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Document 52006DC0762

Bericht der Kommission konvergenzbericht dezember 2006 (Gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag) {SEK(2006) 1570}

/* KOM/2006/0762 endg. */

52006DC0762

Bericht der Kommission konvergenzbericht dezember 2006 (Gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag) {SEK(2006) 1570} /* KOM/2006/0762 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 5.12.2006

KOM(2006) 762 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

KONVERGENZBERICHT DEZEMBER 2006

(Gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag){SEK(2006) 1570}

1. ZWECK DES BERICHTS

Gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag haben die Kommission und die EZB mindestens alle zwei Jahre oder auf Antrag eines Mitgliedstaates mit Ausnahmeregelung darüber zu berichten, inwieweit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion bereits nachgekommen sind.

Gegenstand der letzten regelmäßigen Konvergenzberichte der Kommission und der EZB, die im Oktober 2004 angenommen wurden, waren die zehn Mitgliedstaaten, die der EU im Mai 2004 beigetreten sind, sowie Schweden[1]. Auf Antrag der jeweiligen einzelstaatlichen Behörden wurden Litauen und Slowenien in Konvergenzberichten beurteilt, die im Mai 2006 erschienen[2]. Dieser Bericht behandelt folglich die übrigen neun "Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt": die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Schweden[3]. Der technische Anhang zu diesem Bericht [SEK(2006) 1570] enthält eine detailliertere Bewertung des Standes der Konvergenz in diesen Ländern.

Der Inhalt der von der Kommission und der EZB ausgearbeiteten Berichte wird durch Artikel 121 Absatz 1 EG-Vertrag geregelt. Laut diesem Artikel ist in den Berichten unter anderem zu prüfen, inwieweit die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mit Artikel 108 und 109 EG-Vertrag sowie mit der Satzung des ESZB und der EZB vereinbar sind. Ferner muss in den Berichten anhand der Erfüllung der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, dauerhaft tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze) und unter Berücksichtigung verschiedener anderer, in Artikel 121 Absatz 1 letzter UnterAbsatz genannter Indikatoren geprüft werden, ob in dem betreffenden Mitgliedstaat ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist. Die vier Konvergenzkriterien werden in einem Protokoll im Anhang zum EG-Vertrag näher beschrieben (Protokoll Nr. 21 über die Konvergenzkriterien).

Die Bewertung der Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften , einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen Zentralbanken, mit Artikel 108 und 109 EG-Vertrag sowie der ESZB-/EZB-Satzung verlangt folgende Prüfungen: Befolgung des Verbots der monetären Finanzierung des Staatsdefizites (Artikel 101 EG-Vertrag), des Verbots des bevorrechtigten Zugangs (Artikel 102 EG-Vertrag), Übereinstimmung mit den ESZB-Zielen (Artikel 105 Absatz 1 EG-Vertrag), Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 108 EG-Vertrag) und Einbindung der Zentralbank in das ESZB (mehrere Artikel des EG-Vertrags und der ESZB-Satzung).

Das Preisstabilitätskriterium wird im ersten Spiegelstrich von Artikel 109 j Absatz 1 definiert: "Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben."

Laut Artikel 1 des Protokolls über die Konvergenzkriterien bedeutet das Kriterium der Preisstabilität, dass "ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen muss, die um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Inflation wird anhand des Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen." Aus der Forderung nach Dauerhaftigkeit ergibt sich, dass eine zufrieden stellende Inflationsentwicklung im wesentlichen das Ergebnis eines entsprechenden Verhaltens der Faktorkosten und sonstiger struktureller Determinanten der Preisniveauentwicklung und nicht etwa von vorübergehenden Faktoren sein muss. Teil der Konvergenzprüfung ist daher auch eine Bewertung der Basisfaktoren der Inflation und der mittelfristigen Aussichten. Ferner wird untersucht, ob das Land den Referenzwert voraussichtlich auch in den kommenden Monaten einhalten wird.

Als Referenzwert wurde im Oktober 2006[4] 2,8 % errechnet, wobei Polen, Finnland und Schweden die Mitgliedstaaten mit der höchsten Preisstabilität waren.

Im EG-Vertrag wird in Artikel 121 Absatz 1 dritter Gedankenstrich das Wechselkurskriterium definiert als: "Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats".

Artikel 3 des Protokolls über die Konvergenzkriterien bestimmt: "Das Kriterium der Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, dass ein Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats nicht von sich aus abgewertet haben”.

Für die Bewertung der Wechselkursstabilität in diesem Bericht ist der Zeitraum von November 2004 bis Oktober 2006 maßgeblich.

Das Konvergenzkriterium im Hinblick auf die Finanzlage der öffentlichen Hand wird in Artikel 121 Absatz 1 zweiter Gedankenstrichs definiert als "auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand: ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im Sinne des Artikels 104 Absatz 6." Ferner bedeutet dieses Kriterium gemäß Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien, "dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Ratsentscheidung nach Artikel 104 Absatz 6 dieses Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht".

Artikel 121 Absatz 1 vierter Gedankenstrich EG-Vertrag bestimmt, dass die "Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt". Artikel 4 des Protokolls über die Konvergenzkriterien bestimmt, dass "das Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet, dass im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Zinssätze werden anhand langfristiger Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbarer Wertpapiere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen".

Der Referenzwert für den Zinssatz wurde im Oktober 2006 auf 6,2 % festgesetzt.

Nach Artikel 121 EG-Vertrag sind bei der Prüfung noch weitere Indikatoren heranzuziehen, die für die wirtschaftliche Integration und Konvergenz von Bedeutung sind. Zu diesen Indikatoren gehören die Ergebnisse bei der Integration der Finanz- und Produktmärkte, die Entwicklung der Leistungsbilanz, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes. Letztere kommen bei der Bewertung der Preisstabilität zum Tragen.

2. BEWERTUNG NACH MITGLIEDSTAATEN

2.1. Tschechische Republik

Im Konvergenzbericht von 2004 war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Tschechische Republik zwei der Konvergenzkriterien erfüllte (Preisstabilität und langfristige Zinssätze). Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Das tschechische Zentralbankgesetz wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert, insbesondere 2005 und 2006. Allerdings wurden die im Konvergenzbericht 2004 beanstandeten Unvereinbarkeiten nicht korrigiert.

Hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung sind die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere das tschechische Zentralbankgesetz, mit Artikel 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung nicht vollständig vereinbar.

Die jährliche Inflationsrate (HVPI) in der Tschechischen Republik lag seit Anfang 2002 unter 3½ %, die durchschnittliche Inflationsrate im Zeitraum 1999-2005 betrug 2,3 %. Der Inflationsdruck konnte offenbar in den letzten Jahren eingedämmt werden. Die Inflation bei Löhnen und Gehältern hielt sich in Grenzen aufgrund des schwachen Arbeitsmarktes, auch wenn die Konjunkturbedingungen sich zwischen 2003-2005 allmählich verbesserten. Der Anstieg der Importpreise wurde durch eine tendenzielle Aufwertung des nominalen effektiven Wechselkurses der tschechischen Krone weitgehend begrenzt. Die Inflation in der Tschechischen Republik war jedoch etwas wechselhaft bedingt durch die Auswirkungen der administrierten Preise, des EU-Beitritts und durch Schwankungen bei Lebensmittel- und Importpreisen. Für den Zeitraum 2007-2008 wird vor dem Hintergrund verbesserter Konjunkturbedingungen und der geplanten Anhebung von Verbrauchsteuern und regulierten Preisen ein leichter Anstieg der Inflation erwartet. Die mittelfristige Entwicklung der Inflation hängt angesichts der großen Offenheit der Tschechischen Republik auch von der Wechselkursentwicklung sowie vom Kurs der Finanzpolitik ab. Der Jahresdurchschnitt der Inflation in der Tschechischen Republik lag seit April 2005 am oder unter dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate in der Tschechischen Republik lag in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 bei 2,2 % und damit unter dem Referenzwert von 2,8 %, daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern. Die Tschechische Republik erfüllt das Preisstabilitätskriterium.

Zur Zeit liegt eine Entscheidung des Rates vor, wonach in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsentscheidung vom 5. Juli 2004)[5] . Der Rat empfahl der Tschechischen Republik, das Defizit bis 2008 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Die Ausweitung des Staatsdefizits nach 2000 war weitgehend auf übergangsbedingte Einzelfälle zurückzuführen, vor allem im Zusammenhang mit der Umstrukturierung im Unternehmens- und Bankensektor, sowie auf steigende Sozialausgaben. Die deutliche Verringerung des Defizits auf 2,9% des BIP im Jahre 2004 war in erster Linie einer Zunahme des Wirtschaftswachstums und der Tatsache zu verdanken, dass staatliche Stellen nicht in Anspruch genommene Mittel übertragen konnten. Die wirtschaftlichen Bedingungen haben die Konsolidierung der Finanzlage in den letzten Jahren begünstigt; allerdings wurde das starke Wachstum nicht voll ausgenutzt, um die finanziellen Anpassungen stärker voranzutreiben. Zwar ist die Schuldenquote gegenüber dem Jahr 2000 erheblich gestiegen, doch bleibt sie mit etwa 30% des BIP immer noch relativ niedrig. Das gesamtstaatliche Defizit lag im Jahr 2005 bei 3,6 % des BIP, die öffentliche Schuldenquote bei 30,4 % des BIP[6]. Die Tschechische Republik erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht.

Die tschechische Krone nimmt nicht am WKM II teil. Seit 1998 verfolgt die Tschechische Republik ausdrückliche Inflationsziele und lässt den Wechselkurs frei schwanken. Die tschechische Krone befindet sich seit Ende der neunziger Jahre in einer langen Phase nominaler Aufwertung, die lediglich im Zeitraum zwischen Mitte 2002 und dem Frühjahr 2004 unterbrochen war. In den zwei Jahren vor dieser Bewertung, d.h., zwischen November 2004 und Oktober 2006, wertete die tschechische Krone gegenüber dem Euro um ca. 10 % auf. Die Tschechische Republik erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in der Tschechischen Republik in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 bei 3,8 % und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in der Tschechischen Republik seit dem EU-Beitritt unter dem Referenzwert. Seit Anfang 2005 entsprachen die Renditen bei tschechischen Staatsschuldverschreibungen weitgehend denen des Euro-Gebiets, wobei die Spannen 35 Basispunkte nicht überschritten. Nach einer Phase mit einem leicht positiven Gefälle im Jahr 2005 wurde die Spanne in der ersten Jahreshälfte 2006 leicht negativ. Die Tschechische Republik erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Daneben wurden noch weitere Indikatoren geprüft, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die tschechische Wirtschaft ist eng in die EU integriert. Insbesondere die Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten im Handel und bei ausländischen Direktinvestitionen sind sehr gut entwickelt und die allgemeine Integration des tschechischen Finanzsektors in den EU-Sektor ist deutlich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen bei Finanzintermediären. Die Leistungsbilanzposition der Tschechischen Republik hat sich in den letzten Jahren verbessert. Das Leistungsbilanzdefizit konnte erheblich verringert werden, und zwar von ca. 6 % des BIP im Jahr 2003 auf nahezu 2 % des BIP im Jahr 2005, hauptsächlich durch einen Anstieg der Exporte von Handelsgütern. Bei den Finanzierungen spiegelt der Leistungsbilanzüberschuss vor allem einen erheblichen Anstieg der Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen wider, die 2005 etwa 8 % des BIP erreichten.

Angesichts dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status der Tschechischen Republik als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

2.2. Estland

Im Konvergenzbericht 2004 war die Kommission bei ihrer Bewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass Estland zwei der Konvergenzkriterien erfüllte (Preisstabilität und Finanzlage der öffentlichen Hand), und dass kein Grund zu der Annahme bestand, dass Estland das Zinskriterium nicht erfüllen würde. Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften Estlands nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung sind die estnischen Rechtsvorschriften (insbesondere das Zentralbankgesetz, die Verfassung der Republik Estland sowie das Währungsgesetz und das Gesetz über die Sicherheit der estnischen Krone) mit Artikel 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung nicht vollständig vereinbar.

Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Zentralbankgesetzes wurde dem Parlament (Riigikogu) im September 2005 vorgelegt und am 7. Juni 2006 verabschiedet. In Bezug auf das estnische Zentralbankgesetz wurden die im Konvergenzbericht 2004 gerügten Unvereinbarkeiten beseitigt. Was die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung angeht, so ist Artikel 111 der estnischen Verfassung formal nicht vereinbar mit den Anforderungen des EG-Vertrags und der ESZB-Satzung. Allerdings schuf das Urteil der Revisionskammer für Verfassungsfragen des obersten Gerichtshofes von Estland vom 11. Mai 2006 rechtliche Klarheit, insbesondere im Hinblick auf die Nichtanwendbarkeit von Artikel 111 nach der Einführung des Euro in Estland, und somit besteht kein weiterer Änderungsbedarf.

Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften Estlands können als voll vereinbar mit den Anforderungen des EG-Vertrags und der ESZB-Satzung angesehen werden, wenn das Währungsgesetz und das Gesetz über die Sicherheit der estnischen Krone bei Einführung des Euro außer Kraft gesetzt werden.

Die Inflationsrate (HVPI) in Estland zeigte in den letzten zehn Jahren eine starke tendenzielle Verlangsamung und erreichte 2003 bei 1,4 % ihren Tiefpunkt. Im Jahr 2004 stieg die Inflation wieder bis auf 3 % und im Jahr 2005 nochmals bis auf 4,1 % an und blieb seither auf einem hohen Niveau. Während dies zunächst vor allem auf externe Preisschocks (vor allem weltweit gestiegene Ölpreise) und Anpassungen bei den indirekten Steuern zurückzuführen war, hat sich in letzter Zeit offenbar auch der Inflationsdruck verstärkt, da das lebhafte Wachstum der Nachfrage und eine rasche Verengung des Arbeitsmarktes die Wirtschaft zunehmend vor Kapazitätsprobleme stellen. Die Inflation dürfte noch einige Zeit auf dem hohen Niveau bleiben, wobei ein starker Anstieg der Nachfrage sowie von Löhnen und Gehältern, höhere Energiepreise für Privathaushalte sowie Anhebungen der indirekten Steuern infolge von Anpassungen an EU-Anforderungen eine Rolle spielen dürften. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate Estlands lag seit September 2004 über dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate Estlands lag in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 bei 4,3 % und damit über dem Referenzwert von 2,8 %, daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern. Estland erfüllt das Preisstabilitätskriterium nicht.

Gegenwärtig liegt keine Entscheidung des Rates vor, wonach in Estland ein übermäßiges Defizit besteht. Zwischen 2000 und 2005 verzeichnete Estland einen durchschnittlichen gesamtstaatlichen Überschuss von 1,1 % des BIP. Die Haushaltsziele wurden regelmäßig übertroffen, vor allem durch eine dynamische Entwicklung der Einnahmen. Im Jahr 2005 verzeichnete Estland einen gesamtstaatlichen Überschuss von 2,3 % und bewegte sich damit auf der gleichen Ebene wie im Vorjahr[7]. Der konjunkturbereinigte Überschuss ist 2005 etwas zurückgegangen, was auf eine expansive Finanzpolitik in einer Phase sehr starken Wachstums schließen lässt. Die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote Estlands lag 2005 bei 4,5 % des BIP und war damit die niedrigste von allen EU-Mitgliedstaaten. Die Regierung hat die Phase starken Wachstums genutzt, um beträchtliche Staatsreserven aufzubauen. Estland erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

Die estnische Krone nimmt seit dem 28. Juni 2004 am WKM II teil, d.h. über zwei Jahre zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts. Vor dem Beitritt zum WKM II hatte Estland erfolgreich ein Currency Board-Regime angewandt, bei dem zunächst die D-Mark und seit 1992 der Euro Ankerwährung war. Bei seinem Beitritt zum WKM II hatte sich Estland zur einseitigen Beibehaltung seines Currency Board-Regimes verpflichtet. Andere Indikatoren, z.B. die Entwicklung bei den kurzfristigen Zinssätzen und den Devisenreserven, lassen keinen Druck auf den Wechselkurs erkennen. Der Currency Board genießt auf den Finanzmärkten und in der Öffentlichkeit hohe Glaubwürdigkeit. Die estnische Krone ist während des berücksichtigten Zweijahreszeitraums nicht vom Leitkurs abgewichen und war keinen schweren Spannungen ausgesetzt. Estland erfüllt das Wechselkurskriterium.

Aufgrund der geringen Staatsverschuldung Estlands sind keine repräsentativen langfristigen Staatsanleihen oder vergleichbaren Wertpapiere verfügbar, um die Dauerhaftigkeit der Konvergenz, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt, zu bewerten. Ein Zinsindikator auf der Grundlage langfristiger auf estnische Krone lautender Bankenkredite für Privathaushalte und Unternehmen außerhalb des Finanzbereichs lag in den 12 Monaten bis September 2006 im Durchschnitt bei 4,1 %[8]. Auf der Grundlage der Entwicklungen des Zinsindikators und unter Berücksichtigung u.a. des geringen öffentlichen Schuldenstands ist nicht davon auszugehen, dass Estland das Konvergenzkriterium der langfristigen Zinssätze verfehlen könnte.

Daneben wurden noch weitere Indikatoren geprüft, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die estnische Wirtschaft ist eng in die EU integriert. Insbesondere im Handel und bei den ausländischen Direktinvestitionen sind die Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten sehr gut entwickelt und die allgemeine Integration des estnischen Finanzsektors in den EU-Sektor ist deutlich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen bei Finanzintermediären und die extensive Nutzung des Euro als Finanzierungs- und Investitionswährung . Das Leistungsbilanzdefizit in Estland liegt seit 2002 über 10 % des BIP. Das hohe Leistungsbilanzdefizit spiegelt vor allem den raschen Aufholprozess wider, bei dem über Auslandsanleihen ausländische Ersparnisse zur Steigerung der inländischen Investitionen und der Produktivität mobilisiert werden. Die Leistungsbilanzposition offenbart jedoch erheblichen mittelfristigen Finanzierungsbedarf, und die Zuflüsse müssen produktiv genutzt werden. Der externe Bedarf wurde hauptsächlich durch beträchtliche ausländische Direktinvestitionen und gruppeninterne Bankenkredite finanziert.

Angesichts dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status Estlands als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

2.3. Zypern

Im Konvergenzbericht von 2004 war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Zypern zwei der Konvergenzkriterien erfüllte (Preisstabilität und langfristige Zinssätze). Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften Zyperns nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Bisher wurden keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften erlassen, um die im Konvergenzbericht 2004 aufgezeigten Mängel zu beheben. Allerdings wurde dem Parlament am 12. Oktober 2006 ein Entwurf zur Änderung des zyprischen Zentralbankgesetzes von 2002 und 2003 vorgelegt, um diese Mängel zu beheben und volle Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag und der ESZB-/EZB-Satzung herzustellen. In seiner derzeitigen Form beseitigt der Gesetzesentwurf alle im Konvergenzbericht 2004 beanstandeten Unvereinbarkeiten.

Bis zur Verabschiedung der neuen Rechtsvorschrift sind die zyprischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz, hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung mit Artikel 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung nicht vollständig vereinbar

Zypern verzeichnete von je her relativ geringe, wenn auch mitunter instabile Inflationsraten, in denen sich die Anfälligkeit seiner kleinen und offenen Wirtschaft gegenüber externen Preisschocks zeigt. Die durchschnittliche Inflationsrate (HVPI) lag im Zeitraum 1999-2005 bei 2,7 %, erreichte aber im Frühjahr 2000 und nochmals im Winter 2003 Höchstwerte um 6 %, wobei der zweite Anstieg zum Teil auf beitrittsbedingte Anhebungen der Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuersätze zurückzuführen war. Die Inflation zog Anfang 2006 an, ging jedoch in den letzten Monaten wieder bis auf 1,7 % zurück (Stand vom Oktober 2006). Diese Schwankungen spiegeln weitgehend die Auswirkungen der Energie- und Lebensmittelpreise wider. Mit der Abschwächung des Energiepreisschocks dürfte auch die Inflation allmählich wieder zurückgehen. Allerdings dürften Anhebungen der Sätze von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern, die durch die Erfüllung der EU-Auflagen bedingt sind, spätestens beim Auslaufen der derzeitigen Ausnahmen Ende 2007 zu einem erheblichen Anstieg der Inflation führen. Die mittelfristigen Inflationsergebnisse werden weitgehend davon abhängen, ob ein möglicherweise von Löhnen und Gehältern ausgehender Druck eingedämmt werden kann . Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Zypern seit August 2005 unter dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate Zyperns in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 betrug 2,3 % und lag damit unter dem Referenzwert von 2,8 %, daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern. Zypern erfüllt das Preisstabilitätskriterium.

Für Zypern liegt derzeit keine Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor, nachdem die Entscheidung des Rates vom 5. Juli 2004 über das Bestehen eines solchen Defizits in Zypern[9] durch die Entscheidung des Rates vom 11. Juli 2006[10] aufgehoben worden war. Das gesamtstaatliche Defizit erreichte 2003 mit 6,3 % des BIP seinen Höchststand, verringerte sich jedoch in den Folgejahren deutlich bis auf 2,3 % des BIP im Jahr 2005[11]. In den sechs Jahren bis 2005 folgten sowohl die Gesamteinnahmenquote als auch die Gesamtausgabenquote im Durchschnitt einem Aufwärtstrend. Die Gesamteinnahmen stiegen durch einen Mix von Struktur- und Einzelmaßnahmen. Zu ersteren gehörten die Anpassung der Mehrwertsteuersätze an den Besitzstand und Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung, zu den Einzelmaßnahmen zählten eine außergewöhnliche Dividende auf frühere Gewinne halbstaatlicher Organisationen sowie eine Steueramnestie. Der Anstieg der Ausgaben wurde durch einen Grenzwert für die nominalen Zuwachsraten bei laufenden Primärausgaben und Investitionsausgaben eingeschränkt – diese Politik wurde auch bei späteren Haushalten weiter verfolgt. 2005 ging der öffentliche Schuldenstand auf 69,2 % des BIP zurück. Zypern erfüllt das Kriterium bezüglich der Finanzlage der öffentlichen Hand.

Das Zypern-Pfund nimmt seit dem 2. Mai 2005 am WKM II teil, d.h. seit neunzehn Monaten zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts. Vor dem Beitritt zum WKM II hatte die zyprische Zentralbank ein System angewendet, das die Schwankungen gegenüber dem Euro innerhalb einer relativ geringen Bandbreite von ± 2¼ % bezogen auf den Leitsatz halten sollte. Seit 2001 galt eine größere offizielle Bandbreite von ± 15 %, sie wurde allerdings nicht in Anspruch genommen. In dem Teil des Bewertungszeitraums, der von der Teilnahme am WKM II nicht betroffen ist, blieb das Zypern-Pfund nahe am künftigen Leitkurs. Seit dem Beitritt zum WKM II hielt sich das Zypern-Pfund nahe am Leitkurs und war keinen starken Spannungen ausgesetzt. Zypern erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Zypern in dem Jahr bis Oktober 2006 bei 4,1 % und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Zypern seit November 2005 unter dem Referenzwert. Die langfristigen Zinssätze in Zypern sanken in den letzten Jahren erheblich. Geringe Ertragsspannen gegenüber dem Euro-Gebiet sind ein Zeichen für das geringe Restrisiko, das für die Märkte gegenüber Zypern noch besteht. Zypern erfüllt somit das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Daneben wurden noch weitere Indikatoren geprüft, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die zyprische Wirtschaft ist eng in die EU integriert. Vor allem bei Handel und ausländischen Direktinvestitionen sind Zuwächse zu verzeichnen, und das zyprische Finanzsystem ist mit den Finanzsystemen der EU sowie anderer Länder durch Zweigstellen und Niederlassungen ausländischer Banken in Zypern eng verzahnt. Das zyprische Leistungsbilanzdefizit ist in den letzten Jahren gestiegen und erreichte 2005 einen Umfang von 5,7 % des BIP. Es spiegelt die starken Unterschiede im Nettohandel mit Gütern und Dienstleistungen wider. Traditionell konnten die beträchtlichen Überschüsse im Handel mit Dienstleistungen die starken Defizite im Handel mit Gütern sowie negative Einnahmenbilanzen nicht völlig ausgleichen. Im Finanzierungsbereich waren die Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen beträchtlich, wenn auch wechselhaft.

Angesichts dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status Zyperns als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

2.4. Lettland

Im Konvergenzbericht von 2004 war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Lettland zwei der Konvergenzkriterien erfüllte (Finanzlage der öffentlichen Hand und langfristige Zinssätze). Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften Lettlands nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Das lettische Zentralbankgesetz wurde seit der Annahme des Konvergenzberichts 2004 zweimal geändert (Dezember 2005 und Juni 2006). Allerdings wurden nur einige der beanstandeten Unvereinbarkeiten ausgeräumt.

Hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung sind die lettischen Rechtsvorschriften, insbesondere das lettische Zentralbankgesetz, mit Artikel 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung nicht vollständig vereinbar.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate lag in Lettland seit 2004 meistens über 6 %, was auf externe Preisschocks und Anpassungen der administrierten Preise und indirekten Steuern sowie zunehmende Kapazitätsprobleme vor dem Hintergrund eines anhaltenden und sehr raschen realen BIP-Wachstums zurückzuführen ist. In jüngster Zeit sank die Kerninflationsrate leicht bis auf 5,6 % im Oktober 2006. Während außenwirtschaftliche Faktoren (vor allem die Energiepreise) die Inflation in letzter Zeit stark nach oben getrieben haben, trugen Faktoren des Nachfragebereichs immer stärker dazu bei, dass sich die Inflation auf dem hohen Niveau hielt, was sich an relativ hohen Kerninflationsraten zeigt. Die Inflation dürfte noch einige Zeit auf einem hohen Stand bleiben und so den Aufwärtsdruck von der Entwicklung der Lohnstückkosten vor dem Hintergrund eines engen Arbeitsmarktes, eine dynamische Wirtschaftstätigkeit, Erhöhungen der Verbrauchsteuern und eine konjunkturfördernde Finanzpolitik widerspiegeln. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Lettland seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate Estlands lag in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 bei 6,7 % und damit über dem Referenzwert von 2,8 %, daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern. Lettland erfüllt das Preisstabilitätskriterium nicht.

Derzeit liegt keine Entscheidung des Rates vor, wonach in Lettland ein übermäßiges Defizit besteht. Im Gefolge der russischen Währungskrise vom August 1998 endete eine Phase der finanziellen Konsolidierung im Jahr 1999 abrupt mit einem Anstieg des Defizits auf 5,3 % des BIP. In der Folge wies der gesamtstaatliche Haushalt im Zeitraum 2000-2004 ein geringeres Defizit von durchschnittlich 1,8 % des BIP auf, im Jahr 2005 wurde sogar ein Überschuss von nur noch 0,1 % des BIP verzeichnet. Gleichzeitig nahm die steuerliche Belastung der Wirtschaft weiter ab, und zwar von 32 % des BIP im Jahr 1999 bis auf 29 % im Jahr 2005. Sowohl die Einnahmen- als auch die Primärausgabenquote sanken im Verhältnis zum BIP stetig. Die Finanzlage der öffentlichen Hand war im Jahr 2005 ausgeglichen und die Staatsschulden lagen bei 12,1 % des BIP[12]. Lettland erfüllt somit das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

Der lettische Lats nimmt seit dem 2. Mai 2005 am WKM II teil, d.h. seit neunzehn Monaten zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts. Vor dem Beitritt zum WKM II war der Lats bis Ende 2004 zunächst an die SZR des IWF und dann ab 1. Januar 2005 an den Euro gebunden. In dem Teil des Bewertungszeitraums, der von der Mitgliedschaft im WKM II nicht abgedeckt ist, wertete der Lats gegenüber dem Euro moderat ab und stabilisierte sich dann nach der Bindung an den Euro erneut. Beim Beitritt zum WKM II verpflichtete sich Lettland einseitig, den Lats innerhalb einer Bandbreite von ± 1 gegenüber dem Leitkurs zu halten. Seit dem Beitritt zum WKM II hielt sich der Lats nahe am Leitkurs und war keinen starken Spannungen ausgesetzt. Andere Indikatoren, z.B. die Entwicklung bei den kurzfristigen Zinssätzen und den Devisenreserven, lassen keinen Druck auf den Wechselkurs erkennen. Lettland erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Lettland in dem Jahr bis Oktober 2006 bei 3,9 % und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Lettland seit dem EU-Beitritt unter dem Referenzwert. Seit dem Beitritt zum WKM II schwankten die Spannen bei den langfristigen Zinssätzen auf relativ moderatem Niveau, woran sich die Stabilität der Währungsbindung und das Vertrauen der Investoren in sie ablesen lässt. Lettland erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Daneben wurden noch weitere Indikatoren geprüft, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die lettische Wirtschaft ist immer enger in die EU integriert. Insbesondere im Handel und bei den ausländischen Direktinvestitionen sind die Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten sehr gut entwickelt und die allgemeine Integration des lettischen Finanzsektors in den EU-Sektor ist deutlich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen bei Finanzintermediären und die Fusion der lettischen Börse mit der nordischen Wertpapierbörse OMX . Das Leistungsbilanzdefizit in Lettland liegt seit 2004 über 10 % des BIP und erreichte 2005 einen Stand von 12,7 %. Die tendenziell hohen Leistungsbilanzdefizite, vor allem hervorgerufen durch erhebliche Defizite im Warenhandel, die nur zum Teil durch positive Bilanzen beim Handel mit Dienstleistungen und laufenden Übertragungen wieder ausgeglichen werden, spiegelt vor allem den raschen Aufholprozess der Wirtschaft wider, bei dem über Auslandsanleihen ausländische Ersparnisse zur Steigerung der inländischen Investitionen und der Produktivität mobilisiert werden. Die Leistungsbilanzposition offenbart jedoch erheblichen mittelfristigen Finanzierungsbedarf, und die Zuflüsse müssen produktiv genutzt werden. Die Leistungsbilanzdefizite wurden in der Hauptsache durch positive Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen und große gruppeninterne Bankenkredite sowie umfangreiche Einlagen ausländischer Bürger finanziert.

Angesichts dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status Lettlands als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

2.5. Ungarn

Im Konvergenzbericht von 2004 gelangte die Kommission zu der Einschätzung, dass Ungarn keines der Konvergenzkriterien erfüllte. Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften Ungarns nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Das ungarische Parlament änderte das Zentralbankgesetz Ende 2004. Durch die Änderungen konnten jedoch die im Konvergenzbericht 2004 beanstandeten Mängel nicht beseitigt werden. Ferner besteht eine Unverträglichkeit hinsichtlich der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung des Staatsdefizits.

Hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung sind die ungarischen Rechtsvorschriften, insbesondere das ungarische Zentralbankgesetz, das Verfassungsgesetz und das Gesetz über Finanzeinrichtungen, mit Artikel 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung nicht vollständig vereinbar.

Nachdem die Inflationsrate (HVPI) von 10 % in den ersten Jahren ab 2000 auf etwa 4 % im Jahr 2003 gesunken war, stieg sie im Jahr 2004 wieder an, vor allem aufgrund der Preisanstiege bei Energie und Lebensmitteln. Die Inflation verlief jedoch seit Ende 2004 wieder gemäßigter und lag Anfang 2006 nur noch knapp über 2 %, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Preise für verarbeitete Lebensmittel abrupt sanken und auch die Energiepreise zurückgingen. Die Inflation in Ungarn ist jedoch seit kurzem wieder gestiegen, was auf die Lebensmittelpreise, Änderungen bei indirekten Steuern und administrierten has Preisen im Sommer sowie die zeitverzögerte Wirkung der Abwertung des Wechselkurses in der ersten Hälfte 2006 zurückzuführen ist. Mit einem weiteren Anstieg der Inflation muss gerechnet werden, und zwar aufgrund der Ausstrahlungseffekte mehrerer im Laufe des Jahres 2006 getroffener Maßnahmen sowie erheblicher Anstiege der administrierten Preise und indirekten Steuern, die für 2007 geplant sind. Außerdem ist von mehreren Reformen im Gesundheits- und Bildungssystem, die vor Ende 2007 stattfinden dürften, ein Aufwärtsdruck auf die Preise zu erwarten. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Ungarn seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate Ungarns lag in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 bei 3,5 % und damit über dem Referenzwert von 2,8 %, daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern. Ungarn erfüllt das Preisstabilitätskriterium nicht.

Zur Zeit liegt eine Entscheidung des Rates vor, wonach in Ungarn ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsentscheidung vom 5. Juli 2004)[13] . Der Rat empfahl Ungarn, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2008 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Im November 2005 stellte der Rat fest, dass Ungarn aufgrund seiner Empfehlungen keine angemessenen Maßnahmen getroffen hat. Am 1. September 2006 legte Ungarn eine angepasste Aktualisierung seines Konvergenzprogramms vor, auf deren Grundlage der Rat Ungarn am 9. Oktober 2006 ein zusätzliches Jahr für die Korrektur seines Defizits gewährte (bis 2009). In jedem Jahr seit 2001 war die Finanzpolitik Ungarns expansionsorientiert, diese Entwicklung wurde verstärkt durch einen deutlichen Anstieg der Staatsausgaben (vor allem für Gehälter im öffentlichen Sektor und Sozialleistungen) sowie Steuererleichterungen, die nicht durch entsprechende Ausgabenminderungen kompensiert wurden. In jedem Jahr seit 2002 lag das Haushaltsdefizit weit über 6 % des BIP und erreichte 2005 einen Stand von 7,8 % des BIP, wobei sich auch die Kosten der Rentenreform bemerkbar machten. 2006 kündigte die Regierung größere budgetäre Fehlentwicklungen an. Nach Korrekturmaßnahmen streben die Behörden für dieses Jahr ein Defizit von 10,1 % des BIP an[14]. Der öffentliche Schuldenstand erreichte 61,7 % des BIP, trotz massiver Privatisierungserlöse. Ungarn erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht.

Der ungarische Forint, der seit 2001 mit einer Schwankungsbreite von ( 15 % einseitig an den Euro gebunden ist, nimmt nicht am WKM II teil. Seit der einseitigen Bindung an den Euro bewegte sich der Forint meistens im oberen Bereich der Schwankungsmarge. Seit August 2005 wertete der Forint jedoch gegenüber dem Euro erheblich ab und erreichte im Juni 2006 ein Tief, von dem aus er sich allmählich wieder zu erholen beginnt. In den zwei Jahren vor dieser Bewertung, d.h. zwischen November 2004 und Oktober 2006, wertete der Forint gegenüber dem Euro um ca. 9 % ab. Ungarn erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Ungarn in dem Jahr bis Oktober 2006 bei 7,1 % und damit über dem Referenzwert von 6,2 %. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Ungarn seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. Die Spannen von Anleiherenditen gegenüber dem Euro-Gebiet erweiterten sich von ca. 280 Basispunkten im Juni 2006 auf ca. 350 Basispunkte im August 2006 und ca. 375 Basispunkte im Oktober 2006. Ungarn erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze nicht.

Daneben wurden noch weitere Indikatoren geprüft, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und des Standes und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die ungarische Wirtschaft ist eng in die EU integriert. Insbesondere die Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten im Handel und bei ausländischen Direktinvestitionen sind sehr gut entwickelt und die allgemeine Integration des ungarischen Finanzsektors in den EU-Sektor ist deutlich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen bei Finanzintermediären. Das Leistungsbilanzdefizit in Ungarn sank vom Höchststand bei 8,5 % des BIP im Jahre 2004 auf 6,8 % des BIP im Jahr 2005 infolge eines geringeren Defizits beim Handel mit Gütern und Dienstleistungen. Die erheblichen Leistungsbilanzdefizite der letzten Jahre, die unter anderem ein Anzeichen für knappe öffentliche Ersparnisse, wurden in der Hauptsache finanziert durch anhaltende hohe Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen (mit Ausnahme des Jahres 2003, in dem diese beträchtlich geringer waren) und Zuflüsse aus Portfolios. In der ersten Jahreshälfte 2006 führte eine schlechtere Bewertung wirtschaftlichen Fundamentaldaten Ungarns durch die ausländischen Investoren zu einen starken Rückgang der Portfolio-Zuflüsse.

Angesichts dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status Ungarns als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

2.6. Malta

Im Konvergenzbericht von 2004 war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Malta eines der Konvergenzkriterien erfüllte (Preisstabilität und langfristige Zinssätze). Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften Maltas nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Zwar wurde das Zentralbankgesetz seit 2005 zweimal geändert, die im Konvergenzbericht 2004 gerügten Mängel wurden jedoch nicht sämtlich beseitigt. Am 13. November 2006 wurde dem Parlament ein neuer Entwurf zur Änderung des maltesischen Zentralbankgesetzes vorgelegt, um die verbleibenden Mängel zu beheben und volle Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag und der ESZB-/EZB-Satzung herzustellen. In seiner derzeitigen Form beseitigt dieser Gesetzesentwurf alle im Konvergenzbericht 2004 beanstandeten Unvereinbarkeiten.

Bis zur Verabschiedung der neuen Rechtsvorschrift sind die maltesischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz, hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung mit Artikel 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung nicht vollständig vereinbar

Die Inflationsrate (HVPI) in Malta bewegte sich in den letzten Jahren auf einem Niveau um 2,5 % - mit gewissen Schwankungen, die vor allem auf den Umstand zurückzuführen sind, dass Malta eine offene Wirtschaft hat und anfällig für externe Preisschocks ist (vor allem bei Lebensmittel- und Energiepreisen), sowie auf Veränderungen bei den indirekten Steuern. Die Inflation zog im Herbst 2005 kräftig an, was vor allem auf einen starken Anstieg der regulierten Preise für Energie und verwandte Produkte zurückzuführen war. Im Jahr 2006 zeigte sich die Inflation sehr unstetig, im Oktober war ein starker Rückgang zu verzeichnen, der vor allem der günstigen Entwicklung der Ölpreise zu zuschreiben war. Betrachtet man die Inflationsrate (HVPI) ohne Berücksichtigung der Energie, so blieb sie im Jahr 2006 auf einem durchschnittlichen Stand unter 2 %. An der moderaten Dynamik der Kerninflation lässt sich ablesen, dass der Inflationsdruck vor dem Hintergrund einer negativen Output-Lücke und einem geringen Druck seitens der Löhne und Gehälter begrenzt blieb. Die Inflation dürfte mittelfristig auch weiterhin moderat verlaufen, zumal die Wirkungen des Energiepreisschock nachlassen. Zwar bleiben indirekte oder verspätete Effekte des Anstiegs der Energiepreise ein Risiko, doch lassen sich bisher keine Anzeichen für nennenswerte Ausstrahlungseffekte erkennen. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Malta seit Mai 2006 über dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate Maltas lag in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 bei 3,1 % und damit über dem Referenzwert von 2,8 %, sie dürfte sich in den kommenden Monaten dem Referenzwert wieder stärker annähern. Malta erfüllt das Preisstabilitätskriterium nicht.

Zur Zeit liegt eine Entscheidung des Rates vor, wonach in Malta ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsentscheidung vom 5. Juli 2004)[15]. Der Rat empfahl Malta , in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2006 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Das gesamtstaatliche Defizit Maltas bewegte sich in den letzten Jahren auf relativ hohem Niveau (unter anderem aufgrund einmaliger Maßnahmen), erreichte 2003 einen Höchststand um 10 % des BIP und sank in den Folgejahren im Kontext des finanziellen Konsolidierungsprogramms der Regierung wieder. Bei der Einnahmenquote war eine steigende Tendenz zu verzeichnen, während die Ausgaben bis 2003 zunächst stiegen, dann aber wieder sanken. Der öffentliche Schuldenstand stieg in der ersten Hälfte des Jahrzehnts kräftig an und erreichte 2004 einen Höchststand von ca. 75 %. Das gesamtstaatliche Defizit lag im Jahr 2005 bei 3,2 % des BIP, die öffentliche Schuldenquote sank leicht auf 74,2 % des BIP[16]. Malta erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht.

Die maltesische Lira nimmt seit dem 2. Mai 2005 am WKM II teil, d.h. seit neunzehn Monaten zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts. Vor dem Beitritt zum WKM II war die Lira an einen Euro-Dollar-Sterling-Währungskorb gebunden. In dem Teil des Bewertungszeitraums, der von der Teilnahme am WKM II nicht betroffen ist, blieb die maltesische Lira nahe am künftigen Leitkurs. Beim Beitritt zum WKM II verpflichtete sich die maltesische Regierung einseitig, die Lira am Leitkurs zu halten. Seit dem Beitritt zum WKM II blieb die maltesische Lira gegenüber dem Leitkurs stabil und war keinen starken Spannungen ausgesetzt. Andere Indikatoren, z.B. die Entwicklung bei den kurzfristigen Zinssätzen und den Devisenreserven, lassen keinen Druck auf den Wechselkurs erkennen. Malta erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Malta in dem Jahr bis Oktober 2006 bei 4,3 % und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Malta seit dem EU-Beitritt unter dem Referenzwert. Die Spannen der langfristigen Erträge gegenüber dem Euro-Gebiet wiesen in den letzten Jahren relativ moderate Schwankungen auf, sie lagen im Herbst 2006 bei ca. 50 Basispunkten. Gemäßigte Ertragsspannen sind ein Zeichen für das geringe Restrisiko, das für die Märkte gegenüber Malta noch besteht. Malta erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Daneben wurden noch weitere Indikatoren untersucht, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die maltesische Wirtschaft ist eng in die EU integriert. Insbesondere die Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten im Handel und bei ausländischen Direktinvestitionen sind sehr gut entwickelt und der Finanzsektor Maltas ist durch Finanzintermediäre sowie grenzüberschreitende Dienstleistungen stark in die Finanzsysteme anderer Länder (sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU) integriert. Maltas Leistungsbilanz zeigte sich in den letzten Jahren eher instabil, was auf die geringe Größe und die schmale sektorale Basis der Wirtschaft zurückzuführen ist. Die Leistungsbilanzposition weist große Disparitäten im Nettohandel mit Gütern und Dienstleistungen auf, wo bei ein hohes Defizit im Warenhandel zum Teil durch einen erheblichen Überschuss bei den Dienstleistungen ausgeglichen wird. Das Leistungsbilanzdefizit ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen und erreichte 2005 einen Stand von 10,6 % des BIP. Dieser Anstieg ist auf schwierige Marktbedingungen in den dominanten Wirtschaftsbranchen Elektronik und Tourismus zurückzuführen, sowie auf einen starken Anstieg der Ölpreise 2005. Was die Finanzierungen angeht, so waren die Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen beträchtlich, aber nicht konstant. Die Leistungsbilanzposition offenbart erheblichen mittelfristigen Finanzierungsbedarf.

Angesichts dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status Maltas als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

2.7. Polen

Im Konvergenzbericht 2004 gelangte die Kommission zu der Einschätzung, dass Polen keines der Konvergenzkriterien erfüllte. Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften Polens nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Das polnische Zentralbankgesetz wurde 2004 und 2006 geändert, allerdings beseitigte keine dieser Änderungen die im Konvergenzbericht 2004 beanstandeten Unvereinbarkeiten. Ferner bestehen Unverträglichkeiten hinsichtlich der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung des Staatsdefizits.

Hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung und der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung des Staatsdefizits sind die polnischen Rechtsvorschriften, insbesondere das polnische Zentralbankgesetz, die polnische Verfassung und das Gesetz über den Bankengarantiefonds, mit Artikel 109 EG-Vertrag sowie mit dem ESZB-/EZB-Statut nicht vollständig vereinbar.

Nach einer Phase hoher und instabiler Inflation in den neunziger Jahren sank die Inflationsrate (HVPI) in Polen steil auf einen sehr niedrigen Stand und erreichte im Zeitraum 2002-2005 einen Durchschnitt von 2,1 %. Der Inflationsdruck konnte in den letzten Jahren eingedämmt werden. Die Inflation bei Löhnen und Gehältern wurde durch die Schwäche des Arbeitsmarktes gebremst, auch wenn die Konjunkturbedingungen sich zwischen 2005 und 2006 verbesserten. Der Anstieg der Importpreise hat sich seit 2004 beträchtlich abgeschwächt, insbesondere aufgrund der Aufwertung des nominalen effektiven Zloty-Wechselkurses. Trotzdem blieb die Inflation in Polen bis zu einem gewissen Grad instabil, vor allem durch die Wirkung des EU-Beitritts und Schwankungen bei Lebensmittel- und Importpreisen. Ein leichter Anstieg der Inflation gegenüber dem jetzigen Stand ist vor dem Hintergrund der besseren Konjunkturbedingungen und geplanten Erhöhungen der indirekten Steuern im Zeitraum 2007-2008 zu erwarten. Eine zufrieden stellende mittelfristige Entwicklung der Inflationsraten wird davon abhängen, ob die Anstiege von Löhnen und Gehältern den Entwicklungen bei der Wettbewerbsfähigkeit entsprechen, da der unerwartete Rückgang der Arbeitslosigkeit den Druck auf Löhne und Gehälter etwas steigern könnte. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Polen seit November 2005 am oder unter dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate Polens in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 betrug 1,2 % und lag unter über dem Referenzwert von 2,8 %, daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern. Polen erfüllt das Preisstabilitätskriterium.

Zur Zeit liegt eine Entscheidung vor, wonach in Polen ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsentscheidung vom 5. Juli 2004)[17]. Der Rat empfahl Polen, das Defizit bis 2007 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Am 28. November 2006 stellte der Rat fest, dass Polen aufgrund seiner Empfehlungen keine angemessenen Maßnahmen getroffen hatte. Der gesamtstaatliche Haushalt wies im Zeitraum 2000-2005 ein Defizit von 3,2% des BIP auf. Dieses Defizit verschärfte sich 2001 und nochmals 2003, als die Staatsquote im Verhältnis zum BIP einen Höchststand erreichte. Im Zeitraum 2004-2005 ging das Defizit vor allem durch Einkommensteuereformen, das Einfrieren der Indexierung von Sozialleistungen, geringere öffentliche Investitionen als erwartet und einige Veränderungen bei der Methode der Periodenabgrenzung zurück. Im Jahr 2005 lag das gesamtstaatliche Defizit bei 2,5 % des BIP. Bei Ausgliederung des obligatorischen kapitalgedeckten Pensionssystems aus dem Sektor Staat würde sich das gesamtstaatliche Defizit auf 4,4 % des BIP belaufen[18],[19]. Die gesamtstaatliche Schuldenquote stieg zwischen 2000 und 2005 um ca. 6 Prozentpunkte. Der öffentliche Schuldenstand betrug 42,0 % des BIP; ohne das obligatorische kapitalgedeckte Pensionssystem läge dieser Wert bei 47,3 % des BIP). Polen erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht.

Der polnische Zloty nimmt nicht am WKM II teil. Seit Aufgabe des "Crawling Peg" im Jahr 2000 verfolgte Polen ausdrückliche Inflationsziele in Kombination mit einem frei schwankenden Wechselkurs. Der Wechselkurs des Zloty hatte in den letzten Jahren eine weite Schwankungsbreite. Die Währung wertete im Zeitraum 2000-2001 stark auf, darauf folgte bis Anfang 2004 eine starke Korrektur. In den zwei Jahren vor dieser Bewertung, d.h. zwischen November 2004 und Oktober 2006, wertete der polnische Zloty gegenüber dem Euro um ca. 8½ % auf. Polen erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Polen in dem Jahr bis Oktober 2006 bei 5,2 % und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Polen seit August 2005 am oder unter dem Referenzwert. Die langfristigen Zinssätze in Polen waren in den letzten Jahren Schwankungen unterworfen, woran sich insbesondere wechselnde Perspektiven der Inflationsentwicklung, Kurswechsel in der Finanzpolitik und Veränderungen des Marktklimas mit Auswirkungen auf die landesbezogenen Risikoprämien ablesen lassen. Das langfristige Gefälle gegenüber dem Euro verringerte sich gegenüber den ersten Jahren nach 2000 beträchtlich. Die Spannen verringerten sich bis auf ca. 100 Basispunkte im Frühjahr 2006, vergrößerten sich jedoch im Sommer wieder bis auf über 150 Basispunkte. Polen erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Daneben wurden noch weitere Faktoren untersucht, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die polnische Wirtschaft ist eng in die EU integriert. Insbesondere die Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten im Handel und bei ausländischen Direktinvestitionen entwickeln sich gut und die allgemeine Integration des polnischen Finanzsektors in den EU-Sektor ist deutlich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen bei Finanzintermediären. Das Leistungsbilanzdefizit Polens stieg im Jahr 2004 vorübergehend bis auf knapp über 4 % des BIP, vor allem aufgrund eines gestiegenen Einnahmendefizits, was in erster Linie auf robuste Gewinne aus ausländischen Direktinvestitionen zurückzuführen war, sank dann aber auf 1,7 % des BIP im Jahr 2005. Die Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen bewegten sich zwar im Vergleich zu anderen neuen Mitgliedstaaten auf einem eher niedrigen Niveau, reichten jedoch weitgehend aus, um die Leistungsbilanzdefizite der vergangenen Jahre zu finanzieren.

Angesichts dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status Polens als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

2.8. Slowakei

Im Konvergenzbericht von 2004 war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Slowakei eines der Konvergenzkriterien erfüllte (langfristige Zinssätze). Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften der Slowakei nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Das slowakische Zentralbankgesetz wurde 2004 und 2005 geändert, ohne dass jedoch die im Konvergenzbericht 2004 beanstandeten Mängel beseitigt wurden. Ferner besteht eine Unverträglichkeit hinsichtlich der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung des Staatsdefizits.

Hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung und der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung des Staatsdefizits sind die slowakischen Rechtsvorschriften, insbesondere das slowakische Zentralbankgesetz und das Gesetz über den Schutz von Bankeinlagen, mit Artikel 109 EG-Vertrag sowie mit dem ESZB-/EZB-Statut nicht vollständig vereinbar.

In den letzten Jahren verzeichnete die Slowakei eine instabile und mitunter hohe Inflationsrate (HVPI), an der sich die Wirkung externer Faktoren und Anpassungen bei den administrierten Preisen und indirekten Steuern erkennen lässt. Die tendenzielle Aufwertung des Wechselkurses der slowakischen Krone im Zeitraum 2002-2005 hatte eine gemäßigte Auswirkung auf die Inflation. Unter Berücksichtigung der Wirkung des Anstiegs der administrierten Preise ist die Inflationsentwicklung im allgemeinen relativ günstig. In jüngster Zeit haben heimischer Nachfragedruck und die Energiepreise dazu beigetragen, dass die Inflation von durchschnittlich 2,8 % im Jahr 2005 auf ca. 5 % im Sommer 2006 anstieg. Die Inflation dürfte sich 2007 und 2008 wieder abschwächen, vor allem angesichts geringerer Anstiege der administrierten Preise, während von der starken Nachfrage und dem Anstieg der Löhne und Gehälter ein gewisser Aufwärtsdruck auf die Inflation ausgehen dürfte. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in der Slowakei seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate der Slowakei lag in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 bei 4,3 % und damit über dem Referenzwert von 2,8 %, daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern. Die Slowakei erfüllt das Preisstabilitätskriterium nicht.

Zur Zeit liegt eine Entscheidung des Rates vor, wonach in der Slowakei ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsentscheidung vom 5. Juli 2004)[20]. Der Rat empfahl der Slowakei, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2007 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Das gesamtstaatliche Defizit der Slowakei erreichte am Anfang des Jahrzehnts Werte um 7 % des BIP, wurde aber seit 2002 erheblich zurückgeführt. Sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenquote sanken, letztere stärker. Das gesamtstaatliche Defizit ist seit 2000 von einem Stand bei 50 % des BIP nennenswert gesunken. Das gesamtstaatliche Defizit lag im Jahr 2005 bei 3,1 % des BIP, die öffentliche Schuldenquote bei 34,5 % des BIP[21]. Die Slowakei erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht.

Die slowakische Krone nimmt seit dem 28. November 2005 am WKM II teil, d.h. seit 12 Monaten zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts. Vor dem Beitritt zum WKM II praktizierte die Slowakei ein Wechselkurssystem mit kontrolliertem Floaten. In dem Teil des Bewertungszeitraums, der von der Mitgliedschaft im WKM II nicht abgedeckt ist, wertete die Krone gegenüber dem Euro zunächst gemäßigt ab blieb dann nahe am künftigen Leitkurs. Seit dem Beitritt zum WKM II blieb die Krone über dem Leitkurs, bis auf eine Phase im Sommer 2006, als nach den Wahlen Unsicherheit über das Datum der Einführung des Euro herrschte und finanzielle Unsicherheiten zusammen mit einem allgemeinen Druck auf die mitteleuropäischen Währungen zu einem erheblichen Abwärtsdruck führten, der durch Maßnahmen der Zentralbank aufgefangen wurde. Seit Juli 2006 befindet sich die Krone in einem deutlichen Aufwertungstrend, der zu einem Stand von 5,5 % über dem Leitkurs am Ende des Bewertungszeitraums führte. Die Slowakei erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in der Slowakei in dem Jahr bis Oktober 2006 bei 4,3 % und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in der Slowakei seit dem EU-Beitritt unter dem Referenzwert. Die Spanne gegenüber langfristigen Benchmark-Anleihen im Euro-Gebiet hatte sich seit Annahme des Reformprogramms der Regierung im Jahr 2002 deutlich verringert und war 2005 für mehrere Monate negativ, bevor sie 2006 in der Folge eines Anstiegs der Inflation und einem nachfolgenden Hochschnellen der wichtigsten Leitzinsen wieder positiv wurde. Die Slowakei erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Daneben wurden noch weitere Faktoren untersucht, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die slowakische Wirtschaft ist eng in die EU integriert. Insbesondere die Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten im Handel und bei ausländischen Direktinvestitionen sind sehr gut entwickelt und die allgemeine Integration des slowakischen Finanzsektors in den EU-Sektor ist deutlich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen bei Finanzintermediären. Die Leistungsbilanz der Slowakei war in den letzten Jahren sehr instabil, der Grund dafür sind Schwankungen bei den Ausfuhrergebnissen aufgrund neuer Produktionskapazitäten dank ausländischer Direktinvestitionen insbesondere im Automobilsektor. Nach einer erheblichen Verbesserung im Jahr 2003 stieg das Leistungsbilanzdefizit im Jahr 2005 wieder auf 8,6 % des BIP. Die Verschlechterung der Leistungsbilanzposition in den letzten Jahren wurde verursacht durch den dynamischen Privatverbrauch und einen Anstieg von Einfuhren im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen. Umfangreiche neue exportorientierte Produktionskapazitäten dürften in den kommenden Jahren zu einer Zunahme der Ausfuhren führen. Das Leistungsbilanzdefizit wurde in der Hauptsache durch starke Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen finanziert.

Angesichts dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status der Slowakei als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

2.9. Schweden

Im Konvergenzbericht von 2004 war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Schweden drei der Konvergenzkriterien erfüllte (Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen Hand und langfristige Zinssätze). Die Bewertung der rechtlichen Konvergenz ergab, dass die Rechtsvorschriften Schwedens nicht in vollem Umfang mit Artikel 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren.

Das Zentralbankgesetz wurde 2004 und 2006 geändert, ohne dass jedoch die im Konvergenzbericht 2004 beanstandeten Mängel beseitigt wurden. Ferner wurden Unverträglichkeiten beim Gesetz über die Wechselkurspolitik festgestellt.

Sowohl hinsichtlich der finanziellen Unabhängigkeit der Zentralbank und ihrer Einbindung in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung sind die schwedischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz, die Verfassung und das Gesetz über die Wechselkurspolitik mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung nicht vollständig vereinbar.

Die Inflationsrate (HVPI) in Schweden lag in den letzten Jahren im allgemeinen unter 2 % mit Ausnahme einiger Phasen in den Jahren 2001 und 2003, als Anstiege der Elektrizitätspreise zu einer höheren Kerninflation führten. Motor des relativ robusten Wirtschaftswachstums waren hohe Produktivitätsgewinne, durch die die Auswirkungen von Lohnerhöhungen auf die Lohnstückkosten weitgehend ausgeglichen werden konnten. Eine allmähliche Weitergabe der Stärkung des Wechselkurses der Krone zwischen 2002 und 2004 und die desinflationäre Wirkung des internationalen Wettbewerbs sowie die Globalisierung der Preise importierter Industrieerzeugnisse haben ebenfalls zu der niedrigen Inflation beigetragen. Das starke Wachstum der Nachfrage und die Verbesserung der Arbeitsmarktbedingungen dürften einen gemäßigten Aufwärtsdruck auf die Inflation ausüben. Trotzdem bleiben die mittelfristigen Perspektiven der Inflation günstig angesichts positiver Angebotsfaktoren und gut abgesicherter Inflationserwartungen. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Schweden in den letzten Jahren beständig unter dem Referenzwert. Die durchschnittliche Inflationsrate Schwedens in den zwölf Monaten bis Oktober 2006 betrug 1,5 % und lag damit unter dem Referenzwert von 2,8 %, daran dürfte sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern. Schweden erfüllt das Preisstabilitätskriterium.

Derzeit liegt keine Entscheidung des Rates vor, wonach in Schweden ein übermäßiges Defizit besteht. Schweden verzeichnete im Zeitraum 2000-2005 einen gesamtstaatlichen Überschuss von durchschnittlich 2,0 % des BIP. Dieser hohe durchschnittliche Überschuss ist auf den durch Vorschriften geregelten Haushaltsrahmen Schwedens zurückzuführen. Im Jahr 2005 lag der Überschuss bei 3,0 % des BIP. Bei Ausgliederung des obligatorischen kapitalgedeckten Pensionssystems aus dem Sektor Staat würde sich der gesamtstaatliche Überschuss auf 2,0 % des BIP belaufen[22],[23]. Der öffentliche Schuldenstand lag 2005 bei 50,4 % des BIP; ohne das obligatorische kapitalgedeckte Pensionssystem läge dieser Wert bei 50,9 % des BIP). Schweden erfüllt das Kriterium bezüglich der Finanzlage der öffentlichen Hand.

Die schwedische Krone nimmt nicht am WMK II teil. Schweden verfolgt ausdrückliche Inflationsziele in Kombination mit einem frei schwankenden Wechselkurs. Abgesehen von einer raschen Abwertung des Wechselkurses unmittelbar nach Aufgabe des festen Wechselkurses im Jahr 1992, bewegte sich der Wechselkurs schwedische Krone/Euro meistens in einer relativ engen Spanne gegenüber der deutschen Mark und später gegenüber dem Euro. Zwischen November 2004 und Oktober 2006 wertete die Krone gegenüber dem Euro um knapp unter 3 % ab. Schweden erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Schweden in dem Jahr bis Oktober 2006 bei 3,7 % und damit unter dem Referenzwert von 6,2 %. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Schweden in den letzten Jahren konstant unter dem Referenzwert. Die Spanne gegenüber langfristigen Zinssätzen im Euro-Gebiet sank seit 2003 spürbar von ca. 50 Basispunkten auf derzeit unter 10 Basispunkten, was unter anderem auf ein negatives Gefälle der Leitzinsen gegenüber dem Euro-Gebiet zurückzuführen ist. Schweden erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Daneben wurden noch weitere Indikatoren geprüft, einschließlich der Integration der Finanz- und Produktmärkte und der Entwicklung der Leistungsbilanz. Die schwedische Wirtschaft ist eng in die EU integriert. Insbesondere die Handelsbeziehungen zu anderen Mitgliedstaaten befinden sich im Ausbau und der schwedische Finanzsektor ist generell in den Finanzsektor der EU stark integriert, vor allem durch schwedische Beteiligungen bei Finanzintermediären der nordischen und baltischen Region und durch die Fusion der schwedischen Börse mit der nordischen Wertpapierbörse OMX. Schweden konnte aufgrund seiner starken Exportleistungen mehrere Jahre einen Leistungsbilanzüberschuss von ca. 6-7 % des BIP vorweisen. Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen gleichen die Leistungsbilanzdefizite im wesentlichen aus.

Aufgrund dieser Bewertung gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Status Schwedens als "Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt", nicht geändert werden sollte.

[1] Europäische Kommission, Konvergenzbericht 2004 - KOM(2004) 690 vom 20.10.2004 - und Europäische Zentralbank, Konvergenzbericht 2004, Oktober 2004.

[2] Europäische Kommission, Konvergenzbericht 2006 zu Litauen - KOM(2006) 223 vom 16.5.2006; Europäische Kommission, Konvergenzbericht 2006 zu Slowenien - KOM(2006) 224 vom 16.5.2006; und Europäische Zentralbank, Konvergenzbericht Mai 2006, Mai 2006.

[3] Dänemark und das Vereinigte Königreich haben vor Annahme des Vertrags von Maastricht Regelungen ausgehandelt, die die Möglichkeit der Nichtteilnahme vorsehen, und nehmen nicht an der dritten Stufe der EWU teil. Solange diese Mitgliedstaaten nicht mitteilen, dass sie an der dritten Stufe und der Einheitswährung teilzunehmen wünschen, wird der Rat nicht beurteilen, ob sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllen.

[4] Stichtag für die in diesem Bericht verwendeten Daten ist der 17. November 2006.

[5] Entscheidung 2005/185/EG - ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 20.

[6] Für 2006 wird in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatliches Defizit von 3,5 % des BIP vorhergesagt.

[7] Für 2006 wird in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatlicher Überschuss von 2,5 % des BIP vorhergesagt.

[8] Jüngste verfügbare Daten.

[9] Entscheidung 2005/184/EG - ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 20.

[10] Entscheidung 2006/627/EG - ABl. L 256 vom 20.9.2006, S. 13-14.

[11] Für 2006 wird in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatliches Defizit von 1,9 % des BIP vorhergesagt.

[12] Für 2006 wird in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatliches Defizit von 1,0 % des BIP vorhergesagt.

[13] Entscheidung 2004/918/EG - ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 27.

[14] In der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen wird ein gesamtstaatliches Defizit auf dem gleichen Niveau vorhergesagt.

[15] Entscheidung 2005/186/EG - ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 21.

[16] Für 2006 wird in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatliches Defizit von 2,9 % des BIP vorhergesagt.

[17] Entscheidung 2005/183/EG - ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 18.

[18] Polen hat sich selbst einen Übergangszeitraum gewährt, um die Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 über die Zuordnung kapitalgedeckter Pensionssysteme umzusetzen. In diesem Zeitraum, der mit der Frist für den ersten Bericht des Jahres 2007 über die Haushaltslage endet, kann Polen Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit kapitalgedeckten Pensionssystemen im staatlichen Sektor verbuchen, was zu einem geringeren gesamtstaatlichen Defizit führt.

[19] Für 2006 wird in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatliches Defizit von 2,2 % des BIP vorhergesagt (ohne das obligatorische kapitalgedeckte Pensionssystem läge dieser Wert bei 4,2 % des BIP).

[20] Entscheidung 2005/182/EG - ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 16-17.

[21] Für 2006 wird in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatliches Defizit von 3,4 % des BIP vorhergesagt.

[22] Schweden hat sich selbst einen Übergangszeitraum gewährt, um die Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 über die Zuordnung kapitalgedeckter Pensionssysteme umzusetzen. In diesem Zeitraum, der mit der Frist für den ersten Bericht des Jahres 2007 über die Haushaltslage endet, kann Schweden Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit kapitalgedeckten Pensionssystemen im staatlichen Sektor verbuchen, was zu einem höheren gesamtstaatlichen Überschuss führt.

[23] Für 2006 wird in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatlicher Überschuss von 2,8 % des BIP vorhergesagt (ohne das obligatorische kapitalgedeckte Pensionssystem läge dieser Wert bei 1,7 % des BIP).

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