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Document 52004DC0154
Communication from the Commission - Making citizenship Work: fostering European culture and diversity through programmes for Youth, Culture, Audiovisual and Civic Participation
Mitteilung der Kommission - Aktive Bürgerschaft konkret verwirklichen: Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt durch Programme im Bereich Jugend, Bürgerbeteiligung, Kultur und audiovisuelle Medien
Mitteilung der Kommission - Aktive Bürgerschaft konkret verwirklichen: Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt durch Programme im Bereich Jugend, Bürgerbeteiligung, Kultur und audiovisuelle Medien
/* KOM/2004/0154 endg. */
Mitteilung der Kommission - Aktive Bürgerschaft konkret verwirklichen: Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt durch Programme im Bereich Jugend, Bürgerbeteiligung, Kultur und audiovisuelle Medien /* KOM/2004/0154 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION - Aktive Bürgerschaft konkret verwirklichen: Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt durch Programme im Bereich Jugend, Bürgerbeteiligung, Kultur und audiovisuelle Medien (von der Kommission vorgelegt) Zusammenfassung In ihrer Mitteilung vom 10. Februar ,Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013", schlägt die Kommission vor, die Entwicklung der Unionsbürgerschaft auf der Basis eines Raums für Freiheit, des Rechts und der Sicherheit als vorrangige Priorität für EU-Maßnahmen zu zählen. In diesem Kontext ist es erforderlich, die Bürgerschaft durch Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt zu verwirklichen, und zwar in Bereichen, die die europäischen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar in den Integrationsprozess einbinden - wie zum Beispiel die Bereiche Jugend, Kultur, der audiovisuelle Sektor und die aktive Bürgerschaft. Die Programme, die in diesen Bereichen bestehen, laufen Ende 2006 aus. Im Lichte der oben erwähnten Mitteilung sowie der Ergebnisse öffentlicher Konsultationen und der Berichte der kürzlich durchgeführten Bewertungen, wird die Kommission im Verlauf dieses Jahres Legislativvorschläge für eine neue Generation von Programmen in diesen Bereichen für den nächsten Programmzeitraum annehmen (mit Ausnahme des im Jahre 2004 neu eingeführten Programms im Bereich aktive Bürgerschaft, das auf der Grundlage einer ersten Bewertung und der Ergebnisse der europäischen Verfassungsdebatte Anfang 2005 vorgelegt wird). Der Zweck der vorliegenden Mitteilung ist, den Inhalt dieser Vorschläge und die zugrunde liegenden Motive auszuführen. Die Union wird im kommenden Jahrzehnt ihre Vielfalt erheblich erweitern. Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004, wird sie die bedeutendste Erweiterung ihrer Geschichte erleben. Im Jahr 2007 wird die Gesamtbevölkerung der Union auf nahezu 500 Millionen ansteigen und ihre kulturelle, soziale und sprachliche Vielfalt wird einen enormen Reichtum darstellen. Darüber hinaus wird unsere Gesellschaft einen tief greifenden demographischen Wandel erfahren, der auf die Überalterung und den Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und auf die anhaltenden Einwanderungsströme zurückzuführen ist. In diesem Kontext kommt den gemeinsamen Werten wie Freiheit, Gerechtigkeit, Toleranz und Solidarität, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, mehr Bedeutung zu denn je zuvor. Den europäischen Bürgerinnen und Bürgern sollte daher ermöglicht werden, durch persönliche und direkte Erfahrungen - durch Mitwirkung am Dialog mit den Einrichtungen, durch Bürger- und Jugendaustauschmaßnahmen oder durch die Teilnahme an grenzübergreifenden Projekten - zu erfassen, was das Konzept der Unionsbürgerschaft und die gemeinsamen Werte in der Praxis bedeuten. Die Förderung der Mobilität von Bürgern, Künstlern, kulturellen und audiovisuellen Werken und Veranstaltungen, ermöglicht den Europäern, sich der gemeinsamen Bestandteile ihrer entstehenden europäischen Identität bewusst zu werden, einer Identität, die ergänzend zu der bereits vorhandenen nationalen, regionalen, ethnischen oder religiösen Identität hinzukommt. Durch Mobilitätsaktionen, den Europäischen Freiwilligenkorps und Maßnahmen, um die Qualität der Unterstützungsmechanismen für junge Menschen zu verbessern, wird das neue JUGEND Programm die aktive Teilnahme junger Menschen an der Zivilgesellschaft begünstigen und Toleranz, Solidarität und den interkulturellen Dialog fördern. Es werden zu den Mitgliedstaaten auch einige Drittländer miteinbezogen. Im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 151 des Vertrags und dem Subsidiaritätsprinzip, wird das neue Kulturprogramm auf Basis der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Künstlern, Kulturakteuren und kulturellen Einrichtungen, zur Entwicklung gemeinsamer europäischer Kulturwerte beitragen. Sein Schwerpunkt wird auf der Förderung der multilateralen europaweiten Kooperation liegen und Dank der Interaktion der Bürger, den elementaren Aufbau einer europäischen Identität ermöglichen. Angesichts des starken kulturellen und sozialen Einflusses der audiovisuellen Medien, bietet dieser Sektor eine außergewöhnliche Plattform für den interkulturellen Dialog und um gegenseitiges Kennenlernen und Verständnis zu fördern. Das neue Gemeinschaftsprogramme in diesem Bereich sollte daher darauf abzielen, Bedingungen zu schaffen, die den Europäern ermöglichen, Geschichten, Dokumentarfilme and andere Werke zu sehen, die ihr Leben und ihre Geschichte sowie das Leben und die Geschichte ihrer Nachbarn widerspiegeln. 1. EINFÜHRUNG In ihrer Mitteilung vom 10. Februar ,Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013" [1] schlägt die Kommission als eine ihrer vorrangigen Prioritäten für EU-Maßnahmen die Entwicklung der Unionsbürgerschaft auf der Basis der Bereiche Freiheit, Recht, Sicherheit, Respekt für und Förderung von Grundrechten sowie Förderung der Europäischen Kultur und Vielfalt, vor. Die Förderung der Europäischen Kultur und Vielfalt trägt dazu bei, die Unionsbürgerschaft Realität werden zu lassen durch die Ermutigung der direkten Einbindung des europäischen Bürgers in den Integrationsprozess, z.B. durch Jugend, Kultur, die audiovisuellen Medien und die aktive Bürgerschaft. Die Kommission schlägt gleichzeitig eine Mitteilung über die neue Generation von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen nach 2006 vor, die dazu beitragen soll, die Zielsetzung der nachhaltigen Entwicklung [2] zu erreichen. [1] KOM(2004) 101 vom 10.2.2004: ,Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltmittel der erweiterten Union - 2007-2013". [2] KOM(2004) 156 vom 09.03.2004 ,Die neue Generation von Gemeinschaftsbildungs- und ausbildungsprogrammen nach 2006. In diesem Kontext hat die Kommission ebenfalls die Wichtigkeit des Gebrauchs der Revision von rechtlichen Instrumenten, die ab 2007 bestehen werden, unterstrichen. Sie sollen eine erhebliche Bewegung hin zu größerer Vereinfachung in der Konzeption und Betreibung von Gemeinschaftsinstrumenten bringen. Es ist geplant, das jedes der Nachfolgerprogramme zu den existierenden Programmen soweit wie möglich vereinfacht werden soll, wobei die Verpflichtungen die aus der finanziellen Regulierung hervorgehen, respektiert werden sollen. Man hat die Möglichkeit erwogen, alle Bürgerschaftsprogramme in einem einzigen Rahmenprogramm zusammenzuschließen. So weit ist jedoch nicht bekannt, dass so eine Vorgehensweise in einer größeren Vereinfachung resultieren würde. Jede der oben genannten Bereiche basiert auf einem anderen Vertragsartikel und wird verwaltet durch spezifische Entscheidungsfindungen und Managemententscheidungen. Darüber hinaus, obwohl alle Programme einen starken Bürgerbezug haben, sind ihre Zielsetzungen unterschiedlich, wie z.B. bei den Besonderheiten der existierenden Mediaprogramme. Es sollten jedoch Anstrengungen unternommen werden, die Regeln, wo möglich, so kohärent wie möglich zu machen. Die Kommission betrachtet diesen Ansatz der Vereinfachung, wie in der vorliegenden Mitteilung erläutert, als wichtigen Schritt auf einfachere Programme hin, aber noch nicht als Ende des Weges. Die Kommission interessiert sich dafür, Vorschläge zu erhalten, wie die neue Generation der Programme und die Umsetzung vereinfacht und, wenn möglich weiter konzentriert werden kann und wird versuchen, diese Vorschläge in ihre Vorschlagsentwürfe aufzunehmen. Dies könnte z.B. Veränderungen an den finanziellen Regeln der Gemeinschaft oder ihrer Umsetzungsregeln beinhalten, aber zum jetzigen Zeitpunkt sollte nichts ausgeschlossen werden. Die bestehenden Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen Jugend, Kultur, Audiovisuelle Politik und Bürgerbeteiligung werden all Ende 2006 [3] enden. Im Lichte der Mitteilung über die zukünftige Politik und die Haushaltsmittel sowie der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und der kürzlich durchgeführten Zwischenbewertungen [4] wird die Kommission im Verlauf dieses Jahres Legislativvorschläge für eine neue Generation von Programmen im Bereich Jugend, Kultur und audiovisuelle Medien für den nächsten Programmzeitraum annehmen. Ein Vorschlag für eine Neuauflage des Programms im Bereich aktive Bürgerschaft wird für Anfang 2005 vorgesehen, wenn eine erste Bewertung dieses neuen Programms 2004 durchgeführt wurde und die Ergebnisse der Europäischen Verfassungsdebatte vorliegen. [3] Abhängig von der Verabschiedung des Kommissionsvorschlags das Kultur 2000 Programm für 2 Jahre (KOM (2003) 187 vom 16.04.03), das MEDIA Plus und MEDIA Training Programm für 1 Jahr (KOM (2003) 191 (Media Plus) und KOM (2003) 188 (Media Training) beide vom 16.04.03) zu verlängern [4] KOM(2003) 725 endg. vom 24.11.2003 (MEDIA), KOM(2003) 722 endg. vom 24.11.2003 (Kultur), und KOM(2004) 158 vom 08.03.04. Zweck der vorliegenden Mitteilung ist es, den Inhalt dieser Vorschläge und die zugrunde liegenden Motive zu umreißen und sowohl eine allgemeine Aussicht, wie diese Politikvorschläge in einer vereinfachten und konzentrierten Art und Weise implementiert werden können, wobei der aktuelle legale und administrative Kontext in Betracht gezogen wird. Nichtsdestotrotz bestimmt nichts in dieser Mitteilung den endgültigen Inhalt des legislativen Vorschlages bevor, der durch die Kommission beschlossen werden soll, inklusive der finanziellen Aspekte, und wie bereits erwähnt, verbleibt die Kommission engagiert, weitere Wege zur Vereinfachung und Rationalisierung der Implementierung dieser Vorschläge zu prüfen. 2. FÖRDERUNG DER EUROPÄISCHEN KULTUR UND VIELFALT IN EINER ERWEITERTEN UNION Unionsbürgerschaft wurde im Maastrichter Vertrag etabliert, der den aktuellen Artikel 17, Erschaffung der Europäischen Gemeinschaft, einführte. Er spezifiziert, dass die Unionsbürgerschaft die nationale Bürgerschaft erweitern soll und nicht ersetzen. Nach der Präambel der Charta der Grundrechte der Union ,gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Mensch in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft [...] begründet. Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten [...] bei." Die zunehmende Bedeutung der Unionsbürgerschaft spiegelte sich in der ebenfalls zunehmenden Bedeutung der Bildungs-, Jugend- und Kulturpolitik auf Unionsebene wider. Der Vertrag von Maastricht wies der Gemeinschaft erstmals Zuständigkeiten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur zu (jetzt in Artikel 149, 150 und 151 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankert). Der Verfassungsentwurf bestätigt diese Zuständigkeiten, wobei die Einstimmigkeitsbedingung für Beschlüsse im Kulturbereich abgeschafft wird. Die Aufgaben der Union werden erweitert um die Förderung einer verstärkten Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa und - im Bereich der humanitären Hilfe - um die Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für junge Europäer. Die Union könnte auch die Idee für eine Mobilisierung jünger Europäer für Maßnahmen der internationalen Solidarität fördern. Ferner wird der Sport angesichts seiner sozialen und pädagogischen Funktion dem vom gegenwärtigen Artikel über Bildung (Artikel 149) abgedeckten Bereich hinzugefügt. Auf der Grundlage der oben genannten Vertragsartikel hat die Gemeinschaft umfassende Programme im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur aufgelegt und erfolgreich umgesetzt. Zusammen mit dem Programm MEDIA (angenommen auf der Basis von Artikel 157 - qualifizierte Mehrheit seit dem Vertrag von Nizza) haben all diese Programme zur Wahrung und Verbreitung gemeinsamer Werte beigetragen - und tragen weiterhin dazu bei -, die dem politischen Konzept der aktiven Bürgerschaft auf europäischer Ebene zugrunde liegen, wie die Zwischenberichte über die aktuelle Programmgeneration bestätigen. Sie haben es Millionen von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, unmittelbar die Vorteile der europäischen Integration zu erfahren. Die erwiesene Bedeutung dieser Programme rechtfertigt ihre Erneuerung nach 2006. Es bestehen aber noch weitere Gründe für die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Programme. Das kommende Jahrzehnt wird im großen Maße die Vielfalt der Union vergrößern. Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 wird sie die umfangreichste Erweiterung in ihrer Geschichte erleben. Und es sind noch weitere Erweiterungen vorgesehen, und es ist das Ziel der EU Bulgarien und Rumänien als Mitglieder 2007, falls sie soweit sein sollten, willkommen zu heißen. Schon in dieser Phase wird die Gesamtbevölkerung der Union auf nahezu 500 Millionen ansteigen, was einen enormen Reichtum an kultureller, sozialer und sprachlicher Vielfalt bedeutet. Darüber hinaus wird unsere Gesellschaft einen tief greifenden demografischen Wandel erleben. Die Kommission stellte in ihrer Mitteilung vom 3. Juni 2003 über Einwanderung, Integration und Beschäftigung fest: ,Angesichts von Überalterung und Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sind anhaltende Einwanderungsströme - ohne dass diese all die Auswirkungen des demografischen Wandels lösen - immer wahrscheinlicher und notwendig, die Bedürfnisse des EU-Arbeitsmarkts zu stillen." [5] In diesem Kontext kommt den gemeinsamen Werten, die unsere Gesellschaft zusammenhalten - wie z. B. Toleranz und Solidarität - mehr Bedeutung zu denn je zuvor. Die Mitteilung von 2003 forderte daher eine ganzheitliche Integrationspolitik, bei der auch Sprachkenntnisse sowie das soziale und kulturelle Umfeld zum Tragen kommen. [5] KOM(2003) 336 endg. vom 3.6.2003 über Einwanderung, Integration und Beschäftigung. Angesichts dieser Entwicklungen ist es notwendiger denn je zuvor, dass sich die europäischen Bürgerinnen und Bürger der Union zugehörig fühlen und sich mit ihr identifizieren können. In Wirklichkeit empfinden jedoch viele Menschen die Union nur als ein entferntes politisches und wirtschaftliches Gebilde - wie auch die geringe Beteiligung an den Europawahlen zeigt (49 % im Jahr 1999). Jüngste Meinungsumfragen erbrachten einen Rückgang bei der Unterstützung der EU-Mitgliedschaft [6]. Daher muss das Konzept der Unionsbürgerschaft durch direkte persönliche Erfahrungen - Mitwirkung am Dialog mit den Einrichtungen, Bürger- und Jugendaustauschmaßnahmen oder Teilnahme an grenzübergreifenden Projekten - mit konkreter Bedeutung gefuellt werden. Durch die Förderung der Mobilität von Bürgern, Künstlern, kulturellen und audiovisuellen Werken und Veranstaltungen können sich die Europäer nicht nur ihres reichen und vielfältigen Kulturerbes, sondern auch der gemeinsamen Bestandteile ihrer entstehenden europäischen Identität bewusst werden - einer Identität, die ergänzend zu der bereits vorhandenen nationalen, regionalen, ethnischen oder religiösen Identität hinzukommt. [6] EUROBAROMETER NR. 60, HERBST 2003. 3. MASSNAHMEN IM BEREICH JUGEND 3.1. Begründung einer EU-Maßnahme Das Programm JUGEND [7] (2000-2006) stellt eines der wichtigsten Gemeinschaftsinstrumente dar, um auf die genannten Herausforderungen zu antworten. Es handelt sich um ein Mobilitäts- und Bildungsinstrument für junge Menschen (15-25 Jahre) sowie für sozialpädagogische Betreuer aus der Europäischen Union, aber auch aus Drittländern. Dieses Programm ergibt sich aus der Anwendung des Vertrages, insbesondere Artikel 149 Absatz 2, in dem es heißt: ,Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat folgende Ziele: [...] Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer [...]". [7] Beschluss Nr. 1031/2000/EG vom 13.4.2000, ABl. L 117 vom 18.5.2000, S. 1. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten einen politischen Prozess vorgeschlagen, mit dem das aktive Engagement junger Menschen in Europa gefördert werden soll. In dem Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas", das von der Kommission im November 2001 vorgestellt wurde [8], wird vorgeschlagen, sich auf die Partizipation der Jugendlichen, die Information, die Freiwilligenarbeit und die bessere Kenntnis all dessen, was die jungen Menschen betrifft, zu konzentrieren. Diese Prioritäten wurden vom Europäischen Parlament unterstützt [9] und vom Ministerrat in seiner Entschließung vom 27. Juni 2002 aufgegriffen. Dabei wurde eine offene Koordinierungsmethode für diese Prioritäten geschaffen, die derzeit von der Kommission und den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. [8] KOM(2001) 681. [9] Bericht vom 19. April 2002 über das Weißbuch (A5-0126/2002). Mit der Erweiterung wird die Anzahl junger Menschen zwischen 15 und 25 Jahren EU-weit auf 60 Millionen ansteigen. Europa bietet den jungen Menschen einen Raum der Freiheit, in dem sie leben, arbeiten, studieren und reisen können. Die jungen Menschen engagieren sich allerdings in geringerem Maße als früher innerhalb der traditionellen politischen und sozialen Strukturen. Dies bedeutet aber nicht, dass die jungen Menschen kein Interesse mehr am öffentlichen Leben haben. Die Mehrzahl ist gewillt, mitzuwirken, jedoch auf andere Art und Weise. Deshalb sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich die jungen Europäer stärker als solidarische, verantwortungsvolle, aktive und tolerante Bürger in einer pluralistischen Gesellschaft engagieren können. Die zunehmende Einbindung junger Menschen in die Gemeinschaft auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene und die Entstehung eines aktiven Engagements stellen gegenwärtig - aber auch in Zukunft - wichtige Herausforderungen für unsere Gesellschaft dar. Die Aktivitäten im Jugendbereich tragen ebenfalls dazu bei, Europa auf den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen und dynamischen wissensbasierten Wirtschaft vorzubereiten. Dies gilt insbesondere für das lebenslange Lernen. Den jungen Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich auch außerhalb der formalen Bildungs- und Ausbildungssysteme weiter- und fortzubilden. Ein wesentlicher Bestandteil des Bürgersinns junger Menschen ist der Respekt gegenüber anderen Menschen in der Union, aber auch in Drittländern, was einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Dimension der ,Bürgernähe" in den Außenbeziehungen der EU darstellt. Somit stehen die Aktivitäten im Jugendbereich in ganz besonderem Zusammenhang mit der Nachbarschaftspolitik des erweiterten Europas. 3.2. Ergebnisse der Zwischenbewertung und der öffentlichen Konsultation Die umfassende öffentliche Konsultation, die im Hinblick auf eine neue Programmgeneration für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Jugend durchgeführt wurde [10], erbrachte eine große Erwartungshaltung der jungen Menschen und der Jugendorganisationen, aber auch der nationalen Behörden und der im sozialen Bereich tätigen NRO gegenüber neuen europäischen Instrumenten, die eine engere Verbindung der Dimension ,Jugend" mit der ,Bürgerschaft" ermöglichen sollen. Dieser Ansatz fand ebenfalls die klare Unterstützung des Europäischen Parlaments. [10] URL nach Veröffentlichung einfügen. Die Zwischenbewertung des Programms JUGEND (für den Zeitraum 2000-2003) hat es ermöglicht, die Programmdurchführung im Hinblick auf operationelle Empfehlungen zu analysieren, sie hat aber auch zahlreiche Denkanstöße zu der Bedeutung von EU-Maßnahmen für die Förderung der Unionsbürgerschaft junger Menschen hervorgebracht. Die Zwischenbewertung bestätigt die Relevanz der Ziele des Programms und seiner verschiedenen Aktionen, insbesondere Jugendaustausch, europäischer Freiwilligendienst und Initiativen im Jugendbereich. Sie unterstreicht ebenfalls die Auswirkungen des Programms für junge Menschen und sozialpädagogische Betreuer. Insbesondere zeigt sie, dass die jungen Menschen durch ihre Teilnahme am Programm die Möglichkeit erhalten, neue persönliche, soziale, interkulturelle und berufliche Fähigkeiten zu erwerben. Daraus können sich wichtige oder sogar entscheidende Folgen für junge Menschen ergeben, zum Beispiel wenn sie sich am europäischen Freiwilligendienst beteiligt haben und ihr späterer Lebensweg oder ihre spätere Berufswahl stark durch diese positive Erfahrung beeinflusst wird. Die Zwischenbewertung ergab gewisse Schwierigkeiten bei der Programmdurchführung, insbesondere im Verwaltungsbereich (Notwendigkeit der Vereinfachung der Verfahren, Verbesserung der Hilfestellung für die Begünstigten, verstärkte Kohärenz bei der Programmdurchführung zwischen den Mitgliedstaaten usw.), und gibt Empfehlungen ab, von denen verschiedene noch vor Programmende umgesetzt werden sollen. Weitere Empfehlungen sprechen sich dahingehend aus, über die geltende Rechtsgrundlage hinauszugehen. Während der Freiwilligendienst seine volle Funktionsfähigkeit erreicht hat, eröffnen sich durch die Komplementarität zum Zivildienst und zu den internationalen Solidaritätsaktivitäten neue Entwicklungsmöglichkeiten, die ins Auge gefasst werden sollten. Die verschiedenen Aktionen, die bisher die Mobilität und den Austausch junger Menschen ermöglichen, sollten auch auf Maßnahmen ausgerichtet werden, die unmittelbar auf die Förderung der Partizipation und des aktiven Engagements Jugendlicher abzielen (z. B. Unterstützung von NRO) und besser auf die Prioritäten des Jugendbereichs abgestimmt sind. Die Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs des Programms und der Ausbau der Zusammenarbeit mit Drittländern sollten mehr Gewicht erhalten. Und schließlich könnten - abhängig von der Art der Maßnahme - die Möglichkeiten des Programms erweitert werden, wenn es auf die Altersgruppe 13-30 Jahre ausgedehnt würde. 3.3. Perspektiven für die Zeit nach 2006 Das neue europäische Instrument zugunsten junger Menschen muss sich gleichzeitig an der öffentlichen Konsultation und der Bewertung des aktuellen Programms orientieren, um dessen Kontinuität zu gewährleisten und dessen Funktionsweise zu verbessern, sowie an den neuen Zielvorstellungen der Union in Bezug auf die Bürgerschaft, welche in der Mitteilung über die neue finanzielle Vorausschau vorgestellt und bereits mithilfe der offenen Koordinierungsmethode im Jugendbereich auf den Weg gebracht wurden. 3.3.1 Die Ziele des neuen Programms Dieses neue Instrument hat die Förderung des aktiven Bürgersinns der Jugendlichen zum Hauptziel, indem ihnen Mittel gegeben werden, diesen durch verschiedene Formen aktiven Engagements auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene konkret zu entwickeln. Es muss dazu beitragen, die Solidarität zwischen den jungen Menschen zu entwickeln, um insbesondere den sozialen Zusammenhalt der Union zu stärken und das gegenseitige Verständnis der Völker mithilfe der Jugend zu fördern. Es sollte auch zur Entwicklung von Initiativ- und Unternehmensgeist und Kreativität bei den Jugendlichen führen und ihnen helfen, für ihre persönliche und berufliche Entwicklung nützliche Fähigkeiten zu entwickeln. Und es muss dazu beitragen, die Systeme zur Unterstützung von Maßnahmen im Jugendbereich qualitativ zu verbessern und die Kapazität der Jugendverbände, Aktivitäten für Jugendliche zu organisieren und die europaweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendpolitik zu fördern, auszubauen. Die Absicht besteht darin, die Wirkung der Gemeinschaftsmaßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unter uneingeschränkter Anwendung und Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu maximieren. Um diese Ziele zu erreichen, wird das Programm fünf separate, jedoch einander ergänzende Aktionen umfassen. 3.3.2 Vorgeschlagene Aktionen Die Aktion ,Jugend für Europa" zielt vor allem darauf ab, das aktive Engagement der jungen Menschen zu stärken, und zwar durch die Unterstützung von Austausch, Mobilität und Initiativen der Jugendlichen sowie ihrer Projekte und Aktivitäten zur Mitwirkung am demokratischen Leben. Die Aktion ,Europäischer Freiwilligendienst" zielt darauf ab, die Solidarität der jungen Menschen zu entwickeln und ihren aktiven Bürgersinn sowie das gegenseitige Verständnis der Jugendlichen zu fördern. Der europäische Freiwilligendienst kann im Rahmen individueller oder kollektiver Projekte durchgeführt werden und soll den jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihrem persönlichen Engagement Ausdruck zu verleihen, sie aber gleichzeitig in Solidaritätsmaßnahmen der Union einbinden. Ferner soll diese Aktion dazu beitragen, die Kooperation mit dem freiwilligen Zivildienst zu fördern. Die Aktion ,Jugend für die Welt" soll die Entwicklung des gegenseitigen Verständnisses fördern - im Geiste der Öffnung gegenüber der Welt - und gleichzeitig zum aktiven Engagement der jungen Menschen beitragen. Durch diese Aktion wird die Öffnung des Programms für die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern des erweiterten Europas, die Stärkung der Verbindungen des Programms zu den Kandidatenländern, den Ländern des westlichen Balkans sowie den EFTA-Ländern und die Kooperation im Jugendbereich mit anderen Drittländern ermöglicht. Die Aktion ,sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme" hat zum Ziel, die Qualität der Unterstützungsstrukturen für Jugendliche zu verbessern. In der Tat soll das neue Instrument, selbst wenn es sich vor allem an junge Menschen richtet, auch Aktionen zugunsten all derjenigen vorsehen, die im Jugendbereich arbeiten. Diese Aktion wird insbesondere die Unterstützung europaweit tätiger Jugendorganisationen ermöglichen und damit für Kontinuität bei der Bezuschussung von NRO im Rahmen der Haushaltslinie 15.07.01.02 (ex-A3029) sorgen. Dies umfasst auch die Unterstützung des Europäischen Jugendforums - einer Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgt. Ferner geht es darum, Austausch-, Bildungs- und Informationsmaßnahmen für sozialpädagogische Betreuer, Projekte zur Stimulation von Innovation und Qualität, Partnerschaften mit regionalen oder lokalen Stellen und schließlich Maßnahmen im Hinblick auf die Valorisierung und Unterstützung der Programmstrukturen zu entwickeln. Die Aktion ,Förderung der politischen Zusammenarbeit" zielt darauf ab, die Kooperation im Bereich der Jugendpolitik zu begünstigen. Dies soll insbesondere geschehen durch die Unterstützung von Maßnahmen, die den strukturierten Dialogs zwischen jungen Menschen und den für Jugendpolitik Verantwortlichen ermöglichen, die die Kooperation mit internationalen, im Jugendbereich tätigen Organisationen erleichtern und die eine bessere Kenntnis des Jugendbereichs herbeiführen. 3.3.3. Verstärkte Vereinfachung Das künftige Programm enthält im Vergleich zum gegenwärtigen Programm deutliche Vereinfachungen. Die neue Rechtsgrundlage wird alle Aktivitäten abdecken, die bislang durch zwei Rechtsgrundlagen (das Programm JUGEND und das gemeinschaftliche Aktionsprogramm zur Unterstützung von europäischen Jugendorganisationen) gedeckt waren. Die bislang vier Haushaltslinien werden durch eine Haushaltslinie ersetzt werden. Da das neue Programm die Zusammenarbeit im Jugendbereich zum Ziel hat, wird die allgemeine Struktur der Rechtsgrundlage deshalb offen genug gefasst werden und darüber hinaus eine Flexibilitätsklausel enthalten, um das Programm gegebenenfalls an neue Prioritäten anpassen zu können. 3.3.4. Zusätzlicher Nutzen auf Gemeinschaftsebene Diese verschiedenen Aktionen erbringen einen wichtigen Zusatznutzen auf europäischer Ebene, da die Mitgliedstaaten nicht unabhängig voneinander europaweite Mobilitätsmaßnahmen für Jugendliche, multilaterale Austauschmaßnahmen für Jugendgruppen aus verschiedenen Mitgliedstaaten und Drittländern oder gar einen europäischen Freiwilligendienst organisieren können. Die Aktionen sollten eine Ergänzung zu denjenigen der Mitgliedstaaten bilden. Auch die Hebelwirkung eines solchen Programms ist erwiesen, denn es ermöglicht die Orientierung und - in einigen Fällen - Strukturierung einzelstaatlicher Maßnahmen. Dieses zukünftige Programm darf nicht von den anderen Gemeinschaftsmaßnahmen isoliert werden. Es sollte die Möglichkeit gewahrt bleiben, Verbindungen zu Programmen aus anderen Bereichen herzustellen (z. B. Kultur, Sport, allgemeine und berufliche Bildung, Justiz und interne Angelegenheiten), aber auch Kooperationsprogramme mit Drittländern zu unterstützen. Das Programm wird somit eine Ergänzung zu anderen Gemeinschaftsinstrumenten bilden. Bei der Durchführung des Programms wird der Subsidiarität absoluter Vorrang eingeräumt. Dies geschieht insbesondere durch eine überwiegend dezentralisierte Verwaltung auf Ebene der Mitgliedstaaten sowie durch die Möglichkeit, einzelstaatliche Initiativen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu ergänzen. 3.4. Erwartete Wirkung des neuen Programms Mit dem neuen Programm würden folgende Ziele verwirklicht werden: - Durchführung von 40 000 Projekten mit Jugendlichen (Austauschmaßnahmen, Initiativen der Jugendlichen und Projekte der Partizipation) im Zeitraum 2007-2013; - Europäischer Freiwilligendienst: 10 000 Freiwillige jährlich, d. h. 70 000 im Zeitraum 2007-2013; - Schulung, Information und Austausch bewährter Verfahren für sozialpädagogische Betreuer (qualitative Verbesserung): 5 000 Projekte im Zeitraum 2007-2013. 4. AKTIONEN IM KULTURBEREICH 4.1. Begründung einer EU-Maßnahme In Artikel 151 Absatz 1 EGV heißt es: ,Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes." Diese Textpassage wurde wörtlich in den Entwurf zu einem Verfassungsvertrag übernommen. Darüber hinaus heißt es, dass eines der Ziele der Union darin besteht, ,für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas [zu sorgen]" (Artikel 3 Absatz 3). Im Einklang mit dieser Rechtsgrundlage und mit dem Subsidiaritätsprinzip besteht das Hauptziel der Gemeinschaftstätigkeit darin, zu der Entfaltung gemeinsamer europäischer Kulturwerte auf Basis der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Künstlern, Kulturakteuren und kulturellen Einrichtungen beizutragen [11]. Daher legt die Gemeinschaft bei ihren Aktionen den Schwerpunkt auf die Förderung der multilateralen europaweiten Kooperation, welche von nationalen oder bilateralen Kulturpolitiken kaum abgedeckt wird. [11] Dies wurde kürzlich vom Rat bekräftigt, der die Auffassung vertritt, ,dass es wesentlich ist, die kulturelle Zusammenarbeit und den kulturellen Austausch zu unterstützen, um die kulturelle Vielfalt in Europa zu achten und zu fördern und eine bessere gegenseitige Kenntnis der Kulturen zu ermöglichen" (Entschließung des Rates vom 21. Januar 2002 über die Bedeutung der Kultur im europäischen Aufbauwerk, ABl. C 32 vom 5.2.2002, S. 2). In Artikel 151 Absatz 3 EGV heißt es auch: ,Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit Drittländern" im Bereich der Kultur. Im Kontext der Globalisierung und der Erweiterung der Europäischen Union ist es besonders wichtig, dass das kulturelle Programm der Gemeinschaft den kulturellen Austausch und die Zusammenarbeit mit Drittländern unterstützt - mit besonderer aber nicht ausschließlicher Rücksicht auf die Staaten, die von der Politik der ,Neuen Nachbarschaft" betroffen sind. Der Zusatznutzen der kulturellen Tätigkeit auf Gemeinschaftsebene besteht vor allem in ihrem Beitrag zum interkulturellen Dialog, der Sensibilisierung für das gemeinsame europäische Erbe, der Bewusstmachung von Vielfalt und Reichtum der europäischen Kulturen und der zunehmenden Öffnung gegenüber anderen Kulturen. Damit trägt sie zu der Entstehung einer dynamischen europäischen Identität von der Basis aus bei - dynamisch, weil sie sich aufgrund von Entwicklungen wie z. B. Ein- und Auswanderung verändert. Dies erfordert wiederum eine aktive, nachhaltige kulturelle Tätigkeit vonseiten der Union, die sich auf ausreichende Mittel stützen kann. 4.2. Ergebnisse der Zwischenbewertung und der öffentlichen Konsultation Mithilfe des Programms ,Kultur 2000" wurden Hunderte von Büchern übersetzt, was die Verbreitung von Werken zeitgenössischer Autoren erleichterte, und Tausende von kulturellen Einrichtungen verschiedener europäischer Länder - Theater, Museen, Berufsverbände, Forschungszentren, Hochschulen, Kulturinstitute, Behörden usw. - haben zusammengearbeitet, um kulturelle und künstlerische Projekte zu konzipieren und zu realisieren. Eine unabhängige Evaluierung [12] des Programms ,Kultur 2000" [13], das Ende des Jahres 2006 ausläuft [14], wurde im Jahr 2003 durchgeführt. Im Einklang mit einer umfassenden Konsultation über künftige EU-Maßnahmen im kulturellen Sektor [15] kam sie zu dem Schluss, dass das Programm ,Kultur 2000" notwendig ist, um Artikel 151 des Vertrages umzusetzen, dass der globale Ansatz zweckmäßig ist und dass es einen kulturellen und europäischen Zusatznutzen erbringt. [12] Vgl. Fußnote 3; siehe ebenfalls den Bericht der Europäischen Kommission über die Durchführung des Programms ,Kultur 2000" in den Jahren 2000 und 2001, KOM(2003) 722 endg. [13] Beschluss Nr. 508/2000/EG vom 14. Februar 2000 über das Programm ,Kultur 2000", ABl. L 63 vom 10.3.2000, S. 1. [14] Vgl. Fußnote 1. [15] Forum über kulturelle Zusammenarbeit (Europäische Kommission - November 2001); Gestaltung des künftigen Programms für kulturelle Zusammenarbeit der Europäischen Union nach 2006: Konsultation der Öffentlichkeit (Mai-Juli 2003). Einige der zentralen Ziele des jetzigen Programms ergeben sich ganz natürlich aus dem Vertrag und werden auch für das nächste Programm bestimmend bleiben, insbesondere der Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie die Hervorhebung des gemeinsamen Erbes. Gleichwohl brachten sowohl die Evaluierung als auch die Konsultation einige Schwächen des Programms ans Licht, zum Beispiel die Tatsache, dass das Programm zu viele Zielsetzungen umfasst, insbesondere angesichts der begrenzten Mittel. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger stellen natürlich die eigentliche Zielgruppe aller EU-Maßnahmen im Kulturbereich dar. Gleichwohl sind die europäischen Institutionen auf zwischengeschaltete Stellen angewiesen, um diese Bürger zu erreichen und hochwertige kulturelle Maßnahmen mit europäischer Dimension aufzulegen. Die Unterstützung der Kulturakteure und zwischengeschalteten Stellen bei ihren Bemühungen um grenzübergreifende Kooperation fällt ganz klar in den Aufgabenbereich der Union. Die Europäische Kommission hat eng mit diesen Stellen und Akteuren zusammengearbeitet, um ihre Bedürfnisse und Schwierigkeiten besser zu verstehen. Als Ergebnis dieses umfassenden Konsultationsprozesses haben sich vor allem drei Anliegen herauskristallisiert: - Bedarf an verstärkter finanzieller Unterstützung, insbesondere auf lange Sicht Hier ist vor allem eine Erhöhung der Gemeinschaftszuschüsse für multilaterale Kooperationsprojekte erforderlich, da die Mitgliedstaaten dazu neigen, nationalen oder bilateralen Projekten den Vorrang zu geben. Auch müssen diese Zuschüsse längerfristig ausgelegt sein, um dauerhafte Kooperationsprojekte auf den Weg zu bringen. Die Förderung der Arbeit europäischer Netze oder Verbände erbringt ebenfalls einen wichtigen Zusatznutzen. - Bedarf an zusätzlichen Informationen zu Fragen der kulturellen Zusammenarbeit und an einem zunehmenden Austausch bewährter Verfahren Es besteht ein echter Bedarf an aktuellen und praktischen Informationen über die kulturelle Zusammenarbeit. Eine bessere Verbreitung bewährter Verfahren würde einen effektiven Zusatznutzen erbringen. Der Mangel an Studien über die kulturelle Zusammenarbeit in Europa stellt ein spezielles Erschwernis dar. - Bedarf an einem flexibleren, zielgerichteteren und öffentlichkeitswirksameren Gemeinschaftsprogramm Die Akteure verwiesen darauf, dass die Einteilung des Programms ,Kultur 2000" in verschiedene kulturelle Sektoren oder Aktivitäten eine Einschränkung für sie darstellt, da einige bereichsübergreifende Projekte nicht eindeutig einer der vordefinierten Kategorien zugeordnet werden können. 4.3. EU-Maßnahmen nach 2006 Die Kommission beabsichtigt, ein Programm vorzuschlagen, das sich auf die drei wichtigsten vom Parlament, vom Rat und vom Kultursektor selber ermittelten Ziele konzentriert, und zwar: - Grenzüberschreitende Mobilität von Menschen, die im Kultursektor tätig sind; - grenzüberschreitende Verbreitung von Kunstwerken (auch immaterielle Werke wie z. B. Musik); - interkultureller Dialog. Projekte, welche vom Programm gefördert werden, sollten einen ausreichenden Umfang haben und von höchstem europäischen ,Mehrwert" sein. Jede vom Programm unterstützte Aktivität muss daher mindestens zwei dieser politischen Ziele miteinander verbinden. Drei Aktionsbereiche sind vorgesehen: 4.3.1. Erster Aktionsbereich: direkte Unterstützung für kulturelle Kooperationsprojekte Die Finanzierung multilateraler Kooperationsprojekte aller Art ist von wesentlicher Bedeutung, da sie der Unterstützung konkreter, öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen dient. In diesem Kontext wird das neue Programm Projekte unterstützen, die von Zentren für kulturelle Zusammenarbeit entwickelt wurden, sowie kulturelle Kooperationsprojekte und besondere Projekte. Die Zentren für kulturelle Zusammenarbeit werden Akteure aus einem oder mehreren Sektoren zusammenbringen, um mehrjährige kulturelle Maßnahmen zu entwickeln. Unterstützung erhalten beispielsweise die Zentren, die künstlerische Projekte unter Beteiligung von Akteuren aus verschiedenen Ländern ins Leben rufen. Festivals, Theaterhäuser, Tanzensembles und Konzertveranstalter sollen die Möglichkeit erhalten, über ihre traditionellen Grenzen hinaus auf einer strukturierten, langfristigen Basis zu kooperieren. Um die mehrjährige Förderung von Zentren für kulturelle Zusammenarbeit zu ergänzen, werden Zuschüsse an einjährige Kulturelle Kooperationsprojekte mit großem kulturellen und europäischen Mehrwert vergeben. Diese von europäischen Kulturakteuren entwickelten Projekte fördern Innovation und Kreativität. Es wird insbesondere zu Projekten aufgerufen, die neue Wege der Zusammenarbeit im Hinblick auf eine längerfristige Weiterentwicklung erproben wollen. Solche Maßnahmen können eine direkte, positive Wirkung für viele verschiedene Personengruppen mit sich bringen. Unterstützung erhalten beispielsweise Kooperationsprojekte, die die grenzüberschreitende Mobilität von Künstlern und Kunstwerken erleichtern sollen, oder Projekte, die auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind oder kulturelle Minderheiten in den Vordergrund stellen. Besondere Projekte sollten bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinschaft eine große Resonanz hervorrufen und dazu beitragen, das Gefühl der Zugehörigkeit zur Union zu verstärken und die kulturelle Vielfalt ins Bewusstsein zu rücken. Sie sollen ferner die EU-Maßnahmen im kulturellen Bereich besser bekannt machen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Veranstaltung ,Kulturhauptstadt Europas", die sich hinsichtlich ihres Impakts und ihrer Öffentlichkeitswirkung zu einer äußerst erfolgreichen Initiative entwickelt hat. 4.3.2. Zweiter Aktionsbereich: Unterstützung für Organisationen der kulturellen Zusammenarbeit in Europa Die direkte Unterstützung von Kooperationsprojekten muss ergänzt werden durch stärker strukturell ausgerichtete Maßnahmen zugunsten der Zusammenarbeit, die über den rein projektorientierten Ansatz hinausgehen. Daher sollte das Nachfolgeprogramm von ,Kultur 2000" helfen, die Betriebskosten kultureller Organisationen zu decken, deren Arbeit im europäischen Interesse liegt oder die als ,Botschafter" für die europäische Kultur in der Welt wirken. Diese Einrichtungen spielen eine Schlüsselrolle für die Entstehung eines gemeinsamen europäischen Kulturraums, erhalten jedoch im Allgemeinen keine Zuschüsse von den nationalen Behörden. Maßnahmen der Union erbringen hier einen klaren Zusatznutzen. Solche Netze fördern den Austausch zwischen kulturellen Organisationen verschiedener europäischer Länder, ermitteln die Bedürfnisse der europäischen Künstlergemeinschaft, sind Bindeglied zwischen dem Sektor und den europäischen Institutionen und sorgen für die Verbreitung nützlicher, zuverlässiger Informationen über den Sektor. Allein in diesen Netzen sind - alle Disziplinen zusammengenommen - mehrere zehntausend professionelle Kulturakteure aus Europa zusammengeschlossen. 4.3.3. Dritter Aktionsbereich: Unterstützung für Studien und Informationen über Fragen der kulturellen Zusammenarbeit Leicht zugängliche, aktuelle Informationen über rechtliche, steuerliche und administrative Fragen im Zusammenhang mit europäischer Kooperation oder über potenzielle Kooperationspartner sollen den Kulturakteuren und Entscheidungsträgern Hilfen für die Beschlussfassung an die Hand geben. Eine verbesserte Informationslage wird die Entwicklung neuer Kooperationsprojekte erleichtern. Im Besonderen wird der Aufbau eines Informationsinstruments im Internet gefördert werden, welches die Entwicklung der grenzübergreifenden kulturellen Zusammenarbeit unterstützen soll. 4.4. Vereinfachung Als umfassendes und kohärentes Instrument der kulturellen Zusammenarbeit sollte das neue kulturelle Programm auch bedeutend zur größeren Vereinfachung der Gemeinschaftsinstrumente beitragen - sowohl in rechtlicher als auch in verwaltungstechnischer Hinsicht. Der gesetzgebende Beschluss (einschlieâlich des Anhangs) wird möglichst knapp, einfach und flexibel abgefasst werden. Das neue Programm wird aus einer einzigen gesetzlichen Basis - im Gegensatz zu den gegenwärtigen Zwei - und einer einzigen Haushaltlinie - im Gegensatz zu den Fünf aktuellen - bestehen. Das Programm wird auch benutzerfreundlicher sein. Es wird für alle kulturellen und künstlerischen Tätigkeitsbereiche, ohne vorbestimmte Kategorien, und für eine größere Vielfalt von Kulturakteuren, von nationalen oder lokalen Verwaltungen bis zu Netzwerken und Unternehmen aus dem kulturellen Bereich, offen sein. 4.5. Ziele und erwartete Wirkung des neuen Programms Das neue Programm wird aktiv zur Entstehung einer europäischen Identität von der Basis aus beitragen, in dem es den Kulturakteuren und Bürgern mehr Gelegenheiten gibt, Netzwerke zu bilden, Projekte durchzuführen, mobiler zu werden und den kulturellen Dialog innerhalb Europas und mit anderen Teilen der Welt zu intensivieren. Um diese Ziele erfolgreich zu verfolgen, muss eine kritische Masse erreicht werden. Das neue Programm wird genaue Zielvorgaben im Hinblick auf den kulturellen Output enthalten, sowohl was die Anzahl der durchzuführenden Aktionen als auch die Anzahl der beteiligten Personen anbelangt. Diese Ziele sollten folgendes umfassen: - ca. 1400 kulturelle Kooperationsprojekte im Zeitraum 2007-2013, darunter 80 Zentren für mehrjährige kulturelle Zusammenarbeit; - jedes Jahr ca. 50 Netze oder Organisationen, die Ziele von europäischem Interesse verfolgen; - eine Reihe gezielter Studien, zusammen mit Maßnahmen der Datenerhebung und Informationsverbreitung. Mithilfe dieser Aktionen werden Hunderte von europäischen Kulturakteuren jährlich auf transnationaler Basis zusammenarbeiten und Millionen von Bürgern erreichen. 5. AKTIONEN IM AUDIOVISUELLEN SEKTOR 5.1 Begründung einer EU-Maßnahme Die gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des audiovisuellen Sektors übersteigt diejenige aller anderen Medien. Sie ist das bezeichnende Merkmal des audiovisuellen Sektors und dies wird schon allein an der Rolle des Fernsehens deutlich. In etwa 98 % aller europäischen Haushalte steht ein Fernsehgerät, und der Durchschnittseuropäer verbringt über drei Stunden täglich vor dem Bildschirm, Kinder und Jugendliche sogar noch mehr. Die audiovisuellen Medien spielen für die Entwicklung und Vermittlung sozialer Werte eine zentrale Rolle. Der audiovisuelle Sektor hat großen Einfluss darauf, was die Bürger wissen, glauben und fühlen, und er hat eine entscheidende Funktion bei der Vermittlung, Entstehung und sogar beim Aufbau kultureller Identität. Dies gilt in erster Linie für Kinder und junge Menschen. Eine größere Verbreitung von Filmen und anderen audiovisuellen Werken hat sich zudem als wichtige Maßnahme erwiesen, den interkulturellen Dialog zu stärken. Vor allem aus diesem Grund betreibt die Europäische Gemeinschaft seit 1989 eine spezielle Politik für den audiovisuellen Sektor. Gemäß Artikel 151 Absatz 2 EGV unterstützt und ergänzt die Gemeinschaft die Tätigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des künstlerischen und literarischen Schaffens, einschließlich des audiovisuellen Bereichs. Diese Formulierung wurde auch im Verfassungsentwurf übernommen. Neben dem Binnenmarkt für Fernsehsendungen, gestützt auf die Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen", hat die Union Maßnahmen zur Förderung der europäischen audiovisuellen Industrie getroffen, die ein einzigartiges Mittel für den Austausch von Ideen bilden. [16]. Damit die erweiterte und immer vielfältigere Union sich entfalten kann, muss es zum Austausch von öffentlichen Meinungen zwischen ihren Mitgliedstaaten kommen und der grenzüberschreitende Wissenstransfer im sozialen und kulturellen Bereich gewährleistet sein. [16] Richtlinie des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (89/552/EWG), geändert durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.6.1997. Dem audiovisuellen Sektor kommt eine enorme kulturelle Bedeutung zu, aber er kann sein kreatives Potential nur verwirklichen, wenn er seine Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Der durchschnittliche Anteil europäischer audiovisueller Werke an den europäischen Märkten beläuft sich auf 40 %-45 % für Fernsehspielfilme, auf ca. 30 % für Kinofilme und auf 20 % für Videokassetten und DVDs. Dieser europäische Marktanteil umfasst vor allem den Absatz audiovisueller Werke im Inland: Der europäische Marktanteil für Absätze außerhalb des nationalen Marktes (nichtinländische Verkäufe) ist wesentlich kleiner (normalerweise weniger als ein Drittel des gesamten europäischen Marktanteils) [17]. [17] Die Schätzungen der Kommission stützen sich auf Statistiken der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (siehe http://www.obs.coe.int/ und insbesondere http://www.obs.coe.int/about/oea/pr/ mif2003.html.de). Die Schätzungen beziehen sich auf Folgendes: Sendezeit für Fernsehspielfilme, Kinobesucherzahlen, Verkauf und Verleih von Videokassetten und DVDs. Die Intervention der Union auf dem audiovisuellen Sektor ist deshalb Teil einer Strategie, die darauf abzielt, den Europäern eine Auswahl zu bieten. Wenn man den Europäern die Möglichkeit vorenthält, Unterhaltungssendungen, Spielfilme, Dokumentarfilme und andere Werke anzusehen, die ihr Leben und ihre Geschichte - oder das Leben und die Geschichte ihrer Nachbarn - widerspiegeln, sind sie nicht in der Lage, einander besser kennen zu lernen und zu verstehen. Damit solche Werke problemlos verfügbar sind und eine hinreichende Qualität aufweisen, muss die Union den Erwerb und die Verbesserung der Kenntnisse der Fachkreise, die Entwicklung audiovisueller Werke mit einer europäischen Dimension und die Verbreitung und Förderung der Werke unterstützen. Die Produktionsförderung sollte jedoch den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Und schließlich muss die Gemeinschaftsaktion im Kontext der Erweiterung und der Globalisierung gesehen werden. In dieser Hinsicht ist es wichtig, dass die Beitrittskandidaten, der Balkan sowie die Länder, die an der europäischen Nachbarschaftspolitik teilnehmen, so weit wie möglich in die Programme der Union dieser Bereiche einbezogen werden. 5.2 Ergebnisse der Zwischenbewertung und der öffentlichen Konsultation Aktuelle Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinschaft zugunsten der europäischen audiovisuellen Industrie sind die Programme MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung, die im Jahr 2006 auslaufen [18]. Die Halbzeitbewertung der MEDIA-Programme und der vorbereitenden Maßnahme ,Wachstum und audiovisuelle Medien: i2i Audiovisual" [19] bestätigte, dass die Programme positive Auswirkungen auf den Vertrieb europäischer Werke auf den europäischen und internationalen Märkten hatten. Ferner haben sie auch dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Betreibern zu verstärken und dadurch einen europäischen Zusatznutzen für den Sektor zu erzeugen. [18] Vgl. Fußnote 1. [19] Vgl. Fußnote 3. Die Gemeinschaftsaktion passt sich den verändernden Bedürfnissen (Unternehmensneugründungen, Finanzierung, Konsolidierung der industriellen Basis, internationale Expansion) an, die zu einer zunehmenden Herausforderung für die europäische Fachwelt werden. Die vorbereitende Maßnahme ,i2i" für KMU leistete einen nützlichen Beitrag zu der Erstellung von Finanzplänen für Unternehmen. Die Aktion der Gemeinschaft hat hier einen Zusatznutzen für den Sektor erbracht. Was die Berufsbildung anbelangt, so hat sich herausgestellt, dass Bedarf an Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene besteht, um fachspezifisches Know-how und Wissen im europäischen audiovisuellen Sektor zu verbessern. Auch im Bereich der Entwicklung hat sich die positive Wirkung für die in diesem Sektor tätigen KMU gezeigt, z. B. was die Unterstützung bei der Erstellung von Geschäftsplänen anbelangt. So konnten Reinvestitionen in neue Produktionen gesichert werden. Die Herausforderung der Gemeinschaft bei der Ausarbeitung einer neuen Aktion für die audiovisuelle Industrie liegt einerseits in der Überwindung der Hindernisse der Verbreitung europäischer audiovisueller Werke außerhalb der eigenen Grenzen, andererseits in der Überwindung der Fragmentierung der Märkte. Um den Millionen von Europäern die Möglichkeit zu bieten Werke zu sehen, die ihre Kultur und die ihrer Nachbarn widerspiegeln, muss sich die audiovisuelle Industrie das nötige Wissen aneignen, um audiovisuelle Werke mit einer europäischen Dimension zu entwickeln. Ferner müssen mehr audiovisuelle Werke aus europäischen Ländern vertrieben, gefördert (auf Festivals und auf Märkten) und im Fernsehen ausgestrahlt werden. Im Hinblick auf die Vorbereitung von MEDIA 2007 - ein einziges Programm, das die zwei aktuellen Programme ersetzen soll - hat die Kommission eine umfassende Konsultation zu den Bedürfnissen des Sektors durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass weitere Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sind, um auf neue Bedürfnisse zu reagieren, nämlich: die Notwendigkeit sich das Wissen anzueignen, um Filme und andere audiovisuelle Werke mit einer europäischen Dimension zu entwickeln, sowie der Bedarf das Problem der Verbreitung nichteinheimischer Werke innerhalb der Europäischen Union anzugehen. Diese Bedürfnisse sind in den Beitrittsländern umso präsenter, da deren audiovisuelle Industrie fast gänzlich verschwunden ist, und dies zu einem Zeitpunkt, in dem der Austausch kultureller Referenzen lebenswichtig ist. Das Programm MEDIA 2007 sollte seine Maßnahmen auf die Phase vor und nach der eigentlichen Produktion ausrichten, doch werden sich diese Maßnahmen im Lichte der Technologie- (vor allem im Digitalbereich) und Marktentwicklung anpassen. Der europäische audiovisuelle Sektor besteht hauptsächlich aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Daher sollte MEDIA 2007 darauf abzielen, ein Umfeld zu schaffen, das insbesondere auf KMU zugeschnitten ist und das die Herstellung und Verbreitung nichteinheimischer audiovisueller Werke begünstigt. Darüber hinaus sollte MEDIA 2007 innovative Maßnahmen umfassen, die den Zugang der KMU zu Finanzmitteln erleichtern. 5.3 EU-Maßnahmen nach 2006 Allgemeine Zielsetzungen von MEDIA 2007: - Erhaltung und Erschließung der kulturellen Vielfalt und des audiovisuellen Erbes Europas sowie Förderung des interkulturellen Dialogs und Verständnisses; - verstärkte Verbreitung europäischer audiovisueller Werke innerhalb und außerhalb der Europäischen Union; - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors im Rahmen eines offenen und wettbewerbsfähigen Marktes. Dabei geht es um folgende konkrete Ziele und Aktionen: 5.3.1 Produktionsvorbereitung - Erwerb von Wissen und Qualifikationen: Das Programm wird Projekte unterstützen, die darauf abzielen, die kreativen und Managementkompetenzen und den Unternehmensgeist der Fachkreise des europäischen audiovisuellen Sektors zu verbessern und/oder ihre technischen Fähigkeiten an das digitale Zeitalter anzupassen. Dies umfasst auch Mobilitätsmaßnahmen für Studenten der Filmschulen. Das Programm bezweckt ferner, die europäische Dimension zu fördern, indem es Netzwerke von Fachleuten sowie auch individuelle Projekte unterstützt. Und schließlich verfolgt es eine europäische Strategie hinsichtlich der Zusammenarbeit der Fachkreise, sowohl bei Koproduktionen als auch bei der Ausarbeitung von Geschäftsplänen. Ferner sollten spezielle Stipendien für Fachleute aus den neuen Mitgliedstaaten geschaffen werden, um ihnen zu helfen, sich den Herausforderungen des europäischen Marktes zu stellen, und um die Diskrepanz zwischen Ländern mit hohen Produktionskapazitäten einerseits und Ländern mit niedrigen Produktionskapazitäten und/oder begrenztem Sprachraum andererseits zu verringern. - Entwicklung: Das Programm wird unabhängige KMU in den Bereichen Dokumentar-, Animations- und Spielfilme sowie Multimedia unterstützen. Es soll die Unternehmen dazu ermutigen, bereits im Vorfeld der Produktion internationale Werbe- und Marketingstrategien für ihre Projekte zu entwickeln. Das Programm wird die Unternehmen ferner darin unterstützen, solide Finanzierungspläne auszuarbeiten, und unabhängigen KMU den Zugang zu Darlehen erleichtern. Auch indirekte Kosten im Zusammenhang mit der privaten Finanzierung von Produktionsprojekten, die von KMU vorgelegt werden (z. B. Finanzierungs- und Versicherungskosten oder Erfuellungsgarantien), können dabei berücksichtigt werden. Das Programm wird außerdem unabhängigen Produktionsunternehmen Zuschüsse für die Entwicklung von Einzelprojekten gewähren. Es wird die Erarbeitung eines Katalogs von Werken sowohl für Unternehmen mit begrenzter Investitionskapazität als auch für Unternehmen mit höherer Investitionskapazität unterstützen. Ferner wird Unterstützung geleistet für die Entwicklung solider Finanzpläne bezüglich der Werke und der Kataloge von Werken. Es wird dazu ermutigt, bei der Schaffung von Filmen einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, bei dem zum Beispiel wichtige Komponenten wie Vertrieb und Filmmusik von Anfang an berücksichtigt werden. 5.3.2 Postproduktion - Vertrieb: Die Anstrengungen der Gemeinschaft werden sich darauf konzentrieren, den grenzübergreifenden Vertrieb zu unterstützen, im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und ergänzend zu den Fördersystemen der Mitgliedstaaten. Die in der Vertriebsphase geleistete Unterstützung (Kino, TV, Video, DVD und Online) erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und versetzt sie damit in eine bessere Ausgangsposition, um die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen. Das neue Programm wird den europäischen Vertriebssektor stärken, indem es zur Investition in Produktion, Erwerb, Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich nichteinheimischer europäischer Werke ermutigt und indem es koordinierte Marketingstrategien zwischen verschiedenen Akteuren (Verleihunternehmen, Verkaufsagenten, Produzenten, Kinobetreiber usw.) fördert. Es wird dazu beitragen, die Verbreitung europäischer nichteinheimischer Filme zu verbessern, indem es ihre Ausfuhr, ihren Vertrieb und ihre Vorführung unterstützt. Ferner wird es die grenzüberschreitende Verbreitung audiovisueller Werke von unabhängigen Produktionsunternehmen fördern. Darunter fällt auch der Vertrieb von ,Nebenprodukten" mit hohem künstlerischem Wert (z. B. Filmmusik). Das Programm wird auf den Ergebnissen aufbauen, die im Rahmen der Aktionen des Programms MEDIA Plus erzielt wurden (automatisches Fördersystem und selektives Fördersystem für Verleihunternehmen und für Zusammenschlüsse von Verleihunternehmen). Ferner wird es die Verleihunternehmen darin unterstützen, im Hinblick auf die Förderung der kulturellen Vielfalt Kataloge von Werken mit geringerem kommerziellem Potenzial zu erstellen. Die Koordination zwischen Produzenten, Verleihunternehmern und Verkaufsagenten soll durch die Unterstützung der Entwicklung von Werbe-Packages für europäische audiovisuelle Werke gefördert werden. Maßnahmen sollen durchgeführt werden, um die Digitalisierung europäischer audiovisueller Werke zu unterstützen. Insbesondere soll ein automatisches Fördersystem für die Erstellung von digitalen Kopien europäischer nichteinheimischer Filme geschaffen werden. Ferner sollen Mittel für die Synchronisierung, die Untertitelung und die Erstellung mehrsprachiger Kopien als Mittel zur Hervorhebung der kulturellen Vielfalt bereitgestellt werden. Und schließlich ist die Unterstützung digitaler Vorführungen geplant, indem der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in die digitale Ausrüstung erleichtert wird. - Öffentlichkeitsarbeit: Film- und Fernsehfestivals sind ein äußerst erfolgreiches Mittel, um die europäischen Werke in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Das Programm wird daher die Förderung europäischer audiovisueller Werke mithilfe dieser Fachmärkte unterstützen. Es wird die Kooperation und Koordination europäischer Marktakteure im Hinblick auf eine europaweite Werbestrategie unterstützen. Und schließlich wird das Programm dafür sorgen, dass die Festivals volle Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der Kulturpolitik und in der Medienerziehung finden. Die vorgesehenen Aktionen zielen darauf ab, den Zugang der Fachkreise zu europäischen und internationalen audiovisuellen Märkten zu sichern, dem europäischen und internationalen Publikum größtmöglichen Zugang zu den verschiedenen Kulturen Europas zu gewähren, gemeinsame Maßnahmen nationaler Werbeorganisationen zu begünstigen und das europäische audiovisuelle Erbe zu erschließen. - Pilotprojekte/Digitale Technologien: Innovation ist dringend notwendig, um am Ende der Verwertungskette dem Publikum die größte Auswahl zu bieten. In dieser Hinsicht haben sich die Pilotprojekte als erfolgreiches Testgebiet erwiesen. Obgleich einige der früher abgedeckten Bereiche nun in das Programm integriert wurden, bleibt dieses ,Prüflabor" von großer Bedeutung, um auf Veränderungen zu antworten. Das neue Programm wird sich auf diejenigen Bereiche konzentrieren, die nach Ansicht der Fachleute vom Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien betroffen sein dürften. Die Ergebnisse der Pilotprojekte sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um die Bekanntmachung vorbildlicher Verfahren zu fördern. 5.4 Vereinfachung Das neue Programm zur Unterstützung des europäischen audiovisuellen Sektors leitstet einen signifikanten Beitrag zum Ziel, die Gemeinschaftsinstrumente zu vereinfachen. Die Zusammenfügung der zwei laufenden Programme in ein einziges, spiegelt die Bedürfnisse des Sektors wider und insbesondere die heterogene Beschaffenheit des europäischen Marktes, vom sozialökonomischen, finanziellen und regulativen Standpunkt aus betrachtet. Das neue Programm befriedigt auch den Bedarf an Vereinfachung und an Integration der verschiedenen Komponenten der europäischen audiovisuellen Verwertungskette. Außerdem wird die Programmverwaltung innerhalb der Kommission vereinfacht werden. Um die Empfehlungen der öffentlichen Konsultation umzusetzen, wird ferner beabsichtigt, die Regeln und Prozeduren des Programms benutzerfreundlicher zu machen. Spezifische Vereinfachungen könnten vorgenommen werden, auch im Hinblick auf die Rahmenbedingungen der Finanzverordnung, zum Beispiel: (i) indem die Prüfungsmethoden der Finanzkapazität des Bewerbers proportional zu der Höhe der geforderten Subvention sein sollten. (ii) indem eine Proportionalitätsklausel in die Finanz- und Verwaltungsregeln eingefügt wird, damit diese je nach Höhe der Subvention und/oder der Kapazität der Bewerber, beispielsweise hinsichtlich der Anforderungen der Berichterstattung, angepasst werden können. 5.5 Ziele und erwartete Wirkung des neuen Programms Mit dem neuen Programm werden verschiedene konkrete Ziele hinsichtlich des kulturellen Outputs verfolgt, sowohl in Bezug auf die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen als auch der einbezogenen Bürgerinnen und Bürger, z. B.: Diese Ziele sollten folgendes umfassen: - Maßnahmen zur Zusammenführung von 1 500 Marktakteuren des audiovisuellen Sektors jährlich, mit deren Hilfe mehrere Millionen Bürger erreicht werden können; - Erhöhung des Marktanteils europäischer Filme, die außerhalb ihres Ursprungslandes vertrieben werden, von derzeit 11 % auf 20 % im Jahr 2013 [20]; [20] Dies bezieht sich auf den Anteil nichteinheimischer europäischer Werke am EU-Markt. Nordamerikanische Filme machen zurzeit etwa 70 % des Marktes aus. Die Filmeinnahmen verhalten sich direkt proportional zur Zuschauerzahl. - Verdoppelung der Anzahl der Kinos, die europäische nichteinheimische Filme vorführen, mit besonderer Berücksichtigung des jungen Publikums; - Kooperationsmöglichkeiten für 40 europäische Filmhochschulen im Hinblick auf die Verbesserung von Wissen und den Austausch von Know-how auf europäischer Ebene; - Verdoppelung der Anzahl der unterstützten audiovisuellen Projekte, mit besonderem Schwerpunkt auf Koproduktionen; - Verdoppelung der Anzahl europäischer Vertriebskampagnen. 6. BÜRGERBETEILIGUNG Die Europäische Kommission hat viele Jahre lang verschiedene Aktionen durchgeführt mit dem Ziel, die Bürgerbeteiligung auf transnationaler Ebene zu fördern. Um die Bedingungen der neuen Haushaltsordnung zu erfuellen [21], wurden diese Aktionen in ein neues Programm zusammengeführt [22], das am 26. Januar 2004 angenommen wurde. Die in dem Programm enthaltenen Aktionen haben ihren Zusatznutzen auf europäischer Ebene sowie ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Erfuellung der besonderen Bedürfnisse von Bürgern, die in Organisationen der Zivilgesellschaft engagiert sind (meist auf freiwilliger oder ehrenamtlicher Basis), bewiesen. Sie sind unmittelbar auf die Zivilgesellschaft ausgerichtet, sie treffen bei den Bürgerinnen und Bürgern weitgehend auf positives Feedback und sie weisen ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Städtepartnerschaften beispielsweise bieten jedes Jahr Hunderttausenden von Bürgern aus verschiedenen Ländern die Möglichkeit zur Begegnung und zum Kennenlernen der jeweils anderen Kultur, Geschichte und sozioökonomischen Situation. [21] Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften: Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25.6.2002. Nach dieser Verordnung ist für alle Ausgaben der Gemeinschaft eine Rechtsgrundlage erforderlich. Das neue Programm liefert diese Grundlage für die betreffenden Aktionen. [22] ABl. L 30 vom 4.2.2004, S. 6. Mit diesem Programm soll Folgendes erreicht werden: die Werte und Ziele der Union fördern; die Bürger der EU und deren Organen näher bringen und sie dazu bewegen, mit den Einrichtungen der Union häufiger in Kontakt zu treten; die Bürger eng in die Überlegungen und die Debatten über die Zukunft Europas einbeziehen; die Beziehungen zwischen den Bürgern aus den einzelnen Mitgliedstaaten intensivieren; die aktive Bürgerschaft fördern. Neben den europäischen Dachverbänden wendet sich das Programm an Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Verbände von europäischem Interesse sowie branchenübergreifende Gewerkschaftsorganisationen, aber auch an Basisorganisationen und kommunale Vereinigungen. Auch Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft verfolgen (z. B. ,Think-Tanks"), können Zuschüsse erhalten. Artikel 46 des Entwurfs einer europäischen Verfassung über partizipatorische Demokratie unterstreicht diese Ziele. Sie sieht unter anderem vor, dass die Institutionen der Union den Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit geben sollten, ihre Meinungen über alle Bereiche der Unionstätigkeit auszutauschen. Die Institutionen der Union sollten zudem einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft Aufrecht erhalten. Das vor kurzem in Kraft getretene Programm zur Förderung der Bürgerbeteiligung endet zeitgleich mit den aktuellen Finanzperspektiven Ende 2006. In Anbetracht der Herausforderungen, die in dieser Mitteilung aufgeführt sind, ist offensichtlich, dass weitere Aktionen notwendig sein werden. Es wäre jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt voreilig, konkrete Vorschläge für ein Programm für die Zeit nach 2006 vorzustellen. Auf der Grundlage erster Einschätzungen des neuen Programms und der Ergebnisse der Debatte über die europäische Verfassung wird Anfang 2005 ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werden. 7. SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Kommission ist der Ansicht, dass die hier dargelegten Vorschläge einen notwendigen Beitrag zu der erfolgreichen Entwicklung der Union im nächsten Programmzeitraum und darüber hinaus bilden. Insbesondere sind sie erforderlich, um die Unionsbürgerschaft nachhaltig zu sichern. Daher wird die Kommission diese Vorschläge im Sommer 2004 als Teil eines Pakets mit Legislativmaßnahmen vorlegen, um das in ihrer Mitteilung ,Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013" vorgestellte politische Projekt zu verwirklichen.