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Document 52006DC0870

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Europäisches Aktionsprogramm zur Bekämpfung des akuten Gesundheitspersonalmangels in den Entwicklungsländern (2007-2013)

/* KOM/2006/0870 endg. */

52006DC0870

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Europäisches Aktionsprogramm zur Bekämpfung des akuten Gesundheitspersonalmangels in den Entwicklungsländern (2007-2013) /* KOM/2006/0870 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 21.12.2006

KOM(2006) 870 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Europäisches Aktionsprogramm zur Bekämpfung des akuten Gesundheitspersonalmangels in den Entwicklungsländern (2007-2013)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Europäisches Aktionsprogramm zur Bekämpfung des akuten Gesundheitspersonalmangels in den Entwicklungsländern (2007-2013)

1. POLITISCHER KONTEXT UND UMFANG DES AKTIONSPROGRAMMS

Im Dezember 2005 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „EU-Strategie über Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer“ (KOM(2005) 642) an, in der der Umfang und die Komplexität des Problems des Gesundheitspersonalmangels dargelegt und eine umfassende und kohärente Strategie der EU befürwortet wurde.

Auf seiner Tagung vom 10./11. April 2006 nahm der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ Schlussfolgerungen zu der EU-Maßnahmenstrategie an. Der Rat forderte die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte EU-Strategie zur Unterstützung der Bemühungen auf Länderebene zur Behebung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen auszuarbeiten (1) (alle Verweise finden sich in Anhang 2) . Außerdem nahm der Rat eine Konsenserklärung der EU zum akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen an. Darin heißt es:

„ Europa ist entschlossen, die internationalen Abhilfemaßnahmen gegen den weltweiten Mangel an Gesundheitspersonal und gegen den akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer zu unterstützen “.

Dieses Aktionsprogramm stellt die Antwort auf die Schlussfolgerungen des Rates dar. Es wurde in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung der globalen Analysen des Weltgesundheitsberichts 2006 erstellt. Die Arbeitsgruppe Humanressourcen, die auf Ersuchen des Rates eingerichtet und mit der Ausarbeitung des Aktionsprogramms betraut wurde, hat Maßnahmen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene festgelegt, die von der EU (der Kommission und den Mitgliedstaaten) und denjenigen, die direkt von der Kommission unterstützt werden, vorangetrieben werden.

2. EU-MASSNAHMEN AUF LÄNDEREBENE

Die EU leistet über bilaterale Programme in einer Reihe von Ländern Unterstützung zur Erhöhung der Gesundheitspersonalkapazitäten. In Anbetracht der Tragweite des Problems müssen jedoch die Quantität und Qualität der Unterstützung gesteigert und die durch Gesundheitspersonalmangel bedingte Beeinträchtigung der Entwicklung der Gesundheitssysteme systematischer analysiert werden. Wenngleich die Unterstützung im Gesundheitspersonalbereich zum Teil bereits im Rahmen sektoraler Programme erfolgt und mit den nationalen Prioritäten abgestimmt ist, gilt es, die Koordination deutlich zu verbessern und alle Schlüsselakteure des jeweiligen Landes einschließlich des Privatsektors und der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Verbesserung der nationalen Strategie einzubinden. Daher wird die EU in Zusammenarbeit mit anderen Finanzierungsinstitutionen und Facheinrichtungen die Unterstützung auf Länderebene unter Förderung einer aktiven Beteiligung aller wichtigen Akteure auf die in diesem Land geltenden Strategien und Prioritäten abstimmen.

Die bestehenden Unterstützungsprogramme werden auf unterschiedliche Art und Weise finanziert – in Form von allgemeiner oder sektorbezogener Budgethilfe, Finanzierungspools für sektorumfassende Ansätze, über multilaterale oder Projektfinanzierungseinrichtungen. Die EU wird sich für eine bessere Abstimmung mit anderen Gebern einsetzen, um eine effizientere Unterstützung der nationalen Planungen für das Gesundheitswesen zu gewährleisten. Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission werden ihre Unterstützung für die Bemühungen auf Länderebene zur Verbesserung der nationalen Gesundheitsversorgungssysteme erhöhen, indem sie die Entwicklung umfassender nationaler Strategien zur Steigerung der Kapazitäten und der Leistung des Gesundheitspersonals fördern.

Die Kapazitäten der Länder sollen durch folgende Maßnahmen ausgeweitet werden:

2.1. Politischer und strategischer Dialog und Planung auf Länderebene

1. Die EU wird im nationalen strategischen Dialog zur Armutsbekämpfung und in Diskussionen über die Verbesserung der Sozialpolitik verdeutlichen, dass der Gesundheitspersonalmangel Fortschritte im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MEZ) 4, 5 und 6 behindert. Dabei wird durch Stützung auf Fachwissen aus der Kommission und den Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit einschlägigen technischen Einrichtungen und Experten gewährleistet, dass dieser strategische Dialog eine ausreichend fundierte Grundlage aufweist. Wichtige Voraussetzungen für eine ausgewogenere und angemessenere Gesundheitsversorgung sind stärkere Aufsicht, höhere Verantwortlichkeit der Regierung für Fortschritte im Hinblick auf die MEZ, größere Transparenz bei Arbeitsanforderungen und Finanzierung und Förderung eines breit angelegten, branchenübergreifenden strategischen Dialogs durch die einschlägigen Ministerien sowie Bemühungen zur Reformierung und Stärkung der öffentlichen Verwaltung. Behandelt werden außerdem damit verwandte Themen wie produktive Beschäftigung, Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei der Einstellung, Verbesserung des Personaleinsatzes und der Gesundheitsdienste, Zulassung und Anerkennung medizinischer Qualifikationen, Förderung von sozialer Sicherung und menschenwürdiger Arbeit, Wirtschaftsmigration und ökonomische Entwicklung sowie Handelbarkeit von medizinischen Diensten und die Bedeutung dieser Bereiche für die Entwicklung des Gesundheitspersonals und die Armutsbekämpfung.

2. Die EU wird die bisherigen Arbeiten zur Entwicklung von MEZ-Vereinbarungen vorantreiben, durch die längerfristige Budgethilfen stärker an Fortschritte im Hinblick auf die MEZ gekoppelt werden. Personal verursacht langfristige, wiederkehrende Kosten, und eine wirksame Planung ist nur möglich, wenn es eine angemessene Gewähr für eine langfristig tragfähige und gesicherte Finanzierung gibt. Vor diesem Hintergrund wird die EU die Bemühungen zur Erhöhung des Umfangs, der Dauer und der Vorhersehbarkeit der internationalen Entwicklungshilfe unterstützen. Darüber hinaus wird die EU mit den Regierungen und internationalen Finanzierungsinstitutionen Möglichkeiten zur Erhöhung des finanzpolitischen Spielraums für Investitionen im Sozialwesen erörtern.

3. Die EU wird die nationalen Bemühungen um die Bewertung, Planung und Verwaltung der Entwicklung der Personalkapazitäten und zur wirksamen Einbindung von Zivilgesellschaft und Privatsektor in die nationale Strategie unterstützen. Gefördert wird ferner die Standardisierung von Bewertung und Überwachung der Gesundheitspersonalstrategie anhand von Indikatoren, die vom Health Metrics Network entwickelt werden, sowie faktenbasierten Systemen zur Analyse und Verwaltung von Gesundheitspersonal, die von der WHO und der Global Health Workforce Alliance (GHWA) entwickelt werden. Durch Investition in Forschung sollen auf der Grundlage von Studien zur Personalzufriedenheit Erkenntnisse über die Bindung und Verwaltung des Gesundheitspersonals gewonnen werden. Außerdem zielt die Unterstützung auf die Verbesserung der Verwaltung und Planung der personellen Ressourcen auf Basis weltweit vereinbarter bewährter Verfahren und gestützt auf Fähigkeiten und Erfahrungen aus dem Privatsektor ab. Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Prozesses wird der Dialog mit Berufsorganisationen, Gewerkschaften für Ärzte und Pflegepersonal, Forschungseinrichtungen und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft sein. Daher wird die EU die Konsultation und die Konsensbildung unterstützen, um zu gewährleisten, dass die Standpunkte der zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der nationalen Gesundheitspersonalplanung berücksichtigt werden. Im Rahmen der Programmplanungen der Kommission und der EU wird der Bereich Gesundheitspersonal als Querschnittsthema behandelt, das bei allen von der EU unterstützten Maßnahmen mit Bezug zu Gesundheitsfragen in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.

2.2. Ausbau der Kapazitäten

4. Die EU wird Forschung zur Ermittlung effizienter und innovativer Wege zur Erhöhung der Gesundheitspersonalkapazitäten unterstützen. So soll unter anderem herausgefunden werden, wie Bandbreite, Kernpersonalbestand und Geschlechterverhältnis gestaltet sein müssen, um akute Engpässe zu überwinden. In Anbetracht der Tatsache, dass große Teile des Gesundheitspersonals Tätigkeiten ausüben, die nicht zu ihrem eigentlichen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich gehören, wird die Forschung eine Analyse der aktuellen Arbeitsbelastung umfassen. Außerdem wird untersucht, welche Aufgaben und Funktionen Fachkräfte der mittleren Ebene, Hilfs- und Gemeindepersonal übernehmen können und inwiefern Kurzausbildungsprogramme zur raschen Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten zweckdienlich sind.

5. Die EU wird den Ausbau der Ausbildungskapazitäten auf Länderebene, einschließlich der Ausbildungskapazitäten im Bereich Personalverwaltung, unterstützen. Außerdem wird die EU im Hinblick auf den langfristigen Ausbau der Kapazitäten und die Entwicklung von Süd-Süd- und Nord-Süd-Lerngemeinschaften das Potenzial von Partnerschaften zwischen Einrichtungen untersuchen. Als Beitrag zur Ausweitung der Kapazitäten muss der individuelle Schulungsbedarf durch den Ausbau der Ausbildungseinrichtungen gedeckt werden, und die organisatorischen und institutionellen Kapazitäten für die Planung, Unterstützung und Verwaltung des Gesundheitspersonals müssen gestärkt werden. Ferner muss die Wirksamkeit von Aufgabendelegierung (Ausweitung der Befugnisse von medizinischen Fach- und Hilfskräften) zur Erhöhung der Kapazitäten bestimmt werden. Im Rahmen von Partnerschaftsprogrammen könnten etwa folgende Bereiche behandelt werden: Ausbildung und Zulassung von Gesundheitspersonal der Gemeinden, Aufgabendelegierung, Festlegung der notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten von Gesundheitspersonal, Förderung innovativer Ausbildungskonzepte etwa durch Verkürzung der Ausbildungszeit, gemeinsame Nutzung von Ausbildungspersonal und optimierte Infrastrukturnutzung sowie Entwicklung eines Systems, mit dessen Hilfe die Länder die Ausbildungskapazitäten von Einrichtungen bewerten und verbessern können. Auch die Förderung von lebenslangem Lernen zur Ergänzung der Erstausbildung und der formellen Doktorandenausbildung ist von wesentlicher Bedeutung.

6. Partnerschaftsprogramme zwischen Berufsverbänden und Aufsichtsbehörden werden unterstützt , um ihre Kompetenzen zu erhöhen und zu gewährleisten, dass Berufsvereinigungen im Interesse der Qualität der Gesundheitsversorgung größeren Einfluss auf die Steuerung und Überwachung der Gesundheitsdienste erhalten.

2.3. Reform des öffentlichen Dienstes und Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann die Schaffung umfassender Anreizpakete, die auf einer klaren Strategie mit messbaren Zielen beruhen und höhere Gehälter und Zulagen, die Verbesserung des Arbeitsumfelds und die Förderung menschenwürdiger Arbeit beinhalten, in vielen Ländern ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitspersonalstrategie sein. Außerdem müssen Anreize für die Arbeit in unterversorgten Gebieten erwogen werden, damit auch Arme und Randgruppen einfacher Zugang zu Gesundheitsdiensten erhalten. Die EU wird die Analysearbeit unterstützen, die im Hinblick auf eine Berücksichtigung dieser Aspekte im Rahmen der entsprechenden nationalen Gesundheitspersonalstrategien erforderlich ist. Nicht gehaltsbezogene Anreize wie die Verbesserung des Arbeitsumfelds und der Arbeitseffizienz sind wichtige Faktoren für die Bindung von Gesundheitspersonal. Darüber hinaus werden auch innovative Anreizpakete gefördert, die beispielsweise Zugang zu günstigen Darlehen, Ausbildungsbeihilfen für die Kinder von Beschäftigten im Gesundheitswesen und bessere Karrierechancen umfassen. Das Gehalt und gesonderte finanzielle Anreize müssen in Abstimmung mit den allgemeinen Planungen zur Reformierung des öffentlichen Dienstes gestaltet werden, wobei jedoch die besonderen Anforderungen des Gesundheitswesens zu beachten sind. Die EU wird Untersuchungen bzw. Studien zum Arbeitsmarkt, unter anderem Analysen zu den Gehaltsstrukturen und -bedingungen im öffentlichen, im privaten und im Nichtregierungssektor und zum Zusammenhang dieser Faktoren mit der Qualität der Gesundheitsversorgung unterstützen, um realistische Bezugswerte für die Gestaltung der Gehälter des Gesundheitspersonals zu erhalten. Die Erhöhung der Finanzmittel für das Gesundheitspersonal muss an klare und messbare Ziele für die Verbesserung der Arbeitsleistung (Produktivität), etwa durch höhere Auslastung, niedrigere Abwesenheitsquoten und größere Patientenzufriedenheit, gekoppelt werden.

2.4. Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria

Die HIV/AIDS-Epidemie und die Ausbreitung von Tuberkulose (TB) und Malaria haben zu einer Verschärfung des Gesundheitspersonalmangels geführt, da das bereits strapazierte System dadurch zusätzlich belastet wird. Es ist zu berücksichtigen, dass eine besondere Herausforderung für das Gesundheitspersonal darin besteht, sich trotz der drohenden Ausgrenzung selber einem HIV-Test und ggf. einer antiretroviralen Therapie zu unterziehen. Die EU wird sich für die Einbeziehung der Strategie „Treat, Train, Retain“ (Behandlung, Ausbildung, Bindung) der WHO in die nationalen Gesundheits- und HIV/AIDS-Strategien einsetzen . Das Ziel des politischen Dialogs wird darin bestehen sicherzustellen, dass der Gesundheitspersonalmangel in die Planung des Gesundheitssektors einbezogen wird. Die EU wird den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria weiter unterstützen, um zu gewährleisten, dass durch dessen länderbezogenes Koordinierungssystem im Rahmen der nationalen Strategie zur Bekämpfung von HIV/AIDS, TB und Malaria die Notwendigkeit zum Aufbau eines effizienten Gesundheitssystems berücksichtigt wird, das den im betreffenden Land festgelegten Gesundheitsprioritäten gewachsen ist.

2.5. Förderung der Gleichstellung im Gesundheitswesen

Die EU wird Maßnahmen fördern, durch die geschlechtsspezifische Unterschiede und geschlechtsbedingte Ungleichheiten im Rahmen der Entwicklung von Strategien für das Gesundheitspersonal erfasst und behandelt werden. So werden Programme zur Unterstützung der Rolle weiblicher Beschäftigter im Gesundheitswesen unter besonderer Berücksichtigung der Gleichberechtigung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie bei Einstellung, Gehalt, Karriereentwicklung und der Besetzung von Führungspositionen unterstützt.

2.6. Unterstützung und Stärkung der Gemeinden

Die EU wird Maßnahmen fördern, durch die Regierungs- und Nichtregierungsstellen ermutigt werden, im Rahmen der nationalen Personalplanungsstrategien die Behandlung und Pflege auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Der Gesundheitspersonalmangel hat zu einem Anstieg der Pflegebelastung der Gemeinden geführt, von dem vor allem Frauen betroffen sind – sowohl in Form von freiwilliger Gemeindearbeit als auch in Form von Pflege innerhalb der Familie.

2.7. Technisches Know-how aus Europa

Die EU wird die Koordination ihrer technischen Hilfe zur Unterstützung der nationalen Programmplanung verbessern und dazu Know-how für die Gesundheitspersonalplanung identifizieren. Die EU wird die Koordination des Zugangs zu ihrer technischen Hilfe verbessern, indem sie die Schaffung von durch die Empfänger verwalteten Pools für technische Hilfe fördert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Länder auf das bestmögliche Know-how zugreifen können. Um eine bestmögliche Nutzung des Know-hows der EU zur Unterstützung der nationalen Planung und Programmentwicklung sicherzustellen, wird beispielsweise auf eine gemeinsame Programmplanung und Berichterstattung und gemeinsames Monitoring zurückgegriffen.

2.8. Vorgehen in ehemaligen Konfliktregionen und instabilen Staaten

In Konfliktregionen und instabilen Staaten, in denen die Kapazitäten der Regierung für die Planung des Personalbedarfs begrenzt sind, wird die EU zunehmend Mechanismen einsetzen, die die nationalen Strukturen widerspiegeln, um eine besser vorhersehbare, längerfristige und koordinierte Unterstützung zu erbringen, die auf Fortschritte bei der Verwirklichung der MEZ ausgerichtet ist. Gegebenenfalls wird das Amt für humanitäre Hilfe der Kommission die Koordinationsbemühungen unterstützen, indem es die Gesundheitspersonalsituation bei seiner Programmplanung berücksichtigt. Sofern die Situation in dem jeweiligen Land dies zulässt, werden außerdem Maßnahmen zum Ausbau der nationalen Personalplanungskapazitäten vorangetrieben, etwa durch Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über NRO und Stärkung der nationalen Kapazitäten zur Ausschreibung von Dienstleistungen, wie erstmals in Afghanistan geschehen. Da die wirksame Berücksichtigung von Personalplanungsfragen in der Phase des Übergangs von humanitärer Hilfe zu längerfristiger Entwicklungshilfe ein entscheidender Faktor für die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung ist, gilt diesem Aspekt in den betreffenden Ländern ein besonderes Augenmerk.

3. EU-MASSNAHMEN AUF REGIONALER EBENE

Zurzeit werden Prioritäten für regionale Maßnahmen in Afrika, Asien und Lateinamerika/Karibik ausgearbeitet. Wenngleich Afrika eine Vorrangstellung in der EU-Strategie zukommt, gibt es auch in anderen Regionen schwerwiegende Gesundheitspersonalprobleme. Vor diesem Hintergrund wird die EU-Strategie der Notwendigkeit eines globalen Programms Rechnung tragen, das entsprechend den Anforderungen in den einzelnen Regionen ausgestaltet werden kann. Die EU wird die Planungen, die Analysen und die technischen und politischen Diskussionen zur Personalplanung unterstützen, die für ein effizientes Engagement und wirksame Maßnahmen erforderlich sind. Auf der Tagung von Oslo zum Gesundheitspersonal (2) wurde vorgeschlagen, dass die globalen und regionalen Maßnahmen über Aktionsplattformen koordiniert werden, in denen alle Schlüsselakteure vertreten sind und die sich auf globale und regionale Beobachtungsstellen stützen. Es wurden eine regionale Plattform für Gesundheitspersonal in Afrika (Regional Platform on Human Resources for Health in Africa) (3) und ein asiatisches Informationsnetz zum Gesundheitspersonal (Asian Action Learning Network on Human Resources) (4) eingerichtet. Ob es auch für andere Regionen entsprechender Plattformen bedarf, wird geprüft.

3.1. Politische Führungsrolle Afrikas

In Anbetracht der Tatsache, dass die Auswirkungen des Gesundheitspersonalmangels in Afrika besonders groß sind, sollte sich die weltweite Reaktion auf den Fachkräftemangel an den Bedürfnissen in Afrika ausrichten. Die EU wird sich in enger Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften, UN-Einrichtungen und regionalen Netzen von NRO und zivilgesellschaftlichen Organisationen dafür einsetzen, dass Afrika gebührenden Einfluss auf die weltweite Reaktion auf den Gesundheitspersonalmangel erhält. Die Unterstützung der EU für Afrika im Bereich Gesundheitspersonal erfolgt im Rahmen ihrer übergeordneten Strategie für den Kontinent (5) . Im Rahmen der strategischen Unterstützung der AU wird sich die Kommission dafür aussprechen, dass der AU und der NEPAD bei den regionalen Maßnahmen eine führende Rolle zukommt. Die regionale Reaktion wird sich auf die Fachnetze stützen, die im Rahmen der Arbeiten der WHO und der Global Health Workforce Alliance entwickelt wurden, und wird den Aufbau einer regionalen Aktionsplattform umfassen.

3.2. Unterstützung der Regionen Afrikas

Die EU wird mit den Regionen Afrikas erörtern, wie dem Personalmangel durch Maßnahmen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsintegration und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen begegnet werden kann. Außerdem werden die damit zusammenhängenden Fragen der Wirtschaftsmigration und der Süd-Süd-Migration diskutiert. Ziel wird es sein, den regionalen Markt für Gesundheitspersonal zu stärken und zu steuern, um die Abwanderung Hochqualifizierter zu stoppen und die Entwicklung durch regionale Übereinkünfte zur gemeinsamen Nutzung, Mobilität und Weiterbildung von Fachkräften ins Positive umzukehren (Ziel: Zuwanderung bzw. Mobilität Hochqualifizierter statt Abwanderung).

3.3. Unterstützung regionaler Beobachtungsstellen für personelle Ressourcen

Die EU wird die Schaffung einer regionalen Beobachtungsstelle für Afrika unterstützen , die als Archiv für die besten Verfahren der Region fungiert und als solches Daten sammelt, zusammenstellt und analysiert und auf der Grundlage von Informationen über die Personallage im betreffenden Land Informationen verbreitet und Strategien empfiehlt. Zu den Aufgaben der Beobachtungsstelle werden außerdem die Festlegung von Maßstäben für die Personalkapazitäten und die Erstellung komparativer Studien über die Leistung der einzelnen Länder gehören. Die Befugnis und das Mandat für diese Arbeiten verbleiben bei der WHO.

3.4. Entwicklung regionaler Ausbildungsressourcen, Ausweitung von Spitzenforschungsnetzen und Entwicklung von E-Health

7. Die EU wird eine Analyse der regionalen Ausbildungskapazitäten unterstützen und nach Möglichkeiten suchen, wie der Bedarf der Länder durch Nutzung regionaler Kapazitäten gedeckt werden kann. Auch im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms (2007-2013) und der darin vorgesehenen gezielten internationalen Kooperationsmaßnahmen werden Aktionen zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten gefördert. Außerdem wird die EU die Entwicklung von regionalen und überregionalen Lernnetzen vorantreiben. Des Weiteren sollen Nord-Süd und Süd-Süd-Partnerschaften gefördert werden, um Spitzenforschungsnetze aufzubauen, die die Entwicklung von medizinischen Kompetenzen, Fähigkeiten und Forschungskapazitäten unterstützen. Die Kommission wird Regionaltagungen fördern, die der Bestimmung von Bereichen dienen, in denen regionales Vorgehen einen Mehrwert bieten kann. Ferner wird sie den Aufbau von Beziehungen zwischen einzelnen Ländern zum Erfahrungstausch unterstützen. So plant die Kommission beispielsweise ein Netz für den Austausch von Informationen über personelle Ressourcen zwischen portugiesischsprachigen Ländern, und weitere ähnliche Initiativen werden in Betracht gezogen.

8. Es wird untersucht, inwiefern Informationstechnologie dazu beitragen kann, die Kommunikation zwischen den Hierarchieebenen zu verbessern, die medizinische Ausbildung, Telearbeit und Fernunterricht zu unterstützen und die Qualität und Effizienz des Arbeitsumfelds zu erhöhen. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation und der WHO hat die Kommission eine Taskforce zu E-Health in Afrika eingesetzt. Aufgabe der Expertengruppe wird es sein zu prüfen, inwiefern bessere Telekommunikationsmittel zur Überbrückung der Entfernung zwischen Gesundheitspersonal in ländlichen Regionen und ihren Kollegen sowie Spezialisten in anderen Landesteilen beitragen können. Weitere zu prüfende Anwendungsbereiche sind medizinische Fernberatung, Gesundheitsausbildung und Kapazitätenausbau in Afrika. Die Kommission hat eine Reihe von Taskforce-Sitzungen finanziert, die in einer Konferenz der Akteure Afrikas münden werden. Die Ergebnisse der Taskforce werden in die Entwicklung von EU-Maßnahmen zur Verbesserung der „Verbundfähigkeit“ in Afrika – einer Schlüsselkomponente der Strategie der EU für Afrika – einfließen.

3.5. Ausbau der regionalen Forschungskapazitäten

Der Ausbau der Forschungskapazitäten ist von wesentlicher Bedeutung für die Fortbildung der Forscher in Hochschulen und Krankenhäusern und die Verhinderung der Abwanderung Hochqualifizierter. Die EU wird den Ausbau der Forschungskapazitäten weiterhin unterstützen. Zu den Maßnahmen gehört die Unterstützung der Kommission für die Erhöhung der klinischen Forschungskapazitäten über die Partnerschaft zwischen den europäischen Ländern und den Entwicklungsländern für klinische Studien (EDCTP) zugunsten Subsahara-Afrikas. Außerdem werden die Einbindung der lokalen Gemeinschaften in Forschungsaktivitäten und die Erhöhung der Synergien zwischen Forschungs- und Gesundheitsversorgungsmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene gefördert.

4. EU-MASSNAHMEN AUF GLOBALER EBENE

In Anbetracht des Ziels der EU, im Jahr 2015 0,7% des Bruttonationaleinkommens der Union für Entwicklungshilfe zu verwenden, wird sie ab 2010 über 60% der weltweiten Entwicklungshilfe bereitstellen. Durch die Koordination der EU werden die Wirkung des wachsenden Entwicklungshilfebudgets maximiert und die internationalen Bemühungen zur Erhöhung der Harmonisierung und Abstimmung der Unterstützung gefördert. Die EU erkennt an, dass die internationalen Strategien zur Bekämpfung des Gesundheitspersonalmangels auf globaler Ebene besser koordiniert werden müssen, und setzt sich gemäß der Mitteilung der Kommission KOM(2006) 249 für menschenwürdige Arbeit für alle ein.

4.1. Interne EU-Maßnahme: Verbesserung der Gesundheitspersonalplanung in der EU und Förderung der Mobilität Hochqualifizierter

9. Die Europäische Union wird in den kommenden Jahren selbst in zunehmendem Maße mit Engpässen bei medizinischen Fachkräften konfrontiert sein. Dies geht aus der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union“ (6) hervor. Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips muss eine kohärente europäische Strategie entwickelt werden, die Themen wie Begleitung, Ausbildung, Einstellung und Arbeitsbedingungen einer ausreichenden Anzahl an medizinischen Fachkräften umfasst, um zu gewährleisten, dass die Union als Ganzes in der Lage ist, ihr Ziel zu erreichen, das darin besteht, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen, ohne den Gesundheitspersonalmangel in den Entwicklungsländern zu verschärfen.

10. Die von der Kommission eingesetzte hochrangige Gruppe für das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung, die sich mit Gesundheitspersonalfragen befasst, wurde beauftragt, die Einstellungspraktiken in der Europäischen Union zu untersuchen. Im Rahmen dieser Arbeit wird sie Leitlinien für die Einstellung von medizinischen Fachkräften aus der EU sowie aus Drittländern ausarbeiten, die darauf abzielen, die negativen Auswirkungen auf die Gesundheitspersonalkapazitäten von Drittländern zu minimieren. Außerdem unterstützt die EU den Aufruf einer Resolution der Weltgesundheitsversammlung zur Entwicklung eines weltweiten Verhaltenskodex für die ethisch vertretbare Rekrutierung von Gesundheitspersonal.

11. In der Mitteilung der Kommission über Migration und Entwicklung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren Dialog mit Diaspora-Organisationen zu vertiefen. Ferner wird der Aufbau von Bündnissen zwischen Diaspora-Organisationen untereinander sowie mit den jeweiligen Heimatländern unterstützt. Die EU wird nach Wegen suchen, wie zahlreiche kleine Diaspora-Initiativen effizient zu besser koordinierten Maßnahmen mit einer Gesamtstrategie zusammengeführt werden können. Außerdem wird geprüft, ob dafür Anschubfinanzierung bereitzustellen ist, die im Wege von Auswahlverfahren vergeben wird.

12. Die EU wird Programme und Leitlinien für die Unterstützung von zirkulärer Migration von Gesundheitspersonal ausarbeiten und Fragen wie die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und den Schutz des EU-Aufenthaltsrechts von in der Diaspora Lebenden prüfen, die an Programmen teilnehmen, welche eine vorübergehende Rückkehr vorsehen. Auch die Anerkennung medizinischer Qualifikationen und die Handelbarkeit von medizinischen Diensten werden untersucht. Außerdem wird die EU eine Unterstützung bedarfsorientierter Freiwilligenprogramme prüfen und den Ausbau von Kapazitäten sowie den Wissenstransfer fördern.

13. Die EU wird die Möglichkeit einer Unterstützung von Partnerschaften zwischen medizinischen Einrichtungen aus der EU und den Entwicklungsländern untersuchen, die zur Erhöhung der Kapazitäten beitragen und es interessierten Fachkräften ermöglichen würden, ihre Tätigkeit wechselweise in beiden Partnereinrichtungen auszuüben.

4.2. Weltweite Mobilisierung von Mitteln zum Ausbau der Personalkapazitäten

In internationalen Gesprächen wird die EU unterstreichen, dass eine langfristig vorhersehbare Finanzierung von wesentlicher Bedeutung für die Bekämpfung des akuten Gesundheitspersonalmangels ist und einen wichtigen Teil der internationalen Bemühungen zur Erhöhung der Unterstützung im Hinblick auf die MEZ darstellt. Die EU wird ihren Dialog mit dem IWF und der Weltbank fortsetzen, um Wege zu ermitteln, wie makroökonomisch bedingte Hindernisse für Gesundheitsinvestitionen in den einzelnen Ländern beseitigt werden können. Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten werden in den Gremien der weltweiten Finanzierungseinrichtungen, die sich für eine bessere Abstimmung der Maßnahmen mit den nationalen Prioritäten einsetzen, weiter auf eine Erhöhung des finanzpolitischen Spielraums für die erforderlichen Investitionen in den Kapazitätenausbau hinwirken . Finanzierungsinstrumente wie der Globale Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria und die Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung haben sich bereits verpflichtet, Mittel in einer Form bereitzustellen, durch die die Erweiterung der allgemeinen Systemkapazitäten gefördert und die Maßnahmen gegen die wichtigsten Krankheiten beschleunigt werden.

5. DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

5.1. Finanzierung

14. In dem Weltgesundheitsbericht 2006 heißt es, dass ein durchschnittliches, ressourcenarmes Land zur Deckung der Investitionskosten für die Ausbildung eines erweiterten Gesundheitspersonals seine Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben über einen Zeitraum von 20 Jahren um rund 1,60 US-Dollar im Jahr erhöhen müsse. Bis 2025 sei eine Erhöhung der Pro-Kopf-Budgets für den Gesundheitssektor um mindestens 8,30 US-Dollar erforderlich, um die Gehaltskosten des erweiterten Gesundheitspersonals abzudecken.

15. Eine entscheidende Herausforderung in Bezug auf die Finanzierung eines ausreichenden Gesundheitspersonals besteht in der Schaffung des erforderlichen finanzpolitischen Spielraums für langfristige Investitionen durch Bereitstellung umfangreicherer langfristiger und vorhersehbarer Hilfe. Um dies angesichts der makroökonomischen Hindernisse und etwa durch Entkopplung der Lohnkostenbeschränkungen im Gesundheitssektor von denjenigen, die für andere Beamte gelten, zu verwirklichen, bedarf es effizienter Maßnahmen. Die empfohlenen Investitionserhöhungen müssen jedoch enger mit Leistungskriterien wie die Verbesserung des Zugangs und die Steigerung der Qualität der Gesundheitsdienste verknüpft werden. Die Frage der möglichen Integration eines Indikators für das Gesundheitspersonal in das MEZ-System – um eine bessere Beobachtung des Zusammenhangs zwischen Finanzierung, Investitionen in Gesundheitspersonal und Fortschritten im Hinblick auf die MEZ zu ermöglichen – wird an die Inter-Agency and Expert Group on MDG Indicators gerichtet, die für die Erstellung von Daten sowie die Analyse und Überwachung von Fortschritten im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele zuständig ist. Die Kommission wird den Anteil der Budgethilfen an ihren Gesamtfinanzierungen erhöhen, und die EU wird durch Entwicklung von MEZ-Vereinbarungen längerfristige, vorhersehbare und an Fortschritte im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele gekoppelte Finanzierung bereitstellen. Zur Überwachung der Verpflichtung der EU, ihre finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung des Gesundheitspersonalmangels zu erhöhen, wird die Kommission bis Ende 2007 ein System zur Erfassung und regelmäßigen Aktualisierung der aus bilateralen oder multilateralen Instrumenten finanzierten Fördermaßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Bereich personelle Ressourcen entwickeln und die Beiträge der EU mit denen anderer Geber und internationaler Finanzinstitutionen vergleichen.

16. Abgesehen von Bemühungen zur Mobilisierung von Ressourcen auf Länderebene wird die Kommission von den Gesamtmitteln [von 1 060 Mio. Euro] des thematischen Programms „Investitionen in Menschen“ des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit [im Zeitraum 2007-2013 bis zu 40,3 Mio. Euro] für die Unterstützung katalytisch wirkender Gesundheitspersonalmaßnahmen auf regionaler und globaler Ebene bereitstellen. Katalytisch wirkende Maßnahmen wie die Stärkung der Führungsrolle der AU und der NEPAD bei der Entwicklung einer Strategie Afrikas, die Förderung der Entwicklung regionaler Aktionsplattformen, die Förderung der Berücksichtigung von Privatsektor, Zivilgesellschaft und Diaspora-Organisationen bei der Ausarbeitung der nationalen Gesundheitspersonalstrategien im Wege eines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Unterstützung einer globalen Koordination der Maßnahmen über die Arbeit der Global Health Workforce Alliance kommen sämtlich für eine Finanzierung in Betracht.

5.2. Überwachung und Bewertung

Die EU unterstützt die Entwicklung eines Systems für die Überwachung und Bewertung der Gesundheitspersonalstrategie auf Länderebene anhand von Indikatoren, die vom Health Metrics Network entwickelt werden, und überwacht im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung über das „Europäische Aktionsprogramm zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria and Tuberkulose durch Außenmaßnahmen“ an das Parlament und den Rat die EU-Maßnahmen, die auf Verbesserungen der Gesundheitspersonalsituation abzielen.

ANHANG 1

Abkürzungen

AU EU GHWA HIV/AIDS IWF MEZ NEPAD NRO TB UN WHO | Afrikanische Union Europäische Union Global Health Workforce Alliance Human-Immunschwäche-Virus/Erworbenes Immunschwäche-Syndrom Internationaler Währungsfonds Millenniums-Entwicklungsziele Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas Nichtregierungsorganisation Tuberkulose Vereinte Nationen Weltgesundheitsorganisation |

ANHANG 2

Verweise

1. Rat der Europäischen Union: Generalsekretariat; 10. April 2006. Dokument 8359/06. EU-Strategie für Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer: Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten; und Verpflichtungserklärung der EU in Bezug auf Fachkräfte im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer.

2. „Human Resources for Health: Overcoming the Crisis: Report from a consultation in Oslo“ – 24.-25. Februar 2005.

3. „Regional Consultative Meeting on Taking the HRH Agenda Forward at Country Level: Meeting Conclusions“ – 18.-20. Juli 2005, Brazzaville, Kongo.

4. „Workshop on Asian Action Learning Network on Human Resources for Health“ – 3.-5. August, Bangkok, Thailand.

5. KOM(2005) vom 12. Oktober 2005. Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas.

6. KOM(2004) 301 vom 20. April 2004. Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union.

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