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Document 52004DC0394

Arbeitsdokument der Kommission - Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche - eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses

/* KOM/2004/0394 endg. */

52004DC0394

Arbeitsdokument der Kommission - Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche - eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses /* KOM/2004/0394 endg. */


ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSION - Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche - eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses

1. inleitung

Diese Bestandsaufnahme ist eine Folgemaßnahme zur Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rates, der ,die Absicht der Kommission zur Kenntnis [nahm], eine jährliche Bestandsaufnahme in Bezug auf den Cardiff-Prozess zur Einbeziehung von Umweltbelangen und eine regelmäßige Überprüfung der Umweltpolitik vorzunehmen und darüber rechtzeitig zu berichten, so dass die Ergebnisse ab 2004 bei der Erstellung ihrer künftigen Frühjahrsberichte Berücksichtigung finden können." [1]. Die Bestandsaufnahme ergänzt die im Dezember 2003 angenommene Mitteilung über die Überprüfung der Umweltpolitik 2003 [2] und ist vor diesem Hintergrund zu sehen.

[1] Absatz 58, Schlussfolgerungen des Rates, Europäischer Rat von Brüssel, 20.-21. März 2003.

[2] KOM 2003 (745) vom 3.12.2003.

Bei der Einbeziehung von Umweltbelangen wird von dem Prinzip ausgegangen, dass die für eine nachhaltige Entwicklung erforderlichen Verbesserungen nicht alleine durch umweltpolitische Maßnahmen erreicht werden können. Die notwendigen Veränderungen zur Verminderung von Umweltbelastungen in Fischfang, Landwirtschaft, Verkehr, Energieversorgung und anderen Bereichen, um so eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, können nur durch die Einbeziehung von Umweltbelangen in diese Sektoren erreicht werden. [3]

[3] Siehe Kasten.

Auf EU-Ebene wurde die Bedeutung der Einbeziehung von Umweltbelangen in Artikel 6 EG-Vertrag anerkannt, dem zufolge ,die Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung der [...] Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden." [4]. Die Einbeziehung von Umweltbelangen erhielt im Jahr 1998 einen institutionellen Anstoß, als der Europäische Rat den so genannten Cardiff-Prozess in Gang brachte und verschiedene Ratstagungen aufforderte, entsprechende Strategien zu entwickeln.

[4] Dies wurde im Verfassungsentwurf bestätigt, den der Konvent für die Zukunft Europas am 18. Juli 2003 vorgelegt hat (Artikel II-37 und III-4). - siehe http://european-convention.eu.int/DraftTreaty.asp?lang=DE

Die EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung, die in Göteborg im Jahr 2001 verabschiedet wurde, ging einen Schritt weiter, indem sie sowohl die Verfolgung prioritärer Umweltziele als auch die Einbeziehung von Umweltbelangen zusammen mit wirtschaftlichen und sozialen Zielen verlangt. Die Strategie gibt eine langfristige Perspektive vor, die eine dynamische Wirtschaft mit dem sozialen Zusammenhalt und hohen Umweltstandards verbindet. Dies setzt eine erneute Betonung der Kohärenz und der Einbeziehung der Politiken gemäß den Schlussfolgerung des Europäischen Rates von 2001 voraus, in denen die EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung angenommen und der Rat aufgefordert wurde, ,die Sektorstrategien für die Einbeziehung der Umweltdimension in alle einschlägigen Bereiche der Gemeinschaftspolitik im Hinblick auf ihre möglichst baldige Umsetzung fertig zu stellen und weiterzuentwickeln" und dabei sollten ,Die einschlägigen Ziele, die im neuen 6. Umweltaktionsprogramm und in der Strategie für nachhaltige Entwicklung festgelegt sind, ... berücksichtigt werden.

Der stärker ganzheitlich ausgerichtete, langfristige Ansatz der Sektorstrategien für die Einbeziehung der Umweltdimension wird auf EU-Ebene durch das erweiterte Instrument für die Folgenabschätzung ergänzt, das seiner Konzeption nach bei Vorschlägen für einzelne Politikmaßnahmen oder -initiativen [5] verwendet werden soll. Beides sind Instrumente, die von entscheidender Bedeutung dafür sind, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung herzustellen und auf diese Weise eine stärkere Einbeziehung der Umweltbelange zu erreichen.

[5] Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Plan-UVP sind andere Instrumente zur Förderung der Einbeziehung von Umweltbelangen auf nationaler oder regionaler Ebene (für Projekte, Pläne und Programme).

Die Prozesse, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, haben in mehreren Sektoren zu Verbesserungen für die Umwelt geführt. Das Tempo der Fortschritte auf dem Weg zu einer stärkeren Einbeziehung der Umweltdimension wäre allerdings höher, würden alle Sektoren die in den vergangenen fünf Jahren eingegangenen Verpflichtungen erfuellen. Dies wird ein schwieriges Unterfangen sein: Da viele der ,niedrig hängenden Früchte" der Umweltintegration bereits gepflueckt wurden, müssen die künftigen Anstrengungen zur Umkehr fortgesetzter, nicht nachhaltiger Trends den Schwerpunkt vermehrt auf Strukturreformen legen, die in den betroffenen Sektoren Spannungen mit etablierten Interessengruppen verursachen können. Darüber hinaus sind Maßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich, um im Hinblick auf die auf der EU-Ebene eingegangenen Verpflichtungen Ergebnisse zu erzielen, da die Zuständigkeiten der Gemeinschaft in vielen Bereichen beschränkt sind.

In der Bestandsaufnahme werden zunächst die Rahmenbedingungen für die Einbeziehung der Umweltbelange auf der EU-Ebene seit dem Beginn des Cardiff-Prozesses im Jahr 1998 dargelegt. Anschließend wird der Stand der Einbeziehung der Umweltdimension in den Sektoren, die um die Entwicklung von Integrationsstrategien ersucht wurden, kurz zusammengefasst. Abschließend wird in den Schlussfolgerungen erläutert, wie die Einbeziehung der Umweltdimension auf der EU-Ebene vorangebracht werden kann. In ihnen werden vorrangige Maßnahmen herausgestellt, durch die die Umsetzung des Cardiff-Prozesses vorangetrieben und dieser Prozess durch ergänzende Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und auf Gemeinschaftsebene ergänzt werden kann, was insbesondere dadurch erreicht werden könnte, dass man auf den vorhandenen umweltpolitischen Ansätzen aufbaut, diese anpasst und Lösungen sucht, die allen Beteiligten zugute kommen.

2. EU-Rahmen für die einbeziehung der umweltdimension

Nach der Aufnahme einer neuen Klausel über die Einbeziehung der Umweltschutzerfordernisse in den Vertrag von Amsterdam im Jahr 1997 unterstrich der Europäische Rat auf seiner Tagung in Luxemburg (Dezember 1997) ,seine - in dem künftigen Artikel 6 des Vertrags zum Ausdruck kommende - Überzeugung, dass die Erfordernisse des Umweltschutzes in die Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft einbezogen werden müssen, insbesondere um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern". und ersuchte er die Kommission, ,im Hinblick darauf ihm vor seiner Tagung im Juni 1998 eine Strategie zur Erreichung dieses Ziels zu unterbreiten" [6].

[6] Vgl. Punkt 56 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates in Luxemburg (12./13. Dezember 1997).

Mit der Mitteilung der Kommission ,Partnerschaft für Integration" [7] wurde diesem Ersuchen entsprochen und wurden Maßnahmen hervorgehoben, die erforderlich sind, um Artikel 6 in konkrete Ergebnisse im Bereich der Einbeziehung der Umweltschutzerfordernisse umzusetzen. Zu den wichtigsten Leitlinien gehörten die folgenden:

[7] KOM(1998) 333 vom 27. Juni 1998.

* Die Verpflichtung der Kommission, sicherzustellen, dass durch die Einführung eines detaillierten Verfahrens für die Umweltfolgenabschätzung Umweltbelange bei ihren wichtigen politischen Initiativen berücksichtigt werden.

* Die Verpflichtung der Kommission, die EU-Politik zu überprüfen und Strategien für Maßnahmen in Schlüsselsektoren zu erarbeiten, wozu auch die Festlegung von Politik- und Erfolgsindikatoren und von indikativen Zielen gehört.

* Die Aufforderung an den Rat, eine Reihe vorrangiger Maßnahmen für die Einbeziehung von Umweltschutzerfordernissen und wirksame Mechanismen für die Überwachung der Umsetzung der Strategie zu ermitteln.

* Die Aufforderung an den Europäischen Rat, in regelmäßigen Abständen die Einbeziehung von Umweltfragen in wichtige Politikbereiche zu überprüfen.

Fünf Jahre danach wurden bedeutende Fortschritte dabei gemacht, die oben genannten Leitlinien zu konkretisieren und die Einbeziehung von Umweltfragen weiter voranzubringen, wozu die folgenden Meilensteine gehören:

* Der Beginn des Cardiff-Prozesses 1998. Der Europäische Rat hat einen bedeutenden Schritt zur praktischen Anwendung von Artikel 6 dadurch getan, dass er die unterschiedlichen Fachräte ersucht hat, Strategien und Programme auszuarbeiten, die darauf abzielen, Umweltbelange in ihre Politikbereiche einzubeziehen, wobei mit den Politikbereichen Energie, Verkehr und Landwirtschaft begonnen werden sollte. Der Prozess umfasst inzwischen neun Sektoren (zusätzlichen zum Verkehrs-, Landwirtschafts- und Energiesektor deckt der Cardiff-Prozess die Bereiche Industrie, Binnenmarkt, Entwicklung, Fischerei, Allgemeine Angelegenheiten sowie Wirtschaft und Finanzen ab), die alle Integrationsstrategien verabschiedet haben.

* 1999 wurden auf der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki weitere Klarstellungen in Bezug auf die Umsetzung der Umweltintegrationsstrategien erreicht. Dort wurde Folgendes ausgesagt: ,Auf die endgültige Festlegung der Strategien für die einzelnen Sektoren sollte ihre sofortige Durchführung folgen. Hierbei ist für eine regelmäßige Evaluierung und Beobachtung sowie für Folgemaßnahmen Sorge zu tragen, damit die Strategien angepasst und vertieft werden können. Die Kommission und der Rat werden nachdrücklich dazu aufgefordert, hierfür angemessene Instrumente zu entwickeln und eine anwendbare Datengrundlage zu schaffen." [8]

[8] Punkt 47, Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates in Helsinki (10./11. Dezember 1999).

* Mit der Annahme der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung durch den Europäischen Rat von Göteborg und der Aufnahme einer dritten, umweltbezogenen Säule in die Strategie von Lissabon brachte das Jahr 2001 im Prozess der Einbeziehung der Umweltdimension eine Wende. Wirtschaftswachstum und sozialer Zusammenhalt müssen nunmehr zusammen mit dem Umweltschutz gefördert werden. In diesem neuen politischen Kontext ersuchte der Europäische Rat den Rat, ,die Sektorstrategien für die Einbeziehung der Umweltdimension in alle einschlägigen Bereiche der Gemeinschaftspolitik im Hinblick auf ihre möglichst baldige Umsetzung fertig zu stellen und weiterzuentwickeln [...]. Die einschlägigen Ziele, die im neuen 6. Umweltaktionsprogramm und in der Strategie für nachhaltige Entwicklung festgelegt sind, sollten berücksichtigt werden. [9]" Die im Rahmen des Cardiff-Prozesses konzipierten Strategien für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die einzelnen Sektoren sind daher eine der Möglichkeiten, die ökologischen Ziele der Strategie für die nachhaltige Entwicklung umzusetzen.

[9] Punkt 32, Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates in Göteborg (15./16. Juni 2001).

* Als Teil der Umsetzung der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung wurde 2002 in der Kommission ein einheitliches System [10] für die Ex-ante-Folgenabschätzung aller wichtigen politischen Vorschläge eingeführt, das 2003 mit einer Pilotphase für 43 politische Vorschläge begann. Mit diesem System können beim Erlass neuer politischer Vorschläge in Einzelfällen auf Informationen beruhende Kompromisse, die sich auf eine gründliche Analyse der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen stützen, eingegangen werden. Das System ist eine wesentliche Ergänzung des stärker ganzheitlich ausgerichteten Ansatzes der sektorspezifischen Strategien.

[10] Mitteilung der Kommission über Folgenabschätzung, KOM(2002) 276 endg. vom 5. Juni 2002.

* Im September 2002 wurde mit dem Inkrafttreten des 6. Umweltaktionsprogramms [11] (6. UAP) die Bedeutung der Einbeziehung von Umweltbelangen erneut betont. Die Entwicklung thematischer Strategien zu wichtigen Umweltfragen im Rahmen des 6. UAP ist eine Möglichkeit, die die Einbeziehung fördern wird, da die Strategien querschnittlich angelegt sind und gemeinsame Maßnahmen in vielfältigen Politikbereichen erfordern.

[11] Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, ABl. L 242 vom 10. September 2002.

* Im Oktober 2002 rief der Rat (Umwelt) den Europäischen Rat auf, ,die für Bildung, Gesundheit, Verbraucherfragen, Tourismus, Forschung, Beschäftigung und Sozialpolitik zuständigen Fachräte zu ersuchen, Strategien zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch Einbeziehung von Umweltbelangen in ihre bestehenden Politiken und Maßnahmen zu entwickeln. [12]"

[12] Punkt 9 der Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) zur Umsetzung der Strategie der Union für nachhaltige Entwicklung und für die auf dem Weltgipfel in Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen zu den Umweltaspekten (Brüssel, 17. Oktober 2002).

* Mit Stand 2003 haben die meisten der derzeitigen und der neuen EU-Mitgliedstaaten nationale Strategien für die nachhaltige Entwicklung konzipiert, von denen viele sich mit der Einbeziehung der Umweltdimension und der Kohärenz der Politik befassen.

umweltbelastungen in den wichtigsten Integrationssektoren

Im Folgenden soll veranschaulicht werden, welchen Herausforderungen durch die Einbeziehung von Umweltbelangen begegnet werden soll, und werden einige der akutesten Umweltbelastungen in maßgeblichen Politikbereichen, in denen die Integration der Umweltdimension ansteht, dargestellt. Diese Belastungen wurden aufgezeigt, und die EU ergreift zur Zeit Maßnahmen, um diese, wie in Abschnitt 3 beschrieben, anzugehen [13]. In vielen Fällen sind diese Maßnahmen zu neu, als dass ihr Nutzen sich umfassend bemerkbar macht. Angesichts der besonderen Schwere einige der aktuellen nicht nachhaltigen Trends im Umweltbereich müssen kontinuierlich weitere Anstrengungen zur Einbeziehung von Umweltbelangen auf der EU-Ebene und der nationalen Ebene unternommen werden.

[13] Im Verkehrssektor bspw. Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsverlagerung vom Straßen- und Luftgüterverkehr hin zu den umweltfreundlicheren Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraßen, die Biokraftstoff-Richtlinie mit einem Ziel eine Marktanteils von 5,75% an allen Kraftstoffen bis zum Jahre 2010, der Vorschlag für eine Anpassung der Eurovignette-Richtlinie sowie Kraft- und Heizstoffbesteuerung mit niedrigeren Mindeststeuersätzen für Kraft- und Heizstoffe mit niedrigeren CO2-Emissionen.

Fischerei: Auswirkungen des Menschen auf die Meeresumwelt durch die Fischerei, aber auch durch den vom Menschen verursachten Klimawandel, durch die Einleitung von Schadstoffen und Nährstoffen und durch eine vielfältige Nutzung des Meeresbodens, etwa durch den Abbau von Gesteinsmaterial und die Ölförderung. Die Fischbestände an sich unterliegen auch zyklischen Schwankungen. Trotz dieser Fakten ist das fortgesetzte Überfischen die Hauptursache dafür gewesen, dass die Laichbestände und die Anlandungen in den letzten 25 Jahren um die Hälfte zurückgegangen sind, obwohl Anstrengungen zur Lösung des Problems unternommen wurden. 40 % aller EU-Fänge stammen aus Beständen, die der Bewertung nach außerhalb sicherer biologischer Grenzen sind. Bei bestimmten Fischarten, insbesondere bei demersalen und diadromen Fischarten, beträgt der Prozentsatz sogar 60 %. Die Situation ist bei bestimmten Fischarten, z. B. bei Kabeljau und Seehecht, noch akuter. Allerdings ist die Lage nicht bei allen Beständen schlecht. Die pelagischen Bestände und die Garnelen- und Kaisergranatbestände haben in den letzten zwanzig Jahren zugenommen. Die Erholung pelagischer Fischarten, etwa des Nordseeherings, nach einem Zusammenbruch der Bestände in den siebziger Jahren, zeigt, welche Möglichkeiten der Bestandserholung es gibt, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Im jüngsten Bericht des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) vom Oktober 2003 wird bestätigt, dass Erholungsmaßnahmen notwendig sind, um die Wiederauffuellung einer Reihe von Beständen zu gewährleisten [14]. Angesichts dieser Lage wurden zahlreiche Maßnahmen getroffen; unlängst wurden auf der Tagung des Rates "Fischerei" vom Dezember 2003 Bestandserholungspläne für eine Reihe von Arten und erstmalig seit dem Beginn der Gemeinsamen Fischereipolitik im Jahr 1983 mehrjährige Bewirtschaftungspläne vereinbart.

[14] Dazu gehören der Kabeljau in der Nordsee, im Skagerrak, im östlichen Ärmelkanal und westlich von Schottland, für die der ICES eine Null-Quote empfiehlt. Der ICES hat die gleiche Empfehlung für Wittling in der Irischen See abgegeben. Für Seehecht in den Gewässern von Irland bis Portugal empfiehlt der ICES Wiederauffuellungspläne und für den südlichen Seehechtbestand eine Null-Quote. Bestandserholungspläne werden auch für die Scholle in der Nordsee, für Kabeljau und Scholle in der Keltischen See und für Seezunge im westlichen Ärmelkanal und im Golf von Biskaya empfohlen. Vgl. Bericht des Internationalen Rates für Meeresforschung über Kabeljau- und andere Fischbestände im Nordostatlantik (24. Oktober 2003). - http://www.ices.dk/committee/acfm/comwork/report/asp/acfmrep.asp)

Verkehr: Der Verkehrssektor ist für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU und für den kommerziellen, wirtschaftlichen und kulturellen Austausch von entscheidender Bedeutung. Mit zunehmender Wirtschaftstätigkeit und steigenden Einkommen war ein Trend zu einer stärkeren Verkehrsnachfrage, vor allem im Straßenverkehr und im Luftverkehr, zu verzeichnen. Es gab erhebliche Fortschritte bei der Fahrzeug- und Kraftstofftechnologie, die zu einer Verminderung der lokalen Luftschadstoffe geführt haben. Jedoch wurden Fortschritte in der Kraftstoffeffizienz durch den Anstieg des Personen- wie auch des Güterverkehrs mehr als wettgemacht, was zu einer Nettozunahme der Treibhausgasemissionen geführt hat (Datenbank der Europäischen Umweltagentur zur internationalen Klimawandel-Partnerschaft). In der EU sind die Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor (hauptsächlich CO2-Emissionen) zwischen 1990 und 2000 um 20 % gestiegen und machen nunmehr 21 % aller Treibhausgasemissionen der EU aus, wodurch die Verbesserungen neutralisiert wurden, die in anderen Sektoren erzielt wurden. Auf lokaler Ebene bleiben bedeutende Probleme, insbesondere Staus, Lärmbildung und Partikelemissionen durch Dieselnutzung.

Landwirtschaft: Die Hälfte der Gesamtfläche der EU wird landwirtschaftlich genutzt - dies allein schon bedeutet, dass die Landwirtschaft für die natürliche Umwelt der EU wichtig ist. Im Laufe der Jahrhunderte hat die Landwirtschaft zur Schaffung und Erhaltung einer Vielzahl wertvoller naturnaher Lebensräume beigetragen. Diese machen heutzutage den Großteil der EU-Landschaften aus und sind Heimat für eine artenreiche Tier und Pflanzenwelt. Zwischen der Vielfalt der natürlichen Umwelt und landwirtschaftlichen Produktionsverfahren bestehen komplexe Beziehungen. Zahlreiche wertvolle Lebensräume in Europa werden durch extensive Landwirtschaft erhalten, so dass das Überleben vieler wildlebender Tierarten gesichert ist, doch können landwirtschaftliche Produktionsverfahren sich auch negativ auf die natürlichen Ressourcen auswirken. Unangemessene landwirtschaftliche Produktionsverfahren und Formen der Bodennutzung können zu Verschmutzung von Boden, Wasser und Luft, zur Fragmentierung von Lebensräumen sowie zum Verlust von Pflanzen und Tieren führen. In den letzten Jahren gab es eine wachsende Beunruhigung über die Auswirkungen der intensiven landwirtschaftlichen Produktionsverfahren auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt. Die Landwirtschaft verursacht nach wie vor rund 10 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU, vor allem in Form von Methan- und Stickoxid-Emissionen, trotz eines Rückgangs um 6,4 % im Zeitraum 1990-2000. Darüber hinaus hat der vermehrte Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zu Umweltschädigungen geführt. Ein Beispiel hierfür sind die allgemeinen Trends bei den Nitratkonzentrationen in den Gewässern der EU. Die landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind nicht die einzigen, die zur Wasserverschmutzung beitragen, ein erheblicher Teil der Verschmutzung entfällt jedoch auf sie. Insgesamt sind die Nitratkonzentrationen im Grundwasser weiterhin sehr hoch, wobei auf rund 40 % des EU-Gebiets die Lage beunruhigend ist (Stand 2001). Die EU-Politik, insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), ist daher immer mehr darauf ausgerichtet, die Gefahr von Umweltschädigungen abzuwehren, wobei sie gleichzeitig die Landwirte dazu ermutigt, eine positive Rolle bei der Erhaltung der Landschaft und der Umwelt zu spielen.

Energie: 2002 war der Energiesektor mit einem Anteil von 27 % an den Gesamtemissionen der EU (15) nach wie vor der Sektor, der den größten Beitrag zu den gesamten Treibhausgasemissionen der EU geliefert hat [15]. Die Energieintensität der EU verbesserte sich zwischen 1985 und 2000, sie sank im Durchschnitt um etwas mehr als 1% pro Jahr, und zeigte damit die Möglichkeiten einer relativen Abkopplung der Energienutzung vom Wirtschaftswachstum auf. Weitere Anstrengungen sind nötig, um diese augenblicklichen Trends noch zu verbessern. Sowohl die regenerativen Energien als auch die Energieeffizienz bieten Möglichkeiten zur Verringerung der Umweltbelastungen, die Prognosen sind jedoch nicht ermutigend. Der Anteil der erneuerbaren Energien etwa steigt bislang nicht stark genug an, um die EU-Ziele zu erreichen. Während der gesamte EU-interne Energieverbrauch seit 1985 stetig um ca. 1 % pro Jahr zugenommen hat, bleibt der Anteil der erneuerbaren Energien mit rund 6 % (2001) niedrig. Die Mitgliedstaaten führen zur Zeit Politikmaßnahmen zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf Basis der Richtlinien für erneuerbare Elektrizität und Biokraftstoffe. Jüngsten Prognosen der Europäischen Umweltagentur zufolge wird die EU ihr Richtziel von 12 % bis 2010 nicht erreichen, wenn keine weiteren politischen Maßnahmen getroffen werden. Ebenso ist es eher unwahrscheinlich, dass die EU ihr Richtziel, bis 2010 22% des Bruttostromverbrauchs aus regenerativen Energien zu erzeugen, erreichen wird. Was die Energieeffizienz betrifft, so muss das volle kostenwirksame Potenzial für Energieeinsparungen, das auf rund 18 % des derzeitigen Energieverbrauchs geschätzt wird, noch realisiert werden. Nach den

[15] Unter Energiesektor sind der Kohleabbau, die Erdöl- und Erdgasförderung, Raffinerien, Stromerzeugung usw. und nicht die Energieverwendung in Industrie, Verkehr, Haushalten usw. zu verstehen.

,Weltweiten Perspektiven in der Energie-, Technologie- und Klimapolitik" (WETO) [16], die von der Europäischen Kommission im Mai 2003 veröffentlicht wurden, wird sich bei einem Business-as-usual-Szenario (das die jüngsten politischen Konzepte der EU im Bereich des Klimawandels nicht einschließt) der weltweite Energieverbrauch bis 2030 verdoppeln. Die fossilen Brennstoffe - Erdöl - werden als Energiequellen weiter vorherrschen, und die Kohlendioxidemissionen werden nahezu doppelt so hoch sein wie 1990. Alternative Szenarien, die auf einer starken Entwicklung regenerativer Energien und der Energieeffizienz beruhen, zeigen, dass mit dem richtigen politischen Input wirtschaftliche Lösungen möglich sind.

[16] Die ,Weltweiten Perspektiven in der Energie-, Technologie- und Klimapolitik" (World Energy, Technology and Climate Policy Outlook, WETO), die von der Europäischen Kommission am 12. Mai 2003 veröffentlicht wurden, wurden von einem Konsortium von Forschungsteams aus der EU erstellt, zu dem auch ENERDATA und CNRS-IEPE aus Frankreich, das Bureau Fédéral du Plan aus Belgien und das Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission in Sevilla, Spanien, gehörten. Vgl. http://194.185.30.69/energysite/gp/gp_pubs_en.html

Industrie: Die Maßnahmen zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die Industrietätigkeit haben zu nennenswerten positiven Ergebnissen geführt. Infolge dieser Anstrengungen war im Zeitraum 1985-2000 ein Gesamtrückgang der Kohlendioxidemissionen aus der verarbeitenden Industrie der EU von mehr als 11 % zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Produktion in der verarbeitenden Industrie im gleichen Zeitraum um 31 %. Ferner kam es zu einer absoluten Entkoppelung der Produktion von der Emission säurebildender Gase und Ozonvorläuferstoffen, während eine relative Entkoppelung der Produktion von der Verwendung von Energie und Rohstoffen zu verzeichnen war [17]. Trotz großer Verbesserungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in der Industrie hinsichtlich einer Reihe wichtiger Schadstoffe erzielt wurden, ist ein bedeutender Anteil an der gesamten Umweltverschmutzung in Europa nach wie vor auf Produktionsverfahren in der Industrie zurückzuführen. Auf die Industrie entfallen 21 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU, und die Industrie ist eine wichtige Verschmutzungsquelle (bspw. durch Schwermetalle, fluechtige organische Verbindungen, Nährstoffe usw.).

[17] Vgl. Kapitel 5 des Europäischen Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit 2002.

3. Sektorspezifische bewertung

In diesem Abschnitt werden die neun Politikbereiche betrachtet, die bislang Gegendstand des Cardiff-Prozesses sind: Landwirtschaft, Energie, Verkehr, Entwicklungszusammenarbeit, Industrie, Binnenmarkt, Fischerei, Wirtschaft und Finanzen sowie Handel und Außenpolitik [18]. Die nachstehende Bewertung richtet sich nach der Reihenfolge, in der die Fachräte zur Entwicklung ihrer Integrationsstrategien aufgefordert wurden. Auf ihrer Sitzung vom Juni 1998 haben die EU-Staats- und Regierungschefs, als sie den Cardiff-Prozess in Gang brachten, drei Politikbereiche - Landwirtschaft, Verkehr und Energie - aufgefordert, mit dem Prozess zu beginnen. Auf späteren Tagungen des Europäischen Rates wurden weitere Sektoren aufgefordert, das Gleiche zu tun: die Sektoren Entwicklung, Industrie und Binnenmarkt im Dezember 1998 und die Sektoren Fischerei, Wirtschaft und Finanzen sowie Handel und Außenpolitik (Allgemeine Angelegenheiten) im Juni 1999.

[18] Es sei darauf hingewiesen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereich zu fördern, z. B. im Wege der EU-Forschungsprogramme. Im 6. Rahmenprogramm gibt es einen vorrangigen Themenbereich, der der die nachhaltige Entwicklung, den globalen Wandel und Ökosysteme betrifft und den Schwerpunkt auf Verkehr und Energie legt; einige seiner Aktionen sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt. Das Gesamtbudget für diesen Themenbereich für einen Zeitraum von vier Jahr beträgt 2,12 Mrd. EUR.

Ausgangspunkt dieser sektorspezifischen Bewertung ist die Umsetzung der Strategie und nicht die Formulierung oder der Inhalt der Strategie [19]. Die Strategien zur Einbeziehung von Umweltbelangen müssen anhand ihrer Fähigkeit zur Erfuellung der eingegangenen Verpflichtungen bewertet werden.

[19] Diese waren Gegenstand mehrerer Studien, die 2001 von den Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben wurden.

In der Bewertung der neun Sektoren werden die bislang getroffenen Maßnahmen betrachtet, wird auf die jüngsten politischen Entwicklungen hingewiesen und werden die Herausforderungen und Möglichkeiten der Umweltintegration für das nächste Jahr hervorgehoben. Die Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Einbeziehung von Umweltbelangen voranzubringen, werden anhand von vorrangigen Zielen (vgl. Tabellen unter den Überschriften für die einzelnen Sektoren) bewertet. Diese Ziele ergeben sich aus den Verpflichtungen, die im Rahmen der einschlägigen Integrationsstrategien des Rates eingegangen wurden; diese Ziele wiederum wurden durch spätere, insbesondere im 6. Umweltaktionsprogramm der EU, in der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung und im Plan zur Umsetzung des Weltgipfels von Johannesburg zur nachhaltigen Entwicklung eingegangene Verpflichtungen ergänzt. Bei ihnen handelt es sich um übergreifende, ausgewählte Ziele, anhand derer die bisherigen Einbeziehungsbemühungen, die gelegentlich über die in der ursprünglichen Strategien eingegangenen Verpflichtungen hinausgehen, bewertet werden.

3.1. Landwirtschaft

Sachstand

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

Die Reform der GAP 2003 ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer weiteren Einbeziehung der Umweltdimension, da sie zum einen Maßnahmen vorsieht, die die Umweltbelange in den Agrarmarkt und die Einkommenspolitik einbeziehen, und zum anderen gezielte Umweltmaßnahmen in den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums festlegt. Der nächste Schritt ist der bestmögliche Einsatz der neuen und erweiterten politischen Instrumente, die den Mitgliedstaaten nunmehr zur Verfügung stehen, um die Umweltverträglichkeit der Landwirtschaft konkret zu verbessern. Die Umsetzung der ,Cross-compliance"-Standards etwa wird die Landwirte dazu anhalten, ihre Verfahren an ökologische Anforderungen anzupassen. Der Betriebsberatungsdienst wird ein wichtiges Instrument für die verbesserte Anwendung von Normen und für die Verwendung guter Praktiken in der Produktion sein.

Weitere Möglichkeiten zur Einbeziehung von Umweltbelangen bieten u. a. die folgenden Maßnahmen:

* Die Halbzeitbewertung der Politik der Entwicklung des ländlichen Raums und die Erörterung des neuen Programmzeitraums 2007-20013 bietet die Möglichkeit, den Beitrag der ländlichen Entwicklung zu den umweltpolitischen Zielen im Rahmen des 6. UAP und des Durchführungsplans von Johannesburg, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel, den Schutz der Natura-2000-Gebiete und andere Umweltfragen, weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang heißt es in der Mitteilung der Kommission ,Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen" (KOM(2004) 101), dass die künftige Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums sich auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, einschließlich NATURA 2000, und die Lebensqualität in ländlichen Gebieten konzentrieren wird.

* Die thematischen Strategien für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und Böden, die für 2004 und 2005 geplant sind, sollen die Auswirkungen von Pestiziden auf die Gesundheit des Menschen und auf die Umwelt verringern und generell zu einer stärker auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichteten Verwendung von Pestiziden führen und die nachhaltige Bodennutzung fördern, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Verhütung von Erosion, Bodenverschlechterung, Verunreinigung und Wüstenbildung liegt. Eine Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, besteht darin, die landwirtschaftliche Praxis weiter anzupassen.

* Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des ökologischen Landbaus wird in der ersten Hälfte des Jahres 2004 vorgelegt werden.

3.2. Verkehr

Sachstand

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

In seinen Schlussfolgerungen vom 6. Dezember 2002 vermerkte der Rat ,Verkehr", dass ,hinsichtlich der Verringerung der Umweltauswirkungen des Verkehrs in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene zwar Fortschritte erzielt worden sind, jedoch im Hinblick auf die in der Strategie des Rates von 1999 gesetzten Ziele noch erhebliche weitere Fortschritte notwendig sind." Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wurde im Fortschrittsbericht zum Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) bestätigt, in dem es hieß, dass die Begrenzung der Treibhausgase im Verkehrssektor künftig die Entwicklung neuer Strategien und stärkerer politischer Konzepte und Maßnahmen erfordern wird. ,Dies ist notwendig, um die Gesamtreduktionen, die bereits mit Blick auf die Einhaltung der ersten Vorgaben erzielt wurden, zu wahren, und vor allem mit Blick auf die künftigen Verpflichtungszeiträume." Das Weißbuch über den Verkehr setzt sich aus einer Reihe von Maßnahmen zusammen, die von der Preisbildung über die Wiederbelebung alternativer Verkehrsträger zur Straße, bis zu gezielten Investitionen in transeuropäische Netze reichen. Dieses integrierte Konzept zielt darauf ab, den Marktanteilen der alternativen Methoden zu ermöglichen, ihre Niveaus von 1998 wieder zu erreichen und somit das modale Gleichgewicht von 2010 an zu verändern. Dies zu erreichen ist schwieriger als es klingt, da es ein historisches Ungleichgewicht zugunsten des Straßenverkehrs für die letzten 50 Jahre gegeben hat. Die richtige Umsetzung der Maßnahmen, die im Rahmen des Weißbuches vorgeschlagen werden, ist von äußerster Bedeutung. Andere Gelegenheiten für Umweltintegration umfassen:

* Eine Fortsetzung der Bemühungen, das Gleichgewicht zwischen Verkehrsträgern besonders durch die vollständige Umsetzung von Maßnahmen aus dem Weißbuch über die Verkehrspolitik zu verändern. [20]

[20] KOM(2003) 745 vom 3. Dezember 2003, S. 46.

* Diskussionen über die schnelle Zunahme der Treibhausgasemissionen aus der Luft- und Schiffahrt im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) haben noch nicht zu konkreten Vorschlägen geführt. . Die EU wird, wie im 6. Umweltaktionsprogramm beschlossen, spezielle Maßnahmen zur Emissionsverringerung ergreifen müssen.

* Parallel dazu bedürfen Verpflichtungen im Bereich der Emissionsnormen weiterer Berücksichtigung, insbesondere die Feinpartikel- und Stickoxid-Emissionen aus Dieselkraftfahrzeugen und -lastkraftwagen.

* Der Beitrag der Kommission für den Europäischen Rat von Göteborg forderte eine Veränderung der Gewichte zwischen den Verkehrsträgern mittels einer Politik der Investitionen in Infrastruktur, die auf Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen, Hochseetransport auf kurze Strecken und intermodale Verfahren ausgerichtet ist. In diesem Kontext werden Transeuropäische Netze eine wichtige Rolle spielen. Die Verwirklichung der transeuropäischen Netze (TEN), die durch die Europäische Wachstumsinitiative im Wege des Sofortmaßnahmenprogramms gefördert wird, muss im Einklang mit Umweltnormen erfolgen. ,Der Vorzug sollte Projekten gegeben werden, die einen beträchtlichen Nutzen für die Umwelt in Aussicht stellen. Dabei geht es zum Beispiel um Projekte im Zusammenhang mit der Förderung der Wasserstoffwirtschaft oder mit einer Umstellung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene oder von der Straße auf die Seeschifffahrt." [21] In einem ersten Schritt sollten bei der Feststellung der Prioritäten für noch ausstehende Projekte die Verpflichtungen umfassend berücksichtigt werden, die die EU im Bereich der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung eingegangen ist.

[21] Mitteilung der Kommission - Europäische Wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - KOM(2003) 690 endg. vom 11. November 2003.

* Die freiwilligen CO2-Verpflichtungen der Personenkraftwagenhersteller stehen 2003/2004 zur Halbzeitüberprüfung an. Ein Faktor dabei ist die Überprüfung der Möglichkeiten, bis 2012 weitere Fortschritte in Richtung auf das Gemeinschaftsziel von 120 CO2/km zu erzielen. Weitere Säulen der Strategie, z. B. die Besteuerung und die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, müssen weiter ausgebaut werden.

* Maßnahmen zur Förderung des Kaufs von Fahrzeugen, die weniger Energie verbrauchen und geringere Emissionen verursachen, sollten unterstützt werden.

* Zur Verringerung der Gefahren von Seeschifffahrtsunfällen und der damit verbundenen Umweltauswirkungen sind weitere Maßnahmen geplant, darunter ein ,Erika-III'-Paket. Zu diesen sollten die Entwicklung eines Rechtsrahmens für Untersuchungen nach Unfällen, ein harmonisiertes Verkehrsinformations- und -managementsystem und stärkere Kontrollen in Häfen gehören. Weitere Arbeiten sind erforderlich, um auf den Verpflichtungen aufzubauen, die eine Reihe von Mitgliedstaaten im Rahmen der IMO zur Ausweisung besonders sensibler Meeresgebiete eingegangen sind.

3.3. Energie

Sachstand

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Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

Die zweite Überprüfung der Energiestrategie war 2002 fällig, jedoch hat der Rat ,Energie" (25. November 2002) stattdessen Schlussfolgerungen zur nachhaltigen Entwicklung angenommen, in denen er daran erinnerte, dass es wichtig sei, bis zum Jahr 2010 bei den erneuerbaren Energiequellen einen Anteil von 12 % am Bruttoenergieverbrauch zu erreichen und 22 % des Bruttostromverbrauchs durch Strom aus erneuerbaren Energiequellen abzudecken. Darüber hinaus empfahl der Rat, Energiesysteme, die mit der nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind, durch den Einsatz verbesserter Marktsignale und die Beseitigung von Marktverzerrungen zu fördern, und sprach sich für eine stärkere Verwendung marktorientierter Instrumente im Energiebereich aus.

Hinsichtlich der Durchführung seiner Integrationsstrategie bekräftigte der Rat seine Entschlossenheit, ,die Durchführung seiner Strategie [...] im Sinne der auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung erzielten Schlussfolgerungen fortzusetzen. [22]" Die künftigen Maßnahmen werden sich daher auf die folgenden Bereiche konzentrieren, wobei sie langfristige Energiepolitikziele ergänzen, um die Energiesicherheit und das wirtschaftliches Funktionieren von Energiemärkten zu gewährleisten:

[22] Zweiter Weltgipfel für die nachhaltige Entwicklung, der im August/September 2002 in Johannesburg stattfand.

* Die rechtzeitige Durchführung der Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und anderer einschlägiger, vor kurzem erlassener Rechtsvorschriften ist vorrangig. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien können wertvolles, konkretes Fachwissen über den ökologischen und ökonomischen Erfolg verschiedener Fördersysteme vermitteln. Eine aktive Politik der Mitgliedstaaten für eine faire Integration erneuerbarer Energiequellen in den liberalisierten Elektrizitätsbinnenmarkt bei gleichzeitiger umfassender Anerkennung ihres ökologischen und gesellschaftlichen Wertes ist notwendig. Darüber hinaus müssen technologischen Durchbrüche im Bereich der erneuerbaren Energien, und die effektive Verbreitung der Forschung im Bereich der Energieeffizienz weiter unterstützt werden, um Marktschranken zu überwinden. [23]

[23] In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die EU-Mitgliedstaaten Gründungsmitglieder der Johannesburger Koalition für erneuerbare Energien waren. (Weitere Informationen können unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden: http://forum.europa.eu.int/Public/irc/env/ctf/home).

* Angesichts der Bedeutung der Emissionen aus dem Energiebereich und um Rechtsvorschriften in konkrete Ergebnisse für die Umwelt zu übersetzen, ist es wichtig, daß die Mitgliedstaaten ihre nationalen Zuteilungspläne gemäß der Richtlinie über den Emissionshandel, dessen Einreichung bei der Kommission bis März 2004 fällig ist, fertig stellen und ihre Bemühungen verstärken, ihre Aufgabenteilungsziele unter dem Protokoll von Kyoto zu erreichen, indem sie nationale Klimaveränderungsstrategien entwickeln und implementieren. Darüber hinaus müssen neue Politiken zur weiteren Integration der Umwelt in die Energiepolitik berücksichtigt werden.

3.4. Industrie

Sachstand

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Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

* Der Erlass des Vorschlags der Kommission für eine neue Chemikalienpolitik durch den Rat und das Parlament ist vorrangig, damit das REACH-System rechtzeitig in Kraft treten kann.

* Die für 2004 geplante Mitteilung über die nachhaltige Produktion wird den Schwerpunkt darauf legen, wie die Erzeuger Umweltaspekte in ihre langfristige Unternehmensstrategie einbeziehen (Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen ihrer Produktionsprozesse und ihrer Produkte auf die Umwelt) und durch eine größere Umweltverträglichkeit Marktchancen schaffen.

* Die für 2005 geplante thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling, die mit der Strategie über die nachhaltige Verwendung natürlicher Ressourcen gekoppelt ist, wird sich darauf konzentrieren, wie ein nachhaltigeres Abfallmanagement gefördert, das Abfallaufkommen verringert, die Umweltauswirkungen von Abfällen minimiert, Ressourcen effizienter und in geringerem Maße verwendet werden können.

* Der als Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission zur Innovation (2003) für 2004 geplante Aktionsplan für Innovation wird einen Beitrag zur weiteren Förderung umweltfreundlicher Technologien im Einklang mit dem im Januar 2004 angenommenen Aktionsplan für Umwelttechnologie (ETAP) leisten.

* Das neue Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, das 2004 verabschiedet werden soll, soll das derzeitige Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative ablösen, das 2005 ausläuft, und Fortschritte zur Erreichung der Ziele der Strategie von Lissabon erreichen und daher auch die Einbeziehung von Umweltbelangen fördern.

3.5. Binnenmarkt

Sachstand

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Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

In einer Mitteilung über die Binnenmarktstrategie (KOM(2003) 238 endg.) hat die Kommission die vorrangige Aufgaben für den Zeitraum 2003-2006 umrissen. Zu den Maßnahmen, die für die weitere Einbeziehung von Umweltbelangen in die Binnenmarkt-Rechtsvorschriften besonders wichtig sind, gehören folgende:

* Der Erlass der Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte durch den Rat und das Europäische Parlament;

* die Überprüfung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen (Zeitraum 2004-2007), um diesen so anzupassen, dass er den immer ausgeklügelteren Verfahren für Investitionen in Umwelttechnologien und den neuen Formen der Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gerecht wird.

Die Kommission sollte auch einen Vorschlag zur Umstrukturierung der steuerlichen Grundlagen der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer und der Zulassungssteuer vorlegen, damit die Besteuerung von Personenkraftwagen niedrigere CO2-Emissionen stärker fördert und besser mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

3.6. Entwicklungszusammenarbeit

Sachstand

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Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

* Die für 2004 geplante Überprüfung der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung bietet die Möglichkeit, die internen und die externen Säulen der Strategie besser zu integrieren.

* Die für 2004 angesetzte Halbzeitbewertung der im Rahmen des Cotonou-Abkommens finanzierten Länderstrategiepapiere ist eine Möglichkeit zur Stärkung der Umwelt- und Entwicklungssynergien, die genutzt werden sollte, auch dazu, strategische Umweltüberprüfungen der Länderstrategiepapiere durchzuführen und Umweltprofile im Zuge der Vorbereitung der Länderstrategien zu erstellen. Die EU-Wasserinitiative sollte dadurch vorangebracht werden, dass im Anschluss an den Beschluss des Rates vom März 2004 über eine erste Finanzierung der AKP-EU-Wasserfazilität in Abstimmung mit allen wichtigen Beteiligten konkret zum Handeln übergegangen wird. Die EU-Energieinitiative sollte gleichfalls vorangebracht werden, vor allem durch die Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung. Die Initiative sollte dazu beitragen, die Wechselbeziehungen zwischen Energie und Umwelt aufzuzeigen und der breiten Öffentlichkeit, insbesondere in den subsaharischen Ländern Afrikas, moderne, ökologisch nachhaltige Energiedienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

* Der Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sollte durch die Kommission vorangebracht werden, insbesondere durch den Erlass einer Verordnung zu dieser Thematik im Jahr 2004 mit dem Ziel, ein freiwilliges Genehmigungssystem für Holzexporte aus Partnerländern umzusetzen. Eine Nachhaltigkeitsprüfung dieses Systems soll 2004 stattfinden. Ferner wird die Kommission ein Verhandlungsmandat für die Neuverhandlung des internationalen Tropenholz-Übereinkommens, die für den Juli 2004 terminiert ist, vorschlagen.

* Die Überprüfung des Aktionsplans für die biologische Vielfalt für die Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit 2004 bietet die Möglichkeit, Fragen der biologischen Vielfalt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit besser anzugehen.

* Im Rahmen der für 2004 geplanten Überprüfung der Integrationsstrategie und der Evaluierung der Umwelthilfe sollte die Union sich vorrangig mit der Notwendigkeit neuer finanzieller Mittel für die leichtere Umsetzung multilateraler Entwicklungsübereinkommen und anderer wichtiger umweltpolitischer Konzepte in den Entwicklungsländern befassen.

* In der Strategie für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Entwicklungspolitik sind ein Zeitplan und Indikatoren festgelegt. Zu den wichtigsten Maßnahmen für 2004 gehören die Ausbildung der im Entwicklungsbereich tätigen Mitarbeiter der Zentrale und der Delegationen, die Einrichtung eines Umwelt-Helpdesks, die Bewertung der Haushaltslinie für Umwelt in Entwicklungsländern und Tropenwäldern, der Entwurf neuer Programmplanungsleitlinien für 2005-2006 sowie die Aktualisierung des Handbuchs über die Integration für die Entwicklungszusammenarbeit.

3.7. Fischerei

Sachstand

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Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

* Aufbauend auf den Vorschlägen der Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Einigung im Rat vom Dezember 2002 und Dezember 2003 sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um das Ziel des Weltgipfels von Johannesburg, eine nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen bis 2015 sicherzustellen, zu erreichen.

* Zur Umsetzung der GFP-Reform müssen alle hierfür erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere durch die Verringerung des fischereilichen Drucks, die Einrichtung der ersten regionalen Beiräte im Jahr 2004, die Entwicklung neuer Fischerei-Partnerschaftsabkommen und die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Aquakultur.

* Die Zahl der Spezies und Gebiete, die durch den fischereilichen Druck in Mitleidenschaft gezogen werden, nimmt zu. Im Bericht des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) 2003 wurde vermerkt, dass von den 113 Fischbeständen, die der ICES 2001 im Nordostatlantik bewertet hat, nur 18 % innerhalb sicherer biologischer Grenzen waren und das Überfischen ein Hauptgrund für den Rückgang der Bestände ist. Maßnahmen zur weiteren Verringerung des Fischereiaufwands müssen getroffen werden.

* Längerfristig sollte die Union die Auswirkungen des Klimawandels auf die Größe und die Verteilung der Bestände dadurch berücksichtigen, dass sie politische und operative Ziele festlegt.

3.8. Wirtschaft und Finanzen

Sachstand

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Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

* Aufbauend auf der neuen Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen, die im Januar 2004 in Kraft trat, sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Verwendung flexibler, marktorientierter Instrumente zur Förderung des Umweltschutzes zu unterstützen. Hierzu wird die Kommission 2004 eine entsprechende Mitteilung vorlegen.

* Die derzeitigen Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die ein wichtiger Beitrag zur Erstellung des Frühjahrsberichts der Kommission sind und die Herstellung eines Dialogs mit den Mitgliedstaaten über die Wirtschaftspolitik beinhalten, decken den Zeitraum 2003-2005 ab. Sie enthalten zwar seit 2001 allgemeine umweltpolitische Erwägungen, doch sollten sie ab 2005 länderspezifische Umweltüberlegungen enthalten, falls es Anhaltspunkte für ein Problem gibt, das speziell ein bestimmtes Land betrifft und eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung darstellt oder Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik hat.

* Weitere Maßnahmen sollten auf der Grundlage des OECD-Rahmens, der Ende 2004 veröffentlicht wird, ergriffen werden, um auf umweltschädliche Zuschüsse hinzuweisen und ihre Beseitigung in Erwägung zu ziehen, wobei ihre sozialen und wirtschaftlichen Aspekte, wie im Aktionsplan für Umwelttechnologie dargelegt, berücksichtigt werden sollten.

* Die Kommission sollte gemäß ihrer Mitteilung KOM(2001) 264 zur Strategie für die nachhaltige Entwicklung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erlass der Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen Vorschläge für ehrgeizigere Umweltziele im Zusammenhang mit der Energiebesteuerung vorlegen.

3.9. Handels- und Außenpolitik

Sachstand

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Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

* Die Union sollte sich der Herausforderung stellen, die in der vom Europäischen Rat im Dezember 2003 verabschiedeten Europäischen Sicherheitsstrategie anerkannt wurde und in den nächsten Jahrzehnten mit dem Klimawandel dadurch verbunden sein könnte, dass sich der Wettbewerb um natürliche Ressourcen, vor allem um Wasser, verschärft. was weitere Turbulenzen und Migrationsbewegungen in verschiedenen Regionen zur Folge haben könnte.

* Die Initiative ,Europäische Nachbarschaftspolitik" (Größeres Europa), an der im Anschluss an die Annahme der Mitteilung der Kommission vom März 2003 gearbeitet wird, befasst sich mit Umweltfragen. In diesem Rahmen sind die Überlegungen zur Schaffung eines neuen Nachbarschaftsinstruments eine Gelegenheit, die besonderen Herausforderungen zu berücksichtigen, die in den betroffenen Ländern im Umweltbereich bestehen.

* Die Umweltdimension sollte in den geplanten gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum eingebunden werden, der auf dem EU-Russland-Gipfel vom November 2003 gebilligt wurde.

* Die vor kurzem ins Leben gerufene europäische Initiative für ,grüne" Diplomatie sollte als Grundlage dafür dienen, die Stimme Europas und seinen Einfluss auf internationale Verhandlungen und Prozesse im Umweltbereich operativ zu stärken. In ihrem Rahmen sollte auch der Dialog mit maßgeblichen Partnern über Umweltfragen verbessert werden.

* Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten in den WTO-Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha die Handels- und Entwicklungsagenda weiter fördern; die Umweltdimension regionaler und bilateraler Handelsabkommen sollte gestärkt werden, insbesondere durch verbesserte Nachhaltigkeitsprüfungen und die Verwendung ihrer Ergebnisse in den Verhandlungen.

* Die Umsetzung der OECD-Empfehlung über gemeinsame Vorgehensweisen in Bezug auf Umweltfragen und öffentlich geförderte Ausfuhrkredite sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten vorangebracht werden und es sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um den Beitrag von Ausfuhrkrediten zur nachhaltigen Entwicklung, z. B. zur Förderung erneuerbarer Energien, zu verbessern.

4. Notwendigkeit, bei der einbeziehung von umweltbelangen bessere ergebnisse zu erzielen

Aus der vorstehenden Analyse der sektorspezifischen Leistungen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Cardiff-Prozess gemischte Ergebnisse gebracht hat. Auf der positiven Seite ist zu vermerken, dass er in einigen Sektoren zu konkreten Verbesserungen geführt hat - die Initiativen der Kommission zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sind in dieser Hinsicht zweifellos ein Fortschritt. Die GAP Reform von 2003 und 2004 hat stark zur Erfuellung der Ziele des Cardiff-Prozesses beigetragen. Ferner hat der Cardiff-Prozess einen Beitrag dazu geleistet, das Profil der Einbeziehung von Umweltbelangen zu schärfen, die nunmehr auf der EU-Ebene regelmäßig diskutiert wird.

Allerdings müssen die Verpflichtungen, die im Bereich der Umweltdimension eingegangen wurden, noch überwiegend in weitere, konkrete Ergebnisse zum Vorteil der Umwelt übersetzt werden. Bislang hat der Cardiff-Prozess die in ihn gesetzten Erwartungen nicht vollständig erfuellt und weist er mehrere Schwachstellen auf:

* Allgemein mangelnde Einheitlichkeit: Qualität und Anspruch sind von Sektor zu Sektor sehr verschieden. Nicht alle Fachräte haben sich dem Prozess in gleichem Maße verpflichtet. Einige Strategien führten zu einem voll entwickelten Paket von Umweltverpflichtungen mit Terminen, Meilensteinen und Berichts- und Überprüfungsverfahren. Andere sind auf Absichtserklärungen in Form von Schlussfolgerungen des Rates beschränkt, die stärker darauf ausgerichtet sind, wie die Umweltpolitik betrieben werden sollte, als auf Verpflichtungen zur Einbeziehung von Umweltbelangen in den betroffenen Sektoren. Es sollte untersucht werden, wie die Einheitlichkeit verbessert werden kann.

* Das politische Engagement könnte gestärkt werden: Mehrere Fachräte scheinen den Cardiff-Prozess als Proforma-Übung zu sehen, die ihnen vom Europäischen Rat auferlegt wurde und für die sie keine Eigenverantwortung empfinden. Das Tempo der Fortschritte scheint auch unterschiedlich gewesen zu sein, je nachdem, wie sehr der jeweilige Ratsvorsitz für die Einbeziehung von Umweltbelangen eingetreten ist.

* Die Einhaltung der Verpflichtungen, die Umsetzungs- und die Überprüfungsverfahren sind verbesserungswürdig: Zweifellos ist eine gewisse Ausdauer erforderlich, da die Einbeziehungsbemühungen Zeit benötigen, bevor sie sich auszahlen - die Sektoren, die als erste Integrationsstrategien entwickelt haben, haben, wie im Falle der Landwirtschaft, eher Ergebnisse erzielt. Bestimmungen zur Umsetzung können jedoch dazu beitragen, Ergebnisse zu erzielen. So werden in der Entwicklungsstrategie von 2001 detailliert Maßnahmen dargelegt, die für das Erzielen konkreter Ergebnisse erforderlich sind, wozu auch Fragen der Humanressourcen, Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen gehören. Viele Fachräte scheinen jedoch Cardiff als Einmalübung ausgelegt zu haben. Die Einbeziehung von Umweltbelangen ist jedoch ein dynamischer Prozess, der eine regelmäßige Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung erfordert, um wirksam zu sein. Nur in wenigen Strategien sind jedoch Pläne für regelmäßige Überprüfungen enthalten. Ein Beispiel dafür ist die 1999 angenommene Energiestrategie, die eine Verpflichtung zur Überprüfung im Zweijahresrhythmus enthält.

* Es sind klarere Prioritäten und eine klarere Ausrichtung nötig: Viele Strategien waren eher allumfassend ausgerichtet und haben es versäumt, vorrangige Bereiche, in denen konzentrierte Maßnahmen einen Unterschied bewirken könnten, deutlich auszuweisen. In Sektoren, für die die Union klare Ziele und Meilensteine festgelegt hat, scheint die Dynamik der Einbeziehung der Umweltdimension einen Auftrieb erfahren zu haben. So legen die Energiestrategie von 1999 und die Entwicklungsstrategie von 2001 erneut den Nachdruck auf für 2010 bzw. 2015 festgelegte Ziele (Maßnahmen im Bereich des Klimawandels, der erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und der Trendumkehr beim Verlust von Umweltressourcen). Die Entwicklungs- und Fischereistrategien beinhalten auch eine Tabelle mit Meilensteinen, die Maßnahmen mit Terminen für deren Vollendung festlegen. Darüber hinaus ist es in Bereichen, in denen die Zuständigkeiten bei der Union liegen, in vielen Fällen leichter, Ziele zu erreichen, anhand derer Fortschritte überwacht und überprüft werden können. In vielen anderen Bereichen sind die Ziele tendenziell ehrgeiziger und ist der Weg zur Einbeziehung der Umweltdimension weniger klar. Häufig sind Kompromisse zwischen verschiedenen nationalen Interessen, die sich nur schwer erreichen lassen, und die gelegentlich genauso schwierige Mobilisierung nationaler Anstrengungen für ihre Umsetzung erforderlich.

* Ein strategischer, zukunftsorientierter Ansatz wäre hilfreich: Bislang erfolgten viele der wichtigsten Schritte zur Förderung der Einbeziehung von Umweltbelangen auf der EU-Ebene als Reaktion auf Krisensituationen, etwa auf eine starke Bedrohung des Fortbestands der Wirtschaftstätigkeit (Fischerei), wiederholte Lebensmittelskandale (Landwirtschaft) oder immer neue Umweltkatastrophen (Seeverkehr), und waren sie weniger das Ergebnis der Strategien zur Einbeziehung der Umweltdimension, die im Rahmen des Cardiff-Prozesses konzipiert wurden. Eine stärkere Ausrichtung auf die Entwicklung und Umsetzung des strategischen Ansatzes, der durch den Cardiff-Prozess festgelegt wurde, würde die Wirtschaftlichkeit der Einbeziehung von Umweltbelangen verbessern. Es ist akzeptiertes Allgemeingut, dass strategische Ansätze durch die Vorausplanung ein besseres Risikomanagement ermöglichen und sowohl die Kosten künftiger Schäden als auch die Kosten der Schadensvermeidung verringern können.

Diese Schwachstellen haben zu Forderungen nach neuen Maßnahmen geführt. Im Oktober 2002 hat der Rat ,Umwelt" den Europäischen Rat dazu aufgerufen, ,den Cardiff-Prozess [...] mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung insbesondere dadurch zu stärken, dass die zuständigen Fachräte aufgefordert werden, die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Nutzung von Ressourcen und der Umweltschädigung zu verwirklichen, wobei die Koordination gemäß den Schlussfolgerungen von Sevilla durch den Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) erfolgt, dem Europäischen Rat alle zwei Jahre auf seiner Frühjahrstagung über die Maßnahmen und Ergebnisse in Bezug auf die Einbeziehung zu berichten und damit je nach Sachlage im Jahr 2003 oder 2004 zu beginnen. [24]"

[24] Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) zur Umsetzung der Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung und der auf dem Weltgipfel in Johannesburg in Bezug auf die Umweltdimension eingegangenen Verpflichtungen (Luxemburg, 17. Oktober 2002).

Auf seiner Tagung im März 2003 in Brüssel bekräftigte der Europäische Rat erneut die Bedeutung des Umweltintegrationsmandats im Rahmen der EU-Bemühungen um die nachhaltige Entwicklung und rief er zu diesem Zweck dazu auf, den Cardiff-Prozess zu stärken, insbesondere durch die Entwicklung ,sektorspezifischer Abkopplungsziele". Die besonderen Merkmale der institutionellen und politischen Rahmenbedingungen der einzelnen Strategien sollten natürlich bei der Festlegung dieser Ziele und bei der künftigen Entwicklung des Cardiff-Prozesses berücksichtigt werden.

Die Frühjahrstagung des Europäischen Rats vom März 2004 hat erneut die Bedeutung der Umweltintegration betont: ,Nur ein umweltverträgliches Wachstum ist nachhaltig. Das Wachstum muss durch eine bessere Abstimmung zwischen den Politikbereichen und nachhaltigere Konsum- und Produktionsmuster von den negativen Auswirkungen auf die Umwelt abgekoppelt werden."

5. Weiteres vorgehen

Wie auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rats vom März 2003 [25] und in der Überprüfung der Umweltpolitik 2003 unterstrichen wurde, muss die Einbeziehung von Umweltbelangen neu belebt werden. Dies wird durch die vorstehende Bewertung untermauert. Angesichts des Fortbestehens erheblicher negativer Umweltbelastungen und nicht nachhaltiger Trends muss der Cardiff-Prozess fortgeführt werden, und in bestimmten Fällen muss dies mit mehr Nachdruck geschehen. Die erfolgreiche Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Sektoren wird allerdings weitere Maßnahmen zur Unterstützung dieses Prozesses und zur Förderung der Einbindung im Rahmen des größeren Kontexts der nachhaltigen Entwicklung erfordern. Im folgenden Abschnitt werden eine Reihe von Anregungen zur Stärkung des Cardiff-Prozesses und zur Verbesserung seiner Wirksamkeit durch ergänzende Maßnahmen der Gemeinschaft und auf nationaler Ebene gemacht, um sicherzustellen, dass der Prozess sich in konkreten Umweltverbesserungen niederschlägt.

[25] Vgl. Punkt 57 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates (20./21. März 2003).

5.1. Neubelebung des Cardiff-Prozesses

i) Der Cardiff-Prozess benötigt eine klare Führung. Der Europäische Rat sollte ein deutliches politisches Signal im Hinblick darauf setzen, dass die Einbeziehung von Umweltbelangen durch den Cardiff-Prozess mit Entschlossenheit fortgesetzt werden muss. Der Europäische Rat sollte regelmäßig über das Tempo der Fortschritte in diesem Bereich unterrichtet werden und daher die Möglichkeit bekommen, daran zu erinnern, dass er sich der Umweltintegration verpflichtet hat, um den politischen Impuls zu geben, der für ihre Neubelebung und für die entsprechende Mobilisierung der verschiedenen Fachräte erforderlich ist.

ii) Die Kommission wird im Sinne der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2003 jährlich eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses vornehmen, die in die Überprüfung der Umweltpolitik und in den Frühjahrsbericht der Kommission einfließen und einen Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates leisten soll.

Ansätze zur Förderung beispielhafter Verfahren und der Einheitlichkeit der Strategien im Hinblick auf die Überwachung, die Überprüfung und die Aktualisierung des Inhalts der Strategien sollten gleichfalls ausgelotet werden. Die Kommission wird 2005 einen gemeinsamen Rahmen und Leitlinien entwickeln, in denen mögliche Ansätze aufgezeigt und Optionen dafür, wie die erforderliche Koordinierungs- und Übersichtsfunktion am besten gewährleistet werden soll, vorgestellt werden.

iii) Die Fachräte sollten dafür Sorge tragen, dass

* der Schwerpunkt auf die Umsetzung der Strategie und auf die Erfuellung bereits eingegangener Verpflichtungen gelegt wird;

* strategische Ziele in klare operative Ziele übersetzt werden. In die Strategien sollten stärker fokussierte Ziele und Meilensteine aufgenommen werden, um für jeden Sektor den Weg zur Einbeziehung der Umweltdimension festzulegen. Auch der Überwachung wird ein systematischerer und stärker fokussierter Ansatz zugute kommen. So könnten die unterschiedlichen Fachräte, wie vom Vereinigten Königreich im Zuge seines Beitrags zur Vorbereitung der Frühjahrstagung des Rates 2004 angeregt, vom Europäischen Rat dazu aufgefordert werden, jährlich über die zur Bekämpfung des Klimawandels getroffenen Maßnahmen zu berichten.

* die Überwachung der Strategie in die Praxis umgesetzt wird: Hinsichtlich der Entwicklung und der Verwendung sektorspezifischer Abkopplungsziele, Meilensteine und Integrationsindikatoren (aufbauend auf den Maßnahmen im Verkehrssektor -TERM -, im Landwirtschaftssektor - IRENA - und im Energiesektor -ERM -), anhand derer die Fortschritte auf dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung gemessen werden, sind weitere Anstrengungen zu unternehmen [26].

[26] Dies wurde in den Schlussfolgerungen des Vorsitzs zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates (20./21. März 2003), Punkt 57, herausgestellt.

* die Strategien Aktualisierungs- und Überprüfungsverfahren umfassen, die Anpassungen ermöglichen, die die erzielten Fortschritte und Erfahrungen widerspiegeln, und die es erlauben, relevante politische Entwicklungen in der laufenden Umsetzung zu berücksichtigen.

Konkreter:

* Der Rat ,Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen", dessen Strategieüberprüfung 2003 fällig war, sollte dazu aufgefordert werden, die Überprüfung termingerecht durchzuführen. Im Rahmen der für 2004 geplanten Überprüfung der Entwicklungsstrategie könnte er auch dazu aufgerufen werden, das Ziel der Strategie an den Plan zur Umsetzung des Weltgipfels von Johannesburg anzupassen, um aktiv zu seiner Erreichung beizutragen. Darüber hinaus sollte die Überprüfung sich mit der Notwendigkeit neuer finanzieller Mittel befassen, um die Umsetzung multilateraler Abkommen und anderer wichtiger umweltpolitischer Konzepte in den Entwicklungsländern zu erleichtern.

* Wie im Rat ,Umwelt" (17. Oktober 2002) hervorgehoben wurde, müssen die Anstrengungen zur Einbeziehung von Umweltbelangen auf andere Politikbereiche ausgedehnt werden. Angesichts der engen Wechselbeziehungen mit der Umweltpolitik hat der Rat die Bereiche Tourismus, Forschung, Kohäsionspolitik und Bildung als vorrangige Kandidaten für weitere Anstrengungen zur Einbeziehung der Umweltdimension auf der EU-Ebene ermittelt.

5.2. Ergänzung des Cardiff-Prozesses

Um sicherzustellen, dass der Cardiff-Prozess zu wirklichen Verbesserungen der Umweltqualität führt und in den durch ihn hervorgebrachten Maßnahmen die nachhaltige Entwicklung fördert, muss der institutionelle ,Top-down"-Ansatz dieses Prozesses durch stärker praxisnahe Maßnahmen sowohl auf der Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler Ebene ergänzt werden.

Ziel dieser ergänzenden Maßnahmen wäre es, andere Akteure auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten zu mobilisieren, damit sie die Einbeziehung der Umweltdimension unterstützen, wodurch die Wirksamkeit der Anstrengungen der Fachräte und anderer Einrichtungen im Rahmen des Cardiff-Prozesses gestärkt würde; hierzu sollte deutlich gemacht werden, dass dieser Prozess notwendig ist, dass er im gegenseitigen Interesse der betroffenen Sektoren und der Umwelt sein kann, und dass geeignete Instrumente und Lösungen bestehen und entwickelt werden können. Dies setzt insbesondere Folgendes voraus:

5.2.1. Auf Gemeinschaftsebene

i) Förderung von Lösungen, von denen alle Beteiligte profitieren

Es sollte mehr Nachdruck darauf gelegt werden, zu erklären, wie die Einbeziehung von Umweltbelangen zur Erreichung anderer sektorspezifischer Ziele beitragen kann, was durch das Aufzeigen von beiderseitig nützlichen Lösungen für Probleme geschehen kann. Die Kommission sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten solche Lösungen und Beispiele für vorbildliche Verfahren aufzeigen. Im Verkehrswesen etwa kann eine Verringerung der Verkehrsüberlastung, z. B. durch die Erhebung von belastungsabhängigen Gebühren oder eine Verlagerung zwischen den Verkehrsträgern, die Mobilität verbessern, die Kosten für die Wirtschaft senken und gleichzeitig für eine bessere Luftqualität sorgen [27]. Die Verbesserung der Umweltqualität benachteiligter Regionen kann ein wichtiger Faktor dafür sein, private Investitionen anzuziehen oder Fremdenverkehrsaktivitäten zu entwickeln, und kann daher die regionale Entwicklung fördern und Kohäsionsvorteile mit sich bringen. Zu den viel versprechenden Bereichen gehört die Förderung von Umwelttechnologien.

[27] Der neue Eurovignette-Vorschlage ermuntert die Mitgliedstaaten die Gebühren zu differenzieren. Dieser neue Rechtsrahmen beinhaltet das Potenzial, sobald er von Rat und Parlament angenommen wurde, einen bedeutsamen Beitrag zur Verbesserung der Umweltqualität des Verkehrssektors, vorausgesetzt die Mitgliedstaaten nutzen die von der Richtlinie gegebenen Möglichkeiten.

ii) Nachweis, dass die Einbeziehung von Umweltbelangen machbar ist

Parallel dazu müssen innovative Instrumente und Ansätze entwickelt werden, die die Einbeziehung der Umweltdimension aktiv fördern und gleichzeitig die wirtschaftlichen und sozialen Kosten minimieren können. Die Rechtsvorschriften, die nach wie vor eine der Hauptmöglichkeiten zur Erreichung von Umweltzielen sind, müssen durch eine breitere Palette an politischen Instrumenten ergänzt werden, um dazu beizutragen, dass diese Ziele bei umfassender Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen am kostengünstigsten erreicht werden. Wie in der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung, im 6. UAP und im ETAP angegeben, sind Maßnahmen, die zur Internalisierung der Umweltkosten führen, eine der schnellsten Möglichkeiten zur Einbeziehung von Umweltbelangen, da eine erfolgreiche Internalisierung bedeutet, dass Preissignale die tatsächlichen Kosten für die Umwelt widerspiegeln und so eine Informationsgrundlage für die Entscheidungen sowohl der Wirtschaftsakteure als auch der politischen Entscheidungsträger bereitstellen würden. Diese Kosteninternalisierung wird durch die Verwendung marktorientierter Instrumente, durch die Umweltziele gefördert werden, erleichtert, wie durch das vor kurzem erlassene Emissionshandelssystem oder die Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen veranschaulicht. Die Nutzung marktorientierter Instrumente bietet viele Vorteile. Als flexible Mechanismen ermöglichen sie es den Akteuren der einzelnen Sektoren, kostengünstige Ansätze zur Verringerung von Umweltauswirkungen zu entwickeln. Durch die Internalisierung der Umweltkosten können sie einen Verhaltenswandel herbeiführen. Die Zuständigkeiten in diesem Bereich liegen jedoch im Wesentlichen bei den Mitgliedstaaten, und der vollständige Einsatz bestimmter marktorientierter Instrumente auf der Gemeinschaftsebene leidet unter dieser Situation, was sich am Beispiel des Zeitaufwands, der für den Erlass von Maßnahmen im Steuerbereich erforderlich ist, zeigt.

Weitere Instrumente, die als Hilfen zur Einbeziehung der Umweltdimension konzipiert sind, sind u. a. die im 6. UAP vorgesehenen thematischen Strategien (Boden-, Meeres-, Luftqualität, Ressourcen, Abfälle und Recycling, städtische Umwelt, Pestizide) und die Strategie für Umwelt und Gesundheit. Diese Strategien veranschaulichen den neuen, integrierten Ansatz der Kommission in Bezug auf die politische Entscheidungsfindung im Umweltbereich. Sie werden unter umfassender Konsultierung der Beteiligten und der Einbeziehung der betroffenen Politikbereiche entwickelt, um die Einbeziehung der Umweltdimension und die Konvergenz der politischen Konzepte zu fördern. Die Strategien werden klare, quantifizierbare Ziele festlegen und, sofern möglich, die Verwendung marktorientierter Instrumente fördern. Sie dienen als Versuchsfeld für innovative Ansätze [28].

[28] Die Entwicklung der Strategien erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase, die 2003 abgeschlossen wurde, mündete in eine Mitteilung, in der die zu behandelnden Probleme definiert und Lösungsvorschläge umrissen wurden. In der zweiten Phase werden die Ziele sowie die verschiedenen Instrumente und politischen Maßnahmen definiert werden; sie soll bis 2005 zum Abschluss gebracht werden. Drei Strategien werden die zweite Phase im Jahr 2004 ergänzen (sie betreffen Böden, Pestizide, Abfallvermeidung und -Recycling); parallel dazu wird als Folgemaßnahme zur Annahme einer übergreifenden einschlägigen Strategie 2003 ein Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit entwickelt werden.

Die vollständige Umsetzung der erweiterten Folgenabschätzungen ab Januar 2004 wird als Teil des Pakets zur Verbesserung des Regelungsumfelds und im Kontext der Strategie für die nachhaltige Entwicklung Spill-over-Effekte von einem Politikbereich in einen anderen oder Synergieeffekte ermöglichen, die aufgezeigt werden müssen und mit denen man sich befassen muss, wodurch es leichter wird, Kompromisse herauszuarbeiten und auszuhandeln. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass erweiterte Folgenabschätzungen, sofern sie korrekt eingesetzt werden, ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung der Umweltintegration sein könnten, wobei sie gleichzeitig sicherstellen, dass der wirtschaftlichen und sozialen Dimension der nachhaltigen Entwicklung gebührend Rechnung getragen wird.

iii) Veranschaulichung der Notwendigkeit der Einbeziehung von Umweltbelangen

Die Schärfung des Bewusstseins für Umweltprobleme und vorhandene Lösungen kann die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger für die Notwendigkeit einer weiteren Einbeziehung der Umweltdimension sensibilisieren. Informationen können auch dazu verwendet werden, die Mitwirkung der Interessengruppen an einer besseren Gestaltung der Umweltpolitik und Verhaltensänderungen zu fördern.

Die Bemühungen um die Kompilierung und die Veröffentlichung von Informationen und Daten über den Zustand der Umwelt, die Umweltbelastungen, ihre Ursachen und den Weg, der bis zur Erreichung der gesteckten Ziele noch zurückzulegen ist, müssen gestärkt werden und mit Anstrengungen zur zusammenfassenden Darstellung dieser Informationen, vor allem durch Indikatoren, einhergehen.

5.2.2. Auf nationaler Ebene

Um die potenziellen Nutzeffekte des Cardiff-Prozesses und verwandter Anstrengungen im Hinblick auf die konkrete Verbesserung der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung voll ausschöpfen zu können, müssen die Bemühungen um eine bessere Einbeziehung der Umweltdimension auf der EU-Ebene durch Verpflichtungen und Maßnahmen auf nationaler Ebene unterstützt werden.

So ist die strikte Durchführung der Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) [29] und die strategische Umweltprüfung (SUP) [30] eine entscheidende Voraussetzung für eine stärkere Einbeziehung von Umweltbelangen in nationale Projekte, Pläne und Programme.

[29] Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch die Richtlinie 97/11/EG. Nach der UVP-Richtlinie müssen die Umweltauswirkungen von Projekten in verschiedenen Sektoren berücksichtigt werden, bevor über den Fortgang der Projekte beschlossen wird.

[30] Richtlinie 2001/42/EG. Eine SUP erlaubt es, die ökologischen Folgen bestimmter Pläne und Programme während der Vorbereitung des Programms oder Plans und vor ihrer Annahme aufzuzeigen und zu bewerten.

Darüber hinaus könnte ein regelmäßiger Austausch über beispielhafte Verfahren in Bezug auf die Umweltintegration auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einen Beitrag zu ihrer Umsetzung leisten. Auf allen Ebenen gibt es reichhaltige Erfahrungen, insbesondere im Rahmen von lokalen Agenda-21-Initiativen, die zusammengeführt und breiteren Kreisen zugänglich gemacht werden sollten. Die Überprüfung der Umweltdimension der derzeit in Ausarbeitung befindlichen nationalen Strategien für die nachhaltige Entwicklung werden ein erstes analytisches Werkzeug für die Bewertung der Ansätze mit Blick darauf sein, beispielhafte Verfahren herauszustellen und ihren Austausch zu fördern. Maßnahmen zur Stärkung bestehender Netzwerke zur Einbeziehung der Umweltdimension sowie Maßnahmen zur Förderung von im Bereich der nachhaltigen Entwicklung tätigen Praktikern und zur Vereinfachung und Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen Praktikern sollten sondiert werden. So könnte etwa die Entwicklung eines interaktiven Internet-Portals für einen leichteren Zugang zu Informationen über einschlägige nationale, regionale und lokale Erfahrungen und für ihre Aktualisierung in Erwägung gezogen werden.

Eine anhaltende politische Verpflichtung auf die Verwendung solcher Ansätze auf der EU-Ebene und der nationalen Ebene ist nötig, damit die Einbeziehung von Umweltbelangen weitere konkrete Ergebnisse bewirkt.

6. SCHLUSSFOLGERUNG

In dieser Bestandsaufnahme wurden die positiven Ergebnisse des Cardiff--Prozesses im Hinblick auf die Schärfung des Profils der Einbeziehung der Umweltdimension und konkrete Verbesserungen in einigen Sektoren, aber auch eine Reihe von Schwachstellen bei der Umsetzung aufgezeigt. In ihr wird u. a. auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Kohärenz der Strategien quer durch die Fachräte zu verbessern und einen stärkeren Nachdruck auf beispielhafte Verfahren in puncto Inhalt und Umsetzung zu legen. Ferner wird in ihr auf eine Reihe von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und auf der nationalen Ebene hingewiesen, die den Fachräten bei ihren Bemühungen im Rahmen des Cardiff-Prozesses, Umweltbelange in ihre Politik einzubeziehen, helfen, und die dazu beitragen, die Vorteile dieser Bemühungen in Form konkreter Verbesserungen für die Umwelt zu maximieren. Weitere Anstrengungen auf nationaler Ebene sind erforderlich, um die auf Gemeinschaftsebene getroffenen Beschlüsse vollständig umzusetzen.

Während nachhaltige Entwicklung einschließt, wirtschaftliche, soziale und Umweltpolitiken in einer sich gegenseitig verstärkenden Weise zu verknüpfen, muss die Einbeziehung von Umweltbelangen auf höchster Ebene mehr Beachtung und eine stärkere politische Unterstützung finden. Sie sollte zu einem festen Punkt auf der Tagesordnung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates werden. In dieser Hinsicht und im Sinne der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom März 2003 wird die Europäische Kommission ergänzend zur Überprüfung der Umweltpolitik eine jährliche Bestandsaufnahme der Einbeziehung von Umweltbelangen vornehmen, die in den Frühjahrsbericht der Kommission und in die Frühjahrsdebatte des Europäischen Rates einfließen wird.

* Künftige Möglichkeiten zur weiteren Förderung der Einbeziehung der Umweltdimension sollten ebenfalls genutzt werden:

* Bei der für 2004-2005 geplanten Überprüfung der Strategie für die nachhaltige Entwicklung werden die Fortschritte seit 2001 untersucht und vorrangige Maßnahmen zur Gewährleistung der Erfuellung eingegangener Verpflichtungen aufgezeigt werden. Dadurch wird die EU genau feststellen können, wo es auf der EU-Ebene Lücken im Bereich der Einbeziehung von Umweltbelangen gibt, die die Bemühungen der EU zur Eindämmung nicht nachhaltiger Umwelttrends behindern, und konkrete Vorschläge für Abhilfemaßnahmen unterbreiten.

* Die Halbzeitüberprüfung der Strategie von Lissabon 2005 ist eine weitere Gelegenheit, zu prüfen, wie die Einbeziehung der Umweltdimension und Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum sich wechselseitig unterstützen könnten.

* Der Nachdruck, den die Kommission in ihrer Mitteilung [31] über die nächste finanzielle Vorschau (ab 2007) der Union auf die nachhaltige Entwicklung legt, wird der Einbeziehung von Umweltbelangen, vor allem in der Landwirtschafts- und der Regionalpolitik, weitere Impulse verleihen. Die Annahme eines Vorschlags der Kommission im Jahr 2004 für eine Regelung zu den Struktur- und Kohäsionsfonds für die Zeit nach 2006 mit der Festlegung neuer Leitlinien wird eine Möglichkeit sein, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Säulen der nachhaltigen Entwicklung besser in die Kohäsionspolitik zu integrieren.

[31] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2004, KOM(2003) 645 endg. vom 29. Oktober 2003 (S. 5).

Die Integration der Umweltdimension ist eine Schlüsselvoraussetzung dafür, Fortschritte auf dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung zu machen. Sie erfordert auf allen Ebenen der politischen Führung der Europäischen Union ein anhaltendes und unablässiges Engagement aller Politikbereiche.

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