EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007DC0255

Bericht der Kommission - Konvergenzbericht Zypern 2007 (gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag auf Antrag Zyperns)

/* COM/2007/0255 endg. */

52007DC0255

Bericht der Kommission - Konvergenzbericht Zypern 2007 (gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag auf Antrag Zyperns)


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 16.5.2007

KOM(2007) 255 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

KONVERGENZBERICHT ZYPERN 2007 (gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag auf Antrag Zyperns)

{SEK(2007) 623}

1. GEGENSTAND DES BERICHTS

Gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag haben die Kommission und die EZB mindestens alle zwei Jahre oder auf Antrag eines Mitgliedstaates mit Ausnahmeregelung darüber zu berichten, inwieweit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion bereits nachgekommen sind.

Der vorliegende Bericht wurde auf Antrag Zyperns vom 13. Februar 2007 erstellt. Eine ausführlichere Bewertung des Konvergenzstandes von Zypern ist in einem technischen Anhang zu diesem Bericht (SEK(2007) 623) enthalten.

Der Inhalt der von der Kommission und der EZB ausgearbeiteten Berichte wird durch Artikel 121 Absatz 1 EG-Vertrag geregelt. Danach ist in den Berichten unter anderem zu prüfen, inwieweit die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen Zentralbank, mit Artikel 108 und 109 EG-Vertrag sowie mit der Satzung des ESZB und der EZB (ESZB-Satzung) vereinbar sind. Ferner muss in den Berichten anhand der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen Hand, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze) und unter Berücksichtigung verschiedener anderer, in Artikel 121 Absatz 1 letzter Unterabsatz genannter Faktoren geprüft werden, ob in dem betreffenden Mitgliedstaat ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist. Die vier Konvergenzkriterien werden in einem Protokoll im Anhang zum EG-Vertrag näher beschrieben (Protokoll Nr. 21 über die Konvergenzkriterien).

Entsprechend dem Vorgehen bei allen anderen einschlägigen Verfahren (z.B. Defizitverfahren, Lissabon, Teilnahme am WKM II) erstreckt sich die im vorliegenden Bericht durchgeführte Prüfung nur auf die Gebiete, die im Sinne des Protokolls Nr. 10 im Anhang zur Beitrittsakte von 2003 unter der Regierungskontrolle der Republik Zypern stehen.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften , einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen Zentralbanken, mit Artikel 108 und 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-Satzung verlangt folgende Prüfungen: Beachtung des Verbots der monetären Finanzierung des Staatsdefizits (Artikel 101 EG) und des Verbots des bevorrechtigten Zugangs (Artikel 102 EG), Übereinstimmung mit den ESZB-Zielen (Artikel 105 Absatz 1 EG), Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 108 EG) und Einbindung der Zentralbank in das ESZB (mehrere Artikel des EG-Vertrags und der ESZB-Satzung).

Das Preisstabilitätskriterium wird in Artikel 121 Absatz 1 erster Gedankenstrich definiert: „Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben“.

Laut Artikel 1 des Protokolls über die Konvergenzkriterien bedeutet das Kriterium der Preisstabilität, dass „ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen muss, die um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Inflation wird anhand des Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen“. Aus der Forderung nach Dauerhaftigkeit ergibt sich, dass die zufriedenstellende Inflationsentwicklung im Wesentlichen das Ergebnis eines entsprechenden Verhaltens der Faktorkosten und sonstigen strukturellen Determinanten der Preisniveauentwicklung und nicht etwa von Konjunktureinflüssen oder sonstigen vorübergehenden Faktoren sein muss. Teil der Konvergenzprüfung ist daher auch eine Bewertung der Basisfaktoren der Inflation und der mittelfristigen Aussichten. Ferner wird untersucht, ob das Land den Referenzwert voraussichtlich auch in den kommenden Monaten einhalten wird[1].

Als Referenzwert wurde im März 2007[2] 3,0 % errechnet, wobei Finnland, Polen und Schweden die drei preisstabilsten Mitgliedstaaten waren.

Im EG-Vertrag wird in Artikel 121 Absatz 1 dritter Gedankenstrich das Wechselkurskriterium definiert als „Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats“.

In Artikel 3 des Protokolls über die Konvergenzkriterien heißt es: „Das Kriterium der Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, dass ein Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats nicht von sich aus abgewertet haben“.

Für die Bewertung der Wechselkursstabilität ist in diesem Bericht der Zeitraum vom 27. April 2005 bis zum 26. April 2007 maßgeblich.

Das Konvergenzkriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand wird in Artikel 121 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich definiert als „auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im Sinne des Artikels 104 Absatz 6“. Ferner bedeutet dieses Kriterium gemäß Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien, „dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Ratsentscheidung nach Artikel 104 Absatz 6 dieses Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht“.

Artikel 121 Absatz 1 vierter Gedankenstrich EG-Vertrag verlangt die „Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt“. In Artikel 4 des Protokolls über die Konvergenzkriterien heißt es ferner: „Das (…) Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet, dass im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Zinssätze werden anhand langfristiger Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbarer Wertpapiere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen“.

Als Referenzzinssatz wurde im März 2007 ein Zinssatz von 6,4 % berechnet.

Nach Artikel 121 EG-Vertrag sind außerdem weitere Faktoren zu prüfen, die für die wirtschaftliche Integration und Konvergenz von Bedeutung sind. Zu diesen Faktoren gehören die Ergebnisse bei der Integration der Finanz- und Produktmärkte, die Entwicklung der Leistungsbilanz, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes. Letztere werden bei der Bewertung der Preisstabilität geprüft.

Im Konvergenzbericht vom Dezember 2006 war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Zypern drei Konvergenzkriterien erfüllte (Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen Hand und langfristige Zinssätze). Was die zyprischen Rechtsvorschriften, insbesondere das zyprische Zentralbankgesetz, anging, so wurde im Hinblick auf die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung eine Unvereinbarkeit mit Artikel 109 EG-Vertrag bzw. mit der ESZB-Satzung festgestellt, da das Gesetz zur Änderung des zyprischen Zentralbankgesetzes von 2002 und 2003 noch nicht verabschiedet war.

2. VEREINBARKEIT DER RECHTSVORSCHRIFTEN

Mit dem am 15. März 2007 vom Parlament verabschiedeten Gesetz zur Änderung des zyprischen Zentralbankgesetzes von 2002 und 2003 wurden alle Unvereinbarkeiten beseitigt. Das Gesetz ist am Tag seiner Verabschiedung in Kraft getreten, auch wenn einige Bestimmungen erst mit der Einführung des Euro in Zypern wirksam werden. Insbesondere wurden mit dem Gesetz verschiedene Artikel aufgehoben oder geändert, um den Aufgaben und Befugnissen Rechnung zu tragen, die der EG-Vertrag der EZB, dem ESZB und dem Rat überträgt. Betroffen sind namentlich Bestimmungen zur Geldpolitik, zu den währungspolitischen Geschäften und Instrumenten des ESZB, zur Durchführung von Devisengeschäften und zur Ausgaben von Banknoten und Münzen.

Die zyprischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz, stehen mit den Anforderungen des EG-Vertrags und der ESZB-Satzung in Einklang.

3. PREISSTABILITÄT

Einhaltung des Referenzwerts

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Zypern seit August 2005 unter dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2007 lag die durchschnittliche Inflationsrate Zyperns bei 2,0 % und damit unter dem Referenzwert von 3,0 %; daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern[3].

Basisfaktoren und Dauerhaftigkeit

Zypern verzeichnet seit je her relativ niedrige, wenn auch mitunter volatile Inflationsraten, worin die Anfälligkeit seiner kleinen und offenen Wirtschaft für externe Preisschocks zum Ausdruck kommt. Die HVPI-Inflation betrug im Zeitraum 1999-2006 durchschnittlich 2,6 %. Allerdings kletterte die Inflation im Frühjahr 2000 und im Winter 2003 auf rund 6 % an, im ersten Fall vor allem aufgrund höherer Energie- und Lebensmittelpreise, im letzten Fall vor allem aufgrund der beitrittsbedingten Anhebung der Mehrwert- und Verbrauchsteuersätze. In der ersten Jahreshälfte 2006 stieg die Inflation an, ging anschließend jedoch wieder auf 1,4 % im März 2007 zurück, worin sich vor allem Preisumschwünge bei Energie und Lebensmitteln widerspiegelten.

Die HVPI-Inflation ohne Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel wurde im Zaum gehalten und liegt seit 2004 im Durchschnitt unter 1 %. Die moderate Kerninflation lässt darauf schließen, dass sich der grundlegende Inflationsdruck vor dem Hintergrund einer negativen Produktionslücke und eines maßvollen Anstiegs der Lohnstückkosten (seit 2004 jährlich 1 bis 2 %) in Grenzen gehalten hat. Der angesichts der zunehmend angespannten Arbeitsmarktslage entstehende Lohndruck wurde in den letzten Jahren durch den wachsenden Anteil ausländischer Arbeitskräfte an der Erwerbsbevölkerung und durch beispielhafte Lohndisziplin im öffentlichen und privaten Sektor abgemildert. Der effektive Wechselkurs des Zypern-Pfundes war 2005-2006 stabil und blieb somit importpreisneutral.

Die Inflation dürfte in den kommenden Monaten vor allem aufgrund des günstigen Basiseffekts der Ölpreise, der niedrigeren Preise für Schuhe und Bekleidung und der Verbrauchsteuersenkung bei Kraftfahrzeugen niedrig bleiben. Auf mittlere Sicht wird die Inflationsentwicklung großteils von der Entwicklung der Energie- und anderer Importpreise sowie davon abhängen, ob etwaiger Lohn- und Nachfragedruck vor dem Hintergrund der kräftigen Konjunktur sowie der Zinskonvergenz und der Angleichung der Mindestreservevorschriften eingedämmt werden kann. Die MwSt-Erhöhungen bei Lebensmitteln, Arzneimitteln und Restaurantbetrieben, die insofern mit der Erfüllung von EU-Vorgaben zusammenhängen, als die gegenwärtigen Ausnahmeregelungen Ende 2007 auslaufen, dürften sich erheblich (mit rund einem Prozentpunkt) auf die Inflation niederschlagen. Auch wenn diese Auswirkungen voraussichtlich nur vorübergehend zum Tragen kommen, sind gewisse Zweitrundeneffekte, insbesondere durch die Einrechnung der höheren MwSt in den Lebenshaltungsindex, doch nicht auszuschließen.

Zypern erfüllt das Preisstabilitätskriterium.

4. FINANZLAGE DER ÖFFENTLICHEN HAND

Für Zypern liegt derzeit keine Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor, da die Entscheidung des Rates vom 5. Juli 2004 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Zypern[4] durch die Entscheidung des Rates vom 11. Juli 2006[5] aufgehoben wurde.

Das gesamtstaatliche Defizit erreichte 2003 einen Höchststand von 6,3 % des BIP, wurde in den Folgejahren 2004 und 2005 jedoch mit einer drastischen Konsolidierungspolitik deutlich auf 1,5 % des BIP 2006 gesenkt. Im Jahr 2007 ist nach der Frühjahrsprognose 2007 der Kommissionsdienststellen mit einem praktisch unveränderten Defizit zu rechnen (1,4 % des BIP).

In seiner Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramms Zyperns vom Dezember 2006 vertrat der Rat die Ansicht, dass nach der Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2005 während der Programmlaufzeit gute Fortschritte in Richtung des mittelfristigen Ziels erzielt werden können und die im Programm vorgesehene Haushaltsstrategie ausreichend erscheint, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel 2008 erreicht wird. Gleichzeitig forderte der Rat Zypern auf, die öffentlichen Rentenausgaben einzudämmen und weitere Reformen des Renten- und des Gesundheitssystems durchzuführen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern, und die im Programm vorgesehene Haushaltskonsolidierung durchzuführen.

In den sieben Jahren bis 2006 sind sowohl die Gesamteinnahmen als auch die Gesamtausgaben im Verhältnis zum BIP durchschnittlich gestiegen. Die Gesamteinnahmen erhöhten sich vor allem durch einen Mix aus strukturellen und einmaligen Maßnahmen. Zu ersteren gehörten die Anpassung der MwSt-Sätze an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Mai 2004 und Maßnahmen gegen die Steuerumgehung, zu den einmaligen Maßnahmen zählten eine Sonderdividende auf frühere Gewinne halbstaatlicher Organisationen und eine Steueramnestie. Die laufenden Primärausgaben stiegen vor allem aufgrund von Erhöhungen der Löhne und Gehälter sowie der Sozialtransfers. Ab 2005 wurde das Ausgabenwachstum durch Einführung einer Obergrenze für die nominalen Anstiegsraten der laufenden Primärausgaben und der Investitionsausgaben eingedämmt.

Der öffentliche Schuldenstand wuchs im Zeitraum 2000 bis 2004 tendenziell an, ist seit 2005 jedoch rückläufig. Im Jahr 2006 sank er auf 65,3 % des BIP und soll nach der Frühjahrsprognose 2007 der Kommissionsdienststellen in diesem Jahr weiter auf etwa 61,5% des BIP zurückgehen.

Zypern erfüllt das Kriterium bezüglich der Finanzlage der öffentlichen Hand.

5. WECHSELKURSSTABILITÄT

Das Zypern-Pfund nimmt seit dem 2. Mai 2005 am WKM II teil, d.h. zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts seit über 24 Monaten. Vor dem Beitritt zum WKM II war der Wechselkurs mit relativ engen Bandbreiten einseitig an den Euro gebunden. Im Bewertungszeitraum vor der Teilnahme am WKM II (27. April bis 1. Mai 2005) blieb das Zypern-Pfund nahe am künftigen Leitkurs. Seit dem Beitritt zum WKM II notiert das Zypern-Pfund durchgängig in der oberen Hälfte der Schwankungsbreite nahe am zentralen Leitkurs, wobei keine starken Spannungen aufgetreten sind. Auch andere Indikatoren, wie die Entwicklung bei den kurzfristigen Zinssätzen und den Währungsreserven, lassen keinerlei Druck auf den Wechselkurs erkennen.

Zypern erfüllt das Wechselkurskriterium.

6. LANGFRISTIGE ZINSSÄTZE

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Zypern in den zwölf Monaten bis März 2007 bei 4,2 % und damit unter dem Referenzwert von 6,4 %. Die durchschnittlichen langfristigen Zinssätze liegen in Zypern seit November 2005 unter dem Referenzwert. Die langfristigen Zinssätze und die Spreads gegenüber dem Euroraum sind in Zypern in den letzten Jahren erheblich gesunken. Die geringen Renditeunterschiede gegenüber dem Euroraum deuten darauf hin, dass das von den Märkten noch eingepreiste Länderrisiko begrenzt ist.

Zypern erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

7. ZUSÄTZLICHE FAKTOREN

Daneben wurden noch weitere Faktoren geprüft, unter anderem die Finanz- und Produktmarktintegration sowie die Entwicklung der Zahlungsbilanz. Die zyprische Wirtschaft ist eng mit der EU verflochten. Vor allem bei Handel und ausländischen Direktinvestitionen sind Zuwächse zu verzeichnen, und das zyprische Finanzsystem ist mit den Finanzsystemen der EU sowie anderer Länder durch Zweigstellen und Niederlassungen ausländischer Banken in Zypern eng verzahnt. Das zyprische Leistungsbilanzdefizit hat sich in den letzten Jahren von 3,2 % des BIP 2003 auf 5,9 % des BIP 2006 ausgeweitet. Das Gesamtdefizit in der Leistungs- und Kapitalbilanz erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 1,9 % auf 5,9 % des BIP. Das Leistungsbilanzdefizit spiegelt die großen Unterschiede beim Nettohandel mit Waren und Dienstleistungen wider. Die erheblichen Überschüsse im Dienstleistungshandel können die sehr hohen Warenhandelsdefizite und die negativen Einkommensbilanzen seit jeher nicht ganz ausgleichen. Was die Finanzierung angeht, so konnte der Leistungsbilanzsaldo zu einem erheblichen Teil durch den Nettozustrom ausländischer DI gedeckt werden.

* * *

Die Bewertung der Konvergenzkriterien führt die Kommission zu der Auffassung, dass Zypern einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht hat.

[1] Die Referenzwertprognose ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da sie auf der Grundlage der Inflationsprognosen für die drei Mitgliedstaaten berechnet wird, die im Vorausschätzungszeitraum voraussichtlich die niedrigsten Inflationsraten aufweisen werden. Dadurch erhöht sich die Fehlermarge.

[2] Stichtag für die in diesem Bericht verwendeten Daten ist der 26. April 2007.

[3] Nach der Frühjahrsprognose 2007 der Kommission wird der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation in Zypern bis Dezember 2007 auf 1,3 % sinken, während der Referenzwert voraussichtlich bei 2,8 % liegen wird.

[4] Entscheidung 2005/184/EG (ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 19).

[5] Entscheidung 2006/627/EG (ABl. L 256 vom 20.9.2006, S. 13).

Top