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Document 52008XC0515(09)

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

OJ C 118, 15.5.2008, p. 35–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 118/35


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2008/C 118/15)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Einsprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„HUÎTRES MARENNES OLÉRON“

EG-Nr.: FR/PGI/005/0591/16.02.2007

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Bezeichnung

„Huîtres Marennes Oléron“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.7 Fisch, Muscheln, Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, auf das sich die unter Nummer 1 genannte Bezeichnung bezieht

Bei den Austern „Huîtres Marennes Oléron“ handelt es sich um Austern, die in Klärbecken veredelt oder gezüchtet werden. Sie wachsen nicht auf offenem Meer heran.

Je nach Verarbeitungsgrad des Erzeugnisses nach der Umsetzung in Klärbecken, der insbesondere mit dem Füllungsindex (Verhältnis Abtropfgewicht des Fleischs — Gesamtgewicht × 100) gemessen wird, sind folgende Qualitätsstufen möglich:

7-10,5: „huître fine de claire“ (feine Auster aus Klärbecken),

10,5 oder höher: „huître spéciale de claire“ (besondere Auster aus Klärbecken),

12 oder höher: „huître spéciale pousse en claire“ (besondere im Klärbecken herangewachsene Auster).

Für die organoleptische Beurteilung gilt:

eine Auster „huître Fine de Claire“ ist stark wasserhaltig, schmeckt ausgewogen und hat feines Fleisch,

Austern „huître Fine de Claire Verte“ weisen die gleichen Merkmale auf wie Austern der Qualität „huître Fine de Claire“ und sind an den Kiemen grünlich verfärbt als Beweis für ihre natürliche Veredelung in einem mit Grünalgen angereicherten Klärbecken („claire verte“),

eine Auster „huître Spéciale de Claire“ ist rund im Geschmack und vollmundig bei stärker ausgeprägter Zartheit,

Austern „huître Spéciale de Claire Verte“ weisen die gleichen Merkmale auf wie Austern der Qualität „huître spéciale de claire“ und sind an den Kiemen grünlich verfärbt als Beweis für ihre natürliche Veredelung in einem mit Grünalgen angereicherten Klärbecken („claire verte“),

eine Auster „huître Spéciale Pousse en Claire“ ist voll fleischig, fest und hat Biss; sie ist elfenbeinfarbig, schmeckt charakteristisch und liegt lange im Mund.

Die Austern „huîtres Marennes Oléron“ kommen lebend und unverarbeitet in den Handel.

3.3.   Rohstoffe

entfällt

3.4.   Futtermittel (nur bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs)

entfällt

3.5.   Besondere Produktionsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Veredelung oder Aufzucht von Austern „Huîtres Marennes Oléron“ darf nur in Klärbecken im geografischen Gebiet erfolgen.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Aus Gründen der Qualitätssicherung müssen das Verpacken und der Versand von Austern „Huîtres Marennes Oléron“ im geografischen Gebiet stattfinden, damit die Genusstauglichkeit durch schnelle Ausführung gewährleistet werden kann; auch der Herkunftsnachweis ist dadurch sichergestellt.

Zur Qualitätssicherung und zur Gewährleistung der Genusstauglichkeit des Erzeugnisses müssen die Austern innerhalb von 24 Stunden nach dem Abfischen verpackt werden. Der Austernzuchtbetrieb prüft die Austern auf Genusstauglichkeit und überwacht den Gesundheitszustand der Austern, die er versendet. Jeder Versandbetrieb unterliegt einem mehrjährigen, branchenweiten Plan für tierseuchenrechtliche Selbstkontrollen; zu diesem Zweck werden Proben genommen und bakteriologische Analysen durchgeführt. Vor dem Verpacken findet auch eine letzte Qualitätsprüfung durch Fachpersonal oder unter Aufsicht von Fachpersonal statt, um leere, verwachsene oder schmutzige Austern auszusondern. In der Verpackung müssen die Austern flach und mit der gewölbten Schalenhälfte nach unten liegen, denn nur so sind die bestmöglichen Konservierungsbedingungen gegeben. Die Packstücke werden mit Spannbändern fest verschnürt, und die Spankörbe sind genau für die abgepackte Menge Austern ausgelegt, damit die Austern nicht verrutschen können.

Als Herkunftsnachweis führt der Versandbetrieb ein Warenkontrollbuch (nach Chargen), mit dem die Rückverfolgbarkeit und der weitere Vertriebsweg genau erfasst werden. Gemäß geltender Vorschriften (Erlass 94-340) muss jeder Versandbetrieb vom Veterinäramt (EG-Nr.) als Versandbetrieb für Lebendmuscheln zugelassen sein.

Das Erzeugnis darf auf keinen Fall unverpackt (als Schüttgut) transportiert oder ohne Originalverpackung zum Verkauf angeboten werden.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Neben den laut geltenden Vorschriften erforderlichen Angaben müssen folgende Hinweise speziell für „Huîtres Marennes Oléron“ aus der Etikettierung ersichtlich sein:

die geografische Bezeichnung „Huîtres Marennes Oléron“,

das Gütesiegel „Huîtres Marennes Oléron“,

das Logo der g.g.A.

der Handelsname abhängig vom jeweiligen Erzeugnis:

„Huîtres Fines de Claires“ mit dem Zusatz „affinées en claires à Marennes Oléron“ (in Klärbecken in Marennes Oléron veredelt),

„Huîtres Fines de Claires Vertes“ mit dem Zusatz „affinées en claires à Marennes Oléron“ (in Klärbecken in Marennes Oléron veredelt),

„Huîtres Spéciales de Claires“ mit dem Zusatz „affinées en claires à Marennes Oléron“ (in Klärbecken in Marennes Oléron veredelt),

„Huîtres Spéciales de Claires Vertes“ mit dem Zusatz „affinées en claires à Marennes Oléron“ (in Klärbecken in Marennes Oléron veredelt),

„Huîtres Spéciales Pousse en Claire“.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet für die Veredelung in Klärbecken, die Aufzucht in Klärbecken, das Verpacken und den Versand von Austern „Huîtres Marennes Oléron“ ist der Bereich „Bassin de Marennes Oléron“.

27 Gemeinden sind betroffen: Le Gua, Nieulle-sur-Seudre, Saint-Just-Luzac, Marennes, Bourcefranc-le-Chapus, Hiers-Brouage, Moëze, Saint-Froult, Port des Barques, Beaugeay, Soubise, Saint-Nazaire (am rechten Seudre-Ufer: 12 Gemeinden), La Tremblade, Etaules, Chaillevette, L'Eguille, Arvert, Breuillet, Mornac (am linken Seudre-Ufer: 7 Gemeinden), Saint-Trojan, Grand-Village, Le Château d'Oléron, Saint-Pierre d'Oléron, Dolus, Saint-Georges d'Oléron, La Brée-les-Bains, Saint-Denis d'Oléron (auf der Insel Ile d'Oléron: 8 Gemeinden).

5.   Bezug zum geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Im Gebiet „Bassin de Marennes Oléron“ ist die Muschelzucht der wichtigste Wirtschaftszweig. Die Austernzucht wird im Watt (Aufzucht) und in den Salzmarschen (Veredelung und Aufzucht) betrieben.

Als Klärbecken werden oft aufgelassene Salzgärten genutzt; es handelt sich dabei um seichte Becken im Uferbereich des Flusses Seudre oder an der Küste zwischen der Île d'Oléron und dem Festland. Sie werden gezeitenabhängig über Kanäle mit Brackwasser (Mischung aus Meer- und Süßwasser) allein durch die Schwerkraft gespeist.

Die Klärbecken bieten eine an Mineral- und Nährstoffen überreiche Umgebung, in der die Nahrungsgrundlage der Auster, das Phytoplankton, gut gedeiht. Die Austern filtern das Wasser mit Hilfe ihrer stark ausgebildeten Kiemen und können die für die Klärbecken typische Nahrungsquelle wirksam nutzen. Mit Aufnahme der typischen Nährstoffe aus dem Klärbecken verändern sich die Austern in wenigen Stunden durch eine starke Erneuerung des Zellgewebes und übernehmen damit auch die Eigenschaften dieses ganz besonderen Lebensraums.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Austern „Huîtres Marennes Oléron“ werden in Klärbecken veredelt oder gezüchtet. Dadurch entwickeln sie eine feinere Geschmacksnote (nicht so herb und jodhaltig) als auf offenem Meer gezüchtete Austern; sie sind gegen das Auslaufen des Schalenwassers beständiger und somit haltbarer; sie bilden eine hochwertige Schale aus (Außenseite frei von Parasitenbefall und Innenseite mit Perlmuttüberzug), ihre Kiemen verfärben sich grünlich (bei mit Grünalgen ernährten Austern „Fines de Claires Vertes“ oder „Spéciales de Claires Vertes“), und es findet eine natürliche Reinigung statt. Bei der Aufzucht in Klärbecken ergeben sich zusätzlich zu den Eigenschaften, die durch die Veredelung in Klärbecken erzielt werden, ein deutlich stärkeres Wachstum der Auster (Fleisch und Schale), eine höchst typische Konsistenz und ein sehr charakteristischer Geschmack.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Eigenschaften des Erzeugnisses (g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (g.g.A.)

Für die Austern „Huîtres Marennes Oléron“ sind ausschlaggebend:

ein besonderer Lebensraum, das Klärbecken („claire“), für den unverwechselbare geomorphologische Gegebenheiten und ein einzigartiges Wasserversorgungssystem kennzeichnend sind,

das Know-how über die Umgebung und das Erzeugnis, das sich die Austernzüchter über Jahrhunderte hinweg angeeignet haben und durch das sich die Aufzucht in Klärbecken und die Veredelung in Klärbecken herausbilden konnten,

eine Schale, durch die die Auster bestens an diese Umgebung angepasst ist.

Die wichtigsten organoleptischen Verarbeitungseigenschaften nach der Veredelung in Klärbecken oder der Aufzucht in Klärbecken sind:

verbessertes äußeres Erscheinungsbild: Bestimmte bei der Aufzucht auf offenem Meer an der Außenseite der Austernschale anhaftende Organismen wie Seepocken und Makrophytalgen treten weniger stark oder überhaupt nicht auf. Außerdem können die Austern bei der Haltung in Klärbecken die Schaleninnenseite durch Ausbildung eines Perlmuttüberzugs verstärken,

verbesserte Haltbarkeit außerhalb des Wassers: Die in Pakete verpackten Austern sind weitaus haltbarer, wenn sie aus Klärbecken kommen, da sie durch die verstärkte Schale — eine Folge der Haltung in Klärbecken — bei der Entnahme aus dem Becken nur wenig Schaleninnenwasser verlieren,

verfeinerte Geschmacksnote: Die tonig-mineralische Beschaffenheit des Beckenbodens und der Beckenwände ist charakteristisch für einen Klärteich. Sie trägt zur Bildung eines Nährstoffsubstrats bei, das für das Gedeihen der Austernnahrung wichtig ist. Mit der Umsetzung in Klärbecken erhalten die Austern Zugang zu diesen speziellen Nährstoffen. Dadurch entwickeln sie ihre „feine mineralische Geschmacksnote“. Außerdem wird der Salzgeschmack durch die Haltung in den Klärbecken i.d.R. abgemildert,

grünliche Verfärbung der Kiemen (nicht immer): An den Beckenwänden bildet sich manchmal ein natürlicher Überzug aus Kieselalgen, den so genannten „blauen Navicula“ (navicula ostearia), die ein blaues Pigment erzeugen. Beim Filtern des Beckenwassers lagern die Austern entsprechende Pigmente in ihre Kiemen ein. Durch das blaue Pigment der Kieselalge in Verbindung mit der natürlichen Kiemenfarbe wirken die Kiemen grünlich,

gesteigertes Wachstum der Austern (nur bei Aufzucht in Klärbecken): Bei der Aufzucht in Klärbecken entwickeln sich die Austern deutlich besser und werden, bezogen auf das Ausgangsgewicht, normalerweise doppelt so groß. Durch die extrem reichhaltige Umgebung im Klärbecken erfolgt so ein besonders starker Fleischansatz und die Austern schmecken betont mineralisch nach Klärbecken.

Verweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

http://agriculture.gouv.fr/spip/IMG/pdf/cdc_igp_huitres_maren.pdf


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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