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Document 52005DC0473

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Zweckmäßigkeit des Erlasses europaweiter Vorschriften für die Schaffung weiterer Gliederungsebenen in der NUTS-Klassifikation

/* KOM/2005/0473 endg. */

52005DC0473

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Zweckmäßigkeit des Erlasses europaweiter Vorschriften für die Schaffung weiterer Gliederungsebenen in der NUTS-Klassifikation /* KOM/2005/0473 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 6.10.2005

KOM(2005)473 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Zweckmäßigkeit des Erlasses europaweiter Vorschriften für die Schaffung weiterer Gliederungsebenen in der NUTS-Klassifikation

HINTERGRUND

Anfang der 70er Jahre entwickelte die Kommission die „Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)“ als einheitliches und kohärentes System zur Einteilung des Gebiets der Europäischen Union im Hinblick auf die Erstellung von Regionalstatistiken für die Gemeinschaft. Rund 30 Jahre lang erfolgte die Anwendung und Aktualisierung der NUTS auf der Grundlage verschiedener Gentleman's Agreements zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, denen bisweilen lange und schwierige Verhandlungen vorausgingen. Die Arbeiten an einer Verordnung, mit der die NUTS den Status einer Rechtsvorschrift erhalten sollte, begannen im Frühjahr 2000. Die NUTS-Verordnung wurde im Mai 2003 erlassen und trat im Juli 2003 in Kraft[1].

In ihrer jetzigen Form unterteilt die NUTS jeden Mitgliedstaat in eine Reihe von Regionen der NUTS-Ebene 1. Diese werden wiederum in Regionen der NUTS-Ebene 2 unterteilt, die ihrerseits in Regionen der NUTS-Ebene 3 untergliedert werden.

Bis Anfang der 90er Jahre bestand die NUTS ausschließlich aus diesen drei Ebenen. Um einem wachsenden allgemeinen Bedarf an Informationen auf lokaler Ebene gerecht werden zu können, hat die Kommission ein infra-regionales Informationssystem eingerichtet; der erste Schritt zur Schaffung dieses Systems war die Erstellung einer gemeinschaftlichen Klassifikation lokaler Verwaltungseinheiten („LAU“), die mit der NUTS kompatibel ist. Gemäß den für die NUTS geltenden Grundsätzen wurden zwei neue Ebenen (sie wurden als LAU bezeichnet) eingeführt; allerdings wurde nur die tiefste Ebene (LAU-Ebene 2) für alle Mitgliedstaaten festgelegt. Diese Ebene entspricht in der Regel dem Konzept der „Gemeinde” („municipality“ oder „commune“).

Als die NUTS-Verordnung im Rat erörtert wurde, waren die Ansichten über die Zahl der von der Verordnung vorzusehenden NUTS-Ebenen geteilt. Viele Länder befürworteten die Beibehaltung von nur drei Ebenen, einige andere (die in dieser Haltung vom Europäischen Parlament unterstützt wurden) sprachen sich für die Einbeziehung der Ebenen 4 und 5 aus, d. h. der derzeitigen LAU-Ebenen 1 und 2. Um die unterschiedlichen Meinungen miteinander in Einklang zu bringen, erklärte sich die Kommission bereit, innerhalb von zwei Jahren die Zweckmäßigkeit der Aufnahme von weiteren NUTS-Ebenen in die Verordnung zu prüfen. Daher sieht Artikel 2 Absatz 5 der NUTS-Verordnung Folgendes vor:

„Jeder Mitgliedstaat kann weitere hierarchische Gliederungsebenen vorsehen, wodurch die NUTS-Ebene 3 untergliedert wird. Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Mitteilung über die Zweckmäßigkeit des Erlasses europaweiter Vorschriften für die Schaffung weiterer Gliederungsebenen in der NUTS-Klassifikation vor.“

Was würde es angesichts der Grundsätze der Verordnung bedeuten, wenn sie eine zusätzliche NUTS-Ebene vorsehen würde?

- Die NUTS-Ebene 4 wäre eine Untergliederung der Regionen der NUTS-Ebene 3.

- Die Regionen der NUTS-Ebene 4 müssten das Gebiet jedes einzelnen Landes vollständig abdecken.

- Die regionale Untergliederung würde mindestens drei Jahre lang unverändert bleiben; erst dann wären weitere Änderungen möglich.

- Es würden Bevölkerungsunter- und -Obergrenzen gelten.

- Es müssten vollständige Listen mit den Bezeichnungen der Regionen der Ebene 4 bereitgestellt werden.

- Es müssten spezielle Vorschriften zur Einbeziehung von Änderungen der NUTS-Ebene 4 in Artikel 5 ausgearbeitet werden.

Die Aufnahme einer zusätzlichen Gliederungsebene in die NUTS-Verordnung würde somit sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Kommission einen beträchtlichen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeuten. Die Kommission hat in den letzten Monaten untersucht, ob die Vorteile, die mit der Schaffung einer zusätzlichen NUTS-Ebene verbunden wären, größer wären als der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand.

In der vorliegenden Mitteilung sind die Ergebnisse dieser Untersuchung der Kommission dargestellt.

Anhörung der Mitgliedstaaten

Die Kommission hat zunächst die statistischen Ämter der Mitgliedstaaten zu dem Thema gehört, und zwar mittels eines Fragebogens, der allen nationalen statistischen Ämtern am 15. Juni 2004 zugesandt und von allen 25 Mitgliedstaaten beantwortet wurde.[2] Die Antworten waren sehr unterschiedlich, und zwar sowohl was ihre Länge als auch was ihren Inhalt betrifft. Sie ermöglichen die folgenden Schlussfolgerungen:

- In den allermeisten Ländern existiert eine regionale Gliederungsebene zwischen der NUTS-Ebene 3 und der LAU-Ebene 2, d. h. auf der LAU-Ebene 1.

- Diese LAU-Ebene 1 wird auch für die Erhebung und Verbreitung von Regionalstatistiken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaates verwendet.

- In nur sehr wenigen Mitgliedstaaten existieren mehrere regionale Gliederungsebenen zwischen der NUTS-Ebene 3 und der LAU-Ebene 2. Der Vorschlag der Kommission kann sich daher auf die LAU-Ebene 1 beschränken.

- In den meisten Ländern verändern sich die Grenzen der LAU-Ebene 1 nie oder selten. Stabilität ist daher praktisch garantiert.

- Nur sehr wenige Mitgliedstaaten geben Bevölkerungsgrenzen für die Regionen der NUTS-Ebene 4 an. Diese Frage wird als schwierig angesehen.

- Bezüglich der Frage, ob eine NUTS-Ebene 4 auf europäischer Ebene in die Verordnung aufgenommen werden sollte, sind die Meinungen offensichtlich geteilt. Wertet man die Antworten von Frankreich und Finnland (die funktionale Regionen befürworten, bei denen es sich nicht um Untergliederungen der Regionen der NUTS-Ebene 3 handelt) als Ablehnung, so sprechen sich 14 der 25 Mitgliedstaaten gegen die Aufnahme einer weiteren NUTS-Ebene in die Verordnung aus.

Die letztgenannte Frage wurde mit den Mitgliedstaaten auf einer Arbeitsgruppensitzung, die vom 3. bis 5. November 2004 in Luxemburg stattfand, eingehend erörtert. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen war man sich darüber einig, dass die LAU-Ebene 1 europaweit harmonisiert werden und dass die Kommission die Kommunikation fördern und als Koordinator fungieren sollte; die Aufnahme der LAU-Ebene 1 als NUTS-Ebene 4 in die NUTS-Verordnung wurde jedoch abgelehnt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass (auf freiwilliger Basis übermittelte) Daten auf der LAU-Ebene 1 sehr begrüßt und in die entsprechende Datenbank eingegeben würden.

Beurteilung

Im Anschluss an die Anhörung der Mitgliedstaaten hat die Kommission ihre Beurteilung auf der Grundlage des nachstehenden Analyserahmens abgeschlossen:

1. WELCHE ERFORDERNISSE DER EU-POLITIK RECHTFERTIGEN DIE SCHAFFUNG EINER ZUSÄTZLICHEN NUTS-EBENE?

Regionalstatistiken werden in erster Linie für die Kohäsionspolitik benötigt. Die tiefste Ebene, auf der entsprechende Daten geliefert werden, ist derzeit und in absehbarer Zukunft die NUTS-Ebene 3. Es konnte nicht festgestellt werden, dass Regionalstatistiken für andere Politikbereiche auf einer tieferen NUTS-Ebene benötigt werden.

In dem Maße, in dem die Union größer wird, dürfte die Verwendung von Regionalstatistiken für Politikzwecke höchstwahrscheinlich in erster Linie in geografischer Hinsicht ausgedehnt werden. Das Subsidiaritätsprinzip könnte zur Folge haben, dass die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen (etwa den Urban-Programmen) Daten in einer tieferen Untergliederung vorlegen, doch kann und sollte die Kommission diese Gliederungsebene nicht unionsweit verwalten.

Aus der Sicht der EU-Politik ist die Aufnahme einer zusätzlichen Gliederungsebene in die NUTS-Verordnung somit nicht gerechtfertigt.

2. INWIEWEIT IST ES MÖGLICH, EINE FÜR ALLE MITGLIEDSTAATEN VERBINDLICHE NUTS-EBENE 4 IN EINKLANG MIT DEN GRUNDSÄTZEN DER VERORDNUNG IN DIESE AUFZUNEHMEN?

Angesichts des großen Widerstandes der Mehrheit der nationalen statistischen Ämter erscheint es relativ problematisch, alle Mitgliedstaaten zur Einführung einer NUTS-Ebene 4, die das gesamte Land abdeckt, zeitlich stabil ist, bestimmte Größenkriterien erfüllt usw., zwingen zu wollen.

Viele statistische Ämter hatten gute Argumente gegen die Einführung einer offiziellen zusätzlichen NUTS-Ebene: Die Schaffung einer vierten Ebene der regionalen Untergliederung käme der Qualität und der Vergleichbarkeit der europäischen Statistiken nicht zugute. Die auf Verwaltungsregionen basierenden Gebietsgliederungen bestehen aus sehr unterschiedlichen Gebietstypen, die mit zunehmender Gliederungstiefe zunehmend unterschiedlich werden. Bevölkerungsgrenzen alleine würden, wenn sie auf relativ kleine „Regionen“ angewandt würden, weder eine Vereinheitlichung der Gebiete bewirken noch ihre Verwendbarkeit verbessern. Die flexible (d. h. fallweise) Verwendung anderer Gebietsgliederungen als der NUTS-Ebenen 1 bis 3 wird, falls sie für Politikzwecke erforderlich ist, dagegen befürwortet.

3. WELCHE VORTEILE HÄTTE ES, WENN EINE ZUSÄTZLICHE NUTS-EBENE IN DER VERORDNUNG VORGESCHRIEBEN WÜRDE?

Ein erster „Kandidat“ für die regelmäßige Erstellung von Statistiken auf der NUTS-Ebene 4 wären jährliche Bevölkerungsdaten. Zurzeit erhält die Kommission alle zehn Jahre aus der Volkszählung stammende detaillierte Bevölkerungsdaten auf der LAU-Ebene 2 (Gemeinden). Aktuellere und harmonisierte Daten auf der LAU-Ebene 1 (bzw. der NUTS-Ebene 4) würden detaillierte Analysen regionaler Entwicklungen auf europäischer Ebene ermöglichen.

4. INWIEWEIT WÄREN DIE ZUSÄTZLICHEN RESSOURCEN GERECHTFERTIGT, DIE FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DATEN AUF EINER EVENTUELLEN NUTS-EBENE 4 BENÖTIGT WÜRDEN?

In diesem Zusammenhang sind zwei verschiedene Arten von Kosten zu unterscheiden: die Ressourcen, die für die laufende Aktualisierung der Struktur einer zusätzlichen NUTS-Ebene benötigt würden (Verwaltung der Codes und der Bezeichnungen der Regionen, Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte, Verwaltung von Veränderungen usw.), und die für die Erstellung der statistischen Daten erforderlichen Ressourcen. Die NUTS-Verordnung betrifft lediglich die Klassifikation an sich und NICHT die statistischen Daten, für die andere statistische Rechtsvorschriften maßgebend sind. Derzeit existiert kein Rechtsrahmen für die Erhebung von Daten auf einer tieferen Ebene als der NUTS-Ebene 3, und die Erhebung von detaillierten Daten ist derzeit nicht geplant. Es erscheint daher nicht angebracht, knappe Ressourcen für die Führung einer Klassifikation aufzuwenden, bei der derzeit nicht vorgesehen ist, dass sie als Grundlage für die Erhebung statistischer Daten verwendet werden soll.

FAZIT

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Aufnahme einer zusätzlichen Gliederungsebene in die NUTS-Verordnung derzeit nicht ins Auge gefasst werden sollte. Die Dienststellen sollten ihre Bemühungen stattdessen auf die statistischen Daten auf den bereits bestehenden NUTS-Ebenen konzentrieren; dabei geht es in erster Linie um die Konsolidierung in der erweiterten EU, die Verbesserung der Qualität und die Beschaffung zusätzlicher Regionaldaten, wenn diese für Politikzwecke benötigt werden.

Ferner sollte die Kommission die europaweite informelle Harmonisierung der LAU-Ebene 1 aktiv unterstützen. Dazu gehören ein intensiver Meinungsaustausch zwischen den statistischen Ämtern, der von der Kommission gefördert und unterstützt werden sollte, und die Ausarbeitung von Leitlinien für die Harmonisierung der Konzepte für die Definition der Regionen der LAU-Ebene 1.

Es wird vorgeschlagen, dass der Stand der Dinge zu gegebener Zeit erneut überprüft werden sollte. Der günstigste Zeitpunkt hierfür dürfte in Einklang mit dem nächsten Planungszeitraum für die Kohäsionspolitik 2008 sein.

ANHANG

4.1. Fragebogen für die Mitgliedstaaten

Frage 1

Gibt es in Ihrem Land eine offizielle Ebene der Gebietsgliederung, die tiefer ist als die NUTS-Ebene 3 (und höher als die LAU-Ebene 2, d. h. die Ebene der lokalen Verwaltungseinheiten) und die für statistische Zwecke verwendet wird? Wenn ja, beschreiben Sie bitte diese Ebene Ihrer Gebietsklassifikation (Anzahl der Regionen, Durchschnittsgröße, mit oder ohne Verwaltungsfunktion, Stellung in der Hierarchie der Regionen).

Frage 2

Gibt es in Ihrem Land mehr als eine Ebene der Gebietsgliederung, die zwischen der NUTS-Ebene 3 und der LAU-Ebene 2 liegt und für statistische Zwecke verwendet wird? Wenn ja, beschreiben Sie bitte alle diese Ebenen und geben Sie an, wodurch sie sich unterscheiden. Bitte beantworten Sie in diesem Fall die nachstehenden Fragen für alle diese Ebenen.

Frage 3

Werden in Ihrem Land Regionalstatistiken auf dieser unterhalb der NUTS-Ebene 3 liegenden Ebene verwendet, erhoben und verbreitet? Bitte nennen Sie einige Beispiele für statistische Bereiche, über die regelmäßig Daten auf dieser niedrigen Gliederungsebene erstellt und/oder verbreitet werden.

Frage 4

Wie häufig ändern sich die Grenzen der Einheiten dieser Ebene ihrer Gebietsklassifikation? Sie können sowohl die Häufigkeit als auch die Zahl der von derartigen Änderungen betroffenen Einheiten angeben.

Frage 5

Würden Sie, unabhängig von der Situation in Ihrem Land, die Einführung einer unterhalb der NUTS-Ebene 3 liegenden NUTS-Ebene für die Europäische Union begrüßen? Würden Sie eine zusätzliche Ebene (NUTS-Ebene 4) oder mehrere zusätzliche Ebenen (NUTS-Ebenen 4, 5 …) vorziehen? Bitte begründen Sie Ihre Angaben.

Frage 6

Wie sollten die Bevölkerungsgrenzen für die zusätzliche(n) NUTS-Ebene(n) Ihrer Meinung nach aussehen?

Frage 7

Haben Sie weitere Anmerkungen zu der Frage zusätzlicher NUTS-Ebenen?

4.2. Anhang 2: Überblick über die Antworten der Mitgliedstaaten

Regionale Gliederungsebene unterhalb von NUTS 3? | Mehr als eine Ebene? | Erhebung und Veröffentlichung von Daten? | Häufigkeit von Grenzänderungen | Befürwortet das NSA eine NUTS-Ebene unterhalb von Ebene 3? | Bevölkerungsgrenzen? |

Belgien | Nein | ▬ | ▬ | ▬ | Nein | ▬ |

Tschech. Rep. | Ja | Z. T. | Ja | Selten | Nein | ▬ |

Dänemark | Nein | ▬ | ▬ | ▬ | Nein | ▬ |

Deutschland | Z. T. | Nein | Ja | Häufig | Nein | ▬ |

Estland | Ja | Nein | Ja | Selten | Ja | 30 000 - 500 000 |

Griechenland | Ja | Nein | Ja | Selten | Ja | Schwierig |

Spanien | Ja | Für bestimmte Bereiche | Nein | Selten | Ja | Schwierig |

Frankreich | Nicht für statistische Zwecke | Nein | Nein | Selten | Funktionale Regionen | 50 000 - 150 000 |

Irland | Ja | Nein | Ja | Selten | Nein | ▬ |

Italien | Ja | Nein | In Zukunft | Alle 10 Jahre | Ja | Bisher keine Antwort |

Zypern | Ja | Nein | Ja | Nie | Ja | 40 000 - 150 000 |

Lettland | Ja, wird aber abgeschafft | Nein | Ja | Selten | Nein | ▬ |

Litauen | Ja | Nein | Ja | Selten | Nein | ▬ |

Luxemburg | Ja | Für bestimmte Bereiche | Ja | Selten | Ja | Schwierig |

Ungarn | Ja | Nein | Ja | Häufig | Nein | ▬ |

Malta | Ja | Nein | Ja | Selten | Unter Umständen | 30 000 - 130 000 |

Niederlande | Nein | ▬ | ▬ | ▬ | Nein | ▬ |

Österreich | Ja | Nein | Ja | Nie | Nein | ▬ |

Polen | Ja | Nein | Ja | Häufig | Ja | Durchschnitt der Länder |

Portugal | Ja | Nein | Ja | Selten | Ja (Vorbehalte) | ▬ |

Slowenien | Ja | Nein | Ja | Häufig | Unter Umständen | Schwierig |

Slowakische Republik | Ja | Nein | Ja | Selten | Nein | Schwierig |

Finnland | Ja | Nein | Ja | Häufig | Funktionale Regionen | Ist nicht sinnvoll |

Schweden | Ja | Nein | Nein | Nie | Nein | ▬ |

Vereinigtes Königreich | Ja | Ja | Ja | Selten | Ja | 25 000 - 150 000 |

[1] Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (Abl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).

[2] Der Fragebogen und eine Übersicht über die Antworten der Mitgliedstaaten sind dieser Mitteilung als Anhang beigefügt.

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