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Document 52004DC0072

Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahme zur Stärkung des Industriepotenzials in Europa auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung im Hinblick auf ein Programm zur Erhöhung der Sicherheit in Europa durch Forschung und Technologie

/* KOM/2004/0072 endg. */

52004DC0072

Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahme zur Stärkung des Industriepotenzials in Europa auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung im Hinblick auf ein Programm zur Erhöhung der Sicherheit in Europa durch Forschung und Technologie /* KOM/2004/0072 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION über die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahme zur Stärkung des Industriepotenzials in Europa auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung im Hinblick auf ein Programm zur Erhöhung der Sicherheit in Europa durch Forschung und Technologie

Einleitung

Europa ist historisch betrachtet in eine neue Phase eingetreten, die durch erhebliche politische, demographische, gesellschaftliche und ökonomische Umwälzungen gekennzeichnet ist. Die Herausforderung für die EU-25 besteht jetzt darin, sich unter Wahrung der Grundwerte und Ziele der Union an das sich verändernde Umfeld anzupassen und weiterzuentwickeln.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Sicherheit, wie die weltweiten Ereignisse und gesellschaftlichen Veränderungen in jüngster Zeit gezeigt haben. Europa muss in eine "Sicherheitskultur" investieren und hierfür die bislang kaum genutzten Vorteile nutzen, die sich aus einer Bündelung der Stärken von ,Sicherheitsindustrie' und Forschung ergeben können, um wirksam und innovativ den bereits bestehenden und künftigen Sicherheitsfragen begegnen zu können.

Unterstützt vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Industrie [1] bringt die Kommission eine "vorbereitende Maßnahme" [2] auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung mit dem Ziel auf den Weg, daraus ein umfassendes Programm für die Zeit nach 2007 auszuarbeiten.

[1] Entschließung des Europäischen Parlaments 172 (April 2002), Schlussfolgerungen des Vorsitzes auf der Frühjahrstagung in Brüssel (21. März 2003), Schlussfolgerungen des EU-Wettbewerbrats (13. Mai 2003), die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Thessaloniki (20-21.Juni 2003), Star 21 (Strategic Aerospace Review für das 21. Jahrhundert).

[2] Vorbereitende Maßnahmen basierend auf Artikel 49, Punkt 2b der Richtlinie Nr. 1605/2002 und Artikel 32, Punkt 2 der Durchführungsrichtlinie zur Richtlinie (Nr. 2342/2002) dienen dazu, Vorschläge für die Beschlussfassung über künftige Gemeinschaftsaktionen vorzubereiten.

Im Einzelnen wird mit dieser Mitteilung beabsichtigt, die Gründe zu erläutern, weshalb gemeinschaftsweit Maßnahmen ergriffen werden müssen, dabei aufzuzeigen, welche Art von Fragen in der Anlaufphase (als vorbereitende Maßnahme) zu untersuchen sind und die Vorgehensweise zu erläutern (Arbeitsprogramm und Beteiligungsregeln).

Die vorbereitende Maßnahme stellt daher einen Beitrag der Kommission zu einem breiteren EU-Agenda zur Adressierung der Herausforderungen und Bedrohungen dar, die, unter anderem, in der Europäischen Sicherheitsstrategie herausgestellt sind, welche im Dezember 2003 durch den Europäischen Rat gebilligt worden ist. Sie ist komplementär zu den Aktionen und Anstrengungen die durch die Mitgliedsstaaten und andere EU-Institutionen in diesem Bereich entwickelt werden. Die vorbereitende Maßnahme fokussiert insbesondere auf die die Entwicklung eines Forschungsplans für erweiterte Sicherheit und wird die Beschlüsse berücksichtigen, die der Rat und die Regierungskonferenz zur Einrichtung einer Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeit, Forschung, Beschaffung und Rüstung fassen werden.

Die Herausforderungen für Europa

Fragen der Sicherheit stellen sich immer wieder neu und stellen vielfältigste Herausforderungen für die EU-25 dar. Ihre Bewältigung wirkt sich nicht nur auf unterschiedlichste traditionelle und neu hinzukommende politische Bereiche [3] aus, sondern muss auch den Bedenken der Bürger, zum Beispiel bei der Abwehr terroristischer Bedrohungen und der Anpassung von Regierungsstrukturen zur effektiven Bewältigung dieser Probleme, Rechnung tragen.

[3] Hierbei handelt es sich um Wettbewerbsfähigkeit (KOM(2003)704), Verkehr, Umwelt, Energie, Gesundheit, Verbraucherschutz, Finanzen, Handel, Raumfahrt und Telekommunikation. sowie um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Ebenso relevant ist die Justiz- und Innenpolitik.

Die Europäische Sicherheitsstrategie ,Ein sicheres Europa in einer besseren Welt", die zuerst vom Generalsekretär/dem Hohen Vertreter dem Rat in Thessaloniki im Juni 2003 vorgelegt wurde und welche im Dezember 2003 durch den Europäischen Rat gebilligt worden ist, skizziert die globalen Herausforderungen und wichtigsten Bedrohungen. Die Union steht nun vor der Aufgabe, Handlungsfähigkeit zu erlangen und zu bewahren, um sicherheitsrelevante Fragen, die von gemeinsamem Interesse für die europäischen Bürger und für Europa als Ganzes sind, angehen zu können [4]. Das Papier nennt drei strategische Ziele für die Union:

[4] Die endgültige Fassung der Europäischen Sicherheitsstrategie wurde am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat verabschiedet und stellt die Grundlage für den Aufbau einer neuen europäischen Sicherheitskultur dar und gibt damit auch den Rahmen für eine sicherheitsrelevante Forschung im erweiterten Europa vor.

i. Abwehr von Bedrohungen: Die Union muss über eine Palette von Instrumenten verfügen, um auf aktuelle Bedrohungen etwa durch Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Zusammenbrüche von Staaten, regionale Konflikte und organisierte Kriminalität reagieren zu können.

ii. Stärkung der Sicherheit in unserer Nachbarschaft: Mit der Erweiterung vergrößert sich die Union flächenmäßig um 34 % und wird direkt an weniger stabile Regionen angrenzen. Deshalb hat sie sicherzustellen, dass in diesem neu geschaffenen und durch eine noch größere Vielfalt gekennzeichnetem Gebiet ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau herrscht.

iii. Eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus: In einer Welt globaler Bedrohungen, Märkte und Medien hängen Sicherheit und Wohlstand von einer wirksamen multilateralen Zusammenarbeit ab. Kein europäisches Land ist oder wird in der Lage sein, im Alleingang die aktuellen oder künftigen immensen und vielschichtigen Sicherheitsprobleme bewältigen zu können.

Um diesen Herforderungen zu begegnen muss die Union über die technologisch fortschrittlichsten Instrumente verfügen, um neue Sicherheitsbedrohungen frühzeitig zu erkennen und mit ihnen in einer Weise umzugehen, die den Interessen der Union gerecht werden und ihre Werte respektieren.

Europa ist auf vielen technologischen Gebieten und ganz besonders auch in der Sicherheitstechnologie vergleichsweise stark (dies gilt auch für die duale Nutzung von Technologien), doch

i. besteht ein erhebliches Maß an struktureller und programmatischer Überschneidung und Zersplitterung,

ii. bestehen große Probleme bei der Interoperabilität und Kosteneffizienz der Sicherheitssysteme und -infrastrukturen und

iii. es besteht ein ungenutztes Potenzial für den fruchtbaren Austausch von Ideen und Ergebnissen zwischen Bereichen der zivilen Sicherheit und nicht zivilen sicherheitsrelevanten Bereichen.

iv. es besteht ein anerkanntes Unterinvestment in Forschung und Entwicklung in diesem Bereich im Vergleich mit anderen Weltregionen.

Europa muss jetzt seine Stärken nutzen und hierfür in der Innovations- und Forschungspolitik koordinierter und abgestimmter vorgehen. Dies wäre eine Beitrag zu den in Barcelona gesteckten Zielen, bis zum Jahr 2010 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren. Der Preis für ein "Nichthandeln" könnte sowohl für die Politik als auch für die Bürger in Europa zu hoch werden.

i. Die Notwendigkeit für gemeinschaftliche Forschung und technologische Entwicklung auf dem Gebiet der Sicherheit

Europa muss auf Bedrohungen reagieren, die sehr vielschichtig, nicht leicht erkennbar und kaum vorhersehbar sind. Dies erfordert Änderungen im Verhalten sowie innovative Herangehensweisen an komplexe Situationen, um so umfassende Antworten auf Sicherheitsfragen geben zu können (,umfassende Sicherheit").

Europa muss seine technologische Stärke einbringen, um in der Lage zu sein, erhebliche Mittel für friedenserhaltende, humanitäre und staatsbildende Einsätze entweder im Alleingang oder im internationalen Verbund bereitstellen zu können [5]. Hierfür sind ein optimaler Einsatz der Ressourcen und der Aufbau entsprechender Industriekapazitäten in Europa unerlässlich.

[5] Die so genannten Petersberger Aufgaben sind ausdrücklich in Artikel 17 des Vertrages zur Europäischen Union aufgenommen worden und sind integraler Bestandteil der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).

In einer Welt, die immer stärker auf Technologie und Know-how setzt, sind Spitzenleistungen in Forschung und Entwicklung Voraussetzung, um die neuen Sicherheitsprobleme bewältigen zu können. Eine effizientere Koordinierung und Harmonisierung der Anforderungen und europaweit abgestimmte Konzepte in der Forschung, der Handlungsfähigkeit und bei den Zuständigkeiten eröffnen einen enormen Spielraum für die Erzielung von Mehrwert und Größeneinsparungen in der sicherheitsrelevanten Forschung.

Die 20jährige Erfahrung mit europäischen Forschungsprogrammen ist auf der "Gemeinschaftsmethode" gegründet und hat bereits ihre Effizienz bei kooperativen und kollektiven Forschungsvorhaben, bei denen gebündelte Anstrengungen der Industrie Spitzenleistungen in der europäischen Forschung hervorgebracht haben und finanzieller Mehrwert durch die Stärkung von Wettbewerb und Zusammenarbeit entstanden ist, unter Beweis gestellt. Die in dieser Mitteilung für die sicherheitsrelevante Forschung vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nicht die eigenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet ersetzen, sondern im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip diese vielmehr unterstützen, verstärken und ergänzen, wobei ein kohärenter Bezugsrahmen auf europäischer Ebenen geschaffen wird. Bei diesen Maßnahmen sollen Synergien genutzt und laufende forschungspolitische Arbeiten in Gemeinschaftsprogrammen ergänzt werden.

Die vorbereitende Maßnahme

Die vorbereitende Maßnahme dient dazu, den Bedarf an einer weitere Initiative zu beurteilen, die bestehende und künftige zwischenstaatliche Programme ergänzt und verknüpft, allen EU-Mitgliedstaaten offen steht, sich auf die Gemeinschaftsgrundsätze stützt und dazu beiträgt, die noch bestehende Lücke zwischen der allgemeinen zivilen Forschung (wie sie durch die EG-Rahmenprogramme unterstützt wird) und den nationalen und zwischenstaatlichen Programmen zu schließen, die sich am Verteidigungsbeschaffungsbedarf orientieren.

Entscheidend dabei ist, dass sich die vorbereitende Maßnahme auf EU-Ebene und durch Schaffung von europäischem Mehrwert auch mit Fragen befassen wird, die Endnutzern zugute kommen, die sich im Wesentlichen aus öffentlichen Dienstleistern, Ministerien, Regierungsstellen, Sicherheitsorganen, Nichtregierungs organisationen, der Industrie und dem öffentlichen Sektor im weitesten Sinne zusammensetzen.

Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags und Artikel 157 [6] hat die Haushaltsbehörde einen Betrag von 15 Millionen EUR [7] für 2004 bereitgestellt [8], damit eine vorbereitende Maßnahme mit dem Titel ,Stärkung des Industriepotenzials in Europa auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung 2004-2006" [9] in die Wege geleitet werden kann, um so einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der europäischen Bürger zu leisten. Geplant ist ein Zeitraum von drei Jahren für die vorbereitende Maßnahme mit einem geschätzten Gesamtbudget von 65 Mio. EUR (vorbehaltlich der Entscheidung der Haushaltsbehörde).

[6] EG-Vertrag Artikel 157 Absatz 1 vierter Gedankenstrich 'Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung.'

[7] Haushaltsentscheidung, Plenarsitzung Dezember 2003.

[8] 9 Mio. EUR für EU-15 plus 6 Mio. EUR für EU-10 im Wege eines Berichtigungshaushalts zu verabschieden.

[9] In der Mitteilung der Kommission (KOM(2003)113) ,Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union' wird eine vorbereitende Maßnahme für die Forschung auf dem Gebiet der globalen Sicherheit vorgeschlagen.

Eine erfolgreiche Vorbereitungsphase, in der erkennbar wird, wo der optimale EU-Mehrwert und die Schwerpunkte eines solchen Programms liegen, schafft die Grundlage für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Programm für die Sicherheitsforschung nach 2006. Die Ausarbeitung eines europäischen Programms für die Sicherheitsforschung beginnt formal mit der Verabschiedung dieser Mitteilung und wird voraussichtlich mit Ablauf der vorbereitenden Maßnahme abgeschlossen sein. Über die Rechtsgrundlage des Programms wird gemäß EG-Vertrag entschieden unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Weg zu einer künftigen Verfassung, einschließlich der Schaffung einer Agentur im Bereich der Verteidigungsfähigkeit, Forschung, Beschaffung und Rüstung und des siebten Forschungsrahmenprogramms und anderer einschlägiger Fragen.

ii. Die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahme

1. Fragen, die während der vorbereitenden Maßnahme zu untersuchen sind

Die vorbereitende Maßnahme bietet die Gelegenheit, kritische Fragen zu ermitteln und zu behandeln, damit auf dieser Grundlage ein umfassendes europäisches Programm für die Sicherheitsforschung, das 2007 anlaufen soll, ausgearbeitet werden kann.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden im Vorfeld eine Reihe von Projekten und unterstützende Maßnahmen durchgeführt, die nach einer breit angelegten Anhörung der Mitgliedstaaten, der Industrie und der Forschungseinrichtungen festgelegt werden und bereits laufende Forschungsprojekte und Studien, die europaweit, regional, national und zwischenstaatlich angesiedelt sind, ergänzen bzw. als Grundlage nutzen.

Mit den Projekten soll aufgezeigt werden, welches Potenzial zur Bewältigung der unmittelbaren Sicherheitsprobleme in Europa vorhanden ist und welche technischen, vertragsrechtlichen und umsetzungstechnischen Fragen mit Blick auf die Ausarbeitung des künftigen Programms geprüft werden müssen. Jährlich wird eine begrenzte Anzahl (6-8) von Projekten folgender Art finanziell gefördert:

* auf eine bestimmte Aufgabenstellung ausgerichtete Projekte, die in ausgewählten Schwerpunktbereichen während der Laufzeit der Maßnahme greifbare Ergebnisse hervorbringen

* pränormative Projekte auf Gebieten der Normung und international interoperabler Systeme, vor allem zwischen Verteidigungs- und anderen Sicherheitsorganen

* Untersuchung des Faktors Mensch, der gesellschaftlichen und ethischen Werte sowie der öffentlichen Wahrnehmung von Bedrohungen und Sicherheitsmaßnahmen, aber auch die Aneignung der notwendigen Fähigkeiten im Umgang mit diesen Fragen

Die unterstützenden Maßnahmen befassen sich mit der Aufsplitterung der Strukturen in Europa, der Verzahnung heterogener Netze, dem besseren Verständnis bereits bestehender Aktivitäten auf bestimmten Gebieten, mit sozioökonomischen und Marktstudien, mit der Festlegung von Marschrouten, der Ausarbeitung von Szenarien, auch von Bedrohungsanalysen, und der technologischen Zukunftsforschung. Sie dienen auch der Auswertung und Valorisierung der Ergebnisse. Eine begrenzte Anzahl unterstützender Maßnahmen wird im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen durchgeführt und hat vor allem folgende Fragen zum Gegenstand:

* Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass die Ergebnisse von den Zielgruppen, vor allem den Ministerien und sonstigen Regierungsstellen, den Sicherheitsorganen, den Nichtregierungsorganisationen, der Industrie und dem öffentlichen Sektor im weitesten Sinne auch aufgegriffen werden

* Vernetzung der interessierten Kreise, Benchmarking der laufenden Aktivitäten und Studien

* Ermittlung der Technologien, die für künftige Investitionen der europäischen Industrie benötigt werden

* Aufbau eines Forums mit den interessierten Kreisen für Anhörungen und Konsensbildung in Anlehnung an das Konzept des europäischen Technologieforums, das bereits auf verschiedenen Gebieten wie der Luftfahrt besteht und vom Europäischen Rat [10] bestätigt wurde. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen eine langfristige Vision und ein strategischer Zeitplan für die sicherheitsrelevante Forschung entwickelt werden.

[10] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, 20.-21. März 2003.

2. Arbeitsprogramm und Verfahren für die vorbereitende Maßnahme

Dieses Kapitel beinhaltet das Arbeitsprogramm und die auf die Vorbereitende Maßnahme anwendbaren Verfahren. Ein Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird gegen Ende März 2004 veröffentlicht werden. Die Selektion der Projekte und die Unterzeichnung der Verträge wird während der zweiten Jahreshälfte 2004 stattfinden.

Das Arbeitsprogramm ist aufgabenorientiert. Die Projekte lassen sich als kollektive, multidisziplinäre Vorhaben, in die verschiedene interessierte Kreise einbezogen sind, definieren, die sich bei der Untersuchung der jeweiligen Themenbereiche um eine breit gefasste und strategische Ausrichtung bemühen, doch greifbare Ergebnisse hervorbringen, die die Grundlage für das künftige Programm für Sicherheitsforschung bilden werden.

Die Maßnahmen werden Anreize für die Einbeziehung einer kritischen Masse von Technologien, Wissen und Ressourcen bieten, damit für die jeweils festgestellten Sicherheitsprobleme validierte Lösungen angeboten werden können. Darüber hinaus werden sie sich mit den Rahmenbedingungen befassen, die sich günstig auf die Stärkung des wissenschaftlichen, technologischen und industriellen Potenzials in Europa auf dem Gebiet der sicherheitsrelevanten Forschung auswirken.

Zu berücksichtigen sind dabei die laufenden Initiativen für gemeinschaftliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf so unterschiedlichen Gebieten wie Justiz und Inneres, Steuern und Zölle, Außenbeziehungen, Verkehr und Energie, Landwirtschaft, Gesundheit und sonstige Gebiete, um die Technologien und Konzepte zu unterstützen. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit verwandte Programme diese Maßnahmen ergänzen können, um unnötige Überschneidungen zu vermeiden.

2.1. Aktionsbereiche

Die Maßnahmen sollten die EU-Politik und EU-Initiativen unterstützen und im Einklang mit den gemeinschaftlichen Strategien und Werten stehen, wobei sie sich vor allem mit den vordringlichen Anliegen der europäischen Bürger mit Blick auf Sicherheit und Privatsphäre sowie mit den gemeinsamen Interessen Europas im globalen Zusammenhang befassen sollten. Darüber hinaus sollten sie sich an folgende Grundsätze halten:

i. Die Relevanz der Maßnahmen hinsichtlich der Ziele der vorbereitenden Maßnahme und ihr Potenzial, greifbare und erkennbare Verbesserungen in der Sicherheit hervorzubringen, die innerhalb des Zeitrahmens der vorbereitenden Maßnahme zur ,Reife" gelangen können.

ii. Der Wettbewerbsvorteil für die europäische Industrie durch Anreize für Marktbedingungen und innovative Mechanismen.

iii. Die Fähigkeit des Konsortiums, die Maßnahmen erfolgreich durchzuführen und sicherzustellen, dass die Rechte an geistigem Eigentum gewahrt und etwaige einer Geheimhaltungsstufe unterliegende Informationen geschützt bleiben.

iv. Der Aufbau dauerhafter und effizienter Partnerschaften, Netze und Arbeitsweisen zwischen (öffentlichen) Nutzern, der Industrie und Forschungseinrichtungen.

Im Einvernehmen mit einzelstaatlichen Stellen, der Industrie und einer Gruppe von Persönlichkeiten (Abschnitt III) wurden die folgenden prioritären Aufgaben festgelegt:

- Verbesserung des Situationsbewusstseins

- Optimierung der Sicherheit und Schutz vernetzter Systeme

- Schutz vor Terrorismus (auch vor Bioterrorismus und Unfällen mit biologischen, chemischen und anderen Stoffen)

- Verbesserung des Krisenmanagements (einschließlich Evakuierungs-, Such- und Rettungsmaßnahmen, Eindämmung aktiver Stoffe und Sanierung)

- Interoperabilität und Integration der Informations- und Kommunikationssysteme

Im Zusammenhang mit der vorbereitenden Maßnahme werden Projekte und Unterstützungsmaßnahmen gefördert, die sich mit den angegebenen Schwerpunkten befassen und die bei Bedarf mit den einschlägigen Normungsarbeiten der europäischen Normungsorganisationen zu koordinieren sind. Hierfür werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen veröffentlicht. Diese Auflistung prioritärer Aufgaben schließt nicht aus, dass in begründeten Fällen noch weitere Projekte ausgewählt werden können. Die Schwerpunkte der vorbereitenden Maßnahme werden jährlich überprüft.

2.2 Projekte

A. Verbesserung des Situationsbewusstseins

Ziel: Ermittlung der wichtigsten Bedrohungen für Europa, insbesondere für die Land- und Seegrenzen, sowie für die Werte von globalem Interesse, durch eine geeignete Erhebung, Auslegung, Vernetzung und Weitergabe von Daten mit dem Ziel der gemeinsamen Nutzung von Wissen. Entwicklung und Demonstration von Konzepten und Technologien, mit denen auf den einzelnen Ebenen ein größeres Situationsbewusstsein erreicht werden kann.

Einschlägige Projektthemen:

- Demonstration von Konzepten, Technologien und Kapazitäten für Systeme zur Stärkung des Situationsbewusstseins, zur Verbesserung der Überwachung von Land- und Seegrenzen, vor allem mit Blick auf die neuen Landesgrenzen in der erweiterten Union und die Werte von globalem Interesse.

- Demonstration der Eignung und Akzeptanz der Kennzeichnung, Verfolgung und Rückverfolgung mit Hilfe statischer und mobiler Sensoren, die der besseren Lokalisierung, Identifizierung und Verfolgung mobiler Werte, Waren und Personen sowie der intelligenten Dokumentation (z. B: Biometrik, automatische Chips zur Positionsbestimmung) und der Auswertung der Daten dienen (Fernsteuerung und Datenzugang).

B. Optimierung der Sicherheit und Schutz vernetzter Systeme

Ziel: Auswertung bereits vorhandener und künftiger vernetzter Systeme, wie z. B. der Kommunikationssysteme, der Verkehrsnetze, der Netze für den (Cyber-)Handel und die Industrie, unter Berücksichtigung der Nutzungssicherheit, der Anfälligkeiten und Verflechtungen, um aufzuzeigen, welche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen elektronische und physische Angriffe ergriffen werden können.

Einschlägige Projektthemen:

- Entwicklung standardisierter Verfahren und Instrumente zur Bewertung der Art der potenziellen Bedrohung für kritische vernetzte Infrastrukturen und der entsprechenden Anfälligkeiten.

- Demonstration von Maßnahmen, mit denen die für öffentliche, private und staatliche Infrastrukturen kritischen Elemente besser geschützt und garantiert werden können, um die Sicherheit im erweiterten Europa aufrechtzuerhalten.

- Aufbau von Kapazitäten für die Erkennung, die Vorbeugung, die Reaktionsfähigkeit und die Alarmbereitschaft zur Stärkung der Informations- und Kontrollsysteme, gegebenenfalls unter Hinzuziehung satellitengestützter sowie fester und drahtloser terrestrischer Systeme.

C. Schutz vor Terrorismus (auch vor Bioterrorismus und Unfällen mit biologischen, chemischen und anderen Stoffen)

Ziel: Ermittlung des Bedarfs an Material und Informationen von Regierungen, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen und Festlegung der Prioritäten in der Bekämpfung und Abwehr von Terrorismus sowie Vorschläge für technologische Lösungen für den Nachweis, die Identifizierung und die Neutralisierung von Massenvernichtungswaffen und bedrohlichen Stoffen, auch von biologischen, chemischen und nuklearen Stoffen, sowie für den Schutz vor diesen Stoffen und deren Isolierung und Entsorgung.

Einschlägige Projektthemen:

- Demonstration einer effizienten Verzahnung aktiver und passiver Sensortechniken, die für ein großes Spektrum von Plattformen geeignet sind, sowie von Techniken für den Abgleich von Daten für Erkennungs- und Identifizierungssysteme.

- Entwicklung von Modellen für die großräumige Verteilung hochgradig gefährlicher Krankheitserreger unter Zugrundelegung multipler Verbreitungswege (Pocken, Milzbrand, C. botulinum, Yersinia pestis, hämorrhagisches Fieber auslösende Viren, Francisella tularensis und gentechnisch veränderte Organismen) mit dem Ziel, ein validiertes Modell für Behörden zu erstellen.

- Demonstration der Tauglichkeit von Technologien und Protokollen für die Dekontaminierung von Personen, Einrichtungen und Ausrüstung von biologischen, chemischen oder anderen Stoffen.

- Einschätzung und Ermittlung des Gesamtbedarfs in der erweiterten EU an Laboratorien der Biosicherheitsstufe 4 damit diese optimal aufeinander abgestimmt und vernetzt werden können.

D. Verbesserung des Krisenmanagements (einschließlich Evakuierungs-, Such- und Rettungsmaßnahmen, Eindämmung aktiver Stoffe und Sanierung)

Ziel: Untersuchung der operationellen und technologischen Fragen unter den folgenden drei Aspekten: Krisenprävention, operationelle Vorbereitung und Management tatsächlicher Krisensituationen

Einschlägige Projektthemen:

- Entwicklung von Instrumenten und Modellen für die gemeinsame Verwaltung von Informationen, um eine effiziente Verzahnung verschiedener Notfall- und Verwaltungsdienste zu erleichtern unter Berücksichtigung u. a. folgender Aspekte: Organisationsstrukturen, organisationsübergreifende Koordinierung und Kommunikation, verteilte Architekturen und der Faktor Mensch.

E. Interoperabilität und Integration der Informations- und Kommunikationssysteme

Ziel: Entwicklung und Demonstration von Konzepten für die Interoperabilität (bestehender) Informationssysteme auf dem Gebiet der Sicherheit, die die Verknüpfung vorhandener und neuer Daten in Clustern ermöglichen, wodurch Leistungs- und Anpassungsfähigkeit verbessert werden können. Zur Verbesserung der Interoperabilität müssen die Systemanbieter Endnutzer und Normungsfragen einbeziehen.

Einschlägige Projektthemen:

- Entwicklung und Demonstration anhand bekannter und potenzieller Nutzerkategorien von Konzepten und Architekturen für international interoperable Systeme und Normen, z. B. zur Kontrolle und Befehlsweitergabe, sowie Kommunikationssysteme und Systeme für den Datenaustausch. Zu beachten sind dabei Abhängigkeiten, organisatorische Aspekte, der Schutz der Vertraulichkeit und die Vollständigkeit der Daten.

2.3 unterstützende maßnahmen

Jährlich ist eine kleine Anzahl (maximal 10) unterstützende Maßnahmen zu ausgewählten Themen vorgesehen, die für die Verbesserung der Sicherheit der europäischen Bürger und Gesellschaft notwendig sind und sich auf Marschrouten für die Forschung, Normung, Bedarfsanalysen, Verbreitung, Vernetzung und Koordinierung konzentrieren, wie zum Beispiel:

* Ausarbeitung von Szenarien für die Bewertung von Bedrohungen und Risiken für strategisch wichtige Standorte und Vermögen;

* Identifizierung kritischer Bereiche (gesellschaftlich, psychologisch, strategisch, Daten) zur Reduzierung der Risiken und Anfälligkeit.

* Technische und finanzielle Machbarkeitsstudien für ein europäisches Sicherheitsinformationssystem (auch unter Einsatz satellitengestützter Daten).

* Überblick über vorbildliche Vorgehensweisen in Bezug auf Güter und Personen in den Mitgliedstaaten und anderen Regionen, einschließlich einer Bewertung der Wirtschaftlichkeit (Kosten und Durchsatz) der Aktivitäten und der Übertragbarkeit der Systeme und Kapazitäten in der gesamten erweiterten Europäischen Union.

* Entwicklung von Prozeduren und musterhaften Vorgehensweisen, um auf EU-Ebene relevante neuen Technologien und Fähigkeiten basierend auf den Forderungen von verschiedenen öffentlichem Dienstleistern zu definieren.

2.4 Management

Die vorbereitende Maßnahme und alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Programms werden von den Kommissionsdienststellen verwaltet und durchgeführt.

Auch wenn ganz klare Unterschiede zum laufenden 6. Rahmenprogramm bestehen, insbesondere der auf die Aufgabenstellung ausgerichtete Ansatz und die Regeln für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und für die Beteiligung, sind die derzeit für die Forschungsprogramme der Gemeinschaft geltenden Verfahren und Instrumente eine bewährte Grundlage für die Abwicklung der vorbereitenden Maßnahme.

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht und stützen sich auf das gemeinsam mit den interessierten Kreisen festgelegte Arbeitsprogramm.

Für Projekte werden Zuschussverträge nach dem Muster für Standardfinanzhilfevereinbarungen der Kommission geschlossen und gegebenenfalls mit Elementen aus den Verträgen des 6. Rahmenprogramms ergänzt und zwar im Einklang mit den im Anhang zu dieser Mitteilung festgelegten Grundsätzen. Über unterstützende Maßnahmen wird ein Zuschussvertrag geschlossen, wenn sie nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, und ein Dienstleistungsvertrag, wenn die Maßnahmen im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt wurden. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass sich die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahme so flexibel und einfach wie möglich gestaltet, damit die skizzierten Konzepte unter optimalen Bedingungen geprüft werden können. Die Kommission hält sich an die Gemeinschaftsvorschriften für vertrauliche und einer Geheimhaltungsstufe unterliegende Informationen. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung sind dem Anhang zu entnehmen.

2.5 Prüfung und Bewertung

Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament, den Rat und die Mitgliedstaaten regelmäßig über die Ergebnisse und Fortschritte bei der Umsetzung der vorbereitenden Maßnahme. Im Einzelnen berichtet sie über Folgendes:

* besondere technologische Aspekte der Umsetzung und sonstige Ergebnisse der Initiative

* Umfang der Kompetenzbündelung und des zwischen den interessierten Kreisen erzielten Konsens in Fragen der europäischen Strategie auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung

* der künftige Bedarf an sicherheitsrelevanter Forschung zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik auf bestimmten Gebieten und als Reaktion auf die neuen Herausforderungen an die Sicherheit in einer sich verändernden Welt.

III. Langfristige Perspektiven

Zur Ergänzung dieser Maßnahmen und um langfristigere Perspektiven hinsichtlich der Sicherheitsforschung zu entwickeln, wurde eine hochrangige ,Gruppe von Persönlichkeiten" unter Vorsitz der Kommissionsmitglieder Busquin und Liikanen (Forschung bzw. Informationsgesellschaft) eingesetzt, in der Führungskräfte aus Industrie und Forschung, hochrangige europäische Politiker, Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Beobachter von zwischenstaatlichen Einrichtungen vertreten sind.

Die Gruppe wird vor allem Visionen entwickeln und vorschlagen, auf welcher Grundlage der künftige Bedarf an gemeinschaftlicher Sicherheitsforschung bemessen werden soll und welcher Beitrag zur Bewältigung der neuen Herausforderungen an die Sicherheit in einer sich verändernden Welt geleistet werden könnte.

Die Gruppe der Persönlichkeiten wird einen Bericht über ihre Visionen für die Sicherheitsforschung in Europa erarbeiten, der Gegenstand einer Mitteilung der Kommission im Frühjahr 2004 sein wird.

iv. SCHLUSSFOLGERUNG

Die Mitteilung ist die Antwort auf wiederholte Anfragen seitens des Europäischen Parlaments, des Rats und der Industrie an die Kommission. Sie geht insbesondere auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Wettbewerbsrats am 13. Mai 2003 ein.

Die Einleitung der vorbereitenden Maßnahme erfolgt zeitnah zu den wachsenden Sicherheitsproblemen Europas die, unter anderem, in der jüngst angenommenen EU Sicherheitsstrategie dargestellt sind. Die vorbereitende Maßnahme stellt einen Beitrag der Kommission zu einer breiteren EU-Agenda zur Adressierung von Europas Herausforderungen und Bedrohungen dar. Sie ist komplementär zu den Aktionen und Anstrengungen die durch die Mitgliedsstaaten und andere EU-Institutionen in diesem Bereich entwickelt werden. Die vorbereitende Maßnahme fokussiert insbesondere auf die die Entwicklung eines Forschungsplans für erweiterte Sicherheit und wird die Beschlüsse berücksichtigen, die der Rat und die Regierungskonferenz zur Einrichtung einer Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeit, Forschung, Beschaffung und Rüstung fassen werden. Die vorbereitende Maßnahme stellt darüber hinaus einen Beitrag zur Initiative für Wachstum (Schlussfolgerung des Rates vom 16./17. Oktober 2003) dar, indem sie darauf hinwirkt, das technologische und industrielle Potenzial Europas auf diesem Gebiet zu stärken.

In der Mitteilung werden die wichtigsten Ziele der vorbereitenden Maßnahme genannt, die Maßnahmen, die die Kommission im Vorfeld ergreifen will, skizziert und die Verfahren für die Umsetzung erläutert.

Die Mitgliedstaaten, die Industrie und die Forschungsgemeinschaft sind und bleiben auch in Zukunft die wichtigsten Partner der Kommission bei der Ausarbeitung des neuen Programms. Neben dem technologischen Schwerpunkt der Maßnahmen spielen während dieser Vorbereitungsphase auch sozioökonomische Aspekte, die Aneignung von Fähigkeiten und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit eine Rolle.

Die vorbereitende Maßnahme soll in ein europäisches Programm für Sicherheitsforschung münden, das 2007 anläuft. Die in dieser Phase gewonnen Erfahrungen und Erkenntnisse werden mit dazu beitragen, dass das künftige Forschungsprogramm durch die maßgeblichen EU-Institutionen optimal konzipiert und mit den notwendigen finanziellen Mittel ausgestattet sein wird und eine Grundlage dafür bietet, Spitzentechnologien und Fähigkeiten hervorzubringen, die die EU dazu befähigen, Frieden, Sicherheit und Wohlstand in Europa und darüber hinaus zu fördern.

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