenwirksamkeit
und Sicherheit. Die Absicherung für Frauen und Männer durch stärkere
EU-Förderung zu verbessern und in der Praxis bewährte Modelle – einschließlich
optimaler, zielgerichteter Steueranreize für kapitalgedeckte Vorsorgesysteme –
zu verbreiten, würde daher einen Mehrwert bieten. Diese können vom Staat oder
den Sozialpartnern gefördert werden. Da die Menschen in Zukunft stärker auf
eine Zusatzpension- oder ‑rente angewiesen sein werden, müssen deren
Sicherheit und Performance optimiert werden. Eine Verbesserung harter und
weicher EU-Bestimmungen kann einen erheblichen Beitrag dazu leisten. Und
schließlich müssen Zusatz-Vorsorgesysteme mit den Anforderungen flexibler
Arbeitsmärkte und beruflicher Mobilität vereinbar sein. (9)
Ab 2012 wird die Kommission mit Hilfe eines
Best-Practice-Ansatzes mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Effizienz
und Wirksamkeit steuerlicher und anderer Anreize für die private Altersvorsorge
– darunter gezieltere Anreize für Personen, die sonst keine Ruhestandsansprüche
in ausreichender Höhe erwerben würden – zu bewerten und zu optimieren. Darüber
hinaus wird sie Mitgliedstaaten und Sozialpartnern, die kostengünstige
Zusatz-Vorsorgenmodelle entwickeln möchten, helfen, praxiserprobte
Beispiele aus anderen Ländern und deren Erfahrungen zu nutzen. (10)
Die Kommission wird den Ausschuss für Sozialschutz
einladen, praxiserprobte Beispiele für die individuelle Pensions- und
Rentendokumentation zu prüfen. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten ermutigt
werden, jeder Person bessere, individuelle Informationen für die Planung
ihres Ruhestandes und zur Beantwortung der Frage zu bieten, wie viel im
Rahmen privater Vorsorge zusätzlich angespart werden soll. (11)
Im Jahr 2012 wird die Kommission einen
Legislativvorschlag zur Überprüfung der IORP-Richtlinie vorlegen. Mit
dieser Überprüfung sollen einheitliche Rahmenbedingungen mit
Solvabilität II hergestellt und die grenzüberschreitende Tätigkeit in
diesem Bereich gefördert sowie das insgesamte Angebot an Renten und
Pensionen in der EU verbessert werden. Dies wird helfen, die Herausforderungen der Bevölkerungsalterung und
der öffentlichen Schulden zu bewältigen. (12)
Die Kommission wird 2012 Initiativen setzen, um
einen wirksameren Schutz der betrieblichen Ruhestandsansprüche von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Insolvenzfall zu gewährleisten, und
zwar auf der Grundlage von Artikel 8 der Richtlinie 2008/94/EG, unter
Berücksichtigung einer horizontalen Bewertung der Umsetzung dieser Richtlinie
in der EU und in der Rechtsprechung des EuGH. (13)
Bis 2013 wird die Kommission eine Initiative
vorschlagen, um die Qualität von Vorsorgeprodukten der dritten Säule für
Frauen und Männer zu erhöhen und die Normen für Konsumenteninformation
und Konsumentenschutz mittels freiwilliger Verhaltenskodizes und
möglicherweise eines EU-Zertifizierungssystems für derartige Produkte zu
verbessern. Dabei wird sie, wo zweckdienlich, auf für 2012 geplante Maßnahmen
zur besseren Information von Konsumentinnen und Konsumenten über
„Standardprodukte für Privatanleger/innen“ aufbauen. (14)
In Rahmen der Arbeiten mit Stakeholdern, wie den
Sozialpartnern, der Renten- und Pensionsbranche und beratenden Gremien, wie dem
Pensions- und Rentenforum und dem Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit
von Frauen und Männern, wird die Kommission einen Leitfaden für betriebliche
Vorsorgesysteme (zweite Säule) ausarbeiten, in dem Fragen wie bessere
Absicherung für Arbeitnehmer/innen, Auszahlungsphase, Risikoteilung und ‑begrenzung,
Kosten-Nutzen-Verhältnis und Krisenabfederung behandelt werden. (15)
Die Kommission wird 2012 in enger Zusammenarbeit
mit dem Rat und dem Europäischen Parlament die Arbeiten an einer Richtlinie
zur Übertragbarkeit von Renten und Pensionen wieder aufnehmen, mit der
Mindestvoraussetzungen für den Erwerb und die Wahrung von
Zusatz-Ruhestandsansprüchen festgelegt werden. Obwohl die Kommission die
grenzüberschreitende Renten- und Pensionsmobilität für alle Berufe fördert,
wird sie auch die laufenden Arbeiten an einem gesamteuropäischen
Pensionsfonds für Forscher/innen weiterführen. (16)
Die Kommission wird 2012 die Frage der Ausweitung
des Geltungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf bestimmte betriebliche
Vorsorgesysteme prüfen. (17)
Die Kommission wird die Einrichtung von
Pensions- und Rentenaufzeichnungsdiensten fördern, damit die Arbeitskräfte
den Überblick über ihre durch verschiedene Beschäftigungsverhältnisse
erworbenen Ruhestandsansprüche behalten können. Sie wird im Rahmen der
Überprüfung der IORP-Richtlinie und des Vorschlags für eine Richtlinie zur
Übertragbarkeit überlegen, wie die Bereitstellung der für die Renten- und
Pensionsaufzeichnung erforderlichen Informationen gewährleistet werden kann.
Darüber hinaus wird sie ein Pilotprojekt zur grenzüberschreitenden Aufzeichnung
unterstützen. (18)
Die Kommission wird prüfen, ob die
Steuervorschriften für (i) die grenzüberschreitende Übertragung von Kapital aus
der betrieblichen Vorsorge und aus Lebensversicherungen, (ii) Beiträge zu
Lebensversicherungen, die an anderswo in der EU ansässige Anbieter geleistet
wurden, und (iii) grenzüberschreitende Investitionsrenditen von Altersvorsorge-
und Lebensversicherungsanbietern, einschließlich deren Einkommen aus
Immobilien- und Kapitalerträgen, diskriminierende Steuerhindernisse für die
grenzüberschreitende Mobilität und für grenzüberschreitende Investitionen
darstellen. Wo nötig, wird sie Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Ferner
wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten erörtern, wie das Risiko der
Doppelbesteuerung (oder Nichtbesteuerung) von grenzüberschreitenden Pensionen
und Renten verringert werden kann. (19)
Die Kommission wird untersuchen, ob es vertragsrechtliche
Hindernisse für Entwicklung und Vertrieb von Lebensversicherungsprodukten mit
Spar-/Investitionsfunktionen gibt, die beseitigt werden müssen, um den
grenzüberschreitenden Vertrieb bestimmter privater Vorsorgeprodukte zu
erleichtern.
3.
Bessere EU-Monitoring-Instrumente für Pensionen und Renten sowie
stärkere Synergien zwischen allen Politikbereichen
Da die Mitgliedstaaten untereinander immer
stärker verflochten sind, ist das Monitoring der Fortschritte, die die
Mitgliedstaaten in Richtung angemessene, nachhaltige und sichere Pensionen und
Renten erzielen, besonders wichtig und wird u. a. mit
Benchmarking-Indikatoren im Rahmen von Europa 2020 und in enger
Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Sozialschutz und dem Ausschuss für
Wirtschaftspolitik erfolgen. Der im Grünbuch zu Renten und Pensionen befürwortete
ganzheitliche Ansatz wird durch die Einbindung unterschiedlichster
Stakholder/innen und durch eine Stärkung der Rolle des Renten- und
Pensionsforums umgesetzt werden. (20)
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem
Ausschuss für Wirtschaftspolitik den Ageing Report 2012
veröffentlichen, in dem sie die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf
Wirtschaft und Budget bewertet. Dieser Bericht wird die Grundlage für eine
eingehende Bewertung der Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen bilden, die die
Kommission im Rahmen des Sustainability Report 2012 plant. In
Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Sozialschutz wird sie ebenfalls 2012 einen
Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe vorbereiten, der
den Mitgliedstaaten helfen kann, die Angemessenheit ihrer Pensions- und
Rentensysteme für Frauen und Männer im Kontext der Plattform gegen Armut zu
bewerten. ANHANG 2:
Zusammenfassung der Konsultation im
Rahmen des Grünbuchs Ergebnisse der Konsultation und der mit dem
Grünbuch eingeleiteten Diskussion Im Rahmen der Konsultation gingen fast 1700 Reaktionen
ein, darunter mehr als 350 von staatlichen Stellen der Mitgliedstaaten,
nationalen Parlamenten, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaftsorganisationen,
der Zivilgesellschaft sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Pensions-
bzw. Rentenbranche. Der EPSCO- und der ECOFIN-Rat begrüßten das Grünbuch. Im
Februar 2011 übermittelten EP, EWSA und AdR ihre Beiträge. Die Reaktionen wichtiger Stakeholder/innen in
Form gut erläuterter Standpunkte zum europäischen Rahmen für Pensionen und
Renten sowie Fragen der Altersvorsorge ganz allgemein liefern reichhaltiges
Material, das bei der Ausformulierung der zur Auswahl stehenden politischen
Optionen hilfreich ist. Zusätzlich dazu fanden mehr als 100 Treffen
mit Stakeholderinnen und Stakeholdern in ganz Europa statt, an denen die
Kommissare Andor, Barnier und Rehn oder Vertreter/innen ihrer Dienststellen
teilnahmen. Die Konsultation hat die Richtung der Diskussionen in vielen
Mitgliedstaaten beeinflusst. Was noch wichtiger ist, die Konsultation hat dazu
geführt, dass vergleichende europäische Sichtweisen stärker in die nationalen
Überlegungen einfließen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten
möchte, dass sich die Bemühungen auf die Verbesserung oder Vertiefung und nicht
auf den Ausbau des derzeitigen europäischen Rahmens für die Pensions- und
Rentenpolitik konzentrieren. Trotzdem begrüßen die meisten Länder gleichzeitig
eine stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Beim Europäischen Parlament
übermittelten die Ausschüsse ECON, IMCO und FEMM dem Ausschuss EMPL als
federführendem Ausschuss ihre Beiträge. Die vom EP verabschiedete Endfassung
des Textes gab die unterschiedlichen Ansichten in angemessener Form wieder und
fand breite Zustimmung. Der Bericht unterstützt den ganzheitlichen Ansatz der
Kommission für das Grünbuch und fordert gut koordinierte politische Maßnahmen
als Antwort auf die eng miteinander verknüpften Themen Angemessenheit,
Nachhaltigkeit und Sicherheit. Für den Ruhestand relevante nationale
Ereignisse wie die Verabschiedung einschneidender Pensions- bzw. Rentenreformen
in Griechenland und Frankreich boten natürlich einen aktuellen Hintergrund für
die Überlegungen zum Grünbuch. Darüber hinaus bewiesen die Ereignisse in
einigen mitteleuropäischen Mitgliedstaaten wie wichtig es war, systemrelevante
Pensions- bzw. Rentenreformen im Stabilitäts- und Wachstumspakt zu
behandeln. Im Schlüsselbereich der politischen
Koordinierung wurde die Konsultation von den Ereignissen im Gefolge der
Staatsschuldenkrise überholt. Das Maßnahmenpaket zur engeren Koordinierung der
Wirtschaftspolitik und die im Jahreswachstumsbericht enthaltenen Verweise auf
spezifische Maßnahmen, die zur Modernisierung der Pensions- und Rentensysteme
zu ergreifen sind, werden wichtige Änderungen am europäischen Rahmen für
Pensionen und Renten nach sich ziehen, und vom Europäischen Rat sind weitere
Impulse zu erwarten. Reaktionen zum Pensions- bzw. Rentenrahmen
und zum Ruhestandsalter [F 1-2] Die Reaktionen auf das Grünbuch
legen nahe, dass Verbesserungen des derzeitigen EU-Pensions- und
-Rentenrahmens sich günstig auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen
Finanzen auswirken könnten. Aus einigen Reaktionen geht hervor, dass auf
EU-Ebene harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Vorsorgeindikatoren zu einer
fundierten und klaren Diskussion über relevante pensions- und rentenpolitische
Fragen und Herausforderungen auf EU-Ebene beitragen könnten. Viele Antwortende
betonen, dass solche Ergänzungen innerhalb bereits bestehender Rahmen
entwickelt werden sollten, die im Allgemeinen als angemessen erachtet werden.
Die soziale OMK wird als das richtige Instrument angesehen, um die
Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Angemessenheit der
Vorsorgesysteme zu stärken. [F 3-4] Ein höheres tatsächliches
Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalter wird als notwendig angesehen.
Während einige der Antwortenden meinen, die nationale Politik sollte dieses
Alter unter Einbindung der Sozialpartner festlegen, schlagen andere vor, das
Regelpensions- bzw. ‑rentenalter der Lebenserwartung anzupassen,
wohingegen einige wenige die Auffassung vertreten, dass die Lebenserwartung
oder die gesunde Lebenserwartung verschiedener Berufe berücksichtigt werden
sollte. Das EP empfiehlt, prioritär dafür zu sorgen, dass Erwerbstätige bis zum
Regelpensions- bzw. -rentenalter arbeiten. Zahlreiche Antwortende betonen, dass
Pensions- und Rentenreformen mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, mit
Angeboten für lebenslanges Lernen, wirksamen Systemen der sozialen Sicherheit
und der Gesundheitsversorgung sowie verbesserten Arbeitsbedingungen gekoppelt
sein sollten. Es werden Verbindungen zu zahlreichen Elementen der Strategie
Europa 2020 festgestellt, darunter die Notwendigkeit höherer
Erwerbsbeteiligung und die Auswirkungen der Pensions- und Rentenpolitik auf die
Armutsquote. Das EP schlägt vor, die ganzheitlichen Zielsetzungen des Grünbuchs
in die Strategie Europa 2020 aufzunehmen. [F 14] Für die EU sehen die Antwortenden
eine sehr wichtige Rolle bei der strategischen Koordinierung der Renten-
und Pensionspolitik, indem sie Überwachung, Koordinierung und das Lernen der
Mitgliedstaaten voneinander ermöglicht. Der derzeitige Rahmen, bestehend aus
der OMK, dem Pensions- und Rentenforum und allgemeiner gefasst dem Stabilitäts-
und Wachstumspakt sowie der Strategie Europa 2020, wird als ausreichend
angesehen. Wichtig wäre jedoch eine Vertiefung des bestehenden Rahmens, zum
Beispiel durch die engere Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für
Wirtschaftspolitik und dem Ausschuss für Sozialschutz. Das EP meint, eine
europäische Pensions- und Rentenplattform, an der sich Vertreter/innen der
EU-Organe und alle Stakeholder/innen beteiligen, wäre hilfreich; um
Überschneidungen zu vermeiden, sollte das bereits bestehende „Pensions- und
Rentenforum“ berücksichtigt werden. Reaktionen auf Fragen zu Rechtsvorschriften [F 5] Die meisten Antwortenden sprechen
sich für eine Überarbeitung der IORP-Richtlinie aus, um
Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit transnationalen Angeboten zu klären,
und machen Vorschläge, wie dies bewerkstelligt werden könnte. [F 6-7] Von allen befürwortet wird der
Abbau von Mobilitätshindernissen, die durch Ruhestandsbestimmungen verursacht
werden; weniger Übereinstimmung herrscht bei der Frage, wie das in der Praxis
umgesetzt werden soll. Die meisten Antwortenden, die die Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004
ansprechen, haben den Eindruck, die Koordinierung funktioniere gut und es
bestünde keine Notwendigkeit, diese Verordnung zu ändern oder ihren
Geltungsbereich auszudehnen. Fast alle, die auf die Übertragbarkeit von
Zusatzpensionen und -renten Bezug nehmen, unterstützen eine Initiative auf
EU-Ebene. Als für zusätzliche Vorsorgesysteme ungeeignet erachtet wird ein
Koordinierungsansatz von der Art der Verordnung Nr. 883 und die Mehrheit
lehnt die Idee, sich erneut mit Transferfragen zu befassen, rundweg ab. Der in
den letzten Jahren verfolgte Ansatz des Erwerbs und der Wahrung von Ansprüchen
findet einerseits breite Unterstützung, darunter vom EP, trifft aber
andrerseits auch nach wie vor auf klare Ablehnung. Die Idee eines
Aufzeichnungsdienstes wird allgemein begrüßt, allerdings mit einem Schwerpunkt
auf auf nationaler Ebene angesiedelten Diensten – zumindest zu Beginn. [F 8] Was kapitalgedeckte
Vorsorgemodelle und -produkte betrifft, sehen Erwerbstätige, Personen im
Ruhestand und Versicherungsunternehmen die Notwendigkeit, EU-Bestimmungen zu
überprüfen, um eine einheitliche Regulierung und Aufsicht zu gewährleisten.
Arbeitgeber/innen und Pensionsfonds sind für weitere EU-Initiativen weniger
zugänglich. [F 9] Bei der Frage, wie ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen Risiko, Sicherheit und Leistbarkeit erreicht werden
kann, herrscht das Gefühl vor, die EU sollte verbindliche Rechtsvorschriften vermeiden
und lieber relevante nationale Rechtsvorschriften oder einen nicht
verbindlichen EU-Kodex (Empfehlungen) forcieren. [F 10] Die Frage einer Solvenzregelung
für Pensionsfonds wurde überwiegend von Arbeitgeberverbänden, Pensionsfonds
und Trägern beantwortet; Mitglieder und Begünstigte lieferten nur wenig Input.
Die meisten Antwortenden sprechen sich für eine risikobezogene Überwachung aus
und meinen, Inhalt solle vor Form gehen. Der richtige Ansatz muss sich auf Art
und Dauer der Pensions- und Rentenverbindlichkeiten konzentrieren und die für
Pensionsfonds verfügbaren zusätzlichen Sicherheitsmechanismen zur Minimierung
des Risikos berücksichtigen. Das EP ist der Meinung, dass (i) Finanzmärkte nur
in einem Klima des Vertrauens effizient funktionieren können, was wiederum
solide aufsichtsrechtliche Regeln für Finanzinstitute einschließlich IORP
voraussetzt, und dass (ii) qualitative Elemente von Solvabilität II einen
wertvollen Ausgangspunkt für die verbesserte Aufsicht von IORP bilden. [F 11] Die Antwortenden stimmen zu, dass
eine Absicherung gegen Insolvenz des die Vorsorge finanzierenden
Unternehmens notwendig ist, aber nur das EP und eine Minderheit wünschen
sich weitere EU-Rechtsvorschriften, da diese Absicherung nach Meinung der
Mehrheit am besten auf nationaler Ebene gewährleistet werden solle. Die
Umsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften und die Wirksamkeit nationaler
Maßnahmen sollten analysiert werden, bevor Änderungen des EU-Rechtsrahmens
angedacht werden. [F 12] Bei der Frage zur Modernisierung
der Mindestanforderungen für Vorsorgeprodukte betonen die Antwortenden,
darunter das EP, die Notwendigkeit klarer und vergleichbarer Informationen, und
die meisten sehen in diesem Punkt Potenzial für einen EU-Mehrwert. [F 13] Obwohl in den Reaktionen die
Bedeutung von guten Standardoptionen für Beteiligungs- und
Investitionsformen bei Vorsorgemodellen anerkannt wird, sehen nur wenige
Antwortende die Notwendigkeit oder auch nur die technische Möglichkeit, einen
gemeinsamen Ansatz auf EU-Ebene zu entwickeln. ANHANG 3
Pensions-/Rentenalter,
Zusatzaltersvorsorge, länderspezifische Empfehlungen und jüngste Reformen in
den EU-Mitgliedstaaten Mitgliedstaat || Lebenserwartung mit 65(i) M/F (2010) || Erwerbsaustrittsalter(ii) M/F (2009) || Regelpensions- bzw. -rentenalter M/F(iii) (2009) || Regelpensions- bzw. ‑rentenalter M/F (2020)(iv) || Anhebungen des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters nach 2020 M/F(v) || Vermögen in Pensionsfonds in % des BIP 2009(vi) || Länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf Pensionen bzw. Renten (oder entsprechende Bestimmungen im Memorandum of Understanding) || Jüngste Reformen/Anmerkungen(vi) AT || 17,9/ 21,4 || 62,6/ 59,4 ## || 65/60 || 65/60 || 65/65 || 4,9 || LSE 3 – Einleitung von Schritten in Abstimmung mit den Sozialpartnern und gemäß den nationalen Praktiken, um den Zugang zur derzeitigen Frühpensionsregelung für Langzeitversicherte weiter zu begrenzen und Schritte einzuleiten, um die Übergangszeit für die Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen und Männer zu verkürzen, damit die langfristige Tragfähigkeit und die Angemessenheit des Pensionssystems sichergestellt werden kann; strenge Anwendung der Voraussetzungen für den Zugang zur Invaliditätspension. || 2010 wurden zwei Reformbereiche festgelegt: Erstens gelten ab 2014 strengere Regeln für den vorzeitigen Ruhestand, bei denen der langfristige Versicherungsverlauf zugrunde gelegt wird („Hacklerregelung“); dabei wird die Altersgrenze um zwei Jahre angehoben, d. h. von derzeit 60 auf 62 Jahre (Männer) bzw. von derzeit 55 auf 57 Jahre (Frauen), und nur aktive Erwerbstätigkeit wird als Beitragszeit gewertet. Zweitens ist die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme nun Voraussetzung für die Gewährung einer Invaliditätspension. Zudem wurde ein zentralisiertes System für die Bearbeitung von Anträgen auf Invaliditätspension eingeführt. Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung weiterer Reformmaßnahmen auf Grundlage eines im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlags der Sozialpartner eingerichtet. BE || 17,5/ 21,1** || 61,2/ 61,9 ## || 65/65 || 65/65 || - || 3,3 (v) || LSE 2 – Einleitung von Schritten zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Im Rahmen der Drei-Punkte-Strategie der EU sollte der Schwerpunkt darauf liegen, die alterungsbedingten Ausgaben einzudämmen u. a. durch Verhinderung eines frühen Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt mit dem Ziel, das effektive Renteneintrittsalter anzuheben. Maßnahmen wie die Koppelung des gesetzlichen Rentenalters an die Lebenserwartung sollten in Betracht gezogen werden. || Seit dem 1. Januar 2012 gelten neue Bedingungen für die gesetzliche Frühpension in Bezug auf das Alter und die Dauer des Erwerbslebens. Die Altersgrenze wird bis 2016 schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben (2012: 60 Jahre; 2013: 60,5 Jahre; 2014: 61 Jahre; 2015: 61,5 Jahre; 2016: 62 Jahre). Auch die Zahl der benötigten Erwerbsjahre wird bis 2015 schrittweise von 35 auf 40 angehoben (2012: 35 Jahre; 2013: 38 Jahre; 2014: 39 Jahre; 2015: 40 Jahre). Im öffentlichen Dienst steigen die benötigten Erwerbsjahre bis 2015 von 5 auf 40 (2012: 5 Jahre; 2013: 38 Jahre; 2014: 39 Jahre; 2015: 40 Jahre). Derzeit laufen Gespräche über Übergangsmaßnahmen. Der Königliche Erlass mit den Durchführungsbestimmungen soll bis April 2012 verabschiedet werden. Die Bedingungen für die vertragliche Frühpension (Vorruhestand/Übergangspension) werden ab 1. Januar 2012 ebenfalls verschärft. Insgesamt wird die Altersgrenze von 58 auf 60 Jahre angehoben, und die Zahl der benötigten Erwerbsjahre steigt für nach dem 31.12.2011 geschlossene Tarifverträge von 38 auf 40 (Männer) bzw. von 35 auf 40 (Frauen). Ältere Tarifverträge werden in der Zeit von 2012 bis 2024 schrittweise an diese neuen Bedingungen angepasst. Für den Fall von Massenentlassungen aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Problemen von Unternehmen wird das Mindestalter zwischen 2012 und 2018 von 52 auf 55 Jahre angehoben. Das Altersteilzeitmodell wird zum 1.1.2012 abgeschafft. BG || 13,6/ 17 || 64,1/ 64,1 # || 63/60 || 63/60 || 65/63 || n. z. || LSE 3 – Durchführung der mit den Sozialpartnern bei der laufenden Rentenreform vereinbarten Schritte, Beschleunigen einiger Schlüsselmaßnahmen die dazu beitragen würden, das tatsächliche Renteneintrittsalter zu erhöhen und das frühe Ausscheiden aus dem Beruf zu verringern, wie das stufenweise Erhöhen der für die Sozialversicherung zurückzulegenden Zeiten, und Stärkung von Maßnahmen, die es älteren Arbeitnehmern ermöglichen, länger beschäftigt zu bleiben. || Zunächst sah die Reform 2011 für die Zeit zwischen 2021 und 2026 eine Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters von 63/60 (M/F) auf 65/63 vor bzw. für Personen ohne volle Beitragszeit eine Anhebung auf 67 (geschlechtsunabhängig, nach 2024). Weitere Maßnahmen sind eine Verlängerung der Beitragszeit bei mehreren Berufsgruppen, Beitragsanhebungen in den Jahren 2011 und 2017 und eine Anhebung der Ansparraten im Jahr 2017. Mitte November 2011 schlug die Regierung im Rahmen der Parlamentsdebatte über den Haushaltsentwurf 2012 vor, einige der ursprünglich für 2021 vorgesehenen Schlüsselelemente der Rentenreform erheblich vorzuziehen. Hierzu verabschiedete das Parlament Anfang Dezember 2012 Gesetzesänderungen zur schrittweisen Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters für beide Geschlechter um 4 Monate pro Jahr ab dem 1. Januar 2012, bis ein Regelalter von 65 Jahren (Männer) bzw. 63 Jahren (Frauen) erreicht ist. CY || 18,1/ 20,9** || 62,8 || 65/65 || 65/65 || - || n. z. || LSE 3 – Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittels Reformmaßnahmen, die auf die Kontrolle der Renten- und Gesundheitsausgaben und auf die Eindämmung des projizierten Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben abzielen; im Rentenbereich Erhöhung der Zahl der Beitragsjahre, Ausrichtung des Renteneintrittsalters an der Lebenserwartung oder Annahme anderer Maßnahmen mit einem entsprechenden haushaltspolitischen Effekt und gleichzeitig Angehen des Problems der hohen Armutsgefährdungsquote bei älteren Menschen; im Gesundheitswesen Einleitung weiterer Schritte, um die Errichtung des nationalen Krankenversicherungssystems zu beschleunigen. || Die Sozialversicherungsreform aus dem Jahr 2009 sieht Folgendes vor: 1. Zwischen 2009 und 2039 alle fünf Jahre Anhebung der Beitragssätze um 1,3 Prozentpunkte; 2. Verlängerung der zum Erwerb eines Pensions- bzw. Rentenanspruchs erforderlichen Beitragszeit, u. a. Erhöhung der Mindestbeitragszeit von 3 auf 10 Jahre; 3. Einführung einer Obergrenze von 6 Jahren für die Anrechnung von Bildungs‑/Berufsbildungsmaßnahmen; 4. Einschränkung des Zugangs zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit für Empfänger einer betrieblichen Altersvorsorge; 5. regelmäßige versicherungsmathematische Überprüfung des Pensions- bzw. Rentensystems. Im August 2011 wurde ein Paket von Konsolidierungsmaßnahmen angekündigt, die u. a. Folgendes umfassen: 1. zum 1.10.2011 Einführung einer Dauerabgabe von 3 % des Bruttoeinkommens der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bzw. des öffentlichen Sektors als Beitrag zur staatlichen Alterssicherung; 2. ab 1.10.2011 werden neu eingestellte Staatsbedienstete nur in die Sozialversicherung aufgenommen (nicht in das betriebliche Vorsorgemodell); 3. ab 1.10.2011 wird der Beitrag zur Witwen- und Waisenversicherung um 1,25 Prozentpunkte auf 2 % des Bruttoeinkommens angehoben. CZ || 15,5/ 19 || 61,5/ 59,6 || 62/60 || 63 J 10 M/ 63 J 8 M || 65/65 || 4,6 || LSE 2 – Durchführung der geplanten Rentenreform, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und die künftige Angemessenheit der Renten sicherzustellen; zusätzliche Anstrengungen sollten darauf gerichtet sein, weitere Änderungen an der staatlichen Rentensäule vorzunehmen, um zu gewährleisten, dass das System keine Ursache für finanzielle Ungleichgewichte in der Zukunft darstellt, und darauf, private Ersparnisse aufzubauen. Um das tatsächliche Rentenalter zu erhöhen, könnten Maßnahmen wie eine Verknüpfung des gesetzlichen Rentenalters mit der Lebenserwartung in Betracht gezogen werden. Sicherstellung, dass das geplante kapitalgedeckte System geeignet ist, eine breite Teilnahme zu bewirken und dass die Verwaltungskosten transparent sind und auf niedrigem Niveau gehalten werden. || Pensions-/Rentenreform 2011 – für die öffentliche Säule ist Folgendes vorgesehen (Inkrafttreten am 30. September): - Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters, das (insbesondere für Frauen mit Kindern) weiter steigen wird, so dass nach 2040 ein gleiches Regelalter für alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erreicht wird. Anschließend wird das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter bis auf Weiteres um weitere zwei Monate pro Geburtsjahr steigen; - stärkere Verknüpfung zwischen den Pensionen bzw. Renten und den Beiträgen in der öffentlichen Säule; - strengere Indexierungsregeln: bisher war eine Untergrenze für Pensions‑/Rentenerhöhungen angegeben, nun ist die Grenze verbindlich; - Verlängerung des Bewertungszeitraums zur Berechnung von Pensionen/Renten. - Straffung der Regelungen für den vorzeitigen Ruhestand. Pensions-/Rentenreform 2013 – die private Säule wurde gebilligt. Sie wird 2013 in Kraft treten. Vorgesehen ist die Schaffung der Möglichkeit für Arbeitskräfte, ab 2013 3 Prozentpunkte ihrer obligatorischen Pensions‑/Rentenbeiträge an private Pensions‑/Rentenversicherungen abzuführen, sofern sie zusätzlich 2 Prozentpunkte ihres Einkommens abführen. Für Personen unter 35 Jahre ist der Wechsel fakultativ. Personen über 35 Jahre müssen sich bis Ende der ersten Jahreshälfte 2013 entscheiden, ob sie die Regelung in Anspruch nehmen wollen. Im Rahmen der Reform 2010 wurde außerdem festgelegt, dass Studienzeiten nicht mehr angerechnet werden und dass die obligatorische Versicherungszeit im Jahr 2019 von 25 auf 35 Jahre steigen wird. DE || 17,8/ 20,9 || 62,6/ 61,9 || 65/65 || 65 J 9 M/ 65 J 9 M || 67/67 || 5,2 (x) || || 2007 wurde die Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters von 65 auf 67 im Zeitraum 2012 bis 2029 beschlossen. Die Reform wird jedoch zu einer Verringerung der Pensionen/Renten führen, die durch eine kapitalgedeckte Altersversorgung ausgeglichen werden soll. Um wachsender Altersarmut vorzubeugen, kündigte die Ministerin für Arbeit und Soziales die Einführung einer „Zuschussrente“ an, die nun erörtert wird. Außerdem ist eine Ausdehnung der Sozialversicherungspflicht auf Selbständige im Gespräch, die bislang nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. DK || 17/ 19,7 || 63,2/ 61,4 || 65/65 || (66/66) || 67+/67+ || 43,3 (w) || LSE 2 – Um die Beschäftigung und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern, unternimmt Dänemark weitere Schritte zur Erhöhung des langfristigen Arbeitskräfteangebots, indem es die kürzlich beschlossene Reform des Systems der freiwilligen Frühverrentung (VERP) durchführt, das System der Berufsunfähigkeitsrente reformiert und Beschäftigungssubventionsprogramme (das „Flex-Job“-System) besser auf die schwächsten Gruppen ausrichtet. || Mit der Reform 2006 wurde eine Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters von 65 auf 67 Jahre (in der Zeit von 2024 bis 2027) und eine anschließende Verknüpfung mit der Lebenserwartung beschlossen. Die im Mai 2011 vereinbarte Reform sieht vor, die 2006 beschlossene Erhöhung um fünf Jahre vorzuziehen (schrittweise halbjährliche Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters im Zeitraum 2019-2022). Die in den LSE geforderte Reform des Systems für den vorzeitigen Ruhestand wurde im Herbst 2011 gesetzlich verankert. EE || 14,2/ 19,4 || 62,6 || 63/61 || 64/64 || 65/65 || 6,9 || || Die wichtigsten im Zeitraum 2009-2011 durchgeführten Maßnahmen waren Ad-hoc-Änderungen der Indexierungsregeln für Pensionen bzw. Renten im Jahr 2009, wodurch der Wert der nominalen Pensionen bzw. Renten „geglättet“ wurde, sowie eine vorübergehende Aussetzung der Zahlungen an das kapitalgedeckte Rentensystem im zweiten Halbjahr 2009 und im Jahr 2010. Diese Zahlungen wurden 2011 teilweise wieder aufgenommen. Ab 2012 werden wieder volle Zahlungen geleistet, und 2014-2017 kommt ein Ausgleichsmechanismus zur Anwendung. Das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter wird im Zeitraum 2017-2026 auf 65 angehoben. In der kapitalgedeckten Pflichtversicherung wurde aufgrund der Krise die Kontrolle verstärkt, es wurden klarere Regeln für die Verwaltung der Mittel eingeführt, und Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde mehr Flexibilität eingeräumt. EL || 18,5/ 20,4 || 61,3/ 61,6 || 65/60 || 65/65 || Regelpensions- bzw. ‑rentenalter an die Lebenserwartung geknüpft (69 Jahre 4 Monate für M/F im Jahr 2060) || 0,0 || Im Memorandum of Understanding ist Folgendes festgelegt: Die bestehenden Pensionsfonds werden zu drei Fonds zusammengeführt. Im Rahmen der Reform wird ein neues System zur Stärkung der Verbindung zwischen Beiträgen und Leistungen eingeführt, das einheitliche Regeln vorsieht, die anteilig auf alle derzeitigen und künftigen Arbeitskräfte Anwendung finden. Das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter wird auf 65 Jahre festgelegt; dieses Alter steigt entsprechend der Lebenserwartung. Die Leistungen werden auf Grundlage der Preisentwicklung indexiert. Im Rahmen der Reform wird zudem der vorzeitige Ruhestand eingeschränkt (auch für Personen mit Versicherungsbeginn vor 1993), und die Liste der physisch und psychisch belastenden Berufe wird gekürzt. Ferner wird das neue System eine bedarfsorientierte Sozialrente für alle älteren Menschen umfassen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, so dass ein wichtiges Sicherheitsnetz gespannt wird, das mit der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Einklang steht. Die Zusatzpensionsfonds werden einer Überprüfung unterzogen, um Ungleichgewichte zu beheben, eine strengere Bindung der Leistungen an die Beiträge einzuführen, die dauerhafte Tragfähigkeit sämtlicher Pensionsfonds sicherzustellen und ihre Zahl erheblich zu senken. Ebenfalls überprüft werden Invaliditätspensionen bzw. ‑renten sowie Pauschalpensionen bzw. ‑renten für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. || Im Juli 2010 verabschiedete das Parlament eine umfassende Reform der wichtigsten Altersvorsorgemodelle entsprechend den Vorgaben des Memorandum of Understanding. Durch die Reform wurde das sehr fragmentierte Pensions‑ bzw. Rentensystem vereinfacht, Transparenz und Gerechtigkeit wurden verbessert, das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter wurde angehoben und die bisher großzügigen Leistungen wurden gesenkt. Die neuen allgemein verbindlichen Vorschriften für Anwartschaften, Beiträge, Anspruchserwerbsregelungen und Indexierung der Rentenansprüche gelten für die wichtigsten Pensions- bzw. Rentenkassen (IKA, OGA, OAEE, Programm für den öffentlichen Dienst, Programm der griechischen Zentralbank). Die Pensions- bzw. Rentenreform findet anteilig auf alle derzeitigen und zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung. Wichtigste Komponenten der Reform: i) Einführung einer neuen Grundpension bzw. ‑rente von 360 EUR pro Monat (12 Zahlungen pro Jahr). ii) Einführung von Ansparraten, bei denen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gleiche Profil zur Anwendung kommt und die sich ausschließlich auf die Dauer des Erwerbslebens stützen (zwischen 0,8 und 1,5 % des Einkommens). iii) Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters von 60 auf 65 Jahre. Festlegung des Mindestalters für den Eintritt in den Ruhestand bei 60 Jahren; bei Personen, die nicht die volle Beitragszeit zurückgelegt haben, kommen Abzüge zur Anwendung. iv) Anhebung der vollen Beitragszeit auf 40 Jahre (bisher betrug sie im Allgemeinen 35 Jahre). v) Ab 2021 Angleichung des Mindestalters für den Eintritt in den Ruhestand sowie des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters an die Entwicklung der Lebenserwartung (alle 3 Jahre). vi) Angleichung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters von Männern und Frauen im öffentlichen und privaten Sektor bis 2013. vii) Begrenzung der Indexierung der Leistungen (einschließlich der Grundpension bzw. ‑rente) auf die Inflation gemäß HVPI. viii) Berechnung des ruhegehaltsfähigen Einkommens auf Grundlage des gesamten Erwerbseinkommens. Die neuen Vorschriften beinhalten eine Nachhaltigkeitsklausel (Artikel 11.b.1 des Gesetzes Nr. 3863 vom 15. Juli 2010), nach der die Parameter des Rentensystems angepasst werden, um den Ausgabenanstieg unter den vorgesehenen Schwellenwert zu bringen, wenn die nationale Behörde für Versicherungsmathematik (NAA) bei ihren alle zwei Jahre erstellten langfristigen Prognosen einen Anstieg der öffentlichen Ausgaben für Pensionen bzw. Renten zwischen 2009 und 2060 um über 2,5 Prozentpunkte des BIP feststellt. ES || 18,5/ 22,7 || 61,2/ 63,4 || 65/65 || 65/65 (66 J 4 M/ 66 J 4 M) || 67/67 || 8,1 || LSE 2 – Annahme der vorgeschlagenen Rentenreform, um das gesetzliche Renteneintrittsalter anzuheben und die Zahl der Arbeitsjahre für die Berechnung der Renten wie vorgesehen zu erhöhen; wie geplant regelmäßige Prüfung der Rentenparameter im Einklang mit den Änderungen hinsichtlich der Lebenserwartung und Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung des lebenslangen Lernens für ältere Arbeitnehmer. || Wesentliche Elemente der Rentenreform 2010/2011: schrittweise Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters von 65 auf 67 Jahre im Zeitraum 2013 bis 2027; Verlängerung der Beitragszeit für einen vollen Rentenanspruch von 35 auf 37 Jahre; Anhebung des Mindestalters für den Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand von 61 auf 63 Jahre (für Personen mit mindestens 33 Beitragsjahren wurde jedoch für die Zeit der Wirtschaftskrise die Möglichkeit beibehalten, mit 61 Jahren in den Ruhestand zu gehen); höhere Abzüge bei vorzeitigem Ruhestand; Ausdehnung der zur Berechnung der Grundpension bzw. ‑rente herangezogenen Versicherungszeit von 15 auf 25 Jahre im Jahr 2022; Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors ab 2027 mit regelmäßiger Überprüfung alle 5 Jahre; Einführung längerer Kindererziehungszeiten, Vereinfachung des Systems (die Versicherungsträger für die Landwirtschaft und für Hausangestellte wurden in die allgemeine Rentenversicherung integriert). Am 28. Oktober 2011 verabschiedete die Regierung eine allgemeine Beschäftigungsstrategie 2012-2014 für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Strategie „55 y más“). Diese Initiative ist eine wesentliche Ergänzung der im September des gleichen Jahres verabschiedeten Rentenreform. Die Strategie "55 y más" basiert auf vier Zielen: i) Anhebung der Beschäftigungsquote und Verringerung der Arbeitslosigkeit in der Gruppe der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ii) Unterstützung des Erhalts von Arbeitsplätzen, iii) Verbesserung der Arbeitsbedingungen und iv) Förderung der Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt. FI || 17,5/ 21,5 || 62,3/ 61,1 || 65/65, 63-68 || 65/65, 63-68 || - || 76,8 || LSE 4 – Ergreifen von Maßnahmen, um die Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt und ihre Teilnahme am lebenslangen Lernen zu erhöhen. Weitere Schritte in Abstimmung mit den Sozialpartnern und gemäß den nationalen Praktiken, um ältere Arbeitnehmer zu ermutigen, im Arbeitsmarkt zu bleiben, durch Maßnahmen, mit denen ein frühes Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt verringert und das tatsächliche Renteneintrittsalter erhöht wird. Inbetrachtziehen einer Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, mit Blick auf das bereits bestehende System der Koppelung der Rentenleistungen an die Lebenserwartung. || Finnland hat die Pensions-/Rentenleistungen 2009 an einen Lebenserwartungskoeffizienten gekoppelt. Die Regierung und die Sozialpartner vereinbarten 2009 eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintritts- bzw. Pensionsantrittsalters auf mindestens 62,4 Jahre bis 2025. FR || 18,7/ 23,2** || 60,3/ 59,8 || 60-65/60-65 || 62-67/62-67 || - || 0,8 (v) || LSE 1 – Frankreich gewährleistet die durchschnittliche finanzpolitische Anstrengung von mehr als 1 % des BIP im Zeitraum von 2010 bis 2013 und nimmt die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2013 in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Rates im Defizitverfahren vor, wodurch die hohe Schuldenquote auf einen Abwärtspfad gebracht wird, und gewährleistet angemessene Fortschritte zur Erreichung des mittelfristigen Ziels in den Folgejahren. Frankreich spezifiziert die hierzu notwendigen Maßnahmen für die Jahre ab 2012, ergreift bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen und verwendet alle unerwarteten Steuermehreinnahmen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus wie geplant. Frankreich setzt die Überprüfung der Nachhaltigkeit des Rentensystems fort und trifft erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen. || Eine Reform der gesetzlichen Pensions-/Rentensysteme wurde im November 2010 vom französischen Parlament verabschiedet. Das am häufigsten öffentlich diskutierte Ergebnis der Reform ist die schrittweise Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters von 60 auf 62 Jahre bis 2018 (neueste Planung: bis 2017, noch nicht gesetzlich verankert). Darüber hinaus umfasst die Reform noch einige andere Maßnahmen, etwa die schrittweise Harmonisierung der Beitragssätze zwischen den Systemen für den öffentlichen und den privaten Sektor oder die Festschreibung eines Rechts auf vorzeitigen Ruhestand (ab 60 Jahren) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Erwerbsminderung. Außerdem wurden einige technische Änderungen vorgenommen, um die Entwicklung kapitalgedeckter Vorsorgemodelle zu fördern. HU || 14,1/ 18,2 || 60,1/ 58,7 || 62/62 || 64/64 || 65/65 || 13,1 || || Im Rahmen der Reform 2009 eingeführte Maßnahmen: 1. Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters im Zeitraum 2014-2022 von 62 auf 65 Jahre, 2. Einführung einer (weniger großzügigen) Indexierung der Pensionen bzw. Renten auf Grundlage des realen BIP-Wachstums und 3. Abschaffung der 13. Monatspension bzw. ‑rente und Einführung einer so genannten „Rentenprämie“. Durch diese Maßnahmen wird sich die langfristige Finanzierbarkeit des Systems verbessern, und die Bruttoausgaben der Sozialversicherungen für Pensionen bzw. Renten werden 2060 10,5 % des BIP statt der im Bericht über die Bevölkerungsalterung prognostizierten 13,8 % erreichen. In den Jahren 2010 und 2011 ergriff die Regierung den drastischen Schritt der Abschaffung der obligatorischen privaten Rentenversicherung. Da die Mehreinnahmen aus den Pensionsfonds zur Deckung der laufenden Ausgaben verwendet wurden, könnte dies in gewissem Maße die langfristige Finanzierbarkeit beeinträchtigen. Im Dezember 2011 wurde der vorzeitige Ruhestand abgeschafft, und die von den derzeitigen Empfängerinnen und Empfängern bezogenen Leistungen wurden steuerpflichtig. Die Auswirkungen bekommen insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit physisch und psychisch belastenden Berufen zu spüren, die bisher häufig vorzeitig in den Ruhestand treten konnten. IE || 18,1/ 21,1 || 63,5/ 64,7 # || 65/65 || 66/66 || 68/68 || 44,1 || Memorandum of Understanding Im Memorandum of Understanding ist Folgendes festgelegt: 1. Quartal 2011: Reduzierung der Steuererleichterungen für Pensionen bzw. Renten sowie der rentenbezogenen Abzugsmöglichkeiten, wodurch 2011 Einsparungen in Höhe von 155 Mio. EUR generiert werden. Progressive Kürzung der derzeitigen Ruhegelder im öffentlichen Dienst um durchschnittlich über 4 %. 2. Quartal 2011: Erhöhung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters auf 66 Jahre im Jahr 2014, auf 67 im Jahr 2021 und auf 68 im Jahr 2028 zur Verbesserung der langfristigen Finanzierbarkeit. 3. Quartal 2011: Reformierung der Pensionsansprüche für neue Bedienstete des öffentlichen Sektors, um die Altersversorgung für den öffentlichen Dienst auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen. Dazu gehören eine Überprüfung des beschleunigten Ausscheidens bestimmter Bedienstetenkategorien und eine Indexierung der Pensionen anhand der Verbraucherpreise. Berechnungsgrundlage für die Pensionen wird das im aktiven Dienst bezogene Durchschnittsgehalt sein. Das Renteneintrittsalter für neue Bedienstete wird an das gesetzliche Renteneintrittsalter gekoppelt. Für das 4. Quartal und für 2012 werden außerdem der Abbau von Steuererleichterungen für Pensionen bzw. Renten sowie die Anpassung der Pensionsansprüche von Bediensteten des öffentlichen Sektors im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung genannt. || Im März 2010 veröffentlichte die irische Regierung den nationalen Rentenrahmen (National Pensions Framework), der die Pläne der Regierung für die Reform des irischen Pensions- bzw. Rentensystems skizziert. Seitdem wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, u. a.: Erlass von Vorschriften zur Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters auf 66 Jahre im Jahr 2014, auf 67 im Jahr 2021 und auf 68 im Jahr 2028. Die steuerfreien Pauschalsätze für Pensionen bzw. Renten wurden bei 200 000 EUR gedeckelt. Seit 2011 begründen Sozialversicherungsbeiträge und die universellen Sozialabgabe (Universal Social Charge) keine Erleichterungen bei den Rentenbeiträgen mehr. Die neuen Pensionsregelungen für neu eingestellte Bedienstete des öffentlichen Sektors sehen vor, dass sich die Höhe der Pension auf das Durchschnittseinkommen während des Erwerbslebens stützt statt auf die Höhe des letzten Einkommens. Um den Finanzierungsdruck bei leistungsorientierten Modellen zu mindern, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, z. B. Änderung der Zahlungsrangfolge im Falle einer Abwicklung, Einrichtung eines Zahlungsplans für insolvente Rentenfonds und Änderungen beim Finanzierungsstandard. IT || 18,2/ 22* || 60,8/ 59,4 || 65/60 || 66 J 11 M/ 66 J 11 M || Pensions‑/ Rentenalter an die Lebenserwartung geknüpft (70 J 3 M für M/F im Jahr 2060) || 4,1 || || Im Jahr 2011 wurden drei aufeinanderfolgende Gesetze (Gesetze 111/2011, 148/2011 und 214/2011) zur Reformierung des italienischen Pensions‑/Rentensystems erlassen. Die wichtigsten dadurch eingeführten Reformmaßnahmen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: i) Das fiktive beitragsorientierte Modell wird auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewandt, die dem leistungsorientierten Modell unterliegen; sie waren bisher komplett ausgenommen. Die Ausweitung betrifft anteilig bis zum 1. Januar 2012 aufgelaufene Beiträge. ii) Das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter von Frauen im Privatsektor wird an das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter der Männer (und der Frauen im öffentlichen Sektor) angeglichen. Der Angleichungsprozess erfolgt schrittweise bis 2018. iii) Die so genannten „Fenster“ für den Pensions‑/Rentenantritt wurden abgeschafft und durch entsprechende Erhöhungen des Mindestalters und/oder Beitragsauflagen ersetzt. iv) Die Beitragssätze für Selbständige werden schrittweise erhöht: von 20 % im Jahr 2011 auf 24 % im Jahr 2018. Der Beitragssatz für atypische Erwerbstätige wurde um einen Prozentpunkt auf 27 % im Jahr 2012 erhöht. v) Im Zweijahreszeitraum 2012/2013 werden Ruhegelder, die mehr als das Dreifache des Mindestruhegehalts (rund 1400 EUR/Monat) betragen, nicht entsprechend der Preisentwicklung indexiert. vi) Die Mindestbeitragszeit für einen Pensions- bzw. Rentenanspruch wird entsprechend der Entwicklung der Lebenserwartung indexiert, ab 2018 zusätzlich um 1 Jahr erhöht und anschließend voll an das gesetzliche Renteneintrittsalter angepasst. vii) Die an Alter und Beitragsjahre (35 Jahre) geknüpfte Regelung für den vorzeitigen Ruhestand wurde in allen Systemen abgeschafft. Im Rahmen des fiktiven beitragsorientierten Modells ist der Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand drei Jahre vor dem Regelpensions- bzw. ‑rentenalter zulässig, wenn 20 Beitragsjahre abgeleistet wurden und die Höhe des Altersruhegelds 2012 mindestens 1200 EUR beträgt (Indexierung anhand des fünfjährigen Durchschnitts des nominellen BIP). viii) Die Mindestbeitragszeit für den Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand wird ab 2013 entsprechend der Entwicklung der Lebenserwartung indexiert (ebenso wie das gesetzliche Renteneintrittsalter). LT || 13,5/ 18,4 || 59,9# || 62 J 6 M/60 || 64/63 || 65/65 || n. z. || LSE 2 – Verabschiedung der vorgeschlagenen Durchführungsbestimmungen zur Reform des Rentensystems; Aufhebung negativer steuerlicher Arbeitsanreize, insbesondere für Arbeitnehmer im Rentenalter im Interesse einer stärkeren Erwerbsbeteiligung. || Die Reform aus dem Jahr 2011 sieht eine Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre bis zum Jahr 2026 vor. Die Beiträge zur obligatorischen kapitalgedeckten Rentenversicherung wurden von 5,5 % auf 2 % gesenkt; die Regierung hat die Möglichkeit, die Beiträge nach der Krise wieder anzuheben. LU || 17,3/ 21,6 || 58,1/ 57 Δ || 65/65 || 65/65 || - || 2,2 || LSE 2 – Vorlage von Vorschlägen und Umsetzung einer umfangreichen Pensions- bzw. Rentenreform, um die langfristige Finanzierbarkeit des Altersversorgungssystems zu gewährleisten; dazu zählen Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligungsquote älterer Arbeitnehmer, insbesondere eines Abratens von Vorruhestandsregelungen. Um das tatsächliche Rentenalter zu erhöhen, könnten Maßnahmen wie eine Verknüpfung des gesetzlichen Rentenalters mit der Lebenserwartung in Betracht gezogen werden. || Im nationalen Reformprogramm werden die Hauptmerkmale des Reformentwurfs skizziert. Derzeit finden Sondierungsgespräche zwischen der Regierung und den Sozialpartnern statt. Der Anspruch auf erhöhte Pensions- bzw. Rentenleistungen wird stärker eingeschränkt. Pensions- bzw. Rentenempfänger müssen mindestens 60 Jahre (statt bisher 55 Jahre) alt sein und 40 Beitragsjahre nachweisen können (statt bisher 38). Im Rahmen des Euro-Plus-Paktes verpflichtete sich die Regierung, die Reform bis Ende 2011 abzuschließen; dieser Termin kann jedoch wahrscheinlich nicht gehalten werden. Es wurde eine nichtöffentlich tagende Arbeitsgruppe für Pensionen bzw. Renten eingerichtet. Zugleich soll ein Plan für die Aktivierung älterer Arbeitskräfte aufgestellt werden, der Empfehlungen zu bewährten Verfahren umfasst. LV || 13,3/ 18,2 || 62,7 Δ Δ || 62/62 || (64,5/64,5) || (65/65) || n. z. || Memorandum of Understanding Im Memorandum of Understanding ist Folgendes festgelegt: LV sollte sein Pensions- bzw. Rentensystem reformieren, um die langfristige Finanzierbarkeit und Eignung der drei Säulen des Systems mit Blick auf die Zukunft zu sichern. Hierzu sollten sämtliche besonderen Pensions‑/Rentenregelungen und die entsprechenden Bestimmungen für das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter überprüft werden. Das zweite zusätzliche Memorandum sieht Folgendes vor: „Bis Ende Juni 2010 Ausarbeitung von Maßnahmen zur Änderung des Pensions‑ bzw. Rentensystems mit Unterstützung internationaler Organisationen und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, die im Jahr 2011 umgesetzt werden sollen, um die langfristige Finanzierbarkeit und Eignung der drei Säulen des Systems mit Blick auf die Zukunft zu sichern. In diesem Zusammenhang sind sämtliche besonderen Pensions‑/Rentenregelungen und die entsprechenden Bestimmungen für das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter zu überprüfen.“ Das dritte zusätzliche Memorandum sieht Folgendes vor: „Nach Erarbeitung der Vorschläge für Maßnahmen zur Änderung des Pensions‑ bzw. Rentensystems bis Ende Juni 2010 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und dem IWF sind dem Parlament bis Ende November 2010 konkrete Vorschläge vorzulegen, die im Jahr 2011 umgesetzt werden sollen, um die langfristige Finanzierbarkeit und Eignung der drei Säulen des Systems mit Blick auf die Zukunft zu sichern.“ || Seit Juli 2008 haben die lettischen Behörden 1. die Indexierung für den Zeitraum 2009 bis 31. Dezember 2013 eingefroren und 2. die Beitragssätze zur obligatorischen kapitalgedeckten Rentenversicherung gesenkt. Die Beitragssätze zur kapitalgedeckten Säule werden folgendermaßen verringert: 2009 von 8 % auf 2 %, 2010 von 9 % auf 2 %, 2011 von 10 % auf 2 % und im Jahr 2013 und in den Folgejahren von 10 % auf 6 %. Die Regierung hat Änderungen beim Renteneintrittsalter beschlossen; die Annahme der Rechtsvorschriften durch das Parlament steht noch aus. Demnach soll das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter ab 2016 pro Jahr um 6 Monate angehoben werden, bis 2021 ein Alter von 65 Jahren erreicht ist. Somit beträgt das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter (den noch nicht angenommenen Vorschlägen zufolge) im Jahr 2020 für Frauen und Männer gleichermaßen 64,5 Jahre. Mit der Erfüllung der Auflagen des zweiten und dritten zusätzlichen Memorandum of Understanding hat Lettland die notwendigen Änderungen vorbereitet, um die langfristige Finanzierbarkeit und Eignung der drei Säulen des Systems mit Blick auf die Zukunft zu sichern. Dem Parlament wurden konkrete Änderungsvorschläge für die Reform des Pensions‑ bzw. Rentensystems unterbreitet. MT || 18,4/ 21,1 || 60,3 || 61/60 || 63/63 || 65/65 || n. z. || LSE 2 – Sicherstellen der Tragfähigkeit des Rentensystems etwa durch Beschleunigung der schrittweisen Anhebung des Rentenalters und durch Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung; Flankieren der Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters durch eine umfassende Strategie für aktives Altern, Eindämmung des Rückgriffs auf Vorruhestandsregelungen und Ermutigung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. || Die 2006 durchgeführte Reform führte zu einer Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters für beide Geschlechter auf 65 Jahre bis 2026 und zu einer Verlängerung der Beitragszeit. Zugleich wurde die Grundlage zur Berechnung des rentenwirksamen Einkommens geändert: statt den besten drei der letzten zehn Jahre werden nun die besten zehn der letzten 40 Jahre herangezogen. Zudem wurde für nach dem 1. Januar 1962 geborene Personen eine garantierte nationale Mindestpension bzw. ‑rente eingeführt, deren Satz mindestens 60 % des Medianeinkommens beträgt. Seit der Reform im Jahr 2006 entwickelt sich das für nach dem 1. Januar 1962 geborene Personen geltende maximale pensions-/rentenwirksame Einkommen dynamischer: Es wird zu 70 % gemäß der Einkommensentwicklung und zu 30 % gemäß der Inflation indexiert. Im Jahr 2007 wurden die medizinischen Kriterien für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten/Invaliditätspensionen verschärft, und mit Inkrafttreten des Haushalts 2008 können Rentner ohne Rentenkürzung erwerbstätig sein, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge abführen. Eine zur Überprüfung der Renten-/Pensionsreformen eingerichtete Arbeitsgruppe erstattete dem Parlament im Dezember 2010 erstmals Bericht. Sie gab 45 Empfehlungen ab, u. a. Einführung einer ausdrücklichen Koppelung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters an die Lebenserwartung, eingehendere Prüfung der Einführung des fiktiven beitragsorientierten Modells als erste Säule bis 2013, Einführung einer zweiten Säule (politischer Konsens und Beteiligung der Sozialpartner vorausgesetzt), Einführung eines Rahmen für eine dritte Säule. NL || 17,7/ 21 || 63,9/ 63,1 || 65/65 || 65/65 (66/66) || 65/65 (67/67) || 129,8 || LSE 2 – Die Niederlande ergreifen Maßnahmen, um das gesetzliche Renteneintrittsalter heraufzusetzen, indem es an die Lebenserwartung gekoppelt wird; diese Maßnahmen werden durch weitere Maßnahmen gestützt, damit das tatsächliche Renteneintrittsalter steigt und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessert wird. Die Niederlande erarbeiten angesichts der Bevölkerungsalterung ein Modell für die Reform der Langzeitpflege. || Im Oktober 2010 vereinbarte die neue Regierung eine Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters auf 66 Jahre im Jahr 2020. Nach eingehenden Verhandlungen einigten sich die Regierung und die Sozialpartner im September 2011 auf eine weitere Anhebung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters auf 67 Jahre im Jahr 2025 und eine Verknüpfung mit der Lebenserwartung. Derzeit wird diese Vereinbarung gesetzlich verankert. PL || 15,1/ 19,5 || 61,4/ 57,5 ## || 65/60 || 65/60 (67/??) || (67/67) || 13,5 || LSE 3 – Anhebung wie geplant des gesetzlichen Rentenalters für uniformierte Staatsbeamte, Fortsetzung der Schritte zur Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters, wie dessen Verknüpfung mit der Lebenserwartung. Festlegung eines Zeitplans für die weitere Verbesserung der Bestimmungen für Beitragszahlungen der Landwirte an den Sozialversicherungsfonds (KRUS), die das individuelle Einkommen besser widerspiegeln. || 2009 wurden Überbrückungsrenten eingeführt. Sie ersetzen den (und beschränken den Zugang zum) vorzeitigen Ruhestand für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es handelt sich um eine befristete Lösung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Erwerbstätigkeit vor 1999 unter besonderen Bedingungen aufgenommen haben. Der Beitragssatz für das beitragsorientierte Modell wurde 2011 von 7,3 % auf 2,3 % des Bruttoeinkommens verringert. Die Differenz wurde in das umlagefinanzierte Modell umgeleitet. Der Beitrag wird schrittweise erhöht, bis ab 2017 3,5 % erreicht sind. Die kürzlich wiedergewählte Regierung hat vorgeschlagen, das derzeitige Regelpensions- bzw. ‑rentenalter von 65/60 (M/F) auf 67 zu erhöhen, und zwar im Zeitraum 2013-2020 für Männer und bis 2040 für Frauen. PT || 17,1/ 20,6 || 62,9/ 62,3 ## || 65/65 || 65/65 || - || 13,4 || Das mit Portugal geschlossene Memorandum of Understanding umfasst keine genauen Vorgaben für die Reform des gesamten Pensions‑/Rentensystems, da 2007 bereits eine umfassende Reform durchgeführt wurde. Allerdings enthält das Memorandum einige Bestimmungen zur Ausgabenseite der Finanzpolitik: - „Kürzung der Pensionen bzw. Renten über 1500 EUR entsprechend den ab Januar 2011 auf die Bezüge im öffentlichen Dienst angewandten progressiven Sätzen, um Einsparungen von mindestens 445 Mio. EUR zu erzielen.“ - „Aussetzen der Indexierung und Einfrieren der Pensionen/Renten im Jahr 2012 (sehr niedrige Renten ausgenommen).“ || Portugal führte 2007 eine unfassende Reform seines Pensions- bzw. Rentensystems durch, die auch 2007 in Kraft trat. Das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter wurde auf 65 Jahre erhöht. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen eine Verlängerung des Bewertungszeitraums (der nun die gesamte Erwerbstätigkeit umfasst), negative Anreize für vorzeitigen Ruhestand, eine Verringerung der Übergangszeit und die Einführung eines „Nachhaltigkeitsfaktors“, der für eine automatische Anpassung der Leistungen an die Entwicklung der Lebenserwartung mit 65 Jahren sorgt. RO || 14/ 17,2** || 65,5/ 63,2 # || 63 J 4 M/ 58 J 4 M || 65/60 || 65/63 || n. z. || Memorandum of Understanding: Die im Memorandum für den Zeitraum 2009-2011 festgelegten Auflagen für das Rentensystem lauteten folgendermaßen: „Die Regierung stellt den Entwurf einer überarbeiteten Pensions- bzw. Rentengesetzgebung fertig, um i) schrittweise eine Indexierung der staatlichen Pensionen bzw. Renten anhand der Verbraucherpreise statt anhand der Löhne und Gehälter zu erreichen, ii) den Spielraum für Ermessensentscheidungen über Pensions‑ bzw. Rentenerhöhungen einzuschränken, iii) bei den Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes, die derzeit keine Pensions‑/Rentenbeiträge abführen, die Entrichtung von Beiträgen schrittweise einzuführen, iv) das Regelpensions‑ bzw. ‑rentenalter (insbesondere für Frauen) im Jahr 2015 schrittweise unter Berücksichtigung der Lebenserwartung anzuheben, um sozial schwache Pensions- bzw. Rentenempfänger zu schützen und das Ziel einer durchschnittlichen Lohnersatzquote von 45 % für Pensionäre/Rentner zu erreichen.“ Im Memorandum für den Zeitraum 2011-2013 lautet eine Auflage: „Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit des Pensions- bzw. Rentensystems“. || Im Dezember 2010 wurde eine Pensions- bzw. Rentenreform angenommen. Im Rahmen der Reform werden die Sonderpensions‑ bzw. Rentenregelungen in die allgemeine Sozialversicherung überführt, es wird ein Mechanismus für die Neuberechnung der unter die Sonderregelungen fallenden Pensionen bzw. Renten eingeführt, und das Regelpensions- bzw. ‑rentenalter wird bis 2030 auf 65 Jahre für Männer und 63 Jahre für Frauen angehoben. Der vorzeitige Ruhestand wird strenger reguliert, und die Bedingungen für Invaliditätspensionen bzw. ‑renten werden verschärft. Die Reform soll für erhebliche Einsparungen sorgen und die Zahl der Empfänger verringern. Zudem hat die Regierung Regelungen ausgesetzt, die für 2009 eine Anhebung der Beiträge zum obligatorischen beitragsorientierten Modell von 2 % auf 2,5 % des Bruttoeinkommens der Erwerbstätigen vorsahen. Die geplante Anhebung wurde 2010 nachgeholt. Für die Zukunft ist ein Anstieg des Beitragssatzes auf letztlich 6 % des Einkommens vorgesehen. SE || 18,3/ 21,2 || 64,7/64 || 61-67 || 61-67 || - || 7,4 (v, y) || || Im Jahr 2010 wurde der automatische Ausgleich im Rahmen des Anpassungsmechanismus für die Einkommensrente nivelliert; als Grundlage dient künftig der gleitende Dreijahresdurchschnitt (statt bisher der Einjahresdurchschnitt), so dass im Falle eines Konjunkturrückgangs oder ‑aufschwungs abrupte Veränderungen bei den Renten vermieden werden. SI || 16,8/ 21 || 59,8# || 63/61 || 63/61 || - || 2,6 || LSE 2 – Es müssen die erforderlichen Schritte zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems unternommen werden, wobei die Angemessenheit der Renten gewährleistet wird. Die Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer muss durch ein späteres Renteneintrittsalter erhöht werden, und indem eine aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben und Maßnahmen für ein lebenslanges Lernen ergriffen werden. || Die vorgeschlagene Pensions- bzw. Rentenreform (die u. a. eine Angleichung des Regelpensions- bzw. ‑rentenalters für Frauen und Männer vorsah) wurde 2011 in einer Volksbefragung abgelehnt. SK || 14/ 18 || 60,4/ 57,5 || 62/57,5 -61,5 (abhängig von der Anzahl der Kinder) || 62/62 || - || 4,7 (v) || LSE 3 – Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, indem die Slowakei die umlagefinanzierte Säule des Rentensystems auch durch Veränderung des Indexierungssystems weiter anpasst und weitere Maßnahmen hinsichtlich der Anhebung des tatsächlichen Rentenalters durchführt, insbesondere durch Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Einführung von Anreizen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der kapitalgedeckten Rentensäule, um Fortschritte in Richtung finanzielle Nachhaltigkeit zu erzielen und gleichzeitig ein angemessenes Rentenniveau sicherzustellen. || Die Slowakei hat den Erwerbstätigen 2008 die Möglichkeit eingeräumt, das kapitalgedeckte System zu verlassen und zum umlagefinanzierten System zurückzukehren. Für neu in den Arbeitsmarkt eintretende Erwerbstätige wurde das beitragsorientierte Modell freiwillig. 2010 wurde eine Gesetzesänderung gebilligt, der zufolge ein fehlendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand begründen kann. 2011 verabschiedete die Slowakei Änderungen bei der kapitalgedeckten Pensions- bzw. Rentensäule, damit die Einzahlenden wieder die Möglichkeit erhalten, in risikobehaftetere Wertpapiere mit potenziell höherer Rendite zu investieren. Zudem wird die standardmäßige Pflichtteilnahme junger Menschen ab dem 1.4.2012 wieder eingeführt, wobei die Möglichkeit besteht, die Versicherung in den ersten beiden Beitragsjahren zu verlassen. UK || 18,1/ 20,8** || 64,1/ 62 || 65/60 || 66/66 || 68/68 || 73,0 (z) || || Der Zugang zur staatlichen Grundpension bzw. ‑rente wurde in den letzten Jahren ebenso wie ihre Anpassung verbessert, und die Erwerbstätigen werden ab 2012 automatisch bei betrieblichen Modellen angemeldet (mit Austrittsmöglichkeit). Es wurden Vorschriften erlassen, um das Regelpensions‑ bzw. ‑rentenalter für staatliche Pensionen bzw. Renten im Zeitraum 2020 bis 2046 von 65 auf 68 Jahre anzuheben. Im Januar 2012 traten zudem Vorschriften in Kraft, die die Angleichung des Regelpensions‑ bzw. ‑rentenalters beider Geschlechter bis 2018 (statt bisher bis 2020) vorsehen. Zugleich wurde der Zeitpunkt der Anhebung des Regelpensions‑ bzw. ‑rentenalters von 65 auf 66 Jahre um 5½ Jahre auf 2018 vorgezogen. Vorschläge, um die weitere Anhebung von 66 auf 67 Jahre ebenfalls vorzuziehen, wurden angekündigt; der Erlass entsprechender Vorschriften steht jedoch noch aus. Optionen für die Anhebung von 67 auf 68 Jahre werden derzeit erörtert. ________________________ BEMERKUNGEN i Quelle:
Eurostat: Bevölkerungsstatistik – Lebenserwartung nach Alter und Geschlecht
(Stand: 26.1.2012). ii Durchschnittliches
Erwerbsaustrittsalter, M/F oder kursiv = beide Geschlechter (keine
Aufgliederung nach M/F). Quelle: Eurostat. iii Regelpensions‑
bzw. ‑rentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung. Quelle:
MISSOC. iv Regelpensions‑
bzw. ‑rentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Umsetzung
der gesetzlich verankerten Reformen (Angaben in Klammern: vorgeschlagen, noch
nicht gesetzlich verankert). Quelle: Gemeinsamer Rentenbericht des
Ausschusses für Wirtschaftspolitik, des Ausschusses für Sozialschutz und der
Kommissionsdienststellen (Generaldirektionen ECFIN und EMPL), von der
Kommission aktualisiert (sofern nachfolgende Änderungen bekannt). v Regelpensions‑
bzw. ‑rentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Umsetzung
der gesetzlich verankerten Reformen (Angaben in Klammern: vorgeschlagen, noch
nicht gesetzlich verankert). Quelle: Gemeinsamer Rentenbericht des
Ausschusses für Wirtschaftspolitik, des Ausschusses für Sozialschutz und der
Kommissionsdienststellen (Generaldirektionen ECFIN und EMPL), von der
Kommission aktualisiert (sofern nachfolgende Änderungen bekannt). vi Vermögen
in Pensionsfonds (in % des BIP), 2009. Quelle: OECD Global Pensions
Statistics. (v) 2008. (w) Nur
unabhängige betriebliche Pensionsfonds. Zusätzlich zu diesen Modellen belief
sich das im Rahmen betrieblicher Rentenversicherungsverträge verwaltete
Vermögen auf 99,3 % des BIP. (x) Nur
unabhängige betriebliche Pensionsfonds. Zusätzlich zu diesen Modellen belief
sich das im Rahmen betrieblicher Rentenversicherungsverträge verwaltete
Vermögen 2008 auf 13,3 % des BIP. (y) Nur
unabhängige betriebliche Pensionsfonds. Zusätzlich zu diesen Modellen belief
sich 2008 das im Rahmen des Prämienrentensystems verwaltete Vermögen auf 8,9 %
des BIP und das im Rahmen betrieblicher Rentenversicherungsverträge verwaltete
Vermögen auf 38,9 %des BIP. (z) Schätzung
der OECD. vi Angesichts
der bevorstehenden Bevölkerungsalterung und ihrer Auswirkungen auf die
langfristige Finanzierbarkeit der Pensionen und Renten haben die
Mitgliedstaaten ihre Pensions- bzw. Rentensysteme erheblich reformiert. Ein
Kernstück ihrer Reformbemühungen war die stärkere Koppelung der ausgezahlten
Leistungen an die in die Versicherung eingezahlten Beiträge. Dies erfolgte in
der Regel durch die Änderung der Berechnungsgrundlage (d. h. statt des
letzten Einkommens oder der besten Jahre wird das Einkommen während des
gesamten Erwerbslebens herangezogen), durch die Festlegung einer Mindestzahl
von Beitragsjahren (statt des alleinigen Kriteriums der Erreichung eines
Regelpensions- bzw. ‑rentenalters), durch die Heraufsetzung der für eine
volle Pension bzw. Rente benötigten Jahre, und durch die Anhebung und
Angleichung des Regelpensions‑ bzw. ‑rentenalters beider
Geschlechter. Allerdings wird das Regelpensions‑ bzw. ‑rentenalter
für staatliche Renten in den meisten Ländern schrittweise über lange Zeiträume
hinweg heraufgesetzt.
* 2008 (Lebenserwartung
mit 65) ** 2009 (Lebenserwartung
mit 65) Δ 2003
(Erwerbsaustrittsalter) # 2006
(Erwerbsaustrittsalter) ## 2007
(Erwerbsaustrittsalter) Δ Δ 2008
(Erwerbsaustrittsalter) [1] KOM(2010) 365 endgültig vom 7. Juli 2010. [2] Aktuelle Langzeitprognosen zu den öffentlichen Renten-
und Pensionsausgaben werden derzeit von der Europäischen Kommission und dem
Ausschuss für Wirtschaftspolitik erstellt und sollen im Rahmen des Ageing
Report 2012 (Bericht zur Bevölkerungsalterung) im Mai 2012 vorgelegt
werden. Die Werte beziehen sich auf erste Schätzungen. Diesen zufolge haben
zusätzliche jüngste Reformen, die seit der Veröffentlichung des Ageing
Report 2009 in einer Reihe von Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, den
zukünftigen Anstieg der Pensions- und Rentenausgaben erfolgreich gebremst. [3] Eurostat, EU-SILC-Daten für 2009.
Medianäquivalenzeinkommen von Personen der Altersgruppe 65+ in Prozent des
Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung in den EU-27. Die Höhe variiert je nach
Mitgliedstaat zwischen rund 70 % und knapp über 100 %. [4] Eurostat, EU-SILC-Daten für 2009. [5] Zusatz-Altervorsorge umfasst
Betriebspensionen und –renten sowie Privatpensionen und ‑renten,
Lebensversicherungen und andere Formen der Akkumulation von Vermögenswerten,
die zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Ruhestand genutzt werden
können. Zusätzlich dazu gibt es Instrumente (z. B. umgekehrte Hypotheken),
mit denen Menschen Vermögenswerte (meist ihr Haus oder ihre Wohnung) in ein
zusätzliches Ruhestandseinkommen umwandeln können. [6] Die Berechnung stützt sich auf den
Abhängigkeitsquoten-Rechner des Österreichischen Bundesministeriums für Arbeit,
Wien. Die ökonomische Abhängigkeitsquote ist definiert als die Anzahl der
Arbeitslosen und der Personen im Ruhestand (einschließlich vorzeitiger Ruhestand
und Behinderung) in Relation zur Anzahl der Erwerbstätigen. Wichtigste Annahme
für 2050: Anstieg der Erwerbsquote in der Altersgruppe der 20-64-Jährigen auf 79,6 %
(dieses Beschäftigungsniveau erreichten die drei leistungsstärksten Länder –
SE, DK, NL – im Jahr 2008).
Daten: Arbeitskräfteerhebung, Ageing Report 2009, Europop 08. [7] KOM(2011) 11 endgültig vom 12.1.2011. [8] KOM(2011) 815 endgültig vom 23.11.2011. [9] Schätzungen zeigen, dass bis 2060 der Anteil der
öffentlichen Pensions- und Rentenausgaben am BIP in der EU insgesamt um rund 1,75 Prozentpunkte
geringer wäre als beim Ausgangszenario, für das ein projizierter Anstieg des
BIP-Anteils der öffentlichen Renten- und Pensionsausgaben von 2,4 Prozentpunkten
errechnet wurde. Daher würde eine Anhebung des Ruhestandsalters und des
tatsächlichen Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters in der Form, dass
sie automatisch an eine zukünftige höhere Lebenserwartung angepasst erfolgt,
erheblich zu Fortschritten bei der langfristigen Finanzierbarkeit beitragen.
Europäische Kommission und Ausschuss für Wirtschaftspolitik (2009) „2009 Ageing
Report: Economic and budgetary projections for the EU-27 Member States (2008-2060)“,
European Economy, No 2 und Europäische Kommission (2009), „2009 Sustainability
Report“, European Economy, No 9. [10] 2008/94/EG vom 22. Oktober 2008. [11] 2003/41/EG vom 3. Juni 2003. [12] Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vom 29. April 2004
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.