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Document 52007XG1221(02)

Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

OJ C 311, 21.12.2007, p. 13–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 311/13


Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

(2007/C 311/10)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER VERWEIS AUF:

1.

den Aufruf des Europäischen Rates (Lissabon) im Frühjahr 2000, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu modernisieren, um den Anforderungen einer wissensbasierten Wirtschaft und den wachsenden sozio-ökonomischen und demografischen Herausforderungen, denen die Union in einer globalisierten Welt gegenübersteht, gerecht zu werden (1);

2.

die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Barcelona) vom März 2002, in denen als übergeordnetes Ziel der Ausbau der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung „zu einer weltweiten Qualitätsreferenz“ bis 2010 angeführt wurde und in denen mit Blick darauf gemeinsame Ziele zur Verbesserung dieser Systeme gebilligt wurden (2);

3.

das detaillierte Arbeitsprogramm zur Umsetzung dieser gemeinsamen Ziele — das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ —, das eine indikative Liste von Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Umsetzung der dreizehn konkreten Ziele im Wege der offenen Koordinierung enthielt;

4.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Mai 2003, in denen eine Liste europäischer Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks) festgelegt wurde, die „neben anderen Instrumenten für die Beobachtung der Fortschritte im Rahmen des Detaillierten Arbeitsprogramms“ herangezogen werden sollen (3);

5.

das Kommuniqué von Maastricht vom 14. Dezember 2004 im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses, in dem die Verbesserung der Abdeckung, der Präzision und der Zuverlässigkeit der Statistiken im Bereich der beruflichen Bildung insofern zur Priorität erklärt wurde, als angemessene Daten und Indikatoren für das Verständnis der Entwicklungen im Bereich der beruflichen Bildung von entscheidender Bedeutung seien und es zusätzlicher Maßnahmen und Entscheidungen von allen beteiligten Parteien bedürfe (4);

6.

das Bergen-Kommuniqué vom 19./20. Mai 2005 im Rahmen des Bologna-Prozesses, in dem vergleichbare Daten über die Mobilität des Lehrpersonals und der Studenten sowie über die soziale und wirtschaftliche Situation der Studenten in den teilnehmenden Ländern gefordert wurden, damit künftige Bestandsaufnahmen hierauf aufbauen können (5);

7.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Mai 2005, in denen die Kommission ersucht wird, dem Rat über die Fortschritte Bericht zu erstatten, „die bei der Schaffung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks für die Umsetzung der Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erzielt wurden“  (6);

8.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2006, in denen die Kommission ersucht wird, dem Rat über den Sachstand bezüglich der Entwicklung eines Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz Bericht zu erstatten (7);

9.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 2006, in denen die Kommission aufgefordert wird, „der Entwicklung des Aspekts der beruflichen Bildung innerhalb des kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks Aufmerksamkeit“ zu „widmen“;

10.

die Kernbotschaften des Rates im Bereich allgemeine und berufliche Bildung für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates, in denen betont wird, dass „die wissenschaftlichen Grundlagen der Bildungspolitik und der bildungspolitischen Praktiken ausgebaut werden“ müssen und dass „es gilt, eine Kultur der Evaluierung zu entwickeln und die weitere Forschung zu fördern“  (8);

11.

die Mitteilung der Kommission vom 22. Februar 2007 mit dem Titel „Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung“, in der 20 Basisindikatoren vorgeschlagen werden, die der Kommission zufolge auf die politischen Ziele des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ abgestimmt sind (9).

NIMMT KENNTNIS VON:

dem Bericht der Kommission über den Sachstand bezüglich der Entwicklung eines Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz, der in der Mitteilung der Kommission vom 13. April 2007 mit dem Titel „Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz“ enthalten ist (10); einschließlich der Absicht der Kommission, vor Beginn der nachfolgenden Testrunden sicherzustellen, dass die Erhebung alle in der Europäischen Union unterrichteten Amtssprachen abdeckt.

IST DER AUFFASSUNG:

dass das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ den strategischen Rahmen für die Arbeit des Rates in diesem Bereich bildet;

dass die Beratungen über die künftige Ausrichtung der Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ derzeit beginnen und in den kommenden Jahren verstärkt vorangetrieben werden sollten;

dass es sich bei der Auswahl, der Definition und der Umsetzung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren um einen kontinuierlichen Prozess handelt, der mit dem strategischen Rahmen, das heißt mit dem Arbeitsprogramm 2010 und seinem möglichen Folgeprogramm synchronisiert werden muss.

BEKRÄFTIGT:

dass die Entwicklung neuer Indikatoren unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Bildungssysteme erfolgt und nicht zu einer ungebührlichen Verwaltungs- oder Finanzlast für die betroffenen Einrichtungen und Institutionen führen darf;

dass die regelmäßige Überwachung der Leistungen und Fortschritte anhand von Indikatoren und Benchmarks ein wesentlicher Bestandteil des Lissabonner Prozesses ist und es ermöglicht, im Hinblick auf die strategische Ausrichtung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ die jeweiligen Stärken und Schwächen festzustellen;

dass die fünf Benchmarks, die der Rat im Mai 2003 angenommen hat, für die Ausrichtung politischer Maßnahmen innerhalb dieses Arbeitsprogramms nach wie vor relevant sind;

dass die Qualität der vom Europäischen Statistischen System erzeugten Daten weiter verbessert werden muss, insbesondere um sicherzustellen, dass es sich um valide, international vergleichbare und gegebenenfalls geschlechtsspezifische Daten handelt;

dass parallel dazu die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen in diesem Bereich weiter verstärkt werden muss, um die internationale Kohärenz und Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern, Doppelarbeit zu vermeiden und den Datenbedarf der EU zu decken, soweit er innerhalb des Europäischen Statistischen Systems nicht gedeckt werden kann.

ERKENNT AN:

wie wichtig abgestimmte und kontinuierliche Anstrengungen sind, um in enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zu entwickeln;

dass mit der Mitteilung der Kommission „Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung“ ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Schaffung dieses Rahmens vollzogen wurde;

dass die Festlegung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks einen kontinuier-lichen und konsultativen Prozess darstellt, sowohl was die Auswahl neuer Indikatoren als auch was die Definition der einzelnen Indikatoren anbelangt.

ERSUCHT DIE KOMMISSION daher:

sechzehn der vorgeschlagenen Basisindikatoren wie unten dargelegt zu verwenden oder weiterzuentwickeln:

a)

in Bezug auf diejenigen Indikatoren, die weit gehend auf vorhandene Daten gestützt werden können und deren Definition bereits weit gehend festgelegt ist,

folgende Indikatoren uneingeschränkt zu verwenden:

Teilnahme an der Vorschulbildung,

Schulabbrecher,

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften,

Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen,

Hochschulabsolventen,

Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen,

länderübergreifende Mobilität von Studierenden,

Bildungsstand der Bevölkerung,

und den Rat zu unterrichten, falls sich wichtige neue Entwicklungen abzeichnen;

b)

in Bezug auf diejenigen Indikatoren, die weit gehend auf vorhandene Daten gestützt werden können, deren Definition jedoch einer weiteren Klarstellung bedarf,

dem Rat zwecks weiterer Prüfung Angaben zur Definition folgender Indikatoren vorzulegen:

sonderpädagogische Förderung,

IKT-Kenntnisse,

Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung,

einschließlich ihrer internen Zusammensetzung, der Quellen der einschlägigen Daten, der Kosten und sonstiger relevanter technischer Spezifikationen;

c)

in Bezug auf diejenigen Indikatoren, die in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen derzeit noch entwickelt werden,

die Entwicklung folgender Indikatoren fortzusetzen:

Bürgerkompetenzen,

Qualifikation von Erwachsenen,

berufliche Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern,

und dem Rat zu gegebener Zeit insbesondere über die Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten und die Deckung des EU-Datenbedarfs zu berichten;

d)

in Bezug auf diejenigen Indikatoren, die derzeit noch entwickelt werden und auf neue EU-Erhebungen gestützt werden sollen,

die Entwicklung folgender Indikatoren näher zu prüfen:

Sprachkenntnisse,

Lernkompetenz,

und dem Rat zu gegebener Zeit über die Ergebnisse zu berichten.

Bevor weitere neue Erhebungen zu den unter den Buchstaben c und d genannten Indikatoren durchgeführt werden, unterbreitet die Kommission dem Rat die entsprechenden Berichte zur Prüfung. Darin sollten gegebenenfalls folgende Aspekte behandelt werden:

politische Relevanz der Indikatoren,

detaillierte technische Spezifikationen für jede vorgeschlagene neue Erhebung,

die Verfügbarkeit und Relevanz der auf nationaler Ebene vorliegenden Daten,

die Vergleichbarkeit der Daten,

Zeitplan für die erforderliche konzeptionelle Arbeit,

Veranschlagung der für die konzeptionelle Arbeit und die anschließende Datensammlung benötigten Infrastruktur sowie der voraussichtlich für die Gemeinschaft und die beteiligten Mitgliedstaaten anfallenden Kosten,

angemessene Strukturen für die Verwaltung und Unterstützung, so dass sich die Mitgliedstaaten an der Arbeit zur Methodik und zur Konzeption beteiligen können,

ihre Arbeit zur Entwicklung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks fortzusetzen, sich dabei auf die Erfahrungen der Ständigen Arbeitsgruppe „Indikatoren und Benchmarks“, des Beitrates für den Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz und anderer relevanter Gruppen mit sachverständigen Vertretern der Einzelstaaten zu stützen und dem Rat regelmäßig darüber zu berichten.

ERSUCHT DIE MITLGIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION:

bei der Entwicklung und Umsetzung eines kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks, einschließlich der Verbesserung der statistischen Grundlage, eng zusammenzuarbeiten,

darauf hinzuarbeiten, dass sich die Indikatoren dieses Rahmens auf alle Mitgliedstaaten erstrecken.


(1)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Lissabon, 23.-24. März 2000 (Dok. SN 100/00, Nummer 2).

(2)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Barcelona, 15.-16. März 2002 (Dok. SN 100/02, Nummer 43).

(3)  Schlussfolgerungen des Rates über europäische Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks) (ABl. C 134 vom 7.6.2003, S. 3).

(4)  Kommuniqué der Konferenz der für allgemeine und berufliche Bildung zuständigen europäischen Minister und Ministerinnen zu den künftigen Prioritäten der verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung (Kopenhagen-Prozess), Maastricht, 14. Dezember 2004.

(5)  Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulen zuständigen europäischen Ministerinnen und Minister: „Der europäische Hochschulraum — die Ziele verwirklichen“ (Bologna-Prozess), Bergen, 19./20. Mai 2005.

(6)  Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Mai 2005 zu neuen Indikatoren im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung (ABl. C 141 vom 10.6.2005, S. 7).

(7)  Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz (ABl. C 172 vom 25.7.2006, S. 1).

(8)  Beitrag des Rates (im Bereich Bildung) zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates, Dok. 5625/07, S. 3.

(9)  1. Teilnahme an der Vorschulbildung; 2. Sonderpädagogische Förderung; 3. Schulabbrecher; 4. Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften; 5. Sprachkenntnisse; 6. IKT-Kenntnisse; 7. Bürgerkompetenzen; 8. Lernkompetenz; 9. Abschluss der Sekundarstufe II durch junge Menschen; 10. Schulmanagement; 11. Schulen als Mehrzweck-Lernzentren; 12. Berufliche Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern; 13. Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung; 14. Hochschulabsolventen; 15. Länderübergreifende Mobilität von Studierenden; 16. Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen; 17. Qualifikation von Erwachsenen; 18. Bildungsstand der Bevölkerung; 19. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung; 20. Ertrag der allgemeinen und beruflichen Bildung.

(10)  Dok. 8387/07 — KOM(2007) 184 endgültig.


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