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Document 52003DC0764

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Euratom-Sicherheitsüberwachung 2002

/* KOM/2003/0764 endg. */

52003DC0764

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Euratom-Sicherheitsüberwachung 2002 /* KOM/2003/0764 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT - Euratom-Sicherheitsüberwachung 2002

1. ZUSAMMENFASSUNG

2002 war ein entscheidendes Jahr für die Euratom-Sicherheitsüberwachung. 2001 setzte die Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe ein, die Aufgaben und Mittel des ehemaligen Amtes für Euratom-Sicherheitsüberwachung prüfen sollte. Auf der Grundlage des Abschlussberichts der Gruppe verabschiedete die Kommission eine neue Aufgabenbeschreibung für das ehemalige Amt und integrierte es vollständig in die DG TREN. In diesem Zusammenhang wurden am 26. Juni 2002 zwei neue Direktionen geschaffen: Direktion H (Nukleare Sicherheit und Sicherheitsüberwachung) und Direktion I (Nuklearinspektionen).

Die Verabschiedung der neuen Aufgabenbeschreibung wird erhebliche Änderungen der Vorgehensweise bei den Kontrollen im Rahmen der Euratom-Sicherheitsüberwachung mit sich bringen. Daher wurden Strukturen geschaffen, die neue Konzepte und Anleitung liefern sollen, um bei der Einführung neuer Vorgehensweisen voranzukommen. Intern wurden Arbeitsgruppen erfahrener Beamter der Direktionen H und I eingesetzt. Auf externer Ebene wurde ein beratendes Gremium hochrangiger Sachverständiger aus dem Bereich der Sicherheitsüberwachung (SAGES) ins Leben gerufen.

Im März 2002 verabschiedete die Kommission den Vorschlag für eine neue Verordnung über die Anwendung der Euratom-Sicherheitsüberwachung und übermittelte ihn dem Rat zur Genehmigung. Mit der neuen Verordnung soll die derzeit geltende Verordnung 3227/76 angesichts rechtlicher und technischer Entwicklungen aktualisiert werden, insbesondere entsprechend den Zusatzprotokollen zu den Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation, modernen Datenübertragungsverfahren und einer einheitlichen Politik für die Sicherheitsüberwachung nuklearer Abfälle. Bei den Diskussionen mit dem Rat sind Fortschritte zu verzeichnen, und man hofft, dass die neue Verordnung Ende 2003 in Kraft treten kann.

Die Zusatzprotokolle zu den Sicherungsübereinkommen zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und der IAEO waren bis Ende 2002 von 11 der 15 Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Inzwischen wurden gemeinsam mit der IAEO und einigen Mitgliedstaaten die konkreten Modalitäten der Durchführung geprüft und die erforderlichen Verfahren entwickelt. Derzeit wird eine eigene Datenbank erstellt, die nach Inkrafttreten der Zusatzprotokolle deren Weiterverfolgung dienen soll.

Im Interesse der Transparenz fand ein Seminar für die betroffenen Akteure statt, an dem 110 Vertreter der Mitgliedstaaten und kerntechnischer Anlagen teilnahmen. Die Teilnehmer wurden über die Durchführung der neuen Verordnung und der Zusatzprotokolle sowie über die neuen Aufgaben der Euratom-Sicherheitsüberwachung informiert. Ebenfalls im Sinne einer größeren Transparenz wurden alle kerntechnischen Großanlagen der Europäischen Union aufgefordert, einen Fragebogen über ihren Eindruck betreffend Ansehen und Qualität der Euratom-Sicherheitsüberwachung auszufuellen. Die Antworten waren im Allgemeinen positiv, was als ermutigend angesehen wird.

Durch die Erweiterung dürften sich keine größeren praktischen Schwierigkeiten ergeben. Das Projekt, Software und Hardware für die Berichterstattung der Beitrittsländer über den Kernmaterialbestand zu entwickeln, befand sich Ende 2002 in der Abschlussphase.

Ende 2002 betrug die Gesamtmenge Plutonium, die der Euratom-Sicherheitsüberwachung unterstellt war, 569 t (11 t mehr als Ende 2001). Die der Euratom-Sicherheitsüberwachung unterstellte Gesamtmenge an Uran stieg ebenfalls (auf 318 710 t). Trotz des Anstiegs der Materialmengen, die unter die Sicherheitsüberwachung fallen, ermöglichte eine vorsichtige Straffung und Prioritätensetzung bei den Inspektionstätigkeiten einen Rückgang der Inspektionstage um 5% im Vergleich zu 2001.

Die Berichte der Betreiber von Nuklearanlagen über Kernmaterialfluesse und -bestände gemäß der Verordnung 3227/76 wurden bearbeitet und geprüft. Insgesamt gingen über 1 Million Zeilen an Daten ein, hauptsächlich in elektronischer Form. Alle festgestellten Fehler und Unstimmigkeiten konnten von den Betreibern zufriedenstellend berichtigt werden. Entsprechend den im Rahmen der Sicherungsübereinkommen mit der IAEO von der Gemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen übermittelte die Euratom-Sicherheitsüberwachung der IAEO Buchführungsberichte. Alle Berichte wurden rechtzeitig und im korrekten Format übermittelt.

Anlässlich der Inspektionen wurde 2002 eine Reihe von Unstimmigkeiten festgestellt. Aus den anschließenden Untersuchungen ergab sich jedoch, dass keine Kernmaterialabzweigungen stattgefunden hatten. Die Datenanalyse in der Zentrale ergab ebenfalls keine Hinweise auf die Abzweigung von Kernmaterial. Der Sicherheitsüberwachungsbericht der IAEO für 2002 kam zu dem Schluss, dass es im Rahmen der IAEO-Sicherheitsüberwachung keine Anhaltspunkte für die Abzweigung von Kernmaterial oder den Missbrauch von Anlagen oder Ausrüstung gebe.

2. RECHTSGRUNDLAGE DER EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG

Aufgabe der Euratom-Sicherheitsüberwachung ist es, zu gewährleisten, dass innerhalb der Europäischen Union Kernmaterial nicht von seinem beabsichtigten Verwendungszweck abgezweigt wird, und dass die von der Gemeinschaft in einem Abkommen mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung eingegangenen Kontrollverpflichtungen eingehalten werden. Kapitel VII des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gemeinhin als Euratom-Vertrag bezeichnet, und die Euratom-Durchführungsverordnung Nr. 3227/76 in ihrer geänderten Fassung stellen die Rechtsgrundlage der Euratom-Sicherheitsüberwachung dar [1].

[1] NÄHERES HIERZU IN KAPITEL 2 UND 3 DES JAHRESBERICHTS 1999-2000 (KOM(2001) 436 ENDG.).

3. AUFGABEN UND FUNKTIONSWEISE DER EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG

3.1. Bericht der hochrangigen Sachverständigengruppe und Stand der Durchführung

Zur Prüfung der Tätigkeit des (ehemaligen) Amtes für Euratom-Sicherheitsüberwachung (ESO) beauftragte die Kommission im Juni 2001 eine hochrangige Sachverständigengruppe [2] mit der Erstellung eines entsprechenden Berichts. Der Bericht war Anfang 2002 abgeschlossen und wurde dem für Energie und Verkehr zuständigen Mitglied der Kommission, der Kommissionsvizepräsidentin Loyola de Palacio, im Februar 2002 übermittelt. Die Ergebnisse der hochrangigen Sachverständigengruppe und ihre Empfehlungen waren Richtwerte für die Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 2002 [3] über die Neuorganisation der mit kerntechnischen Fragen befassten Dienststellen der GD TREN und die neue Aufgabenbeschreibung für die Euratom-Sicherheitsüberwachung.

[2] Die Mitglieder der Gruppe waren: die Herren Christopherson, Eliat und Pellaud.

[3] Protokoll der 1733. Sitzung der Kommission, PV(2002) 1573 endg.

In ihrer Entscheidung vom 26. Juni 2002 nahm die Kommission die Ergebnisse des Berichts der hochrangigen Sachverständigengruppe zur Kenntnis, übernahm die darin enthaltene Aufgabenbeschreibung und genehmigte die Einsetzung einer wissenschaftlichen Beratergruppe für die Euratom-Sicherheitsüberwachung (SAGES [4]), die die Kommission bei der Umsetzung der neuen Aufgabenbeschreibung, insbesondere bei der Neudefinition der grundlegenden Überwachungskonzepte, beraten soll.

[4] Die Mitglieder der SAGES-Gruppe sind: die Herren Pellaud, Loos und Schenkel

Die ersten Schritte zur Evaluierung und Umsetzung der Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe wurden bereits mit der Entscheidung vom 26. Juni 2002 ergriffen. Es handelt sich um die erneute Eingliederung des ESO in die GD TREN, die Verabschiedung der neuen Aufgabenbeschreibung und die Einsetzung der SAGES-Gruppe. Im Zusammenhang mit den anderen Empfehlungen wird mehr Zeit erforderlich sein, um sie zu evaluieren und gegebenenfalls in die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Eine eingehende Analyse der Anforderungen und allgemeinen Charakteristika der neuen Überwachungskonzepte für alle Arten kerntechnischer Anlagen wurde im Rahmen mehrerer interner Arbeitsgruppen eingeleitet, die für diese Fragen einsetzt wurden. Mit der Überprüfung der Modalitäten der Zusammenarbeit der Kommission mit den Betreibern kerntechnischer Anlagen und der IAEO kann erst dann begonnen werden, wenn intern die Grundzüge eines neuen Konzepts festgelegt wurden.

3.2. Neuorganisation und neue Aufgabenbeschreibung

3.2.1. Neuorganisation

Angesichts der Aufteilung der Nuklearthemen auf verschiedene Dienststellen begann die Kommission 1999 mit der Zusammenfassung und Straffung ihrer Tätigkeiten in diesem Bereich. Im Rahmen der am 26. Juni 2002 beschlossenen Neuorganisation wurden daher in der GD TREN zwei neue Direktionen geschaffen: Direktion H [5] für nukleare Sicherheit und Sicherheitsüberwachung und Direktion I für Nuklearinspektionen.

[5] Ferner wurde am 16. Februar 2003 ein Referat für Strahlenschutzfragen in die Direktion H aufgenommen.

3.2.2. Neue Aufgabenbeschreibung

Die ebenfalls mit der Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 2002 beschlossene neue Aufgabenbeschreibung enthält die grundlegende Ausrichtung der Kommissionstätigkeit im Bereich Nuklearinspektionen. Darin wird hervorgehoben, dass die bisherige, fast ausschließliche Praxis der unabhängigen Überprüfungen dahingehend geändert werden muss, dass die Qualität und Leistungsfähigkeit der von den Betreibern kerntechnischer Anlagen eingesetzten Mess- und Kontrollsysteme berücksichtigt werden, wenn die Sicherheitsüberwachung einer solchen Anlage beurteilt wird. Ferner wird in der Aufgabenbeschreibung eine Neufestlegung der Modalitäten für die Zusammenarbeit mit der IAEO verlangt, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Effizienz der Arbeit zu steigern.

3.3. Vorbereitung der neuen Verordnung

3.3.1. Stand des Verfahrens - Erörterung im Rat

Wie bereits im letztjährigen Bericht angegeben, wurde der Entwurf der neuen Verordnung über die Anwendung der Euratom-Sicherheitsüberwachung von der Kommission am 22. März 2002 als KOM(2002) 99 verabschiedet und am gleichen Tag dem Rat zur Genehmigung übermittelt. In mehreren Erörterungen im Rat wurden folgende Themen herausgestellt, bei denen man sich um Kompromisslösungen bemühte:

* Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten, die der Kommission vom Betreiber übermittelt werden;

* Umfang der Informationen über Kernmaterial in den Betriebsprotokollen der Betreiber;

* Umfang und Genauigkeit der Berichterstattung über Kernmaterial in Abfällen;

* Dauer des den Betreibern gewährten Übergangszeitraums für die Anpassung ihrer Buchführungssysteme an das neue Format für die Berichterstattung;

* Ausnahmeregelung für die nichtnukleare Nutzung von Kernmaterial, wenn dieses die für die Endverwendung vorgesehene Form hat.

Der Stand der Erörterungen im Rat rechtfertigt die Zuversicht, dass die neue Verordnung vom Rat rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Zusatzprotokolle und vor der EU-Erweiterung genehmigt werden wird.

3.3.2. Seminar für die betroffenen Akteure

Auf Antrag des dänischen Ratsvorsitzes veranstaltete die Kommission ein Informationsseminar zu folgenden Themen:

* technische Fragen und Zeitplan für die Umsetzung der neuen Euratom-Verordnung KOM(2002) 99, sowie die Vorbereitungen der Kommission für die Umsetzung der Zusatzprotokolle;

* neue Aufgaben der Euratom-Sicherheitsüberwachung im Anschluss an den Bericht der hochrangigen Sachverständigengruppe und Entwicklung neuer Überwachungskonzepte.

Das Seminar fand am 12. und 13. Dezember 2002 in Luxemburg statt. 110 Vertreter kerntechnischer Anlagen und von Behörden der EU-Mitgliedstaaten nahmen daran teil.

Ein wichtiger Aspekt des Seminars waren die praktischen Übungen, bei denen die Teilnehmer die Programme anwenden konnten, die die Kommission derzeit für die Übermittlung von Buchführungsdaten und Daten im Zusammenhang mit den Zusatzprotokollen im Rahmen der neuen Verordnung entwickelt.

Auf der Abschlussveranstaltung des Seminars wurde darauf hingewiesen, dass die Kommission den Betreibern größtmögliche Unterstützung leisten wird, um ihnen die Anwendung der neuen Verordnung zu erleichtern. Es wurde ferner darauf hingewiesen, dass die Meinung der Betreiber zur Euratom-Tätigkeit bei der Neugestaltung der Überwachungsverfahren und -konzepte für kerntechnische Einrichtungen berücksichtigt würden. Auf der Abschlussveranstaltung hieß es ferner, dass Qualitätssicherungssysteme, die eine Prüfung des Buchführungssystems des Betreibers sowie eine Risikoanalyse beinhalten, im Hinblick auf die Vermeidung unnötiger Inspektionen weiter in Erwägung gezogen würden.

4. EURATOM-ÜBERPRÜFUNGSTÄTIGKEIT

4.1. Kernmaterialbuchführung

In der Europäischen Union ist die gesamte Palette der Kernbrennstoffkreislaufaktivitäten zu finden, wenn auch nicht gleichmäßig über die Mitgliedstaaten verteilt. Der Kernmaterialbestand in den überwachungspflichtigen Anlagen nimmt ständig zu. So ist etwa der Plutoniumbestand im letzten Jahrzehnt von 203 t im Jahr 1990 auf rund 569 t Ende 2002 angestiegen. Der Plutoniumbestand ist aufgrund seines sensitiven Charakters für die Sicherheitsüberwachung von besonderer Bedeutung. Im gleichen Zeitraum hat der Gesamtbestand an Uran in der Europäischen Union von 200 400 t auf rund 319 000 t zugenommen (Tabelle 1).

Alle Kernmaterialbestände und -ströme werden von den Nuklearanlagenbetreibern der Euratom-Sicherheitsüberwachung gemeldet. Die Meldungen umfassten im vergangenen Jahr rund 1 Million Buchungsvorgänge, von denen weitaus die meisten elektronisch übermittelt wurden. All diese Daten wurden auf interne und externe Konsistenz und auf Konformität mit den Euratom-Übereinkommen mit Drittländern geprüft.

Alle dabei im Jahr 2002 festgestellten Flüchtigkeitsfehler und Unstimmigkeiten wurden nach Rücksprache mit den Betreibern berichtigt.

Entsprechend den von der Europäischen Union im Rahmen ihrer Sicherungsübereinkommen mit der IAEO eingegangenen Verpflichtungen wurden Buchführungsberichte an die IAEO gesandt. Dabei konnten im Berichtszeitraum die Anforderungen an Qualität und Terminvorgaben bei der Berichterstattung zur Zufriedenheit der IAEO erfuellt werden.

4.2. Inspektionsaufwand und Ergebnisse

2002 wurden von den Inspektoren der Euratom-Sicherheitsüberwachung Inspektionstätigkeiten im Umfang von 7 288 Personentagen durchgeführt, entsprechend einem Rückgang um rund 5% gegenüber dem Jahr 2001.

Dies war die Folge der nachstehend geschilderten Straffung und Prioritätensetzung bei den Inspektionstätigkeiten. Die Einsparungen setzten Inspektionsressourcen für neue Anlagen frei, die während des Berichtszeitraums in Betrieb genommen wurden.

Eine überschlägige Aufschlüsselung des Inspektionsaufwands nach den wichtigsten Anlagentypen zeigt, dass rund 30% des Aufwands auf Wiederaufbereitungsanlagen mit den entsprechenden Lagern entfielen (siehe 4.2.1.), 45% auf Anreicherungs- und Produktionsanlagen (siehe 4.2.2. bis 4.2.4.) und weitere 25% auf Leistungs- und Forschungsreaktoren (siehe 4.2.5) und sonstige kerntechnische Anlagen (siehe 4.2.6.).

Die wichtigsten Probleme und/oder Ergebnisse bei den Inspektionstätigkeiten sind für die einzelnen überwachungspflichtigen Anlagentypen im Folgenden zusammengefasst.

4.2.1. Wiederaufarbeitungsanlagen [6]

[6] In Wiederaufarbeitungsanlagen werden abgebrannte Brennelemente aus Leistungsreaktoren zur Abtrennung von Uran und Plutonium von den hochaktiven Spaltprodukten chemisch aufbereitet. Die abgetrennten Kernmaterialien können dann in den nuklearen Brennstoffkreislauf zurückgeführt werden.

Die modernen Wiederaufarbeitungsanlagen für Kernbrennstoffe, THORP in Sellafield (Vereinigtes Königreich) und UP2/ UP3 in La Hague (Frankreich), sind durch einen hohen Durchsatz [7] und weitgehend automatisierte und verkapselte Prozessabläufe gekennzeichnet. Die derzeitigen Überwachungskonzepte beinhalten eine große Inspektionshäufigkeit und automatische, unbeaufsichtigte Überwachungssysteme zur Überprüfung der Kernmaterialströme (mit einem bedeutenden Anteil an frischem Plutonium). An den beiden großen Wiederaufarbeitungsanlagen führen Wissenschaftler des ITU (GD GFS) in Euratom-On-Site-Laboratorien Überprüfungsmessungen durch.

[7] Der jährliche Gesamtdurchsatz dieser drei Anlagen summiert sich auf über 3000 t Brennstoff mit mehr als 20 t Plutonium.

Mit Ausnahme einer geplanten Abschaltung von Mitte März bis Anfang Juni 2002 war die Produktion in THORP normal. Im Juni 2001 wurde ein scheinbarer Fehler bei den Referenzproben-Ergebnissen des Betreibers entdeckt. Da die Hauptursachen hierfür sowie die Umstände bekannt waren, wurde es dem Betreiber gestattet, die Produktion bis zu der für April 2002 geplanten Bestandsaufnahme in der Anlage für chemische Trennung fortzusetzen. Umfassende Tests des Betreibers und Untersuchungen, die von dem Euratom-Labor vor Ort beträchtlich unterstützt wurden, ergaben, dass die Daten, die scheinbar einen Materialverlust anzeigten, fehlerhaft und zu korrigieren waren. Die revidierten Werte entsprechen international anerkannten Normen. Die von BNFL vorgelegte jährliche Bestandsaufnahme und die Materialbilanz wurden akzeptiert. Der Betreiber ergriff geeignete Maßnahmen, um eine Wiederholung dieses Problems auszuschließen. Seitdem wurden mit dem installierten Überwachungssystem keine weiteren derartigen Probleme festgestellt.

Die Ergebnisse der Inspektionen in den Magnox-Wiederaufarbeitungsanlagen und den entsprechenden Anlagen in Sellafield waren zufriedenstellend. Die bei der jährlichen Überprüfung des realen Bestands ermittelten Werte für "Nicht nachgewiesenes Material" (MUF) lagen bei allen Arten von Kernmaterial innerhalb des international als vertretbar angesehenen Rahmens. Insbesondere die Ergebnisse für die Brennstoffhandhabungsanlage (Geräte zum Enthülsen) waren besser als in den vergangenen Jahren. Am Jahresende wurde die Erweiterung des Lagers 9 für besonderes Kernmaterial aktiv in Betrieb genommen. Die ersten Plutoniumoxidbehälter wurden im November darin deponiert.

Die UP2/800-Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague war von April 2002 bis zum Ende des Jahres in Betrieb, im Anschluss an die Inbetriebnahme der neuen Plutonium-Endbehandlungsanlage (R4). Die UP3-Wiederaufarbeitungsanlage war von Januar bis Dezember 2002 in Betrieb. Der Betreiber (COGEMA) bildete während des ganzen Jahres japanisches Personal in Wiederaufarbeitungsverfahren aus. Kurze Kampagnen (zerschneiden, Wiederaufarbeitung und Auswertungsperioden) wechselten mit kommerziellen Wiederaufarbeitungskampagnen.

Durch Routineueberprüfungen an sämtlichen Plutoniumeingangs- und -ausgangsströmen konnten die COGEMA-Meldungen bestätigt werden. Wie im Vorjahr waren jedoch beträchtliche Verspätungen bei der Meldung einiger Analyseergebnisse durch den Betreiber zu vermerken.

Die reale Bestandsaufnahme in der UP3-Anlage (chemischer Prozess) ergab einen relativ hohen Anteil an "Nicht nachgewiesenem Material" (MUF) für U und U235. Ein ähnlicher MUF-Wert mit umgekehrtem Vorzeichen wurde in der UP2-800-Anlage ermittelt, womit der Ursprung in der systematischen Weiterleitung von fluessigem Uranylnitrat von UP2-800 nach UP3 liegen könnte. Die Untersuchung der möglichen Ursachen durch die COGEMA sind noch nicht abgeschlossen. Alle Tätigkeiten wurden in guter Zusammenarbeit mit dem Betreiber und mit Unterstützung der Inspektoren des von der GD GFS (ITU) betriebenen LSS durchgeführt.

Man bemühte sich weiter um eine Rationalisierung der Inspektionstätigkeiten durch die Konzentration auf strategisch wichtige Materialien (Plutoniumeingangs- und -ausgangsströme). Wie bereits 2001 wurden die Uranausgänge nicht mehr routinemäßig überprüft, und andere Urankontrollen mit geringerer Priorität wurden ebenfalls nicht durchgeführt.

Der Stilllegungsplan für die Wiederaufarbeitungsanlage Dounreay (Vereinigtes Königreich) hat langfristig die vollständige Entfernung des Kernmaterials aus einer Reihe von Standortbereichen zum Ziel. Dieser Plan setzt u.a. die Wiederaufnahme der Tätigkeit in einigen bestehenden Anlagen sowie den Bau neuer Anlagen (z.B. für die Abfallbehandlung) voraus. Solange in den Anlagen Spaltmaterial vorhanden ist, sind Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Im vergangenen Jahr haben Euratom-Inspektoren wöchentlich Routineinspektionen durchgeführt und zwei Überprüfungen des realen Bestands (PIV) vorgenommen. Bei all diesen Tätigkeiten kam man insofern zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, als die Angaben der Betreiber bestätigt wurden.

4.2.2. Produktionsanlagen für Mischoxidbrennstoff (MOX) [8]

[8] In den Produktionsanlagen für MOX-Brennstoff wird Plutoniumoxid aus Wiederaufarbeitungsanlagen in einem Gemisch mit Uranoxid zur Herstellung von MOX-Brennelementen für die spätere Verwendung in Kernkraftwerken genutzt.

Die Sellafield-MOX-Fabrikationsanlage (SMP) nahm den Betrieb im April auf (Plutonium-Inbetriebnahme), nachdem die Genehmigung des NII (Nuclear Installations Inspectorate) vorlag und eine Überprüfung des realen Bestands ,vor der Plutonium-Inbetriebnahme" mit zufriedenstellendem Ergebnis durchgeführt worden war. Seitdem werden MOX-Pellets hergestellt, außerdem wurden die ersten MOX-Stäbe produziert.

Die Überwachungsinstrumente wurden fast vollständig in Betrieb genommen. Mit Beginn der MOX-Produktion wurde ein kontinuierlicher wöchentlicher Inspektionsplan eingeführt. Die Inspektionen bestehen in der Überprüfung von Betriebsdaten, die täglich über eine Verbindung zum Netz des Betreibers am Standort eingehen und mit den Signalen der installierten Überwachungsgeräte verglichen werden. Derzeit werden diese Kontrollen manuell durchgeführt, es wird jedoch bereits Software entwickelt, mit der diese Tätigkeit automatisiert werden soll. Die Erörterungen zur Datenübertragung zwischen dem Standort Sellafield und der Euratom-Zentrale in Luxemburg, durch die die Inspektionen weiter rationalisiert werden könnten, wurden fortgesetzt.

Der Betreiber erhielt für die MOX-Demonstrationsanlage (MDF) in Sellafield die Genehmigung, die Anlage als Hilfsanlage und als Prüflabor für die SMP-Anlage zu betreiben. Im Sommer wurde in gewissem Umfang erneut mit der Materialverarbeitung begonnen.

Alle routinemäßigen Zwischenüberprüfungen, die monatlichen routinemäßigen Zwischenüberprüfungen der Bestände und die Überprüfung des realen Bestands im Februar verliefen zufriedenstellend.

Die Verfahren und technischen Mittel, die in der MELOX-Anlage in Marcoule eingesetzt werden, sind weiterhin äußerst überzeugend. In enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber legten die Inspektoren zusätzliche Überwachungsmaßnahmen für ein neues Lager fest, das kürzlich in der Anlage eingerichtet wurde. Die jährliche Überprüfung des realen Bestands (PIV) der Anlage wurde im Juli mit zufriedenstellendem Ergebnis durchgeführt.

Die jährliche Überprüfung des realen Bestands der COGEMA-Anlage in Cadarache (Frankreich) ergab eine nicht akzeptable Menge an nicht nachgewiesenem Material (MUF) (Plutoniummaterial).

Der Betreiber hat die möglichen Ursachen hierfür ermittelt und überprüft derzeit seine internen Verfahren für die Buchung und Weiterverfolgung des gelagerten Materials. Er nimmt eine erneute Messung der Chargen vor, die am MUF beteiligt waren, und überprüft die Genauigkeit seines Messsystems.

Die betroffenen Materialien verbleiben in der Anlage, so dass eine Neufeststellung der jeweiligen Mengen möglich ist.

Bei der Kommission ging ein vorläufiger Bericht hierzu ein. Die Inspektoren verfolgen aufmerksam die Fortschritte des Betreibers in diesem Zusammenhang.

Bei der MOX-Brennstoffproduktionsanlage von Belgonucléaire in Dessel (Belgien) wird die Sicherheitsüberwachung von Euratom und IAEO gemäß dem neuen Partnerschaftskonzept (NPA) vorgenommen. Bei den Inspektionen 2002 bestätigten sich die Meldungen des Betreibers. Die Überprüfung des realen Bestands zum Jahresende war zufriedenstellend. Das unbeaufsichtigte Messsystem für eingehendes Material wurde modernisiert. Es wurde eine Verbindung zwischen den unbeaufsichtigten Geräten vor Ort und den Büroräumen der Inspektoren hergestellt. Da die belgischen Behörden keine Ausfuhrgenehmigungen für den Transport von Plutoniumproben zum ITU der GD GFS gewährten, konnte die Euratom-Sicherheitsüberwachung seit März 2001 keine chemischen Analysen durchführen.

Die MOX-Brennelementproduktionsanlage (FBFC) in Dessel (Belgien) beliefert weiterhin hauptsächlich deutsche und Schweizer Reaktoren. Im Hinblick auf die Möglichkeit des ,Ausleihens" von Material wurde die jährliche Überprüfung des realen Bestands (PIV) bei FBFC gleichzeitig mit dem PIV bei Belgonucléaire durchgeführt.

Die Überwachungsziele für die Anlagen bei Hanau (Deutschland) wurden erreicht. Man einigte sich auf das Sicherungskonzept für die Stilllegung der Siemens-MOX-Produktionsanlage, das bereits erfolgreich umgesetzt wird. Das gesamte Kernmaterial von BfS Hanau wurde in das eigens gebaute neue Lager verbracht. Die Überwachungsmaßnahmen zur Überprüfung dieser Materialbewegungen und zur fortgesetzten Aktualisierung des Informationsstandes erwiesen sich als zufriedenstellend.

4.2.3. Anreicherungsanlagen [9]

[9] Moderne Leichtwasserreaktoren benötigen Brennstoff mit etwa 3 bis 5 Prozent des spaltbaren Uranisotops U235. Da natürliches Uran nur 0,7 Prozent dieses Nuklids enthält, wird für die gewünschte Konzentration ein Anreicherungsverfahren benötigt. In der Europäischen Union wird diese Dienstleistung für zivile Kunden von den beiden Firmen URENCO und EURODIF angeboten.

Alle drei URENCO-Zentrifugenanreicherungsanlagen (Almelo-NL, Gronau-DE und Capenhurst-UK) werden von Euratom gemeinsam mit der IAEO überwacht. Capenhurst befindet sich auf einer Liste von Anlagen, die das Vereinigte Königreich im Rahmen eines freiwilligen Angebots für die Sicherheitsüberwachung benannt hat, und wurde auch von der IAEO hierfür bestimmt.

Während des gesamten Jahres 2002 setzte sich der in den letzten Jahren eingeleitete Ausbau der Anreicherungskapazitäten unvermindert rasch fort. Die bisher in den drei Anlagen installierte Kapazität wird auf insgesamt über 6000 t Trennarbeit pro Jahr geschätzt.

Aus Gründen der kommerziellen Sensibilität und wegen des Verbreitungsrisikos ist der Zugang zu Zentrifugenkaskadenbereichen stark eingeschränkt. Es wird eine Kombination von Hochleistungsspurenanalyse/Umgebungsprobenahme (HPTA/ES), permanent installierten Kaskadenrohr-Überwachungsgeräten, tragbaren Geräten für die zerstörungsfreie Analyse, räumlicher Eingrenzung und Beobachtung und nicht angekündigtem sporadischem Zugang (LFUA) eingesetzt, um sicher zu gehen, dass kein hoch angereichertes Uran hergestellt wird. Seit dem Jahr 2002 ist die Probenahme für HPTA/ES Teil der Inspektionen.

Es finden jedes Jahr eine Überprüfung des realen Bestands, elf routinemäßige Zwischeninspektionen und zusätzliche Routineinspektionen zur Überprüfung von Ausgangsmaterial und Produkt statt. Bei diesen Tätigkeiten kam man für das Jahr 2002 zu dem Ergebnis, dass die Meldungen des Betreibers über Kernmaterialfluesse und Bestände für alle Anlagen akzeptabel sind.

In der EURODIF-Gasdiffusions-Anreicherungsanlage in Pierrelatte (Frankreich) fanden während des gesamten Jahres 2002 wöchentlich Inspektionen statt. Die jährliche Überprüfung des realen Bestandes wurde in der ersten Märzwoche mit zufriedenstellendem Ergebnis durchgeführt. Bis Mitte Juni 2002 wurde die gesamte Produktion an schwach angereichertem Uran, die entsprechend der Meldung überwachungspflichtig war, bei den wöchentlichen Inspektionen überprüft. Das Natururan-Eingangsmaterial und das abgereicherte Uran wurden stichprobenmäßig überprüft.

Ab Mitte Juni wurde das angereicherte Uran aufgrund einer verringerten Inspektionstätigkeit ebenfalls nicht mehr vollständig überprüft. Daher wurde nicht das gesamte angereicherte Material, das von EURODIF in Länder außerhalb der Europäischen Union exportiert wurde, überprüft und versiegelt.

Als Ergebnis dieser Inspektionstätigkeit ergaben sich keine Hinweise darauf, dass 2002 als überwachungspflichtig gemeldetes Kernmaterial von seinem beabsichtigten Verwendungszweck abgezweigt wurde. Der ,Sonderstatus" [10] der Anlage bedeutet jedoch weiterhin, dass die Kontrollsicherheit eingeschränkt ist, was erörtert werden muss.

[10] aufgrund der Anwesenheit von nicht überwachungspflichtigem Kernmaterial in der EURODIF-Anlage

4.2.4. LEU- und HEU-Brennstoff-Produktionsanlagen, Konversionsanlagen [11]

[11] Bei den LEU-Brennstoff-Produktionsanlagen werden Brennelemente aus schwach angereichertem Uran (LEU) für die nachfolgende Verwendung in Kernkraftwerken hergestellt. In HEU-Brennstoff-Produktionsanlagen werden Brennelemente für Forschungsreaktoren unter Verwendung von hoch angereichertem Uran (HEU) hergestellt.

In der LEU-Produktionsanlage (FBFC) in Dessel (Belgien) wird die Zusammenarbeit mit der IAEO im Rahmen des neuen Partnerschaftskonzepts fortgesetzt. Im Juli wurde die jährliche Überprüfung des realen Bestands mit zufriedenstellendem Ergebnis vorgenommen, wobei das ITU der GD GFS mit Messungen vor Ort Unterstützung leistete.

Bei BNFL Springfields, einer Großanlage für Uranumwandlung und Brennstoffherstellung im Vereinigten Königreich, wurde wegen der umfangreichen und unterschiedlichen Anlagen und der ständigen bzw. sehr häufigen Ein- und Ausfuhren ein wöchentliches Inspektionssystem beibehalten. Außerdem werden sämtliche Ausfuhren aus der EU versiegelt.

Experten der Dienststelle der Europäischen Kommission für Sicherheit und Strahlenschutz untersuchten den Standort Springfields, um die Strahlungs- und Kontaminationsrisiken für Inspektoren zu evaluieren. Diese Maßnahme trug dazu bei, das Bewusstsein der Inspektoren für die relativen Risiken im Zusammenhang mit den in der Anlage vorhandenen sehr unterschiedlichen Bedingungen und Materialarten zu schärfen. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, eine solche Maßnahme in jeder größeren von Inspektoren besuchten Anlage durchzuführen.

Die Spezifikationen des Projekts zur Installation einer Einrichtung für die zerstörungsfreie Analyse im unzugänglichen Fasslager (,drum store") des Oxidbrennstoffkomplexes wurden fertiggestellt. Sobald der Betreiber die finanziellen Bedingungen genannt hat, wird eine Entscheidung über die Durchführung getroffen. Es fanden Gespräche mit dem Betreiber über mögliche Alternativen zum laufenden Inspektionssystem statt.

In der LEU-Fertigungsanlage von FBFC in Romans-sur-Isère (Frankreich) wurde die jährliche Überprüfung des realen Bestands im August durchgeführt, wobei das ITU der GD GFS mit Messungen vor Ort Unterstützung leistete. Zwar ergaben sich keine Hinweise auf eine Abzweigung, doch wurden mehrere Unzulänglichkeiten nachgewiesen, die vom Betreiber behoben werden mussten. Die Unzulänglichkeiten bestanden darin, dass der Betreiber Posten in der Liste der Bestandsposten angegeben hatte, die von den Inspektoren bei der Überprüfung nicht gefunden wurden, bzw. Posten nicht angeführt hatte, die von den Inspektoren gefunden wurden.

Eine unbeaufsichtigte Messstation (UMS) wurde im Juli installiert. Betreiber und Euratom-Inspektoren wurden in ihrer Benutzung ausgebildet. Die Messstation wurde von der GFS in Ispra entwickelt und soll den Ausgangsstrom der hergestellten Brennelemente on-line messen.

Die jährliche Überprüfung des realen Bestands der CERCA-HEU-Produktionsanlage in Romans-sur-Isère (Frankreich) im November war insgesamt zufriedenstellend. Zum ersten Mal konnte die Überprüfung anhand einer computerlesbaren Liste der Bestandsposten durchgeführt werden. Die Inspektoren konnten die gemeldeten Daten zufriedenstellend validieren. Ein technisch neuer Gamma-Scanner wurde von der GFS (Ispra) in der Anlage installiert. Das Messgerät wird für die zerstörungsfreie Prüfung von Brennelementen für Forschungsreaktoren verwendet.

Alle Bestandsüberprüfungen in Juzbado (ENUSA, Spanien), Västerås (Westinghouse Atom AB, Schweden) und Lingen (ANF, Deutschland) wurden mit Unterstützung des ITU (GD GFS) durch Analysen mit zufriedenstellendem Ergebnis durchgeführt. Aufgrund ihrer hohen Leistung bei der Materialbuchführung werden diese Anlagen oft als ,Benchmarks" eingesetzt. In Juzbado und Västerås setzten die Euratom-Inspektoren mit Erfolg moderne Instrumente für die Überprüfung und Evaluierung vor Ort ein.

4.2.5. Leistungs- und Forschungsreaktoren [12]

[12] Die meisten in der Europäischen Union betriebenen Leistungsreaktoren sind Leichtwasserreaktoren (LWR), d. h. die Reaktoren werden mit normalem Wasser gekühlt und moderiert. Außerdem betreibt das Vereinigte Königreich MAGNOX - und fortgeschrittene gasgekühlte Reaktoren (AGR), die mit Grafit moderiert und mit CO2-Gas gekühlt werden. Für den Betrieb der LWR mit LEU sind lange Dauerbetriebsphasen (12-18 Monate) charakteristisch. Auf diese Betriebsphasen, in denen der Brennstoff im Reaktorkern unzugänglich ist, folgen normalerweise 2-4-wöchige Abschaltpausen, in denen rund ein Drittel des (verbrauchten) Kernbrennstoffs gegen frischen Brennstoff aus Brennstoff-Produktionsanlagen ausgewechselt wird. Leichtwasserreaktoren werden in dieser Betriebspause inspiziert, in der der gesamte Brennstoff für die Überprüfung zugänglich ist.

Bei dem 1997 abgeschalteten Dodewaard-Reaktor (NL) war die Überprüfung des realen Bestands zufriedenstellend. 2003 werden noch Transporte abgebrannter Brennstoffe stattfinden.

Bei der jährlichen Überprüfung des realen Bestands beim Magnox-Leistungsreaktor in Wylfa (Vereinigtes Königreich) stellte sich heraus, dass ein bestrahltes Brennelement fehlte. Der Bericht eines technischen Untersuchungsgremiums kam zu dem Ergebnis, dass das Brennelement versehentlich nach Sellafield gesandt worden sein müsse. Ferner enthält der Bericht eine Reihe von Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, solche Vorkommnisse zu vermeiden. Der Betreiber wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Schlussfolgerung des Gremiums erst dann erhärted ist, wenn Sellafield den Eingang des fehlenden Brennelements bestätigt.

Im April unterrichtete der Betreiber von Bradwell (Vereinigtes Königreich) Euratom, dass offensichtlich eine Diskrepanz in der Brennelementbuchführung zu verzeichnen sei, bei der es um nach Sellafield transportierte Brennelemente gehe. Ein weiteres Vorkommnis dieser Art, das von demselben Kraftwerk im Dezember gemeldet wurde, betraf die Entdeckung eines nicht bestrahlten Brennelements. Es fand eine gründliche Untersuchung statt, und Euratom konnte sich davon überzeugen, dass die notwendigen Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden.

In Sizewell (Vereinigtes Königreich) wurden im November ebenfalls Unzulänglichkeiten bei den Buchführungsverfahren festgestellt. Auf Veranlassung Euratoms ergriff der Betreiber Maßnahmen, die einer Wiederholung vorbeugen sollen.

Bei den Routineinspektionen in Kernkraftwerken in Finnland und Schweden wurden keine wesentlichen überwachungsrelevanten Vorkommnisse festgestellt. Bei der Euratom-Sicherheitsüberwachung werden, soweit möglich, Inspektionen des Reaktorkerns vermieden, da sie mit einem großen Aufwand verbunden sind. Solche Inspektionen ließen sich jedoch nicht immer vermeiden, und aufgrund kurzfristiger Terminänderungen ergaben sich die bekannten Planungsprobleme. Eine Änderung der IAEO-Zuständigkeiten bei finnischen Reaktoren schlug sich in einem neuen IAEO-Konzept nieder, was beim Betreiber beträchtliche Verwirrung stiftete. Die Euratom-Sicherheitsüberwachung wird vorschlagen, für diese Fälle im Rahmen des neuen Partnerschaftskonzepts anlagenspezifische Unterlagen zu erstellen.

Im schwedischen Reaktor Barsebäck 1 befindet sich zwar kein Kernmaterial mehr, der Betreiber möchte den Betriebszustand jedoch aufrechterhalten, um den Reaktor als Experimentierstandort für neue Handhabungsverfahren in Barsebäck 2 zu verwenden, dessen Auslegung identisch ist. Daher ist weiterhin ein Überwachungssystem installiert und in Betrieb.

Die französischen Reaktoren wurden regelmäßig inspiziert; dies fand immer dann statt, wenn eine Anlage eines Reaktorstandorts für den Brennelementwechsel abgeschaltet wurde. Die Inspektionen gaben keinen Anlass zu Bemerkungen.

Das Arbeitsumfeld in einigen spanischen Reaktoren führte zu Problemen mit der technischen Zuverlässigkeit permanent installierter Beobachtungssysteme, so dass für den Umladezeitraum - zeitlich begrenzt - zusätzliche Überwachungssysteme installiert werden mussten. In Vandellos mussten invasive Maßnahmen ergriffen werden (,ion fork"), nachdem die Kommunikation zwischen der Euratom-Sicherheitsüberwachung und dem Betreiber zusammengebrochen und die Kontinuität der Informationen über das Kernmaterial nicht mehr gegeben war.

Das Beladen von Lagerbehältern für abgebrannte Brennelemente (CASTOR) wurde in einigen deutschen und belgischen Kraftwerken fortgesetzt. In Trillo (Spanien) wurde damit begonnen. Angesichts der geplanten mittel- bis langfristigen Lagerung dieser Behälter an den Reaktorstandorten wurde der Inhalt vor dem Beladen von Euratom gemessen und danach mehrfach ausgelegten Einschluss- und Beobachtungssystemen unterstellt. Aufgrund wiederholt auftretender technischer Probleme beim Beladen, Trocknen und Verschließen erwiesen sich die CASTOR-Inspektionen als ressourcenintensiv und schwer zu planen. Außerdem ist die Genehmigungspolitik einiger deutscher Länderregierungen der Planung der Inspektionen nicht förderlich. Es wird jedoch mit einer allmählichen Verbesserung der Situation gerechnet, da in allen betroffenen Reaktoren unbeaufsichtigte Messstationen installiert sind.

Die Inspektionen von Reaktoren in den Nichtkernwaffenstaaten, die MOX-Brennstoff einsetzen, erfordert ebenfalls beträchtliche personelle Ressourcen. Die Installation eines speziellen Videoüberwachungssystems für den Reaktorkern in den Reaktoren in Gundremmingen (Deutschland) erleichterten die Arbeit an diesem Standort.

Inspektionen in Forschungsreaktoren führen im Allgemeinen nicht zu überwachungsrelevanten Bemerkungen im Rahmen dieses Jahresberichts. Die Tendenz ist bei diesen Reaktoren aufgrund der Atomausstiegspolitik vieler Mitgliedstaaten rückläufig. Das einzige neue Projekt in diesem Zusammenhang ist der FR2-Reaktor in Deutschland.

Nachdem der Hochflussreaktor in Petten unplanmäßig vorübergehend abgeschaltet war, erhielten die Niederlande die Genehmigung, den Betrieb im März wieder aufzunehmen. Die Überprüfung der Sicherheitskultur und des Sicherheitsmanagements ergaben, das der sichere Betrieb des Reaktors nicht gefährdet ist. Im voraus erstellte Pläne zur Überwachung eines erhöhten Bestands an frischem Brennstoff mussten nicht aktiviert werden.

4.2.6. Sonstige Anlagen

Die Lagerbecken für bestrahlte LWR-Brennelemente in La Hague (Frankreich) wurden gemeinsam mit der IAEO inspiziert. Bei den Überprüfungen ergaben sich keine Unstimmigkeiten. Allerdings wurde eine Ende 2001 festgestellte Lücke in der Kontinuität des Informationsstandes nicht rechtzeitig, nämlich erst Anfang 2002 behoben.

Im Hinblick auf eine verminderte Präsenz in Frankreich (Kernwaffenstaat) begann die IAEO, Möglichkeiten zur Änderung ihrer Überwachungsverfahren für diese LWR-Lagerbecken zu prüfen, bisher ohne konkretes Ergebnis.

2002 wurden in der Europäischen Union zwei neue Zwischenlager in Betrieb genommen. Die verstärkte Lagerung bestrahlter Brennstoffe in Reaktornähe wird besonders in Deutschland gefördert, aber auch in anderen Ländern. Daher wird die Sicherheitsüberwachung in Zwischenlagern 2003 erweitert. Neue Überwachungskonzepte für diesen Anlagentyp werden derzeit erörtert.

In Cadarache (F) plant der Betreiber (CEA) den Bau eines neuen Lagers, das an die Stelle eines bestehenden treten soll. Darin sollen auch beträchtliche Mengen an Kernmaterial rekonditioniert werden. Euratom äußerte den Wunsch, an der Auslegungsphase beteiligt zu werden, um die geeignete Ausrüstung entwickeln und installieren sowie den personellen Aufwand und die Dosisbelastung minimieren zu können. Euratom bat ferner den Betreiber, die Materialfluesse für den zivilen und den militärischen Bereich so weit wie möglich getrennt zu halten.

In den vergangenen zehn Jahren wurden in zahlreichen Anlagen des Forschungszentrums Karlsruhe die kerntechnischen Tätigkeiten eingestellt. In den letzten drei Monaten des Jahres 2002 führte Euratom Inspektionen zur Überprüfung der grundlegenden technischen Merkmale und des Status (abgeschaltete bzw. stillgelegte Anlage) bei 17 Materialbilanzzonen durch. Diese fanden in enger Zusammenarbeit mit der IAEO statt, um festzustellen, ob das Kernmaterial abtransportiert und Bauten und Ausrüstung rückgebaut und/oder entfernt wurden. Die Ergebnisse waren zufriedenstellend und bestätigten, dass die meisten dieser Anlagen nicht mehr inspiziert werden müssen.

Die Entladung der bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktorkern des schnellen Brüters Superphenix in Creys-Malville (Frankreich) in das Lagerbecken für abgebrannte Brennstoffe wurde während des Jahres 2002 fortgesetzt. Diese Tätigkeiten dürften im Juni 2003 abgeschlossen und der Reaktorkern somit leer sein. Die frischen Brennelemente werden weiter in einem Trockenlager vor Ort gelagert und regelmäßig von der Euratom-Sicherheitsüberwachung inspiziert. Überwachungsmaßnahmen wurden ergriffen, und die Folgemaßnahmen sind angemessen.

Während der jährlichen Aufnahme des realen Bestands in der Gemeinsamen Forschungsstelle Ispra (Italien) im Dezember 2002 wurde ein neues Softwarepaket (IP3) für die Stratifizierung, die Auswahl zu messender Bestandsposten und sonstige Inspektionstätigkeiten eingesetzt. Das Endergebnis lässt den Schluss zu, dass der Einsatz dieser Anwendung während der Bestandsaufnahme erfolgreich war. Die IAEO war an dieser Überprüfung ebenfalls beteiligt.

In Lingen-Emsland (Deutschland) fand im Dezember 2002 der erste Transfer eines CASTOR-Behälters mit bestrahlten Brennelementen des Emsland-Reaktors zum Zwischenlager vor Ort statt. Dies entspricht dem deutschen Konzept, bestrahlte Brennelemente in Lager am Standort aufzunehmen.

In den Zwischenlagern der GNS (Ahaus und Gorleben) wird in den nächsten Jahren nicht mit dem Eingang bestrahlter Brennelemente aus deutschen Reaktoren gerechnet.

2002 wurden sechs Container mit abgebrannten Brennelementen aus dem BR3-Forschungsreaktor in das neue SCK-Belgoprocess-Zwischenlager in Dessel (Belgien) überführt. Der BR3-MBA wurde völlig geleert.

Im Zwischenlager Greifswald (Deutschland) ging die Beladung der CASTOR-Behälter während des gesamten Jahres aufgrund mehrerer technischer Probleme - hauptsächlich im Zusammenhang mit der Versiegelung des ersten Deckels - langsamer vonstatten. Insgesamt wurden sechs CASTOR-Behälter in Block 2 beladen und zum Zwischenlager gebracht. Das in Block 1 verbleibende Material wurde zur Vorbereitung des Transports in das Zwischenlager anhand eines ,Ion Fork" geprüft und in einen KRB-MOX-Behälter geladen.

Die Überwachungsmaßnahmen im Nasslager in Greifswald geben weiter Anlass zur Sorge, denn das derzeitige Konzept führt dazu, dass durch die Bewegung teilweise gefuellter Behälter beinahe fortlaufend die Kontinuität des Informationsstandes unterbrochen wird. Ein Vorschlag der IAEO, eventuell nach Zonen vorzugehen, wurde noch nicht umgesetzt.

Am abgeschalteten Reaktor Rheinsberg (Deutschland) wurde im vergangenen Jahr nur eine Inspektion durchgeführt. Hierbei ging es um eine Vergleichsprobennahme für die Heißen Zellen. Die Anlage hat keinen Bestand zu verzeichnen.

4.2.7. Gesamtbewertung der Überwachungstätigkeit

Im Berichtszeitraum 2002 lag der Schwerpunkt der Gesamtbewertung der Überwachungstätigkeit auf der Evaluierung von nicht nachgewiesenem Material (MUF) - und zwar von dessen algebraischer Summe für eine Materialbilanzzone in einem bestimmten Zeitraum (,cumulative MUF") - sowie der Absender/Empfänger-Differenzen [13]. MUF ist die Differenz zwischen dem realen Bestand und dem Buchbestand. Die Evaluierung wurde für Anlagen vorgenommen, bei denen Kernmaterial in loser Form gehandhabt wird (Wiederaufbereitungsanlagen, Brennstoffproduktionsanlagen, Gaszentrifugen-Anreicherungsanlagen) und daher aufgrund der Messunsicherheiten und der Art der Kernmaterialverarbeitung davon ausgegangen wird, dass der MUF-Wert nicht gleich Null ist.

[13] "Absender/Empfänger-Differenz": die Differenz zwischen der Kernmaterialmenge in einer Charge nach der Angabe der absendenden Materialbilanzzone und der Messung der empfangenden Materialbilanzzone

Die gesamte Evaluierung wurde anhand von Daten der Buchführungsdatenbank der Euratom-Sicherheitsüberwachung vorgenommen. Dies bedeutet, dass die französischen Materialbilanzzonen mit Kernmaterial in loser Form, von denen wir keine Meldungen haben, nicht Teil der Evaluierung waren. Kleine Materialbilanzzonen, bei denen Kernmaterial in loser Form gehandhabt wird und deren realer Bestand oder Durchsatz unter zwei ,signifikanten Mengen" [14] liegt, wurden von der Evaluierung ebenfalls ausgenommen, ebenso Materialbilanzzonen, die im Berichtszeitraum 2002 stillgelegt wurden.

[14] ,signifikante Mengen" werden bei der Festlegung der quantitativen Komponente des Inspektionsziels der Sicherheitsüberwachung verwendet, z.B. 8 kg Pu, 25 kg hoch angereichertes Uran und 75 kg schwach angereichertes Uran

Bei der Evaluierung ergaben sich keine Hinweise darauf, dass in den Materialbilanzzonen der EU, bei denen Kernmaterial in loser Form gehandhabt wird, Ausgangsmaterial und besonderes Spaltmaterial von ihren beabsichtigten, von den Betreibern angegebenen Verwendungszwecken abgezweigt und als MUF oder Absender/Empfänger-Differenz verschleiert wurde. Die Messsysteme sämtlicher Materialbilanzzonen in der EU, bei denen Kernmaterial in loser Form gehandhabt wird, entsprechen den neuesten internationalen Normen. Es gab jedoch Hinweise auf Fehler in der MUF-Summe einiger dieser Materialbilanzzonen. Diese sind daher zu untersuchen, und Abhilfemaßnahmen sind zu ergreifen.

5. ÜBERWACHUNGSTÄTIGKEIT IM RAHMEN DES NEUEN PARTNERSCHAFTSKONZEPTS

5.1. IAEO-Sicherheitsüberwachungsbericht

Der Sicherheitsüberwachungsbericht (Safeguards Implementation Report SIR) der IAEO, der auch die gemeinsamen Aktivitäten auf dem Gebiet der EU im Jahr 2001 abdeckt, wurde dem Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung im Mai 2002 übermittelt.

Bei einem Treffen in der IAEO-Zentrale in der ersten Junihälfte wurden die Erkenntnisse ausgewertet und Einzelheiten im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in der EU diskutiert.

Insgesamt kam der SIR-Bericht 2001 zu dem Schluss, dass es keine Hinweise auf die Abzweigung von Kernmaterial oder die missbräuchliche Verwendung überwachungspflichtiger Ausrüstungen oder Anlagen in der Europäischen Union gibt.

Im SIR 2001 wird anerkannt, dass die Zusammenarbeit mit dem ESO und die Unterstützungsprogramme der Mitgliedstaaten beträchtliche Fortschritte bei den Überwachungstechnologien und Überprüfungsverfahren ermöglichte. In verschiedenen Anlagen der EU wurden Erprobungsversuche in den Gebieten Beobachtungssysteme, kurzfristig angekündigte Stichprobeninspektionen und Fernüberwachung durchgeführt. Als Teil des neuen Partnerschaftskonzepts und im Interesse der Einsparung von Ressourcen teilten sich IAEO und ESO weiterhin die Kosten von Ankauf, Betrieb und Wartung der in IAEO-überwachungspflichtigen Anlagen installierten Ausrüstung.

Wie bereits im SIR 2000 hob die IAEO die Bedeutung einer intensiven Zusammenarbeit mit regionalen Systemen der Kernmaterialbuchführung und -kontrolle hervor, um so die Wirksamkeit der Überprüfung und ihre Kosteneffizienz zu verbessern. Vor diesem Hintergrund wurde eine IAEO/Euratom Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Umsetzung der Zusatzprotokolle in der EU vorzubereiten. 2001 fand zum ersten Mal ein Seminar über das neue Partnerschaftskonzept statt, das IAEO und Euratom gemeinsam gestaltet hatten. An zahlreichen der routinemäßig stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen nahmen Inspektoren des ESO teil, umgekehrt nahmen an Kursen des ESO IAEO-Inspektoren teil, womit die Zusammenarbeit der Organisationen im Bereich der Ausbildung fortgesetzt wurde.

Die IAEO berichtete ferner über die beträchtlichen Fortschritte im Bereich der Integrierten Sicherheitsüberwachung, deren konzeptueller Rahmen abgeschlossen ist. Hierunter fallen Überwachungskonzepte, Leitlinien und Kriterien für die Konzipierung, Umsetzung und Evaluierung der Integrierten Sicherheitsüberwachung.

Über seine Schlussfolgerungen hinaus enthielt der Bericht 2001 Empfehlungen für Verbesserungen in ganz bestimmten Bereichen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

* Soweit möglich sollte der Versand von nur teilweise gefuellten oder leeren Transportbehältern nicht während der Reaktorkern-Öffnung der LWR stattfinden. Außerhalb dieses Zeitraums sollte die Vorausmeldung des Abtransports leerer oder teilgefuellter Behälter vom ESO so rechtzeitig verlangt und die entsprechende Information so rechtzeitig der IAEO übermittelt werden, dass dadurch eine Erleichterung der Inspektionen möglich wird.

* Probleme im Zusammenhang mit dem mechanistischen System der IAEO treten dann auf, wenn Kernmaterial längere Zeit in geschlossenen Transportbehältern belassen wird, oder bei Reaktoren in Form von Brennstäben in geschlossenen Behältern vorliegt und dadurch nur schwer zugänglich ist. Dies war in der Europäischen Union aufgrund der Einschränkung von Materialbewegungen der Fall, die ihrerseits ihren Grund in Genehmigungsproblemen und im Beförderungsverbot aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche hatte. Die IAEO will auch die Möglichkeit prüfen, entweder den überwachungspflichtigen Bereich zu erweitern oder die Behälter vor ihrer Entfernung zu versiegeln.

* Die allgemeine Problematik der Plutoniumproduktion in großen Forschungsreaktoren wird nicht mehr existieren, sobald Leistungsmonitore in den betreffenden Anlagen installiert sind (und sofern die Ausrüstung den Anfälligkeitstest besteht).

* Korrekturmaßnahmen sind während oder kurz nach Aufdeckung eines Defekts der räumlichen Eingrenzung und Beobachtung durchzuführen. Die IAEO hält die verstärkte Installation von Schutzhüllen an Siegeln sowie die Absicherung von Beobachtungssystemen für Reaktorkern-Öffnungen für notwendig. Sie sollte die Kosten dieser vom ESO nicht benötigten, redundanten Ausrüstung voll tragen.

Verbesserungen bei der künftigen Umsetzung des Neuen Partnerschaftskonzepts dürften weiter zu einer gleichmäßigeren Kostenaufteilung zwischen den beiden Inspektoraten und zu einer größeren Einheitlichkeit zwischen den Schlussfolgerungen des SIR-Berichts und denen der Überwachungsaktivitäten des ESO beitragen.

5.2. Zusatzprotokolle und Integrierte Sicherheitsüberwachung

Zweck der Zusatzprotokolle ist die Erhöhung der Fähigkeit der IAEO zur Aufdeckung von nichtdeklariertem Kernmaterial und von Aktivitäten, die gegen Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrags verstoßen [15].

[15] Die den Zusatzprotokollen unterliegenden Bereiche und die Zuständigkeit der Gemeinschaft werden im Jahresbericht 2001 ,Tätigkeit des Amts für Euratom-Sicherheitsüberwachung im Jahr 2001" erläutert.

Euratom spielt bei der Umsetzung der Zusatzprotokolle in der Europäischen Union eine wesentliche Rolle. Beim Kernbrennstoffkreislauf ergeben sich in Europa eine Reihe spezifisch europäischer Aspekte, die auf das allmähliche Auslaufen kerntechnischer Aktivitäten zurückzuführen sind. Daher hat Euratom für die problematischsten Bereiche ein übergreifendes Konzept entwickelt:

* Ehemalige Kernforschungszentren beherbergen heute zum Teil sehr unterschiedliche Tätigkeiten. In den Gebäuden dieser Forschungszentren finden nicht notwendigerweise noch Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf statt.

* In der EU gibt es Hunderte von Standorten, die früher einmal Kernmaterial beherbergt haben, das der IAEO gemeldet war, deren Tätigkeiten heute jedoch völlig anders gelagert sind bzw. bei denen mit der völligen Stilllegung bereits begonnen wurde. Wenn das Kernmaterial entfernt wurde, findet keine Sicherheitsüberwachung mehr statt. Daher müssen die Kommission und die IAEO den derzeitigen Status der genannten Standorte klären.

* Ferner wird an zahlreichen Standorten Kernmaterial ausschließlich für Zwecke verwendet, die nicht im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf stehen und entsprechend den Bestimmungen der Zusatzprotokolle nicht gemeldet werden müssen.

Daher handelte Euratom mit der IAEO ein harmonisiertes Konzept für die genannten Fälle aus, das einerseits dem Geist der Zusatzprotokolle entspricht und andererseits für Betreiber, die nicht mehr in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf arbeiten bzw. dies nie getan haben, keine unnötige Belastung darstellt.

Die diesbezüglichen, mit der IAEO gemeinsam entwickelten Verfahren wurden geprüft und werden in der EU nun systematisch eingeführt. Ferner wurden gezielt Standorte besucht, um die Betreiber komplexer Anlagen in Nichtkernwaffenstaaten, deren Tätigkeitsprogramm sich in den vergangenen Jahren verändert hat, bei der Einordnung ihrer Standorte zu unterstützen.

Mit diesen Maßnahmen nutzte Euratom die Zeit bis zur Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch alle Mitgliedstaaten - einer Voraussetzung für deren Inkrafttreten [16] - zur Vorbereitung einer reibungslosen Umsetzung der Zusatzprotokolle in der EU. Aus dem gleichen Grund wurden zwei Feldversuche (GFS in Petten und VTT in Helsinki) durchgeführt, um die Modalitäten für den von der IAEO benötigten Informationsfluss, für die Abgrenzung von Nuklearstandorten und die Vereinbarungen für den erweiterten Zugang zu testen.

[16] In Artikel 102 des Euratom-Vertrags heißt es: ,Falls außer der Gemeinschaft ein oder mehrere Mitgliedstaaten an den Abkommen und Vereinbarungen mit einem dritten Staat, einer zwischenstaatlichen Einrichtung oder einem Angehörigen eines dritten Staates beteiligt sind, so können diese Abkommen und Vereinbarungen erst in Kraft treten, wenn alle beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission mitgeteilt haben, dass sie nach den Vorschriften ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung anwendbar geworden sind."

Ende 2002 hatten 11 der 15 Mitgliedstaaten das Zusatzprotokoll ratifiziert. Es wird erwartet, dass die übrigen vier Mitgliedstaaten dies 2003 tun werden.

Euratom hat für jeden Mitgliedstaat zwei Unterlagen vorbereitet, die ,Modalitäten der Umsetzung des Zusatzprotokolls in ..... (Mitgliedstaat)" und das zugehörige Dokument ,Informationsfluss im Rahmen des Zusatzprotokolls in ..... (Mitgliedstaat)", die anlässlich der bilateralen Treffen mit den Mitgliedstaaten erörtert werden sollen. Ferner entwickelte die Kommission für die künftigen Nutzer Berichterstattungssoftware, die in eigens dafür organisierten Nutzergruppentreffen erörtert und getestet wurde, und sie traf Vorbereitungen für die Entwicklung einer speziellen Datenbank für die Zusatzprotokolle.

Der Stand der Vorbereitungen der Kommission und der Mitgliedstaaten lässt ein Inkrafttreten der Zusatzprotokolle 2004 realistisch erscheinen. Daher werden die Kommission und die Mitgliedstaaten entsprechend den Bestimmungen der Zusatzprotokolle der IAEO schriftlich notifizieren, dass ihre jeweiligen (internen) Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfuellt sind. Zeitpunkt des Inkrafttretens ist dann das Datum, an dem die Notifizierung bei der IAEO eingeht.

6. HIN ZU EINER NEUEN UND BESSEREN EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG

6.1. Lenkungsgruppen für neue Überwachungskonzepte

Mehrere Lenkungsgruppen wurden eingesetzt, um die Inspektionsziele neu festzulegen und auf der Grundlage der Empfehlungen des Berichts der hochrangigen Sachverständigengruppe Vorschläge für neue Überwachungskonzepte vorzulegen. Die Lenkungsgruppen wurden von den für Methodologie zuständigen Beamten des Referats für Sicherheitsüberwachung und Nichtverbreitung eingesetzt und koordiniert, es nahmen jedoch auch Beamte aus anderen Bereichen dieses Referats sowie aus den für Logistik und Inspektionen zuständigen Referaten der Direktion I teil.

Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Praktiken vorgenommen. Die Gruppen tauschten Informationen und Erfahrungen über Tätigkeiten vor Ort aus und überprüften die aktuellen Anforderungen der Euratom-Inspektionsleitlinien sowie der Dokumente zum Neuen Partnerschaftskonzept.

Es wurde mit der Planung der nächsten Schritte begonnen. Es sollen sowohl Vorschläge für mögliche kurzfristige Änderungen vorgelegt werden, um die Herausforderungen der nahen Zukunft meistern zu können (z. B. EU-Erweiterung ohne zusätzliche Ressourcen), als auch innovative Konzepte zur Erhöhung der Effizienz insgesamt vorgeschlagen werden, die jedoch die Wirksamkeit der Kontrollen nicht beeinträchtigen dürfen. Die ersten - sehr allgemeinen - Ergebnisse wurden Anfang Dezember der SAGES-Gruppe vorgelegt, die der vorgeschlagenen Arbeitsmethode zustimmte, jedoch anregte, für die nächste Konsultation konkrete Vorschläge zu erstellen. Die derzeitigen Überlegungen wurden auch anlässlich des Seminars für die betroffenen Akteure im Dezember 2002 vorgestellt.

6.2. Umfrage bei den Betreibern

Die Umfrage zur Qualität der Euratom-Sicherheitsüberwachung ist eine der ersten Maßnahmen, die die Kommission zur Umsetzung von zwei der Hauptempfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe (HLEG) [17] - Maßnahmen im Hinblick auf größere Transparenz der Sicherheitsüberwachung, Neuordnung ihrer Beziehungen zu den Betreibern kerntechnischer Anlagen - beschloss. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Kommission angeben soll, wie sie die Zusammenarbeit und den Meinungsaustausch mit den Anlagenbetreibern ausbauen will, die als Partner und nicht als ,Kontrollierte" anzusehen sind. Globales Ziel der Umfrage war die Evaluierung von Ansehen und Leistung der Euratom-Sicherheitsüberwachung aus der Sicht der Betreiber kerntechnischer Anlagen.

[17] HLEG (High Level Expert Group)

Insgesamt wurden im Juli 2002 72 Fragebögen an alle kerntechnischen Großanlagen und einen repräsentativen Querschnitt aller anderen kerntechnischen Einrichtungen der EU versandt. Die Evaluierung der Umfrageergebnisse ist Gegenstand eines vertraulichen technischen Berichts ("Evaluation of results of quality survey on Euratom Safeguards activities in nuclear installations", März 2003) und soll im nächsten Jahresbericht (2003) zusammenfassend dargestellt werden.

6.3. Fortschritte bei Überwachungstechnologien

2002 wurden die Arbeiten an der Entwicklung eines neuen Siegels für die Sicherheitsüberwachung auf der Grundlage der Transpondertechnologie fortgesetzt. Das Siegel soll die Überprüfung vor Ort erleichtern und in den nächsten zwei bis drei Jahren bei den meisten Anwendungen die bisherigen Kupfer/Messingsiegel ablösen.

Die ersten digitalen Beobachtungssysteme nach dem neuesten Stand der Technik mit Video-Bewegungsmelder und Echtzeit-Bilddatenverarbeitung wurden in neun Anlagen erfolgreich installiert und funktionieren zuverlässig.

Für die Gewinnung und Auswertung der in computerlesbarer Form gelieferten Betreiberdaten vor Ort wurde neue Software entwickelt und implementiert.

7. INSTITUTIONELLE FRAGEN

7.1. Europäisches Parlament (EP)

Am 2. Juli 2002 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Tätigkeit des Amts für Euratom-Sicherheitsüberwachung 1999-2000 [18]. Berichterstatter war Herr Rübig.

[18] Bericht über die Tätigkeit des Amts für Euratom-SicherheitsüberwachungKOM(2001) - 436 endgültig

In seiner Entschließung würdigt das Europäische Parlament die Qualität und die Ergebnisse der Tätigkeit des Amts für Euratom-Sicherheitsüberwachung im Zeitraum 1999-2000 und hält es für ein gutes Zeichen, dass in diesem Zeitraum keine Abzweigung von Kernmaterial in der Europäischen Union festgestellt wurde.

Das Europäische Parlament sprach ferner Empfehlungen zur nuklearen Sicherheit und zum Objektschutz aus, deren Umsetzung erwogen werden wird.

7.2. Die Erweiterung

Das Projekt zur erleichterten Umsetzung des Euratom-Kernmaterialbuchführungssystems durch die Beitrittsländer mittels entsprechender Software und Hardware trat in seine letzte Phase. Vertreter der Beitrittsländer leisteten durch ihre Mitwirkung an einem Lenkungsausschuss, der auch dafür sorgt, dass das Instrumentarium auf ihren Bedarf zugeschnitten ist, einen aktiven Beitrag zu dem Projekt.

Die Sitzungen des Lenkungsausschusses boten ferner Gelegenheit, mit einigen Beitrittsländern deren Fragen zur Umsetzung der Euratom-Sicherheitsüberwachung nach dem Beitritt zu erörtern.

7.3. Die Mitgliedstaaten

Bei den Gesprächen mit den Mitgliedstaaten wurden vor allem die Zusatzprotokolle und die neue Verordnung über die Euratom-Sicherheitsüberwachung (Anwendung von Artikel 79 Euratom-Vertrag) angesprochen. Auf mehreren Treffen wurde die Umsetzung der Zusatzprotokolle vorbereitet. Die neue Verordnung war Gegenstand einer längeren Diskussion mit den Mitgliedstaaten und ihren Sachverständigen in der Gruppe Atomfragen des Rates.

7.4. Euratom-Abkommen

2002 wurden die drei derzeit in Kraft befindlichen nuklearen Kooperationsabkommen der Gemeinschaft - mit den USA, Kanada und Australien - zur Zufriedenheit aller Beteiligten umgesetzt. In einer bilateralen technischen Arbeitsgruppe Euratom/Kanada, die im November 2002 in Ottawa zusammentrat, wurde auf die guten Beziehungen zwischen den Parteien hingewiesen, und es wurden Vorschläge für technische Lösungen des seit langem bestehenden Problems der Verbringung von abgereichertem Uran mit kanadischer Verpflichtung nach Russland erörtert. Eine Lösung wird im nächsten Jahr erwartet.

Die Verhandlungen über die Abkommen mit Japan und China stagnierten. Das Abkommen mit Japan konnte nicht abgeschlossen werden, da während des Genehmigungsverfahrens für den Entwurf in Japan Schwierigkeiten auftraten. Beim Abkommen mit China steht das Verhandlungsmandat des Rates an die Kommission noch aus [19].

[19] DIE KOMMISSION HAT INZWISCHEN DAS MANDAT ERHALTEN.

8. RESSOURCEN DER EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG

8.1. Haushaltsmittel

In Artikel 174 des Euratom-Vertrags wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Haushaltsplan der Kommission Mittel für die operationellen Ausgaben der nuklearen Sicherheitsüberwachung bereitzustellen.

Auf dieser Rechtsgrundlage werden die Überwachungsaktivitäten über zwei Arten von Haushaltsmitteln finanziert:

(1) Haushaltsmittel für die allgemeine Verwaltung wie Gemeinkosten wie EDV-Ausrüstung, Telekommunikation usw. (Haushaltsplan Teil A, Kapitel A-70 und A-24) sowie spezielle Mittel für die ärztliche Überwachung und den Strahlenschutz der Inspektoren (Haushaltsplan Teil A, Haushaltslinie A-1420);

(2) spezielle operationelle Haushaltsmittel für unmittelbar mit der nuklearen Sicherheitsüberwachung zusammenhängende Ausgaben wie Inspektionsdienstreisen, Mieten für Diensträume am Anlagenstandort (einschließlich On-Site-Labors), Beschaffung technischer Ausrüstung, Probenahme und -analyse, Dienstleistungsverträge (Wartung und Instandsetzung), Transport von Ausrüstung und Proben, Aus- und Weiterbildung usw. für die Kontrollaktivitäten von Euratom (Haushaltsplan Teil B, Kapitel B4-20).

2002 standen für die speziellen operationellen Ausgaben der Euratom-Sicherheitsüberwachung im EU-Haushalt 19,1 Mio. EUR zur Verfügung. Hiervon wurden 18,9 Mio. EUR (99,1%) in Anspruch genommen. Die Ausgabenaufschlüsselung ergab folgendes Bild:

* Inspektionsdienstreisen (Reisekosten, Tagegelder): 4,2 Mio. EUR (22%)

* Anmietung von Büroraum für Inspektoren an den inspizierten Standorten (und entsprechende Ausrüstungskosten): 0,6 Mio. EUR (3,2%)

* Beschaffung, Installation, Wartung und Instandsetzung von Ausrüstung an Standorten, einschließlich EDV, Probenanalyse, Nebenkosten wie Transport, Verbrauchsmaterial, Ersatzteile usw.: 5,7 Mio. EUR (29,9%)

* Investitionen bei Pu-Großanlagen, bei denen Kernmaterial in loser Form gehandhabt wird, einschl. Wartung, Betrieb und Logistik: 7,9 Mio. EUR (41,4%)

* Administrative und technische Unterstützung, Aus- und Fortbildung von Inspektoren und sonstige Ausgaben (einschließlich spezielle Versicherung): 0,5 Mio. EUR (2,6%)

Die Zahl der Inspektionen konnte 2002, nach einer Stabilisierung in den vergangenen drei bis vier Jahren, reduziert werden, bei gleichzeitiger Zunahme der Stand-by-Ausrüstung und ferngesteuerter Systeme in den Anlagen.

Die größten Investitionen im Zusammenhang mit den Plutonium-Großanlagen sind bereits getätigt. Dennoch machen die Kosten für diese Anlagen nach wie vor einen wichtigen Ausgabenanteil aus. Von den jährlichen Kosten in Höhe von 7,9 Mio. EUR werden zur Zeit mehr als 50 % für die Wartung der bestehenden Ausrüstung und die technische Unterstützung in diesem Zusammenhang aufgewendet.

Die Haushaltsmittel für die Durchführung von Überwachungstätigkeiten wurden vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2002 vom Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung verwaltet. Ab dem 1. August 2002 - nach der Neuorganisation der Generaldirektion Energie und Verkehr - waren Direktion A (Allgemeine Angelegenheiten und Ressourcen), Direktion H (Nukleare Sicherheit und Sicherheitsüberwachung) und Direktion I (Nuklearinspektionen) für die Verwaltung der Haushaltsmittel der Euratom-Sicherheitsüberwachung zuständig.

8.2. Personal und sonstige Ressourcen

8.2.1. Personalbestand und -einsatz

Das ehemalige Amt für Euratom-Sicherheitsüberwachung (ESO), das seit dem 1.8.2002 voll in die GD TREN integriert ist, umfasste 265 Beamte, 195 davon Nuklearinspektoren.

Anlässlich der Neuorganisation des ehemaligen ESO wurden zwei Direktionen neu geschaffen: Direktion H (Nukleare Sicherheit und Sicherheitsüberwachung) und Direktion I (Nuklearinspektionen). Am 31. Dezember 2002 verfügten die zwei Direktionen über 275 Beamte.

191 Nuklearinspektoren arbeiteten in beiden Direktionen zusammengenommen.

8.2.2. Technische Ausrüstung für die Überwachung

Die von den Inspektoren eingesetzte Überwachungsausrüstung lässt sich in zwei Hauptkategorien unterteilen. Geräte der ersten Kategorie dienen der zerstörungsfreien Analyse (NDA), Geräte der zweiten Kategorie der räumlichen Eingrenzung und Beobachtung. Die zerstörungsfreie Analyse (NDA) auf der Grundlage von Neutronen- und Gammatechniken wird von den Inspektoren eingesetzt, um festzustellen, ob die in den Anlagen vorhandenen realen Kernmaterialmengen den gemeldeten Buchwerten entsprechen. Diese Messungen können je nach Anlage und vorhandener Ausrüstung manuell oder automatisch vorgenommen werden.

Die Maßnahmen im Zusammenhang mit räumlicher Eingrenzung und Beobachtung sollen mit Hilfe von Videoüberwachung und Siegeln die Kontinuität des Kenntnisstands über identifiziertes Kernmaterial sicherstellen.

2002 wurden im Rahmen des fortlaufenden Prozesses der Rationalisierung und Standardisierung die Arbeiten zur Nachrüstung des NDA-Instrumentariums abgeschlossen. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um die nächste PC-Generation für die Datenerfassung bei tragbaren Geräten zu ermitteln. Die Reihe der Computerprogramme für die Datenanalyse von Neutronen- und Gammamessungen in unbeaufsichtigten Systemen wurde erweitert.

8.2.3. Unterstützung durch die GFS

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission liefert über das Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Kommission Unterstützung für die Euratom-Inspektionen bei Routineaktivitäten und der entsprechenden Entwicklungsarbeit für künftige Verbesserungen der Sicherheitsüberwachung. So sah das 5. Rahmenprogramm für das Jahr 2002 Unterstützung von 58 Personenjahren und Sondermittel in Höhe von 1,72 Mio. EUR vor, die vorwiegend zwischen ITU (Karlsruhe) und IPSC (Ispra) aufgeteilt wurden.

Die Zusammenarbeit zwischen dem ehemaligen ESO und der GFS war weiterhin schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche konzentriert:

* ITU Karlsruhe: On-Site-Labors, Probenanalysen, Hochleistungs-Spurenanalyse und nuklearforensische Analyse;

* IPSC Ispra: allgemeine wissenschaftliche und technische Unterstützung in den Bereichen Strahlenschutz, Ausrüstung und Instrumente, technische Fortbildung und Kalibrierung, Unterstützung im Mess- und Zählwesen und bei der Entwicklung von neuen Versiegelungstechniken;

* IRMM Geel: Analysetätigkeiten in den Bereichen Qualitätskontrolle und Referenzmaterialien (radioaktive Quellen).

Für den Betrieb der On-Site-Labors in La Hague und Sellafield wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem ESO und dem Institut für Transurane (Karlsruhe) geschlossen, um das für die Betreuung der Labors während des ganzen Jahres notwendige und entsprechend ausgebildete Personal bereitzustellen (20 Mitarbeiter). Die Kosten dieser Vereinbarung in Höhe von 1,7 Mio. EUR entsprechen insgesamt 340 Dienstreise-Wochen pro Jahr.

9. SONSTIGE TÄTIGKEITEN MIT BETEILIGUNG DER EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG

9.1. ESARDA-Konferenz

2002 fand die ESARDA-Konferenz in Form eines Workshops über Antworten der FuE auf das neue Umfeld der Sicherheitsüberwachung ('R & D responses to the New Safeguards Environment') vom 28. bis 30. Mai in Luxemburg statt. Es wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet, in denen Technologien, Datenverarbeitung, Aspekte des Brennstoffkreislaufs und soziopolitische Aspekte behandelt wurden. Alle Gruppen legten auf der abschließenden Plenarsitzung ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen vor, um im Zusammenhang mit dem FuE-Bedarf im neuen Umfeld der Sicherheitsüberwachung zur Orientierung beizutragen.

9.2. Nukleare Sicherheit, Objektschutz und illegaler Handel

Angesichts der jüngsten Entwicklungen evaluierte Euratom die Sicherheit und den Objektschutz des eigenen radioaktiven Materials und passt derzeit die technische Ausrüstung und die Verfahren den neuesten internationalen Normen an.

Im Bereich des illegalen Handels mit Kernmaterial beteiligte sich die Euratom-Sicherheitsüberwachung weiterhin an den Arbeiten der internationalen technischen Arbeitsgruppe für Kernmaterialschmuggel (ITWG) der Sachverständigengruppe für Nichtverbreitung (NPEG) der G8. So koordinierten die Euratom-Sicherheitsüberwachung und das amerikanische Energieministerium gemeinsam internationale Ringvergleichskampagnen, die dem Wissenserwerb und dem Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der Analyse von beschlagnahmtem Kernmaterial dienten. Anlässlich eines Seminars in Luxemburg im Juni wurden die Ergebnisse der zweiten Kampagne vorgestellt und erörtert.

Die Euratom-Sicherheitsüberwachung arbeitet weiterhin eng mit Einrichtungen wie Europol und IAEO zusammen und verfolgt Vorfälle im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Kernmaterial bzw. radioaktivem Material über die Datenbank der IAEO. 2002 wurden auf dem Hoheitsgebiet der EU acht Vorfälle im Zusammenhang mit radioaktivem Material registriert. Bei keinem dieser Vorfälle ging es jedoch um Kernmaterial (Uran, Plutonium, Thorium).

Die Euratom-Sicherheitsüberwachung nahm ferner an der internationalen Konferenz über Fortschritte bei der zerstörungsfreien und nicht zerstörungsfreien Analyse teil und trug aktiv zu deren Erfolg bei. Die Konferenz wurde im Oktober von der Gemeinsamen Forschungsstelle (ITU) und der IAEO in Karlruhe organisiert.

10. ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSFOLGERUNGEN

10.1. Gesamtbewertung der Euratom-Überprüfungstätigkeit 2002

Als Ergebnis der Überprüfungstätigkeit der Euratom-Sicherheitsüberwachung im Rahmen von Kapitel 7 Euratom-Vertrag lässt sich feststellen, dass es keine Hinweise auf die Abzweigung von Kernmaterial vom beabsichtigten Zweck gibt.

Es gab ebenfalls keine Hinweise darauf, dass bestimmte Überwachungsbestimmungen, denen die Gemeinschaft im Rahmen von Abkommen mit Drittstaaten unterliegt, nicht beachtet worden wären.

10.2. Verarbeitung und Auswertung von Daten aus der Kernmaterialbuchführung

Über 1 Million Zeilen Daten aus kerntechnischen Einrichtungen wurden auf interne und externe Konsistenz geprüft. Alle bei dieser Prüfung festgestellten Fehler und Unstimmigkeiten wurden nach Rücksprache mit den Betreibern berichtigt. Die Euratom-Sicherheitsüberwachung ihrerseits lieferte alle Berichte, die sie der IAEO übermitteln muss, rechtzeitig und im korrekten Format.

Bei der systematischen Auswertung der MUF-Daten der Einrichtungen ergaben sich keine Hinweise auf die Abzweigung von Kernmaterial.

10.3. Inspektionen in bestimmten Anlagen

2002 wurden Unstimmigkeiten von einiger Signifikanz festgestellt (s. Abschnitt 4 des Berichts). In allen Fällen wurden angemessene Maßnahmen ergriffen und die Probleme wurden in zufriedenstellender Weise gelöst.

ANHÄNGE

Tabelle 1 - Kernmaterialmengen unter Euratom-Überwachung (t)

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1) Mengenangaben nach neuestem Meldungsstand

2) Hochangereichertes Uran

3) Schwach angereichertes Uran

4) Natururan

5) Abgereichertes Uran

Tabelle 2 - Inspektionsaufwand der Euratom-Sicherheitsüberwachung

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Tabelle 3 - Finanzmittel der Euratom-Sicherheitsüberwachung 2002

Ausgaben für spezifische Arbeitsbereiche

Tabelle 3 A

Haushaltslinie B4-2000: Inspektionen im Rahmen der Sicherheitsüberwachung und Aus- bzw. Fortbildung von Inspektoren

Themen // Ausgaben (Tausend EUR)

a) Studien, Sachverständigensitzungen, Veröffentlichungen // 9

b) Dienstreisen // 3 591

c) Transportkosten für Personal und Ausrüstung // 600

d) Anmietung von Büroraum und Sonderleistungen an Standorten // 600

e) Praktika und Aus-/Fortbildung // 260

f) Spezielle Versicherung // 40

GESAMT // 5 100 (von 5 100)

Tabelle 3 B

Haushaltslinie B4-2020: Probenahmen und Analysen, Ausrüstung, Sonderarbeiten, Dienstleistungen und Transport

Themen // Ausgaben (Tausend EUR)

a) Administrative und technische Unterstützung // 203

b) Ankauf von Beobachtungsausrüstung // 981

c) Ankauf von Messgeräten // 485

d) Ankauf von Versiegelungsausrüstung // 712

e) Ankauf und Wartung von EDV-Geräten, die unmittelbar den Inspektionen dienen // 128

f) Kosten der nicht zerstörungsfreien Analysen // -

g) Ersatzteile, Reparaturen, Zubehör und Wartung // 413

h) Verbrauchsmaterial, Ankauf von Strahlenquellen, Transport von radioaktivem Material // 188

i) Überwachung (Warnsystem mit Standort Luxemburg) // 76

j) Software (Buchführungsprogramm, Management und IT-Firewall) // 2 731

GESAMT // 5 917 (von 6 100)

Tabelle 3 C

Haushaltslinie B4-2021: Besondere Kontrollen von Plutoniumgroßanlagen

Themen // Ausgaben (Tausend EUR)

a) Sellafield - BNFL (THORP, MOX) // 425

b) La Hague - COGEMA (UP3, UP2) // 466

c) Cadarache - COGEMA // 13

d) Marcoule - MELOX // 130

e) Dessel - BELGONUCLEAIRE // 35

f) On-Site-Laboratorien (Anfangsinvestitionen und Betrieb) // 3 848

g) Software (an Standorten) // 407

h) Wartung und Instandhaltung (Ausrüstung, Hardware- und Software-Unterstützung) // 1 870

i) Softwareentwicklung (neue Anwen- dungen, neue Ausrüstung) // 706

GESAMT // 7 900 (von 7 900)

Tabelle 3 D

Haushaltslinie A0-1420: Gesundheitsprüfungen für strahlenexponiertes Personal

Themen // Ausgaben (Tausend EUR)

a) Gammaspektrometrie und toxikologische Analysen (Nicht-Standard) // 5

b) Messgeräte (Dosimeter) // 80

c) Wartung und Eichung // 6

d) Material, Dienstleistungen und sonstige Kontaminationskontrollen // 40

e) Dienstreisekosten (Ganzkörperzähler) // 30

f) Sonstige laufende Ausgaben // 20

GESAMT // 181 (von 230)

Tabelle 4 - Haushalt des ESO 1991-2002 (Mio. EUR)

Ausgabenentwicklung bei spezifischen Haushaltsansätzen

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*Zusätzlich wurden 1,8 Mio. EUR für die Zusammenarbeit mit Russland ausgegeben.

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