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Document 52009DC0689

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Ausschuss der Regionen - Ex-Post-Evaluierung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ 2007 (Luxemburg und Sibiu) und 2008 (Liverpool und Stavanger)

/* KOM/2009/0689 endg. */

52009DC0689

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Ausschuss der Regionen - Ex-Post-Evaluierung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ 2007 (Luxemburg und Sibiu) und 2008 (Liverpool und Stavanger) /* KOM/2009/0689 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 22.12.2009

KOM(2009) 689 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ex-Post-Evaluierung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ 2007 (Luxemburg und Sibiu) und 2008 (Liverpool und Stavanger)

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ex-Post-Evaluierung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ 2007 (Luxemburg und Sibiu) und 2008 (Liverpool und Stavanger)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. EINFÜHRUNG

Dieser Bericht wird vorgelegt gemäß Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG[1] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019, in dem es heißt: „Die Kommission veranlasst alljährlich die externe und unabhängige Evaluierung der Ergebnisse der Veranstaltung ‚Kulturhauptstadt Europas‘ des Vorjahres gemäß den in diesem Beschluss festgelegten Zielen und Kriterien der Aktion. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Ausschuss der Regionen bis zum Ende des Jahres, das auf die Veranstaltung ‚Kulturhauptstadt Europas‘ folgt, einen Bericht über diese Evaluierung vor.“

Die Evaluierungen für die Jahre 2007 und 2008 wurden zusammengelegt; ab 2009 werden die Evaluierungen dann jährlich durchgeführt.

Im vorliegenden Bericht wird der Standpunkt der Kommission zu den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der externen Evaluierung der Kulturhauptstädte 2007 und 2008 dargelegt, die unter folgendem Link abgerufen werden kann:

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm

Im Rahmen der externen Evaluierung wurde zunächst eine Einzelbewertung für die vier „Kulturhauptstädte Europas“ – Luxemburg (Luxemburg) und Sibiu (Rumänien) im Jahr 2007, Liverpool (Vereinigtes Königreich) und Stavanger (Norwegen) im Jahr 2008 – vorgenommen. Anschließend wurden die Ergebnisse untersucht und Schlussfolgerungen für alle vier Städte gezogen. Die Ergebnisse basieren auf Daten, die von den vier Kulturhauptstädten vorgelegt wurden, Rückmeldungen von Interessengruppen sowie der Auswertung von politischer und fachlicher Literatur auf europäischer Ebene.

2. HINTERGRUND DER AKTION

2.1. Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“

Die ursprüngliche Idee der „Kulturstadt Europas“ wurde 1985[2] auf Regierungsebene initiiert und später durch einen „Europäischen Monat der Kultur“ [3] ergänzt. Ausgehend von diesen Initiativen wurde mit dem Beschluss 1419/1999/EG eine Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019[4] eingerichtet (im Folgenden als „die Aktion“ bezeichnet). Die Mitgliedstaaten wurden in der chronologischen Reihenfolge aufgeführt, in der sie berechtigt sind, die Veranstaltung auszurichten. Europäische Länder, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, konnten sich ebenfalls bewerben; die Einhaltung einer chronologischen Reihenfolge war dabei nicht vorgesehen.

Der Beschluss 1419/1999/EG wurde später durch den Beschluss 1622/2006/EG[5] ersetzt, mit dem die Ziele der Aktion genauer festgelegt, der Prozess der Ernennung und Überwachung ab dem Jahr 2013 geändert und die Möglichkeit für Drittländer, sich um den Titel zu bewerben, gestrichen wurde. Weiterhin wurde ein zweistufiges nationales Auswahlverfahren nach europaweit einheitlichen Kriterien eingeführt sowie Sitzungen einer Überwachungsjury, die im Anschluss an die Ernennung erfolgen. Der vorhergehende Beschluss hatte den Mitgliedstaaten das Verfahren zur Auswahl der Städte überlassen; eine anschließende Überwachung war ebenfalls nicht vorgesehen.

Für die Jahre 2007 und 2008 legten die vorgeschlagenen Städte ihre Bewerbungen einschließlich ihres Kulturprogramms für das betreffende Jahr einer europäischen Auswahljury vor, die der Kommission die Ernennung vorschlug. Die Kommission ihrerseits gab eine Empfehlung an den Ministerrat ab, welcher die offizielle Ernennung der „Kulturhauptstädte Europas“ vornahm. Aufgrund des vorgesehenen zeitlichen Rahmens – die Vorbereitungen für die Europäische Kulturhauptstadt beginnen sechs Jahre vor dem eigentlichen Veranstaltungsjahr – sieht der Beschluss aus dem Jahr 2006 für die Kulturhauptstädte 2007, 2008 und 2009 die Anwendungen der Bestimmungen des Beschlusses aus dem Jahr 1999 und für die Kulturhauptstädte 2010 bis 2012 Übergangsbestimmungen vor.

Die finanzielle Unterstützung der EU erfolgt aus dem Programm „Kultur“. Für die Jahre 2007-2013 stehen für jede Kulturhauptstadt pro Jahr maximal 1,5 Mio. EUR zur Verfügung.[6] Für die Jahre 2007 und 2008 erfolgte die finanzielle Unterstützung in Form einer Kofinanzierung spezifischer Projekte, die einen Teil der Kulturprogramme der Kulturhauptstädte ausmachten.

2.2. Kulturhauptstädte 2007 und 2008

Die Auswahl der Kulturhauptstädte 2007 und 2008 erfolgte dementsprechend gemäß den Verfahren des Beschlusses aus dem Jahr 1999. Luxemburg und das Vereinigte Königreich waren im Jahr 2007 bzw. 2008 berechtigt, eine Kulturhauptstadt Europas zu benennen. Luxemburg schlug die Stadt Luxemburg und die dazugehörige Großregion vor und das Vereinigte Königreich nach einem nationalen Wettbewerb Liverpool. Darüber hinaus schlugen Rumänien (das 2004 noch nicht der EU angehörte) für 2007 die Stadt Sibiu und Norwegen für 2008 die Stadt Stavanger vor. In den Jahren 2003 und 2004 fand dann das Auswahlverfahren statt. In ihrem Bericht sprach sich die europäische Auswahljury dafür aus, Luxemburg und Sibiu 2007 und Liverpool und Stavanger 2008 zur Kulturhauptstadt Europas zu ernennen; darüber hinaus gab die Jury Empfehlungen, wie die vorgeschlagenen Ziele besser erreicht werden könnten. 2004 verlieh der Ministerrat auf Empfehlung der Kommission den Bewerberstädten offiziell den Titel „Kulturhauptstadt Europas“.

3. DIE EXTERNE EVALUIERUNG

3.1. Rahmenbedingungen der Evaluierung

Die Kommission beauftragte Ecotec Research and Consulting mit der Durchführung der externen Evaluierung[7] der Veranstaltungen „Kulturhauptstadt Europas“ der Jahre 2007 und 2008. Der Zweck der Evaluierung bestand darin, Relevanz, Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit der vier Kulturhauptstädte im Hinblick auf die Ziele der Aktion und die von den Kulturhauptstädten in ihren Bewerbungen und während der Durchführung selbst gesetzten Ziele zu bewerten. Die externe Evaluierung umfasste einen Bericht für jede Kulturhauptstadt sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu der Frage, wie die Durchführung der Aktion verbessert werden könnte. Da jede „Kulturhauptstadt Europas“ diesen Titel jeweils nur für ein Jahr trägt, wurden die Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die sich für die Städten ergaben, als „gewonnene Erfahrungen“ formuliert, die künftigen Kulturhauptstädten bei der Durchführung helfen sollen.

3.2. Methodik

Die vier Kulturhauptstädte wurden einzeln bewertet; dabei wurden teilweise Evaluierungen herangezogen, die die Kulturhauptstädte selbst in Auftrag gegeben hatten. Die Daten wurden auf zwei Ebenen erfasst: eine kleine Datenmenge auf EU-Ebene und eine umfangreichere Datenmenge bei den Kulturhauptstädten selbst. Zu den Hauptquellen zählten die politische und fachliche Literatur auf europäischer Ebene, die ursprünglichen Bewerbungen als „Kulturhauptstadt Europas“, von den Kulturhauptstädten in Auftrag gegebene Studien und Berichte sowie Veranstaltungsprogramme, Werbematerialien und Websites, quantitative Daten zu Aktivitäten, Leistungen und Ergebnissen (von den Kulturhauptstädten bereitgestellt), Interviews mit den Leitungsteams der einzelnen Kulturhauptstädte, eine telefonische Umfrage unter den wichtigsten Interessengruppen in jeder Kulturhauptstadt sowie Besuche der vier Kulturhauptstädte. Im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung und Meta-Evaluierung wurden die Schlussfolgerungen, die sich für die einzelnen Kulturhauptstädte ergaben, geprüft, die verschiedenen Ansätze gegenübergestellt und miteinander verglichen und die Qualität der durchgeführten Bewertungen untersucht. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Materials und der Schlussfolgerungen für die einzelnen Kulturhauptstädte wurden allgemeine Schlussfolgerungen für die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ gezogen.

3.3. Die Ergebnisse der Evaluierung

3.3.1. Relevanz der Aktion

Die Evaluierung gelangte zu dem Schluss, dass die Durchführung der Aktion für die Ziele von Artikel 151 EG-Vertrag von Bedeutung war, da die Ziele „Entfaltung kultureller Aktivitäten“ und „Förderung der europäischen Dimension der Kultur und Förderung dieser Dimension durch die Kultur“ eine große Rolle in dieser Aktion spielten. Darüber hinaus legen die Ergebnisse der Evaluierung nahe, dass sich die Städte mit dem Titel „Kulturhauptstadt Europas“ im Laufe der Jahre ein drittes allgemeines Ziel zu eigen machten, das nicht in Artikel 151 EG-Vertrag explizit angeführt und in der Bewertung als „Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung durch Kultur“ bezeichnet wird.

In der Präambel zum Beschluss aus dem Jahr 1999 wurde erstmals ausdrücklich auf die Entwicklung von Kultur und Tourismus verwiesen und darauf, dass große Teile der Bevölkerung mobilisiert werden müssen. Diese Verweise wurden später im Beschluss aus dem Jahr 2006 durch die Aufnahme expliziter Kriterien verstärkt, die sich auf die „Förderung der Beteiligung der Bürger“ und die „langfristige Entwicklung“ beziehen. Viele Kulturhauptstädte gingen noch einen Schritt weiter, indem sie ausdrücklich soziale, wirtschaftliche oder tourismusorientierte Ziele nannten. Mit der Einbeziehung solcher Ziele in die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ wurden allgemeine Trends in der Kulturpolitik geformt und zugleich auch reflektiert.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung dieser Ziele entfaltete sich jedoch eine Debatte zu der Frage, inwiefern Kultur aufgrund ihres intrinsischen Wertes und inwiefern als Mittel zu fördern ist, das eine konkrete und quantifizierbare Rendite einbringt.

3.3.2. Relevanz der Kulturhauptstädte der Jahre 2007 und 2008

In der Evaluierung wurden die Motivation der Städte für ihre Bewerbung als Kulturhauptstadt und die Relevanz ihrer Ziele im Hinblick auf die Ziele der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ und des Artikels 151 EG-Vertrag untersucht. In allen vier Kulturhauptstädten war mindestens eines der drei spezifischen Ziele („Entfaltung kultureller Aktivitäten“, „Förderung der europäischen Dimension der Kultur und Förderung dieser Dimension durch die Kultur“ und „Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung durch Kultur“) von großer Relevanz. Den jeweils verbleibenden Zielen wurde jedoch ebenfalls eine gewisse Bedeutung zugemessen.

Das Ziel der „Entfaltung kultureller Aktivitäten“ war in allen vier Kulturhauptstädten wichtig, wobei dies in Stavanger am deutlichsten zu erkennen war. Bei den anderen drei Kulturhauptstädten spielte dieses Ziel im Rahmen anderer Gesamtziele eine Rolle, wie dem Aufbau einer grenzüberschreitenden Region (Großregion Luxemburg), der Aufwertung des internationalen Profils der Stadt (Sibiu) sowie der städtischen Erneuerung und Eingliederung (Liverpool).

Die „Förderung der europäischen Dimension der Kultur und (die) Förderung dieser Dimension durch die Kultur“ war für alle vier Kulturhauptstädte von Belang. Diese erfolgte hauptsächlich durch ihr Bestreben, die Zusammenarbeit mit Kulturakteuren, Künstlern und Städten in anderen Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Für alle vier Kulturhauptstädte war die wirtschaftliche Entwicklung durch Kultur wichtig: Der Titel „Kulturhauptstadt“ wurde insbesondere dazu verwendet, das Image der Stadt zu verbessern (der Großregion im Fall von Luxemburg). Mit der Erweiterung des Zugangs zu Kultur wurde ebenso das Ziel der sozialen Entwicklung durch Kultur verfolgt.

3.3.3. Effizienz der Koordination

Weiterhin wurden die Effizienz der Koordination der Kulturhauptstädte einschließlich ihrer Organisationsmodelle, der Prozesse für die Auswahl und Umsetzung kultureller Aktivitäten und Veranstaltungen, der Kommunikation und Werbemaßnahmen sowie der Verfahren zur Mittelbeschaffung untersucht.

Alle vier Kulturhauptstädte hatten insbesondere während der Entwicklungsphase Schwierigkeiten, effiziente Koordinationsstrukturen aufzubauen. Diese Schwierigkeiten betrafen in der Hauptsache den Aufbau der Organisationsstruktur sowie die Zusammenstellung eines Teams mit den für die Durchführung des Kulturprogramms erforderlichen Kompetenzen. In allen Fällen waren ein breiteres Spektrum an Kompetenzen und damit eine Umstrukturierung des Teams erforderlich, das die erfolgreiche Bewerbung ausgearbeitet hatte, wenngleich fast alle wichtigen Personen im Team blieben.

Folgende Kernpunkte spielten eine wichtige Rolle: Künstlerische und politische Interessen mussten im Gleichgewicht gehalten werden; es war sicherzustellen, dass Interessengruppen, die als Kooperationspartner auftreten, alle neuen Durchführungsmechanismen akzeptierten. Ferner galt es, die richtige Mischung aus vorhandenem und zusätzlich abgestelltem Personal sowie neue Talente zu finden. Jeder Kulturhauptstadt gelang es schließlich, eine effiziente Koordinationsstruktur aufzubauen, was von der Mehrzahl der Interessengruppen bestätigt wurde.

Die Erfahrungen der Jahre 2007 und 2008 zeigen, dass in der Regel der Aufbau einer neuen, unabhängigen Struktur zu empfehlen ist, die dem politischen und kulturellen Kontext der Stadt und auch des Landes anzupassen ist. Eine weitere wichtige Lektion der Jahre 2007 und 2008 ergibt sich aus der Bedeutung der Evaluierungen, die von den Kulturhauptstädten selbst in Auftrag gegeben wurden.

3.3.4. Effizienz der Kulturhauptstadt-Mechanismen auf EU-Ebene

Ein wichtiger Gesichtspunkt betraf die Effizienz der von der Europäischen Kommission durchgeführten Auswahl-, Überwachungs- und Finanzierungsverfahren. Im Hinblick auf die Arbeitsweise der Auswahljury zeigten sich zwar alle vier Kulturhauptstädte sehr zufrieden, doch ist es noch zu früh, um aussagekräftige Schlussfolgerungen zur Effizienz, Wirksamkeit und Objektivität dieses Verfahrens zu ziehen, da sich die Auswahljury in diesem Fall lediglich zu den absoluten Vorzügen jeder einzelnen Bewerbung und nicht zu den Vorteilen gegenüber konkurrierenden Nominierungen äußern musste, da es keine gab.

Eine Überwachungsphase war im Beschluss aus dem Jahr 1999 nicht vorgesehen. Dennoch vertraten drei der vier Städte die Auffassung, dass eine solche von Vorteil gewesen wäre. Tatsächlich hätte dies unter Umständen dazu beigetragen, mögliche Probleme zu erkennen und frühzeitig Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Die von der Kommission unterstützte Vernetzung von ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Kulturhauptstädten wurde von allen vier Städten begrüßt.

Die Kriterien für die Förderung in Höhe von 1,5 Mio. EUR pro Kulturhauptstadt waren eindeutig und die Verwaltungsprozesse denen anderer EU-Programme nicht unähnlich. Jede Kulturhauptstadt erhielt für spezielle Projekte Fördermittel aus dem EU-Programm „Kultur“. Die EU-Förderung machte einen äußerst geringen Anteil der Gesamtaufwendungen für das Kulturprogramm jeder Kulturhauptstadt aus. In Anbetracht des geringen Beitrags aus dem EU-Haushalt weist die Ernennung zur Kulturhauptstadt somit eine sehr effektive Hebelwirkung auf.

Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ führte zu einer hohen Nachfrage der Bewerberstädte und zu erheblichen Investitionen in Kulturprogramme und in die Städte allgemein und fand große Beachtung in den Medien und in der Öffentlichkeit. Es ist zu bezweifeln, dass ein anderes politisches Instrument mit denselben EU-Investitionen (finanzielle Mittel und Aufwand) dieselbe Wirkung erzielt hätte. Auch wenn viele der Konzepte, die die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ tragen, und die bisher gewonnen Erfahrungen genutzt werden, bleibt abzuwarten, ob die „Rendite“ in künftigen Jahren geringer ausfällt und ob alternative politische Instrumente erforderlich sind.

3.3.5. Erfolge bei der Entfaltung kultureller Aktivitäten

Bei der Evaluierung wurden untersucht, inwiefern es jeder Kulturhauptstadt gelang, ihr Kulturprogramm umzusetzen und welche Auswirkungen dies auf die langfristige kulturelle Entwicklung der Stadt hatte. In allen Bereichen der Kulturhauptstädte wurde ein umfassenderes Kulturprogramm umgesetzt, als dies ohne die Ernennung zur Kulturhauptstadt der Fall gewesen wäre. Quer durch alle Kulturgenres wurden zahlreiche wirklich innovative Projekte durchgeführt und neue Projekte in Auftrag gegeben. In der Regel fanden kulturelle Aktivitäten ein deutlich größeres Publikum als in den Jahren vor der Ernennung zur Kulturhauptstadt, und aus gegebenenfalls vorhandenen Daten geht hervor, dass sich die Öffentlichkeit sehr zufrieden zeigte.

Die Kulturszene aller Städte ist heute dynamischer und findet im In- und Ausland größere Anerkennung als zuvor. An jedem Kulturprogramm nahmen zahlreiche bekannte internationale und nationale Künstler teil, es wurde aber auch in allen Fällen eine beträchtliche Anzahl lokaler Kulturakteure unterstützt. Diese Akteure erfreuen sich jetzt eines höheren Bekanntheitsgrads und konnten weitere Kontakte knüpfen. Darüber hinaus werden in allen vier Kulturhauptstädten die verbesserte Professionalität und organisatorische Kompetenz dieser Kulturakteure als wichtigste Nutzeffekte genannt. Häufig wurde allein durch die Tatsache, dass eine enge Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen und Behörden stattfand, eine stärkere Unterstützung möglich als dies sonst der Fall gewesen wäre. So ging beispielsweise eine erhöhte öffentliche Förderung in der Regel mit einer praktischen Unterstützung einher, damit kleinere Organisationen besser Verträge abschließen und über Subventionen besser Rechenschaft ablegen können.

Insgesamt ist es jeder der Kulturhauptstädte und somit der Aktion generell gelungen, ihre Ziele im Hinblick auf die Entfaltung kultureller Aktivitäten während des Jahres als „Kulturhauptstadt Europas“ erfolgreich zu verwirklichen. Naturgemäß war nicht jede Komponente der Kulturprogramme ein voller Erfolg, und einige Interessengruppen zeigten sich auch enttäuscht (wie beispielsweise Kultureinrichtungen, für die die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ nur von begrenzter Relevanz war). Einige lokale Künstler vertraten die Auffassung, dass tendenziell internationalen Künstlern der Vorzug gegeben wurde. Die Erwartungen einiger dieser lokalen Kulturakteure im Hinblick auf finanzielle und anderweitige Unterstützung wurden ebenfalls nicht erfüllt. Dennoch wurden dank der Aktion vier umfangreiche Kulturprogramme mit einer Vielzahl spannender und innovativer Projekte realisiert.

3.3.6. Erfolge bei der Förderung der europäischen Dimension der Kultur und der Förderung dieser Dimension durch die Kultur

Der Beschluss aus dem Jahr 1999 enthält keine explizite Definition der „europäischen Dimension“, und die Kriterien der „europäischen Dimension“, die im Beschluss von 2006 formuliert wurden, lassen viel Raum für Interpretationen. Vielleicht ist dies der Grund dafür, dass die Kulturhauptstädte der Jahre 2007 und 2008 die europäische Dimension der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ sehr unterschiedlich interpretierten. Diese unterschiedlichen Auffassungen wurden bei der Evaluierung berücksichtigt, als es um die Frage ging, inwiefern die Kulturhauptstädte die europäische Dimension gefördert haben. Während zwar alle vier Kulturhauptstädte ein breites Spektrum an Aktivitäten mit europäischer Dimension durchführten, gab es doch Unterschiede bei der Gestaltung dieser Dimension und ihrer Wirksamkeit:

- Dank der durch den Titel gewonnenen Aufmerksamkeit gelang es allen vier Städten, den Tourismus signifikant zu steigern, auch wenn dies nur von zwei der Städte als wichtiges Ziel genannt worden war.

- Zusammenarbeit, Koproduktionen und Austausch waren für alle wichtig, wobei diese nur in der Großregion Luxemburg stark ausgeprägt waren. In den übrigen Kulturhauptstädten spielte die Zusammenarbeit neben dem Hauptkulturprogramm nur eine Nebenrolle und fand im Wesentlichen ausschließlich mit der jeweils anderen Kulturhauptstadt des Jahres statt.

- In ähnlicher Weise gelangt es allen Kulturhauptstädten, länderübergreifende Partnerschaften mit anderen Städten oder Regionen einzugehen, wobei allerdings nur in der Großregion Luxemburg ein besonderer Schwerpunkt auf diese Aktivität gelegt wurde.

- Drei Kulturhauptstädte konnten ihr Ziel umsetzen, Künstler von europäischem Rang anzuziehen.

- Für die vierte Kulturhauptstadt (Großregion Luxemburg) war dies ein weniger herausragendes Ziel, obwohl sich auch hier viele europäische Künstler beteiligten.

- Die Aktivitäten zum Thema „europäische Geschichte, europäische Identität und europäisches Erbe in der Stadt“ wurden nur in der Großregion Luxemburg und in Sibiu in größeren Umfang realisiert, wenn auch nur mit relativer Effizienz.

- Alle vier Kulturhauptstädte widmeten der Entfaltung europäischer Themen und Fragen nur relativ geringe Aufmerksamkeit.

3.3.7. Erfolge bei wirtschaftlicher und städtischer Entwicklung und im Bereich Tourismus

Bei der Evaluierung wurde festgestellt, dass alle vier Kulturhauptstädte Erfolge in Bezug auf wirtschaftliche, touristische und städtische Entwicklungsziele aufweisen können. Der Tourismus nahm in allen vier Fällen zu, und auch im Bereich der lokalen Wirtschaft ließen sich Auswirkungen feststellen. Alle vier Kulturhauptstädte förderten Investitionen in die kulturelle Infrastruktur und in die Stadtentwicklung entweder direkt oder regten diese verstärkt an. Allerdings lässt sich nicht eindeutig feststellen, ob es eine Beschränkung für das Ausmaß gibt, in dem das Kulturhauptstadtkonzept die Stadterneuerung weiter vorantreiben kann. Es kann daher durchaus sein, dass es künftig Bestrebungen geben wird, wieder zu den rein kulturellen Zielen der Anfangsjahre der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ zurückzukehren. Eventuell ist auch das Kulturhauptstadtkonzept zu überdenken.

3.3.8. Erfolge bei der sozialen Entwicklung durch Kultur

In der Evaluierung wurde untersucht, wie erfolgreich die Kulturhauptstädte im Hinblick auf die soziale Dimension der Aktion waren. Dabei wurde festgestellt, dass jede Kulturhauptstadt erfolgreich Aktivitäten durchführte, mit denen soziale Ziele erreicht werden sollten. Dazu gehörten insbesondere die Erweiterung des Zugangs zu Kultur und die Beteiligung an ehrenamtlichen Aktivitäten (vor allem in Sibiu und Liverpool). Es konnte auch nachgewiesen werden, dass die Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen und kulturellen Aktivitäten – auch unter bestimmten Zielgruppen (im Fall von Luxemburg) – zunahm. Zudem wurden viele neue Möglichkeiten entwickelt, um bestimmte Zielgruppen einzubeziehen, beispielsweise durch die Schaffung neuer Veranstaltungsorte, die Organisation kultureller Veranstaltungen in unterschiedlichen Umfeldern und die Schaffung von gemeinschaftlichen Kunstprojekten. Hauptsächlich lag der Schwerpunkt der sozialen Dimension bei den Kulturhauptstädten der Jahre 2007 und 2008 jedoch in der Erweiterung des Zugangs zu Kultur und weniger in der kulturellen Eingliederung oder der sozialen Eingliederung als solcher.

3.3.9. Nachhaltigkeit

Im Rahmen der Evaluierung wurden auch die Nachhaltigkeit der Aktivitäten der Kulturhauptstädte und deren Auswirkungen auf Koordinationsstrukturen im Kulturbereich und auf die langfristige Entwicklung der jeweiligen Städte untersucht. Naturgemäß verringerte sich die Zahl der kulturellen Aktivitäten nach Abschluss des Kulturhauptstadtjahres, in allen vier Kulturhauptstädten werden jedoch nachweislich weiterhin viele Aktivitäten fortgeführt, die im Kulturhauptstadtjahr ins Leben gerufen wurden, und in einigen Fällen stellen die Behörden weiter Fördermittel zur Verfügung. Des Weiteren gibt es zahlreiche Beispiele für Festspiele, die im Kulturhauptstadtjahr erstmals veranstaltet wurden und auch in den Folgejahren eine Fortsetzung fanden. Auch wenn nicht alle Möglichkeiten genutzt wurden, gibt es doch viele Beispiele für Kultureinrichtungen und unabhängige Kulturakteure, die mehr Aktivitäten als vor dem Kulturhauptstadtjahr durchführen.

Die Erfahrungen der Jahre 2007 und 2008 zeigen, dass mit dem Ende des Kulturhauptstadtjahres die entsprechenden Ausführungsorgane aufgelöst werden und damit zwangsläufig ein Teil der gesammelten Erfahrungen verloren geht. Es wurde jedoch deutlich, dass die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ in den jeweiligen Städten wichtige Veränderungen innerhalb der Koordination im Kulturbereich bewirkte. Es bleiben nicht nur viele Erfahrungen erhalten (viele Beteiligte sind weiterhin im Koordinationsbereich für die Kultur der Stadt tätig, weil sie zu ihren früheren Arbeitgebern, z. B. Stadtverwaltungen, zurückkehrten), die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ führte auch zur Einführung neuer Arbeitsweisen, zu neuen Partnerschaften und neuen Strategien. In vielen Fällen entstanden durch die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ neue Beziehungen zwischen lokalen Stadtverwaltungen und Kulturakteuren, und das Thema Kultur rückte auf der Agenda der lokalen politischen Debatte deutlich weiter nach oben. Insgesamt ließen sich in den Kulturhauptstädten tiefgehende Veränderungen beim Entstehen und bei der Umsetzung kultureller Aktivitäten feststellen, wodurch neue Plattformen für Aktivitäten entstanden sind, die wahrscheinlich auch in Zukunft Bestand haben werden.

Gegenwärtig ist es noch zu früh, die Nachhaltigkeit im Bereich Wirtschaft und Tourismus zu beurteilen. Zwar erfuhren die Kulturhauptstädte der Jahre 2007 und 2008 während des Veranstaltungsjahres eine Zunahme der Besucherzahlen und einen höheren internationalen Bekanntheitsgrad, doch besteht die Gefahr, dass diese Nutzeffekte unter den aktuellen wirtschaftlichen Umständen nicht von Dauer sein werden. Natürlich ist es möglich, dass Besucher in die Kulturhauptstädte reisen, die ohne diesen Titel nicht gekommen wären, und dass die Kulturhauptstädte eher in der Lage sein werden, Vorteile zu nutzen, die sich aus einer Erholung der Weltwirtschaft ergeben.

4. DIE WICHTIGSTEN EMPFEHLUNGEN DER EXTERNEN EVALUIERUNG UND BEMERKUNGEN DER KOMMISSION

Die Kommission schließt sich zwar den Empfehlungen der Bewerter in den wesentlichen Punkten an, ist jedoch der Auffassung, dass hier eine gewisse Duplizierung vorliegt, und hat daher den Wortlaut der Empfehlungen – wie den nachstehenden Absätzen zu entnehmen – geringfügig verändert, ohne jedoch Änderungen am Inhalt vorzunehmen.

4.1. Effizienz der Koordination

Die Kommission sollte allen Kulturhauptstädten empfehlen, eine Evaluierung der Wirkung ihrer Kulturprogramme und der zugehörigen Aktivitäten in Auftrag zu geben.

4.2. Effizienz der Kulturhauptstadt-Mechanismen auf EU-Ebene

Bei zukünftigen Evaluierungen

- sollten Effizienz, Wirksamkeit und Objektivität der Auswahl- und Überwachungsprozesse untersucht werden, der mit dem Beschluss aus dem Jahr 2006 eingeführt wurden;

- sollte der Wert der „Marke“ „Kulturhauptstadt Europas“, so wie diese von den jeweiligen Kulturhauptstädten und der Außenwelt (Medien, Einrichtungen des Kultursektors und allgemeine Öffentlichkeit) wahrgenommen wird, überprüft werden. Falls diese Überprüfung ergibt, dass der Wert der Marke abnimmt, sollte sich die Kommission über andere Konzepte Gedanken machen und deren Vorzüge im Verhältnis zu denen des Kulturhauptstadtkonzepts untersuchen.

4.3. Erfolge bei der wirtschaftlichen und städtischen Entwicklung und im Bereich Tourismus sowie bei der sozialen Entwicklung durch Kultur

In den bevorstehenden Debatten sollte die Europäische Kommission untersuchen, inwieweit das Kulturhauptstadtkonzept (und die Kultur im Allgemeinen) (weiterhin) dazu genutzt werden kann und sollte,

- Anreize für Stadterneuerung und wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen, oder ob zu einem Ansatz zurückgekehrt werden sollte, bei dem es verstärkt um die Kultur um ihrer selbst willen geht;

- Anreize für eine wirkliche soziale Erneuerung der Städte und die Einbeziehung aller Bürger zu schaffen, statt lediglich das Kulturangebot für ein ohnehin bereits vorhandenes Publikum zu erweitern;

- die Flexibilität der Städte zu erhalten, einen eigenen Mittelweg zu finden.

5. DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN DER KOMMISSION

Die Kommission schließt sich der Gesamtbeurteilung der Bewerter an und akzeptiert deren im vorstehenden Abschnitt formulierte Empfehlungen. Sie ist sich bewusst, dass die Stärke jeder Kulturhauptstadt auf deren Vielfalt und ihrer kulturellen Einzigartigkeit beruht, und wird dafür sorgen, dass den Städten genügend Freiraum bleibt, um die Ziele der Aktion umzusetzen (Empfehlung 1).

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die meisten Kulturhauptstädte bereits Evaluierungsprogramme zumindest für einen Teil ihrer Kulturprogramme eingeführt haben, und sie wird empfehlen, dass auf lokaler Ebene umfassende Evaluierungen durchgeführt werden (Empfehlung 2). Um die Weitergabe von bewährten Verfahren zu fördern, hat die Kommission eine politische Initiative unterstützt, in der das von Liverpool im Jahr 2008 entwickelte Modell für eine umfassende Evaluierung an die Erfordernisse künftiger Kulturhauptstädte angepasst wird.[8] Die Kommission wird außerdem genauer darauf achten, wie Strukturfondsmittel von den Kulturhauptstädten genutzt werden und genutzt werden können.[9] Die Kommission ist darüber erfreut, dass die mit dem Beschluss von 2006 festgelegten neuen Auswahl-, Überwachungs- und Finanzierungsverfahren bereits in die in den Ergebnissen der Evaluierung empfohlene Richtung gehen. Sie wird dafür Sorge tragen, dass diese neuen Regelungen zu gegebener Zeit einer sachgemäßen Evaluierung unterzogen werden.[10] Die Kommission ist sich der „Kulturhauptstadt Europas“ als „Marke“ durchaus bewusst; sie gibt in ihrem Leitfaden für Bewerbungen als „Kulturhauptstadt Europas“ [11] Leitlinien für die Nutzung dieser Marke und wird die Verwendung und den Wert der Marke auch weiterhin genau beobachten.

Die Kommission wird den Austausch von bewährten Verfahren fördern und die Erfahrungen der Kulturhauptstädte als „Labor“ für die Stadtentwicklung durch Kultur herausstellen. Was das inhärente Spannungsverhältnis zwischen der Instrumentalisierung der Kultur für soziale und wirtschaftliche Zwecke und dem Wert der Kultur an sich für die Bürger Europas anbelangt, so ist die Kommission der Überzeugung, dass erfolgreiche Kulturhauptstädte gute Anschauungsbeispiele dafür bieten, wie sich künstlerische Qualität und sozioökonomische Entwicklung in Einklang bringen lassen (Empfehlung 3).

[1] ABl. L 304 vom 3. November 2006.

[2] Die Bezeichnung „Kulturstadt Europas“ wurde gewählt, um die Völker Europas einander näher zu bringen. Siehe Entschließung der im Rat vereinigten für Kulturfragen zuständigen Minister vom 13. Juni 1985 für die alljährliche Benennung einer ,,Kulturstadt Europas“ http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lng1=en,de&lang=&lng2=da,de,el,en,es,fr,it,nl,&val=117538:cs&page=1&hwords=null

[3] Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Minister für Kulturfragen vom 18. Mai 1992 zur Auswahl der Kulturstädte Europas nach 1996 sowie zum „Europäischen Kulturmonat“ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:41992X0616:DE:HTML

[4] Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019 (ABl. L 166 vom 1.7.1999, S. 1). Beschluss geändert durch den Beschluss 649/2005/EG (ABl. L 117 vom 4.5.2005, S. 20). http://www.europa.eu/eur-lex/pri/de/oj/dat/1999/l_166/l_16619990701de00010005.pdf http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_117/l_11720050504de00200021.pdf

[5] Beschluss 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:304:0001:0006:DE:PDF

[6] Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Kultur“ (2007-2013) (ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 1). Siehe Aktionsbereich 1.3.

[7] Rahmenvertrag Nr. EAC/03/06, Bewertung und bewertungsbezogene Leistungen sowie Unterstützung bei der Folgenabschätzung.

[8] http://www.liv.ac.uk/impacts08/

[9] Studie über den Beitrag der Kultur zur lokalen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung als Teil der europäischen Regionalpolitik http://ec.europa.eu/culture/key-documents/doc537_de.htm

[10] Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ 2010 im Hinblick auf die Überwachungsverfahren und den „Melina-Mercouri-Preis“; die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ 2013 im Hinblick auf das mit dem Beschluss von 2006 festgelegte vollständige Auswahlverfahren.

[11] http://ec.europa.eu/culture/our-programmes-and-actions/doc629_de.htm

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