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Document 52006DC0508

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Entwicklung von Agrarumweltindikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik {SEK(2006) 1136}

/* KOM/2006/0508 endg. */

52006DC0508

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Entwicklung von Agrarumweltindikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik {SEK(2006) 1136} /* KOM/2006/0508 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 15.9.2006

KOM(2006) 508 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Entwicklung von Agrarumweltindikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik {SEK(2006) 1136}

1. EINLEITUNG

Gegenstand dieser Mitteilung, einer Initiative der Kommission, ist ein Bericht über die bisherigen Arbeiten, die der Entwicklung von Indikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) dienen.

Dabei werden insbesondere folgende Fragen untersucht: Vor welchem politischen Hintergrund erfolgt die Ausarbeitung der Agrarumweltindikatoren? Welcher Bedarf an derartigen Indikatoren besteht im Hinblick auf die aktuelle Reform der GAP? Welche Fortschritte konnten bisher erzielt werden? Welches sind die Schwerpunkte der künftigen Arbeiten und die größten Herausforderungen? Nach eingehender Untersuchung dieser Fragen gelangt die Kommission zu der Ansicht, dass das Informationssystem, mit dem die Einbindung von Umweltbelangen in die GAP überwacht wird, weiter entwickelt, ausgebaut und gefestigt werden sollte. Nur so ist es möglich, den wachsenden politischen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Insbesondere muss eine stabile Regelung für den dauerhaften Betrieb dieses Systems gefunden werden.

Dieser Mitteilung ist ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Darin werden die Arbeiten zur Entwicklung und Zusammenstellung der Agrarumweltindikatoren näher beschrieben. Ferner sind darin die wichtigsten Ergebnisse sowie eine detailliertere Ausarbeitung der vorgeschlagenen Maßnahmen enthalten.

2. VOR WELCHEM POLITISCHEN HINTERGRUND ERFOLGT DIE AUSARBEITUNG DER AGRARUMWELTINDIKATOREN?

Der Europäische Rat von Cardiff sprach sich im Juni 1998 dafür aus, den Umweltschutz grundsätzlich in allen Politikbereichen der Gemeinschaft zu verankern. Er betonte, dass geeignete Umweltindikatoren entwickelt werden sollten, um den Einfluss verschiedener Wirtschaftszweige, einschließlich der Landwirtschaft, auf die Umwelt bewerten und die Fortschritte bei der Einbindung von Umweltaspekten überwachen zu können.

Der Europäische Rat von Helsinki verabschiedete im Dezember 1999 eine Strategie zur Integration von Umweltbelangen in die GAP. Darin wurden Ziele für die Wasserwirtschaft, die Flächen- und Bodennutzung, Klimaveränderungen und die Luftqualität sowie für die Landschaftspflege und die biologische Vielfalt festgelegt. Ferner wurde der Schutz natürlicher Ressourcen zu einer wichtigen Voraussetzung für eine langfristig nachhaltige Landwirtschaft erklärt. In seinen Schlussfolgerungen forderte der Rat, dass anhand von Agrarumweltindikatoren regelmäßig über die Fortschritte berichtet werden sollte.

Der Europäische Rat von Göteborg verabschiedete im Juni 2001 die EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung[1], wonach im Entscheidungsprozess ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen aller Politikbereiche berücksichtigt werden sollten. Ferner wurden die Schlussfolgerungen des Agrarrates vom April 2001 zur Integrierung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in die Gemeinsame Agrarpolitik angenommen. Die Kommission wurde aufgefordert, die Integrationsstrategie des Rates regelmäßig zu überwachen und zu bewerten. Ferner wurde die Kommission ersucht, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, die Agrarumweltindikatoren zu verbessern und festzulegen, für welche statistischen Zwecke sie genutzt werden sollten.

Um den Forderungen des Rates Rechnung zu tragen, hat die Kommission zwei Mitteilungen herausgegeben. In ihrer ersten Mitteilung „Indikatoren für die Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik“[2] stellte die Kommission 35 Agrarumweltindikatoren sowie einen analytischen Rahmen für deren Entwicklung vor.

In der zweiten Mitteilung „Statistischer Informationsbedarf für Indikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die GAP“[3] wurde das indikatorbasierte Konzept weiterentwickelt. Ferner wurde ermittelt, welche Datenquellen genutzt werden können und welche Informationen notwendig sind, um die Indikatoren in der Praxis einzusetzen.

Beide Kommissionsmitteilungen bildeten die konzeptionelle Grundlage für das Projekt IRENA (Indikatorgestützte Berichterstattung über die Integration von Umweltbelangen in die Agrarpolitik), das im September 2002 startete. Das Projekt, mit dem ein Satz von Agrarumweltindikatoren erarbeitet werden sollte, wurde Ende 2005 abgeschlossen.

In der überarbeiteten EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung, die vom Europäischen Rat im Juni 2006 angenommen wurde, wird erneut hervorgehoben, dass auf allen Ebenen des politischen Entscheidungsprozesses auf eine nachhaltige Entwicklung geachtet werden sollte. Dazu sei eine bessere Abstimmung der einzelnen EU-Politikbereiche nötig und es müsse sichergestellt werden, dass bei wichtigen politischen Entscheidungen die damit verbundenen ökonomischen, sozialen und umweltrelevanten Auswirkungen berücksichtigt werden.

3. INTEGRATION VON UMWELTBELANGEN IN DIE GAP

3.1. Welche Fortschritte konnten bisher erzielt werden?

Da ein Großteil der Fläche der Europäischen Union[4] landwirtschaftlich genutzt wird, kommt der Landwirtschaft beim Schutz der Umweltressourcen der EU eine ganz wesentliche Rolle zu. Im Laufe der Jahrhunderte hat die Landwirtschaft zur Schaffung und Erhaltung vielfältiger naturnaher Lebensräume und Agrarlandschaften beigetragen, die zahlreiche frei lebende Tiere beheimaten und die Lebensgrundlage für eine vielfältige ländliche Gemeinschaft bilden.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die europäische Landwirtschaft erheblich verändert, und dieser Trend wird sich auch künftig fortsetzen. Durch technologische Entwicklungen (z. B. Verbesserungen bei Agrarchemikalien, Saatgut und Nutztierrassen) konnten die Erträge und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gesteigert werden. Der Wandel in der Landnutzung und in den angewandten Methoden sowie die damit verbundene Spezialisierung und Intensivierung wirken sich jedoch auch negativ auf Wasser, Boden, Luft, natürliche Lebensräume und die biologische Vielfalt aus. Gleichzeitig gefährdet die Einstellung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in benachteiligten Gebieten, sei es aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen, ganz erheblich die landwirtschaftlich genutzte Umwelt und die Kulturlandschaften.

Mit den jüngsten GAP-Reformen begegnete man einer zweifachen Herausforderung: Die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft sollten verringert und umweltbezogene Dienstleistungen in der Landwirtschaft gefördert werden.

Seit 1992 wurde die GAP immer stärker am Grundsatz der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Dazu wurde ein grundlegender Reformprozess in die Wege geleitet, um die Preisstützung und produktionsabhängige Förderung auf eine Politik umzustellen, in der direkte Einkommensbeihilfen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden. Der nächste Schritt im Reformprozess war die Agenda 2000. Darin wurde festgeschrieben, dass mit der GAP nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft verbessert und die Lebensmittelsicherheit und -qualität sowie stabile Betriebseinkommen sichergestellt werden sollten. Vielmehr ging es auch darum, den ökologischen Nutzen, die Vielfalt der Kulturlandschaften und die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gegenden in der gesamten Europäischen Union zu fördern.

Durch die GAP-Reform von 2003[5] wurde die Gemeinsame Agrarpolitik noch stärker auf den Umweltschutz ausgerichtet. Verschiedene Maßnahmen, mit denen eine umweltverträgliche Landnutzung und umweltfreundliche Methoden gefördert werden sollten, wurden sowohl in der ersten Säule der GAP (Markt- und Einkommenspolitik) als auch in der zweiten Säule (Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums) verankert.

Die erste Säule umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Entkopplung, Auflagenbindung und Modulation. Da die meisten Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt wurden, entfallen zahlreiche Anreize für eine intensive Produktion, die zu einer stärkeren Umweltbelastung geführt haben. Was die Auflagenbindung betrifft, so werden Direktzahlungen nur dann im vollen Umfang gewährt, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb nach einer Reihe bestimmter Kriterien geführt wird und u. a. geltende Umweltstandards berücksichtigt. Wer Direktzahlungen erhält, ist ferner verpflichtet, alle Nutzflächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand zu erhalten. Ferner kann dank der Modulation die Dotation für Agrarumweltmaßnahmen erhöht werden, indem Fördermittel von der ersten auf die zweite Säule übertragen werden.

Die 2004 durchgeführte Reform der Sektoren Tabak, Olivenöl, Baumwolle und Hopfen sowie die Zuckerreform von 2005 bestätigen den Richtungswechsel, den die GAP im Jahr 2003 vollzogen hat.

Die zweite Säule beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der landwirtschaftlich genutzten Umwelt. In der neuen Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007–2013[6] werden Umweltmaßnahmen an die Ziele des sechsten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft[7] geknüpft. Ferner sind in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft[8] drei Schwerpunkte für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Landschaft festgelegt: biologische Vielfalt, Erhaltung und Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert und traditioneller landwirtschaftlicher Landschaften, Wasser und Klimawandel. Die wichtigsten neuen Maßnahmen sehen vor, dass landwirtschaftliche Betriebe in Natura-2000-Gebieten sowie in anderen Gebieten mit hohem Naturschutzwert stärker unterstützt werden sollen. Ferner werden benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen auch weiterhin gefördert. Dabei wird die Auflagenbindung künftig auch für die meisten Umweltschutzmaßnahmen gelten.

Aufgrund dieser Neuausrichtung der GAP müssen die Entwicklung landwirtschaftlicher Produktionssysteme und die Landnutzung auf regionaler Ebene sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt besser überwacht werden. Auch wenn bei weiteren Indikatorprojekten der EU (z.B. Strukturindikatoren, Nachhaltigkeitsindikatoren, Indikatoren für die Entwicklung des ländlichen Raums) und anderen internationalen Organisationen (z.B. OECD, Übereinkommen über die biologische Vielfalt) bereits einige Agrarumweltindikatoren zum Einsatz kommen, ist ein Indikatorsatz notwendig, mit dem die Fortschritte bei der Integration von Umweltbelangen in die GAP gemessen werden. Nur so können die Folgen politischer Entscheidungen bewertet, bei laufenden Maßnahmen Schwachpunkte festgestellt, der Bedarf an neuen politischen Initiativen ermittelt und gegebenenfalls die Maßnahmen gezielter auf die örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden.

3.2. Wie können Agrarumweltindikatoren zur Unterstützung des politischen Prozesses genutzt werden?

Die Einbeziehung von Umweltbelangen in die GAP ist ein dynamischer Prozess, der eine regelmäßige Überwachung erfordert. Agrarumweltindikatoren spielen in diesem Zusammenhang eine ganz wesentliche Rolle. Sie können für ganz verschiedene Zwecke eingesetzt werden, z. B. um

- Informationen über den derzeitigen Zustand und die Veränderungen der landwirtschaftlich genutzten Umwelt bereitzustellen;

- die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt zu ermitteln;

- den Einfluss der Agrar- und Umweltpolitik auf das Umweltmanagement landwirtschaftlicher Betriebe zu bewerten;

- agrar- und umweltpolitische Entscheidungen vorzubereiten;

- einem breiteren Publikum den Zusammenhang zwischen agrar- und umweltpolitischen Maßnahmen zu veranschaulichen.

Ein kohärentes System von Agrarumweltindikatoren muss den unterschiedlichen ökonomischen Strukturen und natürlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen Rechnung tragen und gleichzeitig in der Lage sein, die wichtigsten positiven und negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt zu erfassen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann liefert es wichtige Informationen zur Bewertung des Beitrags, den die Agrarpolitik zum Schutz der Umweltressourcen beiträgt, wovon letztendlich die Zukunft der Landwirtschaft und der Gesellschaft im weiteren Sinne abhängt.

4. FORTSCHRITTE BEI DER ENTWICKLUNG VON AGRARUMWELTINDIKATOREN

4.1. Das Projekt IRENA

Ziel des Projektes IRENA war es, für die EU-15 die in den Kommissionsmitteilungen KOM(2000) 20 und KOM(2001) 144 festgelegten 35 Agrarumweltindikatoren auf der jeweils geeigneten geografischen Ebene zu entwickeln und zusammenzustellen. Dabei sollten, sofern möglich, bereits vorhandene Datenquellen genutzt werden.

Es wurden folgende Ergebnisse erzielt:

1) 40 Kurzdarstellungen von Indikatoren[9] mit den entsprechenden Datensätzen, die insgesamt 42 Indikatoren und Subindikatoren umfassen;

2) ein Indikatorenbericht , der anhand der Indikatorenergebnisse die Wechselbeziehungen zwischen Landwirtschaft und Umwelt untersucht und die erzielten Fortschritte bei der Ausarbeitung und Zusammenstellung der Agarumweltindikatoren beschreibt;

3) ein indikatorgestützter Beurteilungsbericht über die Integration von Umweltbelangen in die GAP, in dem untersucht wird, inwiefern das Indikatorsystem zur Bewertung politischer Maßnahmen geeignet ist, und

4) ein Bewertungsbericht , in dem die Umsetzung des IRENA-Projekts analysiert, die Indikatoren und genutzten Datenquellen beurteilt und künftige Aufgabenbereiche ermittelt werden.

4.2. Die wichtigsten Ergebnisse hinsichtlich der Entwicklung der Indikatoren

Das Projekt IRENA hat auf Ebene der EU-15 die Entwicklung von Agrarumweltindikatoren ein bedeutendes Stück voran gebracht, insbesondere was Konzepte, die Ermittlung von Datenquellen und die Zusammenstellung von Datensätzen betrifft. Anhang 1 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen liefert eine Liste der betreffenden 42 Indikatoren bzw. Subindikatoren einschließlich der entsprechenden Definitionen, Datenquellen, geografischen Ebenen und Zeitreihen.

Im Wesentlichen wurde folgendes Ergebnis erzielt:

- von den 42 (Sub-)Indikatoren wurden 11 als nützlich und 30 als potenziell nützlich bewertet. Nur ein Indikator wurde als weniger geeignet eingestuft. Innerhalb jeder Gruppe weist die Ausarbeitung der einzelnen Indikatoren jedoch einen unterschiedlichen Stand auf (siehe Abschnitt 6);

- etwa ein Drittel der Indikatoren basiert auf regionalen Daten (Ebene NUTS[10] 2 und 3). Bei fast zwei Drittel handelt es sich um nationale Indikatoren. Anhand von Fallstudien oder modellierten Daten wurden mehrere Indikatoren zur Ermittlung des aktuellen Zustands bzw. der Auswirkungen erarbeitet;

- etwa die Hälfte der Indikatoren basiert auf Zeitreihen. Achtzehn Indikatoren decken den Zeitraum zwischen 1990 und 2000 ab.

Darüber hinaus konnten dank IRENA umfangreiche Kenntnisse und Fachwissen über die technische Durchführbarkeit der indikatorgestützten Auswertung und ihrer Interpretation aufgebaut werden. Es wurden zahlreiche Informationen über aktuelle Umweltbedingungen in der Landwirtschaft und Trends sowie über mögliche Maßnahmen zur Integration von Umweltbelangen gesammelt.

Ferner hat das Projekt im Hinblick auf die Nutzung von Agrarumweltindikatoren eine enge Zusammenarbeit und einen fundierten Informationsaustausch zwischen der Kommission, der Europäische Umweltagentur (EUA) und den Mitgliedstaaten gefördert. Das Feedback der Mitgliedstaaten[11] zu den Indikatordatenblättern und zum Indikatorenbericht war in diesem Zusammenhang sehr hilfreich, insbesondere was die indikatorbasierten Konzepte, die Qualität und die Darstellung der Daten anbelangt.

5. HERAUSFORDERUNGEN FÜR KÜNFTIGE ARBEITEN AUF DEM GEBIET DER AGRARUMWELTINDIKATOREN

Im Verlauf des IRENA-Projekts konnten bei einer Reihe von Indikatoren Einschränkungen ermittelt werden:

1) die Datensätze bestimmter Indikatoren weisen Mängel auf hinsichtlich der Harmonisierung (z. B. Betriebsführung), der Datenqualität (z. B. genetische Vielfalt), der geografischen Abdeckung (z. B. Wasserqualität) und/oder der Verfügbarkeit von Datenreihen (z. B. Flächen mit ökologischem Landbau);

2) die der Berechnung bestimmter Indikatoren zugrunde liegenden Modelle müssen methodisch verbessert oder noch weiter validiert werden (z. B. Bodenerosion, Bodenqualität).

3) in einigen Fällen müssen die Indikatoren noch konzeptionell verbessert werden (z. B. Betriebsführung, Zustand der Landschaft, Gebiete von hohem Naturwert).

Diese Einschränkungen bedeuten nicht, dass die Indikatoren für Untersuchungen im Agrarumweltbereich ohne Nutzen sind. Vielmehr verdeutlichen sie, dass weitere Arbeiten notwendig sind, um Konzepte, methodische Ansätze und die Datenerhebung zu verbessern und gegebenenfalls neue Datensätze zu entwickeln bzw. die bestehenden Modellinstrumente zu verbessern/validieren.

Die IRENA-Indikatoren können je nach ihrem Grad der Ausarbeitung in drei Kategorien unterteilt werden (siehe auch Tabelle im Anhang):

A. operationelle Indikatoren, bei denen sowohl das Konzept als auch die Messungen klar definiert sind und für die nationale und gegebenenfalls regionale Daten vorliegen;

B. Indikatoren, die zwar klar definiert sind, die aber noch nicht alle Informationsmöglichkeiten ausschöpfen, da entweder regionale oder harmonisierte Daten fehlen oder die zugrunde liegenden Modellbildungsansätze nicht ausgereift sind;

C. Indikatoren, die vor ihrem Einsatz noch grundlegend verbessert werden müssen. Entweder sind konzeptionelle oder methodische Verbesserungen notwendig, oder aber die Qualität der vorliegenden Daten ist noch unzureichend, es müssen noch weitere Daten erhoben werden oder die zugrunde liegenden Modelle müssen noch weiter verfeinert und validiert werden.

Darüber hinaus müssen die indikatorgestützten Auswertungen auch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgeweitet werden.

6. WEITERES VORGEHEN: KÜNFTIGE ARBEITEN AUF DEM GEBIET DER AGRARUMWELTINDIKATOREN

Künftige Arbeiten auf dem Gebiet der Agrarumweltindikatoren sollten sich auf folgende drei Schwerpunkte konzentrieren:

- Vereinfachung des IRENA-Indikatorsatzes und Verbesserung der Einsatzmöglichkeit für politische Zwecke;

- Konsolidierung des ausgewählten Indikatoren, Ausweitung auf die neuen Mitgliedstaaten und Beseitigung bestehender Schwachpunkte;

- Schaffung eines dauerhaften und stabilen Organisatonsrahmens für eine langfristige Anwendung des Indikatorensystems.

6.1. Vereinfachung IRENA-Indikatorsatzes und Verbesserung der Einsatzmöglichkeit für politische Zwecke

Angesichts bestimmter konzeptioneller und technischer Beschränkungen müssen diejenigen Indikatoren ausgewählt werden, die fortgeführt und detaillierter ausgearbeitet werden sollen.

Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl ist, inwiefern die Indikatoren bei politischen Entscheidungen als Informationsquelle genutzt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einbeziehung von Umweltbelangen anhand verschiedener Analyse- und Bewertungsebenen überwacht wird, d.h. es werden beispielsweise sektorspezifische Maßnahmen, horizontale Politikinstrumente und Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum im Kontext einer übergeordneten Integrationsstrategie betrachtet. Für die Analysen auf diesen unterschiedlichen Ebenen ist ein kohärenter Satz von Agrarumweltindikatoren notwendig, der sowohl die regionale Vielfalt landwirtschaftlicher Produktionssysteme (z. B. Spezialisierung, Produktionsmuster, Anbaumethoden) berücksichtigt, als auch die positiven und negativen Auswirkungen, die diese Systeme auf die verschiedenen Umweltressourcen haben. Ferner sollte der gesamte Indikatorsatz an künftige politische Erfordernisse angepasst werden können, z. B. an neue Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik sowie der GAP oder an Trends in einem breiteren sozioökonomischen Umfeld.

Derzeit gibt es Überlegungen, bestimmte Agrarumweltindikatoren in den gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen für die ländlichen Entwicklungsprogramme des Zeitraums 2007–2013 aufzunehmen. Diese gemeinsamen Indikatoren betreffen bestimmte wichtige Umweltaspekte, z. B. die biologische Vielfalt, Gebiete mit hohem Naturschutzwert, Wasser und den Klimawandel[12].

Ein weiteres Kriterium für die Auswahl der Indikatoren ist die technische Durchführbarkeit. Das IRENA-Projekt hat gezeigt, dass bestimmte Indikatoren zu komplex sind oder ihre Ausarbeitung einen unverhältnismäßigen Ressourceneinsatz erfordern würde.

Ferner sollen künftig einige IRENA-Indikatoren als Subindikatoren definiert und denjenigen Indikatoren zugeordnet werden, mit denen sie eng zusammenhängen.

Um die Integration von Umweltbelangen auf verschiedenen Ebenen überwachen zu können, schlägt die Kommission angesichts der bisherigen Ergebnisse Folgendes vor: Es soll ein Satz von 28 Hauptindikatoren fortgeführt werden, der sowohl 26 IRENA-Indikatoren als auch zwei neue Agrarumweltindikatoren (siehe Tabelle im Anhang) umfasst. |

- 6.2. Konsolidierung der ausgewählten Indikatoren, Ausweitung auf die neuen Mitgliedstaaten und Beseitigung bestehender Schwachpunkte

Mit IRENA ist es größtenteils gelungen, verfügbare und leicht zugängliche Informationen und Daten über Agrarumweltbelage auf Ebene der EU-15 zu nutzen. Nun müssen der vereinfachte Indikatorsatz fortgeführt, die entsprechenden Datenbanken aktualisiert und auf die neuen Mitgliedstaaten ausgeweitet werden.

Darüber hinaus muss das Informationspotenzial bestimmter Indikatoren noch stärker genutzt werden. Während eines Übergangszeitraums sollten die Indikatoren daher sowohl methodisch als auch konzeptionell verbessert werden. Ferner müssen insbesondere auf regionaler Ebene die notwendigen Daten erhoben oder ein einfacherer Zugang zu bestehenden Daten geschaffen werden. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten, die letztendlich für die Datenerhebung zuständig sind, sich in vollem Umfang beteiligen.

Die Kommission schlägt vor, die bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf administrative und statistische landwirtschaftliche Daten auszubauen, um den Datenbedarf hinsichtlich der Agrarumweltindikatoren effizienter decken zu können; gegebenenfalls neue EU-Studien zu konzipieren und auszuarbeiten, insbesondere über Bewirtschaftungsmethoden landwirtschaftlicher Betriebe und die Nutzung landwirtschaftlicher Betriebsmittel; das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen der Europäischen Union (INLB) im Rahmen der laufenden Aktualisierung des INLB effizienter und breiter zu nutzen, um der wachsenden Nachfrage nach Agrarumweltreporting und –analysen gerecht zu werden; erforderlichenfalls den Modellierungsrahmen zu validieren und zu verbessern; auch weiterhin besser geeignete Indikatoren für Landschaften, natürliche Lebensräume und biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zu ermitteln; Möglichkeiten zu untersuchen für eine verbesserte Erhebung von Daten aus Umweltüberwachungssystemen, insbesondere im Rahmen der Nitrat-Richtlinie, der Wasser-Rahmenrichtlinie sowie der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie; anhand räumlicher Zuordnungsmethoden (z. B. Neuaufteilung administrativer Agrardaten auf andere geografische Einheiten) und anderer Techniken für die Erhebung von Raumdaten (z. B. Flächenerhebungen, Georeferenzierungsmethoden); aus nicht öffentlichen Datenquellen (z. B. paneuropäische Vogelmonitoring-Datenbank). Gegebenenfalls müssen die bestehenden Datensätze konsolidiert und harmonisiert werden, um so ihre Transparenz und Qualität zu verbessern; anderer europäischer Initiativen wie der Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) und der Europäischen Infrastruktur für raumbezogene Informationen (INSPIRE); aus dem Globalen Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS); die Koordination mit anderen Indikatorprojekten auszubauen[13]. |

- 6.3. Schaffung eines dauerhaften und stabilen Organisationsrahmens für eine langfristige Anwendung des Indikatorensystems

Beim Aufbau eines Systems für die Überwachung von Umweltbelangen ist das Festlegen der geeigneten Indikatoren, Berechnungsmethoden und Datenquellen nur ein Teil der Arbeit.

Ein für verschiedene politische Zwecke nutzbares System wird nur dann voll funktionsfähig sein, wenn die zeitlich befristeten Projektarbeiten im Rahmen von IRENA in einen stabilen Prozess überführt werden, in dem systematisch Daten zur Entwicklung, Zusammenstellung, Fortführung und Aktualisierung der Indikatoren erhoben werden. Um Dauerhaftigkeit und Stabilität zu gewährleisten, sollte dieser Prozess von Eurostat geleitet und in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten, den Landwirtschafts- und Umweltministerien und anderen europäischer Einrichtungen (wie der EUA) umgesetzt werden.

Das Etablieren eines dauerhaften und stabilen Organisationsrahmens sollte ein vorrangiges Ziel sein, wenn es darum geht, Indikatoren auf Ebene der EU zu entwickeln. In diesem Zusammenhang muss auch festgelegt werden, welche Partnereinrichtungen künftig dauerhaft für das neue Informationssystem die Verantwortung übernehmen sollten, ohne dass dabei neue bürokratische Strukturen geschaffen werden müssen.

Die Kommission schlägt vor, einen dauerhaften und stabilen Organisationsrahmen für die langfristige Anwendung des Indikatorensystems zu etablieren. Dabei handelt es sich um ein langfristiges Projekt, bei dem sich die Mitgliedstaaten in vollem Umfang aktiv an der Erhebung und Bereitstellung der notwendigen Daten beteiligen sollten. |

- ANHANG

Vorschlag für einen konsolidierten Agrarumweltindikatorsatz

DPSIR | Nr. | Indikator | Stand der Ausarbeitung | Wichtigste Einschränkungen/Verbesserungsbedarf1 (X) |

Marktsignale und Verhalten | 4 | Fläche mit ökologischem Landbau | A |

[1] KOM(2001) 264, „Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung“.

[2] KOM(2000) 20 vom 26. Januar 2000.

[3] KOM(2001) 144 vom 20. März 2001.

[4] Mehr als 40 % der Fläche der EU-25 wird landwirtschaftlich genutzt.

[5] Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1).

[6] Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1).

[7] Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. 1).

[8] Beschluss 2006/144/EG des Rates vom 20. Februar 2006 (ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20).

[9] Einige der in der Mitteilung KOM(2000) 20 festgelegten 35 Indikatoren wurden in Subindikatoren unterteilt. Darüber hinaus wurde auf Antrag eines Mitgliedstaates ein Indikator für Ammoniakemissionen hinzugefügt.

[10] Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik.

[11] Die Eurostat-Gruppe „Landwirtschaft und Umwelt“ bildete im Rahmen des Projektes IRENA gemeinsam mit dem EUA-EIONET-Ausschuss ein Forum zur Konsultation der Mitgliedstaaten.

[12] Es handelt sich um folgende Indikatoren: Bestand der Feldvögel, Gebiete mit hohem Naturschutzwert, Bruttonährstoffbilanz und Erzeugung erneuerbarer Energien.

[13] Siehe letzter Absatz von Kapitel 3.1.

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