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Document 52010XX1015(02)

Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten — Sache COMP/39.317 — E.ON Gas

OJ C 278, 15.10.2010, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 278/8


Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten (1) — Sache COMP/39.317 — E.ON Gas

2010/C 278/05

Gegenstand des Beschlussentwurfs der Kommission ist der Verdacht der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 102 AEUV durch den deutschen Energiekonzern E.ON AG und seine Tochtergesellschaften E.ON Ruhrgas AG und E.ON Gastransport GmbH (zusammen nachstehend „E.ON“ genannt). Darin werden Bedenken geäußert, E.ON könnte sich geweigert haben, langfristige Buchungen Dritter im Gasfernleitungsnetz von E.ON anzunehmen. Das Unternehmen buchte selbst große Teile der verfügbaren festen Kapazitäten in seinem Gasfernleitungsnetz. Diese Praktiken können zu einem Ausschluss von Wettbewerbern führen, die Kunden des E.ON-Netzes mit Gas beliefern wollen, wodurch der Wettbewerb auf den nachgelagerten Gasbelieferungsmärkten beschränkt wird.

Die Kommission leitete im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses nach Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (2) ein Verfahren ein und nahm am 22. Dezember 2009 eine vorläufige Beurteilung nach Artikel 9 Absatz 1 an. Nach anschließenden Gesprächen mit der Kommission bot E.ON im Januar 2010 Verpflichtungszusagen an. In diesen Verpflichtungszusagen erklärt sich E.ON im Wesentlichen zu einer sofortigen umfänglichen Freigabe von Einspeisekapazitäten für hochkalorisches Gas („H-Gas“) sowie für niederkalorisches Gas („L-Gas“) und zu einer langfristigen Reduzierung seiner Kapazitätsbuchungen in beiden Netzen spätestens ab 1. Oktober 2015 bereit. E.ON hat akzeptiert, die freigegebenen Kapazitäten zunächst für die ersten zwei Jahre und anschließend für die verbleibende Laufzeit der Verpflichtungszusagen zu vermarkten. E.ON hat sich ferner verpflichtet, ein proportionales Volumen an Ausspeisekapazitäten an benachbarten Einspeisepunkten freizugeben, an denen nicht genügend Kapazitäten verfügbar sind und wo das Unternehmen zudem umfangreiche Ausspeisekapazitäten gebucht hat.

Am 22. Januar 2010 veröffentlichte die Kommission eine Bekanntmachung gemäß Artikel 27 Absatz 4 im Amtsblatt der Europäischen Union, die eine Zusammenfassung der wettbewerbsrechtlichen Bedenken sowie der Verpflichtungszusagen enthielt und mit der interessierte Dritte aufgefordert wurden, innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung der Bekanntmachung zu den angebotenen Verpflichtungszusagen Stellung zu nehmen. Insgesamt gingen 20 Stellungnahmen interessierter Dritter ein, u. a. von Wettbewerbern, Verbänden und Kunden der Gaswirtschaft und von nationalen Regulierungsbehörden.

Die Kommission unterrichtete E.ON über das Ergebnis des Markttests. Das Unternehmen reagierte am 24. März 2010 mit einer überarbeiteten Fassung seiner Verpflichtungszusagen auf die Bedenken der Marktteilnehmer.

Angesichts dieser Verpflichtungszusagen ist die Kommission nun zu dem Schluss gekommen, dass das Verfahren unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 eingestellt werden sollte.

E.ON hat der Kommission gegenüber erklärt, hinreichenden Zugang zu den Informationen erhalten zu haben, die es seiner Ansicht nach benötigte, um Verpflichtungszusagen anbieten zu können, mit denen die Bedenken der Kommission ausgeräumt werden.

Ich habe in dieser Sache keine weiteren Anfragen oder Stellungnahmen von E.ON oder interessierten Dritten erhalten.

Daher stelle ich fest, dass das Recht auf Anhörung in dieser Sache gewahrt wurde.

Brüssel, den 16. April 2010

Michael ALBERS


(1)  Gemäß den Artikeln 15 und 16 des Beschlusses 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren — ABl. L 162 vom 19.6.2001, S. 21.

(2)  Bei allen im Folgenden genannten Artikeln handelt es sich um Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1/2003.


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