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Document 52010IP0390

Nordkaukasus, insbesondere der Fall von Oleg Orlov Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Menschenrechtslage im Nordkaukasus (Russische Föderation) und dem Strafverfahren gegen Oleg Orlow

OJ C 70E, 8.3.2012, p. 93–97 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 70/93


Donnerstag, 21. Oktober 2010
Nordkaukasus, insbesondere der Fall von Oleg Orlov

P7_TA(2010)0390

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Menschenrechtslage im Nordkaukasus (Russische Föderation) und dem Strafverfahren gegen Oleg Orlow

(2012/C 70 E/11)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zum Mord an Menschenrechtsverteidigern in Russland (1),

unter Hinweis auf die Verleihung seines Sacharow-Preises am 16. Dezember 2009 an Oleg Orlow, Sergej Kowaljow und Ludmilla Alexejewa stellvertretend für das Menschenrechtszentrum Memorial und alle anderen Menschenrechtsverteidiger in Russland,

unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft trat und solange verlängert wird, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird,

unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen für ein neues Abkommen, durch das ein neuer und umfassender Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland geschaffen werden soll,

unter Hinweis auf die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern und die Erklärung der Vereinten Nationen über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen,

gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass sich die Russische Föderation als Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und als Unterzeichner von UN-Erklärungen verpflichtet hat, die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern,

B.

in der Erwägung, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etwa 20 000 Fälle aus der Russischen Föderation, hauptsächlich aus der Nordkaukasus-Region, anhängig sind, sowie in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in über 150 Urteilen die Russische Föderation wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Region verurteilt hat, sowie unter Hinweis darauf, wie wichtig eine rasche und vollständige Durchsetzung dieser Urteile ist,

Menschenrechtslage im Nordkaukasus

C.

in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechtsverteidiger in der Nordkaukasus-Region, insbesondere in der Tschetschenischen Republik, Inguschetien und Dagestan besorgniserregend ist und dass unabhängige Journalisten, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger in der Region häufig Drohungen, Gewaltakten, Drangsalierungen und Einschüchterungen ausgesetzt sind und sie in ihren Tätigkeiten von Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden eingeschränkt werden, sowie in der Erwägung, dass Menschenrechtsverletzer nach wie vor Straffreiheit genießen und rechtsstaatliche Prinzipien missachtet werden, dass die Zivilbevölkerung sowohl der Gewalt von Seiten bewaffneter Oppositionsgruppen als auch der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt ist, dass Folter und Misshandlungen sowie willkürliche Inhaftierungen gängige Praxis sind und dass nichtstaatliche Organisationen, die von nationalen Regierungen unabhängig sind, für den Aufbau einer Zivilgesellschaft wichtig sind,

D.

in der Erwägung, dass ungeachtet der unbestrittenen Erfolge beim Wiederaufbau und merklichen Verbesserungen der Infrastruktur in der Region in Tschetschenien allgemein ein Klima der Angst herrscht und dass die Menschenrechtslage und das Funktionieren des Justizwesens und der demokratischen Institutionen weiterhin Anlass zu größter Besorgnis geben,

E.

in der Erwägung, dass in einer Reihe von Fällen, in denen Regierungsgegner und Menschenrechtsverteidiger verschwunden sind, bislang niemand zur Rechenschaft gezogen wurde und diese Fälle auch nicht mit gebührender Sorgfalt untersucht werden,

F.

in der Erwägung, dass trotz eines konstruktiven Dialogs, der seit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten zwischen den Regierung und der Zivilgesellschaft in Inguschetien geführt wird, seit 2009 ein besorgniserregendes Wiederaufflammen der Gewalt zu beobachten ist, was in einigen Fällen zur Ermordung oder zum Verschwinden von Oppositionellen und Journalisten geführt hat, ohne dass dies bislang strafrechtlich verfolgt worden wäre,

G.

in der Erwägung, dass immer mehr Bürger der Nordkaukasus-Republiken verschwunden sind, nachdem sie offenbar in anderen Regionen Russlands verschleppt worden waren, sowie in der Erwägung, dass von Ali Dschanijew, Jusup Dobrijew, Junus Dobrijew and Magomed Adschijew jede Spur fehlt, seit sie etwa um Mitternacht des 28. Dezember 2009 in St. Petersburg zum letzten Mal gesehen worden sind, und dass fünf Personen (Selimchan Achmetowitsch Tschibijew, Magomed Chaibulajewitsch Israpilow, Dschamal Sijanidowitsch Magomedow, Akil Dschawatchanowitsch Abdullajew und Dowar Nasimowitsch Asadow), von denen drei im Nordkaukasus wohnhaft sind, seit der Nacht vom 24. auf den 25. September 2010 verschollen sind, als sie die Historische Moschee in Moskau besuchten,

H.

in der Erwägung, dass es im Nordkaukasus immer noch etwa 80 000 Binnenflüchtlinge gibt, die vor über 18 Jahren ihre Häuser verlassen mussten, nachdem im Jahr 1992 zwischen Inguschetien und Nord-Ossetien sowie 1994 und erneut 1999 in Tschetschenien jeweils ein Krieg ausgebrochen war, und dass diese Personen Schwierigkeiten haben, eine Bleibe zu finden, ihre Aufenthaltsgenehmigungen zu verlängern, wodurch sie nur eingeschränkt Zugang zu sozialen Diensten haben, sowie ihren Personalausweis und ihren Status als „Zwangsmigranten“ zu erneuern, die sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sowie zur Inanspruchnahme sozialer Dienste und Leistungen benötigen,

I.

in der Erwägung, dass Präsident Buzek am 3. September 2010 seine tief empfundene Solidarität mit den Familien der Opfer der Tragödie von Beslan zum Ausdruck gebracht und den Präsidenten der Russischen Föderation aufgefordert hat, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Rechte in vollem Maße respektiert werden und dass die Wahrheit bezüglich der Hintergründe der Ereignisse vom September 2004 endlich ans Licht kommt;

J.

in der Erwägung, dass der Rückgriff auf Handlungen wahlloser Gewalt gegen die Zivilbevölkerung durch nichts zu rechtfertigen ist,

K.

nimmt Kenntnis von der Initiative von Vertretern der russischen und internationalen Zivilgesellschaft, ein „Natalja-Estemirowa-Dokumentationszentrum“ für potenzielle Kriegsverbrechen und andere während der Kriege in Tschetschenien begangene schwere Menschenrechtsverletzungen zu errichten,

Strafverfahren gegen Oleg Orlow

L.

in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen wie Memorial für die Errichtung einer stabilen und freien Gesellschaft in Russland und für die Schaffung einer wirklichen und dauerhaften Stabilität im Nordkaukasus im Besonderen von grundlegender Bedeutung sind, und dass die russische Regierung und die Regierungen der Republiken im Nordkaukasus daher stolz auf die bedeutende Rolle sein können, die solchen Organisationen zukommt,

M.

in der Erwägung, dass die Leiterin der Menschenrechtsorganisation Memorial in Tschetschenien, Natalja Estemirowa, 15. Juli 2009 in Grosny entführt und im benachbarten Inguschetien tot aufgefunden wurde, und dass bei der Untersuchung ihrer Ermordung zur Ermittlung der Täter und der eigentlich Verantwortlichen keine Fortschritte zu verzeichnen sind,

N.

in der Erwägung, dass Oleg Orlow und das Menschenrechtszentrum Memorial auf Anordnung des Zivilgerichts der Stadt Moskau vom 21. Januar 2010 eine Entschädigung an Ramsan Kadyrow, den Präsidenten von Tschetschenien zu zahlen haben,

O.

in der Erwägung, dass Ramsan Kadyrow am 9. Februar 2010 öffentlich erklärt hat, dass er die Strafanzeige wegen Verleumdung, die er gegen Oleg Orlow, den Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Menschenrechtszentrums Memorial, und Ludmilla Alexejewa, die Vorsitzende der Helsinki-Gruppe Moskau, gestellt hat, zurückziehen werde,

P.

in der Erwägung, dass Oleg Orlow am 6. Juli 2010 gemäß Artikel 129 des russischen Strafgesetzbuches angeklagt wurde und ihm im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft drohen,

Q.

in der Erwägung, dass im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Oleg Orlow in schwerer Weise gegen die Strafprozessordnung der Russischen Föderation (insbesondere Artikel 72) verstoßen wurde,

R.

in der Erwägung, dass die Büroräume mehrerer führender Menschenrechtsorganisationen, darunter Memorial, in der Zeit vom 13. bis 16. September 2010 durchsucht wurden und die Organisationen aufgefordert wurden, in kurzer Zeit zahlreiche Unterlagen über ihre Aktivitäten auszuhändigen,

1.

verurteilt alle terroristischen Handlungen und unterstreicht, dass Akte wahlloser Gewalt gegen die Zivilbevölkerung durch nichts zu rechtfertigen sind; bringt seine Mitgefühl und seine Solidarität mit den Freunden und Familien alle Opfer von Gewalt zum Ausdruck, darunter die der jüngsten Sprengstoffanschläge in der Moskauer U-Bahn, der jüngste Angriff auf das tschetschenische Parlament und die zahllosen und ständigen Anschläge, die sich gegen die Bevölkerung der Kaukasus-Republiken richten;

2.

zeigt sich zutiefst besorgt angesichts des Wiederaufflammens der Gewalt und der Terroranschläge im Nordkaukasus; fordert zum einen ein Ende des Terrorismus und zum anderen, dass die russischen Behörden der weitverbreiteten Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und der fehlenden Rechtstaatlichkeit in der Region ein Ende bereiten;

3.

erkennt das Recht Russlands an, den tatsächlichen Terrorismus und bewaffnete Aufstände im Nord-Kaukasus zu bekämpfen, fordert die zuständigen Stellen jedoch mit Nachdruck auf, dabei die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten; weist mahnend darauf hin, dass anhaltende Übergriffe und rechtswidrige Maßnahmen der Aufstandsbekämpfung die Bevölkerung weiter gegen die Regierung aufbringen werden, anstatt stabile Verhältnisse zu schaffen, und zu einer weiteren Eskalation der Gewalt in der Region führen werden;

4.

fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um den Schutz von Menschenrechtsaktivisten gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen, sicherzustellen;

5.

weist darauf hin, dass die in Tschetschenien fortbestehende Straffreiheit zur Destabilisierung der gesamten Nordkaukasus-Region beiträgt;

6.

verurteilt nachdrücklich alle Formen einer kollektiven Bestrafung von Personen, die Verbindungen zu Aufständischen verdächtigt werden, darunter die Praxis des Niederbrennens von Häusern der Familien aktiver oder mutmaßlicher Angehöriger der bewaffneten Opposition; fordert die zuständigen Stellen auf, konkrete Maßnahmen zur Verhinderung solcher Menschenrechtsverletzungen zu ergreifen und die verantwortlichen Behördenvertreter ungeachtet ihrer Stellung zu bestrafen;

7.

fordert Russland mit Nachdruck auf, internationalen Menschenrechtsorganisationen, Medien und internationalen Regierungsinstitutionen, wie dem Europarat, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der OSZE und den Vereinten Nationen, ungehinderten Zugang zum Nordkaukasus zu gewähren; fordert des Weiteren die zuständigen Stellen insbesondere auf, Bedingungen zu schaffen, unter denen es Memorial und anderen Menschenrechtsorganisationen möglich ist, ihre Arbeit im Nordkaukasus unter sicheren Bedingungen fortzusetzen;

8.

zeigt sich zutiefst besorgt angesichts der wachsenden Zahl verschwundener Bewohner der Nordkaukasus-Republiken, die offenbar in anderen Regionen Russlands verschleppt wurden, und fordert die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation auf, den Verbleib dieser Bürger zu klären und mitzuteilen;

9.

fordert die russischen föderalen Behörden mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass langfristige Lösungen für Binnenflüchtlinge in die Tat umgesetzt werden; fordert verstärkte Anstrengungen der Zentralregierung zur Unterstützung des UNHCR, damit dessen Programme zur Schaffung von Wohnraum für Binnenflüchtlinge fortgesetzt werden können und Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu Diensten und Leistungen gefördert werden; betont, dass eine fortgesetzte Beobachtung der Situation der Binnenflüchtlinge notwendig ist, um sicherzustellen, dass ihre Rechte nicht weiter verletzt werden; fordert die russische Regierung auf, das Konzept der Binnenflüchtlinge formell anzuerkennen und ihre Rechtsprechung dementsprechend auszurichten;

10.

fordert die russischen föderalen Behörden auf, den Mord an Natalja Estemirowa rasch, gründlich und effizient zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen und die in diese brutale Tat verwickelten Personen zur Rechenschaft zu ziehen;

11.

lehnt die zynischen und absurden Versuche ab, Memorial der Beteiligung an der Straftat der Unterstützung terroristischer Organisationen zu bezichtigen, und verurteilt dieses Vorgehen;

12.

verurteilt die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Oleg Orlow, und fordert die zuständigen Stellen mit Nachdruck auf, die Entscheidung, ein Strafverfahren zu eröffnen, noch einmal zu überdenken; weist darauf hin, dass Äußerungen wie die von Oleg Orlow in einer Demokratie zulässig sind und weder zivilrechtlich noch strafrechtlich bestraft werden sollten;

13.

fordert die zuständigen russischen Stellen auf, bei einer Fortführung des Prozesses dafür Sorge zu tragen, dass es bei den Ermittlungen und dem Gerichtsverfahren gegen Oleg Orlow zu keinen weiteren Rechtsverstößen kommt und dass unter allen Umständen die Bestimmungen der Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der von der Russischen Föderation ratifizierten internationalen und regionalen Menschenrechtsinstrumente eingehalten werden;

14.

erinnert daran, dass Oleg Orlow Träger des Sacharow-Preises 2009 des Europäischen Parlaments ist und daher den besonderen moralischen und politischen Schutz des Europäischen Parlaments genießt; fordert die russische Regierung mit Nachdruck auf, es Oleg Orlow zu gestatten, an der Zeremonie zur Verleihung des Sacharow-Preises 2010 in Straßburg ungehindert teilzunehmen;

15.

verurteilt die der Einschüchterung dienende Durchsuchung der Büroräume von Menschenrechtsorganisationen und erwartet eine Klärung der Rechtmäßigkeit und der Ziele dieser Einsätze;

16.

bedauert die Tatsache, dass die anhaltenden Menschenrechtverstöße sehr negative Auswirkungen auf das Bild und die Glaubwürdigkeit Russlands in der Welt haben und einen Schatten auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation werfen, die wichtig sind und sich zu einer strategischen Partnerschaft entwickeln sollten, wenn man sich die gegenseitige Abhängigkeit und die gemeinsamen Interessen, insbesondere bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, Sicherheit, Wirtschaft und Energie, aber auch, was die Achtung demokratischer Prinzipien und Verfahren sowie der grundlegenden Menschenrechte angeht, vor Augen hält;

17.

unterstützt mit Nachdruck die Empfehlung der Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 22. Juni 2010 zu „Rechtsbehelfen im Falle von Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasus“, die einiges dazu beitragen könnten, der Straflosigkeit, die Täter von Menschenrechtsverletzungen genießen, zu beenden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Strafverfolgungsbehörden wiederherzustellen;

18.

fordert die zuständigen Stellen in Russland auf, entsprechend allen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverletzungen in individuellen Fällen zu berichtigen, unter anderem indem sie für wirksame Untersuchungen sorgen und die Täter zur Rechenschaft ziehen sowie allgemeine Maßnahmen ergreifen, um den Forderungen in den Urteilen zu entsprechen, unter anderem durch politische und juristische Änderungen zur Verhinderung ähnlicher Verletzungen in Zukunft;

19.

empfiehlt, dass die staatlichen Behörden auf föderaler sowie regionaler und lokaler Ebene mit zivilgesellschaftlich engagierten Bürgern in einen konstruktiven Dialog treten, damit sich funktionierende demokratische Strukturen entwickeln können;

20.

fordert eine Intensivierung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland und verlangt, dass es dem Europäischen Parlament, der Staatsduma, den russischen Justizbehörden sowie der Zivilgesellschaft und den Menschenrechtsorganisationen ermöglicht wird, aktiv zu diesem Konsultationsprozess beizutragen; fordert Russland auf, seinen Verpflichtungen als Mitglied der OSZE und des Europarats in vollem Umfang nachzukommen;

21.

weist insbesondere auf die Lage von Tausenden von Flüchtlingen aus dem Nordkaukasus in EU-Mitgliedstaaten und dabei besonders auf die tschetschenische Exilgemeinde in Österreich hin, die mindestens 20 000 Menschen, darunter viele Minderjährige, umfasst; zeigt sich in diesem Zusammenhang sehr besorgt über den Mord an einem tschetschenischen Flüchtling im Mai 2010 in Wien und die schweren Anschuldigungen, wonach der tschetschenische Präsident in dieses Verbrechen verwickelt sein soll; fordert mit Nachdruck eine koordiniertere, schlüssigere und sichtbarere Politik der EU-Mitgliedstaaten zum Schutz von Flüchtlingen aus dem Nordkaukasus in Europa im Einklang mit ihren humanitären und menschenrechtsbezogenen Verpflichtungen;

*

*           *

22.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der OSZE und dem Europarat zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2009)0022.


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